Stellungsnahme der Gruppe LUCEFIN bezüglich der europäischen

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Stellungsnahme der Gruppe LUCEFIN bezüglich der europäischen
GRUPPO LUCEFIN
STELLUNGSNAHME DER GRUPPE LUCEFIN BEZÜGLICH DER
EUROPÄISCHEN REACH-VERORDNUNG (CE 1907/2006)
Der Gruppe Lucefin
gehören folgende
Unternehmen an:
ACCIAI BRIANZA Desio (MB)
TRAFILIX Esine (BS)
EURAS Desio (MB)
TRE VALLI ACCIAI Berzo Inferiore (BS)
CO.MET. ACCIAI Brescia
TRAFITEC S. Colombano al Lambro (MI)
COSMO ACCIAI Spilamberto (MO)
TRAFIL CZECH Kladno, CZ
NUOVA BASSANI Forlì (FC)
Die oben erwähnten Unternehmen produzieren und vertreiben gezogene, geschälte,
geschliffene, gewalzte und geschmiedete Stahlstäbe, sowie auf gewünschte Längen
zugeschnittene geschmiedete Walzblöcke; für einige Sorten von Stählen und auf
Anfrage einiger Kunden werden die Stäbe durch eine Schicht Ölrostschutzmittel
geschützt. Was die Anwendbarkeit der „Verordnung“ an unsere Aktivitäten betrifft,
äussern wir uns wie folgt:
1) In den Anwendungsbereich der erwähnten „Verordnung“ fallen die Hersteller, die
Importeure und die Verwender von chemischen Stoffen und/oder Präparaten (Titel
I, Absatz 1, Artikel 1, Ziffer 3).
2)Die VERWENDER, da Erzeuger von Gegenständen, dessen Form, Fläche oder
besonderer Plan, die Aufgabe im Vergleich zur chemischen Zusammensetzung
in überwiegender Weise bestimmen, werden als ERZEUGER von ARTIKELN
bezeichnet. (Titel I, Par. 2, Art. 3, Absatz 3 der EG Verordnung Nr. 1907/2006).
3) Jeder Erzeuger oder Importeur von ARTIKELN hat Registrierungspflicht, sofern:
a) der Stoff in diesen Artikeln höher als insgesamt 1 To/jährlich ist.
b)der Stoff bestimmt ist im normalen Gebrauchszustand oder vernünftig
voraussehbar herausgegeben zu werden.
(Titel II, Par. 1, Art. 7, Absatz 1, Buchstaben a + b)
SIDERCONERO Osimo Stazione (AN)
SIDERMARCA Ponzano Veneto (TV)
TRAFITEC UK Tipton (West Midlands), UK
TRA.ME.T. Orbassano (TO)
KSM STAHL Empfingen, D
Gesehen was in Punkt Nr. 3 und im Artikel 7 Unterabsatz 2.b vom Verordnung
1907/06 klar zitiert ist, sind die Produkte der Gruppe Lucefin als von
der Registrierungspflicht befreit zu betrachten, da das Rostschutzmittel,
vorhanden in unseren Artikeln, kleiner als 0.1% im Gewicht ist und dessen
vernünftig voraussehbarer Gebrauch schliesst die Freilassung von gefährlichen
Stoffen in die Umwelt aus.
Zusätzliche Befreiung von der Registrierungspflicht für die Unternehmen der Gruppe
LUCEFIN sind jedoch auch in der Anlage V der „Verordnung“ angegeben.
Wir bestätigen, dass keine der hoch gefärlichen Stoffe (SVHC) die in der aktuallisierten
Liste vom 17/12/2015 zur aufnahme im Anhang XIV empfohlen sind in unseren
Produkten vorkommen.
Wir halten die Updates dieser Liste unter Beobachtung, um sie über jegliche
Weiterentwicklung, die für unsere Produkte in Frage kommt zu informieren.
Wir werden dafür sorgen tragen bei unseren Lieferanten von chemischen Stoffen und/
oder Präparaten (zum Beispiel: Schutzöl für Blankstähle) alle nötigen Informationen
einzuholen, wie: Registrierungsnummer, Bewilligungen, Einschränkungen, und die
auf den neusten Stand gebrachten Sicherheitsblätter nach „Verordnung“.
GRUPPO LUCEFIN SpA | Via Ruc, 30 | I-25040 Esine (BS) | Tel. +39 0364 36 77 11
Fax +39 0364 34 43 91 | www.lucefin.com | [email protected]

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