SPFH Kinder.indd - CJD Rheinhessen

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SPFH Kinder.indd - CJD Rheinhessen
CJD Rhein-Pfalz/Nordbaden
Sozialpädagogische Familienhilfe
Ansprechpartner
ist ein Angebot der ambulanten Jugendhilfe des
CJD Rhein-Pfalz/Nordbaden.
Gaby Beck
Das CJD Rhein-Pfalz/Nordbaden
(www.cjd-rhein-pfalz-nordbaden.de) orientiert seine
Tätigkeitsschwerpunkte an regionalen Anforderungen. Mit seinen über 800 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen fördert und unterstützt es jährlich über
15.000 Menschen.
[email protected]
Mobil 0151 40638502
Peter Will
[email protected]
Fon 06352 4003-29, Fax -10
Mobil 0151 40638615
Das CJD
bietet jährlich 155.000 jungen und erwachsenen Menschen
Orientierung und Zukunftschancen. Sie werden von 9.500
hauptamtlichen und vielen ehrenamtlichen Mitarbeitenden
an über 150 Standorten gefördert, begleitet und ausgebildet.
Grundlage ist das christliche Menschenbild mit der Vision “Keiner
darf verloren gehen!”.
Das CJD Rhein-Pfalz/Nordbaden
ist eine Einrichtung im Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands
e.V. (CJD), 73061 Ebersbach - Teckstraße 23 - www.cjd.de
Stand Dezember 2014/CJD-14-12-461-9
Wir arbeiten nach den Standards der European Foundation for Quality Management
(EFQM). Unsere Angebote sind nach der
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert.
Sozialpädagogische
Familienhilfe
für Familien mit psychisch erkrankten Kindern
Den Alltag
mit professioneller Hilfe meistern
Familien, in denen ein Kind psychisch erkrankt ist,
haben einen besonderen Hilfe- und Unterstützungsbedarf, der über eine „normale“ Sozialpädagogische
Familienhilfe hinausgeht.
Häufig sind Eltern mit der Situation überfordert und
wissen nicht, wie sie mit dem auffälligen Verhalten
ihrer Kinder umgehen sollen. Meist hat sich bereits
über Monate das psychiatrische Störungsbild bzw.
die psychische Auffälligkeit ihres Kindes manifestiert. Stationäre Aufnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Klärung der Diagnose(n), zur
Krisenintervention oder zur stationären Therapie
sind meist die nächsten Schritte. Empfehlungen zur
stationären Unterbringung in einer Kinder- und Jugendwohngruppe sind oft die Folge. Das CJD kennt
diese Problematik aus seiner langjährigen Erfahrung
und berät und unterstützt Eltern, so dass das Kind /
der Jugendliche in der Familie verbleiben kann.
Die Unterstützung durch eine
Familienhelferin oder einen Familienhelfer
Eine Fachkraft steht Ihnen und Ihrer Familie als feste
Ansprechpartnerin bzw. fester Ansprechpartner zur
Seite und vereinbart regelmäßig Termine mit Ihnen.
Die gesamte Familie wird in den Hilfeprozess eingebunden. Gemeinsam erarbeiten alle Familienmitglieder Ziele und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe.
Wie sieht die Unterstützung konkret aus?
Die Unterstützungsangebote sind vielfältig und werden entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse
ausgewählt.
• Gegebenenfalls Sicherung des Schulbesuchs. Die
Fachkraft steht als Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin für die Schule zur Verfügung und
informiert darüber, welchen speziellen Umgang
die Diagnose erfordert
• (Altersgerechte) Aufklärung über Diagnose(n) und
Behandlungsprinzipien
• Stärkung des Selbsthilfepotentials der Familie
und insbesondere des Kindes / des Jugendlichen
• Aufgreifen und Fortführung therapeutischer Instrumente, welche gegebenenfalls bereits in der
Kinder- und Jugendpsychiatrie erlernt wurden
(Verstärkerpläne, Skills, Gefühlsprotokolle usw.)
... und vieles mehr
• Erarbeitung von Tagesstrukturplänen zur psychischen Stabilisierung
• Vernetzung mit dem Therapeuten bzw. dem Kinder- und Jugendpsychiater
• Vernetzung und Anbindung an Unterstützungsmöglichkeiten im Umfeld / von Institutionen (Sozialpsychiatrischer Dienst, kinder- und jugendpsychiatrische Praxis oder Institutsambulanz,
Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen)
• Erarbeitung von Frühwarnsystemen und Handlungsstrategien (= Betroffene und Umfeld erkennen Warnzeichen und können reagieren)
• Förderung grundlegender personaler und sozialer Kompetenzen, Stärkung von Selbstvertrauen
• Vermittlung von Kommunikationsmodellen
• Steigerung der lebenspraktischen Kompetenzen
und der Fähigkeit zur sinnvollen Freizeitgestaltung
Wie bekommen Sie diese Unterstützung?
Um diese Hilfen in Anspruch nehmen zu können,
müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Es lebt mindestens ein Kind mit einer psychischen
Erkrankung in der Familie
• Sie wollen etwas in Ihrer Familie verändern
• Sie sind bereit, regelmäßig mit Ihrer Familienhelferin oder Ihrem Familienhelfer zusammenzuarbeiten
• das zuständige Jugendamt stimmt der Unterstützung zu
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem zuständigen Jugendamt auf und schildern Sie dort dem für Sie zuständigen Ansprechpartner oder der Ansprechpartnerin
Ihre Situation. Nach einer umfassenden Beratung
wird gemeinsam mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und sinnvolle Unterstützung für Sie und Ihre
Familie festgelegt.

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