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2006
Projekt RSV 03 brachte personelle Neuerungen
11.12.2006 - Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat das Projekt Review Steuerverwaltung 2003 (RSV 03) abgeschlossen.
Die in diesem Zusammenhang nötigen organisatorischen Massnahmen sind umgesetzt. Dabei haben sich auch einige personelle
Neuerungen ergeben: Im letzten Juli hat Hannes Teuscher, Fürsprecher, Master of Law (LL.M. Tax) und dipl. Steuerexperte, die Leitung der
Abteilung Recht und Gesetzgebung übernommen.
Die Kreisverwaltung Emmental-Oberaargau in Burgdorf wird seit 1. November von René Thomann geleitet, dessen bisherige Funktion als
Bereichsleiter Unternehmensbesteuerung am 1. Dezember von Andreas Käser übernommen worden ist.
Als letzte Schritte der Reorganisation wurde die neu geschaffene Stelle einer Personalleiterin mit Regula Zumbrunn besetzt. Voraussichtlich
anfangs April 2007 wird Marcel Gehrig, lic. rer. pol. und dipl. Wirtschaftsprüfer, die Leitung der teilweise neu organisierten Abteilung juristische
Personen übernehmen. Er wird in dieser Tätigkeit neu durch zwei Fachvorsteher unterstützt. Dabei handelt es sich um Hans Ulrich
Wegmüller und André Schmied.
TaxMe
21.11.2006 - Püntklich auf Anfang 2007 werden die TaxMe-CD und TaxMe-Online für alle Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen.
Derzeit laufen die Vorbereitungen für die TaxMe-CD und TaxMe-Online auf Hochtouren.
Über 70'000 Steuerpflichtige haben in diesem Jahr ihre Steuererklärung online ausgefüllt. Dieser Trend freut uns sehr. Im Vergleich zum
Vorjahr sind dies rund 15'000 mehr. Die Steuerverwaltung wünscht sich noch mehr Online-User. Der Nutzen liegt nicht nur im Zeitgwinn für
uns, sondern auch dass wir weniger Papier versenden müssen und somit Geld sparen und die Umwelt schonen. Auf Anfang Januar steht die
TaxMe-Online-Version für die Steuerperiode 2006 unter www.taxme.ch zur Verfügung.
Ab dem 10. Januar 2007 wird auch die TaxMe-CD an den üblichen Standorten aufliegen. In den Steuerbüros der Gemeinden, bei den
Kreisverwaltungen der Steuerverwaltung und in allen Niederlassungen der BEKB|BCBE.
3. Steuerrate 2006
20.11.2006 - In diesen Tagen wird die dritte Steuerrate 2006 verschickt.
Die Ratenrechnung ist wie immer am 10. Dezember fällig und sollte innerhalb von 30 Tagen beglichen werden. Mit der dritten Rate stellt die
Steuerverwaltung des Kantons Bern über zwei Milliarden Franken in Rechnung.
Die Steuerverwaltung stellt erfreut fest, dass jedes Jahr mehr Steuerpflichtige ihre Steuererklärung und Steuergeschäfte online abwickeln.
Dies hilft der Steuerverwaltung Geld zu sparen und schont die Umwelt. Die Vorbereitungen der neuen TaxMe-CD und TaxMe-Online für die
Steuererklärung 2006 laufen auf Hochtouren. Neu können alle Steuererklärungen von virtuellen Steuersubjekten (Erbengemeinschaften,
Miteigentum etc.) auch online ausgefüllt werden. Der Ausbau des schweizweit einzigartigen TaxMe-Portals www.taxme.ch wird stetig
vorangetrieben. Derzeit nutzen schon 14'000 Steuerpflichtige des Kantons Bern die Online-Dienstleistungen im Portal der Steuerverwaltung.
Teilrevision des Steuergesetzes: Kommission setzt Akzente
16.11.2006 - Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates unterstützt grundsätzlich die Vorlage des
Regierungsrates für eine Teilrevision des Steuergesetzes.
Die Kommission setzt Akzente bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform und berücksichtigt die in der Vernehmlassung geäusserten
Bedenken bezüglich Abschaffung der Vermögenssteuerbremse. Die Änderungen sollen - entgegen dem Antrag der Regierung - in einem
Schritt per 2008 in Kraft treten.
Gegenüber der Vorlage des Regierungsrates hat die vorberatende Kommission bei den Tarifen für die Einkommenssteuer eine Senkung des
maximalen Steuersatzes von 6,1 auf 6 Prozent beschlossen. Damit entspricht der Einkommenssteuertarif wieder der Vorlage, wie sie im April
dieses Jahres in die Vernehmlassung gegeben wurde. Die weiteren Änderungen des Regierungsrates gegenüber der
Vernehmlassungsvorlage, also die Erhöhung kinderrelevanter Abzüge, wurden von der Kommission bestätigt.
Anpassungen hat die Kommission beim neu eingeführten Teilbesteuerungsverfahren vorgenommen, welches als Teil der
Unternehmenssteuerreform II bereits umgesetzt werden soll. Während die Entlastung der Dividendenerträge von 40 auf 50 Prozent erhöht
wurde, hat die Kommission die Entlastung bei der Vermögenssteuer auf entsprechenden Beteiligungen von 40 auf 20 Prozent reduziert. Mit
den vorgenommenen Anpassungen wurde versucht, die Belastung von Personenunternehmern und Inhabern von Kapitalgesellschaften noch
besser anzugleichen.
Bei der Vermögenssteuer hat die Kommission als Ausgleich für die Aufhebung der bisherigen Vermögenssteuerbremse eine weitergehende
Senkung des Vermögenssteuertarifs beschlossen. Die Änderungen sollen - entgegen dem Antrag der Regierung - in einem Schritt per 2008
in Kraft treten. Nach den Beschlüssen der Kommission erhöht sich der in der Vorlage des Regierungsrates ausgewiesene Negativsaldo von 9
Millionen Franken um 30 Millionen Franken auf 39 Millionen Franken.
Am Grundsatz der Teilrevision ändert die Kommission nichts. Von der Gesetzesrevision sollen sämtliche natürlichen Personen profitieren. In
erster Linie führt die Revision zu einer spürbaren Entlastung der Familien und des Mittelstandes. Hierfür sind folgende Massnahmen
vorgesehen:
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Hälftiger Ausgleich der kalten Progression
Senkung des Einkommenssteuertarifs ab steuerbarem Einkommen von 30'000 Franken
Erhöhung der Kinderabzüge von 4'400 auf 6'000 Franken
Erhöhung des Kinderbetreuungsabzugs von 1'500 auf 3'000 Franken
Erhöhung des zusätzlichen Versicherungsabzugs pro Kind von 600 auf 700 Franken
Die Vorlage sieht zudem zugunsten der natürlichen Personen und zur Förderung der Standortattraktivität eine Reform der
Unternehmensbesteuerung und eine Senkung der maximalen Einkommenssteuersätze vor. Zusätzliche Änderungen betreffen schliesslich die
Umsetzung von Bundesrecht und Anpassungen aufgrund praktischer Erfahrungen seit der letzten Steuergesetzrevision. Die erste Lesung im
Grossen Rat ist für den Januar 2007 geplant. Das teilrevidierte Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Die Staatskasse in Courtelary zieht nach Moutier um
30.10.2006 - Der Umzug ist der letzte Schritt der Neuorganisation des neuen Steuergesetzes von 2001.
Die Staatskasse von Courtelary zügelt nach Moutier. Die 7 Mitarbeitenden werden ab 6. November in der Kreisverwaltung Jura-Bernois in
Moutier, in der Rue du Château, arbeiten.
Mit dem neuen Steuergesetz und der Umstellung von der zweijährigen auf die einjährige Besteuerung im 2001 wurden alle Inkassostellen mit
den Veranlagungsbehörden zusammengeführt. Dass die Staatskasse von Courtelary mit der Kreisverwaltung unter ein Dach kommt, wusste
man schon lange, bislang suchte man nach optimalen Lösungsmöglichkeiten. Mit der Zusammenführung in Moutier, ist ein wichtiger Schritt
gemacht.
Die Büros der Staatskasse sind am Donnerstag, Freitag, 2. und 3. November 2006 wegen Umzug geschlossen. In dringenden Fällen wenden
Sie sich bitte an 032 494 56 95.
Ab Montag, 6. November 2006, werden alle Tätigkeiten der Staatskasse in Moutier aufgenommen.
Die neue Adresse in Moutier lautet:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Kreis Jura bernois
Inkasso
Rue du Château 30c
2740 Moutier
Der Bereich Inkasse (ehemals Staatkasse) ist unter folgenden Nummern zu erreichen:
Telefon:
Fax:
032 494 56 99
032 494 56 59
Tag der offenen Türen
27.10.2006 - Am Samstag, 21. Oktober 2006 wurden alle Türen der Brünnenstrasse 66 in Bümpliz geöffnet.
Über 1000 Besucherinnen und Besucher nutzten die Gelegenheit die Räumlichkeiten der Steuerverwaltung und des Archäologischen
Dienstes des Kantons Bern zu besuchen. Neben der Besichtigung des grossen Hochregallagers mit archäologischen Funden, konnten die
Besucher auch Pfeilbogen schiessen, Mittelalterkostüme anprobieren und die Büroräumlichkeiten der Steuerverwaltung besichtigen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren vor Ort und standen den Besuchern Red und Antwort.
Neben geladenen Gästen, kamen auch unzählige Nachbarn und ehemalige Mitarbeiter vorbei. Die Kantonsarchäologin Cynthia Dunning und
Steuerverwalter Bruno Knüsel erhielten rundum positive Rückmeldungen und sind sehr zufrieden mit diesem Anlass.
In der Eingangshalle
Ein Büro.
Steuerverwalter Bruno Knüsel beim Aufblasen von TaxMe-Ballonen.
Arbeitsplatz der Steuerverwaltung um 1950.
Weiterer Ausbau des TaxMe-Portals
24.10.2006 - Registrieren Sie sich im TaxMe-Portal.
Neu stehen Ihnen folgende Dienstleistungen zur Verfügung:TaxMe
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Kontodaten mutieren
Newsletter zum Portal abonnieren
Zahlungsvereinbarungen einsehen
Formulare anzeigen und drucken
Weitere Informationen finden Sie unter www.taxme.ch
Neuer Lohnausweis
06.10.2006 - Der Kanton Bern wird für das Steuerjahr 2007 den neuen Lohnausweis allgemein einführen.
Der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK empfiehlt den Kantonalen Steuerverwaltungen, den Neuen Lohnausweis und die
dazu gehörende neue Wegleitung ab Steuerperiode 2007 (Löhne 2007) allgemein einzuführen. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern setzt
die Empfehlung der SSK um und sieht für die Löhne ab 2007 die Anwendung des neuen Formulares vor. Die Steuerverwaltung stellt letztmals
für die Löhne 2006 die bisherigen Lohnausweisformulare zur Verfügung.
Freiwillig kann der NLA schon seit der Steuerperiode 2005 angewendet werden.
Die Arbeitgeber mit Sitz im Kanton Bern haben im Jahr 2007 ausbezahlten Löhne ausschliesslich mit dem Neuen Lohnausweisformular zu
deklarieren. Müssen die Lohnausweise bereits im Verlauf des Kalenderjahres 2007 ausgefüllt werden (z.B. bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses im Laufe des Jahres), darf noch das alte Lohnausweisformular verwendet werden.
Der auf dem Lohnausweis auszuweisende Privatanteil für Geschäftswagen beträgt für Mitarbeitende bereits im Jahr 2006 einheitlich pro
Monat 0,8% des Kaufpreises (ohne MWST). Wenn in einem genehmigten Spesenreglement ein Privatanteil von 1% festgelegt worden ist,
kann der Arbeitgeber ebenfalls einen Privatanteil von 0,8% deklarieren; eine vorgängige Änderung und Genehmigung des Spesenreglements
ist nicht notwendig.
Weitere Informationen zum Neuen Lohnausweis, das Formular und die beiden Wegleitungen zum Ausfüllen des Lohnausweises sowie ein
Programm zum elektronischen Erstellen der Lohnausweise finden sich auf der Internetseite der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK.:
www.steuerkonferenz.ch
Informationen zur neuen Möglichkeit des einheitlichen Lohnmeldeverfahrens für die AHV, die SUVA und die Steuerverwaltung direkt aus der
zertifizierten Lohnbuchhaltung finden sich unter www.swissdec.ch
Neuer Standort in Bümpliz
02.08.2006 - Alle Abteilungen der Steuerverwaltung des Kantons Bern sind umgezogen.
Neu finden Sie folgende Abteilungen an der Brünnenstrasse 66 (Lageplan) in Bümpliz:
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Kreisverwaltung Bern-Mittelland (Teil ehemals Bern-Stadt und Bern-Mittelland) ink. Staatskasse Bern
Geschäftsbereich Support
Abteilung Amtliche Bewertung
Abteilung Veranlagungsunterstützung (ehemals Gemeinde- und Quellensteuer, Verrechnungssteuer)
Abteilung Juristische Personen
Abteilung Bezug (ehemals Zentraler Erlassdienst)
Abteilung Qualitätsmanagement
Abteilung Erbschafts- Schenkungs- und Nachsteuer
Abteilung Grundstückgewinnsteuer
Abteilung Finanzen
Amtsleitung (Recht+Gesetzgebung, Personaldienst, Kommunikation etc.)
Bei Unsicherheiten helfen wir Ihnen gerne telefonisch weiter: 0848 844 411
Unsere neue Postadresse ist:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postfach 8334
3001 Bern
Unsere Schalter sind täglich von 08.00 - 17.00 Uhr geöffnet.
Achtung: Die Kreisverwaltungen in Thun, Burgdorf, Biel und Moutier sowie die Steuerverwaltung der Stadt Bern (Schwarztorstrasse 31, 3014
Bern) sind nicht umgezogen!
Die 1. Steuerrate des Jahres 2006 wird verschickt
22.05.2006 - In diesen Tagen verschickt die Steuerverwaltung des Kantons Bern die erste Rate des Steuerjahres 2006.
Insgesamt werden rund 490'000 Ratenrechnungen zugestellt. Rund die Hälfte davon basiert bereits auf den erfassten Daten der
Steuererklärung 2005. Die Ratenrechnung ist am 10. Juni 2006 fällig und ist bis am 11. Juli 2006 zahlbar. Ist es einer steuerpflichtigen Person
nicht möglich den ganzen Ratenbetrag auf einmal zu zahlen, können im Internet im TaxMe-Portal (www.taxme.ch) oder bei der zuständigen
Inkassostelle Einzahlungsscheine bestellt werden.
Bitte keine alten und anderen Einzahlungsscheine oder Vorlagen (E-Banking) verwenden. Monatliche Vorauszahlungen oder die
Vorauszahlung des ganzen Steuerbetrages anfangs Jahr sind im Kanton Bern nicht möglich.
Neu wurde die Ratenrechnung im Layout und von den Texten her etwas verkürzt. Damit spart die Steuerverwaltung erheblich Papier (1
Million A4-Blätter) und Geld. Als Beilage zur Ratenrechnung erhalten alle Steuerpflichtigen die Resultate der Bürgerbefragung vom November
2005.
Resultate der Befragungen vom November 2005
19.05.2006 - Hier finden Sie in zusammengefasster Form die wichtigsten Resultate der Befragung der Bürgerinnen/Bürger und der
Expertinnen/Experten zu den Dienstleistungen der Steuerverwaltung des Kantons Bern.
Sowohl die Bürgerinnen und Bürger, wie auch die Expertinnen und Experten des Kantons Bern sind grundsätzlich zufrieden mit der
Steuerverwaltung. Das freut uns! Es gibt jedoch klare Verbesserungsmöglichkeiten.
Alle steuerpflichtigen Personen des Kantons Bern erhalten mit der 1. Rate 2006 folgendes Beilageblatt mit den Resultaten der
Bürgerbefragung 2005:
Resultate der Befragung der Bürgerinnen und Bürger
Alle Expertinnen und Experten des Kantons Bern erhalten zeitgleich zum Versand der 1. Rate 2006 in einem Sonderversand die Resultate
der Expertinnen- und Expertenbefragung 2005
Resultate der Befragung der Expertinnen und Experten
Urs Gasche bleibt Finanzdirektor
12.05.2006 - Der neue Regierungsrat hat die Direktionen verteilt.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat in seiner neuen Zusammensetzung die Zuteilung der Direktionen, für die am 1. Juni 2006
beginnende Legislatur, vorgenommen. Dieser Vorentscheid muss anfangs Juni noch durch einen formellen Regierungsratsbeschluss
bestätigt werden.
Medienmitteilung vom 10. Mai 2006, Amt für Information des Kantons Bern
Neue Abteilungen in der Steuerverwaltung
09.05.2006 - Mit dem Umzug der Steuerverwaltung nach Bümpliz an die Brünnenstrasse 66 gibt es organisatorische Änderungen.
Neu gibt es die Abteilung Veranlagungsunterstützung (Abkürzung: VU). Diese setzt sich einerseits aus den bisherigen Abteilungen
Verrechnungssteuer und Quellensteuer/Gemeindesteuer zusammen, andererseits werden weitere Sachbearbeitungen erledigt. Die neue
Abteilung wird von Werner Berger geleitet und ist dem Geschäftsbereich Periodische Steuern unterstellt.
In VU werden auch die Genehmigung und Bewirtschaftung von mehr als 400 Spesenreglementen mit Firmen gemacht. Diese Aufgabe ist
stark zunehmend. Eine weitere Aufgabe ist das Festlegen von bestrittenen steuerlichen Wohnsitzen, sogenannten "Wohnsitzverfügungen".
Es ist nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft noch weitere Aufgaben der Abteilung VU zugewiesen werden.
Neu wurde auch die Kreisverwaltung Bern-Mittelland (Abkürzung: BEMI) gegründet. Diese Kreisverwaltung setzt sich aus den ehemaligen
Abteilungen Bern-Stadt, Bern-Mittelland und der Staatskasse Bern zusammen. Alle drei Abteilungen sind nun dem Vorsteher René Huber
unterstellt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Bern-Mittelland erreichen Sie unter unsere Infoline 0848 844 411 oder via das
Kontaktformular.
Die Steuerverwaltung zieht um
04.05.2006 - Seit April wird in den Abteilungen auf dem Platze Bern gezügelt.
Alle Abteilung der Steuerverwaltung des Kantons Bern ziehen vom April bis Juli nach Bern-Bümpliz. Unser Standort wird neu an der
Brünnenstrasse 66 sein. Entnehmen Sie bitte der untenstehenden Liste, ab wann welche Abteilung in Bümpliz ist:
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ab 15. April Geschäftsbereich Support
ab 27. April Kreisverwaltung Bern-Mittelland (Teil ehemals Bern-Stadt)
ab 5. Mai Abteilung Amtliche Bewertung
ab 5. Mai Abteilung Veranlagungsunterstützung (ehemals Gemeinde- und Quellensteuer)
ab 12. Mai Abteilung Juristische Personen
ab 12. Mai Abteilung Bezug (ehemals Zentraler Erlassdienst)
ab 17. Mai Abteilung Qualitätsmanagement
ab 17. Mai Abteilung Veranlagungsunterstützung (ehemals Verrechnungssteuer)
ab 18. Mai Abteilung Erbschafts- Schenkungs- und Nachsteuer
ab 20. Mai Abteilung Grundstückgewinnsteuer
ab 9. Juni Kreisverwaltung Bern-Mittelland (Teil ehemals Staatskasse Bern)
ab 18. Juni Kreisverwaltung Bern-Mittelland (Teil ehemals Bern-Mittelland)
ab 30. Juni Abteilung Finanzen
ab 7. Juli Amtsleitung (Recht+Gesetzgebung, Personaldienst, Kommunikation etc.)
Bei Unsicherheiten helfen wir Ihnen gerne telefonisch weiter: 0848 844 411
Seit dem 1. April 2006 gilt unsere neue Postadresse:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postfach 8334
3001 Bern
Achtung: Die Kreisverwaltungen in Thun, Burgdorf, Biel und Moutier sowie die Steuerverwaltung der Stadt Bern (Schwarztorstrasse 31, 3014
Bern) ziehen nicht um!
Offizieller Umzugsflyer (pdf)
Bundesgericht hat entschieden
02.05.2006 - Steuerliche Entlastung von unverheirateten Personen mit Kindern
Steuertarif "Unverheiratete Personen mit Kindern"
Das Bundesgericht hat am 20. April 2006 entschieden, dass unverheirateten Personen mit Kindern der Verheiratetentarif zu gewähren sei.
Damit bestätigt das Bundesgericht die bereits bekannten Entscheide vom 26. Oktober 2005 betreffend die Kantone Aargau und St. Gallen.
Die Steuerverwaltung ist mit Ihrer Beschwerde nicht durchgedrungen. Für unverheiratete Personen mit Kindern führt der Entscheid zu einer
tieferen Steuerbelastung. Die seit dem letzten Sommer sistierten Veranlagungsverfahren werden nun weiter geführt und in den nächsten
Wochen - unter Anwendung des günstigeren Verheiratetentarifs - eröffnet.
Benachteiligung von Ehepaaren mit Kindern
Während der Entscheid des Bundesgerichts für die von der Steuerentlastung betroffenen unverheirateten Personen mit Kindern erfreulich ist,
bedeutet er für die verheirateten Personen mit Kindern ein Ärgernis. Bisher war nämlich sichergestellt, dass Ehepaare mit Kindern ungefähr
gleich besteuert werden wie Konkubinatspaare mit Kindern. Das ist nach diesem Entscheid nicht mehr der Fall. Konkubinatspaare mit Kindern
werden künftig weniger Steuern schulden als Ehepaare mit Kindern, welche das gleiche Einkommen erzielen. Der Grund liegt darin, dass
Ehepaare wegen der Zusammenrechnung der Einkünfte generell stärker belastet werden (Progression der Tarife). Mit dem Verheiratetentarif
wurde diese Mehrbelastung ausgeglichen. Steht der Verheiratetentarif nun auch den Konkubinatspaaren mit Kindern zu, wird die
Mehrbelastung aus der Zusammenrechnung nicht mehr ausgeglichen. Das Resultat ist eine verfassungsrechtlich problematische
Benachteiligung der Ehegatten.
Der Entscheid des Bundesgerichts berücksichtigt die tatsächliche Belastung der verschiedenen Haushalte nicht. Das bernische Steuergesetz
hat nämlich mit einem System von Tarifen und Abzügen sichergestellt, dass sämtliche Personengruppen (Alleinstehende, Konkubinate und
Ehepaare, jeweilen mit und ohne Kinder) entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Der Entscheid des
Bundesgerichts führt nun zu einem Verlust an Tarifautonomie und zwingt den Kanton Bern zu einer nachteiligen Besteuerung der Ehepaare
mit Kindern. Dieses verfassungsrechtlich störende Ergebnis hat die kantonale Steuerverwaltung mit ihrer Beschwerde zu verhindern versucht.
Erwägungen des Bundesgerichts
Das Bundesgericht selbst hat im aktuellen Entscheid eingeräumt, dass die massgebliche Bestimmung des Steuerharmonisierungsgesetzes
(Art. 11 Abs. 1 StHG) verfassungswidrig sei, weil sie in die Tarifautnomomie der Kantone eingreife, das Rechtsgleichheitsgebot verletze und
zu einer Besteuerung entgegen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führe. Trotzdem müsse die Bestimmung, welche eine „gleiche“
Ermässigung für unverheiratete Personen mit Kindern vorsehe, von den Kantonen angewendet werden, weil Bundesgesetze nicht auf ihre
Verfassungskonformität überprüft werden dürfen.
Entgegen der Auffassung der kantonalen Steuerverwaltung sah das Bundesgericht keinen Spielraum für eine verfassungskonforme
Interpretation des Steuerharmonisierungsgesetzes. Dass die Tarifautonomie der Kantone in Artikel 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes
explizit festgeschrieben sei, ändere nichts an der Auslegung von Artikel 11. Auch die Würdigung der parlamentarischen Beratungen führe
nicht zu einem anderen Ergebnis. Zwar sei es richtig, dass die Kommissionssprecher eine andere Auslegung der Bestimmung befürwortet
hätten. Die Parlamentsmehrheit habe sich jedoch für eine exakt gleiche Besteuerung von alleinerziehenden Eltern und Ehepaaren
entschieden. Das Bundesgericht ist der gegenteiligen Auffassung der kantonalen Steuerverwaltung, welcher sich die Eidgenössische
Steuerverwaltung angeschlossen hatte, leider nicht gefolgt.
Geplante Massnahmen
Die Entscheide des Bundesgerichts haben auf Bundesebene bereits Bestrebungen (Parlamentarische Initiative Lauri) ausgelöst, den
massgeblichen Artikel 11 des Steuerharmonisierungsgesetzes anzupassen und den Kantonen ihre Tarifautonomie wieder zurückzugeben.
Bis dahin ist mit der unbefriedigenden Situation der verfassungsrechtlich problematischen Besteuerung von Ehepaaren mit Kindern zu leben.
Zu prüfen ist, ob im Rahmen der laufenden Steuergesetzrevision Massnahmen möglich sind, um die Belastungsrelationen zwischen den
betroffenen Personengruppen wieder richtig zu stellen. Das revidierte Steuergesetz wird indessen erst per 1. Januar 2008 in Kraft treten und
somit frühestens für das Steuerjahr 2008 eine Verbesserung bringen.
TaxMe-Online
14.03.2006 - Bereits 11'000 verarbeitete Steuererklärungen.
Noch vor Abschluss der offiziellen Einreichefrist der Steuererklärung 2005 am 15. März sind bereits über 12'000 Steuererklärungen via
TaxMe-Online ausgefüllt und eingereicht worden. Davon wurden bereits 11'000 verarbeitet.
Die Steuerverwaltung freut sich, dass wiederum viele Steuerpflichtige Gebrauch von TaxMe-Online machen und so einen wichtigen Beitrag
zur Effizienz und einer schnelleren Abwicklung der Veranlagung im System leisten.
Neuerungen in der Steuererklärung 2005
24.01.2006 - Das müssen Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten:
Abzug der behinderungsbedingten Kosten
Kosten, die wegen einer Behinderung angefallen sind, können neu vom Einkommen abgezogen werden. Anders als beim Abzug der
Krankheitskosten gibt es keinen Selbstbehalt.
 Weitere Informationen
Dienstaltersgeschenk
Der Steuerfreibetrag von CHF 3'000 für Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke kann ab Steuerjahr 2005 nicht mehr gewährt werden. Neu
wird der gesamte Betrag eines Dienstalters- und Jubiläumsgeschenkes besteuert. Die Steuerjustiz erachtet den Steuerfreibetrag als
unzulässig, da Art. 20 Abs. 1 des bernischen Steuergesetzes (StG) gegen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung
der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) verstosse.
Neuer Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge
Wer im 2005 Kapitalleistungen aus Vorsorge erhalten hat, zahlt dafür weniger Steuern. Der Steuertarif für diese Zahlungen wurde auf den 1.
Januar 2005 reduziert. Die geschuldeten Steuern können über das Eingabeformular Sonderveranlagung berechnet werden.
Neuerungen im Steuerjahr 2006
24.01.2006 - Was ist in diesem Jahr neu?
Einkauf nach Vorbezügen für Wohneigentumsförderung (WEF)
Der Einkauf einer Vorsorgelücke oder einer Frühpensionierung kann erst vorgenommen werden, wenn WEF-Vorbezüge, die in der
Vergangenheit getätigt worden sind, vollständig zurückbezahlt sind. Auch Vorbezüge, die vor dem 1. Januar 2006 getätigt worden sind,
müssen zuerst zurückerstattet werden. Ein Einkauf, der diese Bedingungen nicht erfüllt, kann nicht vom Einkommen abgezogen werden.
 Weitere Informationen
Einkauf und anschliessender Bezug der Vorsorgeleistungen
Für Einkäufe, die ab dem 1. Januar 2006 gemacht werden, gilt eine 3-jährige Sperrfrist. Die Leistungen daraus können innerhalb der
nächsten 3 Jahre nicht als Kapital bezogen werden. Sie können jedoch als Rente zur Auszahlung gelangen.
 Weitere Informationen
Erhöhung des Abzuges für Vergabungen
Bei der direkten Bundessteuer ist der Abzug erhöht worden. Vergabungen, die ab 1. Januar 2006 gemacht werden, können bis zum Betrag
von maximal 20% des Reineinkommens abgezogen werden. Der Abzug bei den Kantons- und Gemeindesteuern ist wie bisher auf 10% des
Reineinkommens beschränkt.
 Weitere Informationen
Abziehbare Vergabungen
Neu werden beim Abzug sowohl Geldleistungen als auch Zuwendungen von anderen Vermögenswerten wie z.B. Liegenschaften
berücksichtigt. Wer direkt dem Bund, einem Kanton, einer Gemeinde oder deren Anstalten etwas zuwendet, kann den Abzug neu ebenfalls
beanspruchen. Dies gilt bei der direkten Bundessteuer und den Kantons- und Gemeindesteuern.
 Weitere Informationen
Praxisänderung bei der Besteuerung der SICAV-Anlagefonds
Ab Steuerjahr 2006 werden die SICAV-Anlagefonds bei den Kantons- und Gemeindesteuern gleich behandelt wie bei der direkten
Bundessteuer, nämlich wie gewöhnliche Anlagefonds. Steuerbar sind die vom SICAV-Anlagefonds erwirtschafteten Erträge (ohne
Kapitalgewinne), unabhängig davon, ob diese Erträge ausgeschüttet werden oder nicht.
 Weitere Informationen
Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr für Nachkommen
Für Erbschaften oder Schenkungen, die ab 1. Januar 2006 entrichtet werden, bezahlen Nachkommen (Kinder, Grosskinder, Urgrosskinder),
Stiefkinder und Pflegekinder (sofern das Pflegeverhältnis mindestens 2 Jahre gedauert hat) keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr.
Medieninformation vom 10. Januar 2006
10.01.2006 - Zum Auftakt des neuen Steuerjahres hat die Steuerverwaltung informiert.
Entnehmen Sie der Medienmitteilung alle Informationen
 Medienmitteilung vom 10. Januar 2006
TaxMe-Online
06.01.2006 - TaxMe-Online für das Steuerjahr 2005 steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.
Die ZPV-Nummer und den ID-Code (Identifikationscode), welche sie zum Einstieg in TaxMe-Online brauchen, finden Sie auf dem Deckblatt
zur Steuererklärung. Die Steuererkärungen 2005 werden vom 9. Januar bis 9. Februar 2006 laufend verschickt.
 TaxMe-Online starten
Praxisfestlegung Umstrukturierungen
04.01.2006 - Anpassungen aufgrund des Fusionsgesetzes, FusG
Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz) am 1. Juli 2004
sind betriebliche Umstrukturierungen unter vereinfachten Bedingungen möglich. Zur Vermeidung steuerlicher Hindernisse wurden auf den
gleichen Zeitpunkt die Voraussetzungen der Steuerfreiheit in den verschiedenen Steuererlassen des Bundes neu geregelt bzw. präzisiert.
Der Kanton Bern hat die erforderlichen Anpassungen des kantonalen Steuergesetzes auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt.
Grundlage der bernischen Praxisfestlegung bildet das Kreisschreiben Nr. 5 der ESTV vom 1. Juni 2004, welches mit Hinweisen zu den
bernischen Steuern ergänzt wurde. Kantonale Besonderheiten bestehen bei der kantonalen Grundstückgewinnsteuer und im Zusammenhang
mit den Holding- und Domizilgesellschaften:
 Praxisfestlegung Umstrukturierung
Bürger- und Expertenbefragung 2005
03.01.2006 - Grosser Dank von der Steuerverwaltung
Im November 2005 führte die Steuerverwaltung des Kantons Bern eine Befragung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei Expertinnen und
Experten (Treuhandgesellschaften und Notariate) durch.
Von den rund 14'000 angeschriebenen Personen und Unternehmungen haben mehr als 56 Prozent den Fragebogen ausgefüllt und
retourniert. Dieser Rücklauf ist ausserordentlich hoch und sehr erfreulich.
An dieser Stelle möchte sich die Steuerverwaltung bei den teilnehmenden Personen herzlich für das freiwillige, nicht selbstverständliche
Engagement bedanken. Momentan ist die Steuerverwaltung daran, die zahlreichen Fragebogen mit konstruktiven Verbesserungsvorschlägen
auszuwerten. Aus den Ergebnissen werden Massnahmen zur Steigerung der Kundenorientierung bei den Dienstleistungen der
Steuerverwaltung des Kantons Bern abgeleitet.
Über die Ergebnisse der Befragung orientiert die Steuerverwaltung voraussichtlich Mitte Februar.

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