Nachrichtenblatt Brunnenregion KW01 2016

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Nachrichtenblatt Brunnenregion KW01 2016
8. JANUAR 2016
Neujahrsempfang
Gemeinde Helmstadt-Bargen
am Freitag, 08. Januar 2016, um 19.00 Uhr
in der Gymnastikhalle Flinsbach.
Neben den zu Ehrenden wirken mit:
- Gemischter Chor Frohsinn Flinsbach
- Posaunenchor Flinsbach
- Jagdhornbläser
- Alphornbläser
Wir laden Sie recht herzlich ein und freuen uns auf Ihr Kommen!
Wolfgang Jürriens, Bürgermeister
Hintergrund: LuminaStock/iStock/Thinkstock
01
2
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Veranstaltungskalender
EPFENBACH
09.01.
09.01.
10.01.
Christbaumsammelaktion – Jugendfeuerwehr – 13.00 Uhr
Hauptversammlung – Freiwillige Feuerwehr – VfB-Clubhaus – 19.00 Uhr
Neujahrsempfang – Gemeinde Epfenbach – Sport- und Kulturhalle – 11.30 Uhr
HELMSTADT-BARGEN
08.01.
Gemeinde Helmstadt-Bargen – Neujahrsempfang – Gymnastikhalle Flinsbach
09.01.
Jugendfeuerwehren – Christbäume einsammeln in Helmstadt, Flinsbach, Bargen
09./10.01. TSV Helmstadt – AH-Seniorenturniere – Schwarzbach-Halle
NEIDENSTEIN
09.01.
Winterfeier – Gesangverein Concordia in der von-Venningen-Halle
REICHARTSHAUSEN
09.01.
12.01.
für Heimatforschung Baden-Württe
auf die Ausschreibung in den örtlich
Jugendfeuerwehr – Christbaumsammelaktion – Reichartshausen
Kirchengemeinden – Ökumenischer Begegnungsnachmittag – Evang. Gemeindesaal
WAIBSTADT
09.01.
09.01.
09.01.
09.01.
14.01.
14.01.
In der Anlage übersende ich Ihnen
blättern hinzuweisen.
Bücherei Waibstadt – Lesestunde
Jugendfeuerwehren Waibstadt + Daisbach – Christbaumsammlung
Stadt Waibstadt und DLRG – Action-Day im Hallenbad
TV Waibstadt, Volleyball – Eisbärenfest
Altenkreis – gemütlicher Nachmittag
VdK-Ortsverband – Monatstreffen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst Baden-Württemberg
Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg 2016
Ausschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land Baden-Württemberg lobt seit 1982 in Zusammenarbeit
mit dem Landesausschuss Heimatpflege den Landespreis für Heimatforschung aus.
Der Landespreis zeichnet Personen aus, die sich ehrenamtlich mit
der Heimatforschung und ihren vielfältigen Facetten befassen und
hierbei in der Vergangenheit bemerkenswerte wissenschaftliche
Leistungen vorgelegt haben.
Die Heimatforschung erstreckt sich auf ein breites Themenspektrum, das sich von der Orts-, Siedlungs- und Naturgeschichte über
Themen zur Migration bis hin zu lokalen Traditionen und Lebensläufen herausragender Persönlichkeiten erstreckt.
Oftmals handelt es sich bei den Forscherinnen und Forschern um
Menschen, die Lokal- und Regionalgeschichte in sehr engagierter
und selbstloser Weise aufarbeiten.
Die Ausschreibung, die anliegende
können auch im Internet unter www
werden.
Besonders würde ich mich über Be
Der Preis ist mit insgesamt 11.000 Euro dotiert. Zusätzlich werden
Schülerinnen
und Schülern
weitere Werke mit Anerkennungsurkunden
ausgezeichnet. freuen.
Die Ausschreibung sowie die Bewerbungsunterlagen können auch
im Internet unter www.landespreis-fuer-heimatforschung.de abzeichnung
vorzuschlagen.
gerufen werden.
Besonders würde ich mich über Bewerbungen junger Menschen,
insbesondere von Schülerinnen und Schülern freuen. Es ist übrigens auch möglich, Arbeiten zur Auszeichnung vorzuschlagen.
Mit
freundlichen
Grüßen
Mit freundlichen
Grüßen
Jürgen Walter MdL
Jürgen
Walter MdL
Weitere Gemeinsame Amtliche Bekanntmachungen finden Sie auf
Seite 14.
3
Hintergrund: sunnyfrog/iStock/Thinsktock
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
„Der Lover aus
dem Internet“
Einakter (Dauer: 1 h)
Theaternachmittag am Sonntag, 17. Januar 2016 in der
Sport-und Kulturhalle Epfenbach
Hallenöffnung: 14:00 Uhr
Beginn: 15:00 Uhr
Eintritt: 3€
4
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Bereitschaftsdienst
Rettungsdienst 112
Allgemeiner Notfalldienst
bundesweite Rufnummer 116 117
GRN-Klinik Sinsheim, Alte Waibstadter Straße 2, 74889 Sinsheim
Mo., Di., Do., 19.00 - Folgetag 7.00 Uhr, Mi., 13.00 - Do., 7.00 Uhr,
Fr., 19.00 bis Mo., 7.00 Uhr durchgehend
Feiertage von 19.00 Uhr des Vortages bis 7.00 Uhr des Folgetages
Zahnärztlicher Notfalldienst Bereich Sinsheim
Samstags, sonntags und feiertags in der Zeit von 10.00 bis
12.00 Uhr. Der diensthabende Zahnarzt ist über die Rufnummer
0621/38000821 zu erfragen. In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefonisch erreichbar.
Kinderärztlicher Notfalldienst Heidelberg/Rhein-NeckarKreis, Tel. 0180 6622122
Notfallpraxis am Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer
Feld 430, 69120 Heidelberg
Öffnungszeiten: Mittwoch und Freitag von 16 bis 22 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag: von 9 bis 22 Uhr
An den anderen Wochentagen und in den Nachtstunden übernehmen Kinderärzte des Universitätsklinikums Heidelberg den Dienst.
Augenärztlicher Notfalldienst Heidelberg,
Tel. 0180 6062211
Alte Eppelheimer Str. 35, 69115 Heidelberg
Samstag, Sonntag und Feiertag 9 - 18 Uhr
Apotheken
Freitag, 08.01.,
Schloss-Apotheke Eschelbronn, Industriestr. 7,
Tel. 06226/95130
Samstag, 09.01.,
Schlossgarten-Apotheke Angelbachtal (Michelfeld), Wilhelmstr. 2,
Tel. 07265/911353
Elster-Apotheke Aglasterhausen, Mosbacher Str. 13,
Tel. 06262-92080
Sonntag, 10.01.,
Stadt-Apotheke Neckarbischofsheim, von-Hindenburg-Str. 1,
Tel. 07263/6322
Montag, 11.01.,
Stadt-Apotheke Sinsheim, Hauptstr. 53-55,
Tel. 07261/4360
Dienstag, 12.01.,
Steinsberg-Apotheke Weiler, Rohräckerstr. 2,
Tel. 07261/8547
Mittwoch, 13.01.,
Ansbach-Apotheke Steinsfurt, Steinsfurter Str. 57,
Tel. 07261/64790
Wildpark-Apotheke Schwarzach, Hauptstr. 54,
Tel. 06262-2812
Donnerstag, 14.01.,
Bahnhof-Apotheke Sinsheim, Friedrichstr. 16,
Tel. 07261/4488
Sozialstation
des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt
Telefon 07263/96330, Rufbereitschaft Tel. 0171/3338819
Häuslicher Alten- und Krankenpflegedienst:
Tel. 0173/2752038 – in Notfällen rund um die Uhr erreichbar.
Zweckverband
Wasserversorgung Mühlbach
Jahresabschluss 2014
des Zweckverbandes Wasserversorgunggruppe Mühlbach
Bekanntgabe des Beschlusses der Verbandsversammlung vom
24.11.2015 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2014 sowie des Jahresberichtes und der Entlastungen:
Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2014 gemäß § 5 der Verbandssatzung in der
Fassung vom 13.12.2006 in Verbindung mit den §§ 19 und 20
des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, § 15 Abs. 2 des
Eigenbetriebsgesetzes und der §§ 11 und 14 der Durchführungsverordnung wie folgt fest:
1
Feststellung des Jahresabschlusses
1.1
Bilanzsumme
27.993.387,79 €
1.1.1 davon entfallen auf Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
23.439.981,50 €
- das Umlaufvermögen
4.551.888,60 €
- aktive Rechnungsabgrenzungsposten
1.517,69 €
1.1.2 davon entfallen auf Passivseite auf
- Einlage Verbandsgemeinden
312.495,98 €
- allgemeine Rücklage
1.325.518,42 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse
851.136,73 €
- die Rückstellungen
98.308,30 €
- die Verbindlichkeiten
24.830.737,26 €
1.2
Jahresgewinn
103.120,01 €
1.2.1 Summe der Erträge
6.255.713,86 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen
6.152.593,85 €
2
Behandlung des Jahresergebnisses
2.1
Der Jahresgewinn in Höhe von
103.120,01 €
erhöht den Gewinnvortrag von
472.071,09 €
auf einen Gewinnvortrag in Höhe von
575.191,10 €
Vom Jahresbericht der Geschäftsleitung wird zustimmend Kenntnis genommen. Alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Der Verbandsvorsitzende, der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung werden entlastet.
Der Jahresabschluss 2014 und der Jahresbericht 2014
werden in der Zeit vom 08. Januar 2016 bis 22. Januar 2016
in der Betriebszentrale des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach in Bad Rappenau, Hinter
dem Schloss 10, während der Öffnungszeiten öffentlich
ausgelegt.
Bitte beachten Sie die Satzung auf den Seiten 5-13.
Impressum
Herausgeber:
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen, Waibstadt und Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt.
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt: die Bürgermeister und der Verbandsvorsitzende
Für den übrigen Inhalt: K. Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot
Verlag und Druck: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, 68789 St. Leon-Rot,
Opelstraße 29, Telefon 06227/873-0.
Fax: 06227/873-190, -194, Internet: www.nussbaum-slr.de.
Anzeigenannahme: K. Nussbaum Vertriebs GmbH im Auftrag der Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, OpeIstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227/5449-0,
Fax 06227/5449-1190, Internet: www.knvertrieb.de.
Zuständig für die Zustellung: Fa. G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot,
Telefon 06227/35828-30,
E-Mail: [email protected]. Internet: www.gsvertrieb.de.
Kündigung des Abonnements nur zum Halbjahresende möglich.
Die Auflage des Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
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Fragen zur Zustellung
Ihres Mitteilungsblattes:
06227 / 35 828-30
www.nussbaum-lesen.de
AZ.: 815.110
-1-
(4) Der Zweckverband kann im Falle der Absätze 2 und 3 den Anschluss und die Benutzung
gestatten, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb
zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen Sicherheit zu leisten.
(3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt
werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen
technischen oder betrieblichen Gründen des Zweckverbandes erhebliche Schwierigkeiten bereitet
oder besondere Maßnahmen erfordert.
(2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine
Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen,
dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung
geändert wird.
(1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Zweckverbandes liegenden Grundstücks ist berechtigt, den
Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit
Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen.
§3
Anschluss- und Benutzungsrecht
(2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf
dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich
Wasser entnimmt.
(1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer,
Wohnungserbbauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte
gleichstehen.
§2
Anschlussnehmer, Wasserabnehmer
(2) Der Zweckverband kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen
lassen.
(1) Der Zweckverband betreibt die Wasserversorgung als eine öffentliche Einrichtung zur Lieferung
von Trinkwasser. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt der Zweckverband.
§1
Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung
I. Allgemeine Bestimmungen
Auf Grund des § 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit den §§ 4
und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20
und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am
24. November 2015 folgende Satzung beschlossen:
des Zweckverbandes "Wasserversorgungsgruppe Mühlbach", Bad Rappenau
vom 24. November 2015
über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die
Versorgung der Grundstücke mit Wasser
(Wasserversorgungssatzung - WVS)
SATZUNG
Zweckverband "Wasserversorgungsgruppe Mühlbach"
Sitz Bad Rappenau
Landkreis Heilbronn
-2-
1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung
erforderlich oder sonst nach dieser Satzung vorbehalten sind,
(1) Der Zweckverband ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur
Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht,
§7
Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei
Versorgungsunterbrechungen
(2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über
die vorgenannten Verpflichtungen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen
Vorkehrungen zu treffen.
(1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der
Technik für Trinkwasser entsprechen. Der Zweckverband ist verpflichtet, das Wasser unter dem
Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden
Versorgungsgebiet erforderlich ist. Er ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des
Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten
Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder
technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserabnehmers
möglichst zu berücksichtigen.
§6
Art der Versorgung
(5) Der Wasserabnehmer hat dem Zweckverband vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage
Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner
Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversorgungsanlage möglich sind.
(4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim
Zweckverband einzureichen.
(3) Der Zweckverband räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihm
wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Möglichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm
gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken.
(2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die
Benutzung ihm aus besonderen Gründen, auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des
Gemeinwohls, nicht zugemutet werden kann.
(1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, haben
die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen
hiervon ist die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbewässerung.
§5
Benutzungszwang
(2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn
der Anschluss ihm aus besonderen Gründen, auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des
Gemeinwohls, nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der
Gründe schriftlich beim Zweckverband einzureichen.
(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese
Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine
öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzen oder ihren unmittelbaren
Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem
Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude
anzuschließen.
§4
Anschlusszwang
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
5
-3-
(2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne
damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen.
(1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies dem
Zweckverband mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der
Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der
Anschlussnehmer dem Zweckverband für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung
ergebenden Verpflichtungen.
§9
Unterbrechung des Wasserbezugs
(6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die
Wasserabnehmer werden aufgefordert, wassersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies,
insbesondere wegen der benötigten Wassermenge, mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt
zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist.
(5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über
ihre Anlegung, Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit dem Zweckverband zu
treffen.
(4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen, sondern zu anderen
vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre des
Zweckverbandes mit Wasserzählern zu benutzen.
(3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist beim Zweckverband vor Beginn der
Bauarbeiten zu beantragen. Entsprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden
Zwecken.
(2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund
sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Der
Zweckverband kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschränken, soweit dies zur
Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist.
(1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich
berechtigter Personen zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit
schriftlicher Zustimmung des Zweckverbandes zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem
Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe
entgegenstehen.
§8
Verwendung des Wassers, sorgsamer Umgang
-4-
Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Zweckverbandes, im
Rahmen des § 44 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung,
den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies
für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach
dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtung (Wasserzähler)
oder zur Ermittlung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist.
§ 12
Zutrittsrecht
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für
Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und
Verkehrsflächen bestimmt sind.
(4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der
Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen des Zweckverbandes noch fünf Jahre
unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann.
(3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der
bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat der
Zweckverband zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des
Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen.
(2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der
beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks zu benachrichtigen.
(1) Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen
einschließlich Zubehör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen
Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich
zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung angeschlossen
sind, die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung
genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft
ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Anschlussnehmer mehr als
notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde.
§ 11
Grundstücksbenutzung
(3) Der Zweckverband hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für
ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und
Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat.
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld
trotz Mahnung, ist der Zweckverband berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung
einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung
außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht,
dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Zweckverband kann mit der
Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen.
3. zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf
Einrichtungen des Zweckverbandes oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des
Trinkwassers ausgeschlossen sind.
1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und der Zweckverband dies nicht zu
vertreten hat oder
2. die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde.
2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der
Messeinrichtungen zu verhindern oder
1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren,
(1) Der Zweckverband ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer
den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um
§ 10
Einstellung der Versorgung
(3) Der Zweckverband hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten
Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur
Unterrichtung entfällt, wenn sie
(2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger
Arbeiten erforderlich ist. Der Zweckverband hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit
unverzüglich zu beheben.
2. soweit und solange der Zweckverband an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige
Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.
6
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
-5-
1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung und Veränderung der notwendigen
Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstückanschluss), der
in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs. 2).
(1) Der Anschlussnehmer hat dem Zweckverband zu erstatten:
§ 15
Kostenerstattung
(5) Hausanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein; sie sind
vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die
sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den
Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses,
insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen sind dem
Zweckverband unverzüglich mitzuteilen.
(4) Der Zweckverband kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige
oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse
für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden.
(3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des
Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Zweckverband
bestimmt. Der Zweckverband stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks
notwendigen Hausanschlüsse bereit.
(2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum des Zweckverbandes.
Soweit sie in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie
Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlage.
(1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des
Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der
Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich vom Zweckverband hergestellt,
unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.
§ 14
Haus- und Grundstücksanschlüsse
5. Im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung zur Übernahme der mit dem Bau und Betrieb
zusammenhängenden Mehrkosten.
4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungs- oder Regenwassernutzungsanlage;
3. Eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z.B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf
dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten
Wasserbedarfs;
2. Der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet
oder geändert werden soll;
1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers
(Wasserverbrauchsanlage);
Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses
ist vom Anschlussnehmer, unter Benutzung eines beim Zweckverband erhältlichen Vordrucks, für
jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen,
soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst ergeben:
§ 13
Anschlussantrag
II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers,
Messeinrichtungen
-6-
(4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer
Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Zweckverbandes oder Dritter
oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind.
(3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso
können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss
genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür erforderliche
Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben des Zweckverbandes zu veranlassen.
(2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher
oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche
Veränderungen dürfen nur durch den Zweckverband oder ein vom Zweckverband zugelassenes
Installationsunternehmen erfolgen. Der Zweckverband ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten
zu überwachen.
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter
dem Hausanschluss - mit der Ausnahme der Messeinrichtungen des Zweckverbandes - ist der
Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet
oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.
§ 17
Anlage des Anschlussnehmers
(3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind
dem Zweckverband vom Anschlussnehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen.
(2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den
Bestimmungen der DIN 1988 und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Zweckverbandes,
und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die
Anschlussleitung auf sein Verlangen vom Zweckverband zu übernehmen. Dies gilt nicht für
Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB).
(1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu
erneuern. Die insoweit anfallenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen.
§ 16
Private Anschlussleitungen
(4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der
Anschlussleitung, die ausschließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der
Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile
der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw.
Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig.
(3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im
Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird zwei Wochen nach
Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig.
(2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ.
Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der
Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unberücksichtigt
gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und
Beseitigung dieser Teilstrecke trägt der Zweckverband.
Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten
Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen.
3. Die Kosten für die Beseitigung von Hausanschlüssen.
2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung und Veränderung der weiteren,
vorläufigen und vorübergehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4).
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
7
Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der
Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen
und Störungen dieser Einrichtungen dem Zweckverband unverzüglich mitzuteilen. Er ist
verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu
schützen.
-7-
(4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet.
Alle den Zwischenzähler betreffenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Der Zweckverband ist
nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Wasserzinsabrechnung
zugrunde zu legen.
(3)
(2) Der Zweckverband hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten
Wassermenge gewährleistet ist. Er bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der
Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwachung, Unterhaltung und
Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe des Zweckverbandes. Er hat den Anschlussnehmer
anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Er ist verpflichtet, auf Verlangen des
Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu verlegen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer
einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen.
(1) Der Zweckverband stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler)
fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen
kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der
Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.
§ 21
Messung
Der Zweckverband ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und
andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der
sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des
Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den allgemein anerkannten Regeln der
Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der
vorherigen Zustimmung des Zweckverbandes abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur
verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde.
§ 20
Technische Anschlussbedingungen
(3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an
das Verteilungsnetz übernimmt der Zweckverband keine Haftung für die Mängelfreiheit der
Anlage. Dies gilt nicht, wenn er bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für
Leib und Leben darstellen.
(2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten
lassen, so ist der Zweckverband berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern;
bei Gefahr für Leib und Leben ist er dazu verpflichtet.
(1) Der Zweckverband ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer
Inbetriebsetzung zu überprüfen. Er hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel
aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen.
§ 19
Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers
Zweckverbandes vom Anschlussnehmer
vom Zweckverband hierfür übermittelten
an den Zweckverband zurückzusenden.
die Internetseite des Zweckverbandes
-8-
Der Zweckverband erhebt zur teilweisen Deckung seines Aufwands für die Anschaffung, Herstellung
und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag.
§ 25
Erhebungsgrundsatz
III. Wasserversorgungsbeitrag
(3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn
sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne
Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist.
(2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und
jederzeit zugänglich zu halten.
Ist die Anschlussleitung vor der Grundstücksgrenze unverhältnismäßig lang (siehe Nr. 2), kann der
Zweckverband
auch
verlangen,
dass
ein
geeigneter Wasserzählerschacht
oder
Wasserzählerschrank an der Grenze zur öffentlichen Straße mit der Versorgungsleitung
angebracht wird.
3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist.
2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind
oder nur unter besonderen Erschwernissen verlegt werden können, oder
1. das Grundstück unbebaut ist oder
(1) Der Zweckverband kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner
Wasserzählerschacht
oder
Wahl
an
der
Grundstücksgrenze
einen
geeigneten
Wasserzählerschrank anbringt, wenn
§ 24
Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze
(2) Geht der ausgefüllte Vordruck nicht innerhalb einer vom Zweckverband gesetzten, angemessenen
Frist bei diesem ein, darf er den Verbrauch, auf Grundlage der letzten Ablesung, schätzen; die
tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 12 bleibt davon unberührt.
(1) Die Messeinrichtungen sind nach Aufforderung des
selbst abzulesen. Die Ableseergebnisse sind in den
Vordruck einzutragen. Der ausgefüllte Vordruck ist
Alternativ kann der Zählerstand elektronisch über
übermittelt werden.
§ 23
Ablesung
(2) Die Kosten der Prüfung fallen dem Zweckverband zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen
Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Wasserabnehmer.
(1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine
Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes
verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht beim Zweckverband, so hat
er diesen vor Antragstellung zu benachrichtigen.
(1) Der Zweckverband oder dessen Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das
Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb.
(2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist beim Zweckverband über das Installationsunternehmen zu
beantragen.
§ 22
Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 18
Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers
8
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
des
Beitrags-
bzw.
-9-
(2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt.
2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB nicht besteht oder
die erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer
Tiefe von 50 m von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die
bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen
tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere
Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird.
Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage
herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung
zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen.
1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der
zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist;
(1) Als Grundstücksfläche gilt
§ 29
Grundstücksfläche
Maßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch
Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30); das Ergebnis wird auf
eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl
aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl
abgerundet werden.
§ 28
Beitragsmaßstab
(3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer
Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig.
(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des
Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungsund Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem
Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe
Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist.
§ 27
Beitragsschuldner
(2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so
unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt
sind.
1,75
2,00.
5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit
- 10 -
1. [3,0] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR),
allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere
Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und
(1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der
Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe der baulichen Anlagen in
Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte
Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch
§ 33
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,
für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt
(2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse
genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die
Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf
eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl
aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl
abgerundet werden.
(1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als
Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl
gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und
Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.
§ 32
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,
für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt
Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist
im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse i.
S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlichen
Geschosszahlen zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend.
§ 31
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,
für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt
(2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung
zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein
Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt auch für Gemeinbedarfs- oder
Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder
nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind
(z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Bei Grundstücken für die eine
Nutzung als Golffläche zulässig ist, beträgt der Nutzungsfaktor 0,07. Die §§ 31 bis 34 finden keine
Anwendung.
1,50
4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit
1,25
2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit
3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit
1,00
(1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor
vervielfacht, der im Einzelnen beträgt:
(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung
festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene
Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der
Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten
baulichen Entwicklung der Gemeinde/Stadt zur Bebauung anstehen.
1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit
§ 30
Nutzungsfaktor
§ 26
Gegenstand der Beitragspflicht
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
9
(3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i. S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37)
geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher
Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend.
(4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die
Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt
durch [3,5], mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird
auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl
aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl
abgerundet werden.
2. [4,0] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK),
Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten
Gebiete;
das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die
nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die
vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.
2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse
zugelassen wird;
das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die
nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die
vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.
- 11 -
2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der
genehmigten Geschosse.
1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse,
(2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend:
2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der
näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse.
1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse,
(1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der
Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend:
§ 34
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die
keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 besteht
(6) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der
Vollgeschosse, eine Baumassenzahl oder eine First- bzw. Traufhöhe, sondern setzt er die Höhe
baulicher Anlagen in Gestalt der Geschosshöhe über Normalnull fest, so ist die zulässige Höhe
aus der Differenz der Geschosshöhe über Normalnull zum unteren Bezugspunkt (z.B.
Erdgeschossfußbodenhöhe) in eine Geschosszahl entsprechend der Absätze 1 bis 3
umzurechnen.
(5) Weist der Bebauungsplan sowohl eine berg- als auch eine talseitige Höhe der baulichen Anlage
aus, so ist die bergseitige Höhe gemäß Abs. 1 bis 4 in eine Geschosszahl umzurechnen.
(4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl sowohl die
zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die
Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen.
an
die
öffentliche
- 12 -
5. in den Fällen des § 35 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch
eingetragen ist.
3. in den Fällen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem
Inkrafttreten des Bebauungsplans oder einer Satzung i.S. von § 34 abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3
BauGB.
4. in den Fällen des § 35 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstückes im Grundbuch
eingetragen ist.
2. in den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung.
1. in den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück
Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann.
(1) Die Beitragsschuld entsteht:
§ 37
Entstehung der Beitragsschuld
Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche (§ 28) 3,83 Euro.
§ 36
Beitragssatz
(2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung
und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere
Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen.
4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits
entstanden ist, neu gebildet werden.
3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld
bisher nicht entstanden ist;
1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl
der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein
zugelassen wird;
2. [3,5] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK),
Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten
Gebiete;
(3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen
genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen.
(1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist
oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge
erhoben,
1. [2,7] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR),
allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere
Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und
§ 35
Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
(2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der
Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt
der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der
Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen
Anlage geteilt durch
10
- 13 -
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
(1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des
Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden
Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über.
§ 41
Gebührenschuldner
(2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben.
(1) Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grundund Verbrauchsgebühren.
§ 40
Erhebungsgrundsatz
IV. Benutzungsgebühren
(3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
(2) Der Beitrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden
Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung.
(1) Der Zweckverband kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem
Beitragsschuldner die Ablösung des Wasserversorgungsbeitrages vereinbaren.
§ 39
Ablösung
Der Wasserversorgungsbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
§ 38
Fälligkeit
(3) Mittelbare Anschlüsse (z.B. über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren
Anschluss an öffentliche Wasserversorgungsanlagen gleich.
(2) Für Grundstücke, die schon vor dem 01.04.1964 an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die
Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung.
6. in den Fällen des § 35 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine
Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG,
insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34
Abs. 4 Satz 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen
Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen, jedoch frühestens mit der Anzeige einer
Nutzungsänderung gem. § 49 Abs. 3.
Zählerbezeichnung (neu)
nach Dimension
DN 20
DN 25
DN 40
DN 50
DN 50 (V)
DN 80 (V)
DN 100 (V)
DN 150 (V)
5,42 Euro
13,02 Euro
21,69 Euro
32,54 Euro
130,15 Euro
216,92 Euro
260,31 Euro
433,84 Euro
Grundgebühr/Monat
Zählerbezeichnung (neu)
nach Dimension
DN 15
DN 20
DN 25
DN 40
DN 50
1,90 Euro
2,10 Euro
2,20 Euro
2,60 Euro
10,70 Euro
Grundgebühr/Monat
- 14 -
(2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung
zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehen geblieben, so
schätzt der Zweckverband den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abgabenordnung.
(1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage,
wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offen stehende Zapfstellen oder Rohrbrüche
hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist.
§ 44
Gemessene Wassermenge
Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die
Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,46 Euro.
§ 43
Verbrauchsgebühren
Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals
eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.
Zählerbezeichnung (alt)
nach Nenndurchfluss
Qn 1,5
Qn 2,5
Qn 6
Qn 10
Qn 15
(5) Werden auf Grund der Abwassersatzung der jeweiligen Mitgliedsgemeinde Zwischenzähler zur
Abwasserabsetzung bzw. Abwasserfestsetzung durch den Zweckverband eingebaut, so wird für
diese Zwischenzähler eine Zählergebühr, gestaffelt nach Zählergröße, erhoben. Sie beträgt:
(4) Bei Zählerstandrohren oder sonstigen beweglichen Wasserzählern werden als Grundgebühr eine
Mietgebühr von 0,60 Euro/Tag und eine pauschale Grundgebühr von 26,00 Euro je Abrechnung
erhoben. Die Abrechnung erfolgt nach Rückgabe des Zählerstandrohres bzw. des beweglichen
Wasserzählers.
(3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger
Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als
einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet auf volle Monate)
keine Grundgebühr berechnet.
(2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals
eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.
Zählerbezeichnung (alt)
nach Nenndurchfluss
Qn 2,5
Qn 6
Qn 10
Qn 15
DN 50, Qn 15 (Verbundzähler)
DN 80, Qn 40 (Verbundzähler)
DN 100, Qn 40 (Verbundzähler)
DN 150, Qn 150 (Verbundzähler)
(1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. Sie beträgt:
§ 42
Grundgebühr
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
11
(2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der
Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die
Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundgebühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des
geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt.
(3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld
für diesen Zeitraum angerechnet.
1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem
Raum 6 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger
als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbauweise werden der
Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt.
2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10
Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde
gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei.
(2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der
Anschlussnehmer.
(2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen
Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen
Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres.
- 15 -
(5) Die Gebührenschuld gemäß § 42 und § 43 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als
öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V.m. § 27 KAG).
(4) Der Wasserverbrauch zwischen dem Tag der Ablesung und dem Stichtag der Abrechnung kann
vom Zweckverband durch Hochrechnung unter Berücksichtigung des bisherigen gewöhnlichen
Wasserverbrauchs ermittelt werden.
- 16 -
(4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der
bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang
der Anzeige beim Zweckverband entfallen.
(3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer dem Zweckverband mitzuteilen, wenn die
Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und
§ 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als
Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf
ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden.
2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher
Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung
ändern, oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht.
(1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 45a entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit
Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf
des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses.
(3) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten.
1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen
Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum;
(1) Binnen eines Monates sind dem Zweckverband anzuzeigen
§ 49
Anzeigepflichten
V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung
(2) Die Vorauszahlungen gem. § 47 werden mit Ende des Kalendervierteljahres zur Zahlung fällig.
(1) Die Benutzungsgebühren sind zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur
Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 47) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die
Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als
die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des
Gebührenbescheids durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen.
§ 48
Fälligkeit
§ 46
Entstehung der Gebührenschuld
(5) Bereitstellungsgebühren werden anteilig auf die Verbrauchsgebühr (§ 43) angerechnet.
(4) Die Bereitstellungsgebühr beträgt pro Kubikmeter 0,85 Euro.
2. bei Reserveanschlüssen die der Spitzendeckung dienen, die im Durchschnitt der letzten
3 Jahre aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommene Wassermenge;
1. im Falle des Ersatzbezuges, die der privaten Wasserversorgungsanlage im
Veranlagungszeitraum entnommene Wassermenge; der Anschlussnehmer ist verpflichtet,
hierfür geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten;
(3) Bemessungsgrundlage für die Bereitstellungsgebühr ist
(2) Reserveanschlüsse dienen zur Deckung eines Spitzenbedarfs oder zum Ersatzbezug.
(1) Für das Bereitstellen von Wasser sowie für Reserveanschlüsse erhebt der Zweckverband neben
der Zähler- und Verbrauchsgebühr (§§ 42, 43) eine Bereitstellungsgebühr.
§ 45a
Bereitstellungsgebühren
(4) In den Fällen der §§ 45 und 45a entfällt die Pflicht der Vorauszahlung.
(1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner
Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des
Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes,
entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres.
(1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler
festgestellt, wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben.
(2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch:
§ 47
Vorauszahlungen
§ 45
Verbrauchsgebühr bei Bauten
12
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
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(3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15 Euro.
(2) Abs. 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes
Wasserversorgungsunternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen. Der Zweckverband
ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung
durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als
sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und seine
Kenntnis zur Geltendmachung des Schadenersatzes erforderlich ist.
§ 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handel von
Verrichtungsgehilfen anzuwenden.
3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe
Fahrlässigkeit eines vertretungsberechtigten Organs des Zweckverbandes verursacht worden
ist.
2. der Beschädigung einer Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch
durch grobe Fahrlässigkeit des Zweckverbandes oder einem seiner Bediensteten oder eines
Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist,
1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei
denn, dass der Schaden vom Zweckverband oder einem seiner Bediensteten oder einem
Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist,
(1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch
Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, haftet der Zweckverband aus dem
Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle
§ 51
Haftung bei Versorgungsstörungen
(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 49 Abs. 1 bis 3 dieser Satzung
nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.
6. entgegen § 17 Abs. 4 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen
anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Zweckverbandes
bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten.
5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer
gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält,
4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich dem
Zweckverband mitteilt,
3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Zweckverbandes
weiterleitet,
2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung
entnimmt,
1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt,
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig
§ 50
Ordnungswidrigkeiten
Oberbürgermeister Hans Heribert Blättgen
Der Verbandsvorsitzende:
Bad Rappenau, den 24. November 2015
- 18 -
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll
ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
(2) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wasserversorgungssatzung
vom 26. November 2014 (mit allen späteren Änderungen) außer Kraft.
(1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten
anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der
Abgabeschuld gegolten haben.
§ 54
Inkrafttreten
Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und
sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten
noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe.
§ 53
Umsatzsteuer
VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen
(2) Der Haftende hat den Zweckverband von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen
solcher Schäden geltend gemacht werden. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren
Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamtschuldner.
(1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer
unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden
Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entstehen. Der Anschlussnehmer
haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind.
§ 52
Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern
(6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich dem Zweckverband oder, wenn dieses
feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das
gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten
aufzuerlegen.
(5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen
seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass der Dritte aus unerlaubter Handlung keine
weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3
vorgesehen sind. Der Zweckverband weist den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des
Benutzungsverhältnisses besonders hin.
(4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten
(§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch
Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet der Zweckverband dem Dritten
gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis.
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
13
14
Freitag,LANDSCHAFTS8. Januar 2016
LEV ERHALTUNGSNummer
1
VERBAND
RHEIN-NECKAR E.V.
- Fortsetzung von Seite 2 -
LEV Rhein-Neckar e.V., Muthstraße 4, 74889 Sinsheim
Dienstgebäude:
74889 Sinsheim, Muthstraße 4
Vorsitzender:
Geschäftsführer:
Landrat Stefan Dallinger
Martin Schaarschmidt
Zimmer-Nr.:
201
Telefon-Durchwahl:
(07261) 9466 5383
Telefax-Durchwahl:
(07261) 9466 95383
E-Mail: [email protected]
Aktenzeichen:
53.00-8872.00/LEV-RNK
An alle Interessenten der Streuobst-Pädagogik
LEV - Landschaftserhaltungsverband
Rhein-Neckar e.V.
Datum:
16.12.2015
Ausbildungslehrgang zum Streuobst-Pädagogen /
Ausbildungslehrgang
zum
zur Streuobst-Pädagogin
in 2016Streuobst-Pädagogen/
zur Streuobst-Pädagogin in 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte
Damen und Herren,
der Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar
e.V. bietet 2016 zusammen
der Böblinger
Streuder Landschaftserhaltungsverband
Rhein-Neckar
e.V.mitbietet
2016
obstschule eine Ausbildung zum Streuobst-Pädagogen / zur Streuobst-Pädagogin an. Das Ausbildungsangebot
richtet Böblinger
sich an alle Streuobstund Umweltbegeisterte, dieeine
das erlernte
Wissen, vor allem
zusammen
mit der
Streuobstschule
Ausbildung
im Rahmen von Schulprojekten auf freiberuflicher Basis an Kinder weitergeben möchten. Insgesamt
zum Streuobst-Pädagogen/zur
Streuobst-Pädagogin
an.SchulungstaDas
können bis zu 25 Personen an der Ausbildung
teilnehmen. Die Ausbildung wird an zehn
gen in Heidelberg, Heiligkreuzsteinach
und Wiesenbach
Ausbildungsangebot
richtet sich
an alle stattfinden.
Streuobst- und Umweltbegeisterte,
die das
erlernte
Wissen,
vor allem
Rahmen
von
Streuobstwiesen
zählen
mit bis zu 5.000
Tier- und Pflanzenarten
zu denim
artenreichsten
Lebensräumen
in Mitteleuropa. Aufgrund vielfältiger Ursachen sind sie jedoch in den vergangenen Jahrzehnten bereits
Schulprojekten
auf
freiberuflicher
Basis
an
Kinder
weitergeben
um mehr als 75% zurückgegangen. Um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken, bildet die BöbStreuobstschulekönnen
seit einigen Jahren
Inzwischen
begeismöchten.linger
Insgesamt
bis sogenannte
zu 25 Streuobst-Pädagogen
Personen anaus.der
Ausbiltern sie im ganzen Land, vor allem an Grund- und weiterführenden Schulen, Kinder und Jugendliche für
dung teilnehmen.
Die Ausbildung
wird
zehnKulturlandschaft
Schulungstagen
das Thema Streuobst.
Hierdurch lernen diese
unserean
gefährdete
mit allen Sinnen in
kennen und
lieben und werden für den faszinierenden
Lebensraum Streuobstwiese
sensibilisiert.
Heidelberg,
Heiligkreuzsteinach
und Wiesenbach
stattfinden.
Streuobstwiesen
zählen mit
bis zu 5.000
und
Pflanzenarten
Auch im Rhein-Neckar-Kreis
sind Streuobstwiesen
in vielenTierBereichen
besonders
landschaftsprägend,
jedoch ebenfalls stark rückläufig. Deshalb zählt die Erhaltung der Streuobstwiesen, unter anderem in
zu den artenreichsten
Lebensräumen
in Mitteleuropa.
Aufgrund
Verbindung mit Umweltbildungsprojekten,
zu den Arbeitsschwerpunkten
des LandschaftserhaltungsverRhein-Neckar e.V.
Aus diesem
wurde in in
Kooperation
der Beratungsstelle fürJahrGrünanlavielfältigerband
Ursachen
sind
sie Grund
jedoch
den mit
vergangenen
gen, Obst- und Gartenbau des Rhein-Neckar-Kreises, dem Kreisverband für Obstbau, Garten und
zehnten bereits
um mehr
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zurückgegangen.
dieser
Landschaft Heidelberg
e.V., demals
BUND
Landesverband
Baden-Württemberg und Um
der Böblinger
Streuein Konzept erarbeitet, wodurch im Jahr 2016 auch Streuobst-Pädagogen in unserer Region
negativenobstschule
Entwicklung
entgegenzuwirken, bildet die Böblinger
ausgebildet werden können.
Streuobstschule seit einigen Jahren sogenannte Streuobst-PädaDie Ausbildung inklusive der Prüfung findet an zehn Veranstaltungstagen in Heiligkreuzsteinach (Mi.
gogen aus.
Inzwischen
begeistern
sie23.04.,
im ganzen
vor
allem(Di.
17.02.,
Do. 18.02., Sa. 26.11.),
Wiesenbach (Sa.
Mi. 12.10., Do.Land,
13.10.) und
Heidelberg
Mi. 22.06.,
Mi. 13.07., Do. 14.07.) statt.
an Grund-21.06.,
und
weiterführenden
Schulen, Kinder und Jugendliche
für das Thema Streuobst. Hierdurch lernen diese unsere gefährdete Kulturlandschaft mit allen Sinnen kennen und lieben und werden
für den faszinierenden Lebensraum Streuobstwiese sensibilisiert.
Auch im Rhein-Neckar-Kreis sind Streuobstwiesen in vielen Bereichen besonders landschaftsprägend, jedoch ebenfalls stark rückläufig. Deshalb zählt die Erhaltung der Streuobstwiesen, unter
anderem in Verbindung mit Umweltbildungsprojekten, zu den
Arbeitsschwerpunkten
des
Landschaftserhaltungsverbands
Rhein-Neckar e.V. Aus diesem Grund wurde in Kooperation mit
der Beratungsstelle für Grünanlagen, Obst- und Gartenbau des
Rhein-Neckar-Kreises, dem Kreisverband für Obstbau, Garten und
Landschaft Heidelberg e.V., dem BUND Landesverband BadenWürttemberg und der Böblinger Streuobstschule ein Konzept
erarbeitet, wodurch im Jahr 2016 auch Streuobst-Pädagogen in
unserer Region ausgebildet werden können.
Die Ausbildung inklusive der Prüfung findet an zehn Veranstaltungstagen in Heiligkreuzsteinach (Mi. 17.02., Do. 18.02., Sa.
26.11.), Wiesenbach (Sa. 23.04., Mi. 12.10., Do. 13.10.) und
Heidelberg (Di. 21.06., Mi. 22.06., Mi. 13.07., Do. 14.07.) statt.
Postanschrift:
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon-Zentrale:
(07261) 9466-5300
Telefax-Zentrale:
(07261) 9466-5315
Bankverbindung: Sparkasse Kraichgau
Kto-Nr. 70 78 464 (BLZ 663 500 36)
IBAN: DE88 6635 0036 0007 0784 64
BIC: BRUSDE66XXX
− Vögel der Streuobstwiesen / Nisthilfen, Sitzstangen
− Ernte und Verwertung von Streuobst
− Backen im Backhaus
− Fledermäuse / höhere Tiere der Streuobstwiese
− Honigbienen, Imkerei
− Lebensraum Wiese: Typen, Blumen, essbare Kräuter, Bestimmungsübungen
− Grüngutverwendung, Sensenmähen, Dengeln, Heuernte
− Insekten / Nützlinge / Befruchtung
− Naturpädagogik
Die Ausbildung
ist auf 25 Teilnehmer begrenzt. Übersteigt die Anzahl
− Exkursionsdidaktik
− Projekte mit Grundschülern
der Bewerbungen
die Anzahl der verfügbaren Plätze, so werden
diese im Auswahlverfahren vergeben. Die Mindestteilnehmerzahl
Nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen und praktischen Prüfung können die
liegtPädagogen
bei 15 Personen.
Die Basis
Teilnahmegebühren
belaufen
sich
auf
auf selbständiger
vor allem an Schulen
ganzjährige
Streuobstprojekte,
250einzelne
€ proAktionen,
Person.anbieten.
Hinzukommen
noch
Kosten für die des
benötigte
Speziell in den
43 Mitgliedskommunen
Landschaftserhaltun
des sollen abin2017
verstärkt
zum Einsatz kommen. Hierbei wird der La
Fachliteratur
Höhe
von Streuobst-Pädagogen
etwa 250 €.
erhaltungsverband sowohl die interessierten Schulen in finanzieller Hinsicht, als auch die
Voraussetzungen
für
die
Teilnahme
an
der Ausbildung:
Pädagogen mit Rat und Tat entsprechend unterstützen.
- Abgabe eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Ausbildung
ist auf 25 Teilnehmer
begrenzt. Übersteigt
die Anzahl
der Bewerbungen die A
- EsDiewird
die Bereitschaft
vorausgesetzt,
das bei dieser
Ausbildung
verfügbaren
Plätze,imsoRahmen
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bei 15 Personen. Die Teilnahmegebühren belaufen sich auf 250 € pro Person. Hinzu kom
Jugendliche,
vor
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den
Mitgliedskommunen
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Kosten für die benötigte Fachliteratur in Höhe von etwa 250 €.
Landschaftserhaltungsverbandes, weiterzugeben.
Voraussetzungen fürfür
die die
Teilnahme
an der Ausbildung:
Voraussetzungen
Teilnahme
an der Prüfung:
− Abgabe eines
erweiterten
Führungszeugnisses
Teilnahme
- Regelmäßige
ampolizeilichen
Unterricht
(max. ein entschuldigter
− Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, das bei dieser Ausbildung erlernte Wissen im
Fehltag
ist
zulässig)
von Schulprojekten an Schüler sowie Jugendliche, vor allem auch in den Mitgliedsk
Weiterführende
Informationen zur Ausbildung
finden Sie unter
des Landschaftserhaltungsverbandes,
weiterzugeben.
www.streuobst-paedagogen.de,
Stichwort
„Pädagogen“.
Voraussetzungen
für die
Teilnahme
der Prüfung:
Dort
sind in Kürze
auch
der an
entsprechende
Ausbildungsplan
−
Regelmäßige
Teilnahme
am
Unterricht
(max.
ein
entschuldigter
ist zulässig)
sowie das Anmeldeformular zu finden. Bitte senden SieFehltag
dieses
beiWeiterführende
Interesse ausgefüllt
zum 03. finden
Februar
2016
an den
Informationenbis
zur Ausbildung
Sie unter
www.streuobst-paedagogen.
Landschaftserhaltungsverband
e.V., Muthstraße
wort „Pädagogen“. Dort sind in KürzeRhein-Neckar
auch der entsprechende
Ausbildungsplan4,sowie das An
mularSinsheim
zu finden. Bitte
Sie dieses
bei Interesse ausgefüllt bis zum 03. Februar 201
74889
odersenden
per E-Mail
an [email protected].
Rhein-Neckar
4, 74889 Sinsheim oder per
FürLandschaftserhaltungsverband
Fragen zur Ausbildung stehen
Ihnene.V.,
HerrMuthstraße
Martin Schaarschmidt
[email protected].
vom Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V. (telefonisch
ab Für
11.01.2016
07261
- 9466
oderSchaarschmidt
per E-Mail: vom Landschaftserha
Fragen zur unter
Ausbildung
stehen
Ihnen 5383
Herr Martin
band Rhein-Neckar e.V. (telefonisch ab 11.01.2016 unter 07261
5383 oder p
[email protected])
und - 9466
Frau
[email protected])
und Frau Beate
Holderied
von der Böblin
Beate
Holderied von der Böblinger Streuobstschule
(Tel.
07157obstschule (Tel. 07157-5272798, E-Mail: [email protected]) gerne zur Verfü
5272798,
E-Mail: [email protected]) gerne zur
Verfügung.
freundlichen Grüßen
MitMit
freundlichen
Grüßen
ÖPNV-Haltestelle:
Hauptbahnhof Sinsheim
Im Rahmen der insgesamt 72 Unterrichtseinheiten werden
folgende Themen behandelt:
- Tierspuren im Schnee / Spuren erzählen Geschichten
- Schnitt von Obstbäumen und Pflege von Streuobstbeständen
- Streuobst und Ernährung
- Obstarten und Obstsorten
- Geschichte der Streuobstwiesen
- Vögel der Streuobstwiesen / Nisthilfen, Sitzstangen
- Ernte und Verwertung von Streuobst
- Backen im Backhaus
- Fledermäuse / höhere Tiere der Streuobstwiese
- Honigbienen, Imkerei
ebensraum Wiese: Typen, Blumen, essbare Kräuter,
-L
Bestimmungsübungen
- Grüngutverwendung, Sensenmähen, Dengeln, Heuernte
- Insekten / Nützlinge / Befruchtung
- Naturpädagogik
- Exkursionsdidaktik
- Projekte mit Grundschülern
Nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen und praktischen
Prüfung können die Streuobst-Pädagogen auf selbständiger Basis
vor allem an Schulen ganzjährige Streuobstprojekte, aber auch
einzelne Aktionen, anbieten. Speziell in den 43 Mitgliedskommunen
des Landschaftserhaltungsverbandes sollen ab 2017 verstärkt
Streuobst-Pädagogen zum Einsatz kommen. Hierbei wird der
Landschaftserhaltungsverband sowohl die interessierten Schulen
in finanzieller Hinsicht, als auch die Streuobst-Pädagogen mit Rat
und Tat entsprechend unterstützen.
Martin Schaarschmidt
Geschäftsführer LEV Rhein-Neckar e.V.
Anlage: Anmeldeformular für die Streuobst-Pädagogenausbildung im Rhein-Neckar-Kreis
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Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Rhein-Neckar-Kreis
„Kultur im Kreis“
Rhein-Neckar-Kreis präsentiert Kulturprogramm 2016
Die Kulturfreunde in der Region dürfen sich auch im Jahr 2016
wieder auf viele Höhepunkte freuen. „Vor uns liegt ein Kulturjahr,
das mit einem facettenreichen und niveauvollen Programm sowie
zahlreichen hochkarätigen Künstlerinnen und Künstlern aufwartet“,
freut sich Landrat Stefan Dallinger. Neben den Klassikern wie den
Dilsberger Kammermusiktagen und den Sunnisheimer Klaviertagen erfährt das Ausstellungsprojekt „Atelier und Künstler“ im kommenden Jahr eine Neuauflage: 15 Künstlerinnen und Künstler aus
der Metropolregion werden an insgesamt vier Ausstellungsorten
im Rhein-Neckar-Kreis präsentiert. Als neuen Höhepunkt dieser
Reihe findet sich außerdem die „Kunst am Grünen Hang“ vor der
historischen Kulisse der Feste Dilsberg. Das Ausstellungsprojekt,
das sich aus der Idee eines Skulpturengartens entwickelt hat, wird
ab 10. April im Außenbereich des Geländes zu sehen sein.
Das Jahresprogramm „Kultur im Kreis 2016“ wurde gemeinsam
vom Rhein-Neckar-Kreis und der Kulturstiftung Rhein-NeckarKreis e.V. zusammengestellt, die am 29. November ihren 20.
Geburtstag feiern konnte. Damit verbunden war ein Wechsel in
der Geschäftsführung: Alt-Landrat Dr. Jürgen Schütz übergab den
Vorsitz an seinen Nachfolger Landrat Stefan Dallinger; Geschäftsführer Paul Schäfer reichte den Stab an Hans Werner weiter, der
nun die Kulturarbeit in und für die Region in bewährter Weise
weiterführt.
Die Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e.V. wurde 1995 als gemeinnütziger Verein gegründet, um junge Künstlerinnen und Künstler
aus aller Welt in vielfältiger Weise zu unterstützen. Sie betreibt
das Kommandantenhaus auf dem Dilsberg als Kulturzentrum und
bespielt die Stiftskirche Sunnisheim in Sinsheim regelmäßig mit
Veranstaltungen im Rahmen des jährlichen Kulturprogramms.
Das Kulturprogramm 2016 ist auf der Homepage des Rhein-NeckarKreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/kultur<http://www.rheinneckar-kreis.de/kultur> veröffentlicht.
Kulturprogramm 2016<http://www.rhein-neckar-kreis.de/site/RheinNeckar-Kreis/get/documents_E1017063745/rhein-neckar-kreis/
Daten/Infomaterial/Kulturprogramm_2016.pdf>
Printexemplare sind ab sofort über das Landratsamt Rhein-NeckarKreis, Amt für Schulen, Kultur und Sport, Kurfürsten-Anlage 38 –
40, 69115 Heidelberg, E-Mail: kulturstiftung@rhein-neckar-kreis.
de<mailto:[email protected]> zu beziehen.
Gefahren bei der Holzernte
Kreisforstamt bittet Spaziergänger Sperrungen und Hinweise zu beachten
Man hört es krachen, mit einem dumpfen Knall schlägt die
Buche auf den Boden auf und reißt weitere Äste mit sich. Allein
vom Zuschauen kann man erahnen, dass diese Arbeit für die
Waldarbeiter nicht ganz ungefährlich ist. In Angelbachtal und
der Umgebung läuft die Holzernte dieses Jahr wieder in vollem
Gange. Obwohl das Gebiet vor Beginn der Holzernte großräumig
abgesperrt wird und zahlreiche Hinweis- und Warnschilder Jogger und Spaziergänger im Wald davon abhalten sollen dennoch
weiterzugehen, kommt es doch öfters vor, dass die Warnungen
in den Wind geschlagen werden. „Nur weil der Spaziergänger
keine Motorsägen hört und davon ausgeht, dass gerade nicht
gearbeitet wird, heißt das nicht, dass die Gefahr nicht vorhanden
ist“, so Forstbetriebsleiter Philipp Schweigler. Gerade bei steileren
Hängen und geneigtem Baumbestand sei die Gefahr des Dominoeffekts, dass beim Fällen ein Baum einen anderen mit zu Boden
reiße, immer vorhanden. Auch könnten in der näheren Umgebung
im Bereich der Baumkrone halb abgerissene Äste erst sehr viel
später abreißen und zu Boden fallen, eine Gefahr, die sich nicht
einschätzen lässt. „Es hat immer einen triftigen Grund, warum
wir das Gelände absperren“, so Schweigler. Laien unterschätzen
die Gefahr und vor allem die Kräfte, die bei der Holzernte entstehen können. „Ein Baumstamm, der zwei Tonnen wiegt, kann
bis zu acht Tonnen Zugkraft beim Fallen entwickeln“, erklärt mir
der Forstbetriebsleiter. Durch die Hebelwirkung in solcher Höhe
kann das ungeahnte Auswirkungen auf die umstehenden Bäume
haben. Es kommt schon mal vor, dass ein danebenstehender
Baum mitentwurzelt wird.
Gerade für Jogger, die oft mit Musik unterwegs sind, kann
das Ignorieren der Warnhinweise Lebensgefahr bedeuten. Sie
bekommen nicht mit, was sich in ihrer unmittelbaren Umgebung abspielt und wo gerade gearbeitet wird. Forstbetriebsleiter
15
Schweigler rät dringend dazu, die Sperrungen und Hinweise zu
beachten und die morgendliche Route durch den Wald gegebenfalls zu ändern, wenn ein Hinweisschild im Weg steht. Den größten Fehler, den man machen könne, wäre weiterzulaufen und
sich in Sicherheit zu wiegen. Dies bringe sowohl Spaziergänger
als auch Waldarbeiter in Gefahr, sagte abschließend der Experte
aus dem Kreisforstamt.
Agentur für Arbeit
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen –
Beschäftigungspflicht wird jährlich überprüft
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber) sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens
fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu
beschäftigen. Wenn sie dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist
abhängig von der Beschäftigungsquote.
Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr
2015 erfüllt wurde, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2016 der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese
gesetzliche Frist kann nicht verlängert werden. Geht die Anzeige
verspätet ein oder ist sie unvollständig oder falsch ausgefüllt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld
geahndet werden kann.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten Januar 2016 die
für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM.
Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung
der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan.
de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden die Arbeitgeber
außerdem Informationen zur Installation und zur Anwendung des
Programms.
Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen
erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit
unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern.
Arbeitsrecht von A-Z – Was Frau wissen sollte
Informationsveranstaltung für Frauen am 12. Januar im Rahmen
der Vortragsreihe BiZ & Donna 2016
Für Frauen, die berufstätig sind oder es sein wollen ist es wichtig,
ihre Rechte und Pflichten zu kennen.
Für diese Veranstaltung im BiZ der Heidelberger Arbeitsagentur hat Gisela Deuer, die Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt, die Rechtsanwältin Daniela Leukert als Expertin
gewinnen können. Leukert wird beispielsweise auf diese Fragen
eingehen:
• Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt?
• Muss der Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart werden?
• Was muss bei einer Kündigung beachtet werden?
• Gibt es ein Recht auf Teilzeitarbeit?
• Was bedeutet das neue Pflegegesetz für mich?
• Gibt es einen Anspruch auf Elternzeit?
Die kostenlose Veranstaltung beginnt am 12. Januar um 9 Uhr im
Raum 335 (3.Ebene), Agentur für Arbeit Heidelberg, Kaiserstraße
69/71.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Dauer etwa 2 Stunden. Fragen dazu beantwortet Frau Deuer (06221 524-220).
Check der Bewerbungsunterlagen
- Angebot des Hochschulteams der Agentur für Arbeit Heidelberg
Am Mittwoch, 13. Januar, bietet das Hochschulteam den nächsten individuellen Bewerbungsunterlagen-Check für Studierende
und Absolventen an.
Sind Sie unsicher, ob die Bewerbungsunterlagen wirklich „passen“?
Sind die Unterlagen aussagekräftig und interessant genug, so dass
man Sie kennenlernen will? Holen Sie sich fachkundigen Rat!
Beraterinnen und Berater des Hochschulteams der Arbeitsagentur Heidelberg nehmen sich Zeit, um die Unterlagen in einem
Gespräch kritisch durchzusehen. Es gibt dann Rückmeldungen
dazu – was gut ist, aber auch Tipps und Anregungen, was bei
16
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Formulierung und Gestaltung überdacht oder optimiert werden
könnte. Selbstverständlich bleibt auch Raum für sonstige Fragen
rund um das Thema Bewerbung.
Eine Anmeldung per Mail ist erforderlich und ab sofort möglich:
[email protected]. Sie bekommen
daraufhin Ort und Zeit für den individuellen Termin genannt.
Wo? Agentur für Arbeit Heidelberg, Kaiserstraße 69/71
Coach your kids – Tipps für Eltern!
Veranstaltungsreihe der Berufsberatung Heidelberg –
Thema: Schulabschlüsse! Wer blickt da noch durch?
Eltern Tipps für die Unterstützung ihrer Kinder bei der Berufswahl
zu geben – das ist Ziel dieser Veranstaltungen der Berufsberatung.
Am 14. Januar wird es in der Heidelberger Arbeitsagentur einen
Vortrag zum Thema Schulabschlüsse geben.
Das Schulangebot in der Region ist sehr vielseitig geworden und
führt inzwischen zu mehreren gleichwertigen mittleren Bildungsabschlüssen und verschiedenen Hochschulzugangsberechtigungen.
Bei der Suche nach der richtigen Schule bzw. der richtigen Entscheidung können viele Fragen aufkommen:
• Wie geht es nach der mittleren Reife weiter?
• Was ist das Fachabi?
• Worin unterscheiden sich Fachhochschulreife und die allgemeine
Hochschulreife?
• Kann man ohne Abi studieren?
• Was kann ich mit den Abschlüssen anfangen und wie kann ich
Abschlüsse nachholen?
• Bedeutet ein vorzeitiger Schulabbruch das Aus?
Informieren Sie sich über die Wege im Schulsystem und die vielen
Möglichkeiten, die sich daraus ergeben! Der Vortrag beginnt um
19:00 Uhr und findet im Raum 733, in der 7. Ebene, statt.
Für die Veranstaltung am 14. Januar ist keine Anmeldung erforderlich.
Beginn 19:00 Uhr, Ende gegen 21:00 Uhr.
Veranstaltungsort: Agentur für Arbeit Heidelberg, Kaiserstraße
69/71, 7. Ebene.
Parkplätze stehen im Innenhof zur Verfügung.
Bei Fragen bitte E-Mail an: [email protected]
Hinweis: Beim nächsten Termin am 28. Januar 2016 geht es um
das Thema: „Ausbildung mit Abi oder Fachhochschulreife – Lohnt
sich das?“
Tipps für Schulabgänger
Berufliche Schulen stellen sich vor!
- BiZ-Veranstaltung am 14. Januar
- Zielgruppe: Bewerber für einen Start im Schuljahr 2016
Am 14. Januar beraten Schulen in der Zeit von 13.00 bis 16.00
Uhr bei dieser Veranstaltung des Berufsinformationszentrums (BiZ)
in der 2. Ebene der Agentur für Arbeit Heidelberg. Schülerinnen
und Schüler können hier, gerne auch mit den Eltern, die Angebote
von verschiedenen Schulen aus der Region zur Berufsvorbereitung
oder die Wege zur Fachschulreife, Fachhochschulreife oder zum
Abitur zeitsparend abfragen, überprüfen und vergleichen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!
Informationen gibt es über Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung
und Ausbildung im/an:
· Berufseinstiegsjahr (BEJ)
· Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)
· Berufsfachschulen
· Berufskollegs
· Berufsoberschulen und
· Beruflichen Gymnasien.
Vertreten sind diese Schulen aus:
Altlußheim:
- Markus-Schule
Eberbach:
- Theodor-Frey-Schule
Heidelberg:
- Carl-Bosch-Schule
- F+U Privatschulcentrum
- Johannes-Gutenberg-Schule
- Julius-Springer-Schule
- Marie-Baum-Schule
- Willy-Hellpach-Schule
- Berufsbildungswerk Mosbach-Heidelberg
Neckargemünd: - BFS am Berufsbildungswerk
- Hör-Sprachzentrum
- Stephen-Hawking-Schule
Schwetzingen: - Ehrhart-Schott-Schule
Weinheim:
- Helen-Keller-Schule
Wiesloch:
- Hubert-Sternberg-Schule
- Louise-Otto-Peters-Schule (auch mit Standort Hockenheim)
Die Agentur für Arbeit Heidelberg mit dem Berufsinformationszentrum ist in der Kaiserstraße 69/71, 69115 Heidelberg.
E-Mail: [email protected],
BiZ-Telefon: 06221 524-484
Personalauswahl – worauf achten Unternehmen?
Informationsveranstaltung des Hochschulteams der Heidelberger Arbeitsagentur am 19. Januar
Unternehmen, die neues Personal einstellen, nutzen vielfältige
Suchwege. Sie steigern Ihre Chancen, wenn Sie Auswahlkriterien
und Sichtweisen von Personalverantwortlichen kennen. Nutzen
Sie die Chance ganz gezielt zu punkten.
Expertin Helene Vöhringer informiert in der Infoveranstaltung des
Hochschulteams u.a. über diese Punkte:
§ Wie suchen Unternehmen nach geeignetem Personal?
§ Welche Bewerbungsunterlagen werden erwartet?
§ Was sind die wichtigsten Kriterien bei der Personalauswahl?
§ Wie gelingt eine positive Darstellung im Vorstellungsgespräch?
Dienstag, 19. Januar, Neue Universität, HS 02, Beginn 18:00 Uhr
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die weiteren Veranstaltungen und Termine des Hochschulteams,
bei denen Themen und Fragestellungen rund um den Berufseinstieg aufgegriffen werden, sind im Internet auf den Seiten der
Agentur für Arbeit Heidelberg zu finden.
www.arbeitsagentur.de/heidelberg  Veranstaltungen vor Ort
Die Infobroschüre mit der Zusammenstellung aller Veranstaltungen
liegt bei den Fakultäten aus und kann auch beim Hochschulteam
direkt bezogen werden.
Auf der Website des Hochschulteams ist sie als PDF abzurufen: www.
arbeitsagentur.de/heidelberg >Bürgerinnen und Bürger >Akademiker
Eine „offene Sprechstunde“ des Hochschulteams findet an Dienstagen von 11:00 bis 15:00 Uhr in den Räumen der Zentralen Studienberatung und Studieninformation, Seminarstraße 2, im 1. OG
statt und am 1. Freitag eines Monats von 10:00 bis 12:30 Uhr in
der blauen Infobox in der Zentralmensa Im Neuenheimer Feld 304.
Dort beantworten die Berater des Hochschulteams Fragen der
Studierenden und Absolventinnen und Absolventen zu allen Anliegen rund um Arbeitsmarkt, Stellensuche, Bewerbung und beruflicher Entscheidungsfindung.
Benimm-Knigge für den/die Azubi im Unternehmen
Dieser Kurs unter Leitung von Wolfgang Rau, Unternehmensberater u. Verkaufstrainer, behandelt für Auszubildende in Industrie,
Handel und Handwerk u.a. Themen wie der Tages-/Arbeitsablauf
von A – Z, die Wichtigkeit von Kunden für das Unternehmen, das
Mitdenken im Betrieb, des Informationsflusses, des korrekten
Umgangs mit Vorgesetzten und Kollegen etc.
(Samstag, 16.01.16, 9 – 15 Uhr)
Richtig bewerben – was Personalchefs wirklich interessiert
Erarbeiten Sie gemeinsam mit dem Referenten, der über langjährige Erfahrung im gesamten Spektrum der modernen Personalarbeit
verfügt, eine Bewerbung, die das Interesse des Unternehmens
weckt. Lernen Sie, wie eine gute Bewerbung aufgebaut ist und
welche Unterlagen sie enthalten sollte. Welche Fehler, die immer
wieder vorkommen, können Sie vermeiden und wie läuft ein
Bewerbungsprozess eigentlich im Unternehmen ab.
(Samstag, 23.01.16, 10 – 13 Uhr)
Mathematik für Realschüler – 10. Klasse –
Prüfungsvorbereitung
12 x ab Freitag, 15.01.16, 14 – 15.30 Uhr bzw. 15.30 – 17 Uhr
Finanzbuchführung 1 (Grundlagen)
15 x ab Freitag, 22.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr, VHS (Teilmodul zum
Zertifikat Xpert Business „Geprüfte Fachkraft Finanzbuchführung“)
Neue EDV-Kurse ab Januar 2016
- Erste Schritte am PC (für Anfänger)
* ab Dienstag, 12.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr, 6 x
- PowerPoint 2010 – Workshop
* 4 x ab Mittwoch, 13.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
- Tabellenkalkulation mit Excel 2010
* ab Freitag, 15.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr, 6 x
- iPhone u. iPad – Schnupperkurs
* Donnerstag, 14.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr
- iPhone u. iPad – Einrichtung des Geräts
* 2 x ab Donnerstag, 21.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr
PowerPoint 2010 – Workshop
Kursinhalt: Aufbau und wesentliche Möglichkeiten von PowerPoint,
eine neuen Präsentation anlegen, mit Vorlagen und Mastern arbeiten, Einfügen von Objekten in Präsentationen (z.B. Texte, Tabellen,
Grafiken), Diagramme erstellen und bearbeiten, gestalterische
Elemente einfügen und bearbeiten, Animationseffekte einbinden.
(4 x ab Mittwoch, 13.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr)
Präsentationen für GFS und Referate in PowerPoint erstellen
Der Kurs richtet sich an Schüler mit PC-Grundkenntnissen, die im
Rahmen von GFS oder Referaten Präsentationen in PowerPoint
2010 erstellen möchten. Die Möglichkeiten für einen ansprechenden Aufbau sowie die Techniken in PowerPoint werden in diesem
Kurs gezeigt und ausprobiert. Idealerweise bringen Sie das Referatthema bereits mit, sodass anhand dessen ein erstes Gerüst
erstellt werden kann. Somit ist die Zeit im Kurs bereits gut genutzt.
(3 x ab Samstag, 16.01.16, 9 – 12 Uhr)
Raucherentwöhnung mit Hypnotherapie
Die Rauchentwöhnung mit Hypnose weist eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote auf, wenn man sie mit anderen Methoden
vergleicht. Sie ist jedoch kein „Zaubermittel“. Jeder kann mit dem
Rauchen aufhören – Voraussetzung für einen Erfolg ist jedoch die
bewusste Entscheidung, wirklich mit dem Rauchen aufhören zu
wollen, Motivation und die Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit. (5 x ab Montag, 11.01.16, 19 – 21 Uhr)
Verlust und Trauer
Kursinhalte sind Themen wie der Trauerprozess, welche Trauerphasen werden durchlaufen, Traueraufgaben, der Sinn des Trauerns, das Akzeptieren des Verlustes, das Loslassen in einem guten
Sinn, gespürt als Dankbarkeit und Freude, das ein neues Leben
nach dem Verlust ermöglicht.
(4 x ab Mittwoch, 13.01.16, 19 – 21 Uhr)
Tai-Chi Ch‘uan
* Anfänger: 10 x ab Montag, 11.01.16, 19.20 – 20.50 Uhr, VHS
* Fortgeschrittene: 10 x ab Montag, 11.01.16, 17.45 – 19.15
Uhr, VHS
Salsa-Tanzkurs für Anfänger u. Fortg.
10 x ab Freitag, 15.01.16, 20.30 – 22 Uhr
Erste Schritte mit der Nähmaschine – Nähmaschinenführerschein
4 x ab Samstag, 16.01.16. 14.45 – 17.45 Uhr
NEU: Aqua-Zumba®
Das auch als Zumba® „Poolparty“ bekannte Programm AquaZumba® verleiht dem Begriff „erfrischendes Workout“ eine völlig
neue Bedeutung. Aqua-Zumba® kombiniert die Zumba-Philosophie
mit traditionellen Übungen der Wassergymnastik und formt daraus
ein sicheres, herausforderndes Wasserworkout, das die Ausdauer
trainiert, die Figur formt und vor allem unglaublich viel Spaß macht.
(10 x ab Donnerstag, 14.01.16, 18.45 – 19.45 bzw. 19.50 – 20.50
Uhr, Badewelt Sinsheim)
NEU: Line Dance
Der amerikanische Line Dance ist eine Tanzform, bei der einzelne
Tänzer in Reihen und Linien vor- und nebeneinander tanzen und
somit das choreographische Bild des jeweiligen Tanzes abbilden.
Die Tänze bestehen aus leicht erlernbaren, unterschiedlichen
Schrittkombinationen, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Ein
fester Tanzpartner wird nicht benötigt, eine Anmeldung ist daher auch
ohne Partner möglich. (3 x ab Sonntag, 17.01.16, 10 – 11.30 Uhr)
Silberschmuck leicht gemacht
In diesem Kurs können Sie sich kreativ voll entfalten und Schmuckstücke wie in Ton formen, aus einer Silverclay Modelliermasse, die
dann im Kurs gebrannt werden.So können Sie schnell und einfach
Unikate fertigen, ohne feilen, sägen oder löten zu müssen.
(Sonntag, 17.01.16, 10 – 17 Uhr)
Babyschwimmen
Hallenbad Waibstadt, 10-mal ab Samstag, 16.01.2016, 10 Uhr
(3–6 Monate), 10.30 Uhr (3 – 6 Monate) und 11 Uhr (7–12 Monate)
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NEU: Kleinkind-Schwimmen (1 – 2 J.)
Hallenbad Waibstadt, 10-mal ab Samstag, 16.01.2016, 11.30 Uhr
Anmeldung und Beratung im Haus der Volkshochschule,
Muthstraße 16a, Tel. 07261/6577-0, Fax 6577-22, E-Mail:
[email protected], www.vhs-sinsheim.de. Für alle Veranstaltungen der VHS ist eine Anmeldung erforderlich
(außer bei Abendkasse oder Eintritt frei).
Johanniter-Haus Waibstadt
Gottesdienstliche Angebote
Wir laden zu den Gottesdiensten im Januar jeweils freitags um
15:00 Uhr im Andachtsraum des Johanniter-Hauses Waibstadt ein:
08. Jan. Bibelstunde, Weimann
15. Jan. kath. Gottesdienst, Pfarrer Maier
22. Jan. ev. Gottesdienst, Pfarrerin Motzkus
29. Jan. Kommunionfeier, Locher
Machen Sie sich gegenseitig auf die Termine aufmerksam und
nehmen Sie von außerhalb des Hauses gerne an den Gottesdiensten teil!
Begegnungen & Besuche im Johanniter-Haus rund um die
Weihnachtszeit
Die Berichterstattung 2016 aus der Senioreneinrichtung Johanniter-Haus Waibstadt beginnt mit dem Rückblick auf bemerkenswerte Begegnungen zwischen innen und außen während der letzten
Wochen des alten Jahres. Bereits Ende Oktober musizierten
Schüler der Klavierklasse Martin Schreiner, Flinsbach und zeigten ihre Übungserfolge und ihr Können, mehrfach auch im Zusammenspiel zwischen Klavier und Querflöte. Das jährliche Vorspiel
gehört wie die meisten der folgenden musikalischen Akzente zu
einer Reihe wiederkehrender vergnüglicher Hörgenüsse. Auf den
Advent stimmten die Kinder des Projekts „Adventsmarkt“ ein
und erfreuten Seniorinnen und Senioren mit Liedern und Gedichten. Bereits berichtet wurde über den Besuch und das Singen des
kath. Kirchenchores; und in den ersten Dezembertagen erklang
mit Achim und Christiane Löffler Adventsmusik zum Hören und
Mitsingen; beim Gottesdienst mit Pfr. Maier und Pater Loice erklangen dann eher die sehnsuchtsvollen Adventslieder bei einer feierlichen Stimmung, während der Krankensegen gespendet wurde.
Lebhaft wurde es beim Besuch der Grafeneckschule, denn die
Schülerinnen und Schüler überbrachten Lebkuchenhäuser.
Auch der Weihnachtsmann mit seinen Rentieren und dem Engel
ließen es sich nicht nehmen, den Bewohnern im Johanniter-Haus
Waibstadt einen Besuch abzustatten Foto: Uschi Wetzel
Vom gelungenen Besuch des Arbeitervereins Waibstadt mit Nikolaus Horst Zeitz, konnte man bereits in der Tageszeitung lesen;
ebenso vom Besuch des Frauenchors Chorisma, der nach einem
neuen Konzept auf den einzelnen Wohnbereichen sang. Zu den
treuen Klangkörpern zählt auch das Duo Schanzer und Gräff,
das mit E-Piano und Violine bezaubern kann. Am 4. Advent stand
der Besuch des Theaternachmittags in der Stadthalle bevor, der
seit Jahren Abwechslung und gute Unterhaltung garantiert. Leise
und einfühlsam kamen dagegen die weihnachtlichen Klänge daher,
die Prof. Carsten Klomp bei der hausinternen ökumenischen
Weihnachtsandacht dem Piano entlockte.
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Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Die festliche Stimmung durchzog den ganzen Nachmittag bis hin
zur Bescherung. Als dann am eigentlichen Weihnachtsabend die
Weisen der SFZ-BigBand erklangen, war die Freude vollkommen.
Eine letzte hoheitsvolle Begegnung war in den ersten Tagen des
neuen Jahres der Besuch der Sternsinger mit dem Segenswunsch für das Haus und seine Bewohner.
VdK Brunnenregion
Wir gratulieren zum Geburtstag!
EPFENBACH
08.01.
Langjährige bewährte Beratungsstelle jetzt in VdK-Regie
In Stuttgart-Mitte, Gaisburgstraße 27, wird es auch weiterhin eine
unabhängige Patientenberatungsstelle geben. Der Sozialverband
VdK Baden-Württemberg führt diese seit 2006 bestehende bisherige regionale Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ab Januar 2016 in eigener Regie und mit
dem bewährten Beratungsteam fort.
Der VdK, bislang Träger der Stuttgarter UPD-Stelle, greife so die
Wünsche zahlreicher Bürger nach einer von Ärzten, Therapeuten,
Kliniken und Krankenkassen völlig unabhängigen Patientenberatung auf, betonte VdK-Vizepräsident Roland Sing. „Patienten,
Angehörige und Versicherte brauchen einen kostenfreien, neutralen und unabhängigen Wegweiser und Berater im unübersichtlichen deutschen Gesundheitssystem.“
Ebenso benötigten sie eine Beratungsstelle in der Region zur
Unterstützung vor Ort. Die ratsuchenden Menschen könnten dort
- auch unabhängig von einer VdK-Mitgliedschaft - Informationen
und Hilfe bekommen, um sich im komplizierten Gesundheitswesen
besser zurechtzufinden.
Herrn Hans-Jürgen Staudt, Waldstraße 6
70 Jahre
NECKARBISCHOFSHEIM
12.01.
Frau Christel Lenz, Bergstr. 9
70 Jahre
NEIDENSTEIN
13.01.
Frau Edith Lay, Panoramastraße 4
80 Jahre
WAIBSTADT
08.01.
08.01.
08.01.
13.01.
14.01.
Frau Anna Wilhelmine Klischat, Lange Str. 62
Frau Rita Himmelhan, Zeisigweg 8 Herrn Theodor Laub, Danziger Str. 11 Herrn Oskar Wittmann, Lerchenstr. 6 Herrn Wulf Ballerstädt, Kregweg 7 85 Jahre
80 Jahre
75 Jahre
85 Jahre
70 Jahre
Anzeige
Neujahrsempfang des Rotary Clubs Schwetzingen-Kurpfalz
Premiere in Schwetzingen: Rotarier stellen Förderpreis vor
(ju/red). Seinen diesjährigen Neujahrsempfang begeht der Rotary Club
Schwetzingen-Kurpfalz am Montag,
25.01., um 19:30 Uhr im Palais Hirsch
am Schwetzinger Schlossplatz. Eingeladen zum rotarischen Neujahrsempfang
sind auch alle Vertreter von Vereinen,
Sozialpartnern (DRK, Caritas, Sozialstationen u. a.) und caritativen Einrichtungen aus der Region Schwetzingen-Kurpfalz. Eine Anmeldung hierzu
ist nicht erforderlich.
Zu diesem Anlass stellt der Service Club
erstmals in seiner inzwischen 10-jährigen Geschichte den Rotary Club Schwetzingen-Award der Öffentlichkeit vor.
Der Förderpreis mit einem Preisgeld von
5.000 Euro ist zur Unterstützung sozialer Projekte in der Region Schwetzingen-Kurpfalz vorgesehen und soll lokale,
vorbildliche, gemeinnützige Projekte
aus den Bereichen Soziales, Bildung/
Erziehung,
Wissenschaft/Forschung,
Kunst, Kultur, Sport oder Umwelt ins Leben rufen oder unterstützen.
„Wir freuen uns mit der Ausschreibung des Förderpreises 2016 anläss-
Informationen
NABU-Expertin Cindy Weidner (2. v. r.)
bringt beim Vor-Ort-Termin am zukünftigen Dünenklassenzimmer Rotary-Präsident Prof. Dr. Michael Hauth (l.), Oftersheims Bürgermeister Jens Geiss und
Schulleiterin Alexa Schäfer (r.) die einzigartige Flora und Fauna der Oftersheimer Dünen näher.
Foto: jr
lich des 10-jährigen Jubiläums des
Rotary-Clubs Schwetzingen-Kurpfalz
den Servicegedanken von Rotary einer unabhängigen, weltweiten Wertegemeinschaft deutlich werden zu
lassen“, erklären die Rotarier in einer
Pressemeldung. Der Rotary Club setzt
sich nunmehr seit einem Jahrzehnt
für soziale Projekte in der Region ein.
Aktuell unterstützt der Club mit dem
Dünenklassenzimmer ein Projekt der
Oftersheimer Theodor-Heuss-Schule,
das Schul- und Kindergartenkindern
die vielfältige Natur in den Dünen und
Wäldern rund um die Gemeinde vermitteln möchte.
i
Alle Privatpersonen, Vereine, Schulen und sonstige Organisationen können Projektvorschläge für den Förderpreis 2016 bis zum 30.03.2016 einreichen. Weitere
Informationen, Formulare und Unterlagen stehen unter folgender Web-Adresse zur Verfügung: http://www.schwetzingen-kurpfalz.roweb1860.de/#rotary-club-schwetzingen-award=20152016
Ansprechpartner für weitere Informationen ist Prof. Dr. Michael Hauth (Tel.
0170 8543054, E-Mail: [email protected]). Der Rotary Club
Schwetzingen-Kurpfalz freut sich auf alle Anträge und Projekt-Ideen.
ROTARY CLUB Schwetzingen-Kurpfalz im Distrikt 1860, Prof. Dr. Michael Hauth,
c/o Welde-Stammhaus, Mannheimer Str. 2a, 68723 Schwetzingen
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
19
Sabine Reißig blickte aus der Sicht des Gemeinderates auf das
Jahr 2015 zurück und bedankte sich für das gute Miteinander zum
Wohle der Gemeinde Epfenbach im abgelaufenen Jahr.
Herbert Ziegler
Gemeinde Epfenbach
Rhein-Neckar-Kreis
Satzung zur Änderung der Satzung über die
Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 16. Dezember 2015
Aus dem Gemeinderat
Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 16.12.2015 konnte BM Joachim Bösenecker neben den Ratsmitgliedern Herrn
Sternemann willkommen heißen. Zu Beginn der Sitzung blickte
der Bürgermeister auf ein arbeitsreiches Jahr zurück, an welchem
er wegen Krankheit zehn Wochen nicht teilnehmen konnte. Er ist
erleichtert, wieder aktiv am Gemeindeleben teilnehmen zu können
und dankte den Mitarbeitern der Verwaltung und den BM Stellvertretern Sabine Reißig und Friedbert Ziegler für die Arbeit für die
Gemeinde in den letzten Wochen.
Bei Ramona Haßlinger bedankte sich der Bürgermeister für den
Weihnachtsschmuck im Bürgersaal.
Genehmigt wurde das Protokoll der Sitzung vom 25.11.2015. Aus
der nichtöffentlichen Sitzung wurde über die Bewilligung einer Stelle für ein freiwilliges soziales Jahr an der Merian-Schule informiert.
Bei den Wortmeldungen der Bürger gab es ein Dankeschön für die
Aufstellung der Hundekot-Toiletten.
Im nächsten Punkt der Tagesordnung stellte Herr Sternemann,
vom Büro Sternemann & Glup, den Plan für die Containerbauten
am Bleichweg als Ausweichsquartier der Verwaltung während des
Rathausumbaus vor.
Die Planung wurde vom Gemeinderat befürwortet und wird dem
Kreisbauamt zugeleitet.
Der Funkmasten auf dem Rathaus muss wegen des Abbruchs
des bisherigen Anbaus entfernt werden. Er wird als mobile Anlage
auf dem Rathausplatz ehemals Hauptstr. 32 aufgebaut. Nach der
Fertigstellung des Rathausumbaus wird die Antenne wieder auf
dem Dach des Rathausanbaues installiert.
Im nächsten Punkt ging es um die Mitgliedschaft im Tourismusverband Kraichgau Stromberg. Durch die Kündigung der
Mitgliedschaft der Stadt Sinsheim ist die Brunnenregion vom Verbandsgebiet abgeschnitten. Der Gemeinderat stimmte daher für
die Kündigung der Mitgliedschaft im Tourismusverband Kraichgau
Stromberg zum 31.12.2017. Denkbar ist eine Vermarktung der
Brunnenregion im Tourismusbereich gemeinsam mit Sinsheim.
Im nächsten Punkt der Tagesordnung wurde die Satzung über
die Benutzung von Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünften neu
gefasst.
Die Kostengebühren mit der Betriebskostenpauschale bilden den
wesentlichen Inhalt der neuen Satzung. Für die Wasserversorgung
wurde ab 1.1.2016 einem neuen innergemeindlichen Darlehensvertrag für das Trägerdarlehen mit einem Zinssatz von einem Prozent für eine Dauer von fünf Jahren zugestimmt.
Für die Landtagswahl am 13. März 2016 wurde der Wahlausschuss gebildet. Die Wahlhandlung findet noch im Bürgersaal des
Rathauses statt.
Einem Bauantrag für einen Zimmeranbau in der Waibstadter Straße stimmte der Gemeinderat zu.
Bis zur Sommerpause 2016 wurden folgende Sitzungstermine
festgelegt: 20.1., 17.2., 16.3., 13.4., 11.5., 15.6. und 20.07.2016.
In den Bekanntgaben der Verwaltung informierte BM Bösenecker,
dass die Volkshochschule Sinsheim das Qualifikationszertifikat
des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg, das Voraussetzung für die Zulassung als Anbieter von Integrationskursen ist,
erhalten hat.
Wortmeldungen aus dem Gemeinderat betrafen das Parken auf
Gehwegen und einen Kurzbericht von Günter Reichert von der letzten Sitzung des Abwasserzweckverbandes Meckesheimer Cent.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für
Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde
Epfenbach am 16.12.2015 folgende Satzung zur Änderung der
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 27.02.2002 beschlossen:
§ 1 Änderung der bisherigen Satzungsvorschriften
§ 1 erhält folgende Fassung:
§ 1 Rechtsform/Anwendungsbereich
(1) Die Gemeinde Epfenbach betreibt die Obdachlosen- und
Flüchtlingsunterkünfte als eine gemeinsame öffentliche Einrichtung
in der Form einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts.
(2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von
Obdachlosen von der Gemeinde bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume.
(3) Flüchtlingsunterkünfte sind die zur Unterbringung von Personen nach den §§ 17 und 18 des Gesetzes über die Aufnahme
und Unterbringung von Flüchtlingen (Fiüchtlingsaufnahmegesetz
- FlüAG-, vom 19.12.2013, GBI. 2013, S. 493) von der Gemeinde
Epfenbach bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume.
(4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind
oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden
und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete
Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten.
§ 3 erhält folgende Fassung:
§ 3 Beginn und Ende der Nutzung
(1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem
der Benutzer die Unterkunft bezieht.
(2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch
schriftliche Verfügung der Gemeinde. Soweit die Benutzung der
Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt
hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der
Räumung der Wohnung.
§ 4 erhält folgende Fassung:
§ 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht
(1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden.
(2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung instandzuhalten und nach Beendigung
des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in
dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck
ist ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und vom Eingewiesenen
zu unterschreiben.
(3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem
überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung
der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen
verpflichtet, die Gemeinde unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu
unterrichten.
(4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der
Gemeinde, wenn er
1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche
Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch);
2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will;
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Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in
oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft
anbringen oder aufstellen will;
4. ein Tier in der Unterkunft halten will;
5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen
will;
6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will.
(5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der
Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3 und 4
verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Gemeinde insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt.
(6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen
erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmung der
Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft
sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
zu beachten.
(7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder
sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner
oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück
beeinträchtigt werden.
(8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die
Gemeinde diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den
früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme).
(9) Die Gemeinde kann darüber hinaus die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Anstaltszweck zu erreichen.
(10) Die Beauftragten der Gemeinde sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen
Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft
ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck
wird die Gemeinde einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten.
Altersjubiläen – Besuche des Bürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund des neuen Bundesmeldegesetzes werden seit November 2015 nur noch die Altersjubiläen beginnend ab dem 70.
Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100.
Geburtstag jeder folgende Geburtstag im Nachrichtenblatt des
GVV Waibstadt und in der Rhein-Neckar-Zeitung veröffentlicht,
sofern der Veröffentlichung nicht widersprochen wurde.
In Angleichung dieser Neuregelung erfolgen die persönlichen
Besuche durch den Bürgermeister ab Januar 2016 zum 80. und
85. Geburtstag sowie jährlich ab dem 90. Geburtstag.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Ihr
Joachim Bösenecker, Bürgermeister
Fundbüro
Das Fundbüro der Gemeinde Epfenbach teilt mit, dass folgende
Gegenstände auf dem Rathaus abgegeben wurden:
- Eine blaue Wollmütze wurde am 18.12.2015 in der Schildwach
Apotheke gefunden
- Eine lila Sonnenbrille wurde am 28.12.2015 in der Schildwach
Apotheke gefunden
- Eine Taschenuhr wurde am 1. Weihnachtsfeiertag auf dem Weg
vom Neubaugebiet zum Kraichgaublick gefunden
Außerdem liegen verschiedene Gegenstände bereits seit längerem
zur Abholung bereit.
Diese können im Rathaus Zimmer 10 zu den üblichen Sprechzeiten abgeholt werden.
Jugendfeuerwehr
§ 13 erhält folgende Fassung:
§ 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist
die Wohnfläche der zugewiesenen Unterkunft. Für die Ermittlung
der Wohnfläche gelten die Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Neben der Benutzungsgebühr wird eine Betriebskostenpauschale
pro Person erhoben.
(2) Die Benutzungsgebühr beträgt je m2 Wohnfläche und Kalendermonat 2,65 Euro.
(3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Kalendermonat 33,02 Euro.
(4) Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr und der Betriebskostenpauschale nach Kalendertagen wird für jeden Tag der
Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt.
§ 2 lnkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig treten die entsprechenden Bestimmungen vom
27.02.2002 außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der
die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind.
Epfenbach, den 16. Dezember 2015
gez. Bösenecker,
Bürgermeister
Kidsfeuerwehr
Du willst Spaß rund ums Thema Feuerwehr? Dann bist du bei uns
richtig!
Die Jugendfeuerwehr (ab 10 Jahren) findet Dienstag von 18.30
Uhr bis 20.00 Uhr und die Kids-Feuerwehr (ab 6 Jahren) jeden
Mittwoch von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus
(Eschelbronner Straße 23) statt.
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
21
Über neue Grundschulkinder der 1. – 4. Klasse als Verstärkung freuen sich alle am Montag 11. Januar von 14 – 15 Uhr
im Klassenzimmer von Fr. Hecht.
Evangelischer Kindergarten
Weihnachtsmarkt im Kronehof
Zum ersten Mal fand im letzten
Jahr ein Weihnachtsmarkt in
Epfenbach statt. Schnell füllte
sich der weihnachtlich geschmückte Kronehof. Bei
einem Angebot von allerlei
„Handgemachtem“ wie Seifen,
Schlüsselanhängern, Fensterbildern, Genähtem für die Kleinen und Malereien konnte
jeder noch nach einem passenden Weihnachtsgeschenk
stöbern. Der Duft von Waffeln,
Punsch und Glühwein – angeboten vom Elternbeirat des
evangelischen Kindergartens –
verführte zum Verzehr. Das
Christmas-Special von Raffaele Guagliano und seiner AkusWeihnachtsmarkt in Epfenbach
tikband „Flugrost“ sorgte für
die passende Musik und lud zum Swingen und Verweilen ein.
Einstimmiger Tenor am Abend: Das war eine rundum gelungene Premiere und hoffentlich gibt es eine Wiederholung im
nächsten Jahr!
9. SMV-Rockfestival der Merian-Schule Epfenbach
am 22.01.2016
Junge Bands rocken und rappen erneut in Epfenbach
Merian-Schule Epfenbach
präsentiert:
9. SMV-ROCKFESTIVAL
Mit den Bands:
WRS of POP
(Pop Rock, Eberbach)
LISTEN UP!
(Rock, Epfenbach)
www.facebook.com/BandListenup
SCHOOL of ROCK
(Rock, Epfenbach)
www.facebook.com/schoolofrockschulband
IDIOTS in the CROWD
(Folk Rock, Heidelberg)
www.facebook.com/idiotsinthecrowd
AUDIOMATIX
Grundschule
(Hard Rock, Epfenbach)
www.facebook.com/audiomatix
Probenstart beim Grundschulchor
ABTEILUNG ROCK
(Rock, Epfenbach & Sinsheim)
Freitag, 22.01.2016:
Sport- und Kulturhalle Epfenbach
Beginn: 17 Uhr, Ende: 22 Uhr
Eintritt: 2,50 €
Am Freitag, den 22.01.2016 findet in der Sport- und Kulturhalle
Epfenbach das mittlerweile 9. SMV-Rockfestival der Merian-Schule statt. Eingeladen sind Musikfreunde jeden Alters.
Das Rockfestival der SMV (Schülermitverantwortung) ist seit vielen
Jahren ein fester Bestandteil des Kulturkalenders der Region. Um
allen musikalischen und alterstypischen Interessen gerecht zu
werden wurde erneut ein sehr abwechslungsreiches Programm
erstellt. Seinen besonderen Reiz erhält das Festival durch das
Miteinander von jungen Musikern und erfahrenen Bands aus der
Metropolregion, die alle ohne Gage auftreten um das Epfenbacher
Musikprojekt zu unterstützen. Für Bewirtung mit Speisen und alkoholfreien Getränken ist durch die SMV der Merian-Schule bestens
gesorgt.
Mit den Bands:
WRS of POP
(Pop Rock, Eberbach)
LISTEN UP!
(Rock, Epfenbach)
www.facebook.com/BandListenup
Mit einem tollen Auftritt beim Weihnachtskonzert hat der Grundschulchor das alte Jahr beendet. Lebendig wurde die Weihnachtsbotschaft als „Gute Nachricht“ verkündet und mit Kerzen der Frieden besungen, sogar zweistimmig! Das hat sicher Lust gemacht
auf mehr und war eine super Werbung für den noch jungen Chor.
Der Grundschulchor findet an der Merian-Schule als Chor-AG
statt, mit dem Schulbeginn starten auch die Proben wieder. Den
Chor können übrigens alle Grundschüler besuchen, egal ob
in der Ganztagesbetreuung oder nicht, dafür haben sich die
beiden Chorleiter Karin Frey und Eric Grunwald stark gemacht.
SCHOOL of ROCK
(Rock, Epfenbach)
www.facebook.com/schoolofrockschulband
IDIOTS in the CROWD
(Folk Rock, Heidelberg)
www.facebook.com/idiotsinthecrowd
AUDIOMATIX
(Hard Rock, Epfenbach)
www.facebook.com/audiomatix
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Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
ABTEILUNG ROCK
(Rock, Epfenbach & Sinsheim)
SMV-Rockfestival der Merian-Schule Epfenbach
Sport- und Kulturhalle Epfenbach
Westl. Ringstr. 2
74925 Epfenbach
Homepage: www.regioactive.de/schoolofrock
Eintritt: 2,50 €
Beginn: 17 Uhr, Ende: 22 Uhr (Jugendschutz)!
Kein Alkohol, rauchfreies Schulgelände (Jugendschutz)!
Gymnastik für Senioren am Vormittag
Eugenia Stang
Beginn: 11.01.2016
12-mal montags 09:00 – 10:00 Uhr
Feuerwehrgerätehaus, Schulungsraum
Gebühr: 48,00 €
Für die körperliche Gesundheit spielt Bewegung eine wichtige
Rolle. Regelmäßige Bewegung und Sport stärken die Lungenfunktion, die Körperkraft, das Koordinationsvermögen und die
geistige Leistungsfähigkeit. Übungen zur Koordination, Kräftigung,
Dehnung und Entspannung.
Mitzubringen: Iso-Matte, bequeme Sportkleidung
Kinderschwimmkurse im Hallenbad in Epfenbach
Anfängerkurse – für Kinder ab 5 Jahren
Spielerisch wird den Kindern die Angst vor dem Wasser genommen und der sichere Umgang mit dem neuen Element gelehrt. Es
werden alle elementaren Schwimmbewegungen erlernt mit dem
Ziel, den Kindern das Brustschwimmen zu vermitteln. Durch einen
variablen Hubboden wird die Wassertiefe so eingestellt, dass alle
Kinder stehen können. Je Gruppe sind 5 – 7 Kinder vorgesehen.
Die Abnahme des Seepferdchens ist gegebenenfalls möglich. Aus
pädagogischen Gründen ist eine Teilnahme der Eltern am Kursbetrieb nicht möglich.
10-mal, montags oder donnerstags
Gebühr: 48,00 €
Mitzubringen: Badekleidung
10-mal montags (Michael Pollak)
Beginn 11.01.2016,
Gruppe A: 15:30 – 16:15 Uhr
Gruppe B: 16:20 – 17:05 Uhr (keine Plätze mehr frei)
Gruppe C: 17:10 – 17:55 Uhr (keine Plätze mehr frei)
10-mal donnerstags (Günter Immenroth)
Beginn 14.01.2016
Gruppe A: 15:30 – 16:15 Uhr (keine Plätze mehr frei)
Gruppe B: 16:20 – 17:05 Uhr (keine Plätze mehr frei)
Aufbaukurs – für Kinder ab 5 Jahren
Aufbaukurs nach Seepferdchenabnahme.
Dieser Kurs ist für all diejenigen Kinder gedacht, die bereits einen
Anfängerschwimmkurs besucht und das Seepferdchen abgelegt
haben und das Schwimmen weiter üben möchten.
Ziel ist die Ablegung des Bronzeabzeichens am Kursende.
10-mal, montags oder donnerstags
Gebühr: 48,00 €
Mitzubringen: Badekleidung
10-mal montags (Michael Pollak)
Beginn: 11.01.2016,
18:00 – 18:45 Uhr (nur noch wenige Plätze frei)
10-mal donnerstags (Günter Immenroth )
Beginn: 14.01.2016,
17:10 – 17:55 Uhr (nur noch wenige Plätze frei)
Wirbelsäulen- und Beckenbodengymnastik
Liselotte Heinrich
Beginn: 14.01.2016, 10-mal donnerstags
Gruppe A: 19:00 – 20:00 Uhr (keine Plätze mehr frei)
Gruppe B: 20:15 – 21:15 Uhr
Turnhalle Epfenbach, Gymnastikraum
Gebühr: 40,00 €
Sagen Sie Rückenschmerzen „Ade“ und beginnen Sie damit Ihre
Muskeln zu kräftigen und zu stabilisieren.
Zu Beginn jeder Kursstunde erwartet Sie ein musikalisches Aufwärmtraining für das Herz-Kreislauf-System.
Kursinhalte: Wirbelsäulengymnastik – Übungen mit Schwerpunkt
Rücken und Bauch, Beckenbodentraining – die Kraft aus der
Mitte, Pilates – ganzheitliche Methode, das Bindegewebe in Form
zu halten.
Der Einsatz von Kleingeräten erweitert das Übungsrepertoire.
Stretching für die beanspruchte Muskulatur und entspannende
Qigong-Übungen lassen jede Stunde ausklingen.
Mitzubringen: Iso-Matte oder Decke, feste Turnschuhe, bequeme
Sportkleidung
Pilates
Heidrun Kirschen
Beginn: 15.01.2016
10-mal freitags 18:30 – 19:30 Uhr
Turnhalle Epfenbach, Gymnastikraum
Gebühr: 48,00 €
Pilates ist eine sanfte, wirkungsvolle Trainingsmethode, die zu einer
straffen, beweglichen Körpermitte führt. Zudem kräftigt sie auch
die tiefen stabilisierenden Muskeln. Vergessen Sie den Alltag, kommen Sie wieder zur Ruhe und tanken Sie dabei neue Energie auf.
Der Kurs ist für Männer und Frauen geeignet.
Mitzubringen: bequeme Sportkleidung, Yoga- oder GymnastikMatte, ABS-Socken
Anmeldungen nimmt Frau Ramona Haßlinger, Rathaus
Epfenbach Zimmer 8, Tel. 07263/4089-0 bzw. [email protected] entgegen.
Prüfungen im traditionellen Jiu-Jitsu
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Zum Jahresabschluss hieß es für drei unserer Schüler nochmal
alles zu zeigen, was sie bisher erlernt und gefestigt hatten. Denn
am Freitag, 18.12.2015 stellten sie sich ihrer nächsten Prüfung im
Jiu-Jitsu. Das Prüfungsprogramm im Jiu-Jitsu umfasst eine große
Bandbreite der Abwehr gegen verschiedenste Angriffsmöglichkeiten – im Stand und am Boden. Alle Prüflinge zeigten durchweg
sehr solide Techniken und eine dynamische Ausführung. Insgesamt sehr schön anzusehen, wie sie sich entwickeln und an der
Sache dran bleiben. In diesem Sinne gratulieren wir wie folgt zur
nächsten bestandenen Prüfung:
Christian zum 4. Kyu (Orange-Gurt), Erik und Rainer zum 3. Kyu
(Grün-Gurt).
Herzlichen Glückwunsch und auch nochmals danke an Jan, dass
er sich freiwillig als Uke zur Verfügung gestellt hat.
23
Gesangverein
Liederkranz
Nachrichtenblatt
KW 2/16
Liederkranz Epfenbach
„Sing mit Herz im Chor 2016“
Jugendchor
Wir wünschen ein „Glückliches Jahr“Wir
Epfenbach Seals Tauchsport-Club
Kontakt: 1. Vorsitzender Carsten Schmitt,
E-Mail: [email protected], Tel. 0179-1002454.
Öffnungszeiten Clubhaus:
jeweils freitags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine zum Flaschenfüllen,
Ausleihen oder Kauf von Ausrüstung etc. vereinbart werden – Tel.Nr. s.o.
Jeden Sonntag Schwimmbad-Training im Epfenbacher Hallenbad.
Treffpunkt: 11.30 h am Clubhaus.
Anmeldung jeweils bis freitags, 19.00 h, unbedingt erforderlich
(Kontaktdaten s.o.)
Tauchkurs-Beginn und Schnuppertauchen jederzeit möglich!
Evangelischer Kirchenchor
Schon Ziele für 2016 im Auge?
Singen im Ev. Kirchenchor - probieren Sie es 2016 aus!
Probenstart am Dienstag 12. Januar um 20 Uhr im CUH
Von Melodien und Liedern des schönen Weihnachtskonzertes beschwingt, gehen wir in das Neue Jahr. Unseren
Mitgliedern und Freunden wünschen wir auch heuer viel
Spaß an der Chormusik – ob in Klassik oder Modern. Eine
interessante Mischung davon wird von unserem Chorleiter Christoph Heiß eingeübt und bei den verschiedensten Gelegenheiten klangvoll präsentiert. Wir laden nun
zu Beginn einer neuen Saison herzlich ein, unseren Chor
zu verstärken. Wir wissen – das hat die „Sing Mit Aktion“
des Weihnachtskonzertes gezeigt – daß Viele gerne singen – aber davor scheuen zu einer bestehende Gemeinschaft zu kommen. In den nächsten Wochen ist dazu die
beste Gelegenheit. Ab Mittwoch, 13. Januar 2016 proben
wir wieder im Gasthaus zum Rössel. Beginn 20:00 Uhr.
Ein Kontakt zu uns wird gerne angenommem von:
Norbert Hafner , 1. Vorsitzender (Tel. 07263-400560) und
Elvira Steringer, 2. Vorsitzende ( Tel. 07263-5578) sowie
allen Mitgliedern des Vorstandes.
Das fröhliche Miteinander nach den Proben und
Auftritten kommt natürlich auch nicht zu kurz. So ließen
wir z.B. das Weihnachtskonzert in unserer Gemeinschaft
mit einem festlichen Buffet nachklingen…
Wir freuen uns über jede(n) Neue(n) Mitsängerin und
Mitsänger.
24
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Kleintierzuchtverein C425 e.V. Epfenbach
Rückblick auf Bundeskaninchenschau in Kassel
Die Aussteller aus unserem Verein bekamen folgende Bewertungen: Herbert Ziegler mit Weißgrannen, havannafarbig 381 Punkte.
Er belegte in seiner Rasse den vierten Platz. Markus Schifferer
erhielt für seine Zuchtgruppe Satin thüringerfarbig 382 Punkte und
landete im Mittelfeld. Die Kleinsilber gelb von Helmut Bischoff wurden mit 384 Punkten bewertet. Er bekam einen Sachehrenpreis
und konnte sich im vorderen Teil seiner Rasse platzieren. Bei der
Bundeskaninchenschau konnten sehr schöne Tiere bewundert
werden. Interessant sind immer wieder die Fachgespräche mit
Züchtern aus dem gesamten Bundesgebiet sowie die Händlerstände für Bedarfsartikel der Kaninchenzucht. Die Reise nach
Kassel hat sich für die Züchter gelohnt.
Im Januar 2016 sind folgende Schautermine:
9. und 10. Januar 2016 Landesclubschau LV Württemberg in
Villingen-Schwenningen, am 16. und 17. Januar 2016 Verkaufsschau im Züchterheim Obergimpern. Ebenfalls am 16. und 17.
Januar 2016 findet die Landesclubschau des LV Rheinland Pfalz
in der Zuchtanlage Frankenthal statt. Die badische Landeskaninchenschau findet am 23. und 24 Januar 2016 in der Messe Offenburg statt. Zu dieser Schau wurden von Züchtern unseres Vereins
20 Kaninchen gemeldet.
Die nächste Versammlung findet am Freitag, den 22. Januar 2016
ab 20 Uhr im Gasthaus Zum Hirsch statt. Die Tagesordnung
umfasst den Rückblick auf Schauen, die Terminfestlegung für die
Jahreshauptversammlung und einer Züchterfeier.
Musikverein Epfenbach 1951 e.V.
Erste Probe nach den Ferien
Am Mittwoch, den 13.01., findet die erste Orchester-Probe nach
der Winterpause statt. Die aktiven Musiker und alle, die aktiv werden wollen und Spaß am gemeinsamen Musizieren haben sind
herzlich eingeladen. Wir treffen uns wie immer pünktlich um 19.30
Uhr im Probenraum.
Allen Mitgliedern und Freunden unseres Vereins wünschen wir mit
dieser ersten Vereinsnachricht in 2016 noch ein gutes neues Jahr.
Die meisten Apfelallergiker leiden auch unter einer leichten Birkenpollenallergie. In den 50er Jahren hat man hinters Haus Klarapfel,
Nancy-Mirabelle und den Kernechten vom Vorgebirge gepflanzt
und jede Menge Gemüse. In den 60er Jahren hatte man das nicht
mehr nötig. Die 3 Bäume wurden umgehauen und durch 3 Birken
ersetzt. Statt Kraut und Gelbe Rüben wurde Rasen angelegt und
giftgrün gepflegt. Von dieser Zeit haben viele Menschen eine leichte Birkenpollenallergie, die nicht ausbricht.
In den 50er Jahren wäre kein Mensch auf die Idee gekommen, in
seinem Garten eine Birke zu pflanzen.
Alte Apfelsorten haben meistens einen hohen Gehalt an Phenolen
bzw. Polyphenolen, die für einen leicht säuerlichen Geschmack
sorgen und die Schnittflächen braun anlaufen lässt.
Viele sind von sowas nicht begeistert, der Geschmack sollte lieblich cremig sein und die Schnittflächen sollten weiß bleiben. Züchter haben deshalb in neuen Sorten den Phenolgehalt gesenkt,
sodass die allergieauslösenden Eiweißverbindungen nicht in
Schach gehalten werden können.
Bei iängerer Lagerung baut sich auch bei alten Sorten der Phenolgehalt ab, so dass die Sorten frisch vom Baum noch gut vertragen
werden, nach Lagerung aber Probleme bereiten.
Allergiefreundlich sind z.B. Alkmene, Berlepsch, Goldparmäne,
Winterglockenapfel. Von den neuen Sorten vor allem Santana und
Gräfin Lodach.
Gräfin Lodach wird im Allgemeinen sehr gut vertragen, deshalb
darf sie als allergiefreundlich bezeichnet werden. Die Sorte ist
wesentlich länger lagerfähig als Santana. Ernte Ende September,
im Naturlager bis Ende Februar haltbar.
Unverträglich sind z.B. Golden Delicious, Jonagold, Elstar und
Gala.
Leute mit leichter Allergie drücken die Schnittfläche von einem
Apfel auf die feuchten Lippen und wenn‘s prickelt merken sie, der
ist nichts für mich.
Unter www.bund-lemgo.de/apfelallergie.html. kann man sich
näher informieren.
Und nun noch eine Bauernregel für den Monat Januar:
Kommt der Frost im Jänner nicht
zeigt im März er sein Gesicht
Theaterabend mit dem MV Reichartshausen
Gemeinsam veranstalteten wir mit der Theatergruppe des Musikvereins Reichartshausen einen Theaterabend am Samstag, 2. 1.,
in der Sport- und Kulturhalle. Wir hatten eine bis auf den letzten
Platz voll besetzte Halle. Tage vorher wurden im Vorverkauf die
letzten Karten vergeben. Die Besucher konnten sich auf einen
abendfüllenden und unterhaltsamen Abend freuen.
Der Schwank „Oh Gott, die Familie“ stand auf dem Programm. Mit
dabei auf der Bühne waren neben den Reichartshäuser Akteuren
auch von unserem MVE Kerstin, Olaf und Andreas Krebs. Alle
brillierten in ihren Rollen und bekamen vielen Szenenapplaus und
viele „Lacher“.
Das Küchenteam und viele Helfer hinter den Kulissen und im
Saal taten ihr Bestes zum Gelingen und so konnte dieser Abend
erfolgreich für uns und unsere Reichartshäuser Freunde bewältigt
werden.
Wir wünschen allen Lesern für das Jahr 2016:
So viel Erfolg wie sie benötigen
so viel Stress wie sie vertragen
so viel Gesundheit wie es nur geht
so viel Freude wie sie brauchen
um rundum glücklich zu sein.
Tipps für Haus und Garten Monat Januar
Vor 25 Jahren war Apfelallergie so gut wie unbekannt. Heute
haben 14 % der Apfelesser allergische Reaktionen. Vor 10 Jahren
waren es noch 8 %.
Alte Sorten werden im Allgemeinen besser vertragen als neue
Sorten. Spritzmittelreste spielen da keine große Rolle. Man unterscheidet bei uns 2 große Gruppen „Mal d 3“ Apfelallergiker können
geschälte Äpfel essen. Apfelschale, Saft und erhitzte Äpfel lösen
eine heftige Allergie aus. (Schock und Erstickungsgefahr)
Bei „Mal d 1“ Apfelallergikern verläuft die Reaktion milder.
Juckreiz auf den Lippen und im Mund, Schwellungen im Hals und
Rachenraum, die nach kurzer Zeit wieder abklingen. Gekochte
oder gebackene Äpfel werden in der Regel gut vertragen. „Mal d
1“ ist in Mitteleuropa die am meisten verbreitete Apfelallergie.
Solidaritätsessen zum 25-jährigen Jubiläum am Sonntag,
den 31. Januar ab 11.30 Uhr im Carl-Ullmann-Haus.
Herzliche Einladung zum Solidaritätsessen zugunsten des Mädchenheimes Casa Verde Cusco. Zuvor findet in der ev. Kirche ab
10.15 Uhr ein Gottesdienst zum Projekt Casa Verde Cusco statt.
Wir bieten Ihnen einen Peru-Teller mit selbstgemachtem Empanada und Quinoa-Bratling oder als Alternative Schnitzel m. Soße und
Salatbuffet an. Anschließend Kaffee und Kuchen.
Danach wollen wir um eine Spende für das Heim bitten.
Anmeldungen werden telefonisch angenommen über Ilka Buss
(Tel. 409170), Bettina Ernst (Tel. 1653), Isabel Ernst (Tel. 4213)
oder über [email protected].
Der Vorstand der Peru-Hilfe-Kraichgau freut sich, Sie begrüßen
zu dürfen.
Peru-Hilfe Kraichgau e.V. Epfenbach
Vorankündigung Solidaritätsessen im Rahmen unseres
25-jährigen Jubiläums
Herzliche Einladung zum Solidaritätsessen für unser Mädchenkinderheim Casa verde Cusco.
Am Sonntag, den 31. Januar möchten wir Sie nach dem evangelischen Gottesdienst ab 11.30 Uhr ins Carl-Ullmann-Haus zu einem
gemeinsamen kostenlosen Mittagessen einladen.
Dazu wollen wir um eine Spende für unser Projekt bitten. Weitere
Informationen werden im nächsten Nachrichtenblatt gegeben. Die
Vorstandschaft freut sich über Ihre Anmeldung.
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Reservistenkameradschaft Epfenbach KW 2
Reservistenkameradschaft Epfenbach
Reservistenkameradschaft
Epfenbach
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25
Was wohl dieses Jahr im Angebot sein wird? Die Flohmarkt-Klassiker wie Geschirr, Gläser, Bücher, gut erhaltene Kleidung, Spiele
aller Art, Antikes und Unikate werden sicherlich wieder dabei sein.
Man darf gespannt sein, welche Schnäppchen es geben wird.
In der Tonspur-Cafeteria wird es wie in den vergangenen Jahren
Kaffee und Kuchen und Waffeln geben, dazu Getränke, Wurst,
Schnitzelbrötchen und Pommes für den kleinen Hunger.
Jetzt Tisch reservieren!
VoraDiD
Die Kameradschaft wünscht
Allen Mitgliedern und ihren Familien ein
„Glückliches Jahr 2016“
Am Freitag, 15. Januar treffen wir uns um 19.00 Uhr
zur Mitgliederversammlung im Gasthaus zum Hirsch
in Epfenbach. Dazu laden wir herzlich ein.
GROSSER
HALLENFLOHMARKT
Turnverein 1913 e.V. Epfenbach
1. Vors. Frau Sigrid Schmitt
www.tv-epfenbach.de
Sitzung
Die nächste Sitzung der Vorstandschaft findet am Dienstag,
12. Januar um 19:00 Uhr im Schützenhaus statt.
Voranzeige Winterwanderung
Hiermit laden wir die gesamte Bevölkerung zum Familienwandertag am 24. Januar 2016 recht herzlich ein.
Wie jedes Jahr wird es neben einem zünftigen Mittagessen für
die Wanderer eine „Glühwein-Außenstation“ und ein Quiz entlang
der Wanderstrecke geben. Gewandert werden kann ab 10.00 Uhr
beim Schützenhaus. Nähere Informationen erhalten Sie nächste
Woche.
Aufstieg in die Gauliga geschafft
- Eintritt frei -
Sonntag, 24. Januar
11 – 15 Uhr
Epfenbach
Sport- und Kulturhalle
CAFETERIA
Anmeldungen
Tel. 0 72 63 / 91 11 37
oder per Internet: www.Tonspur-eV.de
Tischmiete 8,- €; lfm 5,- €; Kaution 10,- €
Antik, Trödel,
Unikate, Haushalt,
Sammlerstücke, Möbel,
Bücher, Schmuck und
vieles mehr…
Mit freundlicher
Unterstützung der
Veranstalter:
www.Tonspur-eV.de
Jetzt Tisch reservieren per Telefon oder Internet
24. Januar: Tonspur-Hallenflohmarkt
Ab sofort können Tische reserviert werden! Der große Hallenflohmarkt findet dieses Jahr am 24. Januar von 11 bis 15 Uhr in der
Epfenbacher Sport- und Kulturhalle statt. Reservierungen werden
unter Tel. 07263/911137 oder über ein Formular auf der TonspurHomepage www.Tonspur-eV.de entgegengenommen. Die Tischmiete beträgt 8 Euro (Tisch: 1,70 x 0,70 m) und 5 Euro pro Meter.
Erstmals wird es eine Tischkaution in Höhe von 10 Euro geben,
die am Ende der Veranstaltung an die Verkäufer rückerstattet wird.
Der Eintritt für Besucher ist frei.
Am vergangenen Wochenende fand in Waldhof-Mannheim das
Finale der Gauklasse statt. Qualifiziert hatten sich die 8 bestplatzierten Mannschaften der Vorrunde. Die Mannschaft des TV Epfenbach ging ohne Punktverlust in dieses Finale, da die Mädels in der
Vorrunde jeden Gegner besiegen konnten. Gleichwohl waren die
jungen Damen sehr nervös, weil ihnen die SG Walldorf mit nur 2
Verlustpunkten dicht auf den Fersen war. Die beiden Kontrahenten
begannen am Sprung. Hier gefiel besonders Marie Fraunholz, die
für ihren sauberen Handstandüberschlag 11,70 Punkte bekam.
Auch Anna Sauer erzielte mit 11,25 P. für den selben Sprung
eine super Wertung, dicht gefolgt von Celine Albers, die 11,05
P. erturnte. Die SG Walldorf überzeugte aber mit noch besseren
Sprüngen und lag nach dem ersten Gerät bereits mit 1,95 Punkten
vor dem TV Epfenbach. Am Barren sahen die mitgereisten und
mitfiebernden Eltern dann ein Kopf-an-Kopf-Rennen der beiden
Teams, das letztendlich ebenfalls Walldorf mit nur 0,05 Punkten
Vorsprung für sich entschied. Die höchste Wertung turnte dabei
die kleinste Turnerin Jemima Morsch, die 11,65 Punkte bekam,
dicht gefolgt von Stella Rottenberger, die erstmals ihre Langhangkippe auf dem Wettkampf präsentierte und 11,10 P. bekam und
Celine Albers mit 10,95 P. Am Schwebebalken war die Nervosität
der Mädels dann wieder deutlich zu spüren und nur zwei der fünf
Turnerinnen konnten ihre Übung ohne Sturz durchturnen. Hannah Schumacher turnte 12,20 Punkte, Marie Fraunholz bekam
11,95 P. und Emiliy Gutjahr bekam inkl. Sturz noch 10,9 P. Der
Vorsprung der SG Walldorf stieg damit um weitere 0,6 Punkte an.
Die letzte Chance lag daher am Boden, wo die Mannschaft bisher
in allen Wettkämpfen sehr hohe Wertungen erturnen konnte. Trotz
sehr guter Leistungen waren uns die Kampfrichter diesmal nicht
26
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
wohlgesonnen und wir verloren gegen die SG Walldorf wieder mit
nur 0,2 Punkten Rückstand. Beste Einzelturnerin am Boden war
wieder die Kleinste. Jemima Morsch erzielte 12,50 Punkte für „Die
kleine Maus“. Hannah Schumacher kam mit 11,75 P. für „Pippi
Langstrumpf“ ebenso in die Wertung, wie Michelle Weigel für „Die
schöne Welt der Amelie“ und 11,10 Punkten.
Letztendlich gewann die SG Walldorf das Finale und beide Mannschaften lagen danach punktgleich auf dem ersten Platz. Da beide
Mannschaften auch im Vergleich der gewonnenen Geräte das
selbe Ergebnis erzielt hatten, wurde der direkte Vergleich im Finale
zur Bestimmung des Ligasiegers herangezogen und das war in
diesem Fall die SG Walldorf. Der Vizemeistertitel und der Aufstieg
in die Gauliga wurden trotzdem bejubelt und das Ziel für die kommende Saison ist jetzt schon klar – Revanche :-)
Abteilung Turnen
Schnupperwoche beim TV
In der nächsten Woche gibt es wieder die
Möglichkeit beim Yoga und Aerobic eine
Probestunde mitzumachen.
Yoga: 17:00 – 18:00 Uhr im Schützenhaus,
Waldstraße 20
Abt. Schützen
5. Rundenwettkampf Luftgewehr und Luftpistole 2015-2016
und Zentralfeuer Pistole
Landesliga Ost Luftgewehr
TV Epfenbach I 1849 Ringe – SV Elsenz I 1859 Ringe
Epfenbach gewinnt mit 2 – 0 Mannschaftspunkte und
3 – 2 Einzelpunkte.
Die Schützen auf Position 1. Robin Emmerich 389 Ringe, Pos.
2. Philipp Ziegler 374 Ringe, Pos. 3. Andreas Schmitt 371 Ringe,
Pos. 4. Bernd Schmitt 352 Ringe, Pos. 5. Sigrid Schmitt 363 Ringe
Kreisliga Gruppe B.
TV Epfenbach II wettkampffrei
Kreisoberliga Luftpistole
TV Epfenbach I 1648 Ringe – SV Eschelbach II 1728 Ringe
Epfenbach verliert mit 0 – 2 Mannschaftspunkte und
1 – 4 Einzelpunkte.
Die Schützen auf Pos. 1. Björn Schwarzmannseder 357 Ringe,
Pos. 2. Philipp Ziegler 308 Ringe, Pos. 3. Leo Schmitt 335 Ringe,
Pos. 4 Bernd Schmitt 327 Ringe, Pos. 5 Kai Emmerich 321 Ringe,
Kreisliga Gruppe D. Luftpistole
SV Helmstadt III 1000 Ringe – TV Epfenbach II 971 Ringe
Epfenbach verliert mit 2 – 0 Mannschaftspunkte und
3 – 0 Einzelpunkte
Die Schützen, Pos. 1. Beate Waltraut Bender 331 Ringe, Pos. 2.
Beate Henhapl 345 Ringe, Pos. 3 Sigrid Schmitt 295 Ringe.
Zentralfeuer Pistole
SG Sinsheim I 965 – TV Epfenbach I 1062 Ringe
Die Schützen Björn Schwarzmannseder 349 Ringe, Leo Schmitt
344 Ringe und Heiko Thiele 333 Ringe.
VdK Ortsverband Epfenbach
Aerobic: 19:30 – 20:30 Uhr im Gymnastikraum
der Sport- u. Kulturhalle
Mitzubringen sind: Yoga- oder Isomatte und
bequeme Kleidung
Ich freu mich auf euch!!!
Christine
Ab sofort gibt’s wieder
Männersport
Der erste gemütliche Nachmittag im Jahr 2016 findet am Mittwoch, den 13. Januar 2016 ab 14.30 Uhr im Gasthaus Zum
Hirsch statt. Hierzu sind die Mitglieder und Freunde des VdK
Epfenbach recht herzlich eingeladen.
Verein für Heimatpflege Epfenbach
Museum geöffnet
Das Heimatmuseum im Kreisental ist im nächsten Jahr wieder am
7. Februar von 14 bis 17 Uhr für den normalen Besuch geöffnet.
Sie sind herzlich willkommen. Die weiteren Öffnungszeiten finden
Sie auch im Internet unter www.heimatmuseum-epfenbach.de.
Individuelle Führungen sind bei entsprechender Beteiligung nach
telefonischer Absprache (07263-40890 oder 07263-3874) auch
zu anderen Terminen möglich.
Rathausvitrine
Wieder haben die Damen des Vereins unsere Vitrine festlich gestaltet. Allein deswegen schon lohnt sich ein Besuch im Rathaus.
Gehen Sie mal gucken!
Auf der Suche
jeden Alters
Abwechslungsreiche Stunden mit
 Klassischem Turnen
 Kraftvollem Zirkel
 Fatburning
Jeden Mittwoch
von 20:00 – 21:00 Uhr
in der Sport und Kulturhalle Epfenbach
Nähere Informationen erhaltet Ihr bei
Karsten Emmerich
Museumsbesuch
Aus Australien bekam Epfenbach am 18. Dezember 2015 Besuch,
5 junge Leute suchen ihre Vorfahren, eine Familie Schubert, die
auch Wein angebaut hat. Die ist aber in Epfenbach nicht bekannt,
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
auch die Nachfrage bei Nachbargemeinden mit ähnlich klingendem Namen (Epfendorf, Eppendorf, Eppingen) brachte kein
Ergebnis. Wenn man aber schon mal hier war, sollte wenigstens
das Heimatmuseum besucht werden. Und so fand eine Führung
statt, bei der die eigenen Englisch-Kenntnisse gefragt waren. Mit
einem Eintrag ins Gästebuch bedankten sich die Australier – und
suchen wohl weiter in Deutschland nach den Spuren ihrer Familie.
VfB Epfenbach
www.vfb-epfenbach.de
[email protected]
Theaternachmittag
Bei der internen Winterfeier am Dienstag, 05. Januar wurde der
Einakter „Der Lover aus dem Internet“ aufgeführt.
Damit auch die Öffentlichkeit in den Genuss dieses knapp einstündigen Theaterstückes kommen kann, wird es am Sonntag,
17. Januar um 15.00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle nochmals
aufgeführt. Der Eintritt hierfür beträgt 3,00 Euro. Halleneinlass ist
ab 14.00 Uhr. Alle Theaterfreunde werden zum Besuch dieses
Theaternachmittags recht herzlich eingeladen. Für Bewirtung mit
Kaffee und Kuchen sowie kalten Getränken ist gesorgt.
Vorstandssitzung
Die erste Vorstandssitzung im neuen Jahr findet am Montag,
11. Januar um 19.30 Uhr im Clubhaus statt.
Im Mittelpunkt dabei stehen die Organisation vom Blau-WeißFaschingsball am Samstag, 06.02.2016 und des FaschingsSchlachtfestes am Dienstag, 09.02.2016. Alle Vorstandsmitglieder
werden um pünktliche Teilnahme gebeten.
Altpapiersammlung (Voranzeige)
Samstag, 16.01.2016 ab 9.30 Uhr (im gesamten Ort)
Faschings-Kappenabend (Voranzeige)
Freitag, 22.01.2016 ab 19.30 Uhr (Clubhaus)
Tischreservierungen unter Tel. 07263/2857 oder 07263/5469
(nähere Informationen folgen)
Blau-Weiß-Faschingsball (Voranzeige)
... mit buntem Programm (Einlass: 19.11 Uhr; Beginn: 20.11 Uhr)
Veranstaltungsort: Sport- und Kulturhalle
Faschings-Schlachtfest (Voranzeige)
Dienstag, 09.02.2016 ab 11.11 Uhr (Clubhaus)
Fußball-Seniorenspielbetrieb
Das Training für den weiteren Rundenverlauf wird am Montag,
25. Januar wieder aufgenommen. Nähere Informationen zu den
Freundschaftsspielen werden demnächst veröffentlicht.
Abt. Tischtennis
Zu allererst möchte ich allen Freunden des Tischtennis-Sports ein
frohes neues Jahr wünschen vor allem Gesundheit und alle Wünsche mögen in Erfüllung gehen.
Natürlich habe ich aus dem alten Jahr noch nachzutragen.
Unsere Schüler beteiligten sich mit sechs Spielern an den Bezirksmeisterschaften die am 5. und 6. Dezember in Hilsbach ausgetragen wurde. Mit Leon Ambiel, Lars Strobl, Lukas Strobl, Nils
Bayer, Moritz Schmitt, Felix Kuch stellte unser Verein eine starke
Mannschaft.
Von unseren sechs scheiterten nur drei nur knapp in der Hauptrunde.
Drei erreichten das Viertelfinale wobei es leider zur Bruderpaarung
Strobl/Strobl kam die Lukas Strobl knapp für sich entscheiden
konnte.
Leon Ambiel musste wieder einmal gegen seinen Angstgegner
Friedrich Max aus Hilsbach der die letzten Begegnungen alle für
sich entscheiden konnte antreten. Diesmal gut eingestellt von
seinem Trainer Franz Hlawatsch siegte er glatt und erreichte das
Finale.
Unser Lukas konnte leider das Halbfinale nicht mehr spielen und
erreichte letzlich den dritten Platz der Meisterschaft.
Leon Ambiel konnte seine gute Leistung aus dem Halbfinale wiederholen und schlug seinen Gegner Silas Kaiser der wieder aus
Hilsbach kam mit 3:0 und wurde Bezirksmeister seine Klasse.
27
Hierzu möchte Jugendleiter Franz Hlawatsch der seine Schützlinge an diesem Turnier begleitete allen Spielern die sich hervorragend schlugen und den VFB Epfenbach würdig vertreten haben
herzlich gratulieren und weiter so.
Jugendleiter und Redakteur
Franz Hlawatsch
Selbstgebackene Plätzchen an
Asylbewerber in Spechbach verschenkt
Die katholischen und evangelischen
Kirchengemeinden
von Epfenbach und Spechbach und die neuapostolischen
Gemeinden
von
Meckesheim und Epfenbach
hatten bei ihren Gottesdienstbesuchern um Tüten mit
selbstgebackenen Plätzchen
für die Asylbewerber in
Spechbach gebeten. Die
Resonanz war riesig. Über
100 Tüten, gefüllt mit leckeren Plätzchen, Stollen und Früchtebrot
konnten an die Bewohner des Hauses in Spechbach kurz vor
Weihnachten verteilt werden. Pfarrerin Ulrike Walter, Natalie Stark
von der Neuapostolischen Gemeinde und Gemeindereferentin
Carola von Albedyll gingen am Montag vor Heiligabend von Tür zu
Tür, übergaben die Spenden und wünschten frohe Weihnachten.
Große Freude lösten auch die leckeren roten Äpfel und die Tüten
mit Walnüssen aus, die ebenfalls gespendet worden waren.
Herzlichen Dank an dieser Stelle allen Spendern der Weihnachtsplätzchentüten.
Pluspunkt und Hermes-Versand
Kreisental 2, Epfenbach
Öffnungszeiten
Mo:
von 09.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
Di:
von 09.00 – 12.00 Uhr
Mi. und Do. von 15.00 – 18.00 Uhr
Fr. und Sa.
von 09.00 – 12.00 Uhr
Telefonnummer: 07263 / 4089821
Ein frohes und gesundes Jahr 2016
wünscht Ihnen Ihr SPD-Ortsverein Epfenbach
Epfenbacher Adventskalender –
Vielen Dank fürs Mitmachen!
28
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Besinnlich oder laut, groß oder klein, nachdenklich oder Party –
aber immer mit viel Begegnung und Gespräch. Somit wurde wieder viel Freude mit einem Türchen oder mit einer Fenster-Eröffnung
verschenkt.
Herzlichen Dank allen, die an der Adventsfenster-Aktion mitgemacht haben und die Epfenbach jeden Tag etwas mehr auf Weihnachten eingestimmt haben.
Dank, den Familien und Vereinen, den Geschäften und der Volksbank Neckartal, dem Elternbeirat des Kath. Kindergartens, der
Gemeindeverwaltung Epfenbach und der Merian-Schule, die jeden
Tag im Advent einen Stern vom Himmel geholt haben.
Der SPD-Ortsverein Epfenbach freut sich schon auf die Aktion in
diesem Jahr – dann jährt sich der Kalender zum 10. Mal.
Info-/Karten-Telefon:
Rathaus Spechbach, Herr Steinhauser, 06226/9500-30,
[email protected]
– Anzeigen –
Magische Marke geknackt
Regionaler Verbund der Bibliotheken meldet eine Million Online-Ausleihen
Konzert im Bürgersaal
Eine Veranstaltungsreihe des Fördervereins „Specht“ und des
Umwelt-, Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Spechbach – Von der Gemeinde – für die Gemeinde!!
Freitag, 15.01.2016, 20.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses:
Ein Abend für die Mundart: „Kraichgau trifft Kurpfalz!“
Kraichgausound:
Sie tragen den Kraichgau
im Namen, singen über in
der Region lebende Menschen sowie die herrliche
Hügellandschaft zwischen
Rhein und Odenwald.
Günter Auch, Rechtsanwalt
aus Kraichtal-Menzingen
und Dr. Helmut Dörr aus
Wiesloch bilden gemeinsam das Duo Kraichgausound.
Ihr Hitsong „Kraichgau, bisch en scheene Ort“, ist eine einzige
Liebeserklärung an Land und Leute.
Nach ihrem gefeierten Debüt-Album „Mir sinn zu 2t“ folgten zwei
weitere CDs. Das Motto der beiden lautet „Mir mache Musisch mit
Leib un Seel“.
Mit dem Titel „Jedem Tierle sei Plesierle“ belegten sie 2013 den
ersten Platz der Sparte „Lied“ beim Mundartwettbewerb des
Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Charly Weibel:
Nach dem Ende der Rockband „Jezebel‘s Tower“, deren Sänger er war und die auch international erfolgreich agierte, hat der
Reilinger Charly Weibel mit Liedern in Kurpfälzer Mundart seine
musikalische Heimat gefunden.
Der Mann, der als „Schutzmann“ im Musterländle sein Geld
verdient, textet und singt, wie ihm der Schnabel gewachsen ist.
Bereits 1999 gewann er den ersten Platz des Mundartwettbewerbs des Regierungspräsidiums Karlsruhe und ließ diesem in
der Folgezeit einen weiteren ersten und zuletzt 2011 einen dritten
Platz folgen.
Kürzlich entstand in Zusammenarbeit mit den Männern von Kraichgausound seine 4. CD „Johr um Johr“
Gemeinsames:
2010 lernten sich die Musiker bei über 40 Auftritten im Walldorfer
Theaterkeller Forum84 kennen und schätzen. Damals beschloss
man auch, gemeinsame Konzerte zu gestalten, da man menschlich und musikalisch einfach gut zusammenpasste.
Beim Auftritt im Spechbach wird auch der Meckesheimer Percussionist René Lauk mitmischen und mit seinen Rhythmusinstrumenten für den richtige Drive sorgen.
Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Eintrittkarte zu 12,– € im Vorverkauf bei
Naturkosmetik Hanne Christ-Zimmermann (06226-950540),
Postagentur Engert (06226-41123),
Metzgerei Meister (06226-41233),
Praxis für Physiotherapie Birgit Riether (06226-44398),
Volksbank Spechbach (06226-41415) und
Herrn Pracht, 06226-42408,
in Epfenbach bei Gabi´s Haarstüble (07263-3500) sowie in
Wiesenbach in der Lotto-Toto-Annahmestelle Gabriele Heßler
(06223-925930).
Bibliothek im Internet: metropolbib.de
Foto: metropolbib
Der regionale Verbund öffentlicher kommunaler Bibliotheken vermeldet eine neue
Rekordmarke bei der OnlineAusleihe: Seit 2011 wurden
mittlerweile über eine Million
elektronische Medien (Bücher,
Zeitungen, Zeitschriften, Hörbücher, Videos etc.) von rund
28.000 Nutzern ausgeliehen.
Der ständig wachsende Bestand der metropolbib.de ermöglicht den Download von
aktuell über 37.000 elektronischen Medien. Beteiligt an
dem bundesweit einzigartigen
Angebot sind 29 Stadtbüchereien (mit über 80 Zweigstellen) der Rhein-Neckar-Region.
Dazu zählen u.a. die Bibliotheken von Brühl, Hockenheim
und Wiesloch. Zugang zu den
elektronischen wie den zusammen genommen 1,7 Millionen
klassischen Medien bietet die
„Metropol-Card“. Sie kostet
20 Euro pro Jahr und Nutzer
und ist in allen teilnehmenden
Einrichtungen erhältlich. Um
die Bekanntheit des Angebots
weiter zu steigern, läuft seit
kurzem ein Werbespot in Lichtspielhäusern in Frankenthal,
Mannheim,
Schwetzingen,
Walldorf und Weinheim.
Mehr Informationen unter:
www.metropolbib.de
29
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Teilfläche von Flst. 389.
Die im Lageplan der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung
GmbH (KE) vom 29.09.2015 abgegrenzte Teilfläche des Flst. 389
wird auf eine Gesamtfläche von ca. 7.550 m² erweitert.
Es lagen hinreichende Beurteilungsgrundlagen für die Erweiterung
des Sanierungsgebietes vor.
Die genaue Abgrenzung der Erweiterungsflächen ergibt sich aus
dem Lageplan der KE vom 29.09.2015 Dieser ist Bestandteil der
Satzung und kann von jedermann bei der Gemeindever­waltung
während der Dienststunden eingesehen werden. Der Bekanntmachung der Satzung wird zur Übersicht eine Verkleinerung des
Lageplanes hinzugefügt.
§2
Verfahren
Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung
gelten auch für die in § 1 bezeichnete Teilfläche des Flurstücks
389. Insbesondere wird die Sanierungsmaßnahme im umfassenden Verfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen gem. § 152 – 156 a BauGB durchgeführt.
Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB findet
Anwendung.
Satzung
zur 2. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Ortskern Helmstadt“
Aufgrund von § 142 Abs. 1, 3 und 4 des Baugesetzbuches
(BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der zuletzt geänderten
Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Helmstadt-Bargen
am 12.10.2015 folgende
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung wird gem. § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
SATZUNG
zur 2. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Ortskern Helmstadt“ beschlossen:
§4
Durchführungszeitraum
Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme soll bis zum 31.12.2023
abgeschlossen sein.
Helmstadt-Bargen, den 13.10.2015
Bürgermeister
Wolfgang Jürriens
§1
Erweiterung des Sanierungsgebietes
Die in der vom Gemeinderat am 10.12.2012 beschlossene und
am 11.01.2013 in Kraft getretene Satzung über die förmlich Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Helmstadt“, erstmals
geändert am 17.02.2014, in Kraft getreten am 21.02.2014 wird
um folgende Teilfläche erweitert:
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12.10.2015
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Verfahrensvermerke:
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Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung
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förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
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21
Lageplan zur 2. Änderung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortskern Helmstadt“:
N
30
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Hinweise:
1. Auf die Vorschriften der §§ 144,145 BauGB wird ausdrücklich hingewiesen:
§ 144 BauGB
Genehmigungspflichtige Vorhaben
und Rechtsvorgänge
(1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
1.die in § 14 Abs. 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen
Maßnahmen;
2.Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von
mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird.
(2) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
1.die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und
die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts;
2.die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts;
dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der
Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Abs.
2 im Zusammenhang steht;
3.ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu
einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte
begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt
worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt;
4. die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast;
5. die Teilung eines Grundstücks.
(3) Die Gemeinde kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für
das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder Teile desselben
allgemein erteilen; sie hat dies ortsüblich bekannt zu machen.
(4) Keiner Genehmigung bedürfen
1.Vorhaben und Rechtsvorgänge, wenn die Gemeinde oder
der Sanierungsträger für das Treuhandvermögen als Vertragsteil oder Eigentümer beteiligt ist;
2.Rechtsvorgänge nach Absatz 2 Nr. 1 bis 3 zum Zwecke der
Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge;
Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 1, die vor der förmlichen
3.
Festlegung des Sanierungsgebiets baurechtlich genehmigt
worden sind, Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 1, von denen die
Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis
erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten
der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen
sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung;
4.Rechtsvorgänge nach Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2, die Zwecken der Landesverteidigung dienen;
5.
der rechtsgeschäftliche Erwerb eines in ein Verfahren im
Sinne des § 38 einbezogenen Grundstücks durch den
Bedarfsträger.
§ 145 BauGB
Genehmigung
(1) Die Genehmigung wird durch die Gemeinde erteilt. Ist eine
baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung durch die
Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt. Im Falle des Satzes 2 ist über die Genehmigung
innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags bei der
Baugenehmigungsbehörde zu entscheiden; § 22 Abs. 5 Satz
3 bis 6 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass
die Genehmigungsfrist höchstens um zwei Monate verlängert
werden darf.
(2) Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn Grund zur
Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang
einschließlich der Teilung eines Grundstücks oder die damit
erkennbar bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung
unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde.
(3) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die wesentliche Erschwerung dadurch beseitigt wird, dass die Beteiligten für den Fall der
Durchführung der Sanierung für sich und ihre Rechtsnachfolger
1.in den Fällen des § 144 Abs. 1 Nr. 1 auf Entschädigung für
die durch das Vorhaben herbeigeführten Werterhöhungen
sowie für werterhöhende Änderungen, die auf Grund der mit
dem Vorhaben bezweckten Nutzung vorgenommen werden,
verzichten;
2.in den Fällen des § 144 Abs. 1 Nr. 2 oder Abs. 2 Nr. 2 oder
3 auf Entschädigung für die Aufhebung des Rechts sowie für
werterhöhende Änderungen verzichten, die auf Grund dieser
Rechte vorgenommen werden.
(4) D
ie Genehmigung kann unter Auflagen, in den Fällen des § 144
Abs. 1 auch befristet oder bedingt erteilt werden. § 51 Abs. 4
Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. Die Genehmigung
kann auch vom Abschluss eines städtebaulichen Vertrags
abhängig gemacht werden, wenn dadurch Versagungsgründe
im Sinne des Absatzes 2 ausgeräumt werden.
ird die Genehmigung versagt, kann der Eigentümer von
(5) W
der Gemeinde die Übernahme des Grundstücks verlangen,
wenn und soweit es ihm mit Rücksicht auf die Durchführung
der Sanierung wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist, das
Grundstück zu behalten oder es in der bisherigen oder einer
anderen zulässigen Art zu nutzen. Liegen die Flächen eines
land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs sowohl innerhalb als
auch außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets,
kann der Eigentümer von der Gemeinde die Übernahme sämtlicher Grundstücke des Betriebs verlangen, wenn die Erfüllung
des Übernahmeverlangens für die Gemeinde keine unzumutbare Belastung bedeutet; die Gemeinde kann sich auf eine
unzumutbare Belastung nicht berufen, soweit die außerhalb
des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets gelegenen Grundstücke nicht mehr in angemessenem Umfang baulich oder
wirtschaftlich genutzt werden können. Kommt eine Einigung
über die Übernahme nicht zustande, kann der Eigentümer die
Entziehung des Eigentums an dem Grundstück verlangen. Für
die Entziehung des Eigentums sind die Vorschriften des Fünften Teils des Ersten Kapitels entsprechend anzuwenden. § 43
Abs. 1, 4 und 5 sowie § 44 Abs. 3 und 4 sind entsprechend
anzuwenden.
(6) § 22 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden. Ist eine Genehmigung allgemein erteilt oder nicht erforderlich, hat die Gemeinde
darüber auf Antrag eines Beteiligten ein Zeugnis auszustellen.
2. Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
1. Unbeachtlich werden:
a) nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs,
b) nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO – ausgenommen
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen oder
die Bekanntmachungen -, wenn sie in beiden Fällen nicht
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schönau unter Darlegung des die
Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts
geltend gemacht worden sind.
2. D
er in § 1 der Satzung genannte Lageplan (Abgrenzungsplan)
ist als Planverkleinerung abgedruckt. Der Originalplan kann von
jedermann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus,
Zimmer 15, eingesehen werden.
3. D
ie Sanierung wird im umfassenden Verfahren unter Anwendung der Vorschriften der §§ 152-156 a BauGB und der §§ 144
ff. BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen
und Rechtsvorgänge durchgeführt.
4. F
ür Auskünfte steht Frau Lüpken, Tel. 07263/9120-20, zur
Verfügung.
Neujahrsempfang am 08.01.2016
Zum Neujahrsempfang am Freitag, den 08. Januar 2016,
19.00 Uhr, laden wir herzlich in die Gymnastikhalle Flinsbach
ein und freuen uns auf Ihr Kommen.
Wolfgang Jürriens, Bürgermeister
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
31
Wir bitten Sie, das Geld nicht an den Baum zu hängen, sondern
den Baum mit einem Zettel mit Ihrem Namen zu versehen. Die
Mitglieder der Jugendfeuerwehr werden dann bei Ihnen klingeln.
Vielen Dank !
Ihre Jugendfeuerwehr Helmstadt
KliBA-Energieberatung
Der 1. Beratungstermin 2016 findet am Mittwoch, den 13.01. Von
14.00 – 16.00 Uhr im Rathaus Helmstadt, Zimmer 17, statt.
Rathaus Helmstadt
Grafeneckschule Helmstadt
Speiseplan
vom 11.01.2016 bis 15.01.2016
Rathaus Helmstadt Rathaus Helmstadt
Speiseplan
Speiseplan
vom
11.01.2016
bis 15.01.2016
vom 11.01.2016 bis 15.01.2016
KW02 - Mo 11.01.2016
Essen 1 Erbseneintopf mit
Mehrkornbrötchen
EssenKW02
2 - Hähnchen-Gemüsepfanne
mit Soße und BIO-Reis
Mo 11.01.2016
1 (Veg.)
Erbseneintopf
mit Mehrkornbrötchen
EssenEssen
3
BIO-Spirelli
mit fruchtiger TomatenEssen 2
Hähnchen-Gemüsepfanne mit Soße und BIO-Reis
Rohkost
Essen 3 Kräutersoße
(Veg.) BIO-Spirelli mit und
fruchtiger
Tomaten-Kräutersoße und Rohkost
Dessert Fruchtjoghurt
Fruchtjoghurt
Dessert
KW02 - Di 12.01.2016
KW02
- 1Di
12.01.2016
KW02Essen
- Mo
11.01.2016
Gulasch vom Rind mit BIO-Reis, dazu Salat
EssenEssen
1 1 2 Gulasch
Erbseneintopf
mit Gemüsepfanne,
Mehrkornbrötchen
Mediterrane
dazuBIO-Reis,
Hirse und Gurkensticks
Essen
vom
Rind mit
dazu Salat
EssenEssen
2 3 (Veg.)
Hähnchen-Gemüsepfanne
mit Soße und BIO-Reis
Blumenkohl-Brokkoli-Kartoffelauflauf
M
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Gemüsepfanne, dazu Hirse und
Essen
2
EssenDessert
3 (Veg.) BIO-Spirelli
Bananemit fruchtiger Tomaten-Kräutersoße und Rohkost
Dessert
Fruchtjoghurt
Gurkensticks
Mi 13.01.2016
EssenKW02
3 1- (Veg.)
Blumenkohl-Brokkoli-Kartoffelauflauf
Geflügeleintopf mit buntem Gemüse und Kartoffelwürfel
KW02Essen
- Di 12.01.2016
Wildlachsfilet
natur
mit Soße,
dazu
BIO-Reis und Gurkensticks
Dessert
EssenEssen
1 2 Banane
Gulasch
vom Rind mit
BIO-Reis,
dazu
Salat
Essen 3 (Veg.) Krautschupfnudeln, dazu Karottensticks
Essen 2
Mediterrane Gemüsepfanne, dazu Hirse und Gurkensticks
Dessert
Schokopudding
KW02
- MiBlumenkohl-Brokkoli-Kartoffelauflauf
13.01.2016
Essen 3 (Veg.)
Essen
1
G
eflügeleintopf
mit buntem Gemüse und
Dessert
Banane
KW02 - Do 14.01.2016
Essen 1 Kartoffelwürfel
Hähnchenbrust mit Paprikasoße, dazu Kartoffeln
2
Kartoffel-Suppe mit Gemüseeinlage
KW02Essen
- Mi 13.01.2016
Essen
natur
mitund
Soße,
dazu BIO-Reis und
3 Wildlachsfilet
(Veg.)
BIO- Vollkorn-Spirelli
mit
Möhrensoße,
dazu Salat
EssenEssen
1 2
Geflügeleintopf
mit buntem
Gemüse
Kartoffelwürfel
Clementine
EssenDessert
2
Wildlachsfilet
natur mit Soße, dazu BIO-Reis und Gurkensticks
Gurkensticks
Essen 3 3
(Veg.) Krautschupfnudeln,
dazu Karottensticks
Essen
Krautschupfnudeln,
dazu Karottensticks
KW02 - (Veg.)
Fr 15.01.2016
Dessert
Schokopudding
Essen 1 Schokopudding
Gebackenes Fischfilet mit Rahm-Kartoffeln und Tomatensalat
Dessert
Essen 2
Putengeschnetzeltes mit Quinoa, dazu Tomatensalat
KW02 - Do 14.01.2016
Essen 3 (Veg.) Pfannkuchen mit Schokoladensoße
KW02
14.01.2016
EssenDessert
1 - Do
Hähnchenbrust
mit Paprikasoße, dazu Kartoffeln
Apfel
Essen
mit Paprikasoße, dazu Kartoffeln
Essen 2 1 Hähnchenbrust
Kartoffel-Suppe mit Gemüseeinlage
Essen 3 2
(Veg.)Kartoffel-Suppe
BIO- Vollkorn-Spirelli mit Möhrensoße,
dazu Salat
mit Gemüseeinlage
Essen
Dessert
Clementine
vorbehalten)
Essen(Änderungen
3 (Veg.)
BIO-Vollkorn-Spirelli mit Möhrensoße, dazu
KW02 - Fr 15.01.2016
Salat
Essen 1
Gebackenes Fischfilet mit Rahm-Kartoffeln und Tomatensalat
Clementine
Dessert
Essen 2
Putengeschnetzeltes mit Quinoa, dazu Tomatensalat
Essen 3 (Veg.)
mit Schokoladensoße
KW02
- FrPfannkuchen
15.01.2016
Dessert
Apfel
Essen 1 Gebackenes Fischfilet mit Rahm-Kartoffeln und
Tomatensalat
Essen
2 Putengeschnetzeltes mit Quinoa, dazu
(Änderungen vorbehalten)
Tomatensalat
Essen 3 (Veg.) Pfannkuchen mit Schokoladensoße
Dessert Apfel
(Änderungen vorbehalten)
Jugendfeuerwehr Helmstadt-Bargen
Abt. Flinsbach
An alle Flinsbacher Haushalte!
Am 09.01.2016 sammelt die
Jugendfeuerwehr mit ihren Betreuern nachmittags ab ca. 13.00 Uhr
in Flinsbach Christbäume ein!
Damit Ihr Baum mitgenommen
wird ist es erforderlich, dass dieser
deutlich sichtbar am Straßenrand bereitgestellt wird!
Dieser Service der Jugendfeuerwehr ist kostenfrei!
Die Betreuer der Jugendfeuerwehr nehmen aber gern direkt beim
Abholen der Bäume Spenden entgegen!
FFW-Flinsbach, Thomas Jäger, Kommandant
Figurentheater FEX
Feuerwehr Helmstadt-Bargen
Jugendfeuerwehr Helmstadt-Bargen Abt. Helmstadt
Christbaumsammelaktion am 09.01.2016
Auch in diesem Jahr sammelt die Jugendfeuerwehr Helmstadt
wieder die ausgedienten Christbäume im Ortsteil Helmstadt ein.
Bitte stellen Sie den Baum am Samstag, den 09.01.2016 ab 9:30
Uhr gut sichtbar am Straßenrand ab.
Für die Abholung und Entsorgung wird ein kleiner Obolus von 2 €
zugunsten der Jugendkasse erhoben.
Rückblick auf das Jubiläumsjahr 2015 – Wir bedanken uns
bei unserem kleinen und großen Publikum
Das Figurentheater FEX feierte im vergangenen Jahr sein 20-jähriges Bühnenjubiläum mit zwei Premieren: „Das kleine Mammut“
und „Hase und Holunderbär“. Außerdem gab es eine JubiläumsLesung und im Sommer einen großen Theaterflohmarkt in und um
das Banspach-Haus.
Das Figurentheater FEX war mit über 100 Gastspielen zwischen
St. Moritz und Bremen unterwegs.
Wir möchten hier nochmals Fragen beantworten, die uns
oft von den Zuschauern und Interessierten gestellt werden:
Was ist der PUK e.V.? Der PUK e.V. ist ein gemeinnütziger
Verein. Er betreibt die Werkstattbühne im Banspach-Haus in
Helmstadt, unterstützt als Förderverein das Figurentheater FEX,
führt theaterpädagogische Projekte durch, beschäftigt sich mit
allen Fragen des Figurentheaters und angrenzender, künstlerische
32
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Bereiche und berät auch Organisationen und Institutionen zu diesem Thema.
Gemeinsam mit dem Figurentheater FEX führt der Verein das Festival „Land in Sicht“ durch.
Das Figurentheater FEX ist ein Tourneetheater mit Gastspielen
in ganz Deutschland. Es ist Mitglied im Landesverband Freier Theater Baden-Württemberg. Das Theater ist, wie viele denken, kein
Gewerbe, wie z. B. eine Buchhandlung oder ein Handwerksbetrieb
und es ist auch kein Privattheater. Es ist ein freies, professionelles
Theater und erfüllt damit die gleichen kulturellen Aufgaben wie
die von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden
geführten Theater.
Weitere Infos über den Verein PUK e.V. finden Sie unter www.
pukev.de
Infos über das Figurentheater FEX finden Sie unter
www.fex-theater.de
Holger Steiner (2.v.l.) und Jan Esterle (3.v.l.) bei der Preisübergabe
AH-Sport
Die nächste Aufführung in der Werkstattbühne findet statt:
Sonntag, 24. Januar 2016 um 15:00 Uhr
Noel und das Engelsgeheimnis
Voranmeldungen sind jetzt schon möglich unter
Tel. 07263/919088 oder [email protected]
TSV Helmstadt
Fußball-KLEEblatt in Gold
Nach Silber im letzten Jahr, erhielten wir in diesem Jahr wieder das
KLEEblatt in Gold bei der KLEEblattaktion des Badischen Fußballverbandes. Als zusätzlichen Preis überreichte uns der Badische
Fußballverband einen Ballsack mit Spielbällen und Trinkflaschen für
unsere Jugendspiele. Mit der Teilnahme am Fußball-KLEEblatt wird
das individuelle Engagement der Vereine in den Bereichen
K inder- und Jugendfreundlichkeit
L eistungsförderung
E hrenamtlichkeit
E ngagement für Freizeit- u. Breitensport
Für die Teilnahme sind zunächst verschiedene Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Dies sind zum einen das Durchführen von zwei
rauchfreien Aktionstagen, den Zugang zu einem Spielfeld während
des Tages und zwei alkoholfreien Getränken die günstiger als ein
alkoholisches sind. Für den Goldstatus benötigt jeder Teilnehmer
zudem sechs Nachwuchstrainer die gleichzeitig in der Seniorenmannschaft spielen und es müssen mind. 8 weitere Aktionen
erfüllt werden. Dies sind unter anderem Sportangebote mit und
ohne qualifizierten Übungsleiter, das Durchführen von Fußballtagen
bzw. Ferienfreizeiten, Kooperationsmaßnahmen mit der Gemeinde/Schule und Teilnehmer an Weiterbildungsmöglichkeiten. Für
den Gold-Status konnten wir alle Punkte erfüllen und wurden vom
Badischen Fußballverband zur Preisverleihung in die Wirsol RheinNeckar-Arena eingeladen.
Im Vorfeld der Preisverleihung erhielten wir eine Führung durch das
Stadion und im Nachgang wurden wir zum Bundesligaspiel der
TSG-Frauen gegen Bayern München eingeladen.
Die Schwarzbachhalle in Helmstadt steht im Januar 2016 wieder
ganz im Zeichen des Hallenfußballs. Zum Auftakt veranstaltet der
TSV Helmstadt am Samstag, den 09.01. das 29. Hallenturnier für
AH-Mannschaften. Dem Turnierleiter Willi Schuster ist es wieder
gelungen, für eine große Teilnehmerzahl zu sorgen. Insgesamt
24 Mannschaften aus den Fußballkreisen Sinsheim, Mosbach,
Heidelberg und Heilbronn haben ihre Zusage erteilt. Gespielt wird
beim Turnier in sechs Gruppen zu je vier Mannschaften. Von den
sechs Gruppen kommen jeweils der Gruppenerste und die bestplatzierten Gruppenzweiten eine Runde weiter. Somit bestreiten
die besten 8 Mannschaften die Viertelfinalspiele. Das AH-Turnier
beginnt am Samstagvormittag ab 10.00 Uhr. Nach 44 Spielen wird
dann um 20.00 Uhr der Turniersieger feststehen. Die erfolgreichen
Mannschaften werden Geld- und Sachpreise in einem Gesamtwert
von über 800 € erhalten. Wie gewohnt werden die Turnierteilnehmer wieder optimale Rahmenbedingungen sowohl in sportlicher
als auch in gastronomischer Hinsicht in der Schwarzbachhalle
vorfinden. Alle Fußballfreunde sind hierzu recht herzlich in die
Schwarzbachhalle eingeladen. Lassen Sie es sich bei angenehmer Hallenatmosphäre einige Stunden gut gehen, denn die AHAbteilung hat für das leibliche Wohl der Spieler sowie der Besucher
wieder bestens vorgesorgt. Direkt im Anschluss ans AH-Finale
beginnt ab 20.30 Uhr der Sport Point Cup für Seniorenmannschaften und wird am Sonntag, den 10.01. ab 11 Uhr fortgesetzt.
Selbstverständlich ist bei diesem Hallenspektaktel auch für das
leibliche Wohl bestens gesorgt. Am Samstagabend und sonntags
zum Mittagstisch bietet die TSV-Küche wieder die bewährten
Pfannenschnitzel an. Auch für die Freunde von Kaffee und Kuchen
werden wir wieder ein leckeres Buffet bereithalten.
Also, runter vom Sofa und rein in die Schwarzbachhalle. Wir freuen
uns sehr auf Ihren Besuch!!!
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Jugendabteilung
Spende der Firma Arnold + Mai GmbH
Ein Geschenk der besonderen sowie großzügigen Art haben wir
von der Firma Arnold + Mai GmbH zu Weihnachten erhalten.
Seit einigen Jahren verzichtet die Firma Arnold + Mai GmbH gänzlich auf Weihnachtsgeschenke für ihre Kunden und unterstützt
stattdessen Einrichtungen und Vereine in der Gemeinde. In diesem
Jahr ist unsere Jugendabteilung in den Genuss dieser Spende in
Höhe von 750 EUR gekommen. Diese Spende ermöglicht es uns
auch in Zukunft für eine gute Jugendarbeit sorgen zu können und
die sportlichen Aktivitäten der Jugend weiter zu fördern. Wir, die
Jugendabteilung des TSVs, bedanken uns auf diesem Wege recht
herzlich bei der Firma Arnold + Mai GmbH für die außergewöhnliche Spende und wünschen der gesamten Belegschaft besinnliche
Weihnachtstage und ein erfolgreiches neues Jahr.
33
Die Finalspiele beginnen am Sonntag, den 10.1. ab 15.30 Uhr.
Zur Unterstützung der Mannschaften laden wir unsere Fans recht
herzlich ein.
Jugend
in der Bargener Turnhalle
Auf vielfachen Wunsch organisieren wir gerne wieder ein
Rumpsteakessen, nach der großartigen Resonanz der
letzten Veranstaltung, haben wir uns aus Platzgründen
dazu entschlossen, in die Bargener Halle auszuweichen.
Als Alternative zum Rumpsteak gibt es auch dieses Mal
wieder panierte Schweineschnitzel.
Vorbestellungen sind natürlich erforderlich, damit wir auch
genügend Essen für alle bereitstellen können.
Beginn ist wieder um 18.00 h, warme Küche bis 22.00 h.
Januar
Freitag, 22.01.
18.00 h Turnhalle
Rumpsteakessen
Februar
Samstag, 20.02. 18.30 h Turnhalle
11.00 h Clubhaus
Freitag, 08.04.
19.00 h Clubhaus
mit Kräuterbutter und Zwiebeln
12,00 €
paniertes Schweineschnitzel mit Brot
6,00 €
Aufpreis Pommes Frites
1,50 €
Forellen-Essen
Auf Euer Kommen freut sich die
April
SVB-Jugend
Generalversammlung
Mai
Sonntag, 01.05. 10.00 h Clubhaus
Rumpsteak vom Rind
mit Brot
Winterfeier
März
Freitag, 25.03.
(Karfreitag)
Wir bieten an:
Reservierungen unter 0152-26291297 (Thomas Eichner)
Maifest
Juni
Freitag, 10.06.
18.00 h Clubhaus
Samstag, 11.06. 13.00 h Sportplatz
Rumpsteakessen
Fußball-Mehrkampf
August
Mittwoch, 17.08.
Helmstadt
Sauerkraut-Markt
Oktober
Freitag, 21.10.
18.00 h Clubhaus
Samstag, 22.10. 19.00 h Clubhaus
Kerwe-Essen
Kerwe-Rock
Zu allen Veranstaltungen beachten Sie bitte aktuelle Informationen im
Nachrichtenblatt, auf der Homepage oder als Aushang.
Herren
Am Samstag, den 9.1. nehmen wir am Hallenturnier des TSV
Helmstadt teil. Die AH-Mannschaft spielt um 10.39 Uhr gegen
TG Sinsheim, um 11.57 Uhr gegen den SV Daisbach sowie
um 13.02 Uhr gegen den FC Daudenzell. Ab 13.54 Uhr finden
die Finalspiele statt. Mit der I. Mannschaft treffen wir um 20.30
Uhr auf die SG Waibstadt, spielen um 21.35 Uhr gegen den
FC Spechbach, um 22.27 Uhr gegen den TSV Schwarzach 1
sowie um 23.58 Uhr gegen den VFB Epfenbach.
Ein besonderer Spieltag ...
Der letzte Spieltag vor der
Weihnachtspause war ein
besonderer Spieltag für
die Mixed-Mannschaft
1 der VSG Helmstadt.
Einen Tag vor dem Spieltag war klar, dass das
Team mit nur 6 Spielerinnen und Spieler antreten
musste. Krankheits- und
verletzungsbedingt waren
nacheinander
Spieler/
innen ausgefallen. Und es
war kurz vor Weihnachten
und eigentlich hätte jeder/
jede noch andere Termine an diesem Wochenende gehabt.
Zum Glück hatte sich Thorsten Seegers aus Bammental kurzfristig
bereit erklärt, das Team zu unterstützen. Kurz vor Spielbeginn
verletzte er sich dann jedoch und so war man wieder mit 5 Leuten
unterbesetzt. Die Spiele wurden umgelegt und mittlerweise reiste
Roland Klenk an und musste entgegen seiner Planung zwei Spiele
durchspielen. So wie alle anderen auch.
34
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Im 1. Spiel gegen TSG Heidelberg hat das Team zunächst die
ersten beiden Sätze jeweils knapp verloren. Im 3. Satz könnten
die Helmstadter das Ruder schließlich rumreißen und im 4. Satz
zeigten sie sich dann sogar richtig souverän. Allerdings verloren
die Spieler/innen der VSG durch zwei, drei ganz, ganz blöde Fehler den 5. ganz knapp – 13:15. Aber das Spiel hat richtig Spaß
gemacht und niemand war am Ende wirklich sehr sauer.
Im 2. Spiel traf die Mixed 1 dann auf die sehr desmotivierte Mannschaft des Heidelberger TV. Die hatten eine unglaublich schlechte
Stimmung innerhalb der Mannschaft und das kam uns dann wohl
auch den Helmstadter/innen zugute: Mit drei sehr deutlichen Sätzen holten die VSGler das Spiel nach Hause ...
Ziemlich ausgelaugt, aber zufrieden trat die Mixed 1 die Heimreise
an und konnte sich mit diesem Spieltag auch die Herbstmeisterschaft sichern. Niemand hätte dieses Ergebnis am Ende dieses
„Unglückstages“ vermutet.
Sportschützen Helmstadt
Nachlese Weihnachtsbaumverkauf
Auf Grund der guten Resonanz des Weihnachtsbaumabverkaufs
möchten wir uns recht herzlich bei unseren Abnehmern bedanken.
Wir hoffen, dass alle zur Zufriedenheit beliefert wurden und die
Tannen auch zu Hause gut angekommen sind. Wir werden auch
dieses Jahr wieder den Baumverkauf veranstalten und richten uns
am 10.12.2016 wieder auf Sie ein.
Carneval Club Bargen e.V.
- Maskengruppe Hexentaufe und Masken abstauben bei den „Bargemer
Krappen“.
Am Samstag, den 09. Januar 2016 um 14:00 Uhr werden die
neuen Mitglieder der Maskengruppe des CCB am hiesigen Dorfbrunnen (Ortsmitte) getauft. Die durch den Zunftmeister Daniel
Heilig geleitete Zeremonie ist mittlerweile zu einem festen Bestandteil und dem offiziellen Start der Hexen in die närrische Zeit. Hier
bekommt jede Neu-Hexe einen Paten der sie die nächsten 2 Jahre
(Anwärterzeit) begleitet bis zur Vollendung mit der Maskentaufe.
Der CCB und die Maskengruppe „Bargemer Krappen“ laden die
Bevölkerung gerne zu diesem Spektakel als Zuschauer ein.
Fasching beim Carneval Club Bargen
Unter dem Motto „Olympiade der Tiere“ heißt der Carneval Club
Bargen die Narrenschar mit einem kräftigen „Barge die Arge“ an
den Prunksitzungen am Freitag, den 05.02.2016 und Montag, den
08.02.2016 wieder herzlich willkommen.
Am Sonntag, den 07.02.2016 startet um 13.31 Uhr der Umzug
am Sportgelände und zieht sich durch die Hauptstraße, zur Kälbertshäuser Straße, in die Schulstraße und endet an der Turnhalle.
Hierzu laden wir die Bevölkerung aller Ortsteile, auch über die
Gemarkungsgrenzen recht herzlich ein, dabei zu sein und mitzufeiern. Unser Kartenvorverkauf startet am Samstag den 30.01.2016
um 14 – 16 Uhr im Vereinsheim unter der Turnhalle. Ab Montag
den 01.02.2016 können zu den allgemeinen Geschäftszeiten
beim Lebensmittelmarkt „Um’s Eck“ auch Karten gekauft werden.
-Reservierungen sind nicht möglichWeitere Termine finden Sie auf unserer Homepage unter:
www.carnevalclubbargen.de
CDU Ortsverein Helmstadt
Schützenhaus Tannenbaumverkauf
Prüfungen im traditionellen Jiu-Jitsu
Zum Jahresabschluss hieß es für drei unserer Schüler nochmal
alles zu zeigen, was sie bisher erlernt und gefestigt hatten. Denn
am Freitag, 18.12.2015 stellten sie sich ihrer nächsten Prüfung im
Jiu-Jitsu. Das Prüfungsprogramm im Jiu-Jitsu umfasst eine große
Bandbreite der Abwehr gegen verschiedenste Angriffsmöglichkeiten – im Stand und am Boden. Alle Prüflinge zeigten durchweg
sehr solide Techniken und eine dynamische Ausführung. Insgesamt sehr schön anzusehen, wie sie sich entwickeln und an der
Sache dran bleiben. In diesem Sinne gratulieren wir wie folgt zur
nächsten bestandenen Prüfung:
Christian zum 4. Kyu (Orange-Gurt), Erik und Rainer zum 3. Kyu
(Grün-Gurt)
Herzlichen Glückwunsch und auch nochmals danke an Jan, dass
er sich freiwillig als Uke zur Verfügung gestellt hat.
Die CDU-Rhein-Neckar lädt zum Neujahrsempfang
am Mittwoch, 20. Januar 2016 um 19:30 Uhr ein.
Herr Dr. Stephan Harbarth, MdB und Kreisvorsitzender sowie Frau
Elke Brunnemer, MdL und Herr Albrecht Schütte, Landtagskandidat freuen sich, dass es ihnen gelungen ist, den Vorsitzenden
der Arbeitsgruppe Sport und Ehrenamt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ehemaligen Kunstturnweltmeister am Reck Herrn
EBERHARD GIENGER als Redner für ihren Neujahrsempfang
2016 gewonnen zu haben.
Sie laden daher herzlich ein:
Neujahrsempfang der CDU Rhein-Neckar
am Mittwoch, 20. Januar 2016 um 19:30 Uhr
im Auto- & Technik Museumsrestraurant Sinsheim
Museumsplatz, 74889 Sinsheim
Im Mittelpunkt des Abends ist die Ansprache von
Herrn Eberhard Gienger, MdB
Herr Dr. Harbarth sowie Frau Elke Brunnemer und Herr Albrecht
Schütte würden sich freuen, wenn zahlreiche CDU-Mitglieder des
Gemeideverbandes diese Einladung annehmen könnten. Gerne
können Sie Ihre Familienangehörige und mögliche Interessenten
hierzu ergänzend einladen und mitbringen.
Ursula Dentz-Gattig
1. Vorsitzende
www.cdu-helmstadt-bargen.de
Winterwanderung der CDU
Herr Karl Klein, MdL sowie Herr Dr. Albrecht Schütte, Landtagskandidat laden herzlich alle CDU-Mitglieder und deren Angehörige
sowie Wanderfreunde zur Winterwanderung ein:
„Nur wo du zu Fuß warst, bist du auch wirklich gewesen“ – mit
diesen Worten hat einst Goethe das Wandern umschrieben.
Ganz in diesem Sinne möchte Herr Karl Klein, MdL sowie Herr Dr.
Albrecht Schütte (Landtagskandidat) Sie zu Beginn des Jahres
2016 begrüßen und zur Winterwanderung einladen:
Winterwanderung am Freitag, 8. Januar 2016 von Baiertal
über Schatthausen nach Gauangelloch
Gestartet wird in Baiertal um 14:00 Uhr; Treffpunkt ist das
kath. Gemeindehaus (Alte Hohl 5, 69168 Wiesloch).
Herr Michael Kleinjans wird als Wanderführer fungieren.
Verbindliche Anmeldung unter [email protected] oder
telefonisch 0171-6809454.
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Ortsgruppe Schwarzbachtal blickt schon ins neue Jahr
Der Termin für die nächste Jahreshauptversammlung ist für den
6. Februar 2016 festgelegt. Dabei werden die Themen zum
Naturschutz, Dritte-Welt-Arbeit auf der Agenda stehen. Grundsätzlich sind auch Freunde, Interessierte der Ortsgruppe herzlich
eingeladen.
In den Wintermonaten werden auch wieder wie jedes Jahr die
Nistkästen auf der Gemarkung gereinigt. Diese Arbeit gehört auch
zu den regelmäßigen Aktivitäten der Ortsgruppe in der Gemeinde.
Wer Interesse hat, die Naturfreundemitglieder zu unterstützen,
ist herzlich eingeladen (einfach bei Doris Banspach, Tel. 0172
7766598 melden). Wir benötigen dringende Unterstützung.
Die Naturfreunde wünschen allen Bürgerinnen und Bürger ein
gesundes und friedliches Jahr 2016.
35
Wir treffen uns wieder in den Ortschaften des Wollenbachtals
und Helmstadt um miteinander und füreinander zu beten. Zu den
Abenden gibt es jeweils ein Impuls wo es rund um das Thema
„Zuhause“ gehen wird.
Dienstag 12. Januar 20.00 Uhr
Bargen ev. Gemeindehaus mit Hauskreis
Mittwoch 13. Januar 20.00 Uhr
Wollenberg, ev. Gemeindehaus mit - Gemeinschaftspastor –
Andreas Uhlir
Donnerstag, 14. Januar 20.00 Uhr
Helmstadt, ev. Gemeindehaus CVJM- Klaus Winterbauer –
EC-Jugendkreis
Freitag, 15. Januar 20.00 Uhr ...
Flinsbach, ev. Gemeindehaus mit Frauenkreis.
Sonntag, 17. Januar 17:00 Uhr Lightplanke Gottesdienst
Helmstadt, ev. Kirche „Zuhause und doch weit weg“
Kirchengemeinden, Hauskreisen, Freikirchen und Landeskirchlichen Gemeinschaften.
Gnadenhof Tierhilfe Kraichgau
Motiviert und engagiert ins neue Jahr
Hallo Kids. Nach den Ferien gehts wieder weiter ...
Herzliche Einladung zu unseren Angeboten.
Wir freuen uns auf DICH.
Dienstag
18:15-20:00 Uhr, Teenkreis ab 13 Jahre
Mittwoch
18:00-19.30 Uhr, Bubenjungschar 9-12 Jahre
Donnerstag
16:00-17:00 Uhr, Kinderstunde 4-8 Jahre
17.30-19:00 Uhr, Mädchenjungschar
20:00 Uhr
Jugendkreis für alle ab 16 Jahre.
Alle Veranstaltungen finden im Kinderschulweg 8,
(ev. Gemeindehaus) in Helmstadt statt.
„Herzliche Einladung:“
– Allianzgebetswoche 2016 vom 12. – 17. Januar
Gebet bewegt Gottes Arm!
Zum Anfang des neuen Jahres treffen sich Christen in ganz
Deutschland zur Allianzgebetswoche.
Sie sind damit Teil einer großen Gebetsbewegung, die ganze Welt
umspannt. Denn überall auf der Welt treffen sich in diesen Tagen
Beter, die den Jahresanfang bewusst mit Gebet beginnen und
das neue Jahr unter den Segen Gottes stellen wollen.
Die Weihnachtszeit ist nun vorüber und wir starten mit viel
Energie ins neue Jahr.
Auch 2016 freuen wir uns wieder sehr über jeden der Interesse an der Arbeit mit unseren
vierbeinigen Lieblingen hat. Da
der Jahreswechsel oft auch
die Zeit der guten Vorsätze ist,
möchten wir allen, die gerne
etwas Gutes tun möchten,
unsere aktive Mitgliedschaft
ans Herz legen. Für nähere Informationen besuchen
Sie unsere Homepage www.
gnadenhof-helmstadt.de oder
unsere Gruppe bei Facebook
Gnadenhof Tierhilfe Kraichgau
e.V. oder machen Sie einen
persönlichen
Besuchstermin unter der Tel.-Nr. 0175
2057858 mit Tamara Mielke
aus und verschaffen sich einen
Eindruck von unserem Hof. Die
Tiere freuen sich über jeden
Besucher.
Ein gesundes, friedliches und glückliches Jahr 2016 wünscht
Ihnen das Gnadenhof-Team
36
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Festsetzung der Hundesteuer
Einladung zum Neujahrsempfang 2016
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Jahr 2016 ist nur wenige Tage alt und ich möchte Sie sehr
herzlich zum
Neujahrsempfang der Stadt Neckarbischofsheim
am Sonntag, 10. Januar 2016 um 17:00 Uhr
in die Aula des Adolf-Schmitthenner-Gymnasiums
Neckarbischofsheim
einladen.
Im Mittelpunkt des diesjährigen Neujahrsempfangs stehen die
Ehrungen der Blutspender und die Neugründung von zwei Vereinen, welche die Gelegenheit erhalten sollen, sich vorzustellen.
Der erste neu gegründete Verein ist das „Generationen Netzwerk
Neckarbischofsheim e.V.“ (GNN e.V.), ein Verein, der die Idee des
Gebens und Nehmens für Bürger von Bürgern umsetzen will.
Noch im Dezember 2015 wurde die Gründung des Vereins
„Flüchtlingshilfe Neckarbischofsheim“ auf den Weg gebracht, der
sich um ankommende Flüchtlinge kümmern will. Auch dieser Verein wird sich beim Neujahrsempfang vorstellen.
Ich freue mich darauf, Sie beim Neujahrsempfang begrüßen zu
können und wünsche Ihnen ein glückliches und erfolgreiches
neues Jahr.
Ihre
Tanja Grether
Bürgermeisterin
Festsetzung der Grundsteuer 2016
Die Versendung der Grundsteuerjahresbescheide 2016 erfolgt in
den Kalenderwochen 1 und 2 (04. bis 16.01.2016).
Für die Steuerpflichtigen, die die gleiche Grundsteuer wie im
Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dem Tag der öffentlichen
Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als sei ihnen
an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen (§ 27
Abs. 3 GrStG).
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse
2, 74924 Neckarbischofsheim oder beim Landratsamt RheinNeckar-Kreis, Kurfürstenanlage 38-40 in 69115 Heidelberg Widerspruch erhoben werden.
Bitte beachten Sie die Fälligkeitstermine, die auf Ihrem Grundsteuerbescheid ausgewiesen sind.
Sie erhalten im Laufe des Jahres keine weiteren Aufforderungen.
Hinweis an Grundstückseigentümer bei Änderung der
Eigentumsverhältnisse
Wie bereits oben erwähnt, werden in den nächsten Tagen die
Grundsteuerbescheide für das Jahr 2016 versendet. Hierin wird
die Grundsteuer für das laufende Jahr festgelegt.
Jetzt kann es sein, dass ein Eigentümerwechsel in der zweiten
Jahreshälfte des Jahres 2015 vollzogen wurde, der im neuen Jahresbescheid noch nicht berücksichtigt wurde.
Bitte haben Sie etwas Geduld. Die Änderungen werden wir, sobald
wir den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes erhalten
haben, umgehend durchführen.
Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2016 werden ebenfalls
in den Kalenderwochen 1 und 2 (04. bis 16.01.2016) zugestellt.
In diesem Jahr erhalten die Hundehalter mit ihrem Bescheid eine
neue Hundesteuermarke. Diese gilt wieder mehrere Jahre. Bei
Verlust der Steuermarke erhalten die Hundehalter vom Steueramt
der Stadt Neckarbischofsheim gegen eine Gebühr von 7,50 € eine
neue Marke.
Die Steuer für die Hundehaltung setzten sich lt. örtlicher Hundesteuersatzung wie folgt zusammen:
für den Ersthund 75,00 €
für jeden weiteren Hund 150,00 €
für einen Kampfhund bzw. gefährlichen Hund 600,00 €
für jeden weiteren Kampfhund bzw. gefährlichen Hund 1.200,00 €
Zwingersteuer 190,00 €
Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des
Haltens folgenden Kalendermonat, frühestens mit Ablauf des
Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt
die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats,
so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. Die Steuerpflicht
endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung
beendet wird. Die Abmeldung ist innerhalb von 4 Wochen nach
Beendigung anzuzeigen.
Gewerbesteuer 2016
Für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ab dem Jahr 2016 werden keine gesonderten Bescheide zugestellt. Hierfür gelten die
Vorauszahlungen, die auf den letzten zugestellten Bescheiden
festgesetzt wurden.
Stadt Neckarbischofsheim
Rhein-Neckar-Kreis
Für unseren Kommunalen Kindergarten im Stadtteil Untergimpern suchen wir ab 01. September 2016 für das Schuljahr
2016/2017 eine/n
Anerkennungspraktikant/in im Erziehungsdienst
In unserem ab September zweigruppigen Kommunalen Kindergarten in Untergimpern werden Kinder im Alter von 0 bis 6
Jahren in der verlängerten Öffnungszeit (07:30 bis 13:30 Uhr)
betreut.
Wir erwarten von Ihnen:
- Eine aufmerksame und zugewandte Persönlichkeit, die in
der Lage ist, verlässliche Beziehungen zu Kindern und Eltern
aufzubauen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit verbunden mit persönlichem Engagement
- Initiatives Arbeiten
Wir bieten Ihnen:
- Eine interessante und sinnstiftende Tätigkeit in einem großen
Sozialunternehmen
- Qualifizierte Begleitung und Betreuung durch eine erfahrene
Praxisanleitung
- eine tarifliche Ausbildungsvergütung mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über
Ihre aussagekräftige Bewerbung bis Montag, 18.01.2016
per E-Mail: [email protected] oder per Post,
Stadt Neckarbischofsheim, Hauptamt, Alexandergasse 2,
74924 Neckarbischofsheim, freuen.
Für Auskünfte oder für ein Informationsgespräch stehen Ihnen
Bürgermeisterin Tanja Grether und unsere stellv. Hauptamtsleiterin, Frau Julia Kneißl, unter Tel.: 07263/60713 gerne zur
Verfügung.
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Sprechstunde des Revierleiters
Herr Tobias Dörre, Revierleiter der Stadt Neckarbischofsheim, hat
seine wöchentliche Sprechstunde immer mittwochs von 17.15
Uhr bis 18.00 Uhr im Besprechungszimmer des Rathauses, Alexandergasse 2, in Neckarbischofsheim. Er ist dort persönlich und
unter der Tel.-Nr. 07263/60735 erreichbar. Herr Dörre hat zudem
mittwochs im Helmstadter Rathaus von 15.30 Uhr bis 16.45 Uhr
seine wöchentliche Sprechstunde.
Stammtisch der Ehemaligen
Der nächste Stammtisch der ehemaligen Bediensteten der Stadt
Neckarbischofsheim, des Abwasserzweckverbandes Schwarzbachtal und des Polizeipostens Neckarbischofsheim findet am
Mittwoch, dem 13. Januar 2016, um 18.00 Uhr, in der „Gaststätte Athene“ (ehem. Ritter) in Neckarbischofsheim statt. Alle
„Ehemaligen“ sind herzlich eingeladen.
VHS-Kurse für Neckarbischofsheim ab Januar 2016
Anmeldungen bitte an die örtl. Leiterin für Neckarbischofsheim,
Frau Edith Bräumer, Tel. 07263/6695 oder Mail: edith-braeumer@
gmx.de
Aqua-Fitness (Tina Steinrück)
Aqua-Fitness ist ein Ganzkörpertraining, welches im Flachwasser in Brusthöhe oder im Tiefwasser mit und ohne Geräte, wie
Schwimmnudel, Disc, Gürtel, Hanteln, Handschuhen usw. angeboten wird. Kraft, Beweglichkeit und Ausdauer werden gesteigert
und die Entspannung gefördert. Es optimiert immer das HerzKreislauf-System und ist gut für den Stoffwechsel.
Mitzubringen: Badekleidung, Hallenbad Neckarbischofsheim
10-mal dienstags 17:15 – 18:15 Uhr, Gebühr: 60,00 € zzgl.
Eintritt ins Hallenbad
Beginn: 12.01.2016
Pilates (Martina Böhm)
Pilates ist ein ganzheitliches Training, das vor allem die tief liegende
Muskulatur an der Wirbelsäule und den Gelenken beansprucht, die
für eine korrekte und gesunde Körperhaltung verantwortlich ist. Es
ist besonders wirkungsvoll, da es Körper und Geist gleichermaßen
herausfordert.
Die Beachtung der sieben Prinzipien wie z. B. Atmung und Zentrierung führt zu einer besonderen Bewegungspräzision. Diese
ermöglicht u.a. die Mobilisation der Wirbelsäule und des Brustkorbs, die Kräftigung der Bauchmuskulatur sowie die Stabilisation
der Lordose im Lendenwirbelbereich.
Bewegungsqualität sowie Gesundwerdung und -erhaltung stehen
im Vordergrund. Das Mattentraining beinhaltet Kraft- und Dehnungsübungen sowie bewusstes Atmen. Ergebnis ist ein anmutiger, kraftvoller Körper mit einer ausdrucksstarken Präsenz.
Mitzubringen: bequeme Sportkleidung, Yoga- oder GymnastikMatte, ABS-Socken
Gymnasium Neckarbischofsheim; Gymnastikraum
10-mal freitags 18:30 – 19:30 Uhr, Gebühr: 48,00 €,
Beginn: 15.01.2016
Kinderschwimmkurs ab 5 Jahren (Sylvia Engesser)
In spielerischer Art und Weise sollen Kinder ab 5 Jahren zum
Schwimmen geführt werden. Ohne Leistungsdruck sollen sie sich
ans Wasser gewöhnen und danach die einzelnen Schwimmbewegungen lernen. Spaß und Freude stehen dabei im Mittelpunkt.
Auch Kinder, die Angst vor dem Wasser haben, können allmählich ihre Scheu verlieren. Die Wassertiefe ist so, dass alle Kinder
stehen können. Eine Begleitung im Kurs durch die Eltern ist nicht
notwendig.
Je Gruppe sind 5 – 7 Kinder vorgesehen.
Mitzubringen: Badekleidung, Hallenbad Neckarbischofsheim
10-mal freitags, Gebühr: 48,00 €
Gruppe A 14:00 – 14:45 Uhr Beginn: 15.01.2016
Gruppe B 14:50 – 15:35 Uhr Beginn: 15.01.2016
Hatha-Yoga (Daniela Fischer)
Beim Yoga werden Übungen durchgeführt, die das Muskelsystem
kräftigen und auf die inneren Organe, das Herz-Kreislauf- und
das Nervensystem sowie auf die Atmung harmonisierend wirken
können. Yoga strebt das Gleichgewicht aller Kräfte an: Beweglich-
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keit und Festigkeit, Dehnung und Kräftigung, Entspannung und
Spannung, Ruhe und Aktivität. Yoga kann in jedem Alter begonnen
werden.
Mitzubringen: bequeme Sportkleidung, Yoga-Matte, Wollsocken,
Wolldecke
ehem. Grundschule Neckarbischofsheim
10-mal dienstags 19:00 – 20:30 Uhr, Gebühr: 64,00 €,
Beginn: 19.01.2016
Fit & Fun (Eugenia Stang)
Ein Mix aus Bauch-Beine-Po, Wirbelsäulengymnastik, Aerobic,
Dehnung und Entspannung mit Musik und viel Spaß!
Mitzubringen: Gymnastikmatte, Hanteln (0,5 – 1 kg)
Gymnasium Neckarbischofsheim, Gymnastikraum
12-mal donnerstags 19:00 – 20:00 Uhr, Gebühr: 44,00 €,
Beginn: 21.01.2016
Indian Balance (Sandra Eckstein)
„Den Körper bewegen, während die Seele ausruht“
Das indianische Training für geistige und körperliche Fitness.
Indian Balance ist ein Kräftigungs-, Dehnungs- und Wahrnehmungstraining, das die überlieferten Erkenntnisse und Rituale
der Native American Indians mit der modernen Bewegungslehre
verbindet.
Bei sich sein, Leichtigkeit finden, Bewegungen erkunden, die
Kunst Ruhe als Geschenk anzunehmen. Sensibel und emotional
öffnet Indian Balance den Pfad zur Achtsamkeit und ist zugleich
ein kreatives Wahrnehmungstraining.
Durch die fließenden Bewegungsabläufe, die zwischen An- und
Entspannung wechseln, werden Rücken, Bauch, Beine und Po
trainiert und der gesamte Körper durch Gleichgewichtstechniken
in Balance gebracht. Die vielfältigen Variationsmöglichkeiten der
einzelnen Übungen machen es möglich, dass Menschen aller
Altersgruppen und Konditionstypen dieses Training für sich nutzen
können.
Bewusstheit statt Perfektion – in der inneren Stille hört jede Bewegung des Denkens auf, und das Herz beginnt zu sprechen!
Mitzubringen: Gymnastikmatte, Getränk, ggf. Handtuch, ehem.
Grundschule Neckarbischofsheim
14-mal mittwochs 18:30 – 19:45 Uhr, Gebühr: 87,00 €
Beginn: 24.02.2016
Tai-Chi Chuan – Yang-Stil (Sandra Eckstein)
Tai-Chi Chuan ist Meditation in Bewegung mit Wurzeln in der
Kampfkunst.
Langsame, fließende und geschmeidige Bewegungen trainieren
Körper und Geist, machen beweglich, bauen sanft die Muskeln auf
und fördern das Körpergefühl.
Kursinhalt sind:
Qigong-Übungen zum Ankommen und Aufwärmen und Anregen
des Energieflusses.
Stehende Meditation, um Aufrichtung und Loslassen zu üben,
schließlich Formtraining des 2. und des 3. Teils des Tai-Chi Chuan
Yang-Stils.
Dieser Kurs ist nur für Teilnehmer mit Vorkenntnissen geeignet.
Mitzubringen: bequeme Kleidung, flache Schuhe Gymnasium
Neckarbischofsheim; Gymnastikraum
14-mal mittwochs 20:00 – 21:30 Uhr, Gebühr: 104,00 €,
Beginn: 24.02.2016
Spanisch VIII – A2 (Ana Rosa Böseler)
Bienvenido al curso de Español en Neckarbischofsheim. Sie
haben schon einige Spanisch-VHS-Kurse besucht und möchten
hier eigensteigen? Dann sind Sie hier bei uns richtig.
Lehrbuch: Con gusto A2, Klett-Verlag, ab Lektion 1
Gymnasium Neckarbischofsheim Gebäude II (ehem. Landw.schule)
15-mal donnerstags 17:00 – 18:00 Uhr, Gebühr: 77,00 €,
Beginn: 25.02.2016
Freiwillige Feuerwehr
Abteilungswehr Untergimpern
Christbaumsammlung der Jugendfeuerwehr
Die diesjährige Christbaumsammlung der Jugendfeuerwehr Untergimpern findet am Samstag, 9. Januar 2016 ab 9 Uhr in Untergimpern und Helmhof statt. Ihre ausgedienten Christbäume werden
wie gewohnt kostenlos abgeholt. Wir bitten Sie, jeglichen Christbaumschmuck zu entfernen und die Bäume am Abholtag gut
sichtbar bereitzustellen.
Über eine Spende würde sich die Jugendfeuerwehr sehr freuen.
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Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Die „Villa Kunterbunt“ bedankt sich bei den Eltern für ein tolles
gemeinsames Jahr und freut sich schon auf das Jahr 2016!!
Die „Villa Kunterbunt“ wünscht allen ein frohes neues Jahr!
Evangelischer Kindergarten
Neckarbischofsheim
„Wieder kommen wir zusammen, singen Lieder im Advent.“ Mit
diesem Vorhaben machten sich rund 30 Kinder aus der evangelischen Kindertageseinrichtung „Schatztruhe“ zusammen mit ihren
Erzieherinnen kurz vor Weihnachten auf, um im Seniorenzentrum
den Bewohnern eine Freude zu machen. Viel Engagement zeigten
die Kinder bei den Liedern „In der Weihnachtsbäckerei“ und „Kling
Glöckchen kling“, die mit Bewegungen und Glöckchen untermalt
wurden.
Bürgerverein Helmhof
Einladung zur Mitgliederversammlung
am Mittwoch 17.02.2016 um 20:00 Uhr findet in der Gemeinschaftshalle Helmhof die Mitgliederversammlung des „Bürgerverein Helmhof e.V.“ statt.
Hiermit möchten wir Sie herzlich einladen und freuen uns über Ihr
kommen.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
01. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
02. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit der Sitzung
03. Jahresbericht 2015
04. Kassenbericht
05. Bericht der Kassenprüfer
06. Entlastung des Vorstands und des Kassiers
07. Wahlen des 2. Vorstand und des 1. Kassiers
08. Investitionen
09. Ausblick auf 2016
10. Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 02.02.2016 schriftlich bei
dem 1. Vorsitzenden Otto Ilzhöfer, Forststraße 8 einzureichen.
Bürgerverein Untergimpern
Ein herzliches Dankeschön gilt den Eltern, die die Kindergruppe
vom Kindergarten ins Seniorenzentrum begleitet haben. Ohne
deren Hilfe wäre diese Aktion nicht möglich gewesen.
Villa Kunterbunt
Weihnachten in der „Villa Kunterbunt“
Die Weihnachtszeit ist eine
besondere Zeit. Für die Kinder
ist es eine Zeit voller Zauberei
und Erinnerungen. Auch in der
„Villa Kunterbunt“ waren die
Kinder aufgeregt. Der Gruppenraum war geschmückt und
der Adventskalender vorbereitet. Die „Villa Kunterbunt“-Kinder haben jeden Tag beim
Morgenkreis eine Weihnachtsgeschichte vorgelesen bekommen, Weihnachtslieder gesungen und an den Tannenbaum
Sternchen angeklebt. Dabei
hat unser Adventskranz für uns
geleuchtet. Am 6. Dezember
wurden die Kinder vom Nikolaus besucht. Er hat eine neue
„Spielküche“ gebracht. Die
Kinder haben sich sehr über
das Geschenk gefreut und wollten sich auch noch mehr wünschen, aber leider war der Nikolaus schon wieder weg. Der Weihnachtsmann war ja noch nicht da gewesen ...
Als unser Tannenbaum 24 Sternchen bekommen hatte, 24
Geschichten erzählt waren, 4 Kerzen am Adventskranz angezündet waren und alle gewünschten Weihnachtslieder gesungen
waren, kam die Bescherung. Die Freude war groß darüber, ein
eigenes Geschenk unter dem Tannenbaum zu finden. Die Kinderaugen strahlten. Nach der Bescherung hat die „Villa Kunterbunt“ das „Weihnachtscafé“ eröffnet. Alle Eltern kamen, um mit
uns gemeinsam die „Weihnachtszeit“ zu verbringen. Es gab Tee,
Kaffee, Christstollen, Lebkuchen, Schokolade, von den Kindern
selbstgebackene Plätzchen und Mandarinen. Alle Geschenke wurden verteilt. Es war eine richtig tolle Weihnachtsstimmung, auch
wenn es draußen gar keinen Schnee gab.
Mitglieder-Besenfahrt
Am Freitag, den 19. Februar 2016 fahren die Mitglieder des Bürgerverein Untergimpern e.V. in den Besen nach Weinsberg.
Abfahrt in Untergimpern ca. 18.00 Uhr – Rückfahrt in Weinsberg ca. 23.30 Uhr Der Preis beträgt ca. 25.00 €uro pro Person.
Im Preis enthalten: Busfahrt, gemeinsames Abendessen sowie
Musik und Unterhaltung.
Nähere Info, Anmeldung und Bezahlung unter Tel. 0170 5726477
oder 0160 1210148
Auch Nichtmitglieder sind willkommen.
Anmeldeschluss: 31.01.2016
CDU Stadtverband Neckarbischofsheim
Zusätzliche Landesmittel für Sanierungsmaßnahmen
Landtagskandidat Dr. Schütte zu Besuch
in Neckarbischofsheim
Im Rahmen seiner Informationsbesuche besuchte der
CDU Landtagskandidat Dr.
Albrecht Schütte Bürgermeisterin Tanja Grether in Neckarbischofsheim. Gemeinsam mit
Cornelia Umhau von der CDUGemeinderatsfraktion wurde
rege über die aktuellen Anliegen der Stadt gesprochen.
Sowohl bei der Ertüchtigung
des
Adolf-SchmitthennerGymnasiums in Sachen Brandschutz und Alarmierung, wie
Landtagskandidat
bei der Unterbringung von
Dr. Albrecht Schütte mit
Flüchtlingen in der AnschlussBürgermeisterin Tanja Grether
unterbringung auf Gemeindeebene und bei vielen weiteren Themen muss die Stadt den Gebäudebestand erhalten und sanieren. Häufig ist es allerdings schwieriger als bei Neubauten für solche Sanierungen staatliche
Zuschüsse zu bekommen, wenn ein Gebäude nicht gerade in
einem Sanierungsgebiet liegt. Landtagskandidat Schütte, der in
seiner Heimatgemeinde Gemeinderat ist, war diese Herausforderung von anderen Rathäusern bekannt: „Gerade im ländlichen
Raum müssen wir versuchen, mehr Mittel für Sanierungen bereitzustellen.
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Dafür werde ich mich einsetzen.“, so der Landtagskandidat.
Auch weitere für Neckarbischofsheim wesentliche Themen wie
der ÖPNV, die medizinische Versorgung oder die Erschließung mit
Glasfaserkabel wurden besprochen. Bei letzterem hat inzwischen
der Rhein-Neckar-Kreis die Initiative ergriffen, baut über einen
Zweckverband das sogenannte Backbone-Netz und schließt
damit jede Gemeinde an zwei Punkten an Glasfaser an.
Ein zentrales Thema in Neckarbischofsheim war natürlich die Bildungspolitik. Einig war man sich, dass die Qualität im Mittelpunkt
jeder Schulentwicklung stehen müsse.
Gerade für das Gymnasium in Neckarbischofsheim und damit der
Stadt als Schulträger wichtig war die Aussage von Schütte, dass
die CDU im Wahlprogramm den Gymnasien eine Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 einräumen wolle. In dem Gedankenaustausch
konnte der Landtagskandidat zudem erfahren, wie das ASG mit
den Herausforderungen aufgrund der Schülerzunahme seit Einführung des G9-Zuges und der zunehmenden Heterogenität seit
Wegfall der Grundschulempfehlung umgeht. „In der letzten Zeit
konnte ich vor Ort einiges zu den Anliegen der Schulen erfahren,“
so Schütte „es gibt einige Dinge die verbessert werden müssen,
aber wir müssen nicht alle 5 Jahre, die Bildungslandschaft komplett umkrempeln.“
Generationen-Netzwerk
Neckarbischofsheim
Generationen Netzwerk Neckarbischofsheim ab Januar in
eigenen Räumen
Das Miteinander in der Gemeinde stärken; das ist das Ziel des
„Generationen Netzwerk Neckarbischofsheim“ (GNN), das nun
seine Täigkeit aufgenommen hat und ab 14. Januar in den Räumen des ältesten Rathauses unserer Stadt präsent ist. Zuverlässige und kostengünstige Unterstützung bietet das GNN Vereinsmitgliedern jeglichen Alters in den unterschiedlichsten Bereichen des
täglichen Lebens an:
Haushaltsdienste: Putzen, Waschen, Bügeln, etc.
Garten- und Hausarbeiten: saisonal anfallende Arbeiten wie:
Rasen mähen, Laub rechen, kleinere Reparaturen, kurzzeitige
Gräberpflege, etc.
Betreuungshilfe: Besuche bei älteren, kranken oder einsamen
Personen, Begleiten bei Spaziergängen, Betreuen von Hausaufgaben, Ausführen von Hunden, etc.
Schreibdienste: Ausfüllen von Formularen und Anträgen, Korrespondenz mit Behörden, Übersetzungen
Wer diese Dienste in Anspruch nehmen oder unterstützen möchte, erreicht das GNN montags bis freitags von 10:00 – 12:00 Uhr
unter der Telefon-Nr. 07263/4094294 (außerhalb dieser Zeiten auf
Anrufbeantworter) oder per E-Mail: [email protected].
Neu: Persönliche Gesprächsstunde
Außerdem besteht ab sofort die Möglichkeit, sich auch persönlich
über das Generationen Netzwerk zu informieren. Am Donnerstag,
den 14. Januar 2016, eröffnet das GNN sein Büro in der Hauptstr.
15 (früher Rathaus-Optik). Wer Lust und Zeit zu einem Gespräch
hat, ist in der Zeit von 15:00 – 17:00 Uhr herzlich willkommen.
Ansonsten ist das Büro montags und donnerstags jeweils von
10:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
Das Generationen Netzwerk ist gemeinnützig – GEBEN und NEHMEN stehen in einem ausgewogenen Verhältnis.
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Sie erlernen Selbsthilfe durch sanfte Berührung. JSJ unterstützt
Heilungsprozesse im Körper, verhilft uns zu tiefer Entspannung
und gleicht vegetative und funktionelle Störungen aus.
JSJ hilft uns in vollkommene Harmonie zu kommen indem es die
Einstellungen zu Gefühlen wie Sorgen, Ängste, Wut, und Trauer
ausgleicht. Durch JSJ lösen wir negative Gedanken – und Verhaltensmuster auf – spüren Sie wie es sich anfühlt vollkommen
zufrieden zu sein.
Infos und Anmeldung bei Andrea-Arupa Stoll 07263/2642
oder [email protected]
„Germanische Heilkunde“ – „Neue Medizin“
„Die 5 biologischen Naturgesetze“
Vortrag am Sonntag, 24.01.2016, um 10.30 Uhr im Sportheim
des SV Neidenstein
Die Germanische Heilkunde (auch als „Neue Medizin“ bekannt),
stellt die heutige Medizin sozusagen auf den Kopf.
Sie ist ein biologisch, wissenschaftliches Diagnosesystem, das von Dr.
Ryke Geerd Hamer entdeckt wurde
und über die Ursachenfindung die
Heilung erreicht.
Seine Erkenntnisse hat Dr. Hamer in
den „5 biologischen Naturgesetzen“
beschrieben. Diese sind inzwischen
von einer Vielzahl anderer Mediziner
in halb Europa an Tausenden von
Patienten nachgewiesen worden
und haben sich immer als exakt
und wissenschaftlich reproduzierbar erwiesen. Deshalb ist es für
gesundheitsbewusste
Menschen
äußerst wichtig die genannten
Armin Marx leitet den VorGesetzmäßigkeiten zu kennen.
trag
In dem Vortrag erfahren Sie die „5
biologischen Naturgesetze“ und die Erfahrungen des Vortragenden dazu.
Der Eintritt zu dem Vortrag ist frei!
Anmeldungen und Rückfragen bei Armin Marx,
Tel. 0163-4081417
Einladung
zum Frauenfrühstück
Die Landfrauen Neckarbischofsheim laden am Samstag, den 9. Januar 2016 um
9.00 Uhr zu einem Frauenfrühstück in die Zehntscheune ein.
Frau
Rita
ReichenbachLachenmann ist zu Gast mit
dem Thema „Ich hab gedacht,
du hast gedacht ...“.
Wir würden uns freuen Sie
begrüßen zu dürfen.
Musikverein 1903 Neckarbischofsheim
Entspannungsabend – Jin Shin Jyutsu am 16.01.2016
ab 10:00 Uhr bis ca. 17 Uhr
mit Andrea-Arupa Stoll in Sinsheim
Die Kunst der Selbstheilung durch
Auflegen der Hände.
mit Andrea-Arupa Stoll, Jin Shin Jyutsu-Praktikerin und Reiki-Meisterin/
Lehrerin
Dieser Workshop bietet eine Einführung in eine uralte Methode, mit der
man mittels der eigenen Hände selbst
Stress und Spannungen abbauen
sowie Gesundheit, Harmonie und
Wohlbefinden aufrechterhalten kann.
Einladung zur Probemusikstunde
Die Musikerinnen und Musiker treffen sich im neuen Jahr zu einer
Probemusikstunde mit dem Dirigentschaftsanwärter am Freitag,
15. Januar 2016 um 20.15 Uhr pünktlich im Proberaum. Es wäre
schön, wenn sich viele Aktive bei diesem Termin einfinden würden.
Eine weitere Probemusikstunde findet dann am darauffolgenden
Freitag, 22. Januar 2016, ebenfalls um 20.15 Uhr statt.
SG Untergimpern
Einladung zur Winterfeier
Die Winterfeier der Sportgemeinschaft Untergimpern findet am
Samstag, 16. Januar 2016 um 19.30 Uhr im Gemeinschaftshaus
Helmhof statt.
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Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Zu dieser Veranstaltung sind alle Funktionäre, Seniorenspieler,
Fußball- und Gymnastikdamen, Alte Herren, Jugendspieler mit
Partnerin und Partner sehr herzlich eingeladen.
Kleine Showeinlagen und eine reichhaltige Tombola lassen einen
gelungenen Abend erwarten. Verbands- und Vereinsehrungen
runden das Rahmenprogramm ab.
19:39 Uhr:
TSV Neckarbischofsheim – TSV Kürnbach
21:07 Uhr:
TSV Neckarbischofsheim – TSV Waldangelloch
22:57 Uhr:
TSV Neckarbischofsheim – FC Eschelbronn
SGU - Alte Herren
Hallenturnier in Helmstadt
Die Alten Herren der SG Untergimpern beteiligen sich am AH-Hallenturnier des TSV Helmstadt, das am Samstag, 9. Januar 2016
stattfindet. Abfahrt zum Turnier ist um 9.15 Uhr am Dorfbrunnen
in Untergimpern.
Der Spielplan sieht folgende Partien vor:
10:00 Uhr: SGU – TSV Helmstadt
11:31 Uhr: SGU – FC Mönchzell
12:49 Uhr: SGU – SV Obrigheim
Das Viertelfinale findet ab 13:54 Uhr statt. Die Finalspiele (Halbfinale, Finale) sind ab 19:00 Uhr vorgesehen.
Alle Fußballinteressierte sind zu diesem Turnier sehr herzlich in die
Schwarzbachhalle nach Helmstadt eingeladen.
Die KLEINEN im Feiern ganz GROSS!
SPD Ortsverein Neckarbischofsheim,
Helmhof, Untergimpern
Happy Birthday, Mindestlohn!
Der Mindestlohn ist ein historischer Meilenstein für die
soziale Marktwirtschaft. Seit dem 1. Januar 2015 profitieren
rund 3,7 Millionen arbeitende Menschen von seiner Einführung – in Ost und West gleichermaßen. Keines der HorrorSzenarien ist eingetreten – im Gegenteil: Nach 365 Tagen
steht fest, dass der Mindestlohn eine Erfolgsgeschichte ist.
„Mit 8,50 Euro pro Stunde setzt der Mindestlohn eine gesetzliche
Lohnuntergrenze und ist ein großer Erfolg, um die Würde der
Arbeit zu schützen und Lohndumping zu Lasten der ehrlichen
Arbeitsgeber einzudämmen. Nach einem Jahr zeigt sich: Keines
der Horror-Szenarien rund um den Mindestlohn ist eingetreten.
Die Fakten sprechen für den Mindestlohn. Ich bin stolz, dass wir
als SPD an der Seite der Gewerkschaften diesen wichtigen Schritt
hin zu einer neuen Ordnung auf dem Arbeitsmarkt gemacht haben.
Happy Birthday, Mindestlohn“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Castellucci.
So hat es keine Jobverluste gegeben – wie von den MindestlohnKritikern behauptet wurde. Im Gegenteil, wie Castellucci betont:
„Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Wir haben die
niedrigste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren. Nur die Zahl der
Minijobs ging zurück, bei gleichzeitig deutlich höherem Anstieg der
voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.“ Hinzu kommt:
Zehntausende Beschäftigte sind nicht mehr gezwungen, ihren
Lohn mit Hartz-IV-Leistungen aufzustocken. Bis August gab es
rund 50.000 weniger sogenannte Aufstocker. „Das ist gut für die
Beschäftigten, für die ehrlichen Arbeitgeber auch bei uns in der
Region und für die Allgemeinheit. Denn ehrliche Löhne bedeuten
mehr Steuereinnahmen, mehr Sozialversicherungsbeiträge und
mehr Fairness beim Wettbewerb um Aufträge“, erklärt der SPDPolitiker Castellucci.
Ein Vorurteil, das sich ebenfalls nicht bewahrheitet hat: Der Mindestlohn schadet der Wirtschaft. Das Gegenteil ist der Fall: Er
nutzt ihr. „Die Wirtschaft merkt, dass die Menschen mehr Geld
in der Tasche haben“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete.
Selten sei die Konsumlaune der Verbraucher besser gewesen.
Geringverdiener haben durch den Mindestlohn einen Lohnzuwachs von fünf Prozent. „Für mich steht fest: Ein Jahr Mindestlohn
ist ein längst überfälliger Fortschritt. Nun gilt es, den Wert der
Arbeit zukunftsfest und fair zu gestalten“, erklärt Castellucci.
TSV Neckarbischofsheim
„Budenzauber“!
Schwarzbach-Hallenturnier-Helmstadt
18:11 Uhr:
TSV Neckarbischofsheim – VfB Bad Rappenau II
Traditionell trafen sich die Trainer und alle Spieler der Bambinis,
der F- und der E-Jugend mit ihren Eltern und Geschwistern
zur gemeinsamen Weihnachtsfeier 2015 in der Zehntscheune in
Neckarbischofsheim. Die Jugendleiter Sebastian Zeller und Evren
Bitis konnten insgesamt 100 Gäste begrüßen, von denen die Hälfte Kinder waren. Nach Kaffee und Kuchen bzw. leckeren Muffins,
durften die Kinder sich im Wettkampf bei verschiedenen Geschicklichkeitsspielen mit ihren Trainern messen. Dabei gingen alle
Beteiligten als Sieger hervor, denn der Spaß stand im Vordergrund
und alle haben viel gelacht. Anschließend gab es zum Abendessen heiße Würstchen und Salat, der ebenso wie die Kuchen und
Muffins von den Eltern gespendet wurde. Zum Abschluss eines
gelungenen Nachmittags durfte jeder Spieler einen tollen Pokal mit
Süßigkeiten als Erinnerung an ein paar schöne Stunden mit nach
Hause nehmen.
Vielen Dank noch einmal an das Küchenteam, alle Trainer und alle
Eltern, die uns beim Gelingen dieser Weihnachtsfeier prima unterstützt haben. Wir wünschen allen Familien ein gutes neues Jahr!
TV 09 Neckarbischofsheim
Turnverein Neckarbischofsheim informiert:
Neues Sportangebot für Jungs
Endlich gibt es wieder ein Turnen für Jungs im Alter von 9-12
Jahren (4-6 Klasse) ab dem 14.01.2016 in Neckarbischofsheim.
Nach dem Motto: Spiel, Spaß und Bewegung
Wir treffen uns immer donnerstags in der Gymnasiumsporthalle in
Neckarbischofsheim, von 18:15 – 20:00 Uhr.
Es freuen sich auf Euch Bernhard Hecht, Christian Schönhals und
Stefan Bay
Für Rückfragen stehen wir unter: 07263 – 961652 zur Verfügung.
VdK Neckarbischofsheim
Einladung zum monatlichen Treffen
Das nächste monatliche VdK-Treffen findet am Mittwoch, 13.
Januar 2016 im Gasthaus „Athene“ ab 15 Uhr statt. Hierzu lädt
der VdK-Vorstand ein. An diesem Nachmittag wird wieder BINGO
gespielt. Neben den Mitgliedern sind auch deren Angehörige,
Freunde und jeder aus der Bevölkerung der Lust auf einige gesellige Stunden hat, herzlichst eingeladen.
Natürlich steht die VdK-Mannschaft auch für Ihre Fragen zur Verfügung.
Über regen Besuch des VdK-Treffens, freut sich die VdK-Vorstandschaft.
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
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4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen
Bekanntmachung beim Bürgermeisteramt Neidenstein Schlossstr. 9, 74933 Neidenstein oder beim Landratsamt Heidelberg,
Kurfürstenanlage 38-40, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch hat jedoch nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine
aufschiebende Wirkung.
Neidenstein, im Januar 2016
Gez.
Bgm. Frank Gobernatz
Hundesteuer 2016
Veranstaltungskalender
Januar
09. Winterfeier Gesangverein Concordia
15. Winterwanderung Ski-Wanderabt. SV Edelweiß
30. Winterfeier SPD-Ortsverein
Flohmarkt Kindergarten
Fundamt
Auf dem Rathaus wurde ein Schlüsselbund abgegeben.
(Fundort Volksbank)
Dieser kann zu den üblichen Öffnungszeiten auf dem Rathaus
Zimmer 1 abgeholt werden.
Grund- und Gewerbesteuerraten 2016
Am 15.02.2016 werden die
1. Grundsteuerrate 2016 und die
1. Gewerbesteuervorauszahlungsrate 2016
zahlungsfällig.
Steuerpflichtige, die sich dem Lastschriftverfahren noch nicht
angeschlossen haben, werden gebeten, die zu entrichtenden
Beträge pünktlich einzuzahlen, da sonst Mahngebühren und
Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen.
Es wird gebeten, bei jeder Zahlung das Buchungszeichen anzugeben, das in jedem Steuerbescheid ausgedruckt ist.
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016
1. Steuerfestsetzung
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2016
die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird
aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die
Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 in derselben Höhe wie für
das Jahr 2015 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für
die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an
diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen erging anknüpfend an
den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2016 zu
den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem
letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen oder einzuzahlen.
Sparkasse Kraichgau IBAN: DE25 6635 0036 0021 5800 31
BIC: BRUSDE66XXX
Volksbank Neckartal IBAN: DE52 6729 1700 0043 2701 09
BIC: GENODE61NGD
3. Auskünfte
Auskünfte zur Grundsteuerveranlagung erhalten Sie bei der
Gemeindeverwaltung, Steueramt, Frau Kuk Telefon-Durchwahl
07263-91-35-15 oder Frau Korn 91-35-16
Die Hundesteuerbescheide für
2016 werden in den nächsten
Tagen zugestellt.
Bitte beachten Sie das Fälligkeitsdatum zum 15.02.2016. Die
alten Hundesteuermarken, welche
letztes Jahr ausgegeben wurden,
behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Bei Verlust der Steuermarke erhalten Sie von der Gemeindekasse
gegen eine Gebühr von 5,10 €
eine neue Marke.
Die Gebühr für die Hundehaltung setzt sich lt. örtlicher Hundesteuersatzung wie folgt zusammen:
für Ersthunde
72,00 €
144,00 €
für jeden weiteren Hund
für eine Ersatzmarke
5,10 €.
Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des
Halters folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des
Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt
die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so
beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die
Hundehaltung beendet wird.
Wir bitten um Beachtung!
Landesfamilienpass 2016
Die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass können ab sofort
im Rathaus, Zi. 5 abgeholt werden.
Einen Landes-Familienpass können Familien erhalten,
- die mit mind. drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind
mit mind. 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft
leben
- SGB II – oder kinderzuschlagsberechtigend sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher
Gemeinschaft leben
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und
mit mind. einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2016
und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2016 insgesamt 20-mal die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in
Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt
besuchen.
Beratungstermin
Die nächste KliBA-Beratung im Rathaus Neidenstein findet am
Mittwoch, den 13.01.16, zwischen 16.30 – 18.30 Uhr statt.
Einen Termin können Sie vereinbaren unter Tel. 06221-998750
oder E-Mail: [email protected]
Nutzen Sie diese kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!
42
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Feuerwehr
Christbaumsammelaktion der Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr Neidenstein sammelt am Samstag, den
9. Januar 2016 die Christbäume ein.
Über eine kleine Spende würden wir uns sehr freuen.
Di. 26.01.2016
Do. 28.01.2016
Fr. 29.01.2016
20:00
20:00
18:00
20:00
20:15
20:30
Herren III – TTV Rohrbach V
DJK Balzfeld III- Herren III
TTV Rohrbach – Jungen
Herren II – DJK Zuzenhausen
TTG Neckarbischofsheim IV – Herren
TTC Waldangelloch IV – Herren IV
ASV Neptun e.V.
Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung des
ASV NEPTUN, am Samstag, den 06.02.2016 um 19.30 Uhr
Ort: Gasthaus zum Schiff
Sehr geehrtes Mitglied,
hiermit laden wir Dich zu unserer Jahreshauptversammlung ein
und bitten um rege Teilnahme. Bitte auch daran denken, dass
dieses Jahr wieder das Altortfest stattfindet und wir jede helfende
Hand gebrauchen können.
Neidenstein
in der von Venningen Halle
am Samstag, den 30. Jan. 2016
10:00 bis 12:30 Uhr
Es werden Baby- und Kinderkleidung,
Kinderspielzeug, Bilderbücher und
vieles mehr angeboten:
„Alles rund uns Kind!“
Außerdem wird
Kaffee und Kuchen
angeboten.
Wenn Sie Interesse an einem Stand haben, melden Sie sich bitte
bis 22. Januar im Kindergarten (Tel: 07263/1385).
Die Standgebühr beträgt: 4,-€ und 1 Kuchen.
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden
2. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
3. Bericht des Schriftführers
4. Bericht des Vorstandes
5. Bericht des Sportwartes
6. Bericht des Jugendwartes
7. Bericht des Gewässerobmanns
8. Bericht des Schatzmeisters
9. Entlastung des Schatzmeisters durch die Kassenprüfer
10. Aussprache über die Berichte
11. Entlastung der Vorstandschaft
12. Wahlen
13. Eingegangene Anträge
14. Ehrungen
15. Termine 2016
16. Verschiedenes
Anträge, die auf der Jahreshauptversammlung behandelt
werden sollen, müssen in schriftlicher Form bis spätestens
27.01. beim Vorstand eingereicht werden.
Gesangverein Concordia e.V.
Es ist wieder soweit!
Der GV Concordia Neidenstein
präsentiert seine
Winterfeier
2016!
TTC Neidenstein
Ein gutes neues und erfolgreiches
Jahr wünscht der TTC Neidenstein.
Trainings-Start
Am Dienstag, den 12.01.2016
findet das erste Training im Jahr
2016 statt.
Verbandsrunde 2015/2016, Bezirk Sinsheim
Spielevorschau Verbandsrunde 2015/2016:
Mo.11.01.2016
18:00 TV Eppingen – Jungen
Di. 12.01.2016
18:15 DJK Zuzenhausen – Schüler B
20:00 Herren III – TV Bad Rappenau III
Do. 14.01.2016
18:15 TTC Landshausen – Schüler B
Fr. 15.01.2016
20:00 SG-Ittlingen/Kirchardt VI – Herren IV
20:00 TTC Daisbach – Herren II
20:15 TV Sinsheim II – Herren
Di. 19.01.2016
20:00 Herren IV – SV Adelshofen II
Fr. 22.01.2016
18:15 Jungen – TTC Gemmingen
20:00 Herren II- SV Treschklingen II
Sa. 23.01.2016
15:00 Herren -TV Eppingen
am 9.1.2016 in der
von Venningen-Halle
Neidenstein
Der Eintritt ist frei!
Einlass 18.45 Uhr,
Beginn 19.30 Uhr
Dieses Mal wird
die Komödie
„Wohin mit der Leiche?“
von Walter G. Pfaus
aufgeführt.
Für Speis‘ und Trank ist
bestens gesorgt, und es lockt
wieder eine große Tombola.
Viel Spaß!
© Sabine Grolms-Martin
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Am Samstag, den 9. Januar findet die Winterfeier des Gesangvereins Concordia Neidenstein in der von-Venningen-Halle Neidenstein statt.
Die Veranstaltung beginnt um 19.30 Uhr, Einlass ist ab 18.45 Uhr.
Nach einer musikalischen Darbietung durch die Concordia und die
modern voices steht wieder ein abendfüllendes Theaterstück auf
dem Programm. Diesmal ist es die Kriminalkomödie „Wohin mit
der Leiche“ von Walter G. Pfaus.
Der Gesangverein lädt herzlich zu seiner Winterfeier ein.
Für Speis und Trank ist bestens gesorgt.
Der Eintritt ist frei.
43
Den Abschluss haben wir in der Heidelberger Brauerei geplant.
Um ca. 20.00 Uhr werden wir wieder zurück in Neidenstein sein.
Im Preis von 30,00 € ist die Fahrt, die Führungen und das Mittagessen enthalten.
Anmeldungen nimmt unser 1. Vorstand, Ludwig Kreß (Tel. 2273),
gerne noch entgegen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Wir wünschen allen TeilnehmernInnen bereits heute viel Spaß und interessante Einblicke!
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Seniorentreff
Am 13. Januar 2016 findet der nächste Seniorennachmittag statt.
Herr Nimis informiert über Angebote des VRN für Senioren/innen
Die Einladung geht an alle Interessierten!
Die Veranstaltung findet um 14.30 Uhr im Foyer der von-Venningen-Halle statt.
Kfd Neidenstein/Eschelbronn
Herzliche Einladung zu unserem ersten Treffen in diesem Jahr am
Dienstag, den 19. Januar 2016 .
Beginnen wollen wir um 18.00 Uhr mit einer Wortgottesfeier in der
kath. Kirche St. Josef.
Anschließend Beisammensein zum Filmabend im Pfarrsaal.
Wir würden uns freuen, recht viele Frauen begrüßen zu dürfen.
Das kfd-Team
Wir sind Partner der
Unser Vorteil für Sie:
20% Nachlass auf die 1-Tages-Karte*
Was tun wenn‘s brennt - die Feuerwehr informiert
Zu diesem Vortrag mit der Freiw. Feuerwehr Neidenstein lädt der
Landfrauenverein recht herzlich ein.
Wann? am Montag, dem 11. Januar 2016 um 19.30 Uhr im
Bürgersaal der von-Venningen-Halle. (Barrierefrei über den Parkplatz „Neue Str.“ zu erreichen).
Gäste sind immer herzlich willkommen.
Mitgliederversammlung
Am 01. Febr. 2016 findet um 19.00 Uhr die jährliche Mitgliederversammlung statt. Der Veranstaltungsort wird noch rechtzeitig im
Nachrichtenblatt bekanntgegeben.
Tagesordnung:
Begrüßung und Bericht der 1. Vorsitzenden
Bericht der Schriftführerin
Bericht der Kassiererin
Bericht der Kassenprüferinnen
Aussprache über die Berichte
Entlastung der Vorstandschaft
Verschiedenes u.a. Ehrungen
Anmeldung zur Winterfahrt am 15.01.16
Wir möchten alle Mitglieder und interessierte NeidensteinerInnen
zu unserer Winterfahrt am Freitag, den 15.01.16, recht herzlich
einladen. Die Teilnehmer erwartet wieder ein abwechslungsreiches
Programm. Um 10.00 Uhr starten wir mit dem Bus von der
Dorflinde (Ortsmitte) aus nach St. Leon zum Lebens- mittellogistikzentrum von Penny. Dort werden wir durch die Lagerhallen
geführt und erhalten einen Einblick hinter die Kulissen eines
Lebensmittellogistikzentrums und ein Mittagessen. Anschließend
fahren wir weiter nach Mannheim und werden durch das Barockschloss begleitet.
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300,- €
150,- €
100,- €
Gewerbliche Veranstaltungen und Ausstellungen
jeder weitere Tag
Benutzung der Küche sowie des Schankraumes mit
Getränketheke bei Festbetrieb (nur auf dem
Rathausplatz) von örtlich eingetragenen und
anerkannten Vereinen und Organisationen
jeder weitere Tag
Kaution (bei Nutzung durch Privatpersonen und
Betrieben)
Strom und Müll (in Säcken zu deponieren)
Möblierung durch Gemeinde, falls vom Veranstalter
gewünscht
250,- €
125,- €
Nutzung durch
örtliche Betriebe / Firmen
interne betriebliche Veranstaltungen
jeder weitere Tag
300,- €
Abrechnung nach Verbrauch
Abrechnung
nach Aufwand
50,- €
250,- €
500,- €
100,- €
200,- €
Entgeltfrei
jeder weitere Tag
Nutzung durch
örtliche Privatpersonen
Tagessatz (1-tätige Veranstaltung incl. Auf- und
Abbau / Foyer inbegriffen)
Kulturelle Veranstaltungen und Feste der örtlich
eingetragenen und anerkannten Vereine und
Organisationen
jeder weitere Tag
II. Veranstaltungen
Training bzw. Sportstunden der örtlich anerkannten
Vereine und Organisationen aufgrund Belegungsplan
I. Sportliche Nutzung
Dauerbenutzung
Hallenebene
Herzog-Richard-Saal
Halle mit Foyer, Küche und Ausschank
Übersicht Entgeltverzeichnis Centrum
Gemeinde Reichartshausen
II. Veranstaltungen
Nutzung durch örtliche Vereine, Organisationen in
besonders begründeten Ausnahmenfällen:
Entscheidung durch Gemeinderat
jeder weitere Tag
Singstunden bzw. Musikproben und Jugendarbeit der
örtlich eingetragenen und anerkannten Vereine und
Organisationen aufgrund Belegungsplan
I. Probebetrieb
Dauerbenutzung
Saal "Kraichgau"
Kaution (bei Nutzung durch Privatpersonen und
Betrieben)
Strom und Müll (in Säcken zu deponieren)
jeder weitere Tag
Nutzung durch
örtliche Betriebe / Firmen für interne
Verantaltungen (Voraussetzung: Centsaal im Rathaus
ist belegt und kein Probebetrieb im Saal "Odenwald")
Nutzung durch
örtliche Privatpersonen (Voraussetzung: Centsaal im
Rathaus ist belegt und kein Probebetrieb im Saal
"Odenwald" )
jeder weitere Tag
Veranstaltungen von örtlich eingetragenen und
anerkannten Vereinen und Organisationen mit Eintritt
und/oder Ausschank (gegen Entgelt)
jeder weitere Tag
II. Veranstaltungen
Singstunden bzw. Musikproben und Jugendarbeit der
örtlich eingetragenen und anerkannten Vereine und
Organisationen aufgrund Belegungsplan
I. Probebetrieb
Dauerbenutzung
Saal "Odenwald" mit Küche
50,- €
100,- €
Entgeltfrei
300,- €
Abrechnung nach Verbrauch
100,- €
200,- €
125,- €
250,- €
50,- €
100,- €
Entgeltfrei
44
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Widmung
Benutzung der Mehrzweckhalle
Ausstattung der Räume
Besondere Pflichten des Veranstalters
Dekoration
Bewirtschaftung
Technische Einrichtungen
§2
§3
§4
§5
§6
§7
§8
§ 15
§ 14
§ 13
§ 12
§ 11
§10
§9
Inkrafttreten
Rücktritt vom Vertrag
Benutzungsentgelt, Kaution,
Vertragsstrafe
Haftung
Allgemeine Ordnungsvorschriften
Hausordnung
Besucherhöchstzahl
Neufassung / Stand 12.2015
Anlage 1 zu § 12
(Benutzungsentgelt, Kaution); Entgeltverzeichnis
Geltungsbereich
§1
Inhaltsverzeichnis
vom 16.12.2015
Benutzungsordnung für das Centrum Reichartshausen
(Mehrzweckhalle)
Für den Übungs- und Probebetrieb der Vereine werden von der
Gemeindeverwaltung
mit
den
beteiligten
Vereinen
und
der
CentGrundschule Reichartshausen Belegungspläne aufgestellt, die die Zeit
§3
Benutzung der Mehrzweckhalle
Die Mehrzweckhalle dient vorwiegend dem sportlichen, kulturellen und
gesellschaftlichen Leben der Gemeinde Reichartshausen. Zu diesem
Zweck wird die Halle grundsätzlich nur an örtliche Vereine, Kirchen,
Organisationen, Gesellschaften Firmen und Einzelpersonen auf Antrag
überlassen. Die Mehrzweckhalle wird für Konzerte, Tagungen,
Ausstellungen, Feiern u.ä. zur Verfügung gestellt, sofern die Veranstaltung
dem Sinn der Halle und der Benutzungsordnung nicht widerspricht.
An auswärtige Privatpersonen, Vereine und Institutionen, u.a. wird nur in
Ausnahmefällen vermietet. Über Einzelfälle entscheidet der Gemeinderat.
Die Zeiten, an denen die Räume an Privatpersonen vermietet werden
können, werden von der Verwaltung festgelegt. Die Belange der
Gemeinde haben Vorrang vor dem Übungsbetrieb. Die Entscheidung, ob
eine Veranstaltung zugelassen wird, trifft der Bürgermeister.
§2
Widmung
Die Benutzungsordnung gilt für sämtliche Räume und Außenanlagen des
Centrum Reichartshausen.
Die Benutzungsordnung ist für alle Personen verbindlich, die sich im
Centrum bzw. auf den Außenanlagen aufhalten. Mit dem Betreten der
Außenanlagen bzw. der Mehrzweckhalle unterwerfen sich die Benutzer
dieser Benutzungsordnung.
Neufassung / Stand 12.2015
(1)
(3)
(2)
(1)
(2)
(1)
§1
Geltungsbereich
vom 16.12.2015
Benutzungsordnung für das Centrum Reichartshausen
(Mehrzweckhalle)
7.1.1
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
45
Neufassung / Stand 12.2015
(7)
(6)
(5)
(4)
(3)
(2)
und die Dauer der Benutzung verbindlich festlegt. Die Benutzung des
Hallenraumes im Erdgeschoss bleibt in der Regel an den Schultagen bis
13.30 Uhr der Cent-Grundschule Reichartshausen vorbehalten.
Beim Benutzen der Mehrzweckhalle während des Sportbetriebes muss eine
Aufsicht führende Person dauernd anwesend sein. Der Einlass in den
Hallenraum erfolgt erst, wenn die Aufsicht führende Person anwesend ist,
sie hat auch als letzte die Halle zu verlassen. Die Aufsicht führende Person
ist
für die Einhaltung der Belegungszeit und für das pünktliche
Verlassen der Mehrzweckhalle verantwortlich. Die Aufsicht führende
Person
ist
für
die
schonende
Benutzung
der
gesamten
Mehrzweckhalle, der Sportgeräte und des Hallenbodens verantwortlich. Sie
hat dafür zu sorgen, dass nach Beendigung der Übungsstunden die
Sportgeräte vollständig und ordentlich in die Sportgeräteräume und die
dafür vorgesehenen Plätze eingeräumt werden.
Die Benutzung von Räumlichkeiten der Mehrzweckhalle für eine
Veranstaltung außerhalb des Übungsbetriebes bedarf der vorherigen
schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Die Genehmigung erfolgt auf
schriftlichen Antrag des Veranstalters; dieser ist spätestens 4 Wochen
vorher unter Angabe des Veranstaltungstermins, der Dauer und Art der
Veranstaltung einzureichen.
Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Mehrzweckhalle besteht nicht und
kann auch nicht aus einer früheren Überlassung hergeleitet werden. Die
Mehrzweckhalle darf erst benutzt werden, wenn eine schriftliche
Überlassungsvereinbarung geschlossen wurde. Eine Terminvormerkung auf
eine Veranstaltung wird für die Gemeinde erst nach schriftlicher
Bestätigung verbindlich.
Der Veranstalter darf die Mehrzweckhalle nur zu der im
Überlassungsantrag genannten Veranstaltung benutzen. Die Überlassung an
Dritte ist nicht zulässig.
Das Aufstellen der Stühle und Tische und des sonstigen Mobiliars bei
Veranstaltungen ist Sache des Veranstalters. Ebenso der ordnungsgemäße
Abbau. Sowohl Auf- als auch der Abbau erfolgt nach Einweisung der
Gemeinde
oder
eines
ihrer
Beauftragten.
Weisungen
des
Gemeindebeauftragten sind zu befolgen.
Wird im Einzelfall das Mobiliar auf Wunsch des Veranstalters durch die
Gemeinde aufgestellt, hat der Veranstalter die tatsächlich entstandenen
Kosten zu entrichten.
7.1.1
Der Veranstalter hat einen oder mehrere (maximal 3) verantwortliche
Leiter zu bestellen; die Übergabe der Halle erfolgt ausschließlich an einen
dieser Leiter. Gleiches gilt für die Hallenabnahme.
Der Veranstalter verpflichtet sich, dass ein verantwortlicher Leiter bis zum
Schluss der Veranstaltung anwesend ist.
§5
Besondere Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter trägt die alleinige Verantwortung für den störungsfreien
Ablauf einer Veranstaltung.
Er
hat
alle
erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und ordnungsbehördliche Vorschriften
zu beachten. Gänge bzw. Flure, Notausgänge, Notbeleuchtung und
Feuerlöscheinrichtungen müssen freigehalten werden. Die Notausgänge
bzw. Notausstiege müssen während der Veranstaltung unverschlossen sein.
Die Räumlichkeiten werden vom Veranstalter in dem bestehenden
bekannten Zustand zur
Verfügung
gestellt.
Sie
gelten
als
ordnungsgemäß übergeben, wenn der Veranstalter Mängel oder
Beschädigungen nicht unverzüglich der Gemeinde oder deren Beauftragten
meldet.
Nach der Veranstaltung ist der Gemeinde oder deren Beauftragten die
Mehrzweckhalle wieder ordnungsgemäß zu übergeben. Zu diesem Zweck
ist schon vor der Veranstaltung ein Termin zu vereinbaren, an dem dieser
vom Veranstalter die Räume sowie das Mobiliar und Inventar wieder
abnimmt. Ist der Veranstalter an dem vereinbarten Termin nicht
vertreten, werden die
Mängelfeststellungen der Gemeinde anerkannt.
Für die Möblierung sind nachfolgende besondere brandschutztechnische
Auflagen zu beachten:
Reihenbestuhlung und Tischmöblierung nach den jeweils gültigen
Bestuhlungsplänen
Es ist das vorhandene Mobiliar zu verwenden.
Der Veranstalter ist verpflichtet, eingebrachte Gegenstände nach der
Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Erforderlichenfalls kann die
Gemeinde nach Ablauf der gesetzten Frist die Räumung auf Kosten des
Veranstalters selbst durchführen oder durchführen lassen.
Neufassung / Stand 12.2015
(2)
(1)
(5)
(4)
(3)
(2)
(1)
§4
Ausstattung der Räume
46
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Für die Dekoration und Ausschmückung der Halle mit Pflanzen, Blumen
u.a. sowie für das notwendige Material hat der Veranstalter selbst zu
sorgen. Dekorationsmaterialien müssen Feuer hemmend imprägniert sein.
In der Halle darf nicht geschraubt, gebohrt oder genagelt werden. Zur
Befestigung dürfen nur die vorhandenen und dafür vorgesehenen
Einrichtungen (Haken u.ä.) genutzt werden. Das Bemalen der Wände und
Fußböden und der sonstigen Einrichtungen ist untersagt. Den Weisungen
des Beauftragten der Gemeinde ist dabei Folge zu leisten.
Die Gänge, Flure und Notausgänge, die Notbeleuchtung und
Feuerlöscheinrichtungen dürfen nicht mit Ausschmückungsgegenständen
verstellt oder verhängt werden.
§6
Dekoration
Dem Veranstalter wird zur Pflicht gemacht, soweit erforderlich, seine
Veranstaltung steuerlich anzumelden, etwa notwendige behördliche
Erlaubnisse und Genehmigung einzuholen (z.B. Erlaubnis zur Verkürzung
der Sperrzeit, Gestattung zum vorübergehenden Betrieb einer Schank- und
Speisewirtschaft) sowie die anlässlich der Veranstaltung anfallenden
öffentlichen Abgaben und GEMA-Gebühren pünktlich zu entrichten.
Die Gemeinde kann die Vorlage des Programms für die Veranstaltung
verlangen. Werden das Programm oder einzelne Teile des Programms von
der Gemeinde beanstandet und ist der Veranstalter zu einer Änderung des
Programms nicht bereit, kann die Gemeinde vom Vertrag zurück treten.
Schadenersatz steht dem Veranstalter in diesem Fall nicht zu.
Der Veranstalter ist für die Erfüllung aller für die Benutzung geltenden
bau-, feuer-, sicherheits-, gesundheits- sowie ordnungspolizeilicher
Vorschriften verantwortlich. Die festgesetzten Besucherhöchstzahlen nach
dem jeweiligen Bestuhlungsplan dürfen nicht überschritten werden.
Je nach Bedarf sorgt der Veranstalter für den Einsatz von Polizei,
Feuerwehr (Brandwache und Sanitätsdienst) sowie dem Deutschen Roten
Kreuz. Der Einsatz dieser Organisationen hängt vom Umfang der Veranstaltung, den Sicherheitsbestimmungen und dem Bedürfnis im Einzelfall ab
und erfolgt auf Kosten des Veranstalters.
Die ordnungsgemäße Beseitigung der anfallenden Abfälle ist Sache des
Veranstalters.
Neufassung / Stand 12.2015
(2)
(1)
(7)
(6)
(5)
(4)
(3)
7.1.1
Die Besucherhöchstzahl richtet sich nach dem Bestuhlungsplan. Zusätzliche
Sitz- oder Stehplätze sind nicht zulässig.
§9
Besucherhöchstzahl
Alle technischen Einrichtungen der Mehrzweckhalle (Heizung, Beleuchtung,
Beschallungsanlage, Lüftung etc.) sind vom Beauftragten der Gemeinde
dem Veranstalter zu erklären. Außerdem sind die Personen berechtigt, die
technischen Anlagen zu bedienen, die vom Beauftragten der Gemeinde
speziell hierfür eingewiesen wurden.
Werden technische Einrichtungen bei einer Veranstaltung unsachgemäß
bedient, haftet der Veranstalter für den Schaden.
§8
Technische Einrichtungen
Für die Bewirtschaftung stehen dem Benutzer die Küche mit Spülstraße
und Kühlzellen sowie der Thekenraum im Erdgeschoss (Hallenebene) zur
Verfügung. Im Antrag auf Überlassung der Halle ist anzugeben, ob, und in
welchen Räumen, eine Bewirtschaftung erfolgen soll.
Bei Küchen- und Thekenbewirtschaftung sind diese Räume in einem
tadellos aufgeräumten und nass gereinigtem Zustand zu verlassen. Das
benutzte Inventar ist sauber und hygienisch einwandfrei zu reinigen.
Die vorhandene Einrichtung, das Geschirr und das Besteck, werden dem
Veranstalter leihweise zum pfleglichen Gebrauch zur Verfügung gestellt.
Abnahmeverpflichtungen für Getränke aller Art oder sonstige Gegenstände
bestehen nicht.
Nicht verbrauchte Lebensmittel sind spätestens am nächsten Vormittag
(bis 08.30 Uhr) nach Abschluss der Veranstaltung abzuholen.
Die jeweils überlassenen Räume (Herzog-Richard-Saal, der Saal
„Odenwald“ bzw. der Saal „Kraichgau“ sowie die Bühne und das Foyer)
sind nach den Veranstaltungen besenrein zu übergeben.
Die WC-Anlagen sind nass und gründlich zu reinigen.
Neufassung / Stand 12.2015
(1)
(2)
(1)
(5)
(4)
(3)
(2)
(1)
§7
Bewirtschaftung/Reinigung
7.1.1
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
47
Den Benutzern der Halle wird zur besonderen Pflicht gemacht, das
Gebäude und seine Einrichtungen schonend zu behandeln und alle
Beschädigungen zu unterlassen.
Die Einrichtungen der Halle (z.B. Tische und Stühle) dürfen nicht im Freien
verwendet werden.
Die Verwendung von offenem Feuer und Licht oder besonders
feuergefährlichen Stoffen, Mineralölen und Spiritus ist unzulässig.
Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Erzeugnisse dürfen im
Gebäude der Mehrzweckhalle nicht abgebrannt werden.
§ 11
Allgemeine Ordnungsvorschriften
Allen Anordnungen des Beauftragten der Gemeinde ist Folge zu leisten.
Diesem steht das Hausrecht in der Mehrzweckhalle zu. Bei Verstößen
gegen diese Benutzungsordnung ist diese Person berechtigt, einzelne oder
alle Personen aus der Mehrzweckhalle zu verweisen und soweit notwendig
die Veranstaltung zu beenden.
Die Anfangs- und Schlusszeiten der Übungsstunden sind einzuhalten. Der
Übungsbetrieb endet um 22.00 Uhr. Die Halle soll um 22.30 Uhr
geschlossen werden.
Die Mehrzweckhalle darf zum Sportbetrieb nur in Turnschuhen, die nicht
auf der Straße getragen werden, betreten werden. Turnschuhe, die
Farbstreifen verursachen, sind verboten. Spikes und Stollenschuhe sind
ebenfalls verboten.
Beginn und Ende der Veranstaltungen richten sich nach den in der
Überlassungsvereinbarung
festgesetzten
Zeiten.
Ruhestörungen
(insbesondere laute Musik), sind nach 22.00 Uhr zu vermeiden. Die Fenster
und Türen sind zum Schutz der Anwohner zu schließen.
Das Rauchen in der gesamten Mehrzweckhalle ist nicht zulässig. Es ist
Sache des jeweiligen Veranstalters für die Einhaltung des Rauchverbots zu
sorgen.
Neufassung / Stand 12.2015
(3)
(2)
(1)
(5)
(4)
(3)
(2)
(1)
§ 10
Hausordnung
7.1.1
Eine Haftung der Gemeinde für Kraftfahrzeuge, die auf den Parkplätzen
der Mehrzweckhalle abgestellt sind, ist ausgeschlossen.
Für vom Veranstalter eingebrachte Gegenstände übernimmt die Gemeinde
keine Haftung. Die Lagerung erfolgt ausschließlich auf Gefahr des
Veranstalters in den ihm angewiesenen Räumen.
Der Veranstalter haftet der Gemeinde für alle über die übliche Abnutzung
der Mehrzweckhalle hinausgehenden Schäden und Verluste, die im
Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar ohne Rücksicht
darauf, ob diese durch ihn, seine Beauftragten, Teilnehmer an der
Veranstaltung oder durch sonstige Dritte verursacht wurden.
Die
vom
Veranstalter zu vertretenden Schäden (einschließlich Mobiliar,
Küchenausstattung …) werden von der Gemeinde auf Kosten des
Veranstalters behoben.
Der Veranstalter hat für alle Schadenersatzansprüche ein zustehen, die
anlässlich einer Veranstaltung gegen ihn oder gegen die Gemeinde geltend
§ 13
Haftung
Der Veranstalter hat für die Überlassung und Benutzung der
Mehrzweckhalle ein Benutzungsentgelt und Nebenkosten zu entrichten. Die
Höhe des Entgelts wird durch das Entgeltverzeichnis (Anlage 1) festgelegt.
Bei Veranstaltungen von Gesellschaften, Einzelpersonen wird für die
Die
Kaution
dient
zur
Hallenbenutzung eine Kaution erhoben.
Absicherung von Ansprüchen der Gemeinde im Zusammenhang mit
der Hallenbenutzung.
Die Entgelte und Nebenkosten werden den Benutzern nach der
Veranstaltung in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich
auf eines der Konten der Gemeinde Reichartshausen zu überweisen.
Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung, insbesondere auch in Fällen,
bei denen durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Gemeinde eintreten
oder zu befürchten sind sowie bei Nichtbeachtung von Teilen dieser
Benutzungsordnung behält sich die Gemeinde vor, eine Vertragsstrafe zu
erheben und zudem die Nutzung der Mehrzweckhalle zeitlich befristet
oder dauernd zu untersagen.
Neufassung / Stand 12.2015
(4)
(3)
(2)
(1)
(4)
(3)
(2)
(1)
§ 12
Benutzungsentgelt, Kaution, Vertragsstrafe
7.1.1
48
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Lille Café geschlossen
Das Team des Lille Cafés bittet
um Beachtung, dass am Mittwoch, den 13. Januar 2016
das
Café
geschlossen
bleibt. Ab Donnerstag, den
14. Januar 2016 ist das Café
wieder zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet.
Danke für Ihr Verständnis.
Claudia Seltmann & Caroline Köck
Kindergärten Reichartshausen
Die Kindergärten Arche und
Regenbogen in Reichartshausen
laden ein zum
Beratungstermin
Die nächste KliBA-Beratung im Rathaus Reichartshausen findet
am Donnerstag, den 14. Januar 2016, zwischen 15.30 – 17.30
Uhr statt.
Einen Termin können Sie vereinbaren unter Tel. 06221-998750
oder E-Mail: [email protected]
Nutzen Sie diese kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!
Freiwillige Feuerwehr Reichartshausen
Jugendfeuerwehr
Christbaumsammeln 2016
Die Jugendfeuerwehr Reichartshausen
sammelt
am
Samstag,
09.01.2016 um 13 Uhr, die ausgedienten Christbäume ein.
Diese müssen frei von Christbaumschmuck sein und gut sichtbar am
Straßenrand liegen.
Über eine Spende würde sich die Jugendfeuerwehr freuen.
am 20. Februar 2016
10:00 – 12:00 Uhr
in der Festhalle in Reichartshausen
während der Veranstaltung Kaffee und Kuchen
auch zum Mitnehmen
Tischpreis 9 €, Aufbau ab 09:00
Anmeldung für Verkäufer:
bis Freitag, 19.02. unter Tel. 06262/3977
oder 06262/5629
E-Mail: [email protected]
49
Neufassung / Stand 12.2015
Bürgermeister
gez. Eckert
Reichartshausen, 16.12.2015
Die Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
§ 15
Inkrafttreten
§ 14
Rücktritt vom Vertrag
Die Gemeinde Reichartshausen behält sich vor, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn die Benutzung der vorgesehenen Räume im Falle
höherer Gewalt, bei öffentlichen Notständen oder aus sonstigen
unvorhergesehenen im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen an dem
Veranstaltungstag nicht möglich ist. Der Veranstalter kann im Falle des
Rücktritts keine Schadensersatzansprüche gelten machen.
(1)
(6)
(5)
gemacht werden. Wird die Gemeinde wegen eines Schadens unmittelbar in
Anspruch genommen, so ist der Veranstalter verpflichtet, die
Gemeinde von dem geltend gemachten Anspruch einschließlich der
entstehenden Prozess- und Nebenkosten freizustellen, es sei denn, dass
der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gemeinde
verursacht wurde.
Auf Verlangen der Gemeinde hat der Veranstalter eine ausreichende
Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Daneben kann die Gemeinde noch
Sicherheitsleistungen fordern.
Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
7.1.1
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
50
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
HAPPY NEW YEAR 2016
Der MGV wünscht allen ein gutes neues Jahr
Wir möchten uns noch bei allen Spendern und Gönnern der
Weltspartag-Aktion der Sparkasse, für die Spenden bedanken.
Vor allem bei der Sparkasse Reichartshausen, die den gespendeten Betrag großzügig verdoppelt hat.
Unsere erste Probe im neuen Jahr findet am 12.01.2016 um 20
Uhr in unserem Proberaum im Centrum statt.
Dazu lade ich alle Männer aus Reichartshausen und Umgebung
ein, unserem Chor beizutreten.
Wir sind ein Leistungschor im Badischen Sängerbund und haben
aktuell über 50 aktive Sänger.
Es wäre schön wenn wir dieses Jahr wieder einige neue Sänger in
unseren Reihen begrüßen könnten.
Unsere Proben können immer unverbindlich besucht werden. Wir
freuen uns über jeden der uns kennen lernen möchte.
Euer Michael Bayer
www.MGV-Reichartshausen.de
TSV Reichartshausen
Liebe TSV-Mitglieder,
vielen Dank an alle ehrenamtlichen Helfer und alle die den TSV
2015 tatkräftig unterstützt haben.
Wir wünschen allen unseren Mitgliedern, Übungsleitern und der
Vorstandschaft ein frohes und gesundes neues Jahr.
TSV Reichartshausen
-Abteilung FußballJugendfußball
Ergebnisse:
C-Juniorinnen
Turnier in HD-Kirchheim
Vorschau:
B-Junioren
Freitag, den 08.01.2016
Hallenturnier beim SV Sinsheim
Samstag, den 09.01.2016
Turnier beim SV Eberbach
C-Junioren
Samstag, den 09.01.2016
Turnier bei SG Kirchardt
Sonntag, den 10.01.2016
Turnier beim SV Sinsheim
D-Junioren
Sonntag, den 10.01.2016
Turnier bei SG Kirchardt
E-Junioren
Sonntag, den 10.01.2016
Turnier bei SG Kirchardt
F-Junioren
Freitag, den 08.01.2016
Hallenspielfest beim SV Eberbach
Samstag, den 09.01.2016
Hallenspielfest bei SG Kirchardt
Bambinis
Freitag, den 08.01.2016
Hallenspielfest beim SV Eberbach
Samstag, den 09.01.2016
Hallenspielfest beim VFB Rauenberg
B-Juniorinnen
Samstag, den 09.01.2016
Badische Hallenmeisterschaften in Hohensachsen
3. Platz
C-Juniorinnen
Donnerstag, den 07.01.2016
Hallenturnier beim SV Eberbach
Samstag, den 09.01.2016
Badische Hallenmeisterschaften in Dielheim
D-Juniorinnen
Donnerstag, den 07.01.2016
Hallenturnier beim SV Eberbach
Sonntag, den 10.01.2016
Badische Hallenmeisterschaften in Dielheim
Alle Infos über die Jugendfußballabteilung finden Sie auf der Website des TSV Reichartshausen: www.tsv-reichartshausen.com.
Volkshochschule Reichartshausen
Neue VHS-Kurse beginnen wieder
Die Programmhefte der Volkshochschule Sinsheim liegen im Rathaus, bei der Volksbank Neckartal und den örtlichen Geschäften
zur Mitnahme aus.
Das gesamte Programmangebot ist ausführlich im Internet unter
www.vhs-sinsheim.de abrufbar.
Folgende Kurse sind für Reichartshausen vorgesehen:
Aktiv und gesund im Alter
Tanzen im Sitzen
(Elfriede Suppinger)
Bewegung nach schöner Musik fördert das Gleichgewicht, erhöht
die Denkfähigkeit und erfreut die Seele.
„Wenn unsere Füße nicht mehr flitzen- so tanzen wir vergnügt im
Sitzen“.
Mitzubringen: bequeme Kleidung
Ev. Gemeindesaal Reichartshausen
10-mal freitags 15.30- 16.30 Uhr
Gebühr: 33,00 €
Beginn: 19.02.2016
TOP-Fit- Tanzen ohne Partner - Fit bis ins hohe Alter
(Elfriede Suppinger)
Bewegung für Körper und Geist, Konzentration und Gedächtnistraining.
Zu fröhlicher Musik werden einfache Tänze eingeübt und verfeinert. Freude an der Bewegung und Spaß an der Begegnung sind
ein wichtiger Bestandteil der wöchentlichen Treffen. Willkommen
ist jede/r.
Mitzubringen: bequeme Schuhe
Ev. Gemeindesaal Reichartshausen
10-mal freitags 16.30- 18.00 Uhr
Gebühr: 50,00 €
Beginn: 19.02.2016
Orientalischer Tanz für Frauen Anfänger und mit Vorkenntnissen
(Liane Engelhart-UIImann)
Frau sein auf eine ganz besondere Art und Weise. Den Körper
annehmen, sich in ihm wohl fühlen, ihn neu entdecken und erleben. Es geht um sinnliche Wahrnehmung, Taktgefühl, vor allem
aber um Spaß an der Bewegung und am Tanz.
Zum Ablauf der Trainingseinheit gehört eine kontinuierliche Aufwärmphase und eine wohltuende Entspannung am Ende.
Mitzubringen: Gymnastikkleidung und -schuhe, Iso-Matte
Kinderkarten Reichartshausen „Arche“, Turnraum
15-mal mittwochs 18.00- 19.30 Uhr
Gebühr: 99,00 €
Beginn: 27.01.2016
Hatha-Yoga
(Sona Schwambergerova-Sigmund)
Hatha-Yoga ist eine ganzheitliche Übungsform, die danach strebt,
alle Ebenen des menschlichen Daseins (Körper-Geist-Seele) als
Ganzes zu harmonisieren. Dieses Ziel erreichen wir durch präzise
Körperarbeit in Verbindung mit dem Atem und Meditation.
Der ganze Körper wird bewegt, ausgeglichen und Energien
aktiviert, wobei jedes Asana die Wirbelsäule erreichen soll, die
gestreckt, gedehnt, bewegt und aufgerichtet wird.
Im Wesentlichen soll Yoga aber die seelische Gesundheit fördern.
Ein gesteigertes körperliches Wohlbefinden führt zu Ruhe und
Entspannung im Geist.
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
51
Mitzubringen: bequeme Kleidung, Yogamatte, Decke, Sitzkissen
Kindergarten Reichartshausen „Arche“
15-mal montags 20.15-21.45 Uhr
Gebühr: 96,00 €
Beginn: 11.01.2016
Wirbelsäulengymnastik
(Britta Bartl)
Dieser Kurs beinhaltet eine Kräftigung, Mobilisation und Stabilisierung der gesamten Muskulatur, die an der aufrechten Haltung
beteiligt ist. Ebenso eine Haltungsschulung und Anwendung des
Erlernten im Alltag. Passive Entspannungsphasen schließen die
Stunde ab.
Mitzubringen: Turnschuhe, Turnmatte, Decke, Pezziball
Turnhalle Reichartshausen
15-mal mittwochs 20.00- 21.00 Uhr
Gebühr: 60,00 €
Beginn: 20.01.2016
Anmeldungen bitte an die örtliche VHS-Leiterin Heidrun Rimmler, Telefon: 06262/4492 bzw. E-Mail: [email protected] oder
direkt an die VHS-Geschäftsstelle Sinsheim unter der Tel.-Nr.:
07261/65770, E-Mail: [email protected]
Ausflugsteilnehmer
CDU-Ortsverein Reichartshausen
Werte Bürgerinnen und Bürger, liebe Mitglieder!
Mit einem herzlichen Gruß und den besten Wünschen für das neue
Jahr möchte der CDU-Gemeindeverband Reichartshausen Sie
recht herzlich zur Mitgliederversammlung für das Vereinsjahr 2015
am Freitag, 15.01.2016 um 19.30 Uhr ins „Gasthaus zur Wanne“
einladen. Neben den Berichten des Vorstandes, des Schriftführers
und des Kassenführers und deren Entlastung wollen wir einen
gebührenden Raum für die Ehrung verdienter Mitglieder lassen.
Als besonderen Gast erwarten wir unseren Landtagskandidaten
Dr. Albrecht Schütte, der natürlich auch für Fragen zur bevorstehenden Landtagswahl zur Verfügung stehen wird.
Die Vorstandschaft des CDU-Gemeindeverbandes Reichartshausen würde sich über einen zahlreichen Besuch unserer Mitgliederversammlung sehr freuen.
R. Heiß, 1. Vorsitzender
Das Deutsche Zuckerbäckermuseum
FDP Reichartshausen
Kontakt zu den Freien Demokraten Reichartshausen
Wer kommunalpolitische Fragen oder Interesse an der Mitarbeit
in der Kommunalpolitik hat, ist herzlich eingeladen mit Patrick
Klein (FDP-Ortsvorsitzender und Gemeinderat) telefonisch (06262
5990468) oder per Mail ([email protected]) Kontakt
aufzunehmen. Gerne können Sie auch die beiden stellvertretenden
FDP-Ortsvorsitzenden Simon Groß und Regina Klein ([email protected]) kontaktieren. Fragen aller Art und konstruktives Feedback sind sehr willkommen.
Homepage: www.fdp-reichartshausen.de
Ökumenischer Begegnungsnachmittag
Ökumenischer Begegnungsnachmittag Reichartshausen
Einladung, am Dienstag, 12. Jan. 2016 um 14.30 Uhr
Das Organisations-Team vom Ökum. Begegnungsnachmittag lädt
alle interessierten Personen aus nah und fern, die den Rückblick
von 2015 in einer Musik-Diashow sehen und hören wollen, recht
herzlich ein.
Auch wird ein Vortragsredner über Schlaganfall-Gefährdung sprechen. Der Besuch dieser Einrichtung ist für Jung und Alt. Es ist ein
Austausch gedanklicher Begebenheiten vom täglichen alleinsein.
Kommen Sie und machen Sie ein paar Schnupper-Stunden bei
Kaffee und Kuchen mit.
Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen.
DiWi.
Siedlergemeinschaft Reichartshausen
Einladung
Zu einem gemütlichen Nachmittag
am Sonntag, den 31. Januar 2016
Liebe Mitglieder
Zu einem gemütlichen Nachmittag am Sonntag, den 31. Januar
2016 um 14 Uhr im Gasthaus „Zum Hirsch“ in Reichartshausen
sind Sie mit Ihren Familienangehörigen herzlich eingeladen.
Für die musikalische Unterhaltung sorgt, wie schon seit vielen
Jahren, Rainer Schätzle.
Weitere Beiträge zur Unterhaltung sind geplant.
Die Kosten für Kaffee und Kuchen werden von der Siedlergemeinschaft übernommen.
Der Eintritt ist frei.
Zur Durchführung einer Tombola benötigen wir noch Spenden.
Die Spenden können bei folgenden Mitgliedern abgegeben werden:
Heinrich Zimmermann, Schenkengärtenstr. 5, Tel. 06262/1839
Lore Helfrich, Weingärtenstr. 5, Tel. 06262/2784
Roswitha Dworzak, Vier-Morgen-Siedlung 20,
74921 Helmstadt, Tel. 07263/5712
In der Woche vor der Veranstaltung holen Mitglieder der Siedlergemeinschaft die Spenden auch gerne bei Ihnen ab.
Die Tombola kann nur gelingen, wenn Sie uns unterstützen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen:
Heinrich Zimmermann, Gemeinschaftsleiter
52
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Evangelischer Kirchenchor Reichartshausen
– Anzeigen –
Liebe Sängerinnen und Sänger,
auf diesem Weg wünscht die Vorstandschaft sowie unser Dirigent
allen Sängerinnen und Sängern sowie allen Freunden unseres
Chors alles Gute und vor allem viel Gesundheit im neuen Jahr.
Am Donnerstag 14.01.2016 um 20.00 Uhr wollen wir wieder
mit den Singstunden beginnen, zumal bereits am 05.02. der
erste Auftritt auf uns wartet.
Für alle, die unseren Chor gerne verstärken möchten, ist der
Beginn der Proben im neuen Jahr eine gute Möglichkeit zum
Einstieg. Traut euch, Singen im Chor bereitet nicht nur anderen,
sondern auch sich selbst viel Freude.
Es grüßt die Vorstandschaft
Katholischer Kirchenchor Reichartshausen
Liebe Sängerinnen und Sänger,.
Im neuen Jahr starten wir am Mittwoch, 13.01.2016 um 19.30
Uhr wie gewohnt im Saal der katholischen Kirche.
Ab dem neuen Jahr werden wir mittwochs unsere Singstunden abhalten!
Herzliche Grüße,
eure Ines
Schnuppersingen beim KKC
Der Katholische Kirchenchor „St. Cäcilia 1988“ Reichartshausen
lädt Sie herzlich ein, bei uns mitzumachen!
Schnuppersingen unter dem Motto:
Freude am Singen, Musik und Gesang!
Lieben Sie Musik?
Wir haben Sie!
Wie?
- Mit der eigenen Stimme – mit Ihrer Stimme!
-
Nicht allein unter der Dusche, sondern ein einer fröhlichen
Gemeinschaft: in einem Chor!
Was, Sie können gar nicht singen?
- Das ist fast unmöglich. Wer hören kann, kann auch singen!
- Sie glauben das nicht? Wir möchten es Ihnen gerne beweisen!
- Sie werden dabei erfahren, dass man Singen in einem Chor nicht
nur am besten lernen kann, sondern, dass es dort auch am
meisten Spaß macht!
- Probieren Sie es doch einfach mal aus!
Was Sie mitbringen sollten:
- Gute Laune, den Mut, Neues zu wagen – damit es interessant
wird!
-E
twas Zeit: cirka 90 Minuten in der Woche, und am besten:
Bringen Sie Ihre Freunde mit!
Und was Sie nicht brauchen?
- Notenkenntnisse, Chorpraxis und Sie müssen nicht vorsingen!
Mit wem bekommen Sie es zu tun?
- Mit einem Verein, der seine erfolgreichen Erfahrungen und die
persönliche Kompetenz seiner Führung einbringt!
- Mit vielen tollen Menschen, die das Gleiche wollen wie Sie: Mit
Spaß gemeinsam singen!
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
- Dann machen Sie doch mit bei uns im KKC! Wir laden Sie dazu
sehr herzlich ein, sich in einer „Schnupper-Singstunde“ zu informieren.
- Nutzen Sie für weitere Informationen einfach unsere Kontaktdaten!
Kontakt:
1. Vorsitzender Joachim Klemm
Schenkengärtenstraße 7
74934 Reichartshausen
06262/5706
Schriftführerin Ines Sauer
Schwester-Thekla-Straße 4
74934 Reichartshausen
06262/9299528
[email protected]
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Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Fortsetzung Jahresrückblick 2015 Stadt Waibstadt
April:
Die Feuerwehr veranstaltet im Rahmen ihres
Jubiläums ein Benefiz-Dinner zugunsten der GustavBinder-Stiftung für insgesamt 150 Gäste. Die
Veranstaltung wird zu einem überwältigendem Erfolg
mit einem Spendenergebnis von 6.000 Euro. Tags
zuvor fand in der Stadthalle die Landesversammlung
der Feuerwehrmusik mit Delegierten aus ganz Baden-Württemberg statt.
Staatsrätin Gisela Erler besuchte Waibstadt, um sich vor Ort ein Bild von der guten
Flüchtlingshilfe in Waibstadt zu machen.
Und der Musikverein konnte bei seinem 30. Frühjahrskonzert
wieder musikalische Akzente setzen. In der ausverkauften
Stadthalle wurde das Publikum mit bekannten Filmmelodien
begeistert.
Mai:
Mit einem Kirchenkonzert verschiedener
Chöre wurde in Daisbach ein weiterer
Beitrag zur 666-Jahr Feier geleistet. Zum
Landeswandertag des Jubiläumsvereins
TV Waibstadt kamen über 800 Wanderer
und waren von der Streckenführung, dem
Waibstadter Wald und der Organisation
hellauf begeistert.
Bauamtsleiter Adam Jäger konnte im Rathaus Waibstadt sein 50-jähriges
Dienstjubiläum feiern und die SG Waibstadt II machte mit einem 6:0 in
Waldangelloch den Aufstieg in die Kreisklasse A perfekt.
Leider mussten sich Waibstadt und Daisbach in diesem Monat auch
von dem langjährigen Leiter der Grund- und Hauptschule, sowie
ehemaligem Ortsvorsteher Manfred Schifferdecker verabschieden, der
nach schwerer Krankheit im Alter von 72 Jahren verstarb.
53
54
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Juni:
Das Konzert des ev. Kammerorchesters fand dieses Mal in der Aula der Realschule
statt. 28 Musiker unter der Leitung von Alexander Rautnig begeisterten das
Publikum.
Das „Bierduell“ schlägt in der Presse erstmals hohe
Wellen und beim Spritzenfest konnte der
Feuerwehr das neue LF 10 übergeben werden.
Mit einer Festmesse feiert die kath. Kirche den 150. Jahrestag der Grundsteinlegung
und die Gartenbörse der Realschule lockt wieder mehr als 2000 Besucher nach
Waibstadt. Die Grundschule feiert ihr Fest unter dem Motto „Kinder einer Welt“ und
im Flüchtlingsheim findet das Sommerfest mit zahlreichen Besuchern statt.
Das Burgfestival in Daisbach wird bei traumhaftem Wetter mit
300 Gästen zum Geheimtipp.
Juli:
30 Jahre nach den ersten Überlegungen stellt das Land die Planungen für den
Ausbau der B 292 vor. Im Gemeinderat kommt es zu zwei Wechseln: die Stadträte
C. Stumpf und B. Kiermeier scheiden aus dem Gremium aus; dafür rücken HansAdam Wellenreuther und Thomas Ehrmann nach.
Das neue Einkaufszentrum in der Neidensteiner Straße wächst und auch die
Arbeiten beim Bahnhofsumfeld liegen trotz extremer Hitze im Zeitplan. Heiß geht es
auch beim beliebten Musikfest des MV Waibstadt zu, das wieder zahlreiche
Besucher anlockt.
In Daisbach bebt der Dorfplatz bei der 666-Jahr-Party.
Die Brunnenradtour macht Halt beim Schwimmbadfest und
das Bierduell wird zur gelungenen und harmonischen
Veranstaltung auf dem Marktplatz.
Unsere Faustballer qualifizieren sich für die Aufstiegsrunde.
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
August:
Beim Vereineabend des TV Waibstadt kann der
Gemeinderat den Titel „Waibstadter Superverein“
erringen. Zum Käskuchenfest gab es das perfekte
Festwetter und einen den ganzen Tag über voll
besetzten Marktplatz.
Bundestagsabgeordneter Stefan Harbarth besuchte das
Waibstadter Flüchtlingsheim und die Kindergartenkinder
freuten sich über den Spatenstich zum Neubau des kath.
Kindergartens.
September:
Der Bauhof Waibstadt erhält einen neuen Traktor und kann
somit den städtischen Fuhrpark weiter modernisieren.
Die U14–Mädchen der Faustballer erreichen bei den
deutschen Meisterschaften Platz 6 und damit das beste
Ergebnis einer Waibstadter Mädchenmannschaft aller Zeiten.
Die kath. Kirche nimmt Abschied von Kaplan Chinedu Nweke und die evangelische
Kirchengemeinde begrüßt die neue Pfarrerin Gerda Motzkus. Die Kerwe in Daisbach
war wieder ein voller Erfolg und in der Sporthalle
Waibstadt wurden die die Tore der Abstellräume und die
Seitenwand komplett saniert.
Die Sportler können sich nach der Sanierung des
Hallenbodens jetzt über ein modernes Erscheinungsbild
ihrer Sporthalle freuen.
Oktober:
Beim Oktoberfest der SFZ Bigband herrscht in der Stadthalle wieder eine tolle
Stimmung. Waibstadt hat wieder einen Kaplan, Pater Loice Neelankavil.
Die Druckerei Andres feiert Firmenjubiläum mit einer traditionellen Gautschfeier für
ihren Gesellen Christian Locher. Er wurde als Medientechnologe ausgebildet und
wird als Kreissieger der Handwerkskammer Mannheim auch Landessieger in BW
und belegt den 2. Platz im Bundesleistungsvergleich.
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56
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Der TV Waibstadt setzt mit der Turngala einen
weiteren Höhepunkt im Jubiläumsjahr. In der
ausverkauften Sporthalle wird Turnen der
Spitzenklasse geboten. Das Publikum ist begeistert.
Beim Ehrenabend der Stadt Waibstadt wird Jürgen Winkler zum Ehrenortschaftsrat
ernannt. Die Feuerwehr feiert mit der Elchparty des SWR 3 einen tollen Abend in der
Stadthalle für Jung und Alt.
Aldi eröffnet seine
Filiale in der
Neidensteiner Straße
und auch das
fertiggestellte
Bahnhofsumfeld wird eingeweiht. Für Waibstadts Infrastruktur sicher ein Meilenstein.
November:
Mit der umfangreichen Feldwegsanierung in Daisbach wird eine
schon lang ersehnte Infrastrukturmaßnahme umgesetzt.
Die Waibstadter feiern 5 Tage lang Kerwe. Bei milden
Temperaturen zieht der traditionelle Kerweumzug am Sonntag
mehrere tausend Besucher nach Waibstadt und kann so einen
neuen Rekord vermelden.
Auch die dm-Filiale öffnet ihre Pforten und macht so die
Nahversorgung in Waibstadt perfekt.
Die SFZ Bigband setzt mit ihrem Konzert „Let us entertain you“
einen unvergesslichen Schlusspunkt unter das Jubiläumsjahr des
TV Waibstadt. Alle Besucher der ausverkauften Stadthalle sind sich einig: „Sowas
gab es in Waibstadt noch nie.“
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
57
Dezember:
Rechtzeitig zum gut besuchten
Adventsmarkt in Waibstadt erstrahlt
der renovierte Kirchturm in neuem
Glanz. Auch tags darauf kommen
zum Daisbacher Adventsmarkt viele
Besucher auf den Dorfplatz.
Kay Baumeister schafft es als erster
Waibstadter Kleintierzüchter den
Titel eines Europameisters zu holen.
Mit seine Züchtung „Deutsche Klein-Widder Blau-grau“ holt er sich im französischen
Metz den Titel.
Der SV Daisbach geht durch ein 4:0 im Nachholspiel als Tabellenführer in die
Winterpause.
In der Realschule bricht ein neues Zeitalter des Lernens an. Dank eines Sponsors
wird die komplette Schule mit interaktiven Touchdisplays der neuesten Generation
ausgestattet. Eine High-Tech-Ausstattung die in BW sicher einmalig ist.
Zudem wird es ein Informationsblatt in weiteren Sprachen geben,
das bei Bedarf herunter geladen werden kann.
Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen,
geben Sie den Landesfamilienpass sowie die nicht verwendeten
Gutscheinkarten bitte dem Bürgermeisteramt zurück.
Der Landesfamilienpass bzw. die Gutscheinkarte für das Jahr
2016 sind im Rathaus, Zimmer 2 und der Verwaltungsstelle Daisbach erhältlich.
Landesfamilienpass – Gutscheinkarte 2016
Die Gutscheinkarten 2016 zu den Landesfamilienpässen
sind eingetroffen.
Einen Landesfamilienpass können danach Familien erhalten, die
- mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind
mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben;
-
SGB II – oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher
Gemeinschaft leben;
-
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) sind
unter „Familien mit Kindern“ – „Leistungen für Familien“ – „Landesfamilienpass“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und
Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw.
ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
Stadt Waibstadt
Die Stadt Waibstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine
Reinigungskraft in Teilzeit (bis zu 22 Std./Woche)
für das Hallen-Freibad Waibstadt.
Die Bereitschaft zur Arbeit im Schichtdienst und am
Wochenende wird vorausgesetzt.
Das Arbeitsverhältnis ist vorläufig befristet und richtet sich
nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Eine Weiterbeschäftigung wird in Aussicht gestellt.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 15.01.2016 an
das
Bürgermeisteramt
-PersonalamtHauptstr. 31
74915 Waibstadt
Telefonische Auskünfte erteilen wir gerne unter der Ruf-Nr.
07263/914754 (Herr Link).
58
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der
Sitzung des Gemeinderates am 22.12.2015
Verabschiedung von Bauamtsleiter Jäger
Bürgermeister Locher bedankte sich bei Bauamtsleiter Jäger für
seine über 50-jährige Tätigkeit bei der Stadt Waibstadt und die
immer sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er wünschte ihm für
seinen wohlverdienten Ruhestand alles Gute.
Sanierung Neidensteiner Straße
In der Sitzung wurde der Schlussbericht der Sanierungsmaßnahme „Neidensteiner Straße“ vorgestellt und die Abrechnung
erläutert. Die Einnahmen beliefen sich auf 2.089.050,00 € und die
Ausgaben auf 2.113.247,96 €. Das Defizit der Maßnahme liegt
somit bei 24.197,96 €. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten
Schlussabrechnung zu.
Nach dem Abschluss der Gesamtmaßnahme beschloss der
Gemeinderat die notwendige Satzung über die Aufhebung der
förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Neidensteiner
Straße“.
Neubau des Kath. Kindergartens mit Mensa
Im Rahmen des Neubaus des Kath. Kindergartens mit Mensa
standen erneut Auftragsvergaben zur Entscheidung an. Der
Gemeinderat erteilte folgende Aufträge:
a) Fensterbauarbeiten Holz zum Angebotspreis von 88.748,53 €
an die Firma Schilpp Fenster und Türenbau GmbH, Obersulm
b) Metall und Verglasungsarbeiten zum Angebotspreis von
44.494,10 € an die Firma Metallbau Rath GmbH, Bad Rappenau
Bauanträge
Der Gemeinderat stimmte der Nutzungsänderung von Lagerflächen in Praxisräume in der Neidensteiner Straße zu und erteilte
das Einvernehmen gemäß Baugesetzbuch.
Daneben votierte der Gemeinderat für den Neubau einer Lagerhalle mit Bürogebäude mit Anbindung an die bestehende Halle und
der Teilumnutzung der bestehenden Lagerfläche zur Produktionsfläche in der Felix-Wankel-Straße.
Ebenfalls in der Felix-Wankel-Straße wurde der Errichtung einer
Büro- und Lagerhalle zugestimmt.
Des Weiteren wurde der Errichtung einer Überdachung zwischen
Wohnhaus und Garage mit Gaubenaufbau und der Nutzung als
Terrasse in der Alten Sinsheimer Straße, dem Einbau eines Dachbalkons mit lichtdurchlässigem Material in der Hauptstraße sowie
dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Höhenstraße zugestimmt.
Wahlorganisation für die Landtagswahl am 13.03.2016
Dem Gemeinderat wurden die gebildeten Wahlbezirke, die geplanten Wahlräume sowie die Ernennung der Wahlvorstände nebst
Beisitzer für die Landtagswahl 2016 bekanntgegeben.
Informationen zur neuen Gemeindeordnung
Den Gemeinderäten wurden die Änderungen durch die neue
Gemeindeordnung anhand eines mündlichen Vortrages vorgestellt.
Verlängerung der Straßenbeleuchtungsbetriebsführung
Der Gemeinderat stimmte dem neuen Betriebsführungsvertrag der
Straßenbeleuchtung mit der EnBW zu. Die neue Vertragsdauer
beträgt 4 Jahre.
Entscheidung über die Annahme von Spenden
Der Gemeinderat nahm folgende Spenden an:
- 503,94 € für die Heimatpflege
von der Volksbank Neckartal Stiftung
- 1.733,07 € für die Heimatpflege
von der Volksbank Neckartal Stiftung
- 4.000 € für die Kindergärten von der Firma dm-Drogerie Markt
-1
.004,23 € für die Freiwillige Feuerwehr Waibstadt
von der Sparkasse Kraichgau
-K
leinspenden in Höhe von
645 € für den Kerweumzug und
50 € für die Flüchtlinge
Stadtbücherei Waibstadt
Mit Pinguin, Eisbär und Co. starten wir am Samstag, 9. Januar
2016 die Vorlesestunden.
Für die Lesemäuse (3 – 5 Jahre) Gruppe 1 um 9.30 Uhr, Gruppe 2
um 10.30 Uhr. Für Leseraben ab 6 Jahre 11.30 Uhr.
Bitte anmelden.
Familienlesestunde
Auch in diesem Jahr lockte die traditionelle Familienlesestunde im
Advent wieder nahezu 40 Kinder und etliche Erwachsene in die
Stadtbücherei. Begrüßt wurden sie von Beatrix Frey und deren
Kollegin Brigitte Rack. Als Lesepaten konnten erneut Eberhard
Hollwitz und Inge Friedrichs gewonnen werden. Erstmals dabei die
12-jährige Sheila Garcia. Aber auch Bürgermeister Joachim Locher
ließ es sich nicht nehmen, wieder eine Geschichte vorzulesen und
startete sogleich mit „Fröhliche Weihnachten, Pauli“ von Brigitte
Weninger. Worüber freut sich der Weihnachtsmann besonders?
Wenn wir anderen helfen, uns lieb haben und zusammenhalten,
wenn wir teilen. Pauli, der Kaninchenjunge hatte das verstanden
und so verteilte er großzügig die Wintervorräte der Familie an die
hungernden Waldtiere. Die Familie war zuerst nicht besonders
erfreut darüber, mussten sie sich jetzt doch sehr einschränken
und sparsam mit dem Rest umgehen. Doch am Weihnachtsabend
wurde Paulis Familie von den Waldtieren mit außergewöhnlichen
Geschenken bedacht. Ein Teilen muss auch unser Bürgermeiser
seine Zeit und so verabschiedeten die Zuhörer Herrn Locher mit
reichlich Applaus.
Was hatte der Großvater nicht alles erlebt. Poldi liebte dessen
Geschichten, vor allem die von Großvaters Bruder Paul, die dieser schon mindestens 20mal erzählt hatte und Poldi auswendig
kannte. Mit „Paulchen und sein Schaukelpferd“, einer Erzählung
aus Tilde Michels „Das alles ist Weihnachten, begeisterten Sheila
Garcia und Eberhard Hollwitz, die diese unterhaltsame und lustige
Erzählung als „Hörbuch“ vortrugen.
Nach einer 10-minütigen Pause mit leckeren Kuchen, Plätzchen,
Kaffee und Kinderpunsch gab es zum Abschluss der Veranstaltung
ein Bilderbuchkino. Frau Inge Friedrichs las die stimmungsvolle
und dichte Bildergeschichte: „Luftpost für den Weihnachtsmann“
ebenfalls von Brigitte Weninger.
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Auf einem Kalenderbild erfährt der arme Amin, der mit seiner
Mutter in einem kleinen Bergdorf lebt vom Weihnachtsmann, der
allen braven Kindern Geschenke bringt. Er ist auch brav, hilft seiner
Mutter wo er kann aber Geschenke vom Weihnachtsmann hat er
noch nie bekommen. Muss man sich diese wünschen? Als ihm
ein Fuhrmann einen roten Luftballon schenkt, schreibt er einen
Brief an den Weihnachtsmann, bindet diesen an den Ballon und
schickt ihn auf eine lange Reise ... Dass sich Amins Leben mit dem
Besuch des Weihnachtsmannes so ändert hätte er jedoch nie zu
hoffen gewagt.
Alle Geschichten begeisterten nicht nur die Kinder sondern auch
die Erwachsenen, die alle Vorleser mit Applaus bedachten.
Beatrix Frey bedankte sich, auch im Namen ihrer Kollegin Brigitte
Rack, bei den Lesepaten und bei Petra-Maria Öchsner, die das
ganze Jahr über bei den Vorlesestunden die Erinnerungsbilder
macht, mit einem kleinen Präsent. Ihr Dank galt auch den Besuchern denen sie eine frohe Weihnachtszeit wünschte.
Am 9. Januar treffen sich Lesemäuse und Leseraben wieder zur
gewohnten Zeit zur Vorlesestunde.
Bitte anmelden. Über [email protected] oder per Telefon unter
0160-5322951 zu den Öffnungszeiten der Bücherei.
59
Feuerwehr Daisbach
Jugendfeuerwehr
Daisbach
Auch in diesem Jahr werden die ausgedienten
Christbäume von der Jugendfeuerwehr in Daisbach
eingesammelt.
Abholung am Samstag , den 09.01.2016
Die Bäume sollen hierzu ab 10.00 Uhr gut sichtbar
am Straßenrand bereitgestellt werden. Über eine
kleine Spende, die der Jugendarbeit zugute
kommt, würden wir uns sehr freuen.
Ihre Jugendfeuerwehr
Auch Bürgermeister Joachim Locher las bei der Familienlesestunde in der Stadtbücherei eine Geschichte vor
Foto: Jäger
Beratungstermin
Die nächste KliBA-Beratung im Rathaus Waibstadt findet am
Donnerstag, 4. Februar 2016, zwischen 14.00 – 16.00 Uhr statt.
Einen Termin können Sie vereinbaren unter Tel. 06221-998750
oder E-Mail: [email protected]
Nutzen Sie diese kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!
Weihnachtslesestunde
250 Euro für kleine Forscher
Sparkasse Kraichgau unterstützt Kindergarten St. Josef mit
einer Spende
Bei „Weihnachtsgeschichten und mehr“ gab es für nahezu 30
Lesemäuse und Leseraben sowie etliche Erwachsene für drei
Stunden kurzweilige Unterhaltung. Ob mit dem kleinen Sternenputzer, vorgelesen von Frau Rosie Lange, dem Weihnachtslied
unterm Apfelbaum, mit dem Nikolaus-Puzzle-Sack und dem OhTannenbaum-Lied, Langeweile kam nicht auf.
Mit Annie und der Weihnachtsspuk wurde es für die Leseraben
spannend. Man musste gut zuhören um dem Rätsel auf die Spur
zu kommen. Auch in dieser Gruppe gab es leckeres Weihnachtsgebäck und mit dem Tannenbaum-Würfelspiel Entspannung. Zum
Abschluss las Frau Beatrix Frey eine Zusammenfassung der
Legende vom 4. König aus Roter König - Weißer Stern von Willi
Fährmann vor in dem die lebenslange Reise von Häuptling Silbermond nach dem „Weihnachtsstern“ erzählt wird.
Mit reichlich Lesestoff beladen und guten Wünschen für 2016 entschwanden danach alle in die wohlverdienten Weihnachtsferien.
Endlich sind dem Forscherdrang der Mädchen und Jungen keine
Grenzen mehr gesetzt. Denn mit USB-Mikroskop, Induktionsplatte, Wasserkocher und diversen Taschenlampen können sie jetzt
emsig experimentieren. Und das tagtäglich im Kindergarten St.
Josef Waibstadt. „Wir wollen den Kindern die Möglichkeit geben,
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Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
sich und die Welt zu erforschen“, sagt Kindergartenleiterin Ulrike
Barutzki. Deshalb wurden dort eigens eine Forscherecke und
eine Werkstatt eingerichtet, in denen die Mädchen und Jungen
ausprobieren, erkunden und experimentieren können. Geforscht
wird unter anderem mit Sanduhren, um unterschiedliche Zeiten
zu erleben, Pipetten, um die Feinmotorik zu verbessern, und es
gibt Naturmaterialien wie verschiedene Hölzer, Steine, Rinde und
Muscheln, um einen Bezug zur Natur zu bekommen.
Da kam die 250-Euro-Spende der Sparkasse Kraichgau genau
richtig. „Mit der zusätzlichen Ausstattung können wir den Kindern
das Thema Naturwissenschaft noch besser näherbringen“, betont
Ulrike Barutzki. „Auf diese Weise können die Kinder mit allen
Sinnen forschen und so ihre geistigen, sozialen und motorische
Fähigkeiten weiterentwickeln.“
Wie begeistert der Forscher-Nachwuchs ist, zeigte er jetzt bei seinem Besuch in der Sparkasse in Waibstadt. Als Dankeschön hatten die Kinder eine Urkunde und ein selbstgebasteltes Mobile für
Marktbereichsleiter Tim-Oliver Groß und Kundenberater Benjamin
Schramm mitgebracht. „Im Kindergarten St. Josef sind die Jungen
und Mädchen gut aufgehoben, werden bestens betreut und auf
die Grundschule vorbereitet, und das wollen wir mit unserer Spende unterstützen“, so Marktbereichsleiter Tim-Oliver Groß. „Denn
als Sparkasse Kraichgau heißen wir nicht nur anders, sondern wir
sind auch anders.“
Städtischer Kindergarten Waibstadt
„Die kleine Elfe und ihre Freunde“ waren zu Besuch im
Kindergarten
Mitgebracht hat sie uns Stefanie Nerpel, die das Musical selbst
geschrieben und mit den Kindergartenkindern an drei aufeinander
folgenden Tagen aufgeführt hat.
Ihr Stück erzählte die Geschichte von Herrn Fünf, der seinen
sechsten Marienkäfer-Punkt verloren hatte und ihn zusammen mit
der kleinen Elfe und ihren Freunden nach langer Suche und vielen
gemeinsamen Abenteuern wieder findet.
Es gab vor allem wunderschöne Lieder zu hören, aber auch viel
zu sehen, denn Stefanie hatte tolle Bilder von den Figuren ihrer
Geschichte mitgebracht. Zwischendurch bekamen die Kinder
immer wieder Gelegenheit, selbst aktiv zu werden, indem sie beispielsweise den lauten Donner nachahmten oder das Niesen des
großen Steinberges. Und Tanzen gehörte natürlich auch dazu ...
einige Kinder waren an allen drei Tagen dabei und jedes Mal offensichtlich fasziniert und sehr aufmerksam.
Als Dankeschön überreichten die Kinder beim großen Abschiedskreis der Künstlerin einen Gutschein, den die Kindergarten-Eltern
spendiert haben.
Vielen Dank nochmal, liebe Steffi, für die gelungene Vorstellung,
die den Kindern sehr viel Freude gemacht hat und von der sie auch
hinterher noch viel erzählt haben und einzelne Lieder nachsingen
konnten.
Diesen Bericht finden Sie auch auf der Kindergartenwebsite:
www.kiga-waibstadt.de
Volkshochschule in Waibstadt
Ø Fit bis ins hohe Alter – Wirbelsäulengymnastik und mehr
(Hiltrud Dollinger)
Nach einer abwechslungsreichen Aufwärmphase mit und ohne
Handgeräte, kleinen Tänzen (Herz- und Kreislaufbelastung), Stärkung der Muskulatur, Koordinationsfähigkeit und Gleichgewichtstraining bzw. unbeweglich gewordene Körperpartien mobilisieren,
darf am Ende der Stunde die Entspannung nicht fehlen – einfach
mal reinschnuppern (Stadthalle, 15-mal montags ab 18.01.2016,
Gruppe A 14:00 – 15:00 Uhr, Gruppe B 15:00 – 16:00 Uhr)
Ø Fit und gesund durch Ganzkörpertraining (Hiltrud Dollinger)
(Stadthalle, 15-mal donnerstags 18:30 – 19:30 Uhr ab 21.01.2016)
Ø Fit mit Fun – vormittags (Judith Rudolph)
Ein Mix aus Bauch-Beine-Po, Wirbelsäulengymnastik, Dehnung
und Entspannung mit Musik und viel Spaß! Mitzubringen: Gymnastikmatte und Physio/Theraband
(Stadthalle, 10-mal freitags 8.45 – 9.45 Uhr ab 15.01.2016)
Ø Fit mit Fun – abends (Ortrun Baldauf)
(Stadthalle, 10-mal mittwochs 17:45 – 18:45 Uhr ab 13.01.2016
Ø Hatha – Yoga für Anfänger und Fortgeschrittene
(Eva Kivimets)
(ehem. Grundschulgebäude, 10-mal mittwochs 18 – 19.30 Uhr ab
27.01.2016)
Ø Indian Balance – Fortgeschrittene I (Stephanie Maschanka)
(ehem. Grundschulgebäude, 12-mal dienstags 18.30 – 19.30 Uhr
ab 12.01.2016)
Ø Indian Balance – Fortgeschrittene II
(Stephanie Maschanka)
(ehem. Grundschulgebäude, 12-mal montags 19.45 – 20.45 Uhr
ab 15.01.2016)
Ø Babyschwimmen (Petra Bernhard)
(Hallenbad Waibstadt, 10-mal samstags ab 16.01.2016, Kursbeginn: 10 Uhr (3 – 6 Monate), 10.30 Uhr (3 – 6 Monate) und 11 Uhr
(7 – 12 Monate)
Ø NEU: Kleinkind-Schwimmen (1 – 2 Jahre) (Petra Bernhard)
(Hallenbad Waibstadt, 10-mal samstags ab 16.01.2016, Kursbeginn: 11.30 Uhr)
Ø NEU: Gedächtnistraining – ab 50 Jahren (Silke Fahrinkrug)
In diesem Kurs wird das Denken und die Fantasie angeregt und
gleichzeitig Konzentration und Gedächtnis verbessert. Mit interessanten und unterhaltsamen Übungen können Sie in stressfreier
und humorvoller Atmosphäre Ihre geistigen Kräfte aktivieren und
auffrischen. Der Kurs richtet sich an Personen ab 50 Jahren,
sowohl Einsteiger als auch Fortgeschrittene (ehem. Grundschulgebäude, 6-mal dienstags 9.30 – 11 Uhr ab 19.01.2016)
Anmeldungen werden an die örtliche VHS-Leiterin Veronika Guschl, Bleichwiesen 11, 74915 Waibstadt, Telefon
07263/4863 bzw. E-Mail [email protected] erbeten.
Volkshochschule in Daisbach
Ø Hatha-Yoga – vormittags (Johanna von Dyck-Cullen)
Sampoorna-Hatha-Yoga bietet Ihnen einen Weg, die Einheit von
Körper, Geist und Seele zu erfahren. Yoga ist ein Schritt-für-SchrittProzess, der den ganzen Menschen berührt und die Entfaltung der
Persönlichkeit fördert. Entspannung, Körperhaltung und bewusstes Atmen bringen den Geist zur Ruhe und wecken im Körper
neue Kraft, Ausdauer und geschmeidige Flexibilität. Yoga ermöglicht und vertieft das Erleben der eigenen Balance und des inneren
Friedens. Die Übungen werden den individuellen Bedürfnissen
angepasst (Turnhalle Daisbach, 12-mal dienstags 9 – 10.30 Uhr
ab 12.01.2016)
Ø Fit und gesund durch Ganzkörpertraining (Hiltrud Dollinger)
Nach einem abwechslungsreichen Aufwärmprogramm (Aktivieren
des Herz-Kreislauf-Systems) stärken wir unsere Rücken-, Bauchund Pomuskulatur (auch mit Fitness-Band und Redondoball). Am
Ende dürfen Entspannungsübungen nicht fehlen (Turnhalle Daisbach 19:30 – 20:30 Uhr ab 19.01.2016), 15-mal dienstags
Anmeldungen werden an die örtliche VHS-Leiterin Veronika
Guschl, wohnhaft in Waibstadt, Bleichwiesen 11, Telefon
07263/4863 bzw. E-Mail [email protected]
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Altenkreis
Im neuen Jahr trifft sich der Altenkreis am Donnerstag, den
14. Januar 2016, um 14.30 Uhr in der Pizzeria am Marktplatz zum
gemütlichen Nachmittag. Alle Freunde und auch neue Besucher
sind dazu herzlich eingeladen.
Unser erstes Treffen in 2016 ist am Donnerstag 07.01.2016.
Es steht die Feinplanung folgender Themen an:
- Winterschießen
- Buchungen (Hochzeit, Geburtstage)
- Status „Pulver und Zündmittel“
- Update unserer Schießkladde
Feste Zeiten für den Kanonenstammtisch sind wie üblich:
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat in der Feuerleitstelle (Am
Altenberg 7, Waibstadt) um 19:00 Uhr.
Wenn der Termin auf einen Feiertag fällt, wird er um 1 Woche
vorverlegt.
Einladung zur Mitgliederversammlung
Der Förderverein der Realschule lädt herzlich zu seiner Mitgliederversammlung am 20.01.2016 um 19.30 Uhr in die Aula der
Realschule Waibstadt ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Jahresbericht
3. Bericht der Kassiererin
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Aussprache zu den Berichten
6. Entlastung
7. Neuwahlen
8. Verschiedenes
Anträge sind schriftlich bis zum 18.01.2016 an Martina Sigmann
zu richten. Wir freuen uns, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen.
Gesangsverein 1881 Daisbach e.V.
Termin
Die erste Singstunde im neuen Jahr, ist am 8.1.2016 zur gewohnten Zeit um 19:30 Uhr.
Zum neuen Jahr
„Wird´s besser?
Wird´s schlimmer?
Fragt man sich alljährlich.
Seien wir mal ehrlich:
Leben ist immer
lebensgefährlich!“
(Erich Kästner)
Alles erdenklich Gute für das Jahr 2016 wünscht der Gesangverein
1881 Daisbach e.V.
kfd Waibstadt
Kuchenspenden für ein reichhaltiges Kuchenbuffet beim
Sonntag für Peru am Sonntag, 17. Januar
Beim großen Spenden-Sonntag zur Unterstützung der Partnerschaftsprojekte in Lima braucht es für hoffentlich sehr zahlreiche
Besucherinnen und Besucher neben dem reichhaltigen Mittagstisch und Getränkeangebot vor allem auch eine mit köstlichen
Kuchen reich gefüllte Kuchentheke. Wir bitten eifrige Bäckerinnen
unserer Frauengemeinschaft und aus der ganzen Kirchengemeinde um großzügige Kuchenspenden; sie können von morgens an
in der Stadthalle abgegeben werden. Vielen Dank für Bereitschaft
und Unterstützung!
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Vorschau auf 2016
Auch im Sommer 2016 sollen zusammen mit Omnibus Gfrerer
zwei Fahrten zu den Volksschauspielen Ötigheim angeboten
werden; Karten sind bereits bestellt und die Termine liegen fest: am
Sonntag, 17. Juli steht Victor Hugos „Les Miserables“ nachmittags
auf dem Programm und am Samstag, 20. August wird abends
das Musical „Kiss me Kate“ gespielt. Die Loge-Karten haben
sich etwas verteuert (32€) – vielleicht planen Sie trotzdem einen
Gutschein als Weihnachtsgeschenk oder wollen sich selbst einen
Platz sichern. Anmeldung und nähere Auskunft ab sofort bei Beate
Schröpfer Tel. 07263-5198. Die Frauengemeinschaft lädt herzlich
ein und freut sich auch über Teilnehmer aus der SE.
Gottesdienste im Johanniter-Haus
Jeweils freitags um 15:00 Uhr gibt es in der Senioreneinrichtung
ein gottesdienstliches Angebot; abwechselnd findet eine Messfeier, ein ev. Gottesdienst, eine Kommunionfeier und eine Bibelstunde statt. Es ist immer schön, wenn Gläubige zusammen mit
den Bewohnerinnen und Bewohnern beten und singen und den
Glauben feiern. Vor allem nach der Messfeier hat es sich ergeben,
dass zahlreiche Besucher noch zu einem gemütlichen Kaffee
und einer Gesprächsrunde verweilen. So ergibt sich ein fröhlicher
Monatstreff auch für die Frauen der Frauengemeinschaft. Kommen
Sie doch einfach mal dazu!
Kolpingsfamilie Waibstadt
Vorbesprechung Kolpingfastnacht
Am Montag, den 11. Januar 2016 findet um 19.00 Uhr im Josefshaus die Vorbesprechung für die Kolpingfastnacht statt. Alle, die
als närrische Akteure auf der Bühne mitwirken möchten sowie
als freiwillige Helfer bei der Bewirtschaftung, sind hierzu herzlich
eingeladen.
Sängerkranz 1863 e.V. Waibstadt
Am 19.01.2016 startet „Chorisma“ mit dem
bereits angekündigte Projekt „Sommerkonzert 2016“ ins neue Jahr. Alle Interessierten
sind recht herzlich zum Probenstart um 20.00 Uhr ins Freizeitheim
in der Alten Sinsheimer Str. 32 eingeladen. Aufbauend auf den
rfolgreichen Auftritt beim Weihnachtskonzert, wird dies sicherlich
der nächste erfolgreiche Schritt der lustigen, aber sehr konzentriert arbeitenden Truppe unter der Leitung von Linda Chmelicek.
Traut Euch und macht mit, damit am 09.07.2016 in der Stadthalle
dieses Event seinen Höhepunkt findet.
Ansprechpartner für Informationen bei Kerstin Völker 07263/3979,
Angelika Horch 07263 4249, Karin Rimmler-Jais 0171 8884772.
Perukreis
28 Jahre Solidarität mit den Armen in Peru
Die Pfarrgemeinde Waibstadt unterhält partnerschaftliche Beziehungen zur Pfarrgemeinde San Martin de Porres in Villa El Salvador, einem Armenviertel in den ausgedehnten Slums von Lima
und unterstützt auf vielfältige Weise das dortige Tageskrankenhaus
Nutri-Vida. Seit 1988 setzen sich viele Einwohner aus Waibstadt
und Umgebung für den Erhalt des Krankenhauses ein. Sein
Hauptanliegen ist zunächst, den Ärmsten der Armen eine medizinische Versorgung zu garantieren. Viele dieser Menschen haben
keine feste Arbeit, kein geregeltes Einkommen, die ihnen geregelte
Mahlzeiten, geregelte Schulzeiten oder auch eine angemessene
Ausbildung für ihre Kinder garantieren könnte.
Kinder und alte Menschen mit Verletzungen, Parasiten, Erkrankungen der Atemwege, Infektionen usw. werden hier behandelt.
Durch die Unterstützung aus Waibstadt können viele Medikamente
über das Medikamentenhilfswerk “Medeor” besorgt und äußerst
preisgünstig abgegeben werden. Die finanzielle Hilfe über Jahre
hinweg aus unserem Ort gibt den Angestellten und Patienten des
medizinischen Zentrum Sicherheit, ärztlich versorgt werden zu
können. Von der monatlichen Zuwendung werden unter anderem
das Gehalt des Kinderarztes wie auch die Behandlung und die
medizinische Versorgung von Menschen bezahlt, die sich selbst
keine Medikamente oder eine ärztliche Untersuchung oder Laboruntersuchungen leisten können.
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Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Die katholische Pfarrgemeinde, vertreten durch die Frauengemeinschaft, Kolpingsfamilie, Firmlinge, katholische Jugend und Perukreis laden sie am 17. Januar 2016 zum Perutag, in die Stadthalle
herzlich ein.
Durch die Teilnahme an dieser Wohltätigkeitsveranstaltung zeigen
sie ihre Solidarität mit den bedürftigen Kindern und ihren Familien
in Peru und tragen dazu bei, dass dieses Projekt weitergeführt
werden kann.
Wie gewohnt erwartet die Besucher ein abwechslungsreiches
Programm. Auf der Speisekarte stehen neben peruanischen Speisen auch deutsches Essen und zur Kaffeezeit ein reichhaltiges
Kuchenbuffet.
Der Perutag beginnt nach dem Gottesdienst in der Kirche ab
12.00 Uhr in der Stadthalle mit der Musik der Alphornbläser unter
der Leitung von Ulrich Strobel.
Die Informationen und der Rechenschaftsbericht zur Arbeit von
Nutri-Vida finden auf der Empore der Stadthalle um 14.15 Uhr und
16.00 Uhr statt.
Die Kinderbetreuung übernimmt am Nachmittag die KJG.
Um 13.00 Uhr tanzen die „Tanzbären” des TV Waibstadt.
Der Musikverein mit dem Drigenten Thomas Eckert spielt ab 14.15
Uhr.
Ab 16.00 Uhr erleben Sie die quirligen Tanzgruppen des TSC Rotgold Sinsheim unter der Leitung von Petra Leßmann.
Im Foyer der Stadthalle werden Trans-Fair-Artikel z.B. Kaffee, Tee,
Honig, Quinua und Handarbeitsartikel aus Peru angeboten.
Die Erstkommunikanten sind als Schuhputzer in der Landestracht
unterwegs.
Wir wissen, dass sich zur Zeit viele Menschen für Menschen in
Not, besonders für Flüchtlinge einsetzen. Wir hoffen trotzdem
inständig, dass die Menschen in Peru nicht vergessen werden.
Helfen Sie bitte durch Ihren Besuch des Perutages mit, dieses
Krankenhaus, das einzigartig in Lima ist, weiterzuführen.
Musikverein 1894 Waibstadt e.V.
Vorankündigung Jahreshauptversammlung
Die Generalversammlung des Musikverein 1894 Waibstadt e.V.
findet am Sonntag, den 24.01.2016, 17.00 Uhr im Saal des Clubhauses der SG Waibstadt statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Protokoll des Schriftführers der letzten Generalversammlung
4. Bericht der ersten Vorsitzenden
5. Tätigkeitsbericht des Dirigenten
6. Tätigkeitsbericht des Jugendleiters
7. Kassenbericht des Kassiers
8. Kassenprüfungsbericht
9. Entlastung des Vorstandes/Verwaltungsrats
10. Wahl des Wahlausschusses
11. Nachwahl von passiven Beisitzern
12. Wahl der Kassenprüfer
13. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
SG Waibstadt
Danke für ein tolles Jahr 2015!
Die erste Mannschaft belegt derzeit den 4. Platz der Kreisliga
Sinsheim und hält den Kontakt zur Tabellenspitze, im Kreispokal
steht die Mannschaft im Halbfinale und spielt am 24.03.2016 in
Bad Rappenau gegen den VfB Bad Rappenau um den Einzug ins
Kreispokalendspiel! Die 2. Mannschaft erlebt in der Kreisklasse
A Sinsheim als Aufsteiger eine Berg- und Talfahrt. Während man
gegen mehrere Hochkaräter der Liga glänzen konnte, gab es auch
unerwartete Niederlagen gegen Mitkonkurrenten im Abstiegskampf. Derzeit steht man auf dem 14. Platz mit nur 3 Punkten
Rückstand auf Platz 9! Beide Mannschaften freuen sich schon
auf die Rückrunde, die Ziele sind klar definiert und man wird alles
daran setzen, diese Ziele auch zu erreichen. Die Jugendmannschaften befinden sich derzeit in der Wintersaison und zeigen
schon jetzt bei dem einen oder anderen Hallenturnier, was sie
drauf haben!
Der Verein hat im letzten Jahr mit vielen freiwilligen Helfern Großes
geleistet, im Juni konnten wir z. B. das Relegationsspiel zwischen Bad Rappenau und Steinsfurt mit über 1.200 Zuschauern
stemmen. Lob gab es von allen Seiten für die tolle Organisation
des Spiels. Im November waren zur Kerweeröffnung knapp 80
freiwillige Helfer im Einsatz, um die Mammutveranstaltung in der
Stadthalle mit Bravour zu meistern! Das Jahr über haben wir eindrucksvoll gezeigt, was 100 % SG WAIBSTADT bedeuten. Daran
wollen wir dieses Jahr anknüpfen. Es ging in der Vergangenheit
immer nur gemeinsam und wird auch in Zukunft nur gemeinsam
gehen! Unser großes Projekt, der „Kabinenneubau“ soll in den
nächsten Wochen und Monaten fertiggestellt werden. Während
im Erdgeschoss bereits seit über einem Jahr alles fertig gestellt
ist, geht es nun in die Endphase des Ausbaus im Obergeschoss.
Hierzu wollen wir in Eigenleistung einiges bewegen. Auch hier
freuen wir uns weiterhin auf die Unterstützung unserer Mitglieder!
Ein Arbeitseinsatz wird rechtzeitig bekanntgegeben!
Schützengemeinschaft Daisbach
Die SG Waibstadt wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern einen guten Start ins Jahr 2016!
Die Schützengemeinschaft Daisbach lädt ein zur
Königsfeier
Die Schützengemeinschaft Daisbach lädt alle Mitglieder, Freunde
und Gönner recht herzlich ein zur traditionellen Königsfeier ins
Schützenhaus in Daisbach am Samstag, dem 16. Januar 2016
um 19.30 Uhr.
Das Programm sieht u.a. vor:
Ehrung der Vereinsmeister 2015 und Proklamierung des Schützenkönigs 2016 und seiner Ritter sowie eine reichhaltige Tombola.
Mitglieder, Freunde und Gönner der Schützengemeinschaft werden freundlichst um eine Spende für die Tombola gebeten, abzugeben im Schützenhaus oder bei einem Vorstandsmitglied.
Die Schützengemeinschaft dankt allen Mitgliedern und Freunden für die Unterstützung während des Jahres und wünscht der
gesamten Bevölkerung gesegnete Weihnachten und alles Gute
für 2016.
Vorschau:
Samstag, 23.01.2016 ab 19.19 Uhr
Winterfeier in der Stadthalle Waibstadt
Samstag, 27.02.2016
Altpapiersammlung SG Waibstadt
TV Waibstadt
Abt. Faustball
Mit Volldampf gehen die Faustballer aus der Weihnachtspause ins
neue Jahr. Am kommenden Wochenende fausten nicht weniger
als zehn Teams gegen das runde Leder!
Gleich neun Teams gehen dabei beim traditionellen DreikönigsTurnier des befreundeten TV 1846 Bretten an den Start. Bereits
am Freitag, 8.1. (18.00 Uhr) reisen die Zweitliga-Herren zum
Abendturnier in die Melanchthonstadt. Es folgen am Samstag,
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
9.1. ab 9.30 Uhr die Starts der beiden U 12-Teams, U 18-Jungs,
U 18-Mädchen sowie U 16-Jungs. Zudem gehen die Freizeitler
ab 17.00 Uhr beim Grümpelturnier ins Rennen. Den Abschluss
bildet am Sonntag ab 9.30 Uhr der Start der U 14-Mädchen und
U 14-Jungs.
Bereits wieder offiziell um Punkte kämpft am Sonntag, 10.1. (10.00
Uhr) die zweite Herrenmannschaft im südbadischen Lahr. Der
Tabellenführer der Verbandsliga Baden (16-4 Punkte) trifft auf FBC
Offenburg, TV Weil/Rhein und FG Griesheim.
Die Zweitliga-Herren sind noch eine Woche spielfrei, ehe am
Samstag, 16.1. (15.00 Uhr) ein Heimspieltag auf dem Programm
steht. In der Schwimmbadsporthalle erwartet der Tabellenvierte
(12-8 Punkte) den hessischen TV Limburg-Eschhofen sowie zum
Derby den TSV Karlsdorf.
Im Vorfeld dieser Partien wird bereits ab 11.00 Uhr die Badische
Meisterschaft der U16-Jungs ausgetragen. Tags darauf, am Sonntag, 17.1., bestreiten die beiden U12-Teams (10.00 Uhr) ebenfalls
einen Heimauftritt.
Terminhinweis:
10. Hallenfaustball-Grümpelturnier am Samstag, 13.2. (18.00 Uhr),
Einladung unter www.tv-waibstadt.de
Ein Tag für Peru
Aktionstag für das medizinische Zentrum
NUTRI-VIDA in Villa el Salvador, Lima
Sonntag, den 17. Januar 2016
Stadthalle Waibstadt
Das Tageskrankenhaus garantiert die medizinische Versorgung der
armen Menschen in Villa el Salvador. Kinder, alte Menschen und
Kranke, die sich eine Arztbehandlung nicht leisten können, suchen
Hilfe in Nutri-Vida. Ohne die beständige, finanzielle Unterstützung
aus Waibstadt müssten die Patienten das Dreifache für Medikamente, Untersuchungen und Arztbesuche bezahlen, was sich viele Menschen dort nicht leisten können.
Nutri-Vida bietet folgende Dienste an: Kinderheilkunde, Allgemeinmedizin, Psychologie,
PASII (Förderprogramm für Kleinkinder), Ernährungsberatung, Labor und Apotheke
Bitte helfen Sie auch in diesem Jahr durch Ihren
Besuch des Perutages mit, dieses Tageskrankenhaus, das Kinder, Erwachsene und alte Menschen
aus armen Verhältnissen medizinisch versorgt,
weiter zu erhalten.
Katholische Pfarrgemeinde Waibstadt
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Zehn Mannschaften sind am Wochenende im Einsatz.
VdK-Ortsverband Waibstadt und Daisbach
Unser erstes Monatstreffen 2016 ist am 14.01.2016 in der Gaststätte „Zum Adler“ Waibstadt. Beginn 16.00 Uhr.
Wir laden alle Mitglieder und Freunde dazu recht herzlich ein
Einladung zum Perutag am 17. Januar 2016
Am 17. Januar 2016 findet der Perutag, wie in vergangenen Jahren, in der Stadthalle Waibstadt statt. Die arme Bevölkerung in Villa
el Salvador kann mit unserer Unterstützung für ihre Gesundheit
sorgen. Medikamente und Arztbesuche werden durch unsere
Hilfe ermöglicht. Bitte helfen Sie auch in diesem Jahr durch Ihren
Besuch des Perutages mit, das Tageskrankenhaus Nutri-Vida,
welches Kinder, Erwachsene und alte Menschen aus armen Verhältnissen medizinisch versorgt, weiter zu erhalten. Wie in den vergangenen Jahren, erwartet Sie ein ansprechendes Programm und
eine umfangreiche Speisekarte. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
An alle Bäckerinnen und Bäcker! Wir würden uns sehr freuen,
wenn Sie für das Kuchenbuffet des Perutages einen Kuchen
backen könnten, um uns damit zu unterstützen.
Im Voraus ein herzliches „Vergelt`s Gott“.
Firmung 2016
Nachdem die Gruppen gebildet sind und wir die Firmvorbereitung
am 3. Advent im Gottesdienst gemeinsam begonnen haben, starten wir mit viel Freude ins kommende Jahr. Folgende Termine sind
vorzumerken:
Zweites Katechetentreffen:
Dienstag, 12. Januar 2016, 20.00 Uhr, Josefshaus Waibstadt
Vorstellung der Firmanden in ihren Orten: 23./24. Januar oder
30./31. Januar.
Genaueres entnehmen Sie bitte dem Gottesdienstplan.
Firmtermine:
8. Juli 2016, 17.00 Uhr in Epfenbach in der Kirche Johannes der
Täufer mit Domkapitular Thorsten Weil
10. Juli 2016, 9.30 Uhr in Waibstadt in der Kirche Mariä Himmelfahrt mit ehem. Erzbischof Robert Zollitsch
Unser Vorschlag zur Aufteilung wäre, dass Epfenbach, Spechbach, Reichartshausen und Eschelbronn in Epfenbach gefirmt
werden, die anderen Orte in Waibstadt. Selbstverständlich können
sich aber Eltern und Firmanden aus persönlichen Gründen anders
entscheiden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau von Albedyll ([email protected]).
Weitere Informationen finden Sie bei den einzelnen kath.
Gemeinden, in unserem Pfarrbrief, der in den Kirchen ausliegt und auf unserer Homepage: www.se-waibstadt.de
KATH. GEMEINDE WAIBSTADT
Samstag, 09.01.2016
8.00 Uhr
Waibstadt
Sonntag, 10.01.2016
10.15 Uhr
Waibstadt N
Laudes
Messfeier
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Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Weitere Termine in der Seelsorgeeinheit:
Sinsheim: 18.30 Uhr Dekanatsgottesdienst in der
Jakobuskirche
Montag, 11.01.2016
Weitere Termine in der Seelsorgeeinheit:
Waibstadt: 19.00 Uhr Vorbesprechung
Kolpingfasching im Josefshaus
Dienstag, 12.01.2016
Weitere Termine in der Seelsorgeeinheit:
Waibstadt: 20.00 Uhr 2. Firmkatechetentreffen Josefshaus
Donnerstag, 14.01.2016
17.30 Uhr
Waibstadt
Rosenkranz
Waibstadt M
Messfeier
18.00 Uhr
Weitere Termine in der Seelsorgeeinheit:
Waibstadt: 20.00 Uhr Bibelkreis im Pfarrhaus
Freitag, 15.01.2016
15.00 Uhr
Waibstadt M
Messfeier im Johanniterhaus
Samstag, 16.01.2016
8.00 Uhr
Waibstadt
Laudes
Sonntag, 17.01.2016
10.15 Uhr
Waibstadt M
Messfeier
Weitere Termine in der Seelsorgeeinheit:
Waibstadt: Nach der Messfeier „Ein Tag für Peru“ in der Stadthalle
Sinsheim: 18.30 Uhr Dekanatsgottesdienst in der
Jakobuskirche
KATH. GEMEINDE NEIDENSTEIN / ESCHELBRONN
Samstag, 09.01.2016
18.00 Uhr
Neidenstein N
Messfeier mit Rückholung der
Sternsinger
Sonntag, 10.01.2016
10.15 Uhr
Eschelbronn V
Messfeier
Dienstag, 12.01.2016
18.00 Uhr
Eschelbronn V
Messfeier
Sonntag, 17.01.2016
8.45 Uhr
Neidenstein M
Messfeier
10.15 Uhr
Eschelbronn WGL Wortgottes-Feier
KATH. GEMEINDE DAISBACH
Samstag, 09.01.2016
Daisbach
V
Messfeier
18.00 Uhr
Mittwoch, 13.01.2016
Weitere Termine in der Seelsorgeeinheit:
Daisbach: 15.00 Uhr Einladung Frauengemeinschaft
in den Pfarrsaal
Samstag, 16.01.2016
18.00 Uhr
Daisbach
M
Messfeier
Frauengemeinschaft Daisbach
Zu einem sicherlich interessanten Nachmittag am Mittwoch, 13.
Januar 2016 möchte die Frauengemeinschaft Daisbach einladen
zu einem Treffen mit Anna Maria Dinkel zum Thema „Im Alter
beweglich bleiben“ geistig und körperlich gesehen. Beginn 15.00
Uhr, katholischer Gemeindesaal Daisbach.
KATH. GEMEINDE NECKARBISCHOFSHEIM
Sonntag, 10.01.2016
10.15 Uhr
N’heim
M
Mittwoch, 13.01.2016
17.30 Uhr
N’heim
18.00 Uhr
N’heim
M
Sonntag, 17.01.2016
Neckarbischofsheim ist herzlich
bargemeinden eingeladen.
Messfeier
Rosenkranz
Messfeier
zu den Gottesdiensten der Nach-
KATH. GEMEINDE HELMSTADT-BARGEN
Freitag, 08.01.2016
Bargen
18.00 Uhr
Sonntag, 10.01.2016
8.45 Uhr
Helmstadt
10.15 Uhr
Bargen
K
Messfeier
M
K
Messfeier
Messfeier
Dienstag, 12.01.2016
18.00 Uhr
Bargen
18.00 Uhr
Helmstadt
Freitag, 15.01.2016
18.00 Uhr
Bargen
Sonntag, 17.01.2016
8.45 Uhr
Helmstadt
10.15 Uhr
Bargen
K
M
Messfeier
Messfeier
K
Messfeier
V
K
Messfeier
Messfeier
Ökumenischer Seniorennachmittag in Helmstadt
Herzliche Einladung zum Seniorennachmittag. Wir treffen uns am
Donnerstag, 21.01.16 um 14.30 Uhr im ev. Gemeindehaus in
Helmstadt. Wer schlecht zu Fuß ist, kann sich abholen lassen. Wir
versuchen einen Fahrdienst zu organisieren. Bitte bei Frau Klein
(Telefon 5620) oder bei Frau Ziegler (Telefon 2332) melden.
KATH. GEMEINDE EPFENBACH
Sonntag, 10.01.2016
Epfenbach ist herzlich zu den Gottesdiensten der Nachbargemeinden eingeladen.
Donnerstag, 14.01.2016
18.00 Uhr
Epfenbach V
Messfeier
Sonntag, 17.01.2016
10.15 Uhr
Epfenbach V
Messfeier
KATH. GEMEINDE REICHARTSHAUSEN
Samstag, 09.01.2016
R’hausen
Rosenkranz
17.15 Uhr
18.00 Uhr
R’hausen
M
Messfeier
Samstag, 16.01.2016
Reichartshausen ist herzlich zu den Gottesdiensten der Nachbargemeinden eingeladen.
Schnuppersingen beim KKC
------------------------------------------------------Der katholische Kirchenchor „St. Cäcilia 1988“ Reichartshausen
lädt Sie herzlich ein, bei uns mitzumachen!
Schnuppersingen unter dem Motto:
Freude am Singen, Musik und Gesang!
Lieben Sie Musik?
Wir haben Sie!
Wie?
♫ Mit der eigenen Stimme – mit Ihrer Stimme!
♫ Nicht allein unter der Dusche, sondern ein einer fröhlichen Gemeinschaft: in einem Chor!
Was, Sie können gar nicht singen?
♫ Das ist fast unmöglich. Wer hören kann, kann auch singen!
♫ Sie glauben das nicht? Wir möchten es Ihnen gerne beweisen!
♫ Sie werden dabei erfahren, dass man Singen in einem Chor nicht nur am besten lernen kann,
sondern, dass es dort auch am meisten Spaß macht!
♫ Probieren Sie es doch einfach mal aus!
Was Sie mitbringen sollten:
♫ Gute Laune, den Mut, Neues zu wagen – damit es interessant wird!
♫ Etwas Zeit: cirka 90 Minuten in der Woche, und am besten: Bringen Sie Ihre Freunde mit!
Und was Sie nicht brauchen?
♫ Notenkenntnisse, Chorpraxis und Sie müssen nicht vorsingen!
Mit wem bekommen Sie es zu tun?
♫ Mit einem Verein, der seine erfolgreichen Erfahrungen und die persönliche Kompetenz seiner
Führung einbringt!
♫ Mit vielen tollen Menschen, die das Gleiche wollen wie Sie: Mit Spaß gemeinsam singen!
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
♫ Dann machen Sie doch mit bei uns im KKC! Wir laden Sie dazu sehr herzlich ein, sich in einer
„Schnupper-Singstunde“ zu informieren.
♫ Nutzen Sie für weitere Informationen einfach unsere Kontaktdaten!
Kontakt:
♫ 1. Vorsitzender Joachim Klemm
Schenkengärtenstraße 7
74934 Reichartshausen
06262/5706
♫ Schriftführerin Ines Sauer
Schwester – Thekla- Straße 4
74934 Reichartshausen
06262/9299528
[email protected]
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Bericht vom Krippenspiel
Erzähl‘ mir die Geschichte von der Heil‘gen Nacht ... war das
Motto des Krippenspiels, das am Heiligen Abend während der
Kinderchristmette in der Katholischen Kirche Reichartshausen
aufgeführt wurde. Schon während der Proben waren alle Kinder
mit viel Engagement und Freude bei der Sache. Insgesamt haben
13 Mädchen und Jungs bei der Gestaltung des Gottesdienstes
mitgewirkt, der bei allen Anwesenden für Begeisterung sorgte.
Bereits zu Beginn der Kinderchristmette stimmten unsere Klarinettengruppe und die Kinder mit dem Lied „Kommet ihr Hirten“
die Besucher auf Weihnachten ein, wobei sie Unterstützung von
Mitgliedern des katholischen Kirchenchors erhielten.
Das aufgeführte Krippenspiel erzählte die Geschichte der Reise
von Maria und Josef nach Bethlehem und der Engelsbotschaft
an die Hirten. Zusätzlich wurde das Erzählte musikalisch von den
mitwirkenden Kindern und Flötenbegleitung untermalt, was auch
die Zuschauer zum Mitsingen animierte.
65
Öffnungszeiten:
Mo, Di & Fr: 10 – 12 Uhr, Mi: 8 – 10 Uhr, Do: 16 – 18 Uhr
Obergimpern, Schloßstr. 3, Tel. 07268 911030,
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Di: 16 – 18 Uhr; Mi: 8 – 9.30 Uhr; Do: 10 – 12 Uhr
Bitte beachten: Am Donnerstag, den 7. Januar 2016 ist das
Pfarrbüro in Bad Rappenau geschlossen!
Freitag, 8. Jan., Hl. Severin von Norikum, Mönch
Bad Rappenau 18.30 Eucharistiefeier
18.30 Eucharistiefeier entfällt!!!
Kirchardt
Grombach 9.00
Rosenkranz
Samstag, 9. Jan.
Siegelsbach
17.00 Rosenkranz
18.30 Dankgottesdienst für die ehrenamtliHüffenhardt
chen MitarbeiterInnen und Beauftragung des Gemeindeteams, anschl.
Dankessen
Grombach
18.30 Eucharistiefeier
Sonntag, 10. Jan., Taufe des Herrn
L1: Jes 42,5a.1-4.6-7, L2: Apg 10,34-38,, Ev: Lk 3,15-16.21-22
Heinsheim 9.00
Wort-Gottes-Feier
Siegelsbach 9.00
Eucharistiefeier mit Taufe
Untergimpern 9.00
Eucharistiefeier
Bad Rappenau 10.30 Eucharistiefeier
Kirchardt
10.30 Wort-Gottes-Feier
Obergimpern
10.30 Eucharistiefeier
Montag, 11. Jan.
Bad Rappenau 16.00 Rosenkranz
18.00 Rosenkranz
Hüffenhardt
Den Abschluss bildete traditionell das Lied „Stille Nacht“, welches
die Kinder unter Begleitung von Klarinette und Trompete vortrugen. Zum Abschied gaben die Kinder selbstgebastelte Sternenlichter mit auf den Heimweg.
Viele Besucher bekundeten ihre Begeisterung über das Krippenspiel und auch Pfarrer Maier war voll des Lobes über die Darbietung der Kinder.
An dieser Stelle möchten wir uns nochmals herzlich bei allen Kindern und Erwachsenen bedanken, die an der gelungenen Gestaltung des Gottesdienstes mitgewirkt haben.
Seelsorgeeinheit Obergimpern
Katholische Seelsorgeeinheit
Bad Rappenau + Obergimpern
Kath. Kirchengemeinde Herz Jesu Bad Rappenau, St. Johannes
Baptist Heinsheim, St. Georg Siegelsbach, Maria Königin Hüffenhardt, St. Cyriak Obergimpern, St. Josef Untergimpern,
St. Margaretha Grombach, St. Ägidius Kirchardt
Pfarrer: Vincent Padinjarakadan
Gemeinsame Pfarrbüros:
Bad Rappenau, Salinenstr. 13, Tel. 07264 4332,
Fax: 07264 2449, E-Mail: [email protected],
Internet: www.kath-badrappenau.de
Dienstag, 12. Jan.
Heinsheim
18.00 Rosenkranz
18.00 Rosenkranz
Siegelsbach
18.30 Eucharistiefeier
18.00 Rosenkranz
Grombach
18.30 Eucharistiefeier
Mittwoch, 13. Jan., Hl. Hilarius von Poitiers, Bischof,
Kirchenlehrer
Bad Rappenau 9.00
Eucharistiefeier
19.00 Kraichgau-Klinik,
Fritz-Hagner-Promen. 15: Kirche in der Klinik
Heinsheim
14.30 Helmut-Ruprecht-Haus: Altenwerk +
KFD: Wir beginnen das neue Jahr
Hüffenhardt
18.30 Eucharistiefeier
Untergimpern
14.30 Ökum. Seniorennachmittag im Josefsaal
18.00 Rosenkranz
18.30 Dankgottesdienst für die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, anschl. Dankessen
Donnerstag, 14. Jan.
Heinsheim
18.00 Rosenkranz
18.30 Eucharistiefeier
Obergimpern
18.30 Eucharistiefeier
Meditation – Kontemplation – Zen
Freitags von 20.00 – 21.30 Uhr
Gemeindezentrum Herz Jesu, Salinenstr. 11, 74906 Bad Rappenau
Ansprechpartner: Matthias Kirchgässner, Tel.-Nr. 07264-205561,
E-Mail: [email protected]
Beate Bosse, Tel.-Nr. 07264-4771, E-Mail: [email protected]
Evangelische Kirchengemeinde
Epfenbach
Evang. Pfarramt, Hauptstraße 51, 74925 Epfenbach
Telefon: 07263/5857, Fax: 07263/3216
E-Mail: [email protected], [email protected]
Homepage: www.evkes.de
Bürozeiten: Dienstag: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
66
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Sonntag, 10.01. (1. nach Epiphanias)
Die Kollekte ist für Aufgaben der Weltmission bestimmt.
10.15 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl. In diesem Gottesdienst wird unsere langjährige Pfarramtssekretärin
Hannelore Förster verabschiedet und ihre Nachfolgerin Beate Metzler-Klenk vorgestellt.
09.00 Uhr
Gottesdienst in Spechbach
Montag, 11.01.
Allianz-Gebetswoche mit Prediger Harald Brixel im
20.00 Uhr
Carl-Ullmann-Haus
Dienstag, 12.01.
10.00 Uhr 11.00 Uhr
Krabbelgruppe im Carl-Ullmann-Haus
Chorprobe des Jugendchores im Carl-Ullmann19.00 Uhr
Haus
20.00 Uhr
Chorprobe des Kirchenchores im Carl-UllmannHaus
20.00 Uhr
Allianz-Gebetswoche im Pfr Gerhard Eckert im Liebenzeller Gemeinschaftshaus
Mittwoch, 13.01.
17.15 Uhr18.45 Uhr Konfirmandenunterricht im Carl-Ullmann-Haus
20.00 Uhr
Allianz-Gebetwoche mit Pfrin Ulrike Walter im Liebenzeller Gemeinschaftshaus
Donnerstag, 14.01.
15.00 Uhr
Gottesdienst im „Haus Waldblick“ in Spechbach
Sonntag, 17.01. (Letzter n. Epiphanias)
Gottesdienst mit Pfrin Ulrike Walter – Beginn der
09.00 Uhr
Bibelwoche zum Bibeltext Sacharja 2, 1-9.
Gottesdienst in Spechbach
10.15 Uhr
Vorankündigung: Am Mittwoch, 20. Januar um 19 Uhr findet im
Carl-Ullmann-Haus der Etlernabend des Konfirmandenjahrgangs
statt. Es werden Angelegenheiten rund um die Konfirmation
besprochen.
Donnerstags ab 18.00 Uhr ist unsere Kirche für eine halbe Stunde geöffnet.
Wochenspruch: Römer 8, 14
Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder.
Freitag, 15.01.
20.00 Uhr
EC-Jugendkreis
Alle Veranstaltungen ohne besondere Angabe finden im neuen
Gemeinschaftshaus in der Hauptstraße 47 statt.
Gerne gibt Ihnen Gemeinschaftspastor Harald Brixel (Tel. 4086788)
weitere Informationen.
www.epfenbach.lgv.org
Frühstück für Frauen
Gedanken zur Jahreslosung 2016
Ich will euch trösten,
wie einen seine Mutter tröstet.
Jesaja 66, 13
Referentin:
Johanna Landau
Kraichtal
am
12. Januar 2016
um
9.30 Uhr
im
Haus der Liebenzeller Gemeinschaft
Hauptstr. 47, Epfenbach
Wir laden herzlich ein!
- Eintritt frei! -
Epfenbach
Die Liebenzeller Gemeinschaft Epfenbach gehört dem Liebenzeller
Gemeinschaftsverband an, einem freien Werk innerhalb der Evang.
Landeskirche mit Sitz in Bad Liebenzell.
Sonntag, 10.01.
10.30 Uhr
Gottesdienst mit Kinderprogramm
Montag, 11.01.
20.00 Uhr
Gebetsabend im Carl-Ullmann-Haus mit
Gemeinschaftspastor Harald Brixel. Jedes Jahr
veranstaltet die Evangelische Allianz weltweit Mitte
Januar eine Gebetswoche. Sie ist ein Ausdruck der
Gemeinschaft der Christen aus verschiedenen Kirchen. Wir laden Sie herzlich ein zum gemeinsamen
Beten und Hören auf Gottes Wort.
Dienstag, 12.01.
09:30 Uhr
Frauenfrühstück. Frauen jeden Alters sind wieder
eingeladen, gemütlich zu frühstücken, mit anderen
ins Gespräch zu kommen und einem interessanten
Referat zuzuhören.
Jungschar „One Way“ – für Jungen und Mädchen
17.45 Uhr
von 7 bis 12 J.
Gebetsabend im Rahmen der Allianz-Gebetswoche
20.00 Uhr
mit Pfarrer Eckert
Mittwoch, 13.01.
Gebetsabend im Rahmen der Allianz-Gebetswoche
20.00 Uhr
mit Pfarrerin Walter.
Donnerstag, 14.01.
Kinderclub Volltreffer - für Jungen und Mädchen
16.00 Uhr
(4 bis 8 J.)
19.00 Uhr
Teenagerkreis (ab 13 J.)
Sonntag nach Epiphanias (10. Januar)
9 Uhr 15
Gottesdienst
Kein Kindergottesdienst
Sonntag
18 Uhr
Gemeinschaftsstunde
Montag
13-14 Uhr
Schülercafé
Dienstag
13-14 Uhr
Schülercafé
19 Uhr 30
Kirchenchor
Mittwoch
Konfirmandentreff
16 Uhr
17–21 Uhr
Café Elch (Offener Jugendtreff)
19 Uhr 30
Posaunenchor (alle)
Donnerstag
17–21 Uhr
Café Elch (Offener Jugendtreff)
Bibelwoche und Allianzgebetswoche
In den Anfangswochen des Januar beginnen auch wieder die Veranstaltungen der Bibelwoche und der Gebetswochen der Allianz.
Letztere beginnt am 12. Januar mit folgenden Veranstaltungen
rund um das „Zuhause“:
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Dienstag 12. Januar
Bargen, ev. Gemeindehaus mit Hauskreis
20.00 Uhr
Mittwoch 13. Januar
Wollenberg, ev. Gemeindehaus mit Gemeinschaft
20.00 Uhr
Donnerstag 14. Januar
Helmstadt, ev. Gemeindehaus mit EC Jugendkreis
20.00 Uhr
Freitag 15. Januar
20.00 Uhr
Flinsbach, ev. Gemeindehaus mit Frauenkreis
Sonntag 17. Januar
17:00 Uhr
Helmstadt, ev. Kirche Lightplanke Gottesdienst
Die Bibelwochen der Kirchengemeinden in der Nordregion mit
Texten aus dem Sacharja Buch beginnen am 17. Januar in den
jeweiligen Gottesdiensten. Wir laden herzlich dazu ein!
Liebenzeller Gemeinschaft Helmstadt/Wollenbachtal
Gemeinsam Glauben Leben ...
Herzliche Einladung zum Gemeinschaftsgottesdienst..
Sonntag, 10. Januar um 18:00 Uhr mit Gemeinschaftspastor
A. Uhlir, Ev. Gemeindehaus
„Herzliche Einladung:“ – Allianzgebetswoche 2016 vom 12. – 17. Januar
Gebet bewegt Gottes Arm!
Zum Anfang des neuen Jahres treffen sich Christen in ganz
Deutschland zur Allianzgebetswoche.
Sie sind damit Teil einer großen Gebetsbewegung, die die ganze
Welt umspannt. Denn überall auf der Welt treffen sich in diesen
Tagen Beter, die den Jahresanfang bewusst mit Gebet beginnen und das neue Jahr unter den Segen Gottes stellen wollen.
Wir treffen uns wieder in den Ortschaften des Wollenbachtals
und Helmstadt um miteinander und füreinander zu beten. Zu den
Abenden gibt es jeweils einen Impuls wo es rund um das Thema
„Zuhause“ gehen wird.
Dienstag, 12. Januar 20.00 Uhr
Bargen, ev. Gemeindehaus mit Hauskreis
Mittwoch, 13. Januar 20.00 Uhr
Wollenberg, ev. Gemeindehaus mit Gemeinschaftspastor
Andreas Uhlir
Donnerstag, 14. Januar 20.00 Uhr
Helmstadt, ev. Gemeindehaus CVJM Klaus Winterbauer
EC Jugendkreis
Freitag, 15. Januar 20.00 Uhr
Flinsbach, ev. Gemeindehaus mit Frauenkreis.
67
Sonntag, 17. Januar 17.00 Uhr
Lightplanke Gottesdienst
Helmstadt, ev. Kirche „Zuhause und doch weit weg“
Kirchengemeinden, Hauskreisen, Freikirchen und Landeskirchlichen Gemeinschaften.
Kontakt:
Andreas Uhlir, Gemeinschaftspastor Tel. 07263/9185835
Friedbert Schilling, Gemeinschaftsleiter Tel. 07263/4296
Internet: helmstadt.lgv.org
Evangelische Kirchengemeinden
Bargen und Flinsbach
Ev. Pfarramt: Bargen, Hauptstr. 13
Bürozeiten: Di. u. Do. 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Tel. 06268 286
[email protected]
www.ev-kirche-bargen-flinsbach.de
Ev. Pfarramt Helmstadt,
Tel. 07263 911041, [email protected]
Ansprechpartner für die Kirchengemeinden:
Bargen, Günter Keitel, Tel. 06268 6338
Flinsbach, Kai Bräumer, Tel. 07263 604317
Sonntag, 10.01.
10.15 Uhr
Gottesdienst in Bargen/ Pfarrer Haselbach
Montag, 11.01.
Krabbelgruppe „Bibelhopser“, Gemeindehaus Flins10.00 Uhr
bach
Dienstag, 12.01.
Gebetsabend in der Allianz-Gebetswoche mit dem
20.00 Uhr
Hauskreis, Gemeindehaus Bargen
Mittwoch, 13.01.
Konfirmandenunterricht in Reichartshausen
16.15 Uhr
Donnerstag, 14.01.
Posaunenchor, Verwaltungsstelle Flinsbach
20.00 Uhr
Freitag, 15.01.
Gebetsabend in der Allianz-Gebetswoche mit dem
20.00 Uhr
Frauenkreis, Gemeindehaus Flinsbach
Abendgebet mit Abendmahl
20.00 Uhr
in der Kirche in Adelshofen
Samstag, 16.01.
Jungschar, Gemeindehaus Bargen
16.30 Uhr
Herzliche Einladung
am Freitag,den 08.01.2016 um 20.00 Uhr zum Abendgebet mit
Abendmahl, in der Kirche in Flinsbach.
Evangelische Kirchengemeinde
Neckarbischofsheim
Neckarbischofsheim
Evang. Pfarramt, Turmstraße 6
Pfrin. Christiane Glöckner-Lang
Tel. 07263 961145, Fax 961147
E-Mail: [email protected]
[email protected]
www.ev-kirche-neckarbischofsheim.de
Bürozeiten: Mo. – Do. 8.15 – 11.45 Uhr
Neckarbischofsheim
Sonntag, 10.01.2016
Kollekte für Projekte unserer Partnerkirchen in Afrika und Asien
Gottesdienst (mit Präd. Barbara Demuth)
10.10 Uhr
Dienstag, 12.01.
15.00 Uhr
Ökumenischer Seniorenkreis
Untergimpern
Sonntag, 10.01.
9.00 Uhr
Gottesdienst (mit Präd. Barbara Demuth)
Gemeindeversammlung
Am Sonntag, den 17. Januar, wird um 10.10 Uhr Gottesdienst in
der Zehntscheune in Neckarbischofsheim gefeiert. Anschließend
wird eine Gemeindeversammlung abgehalten.
Nehmen Sie – bei einer Tasse Kaffee/Tee und Gebäck – die
Gelegenheit wahr, auf das vergangene Jahr zurückzuschauen
und sich über Pläne und Vorhaben im neuen Jahr informieren zu
lassen. Außerdem ist Zeit, Fragen zu stellen und Anregungen zu
geben. Alle Gemeindeglieder aus Neckarbischofsheim, Helmhof
und Untergimpern sind herzlich eingeladen.
68
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
Ev. Kirchengemeinde Neidenstein
Ev. Pfarramt, Neidensteiner Str. 7, 74927 Eschelbronn,
Pfarrer Gerhard Eckert, Tel. 06226/41856 –
E-Mail: [email protected]
www.kirche-eschelbronn-neidenstein.de
Pfarrbüro Öffnungszeiten:
Di. 9:00 Uhr – 11:00 Uhr + Do. 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Jugendreferent: Michael Isaak, E-Mail: [email protected]
Kirchliche Nachrichten ab So. 10. Januar 2016
Sonntag, 10.01.
10:10 Uhr
Gottesdienst; Kollekte: Aufgaben der Weltmission /
Pfarrer Eckert
9:00 Uhr
Winterkirche in Eschelbronn / Pfarrer Eckert
Montag, 11.01.
18:03 Uhr
Spirit Gym in der Von-Venningen-Halle
20:00 Uhr
Allianzgebetswoche in Neidenstein / Prädikant Martin
Dienstag, 12.01.
17:00 Uhr
Konfirmandenunterricht
Kreis für pflegende Angehörige im Gemeindehaus
18:30 Uhr
19:00 Uhr
Bibelkreis für junge Erwachsene bei Michael Isaak
20:30 Uhr
Posaunenchorprobe
20:00 Uhr
Allianzgebetswoche in Eschelbronn / Herr Weber
Mittwoch, 13.01.
16:00 Uhr
Jungen- und Mädchenjungschar
20:00 Uhr
Allianzgebetswoche in Neidenstein / Prediger Brixel
6:00 Uhr
TauFRISCH – gemeinsam beten im Gemeindehaus
Eschelbronn
Donnerstag, 14.01.
10:00 Uhr
Neidensteiner Burgkrabbler
20:00 Uhr
Allianzgebetswoche in Eschelbronn / Pfarrer Eckert
Freitag, 15.01.
20:00 Uhr
Allianzgebetswoche in Neidenstein / Pfr. i.R. Goerke
16:30 Uhr
Jungen- und Mädchenjungschar in Eschelbronn
Samstag, 16.01.
18:30 Uhr
Jugendtreff in der Teestube in Eschelbronn
Sonntag, 17.01.
9:45 Uhr
Kindergottesdienst
15:30 Uhr
Kaffee und Kuchen im Gemeindehaus Neidenstein
17:00 Uhr
Gottesdienst in der Kirche; EKD-Kollekte: Deutsche
Bibelgesellschaft / Pfarrer Eckert
10:10 Uhr
Winterkirche in Eschelbronn / Pfarrer Eckert
Wochenspruch: Römer 8, 14
Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder.
Brot für die Welt
Vielen Dank für die zahlreichen Spenden zur alljährlichen Aktion
„Brot für die Welt“.
Hauskreise – Gebetskreis – BTS-Gruppe
Kontaktadressen können im Pfarramt erfragt werden.
Gebetsnetz
Vertrauensvolle Beter bringen ganz anonym und vertraulich ihre
anliegen vor Gott. Gesammelt werden ihre Anliegen bis
Gebets­
Montag­abend bei Dora Schmitt Tel. 4092090 und im Gebetskästchen in der Kirche.
Einladung zu Kaffee und
Abendgottesdienst
Am Sonntag, 17. Januar 2016
laden wir Sie um 15:30 Uhr in das
ev. Gemeindehaus Neidenstein ein.
Dort werden wir bei Kaffee und Kuchen gemütlich
beisammen sitzen und den Nachmittag in Gemeinschaft mit anderen Gemeindegliedern verbringen.
Zum Ausklang dieses Tages feiern wir anschließend
um 17:00 Uhr in der ev. Kirche unseren
Sonntagsgottesdienst.
Herzliche Einladung ins Gemeindehaus
und in die Kirche an diesem Tag.
Evangelische Kirchengemeinde
Reichartshausen
Allianzgebetswoche 2016
Die gute Tradition, das neue Jahr mit gemeinsamem Gebet zu
beginnen, wird im neuen Jahr fort­ge­setzt. Weltweit treffen sich
Christen Anfang Januar, um Gott zu bitten, ihn zu loben und zu
dan­ken. Herzliche Einladung zur Allianzgebetswoche 2016 vom
11.-15.01.2016 jeweils um 20:00 Uhr im Wechsel im Gemeindehaus in Neidenstein und Eschelbronn. Nähere Informationen
entnehmen Sie dem Kalender.
Das Pfarramt ist Di 9.30-11.30 u. Do 15-17 Uhr
mit Pfarrsekretärin Heike Ullrich besetzt.
mit mit
Hallen-Floh- und Trödelmarkt in Eschelbronn
Kaum hat das neue Jahr begonnen, beginnen die Planungen
für unseren siebten Floh- und Trödelmarkt in Eschelbronn. Am
12.03.2016 von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in der Sport- und Kulturhalle Eschelbronn Ihr nicht mehr
benötigtes Hab und Gut aus Haushalt, Keller und Garage anzubieten. Über 70 Stände (KEINE Neuware) haben wir dazu eingeplant.
Rufen Sie an und sichern Sie sich für eine Stand­gebühr von 7 Euro
Ihr Plätzchen – 06226/42098 oder 06226/41856 (Nachrichten
auf dem Anrufbeantworter können leider NICHT berücksichtigt
werden!!!).
Neben der typischen Flohmarktatmosphäre erwartet Sie an diesem Tag auch unsere Cafeteria mit Speisen und Getränken zum
Genießen und Verweilen.
Die Standgebühr und der Erlös aus Speisen und Getränken kommen zu 100 % unserem TIMOTHEUS e.V. Förderverein Jugendreferent zugute. Merken Sie sich den Termin vor und/oder reservieren Sie sich einen Verkaufsstand. Ein Besuch lohnt auf jeden Fall!
Wir treffen uns in der Evangelischen Kirchengemeinde:
Sonntag, 10.01.2016
10.15 Uhr
Gottesdienst mit Taufe von Sofia Kohl in der evang.
Kirche (Pfrin Zollinger)
Kollekte: Aufgaben der Weltmission
Dienstag, 12.01.2016
14.30 Uhr
Ökum. Begegnungsnachmittag im evang. Gemeindesaal
Vortrag zum Thema „Schlaganfall“ sowie ein DiaRückblick auf das Jahr 2015
Mittwoch, 13.01.2016
16.15 Uhr – Konfirmanden-Unterricht im evang. Gemeindesaal
17.45 Uhr
19.30 Uhr
Konfirmandenelternabend im evang. Gemeindesaal
Pfarrerin Susanne Zollinger erreichen Sie unter
Tel. 06262-6213, Fax 06262-915393,
E-Mail: [email protected]
Wochenspruch:
Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. Röm 8,14
Sonstiges
Pfarrsekretärin Heike Ullrich hat Urlaub vom 24.12.2015 bis
07.01.2016.
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
13.01. Mi.
Epfenbacn
20:00
Pfarramt Daisbach, Kirchstr. 4, Tel. 07261/2024,
[email protected]; www.ev-kirche-waibstadt.de
Bürozeiten der Sekretärin:
Montag 14.00 – 18.00 Uhr u. Do. 8.00 – 12.30 Uhr.
Pfarrerin Gerda Motzkus erreichen Sie in dringenden seelsorgerischen Angelegenheiten unter Tel. 06221-7966267.
Urlaub Pfarrerin Gerda Motzkus
Pfarrerin Motzkus ist vom 04. bis 10.01.2016 im Urlaub. Die Vertretung in dringenden seelsorgerischen Angelegenheiten übernimmt
Pfarrerin Ulrike Walter, Epfenbach, Tel. 07263-5857; Mail: [email protected].
Wochenspruch 1. Sonntag n. Epiphanias:
Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder.
(Römer 8,14)
Sonntag, 10. Jan.:
Daisbach:
gemeinsamer Gottesdienst
10.15 Uhr
Die Kollekte ist bestimmt für Aufgaben der Weltmission.
Montag, 11. Jan.:
Waibstadt:
19.30 Uhr
Selbsthilfegruppe Blaues Kreuz (Gemeindehaus).
Daisbach:
AB-Gemeinschaft (Gemeindezentrum)
14.30 Uhr
Mittwoch: 13. Jan.:
Waibstadt:
16:30 Uhr
Konfirmandenunterricht (Gemeindehaus)
Freitag, 15. Jan.:
Waibstadt:
Probe Kammerorchester (Gemeindehaus)
17.30 Uhr
Daisbach:
15.00 Uhr
Kinderchorprobe; 20.30 Uhr Posaunenchorprobe
(jeweils im Gemeindezentrum)
Vorschau:
+++Der Gottesdienst für mich +++ mit neuen Liedern +++ alltäglichen Themen +++
AtemPause
69
Gottesdienst
Zu unseren Gottesdiensten sind Sie herzlich eingeladen.
Im Internet sind weitere Informationen erhältlich unter:
http://www.nak.org und http://www.nak-epfenbach.de
Es findet jeden Montag in unserer Kirche die Probe für den
Gemeindechor um 20:00 Uhr statt.
Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Neuapostolische Kirchengemeinde
Neckarbischofsheim
Fr., 08.01. bis So., 10.01.
Neckarelz/Jugendherb.Jugendwochenende Bezirk
Eberbach (Auftakt 2016)
Sonntag, 10.01.
09:30
Gottesdienst mit Sonntagsschule I und II
EberbachJugendchorprobe für Bezirke
09:30
Heidelberg und Eberbach
10:30
EberbachJugendgottesdienst
Bezirke Heidelberg
& Eberbach
Dienstag, 12.01.
Konfirmandenunterricht
20:00
20:00Sinsheim Chorprobe für Unterbezirk
Sinsheim
(Vorbereit. GD-Bischof)
Mittwoch, 13.01
20:00
Gottesdienst
Sonntag, 17.01.
09:30
Sinsheim, GerhartGottesdienst durch Bischof
Hauptmann-Str. 51, Schönenborn für den Unterbezirk Sinsheim
15:30Heilbronn – PfühlÄmtergottesdienst durch
Apostel Schneider für Apostelbereich HN
Wir laden zu allen Veranstaltungen unsere Mitbürgerinnen und
Mitbürger herzlich ein.
Internet-Adresse: www.nak-neckarbischofsheim.de
Samstag, 16.Januar
18 Uhr
Evang. Kirche Waibstadt
+++Der Gottesdienst für mich +++ mit neuen Liedern +++ alltäglichen Themen +++
Neuapostolische Kirche Gemeinde Epfenbach
08.01. bis Neckarelz/
10.01.
Jugendherberge
Jugendwochenende
Bezirk Eberbach
10.01. So.
09:30
Eschelbronn
Gottesdienst
09:30
EberbachProbe
Bezirksjugendchor
Heidelberg & Eberbach
10.01. So.
10:30
EberbachJugendgottesdienst
Bezirke Heidelberg und
Eberbach
12.01. Di.
20:00
SinsheimChorprobe
Unterbezirk Sinsheim
Aufführungen der Theaterkiste müssen
ausfallen
Bei der Mitgliederversammlung der Theaterkiste am Montag, den
21.12., wurden die Mitglieder darüber informiert, dass die Arbeiten
im Untergeschoss der Carl-Orff-Schule möglicherweise für die
ersten Aufführungen von „Der Vorname“ und „Non(n)sens“ nicht
rechtzeitig fertig werden.
Deshalb wurde beschlossen die Aufführungen im Februar und
März zu streichen. Die bereits erworbenen Karten können selbstverständlich zurückgegeben bzw. umgetauscht werden.
Premiere für „Der Vorname“ ist also am 2. April, weitere Aufführungen sind am Sonntag, den 03. April, 23./24. April, Sa/So 07./08.
Mai, und Fr/Sa/So 10./11. Juni. Die Vorstellungen beginnen freitags und samstags um 20.00 Uhr, am Sonntag um 18.00 Uhr.
Zum Abschluss ist am 12. Juni eine Matinée um 11.00 Uhr.
Premiere für „Non(n)sens“ ist am Samstag, den 9. April, weitere
Aufführungen sind So 10. April, Sa/So 16./17. April, Fr/Sa 13./14.
Mai, Sa/So 21./22. Mai, und Fr/Sa/So 03./04 Juni. Die Vorstellungen beginnen freitags und samstags um 20.00 Uhr, am Sonntag
um 18.00 Uhr. Zum Abschluss ist am 05. Juni eine Matinée um
11.00 Uhr.
Zusätzliche Aufführungen werden für den Herbst vorgesehen.
Die Theaterkiste bedauert die Unannehmlichkeiten, die ihren
Zuschauern dadurch entstehen.
70
Freitag, 8. Januar 2016
Nummer 1
djo-Gastschülerprogramm
Schüler aus Lateinamerika suchen Gastfamilien!
Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen
eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Brasilien und Mexiko sucht die DJO – Deutsche Jugend in Europa Familien, die
offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um
mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die
Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Brasilien/Sao Paulo
ist vom 16.01.2016 – 04.03.2016 und Mexiko/Guadalajara ist
vom 22.01.2016 – 15.04.2016.
Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder
einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den
Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 16 Jahre alt
und sprechen Deutsch als Fremdsprache.
Ein Seminar vor dem Familienaufenthalt soll den Jungen auf das
Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle
und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen
helfen. Der Gegenbesuch ist möglich.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in
Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138
Handy 0172-6326322,
Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533,
Fax 0711-625168, E-Mail: [email protected], www.gastschuelerprogramm.de.
Adventslesung mit Nadin Durcak
Alle Jahre wieder ...
Im Café Lille in Reichartshausen traf sich am 1. Advent ein illustrer Kreis aufmerksamer Zuhörerinnen und Zuhörer, die alle sehr
begeistert von diesem Lesenachmittag waren. Ist schon das kleine
Buch mit den Advents- und Weihnachtsgeschichten ein Juwel,
wurde ihnen durch das lebendige Vorlesen Besinnlichkeit, Wärme
und Heiterkeit mitgegeben.
Vereinzelt schimmerte eine Träne in den Augen der Besucher und
Besucherinnen während der ersten drei Geschichten, die Nachdenkliches erzählten. Streit und Versöhnung, Krankheit und Hoffnung, Einsamkeit und Freude sind Themen, die uns alle begleiten
und berühren, das angespannte Zuhören und das erleichterte,
hörbare Ausatmen am Ende bestätigte dies.
In der Pause bekamen alle die Gelegenheit die Bücher zu kaufen,
die mittlerweile unter dem Namen Nadin Brunkau verlegt wurden.
Dann wurde es heiter und es wurde viel und laut gelacht, denn
obwohl die Schriftstellerin wiederholte, dass die Erzählungen
keinen autobiografischen Details entspringen, waren sie für alle
biographisch, weil die erzählten Situationen einfach „Weihnachtssituationen“ sind, und nur in dieser Zeit passieren können. Zum
Beispiel die Geschichte von Söhren und Oli, und der Idee, „wir
schenken uns dieses Jahr nichts, wir haben doch schon alles“.
Wer kennt den Gedanken nicht? Und wie geht dieses Vorhaben
aus? Mit schlechtem Gewissen, falls wir doch etwas geschenkt
bekommen, kaufen auch wir noch ein Geschenk in aller letzter
Minute.
Auch das Ambiente des Cafés, die geschmackvolle Weihnachtsdekoration und der hervorragende Kaffee und Kuchen, gaben
diesem Nachmittag eine feine Note, und wir können nur hoffen,
dass dieser Nachmittag eine Fortsetzung findet, nicht erst im
nächsten Advent.
Dass schon zwei neue Bücher aufliegen, lässt uns hoffen und da
die Schreiberin auch eine wunderbare Erzählerin ist und spüren
lässt, dass sie den Kontakt zu ihren Lesern erfreut, erwarten wir
getrost die nächste Einladung.
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etwas Gutes tun?
Unterstützen Sie die lokalen Projekte der
Nussbaum Stiftung! Die Spenden-Hotline lautet:
Tel. 09001 225544-00
FDP Sinsheim-Kraichgau
Wir wünschen allen Bürgern, Unterstützern und Freunden der Freiheit einen guten Start sowie Gesundheit, Freude und Optimismus
für das Jahr 2016.
Ihre FDP Sinsheim-Kraichgau
Ansprechpartner:
Landtagskandidat Michael Westram: [email protected]
Patrick Klein: [email protected]
www.fdp-sinsheim.de
Sie entscheiden per Knopfdruck, ob Sie 5 € oder 10 € spenden möchten.
Der Betrag wird Ihrer nächsten Telefonrechnung belastet.
Alle bisher geförderten Projekte finden Sie auf www.nussbaum-stiftung.de.
Brunnenregion Nachrichtenblatt · 8. Januar 2016 · Nr. 01
Kultur regional
Kultur im Kreis
Rhein-Neckar-Kreis präsentiert Kulturprogramm 2016
(sh). Die Kulturfreunde in
der Region dürfen sich auch
im Jahr 2016 wieder auf viele
Höhepunkte freuen.
„Vor uns liegt ein Kulturjahr,
das mit einem facettenreichen
und niveauvollen Programm
sowie zahlreichen hochkarätigen Künstlerinnen und Künstlern aufwartet“, freut sich Landrat Stefan Dallinger. Neben den
Klassikern wie den Dilsberger Kammermusiktagen und
den Sunnisheimer Klaviertagen
erfährt das Ausstellungsprojekt
„Atelier und Künstler“ im kommenden Jahr eine Neuauflage:
15 Künstler aus der Metropolregion werden an insgesamt vier
Ausstellungsorten im RheinNeckar-Kreis präsentiert.
Als neuen Höhepunkt dieser
Reihe findet sich außerdem die
„Kunst am Grünen Hang“ vor
der historischen Kulisse der Feste Dilsberg. Das Ausstellungsprojekt, das sich aus der Idee
eines Skulpturengartens entwickelt hat, wird ab 10. April im
Außenbereich des Geländes zu
sehen sein. Das Jahresprogramm
Neues Ausstellungsprojekt im Kulturprogramm des Kreises: Vor der malerischen Kulisse der Feste Dilsberg wird im
nächsten Jahr „Kunst am grünen Hang“ präsentiert.
Foto: rnk
„Kultur im Kreis 2016“ wurde
gemeinsam vom Rhein-NeckarKreis und der Kulturstiftung
Rhein-Neckar-Kreis e.V. zusammengestellt, die am 29. November ihren 20. Geburtstag feiern
konnte. Damit verbunden war
ein Wechsel in der Geschäftsführung: Alt-Landrat Dr. Jürgen Schütz übergab den Vorsitz an seinen Nachfolger Land-
rat Stefan Dallinger; Geschäftsführer Paul Schäfer reichte den
Stab an Hans Werner weiter, der
nun die Kulturarbeit in und für
die Region in bewährter Weise
weiterführt.
Die Kulturstiftung RheinNeckar-Kreis e.V. wurde 1995 als
gemeinnütziger Verein gegründet, um junge Künstler aus aller
Welt in vielfältiger Weise zu
unterstützen. Sie betreibt das
Kommandantenhaus auf dem
Dilsberg als Kulturzentrum und
bespielt die Stiftskirche Sunnisheim in Sinsheim regelmäßig
mit Veranstaltungen im Rahmen des jährlichen Kulturprogramms.
Das Kulturprogramm 2016 ist
unter www.rhein-neckar-kreis.
de veröffentlicht.
Schloss und Schlossgarten Schwetzingen
Ab Januar neue Eintrittspreise in der Spargelstadt
(ssg). Ab Januar erhöhen sich
die Eintrittspreise für den
Schlossgarten Schwetzingen
und ab Sommer, wenn nach der
Sanierung auch das Schlossmuseum wieder zugänglich
sein wird, auch die Ticketpreise für die Schlossführungen.
Die Schlossverwaltung gibt die
neuen Tarife bekannt.
Viel ist passiert in den letzten 15 Monaten in Schloss und
Schlossgarten Schwetzingen:
Der Ehrenhof wurde nach historischen Plänen umgestaltet
und die Schlossfassade erstrahlt
in neuem Glanz. Die Prunkappartements des Schlosses befinden sich noch in der Sanierungsphase. Im Frühsommer wird
auch das Schlossmuseum wieder zugänglich sein: neu herund eingerichtet mit frisch res-
tauriertem originalem Inventar.
Und dass der prächtige Schlossgarten jedes Jahr aufs Neue
erstrahlt und den Besuchern
ein jährlich erweitertes reichhaltiges Programm angeboten wer-
den kann – alles das hat seinen
Preis. Daher erhöhen die Staatlichen Schlösser und Gärten zum
Jahresbeginn die Tarife für Eintritt und Führungen für Schloss
und Schlossgarten – moderat.
Der Schlossgarten Schwetzingen bietet auch im Jahr 2016 den Besuchern ein
vielfältiges Programm.
Foto: ssg
Der Besuch im Schlossgarten
kostet ab Januar 4,00 Euro (bisher 3,00 Euro), während der Saison ab Ostern 6,00 Euro (bisher
5,00 Euro). Wenn das Schlossmuseum im Frühsommer seine
Tore nach der Sanierung wieder
öffnet, wird das Führungsticket
10,00 Euro (bisher 9,00 Euro)
bzw. im ermäßigten Tarif 5,00
Euro (bisher 4,50 Euro) kosten.
Besonders günstig bleibt die Jahreskarte für den Schlossgarten,
die für 25,00 Euro (bisher 22,00
Euro) bzw. 12,50 Euro (bisher
11,00 Euro) für Ermäßigungsberechtigte ein Jahr lang unbegrenzt viele Erlebnisse in den
paradiesischen Landschaften
des Schlossgartens von Schwetzingen bietet.
Weitere Informationen
www.schloss-schwetzingen.de
Viele weitere Berichte aus dem Bereich „Kultur Regional“
finden Sie unter www.lokalmatador.de Rubrik Nachrichten/Kultur
Sport Regional
Nr. 01 · 8. Januar 2016 · Brunnenregion Nachrichtenblatt
Gensheimer und Groetzki fehlen
Handball-EM ohne Stars - Trainer trotzdem zuversichtlich
(tam). Wenn die HandballEuropameisterschaft vom 15.
bis 30. Januar in Polen steigt,
fehlen dem deutschen Bundestrainer Dagur Sigurdsson viele
Stars - auch aus der Region.
Gegen den Ligakonkurrenten
THW Kiel verloren die RheinNeckar Löwen kurz vor Weihnachten nicht nur ihr zweites Saisonspiel, sondern auch
Patrick Groetzki durch einen
Wadenbeinbruch, der somit
auch nicht der Nationalmannschaft bei der EM zur Verfügung
steht. Nach dem Ausfall von
Kapitän Uwe Gensheimer (Muskelfaserriss und Achillessehnenreizung) ein weiterer Rückschlag
für die Deutschen, die am 16.
Januar in Breslau gegen Spanien
ihr erstes Spiel in der Gruppe C
absolvieren.
Neben der „Flügelzange" der
Rhein-Neckar Lòwen fallen auch
Rückraumspieler Paul Drux von
den Füchsen Berlin und Kreisläufer Patrick Wiencek (THW
Kiel) aus. Der nachnominierte Melsunger Außen Michael
Allendorf verletzte sich im Vorbereitungslehrgang auf die EM
und kann ebenfalls nicht dabei
sein.
Seinen maximal 16 Spieler
umfassenden EM-Kader muss
Sigurdsson erst einen Tag vor
dem Spiel gegen die Spanier
Neben Patrick Groetzki fallen definitiv vier weitere nominierte Spieler des EMAufgebots aus. Bis zum 15. Januar muss die Besetzung bekanntgegeben werden.
Foto: seo/Archiv
festlegen. Im Turnierverlauf sind
drei Wechsel möglich.
Verletzungspech
nicht ohne Grund
Mehr einsetzbare Spieler in der
Bundesliga könnten den Spitzenklubs gegen anhaltende Verletzungen helfen. Ihre Profis
kommen auf bis zu 80 Pflichtspiele im Jahr für Verein und
Nationalmannschaft - und das
fast ohne Pausen. Durch die in
diesem Jahr vergrößerte Champions League und Qualifikationsturniere der Nationalteams
stehen die Bundesliga-Spitzenhandballer vor einer nie dagewesenen Belastungsprobe.
Kulovits und Co. testen gegen Austria Wien
Sandhausen testet im Winter
Sandhausen. (mab/red). Die
Zweitliga-Profis des SV Sandhausen sind in die Vorbereitung auf die restlichen 15
Spiele im Unterhaus gestartet.
Zunächst ist das SVS-Team
beim Budenzauber um den
SparkassenCup am 8. und 9.
Januar in der Neurotthalle in
Ketsch aktiv. Am 16. Januar, 14
Uhr, steht das Testspiel gegen
die Bundesliga-Reserve des 1.
FSV Mainz 05 in Sandhausen
an. Vom 18. bis 26. Januar reist
der SVS-Tross mit Chefcoach
Alois Schwartz an der Spitze
ins Trainingslager im türkischen Lara. Dort sind Testspiele gegen Borussia Dortmund II
(20. Januar) und Austria Wien
(22. Januar) vereinbart. Ehe es
für den SVS in der 2. Bundesliga mit dem 20. Spieltag am
Freitag, 5. Februar, 18.30 Uhr,
gegen den SC Paderborn 07
weitergeht, bestreiten Kapitän
Stefan Kulovits und Co. die
Generalprobe in Salzburg.
Die EM-Chancen
DHB-Coach Sigurdsson ist trotz
allem zuversichtlich: „Deutschland ist die beste Nation, um solche Verletzungen zu kompensieren. Wir haben eine sehr gute
Breite“, sagte der Däne zum Auftakt der Vorbereitung in Berlin:
„Ich sehe keinen Grund, warum
wir keinen guten Handball spielen könnten.“
Dennoch sehen die EM-Ziele
bescheiden aus - auch weil die
Auswahl des Deutschen Handballbundes (DHB) trotz Gruppensieges in der Qualifikation
bei der Auslosung nur aus Topf
drei kam.
„Man braucht nicht Bundestrainer zu sein, um zu wissen, wenn
man in Topf 3 ist, liegt man zwischen Platz neun bis zwölf. Jetzt
gibt es ein paar Ausfälle, und
natürlich kann das nach hinten
losgehen. Aber wir werden versuchen, unsere Platzierung da
zu verteidigen“, sagte Sigurdsson.
Titelverteidiger und Favorit in
Polen ist Frankreich.
Vorrunde
Die weiteren Gegner der Vorrundengruppe C sind neben
Spanien Rekord-Europameister
Schweden (18. Januar) und Slowenien (20. Januar). Die ersten
drei Teams der insgesamt vier
Vorrundengruppen ziehen in
die Hauptrunde ein und nehmen die untereinander erzielten
Ergebnisse mit.
Zusammenarbeit mit Torhüter beendet
Löwen trennen sich von Stochl
Mannheim. (pr/red). Die
Rhein-Neckar Löwen und Torhüter Richard Stochl gehen
ab sofort getrennte Wege.
Der Tabellenführer der DKB
Handball-Bundesliga und der
slowakische Nationaltorhüter
beendeten ihre Zusammenarbeit zum 31. Dezember.
„Wir bedanken uns bei Richard,
dass er nach dem plötzlichen
Abgang von Darko Stanic sofort
bereit war, uns in einer schwierigen Phase der Saison zu helfen“,
so Löwen-Trainer Nikolaj Jacobsen. „Ich hatte eine tolle Zeit im
Trikot der Löwen, sie haben mir
noch einmal die Chance gegeben mich in der Bundesliga
und in der Champions League
zu beweisen. Ich drücke der
Mannschaft die Daumen, dass
sie ihre Ziele in dieser Saison
erreicht“, so der 40-Jährige, der
damit beim Champions LeagueSpiel der Löwen in Szeged am
5. Dezember des vergangenen
Jahres sein letztes Spiel für den
Bundesligisten absolvierte. „Wir
wünschen Richard für seine
sportliche wie private Zukunft
alles Gute. Als wir nach dem
Abgang von Darko Stanic kurzfristig einen Torhüter gesucht
haben, war Richard sofort bereit,
uns auszuhelfen. Dafür sind wir
ihm sehr dankbar. Mit Mikael
Appelgren und unserem Neuzugang Borko Ristovski, der ab
diesem Jahr auch für die Champions League spielberechtigt ist,
haben wir nun zwei starke Torhüter, mit denen wir die laufende Spielzeit beenden werden“,
äußert sich Löwen-Manager
Lars Lamadé zum Abgang des
Slowaken.
Viele weitere Berichte aus dem Bereich „Sport Regional“
finden Sie unter www.lokalmatador.de Rubrik Nachrichten/Sport

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