Gemeindeblatt 15 - Gemeinde Rot an der Rot
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Gemeindeblatt 15 - Gemeinde Rot an der Rot
Herausgeber: Gemeinde Rot a.d. Rot Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim Telefon (0 71 54) 82 22-0, Telefax (0 71 54) 82 22-10 34. Jahrgang Donnerstag, 14. April 2016 Verantwortlich für den Textteil: Bürgermeister Rot a.d. Rot Verantwortlich für den Anzeigenteil: Achim Abele E-Mail: [email protected] Anzeigenschluss: Montag, 8.00 Uhr Erscheint wöchentlich donnerstags. Nummer 15 Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten am Nordflügel des Oberen Tores ist das Projekt abgeschlossen. Die Sanierungsarbeiten erfolgten im Rahmen der Ortskernsanierung Rot II, mit hohen Zuschüssen aus dem Landessanierungsprogramm mit fachlicher Begleitung durch das Landesdenkmalamt. In den Räumlichkeiten ist die „Alois SpringerGalerie“ untergebracht. Ein Künstler, zuletzt gelebt und gear beitet in Erlenmoos. In einem Nachruf wurde der Künstler als ein liebenswerter Oberschwabe bezeichnet, dessen Bilder in vielen Privat häusern, gerade in unserer Raumschaft, ihren Platz haben. So bringt Alois Springer auch heute noch ein bisschen Son nenschein in viele Herzen. Der Nordflügel ist am Sonntag, 17. April 2016 von 11.00 17.00 Uhr geöffnet. Es ergeht herzliche Einladung. Robert Balle Bürgermeister Seite 2 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot Nummer 15 Rufnummern • Bereitschaftsdienste Gemeindeverwaltung Rot an der Rot Telefon: Telefax: E-Mail: [email protected] Homepage: www.rot.de Sprechzeiten: Montag- Donnerstag Freitag Mittwoch (0 83 95) 94 05-0 (0 83 95) 94 05 -30 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 8.00 Uhr - 13.00 Uhr 16.15 Uhr - 18.15 Uhr Ortsverwaltung Ellwangen Telefon: (0 75 68) 2 79 Telefax: (07568) 925774 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 15.30 - 18.30 Uhr Sprechzeiten der Ortsvorsteherin Katja Frey: Donnerstag: 18.00 - 19.00 Uhr und nach Vereinbarung Notfallpraxis im Landkreis Biberach: Ortsverwaltung Haslach Telefon: (0 83 95) 12 35 Telefax: (0 83 95) 91 07 86 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten Montag: 8.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 15.00 - 18.30 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr Sprechzeit des Ortsvorstehers Georg Klingler: Mittwoch: 15.30 - 19.00 Uhr Schulen Abt-Hermann-Vogler-Schule Grundschule Haslach Grundschule Ellwangen 07351 19222 Tel. (0 83 95) 921 -0 Tel. (0 83 95) 25 10 Tel. (0 75 68) 12 34 Öffnungszeiten der Grüngut- und Altglassammelstelle (Parkplatz beim Rückhaltebecken Pfaffenrieder Bach) In den Wintermonaten Dezember bis Februar: - samstags von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr in den Monaten März - November: - Mittwoch von 17.00 Uhr - 20.00 Uhr - Samstag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Rettungsleitstelle Biberach, Tel. 116117 Sana Kliniken, Ziegelhausstraße 50, 88400 Biberach Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 8.00 bis 22.00 Uhr Wohngifttelefon oder Telefonseelsorge oder 0800 7 29 36 00 0171 7 42 13 0800 1 11 01 11 0800 1 11 02 22 Bitte beachten Sie auch die Hinweise in der örtlichen Presse! Zahnarzt Notdienst http://www.zahnarzt-notdienst.de Tel. (01805) 911610 Organisierte Nachbarschaftshilfe Wer braucht Hilfe? Einsatzleiterinnen für Rot a. d. Rot: Fr. Beate Herrmann, für Haslach: Fr. Hilde Huith, und Heidi Gwinner für Ellwangen: Fr. Andrea Buchschuster, Tel. (0 83 95) 24 62 Tel. (08395) 2690 Tel. (08395) 911021 Tel. (0 75 68) 681 Bereitschaftsdienst der Apotheken (rund um die Uhr dienstbereit - Dienstwechsel 08:30 Uhr) Samstag, 16. April (ab 8:30 Uhr) Schloss-Apotheke Warthausen, Brauerstr. 3, Tel. 07351 17737 Adler-Apotheke Memmingen, Kramerstr. 11, Tel. 08331 2822 Zusätzlich in Ochsenhausen (17 - 18 Uhr) Stadt-Apotheke Ochsenhausen, Marktplatz 32, Tel. 07352 8131 Sonntag, 17. April (ab 8:30 Uhr) St. Uta-Apotheke Uttenweiler, Hauptstraße 10, Tel. 07374 1303 Kloster-Apotheke Rot, Obere Straße 11, Tel. 08395 93010 Elefanten-Apotheke Memmingen, Kalchstr. 8, Tel. 08331 2107 Zusätzlich in Biberach (15 - 18 Uhr) Zeppelin-Apotheke Biberach, Zeppelinring 65, Tel. 07351 72262 Pflegebereich Rot an der Rot (Für die Gemeinden Rot an der Rot, Berkheim, Tannheim und Steinhausen a.d.R.) Klosterhof 5, 88430 Rot an der Rot • Tel. 08395 93 63 411 Alten- und Krankenpflege 24-Stunden-Rufbereitschaft • Tel. 07352 92 300 Haus- und Familienpflege • Tel. 07352 92 30 33 Betreuungsgruppe Silberperlen Klosterhof 5, 88430 Rot an der Rot • Tel. 07352 92 30 17 Sozialstation Rot an der Rot e.K. Christian Übelhör Ambulanter Pflegedienst: Tel. (08395) 910680 24 Std. Bereitschaftsdienst: Tel. (08395) 910680 Seniorenzentrum Rot an der Rot Turmstraße 5 88430 Rot an der Rot Telefon (08395) 91008-0 Nummer 15 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot Aus dem Gemeinderat Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 04. April 2016 In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2016 hat sich der Gemeinderat mit folgenden Tagesordnungspunkten befasst: 1. Bürgerfragestunde Bei der öffentlichen Sitzung waren ca. 65 Zuhörer anwesend, deren Interesse insbesondere dem Tagesordnungspunkt 7 Festlegung Standort Brunnenbohrung Haslach galt. Bei mehreren Wortmeldungen von Haslacher Bürgern bzw. den vom künftigen Wasserschutzgebiet betroffenen Landwirten wurde darum gebeten, dass vor der Festlegung des Standorts für die Brunnenbohrung die betroffenen Landwirte informiert werden und konkrete Informationen über die voraussichtliche Lage der Zone II des Schutzgebietes und die Entschädigungshöhe für die Nutzungsverbote in Zone II gemacht werden. Weiter wurde um Klärung gebeten, ob Haslach an die Wasserversorgung einer Nachbargemeinde angeschlossen werden kann. Bürgermeister Balle hat darauf verwiesen, dass heute eine Information über die bisher geprüften fünf Standorte für die Brunnenbohrung vorgesehen ist, aber noch keine Festlegung des endgültigen Standorts. Die Information über diese Standorte wurde in die Bürgerfragestunde vorgezogen. Vier dieser Standorte befinden sich südlich von Haslach auf der Gemarkung Haslach und einer im Waldbereich auf Gemarkung Aitrach. Eine Zustimmung der Eigentümer liegt bisher bei keinem Standort vor. Beim Standort im Waldbereich Gemarkung Aitrach erfolgt derzeit eine juristische Prüfung durch den Grundstückseigentümer Waldburg-Zeil. Bei diesem Standort würde die Schutzzone II im Waldbereich liegen und die landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Nutzung nicht eingeschränkt. Eine weitere Standortmöglichkeit wäre ein Grundstück unmittelbar am Ortsrand von Haslach, das im Eigentum der Gemeinde ist. Bei der Erläuterung der Standorte, bei denen bisher Grundstücksverhandlungen geführt wurden, ist es so, dass hohe Fließgeschwindigkeiten im Grundwasser vorliegen, was zu einer großen Schutzzone II mit bis zu 3 km Länge führt. Konkrete Angaben sind jedoch erst möglich, wenn eine Probebohrung durchgeführt worden ist. Dies macht es zum derzeitigen Zeitpunkt auch unmöglich, den Landwirten im möglichen Schutzgebiet verlässliche Angaben zum Schutzgebiet zu machen. Für das weitere Vorgehen wurde eine öffentliche Beratung und Information im Ortschaftsrat Haslach festgelegt, sobald bekannt ist, ob der Eigentümer des Waldes südlich von Haslach (auf Gemarkung Aitrach) sein Grundstück zur Verfügung stellt bzw. ob eine Wasserversorgung von einer Nachbargemeinde aus möglich ist. 2. Bausachen Der Gemeinderat hat bei folgenden Bauanträgen das für die Erteilung der Baugenehmigung notwendige Einvernehmen hergestellt: a) Neubau einer landwirtschaftlichen Halle auf dem Flst. 610 im Gewann Hirschbronner Weg bei Wirrenweiler b) Auffüllung von Bodenmaterial auf dem Grundstück Biberacher Straße 25 in Ellwangen c) Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 117 am Bretterweg in Ellwangen d) Erweiterung des Geräte- und Lagerschuppens auf dem Flst. 199 westlich von Mettenberg (nachträgliche Genehmigung) 3. Ausübung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch bzw. anderen gesetzlichen Vorschriften Der Gemeinderat wurde über die seit der letzten Gemeinderatssitzung bei der Verwaltung eingegangenen Kaufverträge informiert. Er hat festgestellt, dass die Gemeinde keine Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts hat. 4. Gebührenkalkulation Wasserversorgung a) Festsetzung der Trinkwassergebühr rückwirkend ab 01.01.2016 Die Allevo Kommunalberatung wurde mit der Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung für den Zeitraum 01.01.2016 bis Seite 3 31.12.2018 beauftragt. Die Kalkulation wurde in Auftrag gegeben, weil in den nächsten Jahren die Umsetzung der Gesamtkonzeption Wasserversorgung mit einem Investitionsvolumen von rund 1 Mio. Euro im Jahr ansteht und die Wasserversorgung im Jahr 2014 einen Verlust von rund 33 700 Euro erzielt hat. Auch im Jahr 2015 wird ein Verlust erwartet. Über die rückwirkende Neufestsetzung und Erhöhung der Trinkwassergebühr wurde im Mitteilungsblatt vom 17.12.2015 vorab informiert. Die letzte Gebührenkalkulation mit Anpassung der Wassergebühr erfolgte zum 01.01.2012 auf den derzeitigen Wasserzins von 0,98 Euro je m³. Nach eingehender Erläuterung der Kalkulation durch einen Mitarbeiter von Allevo hat der Gemeinderat festgelegt, dass wie bisher auf eine Gewinnerzielungsabsicht verzichtet wird und die Wassergebühr wie bisher unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Aspekte festgelegt wird. Die Wasserverbrauchsgebühren wurden aufgrund der steigenden Kosten im Kalkulationszeitraum 2016 - 2018 für jedes Jahr separat kalkuliert. Der Gemeinderat hat deshalb festgelegt, dass sich ab 2016 jährlich steigende Wasserverbrauchspreise ergeben. Damit hat der Gemeinderat die Wasserverbrauchsgebühr (Wasserzins) wie folgt neu festgelegt: Vom 01.01.2016 - 31.12.2016: 1,00 Euro je m³ Vom 01.01.2017 - 31.12.2017 1,14 Euro je m³ Vom 01.01.2018 - 31.12.2018 1,24 Euro je m³ Die Grundgebühr für die Wasserzähler wurde für den Kalkulationszeitraum 2016 - 2018 ebenfalls neu festgelegt. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von QN 2,5: 1,98 Euro je Monat mit einer Nenngröße von QN 6 4,76 Euro je Monat mit einer Nenngröße von QN 10 7,93 Euro je Monat b) Änderung der Wasserversorgungssatzung rückwirkend ab 01.01.2016 Aufgrund der Neufestlegung der Trinkwassergebühr ist die Wasserversorgungssatzung entsprechend zu ändern. Daneben ergeben sich noch Satzungsänderungen durch die Neuregelung im Wassergesetz für Baden-Württemberg. Die Änderung der Wasserversorgungssatzung wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekanntgemacht. 5. Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung a) Festsetzung der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr rückwirkend ab 01.01.2016 Bei der Abwasserbeseitigung beläuft sich die Niederschlagswassergebühr derzeit auf 0,26 Euro je qm versiegelte Fläche und die Schmutzwassergebühr auf 2,42 Euro je cbm Frischwasserverbrauch. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse der Abwasserbeseitigung haben für die Jahre 2011 bis 2014 im Schmutzwasserbereich eine Unterdeckung von 76 778 Euro ergeben und im Niederschlagswasserbereich von 82 119 Euro. Nach den Vorgaben des Gemeinderats, alle möglichen Unterdeckungen der Vorjahre auszugleichen, wurde die Allevo Kommunalberatung mit einer Gebührenkalkulation für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 beauftragt, wobei die entstandenen Unterdeckungen des Zeitraum 2011 bis 2014 einbezogen werden. Der Gemeinderat hat nun aufgrund dieser Kalkulation rückwirkend zum 01.01.2016 die Abwassergebühren erhöht. Über die Erhöhung der Gebühr wurde bereits im Mitteilungsblatt vom 12.12.2015 informiert. Der Gemeinderat hat für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 die Abwassergebühr wie folgt neu festgelegt: Schmutzwassergebühr: 3,02 Euro je m³ Frischwasserverbrauch Niederschlagswassergebühr: 0,39 Euro je m² versiegelte Fläche b) Änderung der Abwassersatzung Aufgrund der Neufestlegung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr ist eine Änderung der bisherigen Abwassersatzung erforderlich. Daneben sind in der Satzungsänderung redaktionelle Änderungen durch die Neuregelung des Wassergesetzes berücksichtigt. Die Änderung der Abwassersatzung wird in diesem Mitteilungsblatt öffentlich bekanntgemacht. 6. Ausbau Breitbandversorgung hier: Vergabe der Bauarbeiten Durch die Breitband-Offensive der Landesregierung und insbe- Seite 4 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot sondere durch die interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Tannheim ist es möglich, dass in weiten Teilen der Gemeinde der Ausbau der Breitbandversorgung mit einer erhöhten Förderung vorgenommen werden kann. Die Förderanträge sind mittlerweile genehmigt, so dass die öffentliche Ausschreibung der Arbeiten, die in vier Abschnitte gegliedert wurde, erfolgen konnte. Der Gemeinderat hat nun die Vergabe der Arbeiten an die Firma Wild aus Berkheim - Illerbachen vergeben, die bei allen vier Abschnitten das preisgünstigste Angebot abgegeben hat: Abschnitt 1 (Überörtliche Verbindung von Tannheim kommend nach Rot mit der Kerngemeinde Rot sowie Zell und Mettenberg): 713 850,39 Euro. Abschnitt 2 (Anbindung Ellwangen über Mühlberg, Dietenberg mit Anschluss öffentlicher Schulen): 462 422,17 Euro. Abschnitt 3 (Errichtung Netz in Tannheim): 433 374,22 Euro Abschnitt 4 (Anbindung Haslach von Tannheim aus): 295 735,32 Euro). 7. Festlegung Standort Brunnenbohrung Haslach Hierzu wird auf die Ausführungen bei der Bürgerfragestunde verwiesen. 8. Verkehrssituation Ortskern Rot hier: Messergebnisse Bereich Klosterhof Vom 25.01. bis 29.02.2016 fand im Kernbereich Rot zwischen den Toren eine Messung Verkehrsmengen und der gefahrenen Geschwindigkeiten statt. Ergebnis der Messungen: Messstation Oberes Tor: Verkehrsaufkommen Richtung Unteres Tor an Werktagen ca. 1400 Bewegungen und an Sonntagen 800 Bewegungen. Die überwiegende Anzahl der Fahrzeuge für zwischen 30 und 40 km/h. Die höchsten Geschwindigkeiten betrugen zwei Mal 63 km/h jeweils um die Mittagszeit. Messstation Unteres Tor: Verkehrsaufkommen Richtung Oberes Tor an Werktagen ca. 1420 Bewegungen und an Sonntagen ca. 850 Bewegungen. Die gefahrenen Geschwindigkeiten Richtung Oberes Tor sind etwas höher (35 - 45 km/h). Die höchste Geschwindigkeit lag bei 70 km/h (um 22.00 Uhr). Gegenüber der letzten Messung im Jahr 2013 hat das Verkehrsaufkommen im Bereich zwischen den Toren zugenommen. 9. Verschiedene kleinere Gegenstände und Bekanntgaben. Es erfolgten keine weiteren Bekanntgaben. Amtliche Bekanntmachungen Die Gemeindeverwaltung Rot a. d. Rot ist aufgrund einer internen Schulung am Montag, den 18. April 2016 geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung!!! Bürgermeisteramt Nummer 15 1) Ortsteil Rot an der Rot Wahlberechtigte 2.089 Wähler 1.297 Wahlbeteiligung 62,1 % Gültige Stimmen 1.293 Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Name Anzahl Stimmen absolut Brauchle, Irene 647 Reichart, Thomas 625 Gallinger, Achim Gerhard 9 Sonstige 12 2) Ortsteil Ellwangen Wahlberechtigte 706 Wähler 409 Wahlbeteiligung 57,9 % Gültige Stimmen 408 Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Name Anzahl Stimmen absolut Brauchle, Irene 251 Reichart, Thomas 154 Gallinger, Achim Gerhard 2 Sonstige 1 3) Ortsteil Haslach Wahlberechtigte 851 Wähler 791 Wahlbeteiligung 61,6 % Gültige Stimmen 523 Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Name Anzahl Stimmen absolut Brauchle, Irene 260 Reichart, Thomas 256 Gallinger, Achim Gerhard 5 Sonstige 2 4) Briefwahlergebnis Wähler 269 Gültige Stimmen 269 Von den gültigen Stimmen entfielen auf: Name Anzahl Stimmen absolut Brauchle, Irene 111 Reichart, Thomas 151 Gallinger, Achim Gerhard 3 Sonstige 3 Bürgermeisteramt Anzahl Stimmen in Prozent 50,0 % 48,3 % 0,7 % 0,9 % Anzahl Stimmen in Prozent 61,5 % 37,7 % 0,5 % 0,2 % Anzahl Stimmen in Prozent 49,7 % 48,9 % 1,0 % 0,4 % Anzahl Stimmen in Prozent 41,4 % 56,3 % 1,1 % 1,1 % Bevölkerungsfortschreibung zum 30. September 2015 Die fortgeschriebene Bevölkerungszahl Ihrer Gemeinde auf Basis des Zensus 9. Mai 2011 beläuft sich gemäß § 5 der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes vom 14. März 1980 (BGBl. I, S. 308) zum 30. September 2015 auf: 4.456 Personen Davon männlich: 2.317 Personen weiblich: 2.139 Personen Fundamt Rot an der Rot Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein Taschenmesser und ein Taschenkalender abgegeben. Die Fundsache kann bei der Gemeindeverwaltung Rot abgeholt werden. Bürgermeisteramt Ergebnis der Bürgermeisterwahl Die Amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgte mit der Sonderausgabe des Nachrichtenblatts vom 11. April 2016. Im Folgenden ist nun das Ergebnis der Bürgermeisterwahl getrennt nach Wahlbezirken zur Information dargestellt: + GEÄNDERTER REDAKTIONSSCHLUSS! Wegen des Feiertages Christi Himmelfahrt ist der Redaktionsschluss für die Woche 18 bereits am Freitag, 29. April 2016, 10.00 Uhr. Um Einhaltung des Termins wird gebeten. Der Verlag Nummer 15 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Rot an der Rot Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für BadenWürttemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 04.04.2016 folgende Änderungssatzung beschlossen: ARTIKEL 1 § 3 (Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung) Abs. 1 enthält folgende Fassung: (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser der Gemeinde im Rahmen des § 46 Abs. 1 und Abs. 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. ARTIKEL 2 §5 (Befreiungen) enthält folgende Fassung: Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. ARTIKEL 3 § 6 (Allgemeine Ausschlüsse) Abs. 2 enthält folgende Fassung: (2) Insbesondere sind ausgeschlossen: 1. Stoffe − auch im zerkleinerten Zustand −, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (zum Beispiel Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut-und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett-oder ölhaltige Stoffe (zum Beispiel Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe) sowie Arzneimittel; 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (zum Beispiel milchsaure Konzentrate, Krautwasser); 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht; 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115−2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. − DWA −, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef) liegen. ARTIKEL 4 § 7 (Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung) Abs. 3 enthält folgende Fassung: (3) Schließt die Gemeinde in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§46 Abs. 4 Satz 2 WG). ARTIKEL 5 § 21 (Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster) Abs. 4 enthält folgende Fassung: (4) Die Gemeinde ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungs- Seite 5 anlage zu erwarten ist, in einem so genannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und auf Verlangen der Wasserbehörde vorgelegt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Namen des Betriebs und der Verantwortlichen, Art und Umfang der Produktion, eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasservorbehandlungsanlage sowie Hauptwasserinhaltsstoffe. Die Gemeinde wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts-und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. ARTIKEL 6 § 42 (Höhe der Abwassergebühr) enthält folgende Fassung: (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: 3,02 €. (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,39 €. (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: 3,02 €. (4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. ARTIKEL 7 § 43 (Entstehung der Gebührenschuld) Abs. 5 wird neu eingefügt: (5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs. 1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit § 27 KAG). ARTIKEL 8 Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Rot an der Rot , den 6. April 2016 gez. Balle, Bürgermeister 1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WVS) der Gemeinde Rot an der Rot Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 04.04.2016 folgende Änderungssatzung beschlossen: ARTIKEL 1 § 12 (Zutrittsrecht) enthält folgende Fassung: Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde, im Rahmen des § 44 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung, den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermittlung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. ARTIKEL 2 § 17 (Anlage des Anschlussnehmers) Abs. 2 enthält folgende Fassung: (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Seite 6 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Abs. 4 wird gestrichen; der bisherige Abs. 5 wird zu Abs. 4: (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. ARTIKEL 3 § 20 (Technische Anschlussbedingungen) enthält folgende Fassung: Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. ARTIKEL 4 § 22 (Nachprüfung von Messeinrichtungen) Abs. 1 enthält folgende Fassung: (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle nach § 39 des Mess-und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. ARTIKEL 5 § 29 (Grundstückfläche) enthält folgende Fassung: (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. ARTIKEL 6 § 35 (Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht) Abs. 2 enthält folgende Fassung: (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. ARTIKEL 7 § 42 (Grundgebühr) Abs. 1 enthält folgende Fassung: (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben und beinhaltet die Zählergebühr sowie fixe Kostenanteile. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von: Bis QN 2,5 (bis Q34) 1,98 €/Monat Qn 6 (Q310) 4,76 €/Monat QN 10 (Q316) 7,93 €/Monat Bei Bauwasserzählern oder sonstigen beweglichen Wasserzählern entfällt die Grundgebühr. Nummer 15 ARTIKEL 8 § 43 (Verbrauchsgebühren) enthält folgende Fassung: (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 1,00 € vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 1,14 € ab 01.01.2018 1,24 € (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 1,00 € vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 1,14 € ab 01.01.2018 1,24 € (3) Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen Münzwasserzähler festgestellt, beträgt die Gebühr pro Kubikmeter 1,30 €. ARTIKEL 9 § 46 (Entstehung der Gebührenschuld) Abs. 6 wird neu eingefügt: (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42 und § 43 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit § 27 KAG). ARTIKEL 10 § 50 (Ordnungswidrigkeiten) Abs. 5 enthält folgende Fassung: 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, Abs. 6 wird gestrichen; der bisherige Abs. 7 wird zu Abs. 6: 6. entgegen § 17 Abs. 4 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten. ARTIKEL 11 Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Rot an der Rot , den 6. April 2016 gez. Balle, Bürgermeister Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Als neuen Service bietet die Rentenversicherung den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich online einen Termin in ihren Auskunfts- und Beratungsstellen zu buchen. Mit Hilfe von eSERVICE/Termin kann man die gewünschte Beratungsstelle und den Wunschtermin auswählen, z. B. in Ochsenhausen. Auf der Homepage der Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de unter dem Menüpunkt Services/Kontakt und Beratung können bei mehr als 200 Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung über die „Online-Terminvergabe (eTermin)“ gleich per Internet Beratungstermine gebucht werden. Je nach Verfügbarkeit freier Termine und der voraussichtlichen Beratungsdauer erhält der Bürger dann einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin, der mit Eingabe der persönlichen Daten bestätigt wird. Mit Abschluss der Buchung wird eine Aufstellung der zum Termin mitzubringenden Unterlagen angezeigt. Sofern gewünscht, ist es auch möglich, eine Buchungsbestätigung per E-Mail, Fax oder SMS zu erhalten. Bis wenige Stunden vorher kann mit dem persönlichen Kennwort der gesamte Termin storniert werden. Nummer 15 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot Grüngutentsorgung 2016 - Landkreis Biberach Für die Gemeinde Rot a. d. Rot ist folgender Termin festgelegt: Mittwoch, 27. April 2016 Bei den Abfuhrterminen durch einen Pressmüllwagen werden Grünabfälle wie Gartenabraum, Gehölzschnitt, Baumreisig, Gras und Laub, die nicht im eigenen Garten verwendet werden können, kostenlos abgefahren. Nicht abgefahren werden organische Küchenabfälle, Boden, Steine und Wurzelstöcke. Die Gartenabfälle müssen entweder in Papiersäcken (ohne Innensack aus Plastik) oder mit Bindfäden gebündelt am Straßenrand (außerhalb des Grundstücks) deutlich sichtbar bereitgestellt werden. Die Grünabfälle sind aus Ordnungsgründen erst am Vorabend oder am Morgen des Abfuhrtages ab 06:30 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Achtung! Gartenabfälle dürfen nicht in Plastiksäcken oder folien verpackt und nicht mit Kunststoffschnüren oder Draht, sondern mit verrottbaren Schnüren (Sisal, Hanf) gebündelt sein. Langes Astwerk (Heckenschnitt, Gehölz) ist auf ca. 1,5 m zu kürzen. Kurzes Grüngut wie Laub- und Rasenschnitt können in Körben, Laubsäcken mit Spiraleinlage, Eimern oder Wannen (keine Mülltonnen) bereitgestellt werden (Fassungsvermögen max. 100 l je Behälter). Die Behälter müssen Griffe oder Laschen bzw. solche Abmessungen haben, dass sie von einer Person gehoben werden können. Das Einzelgewicht darf 25 kg nicht überschreiten. Das Grüngut darf sich nicht im Gärzustand befinden. Kartonagen sind als Behältnis wegen der Gefahr des Aufweichens weniger geeignet und können bei der Abfuhr ohnehin nicht mitgenommen werden. Ebenso wird in Kunststoffsäcken bereitgestelltes Grüngut nicht mitgenommen. Die Behältnisse müssen nach der Sammlung vom Eigentümer zurückgenommen werden! Werden diese Regelungen nicht eingehalten, wird das Grüngut nicht mitgenommen! Ökotipp: Wer im eigenen Garten kompostieren kann, sollte diese Möglichkeit unbedingt nutzen! Die Eigenkompostierung ist die beste und umweltfreundlichste Art zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung von Grünabfällen. Diesen sehr guten Beitrag zum Umweltschutz kann jeder Einzelne das ganze Jahr über leisten. Informationen zur Kompostierung erhalten Sie über die Kompostfibel - erhältlich im Landratsamt Biberach. Bei weiteren speziellen Fragen, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Biberach, Herrn Krug, Tel. 07351/52-6133. Wir bitten um Beachtung! Im Rathaus/Ortsverwaltung abholen: Die Vorsorgemappe des KSR Biberach dient: Ihrer Vertretung für den Notfall (bei Krankheit, Gebrechen, Unglück) als Anweisungshandlung Ihres Willens in schweren Schicksalsschlägen der Regelungen nach dem Tode, aber auch: des Überdenkens der eigenen, ganz persönlichen Situation sowie evtl. Korrektur Ihrer Einstellung der Sichtung bzw. Überprüfung Ihrer Akten und Beziehungen/Verpflichtungen Gut, man kann sagen, das alles hat noch viel Zeit, solange bis man die richtige Zeit eben verpasst hat. Wenn der „Brandfall“ gegeben ist, ist meist alles zu spät. Andere - eventuell fremde - Personen oder das Gesetz bestimmen den Fortgang Ihres eingeschränkten oder nicht mehr möglichen Handelns. Dabei haben Sie sich doch so viel Mühen und Sorgen während Ihres Lebens gemacht - für sich und Ihre Lieben das Beste zu geben. Das wollen Sie alles aus der Hand geben? Dem Zufall überlassen? Oder noch schlimmer Entscheidungsnotstände oder gar Ärger und Streit in der Familie vorprogrammieren? Sie ganz persönlich haben das mit der Vorsorgeregelung in der Hand. Gehen Sie ans Werk und holen Sie die Vorsorgemappe im Rathaus. Vergessen Sie das Ausfüllen nicht. Ihr Kreisseniorenrat Biberach Harald Müller, Vorsitzender Seite 7 Denkmalschutzpreis für private Eigentümer ausgeschrieben Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat loben zum 34. Mal den Denkmalschutzpreis BadenWürttemberg aus. Dieser stellt die denkmalgerechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger werden mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro belohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt. Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nicht zwingend unter Denkmalschutz stehen Der Preis unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann will die Vielfalt und Besonderheiten der Baukultur in Baden-Württemberg sowie das Engagement zu deren Erhaltung hervorheben und belohnen. Die Spanne reicht von mittelalterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bauten des 20. Jahrhunderts. „Die Jury achtet insbesondere darauf, dass die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie möglich bewahrt wurde. Aber auch zukunftsweisende Umnutzungen und moderne Akzente werden ausgezeichnet, wenn sich die Neugestaltung in das historische Gesamtbild einfügt“, betont Dr. Gerhard Kabierske, Vorsitzender der Expertenjury und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Südwestdeutschen Archiv für Architektur und Ingenieurbau in Karlsruhe. Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 3. Juni 2016. Weitere Informationen sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2017 statt. Fundamt Haslach Bei der Ortsverwaltung Haslach wurde eine rotschwarze Kinderjacke mit Kapuze, Gr. 134/140 abgegeben. Diese können im Rathaus abgeholt werden. Achtung!!! Achtung!!! NÄCHSTE MÜLLABFUHR Freitag, 15. April 2016 Standesamtliche Nachrichten Verstorben ist: 4. April 2016 Herr Georg Huber, Rot an der Rot-Wirrenweiler Nachrichten vom Einwohnermeldeamt Willkommen heißen wir: Familie Eva Gumbold und Martin Ruf, Haslach Seite 8 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot Büchereinachrichten Nummer 15 Nummer 15 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot Kindergartennachrichten Seite 9 Das Landratsamt informiert Erweitertes Führungszeugnis Informationsveranstaltungen für Verantwortliche in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit Kindergarten Haslach Kindergarten- und Kinderkrippennachrichten Anmeldung für die Kindergärten Arche Noah, St. Josef (mit Kinderkrippe), Ellbachzwerge und Haslach für das Kindergartenjahr 2016/2017 Ihr Kind möchte ab dem kommenden Kita-Jahr den Kindergarten bzw. die Kinderkrippe besuchen? Dann informieren Sie sich bei unseren Informationsveranstaltungen über die Möglichkeiten, die Sie in den vier Einrichtungen haben! Da Sie sicherlich noch Fragen zum jeweiligen Kindergarten haben, bieten wir folgende Informationsnachmittage an, bei denen Sie durch den jeweiligen Kindergarten geführt werden, Informationen zu Themen wie Betreuungszeiten, Ablauf der Eingewöhnung, Tagesablauf im Kindergarten-/Krippenalltag erhalten und Ihre Fragen stellen können. Die Informationsveranstaltung für die künftigen Kindergarten- und Krippenkinder in Rot im Kindergarten St. Josef (Aufnahme von Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahre in der Krippe und von 3 bis 6 Jahren im Kindergarten) findet statt am 9. Mai 2016 um 15:00 Uhr im Kindergarten St. Josef (Klosterstraße 5, Rot an der Rot) Tel. 08395/912609-0, E-Mail: [email protected] Die Informationsveranstaltung für die künftigen Kindergartenkinder im Kindergarten Arche Noah (Aufnahme von Kindern ab 3 Jahren bis Schuleintritt in altersgemischten Gruppen) findet am 10. Mai 2016 um 15:00 Uhr im Kindergarten Arche Noah (Abt-Hermann-Vogler-Straße 12, Rot an der Rot) Telefon 08395/7096, E-Mail: [email protected] Die Informationsveranstaltung für die künftigen Kindergartenkinder in Ellwangen (Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren bis Schuleintritt in altersgemischten Gruppen) findet am 10. Mai 2016 um 15:00 Uhr im Kindergarten Ellbachzwerge (Unterwaldhauser Weg 9, Ellwangen) Telefon 07568/486, E-Mail: [email protected] Die Informationsveranstaltung für die künftigen Kindergartenkinder in Haslach (Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren bis Schuleintritt in altersgemischten Gruppen) findet am 11. Mai 2016 um 14:30 Uhr im Kindergarten Haslach (Mittensteige 5, Haslach) Telefon 08395/7008, E-Mail [email protected] Damit wir die Veranstaltungen gut organisieren können, bitten wir Sie um kurze telefonische Rückmeldung in der Einrichtung, deren Informationsveranstaltung Sie besuchen möchten. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele interessierte Eltern die Veranstaltungen besuchen. Ihre Leiterinnen der Kindergärten Sarah Lieb (Arche Noah), Marlies Grimm (St. Josef), Ingrid Reisacher (Ellbachzwerge) und Gudrun Weiss (Haslach) Das Landratsamt Biberach hat in enger Zusammenarbeit mit Verantwortlichen aus allen Bereichen der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit ein Konzept entwickelt, um die Anforderung an einen modernen Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Biberach zu erfüllen. Nach den bundesgesetzlichen Bestimmungen müssen insbesondere Personen, die sich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, unter Voraussetzung bestimmter Aspekte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit soll verhindert werden, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden. Zur Vorstellung des Konzepts finden in den kommenden Wochen zwei Informationsveranstaltungen im Landkreis Biberach für die Verantwortlichen in Verbänden, Vereinen und Initiativen statt. Termine und Veranstaltungsorte Die Informationsveranstaltungen finden am Donnerstag, 14. April 2016, im Rathaus Maselheim und am Donnerstag, 21. April 2016, im Rathaus Ertingen statt. Beide Veranstaltungen sind von 18 bis 20 Uhr geplant. Eingeladen sind alle, die in ihrem Verband, Verein oder ihrer Initiative mit dem Thema „Vorlage eines erweitertes Führungszeugnis“ beschäftigt sind. Neben der ausführlichen Vorstellung des Konzepts soll es an den Abenden ausreichend Zeit für konkrete Fragen zum Thema geben. Ansprechpartnerinnen zum Thema und zu den Veranstaltungen sind Manuela Braun, Koordinationsstelle für Kinderschutz und Frühe Hilfen, Telefonnummer 07351/52-7629, E-Mail [email protected] und Margit Renner, Kreisjugendreferat, Telefonnummer 07351/52-7106, E-Mail [email protected]. Die Biberacher ErnährungsAkademie informiert: Seminar „Fit im Haushalt“ Die Biberacher ErnährungsAkademie bietet für alle interessierten Frauen und Männer ein Seminar rund um Haushaltsführung und Ernährung an. Sowohl Anfängerinnen und Anfänger als auch erfahrene Hausfrauen und -männer können ihr Wissen in Theorie und Praxis erweitern. Das Seminar findet im Landwirtschaftsamt, Bergerhauser Straße 36 in Biberach statt. Folgende Termine und Inhalte sind vorgesehen (jeweils mittwochs): 20. April, 8.30 bis 11.30 Uhr: Nachhaltig Waschen und Reinigen (3 Euro) 27. April, 8.30 bis 11.30 Uhr: So macht Essen Spaß (6 Euro inkl. Kostproben) 4. Mai, 8.30 bis 11.30 Uhr: Rationelle Zubereitung von schnellen Gerichten (7 Euro inkl. Lebensmittel) 11. Mai, 8.45 bis 11.30 Uhr: Kräuter in Garten und Küche (7 Euro inkl. Lebensmittel) Die Veranstaltungen können einzeln gebucht werden. Anmeldungen sind möglich bis 15. April 2016 per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 07351 52-6702. Kreisseniorenrat Messe aktiv50plus Am Freitag, 22. April 2016, findet von 9.30 bis 17 Uhr die Messe aktiv50plus auf dem Gigelberg in Biberach statt. Der Kreisseniorenrat hat dazu die rollende Ausstellung mit altersgerechten Assistenzlösungen nach Biberach geholt. In einer behindertengerechten Musterwohnung zeigt das Forschungszentrum Informatik Karlsruhe, wie technische Hilfen den Alltag erleichtern, die Gesundheit fördern oder die Sicherheit erhöhen. Darüber hinaus bietet die Messe an über 50 Ständen mit persönlicher Beratung einen breiten Überblick zur dritten Lebens- Seite 10 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot phase. Neun Fachvorträge behandeln Themen, die Menschen ab 50 Jahren oder ihre Angehörigen interessieren: 1) Herzerkrankungen - Was kommt auf mich zu? 2) Vererben - und Stiftungen als eine Möglichkeit 3) Länger selbständig leben mit hilfreicher Technik 4) Moderne Fernseher und Hilfen - Smart TV, Kopfhörer und einfache Fernbedienungen 5) Gangstörungen - dafür gibt es viele Ursachen 6) Chancen und Risiken des privaten Immobilienverkaufs 7) Sucht im Alter erkennen - Hilfen für Betroffene und Angehörige 8) Aufbau und Vorteile eines Hochbeets 9) Die Beschäftigung von Haushalts- und Pflegehilfen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht Wegen begrenzter Platzzahl wird empfohlen, Karten für die Vorträge rechtzeitig am Infopoint in der Gigelberghalle zu holen. Weitere Informationen gibt es unter www.messe aktiv50plus.de. Glückspielkoffer Neues Präventionsangebot zum Thema Glücksspiel KOMM, der kommunale Präventionspakt vom Landkreis Biberach, bietet vor allem den beruflichen Schulen, aber auch Jugendgruppen im Landkreis ein neues Präventionsangebot in Sachen Glücksspiel an. Ab sofort besteht die Möglichkeit, eine Infoveranstaltung mit Referenten aus dem Fachbereich Sucht des Landratsamts, zu buchen. Mit dem vom Sozialministerium Baden-Württemberg geförderten Glücksspielkoffer, der verschiedene Unterrichtsmaterialien zum Thema Glücksspiel enthält, wird den Schülern in rund zwei Schulstunden das Thema näher gebracht. Die Jugendlichen werden aktiv zum Reflektieren ihres eigenen Verhaltens angeregt. Jugendliche lassen sich leicht faszinieren vom Traum der schnellen, unkomplizierten Möglichkeit, viel Geld zu gewinnen und damit sonst unerreichbare Träume zu verwirklichen. Was aber hinter dem Begriff Glücksspiel so alles steckt, wie gering die Gewinnchancen wirklich sind und wo die Gefahr süchtig zu werden lauert, wird oftmals unterschätzt. Während der Infoveranstaltung erkennen die Teilnehmer in interaktiven Stationen, wie gering die Chancen sind, wirklich als Gewinner beim Glücksspiel dazustehen. Informationen zum Präventionsangebot gibt es bei der Kommunalen Suchtbeauftragten im Landkreis Biberach, Heike Küfer, unter der Telefonnummer 07351 52-6326 oder per E-Mail an [email protected]. Das Landratsamt Biberach informiert „Von der Milch zu Babys erstem Brei“ Die Biberacher Ernährungsakademie bietet am Freitag, 22. April 2016, von 9.30 bis 11 Uhr einen Vortrag für junge Mütter und Väter zum Thema „Von der Milch zu Babys erstem Brei“ am. Damit Eltern den Übergang von der Milchnahrung zu den ersten Breimahlzeiten gut schaffen, erhalten sie wertvolle Tipps. Wann beginne ich mit dem Zufüttern, was füttere ich zuerst und wie stelle ich die Nahrung zusammen? Fragen, auf die junge Eltern eine Antwort bekommen. Der Vortrag findet im Rahmen der Landesinitiative BeKi - Bewusste Kinderernährung statt und ist für die Teilnehmer kostenfrei. Die BeKi-Fachfrau Ursula Rehm stellt unabhängig von Firmen und Produzenten Fakten und Erfahrungen vor. Anmeldung sind möglich bis spätestens Montag, 18. April 2016, beim Landwirtschaftsamt Biberach unter der Telefonnummer 07351 526702 oder per E-Mail an [email protected]. Oberschwäbisches Museumsdorf Kürnbach Offene Führung im Museumsdorf Am Sonntag, 17. April 2016, lädt das Museumsdorf Kürnbach um 15 Uhr zu einer kostenlosen öffentlichen Führung rund ums Landleben anno dazumal ein. Unter dem Motto „Geschichte und Geschichten“ bringt Museumsführerin Monika Doubeck den Besucherinnen und Besuchern das oberschwäbische Landleben anno dazumal auf unterhaltsame Weise näher. Wie sah der Dorfalltag vor rund 100 Jahren aus? Wer lebte auf dem Land? Welchen Arbeiten gingen die Menschen nach? Was für Abwechslungen boten sich zum arbeitsreichen Landleben? Antworten auf diese und weitere Fragen weiß Monika Doubeck und kennt auch manche heiteren und spannenden Anekdoten darüber hinaus. Treffpunkt für die Führung ist am Eingangsgebäude. Die Führung ist kostenlos. Nummer 15 Frisch Gebackenes gibt es beim Museumsbäcker im historischen Backhaus und für den größeren Hunger bereitet Friedhelm Brand etwas Gutes in der Kürnbacher Vesperstube. Kirchliche Nachrichten Katholisch Kath. Pfarramt St. Verena, Rot a.d. Rot Homepage: se-rot-iller.drs.de Pfarrer Ambros Tungl Tel. (08395) 93699-11 E-Mail: [email protected] Pastoralreferentin H. Weiß: Tel. (08395) 93699-12 E-Mail: [email protected] Pfarrer i.R. Günter Hütter: Tel. (08395) 9369181 Pfarrbüro: I. Schmidberger Tel. (08395) 93699-0 Fax (08395) 93699-20 Öffnungszeiten: Montag: 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 19.00 Uhr E-Mail: [email protected] Kath. Pfarramt St. Petrus, Haslach Pfarrbüro: A. Schäle, Tel. (08395) 2394, Fax 934898 Öffnungszeiten: Mittwoch 18.00 bis 19.30 Uhr E-Mail: [email protected] Kath. Pfarramt St. Kilian, Ellwangen Pfarrbüro: H. Föhr: Tel. u. Fax (07568) 241 Öffnungszeiten: Mittwoch 9.00 bis 10.00 Uhr E-Mail: [email protected] Kath. Pfarramt St. Martin, Tannheim Pfarrbüro: F. Hecker: Tel. (08395) 2348, Fax 7834 Öffnungszeiten: Mittwoch 18.00 bis 20.00 Uhr E-Mail: [email protected] Beerdigungsbereitschaft 17. - 23. April 2016 Pfarrer Tungl 08395 / 93699-11 Gottesdienste in St. Verena, Rot Sonntag, 17. April – 4. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier 14.00 Uhr Andacht in der Kapelle Spindelwag Dienstag, 19. April 19.00 Uhr Eucharistiefeier (f. Franz Angele, wir gedenken auch Ernst Dietenberger u. verst. Angeh.) Donnerstag, 21. April 7.25 Uhr Schülergottesdienst Sonntag, 24. April – 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Eucharistiefeier (2. hl. Messopfer f. Franz Münsch, wir gedenken auch Hans Bek) - anschl. Kuchenverkauf der Firmbewerber/innen. Mit dem Erlös des Verkaufs sollen Kinder und Jugendliche in armen Ländern unterstützt werden - Gottesdienste in St. Petrus, Haslach Sonntag, 17. April – 4. Sonntag der Osterzeit 8.30 Uhr Eucharistiefeier Dienstag, 19. April 7.45 Uhr Schülergottesdienst Mittwoch, 20. April 9.00 Uhr Rosenkranzgebet u. Morgenlob Freitag, 22. April 16.30 Uhr Rosenkranzgebet in der Marienkapelle Samstag, 23. April 14.00 Uhr Trauung Oliver Albrecht u. Karin Stiefenhofer, Haslach Sonntag, 24. April – 5. Sonntag der Osterzeit 8.30 Uhr Eucharistiefeier (f. Hermann Wachter) - anschl. Kuchenverkauf der Firmbewerber/innen. Mit dem Erlös des Verkauf, sollen Kinder und Jugendliche in armen Ländern unterstützt werden - Nummer 15 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot 11.00 Uhr Taufe von Noah Levin Kunz, Magdalena Ruf, Sofia Maria Schad, Samuel Noah Seidel Gottesdienste in St. Kilian, Ellwangen Samstag, 16. April - 4. Sonntag der Osterzeit 19.30 Uhr Eucharistiefeier (f. Christa Kiefer u. verst. Angeh., wir gedenken auch Gertrud u. Ludwig Bechter u. d. armen Seelen) Freitag, 22. April 8.00 Uhr Rosenkranzgebet u. Morgenlob Sonntag, 24. April - 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Eucharistiefeier (f. Hildegard u. Willi Bachmor, wir gedenken auch Hugo Wiest u. verst. Angeh. d. Fam. Kohlmus, Adelheid Buck, Adelheid Schwehr) - anschl. Kuchenverkauf der Firmbewerber/innen. Mit dem Erlös des Verkaufs sollen Kinder und Jugendliche in armen Ländern unterstützt werden - Gottesdienste in St. Martin, Tannheim Sonntag, 17. April - 4. Sonntag der Osterzeit Erstkommunion 9.55 Uhr Abholung der Erstkommunionkinder beim Kriegerdenkmal. Bei Regen Treffpunkt in der Kirche, hinten beim Taufbecken. 10.00 Uhr Festgottesdienst zur Erstkommunion (Projektchor) Wir singen aus dem Gotteslob. 17.00 Uhr Dankandacht - Opfer der Kommunionkinder für die Kinderhilfe des Bonifatiuswerks Montag, 18. April 10.30 Uhr Eucharistiefeier Dienstag, 19. April 17.00 Uhr Rosenkranzgebet Mittwoch, 20. April 7.40 Uhr Schülergottesdienst Donnerstag, 21. April 9.00 Uhr Gebetskreis - entfällt Freitag, 22. April 10.30 Uhr Eucharistiefeier (f. Heinz Fehr, wir gedenken auch Markus, Maria, Karl u. Willi Reisch, Max Blanz u. verst. Angeh., Verst. d. Fam. Bischof (E) 17.00 Uhr Rosenkranzgebet Samstag, 23. April – 5. Sonntag der Osterzeit 19.00 Uhr Eucharistiefeier (Jahrtagsmesse f. Irmgard Strauß, wir gedenken auch Erich Strauß, Johanna u. Bernhard Blanz, Maria u. Xaver Göttinger) anschl. Kuchenverkauf der Firmbewerber/innen Mit dem Erlös des Verkaufs sollen Kinder und Jugendliche in armen Ländern unterstützt werden - Informationen Nächstet Taufsonntag in unserer Seelsorgeeinheit RotIller: 29. Mai 2016 in Rot Beginn um 11.00 Uhr. Wenn Sie Ihr Kind an diesem Termin taufen lassen möchten, melden Sie sich bitte im Pfarramt Rot, Tel. 936990 Roter Senioren Am Dienstag, 19. April 2016, treffen wir uns wieder zu einem gemütlichen Kaffeenachmittag ab 14.00 Uhr im Vereinsraum des Albvereins im Oberen Tor (Eingang vom Lindenplatz her). Neue Gäste sind bei uns immer herzlich willkommen. Kommen Sie doch einfach mal vorbei! Seite 11 Fahrt nach Taizé Pfingsten 2016 Das kath. Jugendreferat Biberach und die BDKJ Dekanatsstelle Biberach organisieren eine Fahrt nach Taizé. Wann? - Abfahrt: Sonntag, 15. Mai 2016, 23.00 Uhr in Biberach auf dem Gigelberg - Rückkehr: Sonntag, 22. Mai 2016, 7.00 Uhr in Biberach auf dem Gigelberg Wer? - Jugendliche ab 15 Jahren - junge Erwachsene bis 30 Jahre Leistungen - Hin und Rückfahrt mit dem Bus - Vollverpflegung in Taizé - Unterbringung in Zelten (selber mitbringen) - Teilnahme am Jugendprogramm Kosten 129 € Taizé live erleben … - Jugendliche aus vielen verschiedenen Nationen treffen und kennenlernen - Beten mit der Gemeinschaft von Taizé - Eine Menge Spaß und Abenteuer! - Reden und diskutieren über Gott, Glauben, Sinn des Lebens… - Neue Kontakte knüpfen … und vieles mehr! Veranstalter Katholisches Jugendreferat und BDKJ Dekanatsstelle Biberach Kolpingstraße 43 88400 Biberach Tel. 07351/5877400 [email protected] www.bdkj.info/bc Leitung Claudia Schädel, Christian Maier und Team Krankenversicherung Eine Auslands-Krankenversicherung muss eigenverantwortlich abgeschlossen werden. Anmeldung Schriftliche Anmeldung beim Veranstalter! Anmeldekarten gibt es in den Pfarrämtern bzw. können beim Juref in Biberach angefordert werden. Die Anmeldung wird erst gültig in Verbindung mit einer Anzahlung von 50 € Anmeldebestätigung seitens des Veranstalters Die Fahrt ist auf 100 Teilnehmer begrenzt Anmeldeschluss 20. April 2016 Mehr Infos … www.taizé.fr oder im Kath. Jugendreferat melden Veranstaltungshinweis Familiengottesdienste gestalten und feiern „Lasst uns miteinander …“ Am Montag, 02. Mai und Montag, 09. Mai 2016 jeweils um 20 Uhr bieten die kath. Dekanate Saulgau und Biberach im kath Gemeindehaus, Schulstraße 6 in 88348 Bad Saulgau eine Fortbildung für Mitarbeiter/innen in Kinder- und Familiengottes-diensten an. Was für Möglichkeiten und Formen gibt es, um Gottesdienste für Kinder und Erwachsene abwechslungsreich zu gestalten und gleichzeitig tiefer in die Liturgie einzuführen? An welchen Stellen im Gottesdienst können wir kreativ mitgestalten? Sigrid Zimmermann und Marianne Neher, Multiplikatorinnen für Kindergottesdienste, geben an diesem Abend Anregungen, wie dies im Gottesdienst umgesetzt werden kann. Anmeldungen bis spätestens 25. April an die Geschäftsstelle der Dekanate Biberach und Saulgau, Kolpingstraße 43, 88400 Biberach, Tel. 07351/182130, Fax 18213505, E-Mail: [email protected]. Seite 12 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot Kirchliche Nachrichten Evangelisch Evangelische Kirchengemeinde Erolzheim-Rot mit den Gemeinden Erlenmoos - Erolzheim Gutenzell-Hürbel - Rot an der Rot - Steinhausen a.d. Rottum Pfarrer Matthias Ströhle, Pfarrerin Dorothee Sauer Höhenweg 14, 88430 Rot an der Rot Tel. (08395) 9369380, Fax (08395) 9369383 E-Mail: [email protected] www.kirche-erolzheim-rot.de Vikarin Daniela Eichkorn Mühlstraße 11, 88453 Erolzheim, Tel. 07354 / 932834 E-Mail: [email protected] Wochenspruch: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden. 2. Korinther 5, 17 Gottesdienste Sonntag, 17. April 2016, Jubilate 10.00 Uhr Reformations-Frauen-Gottesdienst, parallel Kinderkirche, Christuskirche Rot Pfarrerin Sauer Gottesdienste in den Nachbargemeinden: Gottesdienste in Ochsenhausen: Wenn nicht anders angegeben, findet in Ochsenhausen der sonntägliche Gottesdienst immer um 9.30 Uhr im ev. Gemeindezentrum statt. Gottesdienste in der Kirchengemeinde Kirchdorf: Am 1. und 3. Sonntag im Monat wird Gottesdienst im ev. Gemeindehaus Kirchdorf gehalten, am 2. Sonntag im Schulpavillon in Berkheim und am 4. Sonntag im Dorfhaus in Kirchberg. Der Gottesdienst beginnt um 10.15 Uhr. Veranstaltungen unter der Woche Freitag, 15. April 20.00 Uhr Öffentliche Sitzung des Kirchengemeinderats, Diasporakirche Erolzheim Montag, 18. April 20.00 Uhr Kirchenchorprobe, Evang. Gemeindehaus Kirchdorf Dienstag, 19. April 19.00 Uhr Posaunenchorprobe, Gemeindezentrum Ochsenhausen Mittwoch, 20. April 16.30 Uhr Konfirmandenunterricht, Diasporakirche Erolzheim 19.30 Uhr - 20.30 Uhr Anmeldung zum Konfirmandenunterricht 2016/2017, Diasporakirche Erolzheim Veranstaltungen von Diakonie und Erwachsenenbildung Montag, 18. April 14.00 Uhr Kaffeetreff mit Sprechstunde (GPZ), Ev. Gemeindehaus Ochsenhausen Mittwoch, 20. April 14.30 Uhr Anregungsgruppe Illertal Seniorenzentrum Erolzheim, Leutkircher Straße 1/1 Freitag, 22. April 10.30 Uhr Kochgruppe „Peterling“, Ev. Gemeindezentrum Ochsenhausen Veranstaltungen für Familien Dienstag, 19. April 10.00 Uhr Mutter-Kind-Gruppe, Ev. Gemeindezentrum Ochsenhausen Mittwoch, 20. April 9.30 Uhr Mutter-Kind-Gruppe, Ev. Gemeindezentrum Ochsenhausen Nummer 15 Hinweise und Voranzeigen Einladung zum Gottesdienst Herzliche Einladung zum Reformations-FrauenGottesdienst am Sonntag, 17. April 2016, um 10.00 Uhr, in der Christuskirche Rot. Was ist von der Reformation bis heute geblieben? Über diese Frage haben sich im Rahmen des Theologinnenkonvents des Bezirks Biberach vier Pfarrerinnen zusammengetan, um einen Gottesdienst miteinander zu erarbeiten. Eine biblische Frauengestalt und eine Zeitgenossin Luthers, Argula von Grumbach geb. von Stauff (1494 - 1554), zeigen uns Spuren auf, die zu den Fragestellungen von Frauen in unserer Zeit führen. Einladung zum Konfirmandenunterricht 2016/17 Liebe Eltern, bald ist es wieder soweit, der Konfirmandenunterricht für das Jahr 2016/2017 beginnt. Für dieses Jahr sind alle Jugendlichen, die nächstes Schuljahr in die 8. Klasse kommen, ganz herzlich eingeladen. Gemeinsam wollen wir Glaube und Kirchengemeinde näher kennenlernen. Geplant sind unter anderem Exkursionen, Grillfeste und die gemeinsame Vorbereitung eines Gottesdienstes. Die Konfirmandenzeit beginnt mit einem erlebnisreichen Konfirmandencamp in Legau vom 17. - 19. Juni 2016. Der Unterricht selbst findet immer am Mittwochnachmittag statt. Der offizielle Anmeldetermin ist am Mittwoch, 20. April 2016 von 19.30 - 20.30 Uhr in der Diasporakirche Erolzheim. Gerne können Sie Ihr Kind aber auch vorher oder danach direkt im Pfarramt in Rot an der Rot anmelden. Der Anmeldeschluss ist am 30. April 2016. Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihr Stammbuch mit. Der Teilnehmerbeitrag für den Unterricht beträgt 20,- €, davon werden hauptsächlich die Unterrichtsmaterialien bezahlt. Kirche kunterbunt - Gottesdienst für Kleinkinder und ihre Familien Wir laden alle Kinder ab einem Jahr und ihre Familien herzlich zum Gottesdienst am 24. April 2016 um 10.30 Uhr in die Christuskirche nach Rot an der Rot ein. Das Thema lautet: Gott hat die Welt schön gemacht! In ökumenischer Verbundenheit sind auch alle katholischen Familien eingeladen. Nummer 15 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot Evangelische Kirchengemeinde Aitrach 88319 Aitrach, Illerstraße 3, Telefon (07565) 5409, [email protected] www.aitrach.evkirche-rv.de Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Dienstag und Freitag, 9.15 Uhr - 12.00 Uhr, direkte Telefonnummer nur zu dieser Zeit: 07565/9434194 oder 5409 für das Pfarramt. In der Vakanzzeit hat Pfarrer Siegfried Kastler für Kasualien (Beerdigungen, Trauungen), Evang. Pfarramt Alttann, Panoramastr. 11, Wolfegg, die Vertretung, Telefon 07527/4154. Wochenspruch „Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur, das Alte ist vergangen, siehe Neues ist geworden.“ 2. Kor 5, 17 Sonntag, 17. April 9.15 Uhr Gottesdienst (Präd.in Hofmann), Tannheim 10.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfr. i. R. Müller), Aitrach Dienstag, 19. April 09.30 Uhr Spielgruppe für Kleinkinder von 0 - 3 Jahren, Aitrach Sonntag, 24. April 10.00 Uhr Konfirmationsgottesdienst (Pfarrerin Sauer), kath. Kirche Treherz TSV Rot an der Rot Abteilung Fußball Sonntag, 17. April 2016 TSV Rot an der Rot I - SV Baltringen I Weitere Infos unter www.FuPa.net 17 Uhr FC Blau-Weiß Bellamont Ergebnisse: Sonntag, 10.04.2016 Frauen/ Bezirksliga SGM Ochsenhausen - SGM Bellamont II 2:0 Frauen/ Regionenliga FC Bellamont - SV Sulmetingen 2:0 Tore: Regina Birk, Verena Miller Wiest - Mezger, Lang, Ehrhart, Krattenmacher, Badstuber, Martin, Schmid (59. min Mader) - Kiekopf (64. min Eschbach), Miller, Birk Gegen den direkten Tabellennachbarn gelang uns ein wichtiger Sieg und wir konnten einige Plätze gut machen. Von Beginn an waren wir die überlegene Mannschaft. So konnte Regina Birk nach einem Sprint über den halben Platz in der 12. min den 1:0 Führungstreffer erzielen. Nur kurze Zeit später wurde ein Abschluss von Verena Miller auf der Linie gerettet. Nach schönem Zuspiel von Sofia Mezger gelang Verena Miller in der 20. Minute das zu diesem Zeitpunkt verdiente 2:0. Bis zur Halbzeit hatten wir noch einige Chancen, die wir jedoch leichtfertig vergaben. Nach Wiederanpfiff kam Sulmetingen besser ins Spiel und wir hatten in der 61. min Glück, dass die Gäste nur die Latte trafen. Mit viel Engagement und aufopferungsvoller Defensivarbeit brachten wir den Zwei-Tore-Vorsprung über die Zeit und die drei Punkte blieben in Bellamont. Spielvorschau: Sonntag, 17.4.2016 Frauen / Bezirksliga SGM Bellamont II - TSV Hochdorf Beginn: 10.30 Uhr in Bellamont Frauen / Regionenliga SC Blönried - FC Bellamont Beginn: 12.15 Uhr in Blönried Abteilung Jugendfußball Ergebnisse: A-Jugend SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 2 - SGM Ochsenhausen 2 0:2 B-Jugend SGM Hasl./Rot/Tannh./Aitr. - TSG Achstetten 0:4 E1-Jugend SGM Rot a. d. Rot I - SV Ochsenhausen I 2:6 Am Donnerstag, den 07.04.2016, starteten wir mit einem Heimspiel in der E-Junioren Staffel 1 gegen den SV Ochsenhausen I. Bereits zu Beginn konnte man erkennen, dass hier ein sehr starkes Team aus Ochsenhausen auf dem Platz steht. Wir konnten zwar sehr schnell mit 1:0 in Führung gehen, haben es aber verpasst weitere gute Chancen zu verwerten. Dafür wurde Ochsenhausen immer stärker und überraschte uns mit 3 schnellen Treffern. Weiterhin sehr motiviert gingen unsere Jungs in die zweite Halbzeit. Leider wurde der tolle Einsatz und die ansprechende Leistung nicht belohnt und der SV Ochsenhausen gewann an Ende mit 2:6. Unser Team: Nick Schöllhorn, Emre Aricigil, Mustafa Aricigil, Jan Boegel, Kevin Langer (1), Noel Wachter, Robin Butscher (1), Magnus Freisinger, Moritz Hoffmann, Simon Resch, Volkan Sirkeci A–Jugend SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 1 - FV Biberach FC Inter Laupheim - SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 2 B–Jugend SGM Hasl./Rot/Tannh./Aitr. - SV Alberweiler C–Jugend FV Biberach 1 - SGM Tannh./Rot/Hasl./Aitr. 1 Vereinsnachrichten Rot Seite 13 1:1 2:1 5:0 0:1 Vorschau: 14.4. - 20.4.2016 Freitag, 15.4.2016 E-Jugend FC Bellamont - SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 1 17.30 Uhr (Spielort: Bellamont) Samstag, 16.4.2016 A-Jugend SGM Ochsenhausen 1 - SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 1 16.00 Uhr (Spielort: Ochsenhausen) SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 2 - SGM Hochdorf 16.00 Uhr (Spielort: Aitrach) B-Jugend SGM Steinhausen - SGM Hasl./Rot/Tannh./Aitr. 12.00 Uhr (Spielort: Bellamont) C-Jugend SGM Tannh./Rot/Hasl.Aitr. 1 - SGM Ringschnait 14.30 Uhr (Spielort: Tannheim) Montag, 18.4.2016 A-Jugend (Bezirkspokal) SGM Rot/Tannh./Hasl./Aitr. 2 - SGM Warthausen 18.30 Uhr (Spielort: Aitrach) Dienstag, 19.4.2016 D-Jugend (Bezirkspokal) SGM Tannh./Rot/Hasl./Aitr. 1 - SF Schwendi 18.00 Uhr (Spielort: Haslach) Abteilung Tischtennis Durchmarsch - Nichtabstieg Eigentlich schien es eher, als ob die Schlagzeile Durchmarsch - Durchgereicht hätte lauten müssen, aber dank einer famosen kämpferischen und spielerischen Leistung rückte die I. Herrenmannschaft von der Randnotiz in die obersten Zeilen dieses Berichts. Eigentlich deutete wenig darauf hin, dass die Roter das Abstiegsduell gegen den TSV Laupheim erfolgreich gestalten könnten, denn Trainingsrückstand und die Tatsache wieder einmal auf Spieler der II. Herrenmannschaft zurückgreifen zu müssen, ließen wenig Grund zur Hoffnung. Auch in der Körpersprache war das Wort ‚Erfolg‘ nicht zu lesen. Und dann kam alles ganz anders und bereits der Erfolg im dritten Eingangsdoppel durch Mario Schöllhorn/André Angele zur 2:1-Führung ließ aufhorchen. Als es dann auch Andreas Binder gelang, seinem Gegner nach einem 1:2Satzrückstand die letzten entscheidenden Bälle noch um die Seite 14 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot Ohren zu hauen, nahm die Partie Fahrt auf. Nach einem eher unerwarteten Erfolg durch Pascal Riedmiller kam die Stunde des Friedrich Kunz - von wegen II. Mannschaft - der seinem jungen Kontrahenten mit stoischer Ruhe den Zahn zog und für die knappe 5:4-Führung der Roter nach dem ersten Einzeldurchgang sorgte. Die Hoffnung lebte und wurde doch vom vorderen Paarkreuz jäh strapaziert. Tobias Müller konnte seinem starken Gegenüber nur wenig entgegensetzen und auch Andreas Binder auf dem Nebentisch rutschte auf die Verliererstraße. Punkt für Punkt aktiver, drehte er sein Spiel nach 0:2-Satzrückstand und kam letztlich zu einem sicheren Erfolg. Nachdem das mittlere Paarkreuz beide Punkte lassen musste, ging der Gast aus Laupheim zum ersten Mal in Führung und es schien, als ob den Rotern auf der Zielgerade die Puste ausgehen würde. Aber unser hinteres Paarkreuz mit André Angele und Friedrich Kunz hatte noch einige Körner übrig und ließ sich nicht beirren. Sie drehten das Blatt wieder auf die richtige Seite und vor dem abschließenden Doppel war die für die Einheimischen so wichtige Punkteteilung unter Dach und Fach. Da war es ein Leichtes für das Roter Spitzendoppel Tobias Müller/Andreas Binder, auch noch den Sieg perfekt zu machen. Eine noch größere Leistung vollbrachte in den Morgenstunden bereits unsere I. Jungenmannschaft. Mit einem 1-stündigen Sondertraining vor dem Spitzenspiel in Ochsenhausen wollte sich das Team die notwendige Sicherheit holen, um das selbst gesteckte Saisonziel zu erreichen. Nachdem feststand, dass der Gegner ohne seine etatmäßige Nummer 1 an die Tische gehen würde, wurde das Spitzenspiel zu einer Pflichtaufgabe. Schade, man hätte sich gerne mit den Besten gemessen. Nach dem Aufstieg zum Jahreswechsel hat unsere I. Jungenmannschaft nun auch den Titel in der Bezirksklasse errungen und steigt damit in die Jungen-Bezirksliga auf. Die Ergebnisse im Einzelnen: Herren I - TSV Laupheim II TTF Ochsenhausen I - Jungen I SV Äpfingen I - Jungen II 9:7 0:6 0:6 Vorschau aufs Wochenende Am kommenden Samstagabend hat unsere Damenmannschaft wieder einmal die Möglichkeit, den Titel in der Damen-Bezirksklasse zu erringen. Gegen die spielstarken Damen des SV Rissegg genügt den Rotern ein Punkt, um dieses Ziel zu erreichen. Ein spannendes Spiel ist zu erwarten. Unsere Damen freuen sich auf Ihre Unterstützung. Spielbeginn: 19:30 Uhr. Trainingszeiten Jugend: dienstags und freitags, 18:00 bis 19:30 Uhr Aktive: dienstags und freitags, 19:30 bis 22:00 Uhr Kleintierzuchtverein Rot a. d. Rot e.V. Am Freitag, 15. April 2016, findet um 20.00 Uhr im Gasthaus Hirsch in Zell unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Bericht der Zuchtwarte a. Kaninchen b. Geflügel c. Tauben 7. Bericht des Vorsitzenden 8. Entlastung 9. Wahlen 10. Wünsche und Anträge Anträge sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim 1. Vorstand Otto Bär, Untermittelried 4, in 88430 Rot a.d. Rot, schriftlich einzureichen. Zu dieser Jahreshauptversammlung darf ich Sie recht herzlich einladen. Mit freundlichen Grüßen Otto Bär, 1. Vorstand Nummer 15 Anmeldung zum Flohmarkt Am Samstag, 13. August 2016, findet wie der im Rahmen unseres Dorffestes der mittlerweile bekannte und beliebte Flohmarkt statt. Der erfreulich große Bekanntheitsgrad dieses Flohmarktes bringt es mit sich, dass die Anmeldungen schon sehr frühzeitig und auch sehr zahl reich eingehen, was natürlich für die Pla nung auch wünschenswert ist. Historisches Spiel (Zehntabgabe, Bauernaufstand, Umzug, Huldigung Handwerkertag Flohmarkt Nicht vergessen wollen wir aber an dieser Stelle die Teilnahme der Roter Bürger mit ihren Ständen an diesem Flohmarkt, die sehr erwünscht ist und auch bei den Gästen sehr gut ankommt. Aus diesem Grund möchten wir alle Interessenten bit ten, sich bis spätestens 22.04.2016 bei Joachim Pfau, Schillerring 27, 88430 Rot an der Rot, Fax 08395 942222 zu melden, um sich ihren Standplatz zu reservieren. Oldtimer-Show Bauernhochzeit Kinderunterhaltung Lagerleben Abendunterhaltung Anmeldung zum Floh- und Trödelmarkt Hiermit melde ich mich zum Flohmarkt beim Dorffest Rot an der Rot am Samstag, 13.8.2016, mit ______ Meter Standfläche an. Die Standgebühr beträgt EUR 6,00 für alte Sachen (Innenbereich EUR 8,00). Jeder in der Gemeinde Rot wohnhafte Bürger bekommt 1 lfd. Meter Standfläche frei. Die restliche Standfläche wird zum oben genannten Preis berechnet. Ich verkaufe folgende Waren: ______________________________________________ ______________________________________________ Name: ________________________________________ Straße: _______________________________________ PLZ: ____________ Ort: _________________________ Tel.Nr.: _______________ FaxNr.: ________________ Zurück an: Joachim Pfau Schillerring 27 88430 Rot an der Rot Fax 08395/942222 Nummer 15 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot Trachtenverein „Ölbachtaler“ Spindelwag !!!Voranzeige!!! Samstag, 23. April - Gauheimatabend in UhldingenMühlhofen. Wir fahren mit dem Bus! Sonntag, 29. Mai - Trachtenumzug in Burgberg. Sonntag, 19. Juli - TVÖ-Ausflug. Wir fahren an den Bodensee. 9. - 10. Juli - Unsere Trachtenfreunde aus Steinach besuchen uns. Über eine rege Teilnahme würden wir uns riesig freuen. Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Rot an der Rot Einladung zur Frühwanderung Am Sonntag den 17. April treffen wir uns um 7.00 Uhr in der Ökonomie in Rot. Wir fahren zum Pfaffenrieder Rückhalte-Becken und parken am Auslauf. Von dort wandern wir durch das Pfaffenriedertal nach Dietenberg, Mühlberg und genießen die wunderschöne Rundumsicht ins Rottal. Bergab gehen wir zurück zum Parkplatz. Im Albvereinsraum gibt es dann ein gutes Frühstück. WF Peter und Marga Sary Wanderfreunde sind stets willkommen. Die Vorstandschaft Schwäbischer Albverein Tennisclub Rot a. d. Rot e.V. Sommertennistraining Jugend Der Plan für das Sommertennistraining 2016 hängt an der Infotafel am Tennisheim aus. Trainingsbeginn wird voraussichtlich, je nach Fertigstellung der Plätze, ab dem 28.4.2016 sein. Die Info dazu hängt rechtzeitig am Tennisheim aus. Bei Unklarheiten meldet euch bitte bei Johannes Wiest, Tel. 911765 Imkerverein Iller- und Rottal Imkerstammtisch Am Freitag, 15. April 2016, findet im Gasthaus Linde in Rot a. d. Rot um 19 Uhr unser Stammtisch statt. An diesem Abend können noch die Bestellungen für Futter und Behandlungsmittel und Sonstiges abgegeben werden. Spätere Bestellungen können nicht mehr angenommen werden. Über eine zahlreiche Teilnahme würden wir uns freuen. Auch Gäste, wie Familie, Freunde und Bekannte unserer Imker sind immer recht herzlich willkommen. Mit freundlichen Imkergruß Wolfgang Höschele Seite 15 Vereinsnachrichten Ellwangen Braunviehzuchtverein Ellwangen/Illertal Einladung zum Züchterstammtisch am Donnerstag, den 21. April 2016 im Gasthaus zum Hirsch in Bonlanden Beginn: 20.00 Uhr Alfred Heinzler, Zuchtleiter Assistent Braunvieh bei der Rinderunion Baden Württemberg wird über „Aktuelles von der RBW und über die Aktuelle Zuchtwertschätzung berichten. Mit der Einführung des neuen Gesamtzuchtwertes und einiger Veränderungen in der Zuchtwertschätzung hat es die Top-Liste der Braunviehbullen deutlich durcheinander gebracht. Zum Züchterstammtisch sind alle Mitglieder von HB- und Besamungsbetrieben sowie Jungzüchter und Interessenten eingeladen. Förderverein SV Ellwangen e.V. Einladung zur Generalversammlung des Fördervereins des SV Ellwangen e.V. Unsere 4. Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 15. April 2016 um 19.30 Uhr im „Gasthaus zum Löwen“ statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen ((1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassiererin, Schriftführerin, Kassenprüfer) 7. Anträge 8. Verschiedenes Wir weisen alle Mitglieder darauf hin, dass keine schriftliche Einladung mehr erfolgt, sondern lt. Satzung diese Veröffentlichung als persönliche Einladung zu werten ist. Anträge oder auch Anregungen können bis 08. April 2016 beim 1. Vorsitzenden Gerhard Straub schriftlich eingereicht werden. Die Vorstandschaft des Fördervereins des SV Ellwangen e.V. Kirchliche Nachrichten der Evang. Christengemeinde (Missionsverein) Rot an der Rot/Tannheim Kontakt: 08395-459964 Internet: http://Ev-Christengemeinde.de Das ewig gültige Wort Gottes: Der HERR hat mich gesandt, zu trösten alle Trauernden. Jesaja 61,1.2 Als Jesus auferstanden war früh am ersten Tag der Woche, erschien er zuerst Maria von Magdala, von der er sieben böse Geister ausgetrieben hatte. Und sie ging hin und verkündete es denen, die mit ihm gewesen waren und Leid trugen und weinten. Markus 16,9-10 Unsere Gottesdienst-Empfehlungen: Sonntag, 17. April 2016 10.00 Uhr Frauenkirche Memmingen - Happy Hour Gottesdienst 10.00 Uhr Baptistengemeinde Ochsenhausen, im Rottumhaus, Memminger Str. - Gottesdienst. Hausbibelkreise in Tannheim Interessenten erfragen Adresse, Tag und Uhrzeit bitte telefonisch: 08395-7680 In Rot findet derzeit kein Bibelkreis statt. Sonntag, 24. April 2016 10.00 Uhr Baptistengemeinde Ochsenhausen, im Rottumhaus, Memminger Str. - Gottesdienst. Sonntag, 1. Mai 2016 10.00 Uhr Baptistengemeinde Ochsenhausen, im Rottumhaus, Memminger Str. - Gottesdienst. Vereinsnachrichten Haslach Maibaumkranzen Haslach Das diesjährige Maibaumkranzen findet am Mittwoch, den 27. April ab 17.00 Uhr und am Donnerstag, den 28. April ab 17.00 Uhr im Vorraum des DGH statt. Um die Tradition weiterhin aufrechterhalten zu können, ist es notwendig, dass alle Vereine und Gruppierungen sich mit vielen Helfern beim Maibaumkranzen einbringen. Zur Stärkung steht wieder eine leckere Brotzeit bereit. Wir freuen uns über viele fleißige Hände! Der Kulturausschuss Seite 16 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot Musikverein Haslach Alteisensammlung Auch dieses Jahr führt der Musikverein Haslach am Samstag, 16. April 2016, die Alteisensammlung durch. Es darf alles gebracht werden (auch Altkabel) bis auf: Kühlgeräte und geschlossene Hohlkörper, wie Gasflaschen oder Feuerlöscher. Schrottautos, Altautos und sonstige Fahrzeuge dürfen ebenfalls gebracht werden. Gegen die Abgabe des Fahrzeugbriefes erhalten Sie eine Bestätigung für die Entsorgung vom Landratsamt. Pro Auto fallen 10,00 EUR Entsorgungskosten an. Wir bitten Sie, die Teile ab 9.00 Uhr bereitzuhalten oder direkt zum Parkplatz bei der Turnhalle zu bringen. Musikverein Haslach informiert: Alle Kinder und Jugendliche ab 9 Jahre, die Interesse haben, ein Musikinstrument zu erlernen, können sich am Sonntag, 17. April, um 10.00 Uhr, unter Begleitung der Eltern im Probelokal des Musikvereins anmelden. Hier werden dann sämtliche Instrumente vorgestellt und Informationen über die Kosten und die Ausbildung, welche im Herbst startet, bekannt gegeben. Trachtentauschbörse! Am kommenden Freitag um 19 Uhr werden wir im Probelokal uns zu einer Trachtentauschbörse treffen. Jeder der ein zu großes oder kleines Trachtenteil hat soll zur Anprobe kommen. Auch alle diejenigen, die noch Trachtenteile vom Musikverein zu Hause in ihren Schränken haben und nicht mehr brauchen, bitte bis spätestens 19 Uhr im Probelokal abgeben. Vielen Dank. Musikverein Haslach e.V. Sportverein Haslach Danke fürs Altpapier Der Sportverein Haslach bedankt sich ganz herzlich für das Bereitstellen und Sammeln des Altpapiers. Damit helfen Sie uns sehr, die Vereinskasse aufzubessern. Es ist schön, dass doch viele Leute - trotz der blauen Tonne das Altpapier für uns sammeln. Wichtig für den Verein ist das Haushaltspapier, das sind: Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Prospekte, Telefonbücher, Bücher, Kataloge (ohne Plastikverpackung). Bitte keine Briefumschläge, Computerpapier und Schulhefte untermischen. Dieses sowie kleine Verpackungen und Kartons können über die blaue Tonne entsorgt werden. Wer keinen Platz zuhause hat, kann das Haushaltspapier in die Papiertonnen bei Schäffelers/Dorfstraße) bringen. Bitte keine Kartons. Diese Tonnen werden von den Vereinsabteilungen je nach Bedarf geleert. Es ist also immer Platz vorhanden. Nächste Papiersammlung ist am 9. Juli 2016. Sportverein Haslach Seniorengymnastik Wir laden zur Seniorengymnastik am Montag, 18. April, um 14.30 Uhr, in den Gemeinderaum ganz herzlich ein. Bildungsangebote Freie Plätze beim Bildungswerk Ochsenhausen Anmeldung und Information unter Tel. 07352/202 893, [email protected], www.bildungswerk-ochsenhausen.de oder im Büro, Bahnhofstraße 22, 88416 Ochsenhausen. Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr. Nummer 15 Vortrag: Glück und Gesundheit - gibt es dafür ein Rezept? mit Josef Epp Am Dienstag, 26. April, von 19 bis 21.15 Uhr, im Bildungswerk St. Walburga, ehem. Kapelle, Abendkasse Der Markt ist voller Angebote, die Glück und Gesundheit versprechen. Doch gibt es dafür nachvollziehbare Rezepte? Wovon hängen Glück und Gesundheit ab und inwiefern kann der Mensch das beeinflussen? Josef Epp, Buchautor und gefragter Referent in der Erwachsenenbildung aus dem Allgäu, arbeitet als Religionslehrer mit Kindern und Jugendlichen, als Klinikseelsorger mit kranken Menschen. Vor diesem Erfahrungshintergrund geht er diesen Fragen nach und versucht dabei weniger, feste Antworten zu geben, als hilfreiche Impulse. Hinweis: Abendkasse Kooperationsveranstaltung mit der Lesebar Ochsenhausen Platzreservierungen auch bei der Lesebar Ochsenhausen unter 07352/8638 möglich. Grau ist cool! Ayhan Hardaldali, Maskenbildner, Hairstylist, Imageberater, Business Coach IHK am Mittwoch, 20. April, von 14 bis 17 Uhr, im Fürstenbau, Schlossbezirk 4, Ochsenhausen, Klassenzimmer R 108, 1. OG Tönen, färben oder einfach dazu stehen: Das ist die Frage? Damit Sie mit grauem Haar nicht älter aussehen als Sie sind, sollten Sie einige Stylingtipps beachten. Auch ein grauer Kopf kann sehr attraktiv und sogar ausgesprochen interessant wirken. In diesem Kurs geht es darum: Stehen mir graue Haare? Tipps zu Kleidung, Schmuck, Make-up die am besten zu grauem bzw. graumeliertem Haar passen. Bitte mitbringen: Fotoapparat, Schmuck. Stark begrenzte Teilnehmerzahl! Attraktiver wirken und attraktiver werden Ayhan Hardaldali, Maskenbildner, Hairstylist, Imageberater, Business Coach IHK am Mittwoch, 20. April, von 18 bis 21 Uhr, im Fürstenbau, Schlossbezirk 4, Ochsenhausen, Klassenzimmer R 108, 1. OG Leider machen viele Menschen zu wenig aus sich selbst und wirken unattraktiver, als sie eigentlich sind. Was ist attraktiv und wie wird man attraktiv? Einige findet man attraktiv, andere weniger. Doch was genau macht den Unterschied aus? Das Beste aus sich machen heißt nicht, zu versuchen anders zu sein. Sondern es bedeutet: Auf ungezwungene und natürliche Art sich präsentieren, ohne Schnick-Schnack! Der Kurs möchte dazu anregen, sich selber auf neue Weise zu erleben und zu fördern. WICHTIG: Bitte bringen Sie mit: 5 Bilder von sich, Lieblingsparfüm - Accessoires und Schreibzeug Stark begrenzte Teilnehmerzahl! Sport- und Actionaufnahmen (Modul 8) Dietmar H. Dietrich, Fotograf, am Dienstag, 19. April, von 18.30 bis 21.30 Uhr, im Fürstenbau, Schlossbezirk 4, Ochsenhausen, Klassenzimmer R 108, 1. OG. Mit ein paar Tricks und Kniffen kann man seine Bilder schnell verbessern. Mit dem Auslösen der Kamera kann man immer nur einen kurzen Augenblick eines Ereignisses festhalten, welcher wie ein Standbild wirkt, dennoch lässt sich auch fotografisch Bewegung und Dynamik festhalten. Voraussetzung: Ausführliche Kenntnisse Ihrer Kamera. Bitte mitbringen: Eigene Bilder (analog oder Digital), USB-Stick Veranstaltungen der Katholischen Erwachsenenbildung Dekanate Biberach und Saulgau e.V. Grabenstr. 10, 88499 Riedlingen, Tel. 07371/93590, FAX: 07371/935920, E-Mail: [email protected], www: keb-bcslg.de Diakonische Spiritualität am Martinusweg Die Kath. Erwachsenenbildung Dekanate Biberach und Saulgau e.V. lädt zu einem Vortrag am Donnerstag, 21. April, um 20 Uhr, ins Kath. Gemeindehaus St. Georg, Jahnstr. 6 in Ochsenhausen mit dem Dekan Sigmund F.J. Schänzle aus Ochsenhausen ein. Nummer 15 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot Seite 17 Katholische Erwachsenenbildung Fußgesundheit und Wellness für die Füße! Die keb der Seelsorgeeinheit Rot-Iller bietet mit Heilpraktikerin Christa Russ einen Vortrag mit Workshop zum Thema „Fußgesundheit“ an. Wir lernen gezielte Übungen gegen verschiedene Fußdeformitäten wie Knick-, Senk- und Spreizfüße, Hallux valgus. etc. Auch Vielgeher und Läufer können mit Hilfe der Übungen aktive Prävention betreiben. Zum Schluss verwöhnen wir unsere Füße mit einem Fußbad. Der Workshop ist am Dienstag, 26. 04. 2016, um 19:30 Uhr, im Gemeindehaus St. Verena Klosterhof 5. Kosten € 5,00. Bitte Anmeldung unter Tel. 08395 1853. Die traditionellen Werke der Barmherzigkeit neu entdecken und deuten lernen als Wesensäußerung von Kirche hier und heute. Die Kultur des ‚Teilens auf Augenhöhe‘ neu entdecken. „Missionarische Kirche ist wesentlich diakonische Kirche“ (Bischof Dr. Gebhard Fürst). „Für mich ist die stärkste Botschaft des Herrn: die Barmherzigkeit.“ (Papst Franziskus) Anmeldung: nicht erforderlich! Offener Treff für Alleinerziehende in Riedlingen am Samstag, 23.4.16, von 11 Uhr bis 13.00 Uhr, im Familienzentrum Riedlingen e.V. Sankt-Gerhard-Straße 1 in Riedlingen, Zugang über Goldbronnenstraße. Voraussichtlich wird an diesem Vormittag Herr Hermann von der Psych. Beratungsst. f. Eltern, Kinder, Jugend von der Caritas Biberach mit dabeisein. Wir beginnen wie immer um 11 Uhr mit einem Brunch, jede/r bringt eine Kleinigkeit mit, um miteinander zu teilen. Getränke gibt es vor Ort. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Anmeldung für Kinderbetreuung erforderlich unter der Tel.Nr.: 07371/ 909526. Offener Treff für Alleinerziehende in Bad Saulgau am Sonntag, 24.4.16, von 14 Uhr bis 16 Uhr, im St.-Joseftreff (Kath. Kindergarten St. Josef) Geschwister-Scholl-Str. 7 in Bad Saulgau. Sind Sie eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater? Dann sind sie bei uns richtig! Wir bieten Ihnen 1x im Monat einen offenen Treff an, mit Kinderbetreuung. Gespräch, Austausch, gemeinsamer Spaß und ein gutes Miteinander sind die Grundlagen unserer Treffen. Bei Interesse an aktuellen Themen, die für Sie in Ihren Lebensbezügen wichtig sind, stellen wir Ihnen dafür gerne Angebote zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Verantwortlich: Tanja Beck-Huber, Familientherapeutin, Dürmentingen Anmeldung für Kinderbetreuung erforderlich unter der Tel.Nr.: 07371/966587. Glaube und Naturwissenschaft - Vom Konflikt zum Dialog Dr. Heinz-Hermann Peitz von der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird sich in seinem Vortrag am Freitag, den 29. April, um 19.30 Uhr, im Kath. Gemeindehaus St. Martin, Kirchplatz 3, in Biberach in diesem Spannungsfeld bewegen. Er wird zeigen, wie aus den Konflikten fruchtbare Dialoge werden können, in den sich Theologie und Naturwissenschaften ergänzen. Dies ist eine Veranstaltung des Runden Tisches Erwachsenenbildung Biberach der katholischen Biberacher Kirchengemeinden in Zusammenarbeit mit der Katholischen Erwachsenenbildung Dekanate Biberach und Saulgau e.V. Word-Workshop zur Auffrischung – noch wenige Plätze frei Nach dem Motto – wer rastet der rostet – bietet die Kreishandwerkerschaft ab 20. April an vier Abenden einen Word-Workshop mit den Schwerpunkten Serienbriefe, Formatierungen und Dokumentenvorlagen an. Kniffe, Tipps und Tricks runden diesen effektiven Auffrischungskurs ab. Vorkenntnisse sind erwünscht. Wenige Plätze sind noch frei. Anmeldeschluss ist der 13. April. Der Lehrgang werden bei Vorliegen der Förderbedingungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF mit 30% bzw. 50% bezuschusst. Weitere Informationen bei der Kreishandwerkerschaft Biberach, Ehinger-Tor-Platz 8, Telefon 07351 / 5092-33, [email protected] oder www.kreishandwerkerschaft-bc.de Was sonst noch interessiert Nachhaltiger Anbau - Permakultur Vortrag von Robert Briechle Sa. 16.4.16 um 15 Uhr im Solidarischen GemüseHaus in Zell In der Gärtnerei hinter dem Grundstück Talstraße 16 - Eintritt frei Themen: - Was bedeutet Permakultur? - Die Prinzipien der Permakultur - Unterschiede zum biologischen Anbau - Praktische Tipps „Jeder Besucher, der das Mitteilungsblatt vorlegt, bekommt einen Salat geschenkt.“ Musikverein Ummendorf Floh- und Trödelmarkt in Ummendorf Am Samstag, 30. April 2016 findet wie jedes Jahr der traditionsreiche und idyllische Flohmarkt in Ummendorf statt. Von 7:30 15:00 Uhr erwartet Sie der Musikverein zum großen Flohmarkt rund um das Bräuhaus Ummendorf. Anmeldungen für Stände nimmt der Musikverein Ummendorf unter der Email flohmarkt@ braeuhaus.de oder der Telefonnummer 0176/42508211entgegen. Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage www.mvummendorf.de Übrigens: Am 1. Mai 2016 findet wieder der traditionelle Maibockanstich beim Bräuhaus Ummendorf statt. „Mit dem Rad zur Arbeit“ Ganz nebenbei mehr tun fürs Wohlbefinden: Im Frühsommer startet die AOK Ulm-Biberach gemeinsam mit dem Fahrrad-Verband ADFC in das Aktionsjahr „Mit dem Rad zur Arbeit“. Ziel ist es, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer an mindestens 20 Tagen das Auto stehen lässt und sich stattdessen für den Arbeitsweg das Fahrrad schnappt. Neu ist 2016 ein deutlich verlängerter Aktionsraum: Das Radeln zur Arbeit startet bereits am 1. Mai. Alle, die im Team oder einzeln etwas für ihre Fitness und die Umwelt tun wollen, können sich ab sofort kostenlos für die bundesweite Gesundheitsaktion registrieren. „Radfahren ist ein gesunder und gelenkschonender Ausdauersport, der schnell und nachhaltig fit macht. Außerdem verringert er das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen“, sagt Timm Waber, Koordinator für betriebliches Gesundheitsmanagement bei der AOK Ulm-Biberach. Radeln an der frischen Luft ist gut für Herz und Kreislauf, stärkt die Muskulatur, die Kondition und das Immunsystem. Daher haben der Allgemeine Deutsche FahrradClub ADFC und die AOK vor zwölf Jahren die Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ ins Leben gerufen. Gesundheitsbewusste werden motiviert, an mindestens 20 Tagen das Auto stehen zu las- Seite 18 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot sen und auf das Rad umzusteigen. Das schafft im verlängerten Aktionszeitraum vom 1. Mai bis 31. August wirklich jeder! Anmeldungen sind ab sofort möglich und kostenlos. Einsteigen kann man auch nach dem 1. Mai. Wer 20 Tage schafft, kann attraktive Preise rund ums Rad gewinnen. Dazu trägt jeder Teilnehmende selbst seine Radfahrtage in den Aktionskalender auf der Homepage www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de ein. Es zählen übrigens auch Pendler, die mit dem Rad zum Bahnhof oder an die Bushaltestelle fahren. Timm Waber rät, sich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen anzumelden. Die Teams mit bis zu vier Personen können, müssen aber nicht dieselbe Strecke haben. Wenn mehrere mitmachen, bleibt man mit mehr Motivation dabei und hat mehr Spaß. Große Betriebe melden so viele Teams an, wie sie wollen - so gibt’s sogar unternehmensinterne Wettbewerbe. Einzelne Radler können aber natürlich ebenso mitmachen. Nistkastenmuseum geöffnet Das erste und weltweit einzige Nistkasten- und Vogelschutzmuseum im Fachwerkhaus in der Ummendorfer Straße 4 in Ringschnait hat am Sonntag, 17. April von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Nebst Ausstellung der verschiedensten historischen Nistkästen und Futterhäuser, sowie alles rund um den Vogelschutz zeigt das Museum zurzeit auch die Livebeobachtung aus einem Starennistkasten. Besitzer und praktischer ehrenamtlicher Vogelschützer Gerhard Föhr gibt auch Tipps. So schön klingt Blasmusik Peter Schad und seine Oberschwäbischen Dorfmusikanten in Bad Wurzach Wenn Peter Schad mit seinen Oberschwäbischen Dorfmusikanten auftritt, ist das Motto Programm. Zuhörer von nah und fern können sich auf ein Konzert mit dem Thema „So schön klingt Blasmusik“ freuen. Am 23. und 24. April tritt die Formation im Kurhaus am Kurpark in Bad Wurzach jeweils um 19.30 Uhr auf. Peter Schad und die Oberschwäbischen Dorfmusikanten sind durch Funk und Fernsehen bestens bekannt. Seit über drei Jahrzehnten begeistert die Kapelle ihr Publikum mit ihrem unverkennbaren Stil. Auch in Bad Wurzach präsentiert das Blasorchester ein breitgefächertes musikalisches Programm. Es erklingen Werke von großen Meistern wie Johann Strauß, Franz Lehár und Emil Waldteufel. Besonders können sich die Zuhörer auf Eigenkompositionen des Bad Wurzachers Peter Schad freuen. Die Solisten Tobias Zinser (Trompete), Ludwig Kibler, Christoph Schoch (Klarinette) und Klaus Merk (Tenorhorn) werden genauso zu hören sein, wie die Sängerin Conny Schuler. Karten sind an der Abendkasse ab 18.30 Uhr erhältlich. Weitere Informationen sind bei der Bad Wurzach Info erhältlich, Tel. 07564-302150. Kontakt: Bad Wurzach Info, Rosengarten 1, 88140 Bad Wurzach/Allgäu, Tel. 07564-302150, Fax 07564-302154, [email protected], www.bad-wurzach.de 40. traditionelles Frühlingsfest in Dietmanns Wir laden alle zum 40. trad. Frühlingsfest vom 4. - 8. Mai auf den Festplatz in Dietmanns ein. Traditionsbewusst beginnen wir am Mittwoch mit der Himmelfahrtsrockparty. Es spielt ab 21:30 Uhr die Coverband „Pull“. Am Vatertag um 10:30 Uhr spielen wir für Sie zum Frühlingsfestvatertagsfrühschoppen auf. Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen durch unser bewährtes und bekanntes MittagessenTeam gesorgt. Kurz nach 11 Uhr findet der Fassanstich statt. Ab 14 Uhr übernehmen „die Reiners“ die Bühne. Am Donnerstag und Sonntag gibt es Kaffee und Kuchen. Am Freitag findet die RWBN (RedWhiteBusNight) statt. Die beiden DJs SHoR-T und Danhall und der Rot-Weiße-Bar-Bus „Karle“ sind bereit für eine geile Party-Nacht. Beginn ist um 21 Uhr. Zu dem Event fahren wieder Shuttle-Busse (Fahrplan unter www.mv-dietmanns.de). Die Heimfahrt ist mit der goldenen VRBankcard kostenlos. Dieses Jahr auch ab Haslach Abfahrt um 22:05 Uhr am Probelokal des MV Haslach. Am Samstag, den 7. Mai findet die Meckatzer-BlasmusikNacht mit der Band „Die Schwindligen 15“ statt. Das Repertoire der mittlerweile 22-köpfigen Kapelle reicht von traditioneller Blasmusik, Schlagern, Rock- und Popmusik, vom Oldie bis zu den Hits der aktuellen Charts. Einlass ab 19:15 Uhr. Der Sonntag beginnt um 9:30 Uhr mit dem Muttertagsfestgot- Nummer 15 tesdienst und anschließend ab 11 Uhr spielen die Umlandmusikanten zum Frühschoppen und anschließender Nachmittagsunterhaltung. Kloster Bonlanden Meditative Tänze Zu meditativen Tänzen sind Sie herzlich eingeladen am Donnerstag, 21.04.2016, um 19.30 Uhr im Haus Faustin Mennel, Aula (2. OG). Leitung und Information: Schw. Mirjam Limbach, Tel. 07354884121, [email protected], www.kloster-bonlanden.de „Grün ist Trumpf!“ Kräuter- und Pflanzentag Viel Lust auf Garten und Natur dürfte der Kräuter- und Pflanzentag auf der Bachritterburg am 17. April bereiten, bei dem auch manch neue Inspiration lockt. Die Gärtnerei Straub aus Bad Schussenried wird mit neuen, interessanten Tomatensorten, verschiedenen Gemüsesorten und Kräutern anreisen. Auch „Feine Pflanzen“ aus Aulendorf sind mit fleischfressenden Pflanzen, Kakteen und vielen anderen besonderen Gewächsen dabei. Zum ersten Mal kommt Pater Gerhard Seidler und Herr Hartmann vom Brunnenhof in Ebenweiler mit Hildegard-Pflanzen und weiteren Spezies, die in der Klostermedizin und -tradition stehen sowie Kräuter- und Teemischungen, Kräuterwein, die auf dieser Tradition begründet sind. Pater Seidler teilt sein Wissen über die Kräuter Hildegard von Bingens um 13:30 Uhr, 15:00 Uhr sowie um 16:00 Uhr. Kräuterpädagogin Sabine Setz aus Riedlingen lädt um 13:30 Uhr und 15:00 Uhr Wildkräuter-Führungen rund um das Burggelände. Im Anschluss gibt es kleine Kostproben aus Wildkräutern. Jeder Besucher kann sich gegen eine kleine Gebühr eines der sehr beliebten Kistengärtchen bepflanzen und auch kulinarisch wird es einiges rund um die Themen Kräuter und Blumen zu entdecken geben. Neu: Upcycling! Es können auch Gegenstände rund um die Gartenarbeit wie Spaten, Pflanztröge, Rankgitter, Tomatenstangen oder auch ausgefallenere Dinge wie Waschtrommeln als Winterlager für Karotten, Schöpfkellen zum Bepflanzen etc. mitgebracht und getauscht/verkauft werden. Nähere Infos unter Tel. Nr. 0 75 82 / 93 04 40. Weitere Infos zum Jahresprogramm unter www.bachritterburg.de VdK-Ortsverband Bellamont Generalversammlung Der VdK-Ortsverband Bellamont lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner zur Generalversammlung am Samstag, 16.04.2016, 14.00 Uhr, ins Gasthaus Rössle, Füramoos (Gaststube) ein. Die Vorstandschaft freut sich auf eine rege Teilnahme. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Berichts des Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen (gesamte Vorstandschaft) 8. Grußwort der Ehrengäste 9. Wünsche und Anträge, Verschiedenes ARGE Missions- und Entwicklungshilfe e.V. Sammelzentrale Aktion Hoffnung Fockestr. 23/1, 88471 Laupheim Frühjahrskleidermarkt - eine günstige Einkaufsgelegenheit Der Förderverein „Hilfe von Mensch zu Mensch e.V. Mietingen“ führt in den Räumen der Sammelzentrale Aktion Hoffnung, Fockestr. 23/1, 88471 Laupheim (Industriegebiet Süd) am Freitag, den 6. Mai 2016 von 14.00 - 18.00 Uhr Samstag, den 7. Mai 2016 von 9.00 - 14.00 Uhr wieder einen Frühjahrsmarkt durch. Dies ist eine günstige Gelegenheit sich mit Bekleidung aus zweiter Hand „neu“ einzukleiden. Zum Verkauf kommt aktuelle modische Bekleidung in guter Qualität und modische Trendware, ebenso Schuhe, Taschen und vieles andere. Mit diesem Markt nutzen wir eine umweltfreundliche Chance, die Kleidung nochmals in unseren Verbraucherkreislauf zu bringen Nummer 15 Nachrichtenblatt Rot a. d. Rot und gleichzeitig mit dem Erlös Projekte in bedürftigen Regionen gezielt zu unterstützen und die Missionsarbeit zu sichern. Für das leibliche Wohl wird mit Kaffee und Hefekranz, Grillwürsten und Getränken ist in bewährter Weise gesorgt. Köstliche Flug-Mangos aus Westafrika Frisch geerntet Eine Aktion des Fördervereins Piela-Bilanga e.V., Ochsenhausen Unsere Flug-Mangos kommen aus dem Südwesten des westafrikanischen Staates Burkina Faso. Unser Verein engagiert sich im Norden dieses Landes in den Departements Piéla und Bilanga am Rande der Sahelzone unter anderem für die Bildung der Kinder mit dem Bau von mindestens einer Schule pro Jahr einschließlich der Lehrerwohnungen, für eine gute Ausbildung von Behinderten und für die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser durch den Bau von Tiefbrunnen. Der Erlös aus dieser Mango-Aktion fließt direkt in diese Projekte in einem der ärmsten Länder der Welt. Beachten Sie bitte auch die Veröffentlichungen in der regionalen Presse - oder schauen doch mal auf unsere Homepage: www.piela.de. Sie finden hier weitere Informationen über unsere Arbeit und Projekte in Burkina Faso. Ihre Bestellungen (3,00 €/Stück) können Sie bis spätestens Samstag, 16.4.2016, bei Werner Altvater, Geschäftsstelle des Fördervereins in Erolzheim Tel. 07354 / 1888 aufgeben. Hier erhalten Sie auch weitere Verkaufsinformationen. Geplanter Verkaufstermin ist ab Montag, 2.5.2016. Ambulantes Gesundheitszentrum Ochsenhausen Chirurgische Praxis nimmt Betrieb auf Die Chirurgische Praxis von Dr. Claus Christ hat zum 1. April ihren Betrieb aufgenommen. Dr. Christ begrüßte am vergangenen Freitag die ersten Patienten in seinen Praxisräumen im Ambulanten Gesundheitszentrum Ochsenhausen. Dr. Christ sieht zuversichtlich seiner neuen Aufgabe entgegen: „Ich freue mich, dass durch meine Praxis wieder eine chirurgische Versorgung in Ochsenhausen angeboten werden kann.“ Der Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie bietet in Ochsenhausen ab sofort konservative Therapien sowie die Akutbehandlung von Berufs-, Wege- und Schul- bzw. Kindergartenunfällen an. Darüber hinaus führt er ambulante und stationäre Operationen im Sana Klinikum Biberach durch. Info: Chirurgische Praxis Dr. med. Claus Christ Facharzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Spezielle Viszeralchirurgie Krankenhausweg 28, 88416 Ochsenhausen Tel. 07352 207 220 Seite 19 Müll auf Feldern verursacht Landwirten viel Arbeit und stellt ebenfalls eine Gefahr für ihre Tiere dar Ob leere Getränkedosen, Verpackungsmaterialien, Glasscherben oder Zigarettenschachteln - immer mehr Müll wird zum Teil nebenbei achtlos in die Felder und Wiesen geworfen. Trotz des vorbildlichen Verhaltens vieler Autofahrer kommt es beispielsweise leider immer wieder vor, dass einzelne Autofahrer ihren Müll direkt aus dem Fenster schmeißen und sich dabei gar nicht der Tragweite ihres Handelns bewusst sind. Für die Landwirte bedeutet die steigende Vermüllung ihrer Flächen viel Arbeit, Gefahren und Ärger. Sie müssen nicht nur den Unrat von ihren Feldern entfernen, sondern es besteht zusätzlich die Gefahr, dass sich ihre Tiere an diesem Müll im Futter verletzen oder gar vergiften. Insbesondere scharfkantige Metallteile oder Glas verursachten Schnittwunden bei den Tieren, mit zum Teil schlimmen Verletzungen. Der Bauernverband Biberach-Sigmaringen appelliert aus diesen Gründen, dringend zukünftig das Wegwerfen von Müll sowohl in der freien Natur als auch in den Feldern zu unterlassen. Anzeigen helfen verkaufen! Wie antwortet man auf eine Chiffre-Anzeige Schreiben Sie einen Brief und stecken ihn in einen Umschlag. Diesen Umschlag schicken Sie dann direkt an uns: Personelle Verstärkung in der Orthopädie Dr. Murat Teper hat am 1. April als Oberarzt in Biberach begonnen Die Sana Kliniken Landkreis Biberach bauen mit einer personellen Verstärkung in der Orthopädie ihre Kompetenzen in diesem wichtigen Fachbereich weiter aus: Dr. Murat Teper hat am 1. April 2016 seinen Dienst als neuer Oberarzt in Biberach angetreten. Der 42-jährige gebürtige Schwabe ist seit sechs Jahren in orthopädischer Oberarztfunktion tätig. „Wir freuen uns sehr, dass wir unser bestehendes orthopädisches Leistungsspektrum noch einmal erweitern können“, sagt Beate Jörißen, Geschäftsführerin der Sana Kliniken Landkreis Biberach. Dr. Murat Teper wird in Biberach künftig seine Schwerpunkte in der Gelenkerhaltenden Chirurgie sowie der Endoprothetik aller großen Gelenke einbringen. Er verfügt zusätzlich über die Bezeichnung Kinderorthopädie. Mit der ärztlichen Doppelspitze der beiden erfahrenden Orthopäden Armin Tietze und Dr. Thomas Christ sind die Sana Kliniken Landkreis Biberach standortübergreifend in Biberach und Laupheim bereits sehr gut aufgestellt. Sie bringen gemeinsam mit ihren Teams ihre Kompetenzen, vor allem im Bereich der Endoprothetik, zum Wohl der Patienten in der Raumschaft ein. „Für uns war es wichtig, uns personell noch breiter aufzustellen, um unserem Anspruch bei der medizinischen Versorgung auch weiterhin gerecht zu werden“, so Jörißen. 70799 Kornwestheim · Postfach 19 22 Telefon (0 71 54) 82 22-0 · Telefax (0 71 54) 82 22-10 Wichtig: Vergessen Sie nicht, die Chiffre-Nummer auf den Umschlag zu schreiben. Ihr Brief wird dann von uns an den Chiffre-Inserenten weitergeleitet. Nachrichtenblatt Rot an der Rot Wir beraten Sie gerne zu Ihren Werbeaktivitäten, einfach anrufen, oder eine Email schicken an: Manfred Weckerle - Tel. 07351-31543, [email protected] Beachten Sie bitte vor Ihrem Einkauf die Anzeigen unserer Inserenten Nummer 15