Künstliche Befruchtung

Transcrição

Künstliche Befruchtung
kranken- und pflegeversicherung
Neues Leistungsangebot der Knappschaft
Künstliche Befruchtung
Volle Kostenübernahme bei künstlicher
Befruchtung
Die Knappschaft erstattet als bundesweit tätige
gesetzliche Krankenkasse ungewollt kinderlosen Paaren die
gesamten Kosten für eine künstliche Befruchtung. Sie möchte
damit betroffenen Paaren helfen, ihren Kinderwunsch ohne
finanziellen Leidensdruck zu verwirklichen.
Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen:
Welche Leistungen werden erstattet?
Die Knappschaft erstattet den Eigenanteil der Versicherten für
alle Arzt- und Laborleistungen sowie den Eigenanteil zu den
Kosten einer eventuell notwendigen Arzneimitteltherapie.
Welche Voraussetzungen gibt es für die volle
Erstattung?
Paare müssen miteinander verheiratet sein
Beide Ehepartner müssen bei der Knappschaft versichert
sein
Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner
verwendet werden
Die Eheleute müssen jeweils das 25. Lebensjahr vollendet
haben
Die Ehefrau darf das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben
Der Ehemann darf das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben
Welche Verfahren zur künstlichen Befruchtung
gibt es?
Die gängigsten Verfahren sind:
Insemination im Spontanzyklus – die Übertragung des
männlichen Samens in den Genitaltrakt der Frau
Insemination im Spontanzyklus nach hormoneller
Stimulation – die Übertragung des männlichen Samens in
den Genitaltrakt der Frau nach einer Hormontherapie
In-Vitro-Fertilisation mit Embryotransfer – Ei- und
Samenzellen werden im Reagenzglas zusammengebracht
und befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingespült
Intracytoplasmatische Spermieninjektion – ein Spermium
wird mittels Mikroinjektion in die Eizelle eingebracht und
auf diese Weise befruchtete Eizellen nach Einsetzen der
Zellteilung in die Gebärmutter eingespült
Wie hoch liegen die Kosten für eine künstliche
Befruchtung?
Je nach Verfahren kostet eine solche Maßnahme bis zu 3.200
Euro je Versuch. Die Gesamtkosten liegen nicht selten bei
10.000 Euro.
Wieviele Versuche werden bezahlt?
Die Insemination im Spontanzyklus wird von der Knappschaft
bis zu achtmal bezahlt. Bei allen anderen Verfahren
sind jeweils bis zu drei Versuche möglich. Tritt nach der
Befruchtung eine Schwangerschaft ein, die nicht zu einer
Geburt führt, kann der Versuch wiederholt werden.
Gibt es medizinische Gründe, bei denen keine
Kostenerstattung möglich ist?
Eine künstliche Befruchtung kommt nur in Betracht, wenn
von einem Arzt festgestellt wird, dass durch die Maßnahme
eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann. Tritt nach
drei Versuchen keine Schwangerschaft ein, besteht nach
gesetzlicher Regelung keine hinreichende Aussicht mehr.
Wo gibt es weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Thema geben alle Geschäftsstellen
der Knappschaft, das kostenlose Service-Telefon unter 08000
200 501 sowie die Homepage unter www.knappschaft.de
Vordr. 10940 6. 13 – BAL I – 30 000 – 1827
Bezahlt die Knappschaft auch für eine künstliche
Befruchtung, wenn das Elternpaar bereits ein Kind
oder mehrere Kinder hat?
Ja; die Anzahl bereits vorhandener Kinder spielt keine Rolle.

Documentos relacionados