Infobroschüre - Dachverband Berliner Kinder

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Infobroschüre - Dachverband Berliner Kinder
BGW_0805_Infobroschüre_3
04.10.2005
12:05 Uhr
Seite 1
Personengruppe
Unternehmer
themen
Informationen zur neuen BGV A2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsicherheit
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege
BGW_0805_Infobroschüre_3
Unternehmer
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Seite 2
BGW_0805_Infobroschüre_3
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12:05 Uhr
Seite 3
themen
Unternehmer
Informationen zur neuen BGV A2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsicherheit
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege
BGW_0805_Infobroschüre_3
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12:05 Uhr
Seite 4
Unternehmer
Impressum
Informationen zur neuen BGV A2
Stand 10/2005
© 2005 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege – BGW
Herausgeber
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege – BGW
Hauptverwaltung
Pappelallee 35/37
22089 Hamburg
Telefon: (040) 202 07 - 0
Telefax: (040) 202 07 - 525
www.bgw-online.de
Bestellnummer
TP BGV A2
Text
Annedore Meyer
Redaktion
Markus Nimmesgern, BGW-Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung & Satz
Kunst & Partner, Hamburg
Druck
Koelblin-Fortuna-Druck GmbH & Co. KG, Baden-Baden
Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig,
biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706.
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Impressum
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Seite 5
Inhalt
1
Flexibel und unternehmerfreundlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
2
2.1
2.2
2.3
Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . .
Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Betriebe mit 11 bis 50 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mittlere und große Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten . . . . . . . . .
3
Beispiele aus der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12
4
Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung – Fachberatung bei Bedarf 13
5
Die Regelbetreuung – alles bestens geregelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
6
Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe . . . . . . . . . . 16
7
7.1
7.2
Die Fachleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Qualifikation und Aufgaben der Betriebsärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Qualifikation und Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit . . . . . . . . . 21
8
Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
.
.
.
.
.
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.
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.
.
.
.
.7
10
10
10
Anhang
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Einsatzzeiten in
Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Stichwortregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Kontakt
Inhalt
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
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Unternehmer
1 Flexibel und unternehmerfreundlich
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den
Unternehmen ist heute eine selbstverständliche Managementaufgabe. Der Schutz der
Mitarbeiter ist jedoch nicht nur wirtschaftlich
sinnvoll, er ist auch gesetzliche Verpflichtung
des Unternehmers. Da ein Unternehmer nicht
alle Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes allein wahrnehmen kann, schreibt
das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu verpflichten – sobald ein oder
mehrere Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Die neue betriebsärztliche und
sicherheitstechnische Betreuung
Seit 2005 ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung neu geregelt. Die
neue Unfallverhütungsvorschrift BGV A2
ersetzt die bisher bestehenden BGV A6
„Fachkräfte für Arbeitssicherheit” und
BGV A7 „Betriebsärzte”. Erstmals stehen
dem Unternehmer mehrere Betreuungsformen zur Auswahl. Während sich für
große Unternehmen prinzipiell nichts geändert hat, profitieren von der neuen BGV A2
vor allem die kleinen Betriebe.
Die Unfall- und Gesundheitsrisiken sind in
kleinen Betrieben höher als in Großbetrieben. Der Arbeitsunfall eines Mitarbeiters oder
eine Berufskrankheit kann die Existenz des
Unternehmens schnell gefährden. Zur Lösung
dieses Problems war die bisher praktizierte
Betreuung mit fest vorgeschriebenen Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht mehr zeitgemäß. Wie
6
die betriebliche Praxis zeigte, war sie zu unflexibel und zu wenig branchenorientiert. In
dieser Broschüre stellen wir Ihnen die neue
Unfallverhütungsvorschrift vor.
Mehr Wahlmöglichkeiten für kleine Betriebe
Jetzt bietet die BGW ihren Unternehmen
neue Betreuungsformen, die sich stärker an
den Bedürfnissen kleiner Unternehmen orientieren. Sie ermöglichen dem Unternehmer
mehr Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum für betriebsspezifische Lösungen.
Sie stärken die Eigenverantwortung der Unternehmer und schärfen den Blick für den
Arbeitsschutz im Betrieb.
Mehr Effizienz für mittlere und große
Betriebe
Weniger Bürokratie – mehr Arbeitsschutz.
Auch wenn die Regelbetreuung Pflicht für
Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten
bleibt, so ist mit der neuen BGV A2 vieles
einfacher geworden. Die Berechnung der
Einsatzzeiten wurde harmonisiert, Ausnahmeregelungen entfallen, die Ermittlung der
Einsatzzeiten wurde praktikabler und gerechter gestaltet. Auch die Zuordnung der
Unternehmen nach ihrer Tätigkeit ist durch
die Einführung von 15 Branchengruppen
jetzt klarer und übersichtlicher.
1 Flexibel und unternehmerfreundlich
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2 Betreuungsformen –
passend für jeden Betrieb
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt
grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, einen
Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen oder zu verpflichten –
die so genannte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) zu
regeln. Diese Auflage besteht bereits, wenn
Sie einen Arbeitnehmer beschäftigen. Vor Inkrafttreten der neuen BGV A2 gab es eine
Betreuungsform für alle Betriebsgrößen – die
Regelbetreuung. Jetzt wurden die Auflagen
für Kleinbetriebe gelockert und neue flexiblere Betreuungsformen geschaffen.
Wie finde ich meine Betreuungsform?
Entscheidend für die Auswahl der Betreuungsform ist die Betriebsgröße, das heißt
die Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen. In der folgenden Tabelle können
Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen, welche Betreuungsvarianten für Ihren
Betrieb in Frage kommen. Alle weiteren Informationen finden Sie in den entsprechenden Kapiteln.
Wie berechne ich meine Betriebsgröße?
Generell richtet sich die Betriebsgröße nach
der Anzahl der Beschäftigten.
• In Ihrem Unternehmen arbeiten nicht mehr
als 10 Mitarbeiter? Dann gehören Sie zu
den so genannten Kleinstbetrieben. Sie
haben die Wahl zwischen drei Betreuungsformen. Lesen Sie hierzu Kapitel 2.1.
• Unternehmen mit mehr als 10 und
weniger als 51 Mitarbeitern gehören
zu den Kleinbetrieben. Für Sie kommen zwei Betreuungsvarianten in
Frage. Einen Überblick gibt Kapitel 2.2.
• Unternehmen mit 51 und mehr Mitarbeitern zählen zu den mittleren beziehungsweise großen Betrieben. Für Sie gilt
weiterhin die Regelbetreuung als vorgeschriebene Betreuungsform. Weitere
Informationen finden Sie in Kapitel 2.3.
Die Betreuung im Überblick
Betriebsgröße
Grundbetreuung/
Anlassbezogene
Betreuung (Kap. 4)
bis zu 10 Beschäftigte
Regelbetreuung
(Kap. 5)
Alternativbetreuung
(Kap. 6)
Ja
Ja
Ja
mehr als 10 und
weniger als 51 Beschäftigte
Nein
Ja
Ja
51 und mehr Beschäftigte
Nein
Ja
Nein
2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb
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Unternehmer
Welche Mitarbeiter brauchen eine
Betreuung?
Grundsätzlich soll die Betreuung durch
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder
einen Betriebsarzt allen Beschäftigten
zugute kommen. Neben Voll- und Teilzeitkräften gehören auch geringfügig Beschäftigte dazu wie beispielsweise Aushilfen, Zivildienstleistende, Leiharbeitnehmer,
ABM-Kräfte, Ein-Euro-Jobber oder Familienangehörige.
Nicht betreuungspflichtig sind unter anderem ehrenamtliche und freie Mitarbeiter,
Heimarbeiter, Honorarkräfte, Medizinstudenten sowie der Unternehmer selbst. Eine
vollständige Liste finden Sie im Internet unter
www.bgw-online.de
Achtung: Betriebe mit 11 bis 20 Beschäftigten
Wenn Sie in Ihren Unternehmen weniger
als 21 Mitarbeiter beschäftigen, darunter
aber einige Teilzeitkräfte, sollten Sie mit
Hilfe der Tabelle Ihre effektive Beschäftigtenanzahl ermitteln und überprüfen, ob
Sie nicht eventuell noch zu den Kleinstbetrieben gehören. In Betrieben dieser
Größe werden Teilzeitkräfte nämlich nur
anteilig berücksichtigt.
Berechnung der Beschäftigtenzahl
Beschäftigungsdauer
0,50
zwischen 20 und 30 Stunden/Woche
0,75
mehr als 30 Stunden/Woche
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Faktor
bis zu 20 Stunden/Woche
1,0 (wie Vollzeitkräfte)
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Die folgenden Rechenbeispiele machen deutlich, wie die Anzahl der Teilzeitkräfte die
Betriebsgröße und damit auch die Wahlmöglichkeiten der Betreuungsform beeinflussen.
Unternehmen 1
5 Personen mit einer regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden
5 x 1,00 = 5,00
3 Personen mit einer regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden
3 x 0,75 = 2,25
4 Personen mit einer regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden
4 x 0,50 = 2,00
Anzahl der beschäftigten Personen: 12
Schwellenwert:
9,25 Beschäftigte
Der Schwellenwert liegt unter dem Grenzwert von 10 Beschäftigten. Unternehmen 1
stehen damit alle 3 Betreuungsformen zur Auswahl: Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung, Regelbetreuung und Alternativbetreuung.
Unternehmen 2
7 Personen mit einer regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden
7 x 1,00 = 7,00
3 Personen mit einer regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden
3 x 0,75 = 2,25
2 Zivildienstleistende mit regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeiten von 15 Stunden
2 x 0,50 = 1,00
Anzahl der beschäftigten Personen: 12
Schwellenwert:
10,25 Beschäftigte
Unternehmen 2 beschäftigt ebenfalls 12 Mitarbeiter. Da der Schwellenwert über dem
Grenzwert von 10 Beschäftigten liegt, stehen dem Unternehmer nur 2 Betreuungsformen
zur Auswahl: die Regelbetreuung und die Alternativbetreuung.
Neu: Der BuS-Betreuungs-Assistent
Ganz einfach und bequem ist die Bestimmung der Betreuungsmöglichkeiten passend zur Betriebsgröße mit dem neuen
2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb
BuS-Betreuungs-Assistenten. Sie finden den
praktischen Rechner im Internet unter
www.bgw-online.de, im Kundenzentrum
unter BuS-Betreuung.
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Unternehmer
2.1 Betriebe mit bis zu 10
Beschäftigten
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich?
Für Kleinstunternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten stehen drei Betreuungsformen
zur Auswahl. Sie unterscheiden sich hauptsächlich nach dem Grad der Eigenverantwortung.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich?
Sie haben die Wahl zwischen der Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit und
der neuen Alternativbetreuung.
• Sie legen Wert auf eine bedarfsorientierte Betreuung? Die Grundbetreuung
und anlassbezogene Betreuung erfüllen
diese Ansprüche. Mehr dazu in Kapitel 4.
• Sie möchten den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen lieber
an Fachleute delegieren. Dann sollten
Sie bei der Regelbetreuung bleiben. Alle
Informationen zu diesem Thema finden
Sie in Kapitel 5.
• Sie möchten die Betreuung lieber an
Fachleute delegieren? Dann bleiben
Sie bei der Regelbetreuung mit festen
Einsatzzeiten für Betriebsarzt und
Fachkraft für Arbeitssicherheit. Alles
über die Regelbetreuung steht in
Kapitel 5.
• Sie wünschen mehr Flexibilität und möchten stets auf dem Laufenden sein, was
den Schutz Ihrer Mitarbeiter betrifft. Die
Alternativbetreuung bietet diese Möglichkeiten. Mehr dazu in Kapitel 6.
• Sie wollen den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen gern
selbst in die Hand nehmen? Für Sie
kann die Alternativbetreuung in Frage
kommen. Vorausgesetzt, sie wird von
Ihrer zuständigen Standesorganisation
in Abstimmung mit der BGW angeboten.
Nähere Informationen hierzu lesen Sie
in Kapitel 6.
10
2.2 Betriebe mit 11 bis 50
Beschäftigten
2.3 Mittlere und große Betriebe mit
mehr als 50 Beschäftigten
Die Regelbetreuung
Für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten
ist die Regelbetreuung seit Jahren bewährter
Standard für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Hieran hat sichdurch die neue BGV A2 nichts geändert.
Inhalt und Umfang richten sich weiterhin
nach der Branche. Die Einsatzzeiten der
Berater sind in der BGV A2 fest vorgegeben.
2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb
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Die wesentlichen Änderungen in der Regelbetreuung im Überblick:
BGV A6 und BGV A7 (alt)
BGV A2 (neu)
Der Einsatz des Betriebsarztes richtete sich nach der
Anzahl der Beschäftigten und konnte in Intervallen
erbracht werden.
Die Einsatzzeit des Betriebsarztes richtet sich nach
der Anzahl der Beschäftigten und muss jährlich
erbracht werden.
Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
orientierte sich an der Betriebsgröße und der
Gefährdungsstufe.
Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und
der Branche.
Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
durfte bis zu drei Jahren angesammelt werden
(Einsatzzeitenkumulierung).
Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit darf
nur von Betrieben mit 11 bis 20 Beschäftigten bis zu
drei Jahren angesammelt werden, sofern es mit der
Gefährdungssituation zu vereinbaren ist. Sonst müssen
die Einsatzzeiten jährlich geleistet werden (keine
Einsatzzeitenkumulierung).
Die Einsatzzeit des Betriebsarztes konnte nicht
kumuliert werden.
Die Einsatzzeit des Betriebsarztes darf nur von Betrieben mit 11 bis 20 Beschäftigten bis zu 3 Jahren
angesammelt werden, sofern es mit der Gefährdungssituation zu vereinbaren ist. Sonst müssen die Einsatzzeiten jährlich geleistet werden (keine Einsatzzeitenkumulierung).
2 Betreuungsformen – passend für jeden Betrieb
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Unternehmer
3 Beispiele aus der Praxis
Grundbetreuung und anlassbezogene
Betreuung in einem Kleinstbetrieb
Ein Psychotherapeut, der eine Angestellte
beschäftigt, möchte sich ganz seinen Patienten widmen. Trotzdem soll der Arbeitsschutz
in seiner Praxis effizient und bedarfsorientiert umgesetzt werden. Er entscheidet sich
daher für die Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung der BGW. Er verpflichtet einen externen Betriebsarzt, der in
Zukunft die Beratung und Betreuung seiner
Angestellten vor Ort wahrnimmt. Was die
Betriebssicherheit betrifft, arbeitet der
Betriebsarzt mit einem freiberuflichen Sicherheitsingenieur zusammen. Gemeinsam unterstützen die beiden Experten den Psychotherapeut bei der Gefährdungsbeurteilung für
die Praxis, die alle fünf Jahre aktualisiert
werden muss. Auf dieser Basis werden zusätzliche Betreuungstermine nur bei konkreten Anlässen notwendig.
Ein Jahr nach der Praxiseröffnung klagt die
Mitarbeiterin wiederholt über starke Rückenschmerzen. Aus diesem besonderen Anlass
vereinbart der Unternehmer eine Beratung
durch den Betriebsarzt. Nach medizinischer
Beratung sowie einer Arbeitsplatzbegehung
wird der Bildschirm-Arbeitsplatz der Mitarbeiterin ergonomisch umgestaltet, um weiteren Beschwerden vorzubeugen.
Gesundheitsschutzes entlasten sollen. Mit
Hilfe des BuS-Betreuungs-Assistenten unter
www.bgw-online.de errechnet der Unternehmer die Einsatzzeiten. Bei 75 Mitarbeitern
ergeben sich 18 Stunden und 45 Minuten
Einsatzzeit für den Betriebsarzt und ebenso
viel für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Alternativbetreuung in einem Kleinbetrieb
Ein Friseurbetrieb mit zwölf Mitarbeitern
wurde bisher im Rahmen der Regelbetreuung von einem arbeitsmedizinischen und
sicherheitstechnischen Dienst betreut. Mit
der neuen BGV A2 steht dem Unternehmer
jetzt eine neue Betreuungsform zur Auswahl.
Da der Inhaber den Arbeits- und Gesundheitsschutz als Managementaufgabe sieht
und in Zukunft mehr Einfluss auf die Gestatung nehmen möchte, entscheidet er sich für
die Alternativbetreuung der BGW.
Er nimmt persönlich an einer Fortbildungsveranstaltung seiner Innung teil. Nach der
Gefährdungsbeurteilung ermittelt er den
Betreuungsbedarf für den Friseursalon und
entwickelt ein GesundheitsmanagementKonzept für seine Mitarbeiter. Gemeinsam
mit den Spezialisten von der Fachkundigen
Stelle (siehe Seite 18) seiner Innung organisiert der Unternehmer eine Mitarbeiterschulung zum Thema Hautschutz.
Regelbetreuung in einem Großbetrieb
Der Inhaber eines Altenpflegeheimes mit 75
Mitarbeitern verpflichtet im Rahmen der
Regelbetreuung einen externen Arbeitsmediziner und einen Sicherheitsingenieur, die ihn
in Zukunft in allen Fragen des Arbeits- und
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3 Beispiele aus der Praxis
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4 Grund- und anlassbezogene
Betreuung – Fachberatung bei Bedarf
Was versteht man unter Grundbetreuung
und anlassbezogener Betreuung?
Unternehmer, die sich für diese Betreuungsform entscheiden, müssen sich professionelle
Unterstützung hinzuholen. Nach der neuen
BGV A2 sind für die fachkundigen Berater
keine festen Einsatzzeiten mehr vorgeschrieben.
Stattdessen kann der Unternehmer den
Betreuungsbedarf selbst bestimmen. Zu der
Grundbetreuung gehört eine Gefährdungsbeurteilung, die mindestens alle fünf Jahre
wiederholt werden muss. Dabei ist die Unterstützung vor Ort durch einen Betriebsarzt
oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
zwingend vorgeschrieben. Ausreichend ist
der Besuch jeweils eines Experten, allerdings muss dieser den anderen Sachverständigen in seine Arbeit einbeziehen. Wenn
beispielsweise der Betriebsarzt die Betriebsbegehung durchführt, muss er bei Bedarf
sicherheitstechnische Fragen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit klären.
Als Unternehmer müssen Sie Ihre Mitarbeiter
über die verpflichteten Dienstleister informieren.
Wer darf an dieser Betreuungsform
teilnehmen?
Die Grundbetreuung und anlassbezogene
Betreuung steht nur Betrieben mit nicht mehr
als zehn Beschäftigten zur Auswahl. Sie ist
besonders geeignet für Unternehmer, die
regelmäßig professionelle Hilfe in Anspruch
nehmen möchten.
Wann ist eine sicherheitstechnische und
betriebsärztliche Betreuung vorgeschrieben?
Sowohl bei der Gefährdungsbeurteilung im
Rahmen der Grundbetreuung als auch bei
anlassbezogenen Betreuungen müssen Sie
sich professionelle Hilfe holen. Ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
sind beispielsweise bei neuen Arbeitsverfahren oder baulichen Veränderungen
notwendig. Eine Auflistung weiterer Anlässe
finden Sie in der BGV A2.
Wenn für Ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben sind, dann müssen diese unabhängig
von den BuS-Betreuungszeiten vorgenommen werden.
Was muss ich nachweisen?
Die BGW benötigt einen der folgenden
Nachweise:
• Nachweisbogen zur betriebsärztlichen
und sicherheitstechnischen Betreuung
oder
• Kopie des gültigen Betreuungsvertrages
mit einem Betriebsarzt und einer
Fachkraft für Arbeitssicherheit oder
• formlose Erklärung zur Durchführung
der Betreuung
Wenn Sie Fragen zur Grundbetreuung und
anlassbezogenen Betreuung haben, rufen
Sie unsere Hotline 01805 - 24 26 27
(0,12 Euro pro Minute) an. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter.
4 Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung – Fachberatung bei Bedarf
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Unternehmer
5 Die Regelbetreuung –
alles bestens geregelt
Was bedeutet Regelbetreuung?
Diese Betreuungsform steht allen BGWUnternehmen offen – unabhängig von der
Betriebsgröße. Wenn Sie sich für die Regelbetreuung entscheiden, verpflichten Sie vertraglich einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Inhalt und Umfang
der Betreuung sind abhängig vom Gefährdungspotenzial des Arbeitsplatzes. Die Einsatzzeiten der Berater sind fest vorgegeben
und richten sich nach der Anzahl Ihrer
Mitarbeiter. Für Unternehmen ab 51 Beschäftigte ist die Regelbetreuung Pflicht.
Was bedeutet Einsatzzeit?
Unter Einsatzzeit versteht man die Arbeitszeit, die Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit mindestens zur Erfüllung
ihrer Aufgaben in Ihrem Betrieb benötigen.
Es zählt nur die echte Betreuungszeit.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen müssen zusätzlich erbracht werden.
Auch An- und Abfahrten werden nicht zu
den Einsatzzeiten gerechnet. Die MindestEinsatzzeit der Experten richtet sich nach
der Anzahl der Mitarbeiter und dem
Gefährdungspotenzial Ihrer Branche. Zu
welcher Kategorie Ihr Unternehmen gehört
und welche Berechnungsfaktoren für Sie
maßgebend sind, steht in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 sowie im Anhang.
Wie berechne ich die Einsatzzeiten für meinen Betrieb?
Die erforderliche Einsatzzeit eines Betriebsarztes oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich generell aus der vorgegebenen jährlichen Pro-Kopf-Einsatzzeit multipliziert mit der Zahl der durchschnittlich bei
Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei
spielt es keine Rolle, ob diese teilzeit- oder
vollzeitbeschäftigt sind. Entscheidend ist die
Zahl der Köpfe.
Für einige Branchen gelten zur Einsatzzeitberechnung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit besondere Regeln mit Staffelung der
jährlichen Pro-Kopf-Einsatzzeiten nach der
Betriebsgröße („additiv“ und „nicht-additiv“,
siehe Infokasten Seite 15 und Anhang).
Sie möchten die Einsatzzeiten für Ihren
Betrieb schnell und einfach ausrechnen? Mit
unserem neuen BuS-Betreuungs-Assistenten
im Internet unter www.bgw-online.de gelingt
Ihnen dies unkompliziert und mühelos.
Standard-Einsatzzeiten-Berechnung
Beispiel: Altenwohnheim, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Anzahl der
Beschäftigten
14
Einsatzzeit (Std/Jahr
je Beschäftigtem)
Jährliche
Gesamt-Einsatzzeit
Betriebsarzt
45
0,25
45 x 0,25 =11,25 Std.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
45
0,25
45 x 0,25 =11,25 Std.
5 Die Regelbetreuung – alles bestens geregelt
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Achtung! Einsatzzeiten-Berechnung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beispiel: nicht-additive Berechnung, Institut für Präventivmedizin
Anzahl der
Beschäftigten
Staffelungsgrenze
(Beschäftigte)
Einsatzzeit (Std/Jahr
je Beschäftigtem)
Jährliche
Gesamt-Einsatzzeit
Beispielfall 1
45
bis 50
0,25
45 x 0,25 = 11,25 Std.
Beispielfall 2
112
über 50
0,50
112 x 0,50 = 56,00 Std.
45 x 2,00 = 90,00 Std.
Gesamt: 90,00 Std.
Beispiel: additive Berechnung, Krankenhaus
Beispielfall 1
45
bis 50
2,00
Beispielfall 2
112
bis 50
bis 100
über 100
2,00
1,50
0,75
Was bedeutet Einsatzzeitenkumulierung?
Betriebe mit 11 bis maximal 20 Beschäftigten können die Einsatzzeiten über einen
Zeitraum von bis zu drei Jahren ansammeln,
wenn es die Gefährdungssituation im Betrieb erlaubt. Betriebsarzt und Fachkraft für
Arbeitssicherheit betreuen den Betrieb dann
an einem zusammenhängenden Termin
innerhalb dieses Zeitraumes.
Das kann sinnvoll sein, wenn die sich ergebenden jährlichen Einsatzzeiten für eine
effektive und wirtschaftliche Betreuung vor
Ort zu kurz bemessen sind.
Wie weise ich die Regelbetreuung nach?
Die BGW benötigt einen der folgenden
Nachweise:
5 Die Regelbetreuung – alles bestens geregelt
50 x 2,00 =100,00
50 x1,50 = 75,00
12 x 0,75 = 9,00
Gesamt: 184,00
Std.
Std.
Std.
Std.
• Nachweisbogen zur betriebsärztlichen
und sicherheitstechnischen Betreuung
oder
• Kopie des gültigen Betreuungsvertrages
mit einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder
• formlose Erklärung zur Durchführung der
Betreuung
Wenn Sie Fragen zur Regelbetreuung haben, rufen Sie uns an. Die Mitarbeiter unserer Hotline 01805 - 24 26 27 (0,12 Euro
pro Minute) stehen Ihnen gern zur
Verfügung.
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Unternehmer
6 Die Alternativbetreuung –
mehr Flexibilität für kleine Betriebe
Was bedeutet Alternativbetreuung?
Die Alternativbetreuung – auch Leitlinienkonzept, alternative BuS-Betreuung oder in
der Öffentlichkeit auch „Unternehmermodell” genannt – ermöglicht dem Unternehmer in Kleinbetrieben wesentlich mehr
Handlungsspielraum. Im Unterschied zu der
Regelbetreuung brauchen Sie selbst keinen
Betriebsarzt und keine Fachkraft für Arbeitssicherheit mehr zu verpflichten, sondern
schließen sich einer von den Dach- oder
Standesorganisationen angebotenen Betreuung an. Diese beinhaltet auch fachliche
Unterstützung bei konkreten Anlässen.
Wer kann an der neuen Alternativbetreuung teilnehmen?
Voraussetzung ist, dass Sie als Unternehmer
aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden
sind.
Die alternative bedarfsorientierte Betreuung
besteht aus folgenden Elementen:
Wenn Sie Interesse an einer Alternativbetreuung haben und nicht zu den oben
genannten Branchen gehören, sprechen Sie
mit Ihrer zuständigen Dach- oder Standesorganisation, damit wir auch für Sie eine
Zusammenarbeit vereinbaren können.
• Erstbegehung des Unternehmens durch
einen Arbeits- und Gesundheitsexperten
der Fachkundigen Stelle (siehe Seite 18)
• Teilnahme des Unternehmers an Fortbildungsmaßnahmen eines von der BGW
für die Branche anerkannten Seminaranbieters
• Selbstständige Fortführung der Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb
• Betreuung des Betriebes durch einen
Betriebsarzt und eine Fachkraft für
Arbeitssicherheit bei Bedarf und bei
bestimmten Anlässen (siehe BGV A2).
16
Die BGW bietet die Alternativbetreuung zurzeit für Friseure, Ärzte und Apotheker an.
Eine Ausweitung des Angebotes auf andere
Branchen befindet sich im Aufbau. Die
Umsetzung erfolgt in Kooperation mit den
zuständigen Dach- oder Standesorganisationen wie Kammern, Innungen Kreishandwerkerschaften oder Berufsverbänden.
Was muss ich im Rahmen der
Alternativbetreuung tun?
Zunächst müssen Sie persönlich an einer von
der BGW genehmigten Fortbildung teilnehmen. Die Qualifizierungsmaßnahme besteht
aus je drei Lehreinheiten (à 45 Minuten) zu
den Themen „Arbeitsmedizin” und „Sicherheitstechnik”.
Dieses Seminar ist innerhalb von zwei
Jahren zu absolvieren. Es ist grundsätzlich
zulässig, die Kenntnisse in einem Fernlehrgang mit Präsenzphasen zu erwerben. Eine
Auffrischung der Kenntnisse ist im Ein- oder
Fünf-Jahres-Takt vorgesehen.
6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe
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Was beinhalten die Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen?
Im Block „Arbeitsmedizin” erfahren Sie unter
anderem alles über die Bedeutung von
Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen,
Arbeitsschutznormen, Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen, die
betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes und die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung.
Im Block „Sicherheitstechnik” lernen Sie, wie
Sie eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem
Betrieb durchführen und was beim Umgang
mit elektrischen Anlagen, Arbeitsmitteln und
-stoffen sowie beim Brandschutz zu beachten
ist.
Wie finde ich das passende Seminar?
Wir möchten für unsere Mitglieder möglichst
branchennahe Seminare sicherstellen. Die
Fortbildungsseminare finden deshalb in
enger Kooperation mit den Dach- oder
Standesorganisationen wie beispielsweise
Kammern, Verbänden, Innungen oder Kreishandwerkerschaften statt. Diese organisieren die praktische Umsetzung der Alternativbetreuung durch die Einrichtung so genannter Fachkundiger Stellen. Um die Qualität
der Seminare zu gewährleisten, werden die
für die Fachkundigen Stellen tätigen
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit von der BGW geschult.
Seite 17
Wo kann ich mich anmelden?
Da die Alternativbetreuung zurzeit noch
nicht überall und für alle Branchen angeboten wird, informieren Sie sich bitte im
Internet über unsere aktuellen Angebote.
Wie geht es nach der Fortbildung weiter?
Sie führen die Gefährdungsbeurteilung
selbst durch, legen die Schutzmaßnahmen
für Ihren Betrieb fest und entscheiden auf
dieser Basis, wann Sie einen Betriebsarzt
oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
benötigen.
Brauche ich noch einen Betriebsarzt und
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Bei konkreten Anlässen, die vom Gesetzgeber exakt vorgegeben sind, müssen Sie
weiterhin auf Experten zurückgreifen. Zum
Beispiel wenn Sie neue Arbeitsverfahren einführen, die Arbeitsplätze umgestalten oder
wenn in Ihrem Betrieb häufig gesundheitliche Probleme auftreten. Eine Auflistung der
Anlässe finden Sie in der BGV A2.
Was muss ich nachweisen?
Sie müssen schriftlich nachweisen, dass Sie
an einer von der BGW anerkannten Fortbildung zur Alternativbetreuung teilgenommen
haben. Darüber hinaus brauchen Sie schriftliche Unterlagen über die in Ihrem Betrieb
vorgenommene Gefährdungsbeurteilung sowie Nachweise Ihres bestellten Betriebsarztes und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe
17
BGW_0805_Infobroschüre_3
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Seite 18
Unternehmer
Welche Vorteile hat die Alternativbetreuung?
Bei diesem Modell steht die Eigenverantwortung des Unternehmers im Vordergrund.
Alle Entscheidungen für den Arbeits- und
Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb liegen
bei Ihnen – selbstverständlich immer unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Der besondere Vorteil der Alternativbetreuung: sie ist flexibler als die Regelbetreuung,
orientiert sich stärker an den Bedürfnissen
kleiner Betriebe und kann über die Dachoder Standesorganisation oft kostengünstig
angeboten werden.
Unabhängig davon, ob Sie Mitglied in der
anbietenden Dach- oder Standesorganisation sind, steht die Alternativbetreuung
allen Unternehmen zur Verfügung – sofern
sich der Firmensitz im geografischen
Zuständigkeitsbereich befindet und der gleichen Branche angehört.
Haben Sie Fragen zur Alternativbetreuung?
Die BGW hat eine Hotline eingerichtet.
Unter 01805 - 24 26 27 (0,12 Euro pro Minute) stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Die Fachkundige Stelle –
Ihr Ansprechpartner für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Fachkundige Stelle ist eine Kooperation zwischen der Standesorganisation, die die Alternativbetreuung anbietet,
und vertraglich verpflichteten Dienstleistern. Hierzu gehören branchenkundige
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Ihre Aufgaben im Rahmen der
Alternativbetreuung sind:
• Erst- und Bedarfsbegehungen der
Betriebe
• Durchführung der Unternehmerschulung mit BGW-anerkannten Dozenten
• Beratung zu allen branchenrelevanten
Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen
inklusive Hotline-Service
• Erstellung branchengerechter Handlungshilfen, Musteranweisungen etc.
für die an der Alternativbetreuung
teilnehmenden Betriebe
Ausführliche Informationen zum Thema
alternative BuS-Betreuung finden Sie auch
im Internet unter www.bgw-online.de
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6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe
BGW_0805_Infobroschüre_3
04.10.2005
12:05 Uhr
Seite 19
Die drei Betreuungsformen auf einen Blick
Grundbetreuung
und anlassbezogene
Betreuung
Regelbetreuung
Alternativbetreuung
Motivation und
Interessenlage
Eigenverantwortung des
Unternehmers unterstützt
durch fachkundige Beratung
Delegation an externe
Arbeits- und
Gesundheitsexperten
Hohe Eigenverantwortung
des Unternehmers
Durchführungsmodalitäten
Betreuung erfolgt durch
einen Ansprechpartner für
Arbeits- und Gesundheitsschutz, entweder Betriebsarzt oder Fachkraft für
Arbeitssicherheit
Betreuung erfolgt durch
externe oder eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit
und Betriebsärzte nach
festgelegten Einsatzzeiten
pro Beschäftigtem
Unternehmer qualifiziert
sich mit Hilfe seiner
Standesorganisation und
steuert den Arbeits- und
Gesundheitsschutz ohne
feste Einsatzzeiten
bedarfsgerecht selbst
Vor-Ort-Betreuung
Vor-Ort-Betreuung bei Gefährdungsbeurteilung mindestens alle 5 Jahre, ansonsten
bei Bedarf und bei vorgegebenen Anlässen gemäß
BGV A2
Vor-Ort-Betreuung in der
Regel jährlich. Unter besonderen Bedingungen gegebenenfalls über 3 Jahre
gesammelt
Vor-Ort-Betreuung durch
Erstbegehung, ansonsten
bei Bedarf und bei vorgegebenen Anlässen gemäß
BGV A2
Betreuungsumfang
Bestimmt durch das in der
Gefährdungsbeurteilung
ermittelte individuelle
Gefährdungspotenzial
Bestimmt durch vorgegebene
Einsatzzeiten für die
Branche gemäß BGV A2
Bestimmt durch die Einschätzung des geschulten
Unternehmers
Eigenleistung des
Unternehmers
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit ExpertenUnterstützung – auch delegierbar. Einbringung
unternehmensspezifischer
Kenntnisse in die Aktivitäten
der Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit ExpertenUnterstützung – auch delegierbar. Einbringung
unternehmensspezifischer
Kenntnisse in die Aktivitäten
der Arbeits- und Gesundheitsschutzexperten
Erwerb der Grundkenntnisse im Arbeits- und
Gesundheitsschutz (6-Std.Basisseminar). Periodische
Fortbildungen. Fortlaufende Eigensteuerung des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes
6 Die Alternativbetreuung – mehr Flexibilität für kleine Betriebe
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04.10.2005
12:05 Uhr
Seite 20
Unternehmer
7 Die Fachleute
7.1 Qualifikation und Aufgaben der
Betriebsärzte
Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt?
Der Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner hat
die Aufgabe, Sie in allen Fragen des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der
Unfallverhütung zu unterstützen. Er hilft
Ihnen bei der Organisation der Ersten Hilfe
im Betrieb, ermittelt bei der Betriebsbegehung, in welchen Ausmaß die dort herrschenden Bedingungen die Gesundheit Ihrer
Mitarbeiter beeinflussen. Er berät Sie und
Ihre Mitarbeiter in allen Fragen der medizinischen Vorsorge. Zum Beispiel bei Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Lärm, Infektionen, Stress oder Suchterkrankungen.
Wen darf ich zum Betriebsarzt „bestellen”?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
sind nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder
Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin” zugelassen. Das kann ein niedergelassener Arbeitsmediziner oder ein
arbeitsmedizinischer Dienst sein. Diese
Fachmediziner verfügen über die notwendigen Qualifikationen und können in der
Regel eine umfangreiche Ausstattung anbieten. Bei niedergelassenen Arbeitsmedizinern
ist darüber hinaus auch eine langjährige
Betreuung gewährleistet.
Welche Anforderungen sollte der
Betriebsarzt noch erfüllen?
Achten Sie bei der Auswahl Ihres Betriebsarztes auf:
• branchenspezifische Kenntnisse
oder Erfahrungen
• gute Erreichbarkeit
• Bereitschaft, den Betrieb bzw.
die Betriebsstätten zu begehen
• regelmäßige Berichterstattung über seine
Tätigkeit im Betrieb
• die Ermächtigung oder Erlaubnis für
die wichtigsten arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen
Tipps für die Auswahl eines Betriebsarztes
können Sie unter www.bgw-online.de, Stichwort „Arbeitshilfen” herunterladen.
Wo finde ich einen Betriebsarzt?
Betriebsärzte in Ihrer Region finden Sie im
örtlichen Telefonbuch oder über die Verbände (Adressen siehe Kapitel 8).
Einen Mustervertrag für die betriebsärztliche
Betreuung können Sie im Internet unter
www.bgw-online.de, Stichwort „Arbeitshilfen” herunterladen.
20
7 Die Fachleute
BGW_0805_Infobroschüre_3
04.10.2005
12:05 Uhr
7.2 Qualifikation und Aufgaben der
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Welche Aufgaben hat eine Fachkraft für
Arbeitssicherheit?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit Sie in
allen Fragen der Arbeitssicherheit und der
Unfallverhütung unterstützen. Konkret bedeutet das: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
berät Sie bei der Beschaffung technischer
Arbeitsmittel oder Einführung neuer Arbeitsverfahren, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Außerdem
begutachtet sie die Arbeitsplätze und Betriebsanlagen und schlägt Maßnahmen zur
Mängelbeseitigung vor.
Seite 21
Sie können aber auch externe Fachkräfte für
die Aufgaben in Ihrem Betrieb verpflichten,
zum Beispiel einen sicherheitstechnischen
Dienst oder eine freiberuflich arbeitende
Fachkraft für Arbeitssicherheit. Musterverträge finden Sie im Internet zum Herunterladen unter www.bgw-online.de.
Wo finde ich eine geeignete Fachkraft für
Arbeitssicherheit?
Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder sicherheitstechnische Dienste in Ihrer Region finden Sie im örtlichen Branchenbuch oder über
die Verbände (Adressen siehe Kapitel 8).
Wer kann diese Aufgaben übernehmen?
Sie können einen eigenen Mitarbeiter zur
Fachkraft für Arbeitssicherheit weiterbilden
lassen oder einen qualifizierten Mitarbeiter
einstellen. Voraussetzung ist, dass Ihre
Fachkraft für Arbeitssicherheit Meister, Techniker oder Ingenieur ist, eine bestimmte Zeit
in dieser Funktion tätig war und an Weiterbildungsmaßnahmen u.a. bei der BGW
teilgenommen hat. Bedenken Sie: Eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit lohnt sich
erst ab einer Einsatzzeit von 160 Stunden
im Jahr.
7 Die Fachleute
21
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12:05 Uhr
Seite 22
Unternehmer
Festangestellte Fachkräfte oder externe Dienste?
Die eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi)
Pro
Contra
• Die FASi ist jederzeit vor Ort verfügbar.
• Die FASi ist im Haus bekannt und kennt
selbst die Kommunikationswege.
• Die FASi kennt Betriebsstruktur und
Problembereiche des Unternehmens.
• Das Fachwissen kann für andere
Betriebe oder Tochterunternehmen
genutzt werden.
• Es ergeben sich Synergieeffekte, da der
Mitarbeiter bereits ähnliche Aufgaben
wahrnimmt.
• Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
sind ständig im Unternehmen präsent.
• Der Unternehmer kann sensible Bereiche
durch eine Vertrauensperson betreuen
lassen.
• Die FASi muss eventuell erst ausgebildet
werden.
• Bei Kündigung muss ein neuer Mitarbeiter ausgebildet oder eingestellt werden.
• Abgrenzungsprobleme beim Nachweis
der Einsatzzeiten.
• Bei kurzen Einsatzzeiten werden
Erfahrungen, Informationsmaterial und
technische Geräte nur selten genutzt.
• Mögliche Interessenkonflikte für Führungskräfte als FASi in der Doppelrolle
– Unabhängigkeit der FASi ist gefordert.
Externe Fachkräfte
Pro
Contra
• Erfahrung auch aus anderen Unternehmen. • Jeder Arbeitsaufwand, jede An- und
Abfahrtkosten verursacht Kosten.
• Kalkulierbare Kosten.
• Externe Spezialisten sind nicht jederzeit
• Arbeitsmittel und Informationsmaterial
verfügbar.
werden gestellt.
• Der persönliche Kontakt zwischen
• Es muss kein Mitarbeiter freigestellt
Mitarbeitern und FASi fehlt.
werden.
• Eventuell wechselnde Ansprechpartner.
• Flexibler Wechsel des Dienstanbieters
möglich.
• Mehr Auswahlmöglichkeiten bei
Spezialisten.
• Dienstleistung aus einer Hand: sicherheitstechnische Dienste übernehmen oftmals auch arbeitsmedizinischen Dienste.
22
7 Die Fachleute
BGW_0805_Infobroschüre_3
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12:05 Uhr
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8 Service
Ansprechpartner
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung
Hauptverwaltung Hamburg
Zentrale Präventionsdienste der BGW
Bereich Betriebsärztliche und
Sicherheitstechnische Betreuung (BuS)
Telefon (040) 202 07 - 75 61
Hotline 01805 - 24 26 27
(0,12 Euro pro Minute)
Sicherheitsfachkraftausbildung
BGW-Bildungszentrum Dresden
Königsbrücker Landstraße 4b
01109 Dresden
Telefon (0351) 457 - 28 00
(0351) 457 - 28 01
Fax
(0351) 457 - 28 25
Adressen
Betriebsärzte
Berufsverband selbstständiger
Arbeitsmediziner und
freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB)
Gartenstraße 29
49152 Bad Essen
Telefon (0800) 101 61 87
Fax
(05472) 97 83 19
Internet www.bsafb.de
8 Service
Gesellschaft zur Qualitätssicherung in
der betriebsärztlichen Betreuung mbH
(GQB)
Friedrich-Eberle-Straße 4a
76227 Karlsruhe
Telefon (0721) 933 81 82
Fax
(0721) 933 81 88
Internet www.gqb.de
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Bundesverband freiberuflicher
Sicherheitsingenieure und überbetrieblicher Dienste e.V. (BFSI)
Bundesgeschäftsstelle
Straße am Heizhaus 1
10318 Berlin
Telefon (030) 50 10 72 - 40
Fax
(030) 50 10 72 - 10
Internet www.bfsi.de/mitgliederlisten
Geschäftsstelle Köln
Am Justizzentrum 3
50939 Köln
Telefon (0221) 44 10 84
Fax
(0221) 42 19 12
Verband deutscher
Sicherheitsingenieure (VDSI)
Geschäftsstelle
Albert-Schweitzer-Allee 33
65203 Wiesbaden
Telefon (0611) 60 04 00
Fax
(0611) 678 07
Internet www.vdsi.de
23
BGW_0805_Infobroschüre_3
04.10.2005
12:05 Uhr
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Unternehmer
Internet
www.bgw-online.de
Portal der BGW mit Informationen für
Kunden. Mit vielfältigen Servicemöglichkeiten wie Formulardownload, Broschürendownload und Bestellungen und Seminarbuchungen. Arbeitshilfen der BuS-Betreuung
zum Download im Kundenzentrum:
• Empfehlungen für die Auswahl von
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
• Mustervertrag für die Betreuung eines
Kleinbetriebes durch Dienstleister aus
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
• BuS-Betreuungs-Assistent zur Berechnung
der Einsatzzeiten
www.hvbg.de
Portal des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Der
Hauptverband fördert die gemeinsamen
Aufgaben der BGen. Hier finden Sie auch
das Gefahrstoffinformationssystem (GESTIS)
und die Internetpräsenz des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz
(BIA) und des Berufsgenossenschaftlichen
Instituts für Arbeitsmedizin (BGFA).
24
www.praevention-online.de
Der unabhängige Marktplatz für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz
und Qualität. Internetportal mit zahlreichen
Informationen zu allen Themen der Prävention.
www.baua.de
Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin
Literatur
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und
Regeln
BGV A1 – Grundlagen der Prävention
BGV A2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit
Verzeichnisse über das Medienangebot
M069 – Schriften für Sicherheit und
Gesundheit
M070 – Seminarangebot
8 Service
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04.10.2005
12:05 Uhr
Seite 25
Anhang
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Einsatzzeiten in Betrieben
mit mehr als 10 Beschäftigten
Kennziffer
1.0
1.1
1.2
1.3
1.4
2.0
2.1
2.2
2.3
3.0
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.11
3.12
Anhang
Branche
Humanmedizin
Arztpraxen
Notärzte
Apparategemeinschaften
Laboratorien und
Forschungsgemeinschaften
Zahnmedizin
Zahnarztpraxen
Kieferorthopäden
Oralchirurgien
Heilberufe
Atemgymnasten
Ergotherapeuten
Hebammen
Heilpraktiker
Krankengymnasten
Logopäden
Masseure
Medizinische Fußpflege
Orthoptisten
Psychologen
Kurpacker
Betriebsärztliche
Einsatzzeit (Std./Jahr
je Beschäftigtem)
Sicherheitstechnische
Einsatzzeit (Std./Jahr
je Beschäftigtem)
0,25
Nicht additiv!
11 bis 49
= 0,25
50 und mehr = 0,50
0,25
Nicht additiv!
11 bis 49
= 0,25
50 und mehr = 0,50
0,25
0,25
25
BGW_0805_Infobroschüre_3
04.10.2005
12:05 Uhr
Seite 26
Unternehmer
Kennziffer
4.0
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
5.0
5.1
5.2
6.0
6.1
6.2
6.3
7.0
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
26
Branche
Kliniken und medizinische
Dienste
Krankenhäuser
Kliniken/Sanatorien
Rehabilitationseinrichtungen
Arbeitsmedizinische Dienste
Blutspendedienste
Betriebsärztliche
Einsatzzeit (Std./Jahr
je Beschäftigtem)
Sicherheitstechnische
Einsatzzeit (Std./Jahr
je Beschäftigtem)
1,20
Additiv!
11 bis 50
= 2,00
51 bis 100
= 1,50
101 und mehr = 0,75
0,25
Nicht additiv!
11 bis 49
= 0,25
50 und mehr = 0,50
0,25
Nicht additiv!
11 bis 49
= 0,25
50 und mehr = 0,50
0,25
Nicht additiv!
11 bis 49
= 0,25
50 und mehr = 0,50
0,25
0,25
Dialysezentren
Pathologie-Institute
Sonstige Einrichtungen der
Diagnostik, Therapie,
Vorsorge; Reha
Notfalldienste
Vorsorgeeinrichtungen
Pharmazie
Apotheken
Laboratorien und Forschungseinrichtungen mit pharmakologischer Ausrichtung
Tiermedizin
Tierarztpraxen
Tierärztliche Kliniken
Tierbehandler
Beratung und Betreuung
Beratungs- und Betreuungsstellen
Selbsthilfegruppen
Fahrdienste
Mahlzeitdienste mit /ohne
Küche
Rettungsdienste
Nachbarschaftshilfsdienste
Psychologische Beratungsstellen
Bahnhofsmissionen
Anhang
BGW_0805_Infobroschüre_3
Kennziffer
8.0
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
9.0
9.1
9.2
10.0
10.1
10.2
10.3
10.4
10.5
10.6
11.0
11.1
11.2
11.3
11.4
Anhang
04.10.2005
12:05 Uhr
Seite 27
Branche
Beauty und Wellness
Hallen-, Freibäder,
Saunabetriebe
Kosmetikbetriebe
Sonnenstudios
Schlankheitsinstitute
Solarien
Tätowier- und Piercingstudios
Friseurhandwerk
Friseurbetriebe
Haarinstitute
Verwaltung
Verwaltungseinrichtungen
Studentenwerke
Stiftungen und Vereine
Sozialwerke
Kammern
Geschäftsstellen
Pflege
Altenpflege- und
Altenkrankenheime
Altenwohnheime und
-pensionen, Seniorenwohnsitze
Wohneinrichtungen,
Tagesstätten, -heime und
Tagespflegeheime für
alte Menschen
Ambulante sozialpflegerische
Dienste (GemeindeKrankenpflegestationen,
Diakoniestationen,
Sozialstationen)
Betriebsärztliche
Einsatzzeit (Std./Jahr
je Beschäftigtem)
Sicherheitstechnische
Einsatzzeit (Std./Jahr
je Beschäftigtem)
0,25
Nicht additiv!
11 bis 49
= 0,25
50 und mehr = 0,50
0,25
Nicht additiv!
11 bis 49
= 0,25
50 und mehr = 0,50
0,20
0,30
0,25
0,25
27
BGW_0805_Infobroschüre_3
04.10.2005
12:05 Uhr
Seite 28
Unternehmer
Kennziffer
12.0
12.1
12.2
12.3
12.4
12.5
13.0
13.1
13.2
13.3
13.4
13.5
14.0
14.1
14.2
14.3
15.0
15.1
28
Branche
Bildung
Allgemeinbildende Schulen
Zahnmedizinische Fachschulen
Fachschulen
Aus- und Fortbildungsstätten
für soziale Berufe und
Hauswirtschaft
Berufsförderungswerke,
Berufsbildungswerke, übrige
berufliche Bildungseinrichtungen für Personen in besonderen sozialen Situationen
Heime und Tagesstätten
Heime und Tagesstätten für
Personen in besonderen
sozialen Situationen
Heime der Jugend- und
Familienhilfe
Familienbildungsstätten
Tagesstätten für Kinder und
Jugendliche
Mutterhäuser, Schwesternschaften und Bruderschaften
Werkstätten für Menschen
mit Behinderungen und
Gefährdete
Werkstätten für Menschen
mit Behinderungen
Heime und Tagesstätten für
Menschen mit Behinderungen
Werkstätten für
Gefährdetenhilfe
Schädlingsbekämpfung
Schädlingsbekämpfer/
Desinfektoren
Betriebsärztliche
Einsatzzeit (Std./Jahr
je Beschäftigtem)
Sicherheitstechnische
Einsatzzeit (Std./Jahr
je Beschäftigtem)
0,25
0,25
0,25
Additiv!
11 bis 50
= 2,00
51 bis 100
= 1,50
101 und mehr = 0,75
0,25
0,25
0,25
Additiv!
11 bis 50 = 2,00
51 bis 100 = 1,50
101 und mehr
1,20
Additiv!
11 bis 50
= 2,00
51 bis 100
= 1,50
101 und mehr = 0,75
Anhang
BGW_0805_Infobroschüre_3
04.10.2005
12:05 Uhr
Seite 29
Stichwortregister
A
G
R
ABM-Kräfte 8
Gefährdungsbeurteilung 16, 17
Regelbetreuung 14 ff.
additive Einsatzzeitenberechnung 14, 15
Gefährdungsbeurteilung in der
Alternativbetreuung 16 ff.
Grundbetreuung 13
S
Änderungen gegenüber A6/A7 11
Geringfügig Beschäftigte 8
Schwellenwert 9
Aushilfen 8
Großbetrieb 7, 9, 10
Standesorganisationen 16, 18
Grundbetreuung und anlassbezogene
Betreuung 13 ff.
B
Beschäftigte 8
T
Teilnahmevoraussetzungen
Bestellung 20, 21
H
Betreuungsanlässe 13
Heimarbeiter 8
Betreuungselemente 16
Honorarkräfte 8
7, 9, 10, 13, 14, 16
Betreuungsformen 7, 9, 10, 19
Teilzeitkräfte 8
U
betreuungspflichtige Mitarbeiter 8
K
Unternehmermodell 16
Betriebsarzt 20
Kleinbetrieb 7, 9, 10
Unternehmerseminar 16, 17
Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische
Kleinstbetrieb 7, 9, 10
Betreuung (BuS-Betreuung) 6
V
Betriebsgröße 7 ff.
L
Vergleich der Betreuungsformen 19
BuS-Betreuungs-Assistent 9, 14
Leiharbeitnehmer 8
Vollzeitkräfte 8
Leitlinienkonzept 16
Vorsorgeuntersuchungen 13,
M
W
Medizinstudenten 8
Wahlmöglichkeiten 6, 10
D
Dachorganisation 16, 18
E
Mittel- und Großbetrieb 7, 9, 10
Ehrenamtliche Mitarbeiter 8
Z
Ein-Euro-Jobber 8
N
Einsatzzeit 11, 14, 15, 25
Nachweis der Betreuung 13, 15, 17
Einsatzzeitenberechnung 14, 15
nicht-additive Einsatzzeitenberechnung
Einsatzzeitenkumulierung 11, 15
Zivildienstleistende 8
14, 15
Einsatzzeiten-Tabelle nach Branchen 25
P
F
Präsenz vor Ort 13
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) 21, 22
Praxisbeispiele 12
Fachkundige Stelle 16, 17, 18
Familienangehörige 8
Q
Freie Mitarbeiter 8
Qualifikation 20, 21
Qualifizierungsmaßnahme 16
Stichwortregister
29
BGW_0805_Infobroschüre_3
04.10.2005
12:05 Uhr
Seite 30
Unternehmer
Kontakt
Grundsätzliches und Beitragsfragen
Versicherungsfälle und Leistungen –
Bezirksverwaltungen
Prävention – Bezirksstellen
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW)
Hauptverwaltung
Berlin
Karlsruher Straße 19/22 · 10711 Berlin
Telefon (030) 896 85 - 0
Telefax (030) 896 85 - 525
Berlin
Karlsruher Straße 19/22 · 10711 Berlin
Telefon (030) 896 85 - 208
Telefax (030) 896 85 - 209
Bochum
Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum
Telefon (0234) 30 78 - 0
Telefax (0234) 30 78 - 525
Bochum
Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum
Telefon (0234) 30 78 - 401
Telefax (0234) 30 78 - 425
Delmenhorst
Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst
Telefon (04221) 913 - 0
Telefax (04221) 913 - 525
Delmenhorst
Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst
Telefon (04221) 913 - 401
Telefax (04221) 913 - 509
Dresden
Gret-Palucca-Straße 1a · 01069 Dresden
Telefon (0351) 86 47 - 0
Telefax (0351) 86 47 - 525
Dresden
Gret-Palucca-Straße 1a · 01069 Dresden
Telefon (0351) 86 47 - 402
Telefax (0351) 86 47 - 424
Hamburg
Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg
Telefon (040) 41 25 - 0
Telefax (040) 41 25 - 525
Hamburg
Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg
Telefon (040) 41 25 - 648
Telefax (040) 41 25 - 645
Karlsruhe
Neureuter Straße 37 b · 76185 Karlsruhe
Telefon (0721) 97 20 - 0
Telefax (0721) 97 20 - 525
Hannover (Außenstelle von Magdeburg)
Anderter Straße 137 · 30559 Hannover
Telefon (0511) 563 59 99 - 91
Telefax (0511) 563 59 99 - 99
Köln
Bonner Straße 337 · 50968 Köln
Telefon (0221) 37 72 - 0
Telefax (0221) 37 72 - 525
Karlsruhe
Neureuter Straße 37 b · 76185 Karlsruhe
Telefon (0721) 97 20 - 151
Telefax (0721) 97 20 - 160
Magdeburg
Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg
Telefon (0391) 60 90 - 5
Telefax (0391) 60 90 - 625
Köln
Bonner Straße 337 · 50968 Köln
Telefon (0221) 37 72 - 440
Telefax (0221) 37 72 - 445
Mainz
Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz
Telefon (06131) 808 - 0
Telefax (06131) 808 - 525
Magdeburg
Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg
Telefon (0391) 60 90 - 608
Telefax (0391) 60 90 - 606
München
Wallensteinplatz 3 · 80807 München
Telefon (089) 350 96 - 0
Telefax (089) 350 96 - 525
Mainz
Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz
Telefon (06131) 808 - 201
Telefax (06131) 808 - 202
Würzburg
Röntgenring 2 · 97070 Würzburg
Telefon (0931) 35 75 - 0
Telefax (0931) 35 75 - 525
München
Wallensteinplatz 3 · 80807 München
Telefon (089) 350 96 - 141
Telefax (089) 350 96 - 149
Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg
Telefon (040) 202 07 - 0
Telefax (040) 202 07 - 525
Internet www.bgw-online.de
Bereich BuS-Betreuung
Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg
Telefon (040) 202 07 - 75 61
Hotline 01805 - 24 26 27
Würzburg
Röntgenring 2 · 97070 Würzburg
Telefon (0931) 35 75 - 501
Telefax (0931) 35 75 - 524
30
Kontakt
BGW_0805_Infobroschüre_3
04.10.2005
12:05 Uhr
Seite 31
24
25
18
23
20/22
17
19
Hamburg
27/28
26
21
16
Delmenhorst
29
13
49
39
Hannover
10
14
30
32
48
46
47
41
45
50
Magdeburg
03
59
42
06
37
Bochum
04
01
34
58
57
Köln
09
07
36
35
53
08
98
56
61
60
65
97
63
54
96
95
Würzburg
Mainz
02
Dresden
99
51
52
15
33
44
40
38
31
Berlin
12
64
55
67
68
66
92
69
90/91
74
Karlsruhe
93
71
76 75
70
94
73
86
77
72
78
79
89
88
85
München
80/81
87
84
83
82
Auf der obigen Karte finden Sie die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem Standort
vertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort jeweils zuständig ist.
Jede Region ist in viele Bezirke aufgeteilt. Die Nummern der Bezirke entsprechen den ersten
beiden Ziffern der Postleitzahlen. Sie müssen also nur die ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahl
auf der Karte heraussuchen, um zu wissen, welche Stelle der BGW für Sie zuständig ist.
Kontakt
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BGW_0805_Infobroschüre_3
04.10.2005
12:05 Uhr
Seite 32
10/2005
Pappelallee 35/37 · 22089 Hamburg · www.bgw-online.de
TP BGV A2
Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege