Amtliche Bekanntmachungen Amtliche
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Amtliche Bekanntmachungen Amtliche
Nr. 52 · 15. Jahrgang ☎ 24. Dezember 2009 Wichtige Telefonnummern Polizeistation Grünberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 43 0 Überfall, Verkehrsunfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 10 Zentrale Leitstelle des Landkreises Gießen für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Steinstraße 1, Gießen . . . . . . . . . . . . . . . .06 41 / 79 49 73-0 Feuerwehr-Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112 Rettungsdienst-Notruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112 Qualifizierter Krankentransport . . . . . . . . . . . .06 41 / 1 92 22 Feuerwehr Grünberg Amtliche Bekanntmachungen . . . . . . . . . . . . . . . . .Tel./Fax: 78 10 Sanierungssprechstunde am 21. Januar 2010 Am Donnerstag, dem 21. Januar 2010, findet in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr die nächste Sanierungssprechstunde im Sitzungssaal im zweiten Stock des Rathauses statt. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich persönlich bei unserem Sanierungstreuhänder und dem Sanierungsplaner über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Förderung zu informieren. Um telefonische Anmeldung unter Telefon 0 64 01/8 04-1 00 wird gebeten. 35305 Grünberg, 16. Dezember 2009 Frank Ide, Bürgermeister Bürgerhaus »Gallushalle«, Hausmeister M. Theiß 0174/ 3 83 33 95 Stadtverwaltung Grünberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 40 Bauleitplanung der Stadt Grünberg, Kernstadt Fax Stadtverwaltung Grünberg . . . . . . . . . . . . . . 8 04-1 03 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 83 »Jahnstraße« Inkrafttreten des Bebauungsplanes Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 10. 12. 2009 o. g. Bebauungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die integrierte Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 81 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellte Bebauungsplan mit Begründung wird in der Stadtverwaltung Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o. g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Der Magistrat der Stadt Grünberg · Frank Ide, Bürgermeister Ortsgericht Grünberg I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7268 Sprechzeiten: Donnerstag von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus, 1. Stock und nach Vereinbarung Frauenbeauftrage Kirstin Theiß . . . . . . . . . .06401/8 04-1 13 E-Mail: [email protected] Behindertenbeauftragte Bärbel Babutzka, Am Kohlgraben 8, Grünberg-Lumda . . . . . . . .(nach 17.00 Uhr) 0 64 01/2 29 03 03 Wasserwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 04-1 77 Oberhessen-Gas, Friedberg . . . . . . . . . . . . .01 80/1 00 64 27 Jugend- und Drogenberatung (Beratungszentrum) . . . . 9 02 36 Ärztlicher Notdienst (Gallushalle) . . . . . . . . . . . . . . 43 63 für den Stadtteil Weitershain Ärztlicher Notdienst Allendorf-Lumda . . . . . . . .0 64 07/85 00 Ambulanter Pflegedienst der Stadt Grünberg, Londorfer Straße 34, (Sprechzeiten: Mo.–Fr. von 8.00 bis 11.00 Uhr, Di. und Do. von 14 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung) 2 14 14 Diakonisches Werk . . . . . . . . . . . . . . . . 0 64 01/22 31 14-0 Seniorenbüro Grünberg Grünberger Tafel . . . . . . . . . . . . 0 64 01/22 31 14 14 . . . . . . . . . . . . . . . . 0 64 01/22 31 14 18 Grünberger Klamotte . . . . . . . . . . . . . . . 0 64 01/22 25 48 Jugendpflege der Stadt Grünberg . . . . . . . . . . . . . 90 32 30 Revierförsterei Grünberg (gesamter Stadtwald) . . . . . . .14 89 Schiedsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90 31 90 Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen, Kleine Mühlgasse 8, 35390 Gießen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(06 41) 9 79 00 90 Sozialer Pflegedienst MOBI . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 10 90 Haus der Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .92 10 Häusliche Alten- und Krankenpflege . . . . . . .17 33 oder 36 81 Anruf-Linien-Taxi (ALT), Fa. Holzapfel . . . . . .01 71/4 90 97 00 VdK-Kreisverband Gießen . . . . . . . . . . . . . 06 41/9 69 68 99 Erste Änderungssatzung zur Wochenmarktordnung der Stadt Grünberg Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757) in Verbindung mit § 70 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zu- Grünberger Woche – Seite 2 letzt geändert durch Artikel 4 Abs. 14 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg in ihrer Sitzung am 10. 12. 2009 die nachstehende Änderungssatzung zur Wochenmarktordnung der Stadt Grünberg beschlossen: Artikel I § 5 (1) wird vorangestellt: »Die Vergabe erfolgt für einzelne Tage (Einzelerlaubnis) oder für einen bestimmten Zeitraum (Dauererlaubnis). Die Dauererlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Die Entscheidung wird in schriftlicher Form mitgeteilt. Die Einzelerlaubnis wird in der Regel mündlich erteilt. Über Anträge ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang zu entscheiden. Die Frist kann um zwei Monate verlängert werden, wenn ein vertretbarer Grund besteht. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Erlaubnis als erteilt.« Artikel II Die Änderung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Grünberg, den 11. Dezember 2009 Der Magistrat der Stadt Grünberg · Frank Ide, Bürgermeister Erste Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Grünberg Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 338) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg in ihrer Sitzung am 10. 12. 2009 die nachstehende Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Grünberg beschlossen: Artikel I § 6 Absatz 1 – 4 wird durch folgende Regelungen ersetzt: »§ 6 (1) Gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen (insbesondere Steinmetze, Steinbildhauer, Gärtner, Bestatter, Tischler) bedürfen, soweit nicht Arbeiten im Auftrag der Friedhofsverwaltung durchgeführt werden, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. (2) Die Zulassung erfolgt auf Antrag. Zuzulassen sind Gewerbetreibende, die a) in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und b) diese Friedhofsordnung durch Unterschrift für alle einschlägigen Arbeiten als verbindlich anerkannt haben. Über den Antrag wird unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen, entschieden. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Zulassung als erteilt. (3) Die gewerblichen Tätigkeiten müssen mit dem Friedhofszweck vereinbar sein und dürfen Bestattungsfeierlichkeiten nicht stören. (4) Die Friedhofsverwaltung kann die Zulassung davon abhängig machen, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller einen für die Ausführung ihrer oder seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist. (5) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Berechtigungskarte, die bei der Ausführung aller Arbeiten auf den Friedhöfen mitzuführen und den Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzuzeigen ist. Die Berechtigungskarte wird antragsgemäß für ein oder fünf Kalenderjahr/e ausgestellt. Eine einmalige Zulassung ist nicht möglich. (6) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofsordnung zu beachten. Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit einer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. (7) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind frühestens um 7.00 Uhr aufzunehmen und eine halbe Stunde vor Schließung des Friedhofs, spätestens um 20.00 Uhr, zu beenden. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen. (8) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen vorübergehend gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in Ordnung zu bringen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden. (9) Gewerbetreibenden, die wiederholt oder schwerwiegend gegen diese Friedhofsordnung verstoßen oder bei denen die Vor- 24. Dezember 2009 aussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Friedhofsverwaltung die Zulassung nach schriftlicher Mahnung auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen.« Artikel II Die Änderung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Grünberg, den 11. Dezember 2009 Der Magistrat der Stadt Grünberg · Frank Ide, Bürgermeister Bereitschaftsdienste Grünberg und Laubach Ärztlicher Notdienst Ärztlicher Notdienst für Grünberg, Laubach und Mücke Ärztliche Notdienstzentrale in Grünberg, Gießener Straße 45, Gallushalle • Telefon (0 64 01) 43 63 Dienstzeiten: Am Wochenende: Freitag ab 18.00 Uhr bis Montag, 6.00 Uhr. An Feiertagen: Von 18.00 Uhr des Vortages bis dem Feiertag folgenden Werktag, 6.00 Uhr. Apotheken-Notdienst Die Dienstbereitschaft für außerhalb der üblichen Öffnungszeiten auftretende dringende Notfälle beginnt täglich um 8.30 Uhr und endet am nächsten Morgen um 8.30 Uhr. Donnerstag, den 24. Dezember 2009 Bahnhof-Apotheke, Grünberg, Bahnhofstraße 6 Telefon (0 64 01) 9 12 30 Freitag, den 25. Dezember 2009 Hof-Apotheke, Hungen, Kaiserstraße 16 Telefon (0 64 02) 71 98 Samstag, den 26. Dezember 2009 Engel-Apotheke, Laubach, Bahnhofstraße 2 Telefon (0 64 05) 9 12 30 Sonntag, den 27. Dezember 2009 Neue Apotheke, Lich, Braugasse 4-6 Telefon (0 64 04) 22 70 und Ohm-Apotheke Nieder-Ohmen, Bernsfelder Straße 6, Nieder-Ohmen, Telefon (0 64 00) 53 68 Montag, den 28. Dezember 2009 Gallus-Apotheke, Grünberg, Alsfelder Straße 14 Telefon (0 64 01) 75 23 Dienstag, den 29. Dezember 2009 Ohm-Apotheke, Mücke-Flensungen, Bahnhofstraße 122 Telefon (0 64 00) 80 81 und Hessen-Apotheke, Fernwald-Steinbach, An der Kirche 7 Telefon (0 64 04) 17 17 Mittwoch, den 30. Dezember 2009 Linden-Apotheke, Grünberg, Rabegasse 19 Telefon (0 64 01) 9 02 66 Donnerstag, den 31. Dezember 2009 Phönix-Apotheke, Hungen, Kaiserstraße 19 Telefon (0 64 02) 72 82 und O1-Apotheke, Mücke-Nieder-Ohmen, Bernsfelder Straße 9, Telefon (0 64 00) 80 82 Freitag, den 1. Januar 2010 Schloss-Apotheke, Grünberg, Rosengasse 2 Telefon (0 64 01) 12 31 Samstag, den 2. Januar 2010 Privil. Hof-Apotheke, Lich, Unterstadt 25 Telefon (0 64 04) 22 59 und Ohm-Apotheke Gemünden, Bahnhofstraße 14 Gemünden, Telefon (0 66 34) 91 75 90 Sonntag, den 3. Januar 2010 Hof-Apotheke, Laubach, Stiftstraße 9 Telefon (0 64 05) 13 63 Montag, den 4. Januar 2010 Bahnhof-Apotheke, Grünberg, Bahnhofstraße 6 Telefon (0 64 01) 9 12 30 Dienstag, den 5. Januar 2010 Hof-Apotheke, Hungen, Kaiserstraße 16 Telefon (0 64 02) 71 98 Mittwoch, den 6. Januar 2010 Engel-Apotheke, Laubach, Bahnhofstraße 2 Telefon (0 64 05) 9 12 30 Donnerstag, den 7. Januar 2010 Neue Apotheke, Lich, Braugasse 4-6 Telefon (0 64 04) 22 70 und Ohm-Apotheke Nieder-Ohmen, Bernsfelder Straße 6, Nieder-Ohmen, Telefon (0 64 00) 53 68 24. Dezember 2009 Zahnärztlicher Notfallvertretungsdienst Am 24. Dezember 2009 Praxis Za. Hartmut Platalla, 35410 Hungen, Beethovenstraße 32, Telefon (0 64 02) 71 73. Am 25. Dezember 2009 Praxis Zä. Andrea Stadler, 35423 Lich, Braugasse 20, Telefon (0 64 04) 6 15 35, privat 01 75/5 03 60 30. Am 26. und 27 Dezember 2009 Praxis Za. Hubertus Münch, 35463 Fernwald-Steinbach, Jahnstraße 4, Telefon (0 64 04) 95 03 46, privat (0 64 04) 66 55 52. Am 31. Dezember 2009 Praxis Zä. Monika Ensle-Buß, 35423 Lich, Asterweg 35, Telefon (0 64 04) 6 35 17, privat (0 64 03) 92 77 58. Am 1. Januar 2010 Praxis Dr. Timo Münch, 35410 Hungen, Gießener Straße 4, Telefon (0 64 02) 68 78, privat (0 64 02) 63 11. Am 2. und 3. Januar 2010 Praxis Dr. Ingrid Krumeich, 35305 Grünberg-Queckborn, Petersweg 32, Telefon (0 64 01) 22 26 72, privat (0 64 01) 2 17 57. Dienstbereitschaft: Samstag und Sonntag und an Feiertagen 1011 Uhr und 17-18 Uhr. Tierärztlicher Bereitschaftsdienst für die Praxis Dr. R. Lötzsch Dienstbereitschaft von Samstag, 26. Dezember 2009, bis Sonntag, 27. Dezember 2009: Praxis Dr. med. vet. R. Lötzsch und Tierärztin Marion Kolsch, Baumgartenstraße 20, 35321 Laubach-Freienseen, Telefon (0 64 05) 78 87. GOTTESDIENSTE Evangelische Kirchengemeinde Grünberg Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend 14.30 Uhr: ökumenischer Gottesdienst in der Seniorenresidenz, Pfr. Miethe und Pfr. Stein. 16.30 Uhr: Christvesper mit Krippenspiel, Chorgemeinschaft und Musikverein, Dekan Heide. 22.00 Uhr: Christmette, Pfr. Wiskemann. Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag 18.00 Uhr: Singegottesdienst zum 1. Weihnachtsfeiertag. Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl zum 2. Weihnachtsfeiertag, Pfr. Wiskemann. Sonntag, den 27. Dezember 2009 18.00 Uhr: Orgelvesper-Kirchspielgottesdienst, Dekan Heide. Mittwoch, den 30. Dezember 2009 9.30–11.30 Uhr: Gemeindebüro. Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester 17.30 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Miethe. Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr 18.00 Uhr: Kirchspiel-Gottesdienst mit anschließendem Neujahrsempfang, Dekan Heide, Pfr. Miethe, Pfr. Wiskemann. Sonntag, den 3. Januar 2010 9.30 Uhr: Kirchspiel-Gottesdienst, Pfr. Miethe. Dienstag, den 5. Januar 2010 10.00–11.30 Uhr: Krabbelkreis. Mittwoch, den 6. Januar 2010 9.30–11.00 Uhr: Gemeindebüro. Evangelische Kirchengemeinde Harbach Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend 16.30: Christvesper mit Krippenspiel, Pfr. Miethe. 21.30 Uhr: Christmette, Pfr. Miethe. Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag 11.00 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Wiskemann. Sonntag, den 27. Dezember 2009 18.00 Uhr: Orgelvesper-Kirchspielgottesdienst in der Stadtkirche Grünberg, Dekan Heide. Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester 19.00 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Miethe. Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr 18.00 Uhr: Kirchspiel-Gottesdienst mit anschließendem Neujahrsempfang in der Grünberger Stadtkirche, Dekan Heide, Pfr. Miethe, Pfr. Wiskemann. Sonntag, den 3. Januar 2010 9.30 Uhr: Kirchspiel-Gottesdienst in der Stadtkirche Grünberg, Pfr. Miethe. Grünberger Woche – Seite 3 Evangelische Kirchengemeinde Lumda/Stangenrod/Lehnheim Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend Lumda: 16.00 Uhr, Gottesdienst mit Krippenspiel, Pfr. Brückmann. Stangenrod: 18.00 Uhr, Gottesdienst, Pfr. Wiskemann. Lehnheim: 18.00 Uhr, Gottesdienst mit Krippenspiel, Pfr. Brückmann. Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag Lumda: 18.00 Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr. Brückmann Stangenrod: 9.30 Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr. Brückmann. Lehnheim: 11.00 Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr. Brückmann. Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester Lumda: 19.30 Uhr, Gottesdienst, Pfr. Brückmann. Stangenrod: 18.15 Uhr, Gottesdienst, Pfr. Brückmann. Lehnheim: 17.00 Uhr, Gottesdienst, Pfr. Brückmann. Katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend 14.30 Uhr, Grünberg: ökumenische Christmette in der Seniorenresidenz. 16.00 Uhr, Grünberg: Kinderkrippenfeier; das letzte Fenster des lebendigen Adventskalenders wird während der Krippenfeier geöffnet. 16.00 Uhr, Merlau: Christmette. 18.00 Uhr, Grünberg: Christmette. 23.00 Uhr, Merlau: Christmette. Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag 10.00 Uhr, Grünberg, Hochamt. 17.00 Uhr, Grünberg: Vesper. Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag 9.30 Uhr, Grünbeg: Eucharistiefeier. 11.00 Uhr, Merlau: Eucharistiefeier. Sonntag, den 27. Dezember 2009 9.30 Uhr, Grünberg: Eucharistiefeier. 11.00 Uhr, Merlau: Eucharistiefeier mit Weinsegnung. Dienstag, den 29. Dezember 2009 9.15 Uhr, Grünberg: heilige Messe. Mittwoch, den 30. Dezember 2009 10.15 Uhr, Grünberg: heilige Messe. 10.00 Uhr, Bad Nauheim: Aussendungsfeier der Sternsinger. Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester 14.00 Uhr, Grünberg: Trauung von Andrea Wallitzer und Bernd Layer und Taufe von Anastasia. 16.00 Uhr, Merlau: Jahresabschlussgottesdienst. 18.00 Uhr, Grünberg: Jahresabschlussgottesdienst. 24.00 Uhr, Grünberg: Begrüßung des neuen Jahres mit Gebet und Sekt. Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr 14.00 Uhr, Grünberg: Hochamt, anschließend Neujahrsempfang im Pfarrzentrum. Samstag, den 2. Januar 2010 17.00–17.40 Uhr, Grünberg: Beichtgelegenheit. 18.00 Uhr, Grünberg: Vorabendmesse. Sonntag, den 3. Dezember Januar 2010 9.30 Uhr, Merlau: Eucharistiefeier. 11.00 Uhr, Grünberg: Eucharistiefeier. Dienstag, den 5. Januar 2010 9.15 Uhr, Grünberg: heilige Messe. 10.00 Uhr, Grünberg: GrüMerl-Treff. Mittwoch, den 6. Januar 2010 10.15 Uhr, Grünberg: Hochamt. Donnerstag, den 7. Januar 2010 19.00 Uhr, Grünberg: heilige Messe. Das Friedenslicht kann ab sofort jederzeit am Pfarrhaus in Grünberg abgeholt werden. Ebenso kann zu den Bürozeiten auch Kirchenwein für 5 Euro erworben werden. Zwischen dem 8. und 10. Januar sind die Sternsinger unterwegs in Grünberg und Mücke. An welchen Tagen die Sternsinger in den Orten unterwegs sind, entnehmen Sie bitte der Zeitung im neuen Jahr. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung notwendig ist, sofern Sie den Besuch und Segen der Sternsinger wünschen. Die Sternsingergruppen können leider nicht straßenweise laufen. Entsprechende Listen liegen bis zum 3. Januar in den Kirchen aus. Über die Feiertage bis zum 3. Januar 2010 ist die Bücherei geschlossen. Evangelische Stadtmission – Am Rondell 4 Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend 15.30 Uhr: Familiengottesdienst »Der Aufstand der Krippenfiguren«. 17.00 Uhr: Heiligabend-Gottesdienst (Martin Schlue). Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag 10.00 Uhr: Weihnachtsgottesdienst, Prediger Martin Schlue: »Gottes Menschenliebe«. Grünberger Woche – Seite 4 Sonntag, den 27. Dezember 2009 10.00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl und Kinderstunde »Mit Gott erlebt«. Montag, den 28. Dezember 2009 Männerwanderung zum Hoherodskopf. Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester 18.00 Uhr: Jahresabschlussgottesdienst, Prediger Martin Schlue »Erschreckt nicht!«. Sonntag, den 3. Januar 2010 10.00 Uhr: Gottesdienst mit Kinderstunde, Katharina Edelmann. Mittwoch, den 6. Januar 2010 15.00 Uhr: Bibelgesprächskreis (Psalm 25). 24. Dezember 2009 Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester Lardenbach: 16.00 Uhr, Gottesdienst. Weickartshain: 17.00 Uhr, Gottesdienst. Stockhausen: 18.00 Uhr, Gottesdienst. Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr Klein-Eichen: 17.00 Uhr, Gottesdienst. Sonntag, den 3. Januar 2010 Weickartshain: 9.30 Uhr, Gottesdienst. Stockhausen: 10.45 Uhr, Gottesdienst. Sellnrod: 19.00 Uhr, Taizé-Gottesdienst für alle Gemeinden. Evangelische Kirchengemeinde Queckborn Bethlehemsgemeinde Grünberg, Diebsturmstraße 24 Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend 17.30 Uhr: Christvesper, die Kollekte ist für »Brot für die Welt« bestimmt. Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag 10.00 Uhr: Abendmahlsgottesdienst, die Kollekte ist für die Mission bestimmt. Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag 10.30 Uhr: Predigtgottesdienst mit Pfarrer M. Holst aus Marburg. Sonntag, den 27. Dezember 2009 9.00 Uhr: Predigtgottesdienst. Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester 17.00 Uhr: Predigtgottesdienst. Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr 11.00 Uhr: Abendmahlsgottesdienst mit Pfarrer A. Stolper aus Dreihausen. Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend 18.00 Uhr: Christvesper. 22.30 Uhr: Christnachtgottesdienst in Lauter. Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag 9.30 Uhr: Gottesdienst Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag 11.00 Uhr: Gottesdienst Sonntag, den 27. Dezember 2009 18.00 Uhr: Orgelvesper in der evangelischen Stadtkirche in Grünberg Donnerstag, den 31. Januar 2009 – Silvester 18.30 Uhr: Jahresabschlussgottesdienst Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr 10.00 Uhr: Gottesdienst Sonntag, den 3. Januar 2010 kein Gottesdienst Donnerstag, den 7. Januar 2010 14.30 Uhr: Seniorennachmittag Samstag, den 9. Januar 2010 16.00 Uhr: Kindergottesdienst Neuapostolische Kirchengemeinde Grünberg Evangelische Kirchengemeinde Weitershain Bismarckstraße 17 – 35305 Grünberg Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag 10.00 Uhr: Gottesdienst. Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester 18.00 Uhr: Jahresabschlussgottesdienst durch Bezirksältesten Römer. Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr 11.00 Uhr: Neujahrsgottesdienst. Mittwoch, den 6. Januar 2010 20.00 Uhr: Gottesdienst. Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend 16.30 Uhr: Gottesdienst in Weitershain mit Krippenspiel. 18.00 Uhr: Gottesdienst in Rüddingshausen mit Krippenspiel 23.00 Uhr: Zur Freude erlöst… – Christmette in Weitershain mit musikalischen »Leckerbissen«. Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag 9.30 Uhr: Gottesdienst in Weitershain mit Abendmahl. 11.00 Uhr: Gottesdienst in Rüddingshausen mit Taufe von Daniel Mael Steitz. Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester 16.30 Uhr: Jahresabschlussgottesdienst in Weitershain. 18.00 Uhr: Jahresabschlussgottesdienst in Rüddingshausen. Sonntag, den 3. Januar 2010 9.30 Uhr: Neujahrsgottesdienst in der Kirche Weitershain. 11.00 Uhr: Neujahrsgottesdienst in der Kirche Rüddingshausen. Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche Evangelische Kirchengemeinden Wirberg und Beltershain Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend 17.00 Uhr, Wirberg: Christvesper mit Weihnachtsspiel. 22.30 Uhr: Beltershain Christmette. Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag 10.00 Uhr, Wirberg: Festgottesdienst mit heiligem Abendmahl mit dem Gesangverein Göbelnrod. Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag 9.30 Uhr, Beltershain: Festgottesdienst. Sonntag, den 27. Dezember 2009 17.30 Uhr, Wirberg: Singgottesdienst. Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester 17.30 Uhr: Wirberg, Jahresabschlussgottesdienst. Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr 17.30 Uhr, Wirberg: Neujahrsgottesdienst. Sonntag, den 3. Januar 2010 10.00 Uhr: Wirberg, Gottesdienst. Mittwoch, den 6. Januar 2010 19.00 Uhr, Beltershain: festlicher Gottesdienst. Evangelische Kirchengemeinden Lardenbach, Klein-Eichen, Weickartshain und Stockhausen Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend Lardenbach: 15.00 Uhr, Familiengottesdienst. Stockhausen: 16.30 Uhr, Familiengottesdienst. Weickartshain: 18.30 Uhr, Familiengottesdienst. Klein-Eichen: 21.00 Uhr, Gottesdienst mit traditioneller Weihnachtsliturgie. Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag Lardenbach: 10.45 Uhr, Gottesdienst mit heiligem Abendmahl. Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag Stockhausen: 9.30 Uhr, Gottesdienst mit heiligem Abendmahl. Weickartshain: 10.45 Uhr, Gottesdienst mit heiligem Abendmahl. Sonntag, den 27. Dezember 2009 Klein-Eichen: 9.30 Uhr, Gottesdienst. Katholische Pfarrgemeinde St. Elisabeth, Laubach und Weickartshain Katholisches Pfarramt, Gerhart-Hauptmann-Straße 4, 35321 Laubach, Telefon (0 64 05) 9 12 70, Fax (0 64 05) 91 27 11. Pfarrbüro (Frau Bosch), Dienstag, 14.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag, 9.00 bis 12.00 Uhr. Pfarrer Clemens Matthias Wunderle, Telefon (0 64 05) 9 12 70. Donnerstag, den 24. Dezember 2009 – Heiligabend 16.00 Uhr, Laubach: ökumenischer Gottesdienst für Groß und Klein auf dem Marktplatz. 17.00 Uhr, Weickartshain: Christmette. 22.00 Uhr, Laubach: Christmette. Freitag, den 25. Dezember 2009 – 1. Weihnachtsfeiertag Weickartshain: 9.00 Uhr, heilige Messe. Laubach: 10.30 Uhr, heilige Messe; 18.00 Uhr, Weihnachtsvesper. Samstag, den 26. Dezember 2009 – 2. Weihnachtsfeiertag Weickartshain: 9.00 Uhr, heilige Messe. Laubach: 10.30 Uhr, heilige Messe. Sonntag, den 27. Dezember 2009 Weickartshain: 9.00 Uhr, heilige Messe. Laubach: 10.30 Uhr, heilige Messe. Donnerstag, den 31. Dezember 2009 – Silvester Weickartshain: 16.30 Uhr, heilige Messe zum Jahresabschluss. Laubach: 18.00 Uhr, ökumenische Jahresschlussandacht. Freitag, den 1. Januar 2010 – Neujahr Laubach: 18.00 Uhr, heilige Messe, anschließend Neujahrsempfang im Gemeindezentrum. Kollekte: Maximilian-Kolbe-Werk. Samstag, den 2. Januar 2010 Laubach: 17.00 Uhr, eucharistische Anbetung, Beichtgelegenheit. 18.00 Uhr, Vorabendmesse. Sonntag, den 3. Januar 2010 Weickartshain: 9.00 Uhr, heilige Messe. Laubach: 10.30 Uhr, heilige Messe; 10.30 Uhr, Wortgottesdienst im Laubacher Stift. Donnerstag, den 7. Januar 2010 Weickartshain: 19.00 Uhr, heilige Messe.