Todesstrafe

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Todesstrafe
Todesstrafe
Patrick Gerdsmeier
Ulrike Haußer
Inhalt
1. Geschichte und Entwicklung
2. Tötungshemmung
3. Sinn und Zweck
4. Formen der Todesstrafe
4.1 Friedlosigkeit
4.2 Tötung durch Tiere:
4.3 Steinigung und Felssturz
4.4 Kreuzigung
4.5 Lebendig begraben
4.6 Bei Lebendigen Leib gekocht
4.7 Feuertod
4.8 Zu Tode gepresst
4.9 Ertränken
4.10 Rädern
4.11 Vierteilen
4.12 Der Mazzatello
4.13 Die Garotte
4.14 Das Fallbeil
4.15 Erhängen
5. Neue Formen der Todesstrafe
5.1 Erschießen
5.2 Elektrischer Stuhl
5.3 Gaskammer
5.4 Tödliche Injektion
6. Weltweite Verbreitung der Todesstrafe
6.1 Abschaffungsgeschichte
6.2 Delikte
7. Todesstrafe Pro/Contra
Die Todesstrafe
Die Todesstrafe ist die im Strafrecht
zahlreicher Länder verankerte schwerste
Kriminalstrafe, die in der Hinrichtung des
Verurteilten besteht. Sie wird bei schweren
Verbrechen - vor allem auch im militärischen
oder politischen Bereich - verhängt.
Geschichte und Entwicklung
"Todesstrafe ist die älteste aller Strafen
innerhalb der Menschlichen Gesellschaft."
(Todesstrafe Leder, Karl Bruno Meyster
Verlag Ausgabe 1980, S. 13)
Die Todesstrafe hat eine lange Geschichte.
Es begann in frühgeschichtlicher Zeit mit
Menschenopfern, um die Götter zu
besänftigen, um eine reiche Ernte und
Schutz gegen Krankheiten von ihnen zu
erbitten.
Schon unter den primitiven Völkern wurde
zum Tode verurteilt. Damals gab es noch
keine niedergeschriebenen Gesetze.
Bei den Babyloniern gab es die ersten
geschriebenen
Gesetze,
welche
die
Todesstrafe regelten - der sogenannte
Hammurabi-Code. Diese Gesetzgebung sah
die Todesstrafe für Diebstahl, Mord und
Fehler bei der Arbeit vor. Schon damals
wurden
Verbrechen
gegen
reiche,
angesehene Menschen härter bestraft als
Verbrechen gegen arme Menschen.
Im alten Griechenland war die Todesstrafe
ebenfalls in Gebrauch. Hier war es Sitte,
daß die Familie des Opfers die Initiative
ergreifen mußte, sollte der Täter hingerichtet
werden.
Die Phönizier, ein See- und Handelsvolk aus
Syrien entwickelte die Kreuzigung, die dort
um 1000 v. Chr. ihre Blütezeit erlebte.
Rom galt damals in der alten Welt als
Hauptstadt von Kultur, Philosophie und
Künsten, aber gerade römische Kaiser
waren
bekannt
für
strafrechtliche
Ausschweifungen in ihrem Machtrausch.
Im Europa des Mittelalters kamen große
Machtkonflikte durch die vielen Machthaber
auf, die das Feudalsystem hervorbrachte.
So hatten auch viele die Macht, über
Bestrafungen zu verfügen, selbst wenn es
um Verbrechen wie Mord ging. Hingerichtet
wurde damals durch Köpfen, Hängen,
Ertränken und Folterung bis zum Tode.
Als älteste Strafart war die Todesstrafe
sowohl im germanischen wie auch im
römischen Recht fest verankert. Ihr sakralkultischer Charakter ging allerdings in
fränkischer Zeit verloren. Von nun an war sie
ausschließlich säkularisiertes Bestrafungsmittel. Im 12. und 13. Jahrhundert wurde sie
als
Sanktionsmaßnahme
auf
viele
Verbrechensarten ausgedehnt. Dabei ging
den diversen Arten ihrer - öffentlichen Vollstreckung
(Rädern,
Enthaupten,
Verbrennen, Ertränken, Vierteilen, Pfählen,
Erdrosseln) oftmals Folter (Verstümmelung,
Schleifen zum Richtplatz etc.) voraus. Im
Spätmittelalter konnten selbst Kinder und
Geisteskranke hingerichtet werden.
Lange Zeit wurden in Europa Menschen
aufgrund der von ihnen vertretenen Meinung
hingerichtet.
Die Fusion von politischer und religiöser
Macht war während mehrerer Jahrhundert
Grund dafür, daß Menschen zum Tode
verurteilt wurden die sich kritisch gegenüber
der Kirche äußerten, das traf auch und
besonders Wissenschaftler. Die Zeit der
Inquisition ist hier besonders hervorzuheben.
In Frankreich wurde je nach sozialer Klasse
verschieden hingerichtet. Der einfache
Bürger wurde gehängt, die Guillotine war
den Reichen vorbehalten. Hinzu kam eine
Unterscheidung nach der Schwere und Art
der Tat. Das Rad kam bei schwersten
Verbrechen zum Einsatz, Verbrennen bei
religiösen "Verbrechen" und Vierteilung bei
Verbrechen gegen den Staat. Während der
Französischen Revolution wurde die
Guillotine als einzige Hinrichtungsmethode
für alle beibehalten.
Bis ins 19. Jahrhundert bildete die
"Constitutio Criminalis Caroli" Grundlage des
Strafrechts in Mitteleuropa. Es war die
Gerichtsverordnung von Kaiser Karl V. und
des Heiligen Römischen Reiches. So
bestand sie genauso aus germanischen
Traditionen wie auch aus Bestandteilen des
bereits wissenschaftlicheren italienischen
Strafrechts.
Die Todesstrafe in der "Carolina" war der
Höhepunkt einer Reihe von Verstümmelungsstrafen. Für unterschiedliche Verbrechen wurde unterschiedlich hingerichtet.
So wurden Brandstifter, Zauberer, Hexen,
Sodomiter und Kirchenräuber verbrannt,
Verräter gevierteilt, Mörder gerädert,
Kindsmörderinnen lebendig begraben und
gepfählt oder ertränkt; Einbrecher erhängt,
Totschläger,
Räuber,
Aufrührer
und
Abtreiber enthauptet.
1838 wurde mit einem neunjährigen
Brandstifter in England das letzte Kind
hingerichtet. Zu dieser Zeit stand in England
noch auf 200 Tatbestände die Todesstrafe.
Uruguay
hatte
sie
damals
bereits
abgeschafft. Selbst dem Abgeordneten Sir
Robert Peel fiel 1830 auf, daß die
Todesstrafe in England häufiger zur
Anwendung kam als in jedem anderen Land
der Welt. Allein in London gab es jährlich
über 100 öffentliche Hinrichtungen.
Bis zum Ende des 18. Jahrhundert nahm die
Todesstrafe einen breiten Raum im Justizsystem ein, erst dann wuchs allmählich
Widerstand.
Die am meisten bekannte Arbeit über die
Ungerechtigkeit der Todesstrafe kam
damals vom italienischen Juristen Cesare
Beccaria. In seinem 1764 erschienenen
Werk "Die Delitti E Delle Pene" (Über
Verbrechen und Strafen) schrieb er über die
Ineffektivität der Todesstrafe, wenn es um
die Vermeidung von Verbrechen geht und
über mögliche Justizirrtümer und kam
schließlich zu der Überzeugung, die
Todesstrafe müsse abgeschafft werden.
Beccaria's Arbeit wurde über die Grenzen
Italiens bekannt und beeinflußte die
Reformation der Justizsystems. Die Schrift
regte auch Philosophen wie Voltaire oder
Jeremy Bentham dazu an, sich gegen
Folter, Prügel- und Todesstrafe auszusprechen.
Das 19. Jahrhundert brachte dann auch in
vielen Ländern die Abschaffung der Todesstrafe, die durch lebenslange Freiheitsstrafe
ersetzt wurde.
Die Scheu zu töten und
Tötungshemmung
Die größte Barriere der Todesstrafe beim
Menschen war seine ausgeprägte Scheu zu
töten, die bis heute noch spürbar ist. Ein
besonderes Tabu dabei galt dem Blut
vergießen. Dies beruhte z.T. auf den christlichen Glauben und bestimmten Textstellen
im Alten Testament.
Bereits bei sehr frühen Hinrichtungen in der
Steinzeit vermieden es unsere Vorfahren
streng, die sogenannte "Blutschuld" auf sich
zu laden. So wurden Hinrichtungsarten
vermieden, bei denen man die Opfer hätte
berühren müssen (Steinigen, Erschlagen,
Aussetzen, Schluchten hinabstürzten).
Später, in der Frühzeit, wurde die Hinrichtung "zu gesamter Hand" bevorzugt, das
heißt die gesamte Gemeinschaft mußte an
der Tötung des Schuldigen beteiligt sein
(z.B. mußte beim Steinigen jeder einen Stein
werfen oder beim Hängen mußte jeder den
Strick berühren). Das schlechte Gewissen
und die Schuld sollte auf möglichst viele
Mitschuldige verteilt werden. Allerdings auch
damals vermied der Mensch bei einer
Hinrichtung häufig den direkten Eingriff
durch die eigene menschliche Hand den
Verurteilten zu töten, was auch heute noch
festzustellen
ist
(z.B.
Gaskammer,
Elektrischer Stuhl).
Tötungshemmung ist eine psychische
Grundausstattung des Menschen. Sie
funktioniert allerdings nur, wenn sich die
"Kontrahenten" Auge in Auge gegenüberstehen. Das Leid des Gegners muß aus
nächster Nähe betrachtet werden. Dabei
identifiziert sich die Person mit dem Verur-
teilten und kann Mitleid und Mitgefühl für
diesen empfinden.
Der moderne Mensch hat es verstanden, die
Tötungshemmung weitgehend außer Kraft
zu setzen, indem er die Reichweite seiner
Waffen erhöht und alles per Knopfdruck aus
der Ferne auslöst. So ist beispielsweise die
Hemmschwelle bei Soldaten im Krieg sehr
gering.
Sinn und Zweck
Seit über 3000 Jahren führt die Zivilisation
den Kampf gegen das Verbrechen. Um den
größtmöglichen Einfluß auf die Verhinderung
der Verbrechen zu haben, wurden Menschen wegen ihren Verbrechen auf öffentlichen Plätzen hingerichtet.
Je publiker die Todesstrafe vollzogen wurde,
um so mehr Zuschauer kamen, je länger die
Überreste zur Schau gestellt wurden, um so
besser prägte sich das Bild in den Köpfen
der Menschen ein. Solche Bilder und
Erinnerungen sollten die Menschen von
Verbrechen abhalten.
Im 18. Jahrhundert wurden Schulen durch
die preußische Kriminalverordnung dazu
verpflichtet, daß alle Klassen an öffentlichen
Hinrichtungen teilnehmen mußten. Es war
verpflichtend, da zu dieser Zeit auch Kinder
zum Tode verurteilt werden konnten. Ebenso wie von den Kindern, wurde auch von
den Erwachsenen der Gemeinde erwartet,
daß sie an der Hinrichtung als Zuschauer
teilnehmen.
Oft wurden die Hinrichtungen mit triebhafter
Anteilnahme verfolgt und führten zu lustigen
Karneval-ähnlichen Ausschweifungen.
Diese "Feste" die auch mit Ausschreitungen
verbunden waren, führten immer mehr dazu,
daß die Hinrichtungen aus der Öffentlichkeit
verschwanden. Keiner glaubte mehr daran,
daß diese öffentlichen Hinrichtungsmethoden die Gesellschaft abschrecken würden.
Bis zur heutigen Zeit finden mancherorts
solche Arten der Hinrichtung teilweise auch
noch in dieser Form statt.
Formen der Todesstrafe
Friedlosigkeit: Der zu Strafende wurde aus
der Gemeinschaft verstoßen. Zur damaligen
Zeit hatte er alleine keine Chance zu überleben.
Tötung durch Tiere: Der Verurteilte wurde
durch Bären, Löwen, Pferde oder Elefanten
getötet.
Steinigung und Felssturz: Diese beiden
Todesstrafen wurden meist miteinander
verbunden. Sie sind vor allem im alten
Testament zu finden. Der Verurteilte wurde
in eine Schlucht gestoßen und mit Steinen
beworfen, bis er Tod war.
Bei Steinigungen im Iran ist die Verwendung
zu großer Steine verboten, da sonst der Tod
zu früh eintreten könnte.
Kreuzigung: Dabei wurde der Verurteilte
meist an einen Pfahl gebunden, oder
genagelt. Man lies in so lange hängen, bis
er verweste.
Lebendig begraben: Das lebend Begraben
werden wurde schon im alten Rom praktiziert. Hiermit bestrafte man die Vestalinnen,
die gegen das Gelübde der Keuschheit
verstoßen hatten. Sie mußten in eine eigens
zu diesem Zwecke gebaute unterirdische
Kammer steigen. Diese wurde dann verschlossen und die Tür mit Erde zugeschüttet.
Im Mittelalter war diese Hinrichtungsart sehr
unter dem Hochadel in Mitteleuropa
verbreitet und vor allem den Frauen
vorbehalten, und zwar für die Straftaten
Ehebruch und Kindesmord.
Solche Hinrichtungen sind stets im kleinen
Kreis vollzogen worden. Man vermied so,
das Schande auf das Haus der Angehörigen
kam. So mußte sich die/der Verurteilte in
eine Mauernische setzen, welche hiernach
mit Ziegeln zugemauert wurde. Der Tod
mußte qualvoll gekommen sein, man
verdurstete
bzw.
verhungerte.
Eine
"Erleichterung" war es, wenn man einen
kleinen Spalt frei ließ, wodurch man Essen
und Wasser reichen konnte. Aber auch hier
wurde der Tod nur durch schreckliche
weitere Tage herausgezögert.
Doch es gab auch andere Arten des
Begrabens. So wurde der Delinquent
gefesselt in einer Grube gestellt und mit
Erde zugeschüttet bis nur noch der Kopf
herausragte. Eine Verschärfung dieser
Exekutionen bestand darin, dem Verurteilten einen Schlauch in den Mund zu stecken,
bevor auch sein Haupt mit Erde bedeckt
wurde.
In Italien wurde der Verurteilte sogar mit
dem Kopf voraus lebendig eingegraben,
man ließ nur die Knöchel aus der Erde
schauen.
Bei Lebendigen Leib gekocht: Das
Kochen bei lebendigem Leib reicht bis in die
Urzeit der Menschheit zurück.
Im alten Rom zur Zeit der Christenverfolgung wurden große Eisenpfannen mit
Wasser gefüllt über das Feuer gestellt, in
denen die Christen einen langsamen Tod
fanden.
Selbst im späten Mittelalter im Jahre 1531
erließ König Heinrich VIII von England ein
Gesetz, das für verurteilte Giftmischer
diesen Tod vorsah.
1532 verübte Richard Roose ein Giftattentat
auf den Bischof von Rochester. Der Bischof
entging zwar diesem Anschlag, doch zwei
seiner Bediensteten hatten nicht so viel
Glück. Am 15. April desselben Jahres wurde
Richard Roose gefesselt und mit Steinen
beschwert in einem Topf bei lebendigem
Leib gekocht. Nach der Hinrichtung wurde er
dann im Kessel, der zugleich sein Sarg war,
beerdigt.
Feuertod: Das Verbrennen ist eine der
ältesten Todesstrafen. Ihr Sinn lag darin,
einen Körper so zu zerstören, daß nichts
mehr von ihm übrigblieb. Denn man war der
Ansicht, nur das Feuer sei imstande, Geister
und Dämonen zu zerstören. Es steht schon
im alten Testament geschrieben, daß Gott
die zwei Sündenstädte Sodom und
Gomorrha mit Feuer und Schwefel
vernichtete.
So wurden auch bei den Babylonier,
Ägyptern und bei den Israeliten Gottes-
lästerei und andere Verbrechen gegen die
Gottheiten mit dem Feuertod bestraft.
Für eine Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen wurde vor dem eigentlichen Beginn
der Exekution ein Pfahl in die Erde
gegraben. Um diesen herum schlichtete
man Holz und Reisig, so daß der Holzstoß
leicht entflammbar war. Der Verurteilte
wurde dann, eskortiert von bewaffneten
Soldaten, auf den Richtplatz gebracht oder
geschleift. Dann wurde das Urteil verlesen,
und er wurde mit Eisenketten an den Pfahl
gebunden. Bei manchen Hinrichtungen
wurde das Holz um den Verurteilten herum
aufgetürmt, so daß er den Blicken der
Zuschauer entzogen war.
Bei vielen Hinrichtungen kam auch der
sogenannte Gnadenerweis zum Tragen. Er
bestand darin, daß der Henker unbemerkt
sein Opfer mit einer Schnur erdrosselte.
Dies mußte aber geheimgehalten werden,
da sonst das Publikum rebellierte, weil sie
sich um das Schauspiel einen Menschen bei
lebendigem Leib brennen zu sehen,
betrogen fühlten. Ein anderer Gnadenerweis
bestand darin, dem Verurteilten einen Beutel
mit Schwarz-pulver um den Hals zu hängen.
Wenn das Feuer dann bis zum Beutel
gelangte, explo-dierte dieses und setzte so
dem Leben des Verurteilten ein schnelles
Ende. In der Schweiz war diese Prozedur
üblich.
Es allerdings auch eine Verschärfung der
Strafe. Dabei wurde der Verurteilte vor der
Exekution mit glühenden Zangen gezwickt,
oder man schlug ihm vor dem Feuertod die
Arme ab.
Das Feuer wurde solange mit Holz bestückt,
bis vom Toten nur noch Knochen und Asche
zurückblieben. Diese wurden dann von den
Henkersknechten mit Hammern und Knüppeln zerschlagen und über das Land verteilt
bzw. in einen Fluß geschüttet.
Zu Tode gepresst - "peine forte et dure":
Das zu Tode pressen wurde etwa im 14.
Jahrhundert in England eingeführt und erst
im 17. Jahrhundert wieder abgeschafft.
Wenn ein Verbrecher in England keine
Aussage machte und einfach schwieg,
konnte er nicht verurteilt werden. Erst im 19.
Jahrhundert wurde ein Gesetz erlassen, daß
das Schweigen als "nicht schuldig" auslegte.
Bis zu diesem Tage konnte aber kein
Angeklagter verurteilt werden, der keine
Aussage vor Gericht machte. Im Falle einer
Aussage wie "nicht schuldig" oder "schuldig"
wurde bei einem Schuldspruch sein ganzer
Besitz konfisziert und seine Familie stand
alleine da. Daher war es ein großer Anreiz
zu schweigen.
Daher wurde die "Peine forte et dure" ins
Leben gerufen, damit wollte man das
Geständnis erzwingen. Der Gefangene
wurde auf dem Boden festgebunden und
man stellte Gewichte auf seinen Körper. Die
Gewichte wurden mehr erhöht und dem
Angeklagten blieb nur noch die Wahl
zwischen Schuldeingeständnis und Tod.
Die Strafe der "Peine forte et dure" wurde
verkündet:
"Man solle Euch in den Kerker zurückführen,
wo Ihr kein Licht seht. Dort solle man Euch
nackt mit dem Rücken auf den Boden
binden. Als dann soll Euer Körper mit
Gewichten beschwert werden, die Ihr tragen
könnt und dann Gewichte, die Ihr nicht mehr
tragen könnt."
Ertränken: Das Ertränken von Delinquenten
ist eine sehr alte Hinrichtungsmethode und
wurde bereits von Kelten, Slawischen und
Germanischen Stämmen an straffällig gewordenen Frauen praktiziert. Die Verurteilten wurden hierbei im Moor versenkt.
Später war es der römische Kaiser Nero, der
seinen Spaß daran fand, Delinquenten in
durchlöcherten Booten auf dem Meer
auszusetzen und zuzusehen, wie sie
ertranken. Übrigens sollte auch so seine
Frau Agrippina sterben, wenn man den
Überlieferungen Glauben schenken darf.
Im Mittelalter waren es meist Frauen, die zu
dieser Hinrichtungsform verurteilt wurden.
Besonders
Kindmörderinnen
wurden
ertränkt.
Einige der zahlreichen Methoden sollen hier
kurz angesprochen werden:
1. Man warf die Verurteilten, in Säcken
eingenäht und mit Gewichten beschwert, in
einen Fluß oder ein ruhendes Gewässer.
Gab es etwas derartiges nicht, so genügte
auch ein großes Faß, in dem die
Unglücklichen untergetaucht wurden, bis der
Tod eintrat. Das berühmteste Opfer dieser
Hinrichtungsform dürfte Agnes Bernauer
gewesen sein, die Gattin von Herzog
Albrecht von Bayern. Sie wurde während der
Abwesenheit ihres Ehemannes verurteilt und
hingerichtet, wohl auf Betreiben der
Schwiegermutter Agnes.
2. In Großbritannien wurden auch Männer
ertränkt. Man band sie hierzu bei Ebbe an
einer Stelle der Themse fest und setzte sie
der Flut aus. Man kann sich dabei die Angst
vorstellen, wenn die Delinquenten das
Wasser kommen sahen.
3. Noch einmal erlebte das Ertränken eine
Hochkonjunktur
während
der
Revolutionsjahre in Frankreich. Bei dem als
"Republikanische Hochzeit" bezeichneten
Spektakel wurden je zwei Aristokraten
Rücken an Rücken zusammengebunden
und in einem Fluß versenkt.
4. Während der Hexenprozesse kamen viele
Frauen durch das Wasser zum Tode, in dem
man sie der sogenannten Wasserprobe
unterzog. Dazu band man ihre Hände und
Beine in einer Art und Weise zusammen,
daß sie unmöglich schwimmen konnten, und
warf sie in den Fluß. Wies das Wasser,
welches als reines Element galt, die Frauen
ab, waren sie Hexen und wurden verbrannt.
Ertranken die Frauen, waren sie keine
Hexen. Die meisten Frauen ertranken
aufgrund der Fesselung.
5. Ebenfalls eine Sonderform nimmt in
diesem Zusammenhang das Kielholen ein.
Diese alte Seemannsstrafe war ursprünglich
nicht als Art der Hinrichtung geplant. Der
Verurteilte sollte lediglich damit gefoltert
werden, in dem man ihn an langen Stricken
unter dem Boot längsseits entlang zog.
Verhedderten sich jedoch die Stricke, und
dies kam wohl öfters vor, ertrank der
Unglückliche.
Rädern: Das Rädern wurde noch bis zum
Anfang des 19. Jahrhundert in Deutschland,
Österreich, Schweiz sowie Frankreich
vollzogen.
Diese
Strafe
stand
auf
Verbrechen wie Mord, Straßenraub, Gattenund Elternmord. Das Rädern war im großen
und ganzen den Männern vorbehalten.
Meistens wurden die Opfer vorher noch
einer Folter unterzogen, ehe sie auf den
Richtplatz geführt wurden. Dort wurde der
Delinquent meistens auf ein Schafott geführt
und entkleidet. Nun wurde er auf den Boden
geworfen und festgebunden.
Dann stellte sich der Scharfrichter mit einem
neuen Wagenrad über sein Opfer und ließ
es mit voller Kraft auf die Unterschenkel
fallen, wodurch diese brachen. Er setzte
diese Prozedur weiter fort mit den Knien und
den Oberschenkeln.
Nach dieser Marter führte der Henker die
gleiche Prozedur mit den Unterund
Oberarmen des Delinquenten durch.
Danach setzte der Henker sein Treiben mit
Schlägen gegen den Brustkorb des Opfers
fort, was oft den Tod des Delinquenten zur
Folge hatte. Diese verschärfte Form des
Rädern, wobei der Scharfrichter von den
Beinen anfängt, bedeutete für das Opfer
unvorstellbare Qualen.
In Frankreich wurde das Schlagen auf die
Gliedmassen nicht mit dem Rad, sondern
mit einer langen Eisenstange vollzogen.
Dazu gab es einen geheimen Artikel, der die
Schläge bestimmte, die auf den Verurteilten
abgegeben wurden, das sogenannte
Retentum.
Das Retentum bestimmt genau die Schläge
mit der Barre (einer Eisenstange), die auf
den Delinquenten gegeben werden. Wenn
die Anzahl der Schläge erreicht ist, befahl
das Retentum dem Scharfrichter den
Verurteilten heimlich zu erwürgen. So sollte
ihm das Leiden erspart bleiben, das ihn
erwartet, wenn er auf das Rad geflochten
wird.
Die "Kunst" des Henkers bestand darin, die
Knochen zu brechen, ohne die Haut zu
beschädigen. Wie das Rädern ausgeführt
wurde hängt meistens vom Urteil des
Gerichtes ab, oder von der Bestechlichkeit
des Henkers. Oft aber wurde ihm von den
Angehörigen ein Obolus zugesteckt, damit
er sein Opfer vor der Tortur erwürge, oder
zumindest mit dem Rad von oben herab am
Kopfe beginne.
Nach dem ersten Teil der Strafe, wo über
die Hälfte der Opfer noch lebten, folgte der
zweite Teil. Der geschundene Körper wurde
auf ein Wagenrad gelegt, wo man seine
zerbrochenen Glieder durch die Sprossen
des Rades geflochten hat. Nach dieser
Prozedur wurde das Rad auf einen Pfahl
gesteckt und am Richtplatz aufgestellt, damit
das Volk den Todeskampf beobachten
konnte. Der Verurteilte lebte teilweise noch
Stunden bis hin zu Tagen.
Wenn der Tod endlich über den Verurteilten
kam, wurde der Leichnam sich selbst
überlassen und durfte nicht abgenommen
werden. Die Vögel und Tiere gaben ein
übriges. In manchen Gegenden war es ein
ungeschriebenes
Gesetz,
"wenn
der
Verurteilte nach drei Tagen immer noch
lebe, ihn vom Rad wieder abzunehmen".
Vierteilen: Vierteilen, die Strafe für
Hochverrat und Anschläge auf die königliche Familie. Das Vierteilen wurde bis zum
Anfang des 19. Jahrhunderts angewandt. Es
wurde in Europa, Afrika, Asien und sogar in
Japan vollzogen. Die Strafe war vor allem
für Hochverrat und für Attentäter auf das
Leben des Herrschers vorgesehen. Noch in
der Zeit von Kaiserin Maria Theresia von
Österreich im Jahre 1768 war das Vierteilen
im
Strafgesetzbuch
für
Hochverräter
vorgesehen.
Meist wurde der Delinquent vor dem
Vierteilen gefoltert und dann auf den
Richtplatz geführt. Dort wurde er zwischen
vier Pferde gespannt, und durch diese
wurden ihm die Gliedmaßen ausgerissen.
Doch nicht immer lief alles so ab. Man darf
nicht die Stärke der menschlichen Sehnen
und Muskeln unterschätzen. Daher wurden
meist bei dem Opfer vor der eigentlichen
Hinrichtung die Muskeln und Gliedmaßen
mit einem scharfen Messer durchschnitten.
Da aber eine Exekution durch Pferde recht
aufwendig war, und ein großer Platzbedarf
vorhanden sein mußte, vereinfachte man die
Hinrichtung in folgender Weise. Der
Delinquent wurde auf ein Schafott geführt
und dann auf einer Erhöhung festgebunden.
Nun wurden seine Gliedmaßen an jeder
Ecke gefesselt. Das Urteil wurde durch den
Scharfrichter mit einem Beil vollstreckt, mit
dem er ihm seine Glieder abhackte.
In England wurde diese Hinrichtungsart
noch
verfeinert:
Dort
wurde
dem
Delinquenten vor der eigentlichen Vierteilung der Brustkorb aufgeschnitten und
seine Organe herausgerissen, wobei es die
"Kunst" des Henkers war nur so viel zu
entfernen, daß sein Opfer noch so lange wie
möglich am Leben gehalten wird und so
seine eigene Hinrichtung verfolgen kann.
Alle diese Hinrichtungen wurden unter den
Augen der Bevölkerung vollstreckt, die sich
zu solchen Ereignissen zu wahren
Volksfesten versammelt hatte.
Hinrichtung von Francois Damiens:
Wie auch zur Hinrichtung von Francois
Damiens am 28. März 1757, der am 15.
Januar 1757 ein vereiteltes Attentat auf den
König von Frankreich verübte. Im März 1757
wurde vom Gerichtshof das Urteil verkündet.
Im Urteil ist zu lesen:
"...man solle ihn auf das Schafott bringen.
An Brust, Armen, Schenkel und Waden mit
glühenden Zangen gerissen werden, seine
rechte Hand, das Messer, mit dem er den
besagten Mord begangen hat, haltend, soll
an Schwefelfeuer verbrannt werden, und in
die Stelle, an denen er mit Zangen gerissen,
soll geschmolzenes Blei, siedendes Öl und
brennendes
Pechharz,
Wachs
und
geschmolzener Schwefel zusammengegossen und darauf sein Körper von vier Pferden
auseinandergerissen werden,..."
Der Mazzatello: Der Gefangene wurde von
einem Priester auf den Platz des
Geschehens geführt. Dort mußte er sich
gegenüber eines offenen Sarges aufstellen.
Dann kam der in schwarz gekleidete Henker.
Sein Handwerkszeug steckte in seinem
Gürtel, die "Mazza", der Hammer und ein
scharfes Messer. Der Gefangene oder
besser gesagt das Opfer wurde mit dem
Gesicht zum Publikum gedreht. Dann gab
der Priester dem Opfer seinen letzten
Segen. Der Henker schlug nun mit dem
Hammer, der Mazza, mit ganzer Kraft auf
den Kopf des Delinquenten, dieser fiel dann
vorne über und im Fall schnitt ihm der
Henker die Kehle durch. Diese sehr blutige
Art der Exekution war im Italien des
Mittelalters eine sehr beliebte Hinrichtungsart. Sie erfreute sich bei den öffentlichen
Hinrichtungen einem starkem Zulauf.
Die Garrotte: Der Anfang: Anfangs war die
Garotte nicht mehr als ein aufrechter
Pfosten mit einer Loch in der Höhe des
Halses. Das Opfer wurde auf einem Sitz vor
dem Pfosten gefesselt, und ein Seil wurde
um seinen Hals gelegt. Die Enden des
Seiles wurden durch das Loch im Pfosten
gezogen. Der Henker zog nun langsam an
beiden Enden des Seiles und erdrosselte so
sein Opfer.
Später wurde der Strick dann durch ein
Metallband ersetzt, und der Henker führte
seiner Arbeit damit fort, daß er seinem Opfer
einen Keil in den Wirbel drehte und so das
Rückrat durchtrennte.
Die Garrotte wurde in Spanien im 18
Jahrhundert für Kapitalverbrechen eingeführt und bis zum März 1974 angewandt.
Das letzte Opfer war der Student Salvador
Puig Antich.
1581 Die erste Hinrichtung mit der
Köpfmaschine von Halifax
1792 Erste Hinrichtung auf der Guillotine
1793 König Ludwig XVI von Frankreich
1793 Marie Antoinette
1794 Georges-Jacques Danton
1794 Maximilien de Robespierre
1803 Schinderhannes, Johann Bückler
1925 Fritz Haarmann
1939 Letzte öffentliche Hinrichtung in
Versailles/Frankreich
1943 Die Geschwister Scholl
1949 Berthold Wehmeyer, letzte Hinrichtung
auf der Guillotine in der BRD
1977 Letzte Hinrichtung mit der Guillotine in
Frankreich
Auch in Portugal, Kuba, Puerto Rico,
Philippinen und in Südamerika wurde mit der
Garrotte hingerichtet. So sind 1903 in
Manila/Philippinen 4 verurteilte Mörder mit
der Garrotte hingerichtet worden. Nach der
Hinrichtung wurden ihre Leibe abgenommen
und in einer Kirche aufgebahrt. Stunden
später wurde bei 2 der "Toten" noch Atmung
festgestellt. Sie erholten sich wieder und
wurden freigelassen.
Das Fallbeil: Der Kopf des Sträflings wurde
zunächst mit einem Beil oder Schwert
abgeschlagen. Später wurde daraus das
Fallbeil und die Guillotine die bis 1977 in
Frankreich angewandt wurde
Die Geschichte dieser Tötungsmaschine
geht weit in die Vergangenheit zurück.
In Irland wurde schon im Jahre 1307 mit
einer sogenannten Enthauptungsmaschine
hingerichtet. Unter König Eduard III. wurde
die mechanische Enthauptung auch in
England eingeführt.
1791 war es dann in Frankreich soweit. Dr.
Joseph Ignace Guillotin trug seinen
Gesetzentwurf vor dem Französischen
Parlament vor.
"Alle Menschen sollen bei einer Hinrichtung
gleich behandelt werden, kein Hängen für
die Armen, kein Enthaupten für die Reichen
und Adligen und vor allem keine Folter und
andere Hinrichtungsarten mehr wie etwa
Rädern. Es soll nur noch eine Strafe geben.
Das Enthaupten!".
Am 3. Mai 1791 wurde der Gesetzentwurf
von Dr. Joseph Ignace Guillotin offiziell
angenommen.
Die Nationalversammlung beauftragte nun
den königlichen Leibarzt Dr. Antoine Louis
mit der Erstellung eines Gutachtens.
Anfang 1792 beauftragte man für den Bau
der ersten Guillotine einen Deutschen,
Tobias Schmidt, ein enger Freund von Henri
Sanson, "dem Monseigneur von Paris".
Durch die Freundschaft mit Sanson kannte
er die Problematik. Bei ersten Versuchen mit
lebendigen Tieren funktionierte die Maschine einwandfrei. Jedoch bei der Erprobung
mit Leichen blieb das Fallbeil bei manchem
starken Nacken immer wieder stecken. Auf
Anraten von Henri Sanson wurde das
Fallbeil nun abgeschrägt und mit einem zusätzlichen Gewicht versehen. Nun funktionierte sie fehlerfrei.
Am 25. April 1792 war es dann soweit. Die
Bevölkerung von Paris war schon Stunden
vorher auf dem Platz versammelt, da man
schon viel von der neuen Enthauptungsmaschine gehört, aber sie noch keiner
gesehen hatte.
Der verurteilte Räuber "Nicolas Jaques
Pelletier" stieg auf das Schafott. Doch alle
Zuschauer, die auf ein blutrünstiges
Spektakel gehofft hatten, wurden bitter
enttäuscht. Ehe sie sich versahen, war die
Exekution schon vollzogen. Diese Schnelligkeit war ja auch einer der Gründe, weshalb
die Guillotine entwickelt wurde.
Von nun an war die Guillotine nicht mehr
aus Paris wegzudenken.
Nachdem das erste prominente Opfer auf ihr
guillotiniert wurde, nämlich der Bürger Louis
Capet auch bekannt unter dem Namen
"König Ludwig XVI von Frankreich", kam die
Guillotine nicht mehr zur Ruhe.
Erhängen: Die Beschreibung des Hängens
existierte schon im Alten Testament. Früher
war das Hängen oft ein öffentliches
Spektakel. Es wurde auch "das Richten mit
trockener Hand" genannt, da dabei kein Blut
vergossen wurde. Der Verurteilte wurde
entweder an Bäume oder an einen
Querbalken gehängt. "Der Delinquent wurde
auf einem Pferdekarren herbeigebracht,
man legte ihm eine Schlinge um den Hals..."
Diese Methode war äußerst brutal, da der
Tod sehr langsam durch Ersticken eintrat.
Später entwickelte man vor allem in England
das Hängen weiter, um es "humaner" zu
machen. So wird das moderne Hängen auch
als Kunstform bezeichnet. Die Seillänge
abgestimmt auf das Körpergewicht soll
einen schnellen und schmerzlosen Tod
herbeiführen.
Von 1949 bis 1953 untersuchte die "Royal
Commission of Capital Punishment" im
Auftrag der britischen Krone die Probleme
der Todesstrafe. Im Bericht wurden
Menschlichkeit (humanity) Zuverlässigkeit
(certainty)
Schicklichkeit
(decency)
gefordert.
Menschlichkeit meinte die schnelle und
schmerzlose Tötung des Delinquenten, was
zumindest den sofortigen Eintritt von
Bewußtlosigkeit erforderte. Auch sollten dem
Verurteilten langwierige Vorbereitungen
erspart bleiben.
Zuverlässigkeit sollte den reibungslosen
Hinrichtungsverlauf garantieren.
Schicklichkeit bedeutete, eine Hinrichtung
müsse mit würdigem Anstand ausgeführt
werden. So solle sie so weit als möglich frei
von Brutalität sein.
Letztendlich kam die Kommission zu der
Erkenntnis, daß die britische Kunstform des
Hängens die beste Methode zur Hinrichtung
sei.
Beim Hängen treten vor allem
zwei
Probleme auf: Fällt der Verurteilte zu
schnell, wird er enthauptet, fällt er zu
langsam, kommt es zur Strangulierung, die
alles andere als ein schneller und schmerzloser Tod ist.
Durch die richtige Fallhöhe können diese
Probleme vermieden werden. Dazu wurde
die Art Galgen konstruiert, die jeder kennt.
Er wird auch "long drop" genannt. 13 Stufen
führen zu einer Plattform hinauf, in der sich
eine Klappe befindet, die sich nach unten
öffnet. Um diesen unteren Teil wird ein
Vorhang befestigt, um den zuschauenden
Zeugen den Anblick des Toten zu ersparen.
Um Gegenwehr zu vermeiden, werden
Hände und Füße des Verurteilten gefesselt.
Er bekommt eine Kapuze über das Gesicht
gezogen die Geräusche dämpfen soll.
Dadurch erspart man den Zeugen auch den
Anblick
des
Gesichtsausdrucks
im
Augenblick des Todes. Dem Delinquenten
wird durch den Fall das Genick gebrochen.
Dieser "moderne" Galgen gilt als weniger
qualvoll und der Tod von kürzerer Dauer.
britischen Methode, bei welcher der Knoten
vor den linken Unterkiefer gesetzt wird,
einen verlängerten Hals hinterläßt.
Der letzte, der in den USA gehängt wurde,
war Billy Bailey, der am 25. Januar 1996 im
Staate Delaware hingerichtet wurde. Billy
hatte nicht an seiner eigenen Tötung
mitwirken wollen und sich deshalb
geweigert, die tödliche Injektion zu wählen.
Sein Todeskampf dauerte 11 Minuten.
In einigen Ländern Asiens und Südafrikas
sind Strick und Galgen heute noch in
Gebrauch. Daß die Guillotine und der
"moderne" Galgen immer noch nicht schnell
genug und schmerzfrei waren, ließ sich auf
die Dauer nicht verheimlichen. Es wurde
nach anderen Möglichkeiten gesucht, die
möglichst diskret abliefen und keine
häßlichen Begleiterscheinungen mit sich
trugen.
Neue Formen der Todesstrafe
Amerikanische Scharfrichter arbeiten bis
heute nach einer in Großbritannien entwickelten "Henker-Faustregel". Danach muß
ein 81 kg schwerer Delinquent 2,55 m tief
fallen, damit er sofort bewußtlos wird. Für je
3 kg weniger, wird der Strang um 5 cm
verlängert.
Die Amerikaner setzen den Knoten hinter
das linke Ohr, was im Gegensatz zur
Erschießen: Diese Hinrichtungsart stammt
aus dem Bereich der Militärgerichtsbarkeit.
dabei wurde die Hinrichtung durch ein
Erschießungsseloton vorgenommen. So
wurde der Charakter der "Hinrichtung durch
gemeinsame Hand" erhalten. Die Schuld
des Tötens wurde auf mehrere Personen
verteilt und schaffte so den Band von
Zusammengehörigkeit
und
starker
Belastbarkeit.
Das Erschießen erinnert stark an die
archaische Steinigung. Es ist ein Töten aus
der Ferne, bei dem man dem Verurteilten
nicht zu nahe kommt. Durch die Einfachheit
und Formlosigkeit der Erschießung sind die
Hemmschwellen der Tötung gefallen. Viele
Erschießungen wurden 1979 aus dem Iran,
Irak, Algier, Sowjetunion, Afghanistan,
Ghana und China gemeldet.
"Die verurteilte Person darf stehend, sitzend
oder kniend hingerichtet und, falls nötig,
dürfen Hände und Füße gefesselt werden.
Der Befehlshaber des Erschießungskommandos wird einen Befehl geben, sich
bereit zu halten. Durch Heben seines
Schwertes wird der dem Kommando
signalisieren, auf das Herz der verurteilten
Person zu zielen. Ein schnelles Senken des
Schwertes wird das Zeichen sein, zu
schießen. Wenn der Verurteilte noch
Lebenszeichen zeigt, wird der Befehlshaber
des Erschießungskommandos einem Unteroffizier befehlen, einen letzten Schuß in den
Kopf des Verurteilten abzufeuern, direkt
über ihrem/seinem Ohr."
Dieser Text stammt nicht aus einer
Kriegsvorschrift vergangener Jahrhunderte,
sondern aus dem aktuellen präsidialen
Dekret zur Vollstreckung der Todesstrafe in
Indonesien. Schon vor Erlaß der Verordnung hat man mit der Möglichkeit
gerechnet, den Hinrichtungsdelinquenten
nicht sofort töten zu können, sondern ihm
den "Gnadenschuß" geben zu müssen.
China ist einer der Staaten, die durch
Erschießen hinrichten. In den USA erlaubt
nur noch Utah die Wahl zwischen tödlicher
Injektion und Erschießen.
Gary Gilmore, der als erster nach
Wiedereinführung der Todesstrafe in den
USA im Januar 1977 hingerichtet wurde,
wurde erschossen. Man brachte ihn in eine
leere Konservenfabrik, setzte ihn auf einen
Sessel und fünf freiwillige Sicherheitsbeamte
des Gefängnisses feuerten die tödlichen
Kugeln ab.
Das war für lange Zeit die letzte Hinrichtung
durch Erschießen in den USA.
Am 26. Januar 1996 sollte der 36-jährige
John Albert Taylor in Utah hingerichtet
werden. Taylor hatte es aufgegeben, sich
gegen seine Exekution zu wehren, bestimmte aber das Erschießen als Hinrichtungsmethode. Dies stellte den Staat vor
einige Probleme: Vor allem Politiker
befürchteten negative Publicity in Bezug auf
die Bewerbung Utahs für die Olympischen
Winterspiele im Jahre 2002. Letztendlich
wurde die Hinrichtung jedoch wunschgemäß
vollzogen.
Elektrischer Stuhl: Der Staat New York
hatte 1886 eine Kommission eingesetzt, die
nach einer alternativen Hinrichtungsmethode zum Hängen suchen sollte. Ein Mitglied
der dreiköpfigen Kommission war der
Zahnarzt Dr. Alfred P. Southwick. Er hatte
vom Tod eines Mannes gehört, der 1881
durch einen Unfall mit Strom gestorben war.
Dieser Mann, Samuel Smith, soll lt.
Augenzeugen sofort schmerzlos gestorben
sein. Der Zahnarzt erzählte von diesem
Ereignis seinem Freund Senator David
McMillan, der noch im selben Monat mit
Gouverneur David B. Hill darüber sprach,
daß man mit Elektrizität doch endlich das
grausame Hängen ersetzen könnte. Dann
nahm alles seinen Lauf.
Der Erfinder Thomas Alva Edison bekam
den
Auftrag,
die
Möglichkeit
einer
Hinrichtung durch Elektrizität zu untersuchen. Zu dieser Zeit war der Kampf
zwischen Edison gegen Westinghouse in
vollem Gange. Edison wollte dadurch
beweisen, daß der Wechselstrom seines
Konkurrenten Westinghouse viel zu gefährlich sei. So experimentierte er an Hunden,
Katzen und Pferden mit dem Stromtod.
Am 04. Juni 1888 beschloß das Parlament
von New York mit 87 gegen 8 Stimmen, die
Elektrische Hinrichtung einzuführen.
Am 01. Januar 1889 trat das Gesetz in Kraft:
"Die Exekution muß so ausgeführt werden,
daß der Strom des Körper durchfließt, bis
zum Eintreten des Todes."
Im Auburn Gefängnis entwirft und baut der
Elektriker Edwin R. Davis den ersten
Elektrischen Stuhl, der dem heutigen bereits
sehr ähnlich ist.
Am 06. August 1890 starb mit William
Kemmler der erste Mensch auf dem
elektrischen Stuhl. Er wurde buchstäblich
vor den 25 Zeugen (unter ihnen 14 Ärzte)
gekocht.
Auf die Frage des Gefängnisdirektors, ob er
noch etwas zu sagen habe antwortete
Kemler "Es freue ihn, daß heute so viele
Menschen hier erschienen sind und er
denke, daß es eine feine Sache sei".
Die Anwendung des Elektrischen Stuhles
setzte sich darauf hin 1896 in Ohio, 1898
Massachusetts, 1906 New Jersy, 1908
Virginia, 1910 North Carolina und bald in
über 20 Bundesstaaten fort.
Methode:
Der hölzerne Stuhl ist mit Armstützen und
einer hohen Rückenlehne versehen. Der
Verurteilte wird darauf an Armen und Beinen
mit Ledergurten festgeschnallt. Eine Wade
und eine Stelle am Kopf des Sträflings wird
rasiert. Dann wird ihm eine Maske
aufgesetzt, um den Zuschauern das nach
dem Stromschlag entstellte Gesicht zu
verbergen. Am rasierten Bein und am Kopf
des Verurteilten wird eine Metallkappe
(Elektrode) befestigt (innen mit einem in
Salzwasser getränkten Schwamm). Der
Strom wird so durch den ganzen Körper
geleitet. Diese Elektroden sind durch Kabel
mit dem Stromgeber verbunden. Der
Verurteilte bekommt drei Stromstöße die
eine Spannung von 2000 Volt haben.
(normale Spannung im Haushalt 220 Volt)
Ein starker Stromstoß soll das Hirn auf 60oC
erhitzen, der schwächere das Herz stoppen.
Diese Prozedur dauert ca. 3 Minuten an.
Dann wird der Strom abgeschaltet und der
anwesende Arzt stellt den Tod fest.
Anschließend wird der Leichnam in einen
anderen Raum gebracht, in dem meist sofort
eine Autopsie vorgenommen wird. Da die
Geschwindigkeit des Stroms bei diesem
Verfahren siebzig mal schneller ist, als das
Gehirn Empfindungen registrieren kann,
behaupten Verteidiger der Elektrokution
(=sHinrichtung durch Strom) das diese
absolut schmerzfrei sei. Allerdings wird
dabei nicht berücksichtigt, das dieses
technische Gerät auch Störungen aufweisen
kann.
In modernen Todeshäusern sehen die
Zeugen von einem separaten Raum aus zu,
um nicht den unangenehmen Gerüchen
ausgesetzt zu sein.
Fehlschläge:
Die Tötung durch Strom wurde weiteentwickelt, und auch heute geben noch
einige Staaten dieser Methode den Vorzug
gegenüber der tödlichen Injektion, obwohl
es wegen mißglückter Hinrichtungen auch in
diesen Staaten Überlegungen gibt, die
Hinrichtungsmethode zu ändern. Ein Punkt,
der nicht bedacht wurde ist, daß jeder
Mensch unterschiedlich auf die Wirkung von
Elektrischem Strom reagiert. Somit kann es
vorkommen, daß Todeskandidaten nach der
Elektrokution noch leben und schreckliche
Schmerzen
erleiden
und
abermals
Stromstöße bekommen. Derzeit richten nur
noch die Staaten Alabama, Nebraska und
Georgia ausschließlich durch den elektrischen Stuhl hin.
hingerichtet werden sollte, war nach dem
ersten
Stromstoß
noch
immer
bei
Bewußtsein. Seine Lippen schwollen an und
sein Körper bäumte sich auf. Der Verantwortliche schrie, es werde mehr Strom
gebraucht, aber mehr war nicht da. Willis
keuchte: Hört auf. Lasst mich Luft holen.
"Ich sah kleine blaue, rosa und grüne
Punkte und fühlte ein Brennen in meinem
Kopf und dem linken Bein", so Francis
später.
Ein Jahr darauf wurde er dann doch
hingerichtet. Der Oberste US Gerichtshof
hatte entschieden, dass eine zweite
Hinrichtung nicht verfassungswidrig sei.
John L. Evans - 22.4.1983 - Alabama. Nach
dem ersten Stromstoß von 1900 Volt
bäumte sich der Körper auf, Funken
sprühten um den Kopf und am linken Bein.
Der Riemen am Bein brannte durch und die
Elektrode fiel ab. Der Herz schlug noch
immer, aus dem Mund rann Speichel.
Eine neue Elektrode wurde angebracht.
Nach dem zweiten Stromstoß bäumte sich
der Körper abermals auf, kleine Flammen
züngelten um den Kopf. Das Herz schlug
noch immer. Evans Anwalt forderte Gnade.
Der Gouverneur, George Wallace, lehnte am
Telefon ab. Ein dritter Stromstoß beendete
nach 14 Minuten die Leiden von Evans.
Fälle:
Willis Francis - 1946 - Louisiana. Der siebzehnjährige, der im US Staat Louisiana
Allen Lee Davis - 8.7.1999 - Florida. (Foto)
Davis Anwalt befürchtete schon vorher, daß
es Probleme bei der Hinrichtung des ca. 160
kg schweren Mannes geben würde. Der
Oberste Gerichtshof lehnte eine derartige
Berufungsbegründung ab. Für die Hinrichtung wurde zwar ein neuer Stuhl gebaut, die
elektrischen Teile blieben jedoch die alten.
Die Hinrichtung wurde dann auch zu einem
blutigen Spektakel. Zeugen berichteten von
Blut, das aus Gesicht und Brust kam sowie
von erstickten Schreien.
Staat in der vom Obersten Gericht
eingeräumten Frist zur tödlichen Injektion als
Hinrichtungsmethode wechselte.
"Unter den gegebenen Umständen, war das
Ergebnis weit davon entfernt, attraktiv zu
sein. Aber abgesehen von raren Ausnahmen, nach 40 jähriger Erfahrung, sind
die meisten Tode ohne ästhetische Attraktivität, unabhängig von der Todesursache." Frank Kilgo, medizinischer Direktor von
Floridas Staatsgefängnis, nachdem ein
Verurteilter bei der Hinrichtung auf dem
elektrischen Stuhl zu brennen begann.
Ansichtskarte um 1900 - Die Zeugen waren
einer Meinung: "Der Anblick und der Geruch
waren grauenhaft, ebenso die Dauer der
Hinrichtung"
Georg Fell, Assistent Henker: "Der Mann
erlitt fast keine Schmerzen"
Alfred P. Southwick (Zahnarzt): "Von diesem
Tage an Leben wir in einer höheren
Zivilisation"
Georg Westinghouse: "Wir hätten die
Hinrichtung wohl besser mit einer Axt
gemacht"
Nach der Hinrichtung von Davis geriet der
Stuhl in die Schlagzeilen und der Oberste
US Gerichtshof befasste sich nach reichlich
100 Jahren wieder mit der Verfassungskonformität einer Hinrichtungsmethode. Florida umging die Entscheidung, indem der
Der Gouverneur: "Dem Gesetz ist genüge
getan, und der Elektrische Stuhl war ein
voller Erfolg"
Gaskammer: Dr. Allen McLean Hamiliton,
ein Toxikologe aus Nevada, kam als erster
auf die Idee, Gas als Tötungsinstrument zu
nutzen. Mit Gas sollten Hinrichtungen zu
einer "sauberen" Sache werden. Erste
Versuche wurden mit Schweinen gemacht.
Major D.A. Turner, Angehöriger des Medizinischen Korps der US Army, setzte seine
Gaskriegserfahrungen aus dem 1. Weltkrieg
um und entwickelte die Gaskammer.
Die erste Gaskammer kam in Nevada zum
Einsatz. Am 8. Februar 1924 wurde der
gebürtige Chinese Gee John als erster
Mensch der Welt in der Gaskammer von
Carson City hingerichtet. Die Hinrichtung
verlief planmäßig.
Ihm folgte am 21. Mai 1926 Stanko Jukich.
Am 2. Juli 1930 mußte Robert H. White auf
dem Stuhl der Gaskammer Platz nehmen.
Dies war die erste Hinrichtung, die
protokolliert wurde. Auf die Frage des
Gefängnisdirektors nach seinem letzten
Wunsch antwortete White:
"Bitte geben Sie mir eine Gasmaske, etwas
anderes kann ich unter diesen Umständen
nicht brauchen."
Die Hinrichtung begann um 4.36 Uhr
morgens, das Gas wurde um 4.37 Uhr und
30 Sekunden in die Gaskammer gegeben.
Robert H. White atmete um 4.38 Uhr das
Gas tief ein und wurde daraufhin sofort
bewußtlos. Bei dieser Hinrichtung waren 53
Zuschauer anwesend .
Unter den Zeugen war auch ein Besucher
aus Kalifornien, der Direktor des Staatsgefängnisses von San Quentin James B.
Holohan. Wieder in Kalifornien erzählte er
Clinton T. Duffy, seinem damaligen Stellvertreter, seine Eindrücke der Exekution.
"Der Delinquent atmet einmal tief ein und
verliert daraufhin sofort das Bewußtsein.
Nach der Hinrichtung erspart man sich die
schrecklichen Verunreinigungen von Blut,
Kot und Urin. Es ist die sauberste und
schnellste Hinrichtung, die ich je gesehen
habe".
Die Effektivität der Gaskammer beeindruckte
später die Nazis. Das Zyanid-Gas, das noch
heute zur Hinrichtung in der Gaskammer
genutzt wird, ist chemisch das gleiche wie
das Zyklon B, das man in Auschwitz zum
Völkermord benutzte.
Heute wird die Gaskammer nur noch in vier
Staaten genutzt.
Spricht man hierbei von einer "sauberen"
Methode, dann ist dabei die Sicht der
Zuschauer gemeint. Für die Verurteilten ist
der Tod in der Gaskammer sehr
schmerzhaft. Er wird an einem Stuhl
festgeschnallt und an ein EKG-Gerät
angeschlossen. Für gewöhnlich hat dieser
Stuhl Löcher, damit das Gas besser
aufsteigen kann. Die Kammer selbst ist ein
luftdichter Raum mit Fenstern.
Methode/ Technik:
Die bekannte Gaskammer im kalifornischen
Staatsgefängnis St. Quentin ist ein achteckiger Raum in dessen Mitte zwei Sessel
für die Verurteilten stehen, so daß auch eine
Doppelhinrichtung möglich ist. An den
Wänden befinden sich Fenster, durch
welche die Beamten, der Arzt und die
Zeugen die Exekution verfolgen können.
Unter dem Stuhl steht eine Schüssel mit
Schwefelsäure.
Ein
Schalter
setzt
Zyanidkugeln frei, die in die Schwefelsäure
fallen, worauf sich die tödliche Blausäure
entwickelt. Durch das Einatmen des Gases
wird
die
Sauerstoffversorgung
der
Körperzellen verhindert und es kommt zu
einem inneren Ersticken.
Der Verurteilte wird auf dem Stuhl festgeschnallt. An seiner Brust wird ein
Stethoskop befestigt, von dem ein Kabel
nach draußen führt, damit der Arzt das Herz
des Verurteilten abhören und den Tod
feststellen kann.
Da jeder Mensch auf giftige Substanzen
unterschiedlich schnell reagiert dauert der
Todeskampf für gewöhnlich zwischen sechs
und 18 Minuten. Dabei wird auf die Mithilfe
des Delinquenten gesetzt. Dieser muß
schnell und tief atmen, um eine schnelle
Bewußtlosigkeit zu erreichen. Tut er das
nicht, treten die Wirkungen des Gases vor
der Bewußtlosigkeit ein, was einen äußerst
qualvollen Tod zur Folge hat.
Nach der Hinrichtung wird Ammoniak in die
Kammer gepumpt, um das Gas zu neutralisieren, trotzdem tragen die Männer, die die
Kammer öffnen, Gasmasken.
Fehlschläge:
Jimmy Lee Gray - 2.9.1983 - Mississippi
Acht Minuten, nachdem das Gas abgesaugt
war, um die Kammer zu reinigen, atmete
"der Hingerichtete" noch immer. Sein Anwalt
sagte später: "Jimmy Lee starb, indem er
seinen Kopf gegen die Stahllehne schlug,
während Reporter seine Atemzüge zählten."
Nach AP waren es 11 Atemzüge.
Tödliche Injektion: Die tödliche Injektion
wird heute von den meisten Staaten in den
USA genutzt. In manchen Staaten gibt es
die Wahl zwischen dieser und einer anderen
Hinrichtungsmethode. Die Tötung mit der
Giftspritze führte in den USA zu großen
Kontroversen, da sie sich nicht mit dem
Ehrenkodex der Ärzte vereinbaren läßt, der
die Rettung von Leben vorsieht nicht dessen
Zerstörung.
Die automatisierte Hinrichtung durch die
tödliche Injektion konnte sich nicht
durchsetzen, da es häufig zu Problemen
kam. Deshalb werden die Hinrichtungen in
den meisten Staaten manuell vollzogen.
Oklahoma führte als erster Staat die
Giftspritze als Hinrichtungsmethode ein.
Texas folgte als zweiter Staat einen Tag
später. Charlie Brooks starb 1982 in Texas
als erster Mensch durch die tödliche
Injektion.
Methode:
Der Gefangene wird dabei auf dem
Exekutionstisch festgeschnallt. Er wird an
ein EKG angeschlossen, das mit einem
Drucker außerhalb des Hinrichtungsraumes
verbunden ist. Zwei Katheder werden in
verwendbare Adern des gefangenen verlegt.
An jede wird eine normale Salzlösung
angeschlossen, die das Austrocknen der
Kanülen verhindern soll. Einer dieser
Katheter dient als Ersatz, falls eine Störung
auftreten sollte. Meist darf der Verurteilte,
wenn er möchte noch etwas sagen bevor er
hingerichtet
wird.
Dann
wird
der
Vollstreckungsbescheid von dem Exekutionsleiter vorgelesen. Nachdem der Exekutionsleiter ein Zeichen gegeben hat, wird
dem Verurteilten die Injektion verabreicht.
Ein Arzt stellt schließlich den Tod des Menschen fest.
Der Grund dafür, daß sich diese Methode
bis heute weitestgehend durchgesetzt hat,
ist, daß die Hinrichtung durch die Giftspritze
eine friedliche Angelegenheit ist, sie ist
sauber, und der Verurteilte scheint nicht zu
leiden - so stellt es sich zumindest für die
Zuschauer dar.
Die Wahrheit ist, daß es bei vielen tödlichen
Injektionen zu Problemen kommt. Häufig
gibt es Schwierigkeiten bei der Einführung
der Injektionsnadel, die Drogen wirken nicht
in der nötigen Stärke oder sie wirken anders
als erwartet.
Fehlschläge:
Raymond Landry - 8.12.1988 - Texas
Landry wurde 40 Minuten nachdem man ihn
auf die Liege geschnallt hatte und 24
Minuten nachdem die Chemikalien in seinen
Arm zu fließen begannen für tot erklärt. Der
Schlauch löste sich nach zwei Minuten und
die tödlichen Gifte spritzten im Raum herum.
Weltweite Verbreitung der
Todesstrafe
Rickey Ray Rector - 24.1.1992 - Arkansas
Es dauerte mehr als 50 Minuten eine
passende Vene zu finden. Die Zeugen
sahen es nicht, hörten aber Rectors lautes
Wehklagen. Nach offiziellen Angaben,
versuchte Rector dem medizinischen
Personal beim Suchen der Vene zu helfen.
Lt. Department of Corrections kam es zu
den Schmerzenslauten, als fünf Leute damit
beschäftigt waren, auf beiden Seiten eine
Vene zu suchen.
Zur Einteilung der Staaten in gibt es vier
Katagorien
Tommie Smith - 18.7.1996 - Indiana Die
Hinrichtungsprozedur dauerte insgesamt
eine Stunde und zwanzig Minuten. Da man
keine Vene in den Armen finden konnte,
wurde ein Herzkatheder gelegt. Allein das
dauerte 35 Minuten und Smith war während
der gesamten Zeit bei vollem Bewußtsein.
Bennie Demps - 8.6.2000.- Florida Es
dauerte 33 Minuten, um die Nadel in eine
Vene von Demps einzuführen. "Ich hatte
große Schmerzen. Sie schnitten mich in der
Leistengegend, sie schnitten mir ins Bein.
Ich blutete stark", so Demps in seinen
letzten Worten, in denen er seinen Anwalt
bat, zu untersuchen, weshalb man ihn so
mißhandelt habe. Der Anwalt leitete
inzwischen eine offizielle Untersuchung ein.
1. (Grau) Staaten ohne Todesstrafe: 73
Staaten
2. (Gelb) Staaten, die die Todesstrafe nur
noch für außergewöhnliche Straftaten
vorsehen (Verbrechen nach Militärgesetzen, außergewöhnliche Umstände
z.B Kriegszeiten): 13 Staaten (incl. ein
Territorium)
3. (Rot) Staaten, die die Todesstrafe in der
Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft
haben (seit mindestens 10 Jahren keine
Hinrichtung mehr durchgeführt, Todesurteile werden weiterhin ausgesprochen
aber nicht vollstreckt): 22 Staaten
Das heißt, daß 108 Staaten die Todesstrafe
nicht mehr anwenden. In diesen Leben
allerdings nur 1/4 der Weltbevölkerung.
4. (Schwarz) Staaten mit Todesstrafe: 87
Staaten (inc. ein Territorium: Palästinensische Autonomiegebiete).
In sechs Staaten werden zur Tatzeit
Jugendliche (zur Tatzeit keine 18 Jahre, es
gilt der Tag der Urteilssprechung) hingerichtet: Jemen, Iran, Nigeria, USA, SaudiArabien, Pakistan. Die USA ist hierbei mit 12
Hinrichtungen seit 1990 führend.
Wiedereinführung und Gegentrends:
• Seit 1985 vier Staaten: Gambia, Nepal
(wiederabgeschafft), Papua-Neuguinea
und die Philippinen
• Ausdehnung der Delikte z.B. Kuba (für
Drogenhandel)
• in Ägypten, Demokratische Republik
Kongo,
Taiwan
steigende
Hinrichtungszahlen
• Praxis:
• 1998: 2337 Hinrichtungen in 37 Staaten,
4845 Verurteilungen in 78 Ländern
• VR China: 1769 Hinrichtungen
• USA: 68 Hinrichtungen
• Iran: 66 Hinrichtungen
• DR Kongo: 100 Hinrichtungen
Das heißt, daß 86% aller Hinrichtungen in
nur vier Staaten geschehen.
Abschaffungsgeschichte:
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Der Prozeß der Abschaffung der
Todesstrafe vollzieht sich stetig,
1899 drei Staaten ohne Todesstrafe:
Costa Rica, San Marino und Venezuela
bis 1948 (Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte durch die Vereinten
Nationen) Acht Länder
1949 Bundesrepublik Deutschland
Ende 1978 bei 19 Staaten
1978 Dänemark
1982 Niederlande
1985 Australien
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Delikte, bei denen die Todesstrafe
ausgesprochen wird
1987 DDR
Seitdem durchschnittlich zwei Staaten
pro Jahr
Seit Beginn der 90er Jahre über 35
Staaten
1990 Kroatien, Tschechische und
Slowakische Republik
1994 Italien
1996 Belgien
1997 Polen, Südafrika
-1998
Aserbaidschan,
Bulgarien,
Großbritannien, Kanada
1999 Ukraine
USA: Bundesstaatlich unterschiedlich: Mord,
Sodomie, Flugzeug-Piraterie, Landesverrat,
Spionage,
Mord
während
einer
lebenslangen Freiheitsstrafe, Auftragsmord,
Serienmörder, Massenmörder
Methode: hauptsächlich die Giftspritze,
sonst Gaskammer, Elektrischer Stuhl, Hängen oder Erschießen
Saudi-Arabien: Mord, Vergewaltigung, bewaffneter Raubüberfall, Hochverrat, Drogenhandel, Ehebruch, Entführung, Gotteslästerung und Hexerei, Sabotageakte, "korrupt auf
Erden" (Anwendung von Zauberei oder die
Führung eines Bordells.)
Methode: in der Regel die Enthauptung,
ansonsten Erschießen oder Steinigen.
Gesammelte Argumente für und
gegen dieTodesstrafe
Pro: Gerechtigkeit (Rache) und Ausgleich
für die Opfer, da es für eine grausame Tat
nur durch eine grausame Strafe gesühnt
werden kann. Für einen Menschen, der
einen anderen Menschen brutal getötet hat
kann eine luxeriöse Gefängniszelle keine
adäquate Antwort sein. Wer jemanden
getötet hat, kann nicht seinerseits auf ein
Recht auf Leben pochen.
Contra: Das Recht auf Leben ist an keine
Bedingungen
gebunden.
Mit
der
Vollstreckung der Todesstrafe maßt sich der
Mensch eine Quasi-Schöpfer-Rolle an. Nach
modernem Verständnis ist der Staat
keineswegs eine göttliche Einrichtung,
sondern ein sehr menschlicher Versuch, das
Zusammenleben von Menschen zu regeln.
Der Staat kann irren und hat selber viele
Schwächen. Wer Leben als unwert beurteilt
und anderen Menschen - selbst wenn es
Verbrecher sind - menschliche Qualitäten
abspricht, begibt sich in gefährliche Nähe zu
faschistischem Gedankengut. Außerdem
stützt sich keine rechtsstaatliche Gesetzgebung auf den Verwirkungsgedanken: Wer
stiehlt, hat sein Recht auf Eigentum
grundsätzlich verwirkt!
Pro: humane Strafe, da fast alle modernen
Hinrichtungsarten einen schmerzlosen Tod
garantieren. (Fallbeil schneller als man
Schmerzen wahrnehmen kann; Stromstoß
ca. 70 mal schneller als das Gehirn
Empfindungen registrieren kann; in der
Gaskammer führt Blausäure zu einem
Betäubungszustand).
Ein
lebenslanger
Freiheitsentzug ist brutaler.
Contra: Fehler der Hinrichtungstechnik führen immer wieder zu langen Todeskämpfen.
Das lange Warten in den Todeszellen, die
Ungewißheit, den Tag X nicht zu kennen ist
eine unmenschliche Tortur. Davon ausgehend, daß jeder Mensch eine instinktive Todesangst hat, läßt diese Prozedur als Folter
gelten.
Pro: die abschreckende Wirkung, da eine
schwere Strafe den kriminellen Willen
abschreckt. Die Angst vor der Folge verhindert Kriminalität
Contra: Die Abschreckung ist ebenso in den
meisten Fällen nicht gegeben, da es
erwiesen ist, daß kein Täter damit rechnet
erwischt zu werden. Sowieso werden die
meisten Tötungsdelikte im Affekt begangen.
Die Kriminalität beispielsweise in den USA in
sämtlichen Bundesstaaten höher als in der
Bundesrepublik.
Zudem ist nicht die Abschreckung oberstes
Ziel der Rechtsprechung, sondern Gerechtigkeit
Pro: keine Wiederholungstäter, da Pädophile, Mörder und Vergewaltiger irgendwann, bei guter Führung vorzeitig wieder in
Freiheit geraten, wird die Bevölkerung
erneut gefährdet. Ein toter Verbrecher kann
niemandem mehr etwas antun, die
Menschen müssen geschützt werden.
Contra: Dem legitimen Recht der Gesellschaft, sich zu schützen, sind Grenzen
gesetzt, und menschliches Leben darf nicht
zum Mittel degradiert werden, um eine
möglichst hohe Sicherheit zu erreichen.
Zudem ist die Zahl rückfälliger Kapitalverbrecher und Kapitalverbrechenrinnen
sehr gering.
Pro: die Kosten, da es nicht einzusehen ist,
warum ein Mensch, der sich soweit von dem
Rest der Bevölkerung entfernt hat, von
dieser weiterhin finanziert werden soll.
Contra: Kosten können kein Argument
gegen ein Menschenleben sein. Sie liegen
durch die langen Verfahren (in Rechtsstaaten!) in der Regel sogar höher (Aufschubverfahren, Gutachten).
Pro: Religiöse Gründe, es soll Gleiches mit
Gleichem vergolten werden. Selbst Moses
fordert im Alten Testament ein solches
Vorgehen.
Contra: Christlicher Perspektive: Jesus
Christus hat die starre mosaische Gesetzgebung des Vergeltens aufgehoben.
Contra: Justizirrtümer, da die Todesstrafe
als irreversible Strafe eine Fehlentscheidung
ausschließen muß, Menschen jedoch Fehler
machen. Einen Inhaftierten kann man aus
dem Gefängnis entlassen und ihm einen
Schadensersatz zahlen, aber einen Gehenkten kann man nicht wieder lebendig machen
Contra: die Opfer können nicht zurückgeholt werden, die vermeindliche Wiedergutmachung gegenüber deren (unschuldigen)
Angehörigen führt zu weiterem Leid bei den
(unschuldigen) Angehörigen des Täters.
Contra: Minderheitenprobleme, die meisten
Verurteilen kommen aus Randgruppen, sind
arm, haben eine geringere Intelligenz, wenig
oder gar keine Bildung, wenig Freunde,
zerrüttete Familien.
Contra: Unrechtsbewußtsein, wie kann
jemandem erklären, daß das Töten
Menschen Unrecht ist, wenn man
Tätern das gleiche antut, wie ihm zur
gelegt wird.
man
von
den
Last
Contra: Politischer Mißbrauch, viele Länder
mit Todesstrafe haben es bewiesen: Ein
Staat kann mit solch einer Strafe nicht
umgehen. Betrachte man hier z.B. die USA,
in der die Zahlen der Hinrichtungen
insbesondere im Wahlkampf häufig drastisch ansteigen.
Quellen
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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Resolution 217 A (III)
Todesstrafe, Leder, Karl Bruno Meyster Verlag Ausgabe 1980
www.amnesty-hamburg.de/1120/ts/seminar.html
www.amnesty.de/berichte/
sunsite.informatik.rwth-aachen.de/ai-todesstrafe/
www.todesstrafe.de
www.todesstrafe.de/forum
www.prodeathpenalty.com
www.rc5.de/todesstrafe/
www.mhorn.onlinehome.de/
members.magnet.at/ai.dornbirn/
www.kuhnert.ch/TS/_ts_disc/
www.marcbauer.com/politik/todesstrafe.htm