Dienstleistungsvertrag

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Dienstleistungsvertrag
Jan-Hendrik Haubold
EDV-Dienstleistungen
Vertragsnummer:
Dienstleistungsvertrag
zwischen
_________________________________________
(im Folgenden Auftraggeber)
und
Jan-Hendrik Haubold; Maximilianstrasse 5; 88131 Lindau
(im Folgenden Auftragnehmer)
wird folgender Vertrag geschlossen:
§1
Vertragsgegenstand
(1) Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, folgendes Projekt
für Ihn zu vollbringen:
Hosting einer bereits von JHH erstellten, CMS basierten(Typo3), Internetpräsenz
inkl. einer Domain und einer E-mail Weiterleitung für insgesammt 60€ jährlich.
§2
Leistungen des Auftragnehmers
(1) Änderungen und Ergänzungen einschließlich Nebenabreden werden nur wirksam,
wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbart haben. Nachträgliche
Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder
der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(2) Für die Erreichung eines bestimmten Zieles beim Auftraggeber ist der
Auftragnehmer nicht verantwortlich.
§3
Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen eine Vergütung in Höhe des in § 1
erwähnten Betrags.
(2) Aufwendungen, die zur Erfüllung des Projektes notwendig sind, sind nur nach
Absprache und mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu tätigen. Die
hierfür anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung
gestellt.
Jan-Hendrik Haubold
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1/3
Maximillianstr.5
88131 Lin dau
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§4
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
(1) Dieses Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages und ist auf
die Dauer eines Kalenderjahres befristet. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit
Bereitstellung der Leistungen gemäß der in § 1 erwähnten Leistungen.
§5
Rechte des Auftraggebers am Ergebnis
(1) Die Konzepte und Analysen des Auftragnehmers sind rechtlich geschützt, das
Urheberrecht sowie alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den Ergebnissen der
Tätigkeiten sowie alle sonstigen Gegenstände, die der Auftragnehmer dem
Auftraggeber im Rahmen der Vertragsanbahnung und –durchführung überlässt oder
zugänglich macht stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
(2) Alle Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge usw. des Auftragnehmers, die
dem Auftraggeber vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden,
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des für die Leistung des Auftragnehmer
vereinbarten Entgeldes Eigentum des Auftragnehmers. Sie sind entsprechend
geheim zu halten.
§6
Pflichten des Auftraggebers
(1) Während der Laufzeit des Vertrages stellt der Auftraggeber alle verfügbaren
erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen zur freien, unbeschränkten
Verfügung des Auftragnehmers und gewährt dem Auftragnehmer jede von ihm
erbetene zumutbare Unterstützung bei der Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen des
Vertrages.
§7
Haftung
(1) Die Haftung ist auf das Projektentgeld beschränkt.
(2) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung,
einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
Handeln vorliegt. Bei vorsätzlichem Handeln kann alleine und ausschließlich der
vorsätzlich Handelnde persönlich haftbar gemacht werden.
(3) Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus
Schadensersatzansprüchen Dritter, sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden
können nicht verlangt werden.
(4) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
Auftragnehmers.
Jan-Hendrik Haubold
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2/3
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§8
Einzugsermächtigung
Der Auftraggeber ermächtigt Jan-Hendrik Haubold widerruflich, die Rechnungsbeiträge
aus dem Vertragsverhältnis von meinem Konto durch Lastschrift einzuziehen.
§9
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(Kontoinhaber)
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(BLZ)
(Konto-Nr.)
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Datum
(Unterschrift)
(Kreditinstitut)
Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Lindau am
Bodensee.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Vertragsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(4) Der Vertragspartner versichert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die
Besonderen Geschäftsbedingungen von Jan-Hendrik Haubold gelesen zu haben und
stimmt diesen in vollem Umfang zu.
Lindau,
………………………………………
(Auftraggeber)
………………………………………
(Auftragnehmer)
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