Künstliche Befruchtung
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Künstliche Befruchtung
kranken- und pflegeversicherung Neues Leistungsangebot der Knappschaft Künstliche Befruchtung Volle Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung Die Knappschaft erstattet als bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse ungewollt kinderlosen Paaren die gesamten Kosten für eine künstliche Befruchtung. Sie möchte damit betroffenen Paaren helfen, ihren Kinderwunsch ohne finanziellen Leidensdruck zu verwirklichen. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen: Welche Leistungen werden erstattet? Die Knappschaft erstattet den Eigenanteil der Versicherten für alle Arzt- und Laborleistungen sowie den Eigenanteil zu den Kosten einer eventuell notwendigen Arzneimitteltherapie. Welche Voraussetzungen gibt es für die volle Erstattung? Paare müssen miteinander verheiratet sein Beide Ehepartner müssen bei der Knappschaft versichert sein Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden Die Eheleute müssen jeweils das 25. Lebensjahr vollendet haben Die Ehefrau darf das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Der Ehemann darf das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Welche Verfahren zur künstlichen Befruchtung gibt es? Die gängigsten Verfahren sind: Insemination im Spontanzyklus – die Übertragung des männlichen Samens in den Genitaltrakt der Frau Insemination im Spontanzyklus nach hormoneller Stimulation – die Übertragung des männlichen Samens in den Genitaltrakt der Frau nach einer Hormontherapie In-Vitro-Fertilisation mit Embryotransfer – Ei- und Samenzellen werden im Reagenzglas zusammengebracht und befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingespült Intracytoplasmatische Spermieninjektion – ein Spermium wird mittels Mikroinjektion in die Eizelle eingebracht und auf diese Weise befruchtete Eizellen nach Einsetzen der Zellteilung in die Gebärmutter eingespült Wie hoch liegen die Kosten für eine künstliche Befruchtung? Je nach Verfahren kostet eine solche Maßnahme bis zu 3.200 Euro je Versuch. Die Gesamtkosten liegen nicht selten bei 10.000 Euro. Wieviele Versuche werden bezahlt? Die Insemination im Spontanzyklus wird von der Knappschaft bis zu achtmal bezahlt. Bei allen anderen Verfahren sind jeweils bis zu drei Versuche möglich. Tritt nach der Befruchtung eine Schwangerschaft ein, die nicht zu einer Geburt führt, kann der Versuch wiederholt werden. Gibt es medizinische Gründe, bei denen keine Kostenerstattung möglich ist? Eine künstliche Befruchtung kommt nur in Betracht, wenn von einem Arzt festgestellt wird, dass durch die Maßnahme eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann. Tritt nach drei Versuchen keine Schwangerschaft ein, besteht nach gesetzlicher Regelung keine hinreichende Aussicht mehr. Wo gibt es weitere Informationen? Weitere Informationen zum Thema geben alle Geschäftsstellen der Knappschaft, das kostenlose Service-Telefon unter 08000 200 501 sowie die Homepage unter www.knappschaft.de Vordr. 10940 6. 13 – BAL I – 30 000 – 1827 Bezahlt die Knappschaft auch für eine künstliche Befruchtung, wenn das Elternpaar bereits ein Kind oder mehrere Kinder hat? Ja; die Anzahl bereits vorhandener Kinder spielt keine Rolle.