Übersicht Außenhandelsfinanzierung

Transcrição

Übersicht Außenhandelsfinanzierung
Außenhandelsfinanzierung
Landesbank Berlin
Inhaltsverzeichnis
1. Weshalb Außenhandelsfinanzierung ? ................................................................................................. 3
2. Risiken im Exportgeschäft ..................................................................................................................... 3
3. Absicherung kurzfristiger Forderungen .............................................................................................. 3
3.1. Akkreditive und Garantien ................................................................................................................ 3
3.2. Handelsförderprogramme ................................................................................................................. 4
4. Finanzierungsinstrumente .................................................................................................................... 4
4.1. Die Forfaitierung ................................................................................................................................ 4
4.2. Der Bestellerkredit ............................................................................................................................. 5
Bestellerkredite unter Grundverträgen ......................................................................................... 6
5. Hermes- und ECA-Deckungen ................................................................................................................ 7
5.1. Hermesdeckungen der Bundesrepublik Deutschland ................................................................. 7
5.2. Ausländische staatliche Exportkreditagenturen .......................................................................... 9
6. Private Kreditversicherungen ................................................................................................................ 9
7. Zusammenarbeit mit der AKA ............................................................................................................. 10
8. Zusammenarbeit mit Sparkassen ........................................................................................................ 10
9. Weitere Links .......................................................................................................................................... 11
10. Ansprechpartner ................................................................................................................................... 12
 Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung
2
Landesbank Berlin
1. Weshalb Außenhandelsfinanzierung ?
Mit zunehmender Globalisierung der Wirtschaft verschärft sich der Wettbewerb auf den
Auslandsmärkten. Immer wichtiger für den Erfolg eines Exportgeschäftes wird daher die
Bereitstellung maßgeschneiderter Finanzierungskonzepte. Dies gilt gleichermaßen für kleine
Auftragswerte wie für Großaufträge.
Es gibt eine Vielzahl von Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für unterschiedliche
Lieferwerte, die im Weiteren näher erläutert werden. Die Außenhandelsfinanzierung der
Landesbank Berlin (LBB) sieht ihre Aufgabe darin, Unternehmen bei ihren Projekten zu
unterstützen, unter Beachtung regionaler Gegebenheiten eine passende Finanzierung zu
erarbeiten und die Projekte bis zur Fertigstellung zu begleiten.
Um eine optimale Finanzierungslösung entwickeln zu können, sollte die Produktspezialisten der
LBB möglichst schon im Stadium der Liefervertragsverhandlungen angesprochen werden, damit
u.a. folgende Aspekte Berücksichtigung finden:
• Risiken
• Absicherungsmöglichkeiten
• Finanzierungsstruktur
• Kosten
2. Risiken im Exportgeschäft
Liefergeschäfte ins Ausland sind mit besonderen Risiken verbunden. Zu beachten sind u. a.
verschiedene wirtschaftliche und politische Gegebenheiten, sprachliche und kulturelle
Besonderheiten sowie unterschiedliche Rechtssysteme und -auffassungen. Deshalb stehen
Exporteure oft vor dem Problem, zuverlässige Informationen über die Zahlungsfähigkeit des
Importeurs zu erhalten.
Generell kann man zwischen wirtschaftlichen und politischen Risiken unterscheiden:
Wirtschaftliche Risiken
Politische Risiken
•
Zahlungsunwilligkeit bzw. - unfähigkeit (Insolvenz) von privaten
Schuldnern oder Garanten
•
Wechselkursrisiken
•
Nichtzahlung durch öffentliche Schuldner oder Garanten
•
Unmöglichkeit der Zahlung durch private Schuldner aufgrund:
• kriegerischer Ereignisse und Unruhen
• staatlicher Zahlungsverbote, Konvertierungs- und
Transfereinschränkungen
3. Absicherung kurzfristiger Forderungen
Die gebräuchlichsten Instrumente zur Absicherung kurzfristiger Forderungen sind bestätigte
und unbestätigte Akkreditive, Zahlungsgarantien mit und ohne Rückhaftung einer Bank und
avalierte gezogene Wechsel oder Solawechsel.
3.1. Akkreditive und Garantien
Das Akkreditiv ist ein Zahlungsinstrument, das im internationalen Handel sowohl die Interessen
des Exporteurs als auch des Importeurs berücksichtigt. Mit Eröffnung eines Akkreditivs geht die
Auslandsbank eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Begünstigten (Exporteur) ein, den
Lieferwert ausschließlich gegen Vorlage akkreditivkonformer Lieferdokumente an ihn zu zahlen.
Üblicherweise wird die Eröffnung eines Akkreditivs dem Exporteur durch die Bank in Deutschland
avisiert, bei der diese Dokumente eingereicht und geprüft werden sollen. Dadurch wird
sichergestellt, dass eine Auszahlung nur erfolgt, wenn korrekte Dokumente durch den Exporteur
vorgelegt werden. Bei erhöhten politischen Risiken im Importland und zur Absicherung des
Zahlungsrisikos der Auslandsbank ist zusätzlich eine sog. Akkreditivbestätigung durch die LBB
 Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung
3
Landesbank Berlin
möglich. Damit übernimmt die Landsbank Berlin gegenüber dem Exporteur eine eigene
Zahlungsverpflichtung für den Fall der Nichtzahlung durch die Auslandsbank.
Statt einer Bestätigung, die von der akkreditiveröffnenden Bank in Auftrag gegeben wird, kann
der Begünstigte von der Landesbank Berlin auch eine ähnlich wirkende sog. Ankaufszusage
erhalten. Alternativ kann die LBB zugunsten des Exporteurs im Auftrag und/oder unter
Rückhaftung der Auslandsbank eine Garantie zur Absicherung herauslegen..
3.2. Handelsförderprogramme
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and
Development, EBRD) betreibt ein Handelsförderungsprogramm (Trade Facilitation Programme),
an dem die Landesbank Berlin als bestätigende Bank teilnimmt.
Das Handelsförderungsprogramm zielt darauf ab, den Außenhandel mit Mittel- und Osteuropa
und den GUS-Staaten zu unterstützen. Durch die Übernahme von Garantien für bis zu 100 % des
Handelswertes sichert die EBRD gegenüber Exporteuren über die am Programm beteiligten
Banken die Bezahlung von Forderungen ab, die aus Akkreditiven, unter Wechseln, Zahlungsoder Vertragsgarantien entstandenen sind.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Programm
Anzahlungsfinanzierungen für Bestellerkredite zu nutzen (s.u.).
zur
Absicherung
von
Eine Aufstellung der mitwirkenden Banken sowie weitere Informationen über das Programm hält
die EBRD unter: www.ebrd.com/apply/trade/index.htm bereit.
Vergleichbare Absicherungsmöglichkeiten bietet auch das Global Trade Finance Program
(www.ifc.org/gtfp) der zur Weltbank-Gruppe gehörenden International Finance Corporation (IFC).
Dabei übernimmt die IFC ebenfalls Garantien zur Absicherung von Transaktionen. Auch an
diesem Programm ist die Landesbank Berlin als Sicherheitengeber beteiligt.
4. Finanzierungsinstrumente
4.1. Die Forfaitierung
Als Forfaitierung bezeichnet man den regreßlosen Ankauf von kurz-, mittel- und langfristigen
Exportforderungen durch eine Bank oder ein Spezialinstitut. Mit vertragsgemäßer
Lieferung/Leistung entstehen einem Exporteur Zahlungsforderungen im Ausland, die durch die
LBB „á forfait“, d.h. als Ganzes mit allen Risiken, angekauft werden, so dass im späteren
Nichtzahlungsfall kein Rückgriff auf ihn erfolgen kann und er damit von allen Risiken und
Finanzierungsproblemen befreit ist. Die Forderungen müssen zum Zeitpunkt der Forfaitierung
bestehen, frei von Rechten Dritter und abtretbar sein. Neben dem rechtlichen Bestand der
Forderungen haftet der Exporteur weiterhin für die Echtheit der vorgelegten Dokumente und die
Erfüllung des Liefervertrages.
In der Regel werden Buchforderungen oder Wechselforderungen angekauft. Bei der
Forfaitierung von Wechseln werden die Ansprüche durch ein Indossament auf die Landesbank
Berlin übertragen. Bei Buchforderungen erfolgt eine schriftliche Abtretung der Ansprüche durch
den Exporteur an die Landesbank Berlin. Alle Forderungen müssen üblicherweise mit
Sicherheiten einer erstklassigen Bank unterlegt sein, z.B. durch Nachsichtakkreditive oder
Zahlungsgarantien bzw. Avale auf Wechseln.
Eine Forfaitierung bietet für den Exporteur eine Reihe von Vorteilen:
• Gewährung längerfristiger Zahlungsziele
• Festzinssatz für die gesamte Laufzeit
• sofortige Liquidität / Bilanzentlastung
• Übertragung des Kreditrisikos (Zahlungs-, Zinsänderungs- und Währungsrisiken) auf die LBB
• Abwicklung der dokumentären Transaktion und Kreditüberwachung durch die LBB
 Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung
4
Landesbank Berlin
Die Kosten für die Forfaitierung setzen sich aus den marktüblichen Refinanzierungskosten und
einem Risikoaufschlag zusammen, der vom Zahlungsziel sowie der Kreditwürdigkeit des
Schuldners bzw. Garanten und des Landes abhängig ist.
Von der Bonität des Schuldners und des Schuldnerlandes hängt ebenfalls ab, ob der Abschluss
einer Kreditversicherung (Hermes-Ausfuhrdeckung) erforderlich ist, damit eine Forderung
forfaitiert werden kann.
Um Exporteuren eine feste Kalkulationsgrundlage für die Angebotsgestaltung zu ermöglichen,
kann die Landesbank Berlin frühzeitig indikative Berechnungen der zu erwartenden
Forfaitierungskosten erstellen. Diese können als Käuferzinsen in den Auftragswert eingestellt
werden, wodurch sich die Forfaitierung für den Exporteur annähernd kostenneutral darstellen
lässt.
4.2. Der Bestellerkredit
Bestellerkredit sind eine attraktive Möglichkeit für die mittel- bis langfristige Finanzierung von
Investitionsgütern im Auslandsgeschäft. Kreditnehmer sind ausländische Importeure oder deren
Banken, bei Infrastrukturprojekten auch staatliche Institutionen. Die Landesbank Berlin vergibt
Bestellerkredite zur Finanzierung deutscher und internationaler Exporte bereits ab einem
Kreditbetrag von EUR 250.000,00 und einer Laufzeit von drei Jahren. In der Regel werden
Bestellerkredite für Exporte deutschen Ursprungs mit einer Versicherung der Euler Hermes
Deutschland AG abgesichert. Die Kosten der Kreditversicherung werden vom Exporteur oder
Importeur getragen. Es besteht die Möglichkeit, sie in den Auftragswert einzurechnen oder als
separate Kredittranche mit zu finanzieren. Hermesdeckungen werden im Abschnitt 5 näher
erläutert.
Bei einem Bestellerkredit sind Kreditnehmer und Zahlungsempfänger nicht identisch. Die
Auszahlung des Kredites erfolgt üblicherweise direkt an den Exporteur pro rata
Lieferung/Leistung bzw. nach Baufortschritt. Die Kapitalrückzahlung zzgl. Zinsen durch den
Kreditnehmer (Importeur oder Auslandsbank) erfolgt in Halbjahresraten, deren erste sechs
Monate nach Lieferung bzw. Betriebsbereitschaft fällig ist, d.h. erst, nachdem der Importeur
Nutzen aus dem Investitionsgut gezogen hat.
B R D e tu s h
c la n d
H
( e r m se e
d c k
u g
n )
5 .2
A su u
f rh e
d ck n
u g
.1
5 F in a
n k
z e
r id
t e
d ck n
u g
7 . iE e
rn ic u
h g
n d re D
o k
u mn
e te
L
a n d e s
b a n k B re li n
E x p o rt u
e r
8 .A u zs a
h u
l g
n vo n a
mx 5
8 % d se A
u tfr a
g -s
e
W tr e p
s o
r a
r ta L
i e
f u
r g
n L
/ ie tsu g
n
6 .L ie re
f n
u /g L
e is tn
u g
4 .1 rK d
e it n
u te r
G r n
u vd re tr a
g
ü b re 5
8 % d se
L
i fe re e
w tr se
0
1 . ü
R ck a
z lh n
u g
1 .L ie e
f vre tr a
r g
2 .m i .n 5
1 % A -n
n
u d Z
w is ch n
e a
z h u
l g
n
3 . rK d
e itv re ie
n b u
a
r n g
B a n k I( m p o rt u
e r )
9 .R ü ck a
z lh n
u g
Im
o
p r te u r
Sofern eine Bank als Kreditnehmer agiert, schließt sie mit dem Importeur einen separaten
Kreditvertrag ab. In dem Fall tilgt der Importeur seinen lokalen Kredit mit der ausländischen Bank
und diese wiederum den Bestellerkredit mit der Landesbank Berlin.
Der Kreditvertrag orientiert sich an den Einzelheiten des Liefervertrages. Dieser sollte daher
hermeskonforme Zahlungsbedingungen enthalten, d.h., der Importeur hat eine An- und/oder
Zwischenzahlung von mindestens 15 % des Auftragswertes zu leisten, so dass maximal 85 %
des Auftragswertes als Kredit finanziert werden können. Des Weiteren sollte neben dem Hinweis
auf die Hermesdeckung geregelt sein, welcher Vertragspartner das Hermesentgelt zahlen wird.
 Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung
5
Landesbank Berlin
Vorteile von Bestellerkrediten
für den Importeur
• langfristige Finanzierung
• Kreditlaufzeiten bis zu 10 Jahren, bei Projekten
im Bereich der Erneuerbaren Energien bis zu
18 Jahren möglich
• Zahlung in Raten
• i.d.R. kostengünstiger als lokale Finanzierungen
für den Exporteur
• Ausschaltung des Nichtzahlungsrisikos durch
Kreditauszahlung gegen Vorlage konformer
Dokumente bei Lieferung/Leistung
• Vermeidung von Bilanz- und Kreditlinienbelastung / Abschluss eines Bargeschäftes
• Konditionsverhandlung wird dem Kreditgeber
überlassen
• keine Überwachung des Forderungseingangs
Die Zinsen sind ebenso wie die Bearbeitungsgebühren und die Bereitstellungsprovision vom
Kreditnehmer zu tragen. Sie setzen sich aus dem marküblichen Referenzzinssatz (z.B. EURIBOR
für Euro-Kredite, LIBOR für Kredite in Fremdwährung) und einer risikoabhängigen Marge
zusammen und sind während der gesamten Kreditlaufzeit jeweils halbjährlich nachträglich
zahlbar. Bei größeren Projekten mit langer Vorlaufzeit bis zur Fertigstellung können die Zinsen
bis zur Betriebsbereitschaft kumuliert und in den Kreditbetrag einbezogen werden
(sogenannte „Kapitalisierung von Bauzeitzinsen“).
Da der begünstigte Exporteur nicht Kreditnehmer ist, werden die Rechtsbeziehungen zwischen
dem Exporteur und der kreditgebenden Bank im Wesentlichen in einer Exporteurerklärung
geregelt, die der Exporteur der Bank gegenüber abzugeben hat. Der Exporteur übernimmt darin
u.a. folgende Verpflichtungen:
• bei mangelhafter Erfüllung des Exportvertrages der Bank die unter dem Kreditvertrag fälligen
Kapital- und Zinsforderungen zu zahlen, die von Hermes nicht entschädigt werden, weil er
seine Verpflichtungen, Auflagen und/oder Bedingungen im Zusammenhang mit dem
Liefergeschäft, der Ausfuhrdeckung und/oder der Exporteurerklärung nicht erfüllt hat.
• sämtliche Hermeskosten zu zahlen, sofern diese nicht vom Importeur getragen bzw.
mitfinanziert werden
• ggf. eine „Risiko- bzw. Schattenprämie“ zu zahlen (siehe auch 5.1 unten)
• zur Auskunftserteilung gegenüber der Bank und Hermes
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch die An- und Zwischenzahlungen sowie
lokale Kosten separat zu finanzieren (siehe auch 5.1).
Da üblicherweise eine Bank als Kreditnehmer auftritt, ist es wichtig, schon während der
Liefervertragsverhandlungen zu klären, ob die Hausbank des Importeurs oder ggf. eine andere
Bank einen lokalen Kredit gewähren würde. Falls gewünscht, kann die Landesbank Berlin
frühzeitig eine Finanzierungsindikation als Kalkulationsgrundlage für das Projekt zur Verfügung
stellen, eine im Auslandsgeschäft erfahrene Bank empfehlen und ihr einen Vorschlag zur
gemeinsamen Finanzierung des Projektes unterbreiten.
Bestellerkredite unter Grundverträgen
Um die Abwicklung von Bestellerkrediten zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat die
Landesbank Berlin mit einer Vielzahl internationaler Kreditinstitute und einigen ausländischen
Firmen Grundverträge abgeschlossen, in denen alle grundsätzlichen Bedingungen einer
Finanzierung geregelt sind.
Für die jeweilige Finanzierung werden sogenannte Einzelkreditverträge geschlossen, die alle
Regelungen des dazugehörigen Grundvertrages mit einbeziehen, so dass nur noch die Details
der Finanzierung (Kreditbetrag, Kreditlaufzeit, Konditionen und eventuelle Besonderheiten) auf
der Grundlage des entsprechenden Liefergeschäftes vereinbart werden, was einen schnellen
und unkomplizierten Vertragsabschluß ermöglicht.
 Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung
6
Landesbank Berlin
wesentliche Regelungen eines Grundvertrages:
Kreditnehmer :
ausländische Bank
Kreditgeber:
Landesbank Berlin
Finanzierungsquote:
max. 85%
Sicherheiten:
i.d.R. Exportkreditdeckung
Währung:
EUR, USD oder andere frei konvertierbare Währungen
Zinsen:
variabel oder fest, 6-Monats-EURIBOR/USD-LIBOR + Marge, separate
Zinssicherungen möglich
Konditionen:
• Zinsen
• Bearbeitungsgebühr
• Bereitstellungsprovision
Auszahlung:
nach Erfüllung der festgelegten Auszahlungsvoraussetzungen pro rata
Lieferung/Leistung an den Exporteur gegen Vorlage der vereinbarten Liefer-/
Leistungsdokumente
Rückzahlung:
in gleichen Halbjahresraten, deren erste 6 Monate nach einem im
Einzelkreditvertrag festgelegten Startzeitpunkt („Starting Point“) fällig wird üblicherweise der mittlere gewogene Liefertermin, die letzte wesentliche
Lieferung oder Betriebsbereitschaft
Die jeweils aktuelle Liste der Grundverträge der Landesbank Berlin ist im Internet verfügbar:
Deutsch:
Englisch:
www.lbb.de/grundvertraege
www.lbb.de/basicagreements
5. Hermes- und ECA-Deckungen
Die staatlichen Kreditversicherungen der OECD-Staaten (Export Credit Agencies (ECA)),
unterstützen die Unternehmen ihres Landes bei Exporten in politisch und wirtschaftlich schwer
einschätzbare Länder, indem sie Exportgeschäfte gegen wirtschaftliche und politische Risiken
des Landes versichern, in das die Ware geliefert wird. Mit einer sogenannten
Exportkreditgarantie übernimmt der Staat des Exporteurs unter bestimmten Voraussetzungen
das Risiko der Nichtauslieferung, Nichtzahlung oder Uneinbringlichkeit einer Forderung.
5.1. Hermesdeckungen der Bundesrepublik Deutschland
Die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland werden als Hermesdeckungen
bezeichnet. Die Euler Hermes Aktiengesellschaft und die PricewaterhouseCoopers AG WPG
bearbeiten im Konsortium als Mandatare im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik
Deutschland die Hermesdeckungen; für Exportkreditdeckungen ist Euler Hermes federführend.
Es werden Deckungen für verschiedene Risiken und Zeiträume angeboten. Für längerfristige
Finanzierungen kommen im Wesentlichen folgende Deckungsformen in Frage:
Die Fabrikationsrisikodeckung1 sichert Exporteure für den Produktionszeitraum bis zur
Lieferung ab (Abnahmerisiko), die Ausfuhrdeckung für den Zeitraum ab Lieferung/Leistung bis
zur Bezahlung der Forderung (Zahlungsrisiko). Banken können sich gegen Zahlungsrisiken für
Auslandskredite, die an Lieferungen/Leistungen gebunden sind, mit einer Finanzkreditdeckung
absichern.
1
deckt nur Selbstkosten und nicht anderweitig veräußerbare Teile ab
 Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung
7
Landesbank Berlin
Zur Beschleunigung und Vereinfachung der Erteilung von Finanzkreditdeckungen bietet Hermes
Rahmenkreditdeckungen an. Dabei wird der finanzierenden Bank für einen bestimmten
ausländischen Kreditnehmer ein Höchstbetrag eingeräumt, den diese für Einzelkredite
ausnutzen kann.
D ec k u n gs m ö glic h k e it e n u n d – z e it räu me im V e r lau f e in e r
t y pis c h e n E x po rt fin an z ie ru n g
Verlustrisiko
Risik o ve r la u f
F a b rik at io n sr isik o d e ck u n g
Au sfu h r d e ck u n g *
Au sfu h r d e ck u n g
F in a n zk r e d it d e ck u n g
T ilg u n g in Ha lb jah r e sr a te n
L ie fer ve rt ra g sa b sch lu ß
P r o d u kt io n sb e g in n
L ie fer b e g in n
Be g in n d er
K r e d ita u sza h lu n g
L ie fer e n de
L e ist un g se n d e
Be t r ie b sb e r eit sch a ft
vo llst ä n d ig e Kre d ita u sza h lu n g
T ilg u n g sb e g in n
E n d e d er
Kr e d it la u fze it
L ie fer a nt e nk re d it
Be st e ller kr e d it
*bei Lieferantenkrediten bleibt die Ausfuhrdeckung bis zum Eingang der letzten Zahlungsrate wirksam
Übersicht sämtlicher Deckungsformen: www.exportkreditgarantien.de/produkte.html
Für eine Hermesdeckung müssen eine Reihe von Voraussetzungen vorliegen, u.a.:
• rechtskräftiger Liefervertrag
• mindestens 15 % An - und Zwischenzahlung, die nicht durch den Exporteur finanziert oder
garantiert werden
• Liefergegenstand überwiegend deutschen Ursprungs
• üblicherweise Banksicherheiten erforderlich
Unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Obergrenzen können sowohl
lokale Kosten (z.B. Bauleistungen und lokale Zulieferungen) als auch ausländische
Zulieferungen zum Exportgegenstand mitversichert werden:
• lokale Kosten in der Regel bis max. 23 % des Auftragswertes
• Mitversicherung zwischen 30% und 40 % bei Zulieferungen aus EU-Staaten, der Schweiz,
Norwegen und Japan
• Mitversicherung bis max. 49 %:
- bei Zulieferungen ausländischer Tochtergesellschaften deutscher Exporteure
- wenn der Besteller mehr als 15 % Anzahlung leistet
• mehr als 49 % nicht-deutsche Lieferanteile werden in begründeten Einzelfällen mitversichert,
z.B. bei besonderen betrieblichen Erfordernissen des Exporteurs bzw. wenn ein besonderes
deutsches Interesse an der Realisierung des Exportgeschäftes besteht
Für die Deckungsübernahme werden Bearbeitungsgebühren und Prämien fällig.
Die Bearbeitungsgebühren setzen sich aus der Antragsgebühr, der Ausfertigungsgebühr und
ggf. einer späteren Verlängerungsgebühr zusammen.
Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Länderkategorie des Importlandes und wird
desweiteren von der Höhe des Auftragswertes, von der Kreditlaufzeit sowie maßgeblich von der
Bonität des Kreditnehmers bzw. Garanten beeinflusst.
 Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung
8
Landesbank Berlin
Hermes unterscheidet acht Länder- und Käuferkategorien. Bei Forderungen in Fremdwährung
kann das Währungsrisiko gegen ein Zusatzentgelt von 10% ebenfalls abgesichert werden.
Eine Liste der Ländereinstufungen ist im Internet unter
www.agaportal.de/pages/aga/deckungspolitik/laenderklassifizierung.html abrufbar,
Berechnungsprogramme für das Hermesentgelt finden sich unter
www.agaportal.de/pages/aga/praemie/praemientool.html zur Verfügung.
Im Schadenfall trägt der Deckungsnehmer nur einen geringen Teil des Verlustes selbst. Die Höhe
der Selbstbeteiligung hängt von Deckungsart ab:
Fabrikationsrisikodeckungen für alle Risiken
5%
Ausfuhrdeckungen:
• für politische Risiken
• für wirtschaftliche Risiken
5%
15% (5%)
Ausfuhrpauschalgewährleistungen (APG):
• für politische Risiken
• für wirtschaftliche Risiken
5%
10%
APG light für alle Risiken
10% (5%1)
Finanzkreditdeckungen, für alle Risiken
5%
Die Selbstbeteiligung darf grundsätzlich nicht anderweitig versichert werden. Bei
Fabrikationsrisiko- und Ausfuhrdeckungen ist allerdings eine anteilige Weitergabe an
Unterlieferanten zulässig. Bei Finanzierungen wird die Selbstbeteiligung üblicherweise durch die
kreditgebende Bank getragen. Hierfür kann in Abhängigkeit von der Risikoeinschätzung der
Bank unter Umständen die Zahlung einer Risikoprämie anfallen.
Die Entschädigungsleistung unterliegt im Schadenfall Karenzfristen, die wiederum von der
Deckungsform bestimmt werden. Bei Finanzkreditdeckungen beträgt sie z. B. nur einen Monat,
bei reinen Ausfuhrdeckungen hingegen sechs Monate.
5.2. Ausländische staatliche Exportkreditagenturen
Exporte ins Ausland umfassen, inbesondere bei komplexeren Anlagen oder Projekten, immer
seltener ausschließlich Produkte nur eines Landes. Deshalb ermöglichen die Regularien der
jeweiligen staatlichen Exportkreditversicherungen auch bestimmte Quoten von Zulieferungen
aus Drittstaaten. Darüber hinausgehende Anteile können über Rück- oder Mitversicherungen
durch die ECA des Landes des Zulieferers abgedeckt werden (s.o. ausländische Zulieferungen).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit direkt Deckungen der Exportkreditversicherungen
anderer Staaten zu nutzen. Die LBB verfügt über langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit
mit ausländischen ECAs, u.a. mit folgenden internationale Agenturen:
Atradius (Niederlande)
Coface (Frankreich)
ECGD (UK)
EDC (Kanada)
EGAP (Tschechien)
EKF (Dänemark )
EKN (Schweden)
EXIMBANKA SR (Slowakei)
 Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung
Finnvera (Finnland)
GIEK (Norwegen)
KUKE (Polen)
OeKB (Österreich)
ONDD (Belgien)
SERV (Schweiz)
U.S. Ex-Im Bank (USA)
9
Landesbank Berlin
Beispiel der Finanzierungsstruktur eines “ multisourcing“ -Projektes
Be ispi e l d er Fin an zi eru n gss truk tur ei n es “m u tl i so u rcing “-Pr ojek tes
SERV
SE RV
COFACE
C OF AC E
3. Ausfuhr de
ckung
3. Ausfuhrdeckung
HHerermmes
es
Hermes
Hermes
3.Fi n
anzkr ed
i tdeckung
B ank 3
E xpor t eur 3
Ban k2
Exp or e
t ur 2
.5Auszahlung
LLandesb
andesbank
ank Ber
Berl in
li n
3. Finanzkredit deckung
Bank 3
2.2. Kr editvert r äg
e
1. Lief ere
vr rt äge
6.1. Rückzahl un
g
H aus ban kd es
H aus bank de s
Im
I mpor
port eur
t eurss
Bank 2
E xpo rt eu r 1
4. Liee
f r ungen
Exporteur 3
2.1. Kredit verei b
nar ung
Im
or rt e
eur
Imppo
t ur
Exporteur 2
6.1. Rück
z ahlung
5. Auszahlung
Landesbank
LandesbankBerlin
BerlinAG
AG
2.2. Kredit vertr äge
Exporteur 1
1. Liefer vertr äge
6.1. R ü ckzahlung
Hausbank
Hausbankdes
des
Importeurs
Importeurs
4. Lieferungen/
Leistungen
2.1. Kreditvereinbarung
6.1. R ü ckzahlung
Importeur
Importeur
Bei größeren Projekten können Deckungen einzelner Projektteile durch verschiedene ECA
kombiniert werden (sog. „multisourcing“).
6. Private Kreditversicherungen
Neben den staatlichen Agenturen gibt es private Kreditversicherungen, die ebenfalls
Ausfuhrforderungen absichern, im Deckungsumfang jedoch variieren und zumeist keine
politischen Risiken übernehmen.
7. Zusammenarbeit mit der AKA
Die AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH wurde 1952 als Konsortium von Banken zur Förderung
des deutschen Außenhandels gegründet. Die Landesbank Berlin kann als Gründungsmitglied der
AKA auch deren Grundverträge nutzen.
8. Zusammenarbeit mit Sparkassen
Mehrheitseigner der Landesbank Berlin ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV),
so dass sich die Sparkassen auf die langjährige Expertise der Produktspezialisten der
Landesbank Berlin stützen können. Die Leistungen der LBB zur Finanzierung von Exporten
stehen daher den Kunden aller deutschen Sparkassen zu Verfügung.
 Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung
10
Landesbank Berlin
9. Weitere Links
Deutsche Außenhandelskammern
Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft
www.ahk.de
www.ostausschuss.de
Ost- und Mitteleuropa-Verein
www.omv.de
Deutscher Industrie und Handelstag
www.diht.de
Bundesagentur für Außenwirtschaft und Standortmarketing
www.gtai.com
Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V.
www.bdex.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
www.bmwi.de
 Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung
11
Landesbank Berlin
10. Ansprechpartner
Landesbank Berlin
Außenhandelsfinanzierung
www.lbb.de/aussenhandelsfinanzierung
Berliner Sparkasse - Niederlassung der Landesbank
Berlin AG
Außenhandelsfinanzierung (BSK-IN 2)
Alexanderplatz 2, 10178 Berlin
Telefon / Fax: (030) 849 – xxxxx (siehe Liste)
E-Mail: [email protected]
Abteilungsleiter
Knut Richter
Monika Austen (Sekretariat)
- 62386
- 62121
Fax: -69 41614
- 63960
- 62510
- 66524
Fax: -69 41569
Dokumentation
Brian Schmidt
Ute Baucks
Annette Köhler
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen,
Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Hessen,
Susanne Mogel
Leonid Bojko
Katharina Rothe
Dr. Bernd Schmidt
- 63950
- 64388
- 65102
- 63843
Fax: -69 41614
Nordrhein-Westfalen
Alexander Erwied
Kerstin Facius
Constanze Groggert
Vera Klioueva
Annemarie Mursch
- 63478
- 62076
- 63769
- 62077
- 62563
Fax: -69 41613
Baden-Württemberg / Saarland
Alexander Steisslinger
Eckehard Bohrisch
Kathrin Pock
Gabriele Schulz
- 63518
- 64623
- 65547
- 62391
Fax: -69 41612
Bayern / Rheinland-Pfalz
Béatrice du Hamél
Gabriele Herrmann
Barb Hollopp
Kathrin Jerjomenko
Michael Müller
- 62317
- 62078
- 63255
- 62117
- 65138
Fax: -69 41613
Diese Broschüre ist auch im Internet abrufbar unter: www.lbb.de/aussenhandelsfinanzierung
 Landesbank Berlin, Außenhandelsfinanzierung
12

Documentos relacionados