Auf den Spuren des Försters Alexander Gluck

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Auf den Spuren des Försters Alexander Gluck
MAGAZIN FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG IM LANDKREIS NEUMARKT
4/2014 • Oktober • November • Dezember
Themen dieser Ausgabe
Natur+Landschaft
Auf den Spuren des Försters
Alexander Gluck
Umwelt
Unsere tägliche Portion Auto eine besondere Liebe?
Energie
Neues Windpark-Projekt geht der
Vollendung entgegen
u.v.m.
unterstützt durch:
KOSTENLOS
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E D IT O R I AL
Liebe Leserinnen und Leser,
wann sind Sie das letzte Mal Fahrrad gefahren? Erst gestern oder gar
heute schon? Sehr gut! Und wie oft benutzen Sie das Fahrrad insgesamt? Regelmäßig mehrmals in der Woche, oder sogar täglich? Noch
besser! Dann haben Sie schon die vielen Vorteile des Fahrradfahrens
erkannt: Autofahrer sind regelmäßig auf der Suche nach einem
Parkplatz, denn ihre Fahrzeuge sind ja meistens doch Stehzeuge.
Für das Fahrrad hingegen findet sich immer ein Platz. Und mit dem
Drahtesel ist man innerorts zweifellos viel wendiger und flexibler als
mit den immer größer werdenden Blechkarossen. Und das nicht nur
bei der derzeitigen Baustellensituation in Neumarkt …
Fahrradfahren bedeutet auch, seiner Gesundheit was Gutes zu
tun, ebenso aber auch die Umwelt zu entlasten. Ganz zu schweigen von Ihrem Geldbeutel, denn sowohl Anschaffungs- als auch
Betriebskosten eines Fahrrads betragen nur einen Bruchteil von denen eines Kraftfahrzeugs. Und wenn man dies konsequent weiterdenkt, kommt man zu der Erkenntnis, dass im eigenen Haushalt
vielleicht sogar ein Auto entbehrlich ist.
Sie wissen das alles schon und haben Ihr Auto längst verkauft? Dann
brauchen Sie eigentlich unseren Beitrag auf Seite 32 gar nicht unbedingt zu lesen. Für diejenigen, die noch konsequente Kfz-Anhänger
sind, lohnt es sich jedoch sehr wohl. Aber Vorsicht: Vielleicht macht
Ihnen Ihr Auto nach der Lektüre unseres Beitrages keinen rechten
Spaß mehr. Doch keine Sorge – der Verkaufserlös reicht allemal für
ein Top-Fahrrad …!
Doch nicht nur um’s Fahrrad dreht sich der neue Ansporn, wie immer
finden Sie viele weitere interessante Themen. So hat auch das GluckJubiläumsjahr bei uns Einzug gehalten. Christian Wolf und Dr. Werner
Robl gehen in ihrem gemeinsamen Beitrag auf interessante Spurensuche
bei Christoph Willibalds Vater, dem Förster Alexander Gluck.
Viel Vergnügen bei der Lektüre wünscht
Roland Hadwiger
Redaktion Ansporn
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I N H A LT
Editorial____________________________________________________ Seite3
Natur + Landschaft
Auf den Spuren des Försters Alexander Gluck ___________________ Seite 6
Juradistl-Streuobst - Unser Obst ist Mehrwert___________________ Seite 25
Fünftklässler bereiten Schmankerl aus dem Bauerngarten zu._____ Seite 27
Umwelt
Unsere tägliche Portion Auto- eine besondere Liebe?____________ Seite 29
Es bewegt sich was… (oder es dreht sich was)__________________ Seite 32
Soziales
Betreut fahren - gut ankommen… mit uns bleiben Sie mobil!______ Seite 39
Der Sozialpsychiatrische Dienst der Diakonie Neumarkt
feiert 25jähriges Jubiläum_____________________________________ Seite 41
… miteinander lernen. Schulbegleitung – ein Angebot der
Offenen Hilfen von Regens Wagner____________________________ Seite 43
Energie
Neues Windpark-Projekt geht der Vollendung entgegen__________ Seite 46
Tourismus
Freizeitmagazin Bayerischer Jura für Herbst & Winter 2014_______ Seite 49
LEADER-Projekt Wasser- und Mühlenweg______________________ Seite 50
Nachgedacht
Suche nach Sinn und Unsinn in der heimischen Fauna___________ Seite 53
„Abseitz“
DAS HAT NICHT HINGEMAUT!________________________________ Seite 55
Senioren
Die Seniorenbeauftragten der Gemeinden im
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.__________________________________ Seite 57
Das Heimatministerium_______________________________________ Seite 59
Die gesetzliche Unterhaltspflicht der Verwandten
- das Schreckgespenst der Zukunft?-__________________________ Seite 61
ärbern – arbern – oawan an der „Sprachmischstelle“_____________ Seite 70
Veranstaltungen
Veranstalterliste_____________________________________________ Seite 73
Oktober____________________________________________________ Seite 74
November__________________________________________________ Seite 79
Impressum_________________________________________________ Seite 82
Titelbild: Christian Wolf
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Auf den Spuren des Försters
Alexander Gluck
Weidenwang und der Walddistrikt Hochstraße und Gödenacker.
Z
um 300. Geburtstag am 2. Juli 1714 wurde überall
an den berühmten Komponisten Christoph Willibald
Gluck erinnert. Weniger bekannt ist sein Vater, der
Förster Alexander Gluck, der zur Beaufsichtigung der Wal­
dungen des Klosters Se­li­gen­porten wirkte.
Historischer Abriss
Als Alexander Gluck in Weidenwang seinen Dienst als Se­li­
gen­portner Holzförster antrat, blickte der Klosterbesitz auf
dem wal­digen Bergrücken und unten im Dorf bereits auf eine
lange Geschichte zurück:
Als der fränkische Hausmeier Karl Martell in den Jahren 725
und 728 n. Chr. das Herzogtum Bayern in seine Gewalt gebracht hatte, dürfte bereits der gesamte Sulzgau, darunter
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auch der Bergwald über Weidenwang und Erasbach, in die
Hände des Herrscherhauses der Karolinger gefallen sein.
König Ludwig der Deutsche, der Ururenkel Karl Martells und
der Enkel Kaiser Karls des Großen, erwähnte 845 n. Chr. einen Ort Weidenwang als Reichslehen des Klosters Herrieden.
Unter den Ottonen- und Salier-Kaisern muss es zu einer
Besitzverschie­bung gekommen sein, denn in einem Nürn­ber­
ger Diplom Kaiser Heinrichs IV. vom 22. Juli 1080 werden
die Dörfer Weidenwang und Erasbach als Grenz­orte eines riesigen Forstgebietes erwähnt, das von Eich­stätt im Süden bis
nach Pleinfeld im Westen, Berching im Norden und Dietfurt
im Osten reichte. Damals fiel der gesamte Wildbann (d. h. das
Jagdrecht) des königlichen Forstes, der „in der Grafschaft
Heinrichs von Sinzing“ lag, an Bischof Udalrich von Eichstätt.
Heinrich von Sinzing - das ist Burggraf Heinrich I. von
Regensburg, mit Sitz in Sinzing an der Donau!
Die Grundherrschaft über den Weidenwanger Wald war noch
vor 1080 teils als Reichslehen, teils als Schenkung auf die
Burggrafen von Regensburg aus dem Hause der Pabonen
übergegangen. Dieses mächtige Gra­fen­ge­schlecht hatte seine Stammsitze in Riedenburg an der Altmühl und Stefling
am Regen. Es versah im Erbgang und mit weitgehenden
Kompetenzen zwischen 976 und 1185 die Stadtgrafschaft
von Regensburg, verwaltete daneben auch riesige Domänen
beiderseits der Donau und hatte bis zum Aussterben des
Geschlechts im Jahr 1185 auch die gesamte Landgrafschaft
auf dem Kels- und Sulzgau inne. Nach 1167 wurde dieses für
Altbayern so prägende Grafenhaus von Kaiser Friedrich I.
Barbarossa wegen Widerstands gegen die Reichspolitik entmachtet, ein Großteil seines Erbes später als „Reichslehen“
deklariert und konfisziert, und anschließend dem neuen
Her­
zogs­
haus Wittelsbach zugeschlagen, was dessen fast
800jährige Herrschaft begründete.
Zwischen dem Ausgang des 10. und dem Ende des 12.
Jahrhunderts muss die Burg Oberweidenwang, deren Burg­
stall noch heute eindrucksvoll über dem Dorf Weidenwang
thront, als pabonische Grenzfestung des Bannforstes errichANSPORN 4/2014
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tet und an einen Vasallen oder Ver­wand­ten der Regensburger
Burggrafen als Edelsitz vergeben worden sein. Namentlich
ist im Jahr 1142 ein Gerhard von Weidenwang auf dem
Burgensitz nachweisbar.
Links der Burgstall Weidenwang im k.-b- Katasterplan von 1839, rechts Dar­stel­
lung des Burgstalls im Laser-Scan von 2014: Hier gut erkennbar der Grund­riss
des einstigen Turmhauses.
Um 1200 fiel das landgräfliche Erbe der ausgestorbenen
Pabonen ganz an die Grafen von Hirschberg.
Auch diesem Haus war keine lange Regierungszeit beschieden. Weil der letzte Hirschberger, Graf Gebhard VII., seinen
Besitz nicht dem verwandten Herzogshaus Wit­tels­bach, sondern dem Bischof von Eichstätt vermacht hatte, entbrannte darüber im Jahr 1305 ein heftiger Streit. Dieser wurde am
19. Oktober 1305 durch Schiedsspruch im sogenannten
Gaimersheimer Vertrag beigelegt. In diesem Vertragswerk
werden ausdrücklich die Dörfer Eras­bach, Groß­berghausen,
Burggriesbach, Forchheim und Sulz­kir­chen als künftig zum
Hochstift Eichstätt gehörig erwähnt, nicht jedoch der Ort
und die Burg Weidenwang.
Dies ist ein untrügliches Indiz
dafür, dass Burg und Ort
Weidenwang, dessen Pfarr­
sitz ja ebenfalls zu Eichstätt
gehörte, als politische Ein­
heit noch lange über das 12.
Jahrhundert hinaus einen
Sonderstatus behielt, der aus
der Pabonen-Zeit herrührte.
Burgstall Oberweidenwang heute.
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Ihre militärisch-strategische Bedeutung dürfte die pabonische Waldfestung schon kurz nach 1200 verloren haben.
Wann der letzte Kastellan den Ort verließ, ist nicht bekannt.
Diese mittelalterliche Burg Oberweidenwang darf man sich
nicht als Gebäudeensemble, wie auf einer Seligenportner
Forstkarte von 1724 von einem Ortsfremden eingezeichnet
wurde, vorstellen (siehe Plan), sondern ähnlich den Burgen
Pfaffenhofen bei Kastl oder Liebeneck bei Greding als festes,
gemauertes Turmhaus mit einer Ringmauer und einem semizirkulären Halsgraben.
Im Zentrum des Gluck’schen Revieres befindet sich, wie be­
reits im historischen Abriss beschrieben, der Burg­stall Ober­
weidenwang. Das abgetragene Material aus dem Burg­graben
wurde über die Böschung an der Ostseite ab­geräumt, wie es
auch heute noch im Gelände erkennbar ist. Am Rande des
Burggrabens befindet sich im Eisen­sand­stein die Spalthöhle
Höferloch. Im Winter dient sie als Quartier für das Große
Mausohr. Im Umfeld zwischen Forchheim und Pollanten wurde zwischen 1943 und 1945 noch die Kleine Hufeisennase
mit 137 Exemplaren nach­gewiesen. 1989/90 waren es nur
noch 3 Exemplare. Heute dürfte die Kleine Hufeisennase
im Bereich des ge­sam­ten Gödenackers ausgestorben sein.
Die tiefen Geländeeinschnitte unterhalb des Burgstalles deuten
auf rege Tätigkeit zur Gewinnung
von Eisenerz aus dem Dog­
ger
hin. Das Erz dürfte zur Verhüttung
nach Pollanten gebracht worden
sein. Der Altweg von Weidenwang
über das Hochplateau Richtung
Burggriesbach führte nicht durch
die­
se Gräben, sondern im er­
ha­
be­nen Gelände, wie es auch heute
Höferloch mit Fledermausquartier.
noch der Fall ist.
Kurz nachdem Ludwig der Bayer, der erste Wittelsbacher
auf dem deutschen Königsthron, die Macht im Heiligen Rö­
mi­schen Reich ergriffen hatte, muss es nach heftigen Strei­
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tig­keiten zwischen einem Pabonen-Nachfahren, Graf Wern­
hart von Abensberg, dem nach wie vor Burg und Wald von
Weidenwang hälftig als Allod (= Privatbesitz) zu­stand, und dem
Wittelsbacher-Kaiser, der die andere Hälfte als Reichslehen
beanspruchte, zu einer Kompromisslösung gekommen sein:
Man einigte sich darauf, den gesamten Besitz unter Verzicht
eigener Ansprüche auf das nahe Zis­
ter­
zienserinnenkloster
Seligenporten zu übertragen, das immer­hin in pabonischer
Tra­dition stand. Dem Kaiser muss es weniger um den Wald­
be­sitz als solchen, als um eine Entmilitarisierung der Berg­
flan­ke gegangen sein.
Hilt­polt II. von (Hilpolt-)Stein, der als Sohn des Reichs­bu­
tig­lers gleichen Namens aus einer Seitenlinie des PabonenHau­
ses stammte, trat nun als Zwischenkäufer des Allods
auf: Er übernahm formell die halbe Burg Oberweidenwang
und einen Teil des Waldes von Konrad dem Lotter (von Lo­
der­bach?). Am Matthäus-Tag des Jahres 1318 übertrug er
beides mit Zustimmung seiner Verwandten aus dem örtlichen
Nie­der­adel auf die Seligenportner Äbtissin Anna und deren
Kon­vent.
Im Jahr 1327 folgte die andere Hälfte nach - „als rechtes Le­hen
vom römischen König“, für einen Kaufpreis von 346 Pfund Hel­
ler. Treuhänder des Lehens war zuletzt der Reichs­mi­nis­teriale
Her­mann von Thann gewesen, wobei aufgrund der Zeu­gen­
liste nicht sicher zu entscheiden ist, ober er aus Burg­thann oder
Thann an der Weißen Laber stammte (eher ers­te­res).
Wenige Tage später, am 4. Juli 1327, erteilte Kaiser Ludwig
dem Kloster Seligenporten die offizielle Erlaubnis, die Burg
ab­­bre­chen zu dürfen. Wegen der nach wie vor unsicheren
Rechts­lage - was war Reichslehen, was war alter Eigenbesitz
der Pabonen? - kam es allerdings auch später noch zu Strei­
tig­keiten, die nach und nach gerichtlich beigelegt wurden.
Soweit zur komplizierten Frühgeschichte der Burg Ober­wei­
denwang und ihrer Wälder, die den grundsätzlichen Zwist
der burggräflichen Pabonen mit dem staufertreuen Wittels­
ba­cher-Haus nach fast 150 Jahren nochmals aufnimmt und
recht anschaulich widerspiegelt.
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Der Waldbesitz aus der Pabonen-Zeit, so umfangreich er
auch war, kann im Gegensatz zum Burgstall nur anteilig auf
das Kloster Seligenporten gekommen sein (bis zur südlichen Kammkante?), denn im Jahr 1349 bestätigte der deutsche und böhmische König und spätere Kaiser Karl IV. in der
Tra­dition seiner Vorgänger den Waldbesitz des Klosters als
„Halb­gut“. Ähnliche Halbierungsvorgänge als KompromissLö­sung ungeklärter beiderseitiger Ansprüche findet man übrigens auch beim Besitz der Grafen von Sulzbürg-Wolfstein
gegenüber auf der anderen Seite des Rossbachtals. Auch
hier muss altes Pabonen-Gut in die späteren Liegenschaften
der Reichsgrafschaft eingeflossen sein.
Schon seit der Zeit der Ersterwerbung dürfte das Zis­ter­zien­
se­rinnen-Kloster, das unter der Aufsicht des Ab­tes von Heils­
bronn stand, einen Forstaufseher für seinen Wald­besitz bei
Wei­
den­
wang angestellt haben. Dieser hatte ein stattliches
„Kloster­holz“ zu versehen, das in den Urkunden des 18. Jahr­
hun­derts - für heutige Ohren missverständlich - auch als „Klös­
ter­gütl“ be­zeichnet wurde. Die Verwaltung des Forstes erfolgte eine Zeit­lang noch von der Waldburg Oberweidenwang aus.
Später erfolgte der Umzug ins Dorf, wo dem bei den „Pauren“
wenig angesehenen und vergleichsweise schlecht ver­gü­teten
Förster bis zu Ale­xan­der Glucks Zeiten nur eine Miet­woh­nung,
bestenfalls ein so­­ge­nanntes „In­
häusl“ zur Ver­fü­gung stand.
Weidenwang wuchs unter der
Klosterherrschaft zu einem an­
sehn­lichen Pfarrdorf heran. Zu
Se­ligenporten stießen nach und
nach weitere Grund­herr­schaf­
ten der näheren und wei­
teren
Umgebung, z. B. die Graf­schaft
Sulzbürg, das bi­schöf­liche Kas­
ten­amt Jet­ten­ho­fen, das Kloster
Plank­
stet­
ten oder das Schult­
heißen­amt Neumarkt.
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Die Grundherrschaften von Weidenwang um 1801.
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Der größte Bauernhof des Dorfes, der sogenannte Meierhof,
ge­hörte jedoch allezeit dem Kloster, dazu sämtliche Dorf­rechte,
als da sind das Kirchtagsrecht, das Zapfen- oder Schank­recht,
die Hirtschaft, das Schmiedrecht, das Flurer- und das Bad­stu­
benrecht. Die filigranen Regelungen, denen diese Rech­te spä­
tes­tens ab 1519 unterzogen wurden, sind in der Wei­den­wanger
Dorf­ordnung von 1663 bis heute erhalten ge­blie­ben. Zum Ende
des 19. Jahrhunderts gab es in Weidenwang 17 An­we­sen mit
Se­li­genportner Hintersassen.
Der Pfarrer von Weidenwang war alle Zeit von Seligenporten
unabhängig. Schon seit der Zeit um 1070, als Bischof Gun­
de­kar von Eichstätt in Weidenwang eine erste Kirche auf den
Diözesanheiligen Willibald geweiht hatte, gehörte das gesamte Pfarrlehen einschließlich Kirche zum Bistum Eichstätt.
Weidenwang war damit eine der Urpfarreien des Sulzgau.
Nachdem das Kloster Seligenporten in den Wirren der Re­
formation aufgelöst und der Ort Weidenwang im Drei­ßig­jäh­ri­
gen Krieg fast vollständig eingeäschert worden war, kam der
Se­li­gen­port­ner Waldbesitz zunächst in kur­bayerische Hände,
wur­de allerdings im Rahmen der Re­katholisierung 1667 dem
neu gegründeten Salesianerinnen-Kloster in Amberg übertragen. Verwaltet wurde der gesamte Besitz weiterhin von Se­li­
gen­por­ten aus, wo man eigens ein Klosterkasten- und ein Klos­
ter­rich­ter­amt eingerichtet hatte.
Von diesen Institutionen wurde 1711 oder 1712 mit Amberger
Zustimmung der Vater des Komponisten Christoph Willibald
Gluck als Holzförster angestellt. Alexander Gluck zog mit seiner
Frau Walburga nach Weidenwang und bezog dem Dafürhalten
nach im Anwesen des Gastwirts Christoph Fleisch­mann eine
Dienstwohnung. Als Starthilfe hatte das Paar von Klosteramt
ein Stück Land auf der Hochweide von Wei­den­wang bekommen. Der spanische Erbfolgekrieg, der 1702/1703 oben auf
dem Bergkamm eine durch einen linearen Wall-Graben-Zug namens „Ehekamm“ und kilometerlangen Waldverhau verbarrikadierte Grenze zwischen Kurbayern und dem Hochstift Eichstätt
nach sich gezogen hatte, war zu diesem Zeitpunkt offiziell noch
nicht beendet.
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Am 2. Juli 1714 wurde dem Ehepaar Alexander und Walburga
Gluck das erste Kind geschenkt und am 4. Juli 1714 in der
Pfarr­kirche von Weidenwang auf den Namen Christoph Wil­li­
bald getauft.
Die Entbindung hatte mit hoher Wahrscheinlichkeit nur wenige Meter von Taufort entfernt im Haus des Taufpaten und
Dorfführers Christoph Fleischmann stattgefunden, auf dem
zu Klosterzeiten die „reale Wirths- und Becken-Gerechtigkeit“
lag. Das Gluck-Denkmal von Weidenwang von 1871 steht
wie­de­rum nur wenige Meter von diesem einstmals größten
Haus im Ort, das später „Gasthaus zur Linde“ hieß, entfernt.
Weidenwang 1935
Weidenwang 2014
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Unmittelbar nach des Komponisten Geburt zog das Paar
in ein eigenes Häuschen nach Erasbach um, wo Alexander
Gluck inzwischen die vergleichsweise besser dotierte Stelle
eines Jägers und Grenzgängers zusätzlich übernommen hatte. In Erasbach kam zwei Jahre später Christoph Anton, der
zweite Sohn des Paares, zur Welt.
Der Förster und Jäger Alexander Gluck war ein ehrgeiziger
und geschäftstüchtiger Mann. Nach und nach übernahm er
von seinem neuen Wohnsitz aus nicht nur die Erasbacher
Maut­stel­le, die damals „Beizollstelle“ hieß und vermutlich von
seiner Frau versehen wur­de, sondern auch den kom­mu­na­len
Forst­dienst der Ge­mein­de Eras­bach und das Amt des Holz­
förs­ters von Plank­stet­ten.
Wenig später muss es zu
Zerwürfnissen
zwischen
Ale­
xan­
der Gluck und sei­
nem kur­bayerischen Ar­beit­
ge­ber ge­kom­men sein. Das
Paar fällte den Ent­schluss,
den nicht ganz unge­fähr­li­
chen Grenz­dienst von Eras­
bach aufzu­
ge­
ben und aus
der Ge­­gend weg­zu­zie­hen.
Im Jahr 1717 wech­
sel­
te
das Ehe­paar Gluck hin­über
ins Kö­nig­reich Böh­men,
von wo aus der heran­wach­
sen­de Chris­toph Wil­li­bald
Gluck seine sa­gen­hafte
Mu­sik­karriere startete. Sein
musikalisches Gehör hat­
te er allerdings schon zu­
vor in seinen Ober­
pfäl­
zer Heimatdörfern Wei­den­
wang und Erasbach erworben!
Beizollstelle Erasbach von 1653
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Alexander Gluck hatte kaum den Sulzgau verlassen, als
sich das Klosteramt Seligenporten dazu entschloss, seinen Nachfolger hauptamtlich anzustellen und ihm für seinen Dienst ein eigenes Forsthäusl zu errichten. Nach heftigen Streitigkeiten mit der einheimischen Bevölkerung entstand im Jahr 1724 jenes Forsthaus in Weidenwang, das später mit Glucks Geburtsort verwechselt wurde und dem Dom­
ar­chi­var F. X. Buchner Anlass gab, Weidenwang ganz die Ge­
burts­rechte zu entziehen und den Entbindungsort kurzerhand
nach Erasbach in das nachmalige Wohnhaus der Glucks zu
verlegen. Für keinen der beiden heute zur Diskussion stehenden Geburtsorte gibt es einen urkundlichen Beweis, für
Weidenwang sprechen allerdings weitaus mehr und die triftigeren Argumente.
Forstkarte von 1724 des Seligenportner Waldes.
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Seligenportner Waldbesitz
Der Seligenportner Besitz umfasste zu Glucks Zeit 326 Tag­
werk, verteilt auf 9 (eher 10) Einzelabteilungen. Su­mer­lei­then
(Sommerleite), Ortberg 56 Tgw., Reckasbühl 30 Tgw., Prun­
holz (Brunnholz) 45 Tgw., Rauchschlag (rauhe Schlag) 45
Tgw., Hillergraid 40 Tgw., Köstlberg 5 Tgw., Pachleiten (Bach­
lei­ten) 30 Tgw., Hengacker 12 Tgw. und Hochstraße 63 Tgw.
Bis auf die Hochstraße können die Waldabteilungen heute
nur ganz vage zugeordnet werden. Der Köstlberg als der Kes­
sel­berg und das Brunnholz als Brunnkastenberg. In der Forst­
rech­nung des Stiftes Seligenporten von 1715 (Forstamt Neu­
markt) wird das Weidenwanger Holz mit viel jungem Aichreis
(Eichen­­stämme) zu Bauwerk tauglich beschrieben, die anderen Bestände als stark abgetrieben (gefällt), aber die Schläge
in einem guten Anflug (Naturverjüngung ) befinden.
Grenzlinie im Seligenportnerholz mit Eiche, Standort des Ehaftsteines (rechts).
Zur Grenzmarkierung wurden hier früher kleine Marksteine
und Pflocken zusätzlich an die Grenzsteine gesetzt. Als
Marck Reiß bezeichnet, wurden zur weiteren Grenzsicherung
Grenz­bäu­me (Eichen), wie hier an der Südwestgrenze des
Se­li­gen­portner Holzes, gepflanzt. Obwohl heute noch Eichen
an der Grenzlinie stehen, sind diese erst in jüngerer Zeit ge-
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pflanzt worden und halten die Sichtachse am Grenzverlauf
wie damals offen. Als Land Granitzstein – Landesgrenzstein
wur­de der Grenzstein Nr. 145 zwischen der Oberpfalz und
dem Hoch­stift Eichstätt (OP/E) bezeichnet. Dieser heute nicht
mehr vorhandene, sogenannte „Ehaftstein“ wurde durch einen Staats­waldgrenzstein ersetzt und war der Beginn der
süd­wärts verlaufenden inner-eichstättischen Grenze um das
Pfleg­amt Obermässing (bzw. das Kastenamt Jet­ten­hofen),
die Rüb­ling und Stierbaum umfasst und dann nach Westen
ver­läuft. Als sonst seltene schön anzusehende Pflanze des
Alt­mühl­jura fällt das Immenblatt im Frühsommer in lichten
gras- und krautreichen Laubmischwäldern, hier am Jura­auf­
stieg in der Breiteheid, neben Orchideen wie das Weiße Wald­
vö­ge­lein, Waldhyazinthe und der Nestwurz auf.
Staatswaldkarte von 1825 mit dem Ausschnitt des Weidenwanger Waldes.
Waldabteilungen
Auf der Forstkarte von 1825 der Koeniglichen Forstreviere
Sulz­bürg wird der Weidenwanger Wald mit 616 Tag­werk und
506 De­ci­mal, fast doppelt so groß wie das Gluck’­sche Revier
be­zeich­net und entspricht heute den Wald­abteilun­gen, Höfer­
loch (1936 existierte noch der Berghauserschlag, der später
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dem Höferloch zugeordnet wurde), Weiherschlag, Hans und
Gretl, Walperlbrunnen und Breiteheid (1936 noch Teilbereich
als Fauleschlag und Binsenschlag bezeichnet, später zu Brei­
te­heid verschmolzen), des Distriktes Hochstraße. 1825 waren die Flurkarten noch nicht erstellt, deshalb mussten die
Forstkarten noch von Hand gezeichnet werden. Der gezeigte
Kartenausschnitt ist nicht eingenordet.
Im Katasterplan von 1837-1839 wird der Distrikt XXI Ab­tei­
lung 1 Walpersbrunnen, Abt. 2 Plankstetterbuch, Abt. 3 Brei­
te­heid, Abt. 4 Hansl u. Gredl, Abt. 5 Binsenschlag, Abt. 6 Fau­
le­schlag, Distrikt XXII Weidenwangerwald mit der Abt. 1 Berg­
hau­ser­schlag, Abt. 2 Höferloch, Abt. 3 Brunnkastenberg, be­
zeich­net.
Staatswaldkarte von 1936.
Der Staatswalddistrikt Hochstraße von 1936 entspricht in
Teilbereichen dem ursprünglichen Weidenwanger Wald mit
den Abteilungen 1 Fauleschlag, 2 Binsenschlag, 3 Breiteheid,
4 Walperlbrunnen, 5 Hans u. Gretl, 6 Weiherschlag, 7 Hö­
ferloch, 8 Berghauserschlag.
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Forstwirtschaftskarte von 1987.
Die Forsteinrichtung von 1987 teilte den Distrikt XXII Hoch­
straße in folgende Abteilungen ein. Abt. 1 Breiteheid, Abt. 2
Wal­perl­brunnen. Abt. 6 Höferloch, Abt. 7 Weiherschlag. Abt.
8 Hans u. Gretl.
Forstliche Entwicklung
Vor der großen Forstreform 2005 gehörten die Waldabteilun­
gen Brennesselhänge, Plattenhänge und Seligenportner Holz
zum Forstrevier Burggriesbach, die Reviergrenze bildet die
Hochstraße. Alle nördlich davon gelegenen Waldabteilungen
waren Waldabteilungen die zum Forstrevier Erasbach gehörten. Heute wird der Wald beider ehemaliger Reviere von den
Bayerischen Staatsforsten mit Sitz in Kelheim verwaltet. In
über 160 Jahren wurden die Waldabteilungen mehrmals umbenannt und dürften heute nach der letzten Forsteinrichtung
noch so gültig sein.
Zur Wiedergutmachung an die Alliierten nach dem 2. Welt­
krieg musste Holz geliefert werden. Durch die so genannten
UNRA-Hiebe entstanden große Kahlflächen in den Wäldern
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gleich nach dem Krieg. Diese wurden unter Einsatz von
Saisonarbeitskräften, meist Kriegerwitwen, umgehend mit
Fichte aufgeforstet.
Auch in den Abteilungen Grubmühlhänge, Schöne Fichte,
Binsenschlag, Breiteschlag, Faule Schlag, Berghauser
Schlag, Höferloch und Weiherschlag wurden solche Hiebe
durchgeführt, wie der dort ehemals zuständige Revierleiter
berichtete. Aus der Not heraus wurden hier die Kahlflächen
schnell mit der oft nicht standortsgemäßen Fichte be­
grün­
det. Spätere Kalamitäten haben diese Bestände weiter geschädigt. So wäre es heute die forstliche Aufgabe die
Waldbestände durch standortsgemäße Baumartenwahl in ihre ursprüngliche Baumartenzusammensetzung umzuwandeln. Je nach Standort sind die Tanne mit Rotbuche, Eichen
auf den Plateauflächen und in den tonigen Tallagen, an trockenen sandigen Standorten, die Kiefer zu fördern. Ebenso
an geeigneten Flächen der Bergahorn mit Esche zusammen
mit Hainbuche und Feldahorn, und nicht zu vergessen auch
wieder die hier fehlende Elsbeere als wertvollste Baumart an
der für sie geeigneten Ornatentonflächen.
Oberhalb des Quellbereiches Walperlbrunnen.
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Flora und Fauna
Als Walburga-Brünl wird der Quellhorizont am geologischen
Grenzbereich zwischen dem Eisensandstein und dem Opa­li­
nus­ton bezeichnet. Der hier entsprungene und nach Erasbach
fließende Bach speiste dort einst die Obere, Mitt­lere und untere Mühl (Dorfmühle des Georg Breinl zu Gluck’s Zei­ten).
Wer sich noch an ein Bild mit dem Rippenfarn anlässlich der
Neumarkter Landesgartenschau in Neumarkt im Beitrag des
Forstamtes erinnern kann, es ist hier am Walperlbrunnen
aufgenommen worden. Unweit neben dem Quellbereich am
Walperlbrunnen und im Weiherschlag gibt es noch ein größeres Vorkommen des Sprossenden Bärlapps. Was den
Botanikern lange Zeit entgangen ist kann man hier nach der
Schneeschmelze gut beobachten. Der Sprossende Bärlapp
gibt zu diesem Zeitpunkt seine Sporen ab, ein Phänomen
das zuerst in Polen und dann im Allgäu erstmals beobachtet wurde. Normalerweise reifen die Sporen im August und
September.
Kiefernwald in der Waldabteilung Walperlbrunnen.
Früher war bei Schreinern die hochwertige, gleichmäßig und
langsam mit wenigen Astlöchern gewachsene Kiefer für die
Herstellung von Türen und Fensterstöcken von großer Be­deu­
tung. Hier an den trockenen Abhängen des Wal­perl­brun­nen
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N AT U R + L A N D S C H A F T
gibt es sie noch. Ob sie jemals für solche Zwecke zum Ein­
satz kommen ist fraglich, da gerade die Fensterstöcke aus
Kunststoff gefertigt werden. Die Heidelbeere ist die Cha­rak­
terpflanze solcher Wälder, wird aber zunehmend von der auf­
kommenden Fichte in den Kiefernwäldern, die durch die Stick­
stoff­einträge aus der Luft profitiert, überwachsen. Die stand­
orts­gemäße Kiefer kann hier durch fehlenden Rohboden nicht
mehr keimen und wird durch die Fichte verdrängt.
Ortsansässige Weidenwanger erinnern sich, dass im Wei­
den­wan­­ger Wald die Tanne stärker vertreten war. Wenn man
genau hinsieht keimt überall die Tanne, wird aber durch das
Reh­wild verbissen, bleibt zurück und wird von anderen Baum­
arten überwachsen. Eine Kombination von Stieleiche mit der
Tanne wäre bei Wiederaufforstungen von Windwurf
­fl ä­chen
auf dem Opalinuston eine gute Lösung. Ein Mischwald, wie
er früher hier mit viel jungem „Aichreis“ vorhanden war, wäre
hier als Ziel anzustreben. Neben dem jetzt wieder zahl­reich
vorhandenen Schwarzwild, kam hier früher auch noch das
Rotwild neben dem Rehwild vor. Wölfe sorgten bis zu ihrer
Ausrottung für einen gewissen Ausgleich beim Wildbe­stand.
Bei uns selten kommt hier in feuchteren Grabenberei­chen
auch die Quirl-Weißwurz vor, eine Pflanze die häufiger im Al­
pen­gebiet zu finden ist.
Unterförsters Wißen – Wiese des Unterförsters am Walperlbrunnen.
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Viehweide und landwirtschaftliche Flächen
Neben der Walperlbrunnenquelle findet man auf der Re­vier­kar­
te von 1724 die Bezeichnung „Unterförsters Wißen“. Hier hatte
der Unterförster von Weidenwang seine Weidefläche. Der nahe
Quellbereich war ja für die Viehtränke gut geeignet. Hier vorbei
dürften die Kühe vom Dorf auf die Hochflä­che getrieben worden sein. Im Wald sind heute noch viele kleine Geländerinnen
erkennbar. Neben den landwirtschaftlichen Flächen an der
Hochstraße gibt es auch heute noch die Bezeichnung „Kühstell“
im Seligenportner Holz.
Am 15. Februar 1713 verkaufte Alexander Gluck, wahrscheinlich um die Baukosten seines Hauses bestreiten zu können, einen Acker in Weidenwang, den er erst am 8. Oktober 1712 vom
Kloster Seligenporten gekauft hatte. Der Käufer war der Nach­
bar Conradt Nuz in Weidenwang. Das gerodete halbe Tag­werk
Feld zu Oberweidenwang bei der sog. „Bhischel“, zwischen
des „Closters Geholz“ und dem „Riblinger Weg“ ent­lang, kostete 45 Gulden.
Nach Aufgabe der Landwirtschaft und des Weidebetriebes
wurden die Flächen entlang der Hochstraße zu einem späteren Zeitpunkt entweder mit Fichten aufgeforstet oder sie haben sich selbst bewaldet. Durch den flachgründigen trockenen kalkhaltigen Boden wird die Fichte rotfaul und fällt schon
in jungen Jahren wieder aus. Hier ist es nach vielen Baum­ge­
ne­rationen stellenweise immer noch nicht gelungen einen geschlossenen standortsgerechten Wald zu begründen.
Nach der Säkularisation 1802/1803 fiel der gesamte Se­li­gen­
port­ner Waldbesitz vom aufgehobenen Sa­le­sia­ne­rinnen-Or­
den zurück an die Kurfürstliche Ver­waltung. Nach Gründung
des Königreichs Bayern erfolgte die Umwandlung in einen
Königlichen Wald, wenig später wurde die Forstdienststelle aus
Weidenwang wegverlegt.
Dr. Werner Robl, Berching
Christian Wolf, Neumarkt
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Die
Veranstalter:
17. Neumarkter
ittagstisch
ab 11 Uhr M
itäten
mit Spezial
tl-Lamm
vom JUradis
-weiderind
& Juradistl
*
*
*
*
*
*
*
Verkauf von Obstspezialitäten
Apfelsorten-Bestimmung
Apfelsorten und frischeR Apfelsaft zum Probieren
Beratung rund um das Obst
Verkauf von Obstbäumen
Kaffee & (Obst-)Kuchen, sowie Musikalische Umrahmung
Spiel, Spaß & Unterhaltung für Kinder
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Gestaltung: www.neve-design.de
Samstag, 18. Oktober 2014
von 9 – 14 Uhr
vor dem Neumarkter Landratsamt
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Juradistl-Streuobst
Unser Obst ist Mehrwert –
das Streuobstprojekt des
Landschaftspflegeverbandes Neumarkt i.d.OPf.
Bürgerinformation – Streuobstsammlung 2014
Der Landschaftspflegeverband Neumarkt i.d.OPf. hat im Rah­
men seines Juradistl-Programms im vergangenen Jahr ein
Streuobstprojekt gestartet, das etwas für den Erhalt unserer
land­
schafts­
prägenden Obstgärten und Streuobstbestände
tun möchte.
In der Juradistl-Apfelschorle der Kelterei Nagler wird bereits
seit Juli 2013 heimisches Streuobst verarbeitet und es soll
noch mehr werden!
Die Ziele unseres Projektes sind:
• Das Sammeln und Verwerten unseres Obstes im Landkreis
• Der Erhalt unserer Obstbäume
• Ein fairer Obstpreis für die Obsterzeuger
• Naturschutz in Dorf und Flur
• Die Wertschätzung für unsere
Obstsammlung 2014
Obstbäume verbessern.
Sammeltermine:
Dazu werden wir im Herbst 2014
Samstag, 04. Oktober und
wieder an zwei Terminen Obst­ Samstag, 25. Oktober 2014
sammelaktionen in Mühlhausen jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr
durchführen. Wir bitten Sie alle, Wo: Mühlhausen auf dem Gelände der
unser Projekt tatkräftig zu unter- Raiffeisen-Handels-GmbH
stützen. Bringen sie uns Ihr Obst (An der Lände 8, 92360 Mühlhausen)
aus ungespritzten Obstgärten Hinweis: Vor allem für Lieferanten aus dem
östlichen Landkreis bietet sich auch die
und Streu­obst­beständen!
Sammelstelle des Land­schafts­pfle­ge­ver­
bands Re­gens­burg in Ober­pfraun­dorf auf dem
Das gesammelte Obst geht
Bauern­hof Gla­ser (Jakobsweg 4, 93176 Be­
an die Kelterei Nagler in Re­ ratz­hau­sen) an. Hier werden die Äpfel am 04.
gens­
burg, die die Juradistl- und am 18. Oktober 2014 allerdings im Zeit­
Apfelschorle herstellt.
raum von 13.00 bis 17.00 Uhr gesammelt.
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N AT U R + L A N D S C H A F T
• Anlieferung: Die angelieferten Äpfel müssen frisch und
dürfen nicht angefault sein. Bitte bringen Sie Ihre Äpfel in
Säcken, Kisten oder anderen geeigneten Behältern zur
Sammelstelle (nicht lose!).
• Großanlieferer über 10 Zentner pro Lieferung bitte vor­
her beim Landschaftspflegeverband Neumarkt i.d.OPf.
anmelden (Ralf Bundesmann, Tel. 09181/470-338, Fax
09181/470-6838,
e-mail: [email protected]).
• Abrechnung: Der Ankaufspreis beträgt derzeit 10,- € /
100 kg Äpfel.
• Bei Anlieferung wird Ihr Obst gewogen und Sie erhalten einen Wiegeschein. Wir erfassen Ihre Bankverbindung
und leiten die Daten an die Kelterei Nagler weiter. Die
Auszahlung erfolgt per Überweisung oder Barabholung
bei der Kelterei Nagler in Regensburg.
• Wichtiger Hinweis: Wer bereits eine Nagler-Kun­den­
nummer hat, bitte unbedingt mitbringen und bei der
Sammelstelle angeben!
Landschaftspflegeverband Neumarkt i.d.OPf.,
Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
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N AT U R + L A N D S C H A F T
Fünftklässler bereiten
Schmankerl aus dem
Bauerngarten
für Ministerialräte zu.
Wie lecker frisch zubereiteter Kräuterquark oder pflückfrische
Scho­ko­minze schmecken können, durften Ende Juli zwei Mi­
nis­te­rialräte, Landrat Gailler und der Schulleiter des Gym­na­
siums Hilpoltstein erleben.
Knapp 60 Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen des
Gym­na­siums Hilpoltstein besuchten im Rahmen ihrer Pro­jektund Fahr­tenwoche die staatlich anerkannte Umweltstation HAUS
AM HABSBERG. Die beiden Klassen arbeiteten in zwei Pro­j­ekt­
ein­hei­ten zum Thema Lebensraum Wald sowie Selbst­ver­sor­gung
durch Gärtnern auf kleinem Raum. Zu diesem Ter­min hat sich hoher Besuch am Habsberg eingefunden, um live einen Ein­druck
da­von zu bekommen, welche vielfältigen Er­fah­rungen Schü­le­rin­
nen und Schüler außerhalb der Schule durch umwelt­be­zo­gene
Bil­dungs­arbeit machen können.
Hin­tergrund des Besuchs der Ministerialräte Dr. Wolfgang Elle­
gast vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kul­
tus, Wissenschaft und Kunst, und Dr. Christoph Gop­pel vom Ba­
ye­ri­schen Staatsministerium für Umwelt und Ver­brau­cher­schutz
(Re­fe­rats­leiter des Referates Um­welt­bil­dung, Bil­dung zur Nach­
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N AT U R + L A N D S C H A F T
hal­tig­keit), des Landrats Willi­bald Gailler und des Schul­lei­ters des
Gym­nasiums Hil­polt­stein, Ober­stu­dien­di­rek­tor Karlheinz Thoma
war das „Mo­dell­vor­ha­ben zur Ab­ord­nung von Lehrkräften an
Um­welt­stationen in Bayern zur Un­ter­stüt­zung der Um­welt­bil­
dung im Schuljahr 2013/2014“. Auf­grund die­ses kooperativen
Mo­dell­vor­habens von Umwelt- und Kul­tus­mi­nisterium hat Stu­
dien­rätin Kerstin Spies, eigentlich Lehrerin am Gymnasium Hil­
polt­stein, für ein Schuljahr das Team des Um­welt­bil­dungs- und
Re­­gio­nal­ent­wick­lungs­zen­trums tatkräftig un­ter­stützt.
Mit dem Ziel, die Zusammenarbeit und Vernetzung speziell zwischen den Schulen unserer Region und dem HAUS AM HABS­
BERG zu intensivieren, war Frau Spies in vielfältige Ar­
beitsund Planungsprozesse der Umweltbildung miteinbezo­
gen.
Konzeption von umweltpädagogischen Einheiten, und deren praktische Umsetzung, vor allem mit Schulklassen stan­den da­bei im
Vordergrund. Darüber hinaus konnte die Leh­re­rin auch Ein­blic­ke in
die wirtschaftlichen Hintergründe einer Umweltstation be­kom­men
und bei Anträgen für künftige Modellprojekte mitar­bei­ten.
Frau Spies erarbeitete in einem zusätzlichen Modellprojekt der
Um­welt­station eine Umweltbildungseinheit zum Thema „er­neuer­
bare Energien“ in enger Zusammenarbeit mit den Ver­ant­wort­
lichen des Hackschnitzelheizkraftwerks in En­gels­­berg. „Zu­rück in
die Zukunft – ein Workshop für Klima und Er­neuer­ba­re Energien“
kann künftig von Lehrkräften der Se­kun­dar­stu­fe beim HAUS AM
HABSBERG als Bil­dungs­einheit gebucht werden.
Landrat Gailler bedankte sich für das herausragende En­ga­ge­
ment der Studienrätin und lobte die positive Zu­sam­men­ar­beit
zwi­schen Schule und HAUS AM HABS­BERG. Er be­dank­te sich
da­rüber hinaus bei den Mi­nis­te­rial­räten, Dr. Gop­pel und Dr. Elle­
gast als Vertreter der Ministerien, für die her­vor­ra­gen­de ein­jäh­ri­
ge Unterstützung durch die Lehrerin und äußerte die Hoff­nung,
dass aufgrund der erfolgreichen Um­setzung der Pro­jekt­zie­le, die
Ab­ord­nung von Lehrkräften an Umweltstation dauerhaft etabliert
wird.
Elisabeth Altmann, Martin Schmid
Landschaftspflegeverband Neumarkt
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U M W E LT
Unsere tägliche
Portion Auto
- eine besondere Liebe?
I
m zweiten Anspornheft dieses Jahres haben wir uns
Gedanken über Besitz und Glück gemacht und festgestellt, dass nicht die Zahl unserer Besitztümer entscheidend dafür ist, ob wir uns glücklich fühlen. Im Gegenteil, je
mehr wir an materiellen Dingen anhäufen, umso größer ist
die Gefahr, dass wir uns im Konsumismus verlieren. Immer
mehr neue Dinge in immer kürzeren Abständen zu brauchen
ist scheinbar eine neue Religion. Diese Unsitte betrifft mittlerweile sämtliche Lebensbereiche. Kleidung, Mobiltelefon und
natürlich auch das Auto.
Werfen wir einen Blick in die Garage. Was „steht“ in den meisten? Der Deutschen liebstes Kind, ein Auto natürlich!
Carsharing ist seit längerer Zeit ein Trend mit dem versucht
wur­de und wird, das eine oder andere Auto überflüssig zu
machen. In einer der kommenden Ausgaben des Ansporns
wer­den wir uns dann auch dem Carsharing intensiver widmen.
Teilen kann – wie der Begriff es schon nahelegt - das Zau­
ber­wort der Zukunft sein. Doch besonders beim Auto ist das
Teilen so eine Sache. Aus einer nicht näher bekannten Quelle
heißt es, dass der durchschnittliche deutsche Mann lieber einen Fremden mit seiner Frau ausgehen lässt, als dass er sein
Auto verleiht. Es muss deshalb schon eine große Liebe sein,
die uns so sehr am eigenen Auto hängen lässt.
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U M W E LT
Wenn schon das Teilen mit Problemen verbunden ist, sollten
wir es vielleicht gleich mit einem Leben ganz ohne Auto versuchen. Unmöglich, sagen Sie. Es kann funktionieren, sagen wir.
Wie bewegen wir uns?
Betrachtet man den gigantischen Materialaufwand für die
Fort­bewegung von Menschen im Auto, wird schnell deutlich,
dass Autofahren nach heutigem Standard nicht zukunftsfähig
ist. Täglich verstopfen tausende Fahrzeuge die Straßen nicht
nur in den großen Städten. Über eine Tonne Gewicht wir­d mobilisiert um häufig nur einen Menschen über kurze Strecken
und oft genug nur im Schneckentempo zu be­we­gen.
Angetrieben durch einen mit fossilen Brennstoffen befeuerten Motor verpesten jeden Tag zur Rush-Hour Millionen Fahr­
zeuge die Städte. Da helfen auch die ganzen „blauen“ oder
anderen Effizienz-Technologien nicht, die die Abgase der
Fahr­zeuge sauberer machen sollen. Solange nicht jeder einzelne von uns seinen Beitrag zu leisten bereit ist, im Idealfall
gleich durch den Verzicht auf ein eigenes Fahrzeug, sind die
ganzen technischen Verbesserungen bei den Motoren reine
Au­gen­wischerei und tragen nicht wirklich zu Klimaschutz und
Res­sour­censchonung bei.
Sie dienen allenfalls zur Beruhigung unseres Gewissens.
Mit welcher Rechtfertigung können wir fordern, dass in den
großen Schwellenländern gefälligst die Verkehrsentwicklung
in einem verträglicheren Rahmen zu erfolgen habe, wenn wir
gleichzeitig technisch hochgerüstete Fahrzeuge betreiben,
die dank entsprechender Lobbyisten immer noch weit mehr
verbrauchen als möglich wäre? Doch nur, damit wir noch
mög­lichst lange so weiter machen können wie wir es bis­lang
ge­wohnt waren. Und so lautet ein gern verwendetes Ar­gu­
ment sinngemäß: Ich bin für die Rettung der Welt, aber am
besten fangen die Menschen in China oder Indien damit an,
denn dort steckt das größere Potential.
Wenn es keine entscheidende Änderung unseres Ver­kehrs­
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U M W E LT
ver­haltens gibt, werden alle CO2-Einsparungen aus In­dus­
trie und Privathaushalten durch das weiterhin steigende Ver­
kehrs­
aufkommen aufgehoben. Hier liegt es an uns allen,
durch veränderten Autokonsum gegenzusteuern. Franz Alt
hat einmal festgestellt, dass Autofahren „heilbar“ sei.
Machen wir uns also frei von der vermeintlichen „Be­quem­
lich­keit“, jede Fahrt mit dem Auto zu erledigen und besinnen wir uns wieder auf die eigene Muskelkraft - Stichwort
Fahrrad. So können wir auch in diesem Bereich deutliche Ak­
zente setzen.
Ein gutes Beispiel für das alltägliche „Verkehrschaos“ ist jeden Tag in den Zufahrtsbereichen der Neumarkter Schulen
zu beobachten. Am Morgen kurz vor Schulbeginn und nach
Schul­schluss herrschen hier oft Verkehrsverhältnisse wie zur
Haupt­verkehrszeit am Plärrer in Nürnberg. Ich erlaube mir die
Frage, ob es wirklich nötig ist, die Schüler selbst aus dem nahen Stadtgebiet mit dem individuellen Luxus des Privattaxis
zur Schule zu bringen und wieder abzuholen. Den Stadtbus
stärker zu nutzen wäre in diesem Fall sicher keine allzu unangemessene Forderung.
Und so scheint in der Tat eine große Chance für eine umweltverträgliche und zukunftsfähige Mobilität in einer weitgehend
autofreien Gesellschaft zu liegen. Dass dabei ein Leben ohne eigenes Auto nicht gleichzusetzen ist mit Verlust und auch
kein Zeichen für schwindenden Wohlstand ist, zeigen wir
Ihnen im anschließenden zweiten Teil unseres Beitrags auf.
Walter Schardt-Pachner
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Es bewegt sich was…
(oder es dreht sich was)
M
illionen Menschen tun es weltweit täglich. Et­li­che
davon zum Spaß, viele wiederum aus der Not­wen­
dig­keit heraus um an ihr Ziel zu kommen. Und auch
wir, gerade in Neumarkt, sollten es ebenfalls viel öfter tun.
Schließlich stand mit den Expresswerken einst Deutschlands
erste Fahrradfabrik hier.
Sie ahnen es vielleicht schon. Wir reden vom Fahrradfahren.
Radfahren liegt im Trend
Vorbei sind die Zeiten, als es nur wenig Auswahl bei den
Fahrrädern gab, obwohl man auch mit einfachen Rädern und
ohne Schaltung ganz gut vorankam.
Heute steht uns ein großes Sortiment unterschiedlicher Draht­
esel zur Verfügung. Da findet sich das klassische Fahrrad als
Hol­land- oder Tourenrad oder das Mountainbike, mit dem
es sich auch über Feldwege gut radeln lässt. Wer es gern
schneller hat greift auf eine schmalspurige Rennmaschine zurück, und wer auf Komfort nicht verzichten möchte, dem stehen inzwischen auch vollgefederte Räder zur Verfügung.
Tendenz zum Strom
Elektrofahrräder, oft auch E-Bikes oder Pedelecs genannt,
sind die neuesten Entwicklungen bei den Fahrrädern mit denen man auch etwas längere Strecken mit elektrischer Un­ter­
stüt­zung zurücklegen kann. Immer häufiger wird diese beque­
me Art der Fortbewegung gerade von älteren Radfahrern
nach­ge­fragt. Am Ende der Tour an die Steckdose oder die
Schnell­la­destation angeschlossen, steht dem erneuten Fahr­
ver­gnü­gen am nächsten Tag nichts mehr im Weg.
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U M W E LT
E-Fahrräder zeichnen sich dadurch aus, dass Sie mit einem
Elek­tro­motor ausgestattet sind, der üblicherweise nur beim
Treten der Pedale den Fahrer unterstützt. Pedelecs gelten als
Fahrrad, solange die Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h
reicht und die Motorleistung nicht über 250 Watt liegt. Räder
mit stärkeren Motoren und einer Höchstgeschwindigkeit über
25 km/h oder mit einer Anfahrhilfe über 6 km/h hinaus gelten
hingegen als Kraftfahrzeug. Sie werden entweder als Mofa
oder als Kleinkraftrad eingeordnet.
Dafür können Sie im Einzelfall eine Betriebserlaubnis benötigen und Sie müssen ein Versicherungskennzeichen anbringen. Bei bestimmten Fahrzeugen besteht auch die Pflicht einen Helm zu tragen. Informieren Sie sich beim Kauf eines
E-Bikes über die entsprechenden Richtlinien.
Übrigens, laut Wikipedia sind E-Bikes sogar weltweit die erfolgreichste Gattung von Elektrofahrzeugen.
Tragende Rolle
Ein Trend der sich nicht nur in den großen Städten ausmachen
lässt, ist das Lastenfahrrad. Fahrradkuriere wissen es längst,
dass im städtischen Bereich gerade eilige Lieferungen mit keinem anderen Verkehrsmittel so schnell ans Ziel kommen wie
mit dem Fahrrad. Das gilt natürlich auch für Pakete oder andere
Zustellungen, die Post macht es uns seit vielen Jah­ren höchst
erfolgreich vor. Gerade bei Baustellen in den In­nen­städten ist
hier das Fahrrad unschlagbar, da kann meist kein motorisierter
Paketdienst mithalten. Doch nicht nur als rein zweckorientiertes
Fahrzeug wird das Lastenrad immer häu­fi­ger genutzt, auch als
Familienkutsche ist es hervorragend geeignet.
Was macht das Rad so effizient?
Kein Verkehrsmittel wird so unterschätzt wie das Fahrrad.
Dabei ist es auf den kurzen Strecken und in der Stadt die
sinnvolle Alternative zum motorisierten Individualverkehr.
Fahrstrecken unter fünf Kilometer im innerstädtischen Bereich
machen das Fahrrad sogar unschlagbar. Es macht keinen
Lärm und erzeugt keine Abgase und es spart außerdem noch
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U M W E LT
Nerven und Geld, weil keine Parkplätze gesucht und keine
Parkgebühren bezahlt werden müssen.
Auch in der Freizeit und für Urlaubszwecke findet Radfahren
immer mehr Anhänger.
Radeln ist allerdings witterungsabhängig und in bergigen Ge­
gen­den mit ein wenig Anstrengung verbunden. Doch mit ent­
sprechend hochwertiger Regenbekleidung lässt es sich auch
bei schlechtem Wetter gut fahren und mit ein wenig Sports­
geist verlieren die meisten Steigungen ihren Schrecken.
Bei den Freizeitaktivitäten liegt Radfahren gar an der Spitze
der Beliebtheitsskala und rangiert inzwischen vor Schwimmen
und Fußball.
Natürlich sollte ein Rad immer eine komplette Si­cher­heits­
aus­stat­tung besitzen, wenn man sich damit im öffentlichen
Stra­­ßen­verkehr bewegt.
Mehr Radverkehr?
Herbert Grönemeyer hat in einem seiner Lieder einmal gesungen: „Ich will mehr Schiffsverkehr“…
Mit den für den Schiffsverkehr nötigen Wasserstraßen tun wir
uns zugegebenermaßen etwas schwer. Doch das Rad­we­ge­
netz im Landkreis Neumarkt und auch darüber hinaus wurde
in den letzten Jahren sehr gut ausgebaut. Kein Grund also,
wei­ter­hin mit tonnenschweren Blechkarossen durch die Ge­
gend zu schippern. Stattdessen öfter mal das Zweirad oder
Drei­rad nutzen.
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums werden in
Deutschland gegenwärtig nur etwa 10-12 Prozent aller Wege
mit dem Fahrrad zurückgelegt. Das sind im Jahresdurchschnitt
nur um die 300 km pro Einwohner. Damit sind die Potenziale
aber bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Ein Blick auf unsere europäischen Nachbarn zeigt, dass es auch anders geht. In
Dä­ne­mark sind es gut 18 Prozent und die Niederländer nutzen
beispielsweise für 27 Prozent aller Wege das Fahrrad. In eini­
gen Städten liegt dort der Radverkehrsanteil gar bei rund 40
Prozent. Es gibt also noch viel zu erradeln in unserem Land!
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Noch ein Wort zur Umwelt
Radfahren ist nachweislich umweltfreundlich und gut für das
Klima. Der Radverkehr erzeugt weder schädliche Emis­sionen
noch ist er mit Lärm verbunden. Gerade wer beim Kurz­
streckenverkehr das Fahrrad nutzt, kann auch viel Geld sparen. Darüber hinaus trägt das Radfahren zu einer Ver­bes­se­
rung der Lebensqualität in den Städten bei. Rad­fahren in den
In­nen­städten verbessert die Luftqualität, es gelangt weniger
Koh­lendioxid in die Luft.
Würden zum Beispiel ein Drittel der Wege unter 6 Kilometer in
den Innenstädten mit dem Rad anstatt mit dem Auto zurück­
ge­legt, so könnten nach Einschätzung des Umweltbun­des­
amts jährlich mehr als 7 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. Auch die leidige Parkplatzfrage stellt sich nur selten, für
ein Rad ist meistens ein Platz zu finden. Und je weniger Autos
in den Städten stehen umso mehr Platz ist für Radlpark­plät­ze
vorhanden. Das Fahrrad ist also für viele Fahrten des All­tags
eine perfekte Alternative zu Pkw, Motorrad oder Motor­rol­ler.
Gesundheitsbewusstes Radfahren
Zahlreiche Aktivitäten wie die jährlich durchgeführte bundesweite Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ zeigen, dass unter anderem auch die Krankenkassen verstärkt auf den gesundheitlichen Nutzen des Radfahrens bauen.
Viele Menschen haben mit so genannten Zi­vi­li­sa­tions­krank­
hei­ten zu kämpfen. Bewegungsmangel ist eine der Ursachen
dafür. So bietet sich das Radfahren perfekt an, um buchstäblich ein wenig mehr „Bewegung“ ins Leben zu bringen.
Und was liegt näher, als den täglichen Weg zur Arbeit oder
zum Bahnhof mit dem Rad zurückzulegen. Dabei kommt man
keineswegs bereits müde zur Arbeit, im Gegenteil, die moderate Bewegung bringt den Körper auf Touren und das Gehirn
ist gut mit Sauerstoff versorgt, so dass man leistungsfähig
und fit in den Arbeitstag starten kann.
Dabei ist es wichtig, regelmäßig zu Radeln, denn nur so erreicht man langfristig einen positiven gesundheitlichen Effekt
für Körper und Geist.
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Für alle, die wir noch nicht völlig von den Vorteilen des Rad­
fah­rens überzeugt haben, gibt es im Internet eine Fülle von
wei­
terführenden Informationen. Besonders zu empfehlen
sind hier die Seiten des ADFC, des Allgemeinen Deutschen
Fahr­rad Clubs. Der ADFC ist ein bundesweiter, gemeinnütziger Verein mit über 140.000 Mitgliedern und ist die In­ter­es­
sen­vertretung für Alltags- und Freizeitradler.
Geht es vielleicht auch ohne Auto?
Deutschland gilt als das Volk der Autofahrer schlechthin.
Autofahren galt einst als der Inbegriff der Freiheit. Doch wohin uns diese Freiheit tatsächlich geführt hat, wird uns täglich
vor Augen geführt.
Mittlerweile wird einem das Autofahren immer öfter gründlich verleidet. Staus auf der Autobahn, Baustellen und Ver­zö­­
gerungen in den Städten, von den Kosten für Kraftstoff, Steuer
und Versicherung einmal ganz abgesehen. Und seien wir mal
ehrlich. Die meisten Strecken, die mit dem Auto zu­rück­gelegt
werden, sind Kurzstrecken. Viele davon in­
ner­städtisch, auf
denen so mancher Radler rechts auf der Fahr­rad­­spur locker
an uns vorbeizieht. Und richtig frei fühle ich mich auch nicht,
wenn ich mit dem Blechkasten durch die Ge­gend fahre.
Ist ein Umdenken möglich?
Für die meisten täglichen Fahrten, den Weg zur Arbeit oder
für die körperliche Fitness ist ein normales Tretrad sicher ausreichend. Für weitere Strecken oder die meisten Einkäufe und
Besorgungen kann ein leistungsfähiges E-Bike unseren autolosen Fuhrpark ergänzen. Und wenn es dann wirklich einmal eine richtig weite Strecke oder ein größerer Einkauf sein
muss, kann man sich ein Auto auch ausleihen. Vielleicht sogar ein Elektroauto.
Das ist dann allemal kostengünstiger und umweltfreundlicher
als die üblichen 1-2 Tonnen Stahl, Glas und Gummi an den
meisten Tagen nur ungenutzt in der Garage stehen zu haben.
Ja und Platz ist in der Garage dann ebenfalls wieder. Für Ihre
Fahrräder!
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U M W E LT
Verabschieden wir uns von dem Gedanken, dass alles immer jetzt und sofort passieren muss. Radfahren kann uns da
eine neue Gelassenheit im Umgang mit unserer Zeit schenken. Radeln lässt uns das Bewältigen einer Strecke von einem Ort zum anderen in einer völlig neuen Intensität erleben. Nicht abgeschottet wie ein mittelalterlicher Ritter in seiner Blechrüstung, sondern offen für sinnliche Eindrücke wie
Sonne, Wind, Geräusche und Gerüche kann ich mit dem Rad
jederzeit anhalten und echte Freiheit genießen.
Öffnen Sie sich der neuen Mobilität,
und vielleicht fällt der Ab­
schied von Zum Weiterlesen:
der eigenen Blechkarosse gar nicht so www.adfc.de
www.christianiabikes.de
schwer!
http://lastenrad.vcd.org/startseite/
Walter Schardt-Pachner
Samain
Schnuppernachmittage
Jeden ersten Sonntag im Monat
von 14-17 Uhr gibt es am
Samainhof viel zu erleben
mit unseren geliebten
Islandpferden
> Ponyführen am Hof
und ins Gelände
> Ausritte
> Kutschfahrten
nach Voranfrage
> Stockbrot am Lagerfeuer
> Kaffee und Kuchen
>
>
>
>
Sie lernen einen Teil des
vielfältigen Angebotes des
Samainhofes kennen:
Therapeutische Angebote mit und ohne Pferd
Shiatsu, Reiki, Massagen
Verschiedene Meditationstechniken
Freizeitangebote für Jung und Alt
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Samainhof
Holzheim 15, 92331 Parsberg
Tel. 0 94 92 / 95 49-0
www.samainhof.de
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Streuobstmarkt
U M W E LT
Regionale Spezialitäten in Berching
am Sonntag, den 19. Oktober 2014
von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
am Pettenkoferplatz in Berching
im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags
13:00 Eröffnung durch Bürgermeister Ludwig Eisenreich, Stadt Berching
im Anschluß bis 15:00 Uhr spielt das „Schoitn Gsangl“
- Obstspezialitäten aus der Region zum Probieren und zum Kaufen
(Tafelobst, Apfelsaft, Marmeladen, Schnäpse, Liköre, Dörrobst...)
-
Informationen rund ums Obst
- Verkauf von Obstbäumen
VERANSTALTER:
Kreisverband f. Gartenbau u. Landespflege Neumarkt, JURA 2000,
die Gemeinden Beilngries, Berching, Breitenbrunn und
Dietfurt a. d. Altmühl
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SOZIALES
Betreut fahren gut ankommen…
mit uns bleiben Sie mobil!
N
icht nur die Rettungswagen mit dem Rot-KreuzEmblem fahren durch die Stadt und den Land­kreis
Neumarkt, sondern noch weitere sechs Spe­zial­fahr­
zeuge und zwei Busse sind für die Bürger im Einsatz. Die
Mitarbeiter im Betreuten Fahrdienst führten über 8.400 Fahrten
mit rund 350.000 Kilometern durch.
Mit dem „Betreuten Fahrdienst“ werden Men­schen, die in ihrer Be­we­gungs­
fä­
hig­
keit eingeschränkt sind, zum Arzt,
ins Kran­ken­haus, zur Dialyse, zur Strah­
len­the­ra­pie, zur Krankengymnastik oder
auch zu Ver­
an­
stal­
tungen und zum Ein­
kau­
fen – selbst an Wo­
chen­
en­
den und
Manuela Heß beim Vorbereiten des
Feier­tagen – gebracht.
Fahrzeugs
Der Betreute Fahrdienst verzeichnet auch
im vergangenen Jahr erneut Zuwächse. Den Schwerpunkt
der Einsätze bilden Pa­
tien­
tenfahrten im Auf­
trag der
Krankenhäuser und der Ärz­te im Landkreis.
Der Unterschied zu den klassischen Krankentransporten liegt
darin, dass die Fahrgäste im betreuten Fahrdienst zwar betreuungsbedürftig sind, jedoch während der Fahrt keine medizinische Versorgung benötigen. Dies muss in jedem Fall
durch einen Arzt bescheinigt werden.
ANSPORN 4/2014
39
SOZIALES
Die Aufgabe des betreuten Fahrdienstes ist es, den
Fahrgästen eine sichere und bequeme Beförderung anzubieten. Die Fahrzeuge sind mit Rollstuhlrückhaltesystemen und
Rampen, Hebebühnen für Rollstuhlfahrer und Einsteigehilfen
für Gehbehinderte ausgestattet. In drei Fahrzeugen sind darüber hinaus komfortable Krankentragen eingebaut, die liegebedürftigen Fahrgästen ein bequemes Fahren – auch über
weitere Strecken – erlauben.
Wir sind für Sie erreichbar von
Montag – Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr
Freitag
08.00 – 14.00 Uhr
Disponentin
Laura Schlupf
Ansprechpartner:
Leiterin des Betreuten Fahrdienstes
Jutta Birkl, Tel. 09181 483-44,
E-Mail: [email protected];
Fahrdienst-Disponentinnen:
Monika Reißinger und Laura Schlupf,
Tel. 09181 483-30, Fax 09181 483-53,
Email: [email protected],
Internet: www.brk-neumarkt.de
Rufen Sie uns rechtzeitig an, damit wir Ihren Auftrag nach
Ihren Wünschen ausführen können.
Viola Klaus
Kreisverband Neumarkt
40
ANSPORN 4/2014
SOZIALES
Der Sozialpsychiatrische Dienst
der Diakonie Neumarkt feiert
25jähriges Jubiläum
S
ozialpsychiatrische Dienste sind zentrale Anlaufstel­
len für alle Bürgerinnen und Bürger, die an einer psychischen Erkrankung leiden, davon bedroht sind oder
sich psychisch belastet fühlen.
Die Aufgabe von Sozialpsychiatrischen Diensten besteht
auch darin, der Stigmatisierung von Menschen, die mit einer psy­chischen Erkrankung leben, sowie deren Angehöriger
ent­ge­gen­zuwirken.
Die Beratungsstelle nimmt deshalb ihr 25jähriges Bestehen
zum Anlass, sich kritisch mit dem Umgang der Gesellschaft
und dem Anders-Sein auseinanderzusetzen. Sie sind deshalb
herzlich eingeladen zum
Gastspiel des Theaters Chaosium aus Kassel
„Andersmensch“
Jeder Mensch ist anders. Manche Menschen sind besonders anders: Seltsame Typen, ausgeflippt und durchgedreht,
ausgestoßene Freaks wie für eine Show von Kuriositäten.
Die Normalität fordert ihren Tribut, will nicht gestört werden
beim Gleichsein. Die Andersmenschen sollen sich anpassen, wieder eingefügt werden. Man steckt sie ins neue Heim
mit verschlossenen Fenstern, umzäuntem Areal, Auslaufund Kontaktzonen für die, die sich mit dem Anderen der
Andersmenschen schmücken wollen. Denn ein bisschen anders sein ist chic.
ANSPORN 4/2014
41
SOZIALES
Fast im Zeitraffer werden unterschiedliche Stationen von
der Freakshow bis zum Pflegeheim aufgegriffen und eine
Gesellschaft gezeigt, die sich mit Sozialtaten schmückt, ohne wirklich auf diese Anderen einzugehen. Am Ende steht
der Aufstand, das Einreißen der Grenzen durch den An­ders­
menschen. Die Produktion greift unterschiedliche Strän­
ge auf. „Der Elefantenmensch“, ein Theatertext von Ber­nard
Pome­rance stand ebenso Pate wie auch die Pub­li­kums­be­
schim­pfung von Peter Handke.
Die Veranstaltung findet am 09.Oktober 2014 um 19:00 Uhr
im Saal des Landratsamtes Neumarkt statt. Der Eintritt ist frei.
Petra Lukas
Sozialpsychiatrischer Dienst
42
ANSPORN 4/2014
SOZIALES
… miteinander lernen.
Schulbegleitung – ein Angebot der Offenen
Hilfen von Regens Wagner
U
m für Kinder mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf den Besuch der Regelschule
zu ermöglichen, nutzen immer mehr Eltern die
Möglichkeiten, die der Einsatz von Schulbegleitungen bietet.
Im Januar 2009 hat Deutschland der UN-Konvention „über
die Rechte von Menschen mit Behinderung“ zugestimmt, die
besagt, dass kein Kind „aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden“ darf. In
der Praxis lässt sich dies oft mit Hilfe einer Schulbegleitung
umsetzen.
Die Offenen Hilfen der Regens Wagner Stiftung, mit den
Dienststellen in Holnstein und Neumarkt bieten durch das
Angebot der individuellen Begleitung in der Schule Kindern
und Jugendlichen mit Behinderung die Möglichkeit, eine
Regelschule zu besuchen. Dabei richtet sich der Dienst an alle Heranwachsenden, die ohne diese Form der Unterstützung
nicht die gewünschte Schule besuchen können. Schüler mit
motorischen Einschränkungen, Bedarf an pflegerischer Hilfe,
besonderem Kommunikationsbedarf oder mit herausforderndem Verhalten erhalten so die Möglichkeit wohnortnah beschult zu werden.
Aktuell betreut die Regens Wagner Stiftung ca. 40 Kinder in
SVE, Grund-, Mittel oder weiterführenden Schulen an verANSPORN 4/2014
43
SOZIALES
schiedenen Schulstandorten im Landkreis Neumarkt. Weitere
Neuanfragen belegen den stetig steigenden Bedarf dieser
Dienstleistung.
Durch diese individuell angepasste Assistenz wird den
Schülern ein kontinuierlicher Schulbesuch garantiert. In der
Praxis bedeutet dies: das einzelne Kind kann am Unterricht
teilnehmen, schulische Anforderungen bewältigen und sich
in den Klassenverband integrieren. Gerade letzter Punkt birgt
nicht nur Vorteile für das behinderte Kind. Zum einen können
die übrigen Schüler durch den Einsatz eines Schulbegleiters
weitgehend ungestört und erfolgreich unterrichtet werden.
Zum anderen lernen sie von Anfang an, der Andersartigkeit
des betreuten Mitschülers mit Toleranz und Akzeptanz zu
begegnen. Wie besonders von Eltern bestätigt wird, stellt
hier die wohnortnahe Beschulung der betroffenen Kinder
einen bedeutenden Vorteil dar. Durch die Integration in die
Klassengemeinschaft verbessern sich gleichzeitig auch die
sozialen Kontakte zu Gleichaltrigen am Heimatort.
Die Aufgabenbereiche des Schulbegleiters sind vielschichtig und individuell an die Bedürfnisse des einzelnen Kindes
angepasst. Bei einem körperlich eingeschränkten Schüler
beispielsweise steht Hilfestellung hinsichtlich der Mobilität
und der lebenspraktischen Verrichtungen im Vordergrund
(Wechsel der Unterrichtsräume, Toilettengänge, Bereitstellen
der Unterrichtsutensilien etc.). Bei einem Kind mit herausfordernden Verhalten wird wesentlicher Bestandteil des Auftrags
die Verhaltenssteuerung oder Hilfestellung bei der Gestaltung
sozialer Kontakte sein. Wiederholen und Verdeutlichen des
Stoffes, die Strukturierung des Unterrichtsgeschehens
sind weitere wesentliche Aufgaben im Tätigkeitsfeld des
Schulbegleiters. Darüber hinaus kann er spezielle, von
Lehrkräften geplante Lerntätigkeiten für das einzelne Kind
durchführen. Die Vermittlung des Lehrstoffes jedoch obliegt weiterhin allein dem jeweiligen Lehrer beziehungsweise
Förderlehrer. Das Miteinander von Lehrer und Schulbegleitung
im Klassenzimmer setzt somit eine intensive Kooperation
voraus. Mit Eltern, Schulleitung und allen an der Erziehung
44
ANSPORN 4/2014
SOZIALES
des Kindes Beteiligten werden in regelmäßigen Abständen
Reflexionsgespräche abgehalten.
Die Kosten für eine Schulbegleitung übernimmt in der Regel
der Träger der Sozial- oder Jugendhilfe. Als Arbeitgeber der
Schulbegleitung übernehmen wir die Mitarbeitergewinnung
und rechnen direkt mit dem Kostenträger ab. Information,
Beratung, Hilfeplanung und Mithilfe bei der Antragstellung
sind kostenlose Angebot unseres Dienstes.
Da die Zahl der begleiteten Kinder durch die Offenen Hilfen
der Regens Wagner Stiftung in den letzten Jahren stark angestiegen ist, kann davon ausgegangen werden, dass sich
auch der Bedarf an Schulbegleitungen weiterhin vergrößern
wird. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass Schüler
mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf
individuell betreut werden und gemäß der UN-Konvention ihr
Recht auf Bildung geltend machen können.
Weiter Informationen, Beratung und Schulbegleitung erhalten
Eltern an den beiden Dienststellen der Offenen Hilfen im südlichen und nördlichen Landkreis unter:
Regens Wagner Regens Wagner
Offene Hilfen Neumarkt Süd
Offene Hilfen Neumarkt Nord
Regens-Wagner-Strasse 10
Friedenstr. 33
92334 Holnstein
92318 Neumarkt
Telefon: 08460 18-183
Telefon: 09181 465654
[email protected]@regens-wagner.de
www.regens-wagner.de www.regens-wagner.de
Gudrun Faltus
Regens Wagner Stiftung
ANSPORN 4/2014
45
ENERGIE
Neues Windpark-Projekt
geht der Vollendung entgegen
Klein, aber fein – so könnte man den derzeit entstehen­
den Windpark Birgland umschreiben.
Derzeit werden zwei Windräder in der Gemeinde Birgland,
nahe der A 6 und kurz hinter der Landkreisgrenze, gebaut.
Dabei handelt es sich um das aktuelle Windkraft-Projekt der
Bürgergenossenschaft Jurenergie eG. Unter der bewährten
Pro­
jektleitung der Fa. Ostwind werden dort zwei Anlagen
vom Typ Vestas V 112 schlüsselfertig für die Jurenergie eG
er­rich­tet. Darüber hinaus beteiligt sich die Fa. Ostwind auch
stra­tegisch am Projekt, indem sie als Mitinvestor auftritt.
Bei einem Baustellenfest am 22.08.2014 sollten insbesondere die Mitglieder der Jurenergie eG und die Bürgerinnen und
Bürger aus der Gemeinde Birgland Gelegenheit bekommen,
sich ein Bild vom Baufortschritt zu machen. Mehrere Hundert
46
ANSPORN 4/2014
ENERGIE
In­teressierte nutzten das Angebot, sich bei Führungen und
Ge­sprächen ausgiebig über das Projekt informieren zu lassen.
Zu Beginn der zwanglosen Ver­
an­
staltung nutzte Bür­
ger­
meis­
te­
rin Brigitte Bachmann die Ge­
le­
gen­
heit, die anwesenden Gäste zu begrüßen und kurz den pla­nungs­recht­lichen
Werdegang des Pro­jekts zu skizzieren. Die
Ge­mein­de Birg­land hat in einem sorgfältigen Planungsprozess Kon­zen­tra­tions­flä­
chen für die Nutzung der Wind­kraft ausgewiesen, um eine geordnete Entwicklung
zu gewährleisten. Ein besonderes An­lie­gen
war der Gemeinde, dass die Nutzung dieser Standorte durch regionale Akteure erfolgen soll­te und dass den eigenen Bür­ge­
rinnen und Bür­gern eine Mög­lich­keit geboten wür­de, sich ihrerseits an dem Pro­jekt
zu beteiligen.
Mit der Jurenergie eG und der Fa. Ost­wind
seien dafür perfekte Part­ner gefunden worden, mit denen die Zusammenarbeit jederzeit trans­pa­rent und vertrauensvoll ge­lau­
fen sei, wie Brigitte Bachmann aus­drück­
lich betonte.
Neben Bürgermeisterin Bachmann, die zugleich stellvertretende Landrätin des Land­
krei­
ses Amberg-Sulzbach ist, war von
kommunaler Seite auch ihr Amtskollege aus dem Landkreis
Neumarkt, stellver­tre­ten­der Landrat Helmut Himmler, mit anwesend. Er hat den Wer­de­gang der Jurenergie schon von
Anfang an verfolgt und ak­tiv unterstützt.
Nach kurzen Grußworten von Ostwind-Geschäftsführer Dr. Rolf
Bungart sowie Jurenergie-Vorstand Michael Vogel konnten die
anwesenden Besucher ausgiebig ihren Wissensdurst bei verschiedenen Führungen stillen. Für das leibliche Wohl war natürlich ebenfalls bestens gesorgt, denn die FFW Popp­berg hatte
ANSPORN 4/2014
47
ENERGIE
dan­kens­wer­ter Wei­se die Ver­kös­ti­gung und Or­ga­ni­sa­tion über­
nom­men.
Als besonderer „Live-­
act“ war just am Tag des Bau­
stel­
lenfestes die Mon­tage der Ro­tor­blätter vor­be­rei­tet. Die impo­
san­
ten, rund 12 t
Der Windpark Birgland im Überblick:
schweren Teile müs­
sen mit höchs­ter Vor­
Anlagentyp:
Vestas V 112
Nabenhöhe:
140 m
sicht in luftige Höhen
Rotordurchmesser:
112 m
gehievt werden. Nur
Überstrichene Fläche: 9.850 m²
wenn das Ro­tor­blatt
Nennleistung: 3,0 MW
optimal ge­si­chert und
Inbetriebnahme:
Oktober/November 2014
aus­ba­lanciert ist, kann
Gesamtinvestition:
ca. 12, 2 Mio €
es per Kran nach oben
Ertragsprognose:
ca. 14,2 Mio kW/h pro Jahr
(versorgt rund 4000 Haushalte)
gehoben und mon­tiert
jährl. CO2-Einsparung: ca. 4.100 t
werden. Dieser dif­fi­zi­
Standort:
in der Gemeinde Birgland,
le Ar­beits­schritt verzö
zwischen Matzenhof und der A 6
gerte sich zwar mehrwww.jurenergie.de
fach, doch zu später
Stun­de war dann doch noch das erste Rotorblatt erfolg­reich
an­ge­bracht.
Aufgrund der günstigen Wetterbedingungen konnten die beiden Windräder schon wenig später, am 04. bzw. 12. Sep­tem­
ber, in (Probe-)Betrieb gehen.
Roland Hadwiger
Redaktion Ansporn
48
ANSPORN 4/2014
TOURISMUS
Freizeitmagazin
Bayerischer Jura
für Herbst & Winter 2014
Das Freizeitmagazin der Land­
krei­se Amberg-Sulzbach – Kel­
heim – Neumarkt und Re­gens­
burg erschien 2014 erst­mals in
drei Ausgaben und zwar in einer Frühjahrs-, Som­mer- und
Herbst- & Winterausgabe.
Auf 60 Seiten werden aktuelle Frei­zeitziele der Region aufgeführt, sogar ein Ver­
an­stal­tungs­ka­len­der der Gemeinden von September
bis De­zem­ber 2014 ist enthalten. Diesmal werden unter dem The­ma „Ku­li­na­risch durch den Herbst“ die 24.
Neumarkter Schman­
kerl­
wo­
chen, der Wilde Herbst
Berching, Tag der Kar­tof­fel im Klos­ter Plank­stetten sowie die 17. Neumarkter Obst­börse be­schrie­ben und
unter dem Motto „Bayerischer Jura - einfach tie­
risch gut“ sind Ausflugstipps für Familien aufgeführt.
Das Vor­wort zur aktuellen Herbst- & Winterausgabe
schrieb Herr Landrat Willi­bald Gailler.
In jeder Ausgabe wird ein anderer Abschnitt des Ju­
ra­­
stei­
ges und des Fünf-Flüsse-Radweges vorgestellt, ein
spe­ziel­les Interview und ein Tipp eines Touristikers oder Gas­
tro­noms aufgenommen. Wertvolle Hinweise also für einen Ta­
ges­ausflug in die Re­gion. Das kostenlose Freizeitmagazin ist
im Tourismusbüro des Land­kreises Neumarkt i.d.OPf. und bei
allen sich beteiligenden Gemeinden erhältlich.
Christine Riel
Tourismusbüro
ANSPORN 4/2014
49
TOURISMUS
LEADER-Projekt
Wasser- und
Mühlenweg:
Inwertsetzung abgeschlossen
Entstehung und Konzept des Themenwanderweges
Die Weiße Laber im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. – von na­
tur­schutz­rechtlicher Seite auch der „Elitebach Deutsch­lands“
ge­nannt - wurde zum ABSP (Arten- und Bio­top­schutz­pro­
gramm) erklärt. Über die Höhere und Untere Na­tur­schutz­
be­hör­de, das Tourismusbüro des Landkreises, die Länd­li­che
Ent­wick­lungs­gruppe, den Naturpark Altmühltal und die Ge­
mein­den Berching, Breitenbrunn, Deining, Dietfurt und Neu­
markt i.d.OPf. wurde bereits im Jahr 2000 unter dem Kon­
zept des Büros „landimpuls GmbH“ der Etappenweg entwic-
50
ANSPORN 4/2014
TOURISMUS
kelt. Der entstandene „Wasser- und Mühlenweg“ kann seither zu Recht als „Vorzeige-Wanderweg“ des Landkreises be­
zeich­net werden.
Sogar der Qualitätsweg Jurasteig nutzt die Trasse
Der Qualitätswanderweg Jurasteig führt als 230 Kilometer
langer Rundweg durch die landschaftlichen Schönheiten des
Bayerischen Juras. 2008 wurde der Qualitätsweg Jurasteig
eröffnet, auch er verläuft im herrlichen Tal der Weißen Laber
und nutzt die Trasse des regionalen Wasser- und Müh­len­
weges. Durch die Zer­ti­fi­zie­
rungs­kriterien des Jura­steiges
hat der Wasser- und Mühlen­
weg nun automatisch Qua­
li­
täts­
sta­
tus erhalten und wertet wiederum den Qua­li­täts­weg
Jurasteig als langer thematischer Abschnitt auf. Über den
Jura­
steig sind auch Wan­
der­
schlau­fen von Ge­meinden ent­
stan­den, die nun als Tagestour
an die Weiße Laber angebunden sind.
Das LEADER Kooperationsprojekt (2011 bis 2013):
Projektumsetzung: Der Auftrag für das LEADER-Ko­
ope­
ra­
tions­
projekt am Wasser- und Mühlenweg wurde Anfang
2011 erneut an das Büro land­
impuls GmbH vergeben. Ziel
dieses Projektes war, das
Thema Mühlen und Was­
ser besser zu veranschaulichen und repräsentativer darzustellen sowie die Wan­
derwege um den Wasser- und
Mühlenweg zu ver­
netzen und
ein Werbeprodukt zu erstellen. Bisher führte der Wasserund Mühlenweg von der Quelle der weißen La­
ber im
ANSPORN 4/2014
51
TOURISMUS
Lengenbachtal bis zur Mündung in die Altmühl in Diet­furt,
d.h. in 4 Etappen von Neumarkt, Ortsteil Helena, über Dei­
ning, Holnstein bis Dietfurt und mit einem Abstecher auch
nach Breitenbrunn. Die Wanderroute wurde nun mit der Wis­
sin­ger Laber verlängert, so dass ein regionaler Rundweg ent­
stan­den ist und die Naturwallfahrt um den Petersberg mit eingebunden werden konnte. Eine neue Wanderkarte, ein neues Logo, eine neue Markierung (Kombimarkierung mit Jura­
steig und neuem Logo) und Infotafeln wurden realisiert. Über
die Freizeitlinien Wasser- und Mühlen-Express und Ka­
nal-­
Alt­
mühl-Express sowie durch die Wegevernetzung kann
der Wasser- und Mühlenweg nun effizienter erwandert werden. Die Projektkosten belaufen sich auf 24.675 € brutto,
der Fördersatz des Bayerischen Staatsministeriums für Er­
näh­rung, Landwirtschaft und Forsten beträgt 60 %. Die Ko­
fi­nan­zie­rung von 12.675,84 € leisteten der Landkreis und die
sechs Gemeinden. Am 01.08.2014 fand in Dietfurt a.d. Alt­
mühl zum Projektabschluss ein Pressetermin mit Herrn Land­
rat Gailler, Vertretern der Förderstelle und Regina GmbH, den
Bür­ger­meistern und Touristikern statt.
Christine Riel
Tourismusbüro
52
ANSPORN 4/2014
NACHGEDACHT
Suche nach
Sinn und Unsinn
in der heimischen Fauna
„Der Mensch hat ein tiefes Bedürfnis, die Welt als eine sinnvolle zu erfahren“ meint der englische Schriftsteller William
Blake. Mir geht es ähnlich.
Immer wieder suche ich nach dem Sinn, den Ursachen, Wir­
kun­gen und Hintergründen für Entscheidungen, Situa­tio­nen
oder Bezeichnungen.
Gerade bei Wanderungen durch die heimische Fauna erschließt sich mir der Sinn manchmal mit einfachen Mitteln –
manch­mal nicht.
So werden z.B. die Tiere systematisch nach dem Grad ihrer
Ver­wandtschaft geordnet. Alle gleichgestalteten und mit­ein­
an­der fruchtbaren Tiere fasst der Biologe zu einer Art (Spe­
zies) zusammen und belegt sie zum Zweck der internationalen Ver­
ständigung mit wissenschaftlichen Namen, die aus
dem La­teinischen oder Griechischen entnommen werden .
Bei Menschen und Menschlichem gelingt das nur unvollständig.
ANSPORN 4/2014
53
NACHGEDACHT
So lässt sich das Crocodilus niloticus (Nilkrokodil) leicht ableitbar und ohne ausgiebigere Kenntnisse des Lateinischen
ein­
deutig noch der Tierwelt zuordnen. Auch der Elephas
maxi­
mus (Indischer Elefant) gehört eindeutig zu den, im
Land­kreis zwar eher selten aber anzutreffenden Säugetieren.
Aber schon das Cavia porcellus klingt nach menschlichem
Ge­nuss, ist jedoch keine Köstlichkeit für Wohlhabende sondern im Gegenteil – ein Meerschweinchen. Der Athene noctua ist kein Reisender auf nächtlicher Tour durch die attische
Hauptstadt sondern schlicht der Steinkauz. Beim Remiz pendulinus dreht es sich nicht um einen neuen Zug der Bahn
sondern um die Beutelmeise und der Pipistrellus pipistrellus
ist auch nicht das was man oberflächlich dafür halten könnte sondern es handelt sich dabei um die Zwergfledermaus.
Naja naja (Brillenschlange) werden Sie jetzt vielleicht denken,
hol`s der Cuculus canorus (Kuckuck). Aber so einfach ist es
nicht; wer möchte schon gern als Jyux torquilla (Wendehals)
angesehen werden.
Lieber mit Sylvia atricapilla (Möchsgrasmücke) auf dem Fa­
mi­
lien­
sofa als mit dem Canis familiaris (Hund). Kann es
schließ­lich gesund sein, sich freiwillig einer Streptopelia turtur
(Turteltaube) auszusetzen?
Da Bezeichnungen aus der Tierwelt so manche sprachliche Parallelen oder Assoziationen zu Menschen oder deren
Verhalten zulassen, so halten sie natürlich auch zu den aktuellen tagespolitischen Ereignissen immer noch einen passenden Kommentar bereit.
Bei einem Ami u Rus nebulosus z.B. handelt es sich nicht,
wie man fälschlicherweise denken könnte um einen auslän­
di­schen, gerade eben enttarnten Spion einer unbekannten
Macht sondern – wen kann es noch überraschen - um den
hei­mi­schen Zwergwels.
Peter Respondek
54
ANSPORN 4/2014
»A B S E I T Z «
DAS HAT NICHT
HINGEMAUT!
I
m Koalitionsvertrag des Kabinetts „Merkel III“ war auf Druck
der CSU die Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr
für Ausländer verbindlich festgeschrieben. Nun wissen wir ja alle, was verbindlich bei Wahlversprechen bedeutet. Nämlich nichts. Und genau das gelingt seither dem
zuständigen Ministerium vorbildlich. Der konzeptionierte
Vorschlag war so kompliziert, dass der erwartbare Mehrerlös
zum Großteil von den Verwaltungskosten aufgezehrt werden würde. Zudem regte sich Widerstand auf breiter Front.
Die Grenzgebiete fürchteten, dass die Nachbarn nicht mehr
zum Einkaufen kämen, wenn zunächst eine teure Plakette gekauft werden müsste. Es gab und gibt Bedenken hinsichtlich des EU-Rechts. Und überhaupt hat sich die Kanzlerin
im Wahlkampf klar positioniert. Mit Ihr gibt es keine Maut in
Deutschland. Aber das war ein Wahlversprecher. Und nun?
Was in Österreich, Tschechien, Slowenien, Schweiz und selbst
in Rumänien funktioniert, muss natürlich in Deutschland soweit verbürokratisiert werden, dass keiner ansatzweise durchblickt, dass niemand davon profitiert, dass es gänzlich unvollziehbar wird und – ganz wichtig - dass wirklich alle etwas zu
bemängeln haben. Nachdem zwischenzeitlich jeder seinen
Senf dazugab, ist das vorbereitete Mautgericht ungenießbar
geworden. Nun vollführte jedoch die Kanzlerin eine 180 Grad
Meinungswende und befürwortet die Maut. „Die Maut wird
kommen.“ Nur wie? Der erste Vorschlag war praxisfern, typisch Deutsch eben. Das hat nicht hingeMAUT.
ANSPORN 4/2014
55
»A B S E I T Z «
Vielleicht wäre eine einfache und unbürokratische Lösung
eine willkommene Abwechslung. Wie sähe die aus? Nun,
seit einiger Zeit ist auf dem vorderen KFZ Kennzeichen die
ASU (AU) Plakette entfallen. Da wäre herrlich Platz für eine
Mautplakette mitsamt der Jahreszahl. Der Kaufbeleg ist in
der Bordmappe mitzuführen. Verkauft wird die Plakette an jeder Tankstelle. Kosten 20 € pro Jahr und Fahrzeug. Bei 44
Millionen Inländischen PKW (ohne Motorräder, Anhänger etc.)
kämen so 880 Millionen € zusammen. Nach Abzug der dann
deutlich niedrigeren Herstellungs- und Vertriebskosten blieben ca. 800 Millionen € für die Instandhaltung des deutschen
Straßennetzes übrig. Hinzukämen 20 € von jedem ausländischen PKW auf Deutschlands Straßen. Hier gäbe es keine andere Regelung. Gleicher Betrag, Plakette auf die Frontscheibe
- ob im Transit, oder für regelmäßige Einkaufstouren im
Grenzgebiet. Einmal 20 € pro PKW und Jahr. Das sind gerade im Vergleich zu unseren Nachbarstaaten sehr erträgliche Kosten. Österreich verlangt 82,70 € im Jahr. Die Schweiz
stellt ca. 33 € in Rechnung. Tschechien ruft ca. 55 € auf.
Nach vorsichtiger Schätzung kämen etwa 300 Millionen € an
ausländischer Maut zusammen. Wenn – und nur dann – die
Herstellung und der Verkauf unbürokratisch abgewickelt würden. Und nachdem dies in Deutschland völlig undenkbar ist,
wird es auch 2015 wieder heißen: Das hat nicht hingeMAUT.
Das ist schade. Denn dass die Deutschen Straßen teilweise in
erbärmlichen Zustand sind, bemerkt jeder der im Sommer auf
der A3 Richtung Passau fährt und angstvoll befürchten muss
bei den vorgeschriebenen 80 km/h (!) durch einen „Blowup“ von der Autobahn geschossen zu werden. Deshalb wären viele Deutsche Autofahrer bereit, 20 € mehr zu zahlen,
wenn die Straßen dadurch besser würden. Allerdings lautete ein weiteres Wahlversprechen: der Autofahrer soll nicht
stärker belastet werden. Vielleicht war das wieder nur ein
Wahlversprecher und auch das hat nicht hingeMAUT.
Wolfgang Seitz
Redaktion ANSPORN
56
ANSPORN 4/2014
SENIOREN
Die Seniorenbeauftragten
der Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
L
iebe Leser, wie versprochen nachfolgend eine Zu­sam­
men­stellung der neuen und alten Se­nio­ren­be­auf­tragten
der Gemeinden und Städte im Land­
kreis Neu­
markt
i.d.OPf. nach der Kommunalwahl.
Für eine Kontaktaufnahme bitten wir Sie, sich direkt mit der
je­weiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung in Verbindung zu
setzen.
Um die Suche zu erleichtern, haben wir die Gemeinden und
Städte nach dem Alphabet aufgeführt.
Berching....................... Erich Steindl
Berg.............................. Anita Vogel
Berngau........................ Christa Kleebauer
Breitenbrunn................. Hedi Brock
Deining......................... Erika Müller und Ingrid Kaunz
Dietfurt.......................... Martha Thumann
Freystadt...................... Rudolf Schiener
Hohenfels..................... Karin Dechant
Lauterhofen.................. Theresia März
Lupburg........................ Ursula Keßler
Mühlhausen.................. Karl-Walter Emmerling
Neumarkt ..................... Erich Dorfner
Parsberg....................... Rosa Wagner
Postbauer-Heng...........Marlis Thiel
Pilsach.......................... Gottfried Franz und Peter Nießlbeck
Pyrbaum....................... Karin Larsen-Lion
Sengenthal................... Josef Meier
Seubersdorf ................. Karl Solfrank
Velburg ........................ Christine Jakubowski und
Richard Stigler sen.
ANSPORN 4/2014
57
SENIOREN
In den Städten Neumarkt und Berching werden die Se­nio­
ren­beauftragten von Seniorenbeiräten unterstützt, das sind
mehrere ehrenamtlich tätige Personen, die sich zur Aufgabe
gemacht haben, die Lebensumgebung und die Teilnahme der
Senioren in den jeweiligen Gemeinden zu verbessern. Die
Namen dieser Ehrenamtlichen erfahren sie über die jeweilige
Gemeindeverwaltung.
Liebe Leserinnen und Leser, bitte zögern Sie nicht, sich bei
Nöten und Anliegen an diese Personen in ihrer Gemeinde zu
wenden, schließlich können die Seniorenbeauftragten nur
dann handeln, wenn sie auch Kenntnis von Schwierigkeiten
oder Problemen in der Gemeinde haben.
Ihre IGsl-Mitarbeiter
Karl Solfrank und Karin Larsen-Lion
58
ANSPORN 4/2014
SENIOREN
Das Heimatministerium
Was ist das und welche Aufgaben wurden
diesem neuen Ministerium übertragen?
A
uch bei den Ministerien gab es eine Änderung in der
Anzahl der Ministerien. Und es gab auch einen Orts­
wechsel von München nach Nürnberg.
Der IGsl-Mitarbeiter Georg
Kerl hat für Sie Herrn Staats­
se­
kre­
tär Albert Füracker zu
diesem Thema befragt, was
Herr Für­
acker für seinen
Heimatlandkreis
Neumarkt
i.d.OPf. gerne be­
antwortet
hat. Nachfolgend die schriftliche Erklärung des Staats­
sekretärs Herr Albert Füracker:
„Das Heimatministerium in
Nürnberg: Ein Leis­
tungs­
zentrum für den ländlichen Raum. Zum ersten Mal
seit
der
Staatsgründung
Albert Füracker, MdL
1806
wird
staatliches
Staatssekretär im Bayerischen
Staats­ministerium der Finanzen, Regierungshandeln dauer­haft
nicht nur in München stattfinLandesentwicklung und Heimat
den. Das Heimatministerium,
als zweiter Amtssitz des Bayerischen Staatsministeriums der
Fi­nan­zen, für Landesentwicklung und Heimat in Nürnberg,
ist als sichtbares Signal für die Chancengleichheit im Land
und als Leistungszentrum für den ländlichen Raum weit mehr
ANSPORN 4/2014
59
SENIOREN
als nur ein Symbol. Zu den Arbeiten gehören unter anderem die Koordinierung des Ausbaus von schnellem Internet,
die Landesentwicklung, die Steuerung von Verwaltungs-IT
in Bayern, die Verlagerung von Behörden in den ländlichen
Raum, das Regionalmanagement oder die Verhandlungen für
den kommunalen Finanzausgleich. Das Heimatministerium
arbeitet an dauerhaft gleichwertigen Lebensbedingungen in
ganz Bayern. Wir wollen alle Teile und Regionen Bayerns gleichermaßen am erfolgreichen Weg des Freistaats teilhaben
lassen. Dabei werden wir insbesondere ländliche Regionen
weiter stärken – es darf auch künftig kein Bayern der zwei
Geschwindigkeiten geben. Der ländliche Raum in Bayern
muss attraktiv bleiben – für Jung und Alt, für Beruf und Frei­
zeit. Voraussetzung dafür ist auch weiterhin ein breites Ange­
bot qualifizierter Arbeitsplätze und Bildungseinrichtungen für
alle Begabungen.
Dafür steht das neue Heimatministerium in Nürnberg und dafür arbeiten wir intensiv.“
Georg Kerl
Heilpflanzen-Tees aus der Apotheke
Arznei-Tees · Gesundheits-Tees
Vital-Tees
Sie gern .
Wir beraten
Kloster-Apotheke · Rathaus Apotheke · Marien-Apotheke Neumarkt
60
ANSPORN 4/2014
SENIOREN
Unterhaltspflichten
gegenüber bedürftigen Eltern
Die gesetzliche Unterhaltspflicht der Verwandten
- das Schreckgespenst der Zukunft?-
I
n der Bevölkerung ist es im Bewusstsein verankert, dass
die Eltern für die Kinder unterhaltspflichtig sind, bis diese auf den eigenen Beinen stehen. Es gibt ab und zu
Unsicherheiten, ab wann es der Fall ist, dass die Kinder für
sich selbst sorgen müssen.
Aber grundsätzlich ist bekannt, dass die Unterhaltspflicht erst
einmal erfüllt ist, wenn die Kinder erwachsen sind und eine
Ausbildung genossen haben, die einen Verdienst ermöglicht.
Und Jahre später?
Jetzt sind es nicht mehr die Kinder, die im Fokus der Un­ter­
halts­pflicht stehen, sondern die Eltern. Denn was in der Ge­
sellschaft nicht immer sofort wahrgenommen wird, die Un­ter­
halts­pflicht des Bürgerlichen Gesetzbuches geht nicht nur in
die Richtung Nachkommen, sondern auch in Richtung Vor­fah­
ren. Dies bedeutet, um mit den Worten des Gesetzes zu sprechen: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet einander Unterhalt zu gewähren“ (§ 1601 BGB = Bürgerliches
Gesetzbuch).
Verwandte in gerader Linie sind Großeltern, Eltern, Kinder,
Enkelkinder usw.
Und auch das soll klar gestellt werden, der Ehepartner ist kein
Verwandter. Wie Ehepartner im Rahmen der Partnerschaft
füreinander haften ist ein Kapitel für sich, also für eine der
nächsten Ausgaben des Ansporns.
In diesem Artikel soll die Haftung der Verwandten in gerader
Linie, der Elternunterhalt besprochen werden.
ANSPORN 4/2014
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SENIOREN
Eine zeitliche Begrenzung dieser Unterhaltspflicht unter Ver­
wandten sieht dieser Paragraph erst einmal nicht vor. Dies
wiederum bedeutet, dass man grundsätzlich den Verwandten
in gerader Linie, egal in welcher Richtung, ein Leben lang unter Umständen zum Unterhalt verpflichtet ist. Damit ist die
Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern grundsätzlich gegeben. Damit sind wir beim Thema.
Viele der Senioren und auch deren Kinder machen sich bei
Pres­semeldungen wie „Altersarmut“, „immer weniger Jüngere
müs­sen viele Rentner versorgen“ und „die Höhe der Renten
wird immer weniger“ Gedanken, wie es in der Zukunft gerade
eben mit dieser Unterhaltspflicht aussieht.
„Muss mein Sohn, der inzwischen geheiratet hat, Vater zweier
minderjähriger Kinder ist und ein Haus gebaut hat, für mich als
Großmutter im Alter zahlen, wenn ich in ein Pflegeheim muss
und die Rente nicht reicht?“ oder auch „Wer von meinen Kindern
muss denn nun eigentlich für mich zahlen und wieviel?“
Das sind die Fragen, die immer wieder gestellt werden und
die zu beantworten sind.
Um hier bestehende Unsicherheiten zumindest grundsätzlich
zu klären, werden die derzeit gültigen rechtlichen Auslegungen
und Handhabungen zur Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern im Nachfolgenden erläutert.
Dabei muss beachtet werden, dass dies nur Rah­men­be­din­
gun­gen sind, da jeder Fall an sich im Streitfalle als Einzelfall zu
behandeln ist. Und wenn Sie inzwischen schon von diesem
Thema betroffen sind, bitte wenden Sie sich an den Bezirk
der Oberpfalz, der hier als kompetenter Ansprechpartnern
und Sozialhilfeträger zur Seite stehen kann.
Natürlich können Sie sich in Streitfragen auch an fachkundige Rechtsanwälte oder an Wohlfahrtsverbände und den VDK
wenden.
1. Der Grundsatz „Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit“
Um die Systematik des Gesetzes zu verstehen, muss man
erst einmal wissen, dass es bei der Unterhaltspflicht immer
zwei „Schienen“ gibt, die zu beachten sind.
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ANSPORN 4/2014
SENIOREN
Auf der einen Seite muss der Bedürftige auch wirklich bedürftig sein. Dies bedeutet, dass der Senior nicht mehr selbst in
der Lage ist, mit seinem Einkommen und seinem Ver­mögen
seinen eigenen Unterhalt, gemessen an seiner Le­
bens­
stellung, zu sichern.
Sollte hier z. B. eine Immobilie im Eigentum des Seniors
vorhanden sein, die der Senior aufgrund eines stationären
Heimaufenthaltes nicht mehr nutzen kann, muss diese Im­mo­
bi­lie als Vermögenswert für die Kosten des Heims hergenommen werden (grundsätzlich nicht, wenn der Ehegatte darin
wohnt und das Eigenheim angemessen ist).
Auf der anderen Seite muss der Pflichtige leistungsfähig sein.
Dies wiederum bedeutet, dass der Pflichtige über seinen eigenen Bedarf hinaus noch Mittel zur Verfügung haben muss,
die er eben nicht für sich und seine Familie benötigt.
Einschub zum Verständnis:
Bezüglich der Familie besteht hier ein Rangvorbehalt für min­
der­jährige und volljährig-privilegierte Kinder, sowie dem Ehe­
gat­ten, den Volljährigen Kindern, den Enkelkindern vor dem
Unterhaltsanspruch der Eltern. D. h. erst müssen deren Un­
ter­haltsbedarfe vorrangig befriedigt werden und werden somit als Negativposten von der Haftungsmasse abgezogen.
Der Elternunterhaltsanspruch hat den 7. Rang im § 1609
BGB, ist also weit hinten angesiedelt.
Aber, wenn die Eltern um die 80 Jahre sind, hat man meist
keine zu versorgenden Kinder mehr und als Rangvorbehalt ist
oftmals nur noch der Ehepartner einzusetzen, deswegen wird
im Folgenden auch der Rangvorbehalt von Kindern vernachlässigt und nur der dem Ehepartner zustehende Freibetrag
mit behandelt.
Dies ist im groben der Grundsatz um den es geht. Aber was
auf den ersten Blick so einfach wirkt, ist im Einzelfall überhaupt nicht mehr einfach, wenn man in die Tiefe, wie folgt,
geht.
ANSPORN 4/2014
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SENIOREN
2. Grenzen der Unterhaltspflicht
2.1. Umfang des Unterhaltsanspruches
Die Höhe des Anspruches auf Unterhalt, also auf der Be­
darfs­schiene kann – je nach Pflegebedürftigkeit – sehr teuer werden, allerdings haften die Kinder nur für Kosten für die
notwendige Versorgung.
Auf der Leistungsschiene geht der Gesetzgeber davon aus,
dass man alles, was man nicht für den eigenen Lebensbedarf
benötigt, für den Unterhalt der Eltern heranziehen muss.
Befinden sich die Eltern in ambulanter Pflege oder einem
Pflege- oder Seniorenheim, hier dürfen nur die Kosten für ein
kostengünstiges und einfaches Heim angesetzt werden, kann
bzw. muss je nach Pflegestufe trotzdem im teuersten Falle eine Ganztagesversorgung finanziert werden. Für diese Kosten
treten zunächst die Sozialhilfeträger in Vorleistung.
Im Rahmen einer sogenannten „Wahrungsanzeige“ werden
die Nachkommen der Pflegebedürftigen aufgefordert, Aus­
kunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu
erteilen. Stellt sich eine „Leistungsfähigkeit“ heraus, werden
dann die Kosten, die der Sozialhilfeträger ausgelegt hat, von
den Kindern wieder geholt. Dieser Anspruch kann neben den
laufenden Einkünften auch Vermögenswerte der unterhaltspflichtigen Kinder betreffen. Zu den Vermögenswerten gehören u. a. Ersparnisse, Immobilien und Geldanlagen.
Es ist jedoch festzuhalten, dass der Unterhaltsbedarf vorrangig in erster Linie durch das Einkommen (inklusive der
Früchte des Vermögens, etwa Zinsen und Mieteinnahmen)
be­dient wird. Das Vermögen des Unterhaltspflichtigen wird
erst dann beansprucht, wenn das monatliche Einkommen an
sich nicht ausreicht.
2.2. Ausnahmen von diesem Prinzip
Schonvermögen – Einkommen – Vermögen - Altersvorsorge
was darf man haben?
Dieses Prinzip hat allerdings auch Ausnahmen. Besonders in
der Rechtsprechung haben sich Grenzen der Zu­mutbarkeit
herausgebildet, die den Unterhaltsschuldner schützen sollen.
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SENIOREN
Man spricht beim Elternunterhalt vom „Schonvermögen des
Unterhaltspflichtigen.“
Schonvermögen
Schonvermögen ist der Betrag, den die Rechtsprechung dem
Unterhaltspflichtigen zum Schutz vor finanzieller Überlastung
zugesteht. Es betrifft also die Werte, die von der Heranzie­hung
für die Unterhaltspflicht verschont bleiben und zwar deshalb
damit der Unterhaltspflichtige nicht selbst dem Staat zur Last
fällt. Einerseits soll der Lebensbedarf des Unterhaltspflichti­
gen geschützt, andererseits seine Altersvorsorge nicht gefährdet werden.
Wie hoch die Grenze des Schonvermögens beim El­tern­un­
ter­halt ist, kommt jeweils auf den Einzelfall an, weil sich der
Betrag aus mehreren Faktoren zusammensetzt. Es sind dabei alle finanziellen Aspekte des Unterhaltspflichtigen einzubeziehen, weil er auch grundsätzlich mit allen finanziellen
Mitteln für den Elternunterhalt aufkommen muss.
Einkommen
Vom Einkommen wird auf jeden Fall der monatliche
Selbstbehalt abgezogen. Das ist die Summe, die dem
Unterhaltspflichtigen zur eigenen Lebensführung (Wohnung,
Nah­
rung, Kleidung und ähnliches) von den Gerichten zugebilligt wird. Liegt das monatliche Einkommen unter dieser Selbstbehaltsgrenze, ist der Unterhaltsschuldner von der
Zahlungspflicht frei.
Der Selbstbehalt für den eigenen Lebensbedarf wird nach der
Düs­seldorfer Tabelle ermittelt. Dies ist eine Leitlinie, an der
sich fast alle Gerichte orientieren, wenn Unterhaltsfragen im
Raume stehen.
Beim Elternunterhalt stieg der Selbstbehalt 2013 von monatlich 1.500 auf 1.600 Euro zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens. Bereits einberechnet in den Selbstbehalt sind die Kosten für die Warmmiete
in Höhe von 450 Euro pro Monat. Besondere Belastungen –
wie bei­spielsweise Ratenkredite, Kosten von Fahrten zum Ar­
ANSPORN 4/2014
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SENIOREN
beits­platz oder ins Pflegeheim sowie private Kranken- und
Rentenversicherungen – können je nach Einzelfall gesondert
geltend gemacht werden und reduzieren das unterhaltsrelevante Einkommen.
Vermögen
Darüber hinaus wird das bestehende Vermögen des Un­ter­
halts­pflichtigen für den Unterhalt indirekt herangezogen. Aus­
genommen davon sind Rücklagen für wichtige An­schaf­fun­
gen (neues Auto für den Weg zur Arbeit), die private Al­ters­
vorsorge und die Instandhaltung selbstgenutzter Im­mo­bilien.
Auch das selbst genutzte Familienheim an sich, kann für die
Berechnung des Vermögens relevant sein. Ist es den finanziellen Verhältnissen nach unangemessen, befand der Bun­des­
ge­richtshof (BGH) in einer Entscheidung vom 19. März 2003
(Az: XII ZR 123/00), dass unter Umständen eine Pflicht zur
Ver­äußerung oder Vermietung der Immobilie besteht, um daraus die Unterhaltsverbindlichkeiten zu begleichen.
Keine Verwertung des Immobilienwertes wird verlangt, wenn
die Immobilie das Leben des Unterhaltspflichtigen bereits
über eine lange Zeit geprägt hat, so der BGH in der oben zitierten Entscheidung. Gerade das Bewohnen über einen langen Zeitraum und eine familiäre Verwurzelung können hierbei ausschlaggebend sein. Vor Gericht muss der Un­ter­halts­
pflich­tige allerdings selbst Beweise dafür vorlegen, warum
das Eigenheim prägend für sein Leben sei.
Zum Schonbereich gehören außerdem Rücklagen zur Mo­der­
ni­sie­rung und Sanierung einer solchen Immobilie (OLG Düs­
sel­dorf, Urteil vom 21. Juni 2012, Az: II-9 UF 190/11).
Altersvorsorge
Außerdem gesteht die Rechtsprechung dem Un­ter­halts­pflich­
tigen einen gewissen Prozentsatz des monatlichen Brut­to­­
einkommens zur privaten Altersvorsorge zu. Dem Un­ter­halts­
schuld­ner steht es grundsätzlich frei, in welcher Weise er neben der gesetzlichen Rentenversicherung Vorsorge für sein
Alter trifft. Sichert er den Fortbestand seiner gegenwär­ti­gen
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ANSPORN 4/2014
SENIOREN
Le­bens­verhältnisse durch Sparvermögen oder ähnliche Ka­pi­
tal­anlagen, so muss ihm davon jedenfalls der Betrag ver­blei­
ben, der sich aus der Anlage der ihm unterhaltsrechtlich zu­
stehenden zusätzlichen Altersvorsorge bis zum Ren­ten­ein­tritt
ergibt. Das bedeutet, dass unterhaltspflichtige Kinder unter
Umständen zwar mit ihrer Altersvorsorge haften. Dies allerdings nur, wenn der angesparte Betrag über einer gewissen
Freigrenze liegt und das monatliche Einkommen nicht zum
Begleichen des Anspruchs ausreicht.
Diese Freigrenze wurde in einem Grundsatzurteil des BGH
(Urteil vom 30.08.2006, Az: XII ZR 98/04) veranschlagten die
Richter mit pauschal 5 Prozent des bisherigen monatlichen
Brut­
to­
einkommens für die zusätzliche Altersabsicherung
fest­ge­legt. Die Summe bezieht sich auf alle Berufsjahre und
kann jährlich mit 4 Prozent für jedes Berufsjahr verzinst werden. Erst kürzlich entschied der BGH, dass dieser Zinssatz
nicht markt­abhängig, sondern fix sei. Er gilt also unabhängig
von Bör­senlage und Leitzins (Urteil vom 7. August 2013 – Az:
XII ZB 269/12).
Damit Teile des Vermögens als Mittel zur Alterssicherung an­
er­kannt werden können, reicht schon die Anlage auf einem
se­
pa­
raten Konto. Es muss lediglich erkennbar sein, dass
es sich um eine Möglichkeit der langfristigen Altersvorsor­ge
handelt. Darunter fallen z.B. Sparbücher, Wertpapierfonds,
Le­bens­versi­cherungen und Bausparverträge.
Unterhaltspflicht und Schonvermögen der Ehegatten
Auch Einkommen und Vermögen der Ehepartner sind für
den Unterhalt der Schwiegereltern zu beachten. Allerdings
sind diese nicht verpflichtet, direkt zum Elternunterhalt des
Ehepartners beizusteuern, ihr Vermögen wird aber bei der
Be­rech­nung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen
Ehegatten mitberücksichtigt. Das Vermögen der Schwie­ger­
kinder wird dabei zwar nicht direkt angegriffen, wohl aber wird
ihr Beitrag zum Familienunterhalt und das eheliche Ta­schen­
geld beim Elternunterhalt berücksichtigt. Stichwort hierfür ist
der sogenannte Familienunterhalt. Das sind die zusammenANSPORN 4/2014
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SENIOREN
gerechneten finanziellen Lebensumstände der Ehegatten.
In intakter Ehe hat der Ehegatte einen Unterhaltsanspruch
gemäß §§ 1360,1360 a BGB gegen den anderen Ehegatten.
Geschuldet wird allerdings kein Barunterhalt. Leistungsfähigkeit
im Rahmen des Elternunterhaltes kann sich – zur Vermeidung
einer verdeckten Schwiegerkinderhaftung- daher nur ergeben, wenn der Ehegatte durch den Familienunterhalt vollständig selbst abgesichert ist und daneben über Einkommen aus
eigener Erwerbstätigkeit oder aus Taschengeld verfügt.
Ob sich diese Rechtsprechung, dass der Ehepartner im Rah­
men der Ehegemeinschaft sich am Unterhalt der Schwie­ger­
eltern zu beteiligen hat letztendlich verfassungsgemäß ist,
ist in der rechtlichen Welt umstritten. Denn eigentlich ist eine Haftung der Schwiegertöchter und Schwiegersöhne im
Gesetz nicht vorgesehen. Diese „indirekte“ Haftung wird von
der Rechtsprechung über die Haftung der Ehegatten füreinander konstruiert im Rahmen der Ehe­gat­tenunterhaltspflicht,
eine gesetzliche Grundlage in der steht, dass auch Schwie­
ger­kinder haften gibt es nicht.
Haftung mehrerer Kinder und der Enkel
Mehrere Kinder haften für den Elternunterhalt gleichrangig.
Das geht aus § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB hervor. Sie müssen nach
den oben genannten Kriterien anteilig zum Unterhalt bei­steuern.
Was nicht beglichen werden kann, trägt der Sozialhilfeträger.
Enkel sind von der Unterhaltspflicht für die Großeltern befreit.
3. Ergebnis
Grundsätzlich muss niemand Angst haben, dass ein normales Einfamilienhaus, das von der jungen Familie, also den
Kindern selbst bewohnt wird, als Vermögen einzusetzen ist.
Hier geht die Rechtsprechung davon aus, dass jeder Mensch
das Recht und auch die Pflicht hat, für sein eigenes Alter
selbst vorzusorgen, also Vermögen aufbauen darf. Und da
gehört das selbst bewohnte Haus zweifelsfrei dazu.
Und den haftenden Kindern steht auch ein Selbstbehalt seitens des Einkommens zu, der sich unter Berücksichtigung
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SENIOREN
auch des Einkommens des Ehepartners, der Anzahl der minderjährigen und volljährigen Kinder errechnet, sowie weiterer
möglicher Abzugsposten berechnet. Und es dürfen Ein­kom­
mens­teile für die zukünftige Altersvorsorge abgezogen werden. Insgesamt dürften sich deshalb die Haftungs­sum­men
bei den Durchschnittverdienern in Grenzen halten.
Was allerdings die moralische Seite „wie sehr bin ich meinen Eltern finanziell im Alter und in in der Not verpflichtet“ betrifft, liegt in der Entscheidung eines jeden Einzelnen und wird
in der Zukunft auch eine Entscheidung sein, was uns unsere
Eltern wert sind.
Ihre IGsl-Mitarbeiterin
Karin Larsen-Lion
Islandpferdehof am Hackelsberg
bei Deining-Bahnhof (Neumarkt i. d. Oberpfalz)
•Glühwein- und Mondscheinritte
•Reitunterricht in liebevoller und angstfreier Atmosphäre
sowohl für Kinder als auch für Senioren
(auch bei Ihnen zu Hause!!)
•Vormittagsreitstunden für Hausfrauen, Mütter
und natürlich auch für Hausmänner 
•Winterliche Ausritte – Anfänger sind willkommen!!
•Ponyreiten ab ca. 2 Jahre
•Beritt, Kutschfahrten, u.v.m
Stephanie Menges, IPZV-Trainerin C u. staatl. gepr. Kinderpflegerin
Tel. 09184/2166 oder 0176/96227782
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SENIOREN
ärbern – arbern – oawan
an der „Sprachmischstelle“
Des Schorschla und der Sepp, zwa ehemolige Kollegn
treffen sich mäßich aber reglmäßich in Neimagg zum
Gedangnausdausch und an Seidla Bier.
Schorschla: Servus Sepp, gut schaugsd aus. Edz hamma uns
scho lang nimma gseng, gell? Erzähl mol, wies da ganga is, d´
ledzde Zeid. Woarsd Du ned im Urlaub ford? Ja, ja i waas scho,
mir gehds ja a sou, als Rendner hasd ja kann Urlaub mehr, dou
underscheidsd dei Zeid blos no nach fremd- und eigngsdeuerd besser gsachd: fremd- und eigngmänädschd. Abber fürs
Eigenmänädschn bleibd ja nimma viel Zeid, so wie früja fürn
Urlaub – so wie immer hald. Do änderd si ned viel vor und im
Ruheschdand.
Sepp: Ja, griaß Di, Schorsch, Du redst ja wej a Wasserfall, hod
Di ebba dej Margret schou lang nimma frei redn laon? Ja, a boa
Doch woarn ma furt. Schaj woars - bis ma hoam kumma san.
Dann ebba nimma? Woar ebba dei Wohnung under Wasser?
Soviel hads doch gorned grengd?
Naa, a ganz andere Baustell hod se dou aafdou. An so wos hob
i a nu niat denkt. Aber des is halt so – des is halt Realität in der
heindign Zeit.
Erzähl scho Sepp, wos isn bassierd?
Ja, mit meine Kinder is …
Wos is mid Deine Kinda? Sinds ebba krank?
Naa, krank niat, aber dej hom a Problem mit mir und meiner
Mare.
Wieso?
Dej hom dou wos aafgschnappt und hom se dann umghört.
Und ejtz san mia bloß nu Kosten, dej aaf sie zoukumma.
Hä? Wieson des?
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SENIOREN
Naja, füa den Fall, dass uns amal ins Altersheim stecka, mejns
für uns wos zohln, wenn unsa Rentn nemma langt und unsa letzta Groschn aafbraucht is. Und des wollns natürli niat. Dej wolln
doch a, dass von uns mehr als a Grobstoa übableibt. Lejba
is‘ eahna, dass wos grajng und nix zahln mejn, wenn mia in a
Altersheim mejn.
Aber hasd dene ned gsagt, dassdas Du a jahrzehntelang mid
deim Geld gfüdderd host. Des wor doch asu, dass Dei Jüngsde
erschd mit dreisg selba a Geld verdiend hod. Bis dohi hots doch
glernd und wor bei Dir daham.
Ja, ja, des hob i ihr a schou gsagt. Aber nou sagt‘s halt, dass
andere des a so macha. Die Altn überschreibm ihr Sach schou
freja auf ihre Kinda, dass späjda koa Erbschaftssteia zahln mejn.
Wenn mia Altn irgendwann in a Altersheim kumma, hom mia nix
mehr, wos uns nehma kinna und die Andern kumma dann schou
dafüa af.
Die Andern, des sin doch wir alle?
Schou, owa des spüat ma dann niat so, als wenn mas alloa zahln
mou.
Is des ned unsozial? Zu lasdn der andern blos afm eigna Vorteil
schaua?
Des moch schou sei, aber wenns andere a macha, mou mas ja
nouchmacha, sonst kummt ma doch zu kurz. Andersrum funktionierts ja niat.
Do is scho wos dro. Des ist doch alles medial gschdeierd kennsd
doch a „Geiz is geil“ und so weida. Dou haggns doch a andauernd
af da Rentnreform drafrum, nach derer die Leit, di 45 Johr gärberd hom, mit 63 in d‘ Rentn gej känna. Abba hosd dou scho mol
wos glesen, dass ganz viel erschd mit 30 zum Einzohln ofanga?
Dou fehln doch beim Schdard scho 15 Johr di ned eizohld wern,
ned erschd am End der Arbeidszeid, wo ma mit 63 Johr afhärn will. Di solln doch ganz einfach sogn, dassd 45 Johr eizohln
mousd und dann grejgsd dei 100brozendiche Rentn.
Naja, mia hom ejtz schou unser Rentn, aber i und mei Margret
solln ejtz unser Haus übaschreibn, damit‘s niat vo die Andern
gnumma wern ka wenn ma amal ins Altnheim kumma.
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SENIOREN
Aber Sepp, dou hab i ghärd, dass des ned blos um eia Haus gejd eire Kinda meijn ja a monadlich zu eia Rentn zuschießn, wenn
die fürs Aldnheim ned langt.
Ja, dou homs a Angst davoa, so wiast zu an Schreckgespenst
für Deine Junga, wenns ums Geld gejt.
Is des Dir bewusst, dass wir Aldn a a Schreckgespensd für die
Kommunalbolidiga sind?
Woarum denn des?
Weilma imma mehra wern. Des hasd, wir kenna di Bolidiga af
der an Seidn mid unsre Wählerschdimma ärchern. Und af der
andern Seidn …..
Wos is mit da andern Seitn?
Af da andern Seidn homs ja eigendlich bloß Kosdn mit uns,
Wir zahln ja nimma so viel Steia wie domals, als ma nu gärberd hom.
Und dann mejn ja di Bolidiga a drodengn, dass in a bar Jahr
selba zu de Aldn ghern
Und do wollns ja natürlich a nu schej lebn daham.
Du Schorsch, ejtz homa gnouch sinniert, ejtz trink ma unser
Halbe leer und schauma, dass ma unsere Weiba wieda findn
bevors die ganze Rentn ausgem hom – es soll ja a nu wos für
unsre Kinda überbleibn.
Hosd rechd Sepp, gemma, i wünschda nu a schejne Zeit bis
zum nächstn Mal. Richt deina Mari a an schejna Gruß aus.
Ihr IGsl-Mitarbeiter
Karl Solfrank
HINWEIS: Bei den in diesem Ansporn veröffentlichten Ver­an­stal­tungs­ter­mi­nen handelt es sich jeweils um Angaben der Veranstalter, die wir sorg­fäl­tig zusammengestellt
haben. Dennoch können wir keine Gewähr für die Rich­tig­keit und Voll­stän­digkeit der
Angaben übernehmen.
Bitte bedenken Sie, dass mit der Veröffentlichung im Ansporn keine Aussage über die
Qualität eines Veranstalters oder der Veranstaltung selbst verbunden ist. Der An­sporn
ist auf eine kalendarische Zusammenstellung aller Termine beschränkt. Jedem In­ter­es­
sen­ten bleibt es daher selbst überlassen, sich bei Bedarf näher über die Angebote zu
in­formieren.
Bei einzelnen Veranstaltungen ist eine Anmeldung zwingend erfor­der­lich.
Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an den jeweiligen Anbieter.
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ANSPORN 4/2014
V E R A N S TA LT E R
Name
Adresse
PLZ
Ort
Tel.
Landratsamt Neumarkt.
Nürnberger Str. 1
Sachgebiet Abfallwirtschaft
92318 Neumarkt
09181 470-209
Landratsamt Neumarkt.
Nürnberger Str.1
Sachgebiet für Gar­ten­kul­tur,
Landespflege und Um­welt­
bildung
Landratsamt Neumarkt.
Nürnberger Str.1
Energiebüro
Umweltbildungs- und Re­ Nürnberger Str. 1
gio­nalentwicklungs­zentrum
HAUS AM HABSBERG
92318 Neumarkt
09181 470-311
92318 Neumarkt
09181 470-299
92318 Neumarkt
09181 470-311
Regina GmbH
Dr.-Grundler-Str. 1
92318 Neumarkt
09181 50929-0
LandFrauenZentrum
Sulzbürg
Landesbund für
Vogelschutz in Bayern e.V.
Schloßberg 17
92360 Mühlhausen 09185 92280
Am Hohlweg 1a
92361 Röckersbühl 09179 963520
Natur- und Waldpädagogik Holzheim 15
am Samainhof e.V.
92331 Parsberg
09492 9549-0
Neumarkter Lammsbräu
92318 Neumarkt
09181 404636
jura2000 GmbH
Am Ludwigskanal 2
Diakoniezentrum Neumarkt, Friedenstraße 33
sozialpsychatrischer Dienst
92339 Beilngries
92318 Neumarkt
08461 606355-0
09181 46040-0
Katholisches Pfarramt
Freystadt
92342 Freystadt
09179 90266
Katholisches Dekanatsbüro Ringstraße 61
Neumarkt
92318 Neumarkt
09181 5118950
KAB-Regionalsekretariat
Nürnberg
Namslauer Straße 9
94073 Nürnberg
0911 8171375
Katholische
Erwachsenenbildung
Ringstraße 61
92318 Neumarkt
09181 9898
92334 Berching
93343 Essing
08462 206-251
09447 9911280
Amberger Str.1
Kirchengasse 38
Klosterbetriebe Plankstetten Klosterplatz 1
Praxis für Ernährung und
Schellnecker Str. 1c
Kochkunst
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73
O K T O B E R
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Freitag, 03.10.2014, 8.15 Uhr
Wallfahrtskirche Mariahilf, Allersberger Straße 31, 92342 Freystadt
Katholische Pfarrei Freystadt und evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Sulzkirchen-Freystadt
Ökumenischer Glaubensweg
Rundwanderung der katholischen und evangelischen Christen
durch die Natur mit Stationen und Gebetsimpulsen zum ökumenischen Tag der Schöpfung. Anschließend gemeinsame Brotzeit im
Haus Franziskus.
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Sonntag, 05.10.2014, 14.00 – 17.00 Uhr
Samainhof e.G., Holzheim 15, 92331 Parsberg
Samainhof e. G.
Samainschnuppernachmittag
siehe Termin am 02.11.2014
Anmeldung: Petra Hofbauer, Tel.: 0 94 92 / 95 49 - 0
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referentin:
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referent:
Dienstag, 07.10.2014, 20.00 Uhr
Gaststätte Im Johanneszentrum, Ringstr. 61, 92318 Neumarkt
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV)
Die Rückkehr der Wildkatze nach Bayern
Ulrike Geise, Bund Naturschutz
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Anmeldung:
Donnerstag, 09.10.2014, 19.00 Uhr
Saal des Landratsamtes, Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt
Sozialpsychiatrischer Dienst der Diakonie Neumarkt
25jähriges Jubiläum
Gastspiel des Theaters Chaosium aus Kassel
s. Seite 41
keine Voranmeldung erforderlich, Eintritt frei
Mittwoch, 08.10.2014, 19.00 Uhr
Landratsamt Neumarkt, Gebäude L, Besprechungsraum 3
Regina GmbH / Landratsamt Neumarkt - Energiebüro
Wärmelieferverträge: Grundlagen und Fallstricke
Dipl.-Ing. (FH) Markus Lautenschlager, Gammel Engineering GmbH
Eine Wärmelieferung bedeutet im Allgemeinen eine Dienstleistung.
In den meisten Fällen wird Fernwärme überwiegend durch Er­neuer­
ba­re Energien bzw. in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt und hat gegenüber der Eigenversorgung ökologische Vorteile. Sie erhalten In­
for­ma­tionen zum Aufbau, Preisbestandteilen und zu Preis­gleit­klau­
seln eines Wärmeliefervertrags.
Anmeldung: keine Voranmeldung erforderlich, Eintritt frei
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O K T O B E R
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referent:
Kosten:
Freitag, 10.10.2014, 19.30 Uhr
Saal des Landratsamtes, Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt
Katholische Erwachsenenbildung im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
„Zukunftsfähige Energiewende Bayern – brauchen wir die Gleichstromtrasse Süd-Ost?“
Dr. Herbert Barthel, Bund Naturschutz
Der BUND Naturschutz fordert Atomausstieg, Klimaschutz durch eine neue Energiewirtschaft und eine dezentrale Energiewende der
Bürger/innen und Kommunen. Heute kommen über die Hälfte der
27 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien aus der Produktion
von Bürgerenergiegesellschaften. Aber die Planungen der Bun­des­
re­gierung sind immer noch zentralistisch und zum Wohle der Groß­
un­ter­nehmen erklärt Dr. Herbert Barthel.
3,- €
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referent:
Samstag, 11.10.2014, 9.30 - 17.00 Uhr
HAUS AM HABSBERG
Eva Maria Pröpster
Ayurvedischer Erlebnistag
Eva Maria Pröpster
Frühjahr und Herbst sind die optimale Zeit den Körper durch entschlackende Ernährungs- und Lebensweise zu reinigen, den Stoff­
wech­sel und die Verdauung zu aktivieren. Ein angenehmer Ne­ben­
effekt der Schlacken­lösung kann die Gewichtsreduktion sein.
Dieses spannende Seminar verbindet die Theorie der westlichen Er­
näh­rungslehre mit den Kenntnissen der ayurvedischen Heilkunde
und vermittelt in der Kochpraxis leicht praktizierbare, genussvolle
Ent­­schla­ckungs­gerichte.
Kosten: 96,00 € zzgl. Lebensmittelpauschale
Anmeldung: Telefon: 09447 9911280 oder [email protected]
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Samstag, 11.10.2012, 9.00 – 13.00 Uhr
Natur- und Waldpädagogik am Samainhof e. V., Holzheim 15, 92331 Parsberg
Natur- und Waldpädagogik am Samainhof e. V.
„Ging ein Weiblein Nüsse schütteln“ –
Walderlebnistag für Kinder ab 4 Jahren
Wir laden alle Kinder/Schüler ein, mit uns spielerisch den Wald und
die Natur im herbstlichen Gewand zu entdecken. Den Vormittag erleben wir mit Sinnesspielen, Ökonetzspielen, Waldwerkstatt, mit
Naturmaterialien kreativ sein, Geschichten lauschen und Vielem
mehr.
Kosten:
15.- € pro Kind, ab dem 2. Geschwister 10.- €
Anmeldung: Petra Hofbauer, Tel.: 0 94 92 / 95 49 - 21
ANSPORN 4/2014
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O K T O B E R
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Samstag, 11.10.2014, 13.00 – 17.00 Uhr
Benediktinerabtei Plankstetten
Klosterbetriebe Plankstetten GmbH
Tag der Kartoffel – ein Tag für die ganze Familie
Kartoffeln selbst ernten und auf dem Feld im Kartoffelfeuer garen.
Wertvolle und interessante Informationen rund um die tolle Knolle
mit Führung auf dem Klostergut Staudenhof.
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.
Kosten: pro Person 10,00 € inkl. Kartoffelessen am Feuer und 2,5 kg Kartoffeln.
Kinder bis 14 Jahre sind frei
Anmeldung: erforderlich unter Tel. 08462 206 251 - Fax 08462 206 183
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referentin:
Kosten:
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Sonntag, 12.10.2014, 13.00 – 17.30 Uhr
HAUS AM HABSBERG
Landschaftspflegeverband Neumarkt i.d.OPf. e.V.
Goldener Oktober - Wanderung am Kuppenalbwanderweg
Agnes Hofmann, Landschaftspflegeverband
Wenn die Laubwälder am Habsberg in goldenen Farben erstrahlen
und das Herbstlicht die Bergkegel der Kuppenalb in warmes Licht
taucht, ist der Kuppenalb-Wanderweg von ganz besonderem Reiz.
Genießen Sie bei der ca. 10 km langen Rundwanderung die kräftigen Farben des Herbstes, bevor die Natur in die „Winterpause“
geht. Eine Kaffeepause ist in Hilzhofen vorgesehen.
2 €, Kinder frei;
Wetterfeste Kleidung/Schuhe erforderlich
Sonntag, 12.10.2014, 10.00 – 18.00 Uhr
Brauereigelände der Neumarkter Lammsbräu
Neumarkter Lammsbräu
Traditionelles Erntedankfest
Das Erntedankfest der Neumarkter Lammsbräu ist einer der Hö­he­
punkte im regionalen Veranstaltungskalender.
Zur Einstimmung tritt bereits am Vorabend (Samstag 11.10.2014) ab
20 Uhr die bekannte Kabarettistin Martina Schwarzmann auf, die ihr
neues Programm „Gscheid Gfreid“ präsentiert.
Ein umfangreiches Rahmenprogramm sorgt für Unterhaltung, dazu
gibt es ein breites kulinarisches Angebot.
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ANSPORN 4/2014
O K T O B E R
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referent:
Kosten:
Mittwoch, 15.10.2014, 19.00 – 21.00 Uhr
HAUS AM HABSBERG
HAUS AM HABSBERG
Räuchern mit Kräutern und Harzen
Geschichte, Wirkungsweise und Verwendungsmöglichkeit
Reinhard Dietl, Heilerziehungspfleger
Schon seit Urzeiten räuchern Menschen aus kultischen Gründen
oder für ihr Wohlbefinden. Nicht nur Weihrauch kann dazu verwendet werden. Unsere heimische Pflanzenwelt bietet eine Reihe von
Gewächsen mit faszinierenden Düften und wohltuender Wirkung,
die beim Räuchern entstehen (z.B. Salbei, Lavendel, Mariengras
oder Wacholder). Im Vortrag wird die Geschichte des Räucherns
erläutert, Räuchermischungen und das notwendige Zubehör werden vorgestellt. Ein kurzer Einblick in die Aromalehre mit ätherischen Ölen rundet den Räuchervortrag ab. Zum Schluss wird das
Räuchern in der Scheune praktisch vorgeführt.
6,- €
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Samstag, 18.10.2014, 09.00 – 14.00 Uhr
Parkplatz vor dem Landratsamt Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Sachgebiet für Gartenkultur, Landespflege und Umweltbildung
Kreisverband für Gartenkultur und Landespflege Neumarkt e.V.
Landschaftspflegeverband Neumarkt i.d.OPf. e.V.
17. Neumarkter Obstbörse „Aus der Region für die Region“
siehe Seite 24
Anmeldung: für Obstanbieter bei der Geschäftsstelle erforderlich
(Tel. 09181/470-311)
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Sonntag, 19.10.2014, 13.00 – 17.00 Uhr
Pettenkoferplatz, 92334 Berching
Kreisverband f. Gartenbau u. Landespflege Neumarkt,
JURA 2000 GmbH, Gemeinden Beilngries, Berching, Breitenbrunn und Dietfurt a. d. Altmühl
Streuobstmarkt Regionale Spezialitäten in Berching
siehe Seite 38
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referentin:
Sonntag, 19.10.2014, 14.00 Uhr
Gluck-Denkmal in Weidenwang, 92334 Berching
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV)
Der „gluckliche“ Wald – Familienwanderung
Sabine Huhn, Försterin
ANSPORN 4/2014
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O K T O B E R
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referent:
Donnerstag, 23.10.2014, 18.30 Uhr
Diakoniezentrum Martin-Schalling-Haus, Seelstraße 15,
92318 Neumarkt
Sozialpsychiatrischer Dienst mit Gerontopsychiatrischer Fachberatung der Diakonie Neumarkt in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Bildungswerk Neumarkt e.V.
Soll ich meines Bruders Hüter sein? Das Dilemma der Angehörigen mit der Verantwortung
Karl-Heinz Möhrmann, 1.Vorsitzender des Landesverbandes Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
Was bedeutet eigentlich Verantwortung und was treibt uns zur
Übernahme von Verantwortung? Angehörige befinden sich auf einer Gratwanderung zwischen Verantwortung für den kranken An­ge­
hö­rigen und Eigenfürsorge. Bei Kindern, Geschwistern und Partner
psy­chisch kranker Menschen ergeben sich bezüglich der Frage nach
Verantwortung ganz spezielle Probleme. Wo müssen Angehörige
Ver­antwortung übernehmen und wann können und müssen sie Ver­
ant­wortung an Dritte abgeben? Das sind die Fragen, die in diesem
Vortrag diskutiert werden.
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referentin:
Samstag, 25.10.2014, 14.00 - 18.00 Uhr
Familienerholungsstätte Sulzbürg, Schloßberg 17,
92360 Mühlhausen
LandFrauenZentrum Sulzbürg
Frauen und Geld
Birgit Willberger, Betriebswirtin
Bis nach dem 2. Weltkrieg konnte eine Frau ohne Einwilligung ihres Mannes weder erwerbstätig sein noch ein Bankkonto eröffnen.
Gelderwerb war Männersache, Frauen hatten zu sparen. Das änderte sich erst mit dem Gesetz über die Gleichstellung von Mann
und Frau im Jahr 1958. Das jahrhundertelange Verbot für Frauen,
mit Geld umzugehen, wirkt noch heute nach. Daher wollen wir uns
im Seminar mit unserem Umgang mit Geld befassen und Bereiche
wie Vermögensplanung, Altersvorsorge, Existenzgründung er­schlie­
ßen. Hauptreferentin ist die Betriebswirtin Birgit Willberger (Nürn­
berg). Sie ist Mitbegründerin und Inhaberin der Lady Invest-Be­ra­
tungs­ge­sellschaft (Nürnberg) sowie Herausgeberin und Ko­auto­rin
von Büchern wie „Frauen brauchen Geld“ (2001) oder „Frauen­Fi­
nanz­Buch“ (2009).
Kosten:
15,- € (Seminar und Nachmittagskaffee)
Anmeldung: Tel.: 09185 92280
E-Mail: [email protected]
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ANSPORN 4/2014
OKTOBER/NOVEMBER
Termin:
Mittwoch, 29.10.2014, 20.00 Uhr
Ort:
Bruder-Konrad-Haus, Rosenbergstraße 10b, 92348 Berg bei Neumarkt
Veranstalter: Kolping-Familie Berg und Kolping-Bildungswerk Eichstätt
Titel:
Berger Forum: „Energiewende aus christlicher Sicht“
Referent:
Matthias Kiefer, Dipl.-Theol., Umweltbeauftragter des Erzbistums München und Freising
An diesem Abend geht es vor allem um die Frage nach einer dauer­
haf­ten und zukunftsfähigen Energieversorgung. Dabei werden auch
die ethischen Gesichtspunkte beleuchtet, die in der De­bat­te um die
Ener­gie­wende eine Rolle spielen. Wichtig ist es dabei, auch auf die
Ver­tei­lung der Lasten auf viele Schultern und die Ge­winn­mög­lich­kei­ten
sowie die konkreten Vorteile für Klima- und Na­tur­schutz einzugehen.
Kosten:
Eintritt frei
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Sonntag, 02.11.2014, + 07.12.2014 14.00 – 17.00 Uhr
Samainhof e.G., Holzheim 15, 92331 Parsberg
Samainhof e. G.
Samainschnuppernachmittag
Jeden ersten Sonntag im Monat von 14.00 bis 17.00 Uhr Monat laden wir Groß und Klein an den Samainhof ein, um uns und unsere
Islandpferde kennen zu lernen: Für jeden ist etwas Passendes dabei.
Während die einen mit einem wunderschönen Gespann die herrliche Umgebung um den Samainhof auf einer kurzen Kutschfahrt erkunden, erspüren andere erstmals, wie es sich anfühlt von einem
Islandpferd getragen zu werden. Dabei kann man wählen zwischen
Ponyführen auf der geschützten Ovalbahn und einer Führtour ins
Gelände. Eltern können ihre Kinder mit unserer Begleitung auch
selbst führen. Wer mutig ist oder etwas Reiterfahrung hat, kann einen kleinen Ritt von einer oder vielleicht auch zwei Stunden Dauer
mitmachen, wenn gewünscht auch sicher als Handpferd eines erfahren Rittführers. Für das leibliche Wohl ist im Erlebniscafe auf´s
Beste gesorgt. Dabei ist sicher auch Zeit, sich mit einem kompetenten Gesprächspartner über die Angebote des Hofes zu unterhalten.
Kosten:
Ponyführen: 5,- € für 15 Minuten
Führtour ins Gelände: 10,- € für 30 Minuten
Geführte Ausritt: 20,- € pro Stunde (bitte Voranmeldung)
Kutschfahrt: 5,- € für 15 Minuten pro Person, nur mit Voranmeldung
möglich
Anmeldung: Petra Hofbauer, Tel.: 0 94 92 / 95 49 - 0
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N OV E M B ER
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referent:
Kosten:
Dienstag, 04.11.2014, 19.30 Uhr
Saal des Landratsamtes, Nürnberger Straße 1, Neumarkt
Katholische Erwachsenenbildung im Landkreis Neumarkt i.d.OPf
Die Banken haben nichts gelernt?!
Langfristige Wege aus der Wirtschaftskrise
Professor Dr. Joachim Genosko, Ingolstadt
Gemixte Wertpapiere, bei denen zwar eine hohe Rendite winkte,
gleichwohl ein hohes Risiko bestand, waren es die die Wirt­schafts­
kri­se auslösten. Die Wertpapiere verloren entschieden an Wert, die
Banken gerieten in Not, und es mussten Rettungsschirme her.
Prof. Joachim Genosko, Professor für Volkswirtschaftslehre an der
Wirtschaftlichen Fakultät der Universität Eichstätt-Ingolstadt schildert bei einem Vortrag der KEB Neumarkt anschaulich den Weg in
die Wirtschaftskrise – und lädt auch dazu ein, darüber nachzudenken, wie es möglich ist, wieder herauszukommen.
3 ,- €
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referent:
Dienstag, 04.11.2014, 20.00 Uhr
Gaststätte Im Johanneszentrum, Ringstr. 61, 92318 Neumarkt
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV)
Wildbiene, Schwebfliege & Co. –
wenig bekannte Insekten unserer Heimat
Joachim Hable
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referent:
Donnerstag, 06.11.2014, 19.30 Uhr
Pfarrheim Hl. Kreuz, Schafhofstraße 3, Neumarkt
Katholische Erwachsenenbildung im Landkreis Neumarkt i.d.OPf
Helikopter-Eltern: Schluss mit Förderwahn und Verwöhnung
Josef Kraus, ehrenamtlich Präsident des Deutschen Leh­rer­ver­ban­des (Dl.), Gymnasiallehrer für Deutsch und Sport, Diplom-Psychologe
„Wir meinen es doch nur gut!“ Helikoptereltern aber, die die totale Luft­
hoheit über das Kind an sich reißen und zwanghaft alles um es herum
steuern, wollen ihre Kleinen zu einem Gesamtkunstwerk formen.
Überidentifikation, Überbehütung und Übergratifikation werden damit
zu einem zunehmenden Problem für die Kinder. Dies analysiert Josef
Kraus pointiert und streitbar. Dabei schöpft er aus seinem reichen
Erfahrungsschatz als Schuldirektor und Lehrer, um am Ende Auswege
aus unserem Erziehungs- und Bildungsdilemma aufzuzeigen.
In Kooperation mit dem Familienzentrum Neumarkt e.V.
3 ,- €
Kosten:
80
ANSPORN 4/2014
N OV E M B ER
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referentin:
Samstag, 08.11.2014, 13.30 – 17.00 Uhr
Pfarrheim Zu Unserer Lieben Frau, Saarlandstraße 13,
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB), Kreisverband Neumarkt
Frauenbegegnungstag: „Edith Stein – eine ungewöhnliche Frau“
Monika Schönfeldt, Referat für den Interreligiösen Dialog Erzbistum Bamberg, Nürnberg
Wie kann die Philosophin und Karmelitin mit ihren jüdischen Wurzeln
gerade Frauen auf ihrer persönlichen Suche nach Gott und der
Wahrheit im Alltag inspirieren?
Eintritt frei
Anmeldung: 0911/ 8171375
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referent:
Kosten:
Mittwoch, 12.11.2014, 19.00 Uhr
HAUS AM HABSBERG
Landkreis Neumarkt, Energiebüro
Heizen mit Heizungsherd und Kachelofen
Bernhard Dörfler, Ofenhaus Dörfler GmbH
Wir stellen Ihnen eine moderne Heizungsherd-Kachelofen-Kom­bi­
nation vor. Sie erhalten Informationen zur Funktionsweise und zum
Betrieb einer Kombinationsanlage zur Gebäudeheizung. Fachleute
beantworten alle auftauchenden Fragen.
2,- €
Termin:
Ort:
Veranstalter:
Titel:
Referentin:
Samstag, 15.11.2014, 14.00 - 18.00 Uhr
Familienerholungsstätte Sulzbürg, Schloßberg 17,
92360 Mühlhausen
LandFrauenZentrum Sulzbürg
Schätze in Schubladen - ein kreativer Workshop
Carola Schneider, Künstlerin
Was sammelt sich nicht alles im Laufe des Lebens in Schubladen und
Kisten an: alte Fotos, Zeitungsausschnitte, Fundstücke und Reste
jeg­licher Art. Wie damit umgehen? Unter Anleitung der Künstlerin
Ca­ro­la Schneider (Mühlhausen) gestalten wir ein Album oder einen Kalender, ein Jahrbuch oder eine Collage. Bitte Fotos, Schere,
Fa­ser­stift und je nach Vorhaben ein Fotoalbum, einen Kalender für
2015 oder eine Unterlage für eine Collage mitbringen; alle anderen
Ma­te­ria­lien wie Malstifte, Kleber, Pinsel, Aquarellfarben werden bereitgestellt.
Kosten:
15 € (Seminar und Nachmittagskaffee)
max. 15 Teilnehmerinnen
Anmeldung: Tel.: 09185 92280
E-Mail: [email protected]
ANSPORN 4/2014
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IM P R ES S UM
Herausgeber:
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1 · 92318 Neumarkt
Tel.: 09181/470-256 bzw. 470-335 · Fax: 09181/470-6756, 470-6835
e-mail: [email protected]
Internet: www.landratsamt-neumarkt.de/ansporn
Redaktion:
Roland Hadwiger, Rita Pirkl, Walter Schardt-Pachner, Christine Riel, Wolfgang
Seitz, Werner Thumann, Ralf Bundesmann, Gero Wieschollek, Uwe Krappitz,
Agnes Hofmann, Daniela Wehner, Peggy Hofmann sowie mehrere Gastautoren
verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Roland Hadwiger
Layout:
Schwab Werbung, Goldschmidtstraße 28a, 92318 Neumarkt, Tel.: 09181 5091293
Druck:
Wünsch Druck GmbH, Daimlerstraße 11, 92318 Neumarkt, Tel. 09181 4808-0
Auflage: 5000 Exemplare
Erscheinungsweise: vierteljährlich,
jeweils zum 01.Januar/01.April/01.Juli/01.Oktober
Vertrieb:
Das Veranstaltungsmagazin Ansporn ist kostenlos erhältlich beim Landratsamt
Neu­markt, bei den im Landkreis befindlichen Kommunalverwaltungen, bei allen Banken und Spar­kas­sen und darüberhinaus bei zahlreichen Geschäften und
Einrichtungen im Land­kreis­ge­biet.
In begründeten Fällen kann das Magazin auch über den Postweg bezogen werden.
Anzeigen:
Ansprechpartner für Anzeigen ist der Herausgeber.
Gültige Anzeigenpreisliste: Nr. 7 vom 01.02.2011
Für Texte und Inhalt von Anzeigen übernehmen wir keine Gewähr.
Terminveröffentlichungen:
Redaktionsschluss für Ausgabe 1/2015 (01.01. – 31.03.2015): 25.11.2014
Ansporn wird gedruckt auf 100% Recyclingpapier!
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www.klebl.de
Bauunternehmen
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Gößweinstraße 2
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Lange Gasse 5
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OBI Bau- und
Heimwerkermärkte
Freystädter Straße 13
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VEDES Spiel Spaß
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Freystädter Straße 11
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