Kleine Anfrage - Claudia Hämmerling

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Kleine Anfrage - Claudia Hämmerling
Drucksache 15 / 10
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Kleine Anfrage
15. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis90/Die Grünen)
Artenschutz bei Elefanten
Ich frage den Senat:
1. Wann und wo wurden die EU-Artenschutzpapiere
und der Transponder von der Anfang Januar in Berlin
verstorbenen Elefantenkuh des Zirkus B. abgegeben?
2. Wo und von wem wurde das Tier nach seinem Tod
untersucht?
3. Welche Maßnahmen ergreifen die Artenschutzbehörden, wenn festgestellt wird, dass gegen die Kennzeichnungspflicht mit Transponder verstoßen wird?
Zu 3. Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungsvorschriften gem. § 7 Bundesartenschutzverordnung können
die Vollzugsbehörden im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahren nach § 65 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz Bußgelder verhängen und die Halter verpflichten,
die Tiere entsprechend den Vorschriften kennzeichnen zu
lassen.
Berlin, den 10.02.2003
In Vertretung
Berlin, den 22.01.2003
Antwort
Krautzberger
.................................
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Die EG-Vermarktungsgenehmigung für die im
Zirkus Berolina verstorbene Elefantenkuh wurde der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 20.01.2003
vom Zirkus zurückgeschickt. Eine Rückgabe des
Transponders erfolgte nicht. Hierfür gibt es keine rechtliche Veranlassung.
Zu 2.: Ob und von wem das Tier nach seinem Tod untersucht wurde, ist nicht bekannt.
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