Amtliche Bekanntmachungen Amtliche

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Amtliche Bekanntmachungen Amtliche
Nr. 52 · 15. Jahrgang
☎
24. Dezember 2009
Wichtige Telefonnummern
Polizeistation Grünberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 43 0
Überfall, Verkehrsunfall
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 10
Zentrale Leitstelle des Landkreises Gießen für den
Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
Steinstraße 1, Gießen . . . . . . . . . . . . . . . .06 41 / 79 49 73-0
Feuerwehr-Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112
Rettungsdienst-Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112
Qualifizierter Krankentransport . . . . . . . . . . . .06 41 / 1 92 22
Feuerwehr Grünberg
Amtliche
Bekanntmachungen
. . . . . . . . . . . . . . . . .Tel./Fax: 78 10
Sanierungssprechstunde am 21. Januar 2010
Am Donnerstag, dem 21. Januar 2010, findet in der Zeit von 16.00
bis 18.00 Uhr die nächste Sanierungssprechstunde im Sitzungssaal im zweiten Stock des Rathauses statt. Hier haben Sie die
Möglichkeit, sich persönlich bei unserem Sanierungstreuhänder
und dem Sanierungsplaner über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Förderung zu informieren. Um telefonische Anmeldung unter Telefon 0 64 01/8 04-1 00 wird gebeten.
35305 Grünberg, 16. Dezember 2009
Frank Ide, Bürgermeister
Bürgerhaus »Gallushalle«, Hausmeister M. Theiß 0174/ 3 83 33 95
Stadtverwaltung Grünberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 40
Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Kernstadt
Fax Stadtverwaltung Grünberg . . . . . . . . . . . . . . 8 04-1 03
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 83 »Jahnstraße«
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 10. 12. 2009 o. g. Bebauungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die integrierte Gestaltungssatzung
gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 81 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellte Bebauungsplan mit Begründung wird in der Stadtverwaltung Grünberg, Bauabteilung,
Rabegasse 1, 35305 Grünberg, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird
auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach
§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der
Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung
der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o. g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Der Magistrat der Stadt Grünberg · Frank Ide, Bürgermeister
Ortsgericht Grünberg I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7268
Sprechzeiten: Donnerstag von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus, 1. Stock und nach Vereinbarung
Frauenbeauftrage Kirstin Theiß . . . . . . . . . .06401/8 04-1 13
E-Mail: [email protected]
Behindertenbeauftragte Bärbel Babutzka, Am Kohlgraben 8,
Grünberg-Lumda . . . . . . . .(nach 17.00 Uhr) 0 64 01/2 29 03 03
Wasserwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 04-1 77
Oberhessen-Gas, Friedberg . . . . . . . . . . . . .01 80/1 00 64 27
Jugend- und Drogenberatung (Beratungszentrum) . . . . 9 02 36
Ärztlicher Notdienst (Gallushalle)
. . . . . . . . . . . . . . 43 63
für den Stadtteil Weitershain
Ärztlicher Notdienst Allendorf-Lumda . . . . . . . .0 64 07/85 00
Ambulanter Pflegedienst der Stadt Grünberg, Londorfer
Straße 34, (Sprechzeiten: Mo.–Fr. von 8.00 bis 11.00 Uhr,
Di. und Do. von 14 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung) 2 14 14
Diakonisches Werk . . . . . . . . . . . . . . . . 0 64 01/22 31 14-0
Seniorenbüro Grünberg
Grünberger Tafel
. . . . . . . . . . . . 0 64 01/22 31 14 14
. . . . . . . . . . . . . . . . 0 64 01/22 31 14 18
Grünberger Klamotte
. . . . . . . . . . . . . . . 0 64 01/22 25 48
Jugendpflege der Stadt Grünberg
. . . . . . . . . . . . . 90 32 30
Revierförsterei Grünberg (gesamter Stadtwald) . . . . . . .14 89
Schiedsamt
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90 31 90
Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und
pflegebedürftige Menschen, Kleine Mühlgasse 8,
35390 Gießen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(06 41) 9 79 00 90
Sozialer Pflegedienst MOBI
. . . . . . . . . . . . . . . . . .9 10 90
Haus der Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .92 10
Häusliche Alten- und Krankenpflege . . . . . . .17 33 oder 36 81
Anruf-Linien-Taxi (ALT), Fa. Holzapfel . . . . . .01 71/4 90 97 00
VdK-Kreisverband Gießen
. . . . . . . . . . . . . 06 41/9 69 68 99
Erste Änderungssatzung zur
Wochenmarktordnung der Stadt Grünberg
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S.
757) in Verbindung mit § 70 der Gewerbeordnung in der Fassung
der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zu-
Grünberger Woche – Seite 2
letzt geändert durch Artikel 4 Abs. 14 des Gesetzes vom 29. Juli
2009 (BGBl. I S. 2258), hat die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Grünberg in ihrer Sitzung am 10. 12. 2009 die nachstehende Änderungssatzung zur Wochenmarktordnung der Stadt Grünberg beschlossen:
Artikel I
§ 5 (1) wird vorangestellt: »Die Vergabe erfolgt für einzelne Tage
(Einzelerlaubnis) oder für einen bestimmten Zeitraum (Dauererlaubnis). Die Dauererlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Die Entscheidung wird in schriftlicher Form mitgeteilt. Die Einzelerlaubnis
wird in der Regel mündlich erteilt. Über Anträge ist innerhalb von
drei Monaten nach Eingang zu entscheiden. Die Frist kann um zwei
Monate verlängert werden, wenn ein vertretbarer Grund besteht.
Mit Ablauf dieser Frist gilt die Erlaubnis als erteilt.«
Artikel II
Die Änderung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in
Kraft.
Grünberg, den 11. Dezember 2009
Der Magistrat der Stadt Grünberg · Frank Ide, Bürgermeister
Erste Änderungssatzung zur
Friedhofsordnung der Stadt Grünberg
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S.
757) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 338) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg in ihrer Sitzung
am 10. 12. 2009 die nachstehende Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Grünberg beschlossen:
Artikel I
§ 6 Absatz 1 – 4 wird durch folgende Regelungen ersetzt:
Ȥ 6
(1) Gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen (insbesondere
Steinmetze, Steinbildhauer, Gärtner, Bestatter, Tischler) bedürfen, soweit nicht Arbeiten im Auftrag der Friedhofsverwaltung durchgeführt werden, der vorherigen Zulassung
durch die Friedhofsverwaltung.
(2) Die Zulassung erfolgt auf Antrag. Zuzulassen sind Gewerbetreibende, die
a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und
b) diese Friedhofsordnung durch Unterschrift für alle einschlägigen Arbeiten als verbindlich anerkannt haben.
Über den Antrag wird unverzüglich, spätestens innerhalb
von zwei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen, entschieden. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Zulassung als erteilt.
(3) Die gewerblichen Tätigkeiten müssen mit dem Friedhofszweck vereinbar sein und dürfen Bestattungsfeierlichkeiten
nicht stören.
(4) Die Friedhofsverwaltung kann die Zulassung davon abhängig
machen, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller einen
für die Ausführung ihrer oder seiner Tätigkeit ausreichenden
Haftpflichtversicherungsschutz nachweist.
(5) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Berechtigungskarte, die bei der Ausführung aller Arbeiten auf den Friedhöfen mitzuführen und den Aufsichtspersonen auf Verlangen
vorzuzeigen ist. Die Berechtigungskarte wird antragsgemäß
für ein oder fünf Kalenderjahr/e ausgestellt. Eine einmalige
Zulassung ist nicht möglich.
(6) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die
Friedhofsordnung zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit einer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft
verursachen.
(7) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die
Arbeiten sind frühestens um 7.00 Uhr aufzunehmen und eine
halbe Stunde vor Schließung des Friedhofs, spätestens um
20.00 Uhr, zu beenden. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen.
(8) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen vorübergehend gelagert
werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und
Lagerplätze wieder in Ordnung zu bringen. Gewerbliche
Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen
der Friedhöfe gereinigt werden.
(9) Gewerbetreibenden, die wiederholt oder schwerwiegend gegen diese Friedhofsordnung verstoßen oder bei denen die Vor-
24. Dezember 2009
aussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Friedhofsverwaltung die Zulassung nach
schriftlicher Mahnung auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen.«
Artikel II
Die Änderung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in
Kraft.
Grünberg, den 11. Dezember 2009
Der Magistrat der Stadt Grünberg · Frank Ide, Bürgermeister
Bereitschaftsdienste
Grünberg und Laubach
Ärztlicher Notdienst
Ärztlicher Notdienst für Grünberg, Laubach und Mücke
Ärztliche Notdienstzentrale in Grünberg, Gießener Straße 45,
Gallushalle • Telefon (0 64 01) 43 63
Dienstzeiten: Am Wochenende: Freitag ab 18.00 Uhr bis Montag,
6.00 Uhr. An Feiertagen: Von 18.00 Uhr des Vortages bis dem Feiertag folgenden Werktag, 6.00 Uhr.
Apotheken-Notdienst
Die Dienstbereitschaft für außerhalb der üblichen Öffnungszeiten auftretende dringende Notfälle beginnt täglich um 8.30 Uhr
und endet am nächsten Morgen um 8.30 Uhr.
Donnerstag, den 24. Dezember 2009
Bahnhof-Apotheke, Grünberg, Bahnhofstraße 6
Telefon (0 64 01) 9 12 30
Freitag, den 25. Dezember 2009
Hof-Apotheke, Hungen, Kaiserstraße 16
Telefon (0 64 02) 71 98
Samstag, den 26. Dezember 2009
Engel-Apotheke, Laubach, Bahnhofstraße 2
Telefon (0 64 05) 9 12 30
Sonntag, den 27. Dezember 2009
Neue Apotheke, Lich, Braugasse 4-6
Telefon (0 64 04) 22 70 und
Ohm-Apotheke Nieder-Ohmen, Bernsfelder Straße 6,
Nieder-Ohmen, Telefon (0 64 00) 53 68
Montag, den 28. Dezember 2009
Gallus-Apotheke, Grünberg, Alsfelder Straße 14
Telefon (0 64 01) 75 23
Dienstag, den 29. Dezember 2009
Ohm-Apotheke, Mücke-Flensungen, Bahnhofstraße 122
Telefon (0 64 00) 80 81 und
Hessen-Apotheke, Fernwald-Steinbach, An der Kirche 7
Telefon (0 64 04) 17 17
Mittwoch, den 30. Dezember 2009
Linden-Apotheke, Grünberg, Rabegasse 19
Telefon (0 64 01) 9 02 66
Donnerstag, den 31. Dezember 2009
Phönix-Apotheke, Hungen, Kaiserstraße 19
Telefon (0 64 02) 72 82 und
O1-Apotheke, Mücke-Nieder-Ohmen,
Bernsfelder Straße 9, Telefon (0 64 00) 80 82
Freitag, den 1. Januar 2010
Schloss-Apotheke, Grünberg, Rosengasse 2
Telefon (0 64 01) 12 31
Samstag, den 2. Januar 2010
Privil. Hof-Apotheke, Lich, Unterstadt 25
Telefon (0 64 04) 22 59 und
Ohm-Apotheke Gemünden, Bahnhofstraße 14
Gemünden, Telefon (0 66 34) 91 75 90
Sonntag, den 3. Januar 2010
Hof-Apotheke, Laubach, Stiftstraße 9
Telefon (0 64 05) 13 63
Montag, den 4. Januar 2010
Bahnhof-Apotheke, Grünberg, Bahnhofstraße 6
Telefon (0 64 01) 9 12 30
Dienstag, den 5. Januar 2010
Hof-Apotheke, Hungen, Kaiserstraße 16
Telefon (0 64 02) 71 98
Mittwoch, den 6. Januar 2010
Engel-Apotheke, Laubach, Bahnhofstraße 2
Telefon (0 64 05) 9 12 30
Donnerstag, den 7. Januar 2010
Neue Apotheke, Lich, Braugasse 4-6
Telefon (0 64 04) 22 70 und
Ohm-Apotheke Nieder-Ohmen, Bernsfelder Straße 6,
Nieder-Ohmen, Telefon (0 64 00) 53 68
24. Dezember 2009
Zahnärztlicher Notfallvertretungsdienst
Am 24. Dezember 2009
Praxis Za. Hartmut Platalla, 35410 Hungen, Beethovenstraße 32,
Telefon (0 64 02) 71 73.
Am 25. Dezember 2009
Praxis Zä. Andrea Stadler, 35423 Lich, Braugasse 20, Telefon
(0 64 04) 6 15 35, privat 01 75/5 03 60 30.
Am 26. und 27 Dezember 2009
Praxis Za. Hubertus Münch, 35463 Fernwald-Steinbach, Jahnstraße 4, Telefon (0 64 04) 95 03 46, privat (0 64 04) 66 55 52.
Am 31. Dezember 2009
Praxis Zä. Monika Ensle-Buß, 35423 Lich, Asterweg 35, Telefon
(0 64 04) 6 35 17, privat (0 64 03) 92 77 58.
Am 1. Januar 2010
Praxis Dr. Timo Münch, 35410 Hungen, Gießener Straße 4, Telefon (0 64 02) 68 78, privat (0 64 02) 63 11.
Am 2. und 3. Januar 2010
Praxis Dr. Ingrid Krumeich, 35305 Grünberg-Queckborn, Petersweg 32, Telefon (0 64 01) 22 26 72, privat (0 64 01) 2 17 57.
Dienstbereitschaft: Samstag und Sonntag und an Feiertagen 1011 Uhr und 17-18 Uhr.
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
für die Praxis Dr. R. Lötzsch
Dienstbereitschaft von Samstag, 26. Dezember 2009, bis Sonntag,
27. Dezember 2009: Praxis Dr. med. vet. R. Lötzsch und Tierärztin Marion Kolsch, Baumgartenstraße 20, 35321 Laubach-Freienseen, Telefon (0 64 05) 78 87.
GOTTESDIENSTE
Evangelische Kirchengemeinde Grünberg
Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend
14.30 Uhr: ökumenischer Gottesdienst in der Seniorenresidenz,
Pfr. Miethe und Pfr. Stein. 16.30 Uhr: Christvesper mit Krippenspiel, Chorgemeinschaft und Musikverein, Dekan Heide. 22.00
Uhr: Christmette, Pfr. Wiskemann.
Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag
18.00 Uhr: Singegottesdienst zum 1. Weihnachtsfeiertag.
Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag
9.30 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl zum 2. Weihnachtsfeiertag, Pfr. Wiskemann.
Sonntag, den 27. Dezember 2009
18.00 Uhr: Orgelvesper-Kirchspielgottesdienst, Dekan Heide.
Mittwoch, den 30. Dezember 2009
9.30–11.30 Uhr: Gemeindebüro.
Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester
17.30 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Miethe.
Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr
18.00 Uhr: Kirchspiel-Gottesdienst mit anschließendem
Neujahrsempfang, Dekan Heide, Pfr. Miethe, Pfr. Wiskemann.
Sonntag, den 3. Januar 2010
9.30 Uhr: Kirchspiel-Gottesdienst, Pfr. Miethe.
Dienstag, den 5. Januar 2010
10.00–11.30 Uhr: Krabbelkreis.
Mittwoch, den 6. Januar 2010
9.30–11.00 Uhr: Gemeindebüro.
Evangelische Kirchengemeinde Harbach
Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend
16.30: Christvesper mit Krippenspiel, Pfr. Miethe. 21.30 Uhr:
Christmette, Pfr. Miethe.
Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag
11.00 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Wiskemann.
Sonntag, den 27. Dezember 2009
18.00 Uhr: Orgelvesper-Kirchspielgottesdienst in der Stadtkirche
Grünberg, Dekan Heide.
Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester
19.00 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Miethe.
Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr
18.00 Uhr: Kirchspiel-Gottesdienst mit anschließendem
Neujahrsempfang in der Grünberger Stadtkirche, Dekan Heide,
Pfr. Miethe, Pfr. Wiskemann.
Sonntag, den 3. Januar 2010
9.30 Uhr: Kirchspiel-Gottesdienst in der Stadtkirche Grünberg,
Pfr. Miethe.
Grünberger Woche – Seite 3
Evangelische Kirchengemeinde
Lumda/Stangenrod/Lehnheim
Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend
Lumda: 16.00 Uhr, Gottesdienst mit Krippenspiel, Pfr. Brückmann. Stangenrod: 18.00 Uhr, Gottesdienst, Pfr. Wiskemann.
Lehnheim: 18.00 Uhr, Gottesdienst mit Krippenspiel, Pfr. Brückmann.
Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag
Lumda: 18.00 Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr. Brückmann
Stangenrod: 9.30 Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr. Brückmann. Lehnheim: 11.00 Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr.
Brückmann.
Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester
Lumda: 19.30 Uhr, Gottesdienst, Pfr. Brückmann. Stangenrod:
18.15 Uhr, Gottesdienst, Pfr. Brückmann. Lehnheim: 17.00 Uhr,
Gottesdienst, Pfr. Brückmann.
Katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz
Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend
14.30 Uhr, Grünberg: ökumenische Christmette in der Seniorenresidenz. 16.00 Uhr, Grünberg: Kinderkrippenfeier; das letzte
Fenster des lebendigen Adventskalenders wird während der
Krippenfeier geöffnet. 16.00 Uhr, Merlau: Christmette. 18.00 Uhr,
Grünberg: Christmette. 23.00 Uhr, Merlau: Christmette.
Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag
10.00 Uhr, Grünberg, Hochamt. 17.00 Uhr, Grünberg: Vesper.
Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag
9.30 Uhr, Grünbeg: Eucharistiefeier. 11.00 Uhr, Merlau: Eucharistiefeier.
Sonntag, den 27. Dezember 2009
9.30 Uhr, Grünberg: Eucharistiefeier. 11.00 Uhr, Merlau:
Eucharistiefeier mit Weinsegnung.
Dienstag, den 29. Dezember 2009
9.15 Uhr, Grünberg: heilige Messe.
Mittwoch, den 30. Dezember 2009
10.15 Uhr, Grünberg: heilige Messe. 10.00 Uhr, Bad Nauheim:
Aussendungsfeier der Sternsinger.
Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester
14.00 Uhr, Grünberg: Trauung von Andrea Wallitzer und Bernd
Layer und Taufe von Anastasia. 16.00 Uhr, Merlau: Jahresabschlussgottesdienst. 18.00 Uhr, Grünberg: Jahresabschlussgottesdienst. 24.00 Uhr, Grünberg: Begrüßung des neuen Jahres mit Gebet und Sekt.
Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr
14.00 Uhr, Grünberg: Hochamt, anschließend Neujahrsempfang
im Pfarrzentrum.
Samstag, den 2. Januar 2010
17.00–17.40 Uhr, Grünberg: Beichtgelegenheit. 18.00 Uhr, Grünberg: Vorabendmesse.
Sonntag, den 3. Dezember Januar 2010
9.30 Uhr, Merlau: Eucharistiefeier. 11.00 Uhr, Grünberg:
Eucharistiefeier.
Dienstag, den 5. Januar 2010
9.15 Uhr, Grünberg: heilige Messe. 10.00 Uhr, Grünberg: GrüMerl-Treff.
Mittwoch, den 6. Januar 2010
10.15 Uhr, Grünberg: Hochamt.
Donnerstag, den 7. Januar 2010
19.00 Uhr, Grünberg: heilige Messe.
Das Friedenslicht kann ab sofort jederzeit am Pfarrhaus in Grünberg abgeholt werden.
Ebenso
kann
zu
den
Bürozeiten
auch
Kirchenwein für 5 Euro erworben werden.
Zwischen dem 8. und 10. Januar sind die Sternsinger unterwegs
in Grünberg und Mücke. An welchen Tagen die Sternsinger in
den Orten unterwegs sind, entnehmen Sie bitte der Zeitung im
neuen Jahr. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung notwendig
ist, sofern Sie den Besuch und Segen der Sternsinger wünschen.
Die Sternsingergruppen können leider nicht straßenweise laufen.
Entsprechende Listen liegen bis zum 3. Januar in den Kirchen
aus. Über die Feiertage bis zum 3. Januar 2010 ist die Bücherei
geschlossen.
Evangelische Stadtmission – Am Rondell 4
Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend
15.30 Uhr: Familiengottesdienst »Der Aufstand der Krippenfiguren«. 17.00 Uhr: Heiligabend-Gottesdienst (Martin Schlue).
Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag
10.00 Uhr: Weihnachtsgottesdienst, Prediger Martin Schlue:
»Gottes Menschenliebe«.
Grünberger Woche – Seite 4
Sonntag, den 27. Dezember 2009
10.00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl und Kinderstunde »Mit
Gott erlebt«.
Montag, den 28. Dezember 2009
Männerwanderung zum Hoherodskopf.
Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester
18.00 Uhr: Jahresabschlussgottesdienst, Prediger Martin Schlue
»Erschreckt nicht!«.
Sonntag, den 3. Januar 2010
10.00 Uhr: Gottesdienst mit Kinderstunde, Katharina Edelmann.
Mittwoch, den 6. Januar 2010
15.00 Uhr: Bibelgesprächskreis (Psalm 25).
24. Dezember 2009
Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester
Lardenbach: 16.00 Uhr, Gottesdienst. Weickartshain: 17.00 Uhr,
Gottesdienst. Stockhausen: 18.00 Uhr, Gottesdienst.
Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr
Klein-Eichen: 17.00 Uhr, Gottesdienst.
Sonntag, den 3. Januar 2010
Weickartshain: 9.30 Uhr, Gottesdienst. Stockhausen: 10.45 Uhr,
Gottesdienst. Sellnrod: 19.00 Uhr, Taizé-Gottesdienst für alle Gemeinden.
Evangelische Kirchengemeinde Queckborn
Bethlehemsgemeinde Grünberg, Diebsturmstraße 24
Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend
17.30 Uhr: Christvesper, die Kollekte ist für »Brot für die Welt«
bestimmt.
Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag
10.00 Uhr: Abendmahlsgottesdienst, die Kollekte ist für die Mission bestimmt.
Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag
10.30 Uhr: Predigtgottesdienst mit Pfarrer M. Holst aus Marburg.
Sonntag, den 27. Dezember 2009
9.00 Uhr: Predigtgottesdienst.
Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester
17.00 Uhr: Predigtgottesdienst.
Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr
11.00 Uhr: Abendmahlsgottesdienst mit Pfarrer A. Stolper aus
Dreihausen.
Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend
18.00 Uhr: Christvesper. 22.30 Uhr: Christnachtgottesdienst in
Lauter.
Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag
9.30 Uhr: Gottesdienst
Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag
11.00 Uhr: Gottesdienst
Sonntag, den 27. Dezember 2009
18.00 Uhr: Orgelvesper in der evangelischen Stadtkirche in Grünberg
Donnerstag, den 31. Januar 2009 – Silvester
18.30 Uhr: Jahresabschlussgottesdienst
Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr
10.00 Uhr: Gottesdienst
Sonntag, den 3. Januar 2010
kein Gottesdienst
Donnerstag, den 7. Januar 2010
14.30 Uhr: Seniorennachmittag
Samstag, den 9. Januar 2010
16.00 Uhr: Kindergottesdienst
Neuapostolische Kirchengemeinde Grünberg
Evangelische Kirchengemeinde Weitershain
Bismarckstraße 17 – 35305 Grünberg
Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag
10.00 Uhr: Gottesdienst.
Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester
18.00 Uhr: Jahresabschlussgottesdienst durch Bezirksältesten
Römer.
Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr
11.00 Uhr: Neujahrsgottesdienst.
Mittwoch, den 6. Januar 2010
20.00 Uhr: Gottesdienst.
Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend
16.30 Uhr: Gottesdienst in Weitershain mit Krippenspiel. 18.00
Uhr: Gottesdienst in Rüddingshausen mit Krippenspiel 23.00
Uhr: Zur Freude erlöst… – Christmette in Weitershain mit musikalischen »Leckerbissen«.
Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag
9.30 Uhr: Gottesdienst in Weitershain mit Abendmahl. 11.00 Uhr:
Gottesdienst in Rüddingshausen mit Taufe von Daniel Mael
Steitz.
Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester
16.30 Uhr: Jahresabschlussgottesdienst in Weitershain. 18.00
Uhr: Jahresabschlussgottesdienst in Rüddingshausen.
Sonntag, den 3. Januar 2010
9.30 Uhr: Neujahrsgottesdienst in der Kirche Weitershain. 11.00
Uhr: Neujahrsgottesdienst in der Kirche Rüddingshausen.
Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche
Evangelische Kirchengemeinden
Wirberg und Beltershain
Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend
17.00 Uhr, Wirberg: Christvesper mit Weihnachtsspiel. 22.30 Uhr:
Beltershain Christmette.
Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag
10.00 Uhr, Wirberg: Festgottesdienst mit heiligem Abendmahl
mit dem Gesangverein Göbelnrod.
Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag
9.30 Uhr, Beltershain: Festgottesdienst.
Sonntag, den 27. Dezember 2009
17.30 Uhr, Wirberg: Singgottesdienst.
Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester
17.30 Uhr: Wirberg, Jahresabschlussgottesdienst.
Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr
17.30 Uhr, Wirberg: Neujahrsgottesdienst.
Sonntag, den 3. Januar 2010
10.00 Uhr: Wirberg, Gottesdienst.
Mittwoch, den 6. Januar 2010
19.00 Uhr, Beltershain: festlicher Gottesdienst.
Evangelische Kirchengemeinden
Lardenbach, Klein-Eichen, Weickartshain
und Stockhausen
Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend
Lardenbach: 15.00 Uhr, Familiengottesdienst. Stockhausen:
16.30 Uhr, Familiengottesdienst. Weickartshain: 18.30 Uhr, Familiengottesdienst. Klein-Eichen: 21.00 Uhr, Gottesdienst mit traditioneller Weihnachtsliturgie.
Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag
Lardenbach: 10.45 Uhr, Gottesdienst mit heiligem Abendmahl.
Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag
Stockhausen: 9.30 Uhr, Gottesdienst mit heiligem Abendmahl.
Weickartshain: 10.45 Uhr, Gottesdienst mit heiligem Abendmahl.
Sonntag, den 27. Dezember 2009
Klein-Eichen: 9.30 Uhr, Gottesdienst.
Katholische Pfarrgemeinde St. Elisabeth,
Laubach und Weickartshain
Katholisches Pfarramt, Gerhart-Hauptmann-Straße 4, 35321
Laubach, Telefon (0 64 05) 9 12 70, Fax (0 64 05) 91 27 11. Pfarrbüro
(Frau Bosch), Dienstag, 14.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag, 9.00 bis 12.00 Uhr. Pfarrer Clemens Matthias Wunderle, Telefon (0 64 05) 9 12 70.
Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend
16.00 Uhr, Laubach: ökumenischer Gottesdienst für Groß und
Klein auf dem Marktplatz. 17.00 Uhr, Weickartshain: Christmette. 22.00 Uhr, Laubach: Christmette.
Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag
Weickartshain: 9.00 Uhr, heilige Messe. Laubach: 10.30 Uhr, heilige Messe; 18.00 Uhr, Weihnachtsvesper.
Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag
Weickartshain: 9.00 Uhr, heilige Messe. Laubach: 10.30 Uhr, heilige Messe.
Sonntag, den 27. Dezember 2009
Weickartshain: 9.00 Uhr, heilige Messe. Laubach: 10.30 Uhr, heilige Messe.
Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester
Weickartshain: 16.30 Uhr, heilige Messe zum Jahresabschluss.
Laubach: 18.00 Uhr, ökumenische Jahresschlussandacht.
Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr
Laubach: 18.00 Uhr, heilige Messe, anschließend Neujahrsempfang
im Gemeindezentrum. Kollekte: Maximilian-Kolbe-Werk.
Samstag, den 2. Januar 2010
Laubach: 17.00 Uhr, eucharistische Anbetung, Beichtgelegenheit.
18.00 Uhr, Vorabendmesse.
Sonntag, den 3. Januar 2010
Weickartshain: 9.00 Uhr, heilige Messe. Laubach: 10.30 Uhr, heilige Messe; 10.30 Uhr, Wortgottesdienst im Laubacher Stift.
Donnerstag, den 7. Januar 2010
Weickartshain: 19.00 Uhr, heilige Messe.

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