Asbest, Asbestbestandsaufnahme und
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Asbest, Asbestbestandsaufnahme und
gemäß der Methode der einfachen Handlungen gemäß dem Handschuhsack-Verfahren gemäß der Technik des luftdicht geschlossenen Bereiches. Der Arbeitgeber darf lediglich die Methode der einfachen Handlungen anwenden. Dabei sind strenge Regeln zur Vermeidung einer Asbestexposition einzuhalten, und der Abfall ist ordnungsgemäß zu lagern und zu entsorgen. FRAGEN BZW. MEHR INFORMATIONEN? Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie dann bitte mit der internen Präventionsabteilung oder mit dem Arbeitsarzt Kontakt auf. www.up-stream.be • • • 10/2009 Wenn Asbest oder asbesthaltige Materialien entfernt werden müssen, muss dies fachgerecht erfolgen: Für das Handschuhsack-Verfahren und die Anwendung der Technik des luftdicht geschlossenen Bereiches muss man sich stets auf ein in der Asbestbeseitigung anerkanntes Unternehmen berufen. Das Managementprogramm muss regelmäßig auf die Entwicklung des Zustands abgestimmt werden. Bei dessen Erstellung oder nach jeder Anpassung wird es nach einem vorherigen Gutachten des Gefahrenverhütungsberaters im Bereich der Arbeitsmedizin und des Gefahrenverhütungsberaters im Bereich der Arbeitssicherheit dem Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz oder in dessen Ermangelung der Gewerkschaftsdelegation vorgelegt. Die Gefahrenverhütungsberater von Provikmo können Sie bei der Erarbeitung Ihres Managementprogramms unterstützen. Für weitere Informationen können Sie jederzeit eine E-Mail an [email protected] schicken. www.provikmo.be Regionalbüros Rue du Palais 27 - 4800 Verviers Tél. 087 22 51 41 - Fax 087 22 77 67 Asbest, Asbestbestandsaufnahme und Managementprogramm Aachenerstrasse 7 - 4700 Eupen Tél. 087 59 35 20 - Fax 087 55 76 81 Boulevard Frère Orban 5-6 - 5000 Namur Tél. 081 22 94 49 - Fax 081 23 04 84 Rue Darchis 6 - 4000 Lüttich Tél. 04 222 16 55 - Fax 04 223 58 42 Rue Emile Tumelaire 69 - 6000 Charleroi Tél. 071 31 34 82 - Fax 071 31 35 42 Gesellschaftssitz Rue Royale 75/3 - 1000 Brüssel Tel. 02 250 00 57 - Fax 02 223 72 87 Andere Büros Antwerpen - Brügge - Gent - Hasselt Herentals - Puurs - Roeselare www.provikmo.be - [email protected] www.provikmo.be 090635 Asbest_Duits.indd 1 18/04/11 14:57 Asbest birgt eine Reihe interessanter Eigenschaften. Er ist u.a. feuerfest, wärme- und geräuschdämmend, einfach abzubauen und preisgünstig. So ist dieser Rohstoff im Laufe der letzten Jahrzehnte bei verschiedenen Anwendungen zum Einsatz gekommen. Neben diesen positiven Eigenschaften birgt Asbest jedoch auch eine ernste Gefahr für die Menschen, die diese Substanz einatmen. Aus diesem Grunde verbietet die europäische Gesetzgebung die Vermarktung asbesthaltiger Materialien. Allerdings ist Asbest weiterhin in vielen Gebäuden vorzufinden. Um die Arbeitnehmer vor asbestbedingten Risiken zu schützen, verpflichtet die gegenwärtige Gesetzgebung (K.E. vom 16. März Wie kommt die Asbestbestandsaufnahme zustande? Um zu prüfen, ob ein bestimmter Teil eines Gebäudes oder einer Anlage Asbest enthält, sollte zunächst und vor allem das Lastenheft oder der Bauplan zu Rate gezogen werden. Außerdem kann man sich mit dem Architekten, dem Bauunternehmer, dem Hersteller oder dem Lieferanten in Verbindung setzen. Anschließend werden alle Räumlichkeiten des Unternehmens (z.B. unter Hinzunahme des Grundrisses) systematisch geprüft: • unmittelbar sichtbare Bereiche • verborgene Bereiche, ohne jedoch Schaden anzurichten (lediglich losschrauben, auseinandernehmen, versetzen, ...) • Dazu sollte man sich am besten auf die Kenntnisse und Erfahrungen des War tungsdienstes des Unternehmens berufen (z.B. für die Offenlegung der Zwischendecke). 2006) denArbeitgeber,in allenTeilen der Gebäude - einschließlich der etwaigen Gemeinschaftsbereiche - sowie bei allen Arbeitsund Schutzmitteln eine Bestandsaufnahme aller Anwendungen im Zusammenhang mit Asbest sowie aller asbesthaltigen Materialien vorzunehmen. Diese Bestandsaufnahme bildet die Grundlage eines Managementprogramms, das darauf abzielt, die Asbestexposition der Arbeitnehmer auf ein Minimum zu beschränken. Bietet die vorbereitende Phase oder die Erfahrung und der Sachverstand (Materialkenntnis) des Untersuchenden keine Lösung, müssen Proben entnommen werden. Die Probeentnahme muss von einem Fachmann vorgenommen werden und darf nicht zur Freisetzung von Asbestfasern führen. Die entnommenen Proben sind von einem anerkannten Labor zu prüfen. Es ist wichtig, dass das intakte Material, das unter normalen Umständen nicht berührt wird (und damit keine Asbestfasern freisetzt) bei der Entnahme von Proben auf keinen Fall beschädigt werden darf. In diesen Fällen wird die Probeentnahme aufgeschoben, bis Schäden festgestellt werden oder Arbeiten am entsprechenden Material geplant sind (Entfernung, Abriss oder sonstige Tätigkeiten, die eine Asbestexposition mit sich bringen). So wird die Asbestbestandsaufnahme entsprechend den jeweiligen Feststellungen vorgenommen. Die Asbestbestandsaufnahme wird dem Gefahrenverhütungsberater im Bereich der Arbeitsmedizin sowie dem Gefahrenverhütungsberater im Bereich der Arbeitssicherheit zur Begutachtung vorgelegt. Die beiden müssen ihr schriftliches Gutachten zur Asbestbestandsaufnahme fügen. Die Bestandsaufnahme ist außerdem dem Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz oder in dessen Ermangelung der Gewerkschaftsdelegation zur Information vorzulegen. Ferner muss sie dem mit der Aufsicht beauftragten Beamten zur Verfügung gehalten werden. 090635 Asbest_Duits.indd 2 Wer nimmt die Asbestbestandsaufnahme vor? Der Arbeitgeber darf die Bestandsaufnahme selber vornehmen. Dabei kann er von einem Gefahrenverhütungsberater - einem Experten von Provikmo aus der Abteilung Risikomanagement unterstützt werden. Für weitere Informationen kann man eine E-Mail an [email protected] schicken. Managementprogramm Stellt sich bei der Aufstellung der Bestandsaufnahme heraus, dass im Unternehmen Asbest oder asbesthaltiges Material vorhanden ist, muss ein Managementprogramm erstellt werden, das darauf abzielt, die Asbestexposition der Arbeitnehmer, die zum Personal des Unternehmens gehören oder auch nicht, auf ein Minimum zu beschränken. Dieses Managementprogramm beinhaltet: 1. eine regelmäßige – mindestens jährliche – Beurteilung anhand einer Sichtkontrolle des Zustands des Asbestes oder des asbesthaltigen Materials 2. die anzuwendenden Managementregeln 3. Dabei handelt es sich um die Maßnahmen, die zu treffen sind, wenn sich herausstellt, dass sich der Asbest oder das asbesthaltige Material in einem schlechten Zustand oder an Stellen befindet, an dem er/es berührt oder beschädigt werden kann. Diese Maßnahmen können sich folgendermaßen darstellen: befestigen, verkapseln, warten, reparieren oder entfernen. 18/04/11 14:57