Pflegehelfer/in

Transcrição

Pflegehelfer/in
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 1 von 21
Berufsinformationen einfach finden
Altenpflegehelfer/in
Die Tätigkeit im Überblick
Altenpflegehelfer/innen unterstützen Altenpfleger/innen bei allen Tätigkeiten
rund um die Betreuung und Pflege alter Menschen.
Sie arbeiten in Rehabilitationskliniken sowie in Klinikabteilungen, die auf die
Behandlung altersbedingter Erkrankungen spezialisiert sind (Geriatrie und
Im Altenheim
Gerontopsychiatrie). Zudem sind Altenpflegehelfer/innen in Seniorenwohn- und
Altenpflegeheimen, Altentagesstätten oder in Einrichtungen der Kurzzeitpflege tätig. Weitere
Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie bei ambulanten Altenpflege- und Altenbetreuungsdiensten.
Ihre pflegerischen Tätigkeiten üben sie vor allem in Patientenzimmern, Behandlungsräumen oder
Sanitärräumen aus. In Gruppen- und Aufenthaltsräumen betreuen bzw. unterstützen sie alte Menschen bei
der Freizeitgestaltung. Bei Spaziergängen mit Heimbewohnern oder Patienten einer Klinik sind sie
gelegentlich auch im Freien unterwegs. Im Rahmen der ambulanten Pflege führen sie Hausbesuche durch.
Die Ausbildung im Überblick
Der Ausbildungsgang Altenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an
Berufsfachschulen oder Fachschulen .
Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 1 Jahr, in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern 1
1/2 Jahre. Findet die Ausbildung in berufsbegleitender Form statt, beläuft sich ihre Dauer je nach Bundesland
oder Bildungsträger auf bis zu 3 Jahre.
Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET.
Lesezeichen-tauglicher Link
Wenn Sie diese Berufsbeschreibung als Lesezeichen/Favorit speichern oder die Adresse (per eMail)
weitergeben wollen, benutzen Sie bitte die folgende Adresse:
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=9063
Aufgaben und Tätigkeiten
Altenpflegehelfer/innen unterstützen Altenpfleger/innen bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder
und kranker alter Menschen. Sie übernehmen pflegerische Aufgaben wie die Hilfe bei der Körperpflege und
beim Essen, verabreichen nach ärztlicher Anordnung Medikamente und helfen älteren Menschen, ihren Alltag
zu bewältigen. Außerdem planen und organisieren sie gemeinsam mit anderen Pflegekräften Programme zur
Freizeitgestaltung für Senioren und Seniorinnen.
Tätigkeitsbezeichnungen
Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym
Pflegehelfer/in (Altenpflege)
Vergleichbare Berufsbezeichnungen im deutschsprachigen Ausland
Schweiz:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 2 von 21
Pflegeassistent/in
Österreich:
Pflegehelfer/in
Berufsbezeichnungen in englischer Sprache
Assistant carer (m/f) for the elderly
Assistant nurse (m/f) for the elderly
Berufsbezeichnung in französischer Sprache
Aide-Infirmier/Aide-Infirmière pour personnes âgées
Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen
Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung.
Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar.
Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)
Worum geht es?
Altenpflegehelfer/innen unterstützen Altenpfleger/innen bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und
Pflege alter Menschen.
Gemeinsam sind wir stark
Auch im fortgeschrittenen Alter möchten ältere Menschen trotz Gebrechen oder Krankheit noch ein aktives
und weitgehend selbstbestimmtes Leben führen - sei es in der eigenen Wohnung oder in einem Pflegeheim.
Altenpflegehelfer/innen betreuen und versorgen gemeinsam mit Altenpflegern und -pflegerinnen
pflegebedürftige ältere Menschen. Ihre Hauptaufgabe ist es, die so genannte Grundpflege selbstständig
durchzuführen: Sie helfen den älteren Menschen bei der Körperpflege, beim An- und
Auskleiden, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und ggf. bei der Nahrungsaufnahme und
sorgen ggf. für die fachgerechte Umbettung von schweren Pflegefällen. Nach ärztlicher
Verordnung verabreichen sie Medikamente, machen Einläufe und wechseln Verbände. In
Pflegeheimen bereiten sie Zimmer für Neuaufnahmen vor, sorgen für einen ausreichenden
Vorrat an Stationswäsche und halten Nachtwachen. Zudem regen sie die älteren Menschen - wo möglich - zu
körperlicher Bewegung an, um deren Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern. Altenpflegehelfer/innen
benötigen neben einer guten Konstitution vor allem Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Geduld,
Verantwortungsbewusstsein und Achtung vor dem Leben.
Schwere Lebenssituationen meistern
Ganz besonders stehen Altenpflegehelfer/innen älteren Menschen in schwierigen Lebenssituation zur Seite,
z.B. wenn der Ehepartner stirbt. Sie unterstützen pragmatisch die Neuordnung des Lebens,
stellen Kontakte zu sozialen Diensten und Behörden her und helfen beim Ausfüllen von
Formularen und Anträgen. Gleichermaßen bieten sie Gespräche an, helfen Kontakte im
Umfeld der Wohnung oder des Heims zu knüpfen und zu pflegen, regen die Teilnahme der
älteren Menschen an kulturellen Veranstaltungen an und gestalten gemeinsam mit anderen
Pflegekräften Feste und Ausflüge. Im Bereich der häuslichen Pflege
führen Altenpflegehelfer/innen Familienangehörige in Pflegetechniken und den Gebrauch
von Hilfsmitteln ein. Sie zeigen, wie man ältere Patienten fachgerecht umbettet oder
Gehhilfen einsetzt. Zu ihren Aufgaben gehört es außerdem, bei der Sterbebegleitung und
der Versorgung von Verstorbenen mitzuwirken. Typischerweise arbeiten
Altenpflegehelfer/innen in Einrichtungen der Altenpflege wie etwa in Seniorenheimen, Altenpflegeheimen oder
geriatrischen Kliniken.
Aufgaben und Tätigkeiten (Liste)
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 3 von 21
alte Menschen im Rahmen der Grundpflege versorgen
bei der Körperpflege behilflich sein, Salben auftragen, betten, umbetten
Krankenbeobachtungen durchführen
bei alltäglichen Aufgaben helfen, z.B. Mahlzeiten anrichten und ausgeben, an-, um- und auskleiden,
Toilettengänge ermöglichen
Pflichtgänge (Arztbesuche, Behördengänge) innerhalb und außerhalb des Heimes/der Wohnung
begleiten
bei Beschäftigungs- und Aktivierungsmaßnahmen mitwirken, z.B. zu Bastel- oder Handarbeiten
ermuntern
Feste, Feiern und Veranstaltungen mitgestalten
bei der Angehörigenarbeit mitwirken, helfende, informierende Gespräche führen
Arbeitsbedingungen
Ob in stationären Einrichtungen wie Altenheimen, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken oder bei
ambulanten Pflegediensten: Altenpflegehelfer/innen pflegen und betreuen hilfs- und pflegebedürftige alte
Menschen. Manche ihrer Patienten begleiten sie nur wenige Tage, doch nicht wenige pflegen sie über einen
längeren Zeitraum.
Meist sorgen sie für mehrere Patienten und sind fast den ganzen Tag auf den Beinen. Manche Tätigkeiten,
wie das Umbetten Bettlägeriger, sind zum Teil mit hohem Körpereinsatz verbunden. Da sie im
Zusammenhang mit pflegerischen Tätigkeiten in unmittelbarem körperlichem Kontakt mit Patienten stehen,
werden sie mit Körperausscheidungen, Wunden und Blut sowie entsprechenden Gerüchen konfrontiert. Um
sich vor Infektionen zu schützen, beachten sie Arbeitsvorschriften und tragen ggf. Schutzkleidung. Der
häufige Umgang mit Desinfektions- und Hautpflegemitteln kann zu Hautreizungen führen. Neben der
körperlichen Belastung sind Altenpflegehelfer/innen oft auch seelischen Belastungen ausgesetzt, etwa wenn
sie Sterbende begleiten oder Verstorbene versorgen.
Ihre Aufgaben erfüllen sie unter Aufsicht von Altenpflegern und -pflegerinnen sowie nach Anweisungen der
behandelnden Ärzte und Ärztinnen. Dabei arbeiten sie häufig im Team mit Kollegen. Trotz Zeitdruck sollten
sich Altenpflegehelfer/innen neben ihrer pflegerischen Arbeit immer wieder Zeit für ein Gespräch, ein Spiel
oder einen Spaziergang mit den alten Menschen nehmen. Manche von ihnen sind sehr einsam, andere
haben keinen Lebensmut mehr. Hier ist vor allem Einfühlungsvermögen gefragt. Insbesondere im Umgang
mit dementen oder geistig verwirrten Patienten muss viel Geduld aufgebracht werden.
Wegen häufiger Personalwechsel im Schichtdienst muss jede Pflegemaßnahme genau dokumentiert werden.
Nur so wissen die Kollegen und Ärzte der nächsten Schicht, was zu tun ist.
Da Patienten oder Bewohner häufig rund um die Uhr betreut bzw. beobachtet werden müssen, sind
Altenpflegehelfer/innen insbesondere in Heimen und Krankenhäusern im Schichtdienst auch nachts und am
Wochenende tätig. Sie richten ihren Arbeitsablauf nach den Pflege- und Behandlungsplänen sowie dem Wohl
der Patienten.
Arbeitszeit
Da hilfs- und pflegebedürftige alte Menschen oft rund um die Uhr betreut werden müssen, sind
Altenpflegehelfer/innen häufig im Schichtdienst tätig. Auch Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sind
üblich.
Zusammenarbeit und Kontakte
Sie unterstützen Altenpfleger/innen bei der Betreuung und Pflege alter Menschen. Während sie die Patienten
in der ambulanten Pflege häufig allein versorgen, sind Altenpflegehelfer/innen im stationären Bereich meist in
ein Pflegeteam aus Fachkräften der Alten- und Krankenpflege eingebunden. Über die medizinische
Versorgung der Patienten verständigen sie sich in erster Linie mit Ärzten und Ärztinnen verschiedener
Fachrichtungen. Darüber hinaus informieren und beraten Altenpflegehelfer/innen Angehörige z.B. hinsichtlich
der Pflege in häuslicher Umgebung. Mitunter haben sie Kontakt zu Mitarbeitern von Behörden, etwa wenn sie
alte Menschen bei Behördengängen begleiten.
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 4 von 21
Körperliche Aspekte
Leichte bis mittelschwere Arbeit, nicht selten auch schwere körperliche Arbeit, meist im Gehen und
Stehen, häufig Zwangshaltungen
Arbeit meist in geschlossenen Räumen, in Abhängigkeit von Jahreszeiten und Witterung auch im
Freien
(im Rahmen der Freizeitgestaltung, z.B. Spaziergänge)
Kontakt mit Ausscheidungen, Erbrochenem, Blut - Geruchsbelästigung
(Ausscheidungen, Körpergerüche, Desinfektionsmittel)
Z.T. Umgehen mit Haut reizenden und allergieauslösenden Stoffen
(Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel)
Meist unregelmäßige Arbeitszeiten (Schichtdienst, Nachtdienst, Wochenenddienst), Zeitdruck je nach
Tätigkeitsbereich möglich
Z.T. wechselnde Arbeitsorte
(insbesondere in der ambulanten Altenpflege)
Psychische Aspekte
Pflegen, Versorgen, Betreuen von älteren Menschen
Wechsel von Team- und verantwortlicher Einzelarbeit
Umgehen mit alten und z.T. behinderten, kranken oder verwirrten Menschen (dabei ständiger
unmittelbarer Körperkontakt) sowie Angehörigen
Meist unregelmäßige Arbeitszeiten (Schichtdienst, Nachtdienst, Wochenenddienst), Zeitdruck je nach
Tätigkeitsbereich möglich
Z.T. wechselnde Arbeitsorte
(insbesondere in der ambulanten Altenpflege)
Arbeitsorte/Branchen
Sie arbeiten in Rehabilitationskliniken sowie in Klinikabteilungen, die auf die Behandlung altersbedingter
Erkrankungen spezialisiert sind (Geriatrie und Gerontopsychiatrie). Zudem sind Altenpflegehelfer/innen in
Seniorenwohn- und Altenpflegeheimen, Altentagesstätten oder in Einrichtungen der Kurzzeitpflege tätig.
Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie bei ambulanten Altenpflege- und Altenbetreuungsdiensten.
Ihre pflegerischen Tätigkeiten üben sie vor allem in Patientenzimmern, Behandlungsräumen oder
Sanitärräumen aus. In Gruppen- und Aufenthaltsräumen betreuen bzw. unterstützen sie alte Menschen bei
der Freizeitgestaltung. Bei Spaziergängen mit Heimbewohnern oder Patienten einer Klinik sind sie
gelegentlich auch im Freien unterwegs. Im Rahmen der ambulanten Pflege führen sie Hausbesuche durch.
Arbeitsbereiche/Branchen
Gesundheitswesen
Krankenhäuser, z.B. geriatrische und gerontopsychiatrische Abteilungen, Pflege- und
Rehabilitationskliniken
sonstige Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens, z.B. Kurzzeitpflegeeinrichtungen
mit pflegerischer Betreuung
sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen, z.B. Tages- und
Hauskrankenpflegedienste
Sozialwesen
Altenwohnheime
Altenheime
Altenpflegeheime
ambulante soziale Dienste, z.B. häusliche Altenpflege- und Altenbetreuungsdienste,
Sozialstationen, Diakonien und "betreutes Wohnen"
Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe, z.B. paritätische Verbände mit
ambulantem Pflegedienst
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 5 von 21
Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime), z.B. Wohnheime für behinderte Menschen
Tagesstätten (ohne Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte und Jugendzentren), z.B.
Altenbegegnungsstätten und -tagesstätten mit pflegerischer Betreuung
sonstige soziale Beratungsstellen, z.B. Seniorenberatungsstellen und Selbsthilfeorganisationen
mit Pflegeberatung
Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in folgenden Arbeitsbereichen/Branchen:
Privathaushalte
private Haushalte mit sonstigem Hauspersonal, z.B. Betreuung von
Seniorenwohngemeinschaften und pflegebedürftigen Familienangehörigen
Personalberatung, Personalvermittlung, Personalleasing
Überlassung von Arbeitskräften, z.B. Zeitarbeitsfirmen für den Pflegebereich
Arbeitsorte
Typische Arbeitsorte sind:
Funktionsräume
Wohnräume
Gruppenräume
Wechselnde Arbeitsorte (beispielsweise bei Hausbesuchen)
In Abhängigkeit von Jahreszeit und Witterung auch im Freien (beispielsweise, wenn Freizeitaktivitäten
und Spaziergänge veranstaltet werden)
Arbeitsmittel
Mit Lagerungshilfen wie Dekubitusfellen oder Schaumstoffkissen erleichtern Altenpflegehelfer/innen
bettlägerigen alten Menschen das Liegen. Rollbetten ermöglichen den schonenden Transport bettlägeriger
Patienten, Rollstühle die Mobilität gehbehinderter Menschen. Sie behandeln Druckstellen oder wunde Stellen
mit Einreibemitteln, Puder, Salben oder Umschlägen und legen Verbände an. Wenn sie alte Menschen bei
der Körperpflege unterstützen, verwenden sie die üblichen Wasch- und Pflegeutensilien. Den
Gesundheitszustand der zu betreuenden Menschen überwachen sie mit unterschiedlichen Messgeräten und
Instrumenten, z.B. Blutdruckmessgeräten oder Fieberthermometern. Je nach Arbeitsplatz organisieren sie
Aktivitäten wie Bastel- und Handarbeiten und setzen dafür entsprechende Materialien ein. Am Computer
dokumentieren sie Pflegemaßnahmen und erstellen Pflegeprotokolle.
Zugang zur Tätigkeit
Die Erwerbstätigkeit in diesem Beruf und unter dieser Berufsbezeichnung ist an eine Erlaubnis gebunden und
setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpflegehelfer/in voraus.
Zugangsberuf:
Altenpflegehelfer/in
Unmittelbare Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen
Sie suchen für den Ausgangsberuf Altenpflegehelfer/in verwandte Berufe oder Tätigkeiten, auf die Sie sich
bewerben können, ohne eine neue Ausbildung zu absolvieren? Oder sind Sie Arbeitgeber und suchen nach
einer Alternative für die Besetzung einer Arbeitsstelle?
Hier finden Sie verwandte Berufe, die als Job- bzw. Besetzungsalternativen relevant sein können. Bei
manchen Alternativen werden nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs angeboten, andere erforden eine
Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann.
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 6 von 21
Job- und Besetzungsalternativen
für die Gesamttätigkeit (i.d.R. kurze Einarbeitung):
Altenbetreuer/in (in BERUFENET)
Fachkraft für Altenbetreuung (in BERUFENET)
für Teiltätigkeiten und Spezialisierungsformen (mit/ohne Einarbeitungszeit):
Ambulante/r Pfleger/in (in BERUFENET)
in angrenzenden Berufen:
Krankenpflegehelfer/in - Altenpflege (in BERUFENET)
in Berufen mit niedrigerem Qualifikationsniveau:
Helfer/in - Altenpflege (in BERUFENET)
Eine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen ist unter Erläuterungen zu den einzelnen
Verwandtschaftsstufen abrufbar.
Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers
Die hier genannten Bereiche und Berufe basieren auf gemeinsamen Kenntnissen, Fertigkeiten und
Erfahrungen. Jedoch erfordern die im Folgenden genannten Jobalternativen eine längere Einarbeitung, eine
Zusatzausbildung oder eine neue Ausbildung, die allerdings oft verkürzt absolviert werden kann.
Ggf. können auch die Vorläuferberufe der genannten Jobalternativen sowie entsprechende Berufe der
ehemaligen DDR eine Alternative auf dem Arbeitsmarkt darstellen.
Bereich Haus- und Familienpflege, Heilerziehungspflege, Sozialpflege
Ebenso wie Altenpflegehelfer/innen betreuen und pflegen Fachkräfte des hier genannten Bereichs
hilfsbedürftige Menschen. Sie führen Gespräche mit ihnen, beraten sie in ihren persönlichen und
sozialen Angelegenheiten und helfen ihnen bei der Alltagsbewältigung. Auch sie benötigen
pädagogische und psychologische Kenntnisse, Einfühlungsvermögen, Geduld und Kontaktfähigkeit.
Jobalternativen:
Haus- und Familienpflegehelfer/in (in BERUFENET)
Heilerziehungspflegehelfer/in (in BERUFENET)
Sozialbetreuer/in (in BERUFENET)
Sozialassistent/in (in BERUFENET)
Sozialhelfer/in (in BERUFENET)
Jobalternativen durch Vorläuferberufe und Berufe der ehemaligen DDR:
Sozialpflegeassistent/in (in BERUFENET)
Bereich Gesundheits- und Krankenpflege
Wie Altenpflegehelfer/innen pflegen und versorgen Fachkräfte dieses Bereiches kranke Menschen. Sie
waschen und betten Patienten, wechseln Verbände und verabreichen nach ärztlicher Anordnung
Medikamente. Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und psychische Belastbarkeit sind
in beiden Bereichen wichtige Voraussetzungen.
Jobalternativen:
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in (in BERUFENET)
Jobalternativen durch Vorläuferberufe und Berufe der ehemaligen DDR:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Krankenpflegehelfer/in (in BERUFENET)
Facharbeiter/in - Krankenpflege (in BERUFENET)
Seite 7 von 21
Bereich Hauswirtschaft
Wie Altenpflegehelfer/innen betreuen und versorgen Hauswirtschaftshelfer/innen kranke, behinderte
und ältere Menschen. Interesse, anderen zu helfen, wie auch Bereitschaft zu praktisch-zupackender
Tätigkeit werden hier wie dort gebraucht.
Jobalternativen:
Hauswirtschaftshelfer/in (in BERUFENET)
Jobalternativen durch Vorläuferberufe und Berufe der ehemaligen DDR:
Wirtschaftspfleger/in (in BERUFENET)
Bereich Körperpflege
Altenpflegekräfte wie Fachkräfte für Podologie übernehmen Aufgaben in der Körperpflege. Sie haben
Erfahrung im pflegenden Umgang mit Menschen und Kenntnisse im Bereich Gesundheit und Hygiene.
Jobalternativen:
Podologe/Podologin (in BERUFENET)
Jobalternativen durch Vorläuferberufe und Berufe der ehemaligen DDR:
Medizinische/r Fußpfleger/in (in BERUFENET)
Auch denkbar:
Altenpflegehelfer/innen haben umfangreiche Kenntnisse über technische und andere Pflegehilfsmittel.
Deshalb ist auch eine Beschäftigung im Verkauf und Vertrieb, z.B. als Fachberater/in oder Verkäufer/in im
Sanitätsfachhandel, möglich.
Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers
Arbeitnehmer/innen der hier genannten Bereiche besitzen durch ihre Ausbildung und Berufstätigkeit
Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen, die für die Ausübung der Tätigkeit als
Altenpflegehelfer/in von Vorteil sind. Jedoch erfordern die im Folgenden genannten Besetzungsalternativen
eine längere Einarbeitung.
Bereich Haus- und Familienpflege, Sozialpflege
Fachkräfte dieser Berufe versorgen, pflegen und unterstützen wie Altenpflegekräfte hilfsbedürftige
Menschen. Sie führen Gespräche mit ihnen, beraten sie in ihren persönlichen und sozialen
Angelegenheiten und helfen ihnen bei der Alltagsbewältigung einschließlich der hauswirtschaftlichen
Grundversorgung. Auch sie benötigen pädagogische und psychologische Kenntnisse,
Einfühlungsvermögen, Geduld und Kontaktfähigkeit.
Besetzungsalternativen:
Haus- und Familienpflegehelfer/in (in BERUFENET)
Sozialbetreuer/in (in BERUFENET)
Sozialassistent/in (in BERUFENET)
Sozialhelfer/in (in BERUFENET)
Besetzungsalternativen durch Berufe der ehemaligen DDR:
Sozialpflegeassistent/in (in BERUFENET)
Bereich Gesundheits- und Krankenpflege
Fachkräfte aus der Gesundheits- und Krankenpflege versorgen wie Altenpflegehelfer/innen kranke und
hilfsbedürftige Menschen. Auch sie waschen und betten Patienten, wechseln Verbände und
verabreichen nach ärztlicher Anordnung Medikamente. Einfühlungsvermögen,
Verantwortungsbewusstsein und psychische Belastbarkeit sind in beiden Bereichen wichtige
Voraussetzungen.
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 8 von 21
Besetzungsalternativen:
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in (in BERUFENET)
Krankenpflegehelfer/in (in BERUFENET)
Besetzungsalternativen durch Berufe der ehemaligen DDR:
Facharbeiter/in - Krankenpflege (in BERUFENET)
Neigungen und Interessen
Förderlich:
Neigung zu helfendem, förderndem, anleitendem Umgang mit Menschen
(z.B. Hilfestellung beim Bewegen und Fortbewegen leisten)
Interesse an medizinischen Sachverhalten
(gewissenhaftes Durchführen einfacher Prophylaxen)
Neigung zu praktisch-zupackender Tätigkeit
(gewisser Anteil hauswirtschaftlicher Arbeiten)
Nachteilig:
Abneigung gegen körperlich anstrengende Arbeit
(Lagern und Umbetten Pflegebedürftiger)
Abneigung gegen Körperkontakt mit fremden Menschen
(Versorgen im Hygienebereich)
Abneigung gegen Umgang mit psychisch veränderten (z.B. verwirrten) Menschen
(z.B. Alzheimer- oder Demenzkranken)
Fähigkeiten
Notwendig:
Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter
Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist
vorteilhaft.
Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
(Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss )
Durchschnittliches mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
(Anleiten betreuter Menschen, Abfassen von Leistungsnachweisen usw.)
(Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
Durchschnittliche Beobachtungsgabe
(Beobachten des körperlichen und seelischen Zustands der zu Betreuenden)
Durchschnittliche praktische Anstelligkeit
(Ausführen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten)
Gutes Personengedächtnis
(teilweise wechselnde Patienten/Klienten)
Förderlich:
Einfallsreichtum, Improvisationsfähigkeit
Kenntnisse und Fertigkeiten
Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten sind
gegebenenfalls vertiefte Kenntnisse in Bereichen wie den Folgenden förderlich:
Rehabilitation
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 9 von 21
Pflegedokumentation
Arbeitsverhalten
Notwendig:
Verantwortungsbewusstsein
(Umgang mit Pflegebedürftigen)
Kontaktfähigkeit
Einfühlungsvermögen, Taktgefühl, Geduld, Beherrschtheit, Selbstkontrolle
(Umgehen mit z.T. verwirrten oder aggressiven älteren Menschen)
Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Geschick im Umgang mit Menschen)
Umstellfähigkeit
(Fähigkeit, sich auf ständig wechselnde Situationen einzustellen)
Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität
(Umgehen mit kranken und sterbenden alten Menschen)
Ordnungssinn, Sinn für Sauberkeit, Hygienebewusstsein
(Berücksichtigung von Hygienebestimmungen)
Förderlich:
Ausgeglichenes, Zuversicht vermittelndes Auftreten und Verhalten
Gepflegtes Äußeres
(Umgehen mit Angehörigen, Kollegen/Kolleginnen)
Nachteilig:
Neigung zu Ekelreaktionen gegenüber Körpergerüchen, Ausscheidungen
Ausschließend:
Keine Angaben
Körperliche Eignungsvoraussetzungen
Körperkraft, Körpergewandtheit, durchschnittlich
(Betten und Lagern von bettlägerigen alten Menschen)
Volle Funktionsfähigkeit der Hände, Arme, Beine und Wirbelsäule
(Stützen, Drehen und Halten von bettlägerigen Personen)
Seh- und Hörvermögen, normal bzw. ausreichend korrigiert, Aussprache, verständlich
(Führen von Gesprächen mit den zu betreuenden alten Menschen)
Normaler Tast- und Geruchssinn,
Widerstandsfähige Haut, besonders an den Händen
(Kontakt mit hautreizenden Reinigungs- und Desinfektionsmitteln)
Keine chronischen Infektionskrankheiten, keine Bazillendauerausscheider
Körperliche Eignungsrisiken
Bei folgenden körperlichen Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/die Ärztin eingeschaltet
werden:
Unterdurchschnittliche Körperkraft, -gewandtheit,
Eingeschränkte Hände, Arme, Beine oder Wirbelsäule, Funktionsfähigkeit bzw. Beweglichkeit
Nicht ausreichend korrigierbare Einschränkungen Seh- oder Hörvermögen,
Eingeschränkter Tast- oder Geruchssinn
Sprachfehler
Nicht widerstandsfähige Haut, insbesondere an den Händen
Chronische Infektionskrankheiten
(Bazillendauerausscheider)
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 10 von 21
Kompetenzen
Das hier dargestellte berufliche Grundprofil / Standardprofil ist eine Auswahl an bedeutsamen Fertigkeiten
und Kenntnissen, die den vorliegenden Beruf charakterisieren. Die Auswahl dieser Kompetenzen erfolgt auf
der Basis von Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Studienordnungen sowie der Auswertung von Bewerber- und
Stellenangeboten. Das Grundprofil der Kompetenzen und Aufgabenbereiche dient als Hilfestellung für
Arbeitgeber und Arbeitssuchende und unterstützt den automatischen Abgleich (Matching-Prozess) von
Bewerber- und Stellenangeboten. Dabei werden die Anforderungen eines Arbeitgebers an neue
Mitarbeiter/innen mit den Angaben der Arbeitssuchenden über ihre Qualifikationen und Erfahrungen
abgeglichen. Durch Löschungen und Ergänzungen von Kompetenzen kann jedes Grundprofil individuell
angepasst werden.
Das Grundprofil wird unterteilt in:
Fachliche Kompetenzen (Hard Skills)
Fertigkeiten und Kenntnisse, die man üblicherweise in der Ausbildung und/oder in der Berufstätigkeit erwirbt.
Ausbildungsbestandteile sind durch den Zusatz (Ausbildung) gekennzeichnet.
Soziale Kompetenzen (Soft Skills)
Persönliche und soziale Eigenschaften, die für den beruflichen Erfolg ebenso ausschlaggebend sein können
wie fundierte Fachkompetenz.
Arbeitsbereiche/Funktionen
Typische Einsatz- und Aufgabenbereiche. In der Aufstellung gekennzeichnet mit (Arbeitsbereich).
Sonstige spezielle und übergreifende Kompetenzen
Kompetenzen, die speziell auf den jeweiligen Arbeitsplatz bzw. den/die Bewerber/in abgestimmt sind, die nur
für ganz bestimmte Aufgaben oder nur in einem bestimmten Betrieb benötigt werden wie zum Beispiel:
Fremdsprachen, EDV-Kenntnisse, die Bedienung bestimmter Software-Produkte, besondere Techniken oder
Führerscheine. Diese "besonderen" Kompetenzen können hier nicht aufgeführt werden, obwohl sie oft für
eine spezielle Tätigkeit von großer Bedeutung sind.
Kompetenzen
Ältere Menschen (Betreuung etc.) (Ausbildung)
Altenpflegehilfe (Ausbildung)
Freizeitgestaltung (Ausbildung)
Grundpflege (Ausbildung)
Weitere Kompetenzen
Altenarbeit, Seniorenarbeit
Altenpflege
Ambulante/mobile Pflege
Betreuung (Arbeitsbereich/Funktion)
Diätetik (Ausbildung)
Geriatrie, Gerontologie (Pflege, Assistenz)
Gesundheitsvorsorge (Prävention)
Hauswirtschaft (Ausbildung)
Rehabilitation (Pflege, Assistenz) (Ausbildung)
Rettungsmaßnahmen, Erste Hilfe (Ausbildung)
Sterbebegleitung
Soft Skills
Anpassungsfähigkeit
Einfühlungsvermögen
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 11 von 21
Erscheinungsbild
Kontaktfähigkeit
Psychische Belastbarkeit
Umgangsformen (in KURSNET)
Verantwortungsbewusstsein
Zuverlässigkeit
Der vollständige Kompetenzen-Katalog (Hard-/Softskills, Arbeitsbereiche/Funktionen, Sprachen,
Führerscheine, Lizenzen) kann heruntergeladen werden im Microsoft-Excel-Format (718kB). Bitte beachten
Sie auch die Hinweise zum Kompetenzenkatalog.
Verdienst/Einkommen
Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der
Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden.
Das Einkommen ist wesentlich von den jeweils spezifischen Arbeits- und Qualifikationsanforderungen
abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung, Lebensalter, Verantwortlichkeit und die Wichtigkeit
der Arbeit berücksichtigt.
Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt,
Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regionale und branchenabhängige
Einkommensunterschiede auf.
Bei einer Tätigkeit als Altenpflegehelfer/in im gewerblichen Arbeitnehmerverhältnis kann die tarifliche
Bruttogrundvergütung beispielsweise € 1.616 bis € 1.938 im Monat betragen.
Quellen:
DRK-Tarifvertrag Land Sachsen
Informationen über Einkommensmöglichkeiten geben auch, zum Teil kostenpflichtig, die folgenden Internet-Seiten:
Berufswelt
Personalmarkt Gehaltsanalyse
Süddeutsche Zeitung online - Gehaltstest
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für eine qualifizierte Pflege,
Versorgung und Betreuung alter Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft erforderlich sind.
Während der Ausbildung lernt man beispielsweise:
welche körperlichen, psychischen und sozialen Veränderungen im Alter ablaufen
welche altersbedingten Krankheitsbilder (auch psychische Erkrankungen) es gibt, wie pflegerelevante
Krankheitsbilder und ihre Symptome zu erkennen und wie sie behandelbar sind, welche Medikamente
unter welchen Voraussetzungen verabreicht werden
wie man alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegt, das heißt sie je nach Grad der
Pflegebedürftigkeit nur in ihrer Lebensführung unterstützt bis hin zur Versorgung komplett
pflegebedürftiger Menschen
wie der Pflegeprozess geplant und dokumentiert wird, auch mit Hilfe der EDV
wie gerontopsychiatrisch Erkrankte, alte Menschen mit Behinderungen und insbesondere
Schwerstkranke und Sterbende gepflegt und betreut werden
wie man bei der Behandlung und Rehabilitation kranker und behinderter alter Menschen, einschließlich
der Ausführung ärztlicher Verordnungen, mitwirkt
wie Notfallsituationen zu erkennen sind und gegebenenfalls erste Hilfe geleistet wird
welche Wohnformen im Alter in Frage kommen und was bei der Pflege alter Menschen in ihrer
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 12 von 21
häuslichen Umgebung bzw. in stationären Einrichtungen der Altenhilfe zu beachten ist
welche Maßnahmen zu Gesundheitsvorsorge und -förderung (einschließlich der Ernährungsberatung)
sowie Hygiene zu ergreifen sind
wie der Lebensalltag und die soziale Umgebung alter Menschen beim pflegerischen Handeln
berücksichtigt wird, z.B. Familienbeziehungen und soziale Bezüge
wie man alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützt, welche Hilfsmittel
dabei zum Einsatz kommen können
wie man alten Menschen bei der Haushaltsführung (Putzen, Textil- und Wäschepflege,
Nahrungszubereitung) und den Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. Einkäufe tätigen,
Bankgeschäfte erledigen) hilft bzw. wie man den Haushalt zeit- und kostensparend führt
wie man Nahrung zubereitet, eventuell unter Beachtung bestimmter Diätanforderungen (z.B. für
Diabeteskranke)
wie der Alltag alter Menschen gestaltet werden kann, z.B. durch tagesstrukturierende Maßnahmen;
musische, kulturelle, handwerkliche und sportliche Beschäftigungsangebote, Feste und
Veranstaltungsangebote; wie Medien sinnvoll genutzt werden können (z.B. Internet und E-Mail)
wie man alte Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten betreut und berät und sie
zu einer möglichst eigenständigen Lebensführung anregt, einschließlich der Förderung sozialer
Kontakte
welche berufstypischen Problemsituationen (z.B. Pflege als Berufstätigkeit in der Privatsphäre
Fremder, Umgang mit geistig verwirrten alten Menschen) auftreten können und wie man damit umgeht,
welche Rolle Familienbeziehungen und soziale Bindungen spielen können
wie man situationsbezogen Gespräche führt, z.B. mit Angehörigen oder Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen sozialer Einrichtungen oder von Behörden
welche rechtlichen Regelungen in der Altenpflegehilfe zu beachten sind
welche Träger, Dienste und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens für die Altenpflegehilfe
von Bedeutung sind
wie qualitätssichernde Maßnahmen in der Altenpflege durchzuführen sind
Während der praktischen Ausbildung
werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in den verschiedenen stationären und
ambulanten Einrichtungen der Altenpflege angewendet, z.B. in ambulanten Pflegediensten, Tages- und
Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Altentagesstätten der Altenclubs, Altenwohn- oder -pflegeheimen,
Krankenhäusern oder gerontopsychiatrischen Einrichtungen.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen.
Ausbildungsaufbau
Beispiel für den Unterrichtsplan einer Altenpflegehilfe-Ausbildung
Unterrichtsfächer
Wochenstunden
Allgemeiner Lernbereich
Deutsch/Kommunikation/Politik
2
Religion
1
Berufskunde
1
Rechtskunde/Sozialrecht
2
Fachspezifischer Lernbereich
Psychologie/Soziologie
2
Didaktik und Methodik der Geragogik
3
Geragogische Medien: Gestalten, Bewegen, Darstellen 4
Tagesgestaltung
2
Medizinische Grundlagen
5
Ernährungslehre
1
Arzneimittellehre
1
Gerontopsychiatrie und -neurologie
2
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Pflege des alten Menschen
6
Summe der Wochenstunden
32
Seite 13 von 21
Die Angebote können je nach Bundesland und Schule hiervon abweichen. Einzelheiten finden Sie in der
Datenbank KURSNET.
Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung auf Grundlage landesspezifischer Altenpflegegesetze oder
Prüfungsordnungen abgeschlossen.
Erforderliche Nachweise
Zur Prüfung zugelassen werden Schüler/innen der Altenpflegeschule, die regelmäßig und erfolgreich am
Unterricht teilgenommen und die praktische Ausbildung in Altenpflegeeinrichtungen erfolgreich durchlaufen
haben. Über die praktischen Ausbildungsabschnitte sind Berichte zu verfassen, die benotet werden.
Außerdem stellt die Praktikumsstelle eine Beurteilung aus, die der Schule vorzulegen ist.
Die Prüfungsordnungen enthalten Sonderregelungen für die Zulassung schulfremder Bewerber/innen. Diese
müssen u.a. nachweisen, dass sie auf die Prüfung ausreichend vorbereitet sind.
Erforderliche Prüfungen
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und ggf. einem mündlichen Teil.
Schriftlich wird in der Regel in zwei oder drei Fächern geprüft, beispielsweise in Gerontologie, Gesundheits-,
Krankheits- und Ernährungslehre sowie Krankenpflege.
In der praktischen Prüfung ist eine Aufgabe aus der Altenpflegepraxis zu lösen. Beispielsweise sind
Maßnahmen der Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Bewegungsunterstützung durchzuführen und dem
Prüfungsausschuss zu erläutern. Meist ist auch eine Pflegedokumentation über die durchgeführten
Maßnahmen anzufertigen.
Eine mündliche Prüfung wird in den meisten Bundesländern nur auf Wunsch des Prüflings bzw. bei nicht
eindeutiger Endzensur abgelegt.
Abweichend hiervon wird in Schleswig-Holstein eine praktische und eine mündliche Prüfung durchgeführt.
Anstelle der schriftlichen Prüfung ist eine Hausarbeit zu schreiben.
Wiederholung der Abschlussprüfung
Wer die Abschlussprüfung oder Teile davon nicht bestanden hat, kann diese in der Regel einmal zum
nächsten Prüfungstermin wiederholen. Ob und in welchem Umfang die Schüler/innen weiterhin an der
Ausbildung teilzunehmen haben, bestimmt im Allgemeinen der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Ob die gesamte Prüfung oder nur die nicht bestandenen Teile wiederholt werden müssen, ist je nach
Bundesland unterschiedlich geregelt.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei einem staatlichen Prüfungsausschuss an der ausbildenden Altenpflegeschule abgelegt.
Zusatzqualifikationen
Das Abschlusszeugnis kann je nach Bundesland bzw. schulischer Vorbildung die Zuerkennung des
erweiterten Hauptschulabschlusses oder eines mittleren Bildungsabschlusses beinhalten, wenn
nachgewiesen wird, dass man fünf Jahre lang an Fremdsprachenunterricht teilgenommen hat.
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 14 von 21
Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen.
Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnungen lauten (unterschiedlich je nach Bundesland):
Staatlich geprüfter Altenpflegehelfer/Staatlich geprüfte Altenpflegehelferin
Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer/Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin
Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin
Kranken- und Altenpflegehelfer/Kranken- und Altenpflegehelferin
Pflegefachhelfer (Altenpflege) /Pflegefachhelferin (Altenpflege)
Ausbildungsform
Der theoretische und praktische Unterricht findet an staatlichen bzw. staatlich anerkannten
Altenpflegeschulen statt. Die Bezeichnung dieser Schulen ist nicht einheitlich. sie lauten zum Beispiel:
Lehranstalt für Altenpflege, Berufsfach - oder Fachschule für Altenpflege oder auch Fachschule für
Sozialwesen.
Ein Berufspraktikum bzw. praktische Ausbildungsabschnitte in Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen der
Altenpflege oder in Krankenhäusern mit geriatrischen Abteilungen ergänzen den Unterricht.
In einigen Bundesländern ist die Ausbildung in der Altenpflegehilfe mit der Altenpflegeausbildung verknüpft.
Die Prüfung für Altenpflegehilfe legt man dann nach dem ersten gemeinsamen Ausbildungsjahr ab.
Die Ausbildung wird sowohl in Vollzeitform als auch in berufsbegleitender Teilzeitform angeboten.
Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 1 Jahr, in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern 1
1/2 Jahre. Findet die Ausbildung in berufsbegleitender Form statt, beläuft sich ihre Dauer je nach Bundesland
oder Bildungsträger auf bis zu 3 Jahre.
Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET.
Verkürzung aufgrund der Vorbildung
Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern verkürzt werden. Die Bestimmungen
sind:
Die Ausbildung kann um bis zu einem Drittel gekürzt werden, wenn die Schüler/innen bereits ein
Berufsgrundbildungsjahr Gesundheit, ein freiwilliges soziales Jahr oder eine mindestens einjährige berufliche
pflegerische Tätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens ausgeübt haben.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen.
Verkürzung aufgrund der Leistung
Eine Verkürzungsmöglichkeit aufgrund der Leistung ist rechtlich nicht vorgesehen und wird auch nicht
praktiziert.
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 15 von 21
Verlängerungen
Wer die Abschlussprüfung oder Teile davon nicht bestanden hat, kann diese in der Regel einmal zum
nächsten Prüfungstermin, spätestens nach einem Jahr, wiederholen. Ob und in welchem Umfang die
Schüler/innen weiterhin an der Ausbildung teilzunehmen haben, bestimmt im Allgemeinen der/die Vorsitzende
des Prüfungsausschusses. Wurde ein/e Auszubildende/r nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (z.B. wegen
nicht erfolgreich absolvierten Praktikums), so ist die gesamte Ausbildung zu wiederholen.
In welchen Fällen Fehlzeiten auf die reguläre Ausbildungszeit angerechnet werden können und in welchen
Fällen die Ausbildung verlängert werden kann, ist in den Altenpflegegesetzen und Prüfungsordnungen der
Länder geregelt.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen.
Ausbildungssituation/-bedingungen
Der theoretische und praktische Unterricht wird in den Räumen der Altenpflegeschule erteilt. Üblicherweise
wird im Klassenverband gelernt, wie die meisten das von der allgemein bildenden Schule her kennen, zum
Teil in Kleingruppen, mit engem Kontakt zu den Lehrkräften. Es gibt Vollzeit- wie Teilzeitlehrgänge.
Ausbildungsstätten in unterschiedlicher Trägerschaft existieren in fast allen Bundesländern; einige erheben
Ausbildungsgebühren.
Die praktische Ausbildung findet in der Regel in verschiedenen stationären wie ambulanten Einrichtungen der
Altenhilfe und Altenpflege in der Nähe der jeweiligen Ausbildungsstätte statt, wobei - besonders im
ambulanten Bereich - viele alte Menschen in ihrem privaten häuslichen Umfeld betreut werden. Häufig ist also
mit wechselnden Arbeitsorten zu rechnen, und - wie in allen Pflegeberufen - mit Schichtdienst, denn
Hilfsbedürftige brauchen auch abends und am Wochenende Betreuung.
So lernen die angehenden Altenpflegehelfer/innen ihren künftigen Arbeitsalltag von der Pike auf kennen.
Natürlich werden sie unter Anleitung schrittweise an die Arbeit mit den Senioren und Seniorinnen
herangeführt, bis sie gegen Ende der Ausbildung auch mit schwierigen Situationen umgehen können, z.B. mit
aggressivem Verhalten mancher Altersverwirrter oder mit Sterben und Tod.
Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer
Die Arbeitszeit umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und
Nachmittag, bei berufsbegleitender Teilzeitausbildung auch abends und an Wochenenden) als auch Zeiten
der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung.
Der theoretische Unterricht im Klassenverband wird - je nach Schule oder Ausbildungsphase - ein- bis
fünfmal wöchentlich erteilt oder zusammengefasst zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken, die sich mit der
praktischen Ausbildung abwechseln.
In der Zeit der praktischen Ausbildung in der stationären und ambulanten Altenpflege gilt die örtliche
Arbeitszeit: Meist ist Schichtdienst üblich, dabei können die Altenpflege-Schüler/innen auch bereits im
Nachtdienst und an Wochenenden eingesetzt werden. Bei der Ausbildung Jugendlicher (unter 18 Jahren)
sind allerdings die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.
Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung
Die im fachpraktischen Unterricht (an Ausbildungseinrichtungen für Altenpflege) bzw. in der praktischen
Ausbildung in den Einrichtungen der Altenpflege erworbenen und eingeübten Methoden altenpflegerischen
Handelns entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit.
Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich, z.B.
Unterrichtsunterlagen und eigene Aufzeichnungen.
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 16 von 21
Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung
Der theoretische und praktische Unterricht an der Altenpflegeschule wird im Klassenverband erteilt, wie die
angehenden Altenpflegehelfer/innen das von der allgemein bildenden Schule her kennen. Unterrichtet wird
zum Teil in Kleingruppen, in engem Kontakt von Lernenden und Lehrenden.
In der praktischen Ausbildung werden die Altenpflegehilfe-Schüler/innen von den ausbildenden Fachkräften
aus der Alten- und Krankenpflege in alle Aufgaben der Altenpflege einbezogen, haben also allmählich immer
mehr mit pflegebedürftigen alten Menschen und teilweise mit deren Angehörigen zu tun. An den Umgang mit
Altersverwirrten oder Bettlägerigen und nicht selten auch mit Sterbenden müssen sich viele Auszubildende
erst einmal gewöhnen.
Körperliche Aspekte in der Ausbildung
Leichte bis mittelschwere Arbeit, nicht selten auch schwere körperliche Arbeit, meist im Gehen und
Stehen, häufig Zwangshaltungen
Arbeit meist in geschlossenen Räumen, in Abhängigkeit von Jahreszeiten und Witterung auch im
Freien
(im Rahmen der Freizeitgestaltung, z.B. Spaziergänge)
Kontakt mit Ausscheidungen, Erbrochenem, Blut - Geruchsbelästigung
(Ausscheidungen, Körpergerüche, Desinfektionsmittel)
Z.T. Umgehen mit Haut reizenden und allergieauslösenden Stoffen
(Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel)
Psychische Aspekte in der Ausbildung
Pflegen, Versorgen, Betreuen von älteren Menschen
Wechsel von Team- und verantwortlicher Einzelarbeit
Umgehen mit alten und z.T. behinderten, kranken oder verwirrten Menschen (dabei ständiger
unmittelbarer Körperkontakt) sowie Angehörigen
Bei der berufsbegleitenden Ausbildung in Teilzeitform erhöhte Belastung durch gleichzeitige berufliche
Tätigkeit
(häufig Schichtdienst)
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird in der Regel mindestens der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger
Schulabschluss.
In manchen Bundesländern genügt der Hauptschulabschluss nur in Verbindung mit einer beruflichen
Vorbildung. Ohne Berufsausbildung oder -praxis braucht man in diesem Fall einen mittleren
Bildungsabschluss . Die fachliche und persönliche Eignung wird meist anhand der schriftlichen
Bewerbungsunterlagen und im persönlichen Gespräch geprüft. Bei der Auswahl der Bewerber/innen spielen
Art und Umfang der einschlägigen Praxiserfahrung und der schulische Leistungsstand eine Rolle.
Schulische Vorbildung - rechtlich
In allen Bundesländern muss man mindestens den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig
anerkannten Schulabschluss vorweisen können.
Bewerber/innen ohne berufliche Vorbildung brauchen in manchen Bundesländern mindestens einen mittleren
Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss
erweitert.
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 17 von 21
Rechtsgrundlage sind die Altenpflegegesetze bzw. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer.
Diese finden Sie in Rechtliche Regelungen.
Berufliche Vorbildung - rechtlich
In den meisten Bundesländern wird eine berufliche Vorbildung vorausgesetzt.
Wer eine nur einjährige Vorbildung nachweisen kann, hat in vielen Bundesländern dann Zugang zur
Ausbildung, wenn die Vorbildung gezielt auf den Pflegeberuf vorbereitet. In Frage kommt zum Beispiel eine
Ausbildung als Kranken- oder Heilerziehungspflegehelfer/in, eine hauswirtschaftliche Berufsfachschule, ein
Jahr praktische Tätigkeit in einer Pflegeeinrichtung, ein freiwilliges soziales Jahr oder die Ableistung des
Zivildienstes.
Wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder mehrere Jahre lang
Berufserfahrung gesammelt hat, erfüllt in den meisten Ländern die Vorbildungsvoraussetzungen. Wie lange
man beruflich tätig gewesen sein muss (2 oder 3 Jahre, selten 4 Jahre), hängt dabei wesentlich davon ab, ob
die Berufserfahrung für eine Ausbildung in der Altenpflegehilfe förderlich war. Als förderlich gelten
pflegerische, sozialpädagogische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Auch wer mehrere Jahre lang einen Familienhaushalt mit mindestens einem Kind oder einer
pflegebedürftigen Person geführt hat, gilt in vielen Ländern als ausreichend vorgebildet.
In manchen Bundesländern hängt es vom schulischen Bildungsstand ab, ob man eine berufliche Vorbildung
nachweisen muss oder nicht: Wer mindestens einen mittleren Bildungsabschluss besitzt, braucht zum Teil
keine berufliche Vorbildung.
In einigen Bundesländern braucht man auch nur den Hauptschulabschluss und keine berufliche Vorbildung.
Rechtsgrundlage sind die Altenpflegegesetze bzw. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer.
Diese finden Sie in Rechtliche Regelungen.
Berufliche Vorbildung - praktiziert
Manche Schulen legen bei der Auswahl der Bewerber/innen besonderes Gewicht auf die Praxiserfahrung.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt in der Regel 17, manchmal auch 16 Jahre. Für einige Teilzeitausbildungsgänge
muss man 21 Jahre alt sein.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen.
Höchstalter
Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben.
Geschlecht
Die Ausbildung als Altenpflegehelfer/in ist für Männer und Frauen gleichermaßen möglich.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt meist nach einem persönlichen Gespräch, in dem die Motivation für
die Wahl der Ausbildung hinterfragt wird. Auch Art und Umfang der praktischen Erfahrung sowie der
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 18 von 21
schulische Leistungsstand können entscheidend sein. Bewerber/innen, die nicht sofort zugelassen werden
können, werden in eine Warteliste aufgenommen und im nächsten Schuljahr bevorzugt berücksichtigt. Die
meisten Einrichtungen verteilen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Ausbildungsplätze an Personen, für die
eine Ablehnung eine unvertretbare Härte darstellen würde.
Informationen hierzu finden Sie in der Datenbank KURSNET.
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
Vor Beginn der Ausbildung muss ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung vorgelegt werden,
in vielen Bundesländern auch ein amtliches Führungszeugnis (jeweils nicht älter als 3 Monate).
Zulassungsvoraussetzung ist weiterhin ein Vertrag über die praktische Ausbildung mit einer Einrichtung der
Altenpflege(hilfe).
Bei einer Teilzeitausbildung muss während der Ausbildung eine für den Beruf des/der Altenpflegehelfers/helferin förderliche Berufstätigkeit in einer geeigneten stationären, teilstationären oder ambulanten
Einrichtung der Altenhilfe oder Altenpflege ausgeübt werden.
Die ersten drei Monate gelten in der Regel als Probezeit, in der sich die Schüler/innen bewähren müssen,
bevor sie endgültig zugelassen werden.
Interessen
Förderlich:
Neigung zu helfendem, förderndem, anleitendem Umgang mit Menschen
(z.B. Hilfestellung beim Bewegen und Fortbewegen leisten)
Interesse an medizinischen Sachverhalten
(gewissenhaftes Durchführen einfacher Prophylaxen)
Neigung zu praktisch-zupackender Tätigkeit
(gewisser Anteil hauswirtschaftlicher Arbeiten)
Nachteilig:
Abneigung gegen das Lernen anhand von Lehrbüchern
Abneigung gegen körperlich anstrengende Arbeit
(Lagern und Umbetten Pflegebedürftiger)
Abneigung gegen Körperkontakt mit fremden Menschen
(Versorgen im Hygienebereich)
Abneigung gegen Umgang mit psychisch veränderten (z.B. verwirrten) Menschen
(z.B. Alzheimer- oder Demenzkranken)
Fähigkeiten
Notwendig:
Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter
Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist
vorteilhaft.
Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
(Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss )
Durchschnittliches mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
(Anleiten betreuter Menschen, Abfassen von Leistungsnachweisen usw.)
(Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
Durchschnittliche Beobachtungsgabe
(Beobachten des körperlichen und seelischen Zustands der zu Betreuenden)
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 19 von 21
Durchschnittliche praktische Anstelligkeit
(Ausführen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten)
Gutes Personengedächtnis
(teilweise wechselnde Patienten/Klienten)
Förderlich:
Einfallsreichtum, Improvisationsfähigkeit
Notwendig:
Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter
Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist
vorteilhaft.
Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
(Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss )
Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit
(Behandlungspläne und Medikationspläne lesen, Aneignen von Fachkenntnissen aus Lehrbüchern)
(Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
Durchschnittliches schriftliches Ausdrucksvermögen
(z.B. Pflegeplan führen während der praktischen Ausbildung in einer gerontopsychiatrischen
Einrichtung; schriftliche Prüfung z.B. in Krankheits- und Ernährungslehre)
(Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
Durchschnittliches mündliches Ausdrucksvermögen
(z.B. Kommunikation mit den Bewohnern und ihren Angehörigen während der praktischen Ausbildung,
gegebenenfalls mündliche Prüfung)
(Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
Gute Beobachtungsgabe
(Erkrankungssymptome erkennen, Beobachten des seelischen Zustands der zu Betreuenden während
der praktischen Ausbildung)
Förderlich:
Pädagogisches Geschick
(Anleiten und Motivieren von Patienten, Mitarbeit bei musischen, kulturellen, handwerklichen und
sportlichen Beschäftigungsangeboten)
Gutes Personengedächtnis
(häufiger Wechsel von Patienten und Angehörigen)
Kenntnisse und Fertigkeiten
Notwendig:
Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter
Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist
vorteilhaft.
Durchschnittliche Leistungen in Deutsch, Sicherheit in der Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck
(Erstellen von Leistungsnachweisen)
(Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss )
Durchschnittliche Kenntnisse in Biologie
(Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
Förderlich:
Hauswirtschaftliche Grundkenntnisse
Arbeitsverhalten
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 20 von 21
Förderlich:
Ausgeglichenes, Zuversicht vermittelndes Auftreten und Verhalten
Gepflegtes Äußeres
(Umgehen mit Angehörigen, Kollegen/Kolleginnen)
Nachteilig:
Neigung zu Ekelreaktionen gegenüber Körpergerüchen, Ausscheidungen
Ausschließend:
Keine Angaben
Notwendig:
Konzentrationsfähigkeit, gleich bleibende Aufmerksamkeit (Aufnehmen des Unterrichtsstoffs)
Verantwortungsbewusstsein
(Umgang mit Pflegebedürftigen)
Kontaktfähigkeit
Einfühlungsvermögen, Taktgefühl, Geduld, Beherrschtheit, Selbstkontrolle
(Umgehen mit z.T. verwirrten oder aggressiven älteren Menschen)
Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Geschick im Umgang mit Menschen)
Umstellfähigkeit
(Fähigkeit, sich auf ständig wechselnde Situationen einzustellen)
Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität
(Umgehen mit kranken und sterbenden alten Menschen)
Ordnungssinn, Sinn für Sauberkeit, Hygienebewusstsein
(Berücksichtigung von Hygienebestimmungen)
Körperliche Eignungsvoraussetzungen
Körperkraft, Körpergewandtheit, durchschnittlich
(Betten und Lagern von bettlägerigen alten Menschen)
Volle Funktionsfähigkeit der Hände, Arme, Beine und Wirbelsäule
(Stützen, Drehen und Halten von bettlägerigen Personen)
Seh- und Hörvermögen, normal bzw. ausreichend korrigiert, Aussprache, verständlich
(Führen von Gesprächen mit den zu betreuenden alten Menschen)
Normaler Tast- und Geruchssinn,
Widerstandsfähige Haut, besonders an den Händen
(Kontakt mit hautreizenden Reinigungs- und Desinfektionsmitteln)
Keine chronischen Infektionskrankheiten, keine Bazillendauerausscheider
Körperliche Eignungsrisiken
Bei folgenden körperlichen Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/die Ärztin eingeschaltet
werden:
Unterdurchschnittliche Körperkraft, -gewandtheit,
Eingeschränkte Hände, Arme, Beine oder Wirbelsäule, Funktionsfähigkeit bzw. Beweglichkeit
Nicht ausreichend korrigierbare Einschränkungen Seh- oder Hörvermögen,
Eingeschränkter Tast- oder Geruchssinn
Sprachfehler
Nicht widerstandsfähige Haut, insbesondere an den Händen
Chronische Infektionskrankheiten
(Bazillendauerausscheider)
Rückblick - Entwicklung der Ausbildung
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007
BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Druckversion
Seite 21 von 21
Wer auf die Geschichte der Altenpflegehilfe-Ausbildung zurückblickt, begegnet gemeinnützigen Trägern
großer Altenhilfeeinrichtungen, die 1958 begannen, Lehrgänge für die Altenpflege einzuführen. Grund dafür
war ein zunehmender Mangel an qualifiziertem Fachpersonal in den Alten- und Pflegeheimen. Vor allem
Frauen im mittleren Lebensalter sollten mit diesen Kursen angesprochen werden. Geworben wurde mit
sicheren Verdienstmöglichkeiten und dem Hinweis auf eine sinnvolle Tätigkeit, die sich vor allem für
Menschen mit Lebenserfahrung gut eignete.
1965 veröffentlichte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge in Frankfurt am Main ein erstes
Ausbildungskonzept, das die Grundlage für die Ausbildungsregelungen der einzelnen Bundesländer in der
Altenpflege bildete.
Neu
Pflegefachhelfer/in (Altenpflege) als neue Bezeichnung in Bayern
Ab dem Schuljahr 2007/2008 wird in Bayern die Ausbildung in der Altenpflegehilfe neu gestaltet: Die
Abschlussbezeichnung der künftigen einjährigen Ganztagesausbildung wird "Pflegefachhelfer/in
(Altenpflege)" lauten, die notwendigen Praxisstunden werden von 320 auf 700 erhöht. Interessenten sollten
über einenHauptschulabschluss verfügen und mindestens 17 Jahre alt sein.
28.06.2007
Datenstand: 20.10.2007 - Datenbank: 2
Programmversion: 1.3.8
© Bundesagentur für Arbeit
- Alle Angaben ohne Gewähr -
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/result/short/printVersion.jsp?xml_id=9063_9... 21.10.2007