Merkzeichen RF 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Voraussetzungen

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Merkzeichen RF 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Voraussetzungen
Merkzeichen RF
Inhaltsverzeichnis
1. Das Wichtigste in Kürze
2. Voraussetzungen
3. Rundfunkbeitragsermäßigung
4. Telefongebührenermäßigung
5. Praxistipp
6. Wer hilft weiter?
7. Verwandte Links
1. Das Wichtigste in Kürze
Der Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF hat Anspruch auf eine
Rundfunkbeitragsermäßigung und eine Telefongebührenermäßigung bei der Deutschen Telekom.
2. Voraussetzungen
Das Merkzeichen RF erhält, wer die folgenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RBeitrStV):
Blind oder wesentlich sehbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 alleine für die
Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist
Hörgeschädigt, wenn eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (GdB
für die Hörbehinderung wenigstens 50)
Behindert mit einem nicht nur vorübergehenden GdB von mindestens 80, wenn der Betroffene aufgrund seines
Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann. Hierzu gehören:
behinderte Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen (auch durch innere Leiden wie z.B.
schwere Herzleistungs- oder Lungenfunktionsschwäche), die deshalb auf Dauer selbst mit Hilfe von
Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) keine öffentlichen Veranstaltungen in
zumutbarer Weise besuchen können
behinderte Menschen, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend
wirken wie z.B. durch Entstellung, Geruchsbelästigung (unzureichend verschließbarer Anus praeter),
häufige Anfälle, laute Atemgeräusche, unwillkürliche Bewegungen oder Laute (Spastiker)
behinderte Menschen mit nicht nur vorübergehend ansteckender Lungentuberkulose
behinderte Menschen z.B. nach Organtransplantationen, die wegen einer immunsuppressiven Behandlung
alle Menschenansammlungen meiden müssen
geistig oder seelisch behinderte Menschen, die aufgrund motorischer Unruhe und Verhaltensauffälligkeiten
stören würden
3. Rundfunkbeitragsermäßigung
Personen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, können beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
(früher GEZ) eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,83 €
pro Monat.
Näheres zur Antragsstellung unter Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung.
4. Telefongebührenermäßigung
Kunden mit einem Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem
Merkzeichen RF haben, können einen vergünstigten Sozialtarif beantragen. Näheres unter
Telefongebührenermäßigung.
5. Praxistipp
Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.
Mit Klick auf
Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen
Merkzeichen verbunden sind.
6. Wer hilft weiter?
Versorgungsamt
7. Verwandte Links
Merkzeichen
Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung
Telefongebührenermäßigung
Grad der Behinderung
Nachteilsausgleiche bei Behinderung
Stand: 17.03.2016
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