PKW-Führerscheinklassen: B Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max
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PKW-Führerscheinklassen: B Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max
PKW-Führerscheinklassen: PKW-Führerscheinklassen: B B Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer). Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer). Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: • Anhänger bis 750 kg zG • Anhänger bis 750 kg zG • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg Mindestalter: 18/17 (17 Jahre bei begleitetem Fahren) Mindestalter: 18/17 (17 Jahre bei begleitetem Fahren) Vorbesitz: - Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: AM, L Eingeschlossene Klassen: M, L, S __________________________________________________ __________________________________________________ B96 BE Diesen Führerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg. Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf maximal das Eineinhalbfache der zG des Zugfahrzeuges betragen. Mindestalter: 18 Mindestalter: 18 Vorbesitz: B Vorbesitz: B ______________________________________________ BE Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen. Mindestalter: 18 Vorbesitz: B Führerscheinklasse AM Führerscheinklasse M ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / LEICHTKRAFTFAHRZEUGE ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER/ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH • Elektromotor • Verbrennungsmotor max. 50 ccm • Elektromotor max. 4 kW Nennleistung Mindestalter: 16 • Verbrennungsmotor max. 50 ccm Vorbesitz: - Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm • Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW • Elektromotoren max. 4 kW • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie) Mindestalter: 16 Eingeschlossene Klassen: - Vorbesitz: Eingeschlossene Klassen: Führerscheinklasse A1: Führerscheinklasse A1: LEICHTKRAFTRÄDER/DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE LEICHTKRAFTRÄDER/DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE • Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg. • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung. Mindestalter: 16 Vorbesitz: Eingeschlossene Klasse: AM • Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung Mindestalter: 16/18 ( (Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse A1 nur Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 80 km/h bbH fahren) Vorbesitz: Eingeschlossene Klasse: AM Führerscheinklasse A2: Führerscheinklasse A beschränkt: LEISTUNGSBESCHRÄNKTE KRAFTRÄDER LEISTUNGSBESCHRÄNKTE KRAFTRÄDER • Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. • Kraftrad bis 25 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,16 kW/kg. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4). Nach zweijährigem Besitz der Klasse A beschränkt wird die Fahrerlaubnisklasse automatisch in die Fahrerlaubnisklasse A unbeschränkt umgewandelt Mindestalter: 18 Mindestalter: 18 Vorbesitz: - Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: A1, AM Eingeschlossene Klassen: A1, M Führerscheinklasse A: Führerscheinklasse A: KRAFTRÄDER/DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE KRAFTRÄDER Kraftrad über 45 km/h bbH Kraftrad über 45 km/h bbH • über 35 kW Motorleistung, • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg Kraftfahrzeuge • Motorleistung mehr als 15 kW, • Hubraum mehr als 50 ccm. Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge frühestens mit 21 Jahren. Mindestalter • Krafträder: 24 (Direkteinstieg) • bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 • Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Mindestalter: 25 (bei Direkterwerb) Eingeschlossene Klassen:A1, A beschränkt, M Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM Führerscheinklasse C1 Führerscheinklasse C1 Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, auch mit Anhänger bis 750 kg zG Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, auch mit Anhänger bis 750 kg zG Mindestalter: 18 Mindestalter: 21/18 (Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt) Vorbesitz: B Eingeschlossene Klassen: - Vorbesitz: B Eingeschlossene Klassen: - Führerscheinklasse C1E Führerscheinklasse C1E • Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, mit Anhänger über 750 kg zG • Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG bis 7.500 kg zG, mit Anhänger über 750 kg zG • Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG größer ist als 3.500 kg • Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG größer ist als 3.500 kg Die zG einer Kombination der Klasse C1E darf nicht größer sein als 12 t. Mindestalter: 18 Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t. Vorbesitz: C1 Mindestalter: 21/18 (Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt) Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E Vorbesitz: C1 Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E Führerscheinklasse C Führerscheinklasse C Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG. Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG. Mindestalter: 21/18 (Die angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben) Mindestalter: 21/18 (Die angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben) Vorbesitz: B Vorbesitz: B Eingeschlossene Klasse: C1 Eingeschlossene Klasse: C1 Führerscheinklasse CE Führerscheinklasse CE Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG und Anhänger über 750 kg zG. Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zG und Anhänger über 750 kg zG. Mindestalter: 21/18 (Die angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben) Mindestalter: 21/18 (Die angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben) Vorbesitz: C Vorbesitz: C Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE Führerscheinklasse D1 Führerscheinklasse D1 Omnibus mit einer maximalen Länge von 8 m und mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG. Omnibus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG. Mindestalter: 21 Mindestalter: 21/18 (Die angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Vorbesitz: B Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg Eingeschlossene Klassen: erworben haben) Vorbesitz: B Eingeschlossene Klassen: Führerscheinklasse D1E Führerscheinklasse D1E Omnibus der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zG. Omnibus der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zG. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Mindestalter: 21/18 (Die angegebene niedrigere Mindestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t. Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg Mindestalter: 21 erworben haben) Vorbesitz: D1 Vorbesitz: D1 Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E Führerscheinklasse D Führerscheinklasse D Omnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG. Omnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg zG. Mindestalter: 24/23/21/20/18 (Die angegebenen niedrigeren Altersgrenzen richten sich nach den detaillierten Mindestalter: 21 Vorgaben des BKrFQG) Vorbesitz: B Vorbesitz: B Eingeschlossene Klasse: D1 Eingeschlossene Klasse: D1 Führerscheinklasse DE Führerscheinklasse DE Omnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, mit Anhänger über 750 kg zG. Omnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, mit Anhänger über 750 kg zG. Mindestalter: 24/23/21/20/18 (Die angegebenen niedrigeren Altersgrenzen richten sich nach den detaillierten Mindestalter: 21 Vorgaben des BKrFQG) Vorbesitz: D Vorbesitz: D Eingeschlossene Klassen: D1E, BE Eingeschlossene Klassen: D1E, BE bei Besitz von C1: C1E bei Besitz von C1: C1E Führerscheinklasse L Führerscheinklasse L • Traktoren bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) • Traktoren bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) (40 km/h statt 32 km/h seit 30.06.2012) • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger • Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger. • Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger. Mindestalter: 16 Mindestalter: 16 Vorbesitz: - Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: - Eingeschlossene Klassen: - Führerscheinklasse T Führerscheinklasse T • Traktoren bis 60 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger • Traktoren bis 60 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger Mindestalter: 16/18 (Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen siwie Züge bis 40 km/h bbH fahren) Vorbesitz: - Mindestalter: 16/18 (Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen siwie Züge bis 40 km/h bbH fahren) Vorbesitz: Eingeschlossene Klasse: L, M, S Eingeschlossene Klasse: L Führerscheinklasse S: Führerscheinklasse S Die Klasse S wird abgeschafft, Fahrzeuge dieser Kategorie fallen künftig unter die Klasse AM Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie) • mit Motoren-/Antriebsarten: - Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm - andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung - Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung Mindestalter: 16 Vorbesitz: Eingeschlossene Klassen: -