2017 Berlin-Brandenburg

Transcrição

2017 Berlin-Brandenburg
Seminare für Interessenvertretungen
ver.di Bildung + Beratung Berlin-Brandenburg
ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg Berlin
Berlin-Brandenburg
bbz
Bildungs- und
rum
um
m
Begegnungszentrum
berg
be
Clara Sahlberg
2017
Vorwort
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir freuen uns, Ihnen ein aktuelles und auf Ihr Wirken in der Interessenvertretung abgestimmtes Seminarprogramm 2017 präsentieren
zu können. Hier finden Sie das gemeinsame Seminarangebot der
ver.di b+b-Regionalvertretung Berlin-Brandenburg und des ver.di
Bildungs- und Begegnungszentrums „Clara Sahlberg“ in Berlin
(Wannsee).
So vielfältig wie die Anforderungen an die gesetzlichen Interessenvertretungen, so mannigfaltig sind auch die Themen unserer Seminare.
Wir bieten wieder die bewährten Grundlagenseminare, eine große
Anzahl neuer, thematisch vertiefender Aufbauseminare und die vielfältigsten Spezialseminare, welche insbesondere aktuelle Problemstellungen aufgreifen. Auch die Formen dieser Angebote sind vielfältig:
Sie reichen von Tagesveranstaltungen über mehrtägige und Wochenseminare bis hin zu Inhouse-Schulungen.
Mit unserem breit gefächerten Angebot möchten wir den unterschiedlichsten Bedürfnissen der gesetzlichen Interessenvertretungen in Betrieben und Dienststellen entsprechen. Dazu haben wir
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unsere TVöD-Seminare aktualisiert und sie ergänzt mit einem
umfangreichen Seminarangebot zum neuen Tarifvertrag
zur Entgeltordnung (EntgO TVöD-VKA)
für das Jahresende 2017 und Anfang 2018 Seminare für die
Wahlvorstände zur Wahl der Betriebsräte sowie der Personalräte
im Land Brandenburg geplant
die Seminare für die neu- oder wiedergewählten Personalräte
im Land Berlin grundlegend überarbeitet und die thematischen
Schwerpunkte neu gestaltet.
Zu diesen Seminaren und allen anderen können Sie aktuelle Informationen im Internet unter www.bb.verdi-bub.de oder www.bbz.verdi.de
abrufen.
Trotz des umfangreichen Programmangebotes werden möglicherweise
thematisch nicht alle Ihre Qualifizierungswünsche abgedeckt sein.
Deshalb organisiert ver.di b+b – entweder die Regionalvertretung oder
das BBZ – auch maßgeschneiderte branchen- und unternehmensbezogene Seminare für Betriebsrats-, Personalrats- oder andere Gremien.
Wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie gern.
Michael Walter
Margit Hauck
Leiter des ver.di Bildungs- und
Begegnungszentrums „Clara Sahlberg“
Leiterin des Büros Berlin
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Inhalt
Vorwort
Wir über uns
ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung
Unser System der Grundqualifizierung
Unser pädagogisches Konzept
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Seminarübersicht
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Seminare
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (auf Englisch)
Getting started ... isn’t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Mensch geht vor! (auf Englisch)
People first! Works Constitution Act: Staff policy (WC 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
PR-Grundqualifizierung
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen
Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin)
PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg)
PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit!
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
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BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Schwerbehindertenvertretung
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1
Beschäftigung fördern und sichern
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern
Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3
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JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (BetrVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (PersVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
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Das besondere Angebot
Das besondere Angebot:Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
Das besondere Angebot:Interessenvertretung als Berufung
Das besondere Angebot:Qualifiziert mit.bestimmen
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
JAV spezial: Die JAV – ein starkes Team?!
Gemeinsam stark in der JAV – Teamfindung, Teambildung und Arbeitsorganisation
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Inhalt
Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats und der JAV bei der Berufsausbildung
Handlungs- und Gestaltungsspielräume der gesetzlichen Interessenvertretung
Betriebliche Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld des Betriebsrats – kompakt
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte
Arbeitnehmer/-innen
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte
Arbeitnehmer/-innen
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte
Arbeitnehmer/-innen
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Wahlverfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte
Arbeitnehmer/-innen
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder;
aktuelle Rechtsprechung des BGH
Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
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Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation
der Arbeit
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Gute Arbeit durch Personalentwicklung und Projektarbeit
Gewerkschaft und Betriebsrat – ist das vereinbar?
Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung
bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Betriebsverfassung à la carte
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Personalvertretungsrecht
Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg
Rechtliche Grundlagen für den Personalratsvorsitz, für Stellvertretung und Vorstand
Personalräte in Tarifauseinandersetzungen – ihre Rolle und Aufgaben
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Interkommunale Zusammenarbeit
Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Dienstvereinbarungen
Einführung in das Beamtenrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
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Inhalt
Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Beamtenrecht aktuell: Laufbahnrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
Beamtenrecht aktuell: Statusrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
Personalräte gut beraten
Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert
Personalvertretungsrecht à la carte
Gute Arbeit – Datenschutz in den Jobcentern
Arbeitsorganisation
Nicht, wie der Wind weht, ist entscheidend, sondern wie wir die Segel setzen!
Strategische Betriebs-/Personalratsarbeit
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
Die gesetzliche Interessenvertretung zwischen den unterschiedlichen Interessen
der Beschäftigten
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Betriebs- und Personalratsarbeit als Managementaufgabe
Informieren und Handeln: Informationsmanagement für Mitglieder
gesetzlicher Interessenvertretungen
Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer
zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung
Arbeitsorganisation im Team!
Strategisches Management für die gesetzliche Interessenvertretung
Erfolg im Team
Instrumente der Personal- und Teamentwicklung im Betriebsratsgremium
Was tun, wenn die alten Füchse gehen?
Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten
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Kommunikation und Zusammenarbeit
Tue Gutes und rede darüber
Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung
Erfolgreich verhandeln
Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen
Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung
Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung
Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden
Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen
Sicher auftreten – klar formulieren – gut informieren
Sprachkompetenz für Interessenvertreter/-innen
Mensch, ärger’ mich nicht!
Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte (Grundlagenseminar)
Konfliktlösung als Prozess
Konfliktmanagement für die gesetzliche Interessenvertretung (Aufbauseminar)
Gesund bleiben im Konflikt
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2
Besondere rhetorische Herausforderungen
Öffentlichkeitsarbeit 4.0
Zeitungen und Informationsblätter der Interessenvertretung
Schreiben und Gestalten
Themen zur sozialen Kompetenz
Humor als Ressource
Instrumente zur Konfliktbewältigung
... aber bitte mit Wirkung!
Bewertung betrieblicher Konfliktbearbeitungsprogramme
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
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Inhalt
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten
des Betriebsrats bei prekärer Beschäftigung
Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
beim Personalbedarf und -einsatz
Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche
Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen
Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente?
Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung
Es geht auch anders: Betriebe/Dienststellen ohne Diskriminierung
Grundlagenseminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen
Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe
der gesetzlichen Interessenvertretung
Umgang mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb/in der Dienststelle
Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten in Betrieben und Unternehmen
der Privatwirtschaft
Eingliederung von und Arbeit mit Geflüchteten im öffentlichen Dienst und
in sozialen Einrichtungen
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats
(Zu) lange krank – (zu) häufig krank: Ende der Beschäftigung?
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht
Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen
Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte
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Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen
Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung
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Sozialrecht
Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung
Renten- und Sozialversicherungsrecht
Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte!
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Betriebliche Sozialpolitik
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
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Arbeitszeit
Entgrenzung von Arbeit und Freizeit – wenn aus Selbstbestimmung
Selbstausbeutung wird
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?
Grundzüge der Dienstplangestaltung
Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen
zu betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen
Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen
Tarifverträge: Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretung
Probleme, Lösungswege und Perspektiven
Betriebe ohne Tarifbindung
Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag
über die Entgeltordnung
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-VKA
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Inhalt
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
TVöD-/TV-L-Aufbau: Tarifvertragliche Grundlagen der Stufenzuordnung
bei Neueinstellung von Beschäftigten
TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen!
Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion
Wertschätzung und Anerkennung als Motivations- und Gesundheitsfaktoren
im Arbeitsleben
Stimmt das Klima noch?
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
Jetzt wird’s gefährlich – jetzt ist es genug!
Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung
für die Interessenvertretung!
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Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Novelliertes Mutterschutzgesetz: betriebliche Umsetzung, Kontroll- und
Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
Präventionsgesetz 2015: Betriebliche Gesundheitsförderung erweitert
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
EDV- und Technologieentwicklung
Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung
Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes: Beteiligungsrechte und
Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Arbeitnehmerdatenschutz 4.0:
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Arbeitnehmerdatenschutz 4.0:
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik im öffentlichen
Dienst und Auswirkungen auf die Beschäftigten
Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro
Arbeiten 4.0 – gute digitale Arbeit gestalten
Grundlagenseminar
Kontrollen im Betrieb/in der Dienststelle und aktuelles Datenschutzrecht
Mitarbeiter(innen)kontrolle und Datenschutz
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Datenschutz aktuell
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Wirtschaftliche Angelegenheiten
Wirtschaftskompetenz
Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen
Bilanzanalyse leicht gemacht – kompakt
Analyse und Auswertung von Jahresabschlüssen
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Inhalt
Den Wirtschaftsplan lesen und verstehen
Das Einmaleins der Wirtschaftsplanung in Dienststellen und Betrieben
des öffentlichen Dienstes
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen
Mitwirkung
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Wirtschaftsausschuss 3
Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen,
Controlling und Unternehmensplanung
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2
Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976
Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
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Branchenangebote: Ver- und Entsorgung
Überblick: Seminarangebote für den Bereich Ver- und Entsorgung
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Unternehmenspolitik/Managementmethoden
Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau
Personalplanung und -entwicklung: Zentrales Instrument der Mitbestimmung
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Compliance, Verhaltensregeln und Ethikrichtlinien
Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 214
Wenn der Wind des Wandels weht
Change-Prozesse als Grundlage für interessenorientiertes Handeln verstehen
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Frauen
Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung
Gleichbehandlung durchsetzen
Gleichberechtigung durchsetzen
Grundseminar für Frauenvertreterinnen
Tatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt?
Aufbauseminar für Frauenvertreterinnen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bundes- und Landesverwaltungen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen
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Branchenangebote: Gesundheits- und Sozialwesen
Überblick: Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen
Überblick: Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen zum TVöD
und zur Entgeltordnung VKA
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Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Hinweise zu unseren Seminaren
Unsere Tagungsstätten von A–Z
Unsere Referentinnen und Referenten
Freistellung und Kostenübernahme
Musterformular Beschluss
Musterformular Mitteilung
Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht
Anmeldeformular
Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung
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Wir über uns
ver.di Bildung + Beratung ...
... ist eine gemeinnützige Bildungseinrichtung und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verbunden. Speziell für
die Qualifizierung von Betriebs- und Personalratsmitgliedern, Mitgliedern von Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie Frauenvertreterinnen nach LGG
Berlin und den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (BetrVG und
PersVG) bieten wir ein maßgeschneidertes Seminarprogramm:
Wir führen professionell Seminare mit hohem Lernerfolg durch.
Wir vermitteln kompetentes Wissen für die tägliche Praxis.
Wir stärken die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen für
ihre Funktion.
Ihre Ansprechpartner/-innen
für Seminare beginnend mit 1300
Claudia Weber
Fon (030) 263 9989 -15
Ihre Vorteile
Sie profitieren von unserer Erfahrung als gewerkschaftsnaher Bildungseinrichtung. Denn dank der Zusammenarbeit mit ver.di kennen wir die
Problemstellung in den einzelnen Branchen und können damit Seminare anbieten, die exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten
sind. Da wir überall im Bundesgebiet vertreten sind, können wir Sie
intensiv betreuen und Seminare schnell planen und durchführen.
Ihr Lernerfolg steht bei uns im Mittelpunkt!
Unsere Qualität wird uns von ArtSet bestätigt:
Das unabhängige Institut hat alle Bereiche unserer
Organisation geprüft und nach dem LQW-Standard
(Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) zertifiziert.
Anmeldung, Information, Seminarorganisation:
Sabine Hohm
Fon (030) 263 9989 -11
Bildungsberatung und Konzepte:
Markus Fahle
Fon (030) 263 9989-17
Mobil 0151 1821 4624
Anna Lautenbach
Fon (030) 263 9989-13
Mobil 0160 9398 3446
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Regionalvertretung Berlin-Brandenburg
Köpenicker Str. 31
10179 Berlin
Fax (030) 263 9989-25
E-Mail [email protected]
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ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
Das ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum
„Clara Sahlberg“ (BBZ) stellt sich vor
„Bildung – besonders See-henswert“
Das ver.di Bildungs- und
Begegnungszentrum Clara Sahlberg (BBZ) liegt mit Blick auf den
Wannsee im Grünen Berlins und
bietet hervorragende Voraussetzungen, Seminare, Tagungen und
Konferenzen in anregendem Ambiente durchzuführen.
Bedeutende kulturelle und historische Stätten finden sich in unmittelbarer Nähe – z.B. die „Liebermann-Villa“ und das „Haus der Wannseekonferenz“. Berlin und Potsdam laden zu erlebnisreichen Exkursionen
ein.
Übrigens:
Das BBZ ist die einzige gewerkschaftliche Bildungsstätte, die nach
einer Frau benannt wurde. Clara Sahlberg (1890 –1977), eine aus
Berlin stammende engagierte Gewerkschafterin, setzte sich schon
früh für die Textilheimarbeiterinnen und die Verbesserungen ihrer
Arbeitsbedingungen ein: „Mutig – in aller Bescheidenheit“, so
der Titel der neuen Biografie über die Gewerkschafterin aus
Überzeugung.
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Unser Bildungsprofil weist verschiedene Schwerpunkte auf:
Aktuelle Gesellschafts-, Sozial- und Gesundheitspolitik
Geschichte Berlins
Bildung für Vertrauensleute und Aktive in ver.di-Gremien
Bildung für Tarifkommissionsmitglieder
Fortbildung für Bildungsmitarbeiter/-innen
Tagungen zu aktuellen Themen
Spezialangebote für Zielgruppen sowie internationale Tagungen
und vor allem
Bildungs- und Beratungsangebote für betriebliche
Interessenvertretungen.
Einem subjektorientierten Bildungsverständnis verpflichtet, bündeln
zwei hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter vielfältige Qualifikationen und Kompetenzen. Als Pädagogen, Coach oder Supervisor
arbeiten sie mit mehr als 30 Experten/Expertinnen verschiedener Fachgebiete (z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht) zusammen, um den Teilnehmenden unserer Seminare höchste Qualität zu bieten.
Für effektives und kreatives Lernen stehen zur Verfügung:
Seminarräume: 9 flexible Seminar- und 7 Gruppenräume für
10–150 Personen
EDV:
11 vernetzte PC-Arbeitsplätze, 4 Einzelplätze,
PC-Raum für Seminarleitungen
Seminartechnik: Flip-Chart, Pinwände, Moderationsausstattung,
Laptop, Beamer, Digitalkamera, Musikanlage,
Overhead, TV, Videoanlage (Kamera, Player),
CD-/DVD-Player
Hotelbetrieb:
70 Einzel- und 13 Doppelzimmer mit insgesamt
96 Betten (3 barrierefreie Zimmer), alle Zimmer mit
Telefon, Radiowecker, Fön und TV. Frühstücksund Abendbuffet, 3-Gänge-Mittagsmenü mit
ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
Salat und Auswahl an vegetarischen Speisen,
Vitamin- und Kuchenangebot, Nachtimbiss
Besondere
Anlage für Simultanübersetzungen (6 Sprachen),
Dienstleistungen: Mikrofonanlage (Mitschnitt), Bühnenelemente,
Kinderbetreuung, pädagogische sowie technische
Beratung und Begleitung
Freizeitangebote: Restaurant, Internet-Zugang (auch WLAN),
Kino im Haus, Verleih von Fahrrädern, Tischtennis,
Billard, fachkundige Stadtführungen und Besichtigungen, im Sommer lockt der Wannsee zu einem
erfrischenden Bad
Besonderheiten: Seminarräume, Flure und Zimmer sind rauchfrei.
Der Zugang zum Bildungszentrum sowie einige
Zimmer sind barrierefrei. Wir beziehen Öko-Strom
(zertifiziert).
Virtuelle Haustour gefällig?
Alle, die jetzt Lust auf eine kleine Tour durch
das Haus bekommen haben, laden wir
herzlich ein, uns auf unserer Homepage
www.bbz.verdi.de
zu besuchen. Hier sind auch Online-Anmeldungen zu unseren Seminaren möglich.
Wie Sie uns finden ...
Anreise mit der Bahn: In Berlin mit der DB oder S-Bahn Linie S1 oder S7 in Richtung Wannsee/Potsdam bis Bahnhof Berlin-Wannsee; mit der Bus-Linie 114 Richtung Krankenhaus
Heckeshorn bis Haltestelle „Koblanckstraße“ (4 Stationen).
Anreise mit dem Pkw: Autobahn Berliner-Ring; Abzweig Drewitz Richtung Potsdam/
Berlin-Zehlendorf; Ausfahrt Berlin-Wannsee/Steglitz abfahren und die Potsdamer Chaussee/
Königstraße in Richtung Wannsee/Potsdam; hinter der Wannseebrücke in die erste Querstraße rechts (Am Großen Wannsee) einbiegen und bis Ecke Koblanckstraße fahren.
Ihre Ansprechpartner/-innen für Seminare beginnend mit BE
Anmeldung, Information, Seminarorganisation:
Ina Hellmuthhäuser
Fon (030) 806 713-528
E-Mail [email protected]
Bildungsberatung und Konzepte:
Leiter: Michael Walter
Fon (030) 806 713-514
E-Mail [email protected]
Bildungssekretär:
Matthias Sokolean
Fon (030) 806 713-529
E-Mail [email protected]
Reservierungen:
Susanne Stoof
Fon (030) 806 713-518
E-Mail [email protected]
ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg
Koblanckstr. 10, 14109 Berlin
Fon (030) 806 713-0
Fax (030) 806 713-560
E-Mail [email protected]
www.bbz.verdi.de
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Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung
Wer die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten
will, braucht dazu eine Reihe von Qualifikationen, die oft wenig mit
dem bisherigen Aufgabenbereich zu tun haben. Damit Sie von Anfang
an wissen, was Recht ist, haben wir für Sie ein umfassendes Seminarprogramm entwickelt.
Ergänzend zu unseren regionalen Angeboten bieten wir in
Kooperation mit den ver.di-Fachbereichen auch spezielle
Programme an:
Unsere Schwerpunkte
Wir bieten Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten, Jugendund Auszubildendenvertretungen, Schwerbehinderten- und
Mitarbeitervertretungen sowie Frauenvertreterinnen nach LGG
Berlin Basiswissen für ihre Arbeit als Interessenvertreter/-innen.
Fachbereich 01: Finanzdienstleistungen
Fachbereich 03: Gesundheits- und Sozialwesen
Fachbereich 06: Bund und Länder
Fachbereich 07: Gemeinden
Fachbereich 08: Medien, Kunst und Industrie
Fachbereich 11: Straßenpersonenverkehr
Interesse? Wir senden Ihnen gerne Exemplare zu. Oder schauen Sie
im Internet unter www.verdi-bub.de/seminarprogramme
Wir bilden besondere Zielgruppen in speziellen Seminaren
gezielt aus.
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Dienste
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Wohlfahrt und Kirchen
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2017
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2017
Seminarangebote für den
Fachbereich Bund + Länder
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Kunst
und Indu
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Medien,
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Auf der Folgeseite stellt ein Schaubild unser System der Grundqualifizierung dar. In diesen Seminaren erwerben Sie Basiswissen. In weiterführenden Seminaren können Sie das Wissen für die Arbeit in der
Interessenvertretung gezielt ausbauen. Dank der engen Kooperation
mit den ver.di-Fachbereichen können wir aktuelle Themen sofort aufgreifen.
stungen
Gesundheit, Soziale
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Finanzdienstlei
Von der Grundqualifizierung bis zu Aufbau- und Spezialseminaren
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www.bildungsportal.verdi.de
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www.bildu
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2017
Seminarangebote
für das Gesundhe
its- und
Sozialwesen
Banken – Spar
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2017
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Seminare
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Finanzdiekassen – Versicherungen
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Wir vermitteln Ihnen die nötige Kompetenz, um z.B. in Verhandlungen treffsicher zu argumentieren oder in der Arbeitsorganisation
entscheidend mitzubestimmen.
verdi.de
Wir bieten Hintergrundwissen zum Arbeitsrecht, zu Mitbestimmungs- und Beteiligungsfragen sowie zu wirtschaftlichen Themen.
Unser System der Grundqualifizierung
FÜR BETRIEBSRATSMITGLIEDER
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung:
Einführung und Überblick (BR 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung:
Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung:
Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung:
Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)*
* Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie jedoch
an den anderen drei Seminaren teilgenommen haben.
FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER
BPersVG:
PersVG Berlin:
PersVG Brandenburg:
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2)
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Wir bestimmen mit! (PR 2)
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Wir bestimmen mit! (PR 2)
Recht haben – Rechte
durchsetzen (PR 3)
FÜR MITGLIEDER VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN
JAV-Praxis 1
JAV-Praxis 2
JAV-Praxis 3
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Unser pädagogisches Konzept
Ihre Stärke ist unser Ziel
Ein Seminar ist für uns dann erfolgreich, wenn Sie in der Interessenvertretung kompetent handeln können:
Sie sind fachlich, sozial, politisch und persönlich gestärkt.
Sie können Ihr neues Wissen in der täglichen Arbeit systematisch
einsetzen.
Sie können neue Herausforderungen selbstständig und selbstbewusst annehmen.
Lernen mit effizienten Methoden
Um den Inhalt unserer Seminare nachhaltig zu vermitteln, verzichten
wir meist auf gewohnte Lernsituationen: Interessante Fachvorträge
ersetzen langatmige Referate. Visualisierungstechniken helfen, das
Gehörte zu behalten. Gruppenarbeiten fördern Diskussionen und
Erfahrungsaustausch. Rollenspiele schärfen den Blick für unterschiedliche Positionen und unterstützen damit individuelle Argumentationsmöglichkeiten in der Praxis.
Die Leitung unserer Seminare
Unsere Seminarteilnehmer/-innen werden in der Regel von einem
Referententeam betreut: Denn Referentinnen und Referenten aus
verschiedenen Bereichen können gezielter und intensiver auf Fragen
und Anforderungen der einzelnen Teilnehmer/-innen eingehen. Ihr
individueller Lehrstil sorgt für abwechslungsreiche Vermittlung der
Inhalte. Und mit ihrer unterschiedlichen Fachkompetenz können sie
Seminarthemen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten.
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Die Kompetenz unserer Referentinnen und Referenten
Die meisten unserer Referentinnen und Referenten kommen (ursprünglich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfahrungen als Betriebsrats-, Personalrats-, JAV-, Schwerbehindertenvertretungs- bzw. Mitarbeitervertretungsmitglied oder als Frauenvertreterin
gesammelt. Bei der Auswahl unserer Referentinnen und Referenten
setzen wir aber nicht nur auf fachliches Wissen, sondern auch auf
solide Kenntnisse in der Aus- und Weiterbildung: Zu unseren Teams
gehören deshalb u.a. Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht
genauso wie Beraterinnen und Berater mit Know-how in der Gruppenarbeit, in der Kommunikationsstrategie, in der Mediationspraxis oder
im Coaching.
97 %
unserer Teilnehmer/-innen bewerten den Nutzen
der Seminare von ver.di b + b mit „sehr gut /gut“!
Quelle: Teilnehmendenbefragung Jan.– Dez. 2015
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Seminar-Nr.
Seite
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Tarifverträge: Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretung
Probleme, Lösungswege und Perspektiven
Informieren und Handeln: Informationsmanagement für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen
Den Wirtschaftsplan lesen und verstehen
Das Einmaleins der Wirtschaftsplanung in Dienststellen und Betrieben des öffentlichen Dienstes
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (auf Englisch)
Getting started ... isn’t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-VKA
Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung
Umgang mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb/in der Dienststelle
1300-1701091
48
1300-1701092
39
Januar
09.01.– 13.01.2017 Berlin (Wannsee)
09.01.– 13.01.2017 Berlin (Ostbahnhof)
09.01.– 13.01.2017 Berlin (Wannsee)
09.01.– 13.01.2017 Berlin (Wannsee)
09.01.– 13.01.2017 Berlin (Wannsee)
16.01.– 17.01.2017 Berlin (b+b)
16.01.– 20.01.2017 Berlin (Ostbahnhof)
16.01.– 20.01.2017 Berlin (Ostbahnhof)
16.01.– 20.01.2017 Berlin (b+b)
16.01.– 20.01.2017 Berlin (Wannsee)
16.01.– 20.01.2017 Berlin (Wannsee)
16.01.– 20.01.2017 Berlin (Wannsee)
23.01.– 27.01.2017 Berlin (Wannsee)
23.01.– 27.01.2017 Berlin (Wannsee)
23.01.– 27.01.2017 Berlin (Mitte)
23.01.– 27.01.2017 Bad Belzig
23.01.– 27.01.2017 Berlin (Wannsee)
30.01.– 01.02.2017 Walsrode
BE-0117010901 37
BE-0117010905 163
BE-0117010906 112
1300-1701164 203
1300-1701161
49
1300-1701162
43
1300-1701163
38
BE-0117011601 39
BE-0117011602 133
BE-0117011603 205
1300-1701231
37
1300-1701232
41
1300-1701233 134
1300-1701234
58
BE-0117012304 167
2100-1701303 145
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
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Seminarübersicht
Termin
Ort
30.01.– 01.02.2017 Berlin (Wannsee)
30.01.– 03.02.2017 Bad Belzig
30.01.– 03.02.2017 Bad Belzig
30.01.– 03.02.2017 Berlin (Wannsee)
30.01.– 03.02.2017 Berlin (Wannsee)
Thema
Seminar-Nr.
Seite
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (PersVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
BE-0117013007 109
1300-1701301
56
1300-1701302
57
BE-0117013002 178
BE-0117013003 127
Februar
01.02.– 03.02.2017 Berlin (Wannsee)
06.02.2017
Berlin (b+b)
06.02.– 08.02.2017 Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
06.02.– 08.02.2017 Berlin (Ostbahnhof)
06.02.– 08.02.2017 Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
06.02.– 10.02.2017 Berlin (Ostbahnhof)
06.02.– 10.02.2017 Berlin (Wannsee)
06.02.– 10.02.2017 Berlin (Wannsee)
06.02.– 10.02.2017 Berlin (Wannsee)
06.02.– 10.02.2017 Berlin (Wannsee)
06.02.– 10.02.2017 Berlin (Wannsee)
10.02.2017
Hamburg
13.02.– 15.02.2017 Berlin (Wannsee)
13.02.– 17.02.2017 Berlin (Wannsee)
16
Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
Gleichberechtigung durchsetzen
Grundseminar für Frauenvertreterinnen
Betriebe ohne Tarifbindung
Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Gewerkschaft und Betriebsrat – ist das vereinbar?
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
BE-0117020106 162
1300-1702063 188
1300-1702062 217
1300-1702064 164
1300-1702065 156
1300-1702061
44
BE-0117020601 37
BE-0117020602 135
BE-0117020603 121
BE-0117020605 204
BE-0117020606 175
2100-1702101 73
BE-0117021306 87
1300-1702131 132
Seminarübersicht
Termin
Ort
13.02.– 17.02.2017 Berlin (Ostbahnhof)
13.02.– 17.02.2017 Berlin (Siemensstadt)
13.02.– 17.02.2017 Berlin (Wannsee)
20.02.– 24.02.2017 Berlin (Siemensstadt)
20.02.– 24.02.2017 Bad Belzig
20.02.– 24.02.2017 Berlin (Ostbahnhof)
20.02.– 24.02.2017 Berlin (Siemensstadt)
20.02.– 24.02.2017 Berlin (Wannsee)
20.02.– 24.02.2017 Berlin (Wannsee)
20.02.– 24.02.2017 Berlin (Wannsee)
27.02.– 01.03.2017 Berlin (Siemensstadt)
27.02.– 01.03.2017 Berlin (Ostbahnhof)
27.02.– 01.03.2017 Timmendorfer
Strand
27.02.– 01.03.2017 Berlin (Wannsee)
27.02.– 03.03.2017 Berlin (Wannsee)
27.02.– 03.03.2017 Berlin (b+b)
27.02.– 03.03.2017 Berlin (Wannsee)
27.02.– 03.03.2017 Berlin (Wannsee)
Thema
Seminar-Nr.
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1
Erfolgreich verhandeln
Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente?
Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
bei prekärer Beschäftigung
Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft
und Geschäftsleitung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
Öffentlichkeitsarbeit 4.0
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
1300-1702132
Seite
51
1300-1702133 119
BE-0117021301 39
1300-1702201
37
1300-1702202
54
1300-1702203
43
1300-1702204 173
BE-0117022001 41
BE-0117022002 42
BE-0117022003 48
1300-1702272 142
1300-1702274 106
2100-1702272 139
BE-0117022702 113
1300-1702271
39
1300-1702273 168
BE-0117022703 129
BE-0117022706 209
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
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Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Seminar-Nr.
Seite
Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit
Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg)
PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen
Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Betriebsverfassung à la carte
Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten
der gesetzlichen Interessenvertretung
Personalräte in Tarifauseinandersetzungen – ihre Rolle und Aufgaben
BE-0117030105 99
März
01.03.– 03.03.2017 Berlin (Wannsee)
06.03.2017
Berlin (b+b)
06.03.– 07.03.2017 Frankfurt am Main
06.03.– 08.03.2017 Berlin (Wannsee)
06.03.– 10.03.2017 Berlin (Mitte)
06.03.– 10.03.2017 Erkner
06.03.– 10.03.2017 Berlin (Ostbahnhof)
06.03.– 10.03.2017 Berlin (Wannsee)
06.03.– 10.03.2017 Berlin (Wannsee)
13.03.– 15.03.2017 Berlin (b+b)
13.03.– 17.03.2017 Berlin (Ostbahnhof)
13.03.– 17.03.2017 Berlin (Mitte)
13.03.– 17.03.2017 Berlin (Ostbahnhof)
13.03.– 17.03.2017 Berlin (Wannsee)
13.03.– 17.03.2017 Berlin (Wannsee)
13.03.– 17.03.2017 Berlin (Wannsee)
13.03.– 17.03.2017 Berlin (Wannsee)
14.03.2017
18
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
1300-1703064
73
1600-1703062 190
BE-0117030603 212
1300-1703061
41
1300-1703062
46
1300-1703063
45
BE-0117030601 37
BE-0117030602 49
1300-1703133 171
1300-1703131
50
1300-1703132 204
1300-1703134
56
BE-0117031301 39
BE-0117031302 134
BE-0117031305 90
BE-0117031306 193
1300-1703142
93
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Seminar-Nr.
14.03.– 16.03.2017 Berlin (Siemensstadt) Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro
20.03.– 24.03.2017 Erkner
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
20.03.– 24.03.2017 Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
20.03.– 24.03.2017 Berlin (Siemensstadt) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
20.03.– 24.03.2017 Berlin (Wannsee)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
20.03.– 24.03.2017 Berlin (Wannsee)
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
21.03.2017
Berlin (b+b)
Personalräte gut beraten
Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert
24.03.2017
Hamburg
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH
27.03.– 29.03.2017 Berlin
Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau
(Paula-Thiede-Ufer) Personalplanung und -entwicklung: Zentrales Instrument der Mitbestimmung
27.03.– 31.03.2017 Berlin (Wannsee)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
27.03.– 31.03.2017 Berlin (Mitte)
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
27.03.– 31.03.2017 Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
27.03.– 31.03.2017 Erkner
PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit!
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg)
27.03.– 31.03.2017 Berlin (Wannsee)
Wirtschaftsausschuss 3
Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung
27.03.– 31.03.2017 Berlin (Wannsee)
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2
Besondere rhetorische Herausforderungen
28.03.– 31.03.2017 Berlin (Siemensstadt) Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
Seite
1300-1703141 196
1300-1703201 37
1300-1703202
43
1300-1703203 179
BE-0117032001 41
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1300-1703211 102
2100-1703241
76
1300-1703275 213
1300-1703271
42
1300-1703272 135
1300-1703273
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47
BE-0117032702 206
BE-0117032703 128
1300-1703281 107
April
03.04.– 05.04.2017 Soltau
Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieblichen und
arbeitsvertraglichen Regelungen
2100-1704032 161
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
19
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
03.04.– 07.04.2017 Berlin (b+b)
Mensch geht vor! (auf Englisch)
People first! Works Constitution Act: Staff policy (WC 2)
03.04.– 07.04.2017 Berlin (Siemensstadt) Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
03.04.– 07.04.2017 Berlin (Mitte)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
03.04.– 07.04.2017 Berlin (Ostbahnhof) Beschäftigung fördern und sichern
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2
03.04.– 07.04.2017 Berlin
Betriebliches Eingliederungsmanagement
(Paula-Thiede-Ufer) BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
03.04.– 07.04.2017 Berlin (b+b)
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
03.04.– 07.04.2017 Bad Belzig
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
03.04.– 07.04.2017 Bad Belzig
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (BetrVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
03.04.– 07.04.2017 Berlin (Wannsee)
Personalvertretungsrecht à la carte
03.04.– 07.04.2017 Berlin (Wannsee)
TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
03.04.– 07.04.2017 Berlin (Wannsee)
Erfolgreich verhandeln
Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen
20.04.– 21.04.2017 Berlin (Wannsee)
Tue Gutes und rede darüber
Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit
24.04.– 25.04.2017 Hamm – Mercure
Es geht auch anders: Betriebe/Dienststellen ohne Diskriminierung
Grundlagenseminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
24.04.– 26.04.2017 Bad SodenArbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Salmünster
24.04.– 26.04.2017 Gladenbach
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
24.04.– 26.04.2017 Berlin (Wannsee)
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
24.04.– 28.04.2017 Berlin (Mitte)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
24.04.– 28.04.2017 Erkner
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
24.04.– 28.04.2017 Berlin (b+b)
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung
24.04.– 28.04.2017 Erkner
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
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N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
Seminar-Nr.
1300-1704031
Seite
40
1300-1704032 134
1300-1704033
48
1300-1704034
52
1300-1704035 177
1300-1704036 165
1300-1704037 54
1300-1704038
55
BE-0117040301 103
BE-0117040302 172
BE-0117040303 119
1300-1704201 117
1411-1704241 143
1600-1704243 194
1600-1704247
75
BE-0117042404 151
1300-1704241 39
1300-1704242
41
1300-1704243 166
1300-1704244 205
Seminarübersicht
Termin
Ort
24.04.– 28.04.2017 Berlin (Wannsee)
24.04.– 28.04.2017 Berlin (Wannsee)
26.04.– 28.04.2017 Boltenhagen
Thema
Seminar-Nr.
Seite
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Die gesetzliche Interessenvertretung zwischen den unterschiedlichen Interessen der Beschäftigten
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen!
BE-0117042402 39
BE-0117042403 108
2100-1704261 180
Mai
02.05.– 04.05.2017 Berlin (Siemensstadt) Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
02.05.– 04.05.2017 Berlin
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
(Paula-Thiede-Ufer) Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
02.05.– 04.05.2017 Dresden (Laubegast) Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung
03.05.– 05.05.2017 Berlin (b+b)
Beamtenrecht aktuell: Laufbahnrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
03.05.– 05.05.2017 Walsrode
Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz
08.05.– 12.05.2017 Berlin (Wannsee)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
08.05.– 12.05.2017 Berlin (Siemensstadt) Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
08.05.– 12.05.2017 Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
08.05.– 12.05.2017 Berlin (Wannsee)
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
09.05.– 11.05.2017 Berlin (Siemensstadt) Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
15.05.– 17.05.2017 Berlin (Wannsee)
Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und
Geschäftsleitung
15.05.– 19.05.2017 Berlin (Mitte)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
15.05.– 19.05.2017 Berlin (b+b)
TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
15.05.– 19.05.2017 Berlin (Wannsee)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
15.05.– 19.05.2017 Berlin (Wannsee)
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
1300-1705021 137
1300-1705022
75
1700-1705021
79
1300-1705031 100
2100-1705031 140
1300-1705081
37
1300-1705082 133
1300-1705083
43
BE-0117050804 176
1300-1705091 110
BE-0117051505 113
1300-1705151
42
1300-1705152 169
BE-0117051502 41
BE-0117051503 173
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
21
Seminarübersicht
Termin
Ort
17.05.– 19.05.2017 Berlin (Wannsee)
21.05.– 24.05.2017 Berlin (Wannsee)
21.05.– 24.05.2017 Berlin (Wannsee)
22.05.– 24.05.2017 Berlin (Wannsee)
22.05.– 24.05.2017 Berlin (Wannsee)
22.05.– 24.05.2017 Berlin (Wannsee)
23.05.2017
Berlin (b+b)
29.05.– 30.05.2017 Gerlingen
(b. Stuttgart)
29.05.– 31.05.2017 Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
29.05.– 31.05.2017 Erkner
29.05.– 31.05.2017
29.05.– 31.05.2017
29.05.– 31.05.2017
29.05.– 02.06.2017
Gladenbach
Berlin (Wannsee)
Berlin (Ostbahnhof)
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
29.05.– 02.06.2017 Berlin (Wannsee)
29.05.– 02.06.2017 Berlin (Wannsee)
30.05.2017
Leipzig (Paunsdorf)
31.05.– 02.06.2017 Berlin (Wannsee)
Thema
Seminar-Nr.
Seite
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium
Jetzt wird’s gefährlich – jetzt ist es genug!
Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen
(Zu) lange krank – (zu) häufig krank: Ende der Beschäftigung?
Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche
Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen
Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit
Compliance, Verhaltensregeln und Ethikrichtlinien
Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Eingliederung von und Arbeit mit Geflüchteten im öffentlichen Dienst und in sozialen Einrichtungen
Rechtliche Grundlagen für den Personalratsvorsitz, für Stellvertretung und Vorstand
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung
Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten in Betrieben und Unternehmen der Privatwirtschaft
BE-0117051704 106
BE-0117052104 88
BE-0117052108 77
BE-0117052205 184
BE-0117052206 149
BE-0117052207 141
1300-1705231 138
1600-1705294 190
1300-1705291 214
1300-1705292 109
1600-1705295
BE-0117052902
1300-1705294
1300-1705293
85
147
92
118
BE-0117052901 160
BE-0117052903 127
1700-1705301
73
BE-0117053108 146
Juni
08.06.2017
Berlin (b+b)
12.06.– 14.06.2017 Berlin
(Warschauer Str.)
22
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
1300-1706081
76
1300-1706124
94
Seminarübersicht
Termin
Ort
12.06.– 14.06.2017 Berlin (b+b)
12.06.– 14.06.2017 Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
12.06.– 14.06.2017 Berlin (b+b)
12.06.– 16.06.2017 Erkner
Thema
Seminar-Nr.
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1
Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung
Gleichbehandlung durchsetzen
Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
12.06.– 16.06.2017 Berlin (Mitte)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
12.06.– 16.06.2017 Berlin (Wannsee)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
12.06.– 16.06.2017 Berlin (Wannsee)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
12.06.– 16.06.2017 Berlin (Wannsee)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
12.06.– 16.06.2017 Berlin (Wannsee)
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung!
12.06.– 16.06.2017 Berlin (Wannsee)
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
19.06.– 21.06.2017 Berlin
Kontrollen im Betrieb/in der Dienststelle und aktuelles Datenschutzrecht
(Paula-Thiede-Ufer) Mitarbeiter(innen)kontrolle und Datenschutz
19.06.– 21.06.2017 Frankfurt am Main Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
19.06.– 23.06.2017 Berlin (Wannsee)
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
19.06.– 23.06.2017 Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
19.06.– 23.06.2017 Berlin (Siemensstadt) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf
19.06.– 23.06.2017 Berlin (Mitte)
Sicher auftreten – klar formulieren – gut informieren
Sprachkompetenz für Interessenvertreter/-innen
19.06.– 23.06.2017 Berlin (Wannsee)
Wertschätzung und Anerkennung als Motivations- und Gesundheitsfaktoren im Arbeitsleben
19.06.– 23.06.2017 Berlin (Wannsee)
Arbeitsorganisation im Team!
Strategisches Management für die gesetzliche Interessenvertretung
26.06.– 28.06.2017 Berlin (b+b)
Bilanzanalyse leicht gemacht – kompakt
Analyse und Auswertung von Jahresabschlüssen
26.06.– 28.06.2017 Berlin (Wannsee)
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
26.06.– 28.06.2017 Berlin (Wannsee)
Was tun, wenn die alten Füchse gehen?
Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten
Seite
1300-1706125 207
1300-1706126 216
1300-1706127 192
1300-1706121 39
1300-1706122
41
1300-1706123
48
BE-0117061203 37
BE-0117061204 42
BE-0117061205 186
BE-0117061206 178
1300-1706194 198
1600-1706195
74
1300-1706191 135
1300-1706192
44
1300-1706193 175
1300-1706195 123
BE-0117061904 182
BE-0117061905 114
1300-1706264 202
BE-0117062601 82
BE-0117062606 116
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
23
Seminarübersicht
Termin
Ort
26.06.– 30.06.2017 Berlin (Ostbahnhof)
26.06.– 30.06.2017 Berlin (Ostbahnhof)
26.06.– 30.06.2017 Berlin (Ostbahnhof)
26.06.– 30.06.2017 Flecken Zechlin
26.06.– 30.06.2017 Berlin (Wannsee)
26.06.– 30.06.2017 Berlin (Wannsee)
26.06.– 30.06.2017 Berlin (Wannsee)
27.06.2017
Berlin (b+b)
28.06.– 30.06.2017 Berlin (Wannsee)
Thema
Seminar-Nr.
Seite
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Beschäftigung fördern und sichern
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen
Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung
Betriebs- und Personalratsarbeit als Managementaufgabe
Konfliktlösung als Prozess
Konfliktmanagement für die gesetzliche Interessenvertretung (Aufbauseminar)
Interkommunale Zusammenarbeit
Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
1300-1706261
37
1300-1706262
49
1300-1706263
52
1300-1706265
54
BE-0117062603 153
BE-0117062604 111
BE-0117062605 125
1300-1706271
95
BE-0117062802 83
Juli
03.07.– 05.07.2017 Berlin (Wannsee)
03.07.– 07.07.2017 Erkner
03.07.– 07.07.2017 Berlin (Wannsee)
03.07.– 07.07.2017 Berlin (Wannsee)
03.07.– 07.07.2017 Berlin (Wannsee)
03.07.– 07.07.2017 Berlin (Wannsee)
04.07.2017
Berlin (b+b)
05.07.– 07.07.2017 Berlin (Wannsee)
10.07.– 12.07.2017 Berlin (Wannsee)
10.07.– 14.07.2017 Berlin
(Warschauer Str.)
24
Arbeiten 4.0 – gute digitale Arbeit gestalten
Grundlagenseminar
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht
Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats und der JAV bei der Berufsausbildung
Handlungs- und Gestaltungsspielräume der gesetzlichen Interessenvertretung
Öffentlichkeitsarbeit 4.0
Personalräte gut beraten
Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
BE-0117070313 197
1300-1707031
42
BE-0117070303 150
BE-0117070304 165
BE-0117070305 67
BE-0117070306 129
1300-1707041 102
1500-1707051
96
BE-0117071003 148
1300-1707101 43
Seminarübersicht
Termin
Ort
10.07.– 14.07.2017 Berlin (Wannsee)
10.07.– 14.07.2017 Berlin (Wannsee)
12.07.– 14.07.2017 Berlin (Wannsee)
17.07.– 21.07.2017 Erkner
17.07.– 21.07.2017 Berlin (Wannsee)
17.07.– 21.07.2017 Berlin (Wannsee)
17.07.– 21.07.2017 Berlin (Wannsee)
17.07.– 21.07.2017 Berlin (Wannsee)
17.07.– 21.07.2017 Berlin (Wannsee)
17.07.– 21.07.2017 Berlin (Wannsee)
19.07.– 21.07.2017 Berlin (Wannsee)
24.07.– 26.07.2017 Berlin (Wannsee)
24.07.– 28.07.2017 Berlin (Wannsee)
24.07.– 28.07.2017 Berlin (Ostbahnhof)
24.07.– 28.07.2017 Berlin (Wannsee)
24.07.– 28.07.2017
30.07.– 02.08.2017
31.07.– 02.08.2017
31.07.– 04.08.2017
Berlin (Wannsee)
Berlin (Wannsee)
Berlin (Wannsee)
Berlin (b+b)
31.07.– 04.08.2017 Berlin (Wannsee)
Thema
Seminar-Nr.
Seite
Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen
Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
Betriebliche Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld des Betriebsrats – kompakt
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit!
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg)
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2
Besondere rhetorische Herausforderungen
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
TVöD-/TV-L-Aufbau: Tarifvertragliche Grundlagen der Stufenzuordnung bei Neueinstellung
von Beschäftigten
Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente?
Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung
TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Datenschutz aktuell
Gesund bleiben im Konflikt
Wirtschaftskompetenz
Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen
Einführung in das Beamtenrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
BE-0117071001 152
BE-0117071002 179
BE-0117071204 68
1300-1707171 41
1300-1707172 134
1300-1707173
47
BE-0117071702 128
BE-0117071703 133
BE-0117071705 168
BE-0117071706 205
BE-0117071904 170
BE-0117072405 142
1300-1707241
39
1300-1707242 120
BE-0117072403 169
BE-0117072404
BE-0117073002
BE-0117073104
1300-1707311
158
200
126
201
BE-0117073101 98
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
25
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Seminar-Nr.
Seite
August
02.08.– 04.08.2017 Berlin (Wannsee)
07.08.– 09.08.2017 Gladenbach
Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung
Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz
09.08.– 11.08.2017 Berlin (Wannsee)
... aber bitte mit Wirkung!
Bewertung betrieblicher Konfliktbearbeitungsprogramme
13.08.– 16.08.2017 Berlin (Wannsee)
Humor als Ressource
Instrumente zur Konfliktbewältigung
14.08.– 18.08.2017 Berlin (Wannsee)
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
21.08.– 25.08.2017 Berlin
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern
(Paula-Thiede-Ufer) Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3
21.08.– 25.08.2017 Berlin (Wannsee)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
21.08.– 25.08.2017 Berlin (Wannsee)
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
21.08.– 25.08.2017 Berlin (Wannsee)
Renten- und Sozialversicherungsrecht
Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte!
28.08.– 30.08.2017 Mosbach
Arbeitnehmerdatenschutz 4.0: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik im öffentlichen Dienst und Auswirkungen
auf die Beschäftigten
28.08.– 30.08.2017 Gladenbach
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
28.08.– 30.08.2017 Berlin (Wannsee)
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
28.08.– 01.09.2017 Berlin (Wannsee)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
28.08.– 01.09.2017 Berlin (Siemensstadt) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
28.08.– 01.09.2017 Berlin (Wannsee)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
28.08.– 01.09.2017 Berlin (Wannsee)
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
28.08.– 01.09.2017 Berlin (Wannsee)
Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung
28.08.– 01.09.2017 Berlin (Wannsee)
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
26
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
BE-0117080203 192
1600-1708071 140
BE-0117080903 132
BE-0117081302 131
BE-0117081401 204
1300-1708211
53
BE-0117082102 41
BE-0117082103 49
BE-0117082104 155
1600-1708282 195
1600-1708283
74
BE-0117082805 137
1300-1708281
37
1300-1708282
39
BE-0117082802 48
BE-0117082803 134
BE-0117082804 154
BE-0117082806 156
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Seminar-Nr.
Seite
September
04.09.– 06.09.2017 Berlin (Wannsee)
Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976
04.09.– 08.09.2017 Berlin (b+b)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (auf Englisch)
Getting started ... isn’t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1)
04.09.– 08.09.2017 Erkner
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
04.09.– 08.09.2017 Berlin (Mitte)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
04.09.– 08.09.2017 Berlin
PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
(Warschauer Str.)
Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
04.09.– 08.09.2017 Bad Belzig
JAV spezial: Die JAV – ein starkes Team?!
Gemeinsam stark in der JAV – Teamfindung, Teambildung und Arbeitsorganisation
04.09.– 08.09.2017 Berlin (Siemensstadt) Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
04.09.– 08.09.2017 Berlin (Wannsee)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
04.09.– 08.09.2017 Berlin (Wannsee)
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen
04.09.– 08.09.2017 Berlin (Wannsee)
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
05.09.2017
Dresden
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
05.09.– 07.09.2017 Berlin
Die gute Personalversammlung
(Paula-Thiede-Ufer) Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
06.09.– 08.09.2017 Berlin (Wannsee)
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
11.09.– 13.09.2017 Berlin (Ostbahnhof) Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen
11.09.– 13.09.2017 Dresden (Laubegast) Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
11.09.– 15.09.2017 Berlin (Siemensstadt) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
11.09.– 15.09.2017 Berlin
Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion
(Paula-Thiede-Ufer)
12.09.2017
Berlin (b+b)
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
18.09.– 20.09.2017 Berlin (Mitte)
Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge
BE-0117090404 211
1300-1709041
38
1300-1709042 133
1300-1709043
48
1300-1709044
44
1300-1709045
66
1300-1709046 204
BE-0117090402 39
BE-0117090403 220
BE-0117090405 135
1700-1709052 188
1300-1709051 110
BE-0117090607 109
1300-1709112 162
1700-1709111 80
1300-1709111
41
1300-1709113 181
1300-1709121
73
1300-1709183 136
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
27
Seminarübersicht
Termin
Ort
18.09.– 20.09.2017 Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
18.09.– 22.09.2017 Berlin (Ostbahnhof)
18.09.– 22.09.2017 Berlin (Wannsee)
18.09.– 22.09.2017 Berlin (Wannsee)
21.09.2017
Berlin (Ostbahnhof)
25.09.– 29.09.2017 Berlin (Wannsee)
25.09.– 29.09.2017 Berlin (Ostbahnhof)
25.09.– 29.09.2017 Erkner
25.09.– 29.09.2017 Berlin (Wannsee)
25.09.– 29.09.2017 Berlin (Wannsee)
26.09.2017
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
27.09.– 29.09.2017 Berlin (b+b)
Thema
Seminar-Nr.
Seite
Tatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt?
Aufbauseminar für Frauenvertreterinnen
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg)
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Präventionsgesetz 2015: Betriebliche Gesundheitsförderung erweitert
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden
Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen
1300-1709184 218
1300-1709181
42
1300-1709182
46
BE-0117091801 50
1300-1709211 189
1300-1709251 49
1300-1709252
43
1300-1709253
39
BE-0117092502 37
BE-0117092503 128
1300-1709262 69
1300-1709271 122
Oktober
04.10.– 06.10.2017 Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
04.10.– 06.10.2017 Berlin
(Warschauer Str.)
04.10.– 06.10.2017 Berlin (b+b)
04.10.– 06.10.2017 Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
04.10.– 06.10.2017 Berlin (b+b)
04.10.– 06.10.2017 Walsrode
04.10.– 06.10.2017 Berlin (Wannsee)
28
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für Fortgeschrittene
1300-1710041 174
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Beamtenrecht aktuell: Statusrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2
Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten in Betrieben und Unternehmen der Privatwirtschaft
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen
1300-1710043 109
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
1300-1710044 101
1300-1710045
75
1300-1710046 208
2100-1710043 146
BE-0117100402 144
Seminarübersicht
Termin
Ort
04.10.– 06.10.2017 Berlin (Wannsee)
04.10.– 06.10.2017 Berlin (Wannsee)
05.10.2017
05.10.2017
Berlin (b+b)
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
09.10.– 11.10.2017 Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
09.10.– 13.10.2017 Erkner
Thema
Seminar-Nr.
Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen
Jetzt wird’s gefährlich – jetzt ist es genug!
Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen
Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro
BE-0117100403 162
BE-0117100404 184
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
09.10.– 13.10.2017 Berlin (Mitte)
Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?
Grundzüge der Dienstplangestaltung
09.10.– 13.10.2017 Berlin (b+b)
TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
09.10.– 13.10.2017 Berlin (Wannsee)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
09.10.– 13.10.2017 Berlin (Wannsee)
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
09.10.– 13.10.2017 Berlin (Wannsee)
Gute Arbeit durch Personalentwicklung und Projektarbeit
16.10.– 20.10.2017 Berlin (Wannsee)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
16.10.– 20.10.2017 Berlin (Wannsee)
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
16.10.– 20.10.2017 Berlin (Siemensstadt) Erfolgreich verhandeln
Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen
16.10.– 20.10.2017 Berlin (Wannsee)
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung
18.10.– 20.10.2017 Berlin (Wannsee)
Erfolg im Team
Instrumente der Personal- und Teamentwicklung im Betriebsratsgremium
19.10.2017
Berlin
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren
(Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
23.10.– 27.10.2017 Berlin (Ostbahnhof) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
23.10.– 27.10.2017 Berlin (Ostbahnhof) PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit!
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg)
23.10.– 27.10.2017 Berlin (Siemensstadt) Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Seite
1300-1710051 138
1300-1710052 199
1300-1710093 196
1300-1710091
37
1300-1710092 159
1300-1710094 172
BE-0117100904 42
BE-0117100905 134
BE-0117100906 86
1300-1710161 41
1300-1710162
50
1300-1710163 119
BE-0117101605 166
BE-0117101806 115
1300-1710191
69
1300-1710231
39
1300-1710232
47
1300-1710233 205
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
29
Seminarübersicht
Termin
Ort
23.10.– 27.10.2017 Bad Belzig
23.10.– 27.10.2017 Werneuchen/
Werftpfuhl
23.10.– 27.10.2017 Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
23.10.– 27.10.2017 Berlin (Wannsee)
23.10.– 27.10.2017 Berlin (Wannsee)
Thema
Seminar-Nr.
Seite
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (PersVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen
Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
1300-1710234
56
1300-1710235
57
1300-1710236
45
BE-0117102303 37
BE-0117102304 127
November
01.11.– 03.11.2017 Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
01.11.– 03.11.2017 Berlin (Wannsee)
01.11.– 03.11.2017 Berlin (Wannsee)
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
Gute Arbeit – Datenschutz in den Jobcentern
Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und
Geschäftsleitung
02.11.2017
Berlin)
Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit alles stimmt
(Paula-Thiede-Ufer Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg
05.11.– 08.11.2017 Berlin (Wannsee)
Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
06.11.– 10.11.2017 Berlin (Siemensstadt) Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
06.11.– 10.11.2017 Berlin (Wannsee)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
06.11.– 10.11.2017 Berlin (Wannsee)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
06.11.– 10.11.2017 Berlin (Wannsee)
TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
06.11.– 10.11.2017 Berlin (Wannsee)
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
06.11.– 10.11.2017 Berlin (Wannsee)
Stimmt das Klima noch?
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
08.11.– 10.11.2017 Berlin (Wannsee)
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen
30
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
1300-1711011 185
BE-0117110101 104
BE-0117110102 113
1300-1711021
91
BE-0117110504 89
1300-1711061 133
1300-1711062
48
BE-0117110603 41
BE-0117110605 171
BE-0117110606 191
BE-0117110607 183
1500-1711081
97
Seminarübersicht
Termin
13.11.2017
Ort
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
13.11.– 15.11.2017 Berlin (Wannsee)
13.11.– 15.11.2017 Berlin (Wannsee)
Thema
Seminar-Nr.
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
Entgrenzung von Arbeit und Freizeit – wenn aus Selbstbestimmung Selbstausbeutung wird
Wenn der Wind des Wandels weht
Change-Prozesse als Grundlage für interessenorientiertes Handeln verstehen
13.11.– 17.11.2017 Berlin (Siemensstadt) Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
13.11.– 17.11.2017 Berlin
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
(Warschauer Str.)
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
13.11.– 17.11.2017 Berlin (b+b)
TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
13.11.– 17.11.2017 Werneuchen/
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (BetrVG)
Werftpfuhl
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
13.11.– 17.11.2017 Berlin (Wannsee)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
13.11.– 17.11.2017 Berlin (Wannsee)
Zeitungen und Informationsblätter der Interessenvertretung
Schreiben und Gestalten
14.11.2017
Berlin (b+b)
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH
14.11.2017
Berlin
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Wahlverfahren
(Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
15.11.– 17.11.2017 Berlin
Rechtliche Grundlagen für den Personalratsvorsitz, für Stellvertretung und Vorstand
(Paula-Thiede-Ufer)
16.11.– 17.11.2017 Berlin (b+b)
Tue Gutes und rede darüber
Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit
20.11.– 24.11.2017 Berlin (b+b)
Mensch geht vor! (auf Englisch)
People first! Works Constitution Act: Staff policy (WC 2)
20.11.– 24.11.2017 Berlin (Ostbahnhof) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
20.11.– 24.11.2017 Berlin (Ostbahnhof) Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
20.11.– 24.11.2017 Berlin (Mitte)
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
20.11.– 24.11.2017 Berlin (Wannsee)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Seite
1300-1711134
69
BE-0117111303 157
BE-0117111304 215
1300-1711131 135
1300-1711132
43
1300-1711133 169
1300-1711135
55
BE-0117111302 37
BE-0117111306 130
1300-1711141
76
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70
1300-1711151
92
1300-1711161 117
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40
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41
1300-1711203 134
1300-1711204 179
BE-0117112002 39
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
31
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
20.11.– 24.11.2017 Berlin (Wannsee)
Mensch, ärger’ mich nicht!
Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte (Grundlagenseminar)
20.11.– 24.11.2017 Berlin (Wannsee)
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2
20.11.– 24.11.2017 Berlin (Wannsee)
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung
27.11.– 29.11.2017 Berlin
Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche
(Paula-Thiede-Ufer) Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen
27.11.– 01.12.2017 Berlin (Mitte)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
27.11.– 01.12.2017 Berlin (Siemensstadt) Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
27.11.– 01.12.2017 Berlin (Wannsee)
Personalvertretungsrecht à la carte
27.11.– 01.12.2017 Berlin (Wannsee)
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
27.11.– 01.12.2017 Berlin (Wannsee)
Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
27.11.– 01.12.2017 Berlin (Wannsee)
Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung
Seminar-Nr.
Seite
BE-0117112003 124
BE-0117112004 210
BE-0117112005 118
1300-1711273 141
1300-1711271
37
1300-1711272
42
BE-0117112701
BE-0117112702
BE-0117112703
BE-0117112704
103
178
81
120
Dezember
04.12.– 06.12.2017 Berlin (Siemensstadt) Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
04.12.– 06.12.2017 Berlin (Wannsee)
Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit
04.12.– 08.12.2017 Berlin (Wannsee)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
04.12.– 08.12.2017 Berlin (Mitte)
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
04.12.– 08.12.2017 Berlin (Ostbahnhof) PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
04.12.– 08.12.2017 Berlin (Wannsee)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
04.12.– 08.12.2017 Berlin (Wannsee)
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bundes- und Landesverwaltungen
05.12.2017
Berlin (b+b)
Personalräte gut beraten
Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert
05.12.– 07.12.2017 Boltenhagen
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
11.12.– 13.12.2017 Berlin (Wannsee)
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Wahlverfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
32
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
1300-1712044 106
BE-0117120405 84
1300-1712041 39
1300-1712042
49
1300-1712043
44
BE-0117120403 41
BE-0117120404 219
1300-1712051 102
2100-1712051
78
BE-0117121101 72
Seminarübersicht
Termin
Ort
11.12.– 13.12.2017 Berlin (Wannsee)
11.12.– 15.12.2017 Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
11.12.– 15.12.2017 Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
12.12.2017
Potsdam
12.12.2017
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
12.12.– 15.12.2017 Berlin (Ostbahnhof)
14.12.2017
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Thema
Seminar-Nr.
Seite
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern
Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3
Wirtschaftsausschuss 3
Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung
Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
BE-0117121102 71
1300-1712111
53
1300-1712112 206
1300-1712122
91
1300-1712123
69
1300-1712121 107
1300-1712141
70
1300-1801082
91
Januar 2018
08.01.2018
Lübbenau
Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg
08.01.– 10.01.2018 Berlin (Wannsee)
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Wahlverfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
08.01.– 10.01.2018 Berlin (Wannsee)
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
08.01.– 12.01.2018 Berlin (Siemensstadt) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
11.01.2018
Berlin
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren
(Paula-Thiede-Ufer) Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
14.01.– 17.01.2018 Berlin (Wannsee)
Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen
Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte
15.01.2018
Alt Ruppin
Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg
15.01.– 19.01.2018 Berlin (Ostbahnhof) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
15.01.– 19.01.2018 Berlin (Ostbahnhof) BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
15.01.– 19.01.2018 Berlin (Wannsee)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
BE-0118010801 72
BE-0118010802 71
1300-1801081
41
1300-1801111
69
BE-0118011402 152
1300-1801153
91
1300-1801151
37
1300-1801152
48
BE-0118011501 39
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
33
Seminarübersicht
Termin
Ort
15.01.– 19.01.2018 Berlin (Wannsee)
16.01.2018
16.01.2018
18.01.2018
22.01.2018
Frankfurt
an der Oder
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Eberswalde
22.01.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
22.01.– 24.01.2018 Berlin (Wannsee)
22.01.– 26.01.2018 Berlin (Mitte)
22.01.– 26.01.2018 Berlin (Wannsee)
22.01.– 26.01.2018 Berlin (Wannsee)
22.01.– 26.01.2018 Berlin (Wannsee)
24.01.2018
29.01.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Potsdam
29.01.– 02.02.2018 Berlin (Wannsee)
29.01.– 02.02.2018 Bad Belzig
29.01.– 02.02.2018 Berlin (Wannsee)
Thema
Seminar-Nr.
Seite
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2
Besondere rhetorische Herausforderungen
Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg
Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen
Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
BE-0118011503 128
1300-1801161
91
1300-1801162
69
1300-1801181
91
1300-1801223
91
1300-1801224
70
BE-0118012204 153
1300-1801221
39
1300-1801222
42
BE-0118012202 41
BE-0118012203 133
1300-1801241
69
1300-1801292
91
1300-1801291 133
1300-1801293
58
BE-0118012902 37
Februar 2018
05.02.– 07.02.2018 Berlin (Wannsee)
34
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Wahlverfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
BE-0118020501 72
Seminarübersicht
Termin
Ort
05.02.– 07.02.2018 Berlin (Wannsee)
05.02.– 09.02.2018 Berlin (Mitte)
05.02.– 09.02.2018 Flecken Zechlin
05.02.– 09.02.2018 Flecken Zechlin
08.02.2018
12.02.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Lübbenau
12.02.– 16.02.2018 Berlin (Wannsee)
12.02.– 16.02.2018 Berlin (Wannsee)
12.02.– 16.02.2018 Berlin (Wannsee)
13.02.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
14.02.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
15.02.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
19.02.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
19.02.– 23.02.2018 Berlin (Wannsee)
19.02.– 23.02.2018 Berlin
(Warschauer Str.)
19.02.– 23.02.2018 Berlin (Wannsee)
19.02.– 23.02.2018 Berlin (Wannsee)
26.02.– 02.03.2018 Berlin (Wannsee)
Thema
Seminar-Nr.
Seite
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz (PersVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
BE-0118020502 71
1300-1802051
50
1300-1802052
56
1300-1802053
57
1300-1802081
69
1300-1802121
91
BE-0118021201 37
BE-0118021202 41
BE-0118021203 134
1300-1802131
91
1300-1802141
69
1300-1802151
70
1300-1802193
69
1300-1802191
49
1300-1802192
43
BE-0118021903 39
BE-0118021904 135
1300-1802261
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
37
35
Seminarübersicht
Termin
Ort
26.02.– 02.03.2018 Berlin (Wannsee)
26.02.– 02.03.2018 Berlin (Wannsee)
Thema
Seminar-Nr.
Seite
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
BE-0118022602 42
BE-0118022603 48
März 2018
05.03.– 07.03.2018 Berlin (Wannsee)
05.03.– 07.03.2018 Berlin (Wannsee)
05.03.– 09.03.2018 Erkner
05.03.– 09.03.2018 Bad Belzig
05.03.– 09.03.2018 Berlin (Mitte)
05.03.– 09.03.2018 Berlin (Wannsee)
12.03.– 16.03.2018 Berlin (Wannsee)
12.03.– 16.03.2018 Berlin
(Warschauer Str.)
12.03.– 16.03.2018 Berlin (Wannsee)
19.03.– 23.03.2018 Berlin (Wannsee)
19.03.– 23.03.2018 Berlin (Mitte)
19.03.– 23.03.2018 Berlin (Wannsee)
19.03.– 23.03.2018 Berlin (Wannsee)
36
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Wahlverfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
BE-0118030502 72
BE-0118030503 71
1300-1803051
41
1300-1803052 135
1300-1803053 204
BE-0118030501 39
1300-1803121 134
1300-1803122
44
BE-0118031202 49
1300-1803191
39
1300-1803192
42
BE-0118031902 37
BE-0118031903 50
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten,
muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die
gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist
das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und
Möglichkeiten.
In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich
Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben
erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht
nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten
kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten.
Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
09.01.– 13.01.2017
Berlin (Wannsee)
23.01.– 27.01.2017
Berlin (Wannsee)
06.02.– 10.02.2017
Berlin (Wannsee)
20.02.– 24.02.2017
Berlin (Siemensstadt)
06.03.– 10.03.2017
Berlin (Wannsee)
20.03.– 24.03.2017
Erkner
08.05.– 12.05.2017
Berlin (Wannsee)
12.06.– 16.06.2017
Berlin (Wannsee)
26.06.– 30.06.2017
Berlin (Ostbahnhof)
28.08.– 01.09.2017
Berlin (Wannsee)
25.09.– 29.09.2017
Berlin (Wannsee)
09.10.– 13.10.2017
Erkner
23.10.– 27.10.2017
Berlin (Wannsee)
13.11.– 17.11.2017
Berlin (Wannsee)
27.11.– 01.12.2017
Berlin (Mitte)
15.01.– 19.01.2018
Berlin (Ostbahnhof)
29.01.– 02.02.2018
Berlin (Wannsee)
12.02.– 16.02.2018
Berlin (Wannsee)
26.02.– 02.03.2018
Berlin (Wannsee)
19.03.– 23.03.2018
Berlin (Wannsee)
BE-0117010901
1300-1701231
Betriebsratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
BE-0117020601
Branche/Bereich
1300-1702201
BE-0117030601
1300-1703201
1300-1705081
BE-0117061203
1300-1706261
1300-1708281
BE-0117092502
1300-1710091
BE-0117102303
BE-0117111302
1300-1711271
1300-1801151
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Die Grundqualifizierung
sieht vor, dass zunächst
dieses Seminar besucht
werden sollte.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
BE-0118012902
BE-0118021201
1300-1802261
BE-0118031902
37
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (auf Englisch)
Getting started ... isn’t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1)
The Works Constitution Act is one of the most important bases for the works council.
It contains the works council’s duties and rights. The Works Constitution Act not only
enhances democracy in the establishment but is also a protection for the employees.
Being familiar with the legal requirements and knowing how to deal with them is one
of the preconditions to be able to represent and promote the interests of the staff.
Furthermore, the works council’s members have to solve diverse issues every day that
cannot be handled with the code of law only.
The training course will provide you with necessary knowledge about the Works
Constitution Act, about the decision making process and about the responsibility to
enable the individual works council’s members to work for the individual employees
in the best possible way.
The training course contains:
The classification of the Works Constitution Act in the German legal system
The works council’s general duties according to Section 80 Works Constitution Act
The works council’s conduct of business and its decisions
Scope of the rights to co-determination
Code of law handling
Supply of information and the works council’s information policy
38
Date/Place
Course No.
16.01.– 20.01.2017 1300-1701163
Berlin (b+b)
04.09.– 08.09.2017 1300-1709041
Berlin (b+b)
Target Group
Works council’s members
Branch
all
Prerequisites
This seminar is the first one
of the basic qualification
series.
Exemption
from Work
In accordance with
Section 37 Article 6
Works Constitution Act
Course Fee
1.125,00 €
Additional costs for the
venue apply, see p. 227 ff.
BR-Grundqualifizierung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft
handeln zu können.
„Personelle Angelegenheiten“ – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine
Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen
Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung,
Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem
Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten.
In all diesen Fällen ist die gesetzliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten
des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden
Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
Grundsätze der Personalplanung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
09.01.– 13.01.2017
Berlin (Ostbahnhof)
16.01.– 20.01.2017
Berlin (Wannsee)
13.02.– 17.02.2017
Berlin (Wannsee)
27.02.– 03.03.2017
Berlin (Wannsee)
13.03.– 17.03.2017
Berlin (Wannsee)
24.04.– 28.04.2017
Berlin (Mitte)
24.04.– 28.04.2017
Berlin (Wannsee)
12.06.– 16.06.2017
Erkner
24.07.– 28.07.2017
Berlin (Wannsee)
28.08.– 01.09.2017
Berlin (Siemensstadt)
04.09.– 08.09.2017
Berlin (Wannsee)
25.09.– 29.09.2017
Erkner
23.10.– 27.10.2017
Berlin (Ostbahnhof)
20.11.– 24.11.2017
Berlin (Wannsee)
04.12.– 08.12.2017
Berlin (Wannsee)
15.01.– 19.01.2018
Berlin (Wannsee)
22.01.– 26.01.2018
Berlin (Mitte)
19.02.– 23.02.2018
Berlin (Wannsee)
05.03.– 09.03.2018
Berlin (Wannsee)
19.03.– 23.03.2018
Berlin (Wannsee)
1300-1701092
Betriebsratsmitglieder
BE-0117011601
Branche/Bereich
alle
BE-0117021301
1300-1702271
Teilnahmevoraussetzungen
BE-0117031301
Besuch des BR-Grundseminars
1300-1704241
Freistellung
BE-0117042402
1300-1706121
1300-1707241
1300-1708282
BE-0117090402
1300-1709253
1300-1710231
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
BE-0117112002
1300-1712041
BE-0118011501
1300-1801221
BE-0118021903
BE-0118030501
1300-1803191
39
BR-Grundqualifizierung
Mensch geht vor! (auf Englisch)
People first! Works Constitution Act: Staff policy (WC 2)
Staff policy is the common term for a field within labour law which often causes
strong emotions at the work place. Recruitment, grading, transfer or dismissal – these
decisions mostly have a lasting impact on the life of the individual employee.
In all these cases the employee representation has to get involved, because: no
dismissal and no recruitment without the works council, no transfer or grading without
its participation. Each member of the works council has to be familiar with the basic
regulations of the Works Constitution Act to avoid possible harm to the company’s
employees.
This training course is based on practical experience and will provide you with the
essential basic knowledge to be able to handle matters regarding staff policy to the
benefit of the staff.
The content of the training course:
Overview of the legal provisions concerning staff policy
Recruitment, grading, transfer
Possibilities to enforce the works council’s rights
The works council’s co-determination in the case of dismissal
The exceptional dismissal in special cases
Vocational training: overview of the legal provisions and their operational
significance
40
Date/Place
Course No.
03.04.– 07.04.2017 1300-1704031
Berlin (b+b)
20.11.– 24.11.2017 1300-1711201
Berlin (b+b)
Target Group
Works council members
Branch
all
Prerequisites
Visit of the seminar
„Getting started ...“
Exemption
from Work
In accordance with
Section 37 Article 6
Works Constitution Act
Course Fee
1.125,00 €
Additional costs for the
venue apply, see p. 227 ff.
BR-Grundqualifizierung
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse
über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im
Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen
zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und
zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar
erzwingen.
Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses
Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein
hoher Stellenwert beigemessen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen
Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
Termin/Ort
Sem.-Nr.
23.01.– 27.01.2017 1300-1701232
Berlin (Wannsee)
20.02.– 24.02.2017 BE-0117022001
Berlin (Wannsee)
06.03.– 10.03.2017 1300-1703061
Berlin (Mitte)
20.03.– 24.03.2017 BE-0117032001
Berlin (Wannsee)
24.04.– 28.04.2017 1300-1704242
Erkner
15.05.– 19.05.2017 BE-0117051502
Berlin (Wannsee)
12.06.– 16.06.2017 1300-1706122
Berlin (Mitte)
17.07.– 21.07.2017 1300-1707171
Erkner
21.08.– 25.08.2017 BE-0117082102
Berlin (Wannsee)
11.09.– 15.09.2017 1300-1709111
Berlin (Siemensstadt)
16.10.– 20.10.2017 1300-1710161
Berlin (Wannsee)
06.11.– 10.11.2017 BE-0117110603
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
20.11.– 24.11.2017 1300-1711202
Berlin (Ostbahnhof)
04.12.– 08.12.2017 BE-0117120403
Berlin (Wannsee)
08.01.– 12.01.2018 1300-1801081
Berlin (Siemensstadt)
22.01.– 26.01.2018 BE-0118012202
Berlin (Wannsee)
12.02.– 16.02.2018 BE-0118021202
Berlin (Wannsee)
05.03.– 09.03.2018 1300-1803051
Erkner
41
BR-Grundqualifizierung
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen,
Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet,
fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue
Qualifikationen zwingend erforderlich.
Sem.-Nr.
20.02.– 24.02.2017 BE-0117022002
Berlin (Wannsee)
27.03.– 31.03.2017 1300-1703271
Berlin (Wannsee)
15.05.– 19.05.2017 1300-1705151
Berlin (Mitte)
12.06.– 16.06.2017 BE-0117061204
Berlin (Wannsee)
03.07.– 07.07.2017 1300-1707031
Erkner
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat
und Belegschaft dar.
18.09.– 22.09.2017 1300-1709181
Berlin (Ostbahnhof)
Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige
Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich
beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie
auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
22.01.– 26.01.2018 1300-1801222
Berlin (Wannsee)
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des
Arbeitgebers
Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
42
Termin/Ort
09.10.– 13.10.2017 BE-0117100904
Berlin (Wannsee)
27.11.– 01.12.2017 1300-1711272
Berlin (Siemensstadt)
26.02.– 02.03.2018 BE-0118022602
Berlin (Wannsee)
19.03.– 23.03.2018 1300-1803192
Berlin (Mitte)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger
Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
PR-Grundqualifizierung
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
Die Seminare für Mitglieder von Personalräten nach dem PersVG Berlin (PR 1 bis PR 3)
bauen in ihren Inhalten aufeinander auf. Wir empfehlen, diese Seminare nacheinander zu besuchen.
In diesem Seminar werden neu gewählte Personalratsmitglieder in das Personalvertretungsgesetz Berlin eingeführt. Ihnen stellen sich vielfältige Fragen: Auf welcher Basis
können Personalratsmitglieder aktiv werden? Was gehört alles zu ihren Aufgaben,
worum müssen sie sich kümmern, worum nicht? Müssen sie bestimmte Formalien
beachten, wenn sie Aktivitäten entwickeln?
Das Handeln des Personalrats steht im Spannungsfeld der Anforderungen durch die
Beschäftigten, die Dienststellenleitung und die Gewerkschaft. Neben den rechtlichen
Grundlagen für seine Arbeit werden daher Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Einordnung des PersVG Berlin in das Rechtssystem;
die Systematik des PersVG Berlin
Die allgemeinen Aufgaben des Personalrats
Rechte und Pflichten des Personalrats; Rolle des Personalratsmitglieds
Arbeitsplanung und -organisation im Personalrat
Überblick über Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte von Personalräten
Möglichkeiten der Informationsbeschaffung durch den Personalrat
Zusammenarbeit des Personalrats mit den Beschäftigten und der Gewerkschaft
Bearbeitung von Fallbeispielen durch die Teilnehmenden
Termin/Ort
Sem.-Nr.
16.01.– 20.01.2017 1300-1701162
Berlin (Ostbahnhof)
20.02.– 24.02.2017 1300-1702203
Berlin (Ostbahnhof)
20.03.– 24.03.2017 1300-1703202
Berlin (Ostbahnhof)
08.05.– 12.05.2017 1300-1705083
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung,
Frauenvertreterinnen
nach LGG Berlin
Freistellung
10.07.– 14.07.2017 1300-1707101
Berlin (Warschauer Str.)
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin,
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin
25.09.– 29.09.2017 1300-1709252
Berlin (Ostbahnhof)
Seminargebühr
13.11.– 17.11.2017 1300-1711132
Berlin (Warschauer Str.)
19.02.– 23.02.2018 1300-1802192
Berlin (Warschauer Str.)
995,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
43
PR-Grundqualifizierung
PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
Aufbauend auf dem Seminar „PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht“ beschäftigt sich
dieses Seminar mit einem Schwerpunkt der personalrätlichen Arbeit – der Mitbestimmung.
In der Seminarwoche wird herausgearbeitet, was Mitbestimmung in Abgrenzung zu
anderen Beteiligungsrechten bedeutet. Im Mittelpunkt stehen die Regelungsfelder
der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten nach dem PersVG
Berlin. So haben Personalräte z.B. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit, beim
Urlaub oder bei der Einführung von technischen Einrichtungen, aber auch bei Einstellungen und Kündigungen.
Neben den rechtlichen Grundlagen der Personalratsarbeit werden auch Handlungsund Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle
erarbeitet.
Die Gestaltung und der Abschluss von Dienstvereinbarungen werden thematisiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Geschäftsführung des Personalrats
Die Unterscheidung zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung im PersVG Berlin
Thematisierung einzelner Mitbestimmungstatbestände anhand konkreter
Situationen in Dienststellen und Betrieben
Der Abschluss von Dienstvereinbarungen
Die Personalversammlung
44
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.02.– 10.02.2017 1300-1702061
Berlin (Ostbahnhof)
27.03.– 31.03.2017 1300-1703273
Berlin (Ostbahnhof)
19.06.– 23.06.2017 1300-1706192
Berlin (Ostbahnhof)
04.09.– 08.09.2017 1300-1709044
Berlin (Warschauer Str.)
04.12.– 08.12.2017 1300-1712043
Berlin (Ostbahnhof)
12.03.– 16.03.2018 1300-1803122
Berlin (Warschauer Str.)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin
Seminargebühr
995,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
PR-Grundqualifizierung
PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen
Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin)
Um die Kenntnisse aus den Seminaren PR 1 und PR 2 noch wirksamer anzuwenden,
müssen die verschiedenen Abläufe zur Durchsetzung der Gestaltungsmöglichkeiten
und Rechte des Personalrats und der Beschäftigten beherrscht werden.
Oft steht der Personalrat dabei vor diesen und anderen Fragen: Was bedeutet es, einer
personellen Maßnahme der Dienststelle nicht zuzustimmen? Wie wird man als Personalratsmitglied aktiv? Was macht der Personalrat bei verweigerter Mitbestimmung/
Mitwirkung durch die Dienststelle?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.03.– 10.03.2017 1300-1703063
Berlin (Ostbahnhof)
23.10.– 27.10.2017 1300-1710236
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin
Seminargebühr
1.050,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Neben den rechtlichen Grundlagen der Personalratsarbeit werden auch Handlungsund Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle
erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Spezielle Fragen der Geschäftsführung des Personalrats
Das Einigungsstellenverfahren
Das Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht (mit Teilnahme am gerichtlichen Beschlussverfahren)
Das Initiativrecht des Personalrats
Neueste Rechtsprechung
45
PR-Grundqualifizierung
PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg)
Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellt sich die Frage: Was sind Ihre
Aufgaben und Pflichten als Personalratsmitglied?
Das Personalvertretungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu
können, muss der Personalrat die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen.
Nur so kann er seine Ziele effektiv verfolgen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Persönliche Stellung des Personalratsmitglieds
Sitzungen und Geschäftsführung
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
Stufenvertretungen
Personalversammlungen
46
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.03.– 10.03.2017 1300-1703062
Erkner
18.09.– 22.09.2017 1300-1709182
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
845,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Wir organisieren gerne für
Sie und Ihr Gremium ein
maßgeschneidertes Grundoder Aufbauseminar für
Personalräte nach dem
PersVG Brandenburg.
Sprechen Sie uns an.
PR-Grundqualifizierung
PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit!
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg)
Aufbauend auf dem Seminar „PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht“ beschäftigen wir uns mit dem Schwerpunkt der personalrätlichen Arbeit – der Mitbestimmung.
In der Seminarwoche wird herausgearbeitet, was Mitbestimmung in Abgrenzung zu
anderen Beteiligungsrechten bedeutet. Im Mittelpunkt stehen die Regelungsfelder
der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten nach dem PersVG
Brandenburg. So haben Personalräte z.B. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit, beim Urlaub oder bei der Einführung von technischen Einrichtungen, aber auch
bei Einstellungen und Kündigungen.
Üblicherweise werden Verhandlungsergebnisse in Dienstvereinbarungen festgehalten. Die Teilnehmenden lernen die Anforderungen an solche Vereinbarungen kennen.
Neben den rechtlichen Grundlagen der Personalratsarbeit werden gemeinsam auch
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele
und Fälle erarbeitet.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.03.– 31.03.2017 1300-1703274
Erkner
17.07.– 21.07.2017 1300-1707173
Berlin (Wannsee)
23.10.– 27.10.2017 1300-1710232
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg
Seminargebühr
845,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Die Termine und Veranstaltungsorte weiterer Seminare teilen wir Ihnen gerne im
Laufe des Jahres mit.
Aktuelle Informationen
gibt es auch im Internet
unter www.verdi-bub.de.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Geschäftsführung des Personalrats
Die Unterscheidung zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung im PersVG
Brandenburg
Einzelne Mitbestimmungstatbestände anhand konkreter Situationen in Dienststellen und Betrieben
Der Abschluss von Dienstvereinbarungen
Die Personalversammlung
47
PR-Grundqualifizierung
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen:
Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten?
Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts.
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das
Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der
Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die
Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung
und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats
Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats
Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
48
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.01.– 13.01.2017 1300-1701091
Berlin (Wannsee)
20.02.– 24.02.2017 BE-0117022003
Berlin (Wannsee)
03.04.– 07.04.2017 1300-1704033
Berlin (Mitte)
12.06.– 16.06.2017 1300-1706123
Berlin (Wannsee)
28.08.– 01.09.2017 BE-0117082802
Berlin (Wannsee)
04.09.– 08.09.2017 1300-1709043
Berlin (Mitte)
06.11.– 10.11.2017 1300-1711062
Berlin (Wannsee)
15.01.– 19.01.2018 1300-1801152
Berlin (Ostbahnhof)
26.02.– 02.03.2018 BE-0118022603
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
895,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
PR-Grundqualifizierung
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar
weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um
die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam
vertreten zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung
Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und
Dienststellenleitung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
16.01.– 20.01.2017 1300-1701161
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
06.03.– 10.03.2017 BE-0117030602
Berlin (Wannsee)
Teilnahmevoraussetzungen
26.06.– 30.06.2017 1300-1706262
Berlin (Ostbahnhof)
Besuch des PR-Grundseminars
21.08.– 25.08.2017 BE-0117082103
Berlin (Wannsee)
Freistellung
25.09.– 29.09.2017 1300-1709251
Berlin (Wannsee)
04.12.– 08.12.2017 1300-1712042
Berlin (Mitte)
19.02.– 23.02.2018 1300-1802191
Berlin (Wannsee)
12.03.– 16.03.2018 BE-0118031202
Berlin (Wannsee)
§ 46 Abs. 6 BPersVG
Seminargebühr
895,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
49
PR-Grundqualifizierung
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung
externer Berater/-innen implementiert. Nicht selten werden die Personalräte dabei
ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops und
Zirkeln beteiligt.
Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit.
Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen
und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle, effiziente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar
behandelt und Sie lernen die bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten kennen.
50
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.03.– 17.03.2017 1300-1703131
Berlin (Ostbahnhof)
18.09.– 22.09.2017 BE-0117091801
Berlin (Wannsee)
16.10.– 20.10.2017 1300-1710162
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Referent
Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht
05.02.– 09.02.2018 1300-1802051
Berlin (Mitte)
Teilnahmevoraussetzungen
19.03.– 23.03.2018 BE-0118031903
Berlin (Wannsee)
Besuch der PR-Grundseminare
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG
Seminargebühr
895,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
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Schwerbehindertenvertretung
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1
In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern
von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit in der
Interessenvertretung benötigen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.02.– 17.02.2017 1300-1702132
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung,
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben,
Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen.
alle
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX
Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit
Pflichten des Arbeitgebers
Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten
in die betriebliche Praxis
Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Freistellung
Seminargebühr
825,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
51
Schwerbehindertenvertretung
Beschäftigung fördern und sichern
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2
Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem
Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt zwar
generell, aber natürlich ganz besonders für schwerbehinderte Menschen.
In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit
den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Dienststelle zu fördern und zu sichern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen
Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.04.– 07.04.2017 1300-1704034
Berlin (Ostbahnhof)
26.06.– 30.06.2017 1300-1706263
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung,
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars
„Die Pflichtquote allein
reicht nicht!“
Freistellung
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
825,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
52
Schwerbehindertenvertretung
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern
Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3
Termin/Ort
Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der
Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis
hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden.
Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund.
11.12.– 15.12.2017 1300-1712111
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten
und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten
bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
anzubieten. Die Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind
wesentliche Inhalte des Seminars.
Sem.-Nr.
21.08.– 25.08.2017 1300-1708211
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung,
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
825,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
53
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und
Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie alles
über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren.
Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar das Betriebsverfassungsrecht. Welche
Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie
sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig – praktisch anzuwenden?
Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im betrieblichen Alltag
kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit
Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung
Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren
Grundlagen der Geschäftsführung der JAV
Die Beziehungen zu Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaft
Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung
54
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
20.02.– 24.02.2017 1300-1702202
Bad Belzig
Mitglieder der JAV nach
BetrVG
03.04.– 07.04.2017 1300-1704037
Bad Belzig
Branche/Bereich
26.06.– 30.06.2017 1300-1706265
Flecken Zechlin
alle
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.04.– 07.04.2017 1300-1704038
(BetrVG)
Bad Belzig
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
13.11.– 17.11.2017 1300-1711135
Werneuchen/Werftpfuhl
Zielgruppe
Mitglieder der JAV nach
BetrVG
Branche/Bereich
Nach dem Einführungsseminar folgt nun für Mitglieder einer JAV in der Privatwirtschaft
alles Wesentliche zur Frage der Qualitätssicherung von betrieblicher Berufsausbildung
und der Übernahme von Auszubildenden.
alle
Hierbei werden – neben den gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung – Überwachungs- und Handlungsmöglichkeiten der JAV in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat dargestellt und um neue Aktionsperspektiven erweitert. Wie können sie mitwirken
und mitbestimmen, wenn z.B. bestimmte interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt
werden?
Besuch des JAV-Grundseminars
Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um praktische Fragen.
Im Vordergrund steht dabei die aktive Einbeziehung der Auszubildenden bzw. die
praxisorientierte Erarbeitung konkreter Handlungspläne für die jeweilige betriebliche
Praxis.
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Regelungen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)/Krankenpflegegesetz (KrPflG)
Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG/KrPflG
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebsrat
Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb
Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch
55
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und
Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie alles
über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren.
Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar das Personalvertretungsrecht. Welche
Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie
sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig – praktisch anzuwenden?
Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im Alltag der Dienststelle kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was
bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches
Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit
Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung
Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren
Grundlagen der Geschäftsführung der JAV
Die Beziehungen zu Personalrat, Dienststellenleitung und Gewerkschaft
Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung
56
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
30.01.– 03.02.2017 1300-1701301
Bad Belzig
Mitglieder der JAV nach
PersVG
13.03.– 17.03.2017 1300-1703134
Berlin (Ostbahnhof)
Freistellung
23.10.– 27.10.2017 1300-1710234
Bad Belzig
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
05.02.– 09.02.2018 1300-1802052
Flecken Zechlin
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Berufsbildungsgesetz Termin/Ort
Sem.-Nr.
30.01.– 03.02.2017 1300-1701302
(PersVG)
Bad Belzig
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
23.10.– 27.10.2017 1300-1710235
Werneuchen/Werftpfuhl
Nach dem Einführungsseminar folgt nun für Mitglieder einer JAV im öffentlichen Dienst
alles Wesentliche zur Frage der Qualitätssicherung von betrieblicher Berufsausbildung
und der Übernahme von Auszubildenden.
05.02.– 09.02.2018 1300-1802053
Flecken Zechlin
Zielgruppe
Mitglieder der JAV nach
PersVG
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des JAV-Grundseminars
Hierbei werden – neben den gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung – Überwachungsund Handlungsmöglichkeiten der JAV in Zusammenarbeit mit dem Personalrat dargestellt und um neue Aktionsperspektiven erweitert. Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn z.B. bestimmte interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?
Freistellung
Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um praktische Fragen.
Im Vordergrund steht dabei die aktive Einbeziehung der Auszubildenden bzw. die
praxisorientierte Erarbeitung konkreter Handlungspläne für die jeweilige betriebliche
Praxis.
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG
Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Personalrat
Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
Fragen der praktischen Umsetzung in der Dienststelle
Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
57
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
Dieses Seminar richtet sich an JAV-/AV-Mitglieder, die auf der Grundlage der Seminare
„JAV-Praxis 1 und 2“ die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisatorischen und methodischen Kompetenzen erweitern wollen.
Kommunikation und Interaktion der Jugend- und Auszubildendenvertretung stehen
im Mittelpunkt des Seminars. Für die Mitglieder der JAV/AV ist es nicht nur wichtig,
die eigene Arbeit sinnvoll zu organisieren, sondern auch, die Zusammenarbeit mit den
Jugendlichen und Auszubildenden sowie dem Betriebs-/Personalrat strukturiert und
ergebnisorientiert anzugehen.
Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wollen wir uns gemeinsam mit euch das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Vereinbarungen im Sinne eurer Azubis erarbeiten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf
dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, auf Präsentation und
zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kommunikationsauftrag der JAV/AV
Organisation der eigenen Arbeit/Geschäftsführung
Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden
Einholen von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung
Zuständigkeit des Betriebs-/Personalrats
Vorbereitung und Präsentation von JAV-/AV-Themen
Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen
Einbeziehung der Jugendlichen und Auszubildenden
58
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
23.01.– 27.01.2017 1300-1701234
Bad Belzig
Mitglieder der JAV/AV, insbesondere Vorsitzende
29.01.– 02.02.2018 1300-1801293
Bad Belzig
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 65 Abs. 1 BetrVG
bzw. TV 122 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
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Das besondere Angebot
Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen drei besondere Qualifizierungsreihen vor, mit denen Sie Ihre Kompetenzen systematisch
ausbauen können und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt
bekommen.
Die Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen:
Di
„Betriebliche
Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater“:
„Be
Qualifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen
Qua
(und weitere Beschäftigte)
„Interessenvertretung als Berufung“:
„Inte
Weiterbildung
für freigestellte Mitglieder sowie Vorsitzende und
W
Weite
i
stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
stellve
„Qualifiziert mit.bestimmen“:
„Quali
Fortbildung für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften,
Fortbild
Banken
Bank
Ba
nken
en und Versicherungen
Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte
und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung. Optimal aufeinander
abgestimmte Module ermöglichen Ihnen einen intensiven
Lernprozess.
59
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
b+b
Zertifizierte Weiterbildung
Zertifizierte Weiterbildung
zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater
Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer
mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem
Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen
wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie
selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten ...
Betriebliche Konfliktberaterin/
betrieblicher Konfliktberater
Zertifizierte Weiterbildung
in Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e.V. der Universität Hamburg
Ein Kooperationsangebot von
Das besonde
re
Angebot
60
In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den
Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte
Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den
Konflikten gefunden wird.
Hierbei bietet Ihnen die Weiterbildungsreihe konkrete Unterstützung.
In den einzelnen Modulen
erhalten Sie Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen
erwerben Sie Kernkompetenzen für Einzelberatungen
lernen Sie Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen.
Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden
können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit
Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts.
Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; Sie erhalten dann eine
aussagekräftige Teilnahmebescheinigung.
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
Die Termine
Thema
Termin
Ort
Modul 1
Grundlagen der Konfliktbearbeitung – Schwerpunkt Konfliktanalyse
16.10.2017 –18.10.2017
Walsrode
Modul 2
Kernkompetenzen für die Einzelberatung
27.11.2017 –30.11.2017
Walsrode
Modul 3
Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln
29.01.2018 – 01.02.2018
Walsrode
Modul 4
Abschlusskolloquium
April/Mai 2018
Hamburg
Seminarnummer
Reihe 2017/2018
2100-1710163
N.N.
Freistellung und Kostenübernahme
Die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96
Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist im
Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Regionalvertretung Hamburg
Paula Klingemann | Besenbinderhof 60 | 20097 Hamburg
Fon (040) 2858-1194 | Fax (040) 2858-1199
[email protected]
www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Ganz gleich, wann ein Konflikt erkannt wird,
es ist nie zu spät, ihn zu bearbeiten. Die Methoden
der betrieblichen Konfliktberatung sind für mich
unverzichtbare Hilfsmittel in meiner Arbeit
als Personalrat.“
Ferdinand Badtke
Stellv. Personalratsvorsitzender, Kreisverwaltung Groß-Gerau
61
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
b+b
Zertifizierte Weiterbildung
Interessenvertretung als Berufung – zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung
oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt.
Interessenvertretung als Berufung
Seminarreihe mit Universitätszertifikat
Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende
Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Ein Kooperationsangebot von
Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkompetenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben:
als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen
auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln
das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern
und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben.
Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüsselkompetenzen:
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
professionell verhandeln.
Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an.
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funk-
Das besonde
re
Angebot
tion als Vorsitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r
optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen.
62
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
Die Termine
Thema
Termin
Ort
Seminarnummer
Kämpfer, Anwältin, Co-Manager
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
15.03.2017 – 17.03.2017
Gladenbach
IV-1703151
Vom Gremium zum Team
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
21.06.2017 – 23.06.2017
Berlin
IV-1706211
Mit System und Übersicht
Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
20.09.2017 – 22.09.2017
Gladenbach
IV-1709201
Wenn der Wind des Wandels weht ...
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
06.12.2017 –08.12.2017
Berlin
IV-1712061
Stratege, Taktikerin, Pokerface ...?
Professionell verhandeln
21.02.2018 – 23.02.2018
Berlin
IV-1802211
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
Freistellung und Kostenübernahme
Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG
bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der
Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und
mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen | Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin
Margit Hauck | Fon (030) 263 9989-21 | Fax (030) 263 9989-25
[email protected] | www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Die fünfteilige Modulreihe „Interessenvertretung als Berufung“
hat mir sehr viel Wissen und Fachkenntnisse über die Arbeit als
Betriebsratsvorsitzende vermittelt. Die Teamerinnen haben es verstanden, den Stoff leicht verständlich und fundiert an uns weiterzugeben. Ich habe viel für mich persönlich dazugelernt, bin selbstbewusst geworden und die Arbeit
macht mir noch mehr Spaß. Der Universitätsabschluss war die Krönung des Ganzen, ich kann es
jedem nur empfehlen.“
Sabine Blauth
Betriebsratsvorsitzende Kaufland Frankenthal
Ein Kooperationsangebot von:
63
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
b+b
Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten
Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten
Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnittlichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats,
seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens.
Qualifiziert mit.bestimmen
Seminarreihen mit Universitätszertifikat
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen
Die Seminarreihen
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen
setzen sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser
Tätigkeit auseinander. Sie vermitteln das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit.
Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank,
um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats
und um den Praxistransfer.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu versetzen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxisbezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit.
Ein Kooperationsangebot von
Das besonde
re
Angebot
64
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Mitglied im Aufsichtsrat
Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e.V. an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg
bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Modulen (bei Verhinderung der Teilnahme an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die
Bearbeitung der Modul-Aufgaben.
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
Die Termine
Thema
Termin/Ort
Seminarnummer
Banken/Vers.
Kapitalges.
Ort
Modul A
Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank
13.02.2017 –15.02.2017
MB-1702131
MB-1702132
Hamburg
Modul B
Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse
03.04.2017 –05.04.2017
MB-1704031
MB-1704032
Walsrode
Modul C
Organisation und Rolle des Aufsichtsrats
04.09.2017 –06.09.2017
MB-1709041
MB-1709042
Undeloh
Modul D
Workshop Praxistransfer
15.01.2018 –17.01.2018
MB-1801151
MB-1801152
Berlin
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
Kosten
Die Seminargebühr für die Qualifizierungsreihe (Module A–D) beträgt
jeweils insgesamt 4.950,00 Euro. Sie enthält die Kosten für Referentinnen/Referenten, Material, Raummieten, Technik und Organisation.
Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst alle Module; eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich.
Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze.
Die Kostenerstattung richtet sich nach § 675 i.V.m. § 670 BGB.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen
Catrin Krüger-Thiemann
Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin
Fon (030) 263 9989-22 | Fax (030) 263 9989-25
[email protected]
www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Die Seminare haben mir ein gehöriges Stück
Sicherheit gegeben, zum Beispiel in rechtlichen
Belangen und bei der Risikobeurteilung. Ich
empfehle daher die Teilnahme auch denen,
die schon länger in Aufsichtsräten aktiv sind.“
Ralf Neidhardt
Betriebsratsvorsitzender, Hamburger Feuerkasse
Versicherungs-AG und Provinzial Versicherung
65
Jugend- und Auszubildendenvertretung
JAV spezial: Die JAV – ein starkes Team?!
Gemeinsam stark in der JAV – Teamfindung, Teambildung und Arbeitsorganisation
Wie können Probleme gemeinsam, zielorientiert und demokratisch im JAV-Gremium
gelöst werden? Wie kann z.B. eine Arbeitsteilung aussehen, die allen Beteiligten
gerecht wird? Wie können Stärken einzelner Mitglieder herausgefunden und effektiv
für die Arbeit der JAV genutzt werden?
Die JAV hat viele Aufgabenfelder. Um den Überblick zu behalten und den Spaß nicht
zu verlieren, ist es sehr wichtig, dass das Gremium strukturiert, zielorientiert und planvoll als Team arbeitet.
Im Seminar wird es u.a. darum gehen, wie eine JAV ein richtiges Team wird, in dem
Stärken, aber auch Schwächen oder unterschiedliche Interessen der Mitglieder berücksichtigt werden. Es werden Kommunikationsregeln erläutert, aber auch Tipps und
Tricks zur Teamentwicklung und Rollenfindung im Team sowie zur Organisation der
Arbeit gegeben. Dabei wird auf die individuellen Wünsche der Teilnehmenden und
deren Probleme in der Willensbildung und Entscheidungsfindung über Ziele und Beschlüsse der JAV sowie auf Probleme bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebs- bzw.
Personalrat eingegangen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Zusammenarbeit in Teams, Gremien und Ausschüssen
Kommunikationsregeln in Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen
Teamentwicklungsphasen am Beispiel betrieblicher Mitbestimmungsgremien
Methoden und Instrumente der Arbeitsorganisation
66
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.09.– 08.09.2017 1300-1709045
Bad Belzig
Zielgruppe
Mitglieder der JAV
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats und der JAV bei der Berufsausbildung
Handlungs- und Gestaltungsspielräume der gesetzlichen Interessenvertretung
Die Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Berufsausbildung sind
vielfältig: Vom ersten Einstellungstest über die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans bis hin zum erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung und schlussendlich
im besten Fall bis zum Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ist der Betriebs-/
Personalrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Im Seminar werden die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und
deren Handlungsmöglichkeiten dargestellt, und zwar unter Berücksichtigung aktueller
betrieblicher Beispiele der Teilnehmenden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur beruflichen Ausbildung
Einstellung, Einsatzpläne, Ausbildungsrahmenpläne als Überwachungsaufgabe
des Betriebs-/Personalrats
Mitbestimmung bei der beruflichen Bildung
Möglichkeiten der konkreten Zusammenarbeit der JAV mit dem Betriebs-/Personalrat
Darstellung von arbeitsrechtlichen Besonderheiten des Berufsausbildungsverhältnisses
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.07.– 07.07.2017 BE-0117070305
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
67
Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung
Betriebliche Aus- und Weiterbildung als Handlungsfeld des Betriebsrats
– kompakt
Ziele einer Personalentwicklung sollten sein, den im Betrieb notwendigen Personalund Fachkräftebestand zu sichern, Fachkräftemangel entgegenzuwirken sowie die
fachlichen Kompetenzen der Beschäftigten zu sichern und den aktuellen und künftigen
Anforderungen des Unternehmens anzupassen. Die Feststellung des Personal- sowie
des Aus- und Weiterbildungsbedarfs kann z.B. durch Altersstruktur- und Qualifizierungsbedarfsanalysen erfolgen. Der geforderte Personalbedarf sowie Qualifikationen und
Kompetenzen werden mit den aktuellen verglichen und so der Bedarf an Nachwuchskräften und an Aus- und Weiterbildung ermittelt. Das Seminar informiert über Methoden und Instrumente der Personalentwicklung sowie die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung, auch schon im Rahmen der unterschiedlichen Bedarfsanalysen.
Insbesondere die Mitbestimmungsrechte und die Frage, wie Maßnahmen der Personalentwicklung im Sinne der Beschäftigten und einer zukunftsorientierten Personalplanung sowie Stellenbesetzung mitgestaltet werden können, werden eingehend
erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung, Personalentwicklung: Begriffe und Grundlagen
Die verschiedenen Ebenen und Maßnahmen der Personalentwicklung
Bedarf und Kompetenzprofile ermitteln: Instrumente und Methoden (z.B. Altersstruktur- und Qualifizierungsbedarfsanalyse)
Planung, Qualitätssicherung, Kontrolle (Evaluation) der Maßnahmen zur Aus-,
Fort- und Weiterbildung
Auswahlverfahren zur Teilnahme an internen und externen Qualifizierungsmaßnahmen
Fort- und Weiterbildung als Teil der Beschäftigungssicherung
Aktuelle Qualifizierungsformen (z.B. E-Learning) und Anrechnung als Arbeitszeit
Überblick über alternsgerechte und beschäftigtenorientierte Lernmethoden
und -formen
68
Termin/Ort
Sem.-Nr.
12.07.– 14.07.2017 BE-0117071204
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder,
Mitglieder der JAV
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte
Arbeitnehmer/-innen
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind im Regelwahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das
Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem eintägigen Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder
auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus
dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen
Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften
des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um
nicht fehlerhaft zu handeln.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl:
www.verdi-bub.de/brwahl
Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
26.09.2017
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1709262
Wahlvorstandsmitglieder
19.10.2017
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1710191
13.11.2017
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1711134
12.12.2017
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1712123
11.01.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1801111
16.01.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1801162
24.01.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1801241
08.02.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1802081
14.02.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1802141
19.02.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1802193
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 20 Abs. 3 BetrVG
Seminargebühr
295,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können
zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem
normalen Wahlverfahren
wählen.
Wenn Sie dazu das richtige
Seminar suchen, beraten
wir Sie gerne.
69
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Wahlverfahren
Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte
Arbeitnehmer/-innen
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt.
Auch beim sogenannten vereinfachten Wahlverfahren sind zahlreiche Vorschriften
und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der
Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Unser eintägiges Seminar ist speziell auf
dieses Wahlverfahren im Kleinbetrieb zugeschnitten. Wahlvorstandsmitglieder können sich hier auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen
Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen
der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften
des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um
nicht fehlerhaft zu handeln.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl:
www.verdi-bub.de/brwahl
Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
70
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
14.11.2017
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1711142
Wahlvorstandsmitglieder
14.12.2017
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1712141
22.01.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1801224
15.02.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1802151
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 20 Abs. 3 BetrVG
Seminargebühr
295,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können
zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem
normalen Wahlverfahren
wählen.
Wenn Sie dazu das richtige
Seminar suchen, beraten
wir Sie gerne.
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – normales Wahlverfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigte
Arbeitnehmer/-innen
Termin/Ort
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt.
Hierbei sind im Regelwahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten.
Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf
ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus
dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen
Umsetzung im Betrieb.
05.02.– 07.02.2018 BE-0118020502
Berlin (Wannsee)
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften
des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um
nicht fehlerhaft zu handeln.
Zur Vertiefung der Inhalte erfolgen praktische Übungen zur Anwendung der Wahlordnung sowie der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen für die Betriebsratswahl.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl:
www.verdi-bub.de/brwahl
Sem.-Nr.
11.12.– 13.12.2017 BE-0117121102
Berlin (Wannsee)
08.01.– 10.01.2018 BE-0118010802
Berlin (Wannsee)
05.03.– 07.03.2018 BE-0118030503
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 20 Abs. 3 BetrVG
Seminargebühr
695,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können
zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem
normalen Wahlverfahren
wählen.
Wenn Sie dazu das richtige
Seminar suchen, beraten
wir Sie gerne.
Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
71
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt – vereinfachtes Wahlverfahren (intensiv)
Wahlvorstandsschulung für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte
Arbeitnehmer/-innen
Termin/Ort
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt.
Auch beim sogenannten vereinfachten Wahlverfahren sind zahlreiche Vorschriften
und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der
Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Unser Seminar ist speziell auf dieses
Wahlverfahren im Kleinbetrieb zugeschnitten. Wahlvorstandsmitglieder können sich
hier auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der
praktischen Umsetzung im Betrieb.
05.02.– 07.02.2018 BE-0118020501
Berlin (Wannsee)
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften
des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um
nicht fehlerhaft zu handeln.
Zur Vertiefung der Inhalte erfolgen praktische Übungen zur Anwendung der Wahlordnung sowie der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen für die Betriebsratswahl.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Betriebsratswahl:
www.verdi-bub.de/brwahl
Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
72
Sem.-Nr.
11.12.– 13.12.2017 BE-0117121101
Berlin (Wannsee)
08.01.– 10.01.2018 BE-0118010801
Berlin (Wannsee)
05.03.– 07.03.2018 BE-0118030502
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 20 Abs. 3 BetrVG
Seminargebühr
695,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können
zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem
normalen Wahlverfahren
wählen.
Wenn Sie dazu das richtige
Seminar suchen, beraten
wir Sie gerne.
Betriebsverfassungsrecht
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Ersatzmitglieder haben innerhalb und außerhalb des Gremiums eine wichtige Funktion. Zum einen bleibt das Gremium durch sie beschlussfähig. Darüber hinaus kann
die tägliche Betriebsratsarbeit durch sie unterstützt und der Wirkungskreis des Betriebsrats vergrößert werden. Und immer dann, wenn sie zum Einsatz kommen, werden sie
automatisch zum gleichberechtigten Betriebsratsmitglied.
In Ihrem Betriebsratsgremium kommen Ersatzmitglieder häufiger zum Einsatz? Es
sollte aber auch das „richtige“ sein: Es besteht ein Minderheitenschutz nach § 15
Abs. 2 BetrVG, und eventuell müssen auch verschiedene Listen im Betriebsrat vertreten
sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ersatzmitglieder genug Kenntnisse haben, um im
Zweifelsfall zu wissen, worüber sie abstimmen.
Oder sind Sie selber Ersatzmitglied? Wenn Sie zur Betriebsratssitzung geladen werden,
fühlen Sie sich wie in der zweiten Reihe oder gar als unliebsamer Notnagel?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
10.02.2017
2100-1702101
Hamburg - Junges Hotel
Betriebsratsmitglieder,
Ersatzmitglieder
06.03.2017
Berlin (b+b)
1300-1703064
Branche/Bereich
30.05.2017
Leipzig (Paunsdorf)
1700-1705301
12.09.2017
Berlin (b+b)
1300-1709121
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Wir bieten Ihnen einen komprimierten Überblick über die Voraussetzungen für das
Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.
In diesem Tagesseminar werden u.a. folgende Fragen geklärt:
Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden, wann nicht?
Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung
Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der Betriebsratsarbeit
gehalten werden?
Praktische Fragen der Arbeitsorganisation: Vorbereitungszeiten, Protokoll- und
Akteneinsicht
Dürfen Ersatzmitglieder von allen Sitzungen des Betriebsrats die Protokolle einsehen?
Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder an der
Betriebsratsarbeit
73
Betriebsverfassungsrecht
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Termin/Ort
19.06.– 21.06.2017 1600-1706195
Frankfurt am Main mainhaus Stadthotel
Betriebsratsmitglieder
Beschäftigte, die eine Vergütung erhalten, welche über der höchsten Entgelt-/Gehaltsgruppe eines Tarifvertrags liegt, sind außertarifliche Angestellte (AT). Aber bei welchen
Angelegenheiten ist der Betriebsrat auch für diese Beschäftigten zuständig und muss
beteiligt werden?
28.08.– 30.08.2017 1600-1708283
Gladenbach
alle
Das Seminar stellt die arbeits- und tarifrechtlichen Besonderheiten der AT-Angestellten
dar und zeigt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten und bei Fragen der innerbetrieblichen Lohn- und Arbeitszeitgestaltung. Zudem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob eine AT-Anstellung
wirklich immer zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten ist.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Unterschied zwischen AT-Angestellten und tariflich angestellten Beschäftigten
Besonderheiten der AT-Anstellung in arbeits- und tarifrechtlicher Hinsicht
Inhalt, Grenzen und Zulässigkeit einzelvertraglicher Regelungen – aktuelle
Rechtsprechung
Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen zu Arbeits- und Gehaltsbedingungen von AT-Angestellten
Vor- und Nachteile von AT-Anstellungen
AT-Anstellung als Umgehung des Tarifvertrags
Ziele und Strategien des Betriebsrats
74
Sem.-Nr.
Zielgruppe
Branche/Bereich
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat
hier ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen, in
dem kein Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als „Tendenzbetrieb“ zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können?
Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte
Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich schwerpunktmäßig mit personellen
Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder Kündigung. Es ermöglicht Austausch und fördert die praktische Alltagsarbeit.
Sie erhalten einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und
bekommen Hinweise, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen „Tendenzbetrieb“ handelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der
Beschränkung Ihrer Arbeit durch den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht
behandelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Bestimmungen des § 118 Abs. 1 BetrVG
Definition: Tendenzträger/-in
Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
Personelle Angelegenheiten
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsauschuss: Es gibt Alternativen
Die Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.04.– 26.04.2017 1600-1704247
Gladenbach
02.05.– 04.05.2017 1300-1705022
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
04.10.– 06.10.2017 1300-1710045
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Gerne bieten wir Ihnen
dieses Seminar speziell für
Ihr Gremium an.
Bitte nehmen Sie hierzu
Kontakt mit uns auf.
75
Betriebsverfassungsrecht
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder;
aktuelle Rechtsprechung des BGH
Das Seminar befasst sich mit dem Themenkomplex der Arbeitnehmerhaftung,
schwerpunktmäßig mit der Haftung des Betriebsrats.
Sem.-Nr.
Zielgruppe
24.03.2017
Hamburg Junges Hotel
2100-1703241
Betriebsratsmitglieder
08.06.2017
Berlin (b+b)
1300-1706081
alle
14.11.2017
Berlin (b+b)
1300-1711141
Teilnahmevoraussetzungen
Branche/Bereich
Was ist, wenn der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen falsch berät und diese
dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadensersatz
verpflichtet werden? Welche Kosten muss der Betriebsrat im Schadensfall tragen?
Haftungsrechtlich relevante Fälle und deren rechtliche Folgen werden anhand von
Beispielen anschaulich dargestellt.
Besuch des BR-Grundseminars
Denn wer mit diesen Haftungsfragen vertraut ist, weiß sich als Betriebsratsmitglied
in seiner täglichen Praxis zu behaupten.
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung: Voraussetzungen,
Haftungsbeschränkungen und -erleichterungen
Rechtliche Stellung des Betriebsrats
Einzelne Pflichten des Betriebsrats, u.a. Geheimhaltungspflicht
gem. §§ 79, 120 BetrVG
Haftung als Organ, Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder
Fehlerhafte Beratung der Beschäftigten
Kostenhaftung einzelner Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Gremiumsbeschluss
Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder
(BAG, BGH)
76
Termin/Ort
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
Betriebsverfassungsrecht
Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium
In diesem Seminar können Sie Ihre Kenntnisse über die Stellung, Rechte und Pflichten
des Betriebsrats und seiner Organe vertiefen und zusätzliche Fertigkeiten in der Durchführung von Sitzungen, Versammlungen und Verhandlungen erlangen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführung: Von der Geschäftsordnung bis zur
Beschlussfassung
Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
Aufgaben und Befugnisse der/des Vorsitzenden
Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats
Zuständigkeiten von GBR, KBR, JAV und SBV
Arbeit des Betriebsausschusses und weiterer Ausschüsse des Betriebsrats
Betriebsratssitzungen, Abteilungs-/Betriebsversammlungen
Organisation und Koordination der Betriebsratsarbeit
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.05.– 24.05.2017 BE-0117052108
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
77
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Wir machen zu! Personal soll abgebaut werden! Wir ziehen um! Wir bauen neu! Wir
werden zusammengelegt! – Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die zu einer Betriebsänderung nach §§ 111 ff. BetrVG führen und erhebliche Beteiligungsrechte des
Betriebsrats auslösen können.
Thematisiert wird alles rund um Betriebsänderungen, insbesondere Fragen der Einbeziehung der Belegschaft, des Interessenausgleichs, des Sozialplans und die Frage
nach dem strategisch richtigen Vorgehen des Betriebsrats. Im Seminar werden auch
die mit einer Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Beteiligungs- und
Mitbestimmungsrechte erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Formen und Möglichkeiten des Erkennens von Betriebsänderungen
Folgen für die Belegschaft
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
Interessenausgleich/Sozialplan
Das Recht des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Beratern/Sachverständigen
Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung
Dieses dreitägige Spezialseminar kann bei Bedarf auf Anfrage auch jederzeit kurzfristig
für betriebliche Gremien (auch als Inhouse-Angebot) organisiert werden.
Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
78
Termin/Ort
Sem.-Nr.
05.12.– 07.12.2017 2100-1712051
Boltenhagen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Referent
Willy Knop
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
760,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
02.05.– 04.05.2017 1700-1705021
Dresden (Laubegast)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Betriebsrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten des Betriebs.
Als „Gesetz des Betriebs“ entfaltet die Betriebsvereinbarung Rechtswirkung für Arbeitnehmer/-innen, Arbeitgeber und Betriebsrat. Daher muss jeder Betriebsrat in der Lage
sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden
durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebsvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt
(formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag:
Zusammenwirken und Abgrenzung
Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung,
Nachwirkung
Regelungskompetenz Betriebsrat – Gesamtbetriebsrat – Konzernbetriebsrat
Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung und Strategien
Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle
Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
560,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
79
Betriebsverfassungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.09.– 13.09.2017 1700-1709111
Dresden (Laubegast)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen
im Betrieb und vor allem den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein.
Teilnahmevoraussetzungen
Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden
Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hierfür ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende
und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln.
Freistellung
Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die
bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch
alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt
umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden.
Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder. Es beantwortet Fragen zu Qualifizierungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern
bei bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen gegen sie, zu
Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (betrieblich oder
gesetzlich) und viele weitere mehr.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen
im Betriebsrat
Bekanntmachung im Betrieb
Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung
Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte
Mögliche Schritte zur Anpassung
80
Besuch des BR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
560,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
Durch Betriebsvereinbarungen werden Kernbereiche der betrieblichen Realität geregelt. Die inhaltliche Ausgestaltung rechtlich möglicher Betriebsvereinbarungen spiegelt immer ein Verhandlungsergebnis wider. Die Interessen der Belegschaft kann der
Betriebsrat nur wirksam vertreten, wenn er erfolgreich verhandelt. Daher benötigt er
neben dem erforderlichen Rechtswissen auch Kenntnisse über geschickte Verhandlungsführung.
Ziel des Seminars ist es, an realitätsnahen Praxisbeispielen Verhandlungssituationen
zu üben. Beginnend mit dem Vorbereitungs- über das Verhandlungsstadium bis hin
zum Einigungsstellenverfahren werden die einzelnen Verhandlungssituationen durchgespielt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Inhalt, Form und Aufbau einer Betriebsvereinbarung
Verhandlungsverläufe und -strategien
Aufgaben der Einigungsstelle
Ablauf des Einigungsstellenverfahrens
Übung an Praxisbeispielen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.11.– 01.12.2017 BE-0117112703
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
81
Betriebsverfassungsrecht
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit
(Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
Termin/Ort
Sem.-Nr.
26.06.– 28.06.2017 BE-0117062601
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Gesamtbetriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
In Unternehmen mit mehreren Betriebsräten sind Gesamtbetriebsräte (GBR) zu bilden.
Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte. Einige Regelungen sind jedoch nur für Gesamtbetriebsräte anzuwenden
oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung für Gesamtbetriebsratsmitglieder erheblich.
alle
In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der Einfluss von Veränderungen des Unternehmens auf den Gesamtbetriebsrat behandelt.
Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines Gesamtbetriebsrats.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Voraussetzungen für die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats
Konstituierung und Entsendung
Abstimmungen und Beschlüsse
Geschäftsführung und Vorsitz – regelmäßige Aufgaben
Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reiseregelungen
Schulungsansprüche von Gesamtbetriebsratsmitgliedern
Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen
Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
82
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Das Seminar kann auch
unternehmensbezogen
gebucht werden.
Bitte nehmen Sie hierzu
Kontakt mit uns auf.
Betriebsverfassungsrecht
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit
(Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
Termin/Ort
Sem.-Nr.
28.06.– 30.06.2017 BE-0117062802
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Gesamtbetriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat ist häufig durch andere Themen geprägt als im Betriebsrat. Die politischen Abstimmungsprozesse zwischen Betriebsräten und Gesamtbetriebsrat sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere Aufmerksamkeit.
alle
Ob ein Thema durch den Gesamtbetriebsrat oder durch die Einzelbetriebsräte bearbeitet werden soll, ist häufig nicht von Beginn an klar. Umfangreiche Frage- und Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken verschiedenster Stellen
im Unternehmen müssen organisiert und strukturiert bearbeitet werden.
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Den Satz „Davon höre ich zum ersten Mal!“ kennt zwar auch jeder Betriebsrat – gegenüber dem Gesamtbetriebsrat kommt er aber öfter vor. Informationsarbeit ist für den
Erfolg eines Gesamtbetriebsrats enorm wichtig, da er häufig unterschiedliche Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss.
In diesem Seminar besprechen wir verschiedene Modelle für eine erfolgreiche Alltagsarbeit des Gesamtbetriebsrats, für den Umgang mit unterschiedlichen Interessenlagen
in den Betrieben und welche typischen Vorgehensweisen es auf Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerseite gibt.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
Bemerkungen
Das Seminar kann auch
unternehmensbezogen
gebucht werden.
Bitte nehmen Sie hierzu
Kontakt mit uns auf.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Verhältnis zu den Betriebsräten
Gremienaufbau und Zusammenarbeit
BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse – mögliche Wege der Informationsund Arbeitspolitik
Arbeiten in Projekten
Informationswege in Unternehmen
Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats
Gesamtbetriebsvereinbarungen – mögliche Inhalte, Zustandekommen usw.
83
Betriebsverfassungsrecht
Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung
und Organisation der Arbeit
Sem.-Nr.
04.12.– 06.12.2017 BE-0117120405
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Mitglieder von Konzernbetriebsräten
Durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsratsgremien kann für einen Konzern
nach § 18 Aktiengesetz ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dafür sind übereinstimmende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte der Unternehmen erforderlich, in
denen 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigt sind. Aber was ist ein
Konzern? Wofür ist ein Konzernbetriebsrat zuständig, und wie weit gehen seine
Befugnisse?
Branche/Bereich
Das Seminar erläutert die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Dargestellt werden die Zuständigkeiten und die Erfordernisse der Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien.
Freistellung
Aber auch mögliche Konfliktpunkte der Zusammenarbeit (innerhalb des Konzernbetriebsrats und mit anderen Gremien) aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen
werden behandelt und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats nach BetrVG
Konzernbegriff nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats
Zusammenwirken, Informationsfluss und Abstimmung
im Konzernbetriebsrat und zwischen den Gremien
Konzernbetriebsvereinbarungen: Welche Inhalte werden üblicherweise darin
geregelt? Welche Handlungsspielräume haben Betriebsräte hierbei?
Zusammensetzung, Geschäftsführung, Sitzungen, Geschäftsordnung,
Ausschüsse des Konzernbetriebsrats
Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Konzernbetriebsrat
Ziele und Strategien des Konzernbetriebsrats
84
Termin/Ort
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Das Seminar kann auch
unternehmens-/konzernbezogen gebucht werden.
Bitte nehmen Sie hierzu
Kontakt mit uns auf.
Betriebsverfassungsrecht
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Europäische Betriebsräte (EBR) können in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen
in der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums gebildet werden.
Aber was ist ein Europäischer Betriebsrat? Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Bildung
eines EBR? Wie wird er gebildet, und wie funktionieren eine länderübergreifende Organisation und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen?
Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert darüber hinaus die Arbeitsweisen, das Zustandekommen von Vereinbarungen sowie die Pflichten des Unternehmens gegenüber dem EBR.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen – Europarecht und nationales Recht
Definition: Europäischer Betriebsrat
Voraussetzungen für die Bildung und Zusammensetzung eines Europäischen
Betriebsrats
EBR-Vereinbarung: Mindestinhalte, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsprozess
Kernaufgaben des Europäischen Betriebsrats
Kommunikation und Vernetzung im EBR und mit anderen Interessenvertretungen
(z.B. örtliche Betriebsräte)
Erforderliche Ressourcen des EBR
Europäische Betriebsräte und Gewerkschaften
Termin/Ort
Sem.-Nr.
29.05.– 31.05.2017 1600-1705295
Gladenbach
Zielgruppe
Mitglieder von Europäischen Betriebsräten
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
85
Betriebsverfassungsrecht
Gute Arbeit durch Personalentwicklung und Projektarbeit
ver.di führt gemeinsam mit dem DGB bereits seit 2007 jährlich eine wissenschaftliche
Untersuchung zu den Arbeitsbedingungen in Betrieben und Verwaltungen durch. Die
aktuellen Ergebnisse verweisen darauf, dass im Bereich der Personalentwicklung ein
wichtiges betriebliches Handlungsfeld liegt.
So lassen sich mit dem Instrument „Gute-Arbeit-Index“ verschiedenste Personalentwicklungsinstrumente als betriebliche Handlungsfelder ableiten und begründen: z.B.
Führungsfeedback, Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch, Qualifizierungsvereinbarungen u.a.
Im Seminar wird Ihnen ein Überblick über die betrieblichen Nutzungsmöglichkeiten
des Index gegeben. Die Verknüpfung mit Personalentwicklungsinstrumenten wird
mithilfe der Methode des Projektmanagements erprobt.
86
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.10.– 13.10.2017 BE-0117100906
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Betriebsverfassungsrecht
Gewerkschaft und Betriebsrat – ist das vereinbar?
Obwohl das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber,
Betriebsrat und Gewerkschaft ausdrücklich vorschreibt, gibt es in der Praxis oft Probleme, wenn Mitglieder des Betriebsrats auch gewerkschaftlich aktiv werden wollen.
Sei es die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für Termine im Gewerkschaftshaus,
die Umsetzung von Tarifverträgen, die Gewerkschaftswerbung im Betrieb oder die
Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Streiks – Konfliktstoff gibt es immer wieder.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.02.– 15.02.2017 BE-0117021306
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Dieses Seminar soll dabei helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Gewerkschaft zu klären und diesbezügliche Unsicherheiten bei der Betriebsratsarbeit zu überwinden.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Entstehungsgeschichte des BetrVG und kurzer internationaler (Rechts-)Vergleich
Betriebsrat und Gewerkschaft: Muss ich das strikt trennen?
Was ist die Rolle des Betriebsrats bei der Umsetzung von Tarifverträgen?
Was sind meine Rechte und Pflichten während eines Streiks?
Zulässigkeit von Gewerkschaftswerbung bei der Betriebsratsarbeit
Aktuelle Rechtsprechung
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
87
Betriebsverfassungsrecht
Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats
sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.05.– 24.05.2017 BE-0117052104
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmitglieder oft weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich für viele
nicht an, weil große Teile der Inhalte bekannt sind. Mit den „Fresh-up-Angeboten“
bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal drei Tagen Ihre Rechtskenntnisse auf
den aktuellen Stand zu bringen.
Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und
personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller
Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert
und vertieft Ihre Kenntnisse.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ein Blick auf die „Gepflogenheiten“ in der Geschäftsführung des Betriebsrats,
Tipps und Hinweise zur Veränderung
Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei Einstellung, Eingruppierung,
Umgruppierung und Versetzung
Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Anhörungsverfahren
Beteiligungsrechte bei der Personalplanung
Entwicklungen im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
88
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch der BR-Grundseminare 1 und 2
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats
in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Termin/Ort
Sem.-Nr.
05.11.– 08.11.2017 BE-0117110504
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Dieses „Fresh-up-Seminar“ widmet sich der sogenannten sozialen Mitbestimmung
und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder
nutzen oft nicht alle Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.
Daher sollen – neben der Rechtsprechung – noch einmal die Handlungsfelder in Erinnerung gerufen werden.
Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf
diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erkennen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rekapitulation – die Inhalte der sozialen Mitbestimmung
Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung – Formalien und
aktuelle Rechtsprechung
Informationsbeschaffung und Bewertung
Erkennen und bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen
Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 4
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
89
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsverfassung à la carte
„Ich hab da mal eine Frage …“ – hier kann und soll sie gestellt werden! In diesem
Seminar kann das bereits vorhandene Wissen in den selbst gewählten Schwerpunkten vertieft und erweitert werden. Sie bringen Ihre Fragen und Themen aus Ihrem
betrieblichen Alltag mit, die dann gemeinsam bearbeitet werden. So können ganz
eigene Schwerpunkte in der Weiterbildung gesetzt werden.
Dabei geht es um aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen und deren Bedeutung und Umsetzbarkeit im betriebsrätlichen Alltag. Wir erarbeiten praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen.
Vor dem Seminar erhalten Sie einen Fragebogen, der als „Wunschzettel“ dient. Das
Seminarteam greift die genannten Themen auf. Eben Betriebsverfassungsrecht à la
carte!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsorganisation
Öffentlichkeitsarbeit
Personelle Mitbestimmung
Soziale Mitbestimmung
Wirtschaftliche Mitbestimmung
90
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.03.– 17.03.2017 BE-0117031305
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder,
deren Teilnahme an einer
BR-Grundlagenschulung
bereits einige Zeit zurückliegt
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Personalvertretungsrecht
Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
02.11.2017
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1711021
Wahlvorstandsmitglieder
Im Frühjahr 2018 finden die nächsten turnusmäßigen Personalratswahlen nach dem
Personalvertretungsgesetz Brandenburg statt. Diese werden von Wahlvorständen
vorbereitet und abgewickelt. Dabei sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung dieser Verfahrens- und
Formvorschriften abhängig.
12.12.2017
Potsdam
1300-1712122
08.01.2018
Lübbenau
1300-1801082
15.01.2018
Alt Ruppin
1300-1801153
In unserem eintägigen Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung in der Dienststelle.
16.01.2018
1300-1801161
Frankfurt an der Oder
18.01.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1801181
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften
des PersVG Brandenburg und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht
fehlerhaft zu handeln.
22.01.2018
Eberswalde
1300-1801223
29.01.2018
Potsdam
1300-1801292
12.02.2018
Lübbenau
1300-1802121
13.02.2018
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1802131
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Dienststellenbegriff
Aufgaben des Wahlvorstands
Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
Wählerverzeichnis, Wahlausschreiben und Wahlvorschläge
Verhältniswahl, Mehrheitswahl
Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Freistellung
§ 24 Abs. 3 bzw.
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg
Seminargebühr
195,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Besuchen Sie auch unsere speziellen Seiten zur Personalratswahl nach PersVG Brandenburg: www.verdi-bub.de/persvgbbg_wahl
Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
91
Personalvertretungsrecht
Rechtliche Grundlagen für den Personalratsvorsitz, für Stellvertretung und
Vorstand
Die besondere Situation von Personalratsvorsitzenden, deren Stellvertretung und von
Vorständen wird in diesem Seminar aus rechtlicher Sicht betrachtet und gewürdigt.
Das Seminar bearbeitet praxisorientiert die mit der Funktion des Vorsitzes bzw. stellvertretenden Vorsitzes und des Vorstandes zusammenhängenden besonderen Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf der Grundlage des BPersVG bzw. der Landespersonalvertretungsgesetze.
Was sind die besonderen Aufgaben gegenüber dem Gremium oder der Dienststelle?
Was muss der Vorsitzende machen, was darf er machen? Wie weit geht die Vertretungsbefugnis? Dies sind einige Fragen, die das Seminar beantworten wird, damit
das Gremium seine Arbeit wirklich im Griff hat.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen
der Arbeit von Personalratsvorsitzenden, Stellvertretenden und Vorstand
Besondere (rechtliche) Stellung und Aufgaben
Voraussetzungen einer rechtssicheren Beschlussfassung aus Sicht des
Vorsitzenden
Möglichkeit der Delegation von Arbeitsaufgaben an einzelne Mitglieder
oder Arbeitsgruppen/Ausschüsse
Umfang der Vertretungsmacht – Folgen des Überschreitens (Amtshaftung!?)
Rechtliche Stellung als Personalratsmitglied und Verhältnis gegenüber den
anderen Mitgliedern im Gremium
92
Termin/Ort
Sem.-Nr.
29.05.– 31.05.2017 1300-1705294
Berlin (Ostbahnhof)
15.11.– 17.11.2017 1300-1711151
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende sowie Vorstände von Personalräten
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
695,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Personalvertretungsrecht
Personalräte in Tarifauseinandersetzungen – ihre Rolle und Aufgaben
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst werden auch in den kommenden Jahren
vermutlich nicht einfach. Eine Eskalation ist sehr wohl möglich und wird dann gewerkschaftliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Die Tarifverhandlungen beeinflussen auch die Arbeit der Personalräte. Wie verhält sich
der Personalrat als Gremium, wie verhalten sich einzelne Personalratsmitglieder, wenn
Tarifverhandlungen sich hinziehen, schwierig werden, eskalieren, es in den einzelnen
Dienststellen zu Warnstreiks und Streiks kommt?
Das Seminar befasst sich ausführlich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit Tarifrunden, Warnstreiks und Streiks entstehen können.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
14.03.2017
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1703142
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
195,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen
Funktionsfähigkeit und Tätigkeiten des Personalrats im Arbeitskampf
Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während des Arbeitskampfes
Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten
während des Arbeitskampfes
Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskämpfen
93
Personalvertretungsrecht
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen
im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Die Finanzlage vieler öffentlicher Arbeitgeber ist nach wie vor angespannt. Es existiert
eine große Bandbreite möglicher Sparmaßnahmen: u.a. Auflösung, Einschränkung,
Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Aufgaben (z.B. durch interkommunale Zusammenarbeit) oder Outsourcing von Arbeitsbereichen an private
Unternehmen. Diese Maßnahmen gehen oftmals zulasten der Beschäftigten, und
jede bringt neue Aufgaben für den Personalrat mit sich, die im Sinne der Beschäftigten bearbeitet werden müssen.
Das Seminar zeigt die Bandbreite der unternehmerischen Entscheidungen im öffentlichen Dienst, ihre Ursachen und Folgen für die Struktur und Organisation der Dienststelle, der Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen und praktischen Handlungsmöglichkeiten des
Personalrats unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen und Beteiligungsrechte
des Personalrats
Ursachen und Formen von betrieblichen Veränderungen und Umstrukturierungen
und ihre Bedeutung für die Rechte der Beschäftigten
Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers nach § 613a BGB
(Betriebsübergang)
Mitwirkung des Personalrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen
94
Termin/Ort
Sem.-Nr.
12.06.– 14.06.2017 1300-1706124
Berlin (Warschauer Str.)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Personalvertretungsrecht
Interkommunale Zusammenarbeit
Termin/Ort
Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 27.06.2017
Berlin (b+b)
Die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Geräten und Maschinen, gemeinsam
betriebene Bauhöfe, Werkstätten, Schwimmbäder und andere Einrichtungen sind nur
einige Beispiele, wie Kommunen ihre Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Interkommunale Zusammenarbeit wird politisch massiv beworben und nimmt zu. Die Gründe
hierfür sind vielseitig und reichen von der defizitären Haushaltslage über betriebswirtschaftliche Motive bis hin zur Sicherung der Aufgabenerledigung.
Aber immer sind die Beschäftigten, die bisher die Aufgaben erledigt haben oder künftig
erledigen sollen, betroffen. Häufig werden sie und die zuständigen Personalräte über
die organisatorischen Veränderungen kaum oder gar nicht informiert, geschweige
denn daran beteiligt. Oft werden die personalvertretungsrechtlichen Zuständigkeiten
nicht geklärt.
Sem.-Nr.
Zielgruppe
1300-1706271
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Branche/Bereich
Gemeinden
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Welche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit gibt es? Welche Folgen für
die Beschäftigten und die Personalräte haben sie? Welche Chancen und Risiken birgt
die interkommunale Zusammenarbeit? Welche Beteiligungsrechte der Personalräte
sind berührt? Welcher Regelungsbedarf entsteht? Kann interkommunale Zusammenarbeit die Vorbereitung zur Privatisierung bedeuten?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit und Gemeinschaftsarbeit
Organisationsformen der interkommunalen Zusammenarbeit
Arbeitsrechtliche Folgen für die Beschäftigten
Aufgaben, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte
Möglichkeiten der Sicherung von Besitzständen der Beschäftigten
(z.B. aus Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen)
Darstellung und Auswertung von Beispielen aus der kommunalen Praxis
95
Personalvertretungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit 05.07.– 07.07.2017 1500-1707051
Berlin (Wannsee)
und Durchsetzung
Zielgruppe
Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Personalrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten der Dienststelle.
Besuch des PR-Grundseminars
Die Dienstvereinbarung entfaltet Rechtswirkung für die Beschäftigten, den Arbeitgeber
und Personalrat. Daher muss jeder Personalrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische
Bearbeitung einer Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss
einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche
Inhalte sowie das gesamte Verfahren).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetz – Tarifvertrag – Dienstvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag:
Zusammenwirken und Abgrenzung
Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung,
Nachwirkung
Regelungskompetenzen des örtlichen Personalrats, des Gesamtpersonalrats
oder des Hauptpersonalrats
Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung
Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle
Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und Letztentscheidungsrecht
96
Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Personalvertretungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen
bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen
Eine Dienstvereinbarung schafft geltendes Recht in der Dienststelle. Damit eine Dienstvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte
allen bekannt sein, vor allem den Mitgliedern des Personalrats.
Denn neben anderen Aufgaben hat der Personalrat die Einhaltung der in der Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen zu überwachen.
Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Personalratsmitglieder kennen die
bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich; oft ist manche alte Dienstvereinbarung sogar keinem im Personalrat richtig bekannt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
08.11.– 10.11.2017 1500-1711081
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Das Seminar wiederholt in kompakter Form die Rechtsgrundlagen für das Zustandekommen von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie die Einhaltung
von Dienstvereinbarungen überwacht werden kann. Wann müssen welche Dienstvereinbarungen überarbeitet werden, und wie kann eine Anpassung von Dienstvereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung oder neu verabschiedete Gesetze/Tarifverträge aussehen? Was passiert bei Verstößen gegen die Dienstvereinbarung?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen
im Personalrat
Durchführungspflichten der Dienststelle und Bekanntmachung im Betrieb
Effektive Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Dienstvereinbarungen
Möglichkeiten der kontinuierlichen Überprüfung der Inhalte
Nachverhandlungspflicht, Anpassung der Inhalte von Dienstvereinbarungen –
wann und in welcher Form?
97
Personalvertretungsrecht
Einführung in das Beamtenrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. Dadurch
können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser
erkennen und bearbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundstrukturen des Beamtenrechts
Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts
Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das Amt,
Begründung sowie Veränderung und Beendigung – u.a. Laufbahnrecht, Personaleinsatz, Versetzung)
Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten
Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht
Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts
98
Termin/Ort
Sem.-Nr.
31.07.– 04.08.2017 BE-0117073101
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Personalvertretungsrecht
Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Aufgabe des Personalrats ist es u.a., die Einhaltung der Gesetze, die zugunsten der
Beschäftigten gelten, zu überwachen. Hierzu gehören auch die Regelungen zum
Beamtenrecht, welche auf Bundes- oder der jeweiligen Landesebene erlassen wurden.
Personalräte sollten dazu fundierte Kenntnisse haben, um ihren Überwachungspflichten nachkommen zu können.
Im Seminar werden die Regelungen zum Beamtenrecht ausführlich vorgestellt.
Zusätzlich werden die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes erläutert,
soweit sie Bezug zum Beamtenrecht haben.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
01.03.– 03.03.2017 BE-0117030105
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen und Grundbegriffe des Beamtenrechts
Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst
Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit
Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung
99
Personalvertretungsrecht
Beamtenrecht aktuell: Laufbahnrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
Aufgrund der Föderalisierung des Dienstrechts haben die Landes- und Kommunalverwaltungen von Berlin und Brandenburg jeweils ein eigenes Laufbahnrecht.
Ziel des Seminars ist u.a. die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen des Laufbahnrechts und die Darstellung der Landesbeamtengesetze für Berlin und für das Land
Brandenburg sowie der daraus entstehenden Regelungsbedarfe in den Dienststellen.
Die Beteiligungsrechte und Handlungsspielräume des Personalrats werden praxisgerecht erörtert, damit unter anderem geplante Personalentscheidungen auf ihre
Rechtmäßigkeit hin überprüft werden können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen und Vorschriften
zum Laufbahnrecht für Beamte in den Ländern Berlin und Brandenburg
Laufbahnrecht (Ernennung, Anstellung und Beförderung usw.)
Zugangsvoraussetzungen, Fachrichtungs- und Laufbahnwechsel
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung, verfahrensrechtliche
Aspekte bei z.B. „Ernennungsfehlern“
Angebote auf Qualifizierung und Weiterbildung von Beamtinnen und Beamten
Methoden zur Deckung des gegenwärtigen und künftigen Personalbedarfs
Aktuelle Entwicklung und Rechtsprechung zum Laufbahnrecht
Beteiligungsrechte des Personalrats
100
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.05.– 05.05.2017 1300-1705031
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin,
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
695,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Personalvertretungsrecht
Beamtenrecht aktuell: Statusrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) regelt die statusrechtlichen Einzelheiten des
Beamtenverhältnisses und gilt unmittelbar für die Länder. Es löst das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ab. Besoldung, Laufbahnen und Versorgung werden von den
Bundesländern selbst geregelt.
In diesem Seminar können Sie sich mit den Regelungen vertraut machen. Die sich
daraus ergebenden Aufgaben und Handlungsfelder des Personalrats werden praxisgerecht behandelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Verfassungsrechtliche Grundlagen und Grundsätze des Beamtentums
Das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis
Die Dienstleistungspflicht
Der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit
Das Alimentationsprinzip
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.10.– 06.10.2017 1300-1710044
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin,
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
695,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
101
Personalvertretungsrecht
Personalräte gut beraten
Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert
Für diese Tagesseminare werden aktuelle rechtliche Fragen aus der Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und des Arbeitsrechts ausgewählt.
Im Mittelpunkt stehen dabei die rechtlichen Hintergründe, die Gestaltungsvarianten
durch die gesetzliche Interessenvertretung, ihre Durchsetzungsmöglichkeiten im
Konfliktfall und Lösungsansätze für die tägliche Praxis.
102
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.03.2017
Berlin (b+b)
1300-1703211
04.07.2017
Berlin (b+b)
1300-1707041
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
05.12.2017
Berlin (b+b)
1300-1712051
Referent
Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Teilnahmevoraussetzungen
Berücksichtigt werden bei jedem Thema sowohl die neuesten gerichtlichen Entscheidungen als auch die Tendenzen der ständigen Rechtsprechung:
21.03.2017: Die richtige Zustimmungsverweigerung bei personellen Maßnahmen
04.07.2017: Mitwirkung – kein schwaches Recht
05.12.2017: Aktuelle Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht
Besuch des PR-/SBV-Grundseminars
Haben Sie Interesse an dieser Veranstaltungsserie, so teilen Sie es uns bitte mit. Sie
erhalten dann regelmäßig Informationen über die Themen der Tagesseminare und
haben die Möglichkeit, sich für die einzelnen Veranstaltungen anzumelden.
Seminargebühr
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
195,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Personalvertretungsrecht
Personalvertretungsrecht à la carte
„Ich hab’ da mal eine Frage …“ – hier kann und soll sie gestellt werden! In diesem
Seminar kann das bereits vorhandene Wissen in den selbst gewählten Schwerpunkten vertieft und erweitert werden. Sie bringen Ihre Fragen und Themen aus Ihrem
dienstlichen Alltag mit, die dann gemeinsam bearbeitet werden. So können ganz
eigene Schwerpunkte in der Weiterbildung gesetzt werden.
Dabei geht es um aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen und deren
Bedeutung und Umsetzbarkeit im personalrätlichen Alltag. Wir erarbeiten praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen.
Vor dem Seminar erhalten Sie einen Fragebogen, der als „Wunschzettel“ dient. Das
Seminarteam greift die genannten Themen auf. Eben Personalvertretungsrecht à la
carte!
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.04.– 07.04.2017 BE-0117040301
Berlin (Wannsee)
27.11.– 01.12.2017 BE-0117112701
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
deren Teilnahme an einer
PR-Grundlagenschulung
bereits einige Zeit zurückliegt
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
990,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsorganisation
Öffentlichkeitsarbeit
Personelle Mitbestimmung
Soziale Mitbestimmung
Wirtschaftliche Mitbestimmung
103
Personalvertretungsrecht
Gute Arbeit – Datenschutz in den Jobcentern
Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist insbesondere in Sozialbehörden wie
den Jobcentern ein hochsensibles Thema: So geht es zum einen um die Einhaltung
des Datenschutzes in Bezug auf die Leistungsempfänger/-innen, zum anderen gilt es,
mit Blick auf die Beschäftigten die aktuellen IT-Programme kritisch zu prüfen.
In dem Seminar werden allgemeine Grundlagen zum Datenschutz vermittelt. Der
Schwerpunkt der Seminarinhalte liegt jedoch auf der rechtlichen Betrachtung der
spezifischen Konstruktion der Jobcenter und der Bewertung der Zuständigkeiten der
unterschiedlichen Personalräte wie jene der Bundesagentur für Arbeit, der Kommunen und vor allem die der Jobcenter.
Wer hat an welcher Stelle welche Mitbestimmungsrechte? Diese Frage wird im Seminar geklärt.
104
Termin/Ort
Sem.-Nr.
01.11.– 03.11.2017 BE-0117110101
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeitsorganisation
Nicht, wie der Wind weht, ist entscheidend, sondern wie wir die Segel setzen!
Strategische Betriebs-/Personalratsarbeit
Zielgruppe
Betriebs- und Personalräte sehen sich zunehmender Komplexität und Häufung von
Aufgaben ausgesetzt. Unklare Ziele, fehlende Arbeitssystematik, Wissenslücken, Termindruck von außen und Konflikte innerhalb des Gremiums sind nicht selten die Folgen.
Referentin
Der Workshop unterstützt und berät das Gremium auf dem Weg zu einer zielgerichteten, offensiven und effektiv organisierten Arbeit als Interessenvertretung im Team.
Stärken und Schwachstellen in der Gremienarbeit werden transparent, persönliche
Leitbilder deutlich, Aufgaben des Gremiums vor dem Hintergrund rechtlicher Vorgaben und betriebsspezifischer Bedingungen sichtbar.
alle
Gemeinsam, realistisch und mit Weitblick wird die zukünftige Arbeit geplant.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Analyse der bisherigen Gremienarbeit: „Wo drückt der Schuh?“
Gemeinsame Vereinbarung von realistischen Zielen sowie von konkreten Regeln
und Standards, diese Ziele in einem bestimmten Zeitrahmen zu verwirklichen –
Prioritäten, Arbeitsorganisation, Delegation, Geschäftsverteilungsplan
Analyse der Stärken des Gremiums – Ressourcen und Potenziale der einzelnen
Mitglieder
Effektive Information und Kommunikation innerhalb des Gremiums
und mit Arbeitgeber und Belegschaft
Gemeinsam Vereinbarungen treffen, Verantwortlichkeiten herstellen,
To-do-Listen, Maßnahmenpläne
Betriebs-/Personalratsgremien
Dr. Ortrud Rubelt
Branche/Bereich
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Bemerkungen
Die Durchführung des
Workshops ist nur nach
vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Einzelheiten des Workshops, z.B. zeitlicher Umfang und Themenschwerpunkte, werden
vorab gemeinsam mit dem Gremium besprochen. Die Workshop-Ergebnisse werden
dem Gremium als Fotoprotokoll zur Verfügung gestellt.
105
Arbeitsorganisation
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.
Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen
begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete
Hilfestellung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ziel und Zweck eines Protokolls
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen
Protokollarten und deren Ausgestaltung
Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte
Praktische Erstellung von Protokollen
106
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.02.– 01.03.2017 1300-1702274
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
17.05.– 19.05.2017 BE-0117051704
Berlin (Wannsee)
Schriftführer/-innen und
Vorsitzende des Betriebs-/
Personalrats oder der JAV/
MAV
04.12.– 06.12.2017 1300-1712044
Berlin (Siemensstadt)
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeitsorganisation
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen der Interessenvertretung sind die gewählten
„Sprecher/-innen“ des Gremiums. Ihnen kommt innerhalb der Interessenvertretung
und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt wird.
Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Planung
und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu.
Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der
rechtlichen Situation, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von
Interessenvertretungsvorsitzenden und ihren Stellvertreterinnen/Stellvertretern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was dürfen und was müssen Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen tun,
was nicht?
Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen „allein“ machen,
was nicht?
Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden und ihrer
Stellvertreter/-innen
Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden zum Gremium
Fragen von Führung und Arbeitsorganisation
Kommunikation im Gremium
Termin/Ort
Sem.-Nr.
28.03.– 31.03.2017 1300-1703281
Berlin (Siemensstadt)
12.12.– 15.12.2017 1300-1712121
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebsräten
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
107
Arbeitsorganisation
Die gesetzliche Interessenvertretung zwischen den unterschiedlichen
Interessen der Beschäftigten
Sind die Zeiten gemeinsamer, kollektiver Interessen nicht vorbei? Entsteht damit die
Gefahr, dass sich das Gremium im Gewirr der unterschiedlichen Anforderungen verheddert?
Kernbelegschaft, Männer, Frauen, Leiharbeiter, Teilzeitbeschäftigte, Befristete, Werkvertragler, Schwerbehinderte, leistungsbereite Junge, gesundheitsbewusste Ältere,
Beschäftigte mit und ohne Migrationshintergrund – welche Interessen haben sie? Aus
den verschiedenen Arbeitnehmerlagern erklären sich Grundorientierungen, Bedürfnisse und Erwartungen an Betriebsräte. Wie entscheiden wir uns in Konfliktfällen? Und
wenn sie sich vom Gremium nicht vertreten fühlen? Können wir neue Beteiligungsformen ausprobieren?
Ziele des Seminars sind die Entwicklung eines klaren Blicks auf unterschiedliche Bedürfnisse der Beschäftigten, Reflektieren der gemeinsamen und unterschiedlichen Ziele
im Gremium und die Entwicklung einer Strategie des Brückenschlagens.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Darstellung der möglichen unterschiedlichen Interessenlagen der Beschäftigten
im Betrieb
Auswirkungen auf die Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation im Gremium
Umgang mit den unterschiedlichen Interessenlagen – Strategien, Formen und
Methoden
Berücksichtigung von unterschiedlichen Interessen in Betriebsvereinbarungen
Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Bezug auf die
Gleichbehandlung der Beschäftigten im Betrieb
108
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.04.– 28.04.2017 BE-0117042403
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
durch den Arbeitgeber/die
Dienststelle möglich.
Arbeitsorganisation
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Betriebsversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen mehrmals im Jahr durchgeführt werden. Hier präsentiert die Interessenvertretung sich und ihre Arbeit und
tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Betriebsversammlung kann die Position des
Betriebsrats innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich
stärken.
In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung
einer erfolgreichen Betriebsversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche
Informationen und viele Anregungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen für Betriebsversammlungen
Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben),
Werbung und Einladung
Rechte und Pflichten des Betriebsrats auf der Versammlung
Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten
zur Aktivierung der Belegschaft
Rolle der Gewerkschaft sowie Rolle und Pflichten des Arbeitgebers
auf der Versammlung
Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
30.01.– 01.02.2017 BE-0117013007
Berlin (Wannsee)
29.05.– 31.05.2017 1300-1705292
Erkner
06.09.– 08.09.2017 BE-0117090607
Berlin (Wannsee)
04.10.– 06.10.2017 1300-1710043
Berlin (Warschauer Str.)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
109
Arbeitsorganisation
Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Personalversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen durchgeführt werden.
Hier präsentiert der Personalrat sich und seine Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich
durchgeführte Personalversammlung kann die Position der Interessenvertretung innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken.
In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung
einer erfolgreichen Personalversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche
Informationen und viele Anregungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen für Personalversammlungen
Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben),
Werbung und Einladung
Rechte und Pflichten des Personalrats auf der Versammlung
Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren;
Möglichkeiten zur Aktivierung der Belegschaft
Rolle der Gewerkschaft auf der Versammlung, Rolle und Pflichten
des Arbeitgebers auf der Versammlung
Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten
110
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.05.– 11.05.2017 1300-1705091
Berlin (Siemensstadt)
05.09.– 07.09.2017 1300-1709051
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
695,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Arbeitsorganisation
Betriebs- und Personalratsarbeit als Managementaufgabe
Im Mittelpunkt des Seminars steht die qualitativ bedeutsame Rolle der Menschen, die
demokratisch legitimiert in die Führungs- und Vorsitzfunktion gewählt worden sind.
Denn Gruppen orientieren sich immer über die Führungspersönlichkeiten.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
26.06.– 30.06.2017 BE-0117062604
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten
Branche/Bereich
alle
Die Interessenvertretungen sind wichtige Einfluss- und Machtfaktoren in den Betrieben,
Verwaltungen und Organisationen. Die Gestaltung ihres Einflusses orientiert sich über
die Ziel- und Strategiearbeit und ist eine wesentliche Führungsaufgabe, gerade beim
Dauerthema Organisationswandel.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Systematische Orientierung in der Organisationsentwicklung
Veränderungen brauchen eine Balance
Ziel- und Strategiearbeit
Unterschiedliche Sichtweisen akzeptieren – Dialogfähigkeit fördern
Anforderungs- und Kompetenzprofil für die Vorsitzfunktion
Persönliche Entwicklung
Teamentwicklung
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
111
Arbeitsorganisation
Informieren und Handeln: Informationsmanagement für Mitglieder
gesetzlicher Interessenvertretungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.01.– 13.01.2017 BE-0117010906
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Insbesondere Interessenvertreter/-innen sind einer steigenden Informationsflut ausgesetzt, die neue Herausforderungen an methodische Effizienz und Selbstmanagement
stellt. Das Seminar bietet Betriebs- bzw. Personalratsmitgliedern wertvolle Handlungshilfen und praktische Beispiele, um den Alltag besser und stressfreier zu meistern.
Branche/Bereich
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Probleme und Erfahrungen aus dem Umgang mit Informationen und Informationssystemen
Überblick über unterschiedliche Informationsarten und -typen
Persönlicher Umgang mit Informationen; menschliche Informationsverarbeitung
Informationswege und Medien als Teil des Wissensmanagements der gesetzlichen
Interessenvertretung
Formen und Methoden des Informationsflusses zwischen Arbeitgeber/Dienstelle
und gesetzlicher Interessenvertretung
Informationsmanagement innerhalb des Gremiums
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
durch den Arbeitgeber/die
Dienststelle möglich.
112
Arbeitsorganisation
Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen
Belegschaft und Geschäftsleitung
Die Betriebsratsarbeit von heute ist vielschichtiger und komplizierter als noch vor
20 Jahren. Viele Betriebsratsmitglieder empfinden ihre Arbeit als große Belastung,
weil für etwas anderes kaum Zeit zu sein scheint. Die Belegschaft stellt hohe Ansprüche an die Mitglieder des Betriebsrats, gleichzeitig wird aber geklagt, dass sie für die
Betriebsratsarbeit ihren Arbeitsplatz verlassen müssen. Betriebsversammlungen sind
schlecht besucht, und die Belegschaft gibt dem Betriebsrat nicht genügend Rückhalt.
Von Lob und Anerkennung ganz zu schweigen.
Warum ist das so? In diesem Seminar befassen wir uns zunächst mit dem Wandel in
der Arbeitswelt, mit der Rechtslage und dem Selbstverwaltungsrecht des Betriebsrats
genauso wie mit anderen gesetzlichen Regelungen, die dem Betriebsrat Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Wir analysieren, warum es in den Gremien oft so schwierig
und kräftezehrend zugeht. Wir befassen uns mit dem Betriebsratsvorsitz als „Grenzgänger“ mit den daraus resultierenden Gefahren und Chancen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.02.– 01.03.2017 BE-0117022702
Berlin (Wannsee)
15.05.– 17.05.2017 BE-0117051505
Berlin (Wannsee)
01.11.– 03.11.2017 BE-0117110102
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Wie müssen sich Betriebsratsmitglieder für eine funktionierende Interessenvertretungsarbeit aufstellen? Zu welchen Kolleginnen und Kollegen müssen sie Kommunikationskanäle aufbauen? Wie muss Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich neu und attraktiver
gestaltet werden?
Es empfiehlt sich, an diesem Seminar mit mehreren Betriebsratskolleginnen und
-kollegen einschließlich der/dem Vorsitzenden teilzunehmen.
113
Arbeitsorganisation
Arbeitsorganisation im Team!
Strategisches Management für die gesetzliche Interessenvertretung
Es gibt keine Chefs in der Interessenvertretung, aber Führungsaufgaben. Management
kommt hier nicht von oben, sondern aus der Initiative des einzelnen Mitglieds. Aber
das ist leichter gesagt als getan. Insbesondere, wenn extrem schneller Wandel in den
Betrieben und Dienststellen hohe Anforderungen an die Mitglieder der Interessenvertretung stellt.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen profundes Wissen und die nötigen Fähigkeiten, um
das eigene Gremium nachdrücklich zu aktivieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
„Management“: Neu definiert für die Interessenvertretung
Stärken im Gremium erkennen und fördern
Teamentwicklung: Initiative statt Abwarten
Ziele konkret formulieren
Sitzungen vorbereiten und tragfähige Beschlüsse ermöglichen;
Umsetzung von Beschlüssen verfolgen und begleiten
Zeitmanagement und Projektplanung
Diskussionen und Verhandlungen vorbereiten und leiten
Organisation des Büros; interne Information und Kommunikation
114
Termin/Ort
Sem.-Nr.
19.06.– 23.06.2017 BE-0117061905
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeitsorganisation
Erfolg im Team
Instrumente der Personal- und Teamentwicklung im Betriebsratsgremium
Für dieses Seminar haben wir Personalern/Personalerinnen über die Schulter geschaut.
Wir haben uns Instrumente moderner Personalentwicklung angesehen und geprüft,
ob sie für die Teamarbeit im Gremium taugen. Das Konzept haben wir auf die spezifischen Anforderungen in Betriebsratsgremien zugeschnitten und dem Praxistest unterzogen. Entstanden ist ein dreitägiges Seminar, das Methoden der Personal- und Kompetenzentwicklung vorstellt und in dem wir den Umgang mit anspruchsvollen
Aufgaben im Betriebsrat trainieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeits- und Zielplanung im Gremium
Überblick: Geschäftsführung und Inhalte von Geschäftsordnungen
Kompetenzmanagement und Aufgabenverteilung
Das innere und das äußere Team
Mentoring im Betriebsrat
Wissenstransfer und Nachwuchsförderung
Qualifizierungsplanung und Projektsteuerung
Vielfalt als Ressource (Diversity Management)
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.10.– 20.10.2017 BE-0117101806
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
115
Arbeitsorganisation
Was tun, wenn die alten Füchse gehen?
Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten
Es gibt Wissen, das in keinem Fachbuch steht und dennoch nötig ist, um erfolgreich
zu sein. Es befindet sich in den Köpfen der Kolleginnen und Kollegen, die jahrelang in
Betrieben und Einrichtungen Erfahrungen gesammelt, Entwicklungen beobachtet und
mitgestaltet haben. Leider geht dieses Wissen oftmals verloren, wenn diese Kolleginnen und Kollegen den Betrieb verlassen.
Das Seminar zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie unbewusste bzw. ungeschriebene Wissensbestände effizient und zeitsparend aufbereitet werden können, damit
sie den Nachfolgerinnen/Nachfolgern zur Verfügung stehen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definition von Wissen im Unterschied zu Informationen
Wissensportfolios anlegen: Darstellung von Wissensbeständen
Formen des Wissenstransfers: Weitergabe von Erfahrungswissen
Gestaltung kollegialer Lehr- und Lernprozesse: Mentorenprogramme
Ressourcen für den Generationenwechsel: Zeitbedarf und Ausstattung
Wissen im Wandel: Aspekte von dynamischen Wissensbeständen
Wissensmanagement und seine Instrumente
116
Termin/Ort
Sem.-Nr.
26.06.– 28.06.2017 BE-0117062606
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Tue Gutes und rede darüber
Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats soll alle Kolleginnen und Kollegen in den
Dienststellen über seine Aktivitäten in Kenntnis setzen, über Vorgänge und Planungen
informieren, inhaltliche und rechtliche Einschätzungen und Bewertungen geben und
letztlich von der Politik des Personalrats überzeugen. Informierte Beschäftigte können
den Personalrat und seine Interessenvertretungsarbeit gegenüber der Dienststelle
wirksam unterstützen.
Gleichermaßen muss der Personalrat wissen, was in den Dienststellen vor sich geht
und wo die Beschäftigten „der Schuh drückt“.
Unser Seminar befasst sich mit den Rechtsgrundlagen der Öffentlichkeitsarbeit, mit
Medien und Formen, mit inhaltlicher Gestaltung bis hin zur Entwicklung systematischer, strategischer Arbeitsansätze.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit
Typische Kommunikationssituationen in der Dienststelle/im Betrieb,
Anlässe für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Was ist Kommunikation? Wie muss eine erfolgreiche Kommunikationsstrategie
angelegt sein?
Möglichkeiten und Grenzen der Informationsarbeit
Die schriftliche Personalratsinformation – journalistische Stilmittel, Inhalt,
Gliederung und Gestaltung
Darstellung der Arbeit in Personalversammlungen und betrieblicher Öffentlichkeit
Organisation und Zeitaufwand der Öffentlichkeitsarbeit – betriebliches Kommunikationsmanagement
Termin/Ort
Sem.-Nr.
20.04.– 21.04.2017 1300-1704201
Berlin (Wannsee)
16.11.– 17.11.2017 1300-1711161
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung,
Frauenvertreterinnen
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin,
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg,
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin,
§ 10 BerlHG
Seminargebühr
525,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
117
Kommunikation und Zusammenarbeit
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung
Termin/Ort
Der Respekt vor der Interessenvertretung wächst mit der Aufmerksamkeit und Beachtung, die sich das Gremium durch die Arbeit bei den Kolleginnen und Kollegen verschaffen kann. Das gilt auch gegenüber dem Arbeitgeber.
20.11.– 24.11.2017 BE-0117112005
Berlin (Wannsee)
Wirksame Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die ihr zufließen, und der spürbaren öffentlichen Unterstützung in Verhandlungen. Wir machen
Mut zu systematischer Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und bieten Ihnen in diesem
Seminar eine Reihe hilfreicher Instrumente der Informationspolitik an, wie z.B. die
Vernetzung von Informationen und Informationswegen, rechtliche Möglichkeiten
und Grenzen der Informationsbeschaffung und die adäquate Kommunikationsgestaltung. Anhand von Übungen lernen Sie, das Erlernte passgenau in Ihrer alltäglichen
Praxis einzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Rechte der Interessenvertretung bei der Informationsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit ausschöpfen
Informationsnetze aufbauen, nutzen und pflegen
Kommunikation auf Wirksamkeit ausrichten
Medien: Formen und Gestaltung betrieblicher Information
Informationsstrategie des Arbeitgebers: Stil, Zielsetzung und Wirkung
analysieren und angemessene Antworten entwickeln
Eine eigene „Unternehmenskommunikation“ der Interessenvertretung
aufbauen und gestalten
118
Sem.-Nr.
29.05.– 02.06.2017 1300-1705293
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Erfolgreich verhandeln
Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen
Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden,
wenn sie erfolgreich sein sollen. Auch wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die
Verhandlungsziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder
müssen ständig verhandlungsbereit sein: Monatsgespräche, Betriebsvereinbarungen,
Einigungsstellen, Sozialpläne u.a. gehören zu ihrem normalen Arbeitsspektrum.
In dem Seminar wird es unter anderem um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der
Sache harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden
und dabei die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Taktik und Strategie in Verhandlungen
Die Bedeutung von Verhandlungszielen
Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam
Die Einbeziehung der Beschäftigten
Was tun bei unfairen Methoden?
Rechtliche Aspekte von Verhandlungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.02.– 17.02.2017 1300-1702133
Berlin (Siemensstadt)
Zielgruppe
03.04.– 07.04.2017 BE-0117040303
Berlin (Wannsee)
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
16.10.– 20.10.2017 1300-1710163
Berlin (Siemensstadt)
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
119
Kommunikation und Zusammenarbeit
Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung
Der Umgang mit unterschiedlichsten Konfliktfeldern gehört zur täglichen Arbeitssituation von Betriebs- und Personalräten: Bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, in ihren Beziehungen zu Kolleginnen/Kollegen und auch beim Schlichten von
Streitigkeiten unter den Kolleginnen/Kollegen werden häufig besonderes „diplomatisches Geschick“ und Einfühlungsvermögen benötigt.
Mediation bietet Ihnen einen hilfreichen Leitfaden, wie Konflikte eigenverantwortlich
bearbeitet werden können, ohne dass kostenintensive und langwierige Gerichtsverfahren eingeleitet werden müssen. Durch eine gezielte Interessenfindung werden
starre Positionen aufgehoben und eine konstruktive Kommunikation ermöglicht.
Hierdurch entstehen erweiterte Handlungsspielräume, die es erlauben, auch verfahrene Konflikte aufzulösen und Win-win-Situationen herbeizuführen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wo ist das Problem? Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse
Was hilft uns weiter? Mediationsphasen und Gesprächstechnik
Geht das überhaupt? Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation
Schlicht und einfach? Unterschiede zwischen Mediation,
Einigungsstellenverfahren, Gerichtsverfahren und Schlichtung
Gelungene Vermittlung! Konkrete Fallarbeit aus der betrieblichen Praxis
120
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.07.– 28.07.2017 1300-1707242
Berlin (Ostbahnhof)
27.11.– 01.12.2017 BE-0117112704
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Das Seminar beinhaltet
keine Ausbildung zur
Mediatorin/zum Mediator.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung
Wer die besten Argumente hat, setzt sich durch?! Oft stellen wir aber fest: Entscheidend für den Erfolg in Verhandlungen und Diskussionen sind ganz andere Faktoren.
Sie lernen in dieser Woche den Aufbau von Argumentationen kennen und analysieren
zudem verschiedene Verhandlungsstrategien. Ziel ist es, dass Sie anschließend sicherer
in Verhandlungen agieren und reagieren können, indem Sie die Situation und die Strategie des jeweiligen Gegenübers klarer einschätzen können. Darüber hinaus können
Sie Ihre persönliche Strategie erfolgreich optimieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Starke und schwache Argumente
Strukturiert argumentieren – spontan argumentieren
Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen
Wo ist die Grenze zwischen Überzeugungs- und Streitgespräch?
Überzeugen statt besiegen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.02.– 10.02.2017 BE-0117020603
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder
der Schwerbehindertenvertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
121
Kommunikation und Zusammenarbeit
Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden
Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen
Ob in der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, mit den Kolleginnen und Kollegen
oder im Gremium selbst: Es kann schwierig sein, sich zu verständigen. Dabei liegt der
Schlüssel, besondere Situationen zu meistern, in der eigenen Person. Denn am eigenen Kommunikationsverhalten kann man etwas ändern.
Im Seminar werden individuelle Lösungen für mitgebrachte „besondere“ Situationen
gesucht. Es werden Konzepte vermittelt und es wird ausprobiert, wie man die eigene
Art zu kommunizieren und zu agieren verändern kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Konstruktiv kommunizieren
Fünf Möglichkeiten, zu kommunizieren
Angemessene Reaktion auf Angriffe und Provokationen
Aus sich wiederholenden negativen Situationen aussteigen
Angemessen konfrontieren
Beratungs- und Problemlösungsgespräche führen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.09.– 29.09.2017 1300-1709271
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
825,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
122
Kommunikation und Zusammenarbeit
Sicher auftreten – klar formulieren – gut informieren
Sprachkompetenz für Interessenvertreter/-innen
Für Mitglieder von Betriebs- bzw. Personalräten und Mitarbeitervertretungen sind
kommunikative Fähigkeiten von zentraler Bedeutung. Im Rahmen ihres gesetzlichen
Auftrags müssen sie permanent Gespräche führen, komplexe Sachverhalte verständlich darstellen und Fragen klar beantworten.
Durch verständliche Sprache, visualisierte Moderation und Präsentation von Redebeiträgen sowie durch professionelles Auftreten und Sachkompetenz in Sitzungen und
Verhandlungen werden Betriebs- und Personalratsmitglieder sicherer und durchsetzungsfähiger.
Dies gilt für Gespräche mit Einzelnen, für Beiträge auf Versammlungen oder vor Gruppen und bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
19.06.– 23.06.2017 1300-1706195
Berlin (Mitte)
Zielgruppe
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten oder Mitarbeitervertretungen
Referentin
Bärbel Stut
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Empfehlung: Besuch des
BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
Rede- und Gesprächssituationen aus dem Alltag der Interessenvertretung werden
thematisiert und simuliert. Durch die Analyse aufgezeichneter Beiträge wird rhetorische Kompetenz theoretisch und praktisch eingeübt.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Sprachkompetenz in Gesprächen und Verhandlungen
Aufbau und Planung unterschiedlicher Wortbeiträge
Moderation und Präsentation
Wirkung im Gespräch und in der Rede
Klar und verständlich sprechen
Körpersprache
Stilistik und Stimmführung
Praktische Übungen
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
123
Kommunikation und Zusammenarbeit
Mensch, ärger’ mich nicht!
Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte (Grundlagenseminar)
Ärgern Sie sich im Alltag oft über „blöde Sprüche“, unmögliches Verhalten und respektlosen Umgang von Kolleginnen und Kollegen, im Gremium und im Kontakt mit
dem Arbeitgeber? Was tun mit dem Ärger? Er raubt Energie und Motivation, die Sie
dringend benötigen, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen. Und er verhindert eine sachliche und zielorientierte Klärung.
Ignorieren, verdrängen und sich aufregen sind beliebte, aber nicht besonders nachhaltige Strategien. Wenn wir uns ärgern, ist oft nicht mehr klar: Geht es noch um
inhaltliche Differenzen, oder ist die Beziehung zu der Person bereits gestört? Ein tatsächliches oder gefühltes Machtgefälle erschwert ein klärendes Gespräch.
Im Seminar wollen wir ein Verständnis darüber erarbeiten, wie Menschen ticken (insbesondere wenn sie gestresst sind), wie es zu Verhärtungen und Eskalation kommt,
welche menschlichen und organisatorischen Faktoren zusammenwirken und was klärende Gespräche schwierig macht.
In Ihrer Rolle als Interessenvertreter/-in bewegen Sie sich bereits in einem Spannungsfeld. Sie entscheiden, ob Sie sich davon lähmen lassen oder aktiv einen souveränen
Umgang damit finden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definition des Begriffs „Konflikt“, Konfliktarten und -ursachen
Konstruktive Kommunikationstechniken und kreative Lösungsstrategien
Mein persönlicher Konfliktstil
Systemische Zusammenhänge: Betriebskultur und Lösungsformen
Reflexion: Rolle des Betriebs-/Personalratsmitglieds und persönliches
Konfliktverhalten
Weiterführende Angebote sind „Konfliktlösung als Prozess“ und „Mediation – der
konstruktive Weg zur Einigung“.
124
Termin/Ort
Sem.-Nr.
20.11.– 24.11.2017 BE-0117112003
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Konfliktlösung als Prozess
Konfliktmanagement für die gesetzliche Interessenvertretung (Aufbauseminar)
Die bereits erworbenen Konfliktlösungskompetenzen und praktischen Erfahrungen
werden reflektiert und durch vertiefende Modelle erweitert. Der Blick auf das eigene
Konfliktverhalten und auf innere Prozesse erhellt das Verständnis und ermöglicht eine
klarere Sicht auf mich und mein Gegenüber. Gewaltfreie Kommunikation kann eine
Brücke in verfahrenen Situationen schlagen und wirkt auf die innere Haltung aller
Beteiligten.
Bei der Bearbeitung Ihrer Praxisfälle werden alle Faktoren des Konflikts (die Menschen,
die Bedingungen im Betrieb, die Vorgeschichte etc.) in den Blick genommen und in die
Erarbeitung der Lösungsstrategie mit einbezogen. An einem Projekttag werden individuelle betriebliche Lösungsschritte erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Männliche/weibliche Konfliktkultur
Harvard-Konzept: Hart in der Sache, weich zum Menschen – auch im Streit?
Gewaltfreie Kommunikation
Das „innere Team“ zur inneren Klärung und Stärkung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
26.06.– 30.06.2017 BE-0117062605
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundlagenseminars „Mensch, ärger’
mich nicht!“ empfohlen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
125
Kommunikation und Zusammenarbeit
Gesund bleiben im Konflikt
Meinungsverschiedenheiten oder ernsthafte Streitigkeiten gehören zum Alltag. Wenn
Konflikte aber mit Ärger, Wut oder gar Verletztheiten enden, bleibt immer etwas
zurück. Oft hat man dann einen Kloß im Hals. Oder die Auseinandersetzung liegt
einem schwer im Magen. Konflikte können die Gesundheit angreifen.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied können Sie sich Konflikte oft nicht aussuchen
und wollen sie klären und auflösen. Aber dabei ist es auch wichtig, auf die eigene
Gesundheit zu achten. In diesem Seminar lernen Sie, Ihre Handlungsfähigkeit im
Umgang mit Konflikten zu erweitern und dabei auf die eigene Gesundheit und die
der Beteiligten zu achten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Sensibilisierung bei der Wahrnehmung von Konflikten
Kompetenzerweiterung im Umgang mit (Arbeits-)Konflikten
Gesundheitsprävention im Arbeitsleben
Handlungsfähigkeit in Konflikten erweitern
Termin/Ort
Sem.-Nr.
31.07.– 02.08.2017 BE-0117073104
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
126
Kommunikation und Zusammenarbeit
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
Die Arbeit als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert mehr als
einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise Ihres
Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z.B.
beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden und bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber.
Neben den Inhalten und dem Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache
und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen
bei der Überwindung von Lampenfieber und Sprachhemmungen, dem bestmöglichen
Aufbau einer Rede, der angemessenen und persönlich stimmigen Körperhaltung,
dem richtigen Stimmeinsatz bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen Störungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich?
Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um?
Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein?
Wie gehe ich mit Störungen um?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
30.01.– 03.02.2017 BE-0117013003
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
29.05.– 02.06.2017 BE-0117052903
Berlin (Wannsee)
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
23.10.– 27.10.2017 BE-0117102304
Berlin (Wannsee)
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
127
Kommunikation und Zusammenarbeit
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2
Besondere rhetorische Herausforderungen
Rhetorisches Geschick und Feingefühl sind für die freie Rede ebenso wichtig wie bei
der Gremienarbeit, in Sitzungen und am Arbeitsplatz. Alle von uns ausgehenden
(nicht-)verbalen Signale beeinflussen nachhaltig die Kommunikation mit unseren
Mitmenschen.
Besondere Situationen, wie z.B. die politische Rede im Freien oder die Überzeugungsrede vor „andersdenkendem“ Publikum werden in diesem Seminar genauer unter die
Lupe genommen und gezielt vorbereitet. Die innere Haltung zu mir selbst, zu meinem
Gegenüber und zum Inhalt meiner Rede kann den Erfolg entscheidend beeinflussen.
In freundlicher und unterstützender Atmosphäre können Sie hier Ihre seit dem Grundseminar gemachten Redeerfahrungen reflektieren und Ihre Redekompetenz weiterentwickeln.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Differenzierung von Redeanlässen – dem Anlass gemäße Beiträge vorbereiten
Präsenz vor Publikum – Tipps und Tricks ausprobieren. Feedback und Ideen
zur Schärfung des persönlichen Redeprofils
Mit (unangenehmen) Reaktionen aus dem Publikum umgehen – Wege finden,
gelassen und humorvoll zu bleiben
Lebendige Dramaturgie und unterstützende Visualisierung von längeren
Redebeiträgen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.03.– 31.03.2017 BE-0117032703
Berlin (Wannsee)
17.07.– 21.07.2017 BE-0117071702
Berlin (Wannsee)
15.01.– 19.01.2018 BE-0118011503
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Klare Rede, starke
Wirkung – Teil 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
128
Kommunikation und Zusammenarbeit
Öffentlichkeitsarbeit 4.0
Das betriebliche Intranet und das Internet bieten Möglichkeiten der Kommunikation
oder der Darstellung von Menschen sowie von politischen und betrieblichen Themen
mithilfe von Videoclips. Für gesetzliche Interessenvertretungen scheint das audiovisuelle Medium aber noch keine große Rolle zu spielen.
Warum nicht die neue Dienst- oder Betriebsvereinbarung mit einem kleinen Clip im
Intranet anschaulich und verständlich erläutern? Warum nicht mit einem Film für die
nächste Betriebsversammlung werben oder auf dieser sogar einige Parts filmisch
gestalten?
In diesem Seminar wird gezeigt, wie eine audiovisuelle Darstellung von speziellen
Themen der gesetzlichen Interessenvertretung möglich ist – und zwar von A-Z. Von
der Idee über die Umsetzung bis zum Schnitt werden dabei alle Schritte praktisch
durchlaufen und ausprobiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Entwicklung von Ideen für die audiovisuelle Darstellung
Dramaturgie für Filme, speziell abgestellt auf die Anforderungen
der betrieblichen Arbeit
Vermittlung von Grundfertigkeiten zur Produktion von Kurzfilmen
Rechtliches zur audiovisuellen Öffentlichkeitsarbeit
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.02.– 03.03.2017 BE-0117022703
Berlin (Wannsee)
03.07.– 07.07.2017 BE-0117070306
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
129
Kommunikation und Zusammenarbeit
Zeitungen und Informationsblätter der Interessenvertretung
Schreiben und Gestalten
Fast täglich müssen Interessenvertreter/-innen (Betriebsräte, Personalräte, MAV, SBV
usw.) Informationsschriften und Artikel verfassen. Im Mittelpunkt dieses Seminars
steht die Frage: „Wie formuliere ich so, dass die Informationen angenommen und
verstanden werden?“
Sie erwerben hier umfassende Kenntnisse und Kniffe in Bezug auf journalistische und
marketingpsychologische Grundbegriffe und erhalten kompetente Tipps zu ihrer
kreativen Anwendung im Alltag.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Lebendige und informative Artikel für die Zeitung und das Infoblatt verfassen
Journalistische Formen und Methoden nutzen
Trockene Themen interessant vermitteln
Tricks und Tipps, die das Schreiben leichter machen
Zeitungsseiten und Informationsblätter gestalten
Zündende Überschriften entwickeln und das Titelblatt gestalten
Rechtliche Grundlagen (BetrVG, PersVG, Presserecht, Urheberrecht usw.)
werden praxisnah vermittelt
130
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.11.– 17.11.2017 BE-0117111306
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Themen zur sozialen Kompetenz
Humor als Ressource
Instrumente zur Konfliktbewältigung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.08.– 16.08.2017 BE-0117081302
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung ist sehr konfliktreich – egal, ob es nun
um Verhandlungen mit dem Arbeitgeber geht oder um die Arbeit im Gremium selbst.
Humor kommt hierbei fast gar nicht mehr vor. Dabei bietet Humor eine Möglichkeit,
Distanz zu seinem eigenen Problem zu bekommen und so neue Lösungsmöglichkeiten
zu finden und anzunehmen. Dabei geht es nicht um Schenkelklopfer und Schotenreißer, sondern um den wohldosierten und empathisch eingesetzten Humor, der entspannend und entschärfend wirkt.
Branche/Bereich
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wie funktioniert Humor?
Grundlagen humorvoller Kommunikation
Humorvolles Selbstmanagement
Aufmerksam machen und überzeugen durch humorvolle rhetorische Mittel
Konfliktsituationen aus dem Alltag der Interessenvertretung erfolgreich
mit Humor bearbeiten
Gemeinsam kreative Problemlösungen finden
775,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
131
Themen zur sozialen Kompetenz
... aber bitte mit Wirkung!
Bewertung betrieblicher Konfliktbearbeitungsprogramme
Die Zahl der Betriebe und Dienststellen, die über Vereinbarungen die gelebte Konfliktkultur konstruktiv beeinflussen wollen, steigt. Jedoch gibt es unterschiedlichste Verfahren zur Bearbeitung und Lösung von Konflikten. Die entscheidende Frage ist:
Welche Kriterien existieren, um sicherstellen zu können, dass Konfliktregulierung in
Betrieb und Dienststelle tatsächlich stattfindet und konstruktiver Umgang mit Konflikten vorgelebt wird? Wie kann der Erfolg von Konfliktbearbeitungsprogrammen
gemessen werden?
In diesem Seminar können Sie die jeweiligen guten Absichten des Konfliktmanagements mit den betrieblichen Realitäten vergleichen. Es richtet sich daher vor allem an
Teilnehmende, die häufig mit betrieblichem Konfliktmanagement zu tun haben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Standards der betrieblichen Konfliktbearbeitung
Implementierung und Förderung von Konfliktbearbeitungsprogrammen
Beispiele für unterschiedliche qualitativ interessante Verfahren
Verlässlichkeit und Wirkung von Konfliktbearbeitungsprogrammen
132
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.08.– 11.08.2017 BE-0117080903
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen
Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der
einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden
und den Überblick zu behalten.
In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des
vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen.
Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems
Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen
Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Inhalte des Arbeitsvertrags
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
16.01.– 20.01.2017 BE-0117011602
Berlin (Wannsee)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
13.02.– 17.02.2017 1300-1702131
Berlin (Wannsee)
Referent/-in
20.03.– 24.03.2017 BE-0117032002
Berlin (Wannsee)
Fachanwältinnen/Fachanwälte für Arbeitsrecht,
Juristinnen/Juristen
08.05.– 12.05.2017 1300-1705082
Berlin (Siemensstadt)
17.07.– 21.07.2017 BE-0117071703
Berlin (Wannsee)
04.09.– 08.09.2017 1300-1709042
Erkner
Branche/Bereich
alle
Freistellung
06.11.– 10.11.2017 1300-1711061
Berlin (Siemensstadt)
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
22.01.– 26.01.2018 BE-0118012203
Berlin (Wannsee)
Seminargebühr
29.01.– 02.02.2018 1300-1801291
Berlin (Wannsee)
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
133
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards
für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch
die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht).
Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze, über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten
und die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im
Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung
erläutert.
Behandelt werden u.a. folgende Themen:
Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss
(AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag)
Vergütung und Gratifikation
Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur
exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt
des Arbeitsverhältnisses.
134
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
23.01.– 27.01.2017 1300-1701233
Berlin (Mitte)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
13.03.– 17.03.2017 BE-0117031302
Berlin (Wannsee)
Referent/-in
03.04.– 07.04.2017 1300-1704032
Berlin (Siemensstadt)
Fachanwältinnen/Fachanwälte für Arbeitsrecht,
Juristinnen/Juristen
17.07.– 21.07.2017 1300-1707172
Berlin (Wannsee)
28.08.– 01.09.2017 BE-0117082803
Berlin (Wannsee)
09.10.– 13.10.2017 BE-0117100905
Berlin (Wannsee)
20.11.– 24.11.2017 1300-1711203
Berlin (Ostbahnhof)
12.02.– 16.02.2018 BE-0118021203
Berlin (Wannsee)
12.03.– 16.03.2018 1300-1803121
Berlin (Wannsee)
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars
„Einführung in das Arbeitsrecht 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen
daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch
den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses
Aufhebungsvertrag
Ordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung
Besonderer Kündigungsschutz
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur
exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung
des Arbeitsverhältnisses.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
06.02.– 10.02.2017 BE-0117020602
Berlin (Wannsee)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
27.03.– 31.03.2017 1300-1703272
Berlin (Mitte)
Referent/-in
19.06.– 23.06.2017 1300-1706191
Berlin (Wannsee)
Fachanwältinnen/Fachanwälte für Arbeitsrecht,
Juristinnen/Juristen
04.09.– 08.09.2017 BE-0117090405
Berlin (Wannsee)
13.11.– 17.11.2017 1300-1711131
Berlin (Siemensstadt)
19.02.– 23.02.2018 BE-0118021904
Berlin (Wannsee)
05.03.– 09.03.2018 1300-1803052
Bad Belzig
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars
„Einführung in das Arbeitsrecht 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
135
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge
Beschäftigte werden mit vielen arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert, zu denen sie
qualifizierte Beratung durch ihre Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder erwarten.
Dieses Seminar unterstützt Sie bei dieser Beratung.
Neben allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es bei Anwendung
des TVöD und verwandter Tarifverträge (u.a. TV-L, TV-H) auch Besonderheiten, die
aus diesen Tarifverträgen resultieren. Sie erhalten einen kompakten Überblick über
die generellen sowie über die TVöD-spezifischen Regelungen.
Von der Einstellung über Entgeltfragen, Urlaubsanspruch und Haftungsrecht bis zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden Ihnen die rechtlichen Grundlagen verständlich erläutert. Anhand praktischer Fälle können Sie sich die jeweiligen Möglichkeiten für die Interessenvertretung erarbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Begründung des Arbeitsverhältnisses
(u.a. Abschluss befristeter Verträge nach TzBfG und TVöD)
Umfang des Direktions- und Weisungsrechts
Rechte und Pflichten der Beschäftigten nach §§ 2-4 TVöD
(u.a. Nebenabreden, Versetzung, Abordnung, Zuweisung)
Urlaubsregelungen, Krankenbezüge
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Grundzüge des Kündigungsrechts
Betätigungsfelder des Betriebs-/Personalrats
136
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.09.– 20.09.2017 1300-1709183
Berlin (Mitte)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder
der Schwerbehindertenvertretung
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars,
Teilnahme am Grundseminar zum Arbeitsrecht
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeitsrecht
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private
Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es
Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können.
Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen.
Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeitund Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich
dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der
gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen (beispielhaft)
Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen
(EuGH und Arbeitsgerichte)
Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/
Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
02.05.– 04.05.2017 1300-1705021
Berlin (Siemensstadt)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
28.08.– 30.08.2017 BE-0117082805
Berlin (Wannsee)
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
Siemensstadt: 780,00 €
Wannsee: 755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
137
Arbeitsrecht
Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
Ein Sprichwort sagt: „Wo gehobelt wird, fallen Späne.“ – Wann und in welcher Form
haften Arbeitnehmer/-innen? Das Seminar gibt Antworten auf diese Frage und erläutert anhand von Praxisbeispielen die Rechtslage.
Was geschieht, wenn ein Beschäftigter den Generalschlüssel einer Schließanlage verliert? Haftet die Pflegekraft, wenn ein Patient nach einer Injektion ein Spritzenabszess
bekommt? Wird ein Kraftfahrer in Regress genommen, wenn er einen Unfall durch
erhöhte Geschwindigkeit verursacht? Muss eine Erzieherin Schmerzensgeld zahlen,
wenn sich ein Kind aus ihrer Kita-Gruppe beim Spielen verletzt? Wer kommt für die
Kosten auf, wenn technische Geräte am Arbeitsplatz vom Schreibtisch fallen und
defekt sind?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und Haftung des Arbeitgebers
Haftet der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber?
Ist die Haftung beschränkt?
Besteht eine Versicherungspflicht des Arbeitgebers?
Haftung gegenüber Arbeitskollegen
Haftung gegenüber Betriebsfremden (Kunden, Besuchern usw.)
Umfang der Schadensersatzpflicht; Schadensberechnung
Wie wird der Schadensersatzanspruch durchgesetzt?
138
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
23.05.2017
Berlin (b+b)
1300-1705231
Betriebs-/Personalratsmitglieder
05.10.2017
Berlin (b+b)
1300-1710051
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Arbeitsrecht
Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs: Handlungsmöglichkeiten des
Betriebsrats bei prekärer Beschäftigung
Der Umfang der Leiharbeit steigt von Jahr zu Jahr. Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen Leiharbeitnehmer/-innen deutlich
weniger, und rechtliche Schutzbestimmungen werden faktisch umgangen. Um die
leicht verschärften Bedingungen des veränderten AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber auf (Schein-)Werkverträge, auf Solo-Selbstständige (Crowdworker) oder Freelancer.
Darüber hinaus nimmt die Anzahl der Mini-Jobs im Nebenerwerb stetig zu. Grund
dafür ist u.a., dass das Entgelt aus dem Haupterwerb nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht. Oft werden von Arbeitgebern auch nur noch Teilzeitarbeitsverhältnisse angeboten. Beschäftigte würden zur Einkommenssicherung gern mehr
arbeiten, können dies in ihrem derzeitigen Arbeitsverhältnis aber nicht.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.02.– 01.03.2017 2100-1702272
Timmendorfer Strand
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
830,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Im Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert, um prekäre Beschäftigung soweit es geht zu verhindern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von Leiharbeit und
Werkverträgen
Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung
Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der Randbelegschaft
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalbedarfsplanung und beim
Personaleinsatz
Tarifvertragliche Regelungen (z.B. MTV Zeitarbeit)
Gesetzliche Vorgaben (AÜG, TzBfG, SGB III, SGB IV; EU-Richtlinie 2008/104/EG)
Möglichkeiten des Betriebsrats, prekäre Beschäftigung einzudämmen
139
Arbeitsrecht
Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
beim Personalbedarf und -einsatz
„Wirtschaftliche Zwänge“ führen zu immer weiteren Einsparungen beim Personal.
Dies hat für die Beschäftigten Auswirkungen: z.B. Leistungsverdichtung, regelmäßige
Mehrarbeit und nicht ausreichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre
Beschäftigung. Psychische und physische Belastungen nehmen zu, ebenso wie lang
andauernde Arbeitsunfähigkeiten oder gar Erwerbsminderungen. Das gesundheitliche, aber auch finanzielle Risiko bei z.B. Langzeiterkrankungen tragen dabei mitunter
die Beschäftigten selbst.
Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der Beschäftigten
entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, so auf den Arbeitgeber
einzuwirken, dass mehr Personal eingestellt wird und Arbeitsverhältnisse im Sinne
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestaltet werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Grundlagen
Beteiligungsrechte als Gestaltungsinstrumente zur Steuerung des Personalbedarfs
und -einsatzes
Folgen der Ausübung der Mitbestimmung zu Fragen der Arbeitszeit und des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Personalbedarfsermittlung und Jahresnettostunden einer Vollzeitkraft
Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten (z.B. Nutzung des Beschwerderechts, Überlastungsanzeigen)
Indirekte Steuerung und Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten
Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
bei Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung
Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung
140
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.05.– 05.05.2017 2100-1705031
Walsrode
07.08.– 09.08.2017 1600-1708071
Gladenbach
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Arbeitsrecht
Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche
Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen
Hoch motivierte und engagierte Beschäftigte sind sowohl in der Privatwirtschaft als
auch im öffentlichen Dienst ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Um die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitnehmer/-innen zu stärken, spielen in vielen Organisationen Mitarbeiter(innen)gepräche und Zielvereinbarungen zunehmend eine zentrale
Rolle.
Häufig werden sie als Steuerungsinstrument zur Umsetzung der Arbeitgeberziele und
als Mittel zur Einführung neuer Formen der Entlohnung eingesetzt. Zur Vereinbarung
der Ziele werden meist Mitarbeiterbeurteilungen und -gespräche genutzt.
Betriebs- und Personalräte, die mit der Einführung von Mitarbeiter(innen)gesprächen
und Zielvereinbarungen konfrontiert werden, sollten deshalb wissen, welche Anforderungen zu stellen sind, damit entsprechende Konzepte sozialverträglich geregelt werden können.
In dem Seminar werden Chancen und Risiken vorgestellt, Kriterien für Zielvereinbarungen erarbeitet sowie Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung behandelt. Die
Ausgestaltung des § 18 TVöD ist nicht Inhalt des Seminars.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
22.05.– 24.05.2017 BE-0117052207
Berlin (Wannsee)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
27.11.– 29.11.2017 1300-1711273
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Kriterien von Zielvereinbarungen
Zielvereinbarungen mit/ohne Bezug zum Entgelt
Datenermittlung bei Zielvereinbarungen
Regelung von Zielvereinbarungen und Mitarbeiter(innen)gesprächen
Tarifvertragliche und betriebsverfassungs-/personalvertretungsrechtliche
Handlungsmöglichkeiten
Rechte der einzelnen Beschäftigten
141
Arbeitsrecht
Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente?
Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung
Beurteilungen sollen zur Information und Motivation sowie zur Förderung und Entwicklung der Leistungsbereitschaft von Beschäftigten dienen. Voraussetzungen sind
objektive Beurteilungsverfahren und Bewertungskriterien, die der Mitbestimmung
der Interessenvertretung unterliegen. Der Gestaltungsrahmen für Beurteilungssysteme und Zielvereinbarungen basiert auf den Beteiligungsrechten gemäß Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz.
Im Gespräch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern werden die Leistungen der Beschäftigten im Beurteilungssystem erfasst und gewertet. Das Beurteilungssystem trifft
Aussagen zur quantitativen und qualitativen Arbeitsleistung in der Vergangenheit und
Zukunft. Beschäftigte und Interessenvertretungen stehen den Personalbeurteilungen,
Leistungsbewertungen und Zielvereinbarungen kritisch gegenüber – mit Recht!
Im Seminar werden Handlungsmöglichkeiten für den betrieblichen Alltag entwickelt,
die das Erstellen von Beurteilungsbögen und Bewertungsgrundsätzen vereinfachen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Inhalte und Ziele der Personalbeurteilung
Beurteilungsgrundsätze und ihre Gestaltungsmöglichkeiten
Beurteilungssysteme und die Erarbeitung von Bewertungskriterien
Beurteilungsfehler und ihre Folgen
Vor- und Nachteile von Zielvereinbarungen
Beurteilungen und Zeugnisse richtig lesen und interpretieren anhand
von aktuellen Beispielen
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
142
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.02.– 01.03.2017 1300-1702272
Berlin (Siemensstadt)
24.07.– 26.07.2017 BE-0117072405
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeitsrecht
Es geht auch anders: Betriebe/Dienststellen ohne Diskriminierung
Grundlagenseminar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Der Kern des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist die Verankerung eines umfassenden Diskriminierungsverbots im Arbeitsrecht. Dadurch sollen Benachteiligungen
und Belästigungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion
und Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität, einer Behinderung sowie
der sozialen Herkunft verhindert werden.
Den benachteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern räumt es unter anderem
das Recht ein, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren. Dazu gehört auch die
gesetzliche Interessenvertretung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen des AGG (Umsetzung der EU-Richtlinien)
Ziele und Anwendungsbereich
Formen der Diskriminierung
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (Verbot der Benachteiligung,
Pflichten des Arbeitgebers, Rechte der Beschäftigten, Rechte und Pflichten
der Interessenvertretung und der Tarifvertragsparteien)
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
Rechtsschutz
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Antidiskriminierungsstelle
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.04.– 25.04.2017 1411-1704241
Hamm - Mercure
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
570,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
143
Arbeitsrecht
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen
Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben
ist der Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher
Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/Personalräten. Mit dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument an die
Hand.
In diesem Seminar lernen Sie die Beteiligungsrechte kennen, die sich für Ihre Arbeit
ergeben. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen
und Strategien für die eigene Arbeit entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über das AGG
Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung?
Rechtliche Pflichten und Möglichkeiten
Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen
auf dem Prüfstand
Mustervereinbarung zur Einrichtung einer Beschwerdestelle
144
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.10.– 06.10.2017 BE-0117100402
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung, Gleichstellungsbeauftragte
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV und
Gleichstellungsbeauftragte
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeitsrecht
Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund
als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung
Umgang mit Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb/in der Dienststelle
Rechtspopulistische und ausgrenzende Einstellungen haben nicht nur gesamtgesellschaftlich zugenommen, sondern sind auch in Betrieben und Dienststellen ein zunehmendes Problem. Insbesondere wenn Beschäftigte nichtdeutscher Herkunft am
Arbeitsplatz, in den sozialen Netzwerken oder in der Kantine ausgegrenzt bzw. verächtlich gemacht werden.
Im Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen für die Integrationsarbeit im Betrieb/
in der Dienststelle erarbeitet und konkrete Handlungsperspektiven insbesondere für
die gesetzliche Interessenvertretung entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Begriffsklärungen: Rassismus/Diskriminierung versus Integration und
interkulturelle Verständigung im Betrieb
Rechtliche Möglichkeiten gegen diskriminierendes/rassistisches Verhalten im
Betrieb/in der Dienststelle, Pflichten des Arbeitgebers zur Integration der
Beschäftigten mit Migrationshintergrund
Maßnahmen und Strategien zur Integration, rechtlichen Gleichstellung, sozialen
Partizipation (z.B. durch Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen)
Argumente und Aktionen gegen diskriminierendes/rassistisches Verhalten und
fremdenfeindliche Tendenzen
Übersicht: Netzwerke und Beratungsstellen zur Unterstützung gegen
Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung im Betrieb
Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
30.01.– 01.02.2017 2100-1701303
Walsrode
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
800,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
145
Arbeitsrecht
Einstellung und Beschäftigung von Geflüchteten
in Betrieben und Unternehmen der Privatwirtschaft
Vertreter der deutschen Wirtschaft starteten im Februar 2016 eine Initiative zur Integration von Geflüchteten: Finanzdienstleistungs-, Post- und Telekommunikations- sowie
Luftverkehrsbetriebe bieten Ausbildungs-, Praktikums- und Arbeitsplätze. Andererseits
gibt es Forderungen, Geflüchtete aus dem Geltungsbereich des Mindestlohns herauszunehmen und Tarifstandards abzusenken.
Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigung von Geflüchteten?
Wie können geeignete Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten identifiziert
werden? Welche Qualifikationen sind Voraussetzung, und wie können diese erworben
werden? Wie kann Lohndumping verhindert werden? Was kann man gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus im Betrieb tun? Wie kann Integration am Arbeitsplatz
aktiv gestaltet werden?
Im Seminar werden diese und andere Fragen zur Beschäftigung und Integration von
Geflüchteten behandelt und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats dargestellt (z.B.
bei der Feststellung des Personalbedarfs, bei Stellenausschreibungen, Eingruppierungen, der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen usw.).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechte und Aufgaben des Betriebsrats im Zusammenhang
mit der Beschäftigung und Integration ausländischer
Arbeitnehmer/-innen
Rechtliche Voraussetzungen der Ausbildung oder Beschäftigung von Geflüchteten
Möglichkeiten und Instrumente, um Personalbedarf festzustellen
(z.B. Demografieanalyse, Arbeitszeitstatistiken)
Qualifizierungskonzepte zur Integration von Geflüchteten im Betrieb
(z.B. zur interkulturellen Zusammenarbeit)
Musterbetriebsvereinbarung zur Integration und Beschäftigung von Geflüchteten
146
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
31.05.– 02.06.2017 BE-0117053108
Berlin (Wannsee)
Betriebsratsmitglieder,
Mitglieder der JAV
04.10.– 06.10.2017 2100-1710043
Walsrode
Referent
Herbert Bühl
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeitsrecht
Eingliederung von und Arbeit mit Geflüchteten im öffentlichen Dienst
und in sozialen Einrichtungen
Im öffentlichen Dienst wurden in der Vergangenheit enorm viele Vollzeitstellen abgebaut. Die Aufgaben, die mit der Aufnahme, Betreuung und Integration von Flüchtlingen verbunden sind, haben die Arbeitsbelastung zusätzlich erhöht. Viele Beschäftigte
haben nun ihre Belastungsgrenze erreicht.
In den letzten Monaten hat der öffentliche Dienst reagiert; Bund, Länder und Kommunen sowie soziale Dienstleister haben neue Beschäftigte eingestellt. Auch für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund sollen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst entstehen.
Dies darf jedoch nicht über „zusätzliche Arbeitsgelegenheiten“, Ein-Euro-Jobs oder
unter Absenkung des gesetzlichen Mindestlohns erfolgen.
Die gesetzliche Interessenvertretung muss daher bei Einstellungen prüfen, ob die Eingruppierung stimmt und ob die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Regelungen
und den Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick: Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen
(z.B. zu Eingruppierung oder zum Arbeits- und Gesundheitsschutz) bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen in
der Arbeit mit Flüchtlingen
Überblick: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Integration
von Geflüchteten am Arbeitsplatz
Zulässigkeit von Ein-Euro-Beschäftigung
Programm zur sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales
Möglichkeiten der Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten
und Geflüchteten
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
29.05.– 31.05.2017 BE-0117052902
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
147
Arbeitsrecht
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats
Der Umfang der Leiharbeit in den Betrieben und Dienststellen steigt von Jahr zu Jahr.
Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen
Leiharbeitnehmer/-innen deutlich weniger, und rechtliche Schutzbestimmungen werden faktisch umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten
AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber auf (Schein-)Werkverträge.
In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen
Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definitionen und Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von
Leiharbeit und Werkverträgen
Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung
Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der Randbelegschaft
Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung
Tarifvertragliche Regelungen (z.B. MTV Zeitarbeit)
Gesetzliche Vorgaben (AÜG, SGB III, EU-Richtlinie 2008/104/EG)
Aktuelle Rechtsprechung
148
Termin/Ort
Sem.-Nr.
10.07.– 12.07.2017 BE-0117071003
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Arbeitsrecht
(Zu) lange krank – (zu) häufig krank: Ende der Beschäftigung?
Krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und
zwangsweise Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand von Beamtinnen und Beamten nehmen zu. Betriebs- und Personalräte sind bereits im Vorfeld von Kündigungen
oder Einleitungen von Zurruhesetzungsverfahren gefordert, denn die betroffenen
Beschäftigten benötigen Unterstützung. Für die Interessenvertretung ist es wichtig,
genau darauf zu achten, eine Zustimmungsverweigerung richtig zu begründen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der Beschäftigten
Welche Rolle spielt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
Beteiligung aller im Betrieb/in der Dienststelle vertretenen Interessenvertretungen
Verfahren beim Integrationsamt
Voraussetzungen des Zurruhesetzungsverfahrens
Rechte und Möglichkeiten des Betriebs-/Personalrats im Beteiligungsverfahren
Die „richtige“ Zustimmungsverweigerung und das Verfahren bei Nichteinigung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
22.05.– 24.05.2017 BE-0117052206
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
149
Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht
Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit
Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend
interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche)
Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden.
Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zum (u.a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzrecht, zur Leiharbeit, zum Betriebsübergang sowie zum Urlaubsrecht.
Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen
Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.07.– 07.07.2017 BE-0117070303
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent/-in
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
150
Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht sowie deren
Umsetzung in die behördliche und betriebliche Praxis erläutert. Die Teilnehmenden
lernen die wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Tendenzen der Rechtsprechung
kennen. Die Entwicklung des Beamtenrechts vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen und aktueller Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung und im Dienstrecht
bildet dabei einen weiteren Schwerpunkt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.04.– 26.04.2017 BE-0117042404
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
151
Arbeitsrecht
Seminarreihe:
Recht haben und Recht bekommen
Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte
Wirksame Interessenvertretung besteht u.a. in der situationsangemessenen Anwendung rechtlicher Normen. Beteiligungsrechte im Personalvertretungsgesetz und im
Betriebsverfassungsgesetz normieren betriebliche Situationen, die in ihrer personalen,
sozialen, organisationskulturellen und politischen Beschaffenheit erst verstanden
werden müssen, damit rechtliche Bestimmungen situationsangemessen angewendet
werden können.
Es genügt nicht, rechtliche Bestimmungen zu kennen. Die betriebliche Situation muss
in ihren verschiedenen thematischen Facetten erkannt werden, um rechtlich abgesicherte und betriebspolitisch wirksame Handlungsmöglichkeiten zu finden.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
10.07.– 14.07.2017 BE-0117071001
Berlin (Wannsee)
Teil 1
Betriebs-/Personalratsmitglieder
14.01.– 17.01.2018 BE-0118011402
Berlin (Wannsee)
Teil 2
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
Teil 1: 975,00 €
Teil 2: 795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine verbindliche Teilnahme an beiden, aufeinander
aufbauenden Seminaren
wird vorausgesetzt.
152
Arbeitsrecht
Seminarreihe:
Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen
Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung
Was können Betriebs- und Personalräte bei einer anstehenden unternehmensinternen
Umstrukturierung, bei einer Rechtsformänderung oder bei Outsourcing tun? Welche
Handlungsmöglichkeiten bieten ihnen die Gesetze?
Diese Seminarreihe, bestehend aus zwei aufeinander aufbauenden Seminaren, bietet
Ihnen eine aktuelle Zusammenstellung von Gestaltungsoptionen aus den Bereichen
Weiterbildung, Beratung und Projektarbeit an.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
26.06.– 30.06.2017 BE-0117062603
Berlin (Wannsee)
Teil 1
Betriebs-/Personalratsmitglieder
22.01.– 24.01.2018 BE-0118012204
Berlin (Wannsee)
Teil 2
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
Teil 1: 975,00 €
Teil 2: 795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine verbindliche Teilnahme an beiden, aufeinander
aufbauenden Seminaren
wird vorausgesetzt.
153
Sozialrecht
Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung
Angefangen von der Mitbestimmung bei der Einstellung bis hin zur Beendigung des
Arbeitsverhältnisses – überall bestehen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht. Damit Sie sicher in den unterschiedlichen Rechtsgebieten agieren können,
bietet Ihnen dieses Seminar einen grundlegenden Einstieg in die Hauptaspekte des
Sozialrechts und deren Umsetzung in die Interessenvertretungsarbeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der sozialen Sicherung, Regelungsschwerpunkte und Aufbau
Stellung des Sozialrechts im Rechtssystem
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtlichen Folgen
Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen, z.B. Kurzarbeit,
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
Sozialrechtliche Aspekte bei Leiharbeit, Minijobs und Befristungen
Transfermaßnahmen
Sozialrecht und Möglichkeiten der Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung
der gesetzlichen Interessenvertretung
Aktuelle Rechtsprechung
154
Termin/Ort
Sem.-Nr.
28.08.– 01.09.2017 BE-0117082804
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Sozialrecht
Renten- und Sozialversicherungsrecht
Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte!
Meine Rente muss zum Leben reichen. Traum oder Wirklichkeit? Stimmt es noch:
Die Rente ist sicher? Betriebs- und Personalräte müssen wissen, was im Rentenrecht
„gespielt“ wird, um die Kolleginnen/Kollegen informieren zu können und pragmatische Lösungen zu finden.
Dies Seminar befasst sich gezielt mit den Kernthemen des Renten- und Sozialversicherungsrechts. Alle Aspekte, die für die täglichen Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung wichtig sind, werden leicht verständlich vermittelt. Anhand konkreter Berechnungsbeispiele werden wertvolle Tipps gegeben, um die Kollegen in der
betrieblichen Praxis kompetent zu beraten und zu unterstützen.
Dabei geht es nicht nur um den „normalen“ Übergang ins schöne Leben als Rentner/
-in. Was passiert z.B. mit der Rentenhöhe bei Arbeitslosigkeit wegen betriebsbedingter
oder sonstiger Kündigung? Wie beeinflusst lange Krankheit meine Rentenansprüche?
Was erwartet uns im Fall von Berufsunfähigkeit?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.08.– 25.08.2017 BE-0117082104
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder
der Schwerbehindertenvertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Ob Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung: Dieses Seminar hilft, die wichtigsten Leistungen der Sozialversicherung zu überschauen und zu verstehen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Sozialversicherung als Bestandteil der sozialen Sicherung
Die Versicherungsträger: Welche Risiken sind wo versichert?
Die Anspruchsberechtigten: Wer ist versichert?
Mini- und Midi-Jobs: Wie sind diese Kollegen versichert?
Wie funktioniert die Finanzierung der Sozialversicherung und von Leistungsfällen?
Wie werden sozialversicherungsrechtliche Ansprüche durchgesetzt?
Spezialfälle: Sozialrechtliche Folgen der Beendigung oder des Ruhens eines
Arbeitsverhältnisses
Flexibel in die Rente – Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen
155
Betriebliche Sozialpolitik
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Termin/Ort
06.02.– 08.02.2017 1300-1702065
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Zeit ist ein knappes Gut, dessen Organisation und Verteilung weitreichende Konsequenzen für alle Lebensbereiche hat. Es verwundert daher nicht, dass das Thema „Arbeitszeit“ bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und ihren Interessenvertretungen einen
hohen Stellenwert hat.
28.08.– 01.09.2017* BE-0117082806
Berlin (Wannsee)
Branche/Bereich
Ziel dieses Seminars ist es, die Gestaltungsspielräume für eine vereinbarkeitsgerechte
Arbeitszeitpolitik aufzuzeigen sowie die Beteiligungsrechte und die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung darzustellen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Darstellung des rechtlichen Anspruchs auf Berücksichtigung der familiären
Interessen von Beschäftigten im Beruf
Praktische Umsetzung des Anspruchs durch Arbeitszeitmodelle, Einrichtung von
betrieblichen Kindergärten etc.
Ansprüche im Rahmen von Rückkehrrechten aus der Elternzeit bzw. Pflegezeit
Arbeitszeitreduzierung – gesetzliche und tarifliche Ansprüche
Familiengerechte Arbeitszeiten – individuelle Ansprüche und kollektive
Gestaltungsmöglichkeiten
Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
156
Sem.-Nr.
Zielgruppe
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
Paula-Thiede-Ufer: 755,00 €
Wannsee: 975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
* intensiv
Arbeitszeit
Entgrenzung von Arbeit und Freizeit – wenn aus Selbstbestimmung
Selbstausbeutung wird
Die Grenzen zwischen Arbeitsort, Arbeitszeit und Freizeit verschieben sich. Moderne
Kommunikationstechnologien ermöglichen eine permanente Erreichbarkeit von Beschäftigten sowie die Arbeit zu jeder Zeit und von jedem Ort.
Arbeitgeber fordern die Auflösung der Regelarbeitszeit sowie das Aufweichen des
Achtstundentags. Feste und aus Sicht der Arbeitgeber „starre“ Arbeitszeitmodelle
gelten als Bremse für die immer wieder angeführte dringend benötigte Flexibilität,
die das Zeitalter der Digitalisierung und das Arbeiten 4.0 mit sich bringen, und auch
die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz seien nicht mehr zeitgemäß
und müssten angepasst werden.
Für die Beschäftigten kommt es zur räumlichen und zeitlichen Vermischung der verschiedenen Lebensbereiche und zu einer Einschränkung des Privatlebens; gesundheitliche Belastungen nehmen zu.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Entgrenzung der Arbeit durch unternehmerische Entscheidungen,
indirekte Steuerung, Digitalisierung und Einsatz neuer Arbeitsinstrumente
Auswirkungen auf die Beschäftigten
Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der
„flexiblen“ Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung
Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen, z.B. für arbeitsorganisatorische Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Modelle der beschäftigtenorientierten flexiblen und sozialverträglichen Arbeitszeit, Maßnahmen der Arbeitsorganisation
Kommunikation und Zusammenarbeit der Beschäftigten unter den Bedingungen
der entgrenzten Arbeit
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung zur Stärkung der Abgrenzung der Erwerbsarbeit vom Privatleben
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.11.– 15.11.2017 BE-0117111303
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
157
Arbeitszeit
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema
„Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
verschaffen wollen.
Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema „Arbeitszeit“.
Begriffe (z.B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten
Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen
Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium im Rahmen
der Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Arbeitszeitregelungen
aktiv nutzen zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Übersicht über die rechtlichen Grundlagen
Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung
Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen
Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen
(mit Beispielen)
Definition des Begriffs „Arbeitszeit“: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
Überstunden, Mehrarbeit usw.
Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen
Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen
(Vor- und Nachteile)
Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung
158
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.07.– 28.07.2017 BE-0117072404
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Arbeitszeit
Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?
Grundzüge der Dienstplangestaltung
Heute Früh-, morgen Spät-, übermorgen Nachtschicht? Kann ich mich auf meine
Dienst- bzw. Schichteinteilung verlassen? Wie lange im Voraus kann ich meine Arbeitsund Freizeit planen? Macht mein Körper das noch lange mit?
Klare und verlässliche Regelungen zur Arbeitszeit spielen in Betrieben und Dienststellen mit Schichtdiensten eine wesentliche Rolle für die Beschäftigten. Sie entscheiden
über Belastung und Erholung, Zufriedenheit oder Krankheiten. Deshalb ist es wichtig,
dass Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der
Arbeitszeiten wahrnehmen.
In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für das Handeln der Interessenvertretung besprochen. Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle werden vorgestellt und
deren Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen gemeinsam erarbeitet. Daraus
entwickeln sich Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Dienst- und
Schichtplangestaltung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung
Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, Tarifverträge: Basis für die Gestaltung von
Dienst- oder Schichtplänen
Gesundheitsgefährdung durch Arbeitszeit: Krank machende Faktoren und Veränderungsmöglichkeiten
Überblick: Arbeitszeitmodelle im Schichtdienst
Grundlagen für die Dienstplanerstellung und -gestaltung
Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung
Absichern der Einhaltung der Vereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.10.– 13.10.2017 1300-1710092
Berlin (Mitte)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
159
Arbeitszeit
Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit beschäftigt bereits seit vielen Jahren die Arbeitswelt. Unübersehbar ist der Wandel weg von festen und langfristigen Vorgaben hin
zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit. Die damit verbundenen Risiken für die
Arbeitnehmer/-innen (überquellende Arbeitszeitkonten, entgrenzte Arbeitszeiten,
Selbstausbeutung bei Vertrauensarbeitszeit) sind allen bekannt und lösen vielfältige
Diskussions-, Handlungs- und Korrekturbedarfe aus.
Ziel des Seminars ist es, sich mit den Chancen und Risiken moderner Arbeitszeitinstrumente auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck werden Grundkenntnisse vermittelt
und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Geschichte der Flexibilisierung der Arbeitszeit in Europa und speziell in Deutschland
Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht
Darstellung von bestehenden Modellen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit
(z.B. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit)
Möglichkeiten der Sicherung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten
Arbeitszeitkonten als Gestaltungsinstrument flexibler Arbeitszeit
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretung
160
Termin/Ort
Sem.-Nr.
29.05.– 02.06.2017 BE-0117052901
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen
zu betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.04.– 05.04.2017 2100-1704032
Soltau
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Werden Arbeitsbedingungen, Entgelt etc. abschließend in Tarifverträgen geregelt,
haben diese Vorrang vor betrieblichen Regelungen, es sei denn, Öffnungsklauseln
lassen ausdrücklich spezielle betriebliche Regelungen zu. Häufig ist aber nicht ganz
klar, wie weit die Regelungskompetenz der Betriebsparteien geht und was genau
Inhalt von Betriebs-/Dienstvereinbarungen im Verhältnis zum Tarifvertrag sein kann.
Referent
Tarifwidrig zustande gekommene Betriebs-/Dienstvereinbarungen können im
schlimmsten Fall unwirksam sein, und mögliche Ansprüche von Beschäftigten können
verloren gehen. Für den Abschluss von betrieblichen Regelungen ist es für die gesetzliche Interessenvertretung notwendig, Folgendes zu wissen: Wie weit gehen Tarifvorbehalt und Tarifvorrang? Wie kann man erkennen, wann eine Regelung abschließend
ist oder wann eine Öffnungsklausel vorliegt? Welche betrieblichen Regelungen sind
zulässig?
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Dr. Peter Renneberg
Branche/Bereich
alle
Freistellung
Seminargebühr
760,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kompakter Überblick über die Grundlagen des Tarifvertragsrechts
Begriffsklärung: Günstigkeitsprinzip, Öffnungsklausel, Tarifvorbehalt, Regelungssperre und Tarifvorrang
Tarifvertragliche Regelungsgrenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Folgen des Überschreitens der Regelungsgrenzen für das Bestehen der Betriebs-/
Dienstvereinbarung
Wirksamkeit von Ansprüchen der Beschäftigten aus tarifwidrigen Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Rechtsprechung zum Verhältnis Tarifvertrag – Betriebs-/Dienstvereinbarung
Zuständigkeit der Einigungsstelle in mitbestimmungspflichtigen, aber tarifwidrigen
Angelegenheiten
161
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen
Tarifverhandlungen gehören zum Alltagsgeschäft der Gewerkschaften und beeinflussen auch die Arbeit von Interessenvertretungen. Wie ist die Stellung des Betriebsrats, wenn in Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen Druck gemacht
werden soll?
Das Seminar befasst sich ausführlich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit
Tarifrunden, Warnstreik und Streik entstehen können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Funktionsfähigkeit und Tätigkeit des Betriebsrats im Arbeitskampf
Friedenspflicht des Arbeitgebers und der Interessenvertretung
gemäß § 74 Abs. 2 BetrVG
Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während des Arbeitskampfs
Die Mitbestimmung der Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten
während des Arbeitskampfs
Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten
während des Arbeitskampfs: Arbeitszeitfragen, Überstunden, Kurzarbeit
Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskämpfen und
Warnstreiks
162
Termin/Ort
Sem.-Nr.
01.02.– 03.02.2017 BE-0117020106
Berlin (Wannsee)
11.09.– 13.09.2017 1300-1709112
Berlin (Ostbahnhof)
04.10.– 06.10.2017 BE-0117100403
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
Tarifverträge: Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretung
Probleme, Lösungswege und Perspektiven
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.01.– 13.01.2017 BE-0117010905
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Tarifverträge gehören für Betriebsräte und Personalvertretungen zu ihrer täglichen
Arbeit.
Branche/Bereich
Sie lernen in unserem Seminar die wichtigsten Funktionen und Inhalte von Tarifverträgen in ihrer derzeitigen und geschichtlichen Bedeutung kennen. Das Ziel ist nicht
allein die Erweiterung Ihres Fachwissens, sondern ein sicherer Umgang mit dem Thema
durch praxisnahe Vermittlung. Dabei wird der Frage nachgegangen, welche Rolle Tarifverträge für die abhängig Beschäftigten und für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen in der Zukunft spielen können und sollen.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Tarifverträge: Rechtliche und historische Grundlagen
Die Bedeutung der Tarifverträge für abhängig Beschäftigte und für die
Interessenvertretungen
Missachtung der Tarifverträge: Aktuelle Probleme bei der Einhaltung von
Tarifverträgen und der Ausgestaltung der betrieblichen und behördlichen Praxis
Öffnungsklauseln und Verbandsaustritt des Arbeitgebers – was bedeutet das?
alle
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
163
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
Betriebe ohne Tarifbindung
Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Viele Betriebe fallen nicht unter den Anwendungsbereich eines Tarifvertrags, etwa
weil der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist. Was heißt das für die Beschäftigten und
die Arbeit des Betriebsrats? Welche rechtlichen Normen zur Arbeitszeit, zur Entgeltgestaltung oder zum Urlaub kommen zur Anwendung? Welche Möglichkeiten und
Rechte zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen hat der Betriebsrat, und wie kann er
diese durchsetzen? Können tarifvertragliche Regelungen auch über den Arbeitsvertrag oder über Betriebsvereinbarungen gelten?
Im Seminar werden die rechtlichen Voraussetzungen der Anwendung von Tarifverträgen bei Arbeitgebern ohne Tarifbindung oder bei Verbandsaustritt erläutert. Die
Beteiligungsrechte, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur
Schaffung von fairen Arbeitsbedingungen (zum Beispiel durch Betriebsvereinbarungen) werden dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Unterschiede zwischen Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
bezüglich Geltung und Inhalt
Besonderheiten und Folgen bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers – Unterschied zwischen tarifgebundenen und nicht
tarifgebundenen Betrieben
Möglichkeit der Geltung von Tarifverträgen über arbeitsvertragliche
Bezugnahmeklauseln oder über Betriebsvereinbarungen
Umfang und Reichweite der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte in
nicht tarifgebundenen Betrieben (z.B. bei der Mitbestimmung in sozialen
und personellen Angelegenheiten)
Regelungsabreden und Betriebsvereinbarungen als Gestaltungsinstrumente
für das Arbeitsentgelt sowie für faire Arbeitsbedingungen
Durchsetzbarkeit der Rechte des Betriebsrats in Betrieben ohne Tarifbindung
164
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.02.– 08.02.2017 1300-1702064
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für
die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine
Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordert umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis
dieses Tarifvertrags voraus.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.04.– 07.04.2017 1300-1704036
Berlin (b+b)
03.07.– 07.07.2017 BE-0117070304
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem
Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Stellung des TVöD im Rechtssystem
Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags
Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD
Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle
Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle
Seminargebühr
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
895,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Hinweis: Für Vertiefungen – z.B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte
Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
165
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die
Entgeltordnung
Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12,
13 TVöD-Bund und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe,
Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung,
zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen
mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund.
Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte
des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.
166
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.04.– 28.04.2017 1300-1704243
Berlin (b+b)
16.10.– 20.10.2017 BE-0117101605
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
895,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-VKA
Termin/Ort
Sem.-Nr.
23.01.– 27.01.2017 BE-0117012304
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12,
13 TVöD-VKA und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe,
Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Teilnahmevoraussetzungen
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung,
zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung VKA sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit
Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden
Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-VKA. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des
Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.
Freistellung
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
895,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
167
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen
Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die
§§ 12, 13 TV-Länder bzw. TV-Hessen aufgenommen.
168
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.02.– 03.03.2017 1300-1702273
Berlin (b+b)
17.07.– 21.07.2017 BE-0117071705
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre
tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Freistellung
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in
der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe
der Entgelttabellen im TV-L/TV-H. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats.
Seminargebühr
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
895,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert wurden die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung
abgeschlossen.
Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich
in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln.
Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale
Rolle ein.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin
überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar üben,
Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen
und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen
zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht
und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf
den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ auf.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
15.05.– 19.05.2017 1300-1705152
Berlin (b+b)
24.07.– 28.07.2017 BE-0117072403
Berlin (Wannsee)
13.11.– 17.11.2017 1300-1711133
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Eingruppierungsrecht 1“
nach TVöD bzw. TV-L
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
895,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
169
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-/TV-L-Aufbau: Tarifvertragliche Grundlagen der Stufenzuordnung bei
Neueinstellung von Beschäftigten
Das Tabellenentgelt der Beschäftigten im öffentlichen Dienst setzt sich aus der Entgeltgruppe sowie der Stufe innerhalb der Entgeltgruppe zusammen. Eine erstmalige
Zuordnung zu einer Stufe erfolgt bei der Neueinstellung. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten dafür verbindliche Regeln, bei deren Anwendung der Arbeitgeber kein Ermessen hat. Dennoch erfolgt in vielen Fällen einer falsche Stufenzuordnung – oft zum Nachteil der Beschäftigten.
Das Seminar stellt die tarifvertraglichen Grundlagen zur Stufenzuordnung bei der
Neueinstellung von Beschäftigten dar und erläutert das System der Stufenaufstiege
sowie die aktuelle Rechtsprechung (z.B. Europäischer Gerichtshof, Bundesarbeitsgericht). Die Beteiligungsrechte des Personalrats werden aufgezeigt, und anhand von
Praxisfällen wird geübt, wie der Personalrat die richtige Zuordnung überprüfen kann
und wie und mit welchen Gründen gegebenenfalls die Zustimmung zur Stufenzuordnung wirksam verweigert werden kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Einordnung der tarifvertraglichen Regelungen zur Stufenzuordnung in das
Gesamtarbeitsrechtssystem
Regelungen zur Stufenzuordnung im TVöD/TV-L und Klärung von Begriffen
Durchführungshinweise der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zur Anwendung
der Stufenzuordnung
Darstellung der aktuellen Rechtsprechung und deren betrieblicher Umsetzung
Bedeutung der Stufenzuordnung für die Beschäftigten sowie Möglichkeiten
der Geltendmachung einer tarifkonformen Stufenzuordnung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats nach BPersVG
sowie den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen
170
Termin/Ort
Sem.-Nr.
19.07.– 21.07.2017 BE-0117071904
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
analog LPersVG
Seminargebühr
895,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Der TVöD trägt mit einer Reihe von Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitszeitmodellen
und -gestaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei. Neben
der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen.
Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen
sowie die Definitionen und Erläuterungen der unterschiedlichen Regelungen und
Begriffe des TVöD zu diesem Thema. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen
Dienst-/Betriebsvereinbarung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung
Regelungen und Begriffe zur Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit,
Wechselschicht und Bereitschaftsdienste, Überstunden und Mehrarbeit, Arbeitszeitkorridor, Rahmenarbeitszeit und Gleitzeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitfaktorisierung
Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Arbeitszeitgestaltung
Regelungsnotwendigkeiten und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeitgestaltung
Formen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
13.03.– 15.03.2017 1300-1703133
Berlin (b+b)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
06.11.– 10.11.2017* BE-0117110605
Berlin (Wannsee)
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
Berlin (b+b): 720,00 €
Berlin (Wannsee): 895,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
* intensiv
171
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und
weiteren TV-L-Anwendern. Teilweise wird er durch landesbezirkliche Regelungen
ergänzt. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln führt dazu, dass Personal- und
Betriebsräte umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen
müssen. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende Erläuterung
und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
172
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.04.– 07.04.2017 BE-0117040302
Berlin (Wannsee)
09.10.– 13.10.2017 1300-1710094
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
895,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der
gesetzlichen Interessenvertretung.
In diesem Seminar können Sie Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied
einer gesetzlichen Interessenvertretung herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund
steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von
„gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat,
MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Das Arbeitsschutzsystem
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Elemente eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele
Termin/Ort
Sem.-Nr.
20.02.– 24.02.2017 1300-1702204
Berlin (Siemensstadt)
15.05.– 19.05.2017 BE-0117051503
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
173
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung
für Fortgeschrittene
Sie haben in Ihrem Betrieb bereits Initiativen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestartet? Sie sind dabei aber als Interessenvertretung auf Umsetzungsbarrieren gestoßen und suchen nun nach wirksamen Hebeln, den Prozess voranzutreiben? Sie verfügen auch über Erfahrungen und Kenntnisse im betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz und möchten diese vertiefen?
Dann ist dieses Seminar genau das richtige für Sie! Hier erhalten Sie hilfreiche Hinweise
für wirksame Instrumente und Vorgehensweisen. Ausgehend von den betrieblichen
Bedingungen der Teilnehmenden werden im Seminar passgenaue Umsetzungsstrategien entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bestandsaufnahme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben der
Teilnehmenden
Fördernde und hemmende Faktoren
Sensibilisieren, überzeugen, Mitbestimmungsrechte durchsetzen
Gesundheits- und Prozessmanagement, Prävention, Gesundheitsförderung, BEM, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit,
Demografiefestigkeit o.Ä.
Handlungsschwerpunkte im Betrieb auswählen: Problembrennpunkte?
Arbeitsschutzorganisation? Gefährdungsbeurteilung?
Was ist zur Verbesserung notwendig? Entwicklung eines Umsetzungsplans für das
Gremium
Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Regelungsinhalte, Verhandlung, Einigungsstelle
Neueste Rechtsprechung
Bringen Sie Ihre evtl. bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen bitte zwecks
kritischer Überprüfung mit!
174
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.10.– 06.10.2017 1300-1710041
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Vorkenntnisse und Erfahrungen im betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) –
Überblick und Regelungsbedarf
Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84
Abs. 2 SGB IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für den Betriebs-/Personalrat
und gilt für alle Beschäftigten.
Das Eingliederungsmanagement soll alle Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis
zur Rente sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist somit ein Teilaspekt
der betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für den Betriebs-/Personalrat eine wichtige Aufgabe.
Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des
Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.02.– 10.02.2017 BE-0117020606
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
19.06.– 23.06.2017 1300-1706193
Berlin (Siemensstadt)
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder
der Schwerbehindertenvertretung
25.09.– 29.09.2017 BE-0117092503
Berlin (Wannsee)
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
175
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der
praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und
Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren.
Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus
und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele,
Erfolgsfaktoren, Konsequenzen
Rechtsprechungsübersicht: z.B. BEM und personenbedingte Kündigung;
Rechte und Pflichten der Interessenvertretung
Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen
Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training:
Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des Verhandelns
nach dem „Harvard-Konzept“)
Präventionsauftrag
BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ einer bereits bestehenden
Betriebs-/Dienstvereinbarung
Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe
dazu) im Seminar zu überprüfen.
176
Termin/Ort
Sem.-Nr.
08.05.– 12.05.2017 BE-0117050804
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch eines BEM-Grundlagenseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem
Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe überprüfen wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits
vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen.
Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche Fragen wie z.B.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen einer
Betriebs-/Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll oder
eher riskant? Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein?
Das Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung
zum BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung hin zu entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch und zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von
Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.04.– 07.04.2017 1300-1704035
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM
Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus?
Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung;
welche Beteiligungsrechte sind betroffen?
Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche
an eine Vereinbarung
Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung:
Wer organisiert den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels,
Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder
177
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation sowie schlechte Personalführung und Ähnliches sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf
das Problem; erste Betriebe arbeiten an Präventionsmaßnahmen.
Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen
und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder psychische Erkrankungen
zusammenwirken.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bedeutung der Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen: Ursachen (z.B. Arbeitsverdichtung, indirekte Steuerung)
und mögliche Folgen für die Beschäftigten
Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen
Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung,
Qualitätskriterien, Praxisbeispiele, Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten)
Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung beim Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Mögliche Bündnispartner für die Beratung und Unterstützung von Interessenvertretungen
Psychische Belastungen abbauen: Überblick über theoretische und praktische
Präventionsansätze
178
Termin/Ort
Sem.-Nr.
30.01.– 03.02.2017 BE-0117013002
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
12.06.– 16.06.2017 BE-0117061206
Berlin (Wannsee)
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
27.11.– 01.12.2017 BE-0117112702
Berlin (Wannsee)
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Vorherige Teilnahme am
Grundseminar „Gesunde Arbeit – gesunder
Betrieb“empfohlen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz –
Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
Termin/Ort
10.07.– 14.07.2017 BE-0117071002
Berlin (Wannsee)
Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen.
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
20.11.– 24.11.2017 1300-1711204
Berlin (Mitte)
Branche/Bereich
Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar
diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten.
Die Teilnehmenden erwerben Handlungskompetenz für die Initiierung und Begleitung
einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren
Beurteilung
Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente,
Qualitätskriterien, Durchführende
Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen,
umsetzen, dokumentieren und kontrollieren
Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte
durchsetzen
Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung
Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener
Vereinbarungen
Sem.-Nr.
20.03.– 24.03.2017 1300-1703203
Berlin (Siemensstadt)
Zielgruppe
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Empfehlung: Vorherige
Teilnahme an einem Grundlagenseminar zu psychischen Belastungen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
179
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen!
Mittlerweile werden die psychischen Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Trotzdem stellt sich oft die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden kann. Die aufwändige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden.
Die Interessenvertretung ist enttäuscht, die Beschäftigten reagieren verärgert. Dabei
gibt es gute Möglichkeiten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (oder auch
unabhängig davon) Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die tatsächliche
Veränderungen bewirken.
Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretung lassen sich
Maßnahmen auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig
zeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung, bei daraus abzuleitenden
Maßnahmen sowie bei deren Durchsetzung
Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen
Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten
Wo liegen Ursachen von Belastungen, und wie können sie beseitigt werden?
Wie die verbleibenden Belastungen möglichst gering halten und die Ressourcen
bei der Arbeit stärken?
Verfahren zur Entwicklung von passenden betrieblichen Maßnahmen aus den
Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen
Ein Seminar für Praktiker/-innen mit Vorkenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes.
180
Termin/Ort
Sem.-Nr.
26.04.– 28.04.2017 2100-1704261
Boltenhagen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent/-in
Michael Gümbel,
Anne Tenbruck
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Empfehlung: Vorherige
Teilnahme an einem Seminar zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
890,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion
Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt seine Spuren: Die Folgen von Leistungsverdichtung am Arbeitsplatz, z.B. durch Mehrarbeit, kann heutzutage jede/-r Beschäftigte
selbst spüren. Die negativen Konsequenzen daraus schlagen immer häufiger gesundheitlich und auch wirtschaftlich zu Buche – Schäden, welche Arbeitgeber, Sozialversicherungen, Staat und letztlich alle Beschäftigten tragen müssen.
Betriebsräten, Personalräten und SBVen, die hier aktiv werden wollen, bietet dieses
Seminar einen Ansatz. Es führt Sie gezielt an das Thema Burn-out heran und und klärt,
welche Verantwortung der/die Einzelne trägt und welche Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Zudem werden Ihnen Wege zur Prävention und Hilfsangebote für akut
Betroffene aufgezeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wenn nichts mehr geht: Theorie zur Burn-out-Symptomatik
Symptome von Burn-out in Abgrenzung zu Depression und Sucht differenziert
wahrnehmen
Was alle wissen müssen: Aufklärung im Betrieb
Präventionsmaßnahmen im Betrieb planen und durchführen
Gestaltungs-, Hilfs- und Interventionsmöglichkeiten von gesetzlichen
Interessenvertretungen bei der Burn-out-Problematik – Chancen und Grenzen
Gespräche mit Betroffenen führen: Krisenintervention, Notfallhilfe, Lotsen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.09.– 15.09.2017 1300-1709113
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder
der Schwerbehindertenvertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
181
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wertschätzung und Anerkennung als Motivations- und Gesundheitsfaktoren
im Arbeitsleben
Der Mangel an Wertschätzung wird von Beschäftigten in Umfragen an erster Stelle
beklagt. Betriebs- und Personalratsmitglieder sind als Interessenvertreter/-innen der
Beschäftigten täglich mit diesem Problem konfrontiert.
Doch wie können Sie entscheidend dazu beitragen, eine wertschätzende Unternehmenskultur im Interesse der Kolleginnen und Kollegen zu etablieren? Und warum
lassen sich Folgen wie Burn-out, innere Kündigung, höhere Fehlzeiten, sinkende
Leistungen und das Abwandern von Fachkräften durch ein wertschätzendes Miteinander nachhaltig abwenden?
Diese Fragen beantwortet Ihnen das Seminar. Sie erlangen fundiertes Wissen über
die Wirkzusammenhänge von Wertschätzung, Motivation, psychischer Gesundheit
und Leistungsfähigkeit. Wir erarbeiten konkrete Lösungsansätze für Ihre Aufgaben
an der Schnittstelle zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber, mit denen Sie
auch schwierige Situationen erfolgreich meistern können – sei es bei Vermittlungsgesprächen oder in Veränderungsprozessen.
Wertschätzung führt zu Wertschöpfung, die sich in der Zufriedenheit der Beschäftigten, im Sinken krankheitsbedingter Fehlzeiten sowie letztlich im Unternehmenserfolg
widerspiegelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Vermittlung von Wirkzusammenhängen zwischen Wertschätzung, Motivation und
psychischer Gesundheit
Ausdrucksformen der Wertschätzung kennenlernen
Selbstwertschätzung als Basis entwickeln
Wertschätzende Kommunikationstechniken an Fallbeispielen aus der Praxis erproben
Konfliktsituationen wertschätzend meistern
182
Termin/Ort
Sem.-Nr.
19.06.– 23.06.2017 BE-0117061904
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Stimmt das Klima noch?
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu – Kolleginnen oder Kollegen, die
absichtlich wichtige Arbeitsinformationen vorenthalten, üble Gerüchte, die plötzlich
gestreut werden ...
Was häufig so schleichend beginnt, kann sich im Geheimen oft ausweiten, bis plötzlich nichts mehr geht: Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile
für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind
Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte
Umgangsformen.
Die gesetzliche Interessenvertretung ist aufgefordert, den Beteiligten hilfreich zur
Seite zu stehen. Daher werden Ihnen in diesem Seminar speziell dazu Hilfestellungen
gegeben, um Mobbingsituationen zu erkennen und Möglichkeiten der Prävention zu
erarbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ursachen und Verlaufsformen von Mobbingprozessen
Bossing
Möglichkeiten der Hilfe und Prävention
Was können gesetzliche Interessenvertretungen tun?
Elemente von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.11.– 10.11.2017 BE-0117110607
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
183
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Jetzt wird’s gefährlich – jetzt ist es genug!
Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen
Immer mehr Arbeitsbelastung durch Personalmangel, Defizite bei der Organisation
des Personaleinsatzes durch den Arbeitgeber oder andauernde Mehrarbeit: Vor allem
in den Sozial-, Gesundheits- und Erziehungsberufen führt das zu Fehlern in der Erledigung von Arbeitsaufgaben und hat negative Folgen für alle Beteiligten.
In diesem Seminar geht es darum, Ihnen aufzuzeigen, welche zivil-, straf- und arbeitsrechtlichen Folgen es haben kann, wenn Beschäftigte Fehler im Rahmen ihrer Arbeit
machen und welche Möglichkeiten Sie den Kolleginnen und Kollegen bieten können,
um sich effektiv zu schützen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zivil-, Straf- und Arbeitsrecht – wer haftet für Fehler durch Arbeitsüberlastung?
Praktische Handlungsmöglichkeiten
184
Termin/Ort
Sem.-Nr.
22.05.– 24.05.2017 BE-0117052205
Berlin (Wannsee)
04.10.– 06.10.2017 BE-0117100404
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine
fundierte Orientierungshilfe. Sie erhalten hier praktische Tipps und Anregungen für
ein wirkungsvolles Engagement.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
01.11.– 03.11.2017 1300-1711011
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Im Fokus stehen die Fragen: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung
der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmervertreter im ASA darauf hinwirken?
Teilnahmevoraussetzungen
Außerdem werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise
Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit
verwalten, Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte,
realistische Zielsetzung, Umsetzungsschritte planen
Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter
im ASA
Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung
und übrigen Arbeitsschutz-Akteuren: Wer ist zuständig? Wer unterstützt uns? Wie
können wir über die Akteure und deren Engagement mitbestimmen?
Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure (Arbeitgeber, Fachkraft für
Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.)
Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 und 2 (Kurzüberblick)
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
185
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die
Interessenvertretung!
Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in
Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Damit sollen Beschäftigte vor Gefährdungen, die aus dem Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte
entstehen, geschützt werden. Seit 2013 gibt es in Form der „Technischen Regeln“
(welche die alten Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) konkrete Vorgaben für
zentrale Fragen – wie Raumabmessungen, Temperatur, Lüftung, Beleuchtung, Pausen- und Sanitärräume, Fluchtwege, Brandschutz u.a.m.
Die gesetzliche Interessenvertretung ist nun gefordert, die Einhaltung der konkreten
Vorschriften zu überwachen und im Rahmen ihrer Mitbestimmung Gestaltungsspielräume zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu nutzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die ArbStättV und Technische Regeln Arbeitsstätten (ASR)
Grundlegendes Rechtsgefüge im Arbeitsschutz, rechtliche Verbindlichkeiten
ASR: Raumabmessungen, Pausen- und Sanitärräume, Erste Hilfe, Verkehrswege,
Fluchtwege, Lüftung, Raumtemperatur/Sommerhitze, Beleuchtung, Brandschutz
u.a.m.
Rechtsgrundlagen der Mitgestaltung durch die Interessenvertretung
Mitbestimmungsrechte des Betriebs-/Personalrats bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen
Zusammenarbeit mit inner-/außerbetrieblichen Arbeitssicherheitsfachleuten
186
Termin/Ort
Sem.-Nr.
12.06.– 16.06.2017 BE-0117061205
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Vorherige Teilnahme am
Grundseminar „Gesunde
Arbeit – gesunder
Betrieb“empfohlen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mutterschutz – Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Novelliertes Mutterschutzgesetz: betriebliche Umsetzung, Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Für werdende oder stillende Mütter gelten spezielle Schutzvorschriften, um die Frau
und das Kind vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsschädigungen zu bewahren. Eine vorausschauende Umsetzung trägt dazu bei, Konflikte oder vorschnelle Beschäftigungsverbote zu verhindern, wenn eine Beschäftigte ihre Schwangerschaft
bekannt gibt.
Das Seminar erläutert in kompakter Form die entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen
Vorschriften. Im Zentrum steht dabei das novellierte Mutterschutzgesetz mit zahlreichen wichtigen Änderungen, dessen Inkrafttreten für Anfang 2017 geplant ist.
Möglichkeiten der praktischen betrieblichen Umsetzung (Schwerpunkt: Arbeitsgestaltung) werden anhand von Fragen der Teilnehmenden diskutiert. Daneben werden die
Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
sowie ihre Gestaltungsmöglichkeiten erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften zum Mutterschutz;
novelliertes Mutterschutzgesetz
Überblick über die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz
vor Gesundheitsschädigungen schwangerer Frauen und des werdenden Kindes
Einbindung des Mutterschutzes in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung
Aufgaben, Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten
der gesetzlichen Interessenvertretung
Weitere Schutzmaßnahmen, z.B. vor Benachteiligung am Arbeitsplatz
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, Frauenund Gleichstellungsbeauftragte
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/JAV-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 10 Abs. 5 BGleiG, analog
Regelungen der Länder
Seminargebühr
550,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Die Seminartermine
werden veröffentlicht,
sobald das novellierte
Mutterschutzgesetz
verabschiedet ist.
187
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
Aus Angst um ihren Arbeitsplatz gehen Beschäftigte krank zur Arbeit. Arbeitgeber
nutzen Krankenrückkehrgespräche, um Druck auszuüben bzw. die Kündigung vorzubereiten. Krankendaten von Beschäftigten werden systematisch gesammelt; es gibt
Krankenstandssenkung als Zielvorgabe, Prämien für Vorgesetzte, Leitfäden zum
Umgang mit Kranken.
Dennoch: Es bleibt illegal, den Gesundheitszustand auszuspionieren, vertrauliche
Krankendaten zu erfragen und systematisch auszuwerten. Auch widersprechen „Fehlzeitenmanagement“, Krankenrückkehrgespräch u.Ä. dem gesetzlichen Auftrag zum
Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in § 84 Abs. 2 SGB IX.
Wie kann sich die Interessenvertretung für den Schutz der Beschäftigten einsetzen?
Was kann sie gegen eine missbräuchliche Praxis in ihrem Betrieb tun? Im Seminar
informieren wir zu diesen Fragen und skizzieren kurz als Alternative das BEM-Verfahren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zum Umgang mit Kranken im Betrieb: Was ist Unterstützung, was ist Erpressung?
Krankenrückkehr-/Gesundheitsgespräche, Fehlzeitenmanagement u.Ä.: Ziele,
Grenzen zur Illegalität
Arbeitsrechtliche Auswirkungen für Beschäftigte (z.B. „krankheitsbedingte“
Kündigung); Persönlichkeitsrechte
Datenschutz: Wie gegen Erhebung und Missbrauch von Krankendaten vorgehen?
Gesetzliche Präventionspflicht des Arbeitgebers, Betriebliches Eingliederungsmanagement (Kurzüberblick)
Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung,
Rechte der Betroffenen
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit
188
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
06.02.2017
Berlin (b+b)
1300-1702063
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
05.09.2017
1700-1709052
Dresden - InterCityHotel
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Präventionsgesetz 2015: Betriebliche Gesundheitsförderung erweitert
Das Präventionsgesetz soll auch dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
neue Impulse verleihen. Dieser soll durch Maßnahmen der Gesundheitsförderung
ergänzt und stärker mit der gesundheitlichen Aufklärung der Beschäftigten verzahnt
werden.
Hierzu erhalten die Krankenkassen eine neue, wichtige Funktion: Sie und die gesetzlichen Unfallversicherungen sind aufgefordert, Beschäftigte und Arbeitgeber intensiver
als bisher mit konkreten Angeboten zu unterstützen und dabei eng zusammenzuarbeiten.
Neben diesen Unterstützungsangeboten birgt die neue Ausrichtung allerdings auch
gewisse Risiken. So etwa bietet es sich für Arbeitgeber an, ihre Verantwortung für
gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen auf die Beschäftigten abzuschieben
(z.B. durch Trainingskonzepte/-modelle zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit/Resilienz gegen Belastungen am Arbeitsplatz), die sich halt „gesundheitsbewusster verhalten“ sollten. Demgegenüber kann die Interessenvertretung über ihre Beteiligungsrechte dafür sorgen, dass die Priorität auf die Verhältnisprävention gesetzt wird.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.09.2017
Berlin (Ostbahnhof)
1300-1709211
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
335,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Anspruchsgrundlagen der Leistungen der Gesundheitsprävention
Verantwortlichkeiten: Arbeitgeber, Betriebsarzt, Krankenkassen, gesetzliche
Unfallversicherung
Verknüpfung mit bestehenden Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
– Konsequenzen für die Betriebspraxis
Maßnahmen zur betrieblichen Resilienzförderung durch Verhältnisprävention
(§ 4 Nr. 1 ArbSchG)
Verhaltensprävention als Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung?
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der
Bedarfsfeststellung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen,
insbesondere zur Stärkung der Maßnahmen zur Verhältnisprävention
189
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit
Termin/Ort
Die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz hat z.T. erhebliche
Auswirkungen auf die betriebliche Praxis und damit auf die Arbeit der gesetzlichen
Interessenvertretung.
29.05.– 30.05.2017 1600-1705294
Gerlingen (b. Stuttgart)
Das Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung vor, unter Einbeziehung konkreter betrieblicher Problemstellungen der Teilnehmenden. Damit können Sie
Ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand bringen.
Behandelt werden Entscheidungen zum Arbeitsschutzgesetz, insbesondere zur Gefährdungsbeurteilung, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, aber auch zu
sozialrechtlichen Aspekten, z.B. zu Themen wie Arbeitsunfälle, Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeit sowie zu krankheitsbedingten Kündigungen. Daneben
ist auch die grundsätzliche Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung beim
Arbeits- und Gesundheitsschutz Thema.
Die genauen Themen werden auf Basis der aktuellen Rechtsprechung zum Arbeitsund Gesundheitsschutz kurzfristig festgelegt.
Sem.-Nr.
06.03.– 07.03.2017 1600-1703062
Frankfurt am Main Landessportbund Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent/-in
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
650,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
190
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen.
Doch wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo schon jetzt 20 Prozent der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet
werden? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits damit umgehen, dass Ältere anders arbeiten: „Work smarter – not harder!“
Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet dafür verschiedene betriebliche
Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalplanung über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50)
bis hin zur Qualifizierung.
Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele
die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens
Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung
Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit
Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber
Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik
Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung
Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.11.– 10.11.2017 BE-0117110606
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
191
EDV- und Technologieentwicklung
Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung
Technische Entwicklungen im Arbeitsumfeld, wie z.B. Cloud-Computing, VoIP (Voice
over IP), BYOD (Bring your own device), stellen Mitglieder der Interessenvertretung
vor immer neue Herausforderungen. Sie müssen herausfinden, welche Möglichkeiten
die Neuentwicklungen dem Arbeitgeber bieten, klären, was die Unternehmens- bzw.
Dienststellenleitung damit tun will und prüfen, inwieweit bestehende Betriebs-/Dienstvereinbarungen angepasst werden müssen.
Dieses Seminar wird Ihnen Hilfestellungen für diese Aufgaben bieten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Übersicht über aktuelle technische Entwicklungen
Möglichkeiten der Informationsbeschaffung
Regelungsbedarf ermitteln
Überprüfung und Kontrolle bestehender Vereinbarungen
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
192
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
12.06.– 14.06.2017 1300-1706127
Berlin (b+b)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
02.08.– 04.08.2017 BE-0117080203
Berlin (Wannsee)
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
EDV- und Technologieentwicklung
Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.03.– 17.03.2017 BE-0117031306
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Die moderne Daten- und Informationstechnologie und die Digitalisierung der Arbeitswelt bieten ungeahnte Möglichkeiten für einen Informationsaustausch in „Echtzeit“,
schnelle Datenerhebung und Datenspeicherung, Verhaltens- und Leistungskontrollen,
Feststellung des Aufenthaltsortes der Beschäftigten und vieles mehr. Technisch ist
dabei (fast) alles möglich – doch wo liegen die rechtlichen und aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung betriebspolitischen Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung
von personenbezogenen Daten?
Branche/Bereich
Den Datenschutz im Betrieb/in der Dienststelle zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes vor und zeigt u.a. Möglichkeiten und Instrumente der Umsetzung
eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems auf.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen
des Datenschutzes: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundes-/Landesdatenschutzgesetze
Anwendungsbeispiele von technischen Einrichtungen und IT-Systemen zur automatisierten Datenverarbeitung
Zulässigkeit und Grenzen einer Verhaltens- und Leistungskontrolle von
Beschäftigten (z.B. bei Personalinformationssystemen und Videoüberwachung)
Formen und Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik
Darstellung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretung
Erarbeitung von Eckpunkten einer Rahmenbetriebs-/Dienstvereinbarung zum
Datenschutz zum Einsatz von IuK-Technik
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
Seminargebühr
1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
193
EDV- und Technologieentwicklung
Arbeitnehmerdatenschutz 4.0:
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Moderne Technologien sowie die weltweite Vernetzung der Unternehmen ermöglichen
einen globalen Informations- und Datenaustausch sowie eine umfassende Verhaltensund Leistungskontrolle. Welche datenschutzrechtlichen Folgen haben moderne ITSysteme? Wo sind aus Sicht des Betriebsrats die Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung
von personenbezogenen Daten? Ist es überhaupt noch möglich, den Austausch und
das Speichern von Arbeitnehmerdaten zu begrenzen?
Den Datenschutz im Betrieb zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen,
ist zu einer wichtigen Aufgabe des Betriebsrats geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes vor dem Hintergrund der Digitalisierung 4.0 im Überblick dar und zeigt Möglichkeiten und Instrumente der Umsetzung
eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes:
EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz
Grundbegriffe des Datenschutzrechts: Recht auf informationelle Selbstbestimmung, personenbezogene Daten,
Nutzung von Daten usw.
Aktuelle Entwicklung von IT-/Kommunikationssystemen
(Einsatz von Transpondern, CloudComputing, cyber-physische
Systeme in den Dienstleistungsbranchen usw.): Auswirkungen
auf Beschäftigtendatenschutz und Datensicherheit
Nutzung privater Endgeräte als Arbeitsgeräte, Einsatz sozialer Medien –
Datenschutz und Datensicherheit
Rechte des Betriebsrats zur (rechtzeitigen) Mitgestaltung von IT-Systemen
Möglichkeiten der (betrieblichen) Regulierung des Datenaustauschs und des
Beschäftigtendatenschutzes
194
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.04.– 26.04.2017 1600-1704243
Bad Soden-Salmünster Kress Hotel
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
870,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
EDV- und Technologieentwicklung
Arbeitnehmerdatenschutz 4.0:
Termin/Ort
Sem.-Nr.
28.08.– 30.08.2017 1600-1708282
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Mosbach
Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik im öffentlichen Dienst
und Auswirkungen auf die Beschäftigten
Moderne Daten- und Informationstechnologie und die Digitalisierung der Arbeitswelt
bieten ungeahnte Möglichkeiten für schnellen Informationsaustausch, schnelle Datenerhebung und Datenspeicherung, Verhaltens- und Leistungskontrollen, Feststellung
des Aufenthaltsorts der Beschäftigten und vieles mehr. Technisch ist dabei (fast) alles
möglich – doch wo liegen die rechtlichen und aus Sicht des Personalrats betriebspolitischen Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten? Den
Datenschutz in der Dienststelle zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes
unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen im öffentlichen Dienst im
Überblick dar und zeigt Möglichkeiten der Umsetzung eines an den Bedürfnissen der
Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems.
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
870,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen
des Datenschutzes im öffentlichen Dienst: EU-DatenschutzGrundverordnung, Bundes-/Landesdatenschutzgesetze
Anwendungsbeispiele von technischen Einrichtungen und
IT-Systemen zur automatisierten Datenverarbeitung
Zulässigkeit und Grenzen einer Verhaltens- und Leistungskontrolle von
Beschäftigten (z.B. bei Personalinformationssystemen und Videoüberwachung)
E-Government und Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik
Informationstechnik: „Gute Arbeit“ – Darstellung der Beteiligungs- und
Mitbestimmungsrechte des Personalrats
Überblick: Digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz
Erarbeitung von Eckpunkten einer Rahmendienstvereinbarung zum Datenschutz
beim Einsatz von IuK-Technik
195
EDV- und Technologieentwicklung
Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro
Im Büro der Interessenvertretung werden viele personenbezogene Daten verarbeitet,
sei es bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen oder im Rahmen des „normalen“ Alltags. Die Mitglieder der Interessenvertretung haben sorgsam mit diesen
Daten umzugehen.
Im Seminar wird geklärt, welche Anforderungen Betriebs-/Personalräte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu erfüllen haben und wie die technisch-organisatorische Umsetzung aussehen könnte. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für einen aktiven
Datenschutz im Betriebs-/Personalratsbüro aufgezeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Datensicherheit – Absicherung des PCs des Betriebs-/Personalrats,
Zugriffsberechtigungen für Netzlaufwerke, Verschlüsselung
Umgang mit Briefen, Akten, E-Mails, Veröffentlichungen im Intranet
Die Zusammenarbeit des Betriebs-/Personalrats mit der/dem betrieblichen
Datenschutzbeauftragten
Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten beim Betriebs-/Personalrat
Datenschutzkonzept des Betriebs-/Personalrats
Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz, z.B. Dokumentation,
Auskunft, technisch-organisatorische Maßnahmen
196
Termin/Ort
Sem.-Nr.
14.03.– 16.03.2017 1300-1703141
Berlin (Siemensstadt)
09.10.– 11.10.2017 1300-1710093
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
EDV- und Technologieentwicklung
Arbeiten 4.0 – gute digitale Arbeit gestalten
Grundlagenseminar
Gerade die Dienstleistungsbranchen sind vom digitalen Wandel besonders betroffen.
Ca. 90 Prozent der Arbeitsplätze in den Medien, 80 Prozent in der Energiebranche
und 70 Prozent im Handel sind bereits digital ausgestattet. Und der Trend beschleunigt
sich: ob selbstfahrende Fahrzeuge, Selbstbedienungkassen im Handel oder „Fintech
Finance“ in der Finanzdienstleistungsbranche – es gilt, als gesetzliche Interessenvertretung auf die Veränderungen vorbereitet zu sein und in die Prozesse einzugreifen.
Dieses Seminar gibt nicht nur einen Überblick über die Trends, sondern benennt grundlegende Gestaltungsfelder und Regelungsbedarfe für die Interessenvertretung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Begriffsklärungen, Trends und Szenarien der Digitalisierung
(u.a. „Gute digitale Arbeit“)
Überblick über die arbeitspolitischen Handlungsfelder (z.B. Dialogprozess
„Arbeiten 4.0“ des BMAS mit dem Grün-/Weißbuch und Werkheft 01 zur
Digitalisierung der Arbeitswelt)
Gestaltung der Arbeitswelt (u.a. Beschäftigung, Arbeitsformen und -verhältnisse,
Qualifizierung, Arbeits- und Gesundheitsschutz)
„Arbeiten 4.0“: Mitbestimmung und Mitgestaltung der gesetzlichen Interessenvertretung (u.a. rechtliche Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung, Regelungsbeispiele,
Notwendigkeit einer erweiterten Mitbestimmung, Beteiligung der Beschäftigten)
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.07.– 05.07.2017 BE-0117070313
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
870,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
197
EDV- und Technologieentwicklung
Kontrollen im Betrieb/in der Dienststelle und aktuelles Datenschutzrecht
Mitarbeiter(innen)kontrolle und Datenschutz
Kontrollen in Betrieben bzw. Dienststellen finden in vielfältiger Weise statt. Arbeitgeber sprechen häufig vom „Tatort Betrieb“ und nehmen dieses als Rechtfertigung
für alle möglichen Arten von Kontrollen technischer und nichttechnischer Art.
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus Mitbestimmungs- und Datenschutzgesetzen für die Interessenvertretungen einerseits und für die Beschäftigten andererseits? Welcher Regelungsbedarf ergibt sich für die Interessenvertretungen bei jeglicher
Art von Kontrolle und Überwachung? Was muss bei der Erhebung, Speicherung,
Auswertung und Weitergabe von Arbeitnehmerdaten beachtet werden? Welche
Gestaltungsmöglichkeiten bietet das Instrument der prozesshaften Beteiligung?
Welche betrieblichen Akteure sind in Datenschutzfragen beteiligt, wer kann dabei
zusätzlich unterstützen?
Neben den rechtlichen Grundlagen werden Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
besprochen; Fälle aus der Praxis und beispielhafte Betriebs-/Dienstvereinbarungen
werden unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung bearbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Das Mitbestimmungsrecht bei nichttechnischer Mitarbeiterüberwachung
(z.B. Taschen- und Torkontrollen, Testkäufe, Privatdetektive)
Krankenkontrolle/Suchtkontrolle (unangekündigter Hausbesuch, Rauchverbot,
Alkoholverbot, Alkohol- und Drogentests)
Begriffe aus dem Datenschutz
Das Mitbestimmungsrecht bei möglicher Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Telefon- und Videoüberwachung
Outsourcing von internen Dienstleistungen
(Datenverarbeitung im Fremdauftrag, Fernwartung)
Datenschutz bei Internet- und Intranet-Anwendungen sowie E-Mail
198
Termin/Ort
Sem.-Nr.
19.06.– 21.06.2017 1300-1706194
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, Datenschutzbeauftragte
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
EDV- und Technologieentwicklung
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer
Vorschriften (E-Government-Gesetz) regelt die elektronische Kommunikation mit der
Verwaltung und ermöglicht Bund, Ländern und Kommunen, nutzerfreundliche und
effiziente elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.
Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter durch verbesserte
Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Denn Bürokratieabbau und
Verwaltungsmodernisierung sind oft nur Synonyme für Arbeitsverdichtung und Aufgabenmehrung.
Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt das Gesetz für
die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
05.10.2017
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
1300-1710052
Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
335,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Grundsätze
des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten
Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des E-Government-Gesetzes
und Folgeregelungen in anderen Gesetzen
Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden
aus dem Gesetz
Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen
Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten,
auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot
Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte
Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung
199
EDV- und Technologieentwicklung
Datenschutz aktuell
Technische Entwicklungen, Rechtsprechung sowie neue Gesetze und Verordnungen
– sie alle verändern kontinuierlich den Datenschutz für Arbeitnehmer/-innen. Welche
Konsequenzen hat die EU-Datenschutzverordnung? Kommt ein Beschäftigtendatenschutzgesetz?
Dieses Seminar bietet Ihnen als Mitglied der Interessenvertretung einen Überblick über
die aktuellen Entwicklungen in diesem Sektor und erläutert die Handlungsmöglichkeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aktuelle Entwicklung beim Beschäftigtendatenschutzgesetz
Auswirkungen der EU-Datenschutzverordnung auf den Arbeitnehmerdatenschutz
Aktuelle Entwicklung im Bereich Datenschutz
Aktuelle Rechtsprechung
200
Termin/Ort
Sem.-Nr.
30.07.– 02.08.2017 BE-0117073002
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Wirtschaftskompetenz
Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen
Spätestens bei der jährlichen Unterrichtung über die Lage des Unternehmens durch
den Arbeitgeber werden Sie als Betriebsratsmitglied mit wirtschaftlichen Informationen
konfrontiert. Nahezu alle betrieblichen Veränderungen werden mit ökonomischen
Notwendigkeiten und Konkurrenzbedingungen begründet. Wirtschaftliche Informationen grundsätzlich zu verstehen und vor dem Hintergrund eigener betrieblicher Erfahrungen und externer Quellen interpretieren zu können, sind Voraussetzungen Ihrer
Arbeit im Rahmen Ihrer Mitbestimmungsrechte und -pflichten.
Dazu bietet Ihnen dieses Seminar den passenden Einstieg und ermöglicht Ihnen neben
einer qualifizierten Grundinformation auch das Erörtern konkreter Fragen und eine
Vertiefung durch Übungen anhand von Fallbeispielen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen unternehmerischen Handelns; Leistungserstellung und Wertschöpfung in Betrieb und Unternehmen
Wirtschaftliche Grundbegriffe klären: Umsatz, Ertrag, Kosten, Gewinn, Profit,
Kapital, Rendite, Deckungsbeitrag, Shareholder Value
Unternehmensverfassung: Rahmenbedingung wirtschaftlichen Handelns
Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens erkennen und bewerten
Der wirtschaftliche Jahresbericht
Externe und interne Informationsquellen nutzen
Wirtschaftliche Informationen und Geheimhaltungspflichten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
31.07.– 04.08.2017 1300-1707311
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
201
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Bilanzanalyse leicht gemacht – kompakt
Analyse und Auswertung von Jahresabschlüssen
Angesichts aktueller Unternehmenskrisen wird erneut deutlich, dass die Kenntnis der
wesentlichen Wirtschaftsdaten des Unternehmens Voraussetzung für frühzeitiges
Handeln der Interessenvertretung ist. Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick
über die Analysemethoden, mit denen sich Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage
erzielen lassen. Das Seminar versetzt die Teilnehmer/-innen in die Lage, den Jahresabschluss analysieren und wirtschaftliche Probleme (Liquidität, Rentabilität, Bilanzstruktur, Verschuldung etc.) erkennen zu können. Hierzu werden zahlreiche Beispiele aus
der Praxis dargestellt und erläutert.
Dieses praxisorientierte Seminar ist speziell auf die Probleme der Interessenvertretungsmitglieder im Betrieb, im Wirtschaftsausschuss und im Aufsichtsrat abgestimmt. Die
Teilnehmer/-innen erhalten mittels handlungsorientierter Seminarmethoden einen
Überblick über den Jahresabschluss als wesentliche Informationsgrundlage für die
Unternehmenssteuerung und die Früherkennung von Unternehmenskrisen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die fünf wesentlichen Bilanzmerkmale
Bilanzpolitik und Bilanzkritik
Rentabilitätsanalyse
Liquiditätsplanung, Finanzierung
Früherkennung von wirtschaftlichen Problemen
Aufbereitung des Jahresabschlusses und Betriebsanalyse
Aussagewert von Kennziffern – Cashflow
202
Termin/Ort
Sem.-Nr.
26.06.– 28.06.2017 1300-1706264
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder,
Mitglieder der Mitarbeitervertretung, Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und
Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
analog Regelungen für
MAV
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Den Wirtschaftsplan lesen und verstehen
Das Einmaleins der Wirtschaftsplanung in Dienststellen und Betrieben
des öffentlichen Dienstes
Bei wirtschaftlichen Angelegenheiten der Dienststellen und Betriebe des öffentlichen
Dienstes sind Personalräte auf ihr beharrliches Ringen um umfassende Informationen
und ihre Sachkunde angewiesen. Sie können nur im Rahmen der Besprechungen mit
der Dienststellenleitung die Maßnahmen und Vorgänge, die die Dienststelle oder die
Beschäftigten wesentlich betreffen, nach wirtschaftlichen Aspekten hinterfragen und
die Dienststelle zur Darlegung der entsprechenden Sachverhalte auffordern.
Die Personalräte müssen daher in wirtschaftlichen Angelegenheiten und für die sich
daraus ergebenden Informationsrechte über Grundkenntnisse der Wirtschaftsplanung
im öffentlichen Dienst verfügen. Hier setzt dieses Seminar an.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Aspekte der Informationsbeschaffung
Wirtschaftliche Fachbegriffe und deren Bedeutung für die Arbeitnehmer/-innen
und ihre Interessenvertretung
Bestandteile des Jahresabschlusses: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
Anhang, Lagebericht
Kennzahlen zum Jahresabschluss und ihre Aussagekraft für den Personalrat
Übertragung der Ergebnisse in die Gremienarbeit
Termin/Ort
Sem.-Nr.
16.01.– 17.01.2017 1300-1701164
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung,
Frauenvertreterinnen
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin,
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg,
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin,
§ 10 BerlHG
Seminargebühr
525,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
203
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen
Mitwirkung
Termin/Ort
Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung
zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
14.08.– 18.08.2017 BE-0117081401
Berlin (Wannsee)
In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit
bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe
und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen
erläutert.
Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses
und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV),
auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für
die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG)
Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte
Unternehmensplanung und -steuerung
Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses
204
Sem.-Nr.
Zielgruppe
06.02.– 10.02.2017 BE-0117020605
Berlin (Wannsee)
Betriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
13.03.– 17.03.2017 1300-1703132
Berlin (Mitte)
Branche/Bereich
alle
04.09.– 08.09.2017 1300-1709046
Berlin (Siemensstadt)
Teilnahmevoraussetzungen
05.03.– 09.03.2018 1300-1803053
Berlin (Mitte)
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bitte beachten: Der Preis
gilt nur für Seminare in
2017. Den Preis für die
Seminare in 2018 finden
Sie ab dem 1.10.2017
unter www.verdi-bub.de.
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat
und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche Lage
des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art und
Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile
Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt.
Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs
und des Lageberichts im Jahresabschluss klären.
Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen
Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses
Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs
Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts
Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
16.01.– 20.01.2017 BE-0117011603
Berlin (Wannsee)
Betriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
24.04.– 28.04.2017 1300-1704244
Erkner
Branche/Bereich
17.07.– 21.07.2017 BE-0117071706
Berlin (Wannsee)
23.10.– 27.10.2017 1300-1710233
Berlin (Siemensstadt)
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars sowie des
Seminars „Wirtschaftsausschuss 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
205
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 3
Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen,
Controlling und Unternehmensplanung
Sie werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare Wirtschaftsausschuss 1 und 2, weitere Möglichkeiten kennenlernen, um die wirtschaftliche Lage
des Unternehmens kompetent zu beurteilen und die betriebswirtschaftliche Logik der
Unternehmensleitung besser zu verstehen. Sie können Ihre eigenen Vorstellungen im
Interesse der Beschäftigten praxisgerecht entwickeln.
Dazu können Sie sich die Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre aneignen, die
Grundlagen von Unternehmensplanung und -strategie erfahren und das „interne“
Rechnungswesen und die daraus abgeleiteten Kennziffern kennenlernen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen unternehmerischen Handelns
Planungsprozesse, Unternehmensstrategien und ihre Umsetzung im Wandel
Controllinginstrumente
Das interne Rechnungswesen
Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung
Deckungsbeitragsrechnung
Make-or-buy-Analysen
206
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
27.03.– 31.03.2017 BE-0117032702
Berlin (Wannsee)
Betriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
11.12.– 15.12.2017 1300-1712112
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Vorherige Teilnahme an
den Seminaren „Wirtschaftsausschuss 1 und 2“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1
Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige Funktion. Sie können durch ihre speziellen Kenntnisse die Arbeit des Personalrats
wirkungsvoll unterstützen.
Die Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten werden für ihre Aufgaben mit den in
unserem Seminar erworbenen Kenntnissen umfassend gestärkt. Sie sind in der Lage,
die bestehenden Einflussmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer/-innen effektiv
und wirkungsvoll zu nutzen.
In diesem praxisnah aufgebauten Grundseminar erfahren Sie, wie Sie sinnvoll mit den
rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen. Damit können Sie Ihren Handlungsspielraum im Verwaltungsrat ausloten und für die Arbeit der Interessenvertretung nutzen.
Wirtschaftliche Grundbegriffe, die für die Ausübung der Kontrollfunktionen im Verwaltungsrat bedeutsam sind, werden an Praxisfällen erläutert.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
12.06.– 14.06.2017 1300-1706125
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder in
Verwaltungsräten
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Das System der Interessenvertretung: Personalrat, Wirtschaftsausschuss,
Verwaltungsrat
Bestellung und Kontrolle von Vorstandsmitgliedern
Einflussnahme auf wirtschaftliche Entscheidungen
Rechtsstellung des Verwaltungsratsmitglieds (z.B. Geheimhaltungspflicht)
207
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 2
Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige Position als Interessenvertreter/-in der Beschäftigten. Mit umfangreichen Kenntnissen ausgestattet und effektiv handelnd, sind sie eine bedeutende Unterstützung
des Personalrats.
Ihre Stellung innerhalb des Verwaltungsrats lässt jedoch für eine aktive Gestaltung der
Unternehmenspolitik unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen wenig Raum.
Unsere Seminare leisten einen Beitrag dazu, die Arbeit als Personalratsmitglied im Verwaltungsrat gut bewältigen zu können. Sie helfen, die bestehenden Einflussmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer/-innen zu nutzen und sind praxisnah aufgebaut.
In dem Expertenseminar kommen spezielle Problemfelder zur Sprache. Vor allem für
Verwaltungsratsmitglieder in verzweigten oder übergreifend operierenden Betrieben
und Dienststellen werden Kenntnisse vermittelt, die sie in die Lage versetzen, Grundzüge einer Interessenvertretung zu entwickeln und zu verfolgen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzesentwicklung und neuere Rechtsprechung
Rechte und Pflichten des Verwaltungsrats
Informations- und Beteiligungsrechte bei Umstrukturierungen
208
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.10.– 06.10.2017 1300-1710046
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder in
Verwaltungsräten
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars „Das
Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 1“
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für
die gesetzliche Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei stellen geänderte Gesetze
sowie die aktuelle Rechtsprechung neue Anforderungen und erfordern ein größeres
Verantwortungsbewusstsein. So etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG),
der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze
Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands
bzw. der Geschäftsführung
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.02.– 03.03.2017 BE-0117022706
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder und
andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB und
Rechtsprechung des BGH
Seminargebühr
980,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden
Sie in der entsprechenden
Themengruppe.
209
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2
In diesem Seminar lernen Sie, Erfahrungen aus der Arbeit im Aufsichtsrat kritisch zu
verarbeiten und anhand von Schwerpunkten Kompetenzen zu stärken. Damit Sie sicher
und wirksam agieren können, bietet Ihnen dieses Seminar entsprechende Inhalte sowie
praktische Übungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Jahresabschluss, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Beauftragung des Jahresabschlussprüfers
Controlling, Kennzahlen, Risikomanagement
Corporate-Governance-Kodex – Vertiefung
Qualität der Informationsversorgung
Zustimmungsbedürftige Geschäfte
Wirksamkeit der Überwachung
Gesellschaftsrecht, Konzernverhältnisse
Termin/Ort
Sem.-Nr.
20.11.– 24.11.2017 BE-0117112004
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder und
andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Interessenvertretung im
Aufsichtsrat 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB und
Rechtsprechung des BGH
Seminargebühr
980,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden
Sie in der entsprechenden
Themengruppe.
210
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976
Aufsichtsratswahlen rechtssicher zu bewältigen, ist die Aufgabe besonderer Wahlvorstände. Mitglieder von Wahlvorständen lernen in diesem Seminar die Besonderheiten
des Verfahrens nach dem Mitbestimmungsgesetz kennen. Die drei unterschiedlichen
Wahlordnungen werden erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes
Wahlen im Betrieb, Unternehmen bzw. Konzern
Geschäftsführung des Wahlvorstands (Betrieb, Unternehmen, Konzern)
Bekanntmachungspflichten
Abstimmung über die Art der Wahl
Wahl von Delegierten, Wahl durch Delegierte
Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge
Stimmabgabe, Stimmenauszählung; Niederschrift und Bekanntmachung des
Wahlergebnisses
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.09.– 06.09.2017 BE-0117090404
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Neben dem genannten Termin wird dieses Seminar auf Anfrage auch zu anderen Zeiten
als Gremienseminar bzw. Inhouseschulung angeboten. Die näheren Vereinbarungen
dafür treffen Sie bitte mit dem ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg in Berlin (Fon (030) 806 713-529).
211
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Aufsichtsratswahlen rechtssicher zu bewältigen, ist die Aufgabe besonderer Wahlvorstände. Mitglieder solcher Wahlvorstände lernen in diesem Seminar die Besonderheiten des Verfahrens nach der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz kennen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Geltungsbereich des Drittelbeteiligungsgesetzes
Wahlen im Konzern
Geschäftsführung des Wahlvorstands (Betrieb, Unternehmen, Konzern)
Bekanntmachungspflichten
Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge
Stimmabgabe, Stimmenauszählung
Niederschrift und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Neben dem genannten Termin wird dieses Seminar auf Anfrage auch zu anderen Zeiten
als Gremienseminar bzw. Inhouseschulung angeboten. Die näheren Vereinbarungen
dafür treffen Sie bitte mit dem ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg in Berlin (Fon (030) 806 713-529).
212
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.03.– 08.03.2017 BE-0117030603
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Unternehmenspolitik/Managementmethoden
Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau
Personalplanung und -entwicklung: Zentrales Instrument der Mitbestimmung
Wirtschaftliche und technische Entwicklungen führen zu höheren Anforderungen an
das Personal in den Betrieben und Verwaltungen. Moderne Personalplanungs- und
Entwicklungskonzepte haben einen steigenden Stellenwert für den wirtschaftlichen
Erfolg. Oft behaupten Arbeitgeber, sie hätten keine Personalplanung, dennoch sind
die Stellen besetzt und die Arbeit wird getan.
Als Mitglied im Betriebs-/Personalrat wollen Sie, dass die Beschäftigteninteressen
angemessen berücksichtigt werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Interessenvertretung Planung, Umsetzung und Controlling der Personalplanungsmaßnahmen im
Rahmen der Personalentwicklung mitgestaltet. In diesem Seminar werden Ihnen die
wichtigsten Instrumente betrieblicher Personalplanung und -entwicklung vorgestellt
und Ihre Gestaltungsmöglichkeiten praxisorientiert erläutert.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.03.– 29.03.2017 1300-1703275
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Methoden und Instrumente der Personalplanung und Personalbedarfsentwicklung
Moderne Personalentwicklungs- und Qualifizierungskonzepte
Was kann die gesetzliche Interessenvertretung zur Qualifizierung der Beschäftigten
beitragen?
Schnittstellen zur Organisationsentwicklung
Rechtliche Grundlagen und Handlungsfelder der Interessenvertretung
213
Unternehmenspolitik/Managementmethoden
Compliance, Verhaltensregeln und Ethikrichtlinien
Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Compliance kann als „Regeltreue“ übersetzt werden und ist in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache der Begriff für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Die
praktische Umsetzung – unternehmensweit Verhaltensstandards in Arbeitsverträgen,
Richtlinien, Zielvereinbarungen zu implementieren – hängt wesentlich von der langfristigen Verankerung der Compliance in der Unternehmenskultur und der aktiven
Beteiligung, Mitbestimmung und letztlich der Akzeptanz durch alle Beteiligten ab.
Grundlage und Bedingung für die praktische Umsetzung und Akzeptanz sind ausreichende Informationen und das Wissen um die Zusammenhänge.
Bei der Einführung von Verhaltensregeln haben Betriebs- und Personalräte Mitbestimmungsrechte. Compliancestrategien oder Ethikrichtlinien/Verhaltensregeln sind oft
für die Bereiche Datenschutz sowie Leistungs- und Verhaltenskontrolle bedeutsam.
Hier gilt es, die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte zu nutzen. Wie die Interessenvertretung gestaltend eingreifen kann, wird im Seminar erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Begriffsklärung: Compliance, Ethikrichtlinien, Verhaltensregeln usw.
Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen – nationale und internationale Vorgaben
Betriebliche Regelungsbereiche: Beispiele, betriebliche Einführung und Organisation
Vor- und Nachteile für die Belegschaft, arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
Arbeitsrechtliche Folgen von Nichteinhaltung der Regelungen für die Beschäftigten
Mitbestimmung bei der Einführung und betrieblichen Umsetzung von Verhaltensund Ethikrichtlinien sowie bei Compliance
214
Termin/Ort
Sem.-Nr.
29.05.– 31.05.2017 1300-1705291
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Unternehmenspolitik/Managementmethoden
Wenn der Wind des Wandels weht
Change-Prozesse als Grundlage für interessenorientiertes Handeln verstehen
Fusionieren, umorganisieren, dezentralisieren, ausgliedern, zentralisieren, eingliedern
– Unternehmen sind ständig in Bewegung und Veränderung. Das Tempo ist bisweilen
rasant, die Auswirkungen sind oft bedrohlich, und die Halbwertszeit von Managementkonzepten sinkt dabei beständig. Wie da als Betriebs- bzw. Personalrat noch den Überblick behalten oder sogar steuernd eingreifen?
Mit diesem Seminar möchten wir Ihr „Mitreden können“ und Mitgestalten stärken.
Zum einen durch Aufzeigen aktueller Managementtrends bzw. das Einführen in zentrale
Managementbegriffe, zum anderen durch die Betrachtung grundlegender Aspekte
des Change Managements.
Die Einflussmöglichkeiten der Interessenvertretung steigen, wenn sie den eigenen
Gestaltungsrahmen gezielt absteckt und wenn sie sich bei Fragen der Veränderung
und Neuausrichtung kompetent einbringen kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aktuelle Managementkonzepte und deren Effekte
Begriffe und Grundprinzipien des Change Managements
Die Architektur von Veränderungsprozessen
Methoden und Instrumente des Change Managements
Den Gestaltungsspielraum als Betriebs-/Personalrat ausloten und gezielt abstecken
Kommunikationsstrategien
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.11.– 15.11.2017 BE-0117111304
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Vorsitzende, stellv. Vorsitzende und freigestellte Mitglieder von Betriebs-/Personalräten
Branche/Bereich
Finanzdienstleistungen
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars oder vergleichbare Kenntnisse
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
215
Frauen
Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung
Gleichbehandlung durchsetzen
Dieses Seminar richtet sich an Frauen und soll sie befähigen, die Belange aller weiblichen Beschäftigten kreativ und nachhaltig zu vertreten. Gemeinsam wollen wir
Strategien entwickeln, wie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Situation aller
weiblichen Beschäftigten verbessert werden kann.
Reflektiert werden soll auch die Rolle der Frau im Gremium. Praxisübungen (Verhandlungsführung, Präsentation und Aktionsplanung) sollen dafür sorgen, dass Frauen
gehört und wahrgenommen werden und ihre Ziele umsetzen können.
Sie kehren gestärkt und mit konkreten Projektideen ins Gremium zurück. Wichtige
gesetzliche Grundlagen sind aufgefrischt und in praxistaugliche Pläne umgesetzt. Sie
wissen außerdem, wie Sie Ihre Ideen überzeugend kommunizieren können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Einführung in die gesetzlichen Grundlagen (§§ 80, 75, 99 BetrVG, entsprechende
Normen in den PersVG, AGG, § 4 TzBfG)
Gleichstellungs- und Genderpolitik als Aufgabe des gesamten Gremiums
Ist-Analyse: Erfassung der betrieblichen Situation (unmittelbare und mittelbare
Benachteiligungen) und Handlungsmöglichkeiten, Erstellung eines Konzepts
Reflexion: Rollen und Zusammenarbeit im Gremium
Strategien und Durchsetzungsmöglichkeiten
Wie überzeuge ich die anderen im Gremium? Wie präsentiere ich gekonnt
und selbstbewusst auf einer Betriebs- oder Personalversammlung?
Entwicklung und Ausgestaltung von konkreten betrieblichen Projekten
216
Termin/Ort
Sem.-Nr.
12.06.– 14.06.2017 1300-1706126
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Weibliche Betriebs-/Personalratsmitglieder, weibliche
Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
795,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Frauen
Gleichberechtigung durchsetzen
Grundseminar für Frauenvertreterinnen
Dieses Seminar gibt Frauenvertreterinnen, die neu gewählt wurden oder noch kein
Seminar besucht haben, einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit.
Diese Veranstaltung ist ein Seminar von Praktikerinnen für Praktikerinnen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen des Landesgleichstellungsgesetzes Berlin
Arbeitsschwerpunkte der Frauenvertreterinnen nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin
Rolle und Aufgaben der Frauenvertreterinnen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.02.– 08.02.2017 1300-1702062
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Frauenvertreterinnen nach
LGG Berlin, Gleichstellungsbeauftragte, Personalratsmitglieder
Referentin
Susanna Brodersen
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin,
§ 10 Abs. 5 BGleiG,
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin
Seminargebühr
825,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
217
Frauen
Tatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt?
Aufbauseminar für Frauenvertreterinnen
Das Seminar vermittelt Kenntnisse für eine wirkungsvollere Wahrnehmung der Funktion als Frauenvertreterin. Es stellt die Erfahrungen mit Problemlösungen in den Vordergrund und gibt Anregungen für die betriebliche Praxis.
218
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.09.– 20.09.2017 1300-1709184
Berlin
(Paula-Thiede-Ufer)
Zielgruppe
Frauenvertreterinnen nach
LGG Berlin, Gleichstellungsbeauftragte, Personalratsmitglieder
Referentin
Susanna Brodersen
Im Mittelpunkt des Seminars stehen Fragen einer effektiven Wahrnehmung des Beteiligungsrechts sowie der Beanstandungs- und Beschwerdemöglichkeiten.
Branche/Bereich
Diese Veranstaltung ist ein Seminar von Praktikerinnen für Praktikerinnen.
Freistellung
Weitere Seminarinhalte in Stichworten:
Landes- und bundesrechtliche Gleichstellungsregelungen (LGG und BGleiG)
und angrenzende Rechtsgebiete
Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Interessenvertretungen
Personalentwicklungsplanung (Frauenförderplan)
Frauenversammlung
Sprechstunden und Beratungen
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin,
§ 10 Abs. 5 BGleiG,
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin
alle
Seminargebühr
825,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Frauen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bundes- und Landesverwaltungen Termin/Ort
Frauen- und Gleichstellungspolitik scheint zurzeit – trotz AGG – kein aktuelles Thema
beim Verwaltungshandeln zu sein. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
werden nicht selten spät oder zu spät in personalwirtschaftliche und organisationspolitische Vorgänge eingebunden. Auch die Zusammenarbeit mit den Personalräten
könnte verbessert werden. So fehlt es oft an Verbündeten, wenn es um innerorganisatorisches Handeln der Beauftragten geht.
In dem Seminar wollen wir eine Standortbestimmung vornehmen und neben rechtlichen Fragestellungen insbesondere auch betriebliche Handlungsstrategien entwickeln.
Sem.-Nr.
04.12.– 08.12.2017 BE-0117120404
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 10 Abs. 5 BGleiG,
analoge Regelungen der
Länder
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
219
Frauen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen
Frauen- und Gleichstellungspolitik scheint zurzeit – trotz AGG – kein aktuelles Thema
beim Verwaltungshandeln zu sein. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
werden nicht selten spät oder zu spät in personalwirtschaftliche und organisationspolitische Vorgänge eingebunden. Auch die Zusammenarbeit mit den Personalräten
könnte verbessert werden. So fehlt es oft an Verbündeten, wenn es um innerorganisatorisches Handeln der Beauftragten geht.
In dem Seminar wollen wir eine Standortbestimmung vornehmen und neben rechtlichen Fragestellungen insbesondere auch betriebliche Handlungsstrategien entwickeln.
220
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.09.– 08.09.2017 BE-0117090403
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 10 Abs. 5 BGleiG,
analoge Regelungen der
Länder
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 227 ff.
Branchenangebote: Ver- und Entsorgung
Überblick: Seminarangebote für den Bereich Ver- und Entsorgung
Tarifvertrag Versorgungsbetriebe
Termin
Ort
TV-V-Grundlagen: Einführung und Überblick
Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
12.06. – 14.06.2017
Mosbach
TV-V spezial: Arbeitszeitregelungen und Arbeitnehmerhaftung in der Energiewirtschaft
Schwerpunkt: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem ArbZG
10.07. – 12.07.2017
Walsrode
TV-V-Aufbau: Eingruppierungsrecht 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach § 5 TV-V
17.07. – 19.07.2017
04.10. – 06.10.2017
Walsrode
Mosbach
TV-V-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts
25.09. – 27.09.2017
08.11. – 10.11.2017
Gladenbach
Mosbach
Abfallwirtschaft
Termin
Ort
Demografieanalyse in Betrieben der Abfallwirtschaft
Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
folgt
TVöD spezial: Arbeitszeitregelungen und Arbeitnehmerhaftung in Entsorgungsbetrieben
Schwerpunkt: Rufbereitschaft und Ruhezeit nach dem ArbZG
folgt
Interesse?
Dann fordern Sie doch unseren Spezialflyer an:
Fon (06131) 9726-167 | E-Mail [email protected]
221
Branchenangebote: Gesundheits- und Sozialwesen
Überblick: Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen
222
Thema
Termin
Ort
Personalnot im Sozial- und Gesundheitswesen
04.09. – 06.09.2017
Ohlstadt
Leiharbeit und Werkvertrag
20.04. – 21.04.2017
Berlin (Wannsee)
Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte in Sozial- und Gesundheitsberufen
Ursachen, Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten
02.05. – 03.05.2017
Berlin (Wannsee)
Wirksam mitbestimmen bei der Dienstplanung (Teil 1)
Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung
27.02. – 01.03.2017
14.08. – 16.08.2017
Berlin (Wannsee)
Saalfeld
Wirksam mitbestimmen bei der Dienstplanung (Teil 2)
Organisation und Verfahren der Dienstplanprüfung im Sozial- und Gesundheitswesen
22.05. – 24.05.2017
27.09. – 29.09.2017
Berlin (Wannsee)
Saalfeld
Wirksam mitbestimmen bei der Dienstplanung (Teil 3)
Rechtliche und betriebliche Durchsetzung der Mitbestimmung
26.06. – 28.06.2017
20.11. – 22.11.2017
Berlin (Wannsee)
Saalfeld
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1)
Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von
Unternehmensleitungen
20.03. – 22.03.2017
Saalfeld
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 2)
Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie Sorgfalts- und Prüfpflichten
15.05. – 17.05.2017
Saalfeld
Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1)
Rechtliches und betriebswirtschaftliches Grundwissen für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss
09.05. – 11.05.2017
23.08. – 25.08.2017
Bielefeld-Sennestadt
Walsrode
Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 2)
Informationsrechte und Grundwissen für die Analyse unternehmerischer Planung
26.06. – 28.06.2017
15.11. – 17.11.2017
Bielefeld-Sennestadt
Walsrode
Keine Angst vor Zahlen (Teil 1)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie
22.02. – 24.02.2017
07.06. – 09.06.2017
Bielefeld-Sennestadt
Gladenbach
Keine Angst vor Zahlen (Teil 2)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie
02.05. – 04.05.2017
11.09. – 13.09.2017
Bielefeld-Sennestadt
Gladenbach
Mitarbeitervertretungsrecht: Grundzüge des kirchlichen Arbeitsrechts
13.09. – 15.09.2017
Berlin (Wannsee)
Branchenangebote: Gesundheits- und Sozialwesen
Überblick: Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen zum TVöD und zur Entgeltordnung VKA
Thema
Termin
Ort
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick – Gesundheitswesen und soziale Dienste
06.03. – 10.03.2017
Brannenburg
TVöD-Aufbau: Eingruppierung in Krankenhäusern
Eingruppierung nach dem TVöD-K-VKA
29.05. – 02.06.2017
Saalfeld
Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD-VKA für Krankenhäuser und
Psychiatrie
18.01. – 20.01.2017
06.02. – 08.02.2017
13.02. – 15.02.2017
20.02. – 22.02.2017
08.03. – 10.03.2017
24.04. – 26.04.2017
06.06. – 08.06.2017
07.06. – 09.06.2017
Saalfeld
Bielefeld-Sennestadt
Gladenbach
Koblenz
Walsrode
Mosbach
Berlin (Wannsee)
Gladenbach
Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD-VKA für die Altenpflege
23.01. – 25.01.2017
20.03. – 22.03.2017
03.04. – 05.04.2017
10.04. – 12.04.2017
19.04. – 21.04.2017
22.05. – 24.05.2017
12.06. – 14.06.2017
Bielefeld-Sennestadt
Walsrode
Koblenz
Gladenbach
Berlin (Wannsee)
Saalfeld
Mosbach
Die Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD-VKA für den Rettungsdienst
22.02. – 23.02.2017
26.06. – 27.06.2017
Saalfeld
Saalfeld
Interesse?
Dann fordern Sie doch das Spezialprogramm für den Bereich „Gesundheits- und Sozialwesen“ an:
Fon (069) 257 824-26 | E-Mail [email protected] | www.verdi-bub.de/seminarprogramme
223
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Ergänzend zu den Angeboten in diesem Programm bieten wir Ihnen
weiterführende Seminare als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen.
Diese Seminare greifen aktuelle Themen und Entwicklungen auf und
richten sich an alle Zielgruppen oder an Interessenvertretungen aus
bestimmten Betrieben oder Branchen. Nähere Informationen dazu
erhalten Sie mit einer separaten Ausschreibung bzw. aktuell auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de und www.bbz.verdi.de.
Unser Tipp: gewerkschaftspolitische Seminare
Die ver.di-Bildungszentren führen etliche Seminare mit Freistellungsmöglichkeiten nach Bildungsurlaubsgesetzen und Sonderurlaubsverordnungen durch. Die Kosten für gewerkschaftspolitische Seminare
werden für ver.di-Mitglieder von ver.di getragen.
Bitte wenden Sie sich an:
224
ver.di
Abt. Gewerkschaftliche Bildung
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
die örtlichen ver.di-Gliederungen bzw.
den ver.di-Landesbezirk
oder unter www.verdi.de
Bildungsplanung mit System
Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Aufgaben und Ziele Ihres
Gremiums. Wir prüfen, inwieweit die dafür nötigen Kenntnisse bereits
vorhanden sind. Auf Basis des Informationsbedarfs planen wir nun
eine gezielte Weiterbildung – mit Inhalten, die betriebliche Rahmenbedingungen selbstverständlich genauso berücksichtigen wie rechtliche Vorschriften.
Vereinbaren Sie einen Kontakttermin mit uns; wir kommen gerne auch
direkt zu Ihnen in die Sitzung.
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Maßgeschneiderte Seminare
Wir entwickeln für Sie spezielle Seminare, die genau auf aktuelle
Fragestellungen im Unternehmen und in Ihrer Interessenvertretung
zugeschnitten sind und auf Wunsch als Inhouse-Seminare durchgeführt werden:
wenn spezielle betriebsspezifische Probleme bestehen
wenn aus aktuellem Anlass ein kurzfristiger Weiterbildungsbedarf
entsteht
wenn Sie die Zusammenarbeit im Gremium verbessern möchten.
Mögliche Themenbeispiele:
Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
Betriebsänderungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Überlastungsanzeigen
Stellenbewertung und Eingruppierung
Arbeits- und Planungsklausuren
Wahlvorstandsschulungen.
Mit unserer Beratung zum passenden Seminar
Sie möchten wissen, welches Seminar das richtige für Sie ist? Wir
beraten Sie individuell, sorgfältig und gezielt, klären mit Ihnen
spezifische Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Rufen Sie uns einfach an:
Fon (030) 263 9989-13 oder Fon (030) 806 713-528.
Individuelles Training für Vorsitzende und Gremien
Sie wollen Ihre Arbeit effektiver gestalten? Sie wollen Konflikte klären?
Sie wollen ein starkes Team formen? Ein Einzelcoaching für Sie als
Vorsitzende/-n oder Stellvertreter/-in ist dabei möglicherweise genauso
sinnvoll wie ein Workshop mit dem gesamten Gremium. In jedem Fall
erhalten Sie nicht nur Denkanstöße und Anregungen für gezielte
Veränderungen, sondern auch Unterstützung bei der schrittweisen
Umsetzung. Denn da Entwicklungsprozesse ihre Zeit benötigen und
häufig nicht reibungslos verlaufen, begleiten wir Sie auch über einen
längeren Zeitraum und beraten Sie bei auftretenden Schwierigkeiten.
225
Hinweise zu unseren Seminaren
Melden Sie sich bei uns an
Da einige Seminare erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind und die
Teilnehmer(innen)zahl begrenzt ist, melden Sie sich am besten frühzeitig
an. Bitte benutzen Sie dazu das Formular auf Seite 244. Nachdem wir
Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit einem Themenplan. Die Reservierung erfolgt in der
Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Sollten die Anmeldungen
die festgelegte Teilnehmer(innen)zahl überschreiten, wird eine Warteliste angelegt. Wenn Sie nur noch einen Platz auf der Warteliste erhalten haben oder wenn ein Platz in einem Seminar frei wird, informieren
wir Sie umgehend.
Wir reservieren Hotels und Tagungsstätten
Die Reservierung am Standort des Seminars übernehmen wir für alle
Teilnehmer/-innen (siehe Teilnahmebedingungen). Da wir die Häuser
mehrfach im Jahr belegen, erhalten wir günstige Pauschalen, die wir
gerne an Sie weitergeben. Den vereinbarten Gesamtpreis rechnet die
Tagungsstätte direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Ihre Einladung und Rechnung
Vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen zum Seminar sowie die Rechnung
über die Seminargebühr. Bitte leiten Sie die Rechnung an die zuständige Stelle Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle weiter, damit die
Zahlung noch vor dem Seminartermin erfolgen kann (siehe Teilnahmebedingungen). Bei Seminaren des ver.di Bildungs- und Begegnungszentrums wird die Rechnung nach Ende des Seminars zugeschickt. Vom
Hotel bzw. von der Tagungsstätte erhalten Sie eine weitere Rechnung
über die Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
226
Wenn Sie stornieren müssen
Sollten Sie gezwungen sein, eine Seminarbuchung zu stornieren, muss
die Absage schriftlich bei uns eingehen. Hinweise zu den Stornofristen
und -kosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen auf Seite 245.
Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu
stornieren, da Ihnen das Hotel andernfalls die Kosten in Rechnung
stellt.
Wenn wir absagen müssen
Sollten wir aus wichtigen Gründen ein Seminar absagen müssen, teilen
wir Ihnen dies umgehend mit. Wir bemühen uns schnellstmöglich um
einen Ersatztermin. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können,
erhalten Sie die bereits gezahlte Seminargebühr selbstverständlich in
voller Höhe zurück.
Unsere Tagungsstätten von A–Z
A
Alt Ruppin
Hotel Am Alten Rhin Alt Ruppin
Friedrich-Engels-Str. 12
16827 Alt Ruppin
Fon (03391) 7650
www.hotel-am-alten-rhin.de
Unsere Tagungsstätten ...
... sind gut ausgestattete ver.di-Bildungszentren oder Tagungshotels.
Sie sind ganz auf den Seminarbetrieb eingestellt und bieten Ihnen
optimale Arbeits- und Lernbedingungen. Darüber hinaus haben Sie
dort viele Möglichkeiten, Ihre Freizeit zu gestalten und den Tag ausklingen zu lassen.
Seminare mit Übernachtung
Mehrtägige Seminare mit Übernachtung bieten einen hervorragenden Rahmen, um neues Wissen aufzunehmen. Da Sie während Ihres
gesamten Aufenthalts rundum versorgt werden, können Sie sich
ganz auf das Seminar konzentrieren. In der Freizeit lassen Sie die
Erlebnisse des Tages Revue passieren, tauschen Erfahrungen und
Meinungen aus – oder entspannen sich einfach.
Tagesseminare
Bei den Tagungsstätten, in denen keine Übernachtung vorgesehen ist,
sind bei eintägigen Seminaren die Kosten für die Tagesverpflegung
bereits in der Seminargebühr enthalten.
Preis (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
70,00 €
Preis (inkl. MwSt.):
Wochenseminar:
510,00 €
B
Bad Belzig
Hotel Springbach-Mühle Bad Belzig
Mühlenweg 2
14806 Bad Belzig
Fon (033841) 796 600
www.springbachmuehle.de
Bad Soden-Salmünster (Kress Hotel)
Kress Hotel
Sprudelallee 26
Preise (inkl. MwSt.):
63628 Bad Soden-Salmünster
2-Tages-Seminar:
Fon (06056) 73060
3-Tages-Seminar:
www.hotel-kress.de
Wochenseminar:
Berlin (b+b)
ver.di Bildung + Beratung
Köpenicker Str. 31
10179 Berlin
Fon (030) 263 9989-0
www.bb.verdi-bub.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
175,00 €
295,00 €
540,00 €
90,00 €
150,00 €
(nur Verpflegung, ohne Übernachtung)
227
Unsere Tagungsstätten von A–Z
Berlin (Köpenicker Str.)
ver.di-Landesbezirk
Berlin-Brandenburg
Köpenicker Str. 30
10179 Berlin
Fon (030) 8866-0
www.bb.verdi.de
Berlin (Siemensstadt)
Mercure Hotel Berlin City West
Preise (inkl. MwSt.):
Ohmstr. 4 – 6
3-Tages-Seminar:
90,00 € 13629 Berlin
Wochenseminar:
150,00 € am U-Bahnhof Siemensdamm
Fon (030) 38030
(nur Verpflegung, ohne Übernachtung)
www.accorhotels.com
Berlin (Mitte)
Novotel Berlin Mitte
Fischerinsel 12
10178 Berlin
am U-Bahnhof Spittelmarkt
Fon (030) 206 740
www.novotel.com
Berlin (Wannsee)
ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
Preise (inkl. MwSt.):
Koblanckstr. 10
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
180,00 € 14109 Berlin
2-Tages-Seminar:
150,00 €
Wochenseminar:
300,00 € Fon (030) 806 713-0
3-Tages-Seminar:
270,00 €
www.bbz.verdi.de
4-Tages-Seminar:
395,00 €
(nur Verpflegung, ohne Übernachtung)
Wochenseminar (Mo – Fr): 515,00 €
Wochenseminar (So – Fr): 610,00 €
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück: 95,00 €
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
150,00 € Berlin (Warschauer Str.)
4-Tages-Seminar:
200,00 € Upstalsboom Hotel Friedrichshain
Preise (inkl. MwSt.):
Wochenseminar:
245,00 € Gubener Str. 42
10243 Berlin
3-Tages-Seminar:
145,00 €
(nur Verpflegung, ohne Übernachtung)
Fon (030) 293750
Wochenseminar:
235,00 €
www.hotelfriedrichshain-berlin.de (nur Verpflegung, ohne Übernachtung)
Berlin (Ostbahnhof)
InterCityHotel Berlin
Am Ostbahnhof 5
10243 Berlin
Fon (030) 29368-0
www.intercityhotel.com
Berlin (Paula-Thiede-Ufer)
ver.di-Bundesverwaltung
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Fon (030) 6956-0
www.verdi.de
228
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
90,00 €
150,00 €
(nur Verpflegung, ohne Übernachtung)
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
180,00 €
295,00 €
(nur Verpflegung, ohne Übernachtung)
Unsere Tagungsstätten von A–Z
Boltenhagen
Seehotel Boltenhagen
Ostseeallee 1
23946 Boltenhagen
Fon (038825) 50-0
www.seehotel-boltenhagen.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
D
Dresden (Laubegast)
ACHAT Premium Dresden
Brünner Str. 11
01279 Dresden
Fon (0351) 47380-903
www.achat-hotels.com
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
E
Eberswalde
ver.di-Bezirk Uckermark-Barnim
Friedrich-Ebert-Str. 2
16225 Eberswalde
Fon (03334) 5859-0
Preis (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
Erkner
Seminar- und Tagungshotel Bildungszentrum Erkner
Seestr. 39
Preise (inkl. MwSt.):
15537 Erkner
3-Tages-Seminar:
Fon (03362) 7690
Wochenseminar:
www.bz-erkner.de
F
Flecken Zechlin
DGB-Jugendbildungsstätte
365,00 € Kirschallee
520,00 € 16837 Flecken Zechlin
680,00 € Fon (033923) 740-14
www.dgbjugendbildungsstaette.de
Preis (inkl. MwSt.):
Wochenseminar:
Frankfurt am Main (Landessportbund)
Landessportbund Hessen
Otto-Fleck-Schneise 4
Preise (inkl. MwSt.):
60528 Frankfurt am Main
2-Tages-Seminar:
160,00 € Fon (069) 6789-0
3-Tages-Seminar:
275,00 €
Wochenseminar:
390,00 €
500,00 € Frankfurt am Main (mainhaus Stadthotel)
mainhaus Stadthotel
Lange Str. 26
Preis (inkl. MwSt.):
60311 Frankfurt am Main
3-Tages-Seminar:
Fon (069) 29906-0
www.mainhaus-frankfurt.de
60,00 € Frankfurt an der Oder
ver.di-Bezirk Frankfurt/Oder
Zehmeplatz 11
15230 Frankfurt an der Oder
Fon (0335) 60677-0
Preis (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
455,00 €
190,00 €
330,00 €
610,00 €
450,00 €
60,00 €
240,00 €
450,00 €
229
Unsere Tagungsstätten von A–Z
G
Gerlingen
Bonjour Tagungshotel
Weilimdorfer Str. 70
70839 Gerlingen bei Stuttgart
Fon (07156) 4318-0
www.bonjour-hotel.com
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
Gladenbach
ver.di-Bildungszentrum Gladenbach
Schloßallee 33
Preise (inkl. MwSt.):
35075 Gladenbach
2-Tages-Seminar:
Fon (06462) 9180-0
3-Tages-Seminar:
www.verdi-gladenbach.de
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
H
Hamburg (Junges Hotel)
Junges Hotel Hamburg
Kurt-Schumacher-Allee 14
20097 Hamburg
Fon (040) 41923-0
www.jungeshotel.de
230
Hamm
Mercure Hotel Hamm
Neue Bahnhofstr. 3
59065 Hamm
220,00 € Fon (02381) 9192-0
385,00 € www.mercure.com
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
335,00 €
610,00 €
L
155,00 €
280,00 €
400,00 €
525,00 €
620,00 €
100,00 €
Lübbenau
Best Western Spreewald
LPG-Str. 1
Preis (inkl. MwSt.):
03222 Lübbenau
2-Tages-Seminar:
Fon (03542) 8750
www.spreewaldhotelbestwestern.com
M
120,00 €
Mosbach
ver.di-Bildungszentrum „Michael-Rott-Schule“
Am Wasserturm 1–3
Preise (inkl. MwSt.):
74821 Mosbach
2-Tages-Seminar:
165,00 €
Fon (06261) 942-0
3-Tages-Seminar:
290,00 €
www.bst-mosbach.verdi.de
4-Tages-Seminar:
420,00 €
Preise (inkl. MwSt.):
Wochenseminar (Mo – Fr): 545,00 €
3-Tages-Seminar:
170,00 €
Wochenseminar (So – Fr): 635,00 €
Wochenseminar:
280,00 €
Vorabendanreise mit
(nur Verpflegung, ohne Übernachtung)
Abendessen u. Frühstück: 95,00 €
Unsere Tagungsstätten von A–Z
P
Potsdam
ver.di-Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg
Havel-Nuthe-Center
Preis (inkl. MwSt.):
Konrad-Wolf-Allee 1–3
2-Tages-Seminar:
14807 Potsdam
Fon (0331) 27574-0
W
Walsrode
ver.di-Bildungszentrum Walsrode
Sunderstr. 77
60,00 € 29664 Walsrode
Fon (05161) 9790
www.verdi-walsrode.de
S
Soltau
Hotel Park Soltau
Winsener Str. 111
29614 Soltau
Fon (05191) 6050
www.hotel-park-soltau.de
T
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
Timmendorfer Strand
Maritim ClubHotel Timmendorfer Strand
An der Waldkapelle 26
Preise (inkl. MwSt.):
23669 Timmendorfer Strand
3-Tages-Seminar:
Fon (04503) 6070
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
315,00 € Werneuchen
580,00 € Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e.V.
Freienwalder Allee 8–10
Preis (inkl. MwSt.):
16356 Werneuchen/Werftpfuhl Wochenseminar:
Fon (033398) 8999-11
www.kurt-loewenstein.de
155,00 €
285,00 €
410,00 €
535,00 €
635,00 €
100,00 €
275,00 €
335,00 €
480,00 €
620,00 €
www.maritim.de/de/hotels/deutschland/clubhotel-timmendorfer-strand/uebersicht
231
Unsere Referentinnen und Referenten
232
Rudolf Aufhauser
Rechtsanwalt und Fachautor für Arbeits- und Sozialrecht.
Susanna Brodersen
Trainerin, Beraterin und langjährige Frauenvertreterin.
Schwerpunkte: Landesgleichstellungsgesetz und
angrenzende Rechtsgebiete.
Sonja Austermühle
Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Jörg Cirulies
Arbeits- und Organisationspsychologe, Trainer und
Berater für Personalentwicklung, Geschäftsführer
ABF e.V.
Harald Beyling
Freiberuflicher Trainer und Berater für gesetzliche Interessenvertretungen. Schwerpunkte: Grundqualifizierung
für Betriebsräte, Wirtschaftsausschuss und Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat.
Ina Colle
Dipl.-Sozialarbeiterin, Personalentwicklerin, Betriebsratsmitglied bei Vivantes.
Petra Bode
Trainerin, Mediatorin, Qualitätsmanagementbeauftragte und ehemaliges Personal- sowie Betriebsratsmitglied.
Schwerpunkte: Personalentwicklung, wirtschaftliche
Kompetenz und Konfliktmanagement.
Stefan Cors
Trainer und Coach, langjähriger JAV-Vorsitzender.
Wolfgang Bräuer
Mitglied des Hauptpersonalrats des Landes Berlin.
Wolfgang Daniels
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachautor.
Unsere Referentinnen und Referenten
Wolfgang Dennier
Sozialarbeiter, Supervisor, Mediator und langjähriges
Personalratsmitglied.
Christa Flierl
Dipl.-Betriebswirtin, Dipl.-Soziologin, Lehramt an
Berufsbildenden Schulen, ehemalige Gewerkschaftssekretärin, Coachin. Schwerpunkt: Arbeitsrecht.
Ulrich Dombrowsky
Mitarbeiter in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit,
ehemaliges Betriebsratsmitglied.
Stephan Freiberg
Freigestelltes Personalratsmitglied des Bezirksamts
Berlin-Pankow.
Nele Dunsing
Politikwissenschaftlerin (Magistra), Betriebsratsmitglied
und Referentin. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht (BR und JAV) und politische Bildung.
Anna Fuchs
Referentin für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Personalwesen.
Jule Endruweit
Dipl.-Politologin, Transaktionsanalytikerin (DGTA), freie
Moderatorin und Trainerin. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht, Organisations- und Teamentwicklung,
Führungs-, Kommunikations- und Verhandlungstraining.
Michael Gümbel
Berater von Betriebs- und Personalräten, Unternehmen
und Verwaltungen. Schwerpunkte: Veränderungsprozesse, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gleichstellung,
Organisations- und Teamentwicklung.
Jonny Fichte
Freier Trainer und langjähriger Betriebsratsvorsitzender.
Schwerpunkt: betriebswirtschaftliche Beratung.
Gabrielle Haben
Freiberufliche Kommunikationstrainerin und Beraterin.
Schwerpunkte: Zeit- und Selbstmanagement, Kommunikation, Konfliktmanagement und Mobbingprävention.
233
Unsere Referentinnen und Referenten
234
Katrin Hansmeier
Dipl.-Schauspielerin sowie Humor- und Kommunikationstrainerin. Schwerpunkte: Kommunikation, Rhetorik
und Präsentation.
Dr. phil. Sabine Jambon
Freie Trainerin, Beraterin und Moderatorin, ehrenamtliche Richterin. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Kommunikation und Strategie.
Martina Hartung
Freie Trainerin für Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie für Kommunikation, Beraterin für internationale Interessenvertretungsarbeit.
Stefan Kempkens
Freiberuflicher Trainer für Arbeitsrecht und Kommunikation, Moderator von Arbeits- und Planungsklausuren,
Schulung von Betriebsräten.
Helmfried Hauch
Langjährige Gesamtvertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Disability-Manager (CDMP).
Stefan Kirst
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Dipl.-Finanzwirt.
Bärbel Hesse-Mundt
Betriebswirtin, freiberufliche Trainerin und Moderatorin, langjährige Betriebsratsvorsitzende. Schwerpunkte:
Betriebsverfassungsrecht.
Wilhelm Knolle
Rechtsanwalt, Referent, Dozent und Autor. Schwerpunkte: Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs-,
Arbeits- und Beamtenrecht.
Karl-Heinz Hörning
Kommunikationstrainer, Trainer für Organisationsentwicklung, langjähriges Personalratsmitglied.
Roland Koch
Soziologe und Fachbuchautor.
Unsere Referentinnen und Referenten
Uwe Kohfeld
Freier Trainer und Coach, langjähriger Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für
Betriebsräte.
Frank Ludwig
Freier Trainer und Berater für Betriebsräte.
Katrin König
Dipl.-Kauffrau (FH), freie Trainerin und Lehrbeauftragte
im Bereich Personal- und Unternehmensführung.
Schwerpunkt: Betriebsverfassungsrecht.
Susanne Maier
Dipl.-Sozialpädagogin, freie Moderatorin, Trainerin und
langjähriges Betriebsratsmitglied. Schwerpunkte:
Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsorganisation und
Kommunikation.
Bernd Kursawe
Mitarbeiter in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit.
Hartwig Mallmann
Freier Trainer, ehemaliger Gewerkschaftssekretär und
ehemalig freigestelltes Betriebsratsmitglied. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Gleichstellung und betriebliche Gewerkschaftsarbeit.
Hartmut Kuster
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Lena Michler
Rechtsanwältin.
Eva Lieding
Kommunikationstrainerin. Schwerpunkte: Rhetorik,
Moderation und effektive Gremienarbeit.
Beatrice Morgenthaler
Soziologin und freie Trainerin.
235
Unsere Referentinnen und Referenten
Andreas Müller
Freier Trainer und Berater. Schwerpunkte: Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.
Dr. Christian Paschke
Rechtsanwalt, Dozent und Autor. Schwerpunkte: individuelles und kollektives Arbeitsrecht.
Michaela Müller-Klang
Geschäftsführerin für Personal und Organisation (tubiT)
an der Technischen Universität Berlin, langjährige Erfahrung als Personalratsvorsitzende.
Henrik Paulsen
Stellv. Betriebsratsvorsitzender, Betriebsratsmitglied in
einem internationalen Gremium (SE-Betriebsrat), langjährige Erfahrung als Wahlvorstandsmitglied. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte (dt./engl.).
Dr. Claudia Neumann
Fachärztin, Psychotherapeutin und beratende Sozialmedizinerin, Dozentin für Teambildung, Interaktion und
Kommunikation an der Medizinischen Hochschule
Brandenburg. Schwerpunkte: Psychische Gesundheit im
Arbeitsleben, Teamsupervision.
Rebecca Riedel
Juristin und freie Trainerin.
Detlev Nitsche
Rechtsanwalt. Schwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht
sowie Beratung gesetzlicher Interessenvertretungen.
Enrico Pätzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Spezialist im Beamtensowie Disziplinarrecht und Fachautor zum PersVG
Berlin. Schwerpunkte: Personalvertretungsrecht.
236
Jörg Willem Ritter-Stütz
Rechtsanwalt.
Ronny H. Rothe
Dipl.-Politologe, freier Trainer und Dozent. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte sowie
Öffentlichkeitsarbeit.
Unsere Referentinnen und Referenten
Heike Rozek
Freie Trainerin und Beraterin. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte und Arbeitnehmerdatenschutz.
Rebekka Schmidt
Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Dr. phil. Ortrud Rubelt
Freie Trainerin, Coachin und Demografie-Beraterin.
Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht, Strategieentwicklung, Einzel- und Gruppen-Coaching.
Meike Schwark
Dipl.-Sozialökonomin, Dipl.-Juristin für Arbeits- und
Wirtschaftsrecht, Konfliktmoderatorin und Kommunikationstrainerin. Schwerpunkte: psychische Belastungen sowie psycho-soziale Gefährdungen.
Irmhild Rüffer
Beraterin für Organisations- und Personalentwicklung,
zertifizierte DGB-Index-Beraterin.
Jürgen Siebers
Freier Trainer und Moderator. Schwerpunkte:
Grundqualifizierung für Betriebsräte, Kommunikationstraining und Projekt „Gute Arbeit“.
Britta Rust
Betriebswirtin, freie Trainerin, Beraterin, Moderatorin,
Mediatorin, Coachin und ehrenamtliche Richterin.
Schwerpunkte: Kommunikation, Konfliktmanagement
und Arbeitsorganisation.
Matthias Silze
Theaterpädagoge und Kommunikationstrainer.
Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte
sowie Kompetenztraining.
Dr. rer. pol. Karl Michael Scheriau
Dipl.-Sozialwirt (FH), Dipl.-Sozialökonom, freier Trainer
und Berater, zertifizierter Qualitätsmanagementbeauftragter, Fachbuchautor. Schwerpunkt: Betriebsverfassungsrecht.
Katharina Stahlenbrecher
Dipl.-Theologin, Diversitätsberaterin und Mediatorin.
Schwerpunkte: Kommunikation und Teambegleitung
in konflikthaften Situationen.
237
Unsere Referentinnen und Referenten
Gerd Stumpf
Dipl.-Ing., langjähriges Personalratsmitglied. Schwerpunkte: Mitbestimmung bei Einführung von Informationstechnik sowie Datenschutz.
Marko Witt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Spezialist im Beamtenrecht und Fachautor zum PersVG Berlin. Schwerpunkte:
Personal- und Mitarbeitervertretungsrecht.
Dr. phil. Bärbel Stut
Supervisorin und freie Trainerin. Schwerpunkte:
Kommunikation, Konflikte, Gesundheitsschutz sowie
psychische Belastungen.
Annette Zimmermann
Dipl.-Politikwissenschaftlerin und freie Trainerin in der
Jugend- und Erwachsenenbildung.
Klaus Teichgräber
Langjähriger Personalratsvorsitzender und langjähriges
Mitglied des Hauptpersonalrats des Bundesministeriums
für Verkehr, freier Trainer. Schwerpunkt: Personalvertretungsrecht.
Michael Zweig
Rechtsanwalt.
Werner Walter
Beratender Betriebswirt, Qualitäts- und IT-Beauftragter.
Daniel Weidmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
238
Freistellung und Kostenübernahme
Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Mitglieder des Betriebsrats
das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber aus Kosten- oder
sonstigen Gründen die Notwendigkeit von Seminaren bestreiten. Das
ist auch deswegen nicht ungewöhnlich, weil sie in der Regel kein Interesse an gut qualifizierten Betriebsräten haben.
Das Recht auf einen Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG gilt für
solche Seminare, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die
Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Was aber heißt „erforderlich“?
Erforderlich im Sinne der Rechtsprechung sind auf jeden Fall Seminare,
die Grundwissen vermitteln. Jedes Betriebsratsmitglied kann (sollte) sie
besuchen. Dazu gehören z.B. die Seminare der Grundqualifizierung
(siehe Seite 13) sowie unsere Seminarangebote zum allgemeinen
Arbeitsrecht und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Themen,
die über das sogenannte Grundwissen hinausgehen, muss immer ein
aktueller betrieblicher Anlass vorliegen oder perspektivisch eintreten.
Ein Seminar zum Sozialplanrecht wäre z.B. nur dann erforderlich (im
Sinne der Rechtsprechung), wenn im Betrieb tatsächlich betriebsändernde Maßnahmen geplant sind.
Will der Betriebsrat selbst initiativ werden und mit dem Arbeitgeber
Regelungen treffen, besteht ebenfalls ein Anrecht auf Qualifizierung.
Beabsichtigt der Betriebsrat z.B., eine Betriebsvereinbarung zur
Arbeitszeit abzuschließen, hat er einen Anspruch, sich die entsprechenden Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und möglicher Arbeitszeitmodelle anzueignen. Aus der Aufgabenverteilung im Betriebsrat oder aus
der Mitarbeit in Ausschüssen können sich weitere Schulungsansprüche
ableiten.
Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungsgemäß beschließen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Der Betriebsrat
sollte kurz darlegen, aus welchem Grund das Seminar für ihn erforderlich ist. Fehlt ein solcher Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu
übernehmen. Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig Zeitpunkt und
Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit (wenn Sie
sich für ein Seminar interessieren, senden wir Ihnen die Unterlagen
umgehend zu).
Bei seinen Entscheidungen hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum. Er entscheidet, wen und wie viele Mitglieder er zu einem Seminar entsendet und ob er ein Thema für erforderlich hält. Dabei ist zu
beachten, dass der Betriebsrat – als Gremium – ausreichende Kenntnisse der Materie erlangt. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber
bedarf es nicht. Der Betriebsrat entscheidet in dieser Frage selbst. Klar
muss aber sein, dass das entsprechende Seminar im rechtlichen Sinne
erforderlich ist.
Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört
auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsratsmitglieder, die
außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit (z.B. Teilzeitbeschäftigte) ein
Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die
Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem.
§ 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.
Dazu gehören neben der Seminargebühr die Kosten für Übernachtung
und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten. Bei allen Fragen
rund um unser Seminarangebot beraten wir Sie gern. Bei rechtlichen
Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.
239
Freistellung und Kostenübernahme
Zusammenfassung
Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt
gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der
Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der
Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u.a.:
Seminargebühren,
Fahrtkosten,
Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des
Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen
direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob
ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne
Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen,
bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzulegen.
Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen
Stornogebühren vermieden werden.
Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß
§ 46 Abs. 6 BPersVG und § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg
Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge
für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse
vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die
oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich
weitestgehend auf die Regelungen des Bundes- und des Landespersonalvertretungsgesetzes übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings
nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem
BPersVG Voraussetzung für einen Seminarbesuch. Bei rechtlichen
Problemen oder einzelnen Fragen bzgl. des Landespersonalvertretungsgesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.
Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten
Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX.
Freistellung für Frauenvertreterinnen gemäß § 16 Abs. 3 LGG
Berlin
Die Freistellung der gewählten Frauenvertreterinnen durch die Dienststellen und Betriebe erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses der
Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche
Frauenvertretung. Die Frauenvertreterinnen sind unter Fortzahlung der
Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliBezüge bzw. des Arbeitentgelts für die Teilnahme an Seminaren freizuche Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für
stellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit als
nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen.
Frauenvertreterin erforderlich sind.
Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundSiehe auch die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage:
sätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen entwww.verdi-bub.de/s_beschluss und www.bbz.verdi.de
sprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebsrat.
240
Musterformular Beschluss
Beschluss der Interessenvertretung
Vorsorglich benennt die Interessenvertretung
Der Betriebsrat
Der Personalrat
Die Mitarbeitervertretung
als Ersatzteilnehmer/-in.
des Betriebs/der Dienststelle
Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für:
hat auf der Sitzung am
das Mitglied der Interessenvertretung
beschlossen,
in der Zeit
vom
bis
zur Teilnahme am Seminar der
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Sonstige
die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich ist.
zu dem Thema
in
in
(Tagungsstätte)
Die Interessenvertretung hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung
durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten.
(Ort)
zu einem Preis von
Begründung:
Betriebsratsmitgl. gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Personalratsmitgl. gem. § 46 Abs. 6 BPersVG
Personalratsmitgl. gem. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg
JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 66 i.V.m. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/
§ 81 Abs. 3 i.V.m. § 46 Abs. 1 PersVG Bbg
(Kosten des Seminars und der Tagungsstätte)
Euro zu entsenden.
(Ort/Datum)
(Unterschrift Vorsitzende/-r der Interessenvertretung)
(Ort/Datum)
(Unterschrift eines weiteren Mitglieds der Interessenvertretung)
241
Musterformular Mitteilung
Mitteilung an den Arbeitgeber/die Dienststelle
zur Teilnahme am Seminar der
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Interessenvertretung des Betriebs/der Dienststelle
zu dem Thema
in der/dem
An die Geschäftsleitung des Betriebs/den Leiter der Dienststelle
in
Mitteilung der Interessenvertretung über die Entsendung eines Mitglieds der Interessenvertretung zu einem Seminar für
Betriebsratsmitgl. gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Personalratsmitgl. gem. § 46 Abs. 6 BPersVG
Personalratsmitgl. gem. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg
JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 66 i.V.m. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/
§ 81 Abs. 3 i.V.m. § 46 Abs. 1 PersVG Bbg
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
gem. § 96 Abs. 4 SGB IX
Sonstige
(Bildungsstätte/Seminarhotel)
zu entsenden.
(Ort)
Vorsorglich hat die Interessenvertretung
als Ersatzteilnehmer/-in benannt.
Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere
Interessenvertretungsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß
§ 40 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG (BR)
§ 44 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG (PR)
§ 40 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg (PR)
§ 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG (JAV)
§ 44 Abs. 1, § 46 Abs. 6 i.V.m. § 62 Satz 1 BPersVG (JAV)
§ 40 Abs. 1, § 42 Abs. 3 i.V.m. § 66 PersVG Berlin/
§ 44 Abs. 1, § 46 Abs. 1 i.V.m. § 81 Abs. 3 PersVG Bbg (JAV)
§ 96 Abs. 8 SGB IX (Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen)
Sonstiges
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Interessenvertretung in ihrer Sitzung
der Arbeitgeber/die Dienststelle verpflichtet, das Arbeitsentgelt während
beschlossen hat, der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfallenden Kosten zu erstatten. Die
Ausschreibung mit Angaben zu den Kostenarten, der Höhe der anfallenden
Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben bei.
am
das Mitglied der Interessenvertretung
in der Zeit vom
242
bis
(Ort/Datum)
(Unterschrift Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in der Interessenvertretung)
Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht
An die Interessenvertretung
Kostenübernahme/Vollmacht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer bzw. die/der Vorsitzende der Interessenvertretung* wird ermächtigt, in unserem Namen und in unserem Auftrag die
die Mitteilung über den Beschluss der Interessenvertretung haben wir er- Anmeldung zu der o.g. Bildungsmaßnahme vorzunehmen.
halten.
Das Mitglied der Interessenvertretung
Die Rechnung soll auf folgende Anschrift ausgestellt werden:
wird in der Zeit vom
bis
Firma/Dienststelle:
zur Teilnahme am Seminar
(Abteilung):
Seminar-Nr.:
der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH in
Straße:
PLZ/Ort:
unter Fortzahlung des Entgelts
freigestellt.
Neben den anfallenden Reisekosten werden von uns die Seminargebühren
in Höhe von EUR
(gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteu-
erbefreit) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von EUR
inkl. MwSt. übernommen.
Stempel/Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers/der Dienststelle
Bitte eine Kopie dieser unterzeichneten Erklärung Ihrer Anmeldung beifügen oder per Post, per Fax oder per E-Mail an das zuständige ver.di b+b-Büro weiterleiten!
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
243
Anmeldeformular
Bitte zum Ausfüllen auf 141 % vergrößern
Anmeldung zum Seminar
Frau Privatadresse der/des Teilnehmenden
Herr Name
E-Mail [email protected]
Fax (030) 263 998 925
Vorname
Straße/Nr.
Bitte aus dem Berliner Telefonnetz
nicht die 030 vorwählen.
PLZ/Ort
Telefon privat
Telefon dienstlich
E-Mail privat
Thema
E-Mail dienstlich
Adresse des Gremiums: Firma
Seminar-Nr.
Straße/Nr.
bis
von
PLZ/Ort
Seminarort
Telefon
Hinweise für die Tagungsstätte
E-Mail
Fax
Branche
Zum Zeitpunkt der Teilnahme minderjährig Mitglied der Gewerkschaft ver.di
Funktion in BR
PR
JAV
ggf. abweichende Rechnungsadresse: Firma
andere kein Mitglied keine Angabe
MAV
SBV WV
andere
Hiermit widerspreche ich der Zusendung von Werbung per E-Mail Die Teilnahme am o. g. Seminar wurde durch das Gremium am
.
ordnungsgemäß beschlossen.
Dienststelle liegt vor und wurde als Kopie beigefügt .
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit
der Anmeldung die umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt.
Datum/Unterschrift (Anmeldung)
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der nebenstehenden Widerrufsbelehrung bestätigt:
!
244
Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung)
Straße/Nr.
PLZ/Ort
.
Die Kostenübernahme/Vollmacht für die Seminargebühr/Kosten der Tagungstätte durch den Arbeitgeber/die
!
Abteilung/Ansprechperson
Kostenstelle/Bestellkennzeichen
E-Mail für elektronischen Rechnungsversand
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab
dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht ausüben zu können, müssen Sie uns, ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH, Mörsenbroicher
Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax: 0211 9046-818, E-Mail: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens
binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung
Teilnahmebedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Veranstaltungsunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte
die Veranstaltung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte
Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen übernehmen wir für alle Teilnehmenden die Buchung der Tagungsstätte.
Eine Teilnahme ist bei mehrtägigen Veranstaltungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen
für die gesamte Veranstaltungsdauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem
Teilnehmenden und der Tagungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst in der
Tagungsstätte vorzunehmen.
Anmeldestornierung – Veranstaltungsabsagen: Können Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so
muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei
einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle
Veranstaltungsgebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von
100 Euro, anschließend die volle Veranstaltungsgebühr erhoben. Die Tagungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r
benannt wird und an der Veranstaltung teilnimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Werbewiderspruchsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail
zugesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen.
Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen.
Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte
übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an die Bildungs- bzw. Tagungsstätten
weiter.
Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder
es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht
mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden.
Muster-Widerrufsformular
Widerrufserklärung
Bitte füllen Sie das Formular nur aus, wenn Sie Ihre Teilnahme widerrufen möchten und senden Sie es an:
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf,
Fax: 0211 9046-818, E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
(Veranstaltung):
Datenschutzerklärung
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen
Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor
Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt.
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten
und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre
Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben
oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses
(z.B. Veranstaltungsanmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen
kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über
Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind.
Veranstaltungs-Nr.
Veranstaltungs-Thema
Name der/des Teilnehmenden
Vorname
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Datum/Unterschrift
245
Veranstalter für Seminare beginnend mit BEver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg
Koblanckstr. 10 14109 Berlin Fon (030) 806 713-0 Fax (030) 806 713-560
[email protected]
bbz.verdi.de
Veranstalter für Seminare beginnend mit 1300ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Berlin-Brandenburg
Köpenicker Str. 31 10179 Berlin Fon (030) 263 9989-11/-15 Fax (030) 263 99 89-25 [email protected]
bbz
Bildungs- und
Begegnungszentrum
Clara Sahlberg
rg
g
bb.verdi-bub.de

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