Auto • Steuern • Recht
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Auto • Steuern • Recht Der aktuelle Informationsdienst für das Kfz-Gewerbe Ausgabe 3 | März 2014 INHALT Kurz informiert 1 2 3 4 5 Fahrzeugverkauf an der Grenze von „neu zu gebraucht“ Mehrarbeit eines Angehörigen ist steuerlich unschädlich NATO: Liste der amtlichen Beschaffungsstellen aktualisiert Betriebsausfallschaden durch Werkstattaufenthalt? BGH: Ebay-Verkaufsangebot steht unter Vorbehalt Beratungspflicht des Händlers in Bezug auf Dieselpartikelfilter Verjährungsklausel unwirksam – geringe Kompression ein Mangel Preisabsprache bei Elektronikfehlersuche dringend geboten Pauschale von 15 Euro für die Nacherstellung von Kontoauszügen Umsatzsteuer 6 Differenz- oder Regelbesteuerung: Drei Fälle, in denen Sie zur Regelbesteuerung optieren sollten Umsatzsteuer 11 Preisnachlässe bei der Vermittlung von Neufahrzeugen mindern nicht die Bemessungsgrundlage Umsatzsteuer 12 Der Minderwertausgleich bei der Beendigung des Leasingvertrags ist nicht steuerbar! Buchführung/Bilanz 13 Aufwendungen für Kreditkarten im SKR 51 richtig buchen Autokauf 14 Wer trägt die Kosten, wenn der Kunde zu Unrecht einen Mangel rügt? Unfallregulierung 17 Die wichtigsten BGH-Urteile zum Kfz-Unfallschadenrecht aus dem Jahr 2013 im Überblick Praxiswissen auf den Punkt gebracht Ihr Plus im Netz: asr.iww.de ONLINE | MOBILE | SOCIAL MEDIA Steuern und Abgaben UMSATZSTEUER Differenz- oder Regelbesteuerung: Drei Fälle, in denen Sie zur Regelbesteuerung optieren sollten von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent und Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Partner der kmk Steuerberatungs-GmbH, Dortmund | Die Differenzbesteuerung bezweckt unter anderem, Wettbewerbsnachteile von Autohäusern zu vermeiden. Das heißt aber nicht, dass die Anwendung der Sondervorschrift ausnahmslos vorteilhaft ist. Daher räumt § 25a Abs. 8 UStG Ihnen die Möglichkeit ein, auf die Anwendung der Differenzbesteuerung zu verzichten und stattdessen „normal“ zu besteuern („Option zur Regelbesteuerung“). Erfahren Sie, in welchen drei Fällen der Verzicht auf die Differenzbesteuerung für Sie als Kfz-Händler sinnvoll ist und wie Sie dann im Einzelfall konkret vorgehen müssen. | Kein Verzicht im Privatkundengeschäft! Unterschiedliche Bemessungs grundlagen für die Umsatzsteuer Regel- und Differenzbesteuerung unterscheiden sich – grob betrachtet – dadurch, dass die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei der Regelbesteuerung das Gesamtentgelt und bei der Differenzbesteuerung nur ein Teil des Entgelts (die Marge) ist. Absolut betrachtet führt die Regelbesteuerung immer zu einem höheren Bruttokaufpreis (Zahlbetrag). Damit ist die Regelbesteuerung nur dann vorteilhaft, wenn der Kunde, weil er Unternehmer ist, einen Teil des Kaufpreises über den Vorsteuerabzug vom Finanzamt erstattet bekommt. Regelbesteuerung nur im Firmenkundengeschäft sinnvoll PRAXISHINWEIS | Sinnvoll ist eine Option damit nur im Firmenkundengeschäft. Im Privatkundengeschäft sollte – wo immer möglich – differenzbesteuert werden. Fallgruppe 1: Verkauf / Inlandsgeschäft ◼◼Beispiel 1 Autohaus A kauft ein Fahrzeug für 10.000 Euro von Privat an. Das Fahrzeug soll an einen Unternehmenskunden mit einem Rohgewinnaufschlag in Höhe von 1.000 Euro verkauft werden und in Deutschland verbleiben. A müsste den Verkaufspreis (VKP) wie folgt kalkulieren: Alternative Rechnung aufmachen 6 ◼◼Vergleichende Kalkulation / Inlandsgeschäft Differenzbesteuerung Regelbesteuerung Einkaufspreis 10.000 Euro 10.000 Euro + Rohgewinnaufschlag 1.000 Euro 1.000 Euro AUTO • STEUERN • RECHT 3-2014 Steuern und Abgaben = Nettoverkaufspreis 11.000 Euro 11.000 Euro + Umsatzsteuer: 19 % auf … … die Marge 190 Euro … den NettoVKP = VKP 2.090 Euro 11.190 Euro 13.090 Euro Bei Differenzbesteuerung USt nie offen ausweisen! Bei Anwendung der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer nie offen ausgewiesen werden (§ 14a Abs. 6 Satz 2 UStG). Das Verbot des gesonderten Ausweises der Steuer in einer Rechnung gilt auch dann, wenn das Autohaus – wie im Beispielsfall – das Fahrzeug an einen anderen Unternehmer liefert, der eine gesondert ausgewiesene Steuer aus dem Erwerb als Vorsteuer abziehen könnte. Zweifache Umsatzsteuerschuld droht PRAXISHINWEIS | Weist ein Autohaus – entgegen der Regelung in § 14a Abs. 6 Satz 2 UStG – die auf die Differenz entfallende Steuer gesondert aus, entsteht aus dem Verkauf eine zweifache Umsatzsteuerschuld (Abschnitt 25a.1. Abs. 16 Umsatzsteuer-Anwendungserlass [UStAE]): Das Autohaus schuldet die gesondert ausgewiesene Steuer nach § 14c Abs. 2 UStG. Zusätzlich zu dieser Steuer schuldet das Autohaus für die Lieferung des Gegenstands die Steuer nach § 25a UStG. Vorteile der Regelbesteuerung im Firmenkundengeschäft Im Beispielsfall muss der Firmenkunde bei Anwendung der Differenzbesteuerung 11.190 Euro bezahlen und wäre mit diesem Betrag mangels Vorsteuerabzugs endgültig belastet. Bei der Regelbesteuerung muss der Firmenkunde zunächst 13.090 Euro bezahlen, bekäme aber 2.090 Euro erstattet und wäre endgültig nur mit 11.000 Euro belastet. Bei Anwendung der Regelbesteuerung spart der Firmenkunde damit – im Vergleich zur Differenzbesteuerung – die Umsatzsteuer auf die Marge in Höhe von 190 Euro (1.000 Euro x 19 %). Beachten Sie | Der Privatkunde ist immer mit dem VKP endgültig belastet. Daher zeigt das Beispiel zugleich, dass beim Verkauf an Privatkunden die Differenzbesteuerung immer die günstigere Alternative ist. Gleiches gilt für den Verkauf eines Fahrzeugs an Firmenkunden, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Dazu zählen zum Beispiel Humanmediziner, Versicherungsvertreter oder Kleinunternehmer. Die Differenzbesteuerung kommt aber immer nur in Betracht, wenn es nicht um ein Neufahrzeug handelt (§ 25a Abs. 7 Nr. 1 Buchst. a) UStG). Regelbesteuerung vorteilhaft für Firmenkunden ... ... aber nicht für Privatkunden und nicht vorsteuerabzugsberechtige Unternehmer Händler-Händler-Geschäft ◼◼Beispiel 2 Ein Autohaus erwirbt ein Fahrzeug (zulässigerweise) differenzbesteuert von einem Händler-Kollegen. 3-2014AUTO • STEUERN • RECHT 7 Steuern und Abgaben Autohaus hat Wahlrecht Das Autohaus hat das Wahlrecht „Differenz- oder Regelbesteuerung“ auch dann, wenn es einen Gebrauchtwagen von einem Händler-Kollegen ankauft, den Letzterer an das Autohaus unter Anwendung der Differenzbesteuerung verkauft. PRAXISHINWEIS | Beim Ankauf von einem Händlerkollegen sollte dann aber auch der Einkauf optimiert werden. Sehen Sie dazu unten. Fallgruppe 2: Verkauf / EU-Geschäft ◼◼Beispiel 3 Autohaus A kauft ein Fahrzeug für 10.000 Euro von Privat an. Das Fahrzeug soll an einen italienischen Unternehmenskunden mit einem Rohgewinnaufschlag in Höhe von 1.000 Euro verkauft werden. Die Lieferung erfüllt die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung (§§ 4 Nr. 1 Buchst. b), 6a UStG). Innergemeinschaft liche Lieferung Für differenzbesteuerte Umsätze gelten die üblichen Steuerbefreiungen – mit Ausnahme der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25a Abs. 5 Satz 2 UStG, Abschnitt 25a.1. Abs. 15 Sätze 3f. UmsatzsteuerAnwendungserlass). A müsste daher den VKP wie folgt kalkulieren: ◼◼Vergleichende Kalkulation / EU-Geschäft Differenzbesteuerung Regelbesteuerung Einkaufspreis 10.000 Euro 10.000 Euro + Rohgewinnaufschlag 1.000 Euro 1.000 Euro = Nettoverkaufspreis 11.000 Euro 11.000 Euro + USt: 19 % auf … … die Marge 190 Euro … den NettoVKP = VKP Firmenkunde spart die Umsatzsteuer auf die Marge 0 Euro 11.190 Euro 11.000 Euro Wieder spart der Firmenkunde bei Anwendung der Regelbesteuerung die Umsatzsteuer auf die Marge – dieses Mal aber nicht wie beim Inlandsgeschäft über den Umweg des Vorsteuerabzugs, sondern direkt über einen umsatzsteuerfreien Warenbezug und damit einen günstigeren Kaufpreis. Fallgruppe 3: Verkauf / Drittlandsgeschäft ◼◼Beispiel 4 Wie Beispiel 3. Der Kunde ist Russe; die Lieferung erfüllt die Voraussetzungen der §§ 4 Nr. 1 Buchst. a), 6 UStG an eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. A müsste den VKP wie folgt kalkulieren: 8 AUTO • STEUERN • RECHT 3-2014 Steuern und Abgaben ◼◼Vergleichende Kalkulation / EU-Geschäft Differenzbesteuerung Regelbesteuerung Einkaufspreis 10.000 Euro 10.000 Euro + Rohgewinnaufschlag 1.000 Euro 1.000 Euro = Nettoverkaufspreis 11.000 Euro 11.000 Euro + USt: 19 % auf … … die Marge 0 Euro … den Netto VKP = VKP 0 Euro 11.000 Euro 11.000 Euro Hier ist es – bei einem Fahrzeugankauf von Privat – auf den ersten Blick egal, welche der beiden Besteuerungsformen das Autohaus anwendet: immer erfolgt der Verkauf durch das Autohaus umsatzsteuerfrei. Denn bei Exporten in Drittländer arbeitet das Gesetz nach der Devise: „Exporte bringen Devisen und Devisen sind gut!“; beide Besteuerungsformen stellen daher die Umsätze steuerfrei. Exporte in Drittländer steuerfrei PRAXISHINWEISE | Es kann aber sinnvoll sein, die Differenzbesteuerung anzuwenden.Bei einem unvollständigen Beleg- und Buchnachweis könnte dann das Finanzamt nur die Differenzsteuer von Ihnen nachfordern. Auf der Rechnung müssen Sie sowohl auf die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG (§ 14a Abs. 6 UStG) hinweisen als auch auf die Anwendung der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a), § 6 UStG (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG). Fallgruppe 4: Einkauf / Händler-Händler-Geschäft ◼◼Beispiel 5 Autohaus B nimmt von einem Privatkunden ein sehr spezielles Fahrzeug in Zahlung und verkauft dieses sofort an Autohaus A weiter. A bietet derartige Fahrzeuge deutschlandweit an. Auch wenn A das Fahrzeug von einem anderen deutschen Händler (B) ankauft, gelten die Ausführungen zu Fallgruppe 1 entsprechend. Das heißt: A hat beim Verkauf die Wahl zwischen Differenz- und Regelbesteuerung. Einkauf optimieren Wichtig | Beim Ankauf des Fahrzeugs durch A steht noch nicht fest, ob für A ein differenzbesteuerter oder ein regelbesteuerter Ankauf günstiger ist. Das kann erst entschieden werden, wenn feststeht, ob A das Fahrzeug an einen Firmenkunden oder an einen Privatkunden verkauft. Daher sollte das Fahrzeug unter den Händlerkollegen zunächst differenzbesteuert veräußert werden und – für den Fall der Veräußerung an einen Firmenkunden – drei Zusatzvereinbarungen getroffen werden: 3-2014AUTO • STEUERN • RECHT 9 Steuern und Abgaben Drei Dinge regeln 1. Der Käufer (A) informiert den Händler-Kollegen (B), wenn er das Fahrzeug regelbesteuert weiterverkauft. 2.B optiert in diesem Fall nachträglich zur Regelbesteuerung und erteilt A eine berichtigte Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuer-Ausweis. 3.A zahlt B die daraus entstehende Mehrsteuer. Im Händler-Händler-Vertrag könnte die Klausel wie folgt aussehen: MUSTERKLAUSEL / Option zur Regelbesteuerung Der Käufer erwirbt das Fahrzeug zum Weiterverkauf. Optiert der Käufer bei der Weiterveräußerung zur Regel-Umsatzsteuer, ist er berechtigt, dies dem Verkäufer mitzuteilen. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet, auch seinen Umsatz der Regelbesteuerung zu unterwerfen und dem Käufer darüber eine ordnungsgemäße Rechnung (§ 14 UStG) mit gesondertem Umsatzsteuerausweis zu erteilen. Letzteres steht unter dem Vorbehalt, dass eine Option seitens des Verkäufers umsatzsteuerlich noch möglich ist, also die Jahressteuerfestsetzung noch nicht bestandskräftig ist. Der Käufer verpflichtet sich in diesem Fall zur Zahlung der Mehr-Umsatzsteuer. Grenze der nachträglichen Optionsmöglichkeit Beachten Sie | Die nachträgliche Option ist dem Verkäufer nur bis zur formellen Bestandkraft der Jahressteuerfestsetzung möglich (BFH, Urteil vom 10.12.2008, Az. XI R 1/08; Abruf-Nr. 090668; Abschnitt 25a.1. Abs. 21 in Verbindung mit Abschnitt 9.1. Abs. 3 und Abs. 4 UStAE). Checkliste für das Tagesgeschäft Die folgende Checkliste fasst die vorstehenden Überlegungen für Ein- und Verkäufer zusammenfassen. Damit können Sie auch auf einen Blick die drei Fälle erkennen, in denen Sie zur Regelbesteuerung optieren sollten: CHECKLISTE / Differenzbesteuerung oder Regelbesteuerung? DifferenzRegelbesteuerung Verkauf / Inland / Privatkundengeschäft ✓ Verkauf / Inland / Firmenkundengeschäft Verkauf / EU / Privatkundengeschäft ✓ ✓ Verkauf / EU / Firmenkundengeschäft 10 ✓ Verkauf / Drittland / Privatkundengeschäft ✓ Verkauf / Drittland / Firmenkundengeschäft ✓ Einkauf „Händler-Händler“ für ein differenz besteuertes Verkaufsgeschäft ✓ Einkauf „Händler-Händler“ für ein regelbesteuertes Verkaufsgeschäft AUTO • STEUERN • RECHT besteuerung ✓ 3-2014