Infoblatt Gewerbe - Stadt Porta Westfalica
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Infoblatt Gewerbe - Stadt Porta Westfalica
Informationen zur Gewerbemeldung Gewerbe ist eine Tätigkeit die auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, ist dies von Ihnen zeitgleich bei dem Ordnungsamt schriftlich anzuzeigen, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte befindet. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung (den sogenannten Gewerbeschein). Rechtsgrundlage ist die Gewerbeordnung. Anzeigepflichtig ist jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeführt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler (z.B. Ärzte, Architekten, Künstler, etc.) sowie die Urproduktion (Landwirtschaft etc.). Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich (siehe Seite 2). Denken Sie auch daran, dass Sie als Gewerbetreibender grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig sind und sich dieses auf Ihre Steuerveranlagung beim Finanzamt auswirkt. Auch zur Mitgliedschaft in der IHK oder der Handwerkskammer sind sie verpflichtet. Formulare Bekommen Sie bei uns im Rathaus I. Sie können diese aber auch auf unserer Homepage downloaden. Beachten Sie bitte, dass bei einer GbR ( Gesellschaft bürgerlichen Rechts ) jeder Gesellschafter eine Gewerbemeldung vornehmen muss. Bei einer im Handelsregister eingetragenen Firma (GmbH, AG, GmbH & Co. KG etc.) wird zusätzlich auch eine Kopie des Handelsregisterauszuges benötigt. Gewerbemeldung in Porta Westfalica; Bürgeramt, Hauptstraße 14, 32457 Porta Westfalica Gebühren in Porta Westfalica Gewerbeanmeldung: 20,- € Gewerbeummeldung: 20,- € (bei Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt und/ oder bei Änderung der Tätigkeit) Gewerbeabmeldung: kostenlos (bei Aufgabe der Tätigkeit oder bei Verlegung in eine andere Stadt) Reisegewerbekarte: 250,- € 1 Häufige Fragen Wer muss sein Gewerbe anzeigen ? Jeder, der selbständig (auf eigene Rechnung) ein Gewerbe ausübt. Dabei ist es unerheblich, ob er das Gewerbe neben- oder hauptberuflich ausübt. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes muss angezeigt werden. Die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle ist an dem entsprechenden Ort anzuzeigen. Ebenso mehrere Niederlassungen im selben Ort. Wer ist von der Anzeigepflicht ausgenommen ? Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), Freie Berufe (siehe Freiberufler ) und Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke). Was sind Freiberufler ? Als Freiberufler bezeichnet man Personen, die wissenschaftlich, beratend, technisch, künstlerisch, erzieherisch, unterrichtend oder mit "höheren Dienstleistungen" (z. B. Steuerberater, Ingenieure, Journalisten, Heilberufe) tätig sind. Im Einzelfall erfolgt die genaue Festlegung – ob Freiberufler oder nicht – über das Finanzamt (§ 18 Abs. 1 EStG). Freiberufler beantragen nur die Vergabe einer Steuernummer direkt beim zuständigen Finanzamt. Muss ich noch andere Behörden informieren? Normalerweise nicht, da wir die meisten in Frage kommenden Behörden (u. a. Finanzamt, IHK bzw. Handwerkskammer, Arbeitsamt, Berufsgenossenschaften) informieren. Beachten Sie aber, dass wir keine Gewerbegenehmigung ausstellen, sondern nur bestätigen, dass Sie das Gewerbe ausüben. Sämtliche Genehmigungsvorschriften bleiben davon unberührt und müssen von Ihnen beachtet werden. Welche Gewerbe sind genehmigungspflichtig ? Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich, u.a. für: • Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (Fachkundeprüfung) • Reisegewerbe (Reisegewerbekarte) • Betrieb von Spielhallen (Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung) • Zurschaustellung von Personen (Erlaubnis nach § 33a Gewerbeordnung) • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln (Fachkundeprüfung) • Handel mit Waffen, Munition, Sprengstoff und Giften (Fachkundeprüfung) • Handel mit Sittichen und Wirbeltieren (Fachkundeprüfung) • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften (Gaststättenkonzession) • Betrieb von Taxiunternehmen (Fachkundeprüfung und Konzession) • Güterkraftverkehrs-Unternehmen (Fachkundeprüfung) • Makler (Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung) • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (Fachkundeprüfung) • Personalvermittlung (Genehmigung des Arbeitsamtes) • Buchführungshelfer (kfm. Ausbildung und 3jährige berufliche Praxis) • Inkassobüro (Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz) • Pflegedienste • Handwerk (Handwerkskarte) In diesen Fällen müssen die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und ggf. bestimmte räumliche Verhältnisse nachgewiesen werden. Reisegewerbe oder stehendes Gewerbe? Hier ist es entscheidend, wie Sie mit Ihren Kunden in Kontakt treten. Typische reisegewerbliche Tätigkeiten sind der Vertreter an der Haustür oder auch der Standverkäufer auf dem Flohmarkt. Dabei werden an Ort und Stelle Verträge ( Kauf oder Bestellung ) abgeschlossen. Beim stehenden Gewerbe hingegen werben sie mit Ihrer Tätigkeit, der Kunde setzt sich sodann mit Ihnen in Verbindung, um ein Geschäft abzuschließen. Typischerweise existiert im stehenden Gewerbe auch ein Ladengeschäft. Muss ich Beiträge bei der Berufsgenossenschaft bezahlen? Jeder Gewerbetreibende muss sich bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft anmelden. Ob die Versicherung beitragsfrei oder beitragspflichtig ist, erfahren sie bei der für ihren Bereich zuständigen Berufsgenossenschaft ( siehe unter: Wichtige Telefonnummern ). 2 Bevor Sie ein Gewerbe anmelden, sollten Sie sich umfassend informieren. Es kann auch hilfreich sein, mit einer / einem/ einer SteuerberaterIn über Ihr Vorhaben zu sprechen. www.go.nrw.de Fragen zu Handelsbetrieben, Genehmigungen etc. Fragen zu Handwerksbetrieben, Eintragung in der Handwerksrolle etc. Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Elsa-Brandström-Str. 1-3 33602 Bielefeld Tel.: 0521 / 554-0 Zweigstelle Minden, Simeonsplatz 3 32427 Minden Tel.: 0571 / 385 38 - 0 Internet: www.bielefeld.ihk.de Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld Obernstr. 48, 33602 Bielefeld Tel.: 0521 / 5608-0 Internet: www.handwerk-owl.de Kreishandwerkerschaft Minden, Goethestr. 31 32427 Minden Tel.: 0571 / 82 82 222 Fragen zu Namensschutz, Urheberrechten etc. Allgemeine Beratung zur Existenzgründung PIC Patent & Innovationszentrum Nikolaus-Dürkopp-Str.11 33602 Bielefeld Tel.: 0521 / 96 50 50 Internet: www.pic-bielefeld.de AGW-Beratung GmbH Ringstr. 9 32427 Minden Tel.: 0571 / 64 57 03 Internet: www.agw-minden.de Fragen zu Steuern etc. Fragen zur Gewerbesteuer Finanzamt Minden Heidestr. 10 32423 Minden Tel.: 0571 / 804-1 Internet: www.bff-online.de Stadt Porta Westfalica Sachgebiet Kämmerei und Steuern Kempstr. 1 32457 Porta Westfalica Tel.: 0571 / 791- 245 Fragen zur Maklererlaubnis nach § 34c GewO Fragen zu Gaststätten und Reisegewerbe Kreis Minden-Lübbecke Ordnungsamt Portastr.13, 32423 Minden Tel.: 0571 / 807-2165 www.minden-luebbecke.de Stadt Porta Westfalica Sachgebiet Sicherheit und Ordnung Kempstraße 1 32457 Porta Westfalica Tel.: 0571 / 791- 256 Fragen zu Berufsgenossenschaften Baurechtliche Fragen ( z.B. Nutzungsänderung ) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) Alte Heerstraße 111, 53754 Sankt Augustin Tel.: 0 22 41 / 2 31-01 Internet: www.hvbg.de Stadt Porta Westfalica Sachgebiet Bauordnung Kempstraße 1 32457 Porta Westfalica Tel.: 0571 / 791- 330 Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Stadt Porta Westfalica Sachgebiet Sicherheit und Ordnung Kempstraße 1 32457 Porta Westfalica [email protected] Tel.: 0571/ 791-255 Fax: 0571/791-432 Die Meldungen können Sie in unserem Bürgeramt, Hauptstraße 14 im Rathaus II vornehmen! Öffnungszeiten: Mo 07:30 – 16:00 Uhr, Di 09:00 – 16:00 Uhr, Mi 09:00 – 13:00 Uhr, Do 09:00 – 19:00 Uhr, Fr 09:00 – 13:00 Uhr 3