Herzlich Willkommen in Ravensburg! Das
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Herzlich Willkommen in Ravensburg! Das
1 Herzlich Willkommen in Ravensburg! Das Referendariat beim Landgericht in Ravensburg Ravensburg – Blick auf den Mehlsack und die Veitsburg APR-Leitfaden herausgegeben vom Ausbildungspersonalrat (APR) am LG Ravensburg Sommer 2013 2 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung S. 4 II. Ausbildung/Stationen S. 6 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Die Stationen in der Juristenausbildung Die Zivilstation Die Strafstation Die Anwaltsstation I Die Verwaltungsstation Die Anwaltsstation II Das Zweite Staatsexamen (Klausuren) Die Wahlstation III. Klausuren 1. 2. 3. am Landgericht Online-Klausurenkurs im Staatsexamen IV. Finanzielles & Co. 1. 2. 3. 4. 5. Bezüge Referendarausweis Urlaub Krankheit Nebentätigkeit V. Wohnungssuche in Ravensburg S. 16 VI. Bibliotheken/Lernmöglichkeiten S. 17 1. 2. 3. 4. 5. Landgericht Staatsanwaltschaft & Landratsamt Universität Konstanz Aufsicht in der Bibliothek des Landgerichts Kopien VII. Kneipen 1. 2. 3. Lokale zum Essen und Trinken Discotheken Restaurants VIII. 1. 2. 3. Kultur Theater und Konzerte Konzerte Kleinkunst S. 11 S. 14 S. 18 S. 21 3 IX. Oberschwäbisches S. 21 1. 2. 3. 4. Blutritt Fronleichnamsprozession Rutenfest Früchteteppiche X. Sport 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Referendarsport Wassersport Wandern Skifahren Sportverein Radfahren Trimmpfade und Joggingstrecken Klettern XI. „Referendarstraditionen“ am LG S. 23 XII. Zum Schluss... S. 25 S. 22 4 I. Einleitung Unser „kleinen Ratgeber“ soll Euch bei Eurer Entscheidung helfen, ob Ihr in Ravensburg Euer Referendariat absolvieren wollt, bzw. wenn Ihr in Ravensburg seid, Euch Euren Einstieg in das Referendariat erleichtern: Die Stadt Ravensburg hat ca. 50.000 Einwohner, ist Große Kreisstadt und das Zentrum der Region Bodensee-Oberschwaben. Sie ist eine ehemalige Freie Reichsstadt, die noch heute ein schönes mittelalterliches Stadtbild hat. Dabei prägen vor allem die 17 erhaltenen Türme und Tore ebenso wie die vielen Studenten der in Ravensburg ansässigen Dualen Hochschule, der Hochschule und der pädagogischen Hochschule in Weingarten das Stadtbild. Die Innenstadt ist nicht nur historisch bemerkenswert, sondern es gibt auch viele einladende Cafés und Kneipen; besonders im Sommer ist die Innenstadt deutlich von der umfangreichen Außengastronomie geprägt. Darüber hinaus bietet Ravensburg sehr gute Einkaufsmöglichkeiten und ein vielfältiges Kulturangebot. Sehr angenehm für Freizeitaktivitäten ist unabhängig von den Jahreszeiten die Nähe zum Bodensee sowie den Alpen. Der Landgerichtsbezirk Ravensburg umfasst neben dem LG Ravensburg die acht Amtsgerichte Ravensburg, Bad Waldsee, Biberach an der Riß, Leutkirch im Allgäu, Riedlingen, Bad Saulgau, Tettnang (mit Außenstelle in Friedrichshafen) und Wangen im Allgäu. Zudem befindet sich in Ravensburg eine Außenstelle des Arbeitsgerichts Ulm im Gebäude der Dualen Hochschule. Das Landgericht selbst befindet sich in einem ehemaligen Kloster direkt in der Ravensburger Innenstadt am Marienplatz. Mit der Referendarstelle am LG Ravensburg habt Ihr in Bezug auf Eure weitere Ausbildung ein wirklich gutes Los gezogen. Den meisten von Euch wird es wohl schon nach kurzer Zeit hier gut gefallen. Dazu trägt vor allem die „familiäre Atmosphäre“ am Landgericht bei. Außerdem sind in Ravensburg Dinge alltäglich und normal, von denen größere Landgerichte „nur träumen können“. So wird z. B. jeder Referendar seinem „eigenen“ Richter bzw. Staatsanwalt zugeteilt. Ebenso ist es aufgrund der relativ kleinen Kurse möglich, neben dem „normalen“ Programm ein breites Spektrum an juranahen Berufen und Arbeitsfeldern kennen zu lernen. 5 Es besteht z. B. die Möglichkeit, die JVA Hinzistobel zu besichtigen, einen „Trinkversuch“ durchzuführen, um die Wirkung von Alkohol und Promillewerte einmal auch theoretisch zu verstehen, einen Tag bei der Polizei in Ravensburg oder Friedrichshafen, einen Tag bei der Wasserschutzpolizei (Zoll) auf dem Bodensee oder mit einem Gerichtsvollzieher zu verbringen. Möglich ist nahezu alles. Wenn Ihr Ravensburg schon vorher etwas kennen lernen wollt, dann geht mal auf www.ravensburg.de. . ( LG Ravensburg, Marienplatz – Sommer ) Wer es nach all diesen Lobpreisungen gar nicht erwarten kann sich über das Landgericht zu informieren, sollte auch bei www.landgerichtravensburg.de vorbeischauen. Ebenfalls interessant dürfte www.olg-stuttgart.de und www.rechtsref-bw.de sein. ( … und im Winter steht’s da auch ) 6 Wir wünschen Euch allen einen guten Start und eine schöne, erfolgreiche Referendarzeit! II. Ausbildung 1. Die Stationen in der Juristenausbildung Die JAPrO sieht für das Referendariat folgende Stationen vor: 1) 2) 3) 4) 5) 6) Zivilstation: Strafstation: Rechtsanwalt I: Verwaltung: Rechtsanwalt II: Wahlstation: 5 Monate 3 ½ Monate 4 ½ Monate 3 ½ Monate 4 ½ Monate 3 Monate. Jeder Station gehen sog. Einführungskurse voran, die i.d.R. eine bis drei Wochen dauern, und während derer kein Urlaub genommen werden kann. Es folgen die stationsbegleitenden Unterrichtsstunden, die über die ganze Ausbildungszeit verteilt sind. Zur Vorbereitung auf die einzelnen Einführungskurse bietet das OLG Stuttgart, bisher im Zivilrecht und Strafrecht, eine E-Learning-Plattform (ELAN) an. Die Zugangsdaten dafür bekommt Ihr vom OLG Stuttgart ca. einen Monat vor Beginn des Referendariats zugeschickt. Das ELAN bietet eine theoretische Einführung mit praktischen Beispielen, Mustervorlagen, sowie Übungsaufgaben mit Lösungen an. Zudem besteht die Möglichkeit an einem Online-Klausurenkurs teilzunehmen. Informationen zum Referendariat könnt Ihr auch unter www.olg-stuttgart.de, dort unter „Justizverwaltung – Referendarausbildung“ erhalten. 7 2. Die Zivilstation Die Ausbildungsstelle dieser Station wird dem Referendar ohne eigenes Zutun von dem Präsidenten des LG Ravensburg Herrn Dörr, sowie der Ausbildungsleiterin Frau VRiLG Schumacher-Diehl, zugewiesen. Das Referendariat und die Zivilstation beginnen am ersten Tag mit einer Begrüßung durch Herrn Präsidenten des Landgerichts Dörr und durch die für Euch bzw. Eure Ausbildung in den folgenden zwei Jahren zuständige Ausbildungsleiterin Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Schumacher-Diehl. Hieran schließt sich der ca. dreiwöchige Einführungslehrgang im Zivilrecht an, in dem sie Euch täglich unter Mitwirkung von weiteren Kollegen die Grundlagen zu Eurer künftigen Tätigkeit, der Tätigkeit bei einem Richter am Amts- oder Landgericht legt: das Abfassen von Entscheidungen und Urteilen / Beschlüssen im Zivilprozess. Vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit beim Richter fragt die Ausbildungsleiterin nach Präferenzen für ein bestimmtes Gericht. Die Wünsche werden auch, soweit wie möglich, berücksichtigt. Die Zivilstation kann (s.o.) entweder beim Landgericht in Ravensburg oder aber bei einem der acht Amtsgerichte (Ravensburg, Tettnang, Wangen, Leutkirch, Bad Waldsee, Biberach, Riedlingen, Bad Saulgau) im Bezirk Ravensburg absolviert werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Arbeitstätigkeit am Landgericht von der am Amtsgericht etwas unterscheidet: Bei den Amtsgerichten sind die zu bearbeitenden Akten oft weniger umfangreich, dafür gibt es eine große Vielzahl an verschiedenen Fällen. Am Landgericht bietet sich hingegen die Möglichkeit, durch Aktenvorträge vor der Kammer oder dem Einzelrichter bereits für die mündliche Prüfung zu üben. 3. Die Strafstation Die Strafstation wird entweder beim Strafgericht (AG, LG) oder bei der Staatsanwaltschaft absolviert. Auch hier können Zuteilungswünsche geäußert werden. Die meisten Referendare absolvieren die Station bei der Staatsanwaltschaft. Dort schreibt man vorrangig staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügungen, also Anklagen oder Einstellungsverfügungen. Es ist aber grundsätzlich auch möglich, einem Strafrichter zugewiesen zu werden. Während der Strafstation vertritt man außerdem etwa ein Mal pro Woche im sogenannten Sitzungsdienst die Staatsanwaltschaft bei Verhandlungen vor den Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk, nimmt also die Aufgaben eines Staatsanwalts wahr. Der Einführungslehrgang zur Strafstation nennt sich Plädierkurs und bereitet auf die meist ungewohnte und aufregende Tätigkeit vor. Am Ende des Plädierkurses hat jeder die Gelegenheit (Pflicht), in einer echten Sitzung als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft aufzutreten. Die AG fährt zu einem Amtsgericht, und jeder Kandidat übernimmt einen Fall, in dem er sein Probeplädoyer hält. Es nennt sich zwar Probeplädoyer, ist aber schon eine echte Verhandlung. Immerhin steht Euch hierbei noch der Leiter des Kurses zur Seite. Danach seid Ihr im Rahmen Eurer Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft mit einem eingeschränkten Handlungsspielraum selbstständig tätig und müsst Euch mit allen Bereichen des StGB, der StPO und des Nebenstrafrechts befassen. Der Sitzungsdienst ist eine anstrengende und zugleich eine sehr interessante Tätigkeit, bei der 8 man auch die umliegenden Gerichte kennen lernen kann. Bei Referendaren ohne PKW wird darauf geachtet, dass diese nur an Amtsgerichten eingeteilt werden, die leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Neben dem Unterricht empfiehlt sich als Literatur dazu aus der JA-Reihe: „Staatsanwaltliche Sitzungsdienst – Eine Anleitung für Literatur und Praxis-“ von Brunner/von Heintschel-Heinegg. Dieses Buch enthält alles, was man zum Sitzungsdienst wissen muss, und ist eine große Hilfe, um die „ersten Ängste“ zu nehmen. Nach Ablauf der Station besteht die Möglichkeit, im freiwilligen Sitzungsdienst zusätzlich Geld hinzuzuverdienen (ca. 11,50 € brutto pro Stunde). Der freiwillige Sitzungsdienst besteht darin, dass der jeweilige Referendar einmal wöchentlich oder alle zwei Wochen einmal einen Sitzungstag bei einem Amtsgericht für die Staatsanwaltschaft übernimmt. 4. Die Anwaltsstation I Die Wahl der Ausbildungsstelle in dieser Station bleibt Euch selbst überlassen. Ihr müsst Euch einen Rechtsanwalt suchen, der bereit ist, Euch auszubilden. Bei der Auswahl ist Euch, insbesondere denen, die sich noch nicht im Anwaltsbereich in Ravensburg auskennen, entsprechend Eurer Interessenschwerpunkte die Ausbildungsleiterin am Landgericht gern behilflich. Die Bestätigung des Anwalts ist Ende der Strafstation bei Frau Karrer (Geschäftsstelle der Ausbildungsleitung) abzugeben. Listen der Anwälte, die in den Landgerichtsbezirken Ravensburg und Konstanz zugelassen sind und deren jeweilige Tätigkeitsschwerpunkte bekommt Ihr • für Ravensburg von der Rechtsanwaltskammer Tübingen, Christophstraße 30, 72072 Tübingen, Tel. (07071) 79 36 910, E-Mail: [email protected]; • für Konstanz von der Rechtsanwaltskammer Freiburg, Gartenstraße 21, 79098 Freiburg, Tel. (0761) 32 563, E-Mail: [email protected], Homepage: www.rechtsanwaltskammer-freiburg.de Des Weiteren habt Ihr bereits in der Zivilstation die Möglichkeit, Euch ein Bild von vielen Anwälten zu machen, da Ihr sie in den mündlichen Verhandlungen erlebt und ihre Schriftsätze lest. Daraufhin besteht die Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen und Kontakt aufzunehmen. Es ist auch immer ratsam, Kontakt mit „älteren Semestern“ zu pflegen, da Ihr von ihnen oft gute Anregungen bekommen könnt. Nebenbei kann es auch vorkommen, dass einzelne Kanzleien Referendare suchen, die im Rahmen einer möglichen Nebentätigkeit für zusätzliches Einkommen ein paar Stunden in der Woche für die Kanzlei Arbeiten übernehmen. Zu den Nebentätigkeiten gibt es einiges zu beachten. Siehe hierzu Punkt IV. Finanzielles & Co., 5. Nebentätigkeiten. 9 5. Die Verwaltungsstation Während der Anwaltsstation I kann man sich um eine bestimmte Zuweisung entweder beim Verwaltungsgericht (Sigmaringen) oder direkt bei einer Verwaltungsbehörde bemühen, z.B. Stadtverwaltung, Landratsamt, Regierungspräsidium, Städtetag. Zudem ist es auch möglich die Station bei bestimmten Europäischen Einrichtungen in Brüssel, bei Industrie- und Handelskammern und bei Hochschulverwaltungen abzuleisten. Ist die Annahme mit der Verwaltungsbehörde abgeklärt, wird diese in aller Regel vom Regierungspräsidium Tübingen berücksichtigt. Ausgefallene Wünsche sollten vorher mit dem Regierungspräsidium bzw. mit der Ausbildungsleiterin am Landgericht abgeklärt werden. Voraussetzung ist der verwaltungsrechtliche Bezug der Ausbildung. Rechtzeitig vor Beginn der Station erhält man aber auch noch ein Schreiben des Regierungspräsidiums mit näheren Informationen und den in Frage kommenden Stellen. Die Zuweisungswünsche trägt man dann auf einem Bogen ein und gibt ihn am Landgericht bei Frau Karrer ab. (www.rp.baden-wuerttemberg.de) Weitere Informationen erteilt im Übrigen das Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Tel. 07071-757-3116, E-Mail: [email protected]. Alternativ hierzu können Referendare die Verwaltungsstation an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer absolvieren. Informationen über einen Aufenthalt findet man in einer Broschüre, die von der Hochschule selbst herausgegeben wird (vorhanden im Ordner Wahlstation für Rechtsreferendare in der Bücherei des LG). Die Homepage der Hochschule ist: www.hfv-speyer.de. Dort findet man jede Menge weiterer Informationen. Ansprechpartner ist auch das Regierungspräsidium Tübingen (Anschrift und Telefon wie oben). Auswahlkriterium ist die Examensnote (z.Zt. ab ca. 5 Punkte; Bewerbungen erfolgen über die Ausbildungsleiterin). 6. Die Anwaltsstation II Hierzu ist eigentlich schon alles Wichtige gesagt (vgl. „Die Anwaltsstation I“). Es ist natürlich möglich, die Anwaltsstation II bei einem anderen Rechtsanwalt als in der ersten Station oder bei einem Syndikusanwalt in einem Unternehmen abzuleisten. 7. Das Zweite Staatsexamen (Klausuren) Im Zweiten Juristischen Staatsexamen sind 8 Aufsichtsarbeiten anzufertigen, davon 4 im Zivilrecht, 2 im Strafrecht und 2 im öffentlichen Recht (§ 50 JAPrO). Es ist auch die Möglichkeit vorgesehen, die Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen (§ 59a JAPrO). Wichtig: Seit dem Einstellungstermin April 2010 ist nun auch die Benutzung von Kommentaren im 2. Staatsexamen in Baden- Württemberg erlaubt! 10 8. Die Wahlstation Sie folgt nach den Klausuren des Zweiten Staatsexamens. Die Ausbildungsmöglichkeiten sind hier nicht nur vielseitig, sondern fast unbegrenzt. Bedingung ist allerdings, dass die gewählte Stationsstelle zu dem gewählten Wahlfach passt. Auch hier ist die Ausbildungsleiterin am Landgericht gern behilflich und beantwortet Eure weitergehenden Fragen gern. Welche Wahlfächer es in BW im Einzelnen gibt, kann § 51 JAPrO entnommen werden. Insbesondere sind auch hier Auslandsaufenthalte für die Wahlstation möglich, um die sich die Referendare allerdings nicht allzu spät bemühen sollten. Ihr müsst nur zusehen, dass Ihr rechtzeitig zur mündlichen Prüfung wieder eingeflogen werdet. Die Ausbildungsleiterin berät Euch gern bei Eurer Suche und hilft auch bei der Bewerbung; im Landgericht hängen am „schwarzen Brett“ immer viele Angebote für In- und Ausland aus; ebenso kann man anhand der im Landgericht ausliegenden Ordner „Wahlstation im Inland“ und „Wahlstation im Ausland“ mögliche Ausbildungsstellen finden. Informationen bekommt man auch beim Deutschen Anwaltverein (DAV), Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel. (030) 72 61 52-0, Fax (030) 72 61 52-190, E-Mail: [email protected], Homepage: www.anwaltverein.de. Erfahrungsberichte über Auslandswahlstationen mit Adressen werden auch in Ausbildungszeitschriften wie der JuS oder Jura abgedruckt. 11 III. Klausuren Klausuren schreiben ist nach wie vor eine der wichtigsten Übungen. Originale Examensklausuren aus Baden-Württemberg mit Lösungen sind in den Zeitschriften „Die Justiz“ und „Verwaltungsblätter Baden-Württemberg“ abgedruckt. 1. Probeklausuren am LG Das Klausurenschreiben ist eigentlich der wichtigste Teil der Examensvorbereitung, nicht anders als vor dem 1. Staatsexamen. In jeder AG werden bis zum 2. Staatsexamen 8 Übungsklausuren ausgegeben, die am LG innerhalb von 5 Stunden gelöst und abgegeben werden. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass mindestens 5 von den 8 Klausuren mitgeschrieben und abgegeben werden müssen, da es sonst zu erheblichen Problemen bei der Zulassung zum 2. Staatsexamen kommen kann. Da aber das Schreiben von Klausuren eigentlich die beste Vorbereitung auf das Examen ist, bietet das Landgericht Ravensburg die Möglichkeit an, dass jeder Referendar alle Klausuren, d. h. gleich von welcher AG die jeweilige Klausur geschrieben wird, mitschreiben darf und selbstverständlich auch an der Klausurbesprechung teilnehmen darf. Das ist eine besonders gute Übung für das Examen. In Ergänzung zum Schreiben anderer Klausuren haben diese den Vorteil, dass es sich immer um Originalklausuren aus Baden-Württemberg handelt und diese in der Regel auch von Korrektoren des Staatsexamens korrigiert und dann auch in den AGs besprochen werden. Am Landgericht wird ca. drei Monate vor dem Examenstermin zudem die Gelegenheit angeboten, ein „Probeexamen“ zu schreiben. Hier werden vom Landgericht wie im Examen acht Klausuren angeboten, und zwar ein aktueller kompletter „Examenssatz“ an Klausuren. Diese können die Referendare unter „Examensbedingungen“ schreiben, d. h. im späteren Prüfungsgebäude ausschließlich mit den zugelassenen Hilfsmitteln und innerhalb von zwei Wochen an festgelegten Tagen. Das ist zwar anstrengend, aber durchaus hilfreich, weil es den Referendaren wenigstens in kleinem Umfang die Angst nimmt und auch ein gutes „Training“ darstellt. Die Teilnahme ist Pflicht (Urlaubssperre). Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. 2. Online Klausurenkurs Über das Portal ELAN-REF besteht die Möglichkeit,an einem Online-Klausurenkurs teilzunehmen. Es werden hier an verschiedenen Terminen Klausuren aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem öffentlichen Recht zum Download bereitgestellt. Die Teilnahme hieran ist freiwillig, dient aber als zusätzliche Examensvorbereitung! Die geschriebene Klausur wird anschließend mit einem frankierten Rückumschlag an das OLG Stuttgart versandt von wo aus die Klausur dann an Korrektoren versandt wird. Die Rücksendung der korrigierten Klausur soll dann binnen 3 Wochen an euch erfolgen, neben einer kurzen Randnotiz oder einen Korrekturvermerkt wird auch eine Punktezahl-Bewertung nach § 15 JAPrO erfolgen. 12 3. im 2. Staatsexamen § 50 JAPrO [Schriftliche Prüfung] Die schriftliche Prüfung findet in der Regel gegen Ende der Ausbildung in der letzten Pflichtstation statt. Es sind acht praktische Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von jeweils fünf Stunden zu bearbeiten. Es sind zu fertigen: • vier Aufgaben aus dem Zivilrecht, • zwei Aufgaben aus dem Strafrecht, • zwei Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht. Die Aufgaben haben in angemessenem Umfang Rechtsgestaltung und Rechtsberatung zum Gegenstand. § 51 JAPrO [Prüfungsstoff] In der schriftlichen Prüfung umfasst der Prüfungsstoff: 1. Bürgerliches Recht: • die drei ersten Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit den besonderen Ausprägungen im Straßenverkehrsgesetz; • aus dem Familienrecht: Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, gesetzliches Güterrecht, Ehescheidung mit Unterhalts- und Sorgerecht, Abstammung, Verwandtschaft und Unterhaltspflicht unter Verwandten, gesetzliche Vertretung von Kindern; aus dem Erbrecht: gesetzliche Erbfolge, Verfügungen von Todes wegen, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbenhaftung, Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrecht, Erbschein; • 2. aus dem Handelsrecht: • Kaufleute, Publizität des Handelsregisters, Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht, allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte, Handelskauf; 3. aus dem Gesellschaftsrecht: • Recht der OHG und der KG, aus dem Recht der Kapitalgesellschaften die Errichtung, Vertretung und Geschäftsführung der GmbH; 4. aus dem Arbeitsrecht: • Rechtsquellen und Gestaltungsformen, Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Bestandsschutz, Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis, im Überblick: das arbeitsgerichtliche Verfahren (Urteilsverfahren); 5. aus dem Internationalen Privatrecht im Überblick: • Allgemeiner Teil, Kollisionsnormen des EGBGB und der Verordnungen Rom I und Rom II; 6. Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht: • Zivilprozessordnung (ohne Aufgebotsverfahren und schiedsrichterliches Verfahren), gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen; 13 • im Überblick: Verfahrenskosten; • aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Erscheinsverfahren; • aus dem Recht der Zwangsversteigerung im Überblick: Gegenstand der Zwangsversteigerung, Wirkungen und Umfang der Beschlagnahme und des Zuschlags; • Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf Verträge und Prozesse; • im Überblick: Familienverfahrensrecht (aus dem FamFG: Buch 1 und Buch 2, letzteres ohne die Abschnitte 5 bis 8) 7. Strafrecht: • Allgemeiner Teil des Strafrechts; • Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs: die Abschnitte 6, 7, 9, 10, 14, 16 – 23, 27 – 30; 8. Strafverfahrensrecht; Ordnungswidrigkeiten: • Gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen; • aus dem Strafprozessrecht: 1. – 3. Buch der Strafprozessordnung sowie das Strafbefehlsverfahren; • aus dem Recht der Ordnungswidrigkeiten im Überblick: 1. Teil und 2. Teil (1. – 8. Abschnitt) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten; • im Überblick: Verfahrenskosten. 9. Öffentliches Recht: • Verfassungsrecht (ohne Staatsorganisationsrecht, Finanzverfassungsrecht und Notstandsverfassungsrecht); • Allgemeines Verwaltungsrecht, allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht, Verwaltungszustellungsrecht; • aus dem Besonderen Verwaltungsrecht: Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht (ohne Kommunalwahlrecht und Kommunalabgabenrecht), Straßenrecht, • im Überblick: Ausländerrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht; 10. Verwaltungsprozessrecht • ohne gerichtsverfassungsrechtliche Fragen und ohne Rechtsmittel 11. aus dem Anwaltsrecht: • anwaltliches Berufsrecht nach BRAO und BORA (Grundpflichten, Berufsregeln sowie im Überblick Zulassungsrecht und Aufsichtswesen), das Mandat mit Haftungsfragen, Anwaltspraxis in den Pflichtstoffgebieten nach Abs. 1 Nr. 1-10; • im Überblick: Gebührenrecht; 12. aus dem Europarecht im Überblick: • Rechtsquellen des Rechts der Europäischen Union, Rechtsnatur, Organe und Handlungsformen der Europäischen Union, Grundfreiheiten des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und ihre Durchsetzung. Weitere Informationen zu den Lehrveranstaltungen der AG findet Ihr unter: www.justizministerium-bw.de 14 IV. Finanzielles & Co. 1. Bezüge Die Bezüge belaufen sich derzeit (Stand 20.07.2013) auf 1092,47 € brutto pro Monat (Unterhaltsbeihilfe). Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und des Beitrags zur Krankenversicherung bleibt ein Nettoverdienst von ca. 900 € (Steuerklasse I) übrig. Die Bezüge werden jeweils zum Letzten eines Monats für den abgelaufenen Monat bezahlt. Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht. Reisekostenerstattung gibt es nur für den Sitzungsdienst. Einen Familienzuschlag gibt es jedoch für verheiratete Referendare und Referendare mit Kindern, diesen müsst Ihr zu Beginn des Referendariats bei Frau Karrer gesondert beantragen. Um eine Krankenkasse müsst Ihr Euch selbst kümmern. Solltet Ihr bisher bei Euren Eltern bei einer privaten Krankenkasse mitversichert sein, so müsst Ihr Euch für das Referendariat nun eine gesetzliche Krankenkasse suchen! Die Höhe der Beiträge liegt derzeit bei dem einheitlichen Krankenkassensatz von 15,5 %. Ein Vergleich kann sich aber dennoch lohnen. Sprecht Eure Krankenkasse gerade auch auf mögliche Beitragsbefreiungen für Zuzahlungen etc. an! Darüber hinaus solltet Ihr eine private Haftpflichtversicherung abschließen, solltet Ihr nicht noch in den Genuss des Versicherungsschutzes über die von Euren Eltern abgeschlossene Haftpflichtversicherung kommen. Auf jeden Fall solltet Ihr Euch gleich zu Anfang erkundigen, damit Ihr im Falle eines Schadensfalls nicht selber zahlen müsst. Zudem besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt, Tel. (0751) 82-235, Wohngeld zu beantragen, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen und bei der Telekom den Sozialtarif für die Anschlussgebühr zu beantragen. Das Sozialamt findet Ihr im Rathaus auf dem Marienplatz. 2. Referendarausweis Bei der Unterhaltsbeihilfe hilft manchmal der Referendarausweis weiter. Lasst Euch darum einen ausstellen (Passbild am ersten Tag nicht vergessen, dann geht’s schneller). Vorteile kann der Ausweis bringen, wenn man ein Konto eröffnen möchte. Zudem besteht für die Referendare die Möglichkeit gegen Vorlage des Referendarausweises für einmalig 16,00 EUR einen internationalen Studentenausweis zu bekommen. Diesen erhält man bei „aha“ im Kornhaus (Gebäude der Stadtbibliothek, gegenüber vom LG). 3. Urlaub Pro Jahr gibt es 26 Urlaubstage (Erholungsurlaub gem. § 46 JAPrO). Als Urlaubsjahr gilt das Ausbildungsjahr, also z.B. vom 1. Oktober 2013 – 30. September 2014. Restlicher Urlaub kann noch bis 7 Monate nach Ablauf des Ausbildungsjahres nachgeholt werden. 15 Bei der Beantragung von Urlaub sind folgende Urlaubssperren zu beachten: • der Einführungslehrgang in der jeweiligen Station; • die Aufsichtsklausuren/Probeexamen; • für diejenigen, die nach Speyer gehen, besteht für den ganzen Zeitraum Urlaubsperre. Anträge auf Erteilung des Erholungsurlaubs sind vom jeweiligen Ausbilder in der Station zu unterschreiben und dann bei Frau Karrer abzugeben. Diese leitet ihn dann an die Ausbildungsleiterin weiter. Diese zeichnet ihn dann ggf. ab. In der Regel wird Urlaub, sofern er nicht einen der o.g. Zeiträume betrifft, genehmigt. 4. Krankheit Im Krankheitsfall (sowie bei Eintritt einer Schwangerschaft) ist dem Ausbilder und Frau Karrer unverzüglich Mitteilung von der Erkrankung und der voraussichtlichen Dauer zu machen (Mail oder Tel.). Der Rücktritt in den Dienst muss ebenfalls Frau Karrer gemeldet werden. Ab dem 3. Krankheitstag ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Alles Weitere zu Unterhaltsbeihilfe, Nebentätigkeit, Reisekosten, Urlaub und Krankheit könnt Ihr in dem Euch ebenfalls ausgehändigten Merkblatt des OLG zum juristischen Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg nachlesen. 5. Nebentätigkeit Nebentätigkeiten, die Ausbildungsbezug haben, können bis zu einem Umfang von 35 Stunden monatlich genehmigt werden. Nebentätigkeiten ohne Ausbildungsbezug können in den ersten vier Monaten bis zu 20 Stunden pro Monat und danach bis zu 35 Stunden pro Monat genehmigt werden. Die Anträge sind bei Frau Karrer abzuholen und rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit wieder abzugeben. 6. Ausbildungsliteratur In der Bibliothek des Landgerichts gibt es eine Vielzahl von aktuellen Lehrbüchern und Skripten, sowie natürlich aktuelle Kommentar- und Zeitschriftenliteratur. Kommentare werden den Referendaren zudem in der Vorauflage stark vergünstigt zum Kauf angeboten. Frau Karrer macht Euch hierzu immer rechtzeitig aufmerksam. Die Preise lagen bislang bis ca. 15 - 40 EUR pro Kommentar. 16 V. Wohnungssuche in Ravensburg Hier ein paar Tipps: Es ist auf jeden Fall wichtig, mit der Wohnungssuche schon relativ frühzeitig anzufangen, da in Ravensburg und Weingarten mehrere Hochschulen ansässig sind und Zimmer und Wohnungen im unteren Preissegment jeweils zu Semesterbeginn im Oktober (also genau dann, wenn Ihr anfangt!) schnell vergeben sind. Grundsätzlich sollte man versuchen, möglichst in Innenstadtnähe oder direkt in der Innenstadt zu wohnen, da dann das Landgericht und alles andere zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden kann. Nachteil daran ist andererseits das oft schwierige Finden eines Parkplatzes, wenn man über einen Pkw verfügt. Auch sind die Erfolgsaussichten geringer, hier schnell eine passende und preiswerte Wohnung zu finden. Der lokale Wohnungsmarkt ist u. a. in folgenden Zeitungen zu finden: • • • • Schwäbische Zeitung (Lokalausgabe Ravensburg): Wohnungsmarkt samstags, Gartenstraße 33, 88212 Ravensburg Anzeigenannahme: 0180-200 800 5; Homepage: www.szon.de Info Oberschwaben (kostenlose Wochenzeitung): erscheint immer mittwochs, Marienplatz 6, 88212 Ravensburg Anzeigenannahme: 0180-33 77 666; Wochenblatt (ebenfalls kostenlos): erscheint immer donnerstags, Untere Breite Straße 19, 88212 Ravensburg, Anzeigenannahme: 0180-55 55 788, Homepage: www.wochenblatt-online.de Online-Plattform Vierwän.de unter www.vierwaen.de Doch auch in den genannten Zeitungen sind die (preiswerten) Angebote oft begrenzt, sodass es ratsam sein kann, ein Mietgesuch in einem dieser Blätter aufzugeben – damit ist der Erfolg oft größer. Nützlich kann es auch sein, bei der Dualen Hochschule Ravensburg vorbeizuschauen und dort das Schwarze Brett zu studieren. Die Gebäude befinden sich am Marienplatz 2 (schräg gegenüber vom LG, dort gleich im Eingangsbereich) und im „Klösterle“, Rudolfstraße 19 (dort im Erdgeschoss und im 1. Stockwerk). Auch sehr empfehlenswert sind die Internetseiten: www.zimmerboerse.de und www.vierwaende.de. Die wirklich sehr günstigen Angebote sind zwar meist an DHBWStudierende gerichtet, jedoch sind die Vermieter auch immer froh, wenn sie die Wohnungen an andere vermieten können. Unter diesen Internetadressen findet man günstige 1-Zimmer Wohnungen, oder freie Zimmer in WGs. Ebenso sollte dem Foyer der Pädagogischen Hochschule (PH) Weingarten ein Besuch abgestattet und die dortigen Aushänge beachtet werden. Des Weiteren bieten Wohnungsbaugesellschaften oft provisionsfrei günstige Wohnungen in Ravensburg an. Beispielhaft seien an dieser Stelle genannt: • Bau- und Sparverein Ravensburg e. G., Reichlestraße 21, 88212 Ravensburg, Tel. (0751) 366 22-0; 17 • Siedlungswerk gemeinnützige Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH, Friedrich-Schiller-Straße 22, 88214 Ravensburg, Tel. (0751) 36 97-0. Dies sind nur einige unverbindliche Tipps, um Euch die Wohnungssuche in Ravensburg zu erleichtern. Wenn Ihr weitere Fragen habt, wendet Euch bitte an uns. VI. Bibliotheken / Lernmöglichkeiten: 1. Landgericht Die Bibliothek am Landgericht ist vollständig modernisiert und aktuell. Die für die Referendarausbildung zusätzlich notwendige besondere Literatur findet man ebenso in der Bibliothek des Landgerichts. Sie ist sehr aktuell ausgestattet. Die Bibliothek am Landgericht ist eine Präsenzbibliothek, d. h. Ihr könnt dort lernen und arbeiten. Es gibt direkt in der Bibliothek einen Lesesaal, in dem die Referendare unter sich sind und sie die Gelegenheit haben zu lernen. Daneben bietet das Landgericht bei Interesse und Bedarf nach Rücksprache mit der Ausbildungsleiterin weitere Räume an, um dort, eventuell auch als private AG, gemeinsam zu lernen. Die Unterrichtsräume sind sehr modern ausgestattet und bieten eine sehr angenehme Atmosphäre zum Lernen bzw. für den AG-Unterricht. Hier können auch die jeweils angebotenen Klausuren geschrieben werden. 2. Staatsanwaltschaft & Uni Konstanz Auch bei der Staatsanwaltschaft gibt es eine Bibliothek (150 m südlich des LG, gelbes Haus), ebenso wie am VG Sigmaringen und an der Uni in Konstanz. Die Bibliothek der Universität Konstanz gehört zu den größten und modernsten in Deutschland. Benutzerausweise sind auch für Externe unter Vorlage des Personalund des Referendarausweises bei der Ausleihzentrale kostenlos erhältlich. Die Bücher können in der Regel zwischen vier Wochen und drei Monaten ausgeliehen werden. Ein Riesenvorteil der Bibliothek ist, dass sie 24 Stunden am Tag geöffnet hat. Homepage: www.ub.uni-konstanz.de 3. Kopien Kopien können Referendare zum Preis von 5 Cent auf dem Kopiergerät des Landgerichts (Bibliothek) machen. Kopien für den Ausbildungsrichter oder die AG sind kostenlos; bitte die Hinweise am Kopierer beachten. 18 VII. Kneipen APR-Empfehlungen für Cafés, Kneipen und Gaststätten 1. Lokale zum Essen und Trinken: Altes Lädele unten Imbiss, oben Pizzeria, Mittagessen im Fachwerkaus, zu empfehlen - Seelbruckstraße 5, Tel.: (0751) 24 155 Asia-Palast Mongolisches/asiatisches all-you-can-eat Restaurant im Industriegebiet (beim OBI). Sehr vielfältiges Angebot, insbesondere wird das Essen am Buffet roh angeboten und vom Koch dann teilweise frisch zubereitet. Unbedingt reservieren. Babiole Leckere Flammkuchen und Foccacia, Frühstück. Direkt am Marienplatz. Barbarossa Exzellent ausgestattete, aber etwas teurere Bar; sonntags ab 10 Uhr Brunch, Rosenstraße Bärengarten Im Sommer Biergarten, BA-Feten und andere Events, bei denen die Kneipe zum Dance-Club wird, tolles Essen, leider etwas teuer - Schützenstraße 21, Tel.: (0751) 35 30 92 Central Café, gepflegtes Restaurant im OG., Kronleuchter und roter Samt, reichliches Frühstück, Antipasti aus der Vitrine, guter Kaffee & Kuchen - Marienplatz 48, Tel.: (0751) 325 33 China-Paradies Liegt zwar etwas außerhalb der Altstadt in der Gartenstraße 86, aber sehr zu empfehlen, insbesondere das Mittagsbuffet all-youcan-eat für 6,99 € - Tel.: (0751) 132 18 Colours Café mit sehr leckeren Speisen, insbesondere auch tolle Mittagsmenüs, direkt neben dem Benetton (von dem das „Colours“ auch betrieben wird), im Sommer gut zum Draußensitzen, gutes Frühstück, am Wochenende auch sehr gutes Brunchangebot Bachstraße 35, Tel.: (0751) 35 26 828 Gaesselin Sehr gemütliches kleines Café mit absolut empfehlenswertem Essen, am Wochenende auch Brunch in der Adlerstraße 2 gegenüber vom Barbarossa, Tel.: (0751) 22 526 Gordons Kleine Bar im Obergeschoss, gegenüber vom Kupferle am Marienplatz, im Sommer auch zum Draußensitzen, gutes Bier, am Wochenende auch meist Sport, insbesondere Fußball-LiveÜbertragungen 19 Greenz Gute Cocktail-Bar mit angenehmer Musik und kleinem Mittagstisch. Abends am Wochenende i. d. R. gut besucht, Rosenstraße 16 Gypsy´s Amerikansiche/mexikanische/italienische Küche, Cocktails, schräg gegenüber vom Landgericht - Marienplatz 10, Tel.: (0751) 146 09 Humpis Gut bürgerliches Restaurant in der Marktstraße, schöne Atmosphäre India House Guter Inder mit all-you-can-eat Buffet als Mittagstisch in der Grüner-Turm-Straße Irish Pub Schöner Gewölbekeller, klassisches Pub-Atmosphäre, donnerstags oft Live-Musik, Pommes mit Essig, Guinness, FußballÜbertragungen auf Leinwand, Eichelstraße, Tel.: (0751) 13 499 Kastanie Hervorragender Italiener, wenn auch nicht ganz günstig, Ohne Reservierung schwierig einen Platz zu bekommen Kupferle Café, auch mit bürgerlichem Essen, Marienplatz, schräg gegenüber vom Landgericht, im Sommer Sonne satt Lüderitz Stilvolle Bar im Keller gelegen, sehr gutes Bier, die Räume kann man auch für Partys mieten, oft finden hier auch BA-Partys statt, im Sommer gut ach zum Draußensitzen, direkt neben der Nudeloper am Marienplatz Mezzo Restaurant/bar in der Oberen Breiten 2a, Mittagstisch, Karte auch online unter www.mezzo-ravensburg.de abrufbar Mohren Gut bürgerliches Restaurant, teils etwas ausgefallene und gehobene Küche, im oberen Bereich der Markstraße Nudeloper Happy-Hour 18 bis 20 Uhr und ab 23 Uhr (Cocktails für 3,33 €), all-you-can-eat: Pizza und Pasta für 8,88 €, Marienplatz, schräg gegenüber vom Landgericht, Fußball-Bundesliga-LiveÜbertragung Rebleutehaus Direkt neben dem Landgericht, gehobene Küche, falls die Eltern mal zu Besuch kommen - Schulgasse 15, Tel.: (0751) 153 00 Riva Schöne moderne Bar, wechselnde Mittagsessen, im Sommer draußen, gegenüber der Frauenkirche - Kirchstraße 21, Tel.: (0751) 22 040 Stippe Nette Bar/Restaurant/Café am Gespinstmarkt Tres Amigos Multikulturell, sehr gute Caipis, südamerikanisch, manchmal interessante Live-Bands, - Schussenstraße 13/1, Tel.: (0751) 183 07 20 Walfisch Italienisches Restaurant mit Mittagsgerichten ab 4,90 €, wochentags ab spätestens 12.30 Uhr brechend voll (Reservierung sinnvoll), gutes Essen, etwas stressige, aber dafür original italienische Bedienung - Bachstraße 5, Tel.: (0751) 177 31 Wilderer Gutes Restaurant mit Mittagstisch und insbesondere draußen in der Sonne viele Plätze, direkt gegenüber vom Babiole Zapatas Gutes mexikanisches Restaurant neben dem Tres Amigos in der Schussenstraße Zum Muke Guter Mittagstisch, online unter www.residenz-ravensburg.de abrufbar. Liegt etwas versteckt in der Herrenstraße (neben der Tourist-Info) 2. Discotheken: Douala etwas ausgefallen (Marihuana-Duft), House Music im verwinkelten Keller, oft bekannte DJs, Sofas im Freien, HomoParties, Pfannenstielstraße (hinter Billard-Center/Bahnstadt-Parkhaus) Gonzales Salsa und Merengue bei lateinamerikanischem Flair, schön eingerichtet, am Wochenende sehr gut besucht, etwas älteres Publikum (über 20 J.), mittwochs Tanzkurs, Escher-Wyss-Straße Hugo’s Disco, wenn man mal Lust auf Tanzen hat, nichts Besonderes, teilweise sehr junges Publikum (knapp 18 Jahre oder drunter…) neben „Gonzales“, Donnerstags ist richtig was los (After-WorkParty) Kantine Club mit Restaurant, stilvolles schönes Flair im alten Güterbahnhofsgebäude, Terrasse, oft besondere Veranstaltungen (z. B. Karaoke-, 70er 80er Partys), House, Funk, Soul, Metzgerstraße 1 MayerMüllerSchulze Neuer Club, nettes Ambiente, Publikum 25+, oft besondere Veranstaltungen, Höll 36 21 VIII. Kultur 1. Theater und Konzerte • • • • • • 2. Konzerte • • • • 3. Konzerthaus Ravensburg Kultur- und Kongresszentrum Weingarten Graf-Zeppelin-Haus Friedrichshafen Theater Ravensburg Messe Friedrichshafen Hoftheater Baienfurt Oberschwabenhalle Ravensburg Pianohaus Boger Ravensburg Klosterkirche Weißenau Basilika Weingarten Kleinkunst • Zehntscheuer Ravensburg • Theaterstadel Gehrenberg • Bahnhof Fischbach bei Friedrichshafen IX. Oberschwäbisches 1. „Blutritt“ in Weingarten In Weingarten am Freitag nach Christi Himmelfahrt. Zum Gedenken an die dem Kloster 1094 am Tag nach Himmelfahrt vermachte Reliquie mit dem Blut aus der Seitenwunde Christi findet eine Reiterprozession mit über 2.600 Teilnehmern und eine Wallfahrt mit bis zu 50.000 Pilgern statt. 2. Fronleichnamsprozession In den kleinen Gemeinden auf dem Lande werden für die Fronleichnamsprozessionen vor den Bauernhöfen sehr schöne Blumenbilder gelegt. 22 3. Rutenfest In Ravensburg am letzten Wochenende vor den Sommerferien (voraussichtlich Ende Juli). Ravensburg steht Kopf – am Rutenmontag wird nicht gearbeitet: morgens findet ein Festzug statt. Die Teilnehmer tragen historische Kostüme und Trachten. Eine Woche lang ziehen die Trommlergruppen von 6.00 Uhr früh an durch Ravensburg. Der Ursprung des Festes liegt in den sog. „Rutengängen“ des 15. und 16. Jahrhunderts. Die Lehrer gingen mit ihren Schülern in die nahen Wälder, um dort die Ruten zur Züchtigung der Schüler zu schneiden; sie kehrten dann fröhlich singend zurück [streitig, andere Versionen sind bei den Einheimischen zu erfragen]. Informationen unter: www.rutenfest.de Unbedingt mitmachen, und zwar von Freitag bis Dienstag! Möglichst noch Besuch bekommen und sonst nichts vornehmen! Die Läden sind geschlossen. Es herrscht in der ganzen Stadt „Ausnahmezustand“. X. Sport 1. Referendarsport Im Sommer treffen wir uns einmal wöchentlich in Bavendorf oder einem Freibad zum Beachvolleyball. Der Referendarsport ist erst seit kurzem wieder aktiv und freut sich über jeden Referendar, die sportliche Leistungsfähigkeit steht hinter dem Spaß an der Sache zurück. Also keine Angst, es macht echt Spaß... 2. Wassersport Segeln/Surfen: Bodensee und umliegende Seen (Alpsee/Immenstadt) Baden: Hallenbäder in Ravensburg und Weingarten; Freibäder in Weingarten (sehr groß, mit Beachvolleyball- und Fußball-Felder) und am Flappach-Weiher, Ravensburg, Seen in der Umgebung. Ein sehr zu empfehlendes Thermalbad mit Sauna ist die Therme in Meersburg, www.meersburg-therme.de (vergünstigter Eintritt mit Referendarsausweis!). 3. Wandern solltet Ihr hier auf jeden Fall. Das Allgäu und der nahe Bregenzer Wald bieten hierzu ein ideales Gebiet. Nach Oberstdorf sind es ca. 80 km, ca. 1½ Std. Fahrt. Aber auch die Wälder und Naturschutzgebiete Oberschwabens sind sehenswert. Geführte Bergtouren veranstaltet der Deutsche Alpenverein, Ravensburg, Marktstraße 59, 88212 Ravensburg, Tel. (0751) 35 23 90. 23 4. Skifahren Allgäu, Bregenzer Wald, Montafon und Engadin sind am schnellsten zu erreichen. Überall bestehen ausgezeichnete Möglichkeiten. Der Deutsche Alpenverein (Adresse siehe oben) bietet ebenfalls geführte Skitouren an. Nähere Informationen zu Preisen und Wetterlage sind unter www.bergfex.at bzw. www.bergfex.at zu finden. 5. Sportverein Der größte Verein ist der „Turn- und Sportbund 1847 Ravensburg e. V.“ (TSB). Informationen und das gesamte Sportprogramm sind beim TSB erhältlich: Brühlstraße 31, 88212 Ravensburg, Tel. (0751) 222 47, Homepage: www.tsb-ravensburg.de Außerdem gibt es Sonderkonditionen für Referendare beim Tennisclub Oberzell, Albersfelder Straße 62, 88213 Ravensburg, Tel. (0751) 64 640. 6. Radfahren Besonders empfehlenswert ist es, einmal den Bodensee zu umrunden (von Konstanz mit der Fähre nach Meersburg). Von Ravensburg aus sind es etwa 150 km. Landschaftlich besonders schön ist es bei Bregenz/Lindau östlich des Rheindeltas und zwischen Rorschach und Konstanz. 7. Trimmpfade und Joggingstrecken Diese gibt es u. a. beim Hirschgehege bei Fenken (Richtung Schlier), in Richtung Wilhelmsdorf bei Hübscher und beim Freibad Weingarten. 8. Klettern ist am Kletterturm in der Schlierer Straße möglich. XI. „Referendarstraditionen“ am LG 1. Feste: Jede vorangegangene Referendars-AG richtet ein sog. „Weißwurstfrühstück“ für die jeweils nachfolgende AG aus. Dieses Frühstück dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Begrüßung der „Neuen“ und findet in den Räumen des LG statt. Für die AG, die vor Euch Examen schreibt, richtet der APR mit den Referendaren ein “Sektempfang“ ausrichten, und zwar direkt im Anschluss an deren letzte schriftliche Examensklausur, also an dem entsprechenden Wochentag im Juni eines jeden Jahres. 24 Außerdem ist es Tradition, dass der APR eine Weihnachtsfeier organisiert (kann auch Glühweintrinken auf dem Weihnachtsmarkt sein und eine etwas wärmere Kneipe im Anschluss) und hierzu die Ausbilder und alle Referendare einlädt. Im Sommer, Mitte Juli, gibt es dann das Justizfest. Dieses Fest wird gemeinsam vom Gericht, den Anwälten und der Staatsanwaltschaft organisiert. Es werden alle Angehörige des Landgerichts, der Amtsgerichte, die Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare und Referendare eingeladen. Hierbei wird immer die Hilfe der Referendare benötigt, um Salate zur Verfügung zu stellen, Getränke auszuschenken, etc. Das klingt erst nach viel Arbeit, macht aber im Endeffekt viel Spaß, das Fest ist immer schön und die Arbeit verteilt sich meist gut auf die Referendare und die anderen Helfer. 2. Sport In den letzten Jahren haben wir einmal pro Jahr an einem Wochenende eine Skiausfahrt in den Bregenzer Wald gemeinsam mit einigen ski-begeisterten Richtern, Staatsanwälten und ehemaligen Referendaren gemacht; es war immer sehr unterhaltsam! In den Sommermonaten bietet sich die Gelegenheit für alle, die gern Fußball spielen, bei Spielen der dann jeweils aus kickfreudigen Referendaren, Richtern und Staatsanwälten bestehenden „Justiz-Fußballmannschaft“ gegen Rechtsanwälte oder Justizmannschaften anderer LG-Bezirke zu kicken. Hier ist es nicht wichtig, ob jemand „gut“ spielt; es zählt allein die Begeisterung und der Wille zum Mitmachen! 3. Andere Referendare Es erweist sich immer wieder als äußerst interessant, sehr nützlich aber auch sehr unterhaltsam, mit anderen Referendaren aus anderen AGs Erfahrungen auszutauschen. Wir können nur an Euch appellieren, nicht so scheu zu sein, wie es selbst manche von uns einmal waren, denn die Kommunikation untereinander ist eine Bereicherung für beide Seiten. Wenn Ihr irgendwelche Fragen habt, dann traut Euch ruhig, uns anzusprechen oder anzurufen. Ob Ihr einen Anwalt sucht, nach 6 Monaten immer noch nicht wisst, wo Frau Karrer sitzt, oder nicht wisst, wie ein Haftbefehl zu formulieren ist – im Zweifel wissen wir es zwar selbst nicht, aber wir werden immer gerne versuchen, Euch weiterzuhelfen! Hierfür ist auch der Referendarstammtisch eine schöne Gelegenheit, der immer am ersten Donnerstag im Monat stattfindet. 25 XII. Zum Schluss ... Wer hat diesen Leitfaden eigentlich erstellt? Das waren wir vom Ausbildungspersonalrat (APR). Jedes Jahr beim Weißwurstfrühstück werden aus der neuen AG zwei Referendare (im besten Fall auch gesellige und kommunikative) gewählt, die die ältesten APR-Mitglieder, die unmittelbar vor dem Examen stehen, ablösen. Es ist mit dem Amt nicht viel Arbeit verbunden, es macht in erster Linie Spaß und ist nicht schwierig und man wächst in sein Amt richtig hinein. Die Aufgaben liegen in erster Linie in der Vertretung der Referendare. Wir sind die Schnittstelle zwischen einzelnem Referendar und den Ausbildern bzw. der Ausbildungsleiterin. Außerdem obliegt uns die Organisation und Überwachung der Feschtle. Die spezifischen Belange der einzelnen Arbeitsgemeinschaften werden von den jeweiligen Sprechern wahrgenommen. Eine schöne und erfolgreiche Zeit in Ravensburg wünscht Euch Euer APR! Anna-Lina Döpke (AG II/12, 1. Vorsitzende) Jacqueline Haferkorn (AG II/12, stellv. Vorsitzende) Olga Chlinin (AG II/12, Kasse) [email protected] Wenn Ihr noch weitere Fragen habt, schickt uns einfach eine Mail! Ansonsten stehen Euch am Landgericht mit Rat und Tat gern zur Seite: Frau Karrer, unsere Hilfe bei allen formellen und sonstigen Problemen: Bei der Bibliothek, 1. Stock, Zimmer 139 oder unter Tel. 0751-806-1631 (E-Mail: [email protected]) sowie Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Schumacher-Diehl, Ausbildungsleiterin, 1. Stock, Zimmer 124 oder unter Tel. 0751-806-1688 (E-Mail: [email protected])