DMP Diabetes - Anlage 1a: Teilnahmevoraussetzungen je Arzt mit

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DMP Diabetes - Anlage 1a: Teilnahmevoraussetzungen je Arzt mit
Anlage 1 a
zur Vereinbarung nach § 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung
von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme
nach § 137 f SGB V
Strukturqualität und Teilnahmevoraussetzungen je Arzt mit Anerkennung als DSP
Voraussetzungen
Beschreibung
1. Fachliche Voraus-
Grundsatz:
setzungen diabetolo-
Der eine DSP führende Arzt muss in Vollzeit tätig sein und über
gischer Schwerpunkt-
umfangreiche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrun-
praxen
gen in der Diabetologie verfügen; in Ausnahmefällen kann hiervon - insbesondere bei einem anerkannten, anders nicht zu deckenden Versorgungsbedarf - abgewichen werden. Daneben
soll er im fachärztlichen Versorgungsbereich tätig sein.
Facharzt für Allgemeinmedizin:
- Anerkennung als Diabetologe DDG oder
- 80-stündiges Curriculum der DDG und eine mindestens 2jährige internistische Weiterbildung mit mindestens einjähriger
Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung innerhalb der letzten acht
Jahre oder
- die Berechtigung zum Führen einer Bezeichnung aus dem Gebiet Allgemeinmedizin mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie
Facharzt/-ärztin für Innere Medizin:
- Anerkennung als Diabetologe DDG oder
- 80-stündiges Curriculum der DDG und eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung innerhalb der letzten
acht Jahre oder
- die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung
Endokrinologie und Diabetologie und eine mindestens einjährige
4. Änderungsvereinbarung vom 05.06.2015 zur Vereinbarung nach § 73a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe
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Voraussetzungen
Beschreibung
Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung
- die Berechtigung zum Führen einer Bezeichnung aus dem Gebiet Innere Medizin mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie
2. Mindestanzahl
Diabetiker
Betreuung von mindestens 50 Typ 1-Diabetikern und
250 Typ 2-Diabetikern je Quartal. Erfahrung in der Patientenschulung von mindestens 25 Typ 1-Diabetikern und 50 Typ 2Diabetikern im Jahr.
3. Teilnahme an Fort-
-
bildungsveran-
Information durch den KVWL Pluspunkt Extra (Arztmanual)
bzw. Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung.
staltungen/
-
Mindestens 1 x jährliche diabetesspezifische Fortbildung.
Qualitätszirkeln
-
Teilnahme an diabetesspezifischen Qualitätszirkeln (2 x jährlich).
Die Teilnahme an Fortbildungen/Qualitätszirkeln ist der KVWL
nach Aufforderung nachzuweisen.
4. Ergänzende Anforderungen zur Betreuung
von Typ 1-Diabetikern
-
a) „zur Einleitung und
Behandlung von jährlich mindestens 9 Patienten mit Insulin-
Dauerbehandlung von
pumpe.
Patienten mit Diabetes
mellitus Typ 1 mit Insulinpumpentherapie“
-
b) „zur Behandlung
Betreuung von mindestens 5 schwangeren insulinpflichtigen
von insulinpflichtigen
Diabetikerinnen in zwei Jahren und Zusammenarbeit mit einem
schwangeren Frauen
Perinatal-Zentrum.
mit Diabetes mellitus
Typ 1“
-
c) „zur Behandlung
Ausreichende Erfahrung in der Behandlung des diabetischen
von Patienten mit Dia-
Fußsyndroms bzw. Zusammenarbeit mit entsprechend qualifi-
betes mellitus Typ 1
zierten Fachdisziplinen und -berufen.
4. Änderungsvereinbarung vom 05.06.2015 zur Vereinbarung nach § 73a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe
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Voraussetzungen
Beschreibung
mit diabetischem Fußsyndrom“
Zusätzliche Anforderung nichtärztliches Personal:
Geschultes medizinisches Assistenzpersonal insbesondere mit
Kompetenz in lokaler Wundversorgung.
5. Fachliche Vorausset-
Qualifikation nichtärztlichen Personals:
zungen nichtärztlichen Die DSP muss über mindestens eine angestellte Vollzeitkraft
Personals
bzw. entsprechende Teilzeitkräfte verfügen, die eine kontinuierliche nichtärztliche Betreuung der Diabetiker während der
Sprechstundenzeiten (einschließlich Schulungen) sicherstellt.
Als nichtärztliches Personal für die Schulung und Patientenbetreuung von Typ 2-Diabetikern sind Diabetesberaterinnen (nach
DDG-Richtlinien) und Diabetesassistentinnen (nach DDGRichtlinien) oder mit einer der DDG vergleichbaren Ausbildung
qualifiziert. Die Betreuung und Schulung von Typ 1-Diabetikern
ist einer Diabetesberaterin (DDG) vorbehalten. Der KVWL sind
die Beschäftigungsnachweise vorzulegen.
Die Ausbildung der Diabetesberater/in (DDG) ist gekennzeichnet
durch:
- Die Weiterbildung dauert mindestens 1 Jahr und ist in zusammenhängenden Abschnitten konzipiert.
- Die Weiterbildung besteht aus mindestens 480 Stunden theoretischem Unterricht und 1000 Stunden praktischer Weiterbildung, von denen 250 Stunden als praktische Anleitung bzw.
Unterricht nachzuweisen sind.
Die Teilnahme des nichtärztlichen Personals an mindestens
einer Diabetes-Fortbildungsveranstaltung (z.B. Akademie, ZI) im
Kalenderjahr ist der KVWL nach Aufforderung nachzuweisen.
Ergänzend ist die Zusammenarbeit mit einem/r Ökothrophologen/in oder Diätassistenten/in und einem/r medizinischen Fußpfleger/in bzw. Podologen/in erforderlich.
4. Änderungsvereinbarung vom 05.06.2015 zur Vereinbarung nach § 73a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe
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Voraussetzungen
Beschreibung
6. Apparative Ausstat-
Die DSP muss so ausgestattet sein, dass die Diagnostik und
tung der Praxen
Therapie akuter Situationen sowie Einzel- und Gruppenschulungen möglich sind. Die Voraussetzungen zur Durchführung von
Diabetiker-Schulungen richten sich nach Anlage 20 und sind
gegenüber der KVWL nachzuweisen.
Im Einzelnen sind folgende Anforderungen sicherzustellen:
-
Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Verfahren in der Vertragsarztpraxis/Einrichtung
-
Blutdruckmessung methodisch standardisiert nach internationalen Empfehlungen1
-
24 Stunden-Blutdruckmessung2
-
Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung mit
verfügbarer Labormethode zur nass-chemischen Blutglukosebestimmung3 und HbA1c-Messung 7 (Messung der Blutglukosekonzentration im venösen Plasma)
-
EKG6
-
Belastungs-EKG, 4,6,7
-
Sonographie5, 6
2
Messung kann auch als Auftragsleistung vergeben werden
Gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
4
Es gelten die Voraussetzungen der Leitlinien zur Ergometrie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie.
5
Fachliche Voraussetzungen gemäß der Richtlinie zur „Vereinbarung von Qualitätsvoraussetzung
gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung)“ in der jeweils gültigen Fassung.
3
4. Änderungsvereinbarung vom 05.06.2015 zur Vereinbarung nach § 73a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe
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Voraussetzungen
Beschreibung
-
Doppler- oder Duplexsonographie 6, 7
-
Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie
(z. B. Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament)
7. Patientenschulungen
einschließlich räumli-
Die Schulung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 muss in einer qualifizierten Einrichtung erfolgen. Die
cher Voraussetzungen Qualifikation der Leistungserbringer muss der Anlage 20 „Patientenschulungen“ entsprechen.
24-Stunden Erreichbarkeit des ärztlichen Personals während der
Durchführung des Schulungs- und Behandlungsprogramms und
der Ersteinstellungsphase.
Ein Raum, der vornehmlich für Gruppenschulungen zur Verfügung steht und über Unterrichtsmedien und Projektionsmöglichkeiten verfügt. Ein Raum für Einzelschulungen muss vorhanden
sein.
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Untersuchung kann auch als Auftragsleistung veranlasst werden
4. Änderungsvereinbarung vom 05.06.2015 zur Vereinbarung nach § 73a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe
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