Antrag

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Antrag
Bayerischer Landtag
16. Wahlperiode
Drucksache
16/12522
09.05.2012
Antrag
7. Welche Konsequenzen werden aus diesem Vorfall und
der Verurteilung des Beamten gezogen?
der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge,
Ulrike Gote, Susanna Tausendfreund, Dr. Sepp Dürr,
Anne Franke, Christine Stahl, Simone Tolle und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
8. Welche genauen Vorgaben bestehen für derartige Kontrollen für die Bayerische Polizei und handelt es sich
bei dieser Form der Kontrollen um eine übliche polizeiliche Maßnahme?
Aufklärung über erniedrigende Leibesvisitationen bei
Kontrollen durch die Polizei
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für
Kommunale Fragen und Innere Sicherheit über die Vorgaben und die Praxis von Personenkontrollen durch die Polizei zu berichten, die mit Leibesvisitationen verbunden sind,
bei denen sich die betroffenen Personen entkleiden müssen
und gegebenenfalls sogar eine „Analnachschau“ und die
Begutachtung ihrer Genitalien über sich ergehen lassen
müssen.
Dabei soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen
werden:
1. Wie beurteilt die Staatsregierung den in der Presse
(Süddeutsche Zeitung vom 7. Mai 2012) aufgegriffenen
Fall eines 27-Jährigen, der bereits mehrfach einer derartigen entwürdigenden Prozedur durch die Münchner
Polizei – zuletzt am 1. März 2012 am Hauptbahnhof –
unterzogen worden ist?
2. Welche Verdachtsmomente lagen jeweils gegen den
jungen Mann vor?
3. Spielte dabei ein alter Eintrag in der Vorgangsverwaltungsdatei bzw. in der KAN-Datei eine Rolle, obwohl
ein Verfahren wegen angeblichen Drogenbesitzes eingestellt worden war?
4. Fällt der Betroffene in bestimmtes Raster von verdächtigen Personen, die z.B. als mögliche Drogenkonsumenten gelten?
9. Welche Verdachtsmomente und Indizien hält die
Staatsregierung für ausreichend, um als Anlass für eine
solche Kontrolle zu dienen, die schließlich einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt?
10. Wie häufig werden die beschriebenen Kontrollen durch
die Bayerische Polizei durchgeführt und kommen sie in
einzelnen Dienststellen besonders häufig vor?
11. Wird hierüber eine Statistik geführt und die Praxis –
gegebenenfalls in regelmäßigen Abständen – evaluiert
und einer Verhältnismäßigkeitskontrolle unterzogen?
12. Wird erfasst, wie häufig Personen betroffen sind, die
unschuldig in diese Kontrollen geraten sind?
Begründung:
Gemäß Presseberichterstattung in der Süddeutschen Zeitung vom
7. Mai 2012 mit dem Titel „Eine nicht übliche Kontrolltiefe“ wurde ein 27-Jähriger bereits zehn Mal ohne begründeten Verdacht
demütigenden Drogenkontrollen durch die Münchner Polizei unterzogen. Laut dem Bericht räumte der Münchner Polizeisprecher
ein, dass die Grenzen der Verhältnismäßigkeit von der Polizei dabei überschritten wurden. Allerdings wird auch die Aussage eines
Polizeibeamten vor Gericht aus dem Jahr 2007 zitiert, nach der
diese Art der Kontrollen üblich sei: „Das machen wir immer so“.
Von einem weiteren Fall wird in der Süddeutschen Zeitung vom
5./6. Mai 2012 berichtet, bei dem ein unbescholtener Bürger zunächst gewürgt worden war und sich anschließend auf der Dienststelle nackt ausziehen musste. Diese Fälle geben Anlass für eine
parlamentarische Aufarbeitung und die Überprüfung der Vorgaben
und der Praxis dieser Form von erniedrigenden Personenkontrollen.
5. Welche Konsequenzen wurden aus der in der Presse erwähnten gerichtlichen Ermahnung der an einer ähnlichen Kontrolle beteiligten Polizisten gezogen?
6. Wie beurteilt die Staatsregierung den weiteren in der
Presse (Süddeutsche Zeitung vom 5./6. Mai 2012) aufgegriffenen Fall eines 33-Jährigen, der zunächst von einem Polizeibeamten gewürgt worden war und sich anschließend in der Münchner Bahnhofsinspektion nackt
ausziehen musste?
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