Nitrofen - R+V Versicherung

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Nitrofen - R+V Versicherung
1X1 DER TIERVERSICHERUNG ZU
NITROFEN
WAS IST NITROFEN?
Nitrofen ist ein Unkrautvernichtungsmittel, das im Getreideanbau verwendet wurde. In den alten
Bundesländern gilt seit 1988 und in den neuen Bundesländern seit 1990 ein vollständiges
Anwendungsverbot.
WARUM IST NITROFEN DERZEIT IN ALLER MUNDE?
In Putenfleisch eines Bio-Erzeugers wurden Rückstände von Nitrofen entdeckt. Ursache war verunreinigtes
Bio-Futtergetreide, das von dem niedersächsischen Futtermittelhersteller GS agri an Bio-Betriebe verkauft
wurde. GS agri wiederum hat das Futtergetreide von der Norddeutschen Saat- und Pflanzgut-AG (NSP)
bezogen. Die NSP lagerte das Getreide in einer Lagerhalle in Malchin, die vor der Wiedervereinigung als
Lagerraum der DDR-Pflanzenschutzmittelreserve diente. Mittlerweile wurden Nitrofen-Rückstände auch in
Mischfuttermitteln aus konventionell erzeugtem Futtergetreide gefunden. Nitrofen steht im Verdacht, bei
einem Verzehr von großen Mengen krebserregend zu sein.
WO LIEGT DER ZUSAMMENHANG ZWISCHEN NITROFEN UND DER
ERTRAGSSCHADENVERSICHERUNG (EVT)?
Bei der Belastung von Geflügelfleisch und anderen tierischen Produkten mit Nitrofen handelt es sich weder
um eine Vergiftung noch um einen Unfall, sondern um eine Kontamination. In der
Ertragsschadenversicherung der Schweine- und Geflügelproduktion sind Ertragsausfälle infolge einer
Kontamination durch Schadstoffe (hier: Nitrofen) nicht versichert.
Lediglich in der Tarifvariante EVT-N (‚Krankheitsdeckung‘) für die Rinderproduktion beinhaltet der Katalog
der versicherten Gefahren die ‚Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch
Schadstoffe im Rahmen der Verordnungen‘. Dies geht sowohl aus dem Antrag, den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen (§1, Abs. 2c AVB EVT 01/95 der VTV) als auch dem Versicherungsschein
hervor.
Die relevanten Verordnungen, in denen die Höchstmengen an Stoffen für den menschlichen Verzehr bzw.
sonstige konsumfähige Stoffe geregelt sind, und die u.a. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
zugrunde liegen, sind:
•
Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV)
•
Schadstoff-Höchstmengenverordnung (SHmV)
In der Rückstands-Höchstmengenverordnung ist festgelegt, dass Nitrofen-Rückstände in Lebensmitteln die
maximal zulässige Höchstmenge von 0,01 mg/kg nicht überschreiten darf.
WAS IST VERSICHERT?
Im Tarif EVT-N für die Rinderproduktion ist der Deckungsbeitragsverlust (tatsächlich entstandener Schaden),
der u.a. infolge der Unterbrechung des Produktionsverfahrens, Lieferverboten und Verkaufsbeschränkungen
Abteilung Agrar
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1X1 DER TIERVERSICHERUNG ZU
NITROFEN
wegen Beanstandungen bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Nitrofen entsteht, versichert.
Voraussetzung ist, dass Nitrofen-Rückstände in der Rinderproduktion des versicherten Betriebes festgestellt
wurden. Die VTV als Tierversicherer haftet für den entstandenen Schaden lediglich subsidiär, soweit
Ansprüche gegen den Futtermittellieferanten nicht gedeckt sind. Nicht versichert sind
Schadenersatzforderungen Dritter.
WAS WIRD ENTSCHÄDIGT?
Sofern nach amtlicher Untersuchung auf einem Betrieb Nitrofen-Rückstände im Fleisch, in der Milch oder in
sonstigen Erzeugnissen von Rindern festgestellt werden, die amtlich angeordnete Maßnahmen zur Folge
haben, ist ein ersatzpflichtiger Ertragsschaden entstanden. Entschädigt wird der Deckungsbeitragsverlust,
der sich aus der Differenz zwischen dem Deckungsbeitrag bei regulärem Betriebsablauf (ohne Schaden)
und dem tatsächlichen erzielten Deckungsbeitrag in der Schadensituation, ergibt.
Schadenpositionen können sein:
•
Erlösausfälle wegen Lieferverbot von Milch, Zucht- und Schlachttieren
•
Wiederbeschaffungskosten für Tiere, sofern eine Tötung amtlich angeordnet wird
•
Wiederbeschaffungskosten für Futtermittel, sofern noch kontaminierte Futtermittel auf dem Hof
gelagert werden
Nicht versichert ist hingegen ein möglicher Preisverfall als Marktreaktion auf den Nitrofen-Skandal.
GIBT ES EINE WARTEZEIT HINSICHTLICH NITROFEN?
Die Wartezeit bei ‚Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe im
Rahmen der Verordnungen‘ beträgt wie bei den Gefahren ‚Anzeigepflichtige Tierseuchen‘ und ‚Andere
übertragbare Tierkrankheiten‘ drei Monate ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns.
ZAHLT DIE TIERSEUCHENKASSE?
Da es sich bei der Kontamination mit Nitrofen nicht um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, leistet die
Tierseuchenkasse auch im Falle einer amtlich angeordneten Tötung keine Entschädigung.
SONSTIGE FÖRDERMÖGLICHKEITEN
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