Kleine Anfrage - Claudia Hämmerling
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Kleine Anfrage - Claudia Hämmerling
Drucksache 15 / 10 315 Kleine Anfrage 15. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis90/Die Grünen) Artenschutz bei Elefanten Ich frage den Senat: 1. Wann und wo wurden die EU-Artenschutzpapiere und der Transponder von der Anfang Januar in Berlin verstorbenen Elefantenkuh des Zirkus B. abgegeben? 2. Wo und von wem wurde das Tier nach seinem Tod untersucht? 3. Welche Maßnahmen ergreifen die Artenschutzbehörden, wenn festgestellt wird, dass gegen die Kennzeichnungspflicht mit Transponder verstoßen wird? Zu 3. Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungsvorschriften gem. § 7 Bundesartenschutzverordnung können die Vollzugsbehörden im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahren nach § 65 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz Bußgelder verhängen und die Halter verpflichten, die Tiere entsprechend den Vorschriften kennzeichnen zu lassen. Berlin, den 10.02.2003 In Vertretung Berlin, den 22.01.2003 Antwort Krautzberger ................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1.: Die EG-Vermarktungsgenehmigung für die im Zirkus Berolina verstorbene Elefantenkuh wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 20.01.2003 vom Zirkus zurückgeschickt. Eine Rückgabe des Transponders erfolgte nicht. Hierfür gibt es keine rechtliche Veranlassung. Zu 2.: Ob und von wem das Tier nach seinem Tod untersucht wurde, ist nicht bekannt. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.