Schulden - Bodenseekreis
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Schulden - Bodenseekreis
Finanzierungsgeschäfte Schon lange wünscht Ihr Euch ein Laptop oder einen Tablet-PC. Eure Eltern haben diesen Wunsch konsequent ignoriert. Mit Erreichen der Volljährigkeit könnt Ihr Euch diesen Wunsch endlich erfüllen. Geld ist kein Problem. Schließlich kann alles finanziert und später in Raten bezahlt werden. Doch auch hier solltet Ihr auf Folgendes achten: Wie hoch sind der Zinssatz und die Laufzeit der Finanzierung? Kann ich wirklich gewährleisten, die Raten über die gesamte Laufzeit immer pünktlich zu bezahlen? Wäre es günstiger, wenn ich erst Geld anspare und mir anschließend meinen Wunsch mit sofortiger Zahlung des Kaufpreises erfülle? Finanzierte Gegenstände stehen häufig unter Eigentumsvorbehalt. Der Verkäufer bleibt bis zur Erfüllung des Vertrages Eigentümer des Gegenstandes. Bei Vertragsverletzung kann er sich jederzeit den Gegenstand zurückholen. Leasing Ihr habt den Führerschein in der Tasche, nur ein Auto fehlt. Ein eigenes Auto verspricht Unabhängigkeit und - nicht zu vergessen - der Arbeitsmarkt verlangt Mobilität. Verlockendes Angebot: Das Auto einfach leasen! Leasing ist vergleichbar mit Miete. Es wird eine feste Rate über einen gewissen Zeitraum bezahlt. Am Ende der Laufzeit hat man oft die Möglichkeit, das Auto für einen vorher vereinbarten Betrag zu kaufen. Doch auch hier solltet Ihr Folgendes überdenken: Bin ich mir sicher, dass ich über die gesamte Laufzeit die Leasingraten bezahlen kann? Habe ich die weiteren Kosten berücksichtigt, wie Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Benzin und Reparaturen? Was passiert am Ende der Leasingzeit? Kann ich so viel Geld ansparen, um das Auto auszulösen? Werden die Leasingraten nicht vereinbarungsgemäß bezahlt, wird sich das Autohaus das Auto zurückholen. Dieser plötzliche Mobilitätsverlust kann dazu führen, dass Ihr keine Möglichkeit mehr habt, an den Arbeitsplatz zu kommen. Die erste eigene Wohnung Ihr verdient Euer eigenes Geld. Der Wunsch nach Unabhängigkeit von den Eltern wächst. Die eigenen vier Wände sind das Ziel. Doch auch hier müsst Ihr genau rechnen: Was darf meine neue Wohnung kosten? Habe ich alle weiteren Kosten, wie Mietnebenkosten, Strom, Müll, Rundfunkbeitrag, Telefonanschluss etc. berücksichtigt? Wurden Mietnebenkosten zu gering veranlagt, muss am Jahresende der Fehlbetrag nachbezahlt werden. Dieser Betrag kann schnell mehrere hundert Euro betragen. Schulden sind für mich (k)ein Thema! Zu guter Letzt: Wer von zu Hause auszieht, benötigt eigenes Geld für Kleidung und Lebensmittel. Dafür sollten mindestens 200 Euro monatlich eingeplant werden! Sollten die Mietzahlungen trotz vorheriger genauer Prüfung nicht aufgebracht werden können, droht bei einem Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten der Wohnungsverlust! Viele Jugendliche und junge Erwachsene starten Ihr Berufsleben im Niedriglohnsektor. Insbesondere in diesen Einkommensgruppen ist es außerordentlich wichtig, mit dem „Wenigen“ genau zu haushalten. Schuldenfallen lauern überall! Egal, wo eine finanzielle Verpflichtung eingegangen wird, Ihr solltet immer genau nachrechnen, ob Ihr die Verpflichtung auch langfristig einhalten könnt. Dann sollten Schulden für Euch in Zukunft wirklich kein Thema sein! Habt Ihr weitere Fragen oder braucht Ihr Hilfe? Wir beraten Euch gerne: Schuldnerberatung Landratsamt Bodenseekreis - Sozialamt Albrechtstraße 75 , 88045 Friedrichshafen Frau Strassner Tel.: 07541 204-5746 Frau Alberti Tel.: 07541 204-5156 Wenn‘s nur so einfach wäre ... Jugendliche und junge Erwachsene - also Ihr - werdet für die Konsumwirtschaft immer wichtiger. Durch Werbung und Angebote wie „0 %-Finanzierung“ oder „Kaufe heute, zahle morgen“ werdet Ihr gezielt umworben. Kaufen auf Pump ist heute vollkommen normal und auch bei wenig Geld sehr verlockend. Jedoch gerade weil es so viele Möglichkeiten gibt solltet Ihr auch die Risiken im Blick haben. A Die Geschäftsfähigkeit Die Geschäftsfähigkeit regelt, wer rechtlich bedeutsame Handlungen vornehmen darf. Also ab wann und welche Art von Verträgen Ihr abschießen dürft. Sie wird in drei Stufen unterteilt: Stufe 1 - Geschäftsunfähigkeit Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind nicht geschäftsfähig (§ 104 BGB). Dies führt dazu, dass Kinder nicht selbstständig Rechtsgeschäfte abschließen können. Bei einem Vertragsabschluss dürfen die Eltern jederzeit das Geld zurückverlangen, müssen aber den „gekauften“ Gegenstand zurückgeben, soweit dieser noch vorhanden ist. Stufe 2 - Beschränkte Geschäftsfähigkeit Beschränkt geschäftsfähig sind alle Minderjährigen, die das 7. Lebensjahr vollendet haben (§ 106 BGB). Sie dürfen alle Geschäfte abschließen, die für sie lediglich rechtlich vorteilhaft sind. Dazu zählen vor allem Schenkungen. Rechtsgeschäfte, die nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind, können ohne Einwilligung der Eltern nicht abgeschlossen werden. Dies führt dazu, dass Eltern u. a. Kaufverträge, welche ein beschränkt Geschäftsfähiger abgeschlossen hat, relativ einfach rückgängig machen können. Eine Sonderregelung dazu stellt der so genannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB) dar. Danach dürfen beschränkt Geschäftsfähige alle Verträge ohne Einwilligung der Eltern abschließen, solange die Gegenleistung durch Mittel vollständig bewirkt wird, welche zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Solange der Kaufpreis durch Taschengeld bezahlt wird, ist ein Kaufvertrag somit, auch ohne Erlaubnis der Eltern, wirksam. Ausnahmen hiervon bilden Verträge mit einer bestimmten Laufzeit wie Handy- oder Fitnessclubverträge. Stufe 3 - Geschäftsfähigkeit Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist geschäftsfähig. Sämtliche Rechtsgeschäfte dürfen ohne Einwilligung der Eltern abschlossen werden. B Schuldenfallen für unter 18-jährige Minderjährige können grundsätzlich ohne Einwilligung der Eltern keine Schulden machen. Im Alltag ist die Situation wesentlich komplizierter. Wer sich regelmäßig Geld bei Freunden leiht, riskiert meist auch die Freundschaft. Daher solltet Ihr Euch genau überlegen, ob und wie häufig Ihr Euch Geld bei Freunden leiht. Der Schutz Minderjähriger gilt aber nur für Verträge. Beschädigt ihr mit Absicht fremde Sachen, kann es passieren, dass Ihr oder Eure Eltern den Schaden ersetzen müsst! C Schuldenfallen ab der Volljährigkeit Handyverträge Ab dem 18. Lebensjahr dürft Ihr Handyverträge selbstständig unterzeichnen. Mögliche Lösung für die ständig leere Prepaidkarte ist ein Vertrag mit Flatrate für Internet, SMS und darüber hinaus in alle Telefonnetze. Als Extra gibt es das neueste Smartphone. Solche Angebote klingen sehr verlockend. Wenn Ihr einen solchen Vertrag abschließen möchtet, solltet Ihr Euch genau überlegen, welche Art von Vertrag Ihr benötigt. Jede Mehrleistung kostet Geld. Folgende Fragen solltet Ihr Euch stellen: Warum möchte ich überhaupt einen festen Vertrag? Wie viel Geld kann ich jeden Monat für meinen Handyvertrag erübrigen? Benötige ich wirklich eine Flatrate in alle Telefonnetze, oder genügen mir z. B. 100 Freiminuten und eine Internetflat? Habe ich noch ein Handy und kann einen günstigeren Vertrag ohne neues Handy abschließen? Ein Handyvertrag aber auch andere Verträge mit fester Laufzeit binden Euch meist für mindestens 2 Jahre. Anschließend verlängern sich diese Verträge automatisch um einen vorab vereinbarten Zeitraum. Dies solltet Ihr bei Vertragsabschluss stets berücksichtigen. Achtung! Schließt Ihr Verträge für Freunde ab, seid Ihr in der Haftung, falls diese die Rechnungen nicht bezahlen! Das eigene Konto Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erhaltet Ihr häufig mehr Rechte bei Eurer Bank. Ihr bekommt eine ECKarte und Euch wird ein Dispositionskredit eingeräumt. Mit der EC-Karte könnt Ihr in vielen Geschäften bargeldlos bezahlen. Durch das Kartenlesegerät wird nur geprüft, ob eine Genehmigung besteht, mit dieser Karte zu bezahlen. Ob auf dem Konto noch Geld ist, wird nicht geprüft. Wollt ihr mit EC-Karte bezahlen, solltet Ihr Euch vorab fragen: Habe ich noch genügend Geld auf meinem Konto? Wie viel Geld habe ich heute bereits mit Hilfe meiner EC-Karte ausgegeben? Achtet stets darauf, dass Ihr den Überblick über Eure Zahlungen behaltet! Auf den eingeräumten Dispositionskredit zurückzugreifen ist sehr verlockend, wenn der Geldbeutel leer ist. Die Höhe des Dispositionskredites wird mit der Bank vereinbart. Innerhalb dieses Kreditrahmens dürft Ihr Euer Konto überziehen, ohne die Bank vorher Fragen zu müssen. Doch auch der „Dispo“ birgt Risiken: Für die Überziehung des eigenen Kontos müssen hohe Zinsen, meist über 10 %, bezahlt werden. Zusätzlich zu der Zurückzahlung des Kredits, müssen bei einer Kontoüberziehung von 500 Euro monatlich bereits 5 Euro und mehr an Zinsen bezahlt werden.