Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation

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Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation
Registrierung
Hiermit möchte ich mich für die langfristige Qualifizierung:
Organisation & Kontakt
Wir sind ein Unternehmen, bei dem Sie sich Ihre
"Sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation..."
Weiterqualifizierung selbst zusammenstellen!
verbindlich registrieren. ( Fax: 0385 - 5006 300 )
Für Ihre Anmeldung kontaktieren Sie uns gern! Wir
senden Ihnen dann unser Anmeldeformular und unsere
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Name, Vorname
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Straße
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Ort
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Veranstaltungsort
Psychosoziale Einrichtungen Schloss Matgendorf
OT Matgendorf
Schlossallee 2
17168 Groß Wüstenfelde
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Telefon
Ansprechpartner
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E-Mail
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Einrichtung
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Herr Rocco Hawelitschek
Tel: 0385 - 5006 154
Fax: 0385 - 5006 300
[email protected]
www.diakonisches-bildungszentrum.de
„Sozialpsychiatrische
Zusatzqualifikation“
für Pflegefachkräfte in der
ergänzenden Eingliederungshilfe
in Pflegeeinrichtungen für
Menschen mit psychischer
Erkrankung/ Behinderung und
mehrfacher Behinderung
Beginn: 08. / 10.07.2015
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Datum
Unterschrift
Nach Eingang Ihrer Registrierung senden wir Ihnen ein
Anmeldeformular sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Sozialpsychiatrie
Weiterbildung
Inhalte
Mit dem Inkrafttreten der Einrichtungenpersonalverordnung in Mecklenburg-Vorpommern wurden
gemäß § 5 Absatz 8 EPersVO M-V Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger/-innen und Altenpfleger/innen als Fachkräfte in Einrichtungen für Menschen
mit psychischen Erkrankungen anerkannt
Bereits vor dieser Regelung waren Pflegefachkräfte
sowohl im pflegerischen wie im betreuenden sozialpsychiatrischen Bereich als Fachkräfte in diesen
Einrichtungen tätig. Diese Vorgehensweise war in
der Praxis anerkannt und durch Leistungs- und
Entgeltvereinbarungen der Leistungsträger mit den
Einrichtungen festgeschrieben. Der Landesrahmenvertrag spricht allerdings in der Fassung vom
01.07.2007 im Leistungstyps B.4 und B.5 im Bereich
Personalbemessung der Maßnahmepauschale von
sozialpsychiatrisch ausgebildetem Personal.
Aus dem Inhalt des Landesrahmenvertrages geht
nach gleichlautender Meinung aller Vertragspartner
hervor, dass die Leistung der Maßnahmenpauschale
zur ergänzenden Eingliederungshilfe in Pflegeeinrichtungen vollständig durch Fachkräfte erbracht
werden muss. Mit der Umsetzung der vollständigen
Fachkraftquote in diesem Bereich forderten die
Leistungsträger in der letzten Zeit nur Fachkräfte mit
sozialpsychiatrischer Qualifikation auf der Grundlage
der Regelungen des Landesrahmenvertrages einzusetzen und waren bei Nichteinhaltung teilweise
nicht mehr zum Abschluss von Leistungs- und
Prüfungsvereinbarungen als Grundlage für Entgeltverhandlungen bereit.
Inhalte
Auf der Suche nach praktikablen Lösungen für unsere
Einrichtungen haben wir uns dafür eingesetzt, dass
es möglich ist, erfahrene Pflegefachkräfte in diesem
Bereich weiter zu beschäftigen.
Dazu wurde mit den Leistungsträgern vereinbart und
in den einrichtungsspezifischen Leistungs- und
Prüfungsvereinbarungen vertraglich festgelegt, dass
Pflegefachkräfte nach Durchführung einer Zusatzqualifikation in Form des hier abgebildeten Curriculums in der ergänzenden Eingliederung als
Fachkräfte anerkannt werden.
Mit dieser Zusatzqualifikation wird damit nur im
sozialpsychiatrischen Bereich der ergänzenden
Eingliederungshilfe eine Veränderung der Anerkennung von Pflegefachkräften durch den Leistungsträger
erreicht. In allen anderen stationären und teilstationären sozialpsychiatrischen Leistungstypen des
Landesrahmenvertrages werden Pflegefachkräfte
ohnehin vom Leistungsträger als Fachkräfte anerkannt, wie es die Einrichtungenpersonalverordnung
vorsieht.
Diese Fortbildung ist aber darüber hinaus für alle
Pflegefachkräfte, die in sozialpsychiatrischen Einrichtungen tätig sind, eine sinnvolle Ergänzung der
fachspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten auch
wenn es keiner gesonderten Anerkennung bedarf.
Inhalte
Ziel/ Zielgruppe
Die Qualififizierung richtet sich an examinierte
Pflegefachkräfte, die in Einrichtungen des Leistungstyps B.4 und B.5 tätig sind. Die Teilnehmenden
erwerben Kompetenzen zur personenzentrierten
Planung und Gestaltung von Förderprozessen für
Menschen mit psychischen Erkrankungen für eine
maximale Teilhabe am Leben in verschiedenen
Bereichen.
Umfang
216 UE
(davon 192 UE Theorie und 24 UE Praxisprojekt).
Inhaltliche Schwerpunkte
• Sozialpsychiatrie (Grundlagen)
• Paradigmenwechsel in der Sozialpsychiatrie
• Rechtliche Grundlagen
• Pädagogische Grundlagen
• Medizinische Aspekte psychiatrischer
Erkrankungen Zentrale Störungsbilder
• Grundlagen der Psychologie
• Dialogisches Miteinander
• Fachdidaktik/ Methodik
• Hilfeplanung
• Qualitätsmanagement
Abschluss
Nach erfolgreicher Absolvierung aller Kursblöcke,
bestandener Fallarbeit und Teilnahme am Kolloquium
erhalten Sie ein Abschlusszertifikat.
Gebühr
1287,73 €