Anhang zur Memoria BestattungsVorsorge

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Anhang zur Memoria BestattungsVorsorge
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Anhang
Wissenswertes rund um das
­Thema Bestattung.
Schritt für Schritt auf dem letzten Weg.
Neben der Trauer, die ein Todesfall auslöst, müssen Angehörige auch an vieles denken und sind mit organisatorischen
Herausforderungen konfrontiert: Wer muss benachrichtigt werden? Wie soll die Trauerfeier abgehalten werden? Was
muss in der Zeit nach dem Begräbnis geschehen?
Wir bieten Ihnen hier einen kurzen Leitfaden, der Schritt für Schritt erläutert, was unmittelbar nach einem Todesfall
zu tun ist. Sie bekommen einen Überblick, welche Dokumente benötigt werden, was von den Angehörigen erledigt
werden muss und was die ERGO Versicherung Aktiengesellschaft oder ein Bestattungsunternehmen für Sie über­
nehmen kann.
TIPP:
Sie können diesen Leitfaden für Ihre ganz persönliche Vorsorge nützen. Füllen Sie die folgenden Seiten aus und
­bewahren Sie diese Publikation gemeinsam mit Kopien Ihrer Dokumente sorgfältig an einem sicheren Ort auf.
Informieren Sie zwei enge Vertraute über Ihre Vorsorgemaßnahme.
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VORSORGE.
Denken Sie über eine Memoria BestattungsVorsorge zur Absicherung der Kosten der Bestattung nach.
Ein Todesfall bedeutet immer auch eine finanzielle Belastung für die Hinterbliebenen. Eine Bestattung kostet
üblicher­weise zwischen 5.000 und 9.000 Euro (inklusive der Friedhofsgebühren). Der Abschluss einer Memoria
­BestattungsVorsorge nimmt Ihren Angehörigen diese Kosten ab und sorgt dafür, dass dieses Geld nicht in den Nach­
lass fällt, sondern tatsächlich für die Bestattung verwendet wird (und nicht zur Tilgung anderer Kosten).
Memoria BestattungsVorsorge bedeutet: zweckgebunden vorsorgen, Wünsche vermerken lassen und auch für
­Überführungen aus dem In- und Ausland versichert sein.
Denken Sie darüber nach, ob Sie zu Lebzeiten eine Grabstelle erwerben wollen.
Sollten Sie bereits im Besitz einer Grabstelle sein, schreiben Sie die Angaben über die Grabstelle auf.
Friedhof:
Gruppe/Reihe/Nummer:
Urnenhain:
Abteilung:
Name eines bereits im Grab Beerdigten:
Bestattet am:
Benützungsberechtigter (im Zweifel wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung):
Erstellen Sie eine Liste der Angehörigen und Freunde, die im Todesfall verständigt werden sollen.
Personen, die sofort verständigt werden sollen:
Personen, die eine Parte (Traueranzeige) bekommen sollen:
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Schreiben Sie nieder, wie Ihre Bestattung durchgeführt werden soll. Bestimmen Sie die Art der Bestattung
(Erd-, Feuer-, Seebestattung oder andere), welche Musik gespielt werden soll, wer die Trauerrede halten soll
usw.
TIPP:
Schreiben Sie Ihre Wünsche zur Durchführung der Bestattung nicht ins Testament, da dieses in den m
­ eisten
­Fällen erst nach dem Begräbnis geöffnet wird. Insbesondere für Alleinstehende nimmt die ERGO Versicherung
­Aktien­gesellschaft im Rahmen der Memoria BestattungsVorsorge Ihre Wünsche entgegen, speichert sie und
­beauftragt im Ablebensfall das Bestattungsunternehmen nach Ihren Vorstellungen.
Sie können auch dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens noch zu Lebzeiten einen Auftrag erteilen. In diesem
werden Ihre Vorstellungen genau festgehalten.
So können Sie sicher sein, dass Sie, auch wenn Sie keine Angehörigen haben, so bestattet werden, wie Sie es
­wünschen.
Bestattungsart.
Ich möchte wie folgt bestattet werden:
■ Ich wünsche eine Erdbestattung.
■ Ich wünsche eine Feuerbestattung.
■ Ich wünsche eine Seebestattung.
■ Ich wünsche eine Baumbestattung.
■ Ich wünsche eine Naturbestattung.
■ Ich wünsche eine Diamantbestattung (nur im Anschluss an eine Einäscherung möglich).
Bestattungsfeier.
■ Ich wünsche anlässlich meiner Bestattung keine Bestattungsfeier.
■ Ich wünsche eine Bestattungsfeier am Grab.
■ Ich wünsche eine Bestattungsfeier vor der Beisetzung.
■ Ich wünsche eine Bestattungsfeier vor der Kremierung (Einäscherung).
Teilnehmer der Bestattungsfeier.
■ Ich wünsche eine Bestattungsfeier im engsten Familienkreis.
■ Ich wünsche eine Bestattungsfeier mit Freunden und Bekannten.
■ Ich wünsche eine öffentliche Bestattungsfeier.
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Kirchlicher Beistand und Trauerfeierrede.
■ Ich wünsche keinen religiösen Beistand.
■ Ich wünsche Kirchenbeistand der katholischen Kirche.
■ Ich wünsche Kirchenbeistand der evangelischen Kirche.
■ Ich wünsche Kirchenbeistand einer anderen Glaubensgemeinschaft.
Name der Glaubensgemeinschaft:
■ Es soll eine Trauerfeierrede gehalten werden.
Name des Redners:
Musik.
Zu meiner Bestattungsfeier wünsche ich mir:
■ Keine Musik.
■ Es soll folgende Musik gespielt werden:
Blumenschmuck.
Zu meiner Bestattung wünsche ich mir:
■ Keine Blumen.
■ Folgende Blumen:
Grabstätte.
Bezüglich meiner Grabstättengestaltung lege ich Folgendes fest:
■ Ich wünsche kein Grabmal.
■ Ich wünsche, dass dies durch meine Angehörigen festgelegt wird.
■ Ich wünsche mein Grabmal wie folgt:
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Legen Sie sich eine Dokumentenmappe an und informieren Sie mindestens zwei Personen Ihres Vertrauens
darüber, wo diese zu finden ist.
TIPP:
Die Dokumentenmappe sollte Originale oder Kopien folgender Dokumente beinhalten:
■■ Geburtsurkunde.
■■ Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein.
■■ Heiratsurkunde.
■■ Meldenachweis.
■■ Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. der Sterbeurkunde des Ehepartners.
■■ Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil.
■■ Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade.
■■ Bei nicht österreichischen Staatsbürgern: Reisepass.
■■ Memoria BestattungsVorsorge Polizze.
Gerade die optimale und reibungslose Weitergabe Ihres Vermögens erfordert umfassende Information und
sorgfältige Planung in Kombination mit gezielter Veranlagung. Informieren Sie daher eine oder mehrere
­Personen über Ihre finanzielle Situation.
■■ Persönlicher Bankberater, Bankverbindung.
■■ Girokonto (Pensionskonto).
■■ Sparbücher (bitte keinesfalls Losungswort anführen!).
■■ Bausparvertrag.
■■ Wertpapierdepot.
■■ Safe, Sparbuchschließfach.
■■ Kredit (Darlehen, Leasing).
■■ Sonstige Wertgegenstände (Edelmetalle, Münzen, Schmuck, Kunstwerke etc.).
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Denken Sie über die Errichtung eines Testaments nach.
Wenn Sie ein Testament errichten wollen, erhalten Sie bei jedem österreichischen Notar eine erste unentgeltliche
Auskunft zu diesem Thema.
Nähere Informationen über den Notar in Ihrer Nähe erhalten Sie bei der Österreichischen Notariatskammer unter der
Telefonnummer (01) 402 45 09-0 bzw. unter www.notar.at.
Bei anwaltlichen Fragen hilft der Österreichische Rechtsanwaltskammertag unter der Telefonnummer
(01) 535 12 75-0 weiter.
Um sicherzugehen, dass Ihr Testament auch gefunden wird, können Sie es bei jedem österreichischen Notar,
­Rechtsanwalt oder Bezirksgericht hinterlegen. Die Hinterlegung sowie der Hinterlegungsort können auf Wunsch
beim Österreichischen Zentralen Testamentsregister, das von der Österreichischen Notariatskammer betrieben wird,
gespeichert werden.
Für die Registrierung und Löschung eines Testaments beim Österreichischen Zentralen Testamentsregister der
­Österreichischen Notariatskammer wird eine einmalige Gebühr berechnet.
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DIE ERSTEN STUNDEN.
Das sind die ersten Maßnahmen, die bei einem Todesfall zu treffen sind – ein Leitfaden für Angehörige.
Kontaktieren Sie möglichst rasch ein Bestattungsunternehmen. Das Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen
auf Wunsch viele Wege (beispielsweise die Beurkundung am Standesamt) ab und hilft Ihnen weiter.
Memoria BestattungsVorsorge.
Informieren Sie die ERGO Versicherung Aktiengesellschaft über den Todesfall.
Hotline: 0800 216 006 (Inland) und +43 1 216 0 006 (Ausland).
Möglichst rasch nach der Freigabe wird der Todesfall beim zuständigen Standesamt beurkundet.
Das erledigt Ihr Bestatter für Sie, dazu benötigt er:
■■ Anzeige des Todes.
■■ Dokumente des Verstorbenen:
– Geburtsurkunde
– Staatsbürgerschaftsnachweis
– Heiratsurkunde
– Meldenachweis
Weiters:
■■ Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. der Sterbeurkunde des Ehepartners.
■■ Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil.
■■ Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade.
■■ Bei nicht österreichischen Staatsbürgern: Reisepass.
Der Standesbeamte stellt nach der Eintragung im Sterbebuch folgende Urkunden/Formulare aus:
■■ Todesbescheinigung.
■■ Abschrift aus dem Sterbebuch (gebührenpflichtig). Diese wird für verschiedene Abmeldungen (z. B. von Ver­
sicherungen) benötigt. Lassen Sie sich eine ausreichende Anzahl von Abschriften ausstellen.
■■ Todesbestätigung (sofern nicht bereits durch das zuständige Standesamt/die Personenstandsbehörde
­gemeldet), zur Abmeldung bei der Sozialversicherung bzw. zur Geltendmachung eines eventuellen
­Bestattungskostenbeitrags.
■■ Heiratsurkunde nach dem Tod (für Pensionsversicherung).
Weitere Benachrichtigungen.
■■ Benachrichtigen Sie weitere Angehörige und Freunde des Verstorbenen.
■■ Hat der Verstorbene entsprechend vorgesorgt, können Sie auf die Dokumentenmappe bzw. die Informationen,
wie im Kapitel „Vorsorge“ beschrieben, zurückgreifen.
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DIE BESTATTUNG.
Bei der Organisation eines Begräbnisses sind Sie und Ihre Angehörigen nicht auf sich alleine gestellt. Es gibt kompe­
tente Partner, die Sie unterstützen.
Zum Beispiel in Wien:
Bestattung Wien, Zentrale, Simmeringer Hauptstraße 339, 1110 Wien
Telefon: +43 (0)1 501 95-0, rund um die Uhr erreichbar, www.bestattungwien.at
Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens:
Memoria BestattungsVorsorge
Service-Hotline der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft:
0800 216 006 (Inland) und +43 1 216 0 006 (Ausland).
Was Sie beim Bestatter benötigen:
■■ Todesbescheinigung (ausgestellt vom Standesamt).
■■ Grabdaten (Friedhof, Gruppe, Reihe und Nummer der Grabstelle). Namen und Beerdigungsdatum eines bereits
im Grab Beerdigten (falls vorhanden).
■■ Polizzen oder Anweisung der Memoria BestattungsVorsorge der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft.
■■ Eventuell Foto des Verstorbenen (für Todesanzeige, Gedenkkarten oder Sterbebildchen).
Folgende Überlegungen müssen die Hinterbliebenen anstellen, falls der Verstorbene keine Vorkehrungen
­getroffen hat:
■■ Erd- oder Feuerbestattung.
■■ Friedhof, Grabstelle.
■■ Eventuell Einsegnung durch einen Geistlichen.
■■ Trauerredner.
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Die Leistungen Ihres Bestatters:
■■ Verständigung des Totenbeschau-Arztes.
■■ Ankleiden, Einsargen und Überführung zum Friedhof.
■■ Beurkundung am Standesamt.
■■ Gestaltung der Trauerfeier.
■■ Benachrichtigung der zuständigen Pfarre.
■■ Überführungen.
■■ Besorgung der nötigen Überführungspapiere.
■■ Verrechnung (Inkasso) von Versicherungen.
■■ Verrechung mit der Friedhofsverwaltung.
■■ Todesanzeige, Gedenkbilder.
■■ Zeitungsannonce.
■■ Blumenspenden.
■■ Gestaltung der Trauerfeier.
Beratungsleistungen gibt es beim Bestatter für:
■■ Auswahl des Sarges bzw. der Urne.
■■ Gestaltung der Trauerfeier.
■■ Vermittlung von besonderen Trauerfeiern (z. B. Seebestattung).
■■ Gestaltung von Parten, Trauerbildern und Danksagungen.
■■ Traueranzeigen in Zeitungen.
■■ Auswahl der Trauermusik.
■■ Vermittlung von Blumenspenden.
■■ Friedhof und Grabstelle.
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DIE ZEIT NACH DEM BEGRÄBNIS.
Wer nach den engsten Angehörigen noch verständigt werden muss:
Arbeitgeber oder Pensionsstelle.
Eventuelle Sterbegeld- und Pflegegeldansprüche (eventuell Neuantrag notwendig) prüfen.
Bank:
■■ Auszug aus dem Sterbebuch (Sterbeurkunde).
■■ Bankkarten (Bankomatkarte, Kreditkarte etc.).
■■ Daueraufträge und Einziehungsaufträge ändern bzw. löschen.
■■ Eventuell neues Girokonto für Hinterbliebene eröffnen.
■■ Sparbücher, Bausparverträge, Kreditverträge etc.
Versicherungen:
Folgende Dokumente werden zur Behebung von Versicherungssummen benötigt:
■■ Abschrift aus dem Sterbebuch.
■■ Versicherungspolizze.
■■ Lichtbildausweis des Antragstellers.
Weiters:
■■ Hausverwaltung.
■■ Post, Telekom und Mobilfunkbetreiber.
■■ Gas- und Stromversorger.
■■ Kirchenbeitragsstelle.
■■ Meldeamt.
■■ Wohnsitzfinanzamt.
Sonstiges:
■■ Kündigung von Mitgliedschaften (Vereine, Organisationen, Gewerkschaften).
■■ Kündigung von Abonnements (Verlage, Zeitungen etc.).
■■ Offene Verträge.
■■ Kraftfahrzeug abmelden.
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Bei Wohnungsauflösung/Kündigung sind zu benachrichtigen:
■■ Vermieter.
■■ Energie- und Stromversorger.
■■ Telefongesellschaft.
■■ Rundfunk, Fernsehgesellschaften (z. B. ORF-Gebühren via GIS).
Was Sie zum Thema Erben wissen müssen:
Verlassenschaftsverfahren:
Ein Verlassenschaftsverfahren wird nach jedem Todesfall automatisch eingeleitet. Das Verlassenschaftsgericht erhält
Nachricht vom Standesamt. Zuerst veranlasst es die Todesfallaufnahme, die vom Gerichtskommissär (das ist ein
­Notar bzw. eine Notarin) durchgeführt wird. Dieser verständigt dann die Angehörigen. Bei der Todesfallaufnahme
geben die Angehörigen und/oder andere informierte Personen die wichtigsten Daten über den Erblasser und sein
Vermögen zu Protokoll.
Die hierzu geladenen Angehörigen sollten zu diesem Termin die Personaldokumente des Verstorbenen mitbringen.
■■ Vorbereitung der Dokumente zur Verlassenschaftsabhandlung.
■■ Name, Adresse, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten.
■■ Standesdokumente (Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsdekret).
■■ Staatsbürgerschaftsnachweis des Verstorbenen.
■■ Meldenachweis des Verstorbenen.
■■ Letztwillige Verfügungen, Testamente.
■■ Vormundschaftsdekrete.
■■ Letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen.
■■ Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass.
■■ Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalls und
des Begräbnisses.
Sie können sich bei der Todesfallaufnahme auch vertreten lassen. Vorhandene Testamente werden vom Notar über­
nommen. In der Folge fordert das Abhandlungsgericht den vermutlichen Erben zur Erbantrittserklärung auf. Er soll
entscheiden, ob er den Nachlass übernehmen oder ausschlagen will.
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Die Memoria BestattungsVorsorge ist ein Produkt der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft.
Die UniCredit Bank Austria AG ist in der Versicherungsvermittlung im Nebengewerbe in folgenden Bereichen
­vertraglich gebundener Versicherungsagent der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Center, B
­ usinesspark
Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien, und vertreibt ausschließlich Produkte dieser Versicherungs­
gesellschaft:
Lebens- und Unfallversicherung
Sach- und Haftpflichtversicherung für die Produkte Haushalts- und Eigenheimversicherung
Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Kraftfahrzeuge
Die UniCredit Bank Austria AG ist zum Empfang von Prämien und von für die Kundin bzw. den Kunden bestimmten
Beträgen ­berechtigt. GISA-Zahl: 27506127.
Die vorliegenden Informationen zur Memoria BestattungsVorsorge dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen
keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine
Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die indi­
viduellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Anlegerin bzw. der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält,
wenn die Kapitalanlage nicht bis zum Laufzeitende gehalten wird; diese Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn
die Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht.
Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6–8, 1010 Wien, erstellt.
Stand: Juni 2015
Irrtum und Druckfehler vorbehalten.