Infos zum Schulgeld
Transcrição
Infos zum Schulgeld
KinderKinder Berlin e.V. Förderverein der „Freien Grundschule Pfefferwerk“ und freier Träger des Elterninitiativschülerladens „KinderKinder Berlin“ KinderKinder Berlin e.V, Schönfließer Str. 7, 10439 Berlin KinderKinder Berlin e.V. Schönfließer Str. 7 10439 Berlin Tel. (030) 4471 7305 Fax (030) 4471 7306 [email protected] Schulgeld an der Freien Grundschule Pfefferwerk Ziel der Schule ist es, möglichst vielen Kindern unabhängig von der finanziellen Situation den Besuch unserer Schule zu ermöglichen. Andererseits müssen wir als Schule in freier Trägerschaft die geringere staatliche Finanzierung über ein Schulgeld ausgleichen. Seit dem 01.01.2012 gilt folgende Schulgeldstaffelung: Regelschulgeld Jeder Familie zahlt pro Kind und Monat 160 Euro. Geschwisterrabatt Geschwisterkinder an dieser Schule zahlen ein reduziertes Schulgeld von 135 Euro pro Kind und Monat; das erste Kind zahlt das Regelschulgeld. Der Geschwisterrabatt wird automatisch gewährt. Sozialrabatt Familien mit einem Einkommen auf H4-Niveau erhalten für alle ihre Kinder einen Sozialrabatt und zahlen 100 Euro pro Kind und Monat. Der Sozialrabatt wird ab dem ersten Kind gewährt. Vergabemodalitäten: Die Familie stellt einen schriftlichen Antrag beim Vereinsvorstand KinderKinder Berlin e.V. mit Eingabe der relevanten Unterlagen/Nachweise. Als Nachweis gilt ein aktueller Berlin-Pass, besser Unterlagen über Jobcenter-Leistung oder Wohngeldnachweis. Im Vorstand wird über die Vergabe entschieden; die Umsetzung erfolgt über unseren Schulträger, die Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH. Der Sozialrabatt kann für ein Schulhalbjahr oder bis zum Ende des Schuljahres vergeben werden; eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, sondern ein erneuter Antrag muss gestellt werden. Ausnahmen von diesen Regeln können im Einzelfall diskutiert werden. Der Verein ist eingetragen im Amtsregister Charlottenburg (21801 Nz). Er ist laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften vom 29.10.2010 (Steuernummer 27/670/59862) berechtigt, für Spenden (nicht aber für Mitgliedsbeiträge) Zuwendungsbestätigungen gemäß § 50, Abs. 1, EStDV auszustellen. Spendenkonto-Nr. 3065400, BLZ 10020500 (Bank für Sozialwirtschaft)