Merkzeichen RF 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Voraussetzungen
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Merkzeichen RF 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Voraussetzungen
Merkzeichen RF Inhaltsverzeichnis 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Voraussetzungen 3. Rundfunkbeitragsermäßigung 4. Telefongebührenermäßigung 5. Praxistipp 6. Wer hilft weiter? 7. Verwandte Links 1. Das Wichtigste in Kürze Der Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF hat Anspruch auf eine Rundfunkbeitragsermäßigung und eine Telefongebührenermäßigung bei der Deutschen Telekom. 2. Voraussetzungen Das Merkzeichen RF erhält, wer die folgenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RBeitrStV): Blind oder wesentlich sehbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 alleine für die Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist Hörgeschädigt, wenn eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (GdB für die Hörbehinderung wenigstens 50) Behindert mit einem nicht nur vorübergehenden GdB von mindestens 80, wenn der Betroffene aufgrund seines Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann. Hierzu gehören: behinderte Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen (auch durch innere Leiden wie z.B. schwere Herzleistungs- oder Lungenfunktionsschwäche), die deshalb auf Dauer selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) keine öffentlichen Veranstaltungen in zumutbarer Weise besuchen können behinderte Menschen, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken wie z.B. durch Entstellung, Geruchsbelästigung (unzureichend verschließbarer Anus praeter), häufige Anfälle, laute Atemgeräusche, unwillkürliche Bewegungen oder Laute (Spastiker) behinderte Menschen mit nicht nur vorübergehend ansteckender Lungentuberkulose behinderte Menschen z.B. nach Organtransplantationen, die wegen einer immunsuppressiven Behandlung alle Menschenansammlungen meiden müssen geistig oder seelisch behinderte Menschen, die aufgrund motorischer Unruhe und Verhaltensauffälligkeiten stören würden 3. Rundfunkbeitragsermäßigung Personen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, können beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,83 € pro Monat. Näheres zur Antragsstellung unter Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung. 4. Telefongebührenermäßigung Kunden mit einem Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF haben, können einen vergünstigten Sozialtarif beantragen. Näheres unter Telefongebührenermäßigung. 5. Praxistipp Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen. Mit Klick auf Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind. 6. Wer hilft weiter? Versorgungsamt 7. Verwandte Links Merkzeichen Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung Telefongebührenermäßigung Grad der Behinderung Nachteilsausgleiche bei Behinderung Stand: 17.03.2016 © betanet - beta Institut gemeinnützige GmbH www.betanet.de www.beta-institut.de