19.01.2015 Spielbetrieb An die qualifizierten

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19.01.2015 Spielbetrieb An die qualifizierten
wfv, Postfach 10 54 51, 70047 Stuttgart
Spielbetrieb
An
die qualifizierten Vereine
der wfv-Hallenmeisterschaft
José Macias
Tel. +49 (0) 711 22764 - 63
[email protected]
19.01.2015
Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015 - Vorrunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Frauenmannschaft Ihres Vereins hat sich auf Bezirksebene für den Wettbewerb um die
Württembergische Hallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015 (Vorrunde) qualifiziert.
Die Spiele der Vorrunde um die Württembergische Hallenmeisterschaft werden wie folgt
ausgetragen:
Vorrunde: Sonntag, 25.01.2015, Beginn: 10.00 Uhr
Gruppe 1:
Ausrichter Spfr Neckarwestheim (Bezirk Unterland)
Sporthalle Bühl
Liebensteiner Str., 74382 Neckarwestheim
Turnieraufsicht: Wilfried Hintz
Gruppe 2:
Ausrichter SV Winnenden
(Bezirk Rems/Murr)
Sporthalle Kirchberg/Murr
Schulstr. 45, 71737 Kirchberg an der Murr
Turnieraufsicht: Cornelia Drixler
Gruppe 3:
Ausrichter VfL Munderkingen
(Bezirk Donau)
Sporthalle Munderkingen
Stauffenbergstr., 89597 Munderkingen
Turnieraufsicht: Bezirk Donau
Gruppe 4:
Ausrichter SV Musbach
(Bezirk Nördlicher Schwarzwald)
Städtische Stadionhalle Freudenstadt
Ludwig-Jahn-Str. 56 (beim Panoramabad), 72250 Freudenstadt
Turnieraufsicht: Anja Nübel
Endturnier: Sonntag, 08.02.2015, Beginn 10.00 Uhr
Ausrichter: TSV Wendlingen
(Bezirk Neckar/Fils)
Sporthalle Im Grund
Neuffenstr. 76, 73240 Wendlingen am Neckar
Turnieraufsicht: Rita Leukart
wfv Württembergischer Fußballverband e. V., Postfach 10 54 51, 70047 Stuttgart, Goethestraße 9, 70174 Stuttgart
Telefon +49 (0) 7 11 2 27 64 – 0, Telefax +49 (0) 7 11 2 27 64 – 40, E-Mail: [email protected] , Internet: www.wuerttfv.de
Landesbank Baden-Württemberg, KTO 2 029 230, BLZ 600 501 01, Stuttgarter Volksbank AG, KTO 3 32 143 007, BLZ 600 901 00
-2-
Wir bitten alle Mannschaften rechtzeitig zur Turnierbesprechung anzureisen!
Beiliegend lassen wir Ihnen Unterlagen für die Vorrundenturniere zugehen:
1. Allgemeine Durchführungsbestimmungen für Fußballspiele in der Halle und Besondere
Durchführungsbestimmungen für die Spiele um die Württembergische HallenFußballmeisterschaft der Frauen 2014/2015
2. Gruppeneinteilung - Spielplan der Vorrundenturniere
3. Turnier-Mannschaftsbogen: Die Turnier-Mannschaftsbogen werden vor Ort von der jeweiligen
Turnieraufsicht an die Mannschaften verteilt. Sämtliche mitwirkende Spielerinnen sind auf dem
Turnier-Mannschaftsbogen zu vermerken und haben sich mit ihren Spielerpässen mindestens
eine halbe Stunde vor Beginn des Turniers einzufinden
Die Bewirtung der Halle wird vom ausrichtenden Verein organisiert. Wir bitten davon Gebrauch zu
machen und keine eigenen Getränke und Essen mit zubringen.
Beim Ausschank von Alkohol in der Halle wird Zurückhaltung empfohlen, ebenso bitten wir
in der Halle auf das Rauchen zu verzichten.
Turnierbesprechung findet um 9.45 Uhr statt.
Bei den Spielen um die Württembergische Hallenmeisterschaft der Frauen wünschen wir Ihrer
Mannschaft viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
José Macias
Anlagen:
Spielplan Vorrunde
Allgemeine Durchführungsbestimmungen für Turniere
Besondere Durchführungsbestimmungen
Zur Kenntnis:
VSPA
Bezirksvorsitzende
Ausschuss für Frauen- und Mädchensport, Vertreterinnen des Frauen- und Mädchensports
Ausrichtende Vereine
Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Verbandssportlehrer
Turnieraufsichten
Vorrunde
Sonntag
, den
25.01.2015
Schulstr. 45, 71737 Kirchberg an der Murr
Beginn:
10:00 Uhr
Spielzeit:
1 x 10:00 min
Pause:
02:00 min
I. Teilnehmende Mannschaften
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gruppe A
FV Vorwärts Faurndau
Spvgg Stuttgart-Ost
VfB Obertürkheim II
VfR Murrhardt
TB Neckarhausen II
TSV Ruppertshofen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gruppe B
VfB Obertürkheim
SV Hegnach
TSV Weilheim/Teck
1. FC Normannia Gmünd
FV Sontheim
SGM TSV Wendlingen/TSV Ötlingen
II. Spielplan Vorrunde
Nr. Platz Grp.
Beginn
Spielpaarung
Ergebnis
1
1
A
10:00
FV Vorwärts Faurndau
- Spvgg Stuttgart-Ost
:
2
1
B
10:12
VfB Obertürkheim
- SV Hegnach
:
3
1
A
10:24
VfB Obertürkheim II
- VfR Murrhardt
:
4
1
B
10:36
TSV Weilheim/Teck
- 1. FC Normannia Gmünd
:
5
1
A
10:48
TB Neckarhausen II
- TSV Ruppertshofen
:
6
1
B
11:00
FV Sontheim
- SGM TSV Wendlingen/TSV Ötlingen
:
7
1
A
11:12
FV Vorwärts Faurndau
- VfB Obertürkheim II
:
8
1
B
11:24
VfB Obertürkheim
- TSV Weilheim/Teck
:
9
1
A
11:36
Spvgg Stuttgart-Ost
- TB Neckarhausen II
:
10
1
B
11:48
SV Hegnach
- FV Sontheim
:
11
1
A
12:00
VfR Murrhardt
- TSV Ruppertshofen
:
12
1
B
12:12
1. FC Normannia Gmünd
- SGM TSV Wendlingen/TSV Ötlingen
:
13
1
A
12:24
FV Vorwärts Faurndau
- TB Neckarhausen II
:
14
1
B
12:36
VfB Obertürkheim
- FV Sontheim
:
15
1
A
12:48
Spvgg Stuttgart-Ost
- VfR Murrhardt
:
16
1
B
13:00
SV Hegnach
- 1. FC Normannia Gmünd
:
17
1
A
13:12
TSV Ruppertshofen
- VfB Obertürkheim II
:
18
1
B
13:24
SGM TSV Wendlingen/TSV Ötlingen - TSV Weilheim/Teck
:
19
1
A
13:36
VfR Murrhardt
- FV Vorwärts Faurndau
:
20
1
B
13:48
1. FC Normannia Gmünd
- VfB Obertürkheim
:
21
1
A
14:00
TSV Ruppertshofen
- Spvgg Stuttgart-Ost
:
22
1
B
14:12
SGM TSV Wendlingen/TSV Ötlingen - SV Hegnach
:
23
1
A
14:24
VfB Obertürkheim II
- TB Neckarhausen II
:
24
1
B
14:36
TSV Weilheim/Teck
- FV Sontheim
:
25
1
A
14:48
TSV Ruppertshofen
- FV Vorwärts Faurndau
:
26
1
B
15:00
SGM TSV Wendlingen/TSV Ötlingen - VfB Obertürkheim
:
27
1
A
15:12
Spvgg Stuttgart-Ost
- VfB Obertürkheim II
:
28
1
B
15:24
SV Hegnach
- TSV Weilheim/Teck
:
29
1
A
15:36
TB Neckarhausen II
- VfR Murrhardt
:
30
1
B
15:48
FV Sontheim
- 1. FC Normannia Gmünd
:
Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015
1 von 2
III. Abschlußtabellen Vorrunde
Gruppe A
Pkt.
Tore
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Diff.
Gruppe B
Pkt.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
:
:
:
:
:
:
Tore
Diff.
:
:
:
:
:
:
IV. Endrunde
Beginn:
16:10 Uhr
Nr.
Beginn
31
16:10
Nr.
Beginn
32
16:25
Nr.
Beginn
33
16:40
Nr.
Beginn
34
16:55
Spielzeit:
1 x 10:00 min
Pause:
05:00 min
1. Halbfinale
Ergebnis
1. Gruppe A
2. Gruppe B
Ergebnis
2. Halbfinale
1. Gruppe B
2. Gruppe A
Verlierer Spiel 22
Endspiel
:
Ergebnis
Sieger Spiel 21
:
Ergebnis
Spiel um Platz 3 und 4
Verlierer Spiel 21
:
Sieger Spiel 22
:
V. Platzierungen
1.
2.
3.
4.
Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015
2 von 2
Vorrunde
Sonntag
, den
25.01.2015
Städtische Stadionhalle Freudenstadt
Ludwig-Jahn-Str. 56, 72250 Freudenstadt
10:00 Uhr
Beginn:
Spielzeit:
1 x 10:00 min
Pause:
02:00 min
I. Teilnehmende Mannschaften
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gruppe A
TV Derendingen
TSV Frommern
TSV Grafenau
SV Tuningen
FC Rottenburg
BFC Pfullingen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gruppe B
VfL Sindelfingen II
SV Musbach
TSV Sondelfingen
TV Derendingen II
VfR Kolsterreichenbach
SV Nufringen
II. Spielplan Vorrunde
Nr. Platz Grp.
Beginn
Spielpaarung
Ergebnis
1
1
A
10:00
TV Derendingen
- TSV Frommern
:
2
1
B
10:12
VfL Sindelfingen II
- SV Musbach
:
3
1
A
10:24
TSV Grafenau
- SV Tuningen
:
4
1
B
10:36
TSV Sondelfingen
- TV Derendingen II
:
5
1
A
10:48
FC Rottenburg
- BFC Pfullingen
:
6
1
B
11:00
VfR Kolsterreichenbach
- SV Nufringen
:
7
1
A
11:12
TV Derendingen
- TSV Grafenau
:
8
1
B
11:24
VfL Sindelfingen II
- TSV Sondelfingen
:
9
1
A
11:36
TSV Frommern
- FC Rottenburg
:
10
1
B
11:48
SV Musbach
- VfR Kolsterreichenbach
:
11
1
A
12:00
SV Tuningen
- BFC Pfullingen
:
12
1
B
12:12
TV Derendingen II
- SV Nufringen
:
13
1
A
12:24
TV Derendingen
- FC Rottenburg
:
14
1
B
12:36
VfL Sindelfingen II
- VfR Kolsterreichenbach
:
15
1
A
12:48
TSV Frommern
- SV Tuningen
:
16
1
B
13:00
SV Musbach
- TV Derendingen II
:
17
1
A
13:12
BFC Pfullingen
- TSV Grafenau
:
18
1
B
13:24
SV Nufringen
- TSV Sondelfingen
:
19
1
A
13:36
SV Tuningen
- TV Derendingen
:
20
1
B
13:48
TV Derendingen II
- VfL Sindelfingen II
:
21
1
A
14:00
BFC Pfullingen
- TSV Frommern
:
22
1
B
14:12
SV Nufringen
- SV Musbach
:
23
1
A
14:24
TSV Grafenau
- FC Rottenburg
:
24
1
B
14:36
TSV Sondelfingen
- VfR Kolsterreichenbach
:
25
1
A
14:48
BFC Pfullingen
- TV Derendingen
:
26
1
B
15:00
SV Nufringen
- VfL Sindelfingen II
:
27
1
A
15:12
TSV Frommern
- TSV Grafenau
:
28
1
B
15:24
SV Musbach
- TSV Sondelfingen
:
29
1
A
15:36
FC Rottenburg
- SV Tuningen
:
30
1
B
15:48
VfR Kolsterreichenbach
- TV Derendingen II
:
Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015
1 von 2
III. Abschlußtabellen Vorrunde
Gruppe A
Pkt.
Tore
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Diff.
Gruppe B
Pkt.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
:
:
:
:
:
:
Tore
Diff.
:
:
:
:
:
:
IV. Endrunde
Beginn:
16:10 Uhr
Nr.
Beginn
31
16:10
Nr.
Beginn
32
16:25
Nr.
Beginn
33
16:40
Nr.
Beginn
34
16:55
Spielzeit:
1 x 10:00 min
Pause:
05:00 min
1. Halbfinale
Ergebnis
1. Gruppe A
2. Gruppe B
Ergebnis
2. Halbfinale
1. Gruppe B
2. Gruppe A
Spiel um Platz 3 und 4
Verlierer Spiel 22
Endspiel
:
Ergebnis
Sieger Spiel 21
:
Ergebnis
Verlierer Spiel 21
:
Sieger Spiel 22
:
V. Platzierungen
1.
2.
3.
4.
Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015
2 von 2
Vorrunde
Sonntag
, den
25.01.2015
Stauffenbergstr., 89597 Munderkingen
10:00 Uhr
Beginn:
Spielzeit:
1 x 10:00 min
Pause:
02:00 min
I. Teilnehmende Mannschaften
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gruppe A
SV Jungingen
SV Alberweiler
FV Bellenberg
SV Laupertshausen
SV Uttenweiler
FC Wangen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gruppe B
TSV Tettnang
SV Granheim
TSB Ravensburg
FV Asch-Sonderbuch
SV Eglofs
SV Jungingen II
II. Spielplan Vorrunde
Nr. Platz Grp.
Beginn
Spielpaarung
Ergebnis
1
1
A
10:00
SV Jungingen
- SV Alberweiler
:
2
1
B
10:12
TSV Tettnang
- SV Granheim
:
3
1
A
10:24
FV Bellenberg
- SV Laupertshausen
:
4
1
B
10:36
TSB Ravensburg
- FV Asch-Sonderbuch
:
5
1
A
10:48
SV Uttenweiler
- FC Wangen
:
6
1
B
11:00
SV Eglofs
- SV Jungingen II
:
7
1
A
11:12
SV Jungingen
- FV Bellenberg
:
8
1
B
11:24
TSV Tettnang
- TSB Ravensburg
:
9
1
A
11:36
SV Alberweiler
- SV Uttenweiler
:
10
1
B
11:48
SV Granheim
- SV Eglofs
:
11
1
A
12:00
SV Laupertshausen
- FC Wangen
:
12
1
B
12:12
FV Asch-Sonderbuch
- SV Jungingen II
:
13
1
A
12:24
SV Jungingen
- SV Uttenweiler
:
14
1
B
12:36
TSV Tettnang
- SV Eglofs
:
15
1
A
12:48
SV Alberweiler
- SV Laupertshausen
:
16
1
B
13:00
SV Granheim
- FV Asch-Sonderbuch
:
17
1
A
13:12
FC Wangen
- FV Bellenberg
:
18
1
B
13:24
SV Jungingen II
- TSB Ravensburg
:
19
1
A
13:36
SV Laupertshausen
- SV Jungingen
:
20
1
B
13:48
FV Asch-Sonderbuch
- TSV Tettnang
:
21
1
A
14:00
FC Wangen
- SV Alberweiler
:
22
1
B
14:12
SV Jungingen II
- SV Granheim
:
23
1
A
14:24
FV Bellenberg
- SV Uttenweiler
:
24
1
B
14:36
TSB Ravensburg
- SV Eglofs
:
25
1
A
14:48
FC Wangen
- SV Jungingen
:
26
1
B
15:00
SV Jungingen II
- TSV Tettnang
:
27
1
A
15:12
SV Alberweiler
- FV Bellenberg
:
28
1
B
15:24
SV Granheim
- TSB Ravensburg
:
29
1
A
15:36
SV Uttenweiler
- SV Laupertshausen
:
30
1
B
15:48
SV Eglofs
- FV Asch-Sonderbuch
:
Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015
1 von 2
III. Abschlußtabellen Vorrunde
Gruppe A
Pkt.
Tore
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Diff.
Gruppe B
Pkt.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
:
:
:
:
:
:
Tore
Diff.
:
:
:
:
:
:
IV. Endrunde
Beginn:
16:10 Uhr
Nr.
Beginn
31
16:10
Nr.
Beginn
32
16:25
Nr.
Beginn
33
16:40
Nr.
Beginn
34
16:55
Spielzeit:
1 x 10:00 min
Pause:
05:00 min
1. Halbfinale
Ergebnis
1. Gruppe A
2. Gruppe B
Ergebnis
2. Halbfinale
1. Gruppe B
2. Gruppe A
Spiel um Platz 3 und 4
Verlierer Spiel 22
Endspiel
:
Ergebnis
Sieger Spiel 21
:
Ergebnis
Verlierer Spiel 21
:
Sieger Spiel 22
:
V. Platzierungen
1.
2.
3.
4.
Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015
2 von 2
Vorrunde
Sonntag
, den
25.01.2015
Liebensteiner Str., 74382 Neckarwestheim
10:00 Uhr
Beginn:
Spielzeit:
1 x 10:00 min
Pause:
02:00 min
I. Teilnehmende Mannschaften
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gruppe A
FV Löchgau
SV Böblingen
TGV Dürrenzimmern
TSG Schwäbisch Hall
VfB Tamm
SV Heilbronn am Leinbach
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gruppe B
TSV Langenbeutingen
TSV Güglingen
FC Biegelkicker Erdmannhausen
FV Löchgau II
SV Leingarten
SGM Westernhausen
II. Spielplan Vorrunde
Nr. Platz Grp.
Beginn
Spielpaarung
Ergebnis
1
1
A
10:00
FV Löchgau
- SV Böblingen
:
2
1
B
10:12
TSV Langenbeutingen
- TSV Güglingen
:
3
1
A
10:24
TGV Dürrenzimmern
- TSG Schwäbisch Hall
:
4
1
B
10:36
FC Biegelkicker Erdmannhausen - FV Löchgau II
:
5
1
A
10:48
VfB Tamm
- SV Heilbronn am Leinbach
:
6
1
B
11:00
SV Leingarten
- SGM Westernhausen
:
7
1
A
11:12
FV Löchgau
- TGV Dürrenzimmern
:
8
1
B
11:24
TSV Langenbeutingen
- FC Biegelkicker Erdmannhausen
:
9
1
A
11:36
SV Böblingen
- VfB Tamm
:
10
1
B
11:48
TSV Güglingen
- SV Leingarten
:
11
1
A
12:00
TSG Schwäbisch Hall
- SV Heilbronn am Leinbach
:
12
1
B
12:12
FV Löchgau II
- SGM Westernhausen
:
13
1
A
12:24
FV Löchgau
- VfB Tamm
:
14
1
B
12:36
TSV Langenbeutingen
- SV Leingarten
:
15
1
A
12:48
SV Böblingen
- TSG Schwäbisch Hall
:
16
1
B
13:00
TSV Güglingen
- FV Löchgau II
:
17
1
A
13:12
SV Heilbronn am Leinbach
- TGV Dürrenzimmern
:
18
1
B
13:24
SGM Westernhausen
- FC Biegelkicker Erdmannhausen
:
19
1
A
13:36
TSG Schwäbisch Hall
- FV Löchgau
:
20
1
B
13:48
FV Löchgau II
- TSV Langenbeutingen
:
21
1
A
14:00
SV Heilbronn am Leinbach
- SV Böblingen
:
22
1
B
14:12
SGM Westernhausen
- TSV Güglingen
:
23
1
A
14:24
TGV Dürrenzimmern
- VfB Tamm
:
24
1
B
14:36
FC Biegelkicker Erdmannhausen - SV Leingarten
:
25
1
A
14:48
SV Heilbronn am Leinbach
- FV Löchgau
:
26
1
B
15:00
SGM Westernhausen
- TSV Langenbeutingen
:
27
1
A
15:12
SV Böblingen
- TGV Dürrenzimmern
:
28
1
B
15:24
TSV Güglingen
- FC Biegelkicker Erdmannhausen
:
29
1
A
15:36
VfB Tamm
- TSG Schwäbisch Hall
:
30
1
B
15:48
SV Leingarten
- FV Löchgau II
:
Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015
1 von 2
III. Abschlußtabellen Vorrunde
Gruppe A
Pkt.
Tore
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Diff.
Gruppe B
Pkt.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
:
:
:
:
:
:
Tore
Diff.
:
:
:
:
:
:
IV. Endrunde
Beginn:
16:10 Uhr
Nr.
Beginn
31
16:10
Nr.
Beginn
32
16:25
Nr.
Beginn
33
16:40
Nr.
Beginn
34
16:55
Spielzeit:
1 x 10:00 min
Pause:
05:00 min
1. Halbfinale
Ergebnis
1. Gruppe A
2. Gruppe B
Ergebnis
2. Halbfinale
1. Gruppe B
2. Gruppe A
Spiel um Platz 3 und 4
Verlierer Spiel 22
Endspiel
:
Ergebnis
Sieger Spiel 21
:
Ergebnis
Verlierer Spiel 21
:
Sieger Spiel 22
:
V. Platzierungen
1.
2.
3.
4.
Pelada Verbandshallenmeisterschaft der Frauen 2014/2015
2 von 2
Besondere Durchführungsbestimmungen für die Spiele
Verbandshallenmeisterschaft der Frauen im Spieljahr 2014/2015
um
die
Pelada
Allgemeines
Die Pelada Verbandshallenmeisterschaft wird ab dem Spieljahr 2014/2015 bereits auf
Bezirksebene nach den FIFA-Regeln für Hallenfußball (Futsal) gespielt.
Der
Verbandsspielausschuss
(§
39a
SpO)
hat
hierfür
diese
besonderen
Durchführungsbestimmungen erlassen, ggf. zusätzlich mit der jeweiligen Ausschreibung. Soweit
nicht nachstehend Sonderbestimmungen getroffen sind, gelten die "Allgemeinen
Durchführungsbestimmungen für Turniere", im Übrigen sind die Satzung und Ordnungen des wfv
sowie die DFB-Fußballregeln maßgebend.
1. Teilnahme
Bezirksebene
Die Teilnahme ist freiwillig. Abgegebene Meldungen verpflichten zur Teilnahme. Jeder Verein
kann sich mit beliebig vielen Mannschaften beteiligen.
Für die Verbandsrunde (Feld) zugelassene Spielgemeinschaften sowie Freizeitmannschaften
(weiße Spielerpässe) sind teilnahmeberechtigt. Belegt eine Spielgemeinschaft oder
Freizeitmannschaft einen zur Teilnahme auf Verbandsebene berechtigenden Platz, so besteht für
die Spielgemeinschaft oder Freizeitmannschaft das Recht zur Teilnahme auf Verbandsebene.
Verbandsebene
Zugelassen werden max. 48 Mannschaften und zwar die ermittelten 16 Bezirksmeister sowie
weitere Teilnehmer, nach einer vom Verbandsspielausschuss festgelegten Aufschlüsselung.
II. + III. Mannschaften, die für die Verbandsrunde (Feld) gemeldet sind, sind teilnahmeberechtigt.
2. Austragungsmodus
Bezirksebene
Die Bezirke ermitteln in Turnierform die Bezirksmeister. Der Spielmodus zur Ermittlung des
Bezirksmeisters und der Platzierten wird in der Ausschreibung des Bezirkes festgelegt.
Verbandsebene
- Vorrunde
Es werden zwei Gruppen mit je sechs Mannschaften gebildet und im Punktsystem
Platzierungen ermittelt, indem alle Mannschaften einer Gruppe gegeneinander spielen.
Einteilung nimmt der Verbandsspielausschuss vor. Die beiden Erst- und Zweitplatzierten
Gruppen bestreiten die Halbfinalspiele. Die Sieger aus diesen Spielen sind die Teilnehmer
Endspieles, die Verlierer bestreiten das Spiel um den dritten Platz.
1
die
Die
der
des
- Endrunde
Jeweils die drei bestplatzierten Mannschaften der vier Vorrundenturniere (12 Mannschaften) sind
qualifiziert.
Es werden zwei Gruppen mit je sechs Mannschaften gebildet und im Punktsystem die
Platzierungen ermittelt, indem alle Mannschaften einer Gruppe gegeneinander spielen. Die
Einteilung nimmt der Verbandsspielausschuss vor.
Die beiden Erst- und Zweitplatzierten der Gruppen bestreiten die Halbfinalspiele. Die Sieger aus
diesen Spielen sind die Teilnehmer des Endspieles, die Verlierer bestreiten das Spiel um den
dritten Platz.
3. Sporthalle, Spielfeld und Spielball
Bei allen Spielen auf Verbandsebene müssen die Tore 3 m breit und 2 m hoch sein. Die
Spielfeldmaße sollten 40 Meter (Länge) und 20m (Breite) nicht unterschreiten (offizielles
Handballspielfeld). Außerdem muss eine ausreichende Zuschauerkapazität gegeben sein.
4. Zahl der Spielerinnen
Eine Mannschaft besteht pro Spieltag aus höchstens 16 Spielerinnen, von denen fünf (vier
Feldspielerinnen und ein Torwart) gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen.
Für die Meisterschaft auf Bezirksebene ist ein Turnier-Mannschaftsbogen für jede Mannschaft
auszufüllen. Dieser kann bis zum Ende der Bezirksmeisterschaft auf 16 Spielerinnen erweitert
werden.
Vor Beginn des ersten Spiels einer Mannschaft auf Verbandsebene muss ein neuer TurnierMannschaftsbogen ausgefüllt werden. Der Turnier-Mannschaftsbogen kann bis zum Ende der
Meisterschaft bis auf 16 Spielerinnen erweitert werden.
5. Spiel- und Teilnahmeberechtigung
Spielberechtigt sind Spielerinnen, die eine Spielerlaubnis für Pflichtspiele für Frauenmannschaften
besitzen. Die Spielerinnen haben vor Turnierbeginn einen ordnungsgemäßen Spielerpass bzw.
einen amtlicher Ausweis mit Lichtbild vorzulegen. Spielerinnen, die einen solchen Nachweis einer
Spielberechtigung nicht vorlegen können, sind nicht spielberechtigt.
Während des gesamten Wettbewerbs auf Bezirksebene dürfen Spielerinnen nur in einer
Mannschaft eingesetzt werden.
Während des gesamten Wettbewerbs auf Verbandsebene dürfen Spielerinnen ebenfalls nur in
einer Mannschaft eingesetzt werden. Ein vorheriger Einsatz in Mannschaften auf Bezirksebene
bleibt unberücksichtigt. Maßgebend ist die Eintragung in den Turnier-Mannschaftsbogen.
6. Spielkleidung
Der erstgenannte Verein einer Paarung hat auf Aufforderung des Schiedsrichters bei gleicher oder
ähnlicher Spielkleidung, diese zu wechseln bzw. ein Kennzeichnungshemd zu verwenden.
2
7. Schiedsrichtergestellung
Die Schiedsrichtergestellung erfolgt auf Veranlassung der spielleitenden Behörden durch die
zuständigen Schiedsrichter-Gruppenausschüsse, auf Verbandsebene durch den VSRA.
8. Spielzeit
Bezirksebene
Die Spielzeit wird von der spielleitenden Behörde im Rahmen der in den allgemeinen
Durchführungsbestimmungen für die Hallenspiele bestimmten Spielzeiten festgelegt.
Verbandsebene
Die Spielzeit beträgt 1 x 10 Minuten.
Eine Verlängerung (1 x 5 min.) findet nur beim Endspiel statt.
9. Rechtsordnung
Zuständig ist grundsätzlich auf Bezirksebene das Bezirkssportgericht, auf Verbandsebene das
Sportgericht der Verbands- und Landesligen.
10. Schiedsgericht
Für die Entscheidung von Streitfragen ist ein Schiedsgericht von drei Personen zu bilden, das aus
der Turnieraufsicht als Vorsitzenden sowie zwei Beisitzern besteht.
11. Finanzielle Abwicklung
Bezirksebene
Zur Deckung der Kosten des Ausrichters werden von allen teilnehmenden Vereinen Startbeiträge
erhoben. Sämtliche Kosten sind über die Startgelder zu finanzieren.
Als abrechnungsfähige Kosten können in Absprache mit der spielleitenden Behörde geltend
gemacht werden: Hallengebühren, Organisationskosten (auch von Verbandsmitarbeitern),
Schiedsrichterkosten, Turnieraufsichten, Sanitätsdienst, Reklamekosten, Siegerpreise, steuerliche Abgaben. Alle Kosten sind durch Belege nachzuweisen, anderenfalls darf eine Erstattung
nicht erfolgen.
Für die Abrechnung zuständig sind auf Bezirksebene die jeweiligen mit der Ausrichtung der
Meisterschaft beauftragten Vereine. Sofern eine Arbeitsgemeinschaft von Vereinen gebildet
wurde, sind für die Abrechnung ein Kassierer und zwei Kassenprüfer zu bestimmen.
Verbandsebene
Die anfallenden Kosten (Gebühren, Schiedsrichterkosten, Sanitätsdienst, Turnieraufsichten)
übernehmen zu Teilen der Württembergische Fußballverband und der jeweilige Ausrichter. Die
Abrechnung erfolgt über die wfv-Geschäftsstelle. Startbeiträge und Eintrittsgelder werden nicht
erhoben.
Oktober 2014
Verbandsspielausschuss
3
Allgemeine
Durchführungsbestimmungen
für Turniere
2
Die vom Veranstalter zu stellende Turnieraufsicht kann ein Verbands- oder
Vereinsmitarbeiter sein. Die Turnieraufsicht darf bei Turnieren der Herren, Frauen,
A- oder B- Junioren(-innen) nicht dem veranstaltenden Verein angehören.
Die Aufgaben der Turnieraufsicht ergeben sich aus dem Leitfaden für Turnieraufsichten. Die Anordnungen der Turnieraufsicht sind für alle Beteiligten verbindlich. Die Kosten der Turnieraufsicht sind vom Veranstalter zu tragen.
3. Turnieraufsicht und Turnierleitung
Die Gebühr für die Genehmigung eines Turniers beträgt für Hallenturniere 30 3
und Pokalturniere (Feld) 60 3 – ausgenommen Jugend. Diese Gebühr wird mittels
Lastschrift-Einzugsverfahren abgebucht.
Bei Turnieren mit Beteiligung von A- und B-Junioren-Bundesligisten sowie bei
Herren- und Frauen-Turnieren, an den ausländische Mannschaften teilnehmen, ist
über den wfv zusätzlich die Genehmigung des DFB einzuholen.
Der veranstaltende Verein hat eine geschulte Turnieraufsicht zu stellen.
Die Genehmigung ist vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor dem Spieltermin
mit dem Vordruck „Turnier-Genehmigungsantrag“ zusammen mit den erforderlichen vollständigen Unterlagen zu beantragen.
Turniere bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den zuständigen Spielleiter
für Turniere des jeweiligen Bezirkes.
2. Genehmigungsverfahren
Der Veranstalter ist für die Einhaltung der Ordnung verantwortlich; § 21 der Rechtsund Verfahrensordnung des wfv bleibt unberührt. Bei Ausschank von Alkohol wird
Zurückhaltung empfohlen.
Turniere sind Veranstaltungen, an denen mindestens fünf Mannschaften beteiligt sind.
Gespielt wird nach den jeweils aktuellen FIFA-Fußballregeln.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereine des DFB und seiner
Landesverbände bzw. der FIFA, deren angeschlossenen Nationalverbände sowie
deren Landesverbände.
3
Spieler, die für Freundschaftsspiele freigegeben sind, können bei Turnieren, ausgenommen Hallenmeisterschaften, eingesetzt werden.
Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften an einem Pokalturnier teil, so kann
innerhalb dieses Turniers jeder Spieler nur in einer dieser Mannschaften eingesetzt
werden.
Eine Passkontrolle ist für alle auf dem Mannschaftsbogen aufgeführten Spieler vor
ihrem ersten Einsatz anhand des Mannschaftsbogens durchzuführen; vor dem
ersten Spiel der Mannschaft durch den Schiedsrichter, in allen übrigen Fällen durch
die Turnieraufsicht.
Sämtliche Spieler sind auf dem Mannschaftsbogen aufzuführen. Der Mannschaftsbogen ist mit den Spielerpässen spätestens 30 Minuten vor Beginn des ersten
Turnierspiels der Mannschaft vollständig ausgefüllt bei der Turnierleitung abzugeben. Ein späteres Nachtragen von Spielern auf dem Mannschaftsbogen ist zulässig
(nachträgliche Passkontrolle).
Die F-Junioren und Bambini spielen ohne Pässe. Anderslautende Bestimmungen
sind unwirksam.
Spieler, auch Auswechselspieler, deren Spielerpass fehlt, deren Spielerpass kein
Lichtbild oder keine Unterschrift enthält oder in deren Spielerpass das Lichtbild
nicht mit dem Vereinsstempel versehen ist und die dem Schiedsrichter auch keinen
anderen mit einem Lichtbild versehenen Ausweis vorlegen, sind nicht teilnahmeberechtigt und können nicht mitwirken.
6. Teilnahmeberechtigung
Unter Berücksichtigung der Spielfeldgröße bestimmt der Veranstalter, aus wievielen
Spielern eine Mannschaft höchstens bestehen kann und wieviele Spieler gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen (Maximalspielerzahl gemäß Jugendordnung). Wird
durch Feldverweise die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als drei
(Halle) Spieler (einschließlich Torwart) verringert, so hat der Schiedsrichter das Spiel
zu beenden. Das Schiedsgericht entscheidet in diesem Fall darüber, ob die betreffende Mannschaft das Turnier fortsetzen darf.
5. Zahl der Spieler
Der veranstaltende Verein soll einen ausgebildeten Sanitätsdienst stellen, ansonsten ist er auf jeden Fall verpflichtet, während des Turniers eine in Erste Hilfe ausgebildete Person, ausgerüstet mit den erforderlichen Gerätschaften (Trage, Sanitätskasten usw.), zu stellen.
4. Erste Hilfe
Die Leitung, Organisation und Durchführung eines Turniers obliegt dem veranstaltenden Verein. Er hat hierfür eine Turnierleitung einzusetzen.
1. Allgemeines
Für Turniere, die von einem dem wfv angehörenden oder spieltechnisch angeschlossenen Verein veranstaltet werden, gelten die Ordnungen des Württembergischen Fußballverbandes, soweit die nachstehenden, vom Verbandsspielausschuss
aufgrund der Ermächtigung des § 39a der Spielordnung erlassenen Bestimmungen
keine Abweichungen enthalten.
Die Turnieraufsicht darf nicht gleichzeitig Turnierleiter sein.
A. Allgemeine Bestimmungen
c) Wenn beide Mannschaften nach der Ausführung von je fünf Torschüssen die
gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse fortgesetzt, bis
eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat als
die andere. Bei der Reihenfolge der Mannschaften verbleibt es. Die Reihenfolge
der fünf Spieler innerhalb der Mannschaft kann verändert werden.
d) Erst wenn diese Spieler jeder Mannschaft je einen Torschuss ausgeführt haben,
darf einer dieser Spieler einen zweiten Torschuss ausführen. Kann eine
Mannschaft keine fünf Spieler für das Strafstoßschießen stellen, so zählen die
fehlenden Spieler in der Weise mit, dass sie den Spielern gleichgesetzt werden,
die einen Torschuss ausführen, jedoch kein Tor erzielen.
Beim Schiedsrichter-Gruppen-Obmann sind mindestens drei Wochen vor dem
Turnierbeginn unter gleichzeitiger Übersendung der vollständigen Unterlagen (siehe
Turnier-Genehmigungsantrag) Schiedsrichter anzufordern.
Jugendturniere dürfen nicht vor 9:00 Uhr beginnen und müssen bis 18:00 Uhr
(D-, E-, F-Junioren/-innen und Bambini) bzw. bis 19:00 Uhr (B- und C-Junioren/
innen) beendet sein. Ausnahmen können nur auf begründeten Antrag vom
Verbandsjugendausschuss genehmigt werden.
4
Wenn ein Verein ein Spiel abbricht oder einen Spielabbruch verschuldet, so wird
ihm das betreffende Spiel mit 0:3 Toren als verloren und dem Gegner entsprechend
als gewonnen gewertet. Das gleiche gilt bei schuldhaftem Nichtantreten zu einem
oder mehreren Spielen. Ist beim Abbruch eines Spiels die Tordifferenz günstiger als
3:0, so erfolgt die Wertung entsprechend dem Stand beim Abbruch.
Beispiel 2:
Drei Mannschaften sind punkt- und torgleich, zwei Mannschaften kommen weiter
– Losentscheid, eine Mannschaft hat Freilos und tritt gegen den Sieger der ersten
Begegnung an. Da nur 1 Mannschaft ausscheidet, hat das folgende Strafstoßschießen der Mannschaft mit Freilos gegen die Siegermannschaft des 1. Strafstoßschießens nur die Bedeutung, die Plazierung zu ermitteln, da beide Mannschaften
weiterkommen.
Beispiel 1:
Drei Mannschaften sind punkt- und torgleich, eine Mannschaft kommt weiter –
Losentscheid, eine Mannschaft hat Freilos und tritt gegen den Sieger der ersten
Begegnung an, um die Mannschaft zu ermitteln, die eine Runde weiterkommt.
Weisen zwei oder mehrere Mannschaften an einem Platz der Tabelle, dem eine
besondere Bedeutung zukommt, dieselbe Punktzahl und Tordifferenz auf, so ist
diejenige Mannschaft besser plaziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der
Tore gleich, so finden ein oder mehrere Strafstoßschießen statt. Kommen hierfür
mehr als zwei Mannschaften in Frage, so entscheidet das Los, in welcher Reihenfolge die Mannschaften gegeneinander anzutreten haben.
9. Spielwertung, Tabelle
5
Tritt ein Verein schuldhaft zu einem Turnier nicht an, oder tritt ein Verein, der bereits
ein Turnierspiel bestritten hat, ohne Genehmigung der Turnierleitung zu einem oder
mehreren weiteren Turnierspielen nicht mehr an, so macht er sich gemäß § 73 RVO
strafbar. Dem veranstaltenden Verein hat der betreffende Verein Kosten durch das
Nichtantreten zu ersetzen.
Mannschaften, die einen Spielabbruch verschulden, sind von der weiteren Teilnahme an einem Turnier automatisch ausgeschlossen. Außerdem machen sie sich
gemäß § 67 RVO schuldig.
Ein Einspruch wegen eines Regelverstoßes des Schiedsrichters oder wegen
Verletzung der Satzung und Ordnungen des wfv (§ 15 Rechts- und Verfahrensordnung) oder dieser Durchführungsbestimmungen ist bei Turnieren nicht zulässig.
Die Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens wegen Vorkommnissen, die mit einem
Spiel oder dem Turnier in Verbindung stehen, bleibt hiervon unberührt. Zuständig
ist insoweit grundsätzlich das Sportgericht, in dessen Gebiet der Verein des
Beschuldigten oder der beschuldigte Verein seinen Sitz hat.
11. Rechtsordnung
e) Ein Auswechseln der von jeder Mannschaft für das Strafstoßschießen bestimmten Spieler ist nicht gestattet, mit der Ausnahme, dass den Torwart auch noch
während des Strafstoßschießens jeder auf dem Mannschaftsbogen eingetragene
Spieler ersetzen kann.
b) Beide Mannschaften haben abwechselnd je fünf Torschüsse auszuführen.
7. Schiedsrichteranforderung
8. Beginn und Ende von Turnieren
a) Für die Ausführung der Torschüsse bestimmt jede Mannschaft fünf Spieler, die
das Strafstoßschießen bis zur Entscheidung durchführen. Hierfür können alle
Spieler herangezogen werden, die auf der dem Mannschaftsbogen eingetragen
sind; auch Spieler, deren Zeitstrafe bei Spielende noch nicht abgelaufen war.
Das Strafstoßschießen wird grundsätzlich nach den FIFA-Fußballregeln durchgeführt, soweit nachstehenden keine anderweitigen Regelungen getroffen werden:
10. Durchführungsbestimmungen für das Strafstoßschießen
Mannschaften, in denen Spieler verschiedener Vereine eingesetzt werden sollen
(§ 15 SpO, 35 JugO), dürfen grundsätzlich bei Turnieren nicht teilnehmen. Ausgenommen sind genehmigte Spielgemeinschaften (§ 13 JugO, § 42a und § 56
SpO). Ausnahmen können nur auf begründeten Antrag vom Verbandsspielausschuss genehmigt werden.
Die Teilnahme von Jugendmannschaften an Turnieren von Herren- oder Frauenmannschaften ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen kann der Verbandsjugendausschuss auf Antrag zulassen.
6
Wird mit Bande gespielt, so hat die Begrenzung des Spielfeldes durch eine mindestens 1 m hohe, fest verankerte Bande zu erfolgen. Auch eine Hallenwand bzw.
einseitige Bande ist gestattet.
Das Tor kann 3 oder 5 m breit und muss 2 m hoch sein. Es ist ein Strafstoßpunkt
zu markieren, der bei 3 m breiten Toren 7 m, bei Toren von 5 m Breite 9 m vom
Mittelpunkt der Torlinie entfernt sein muss.
c) Bei Überschreiten der Seitenlinie wird der Ball durch Einkicken wieder ins Spiel
gebracht. Aus einem Einkick kann direkt kein Tor erzielt werden.
Der Strafraum muss sich mindestens 6 m von der Torlinie in das Spielfeld hinein
erstrecken. Die seitliche Begrenzung des Strafraumes muss mindestens 3 m seitlich
von jedem Torpfosten verlaufen. Statt eines rechteckigen Strafraumes kann auch ein
durchgezogener Halbkreis verwendet werden. Der Strafraum ist grundsätzlich
gleichzeitig auch Torraum.
7
f) Beim Anstoß und bei allen Spielfortsetzungen müssen alle gegnerischen Spieler
mindestens 3 m vom Ball entfernt sein, bis der Ball im Spiel ist.
Bei Berührung der Deckenkonstruktion durch den Ball erfolgt ein indirekter
Freistoß von der Stelle aus, die unterhalb des Punktes liegt, an dem die Decke
berührt wurde.
e) Freistöße dürfen nur als indirekte Freistöße ausgeführt werden.
d) Im Jugendbereich kann aus einem Anstoß ein Tor nicht direkt erzielt werden.
b) Die Abseitsregel ist aufgehoben.
a) Der Spielball muss nach Größe und Gewicht dem normalen Spiel-/Futsalball
entsprechen, im Jugendbereich ggf. entsprechend den Vorgaben des Verbandsspielausschusses.
Es wird nach den FIFA-Fußballregeln gespielt, soweit nachfolgend keine anderslautenden Bestimmungen getroffen sind.
4. Spielregeln
– Feldverweis auf Dauer (rote Karte).
– Zeitstrafe (2 Minuten),
– Verwarnung (gelbe Karte),
1. Spielfeld
B. Besondere Bestimmungen für Hallenturniere
Zu Testzwecken können vom Verbandsspielausschuss auf Antrag Ausnahmeregelungen zum Turniermodus zugelassen werden, sofern diesen die FußballRegeln nicht entgegenstehen.
Der jeweilige Veranstalter des Turniers erlässt ergänzende Turnierbestimmungen,
die dem Inhalt der vorstehenden Bestimmungen nicht entgegenstehen dürfen.
14. Ergänzende Turnierbestimmungen
Bei Jugendturnieren dürfen keine Geldpreise, sondern nur Sachpreise ausgegeben
werden, die dem Charakter einer Jugendveranstaltung entsprechen.
Als persönliche Strafen sind vorgesehen:
13. Siegerpreise
Bei Jugendturnieren darf keine Mannschaft an einem Turniertag die doppelte der in
§ 28 der Jugendordnung festgelegten Spielzeit überschreiten.
3. Persönliche Strafen
Die Spielzeit wird nicht durch den Schiedsrichter, sondern durch einen von der
Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt. Der Schiedsrichter ist berechtigt,
bei einer Spielunter-brechung durch ein entsprechendes Zeichen, die Uhr anzuhalten. Entscheidet der Schiedsrichter vor dem Zeichen des Zeitnehmers bei Halbzeit
oder Spielende auf Strafstoß, so ist die Spielzeit zu verlängern, um die Ausführung
des Strafstoßes noch zu ermöglichen.
Die Spielzeit wird vom Veranstalter festgelegt. Die Spielzeit soll nicht mehr als
2 x 15 Minuten und nicht weniger als 2 x 5 Minuten betragen.
2. Spielzeit
Für die Entscheidung von Streitfragen ist ein Schiedsgericht von drei Personen zu
bilden, das aus der Turnieraufsicht als Vorsitzendem und zwei Beisitzern besteht.
Kein Verein darf im Schiedsgericht mit mehr als einer Person vertreten sein. Ein
Mitglied des Schiedsgerichts muss dem veranstaltenden Verein angehören. Die
Entscheidung des Schiedsgerichts ist unanfechtbar. Dies gilt insbesondere für die
Wertung von Spielen. Den Mitgliedern des Schiedsgerichts ist es nicht gestattet, bei
Entscheidungen von Streitfragen mitzuwirken, wenn ihr eigener Verein betroffen ist.
In solchen Fällen ist ein Vertreter zu berufen.
12. Schiedsgericht
Bei den E- und F-Junioren/-innen sowie Bambini unterliegen Spieler, die bei einem
Turnier wegen absichtlichen Handspiels des Feldes verwiesen wurden, nicht der
Vorsperre des § 26 RVO. Sie können daher in den folgenden Spielen des Turniers
und auch in anderen Spielen ihres Vereins wieder mitwirken. Im selben Spiel dürfen
diese Spieler jedoch nicht durch einen anderen Spieler ersetzt werden.
8
k) Versucht ein Spieler, durch Hineingleiten von der Seite oder von hinten
den Ball zu spielen, wenn ein Gegner ihn spielt oder versucht zu spielen
(Hineingrätschen, Sliding, Tackling), wird der gegnerischen Mannschaft
ein Freistoß zugesprochen.
Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl Spieler auf dem Spielfeld, so
ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler, der das Spielfeld zu früh betreten
hat, zu verwarnen. Die Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Ball bei der Spielunterbrechung war.
j) Das Ein- und Auswechseln von Spielern ist beliebig oft gestattet und muss,
wenn es die Hallenverhältnisse zulassen, im Bereich der Mittellinie erfolgen. Für
das Auswechseln muss keine Spielunterbrechung abgewartet werden.
Ausnahme: Bei den E- und F-Junioren/-innen sowie Bambini findet die
Zuspielregel keine Anwendung.
i) In der Halle findet die Zuspielregel Anwendung.
Der Torwart darf den Ball beliebig wieder ins Spiel bringen. Erfolgt der Abwurf
oder Abstoß über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler
den Ball berührt hat, so ist auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft
von der Mittellinie aus zu entscheiden. Diese Bestimmung gilt im Übrigen für
jegliches Abspiel des Torwarts, wenn er zuvor den Ball mit irgendeinem Teil des
Armes oder der Hand berührt hat. Zum Ballbesitz zählt es auch, wenn der
Torwart den Ball absichtlich von der Hand oder dem Arm abprallen lässt. Die
Vorteilsbestimmung findet Anwendung.
h) Hat der Ball, nachdem er zuletzt von einem Angreifer berührt worden ist, die
Torlinie überschritten, ohne dass dabei ein Tor erzielt wurde, darf ihn nur der
Torwart wieder ins Spiel bringen.
Überschreitet der Torwart die Mittellinie, so ist das Spiel zu unterbrechen. Die
Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt
dort, wo der Torwart die Mittellinie überschritten hat.
g) Der Torwart darf die Mittellinie nicht überschreiten.
Bei der Ausführung von Strafstößen müssen sich die Spieler außerhalb des
Strafraumes und innerhalb des Spielfeldes befinden, sowie mindestens 3 m
vom Strafstoßpunkt entfernt sein, bis der Ball im Spiel ist.
9
Die Abseitsregel kann vom Veranstalter für Pokalturniere auf Kompakt- und
Kleinspielfeldern aufgehoben werden.
4. Spielregeln
– Feldverweis auf Dauer (rote Karte).
– Zeitstrafe (bei verkleinertem Spielfeld 2 Minuten),
– Gelb-rote Karte,
– Verwarnung (gelbe Karte),
b. Herren, Frauen, Senioren
– Feldverweis auf Dauer (rote Karte).
– Zeitstrafe (2 Minuten bei Spielzeiten bis 30 Minuten, darüber hinaus 5 Minuten),
– Verwarnung (gelbe Karte),
a. Jugend
Als persönliche Strafen sind vorgesehen:
3. Persönliche Strafen
Bei Spielzeiten ab 30 Minuten (2 x 15 Minuten) wird grundsätzlich mit Seitenwechsel
gespielt. Die Spielzeit kann bei Pokalturnieren durch den Schiedsrichter oder durch
einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt werden. Der
Schiedsrichter ist im letzteren Fall berechtigt, bei einer Spielunterbrechung durch
ein entsprechendes Zeichen, die Uhr anzuhalten. Entscheidet der Schiedsrichter vor
dem Zeichen des Zeitnehmers bei Halbzeit oder Spielende auf Strafstoß, so ist die
Spielzeit zu verlängern, um die Ausführung des Strafstoßes noch zu ermöglichen.
Die Spielzeit wird vom Veranstalter festgelegt. Bei Jugendturnieren darf keine
Mannschaft an einem Turniertag die doppelte der in § 28 der Jugendordnung festgelegten Spielzeit überschreiten.
2. Spielzeit
Turniere werden auf Normal-, Kompakt-, Klein- und Minispielfeldern ausgetragen.
1. Spielfeld
C. Besondere Bestimmungen für Pokalturniere (Feld)
Angabe erforderlich
Angabe erforderlich
Angabe erforderlich
Maximalzahl der Spieler
(s. JugO) auf dem Spielfeld
Torgröße (s. JugO)
Bande auf xxx Seiten
oder Hallenwand
Appel Grafik Stuttgart GmbH 20.000 7/2013
wfv Württembergischer Fußballverband e. V.
Postfach 10 54 51, 70047 Stuttgart, Goethestraße 9, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 7 11 2 27 64 -0, Telefax: +49 (0) 7 11 2 27 64 - 40
E-Mail: [email protected], Internet: www.wuerttfv.de
D. Mäußnest
Vorsitzender des Verbandsspielausschusses
Angabe erforderlich, wenn bei
verkleinertem Spielfeld Zeitstrafe
(anstatt gelb/rot) gelten soll
Zeitstrafe Aktiven-Bereich
Stand: Juli 2013
Angabe erforderlich, wenn auf
Kompakt-/Kleinspielfeld Abseits
entfallen soll
Abseitsregelung
Tore entsprechend der Anzahl der
Spieler bzw. Spielfeldgröße
Angabe erforderlich
Festlegung durch Veranstalter
Angabe erforderlich
Angabe erforderlich
Angabe erforderlich
Höchstzahl der Spieler
auf dem Mannschaftsbogen
Angabe erforderlich
Verlängerung ja/nein
und ggf. (Dauer)
Bei Spielzeiten ab 30 min.
(2 x 15 Minuten)
grundsätzlich Seitenwechsel
Angabe erforderlich
Normal-/Kompakt-/Klein- und
Minispielfeld
ohne Seitenwechsel
Seitenwechsel
Angabe erforderlich
Pokal (Feld)
Spielfeldgröße
Angabe erforderlich
Spielzeit
Halle
> Vom Veranstalter festzulegende Turnierbestimmungen:
D. Besondere Bestimmungen für Futsal (s. Futsal Durchführungsbestimmungen)

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