Zuchtordnung 2015

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Zuchtordnung 2015
Zuchtordnung des IDRZ – Koblenz e.V.
§1 Allgemeines
Jeder Züchter des Internationalen Deutschen Rassehunde Zuchtverbandes Koblenz e.V. muss sich an
die Zuchtordnung halten, damit eine verantwortungsvolle Zucht gewährleistet ist.
Nur reinrassige Hunde, die gesund, Wesensfeste und Gesellschaft verträglich sind, werden zur Zucht
zugelassen. Es gilt darauf zu achten, dass das äußere Erscheinungsbild und das Rassetypisches Wesen
erhalten und zu verbessern bleibt. Erbliche Defekte und Krankheiten werden im Zuchtbuch des IDRZ
Koblenz e.V. erfasst und müssen auf jeden Fall bekämpft werden. Trotz der Zuchtziele muss die
Gesundheit des Hundes an erster Stelle stehen. Dem Hund darf züchtungsbedingt kein Schaden,
Leid oder Schmerz zugefügt werden.
§2 Züchter
Mitglieder der an den IDRZ Koblenz. e.V. angeschlossene Vereine sowie deren Landesgruppen
können Züchter im IDRZ Koblenz e.V. werden.
Als Züchter gilt der Eigentümer einer Zuchthündin zur Zeit des Belegens.
Das Mieten oder Vermieten von Hündinnen zur Zucht ist nicht zulässig.
Züchter sollten 3 mal im Jahr an einer Vereinsversammlung teilnehmen um neue wichtige
Informationen zur Zucht zu erfahren. Termine stehen auf der HP der angeschlossenen Vereines.
Bei Französischen Bulldoggen muss ab sofort eine Keilwirbeluntersuchung für die Zuchttauglichkeit
Vorgelegt werden .
§3 Zuchtvoraussetzungen
Jeder Züchter muss ausreichende Grundkenntnisse zwecks Paarung, Trächtigkeit und Welpenaufzucht
verfügen. Es muss bei der Zucht die Forderung des Tierschutzgesetzes und die TierschutzHundeverordnung eingehalten werden. Zur Zucht sind nur Rassehunde mit Ahnentafeln oder
Registerpapiere zugelassen, die die Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden haben und deren
Zuchttauglichkeit im Ahnenpass, wenn möglich, vermerkt ist.
Bei Verpaarungen mit Registerpapieren ist darauf zu achten das ein Elternteil volle Papiere hat und
eine Zuchttauglichkeit . Hunde unter 45 cm dürfen nicht in Zwingern gehalten werden sowie
kurzharige Großhunde.
§4 Zuchtstättenbesichtigung
Der Zuchtwart ist berechtigt zwischendurch Zuchtstätten Begehungen durchzuführen, dies dient zum
Wohle der Hunde und eventuelle Beratung für den Züchter. Vorallem bei den Züchtern die Ihre Würfe
nicht von einem Zuchtwart abnehmen lassen werden diese Züchter und Zuchtstätten 1x im Jahr
kontrolliert die Fahrtkosten gehen zu Lasten des Züchters.
§5 Zwingerschutz
Wir züchten Klasse und Rasse, statt Masse.
Zuchtordnung des IDRZ – Koblenz e.V.
Der Zuchtwart ist verpflichtet die Zuchtstätte bei Beantragung des Zwingerschutzes zu besichtigen,
über die Besichtigung ist ein Protokoll zu fertigen
Anträge auf Schutz eines Zwingernamens müssen vor Belegung der Hündin beim Vorstand des IDRZ
Koblenz e.V.gestellt werden.
Jeder neue Züchter muss vor Erhalt des Zwingerschutzes eine Züchterprüfung ablegen. Die
Züchterprüfung wird vom IDRZ Koblenz e.V. abgenommen.
Es müssen 3 Vorschläge für den Zwingernamen eingereicht werden, der bevorzugte ist zu
unterstreichen.
Einen Antrag auf Zwingerschutz können nur Hauptmitglieder stellen, Mindestalter ist 18 Jahre. Bei
Erlöschen der Mitgliedschaft erlischt auch der Zwingerschutz des IDRZ Koblenz.
§6 Zuchttauglichkeit
Die Zuchttiere müssen von einem Richter des IDRZ Koblenz e.V. zuchttauglich geschrieben werden.
Erst mit dieser Bescheinigung ist der Hund zur Zucht zugelassen. Zuchttauglichkeiten nur über den
IDRZ-Koblenz e.V.
Rüden aller Rassen unter 45 cm dürfen frühestens ab dem vollendeten 12. Monat zuchttauglich
geschrieben werden. Sofern es die Gesundheit des Rüden zulässt ist ein Höchstalter von 10 Jahren
festgelegt.
Hündinnen aller Rassen unter 45 cm dürfen frühestens ab der 2. Hitze und einem Mindestalter von 15
Monaten zuchttauglich geschrieben werden. Das Höchstalter für eine Hündin liegt beim vollendeten 8.
Lebensjahr.
Nur auf Antrag und Gesundheitlichem Attest kann für 1. Jahr eine Verlängerung angefragt werden.
diese Genehmigung benötigt die Abstimmung des Vorstandes.
Bei allen Rassen unter 45 cm Widerristhöhe ist die Vorlage der PL-Untersuchung, ausgeführt von
einem Tierarzt, erforderlich, sowie für die jeweilige Rassebedingen Krankheiten ein
Untersuchungsbescheid eines Tierarztes vorgelegt werden. ( Rassebedingte Untersuchungen sind im
Anhang der Zuchtordnung zu finden, sie werden für jede neue Rasse erarbeitet). Züchter müssen für
Hunde, die neu in den IDRZ Koblenz e.V. hinzukommen und bereits über eine
Zuchttauglichkeitsbescheinigung verfügen, den IDRZ Koblenz e.V. eine Kopie der
Untersuchungsergebnisse nachreichen, erst dann werden diese ZTP´s anerkannt.
Hündinnen aller Rassen über 45 cm dürfen frühestens ab der 2. Hitze und einem Mindestalter von 18
Monaten zuchttauglich geschrieben werden. Das Höchstalter für eine Hündin liegt beim vollendeten 8.
Lebensjahr.
Rüden aller Rassen über 45 cm dürfen frühestens ab dem vollendeten 18. Monat zuchttauglich
geschrieben werden. Sofern es die Gesundheit des Rüden zulässt ist ein Höchstalter von 10 Jahren
festgelegt
Wir züchten Klasse und Rasse, statt Masse.
Zuchtordnung des IDRZ – Koblenz e.V.
Nur auf Antrag und Gesundheitlichem Attest es kann für 1. Jahr eine Verlängerung angefragt werden.
diese Genehmigung benötigt die Abstimmung des Vorstandes.
Bei allen Rassen über 45 cm Widerristhöhe ist die Vorlage der HD / ED Untersuchung, ausgeführt von
unserer Auswertungsstelle erforderlich, sowie für die jeweilige Rassebedingen Krankheiten ein
Untersuchungsbescheid eines Tierarztes vorgelegt werden. ( Rassebedingte Untersuchungen sind im
Anhang der Zuchtordnung zu finden, sie werden für jede neue Rasse erarbeitet).
Züchter müssen für Hunde, die neu in den IDRZ Koblenz e.V. hinzukommen und bereits über eine
Zuchttauglichkeitsbescheinigung verfügen, den IDRZ Koblenz e.V. eine Kopie der
Untersuchungsergebnisse nachreichen, erst dann werden die diese ZTP´s anerkannt.Wir erkennen die
ZTP’s vom IRZV-Thüringen e.V. nicht an.
Einstufungen HD / ED und deren Folgen für die Zucht
HD A = frei,
HD B = Verdacht,
HD C = mittlere
HD D = schwere
HD E = schwere .
zur Zucht uneingeschränkt zugelassen
nur mit Verpaarung HD - A
zur Zucht nicht zugelassen
zur Zucht nicht zugelassen
zur Zucht nicht zuglassen
ED frei
ED Grenzfall
ED Grad I
ED Grad II
ED Grad III
zur Zucht uneingeschränkt zugelassen
nur mit Verpaarung ED frei
nur mit Verpaarung ED frei
zur Zucht nicht zugelassen
zur Zucht nicht zugelassen
Die offiziellen Röntgenaufnahmen der Ellenbogengelenke dürfen erst nach Vollendung des ersten
Lebensjahres des betreffenden Hundes angefertigt werden. Das Verfahren entspricht dem der HDUntersuchung und muss von unserer Auswertungsstelle bestätigt werden.
Nicht zur Zucht zugelassene Fehler:
Taubheit, Blindheit, Spaltenrachen, Gebissfehler etc. alle Fehler, die gemäß Standard zur,,
Disqualifikation“ führen, extrem chronische Schnarchen und/oder Hunde mit starken Luftproblemen
bzw. Atemnot körperlich schwache Hunde; Verhaltensgestörte Tiere; Beißer,
§7 Belegungen der Zuchthündinnen
Nach 2 Würfen muss eine Hitze ausgelassen werden. Es ist auf den Allgemeinzustand der Hündin zu
achten. Auf jeden Fall muss die dritte Hitze ausgelassen werden. Nach einem Kaiserschnitt darf die
Hündin erst nach vollständiger Genesung und Erholung, frühstens nach 1 Jahr, wieder belegt werden,
wenn vor Ablauf der Frist belegt werden soll,ist ein tierärztliches Attest vorzulegen,ob der
Tierarzt es befürwortet, bedarf aber der Genehmigung des IDRZ-Koblenz e.V. (Zuchtbuchamt)
Nach zwei erfolgten Kaiserschnitten sollte eine Hündin aus der Zucht raus. Die Zuchttauglichkeit wird
der Hündin zum Schutz entzogen.
Wir züchten Klasse und Rasse, statt Masse.
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§8 Meldepflicht
Ist dem Züchter erbliche Defekte und Krankheiten in seinem Zwinger bekannt, so ist er verpflichtet
dieses unverzüglich dem Zuchtwart / der Zuchtbuchstelle zu melden und diese Hunde aus der Zucht
auszuschließen.
§9 Deckakt
Zuchthündinnen so wie Deckrüdenbesitzer sind verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass die
Partner ihrer Tiere zuchttauglich geschrieben sind. Dazu gehört die Kontrolle der
Zuchttauglichkeitsbescheinigung in der Ahnentafel, Zuchtpause und bei Rüden und Hündinnen ab 45
cm HD/ED Beurteilung. Bei Zuchthunde unter 45 cm eine Bestätigung Vorlage einer PLUntersuchung, durch einen Tierarzt.
§10 Deckentschädigung
Über die Deckentschädigung müssen sich die Eigentümer der Hunde vor dem Deckakt selbst einigen.
Es wird eine schriftliche Vereinbarung empfohlen.
§11 Wurferstmeldebescheinigung
Die Wurferstmeldung muss dem IDRZ – Koblenz innerhalb von 4 Tagen nach Geburt per Post oder
E-Mail zugestellt werden. Anzahl der Welpen und Rasse. Kaiserschnittgeburten sind auf dieser zu
vermerken.
§12 Wurfabnahme
Der Wurf wird von einem Zuchtwart abgenommen, die Kosten sind vom Züchter zu tragen. Der
Wurfabnahmebericht darf nur von einem Zuchtwart ausgefüllt werden. Sichtbare Mängel bei einem
Welpen muss auf diesem Bericht vermerkt werden. Eingetragen werden zuerst die Rüden, dann die
Hündinnen. Die Anfangsbuchstaben für die Namen der Welpen verschiedener Würfe folgen
alphabetisch aufeinander. Alle Welpen eines Wurfes müssen mit den gleichen Buchstaben beginnen,
neue Züchter sollten mit den „A“ anfangen und dann im Alphabet weiter gehen. Hierbei werden nicht
die einzelnen Würfe einer Hündin gezählt, sondern die Würfe unter den eingetragenen Zwingernamen.
Alle Welpen des Wurfes und die Mutterhündin müssen bei der Wurfabnahme anwesend sein.
Wir züchten Klasse und Rasse, statt Masse.
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Der Wurf und Deckschein ist eine Urkunde im juristischen inne, der Züchter und Deckrüdenbesitzer
sind dem ZBA für wahrheitsgemäße und richte Angaben, sowie lückenlose Eintragungen
verantwortlich. Falsche oder getäuschte oder unterlassene Angaben werden straffrechtlich verfolgt.
§13 Chip,
Jeder Züchter ist verpflichtet, die Welpen zu kennzeichnen mit einem Chip . Werden die Hunde nicht
vom Zuchtwart gekennzeichnet so muss sie bei der Wurfabnahme vorhanden sein.
Für jeden Welpen muss ein Tierärztliches Gesundheitszeugnis ausgestellt werden,eine Kopie erhält
davon die Zuchtbuchstelle des IDRZ-Koblenz e.V.
§14 Abgabe der Welpen
Die Abgabe der Jungtiere ist bei Großrassen ab der 9. Lebenswoche und bei Kleinrassen ab der 9.
Lebenswoche gestattet. Die Welpen müssen entwurmt sein und die Erstimpfung
(Grundimmunisierung) haben.
§15 Ahnentafel
Das Zuchtbuchamt des IDRZ Koblenz e.V. stellt Ahnentafeln als Abstammungsnachweis aus. Sie sind
mit der Zuchtbucheintragung identisch. Die Ahnentafeln werden dem Züchter gegen Nachnahme
zugesandt,oder gegen Vorkasse. Die Ahnentafel bleibt Eigentum des IDRZ Koblenz e.V.. Bei Verkauf
eines Hundes ist die Ahnentafel dem Käufer auszuhändigen. Jeder Eigentumswechsel muss vermerkt
werden. Der Ahnenpass / Ahnentafel bleibt Eigentum des IDRZ Koblenz e.V. und ist nach Ableben
des Hundes den ZBA zurück zuschicken .
§16 Zuchtbuchamt
Im Zuchtbuchamt werden folgende Angaben aufgeführt: Datum des Eintrags, Name des Hundes,
Rasse, Wurftag, Geschlecht, Farbe, Haarart, Wurfstärke, Züchter, Zwingerschutz Nr., Chip , errungene
Titel. Die Zuchtbucheintragungen müssen drei bis vier Generationen umfassen. Alle Würfe werden ins
Zuchtbuch eingetragen unter Angaben der Totgeborenen oder verendeten Welpen, Erbfehler und
Erbkrankheiten.
Der Zwingerschutz ist im IDRZ numerisch aufgeführt.
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Wir züchten Klasse und Rasse, statt Masse.
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§17 Verstöße
Bei Verstöße gegen die Zuchtordnung, tierschutzrechtliche Bestimmungen, Anordnungen und
Entscheidungen des Hauptzuchtwartes oder Zuchtwart, kann eine Verwarnung,ein befristetes
Zuchtverbot oder ein Ausschlussverfahren beim Vorstand beantragt werden. Mit Leihhündinnen darf
nicht gezüchtet werden ist ein Verstoß gegen unsere Zuchtordnung.
§18 Besichtigung der Zwingeranlagen
Der IDRZ Koblenz e.V. ist berechtigt durch den Hauptzuchtwart und seine Organe, auch bei
abgeschlossenen Vereinen und Verbänden die Zwingeranlagen und Haltung der Hunde jeder Zeit zu
besichtigen.
§19 Rassespezifisches
- Biewer Yorkshire dürfen nur mit Biewer Yorkshire oder Spaltern verpaart werden.
- Yorkshire Terrier dürfen nicht mit Biewer Yorkshire oder Spaltern verpaart werden
- Bei Französische Bulldoggen dürfen Schecke nicht mit Schecke verpaart werden und
Merle nicht mit Merle.
Weitere spezifische Anforderungen je Rasse werden im Anhang vervollständigt…..
§20 Zuchtverfahren
a.Fremdzucht
wird die Verpaarung von nicht miteinander verwandten Hunden genannt.
b. Linienzucht
ist eine abgeschwächte Verwandtschaftszucht, bei der die Zuchttiere innerhalb der engeren
oder weiteren Verwandtschaft sorgfältig nach ihren Körper - und Wesensmerkmalen
ausgewählt werden, um eine Zucht auf einen bestimmten Typ zu erreichen.
c. Inzucht
ist eine Verwandtschaftszucht, bei der ein Ahne mindestens je einmal auf der mütterlichen und
auf der väterlichen Seite vertreten ist. Der Verwandtschaftsbegriff wird auf die letzten drei
Ahnenreihen beschränkt.
Im Sinne der Zuchtordnung werden unter Inzucht Paarungen zwischen Verwandten 2. bis 4.
Grades, in gerader oder Seitenlinie (z.B. Onkel-Nichte oder Neffe-Tante oder GroßelternEnkel etc.) verstanden. Inzucht wird im IDRZ Koblenz e.V. nur in besonderen Fällen
genehmigt.
Wir züchten Klasse und Rasse, statt Masse.
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d. Inzest-Zucht
ist die Paarung zwischen Verwandten 1. Grades, also zwischen Eltern und deren Kindern oder
zwischen Geschwistern.
Inzest- oder Inzucht sind Zuchtverfahren, die nur dann zu außergewöhnlichen Erfolgen führen
können, wenn beide Zuchtpartner nahezu alle erwünschten Merkmale und Eigenschaften
reinerbig besitzen. Die Anwendung dieses Verfahrens kann aber auch negative Folgen haben,
sofern die Zuchttiere mit rezessiven fehlerhaften Erbanlagen behaftet sind, die dann zum
Vorschein kommen können.
Aus diesen Gründen ist diese Zuchtform bei der Zucht nicht erwünscht. Nachkommen einer
Inzest-Verpaarungen werden im IDRZ Koblenz e.V. nicht genehmigt.
e. Zwischenzucht
ist die einmalige Zuführung fremder Blutlinien derselben Rasse in eine durch Inzucht
gefestigte Linie.
f. Auszucht
ist die Zuführung von fremden Blutlinien verwandter Rassen in eine bestehende!
§21 Sonstiges
Das Kupieren ist grundsätzlich verboten
Den Aufdruck ,,Körzucht ,, erhalten die Ahnentafel jener Welpen deren Eltern mindestens 5 mal VI
von IDRZ - Koblenz anerkannten Vereinen erhalten haben.
Die Haltung und Züchtung von Hunden in Pferdeställen, Kellerräumen, oder ähnlichen Räumen ohne
Heizung und / oder Fenster ist verboten.
Jedem Mitglied wird auf Anforderung diese Zuchtordnung übergeben. Das Mitglied ist jedoch
verpflichtet, sich über spätere Änderungen der Zuchtbestimmungen durch Eigeninitiative zu
unterrichten.
Die Zuchtordnung gilt für alle angeschlossenen Vereine und Clubs ohne eigenes Zuchtbuch und ist
bindend. Verstöße werden geahndet und kann mit Ausschluss aus den Verband oder mit einer
Verbandsstrafe in Höhe von 250€ belegt werden.
Änderungen der Zucht und Eintragungsbestimmungen kann nur mit absoluter Mehrheit zu
vertretender Stimmen des Vorstandes des IDRZ Koblenz e.V. beschlossen werden. Das Original der
Zuchtordnung kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden
Bei Streitigkeiten ist der Ehrenrat des IDRZ Koblenz e.V. zu kontaktieren
Der Gerichtsstand ist Koblenz
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Zuchtordnung des IDRZ – Koblenz e.V.
Geänderte Zuchtordnung und genehmigt durch den Vorstand des IDRZ-Koblenz e.V.
Neuwied,29.03.2015
Der Präsident
Helmut Sterzenbach
2.Vorsitzende
Christine Runge-Rollke
Wir züchten Klasse und Rasse, statt Masse.

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