Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung
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Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung
Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung Im Bundesgesetzblatt (I 2474 ff.) vom 04.08.2009 wurde das „Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze“ vom 30.07.2009 verkündet. Tage des Inkrafttretens: 04.08. (im Wesentlichen) und 01.09.2009. Durch das Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, eine öffentliche Versteigerung nach Wahl des Gerichtsvollziehers entweder als Versteigerung vor Ort oder als allgemein zugängliche Versteigerung im Internet über eine Versteigerungsplattform stattfinden zu lassen. Die Einzelheiten bestimmen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung. Das Gesetz finden Sie im BGBl. I 2009 Nr. 50 unter http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl