Übersicht Außenhandelsfinanzierung
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Übersicht Außenhandelsfinanzierung
Außenhandelsfinanzierung Landesbank Berlin Inhaltsverzeichnis 1. Weshalb Außenhandelsfinanzierung ? ................................................................................................. 3 2. Risiken im Exportgeschäft ..................................................................................................................... 3 3. Absicherung kurzfristiger Forderungen .............................................................................................. 3 3.1. Akkreditive und Garantien ................................................................................................................ 3 3.2. Handelsförderprogramme ................................................................................................................. 4 4. Finanzierungsinstrumente .................................................................................................................... 4 4.1. Die Forfaitierung ................................................................................................................................ 4 4.2. Der Bestellerkredit ............................................................................................................................. 5 Bestellerkredite unter Grundverträgen ......................................................................................... 6 5. Hermes- und ECA-Deckungen ................................................................................................................ 7 5.1. Hermesdeckungen der Bundesrepublik Deutschland ................................................................. 7 5.2. Ausländische staatliche Exportkreditagenturen .......................................................................... 9 6. Private Kreditversicherungen ................................................................................................................ 9 7. Zusammenarbeit mit der AKA ............................................................................................................. 10 8. Zusammenarbeit mit Sparkassen ........................................................................................................ 10 9. Weitere Links .......................................................................................................................................... 11 10. Ansprechpartner ................................................................................................................................... 12 Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung 2 Landesbank Berlin 1. Weshalb Außenhandelsfinanzierung ? Mit zunehmender Globalisierung der Wirtschaft verschärft sich der Wettbewerb auf den Auslandsmärkten. Immer wichtiger für den Erfolg eines Exportgeschäftes wird daher die Bereitstellung maßgeschneiderter Finanzierungskonzepte. Dies gilt gleichermaßen für kleine Auftragswerte wie für Großaufträge. Es gibt eine Vielzahl von Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für unterschiedliche Lieferwerte, die im Weiteren näher erläutert werden. Die Außenhandelsfinanzierung der Landesbank Berlin (LBB) sieht ihre Aufgabe darin, Unternehmen bei ihren Projekten zu unterstützen, unter Beachtung regionaler Gegebenheiten eine passende Finanzierung zu erarbeiten und die Projekte bis zur Fertigstellung zu begleiten. Um eine optimale Finanzierungslösung entwickeln zu können, sollte die Produktspezialisten der LBB möglichst schon im Stadium der Liefervertragsverhandlungen angesprochen werden, damit u.a. folgende Aspekte Berücksichtigung finden: • Risiken • Absicherungsmöglichkeiten • Finanzierungsstruktur • Kosten 2. Risiken im Exportgeschäft Liefergeschäfte ins Ausland sind mit besonderen Risiken verbunden. Zu beachten sind u. a. verschiedene wirtschaftliche und politische Gegebenheiten, sprachliche und kulturelle Besonderheiten sowie unterschiedliche Rechtssysteme und -auffassungen. Deshalb stehen Exporteure oft vor dem Problem, zuverlässige Informationen über die Zahlungsfähigkeit des Importeurs zu erhalten. Generell kann man zwischen wirtschaftlichen und politischen Risiken unterscheiden: Wirtschaftliche Risiken Politische Risiken • Zahlungsunwilligkeit bzw. - unfähigkeit (Insolvenz) von privaten Schuldnern oder Garanten • Wechselkursrisiken • Nichtzahlung durch öffentliche Schuldner oder Garanten • Unmöglichkeit der Zahlung durch private Schuldner aufgrund: • kriegerischer Ereignisse und Unruhen • staatlicher Zahlungsverbote, Konvertierungs- und Transfereinschränkungen 3. Absicherung kurzfristiger Forderungen Die gebräuchlichsten Instrumente zur Absicherung kurzfristiger Forderungen sind bestätigte und unbestätigte Akkreditive, Zahlungsgarantien mit und ohne Rückhaftung einer Bank und avalierte gezogene Wechsel oder Solawechsel. 3.1. Akkreditive und Garantien Das Akkreditiv ist ein Zahlungsinstrument, das im internationalen Handel sowohl die Interessen des Exporteurs als auch des Importeurs berücksichtigt. Mit Eröffnung eines Akkreditivs geht die Auslandsbank eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Begünstigten (Exporteur) ein, den Lieferwert ausschließlich gegen Vorlage akkreditivkonformer Lieferdokumente an ihn zu zahlen. Üblicherweise wird die Eröffnung eines Akkreditivs dem Exporteur durch die Bank in Deutschland avisiert, bei der diese Dokumente eingereicht und geprüft werden sollen. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Auszahlung nur erfolgt, wenn korrekte Dokumente durch den Exporteur vorgelegt werden. Bei erhöhten politischen Risiken im Importland und zur Absicherung des Zahlungsrisikos der Auslandsbank ist zusätzlich eine sog. Akkreditivbestätigung durch die LBB Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung 3 Landesbank Berlin möglich. Damit übernimmt die Landsbank Berlin gegenüber dem Exporteur eine eigene Zahlungsverpflichtung für den Fall der Nichtzahlung durch die Auslandsbank. Statt einer Bestätigung, die von der akkreditiveröffnenden Bank in Auftrag gegeben wird, kann der Begünstigte von der Landesbank Berlin auch eine ähnlich wirkende sog. Ankaufszusage erhalten. Alternativ kann die LBB zugunsten des Exporteurs im Auftrag und/oder unter Rückhaftung der Auslandsbank eine Garantie zur Absicherung herauslegen.. 3.2. Handelsförderprogramme Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development, EBRD) betreibt ein Handelsförderungsprogramm (Trade Facilitation Programme), an dem die Landesbank Berlin als bestätigende Bank teilnimmt. Das Handelsförderungsprogramm zielt darauf ab, den Außenhandel mit Mittel- und Osteuropa und den GUS-Staaten zu unterstützen. Durch die Übernahme von Garantien für bis zu 100 % des Handelswertes sichert die EBRD gegenüber Exporteuren über die am Programm beteiligten Banken die Bezahlung von Forderungen ab, die aus Akkreditiven, unter Wechseln, Zahlungsoder Vertragsgarantien entstandenen sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Programm Anzahlungsfinanzierungen für Bestellerkredite zu nutzen (s.u.). zur Absicherung von Eine Aufstellung der mitwirkenden Banken sowie weitere Informationen über das Programm hält die EBRD unter: www.ebrd.com/apply/trade/index.htm bereit. Vergleichbare Absicherungsmöglichkeiten bietet auch das Global Trade Finance Program (www.ifc.org/gtfp) der zur Weltbank-Gruppe gehörenden International Finance Corporation (IFC). Dabei übernimmt die IFC ebenfalls Garantien zur Absicherung von Transaktionen. Auch an diesem Programm ist die Landesbank Berlin als Sicherheitengeber beteiligt. 4. Finanzierungsinstrumente 4.1. Die Forfaitierung Als Forfaitierung bezeichnet man den regreßlosen Ankauf von kurz-, mittel- und langfristigen Exportforderungen durch eine Bank oder ein Spezialinstitut. Mit vertragsgemäßer Lieferung/Leistung entstehen einem Exporteur Zahlungsforderungen im Ausland, die durch die LBB „á forfait“, d.h. als Ganzes mit allen Risiken, angekauft werden, so dass im späteren Nichtzahlungsfall kein Rückgriff auf ihn erfolgen kann und er damit von allen Risiken und Finanzierungsproblemen befreit ist. Die Forderungen müssen zum Zeitpunkt der Forfaitierung bestehen, frei von Rechten Dritter und abtretbar sein. Neben dem rechtlichen Bestand der Forderungen haftet der Exporteur weiterhin für die Echtheit der vorgelegten Dokumente und die Erfüllung des Liefervertrages. In der Regel werden Buchforderungen oder Wechselforderungen angekauft. Bei der Forfaitierung von Wechseln werden die Ansprüche durch ein Indossament auf die Landesbank Berlin übertragen. Bei Buchforderungen erfolgt eine schriftliche Abtretung der Ansprüche durch den Exporteur an die Landesbank Berlin. Alle Forderungen müssen üblicherweise mit Sicherheiten einer erstklassigen Bank unterlegt sein, z.B. durch Nachsichtakkreditive oder Zahlungsgarantien bzw. Avale auf Wechseln. Eine Forfaitierung bietet für den Exporteur eine Reihe von Vorteilen: • Gewährung längerfristiger Zahlungsziele • Festzinssatz für die gesamte Laufzeit • sofortige Liquidität / Bilanzentlastung • Übertragung des Kreditrisikos (Zahlungs-, Zinsänderungs- und Währungsrisiken) auf die LBB • Abwicklung der dokumentären Transaktion und Kreditüberwachung durch die LBB Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung 4 Landesbank Berlin Die Kosten für die Forfaitierung setzen sich aus den marktüblichen Refinanzierungskosten und einem Risikoaufschlag zusammen, der vom Zahlungsziel sowie der Kreditwürdigkeit des Schuldners bzw. Garanten und des Landes abhängig ist. Von der Bonität des Schuldners und des Schuldnerlandes hängt ebenfalls ab, ob der Abschluss einer Kreditversicherung (Hermes-Ausfuhrdeckung) erforderlich ist, damit eine Forderung forfaitiert werden kann. Um Exporteuren eine feste Kalkulationsgrundlage für die Angebotsgestaltung zu ermöglichen, kann die Landesbank Berlin frühzeitig indikative Berechnungen der zu erwartenden Forfaitierungskosten erstellen. Diese können als Käuferzinsen in den Auftragswert eingestellt werden, wodurch sich die Forfaitierung für den Exporteur annähernd kostenneutral darstellen lässt. 4.2. Der Bestellerkredit Bestellerkredit sind eine attraktive Möglichkeit für die mittel- bis langfristige Finanzierung von Investitionsgütern im Auslandsgeschäft. Kreditnehmer sind ausländische Importeure oder deren Banken, bei Infrastrukturprojekten auch staatliche Institutionen. Die Landesbank Berlin vergibt Bestellerkredite zur Finanzierung deutscher und internationaler Exporte bereits ab einem Kreditbetrag von EUR 250.000,00 und einer Laufzeit von drei Jahren. In der Regel werden Bestellerkredite für Exporte deutschen Ursprungs mit einer Versicherung der Euler Hermes Deutschland AG abgesichert. Die Kosten der Kreditversicherung werden vom Exporteur oder Importeur getragen. Es besteht die Möglichkeit, sie in den Auftragswert einzurechnen oder als separate Kredittranche mit zu finanzieren. Hermesdeckungen werden im Abschnitt 5 näher erläutert. Bei einem Bestellerkredit sind Kreditnehmer und Zahlungsempfänger nicht identisch. Die Auszahlung des Kredites erfolgt üblicherweise direkt an den Exporteur pro rata Lieferung/Leistung bzw. nach Baufortschritt. Die Kapitalrückzahlung zzgl. Zinsen durch den Kreditnehmer (Importeur oder Auslandsbank) erfolgt in Halbjahresraten, deren erste sechs Monate nach Lieferung bzw. Betriebsbereitschaft fällig ist, d.h. erst, nachdem der Importeur Nutzen aus dem Investitionsgut gezogen hat. B R D e tu s h c la n d H ( e r m se e d c k u g n ) 5 .2 A su u f rh e d ck n u g .1 5 F in a n k z e r id t e d ck n u g 7 . iE e rn ic u h g n d re D o k u mn e te L a n d e s b a n k B re li n E x p o rt u e r 8 .A u zs a h u l g n vo n a mx 5 8 % d se A u tfr a g -s e W tr e p s o r a r ta L i e f u r g n L / ie tsu g n 6 .L ie re f n u /g L e is tn u g 4 .1 rK d e it n u te r G r n u vd re tr a g ü b re 5 8 % d se L i fe re e w tr se 0 1 . ü R ck a z lh n u g 1 .L ie e f vre tr a r g 2 .m i .n 5 1 % A -n n u d Z w is ch n e a z h u l g n 3 . rK d e itv re ie n b u a r n g B a n k I( m p o rt u e r ) 9 .R ü ck a z lh n u g Im o p r te u r Sofern eine Bank als Kreditnehmer agiert, schließt sie mit dem Importeur einen separaten Kreditvertrag ab. In dem Fall tilgt der Importeur seinen lokalen Kredit mit der ausländischen Bank und diese wiederum den Bestellerkredit mit der Landesbank Berlin. Der Kreditvertrag orientiert sich an den Einzelheiten des Liefervertrages. Dieser sollte daher hermeskonforme Zahlungsbedingungen enthalten, d.h., der Importeur hat eine An- und/oder Zwischenzahlung von mindestens 15 % des Auftragswertes zu leisten, so dass maximal 85 % des Auftragswertes als Kredit finanziert werden können. Des Weiteren sollte neben dem Hinweis auf die Hermesdeckung geregelt sein, welcher Vertragspartner das Hermesentgelt zahlen wird. Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung 5 Landesbank Berlin Vorteile von Bestellerkrediten für den Importeur • langfristige Finanzierung • Kreditlaufzeiten bis zu 10 Jahren, bei Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien bis zu 18 Jahren möglich • Zahlung in Raten • i.d.R. kostengünstiger als lokale Finanzierungen für den Exporteur • Ausschaltung des Nichtzahlungsrisikos durch Kreditauszahlung gegen Vorlage konformer Dokumente bei Lieferung/Leistung • Vermeidung von Bilanz- und Kreditlinienbelastung / Abschluss eines Bargeschäftes • Konditionsverhandlung wird dem Kreditgeber überlassen • keine Überwachung des Forderungseingangs Die Zinsen sind ebenso wie die Bearbeitungsgebühren und die Bereitstellungsprovision vom Kreditnehmer zu tragen. Sie setzen sich aus dem marküblichen Referenzzinssatz (z.B. EURIBOR für Euro-Kredite, LIBOR für Kredite in Fremdwährung) und einer risikoabhängigen Marge zusammen und sind während der gesamten Kreditlaufzeit jeweils halbjährlich nachträglich zahlbar. Bei größeren Projekten mit langer Vorlaufzeit bis zur Fertigstellung können die Zinsen bis zur Betriebsbereitschaft kumuliert und in den Kreditbetrag einbezogen werden (sogenannte „Kapitalisierung von Bauzeitzinsen“). Da der begünstigte Exporteur nicht Kreditnehmer ist, werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem Exporteur und der kreditgebenden Bank im Wesentlichen in einer Exporteurerklärung geregelt, die der Exporteur der Bank gegenüber abzugeben hat. Der Exporteur übernimmt darin u.a. folgende Verpflichtungen: • bei mangelhafter Erfüllung des Exportvertrages der Bank die unter dem Kreditvertrag fälligen Kapital- und Zinsforderungen zu zahlen, die von Hermes nicht entschädigt werden, weil er seine Verpflichtungen, Auflagen und/oder Bedingungen im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft, der Ausfuhrdeckung und/oder der Exporteurerklärung nicht erfüllt hat. • sämtliche Hermeskosten zu zahlen, sofern diese nicht vom Importeur getragen bzw. mitfinanziert werden • ggf. eine „Risiko- bzw. Schattenprämie“ zu zahlen (siehe auch 5.1 unten) • zur Auskunftserteilung gegenüber der Bank und Hermes Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch die An- und Zwischenzahlungen sowie lokale Kosten separat zu finanzieren (siehe auch 5.1). Da üblicherweise eine Bank als Kreditnehmer auftritt, ist es wichtig, schon während der Liefervertragsverhandlungen zu klären, ob die Hausbank des Importeurs oder ggf. eine andere Bank einen lokalen Kredit gewähren würde. Falls gewünscht, kann die Landesbank Berlin frühzeitig eine Finanzierungsindikation als Kalkulationsgrundlage für das Projekt zur Verfügung stellen, eine im Auslandsgeschäft erfahrene Bank empfehlen und ihr einen Vorschlag zur gemeinsamen Finanzierung des Projektes unterbreiten. Bestellerkredite unter Grundverträgen Um die Abwicklung von Bestellerkrediten zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat die Landesbank Berlin mit einer Vielzahl internationaler Kreditinstitute und einigen ausländischen Firmen Grundverträge abgeschlossen, in denen alle grundsätzlichen Bedingungen einer Finanzierung geregelt sind. Für die jeweilige Finanzierung werden sogenannte Einzelkreditverträge geschlossen, die alle Regelungen des dazugehörigen Grundvertrages mit einbeziehen, so dass nur noch die Details der Finanzierung (Kreditbetrag, Kreditlaufzeit, Konditionen und eventuelle Besonderheiten) auf der Grundlage des entsprechenden Liefergeschäftes vereinbart werden, was einen schnellen und unkomplizierten Vertragsabschluß ermöglicht. Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung 6 Landesbank Berlin wesentliche Regelungen eines Grundvertrages: Kreditnehmer : ausländische Bank Kreditgeber: Landesbank Berlin Finanzierungsquote: max. 85% Sicherheiten: i.d.R. Exportkreditdeckung Währung: EUR, USD oder andere frei konvertierbare Währungen Zinsen: variabel oder fest, 6-Monats-EURIBOR/USD-LIBOR + Marge, separate Zinssicherungen möglich Konditionen: • Zinsen • Bearbeitungsgebühr • Bereitstellungsprovision Auszahlung: nach Erfüllung der festgelegten Auszahlungsvoraussetzungen pro rata Lieferung/Leistung an den Exporteur gegen Vorlage der vereinbarten Liefer-/ Leistungsdokumente Rückzahlung: in gleichen Halbjahresraten, deren erste 6 Monate nach einem im Einzelkreditvertrag festgelegten Startzeitpunkt („Starting Point“) fällig wird üblicherweise der mittlere gewogene Liefertermin, die letzte wesentliche Lieferung oder Betriebsbereitschaft Die jeweils aktuelle Liste der Grundverträge der Landesbank Berlin ist im Internet verfügbar: Deutsch: Englisch: www.lbb.de/grundvertraege www.lbb.de/basicagreements 5. Hermes- und ECA-Deckungen Die staatlichen Kreditversicherungen der OECD-Staaten (Export Credit Agencies (ECA)), unterstützen die Unternehmen ihres Landes bei Exporten in politisch und wirtschaftlich schwer einschätzbare Länder, indem sie Exportgeschäfte gegen wirtschaftliche und politische Risiken des Landes versichern, in das die Ware geliefert wird. Mit einer sogenannten Exportkreditgarantie übernimmt der Staat des Exporteurs unter bestimmten Voraussetzungen das Risiko der Nichtauslieferung, Nichtzahlung oder Uneinbringlichkeit einer Forderung. 5.1. Hermesdeckungen der Bundesrepublik Deutschland Die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland werden als Hermesdeckungen bezeichnet. Die Euler Hermes Aktiengesellschaft und die PricewaterhouseCoopers AG WPG bearbeiten im Konsortium als Mandatare im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland die Hermesdeckungen; für Exportkreditdeckungen ist Euler Hermes federführend. Es werden Deckungen für verschiedene Risiken und Zeiträume angeboten. Für längerfristige Finanzierungen kommen im Wesentlichen folgende Deckungsformen in Frage: Die Fabrikationsrisikodeckung1 sichert Exporteure für den Produktionszeitraum bis zur Lieferung ab (Abnahmerisiko), die Ausfuhrdeckung für den Zeitraum ab Lieferung/Leistung bis zur Bezahlung der Forderung (Zahlungsrisiko). Banken können sich gegen Zahlungsrisiken für Auslandskredite, die an Lieferungen/Leistungen gebunden sind, mit einer Finanzkreditdeckung absichern. 1 deckt nur Selbstkosten und nicht anderweitig veräußerbare Teile ab Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung 7 Landesbank Berlin Zur Beschleunigung und Vereinfachung der Erteilung von Finanzkreditdeckungen bietet Hermes Rahmenkreditdeckungen an. Dabei wird der finanzierenden Bank für einen bestimmten ausländischen Kreditnehmer ein Höchstbetrag eingeräumt, den diese für Einzelkredite ausnutzen kann. D ec k u n gs m ö glic h k e it e n u n d – z e it räu me im V e r lau f e in e r t y pis c h e n E x po rt fin an z ie ru n g Verlustrisiko Risik o ve r la u f F a b rik at io n sr isik o d e ck u n g Au sfu h r d e ck u n g * Au sfu h r d e ck u n g F in a n zk r e d it d e ck u n g T ilg u n g in Ha lb jah r e sr a te n L ie fer ve rt ra g sa b sch lu ß P r o d u kt io n sb e g in n L ie fer b e g in n Be g in n d er K r e d ita u sza h lu n g L ie fer e n de L e ist un g se n d e Be t r ie b sb e r eit sch a ft vo llst ä n d ig e Kre d ita u sza h lu n g T ilg u n g sb e g in n E n d e d er Kr e d it la u fze it L ie fer a nt e nk re d it Be st e ller kr e d it *bei Lieferantenkrediten bleibt die Ausfuhrdeckung bis zum Eingang der letzten Zahlungsrate wirksam Übersicht sämtlicher Deckungsformen: www.exportkreditgarantien.de/produkte.html Für eine Hermesdeckung müssen eine Reihe von Voraussetzungen vorliegen, u.a.: • rechtskräftiger Liefervertrag • mindestens 15 % An - und Zwischenzahlung, die nicht durch den Exporteur finanziert oder garantiert werden • Liefergegenstand überwiegend deutschen Ursprungs • üblicherweise Banksicherheiten erforderlich Unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Obergrenzen können sowohl lokale Kosten (z.B. Bauleistungen und lokale Zulieferungen) als auch ausländische Zulieferungen zum Exportgegenstand mitversichert werden: • lokale Kosten in der Regel bis max. 23 % des Auftragswertes • Mitversicherung zwischen 30% und 40 % bei Zulieferungen aus EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen und Japan • Mitversicherung bis max. 49 %: - bei Zulieferungen ausländischer Tochtergesellschaften deutscher Exporteure - wenn der Besteller mehr als 15 % Anzahlung leistet • mehr als 49 % nicht-deutsche Lieferanteile werden in begründeten Einzelfällen mitversichert, z.B. bei besonderen betrieblichen Erfordernissen des Exporteurs bzw. wenn ein besonderes deutsches Interesse an der Realisierung des Exportgeschäftes besteht Für die Deckungsübernahme werden Bearbeitungsgebühren und Prämien fällig. Die Bearbeitungsgebühren setzen sich aus der Antragsgebühr, der Ausfertigungsgebühr und ggf. einer späteren Verlängerungsgebühr zusammen. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Länderkategorie des Importlandes und wird desweiteren von der Höhe des Auftragswertes, von der Kreditlaufzeit sowie maßgeblich von der Bonität des Kreditnehmers bzw. Garanten beeinflusst. Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung 8 Landesbank Berlin Hermes unterscheidet acht Länder- und Käuferkategorien. Bei Forderungen in Fremdwährung kann das Währungsrisiko gegen ein Zusatzentgelt von 10% ebenfalls abgesichert werden. Eine Liste der Ländereinstufungen ist im Internet unter www.agaportal.de/pages/aga/deckungspolitik/laenderklassifizierung.html abrufbar, Berechnungsprogramme für das Hermesentgelt finden sich unter www.agaportal.de/pages/aga/praemie/praemientool.html zur Verfügung. Im Schadenfall trägt der Deckungsnehmer nur einen geringen Teil des Verlustes selbst. Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von Deckungsart ab: Fabrikationsrisikodeckungen für alle Risiken 5% Ausfuhrdeckungen: • für politische Risiken • für wirtschaftliche Risiken 5% 15% (5%) Ausfuhrpauschalgewährleistungen (APG): • für politische Risiken • für wirtschaftliche Risiken 5% 10% APG light für alle Risiken 10% (5%1) Finanzkreditdeckungen, für alle Risiken 5% Die Selbstbeteiligung darf grundsätzlich nicht anderweitig versichert werden. Bei Fabrikationsrisiko- und Ausfuhrdeckungen ist allerdings eine anteilige Weitergabe an Unterlieferanten zulässig. Bei Finanzierungen wird die Selbstbeteiligung üblicherweise durch die kreditgebende Bank getragen. Hierfür kann in Abhängigkeit von der Risikoeinschätzung der Bank unter Umständen die Zahlung einer Risikoprämie anfallen. Die Entschädigungsleistung unterliegt im Schadenfall Karenzfristen, die wiederum von der Deckungsform bestimmt werden. Bei Finanzkreditdeckungen beträgt sie z. B. nur einen Monat, bei reinen Ausfuhrdeckungen hingegen sechs Monate. 5.2. Ausländische staatliche Exportkreditagenturen Exporte ins Ausland umfassen, inbesondere bei komplexeren Anlagen oder Projekten, immer seltener ausschließlich Produkte nur eines Landes. Deshalb ermöglichen die Regularien der jeweiligen staatlichen Exportkreditversicherungen auch bestimmte Quoten von Zulieferungen aus Drittstaaten. Darüber hinausgehende Anteile können über Rück- oder Mitversicherungen durch die ECA des Landes des Zulieferers abgedeckt werden (s.o. ausländische Zulieferungen). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit direkt Deckungen der Exportkreditversicherungen anderer Staaten zu nutzen. Die LBB verfügt über langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit ausländischen ECAs, u.a. mit folgenden internationale Agenturen: Atradius (Niederlande) Coface (Frankreich) ECGD (UK) EDC (Kanada) EGAP (Tschechien) EKF (Dänemark ) EKN (Schweden) EXIMBANKA SR (Slowakei) Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung Finnvera (Finnland) GIEK (Norwegen) KUKE (Polen) OeKB (Österreich) ONDD (Belgien) SERV (Schweiz) U.S. Ex-Im Bank (USA) 9 Landesbank Berlin Beispiel der Finanzierungsstruktur eines “ multisourcing“ -Projektes Be ispi e l d er Fin an zi eru n gss truk tur ei n es “m u tl i so u rcing “-Pr ojek tes SERV SE RV COFACE C OF AC E 3. Ausfuhr de ckung 3. Ausfuhrdeckung HHerermmes es Hermes Hermes 3.Fi n anzkr ed i tdeckung B ank 3 E xpor t eur 3 Ban k2 Exp or e t ur 2 .5Auszahlung LLandesb andesbank ank Ber Berl in li n 3. Finanzkredit deckung Bank 3 2.2. Kr editvert r äg e 1. Lief ere vr rt äge 6.1. Rückzahl un g H aus ban kd es H aus bank de s Im I mpor port eur t eurss Bank 2 E xpo rt eu r 1 4. Liee f r ungen Exporteur 3 2.1. Kredit verei b nar ung Im or rt e eur Imppo t ur Exporteur 2 6.1. Rück z ahlung 5. Auszahlung Landesbank LandesbankBerlin BerlinAG AG 2.2. Kredit vertr äge Exporteur 1 1. Liefer vertr äge 6.1. R ü ckzahlung Hausbank Hausbankdes des Importeurs Importeurs 4. Lieferungen/ Leistungen 2.1. Kreditvereinbarung 6.1. R ü ckzahlung Importeur Importeur Bei größeren Projekten können Deckungen einzelner Projektteile durch verschiedene ECA kombiniert werden (sog. „multisourcing“). 6. Private Kreditversicherungen Neben den staatlichen Agenturen gibt es private Kreditversicherungen, die ebenfalls Ausfuhrforderungen absichern, im Deckungsumfang jedoch variieren und zumeist keine politischen Risiken übernehmen. 7. Zusammenarbeit mit der AKA Die AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH wurde 1952 als Konsortium von Banken zur Förderung des deutschen Außenhandels gegründet. Die Landesbank Berlin kann als Gründungsmitglied der AKA auch deren Grundverträge nutzen. 8. Zusammenarbeit mit Sparkassen Mehrheitseigner der Landesbank Berlin ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), so dass sich die Sparkassen auf die langjährige Expertise der Produktspezialisten der Landesbank Berlin stützen können. Die Leistungen der LBB zur Finanzierung von Exporten stehen daher den Kunden aller deutschen Sparkassen zu Verfügung. Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung 10 Landesbank Berlin 9. Weitere Links Deutsche Außenhandelskammern Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft www.ahk.de www.ostausschuss.de Ost- und Mitteleuropa-Verein www.omv.de Deutscher Industrie und Handelstag www.diht.de Bundesagentur für Außenwirtschaft und Standortmarketing www.gtai.com Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. www.bdex.de Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung 11 Landesbank Berlin 10. Ansprechpartner Landesbank Berlin Außenhandelsfinanzierung www.lbb.de/aussenhandelsfinanzierung Berliner Sparkasse - Niederlassung der Landesbank Berlin AG Außenhandelsfinanzierung (BSK-IN 2) Alexanderplatz 2, 10178 Berlin Telefon / Fax: (030) 849 – xxxxx (siehe Liste) E-Mail: [email protected] Abteilungsleiter Knut Richter Monika Austen (Sekretariat) - 62386 - 62121 Fax: -69 41614 - 63960 - 62510 - 66524 Fax: -69 41569 Dokumentation Brian Schmidt Ute Baucks Annette Köhler Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Hessen, Susanne Mogel Leonid Bojko Katharina Rothe Dr. Bernd Schmidt - 63950 - 64388 - 65102 - 63843 Fax: -69 41614 Nordrhein-Westfalen Alexander Erwied Kerstin Facius Constanze Groggert Vera Klioueva Annemarie Mursch - 63478 - 62076 - 63769 - 62077 - 62563 Fax: -69 41613 Baden-Württemberg / Saarland Alexander Steisslinger Eckehard Bohrisch Kathrin Pock Gabriele Schulz - 63518 - 64623 - 65547 - 62391 Fax: -69 41612 Bayern / Rheinland-Pfalz Béatrice du Hamél Gabriele Herrmann Barb Hollopp Kathrin Jerjomenko Michael Müller - 62317 - 62078 - 63255 - 62117 - 65138 Fax: -69 41613 Diese Broschüre ist auch im Internet abrufbar unter: www.lbb.de/aussenhandelsfinanzierung Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung 12