REGIONAL Entgelttarifrunde 2016 1. Tarifvorschlag vom 17. Mai
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REGIONAL Entgelttarifrunde 2016 1. Tarifvorschlag vom 17. Mai
REGIONAL R 021/2016 vom 15.06.2016 Entgelttarifrunde 2016 1. Tarifvorschlag vom 17. Mai 2016 angenommen 2. Bekanntgabe der neu abgeschlossenen Tarifverträge und Vereinbarungen 3. Löhne mit Besitzstand 1. Tarifvorschlag vom 17. Mai 2016 angenommen Am 10. Juni 2016 haben sämtliche Tarifvertragsparteien die Annahme des Tarifvorschlages erklärt. Die Entgelttarifrunde 2016 ist damit abgeschlossen. Über die wesentlichen Eckpunkte des Tarifvorschlages mit Erläuterungen sowie den erfolgten Tarifabschluss hatten wir Sie mit E-Mail vom 24.05.2016 informiert. Der guten Ordnung halber fassen wir den Abschluss der Tarifrunde 2016 nochmals wie folgt zusammen: Mit Wirkung zum 1. Mai 2016 treten folgende Tarifverträge in Kraft: • TV Lohn/West vom 10. Juni 2016 • TV Gehalt/West vom 10. Juni 2016 • TV Lohn/Ost vom 10. Juni 2016 • TV Gehalt/Ost vom 10. Juni 2016 Mit Wirkung zum 1. September 2016 wird der TZA Bau vom 5. Juni 2014 in der Fassung vom 10. Juni 2016, in Kraft treten. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 werden folgende Tarifverträge in Kraft treten: • BRTV vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 10. Juni 2016 • RTV Angestellte vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 10. Juni 2016 Die Tarifvertragsfassungen der o. g. Verträge und der zusätzlichen Vereinbarungen sind als Anlagen beigefügt. Neue Volltextfassungen des BRTV, RTV Angestellte und TZA Bau, die ab den o. g. Daten gelten, sind ebenfalls beigefügt. Ferner finden Sie als weitere Anlage die Löhne mit Besitzstand gemäß § 3 Abs. 1 TV Lohnstrukturen, die Geschäftsstelle Hamburg • Loogestraße 8 • 20249 Hamburg • Tel.: 040 468656-0 • Fax: 040 468656-26 Geschäftsstelle Schleswig-Holstein • Ringstraße 54 • 24103 Kiel •Tel.: 0431 53548-0 • Fax: 0431 53548-14 E-Mail: [email protected] • Internet: www.biv-hh-sh.de -2ab 1. Mai 2016 gelten sowie die fortgeschriebene Besitzstandstabelle des ehemaligen Sonderlohngebietes Hamburg. 2. Bekanntgabe der neu abgeschlossenen Tarifverträge und Vereinbarungen Im Mitgliederbereich unserer Homepage haben wir in der Rubrik Rundschreiben beim Rundschreiben R 021/2016 die nachfolgenden Tarifverträge und Vereinbarungen, die sämtlich das Abschlussdatum 10. Juni 2016 tragen, eingestellt: Anlage 1: Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin (TV Lohn/West) Anlage 2: Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder, des Landes Berlin und des Freistaates Bayern (TV Gehalt/West) Anlage 3: Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) Anlage 4: Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost) Anlage 5: Tarifvertrag zur Änderung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) Anlage 6: Tarifvertrag zur Änderung des Rahmentarifvertrages für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (RTV/ Angestellte) Anlage 7: Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) Anlage 8: Zweite Vereinbarung zu den Aufwendungen der Auszubildenden für den Berufsschulunterricht Anlage 9: Vereinbarung zu § 5 Nr. 3 BRTV Anlage 10: Volltextfassung des BRTV ab 01.01.2017 -3- Anlage 11: Volltextfassung des RTV Angestellte ab 01.01.2017 Anlage 12: Volltextfassung des TZA Bau ab 01.09.2016 3. Löhne mit Besitzstand Aufgrund der zum 1. Mai 2016 vereinbarten Tariflohnerhöhung sind auch die „Besitzstandslöhne“ anzupassen. Anspruch auf diese „Besitzstandslöhne“ haben nur diejenigen Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1. September 2002 in einer der genannten Berufsgruppen eingruppiert waren und deren Arbeitsverhältnis im Betrieb seitdem ununterbrochen besteht. In Anlage 13 sind die im Bereich TV Lohn/West, TV Lohn/Ost und TV Lohn/Berlin geltenden Löhne mit Besitzstand gemäß § 3 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Einführung neuer Lohnstrukturen für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes beigefügt. In Anlage 14 erhalten Sie die Besitzstandstabelle vom 1. Mai 2016 – 30. April 2017 für das ehemalige Sonderlohngebiet Hamburg, für welches bekanntlich seit dem Jahr 2002 kein Sonderlohntarifvertrag mehr besteht. Für die zweite Stufe der Tariferhöhung ab 1. Mai 2017 entnehmen Sie die Entgelte bitte aus der in Anlage 15 beigefügten Tabelle. Wir bitten um gefällige Kenntnisnahme. Anlagen im Mitgliederbereich unserer Homepage