Produktpräsentation im Onlineshop - Für

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Produktpräsentation im Onlineshop - Für
BIEG Hessen
Produktpräsentation im Onlineshop
- Rechtliche Rahmenbedingungen -
Träger des BIEG Hessen
Frankfurt am Main
Fulda
Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Offenbach am Main
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BIEG Hessen
Produktpräsentation im Onlineshop
•
Eigenanfertigung
Nachdem
frischgebackener
•
Lizenzvereinbarung / Kaufvertrag
Shopbetreiber für ein Shopsystem oder eine Ver-
•
unzulässige Selbstbedienung
man
sich
als
kaufsplattform entschieden hat, geht es an die
„Inneneinrichtung“. Die Waren müssen ansprechend präsentiert werden, um möglichst viele
Eigenanfertigung
Besucher zum Kauf zu animieren. Aber gerade
Schnell und günstig kann der Onlinehändler die
bei der Produktpräsentation unterlaufen vielen
Bilder selbst anfertigen. An diesen Bildern steht
Shopbetreibern
die
ihm „automatisch“ das Urheberrecht zu, d.h. er
schmerzhafte finanzielle Folgen nach sich ziehen
muss sie nicht erst durch einen Urhebervermerk
können. Vielen Händlern ist gar nicht bewusst,
oder ein © kennzeichnen. Allerdings laufen Un-
dass neben AGB, Widerrufsbelehrung, Daten-
ternehmer mit selbstgemachten Fotos Gefahr, die
schutzerklärung und Impressum noch zahlreiche
Außenwirkung des Shops durch amateurhafte
andere rechtliche Hürden zu überwinden sind
Produktdarstellungen zu beeinträchtigen.
rechtliche
Schnitzer,
wie z.B.
•
Urheberrechte
Lizenzvereinbarung
•
Preisangabenverordnung
Professionell erstellte Fotos haben ihren Preis,
•
Kennzeichnungsgesetze
d.h. im Regelfall muss man mit dem Urheber
einen Lizenzvertrag abschließen, in dem die Höhe
Dieser Leitfaden möchte bei Shopbetreibern ins-
der Lizenzgebühr und der Umfang des Nutzungs-
besondere das Problembewusstsein schärfen und
rechts festgelegt sind. Alternativ werden auch
dazu animieren, nach der Lektüre die eigene
lizenzfreie Bilder verkauft. Manche Bilder werden
Produktpräsentation einer kritischen Prüfung zu
zur kostenlosen Nutzung angeboten. Aber Vor-
unterziehen. Denn je nach Produktgruppe gelten
sicht: In Zweifelsfällen sollte man sicherheitshal-
andere Vorschriften, so dass jeder Einzelfall hier
ber nachfragen und sich eine Erlaubnis zur kos-
nicht abgebildet werden kann.
tenfreien Nutzung der Produktbilder erteilen
lassen. Auch die Nutzung von Bildern vom Her-
Bilder
Ein schönes Bild gehört zu einer gelungenen
Produktpräsentation einfach dazu. Aber wie
kommt man an die Bilder? Folgende Möglichkeiten stehen dem Händler im Regelfall zur Verfügung:
steller oder Großhändler, bei dem man das Produkt eingekauft hat, muss man sich genehmigen
lassen.
Unzulässige Selbstbedienung
Das Internet bietet eine verlockende Fülle an
Bildern, die man theoretisch schnell herunterla-
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BIEG Hessen
den und für eigene Zwecke nutzen könnte. Dieser
von Konkurrenten und Verbraucherzentralen
Versuchung sollte man widerstehen, da sie eine
abgemahnt werden kann. Besonders beliebt sind
Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Sie
in diesem Bereich Abmahnungen von „Werbung
kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Ein
mit Selbstverständlichkeiten“.
Urheberrechtsverletzer muss die Kosten des eingeschalteten Abmahnanwalts tragen und Scha-
„100 % Originalware“
densersatz leisten. Die Schadensersatzhöhe be-
So wurden z.B. eBay-Händler abgemahnt, die
rechnet sich in der Regel danach, welche Lizenz-
ihre Ware auffällig mit „100 % Originalware“
gebühr man für die Nutzung der Bilder im Regel-
oder ähnliche Formulierungen beworben hatten.
fall gezahlt hätte.
Auch wenn bei eBay immer wieder Fälschungen
angeboten werden, ist es nicht zulässig, die eige-
Bilder sind bindend!
ne Ware in auffälliger Art und Weise als Origi-
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zwingt
nalware anzupreisen. Auch wenn sich viele
die Händler bei der Auswahl der Bilder zur
Händler nicht daran halten, gilt es trotzdem als
höchsten Wachsamkeit. Die Produktbilder müs-
Selbstverständlichkeit, dass auf eBay ausschließ-
sen genau das zeigen, was verkauft werden soll.
lich Originalware verkauft werden darf.
In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um
einen unfallbeschädigten Pkw, der online über
„Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer"
eine Restwertbörse verkauft wurde. Auf einem
Wer auffällig darauf hinweist, dass der Ware
Foto war eine Standheizung zu erkennen, die
eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwert-
nicht mitverkauft werden sollte und vor dem
steuer beigefügt wird, handelt nach Ansicht eini-
Verkauf ausgebaut wurde. Im Beschreibungstext
ger Gerichte wettbewerbswidrig. Es wird als üb-
wurde die Standheizung bei der Aufzählung der
lich angesehen, dass der Kunde eine Rechnung
Zusatzausstattung nicht aufgeführt, es wurde
mit Mehrwertsteuer enthält. Es soll nicht der
aber auch nicht ausdrücklich darauf hingewie-
Eindruck entstehen, dass der Verbraucher einen
sen, dass die Standheizung nicht mitverkauft
besonderen Vorteil gewinnt, wenn er gerade bei
werden soll. Der BGH hat in seinem Urteil aber
diesem Händler einkauft.
klargestellt, dass der Käufer einen Anspruch darauf hat, den Wagen so zu erhalten, wie er abge-
„Bei uns können Sie die Ware innerhalb von 14
bildet war, d.h. mit Standheizung.
Tagen zurückschicken, wir ersetzen Ihnen den
Kaufpreis“
Produktbeschreibung
Diese und ähnliche Formulierungen geben nur
Auch an kreativen Texten besteht ein Urheber-
den Inhalt des Widerrufsrechts wieder, das den
recht. Bei der Formulierung ist äußerste Vorsicht
angesagt, da z.B. wettbewerbswidrige Werbung
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Verbrauchern bei Onlinekäufen uneinschränkbar
Preise
gesetzlich zusteht.
Die Preisangabenverordnung (PAngV) stellt an
Onlinehändler besondere Anforderungen in Be-
Praxistipp:
zug auf die Darstellung der Preise im Onlineshop.
Verkauf ausschließlich an Gewerbetrei-
Gerade im Internet ist der Preis der Ware oft das
bende
entscheidende Kriterium für die Kaufentschei-
Viele Informationspflichten bestehen nur
dung des Verbrauchers. Die Preisangabenver-
gegenüber
müssen
ordnung beruht daher auf den Grundsätzen der
nicht beachtet werden, wenn ausschließ-
Preisklarheit und Preiswahrheit. Für den Ver-
lich an Gewerbetreibende verkauft wird.
braucher muss der Endpreis des Produkts auf
Gegenüber Gewerbetreibenden darf z.B.
einen Blick erkennbar sein.
Verbrauchern
und
mit Nettopreisen geworben werden. Ihnen
steht auch kein Widerrufs- oder Rückga-
Bei der Angabe der Preise im Onlineshop fordert
berecht zu.
die Preisangabenverordnung, dass der Endpreis
anzugeben ist. Endpreis heißt, dass die Summe
Allerdings muss der Shopbetreiber einen
anzugeben ist, die der Verbraucher tatsächlich
deutlich hervorgehobenen und klar ver-
für den Artikel zu zahlen hat. Insbesondere ist
ständlichen Hinweis darauf anbringen,
daher die Umsatzsteuer schon in den Preis ein-
dass er ausschließlich an Händler verkauft
zurechnen, aber auch andere Preisbestandteile
(etwa „Verkauf nur an Händler“) und Kon-
sind bereits in die Bildung des Endpreises einzu-
trollen durchführen, indem er sich z.B. ei-
beziehen. Im Fernabsatz ist den Preisen jeweils
ne Kopie der Gewerbeanmeldung zuschi-
ein Hinweis hinzuzufügen, der erkenntlich
cken lässt.
macht, dass es sich um den Endpreis inklusive
Umsatzsteuer handelt und dass außerdem Ver-
Grund
für diese strenge Regelung: Der
sandkosten anfallen.
Verkäufer soll sich den Verbraucherschutzvorschriften nicht einfach durch die
Behauptung entziehen können, er verkaufe
ausschließlich an Gewerbetreibende. Wer
letztlich auch mit Verbrauchern Kaufverträge abschließt, Verbraucher dann aber
nicht über ihr Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehrt, handelt wettbewerbswidrig
und kann abgemahnt werden.
Probleme ergeben sich hier für Onlinehändler, die
die Kleinunternehmerregelung des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) nutzen. Es empfiehlt sich,
beim Preis klar darauf hinzuweisen, dass es sich
um den Endpreis handelt, die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG Anwendung findet und
die Umsatzsteuer daher nicht ausgewiesen wird.
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Die Versandkosten sind kein Bestandteil des
Preises und daher auch nicht in den Endpreis
Die Preisangabenverordnung sieht in bestimmten
einzuberechnen. Die Höhe der Versandkosten
Fällen vor, dass anstelle des Endpreises der
muss nicht direkt neben dem Endpreis angege-
Grundpreis von Waren angegeben werden muss.
ben werden. Es reicht aus, wenn der Kunde die
Die Verpflichtung gilt dann, wenn Waren nach
Angaben über einen Link (z.B. namens „zzgl. Ver-
Gewicht, Länge, Volumen oder Fläche angebo-
sandkosten“) erreichen kann. Die Versandkosten
ten werden. Der Grundpreis ist üblicherweise
dürfen jedenfalls nicht erst während des Bestell-
hochgerechnet auf 1 Liter, 1 Kilogramm, 1 Meter,
prozesses angezeigt werden. Lässt sich die Höhe
etc anzugeben. Bei Kleinmengen ist es ausrei-
nicht genau angeben (beispielsweise weil sie
chend, wenn der Grundpreis bezogen auf 100
nach Gewicht variiert), sollten dem Kunden die
Gramm, bzw. Milliliter angegeben wird. In § 9
Informationen zur Verfügung gestellt werden,
Abs. 4, 5 und 6 PAngV sind die Ausnahmen von
mit denen er die Versandkosten selbst berech-
der Pflicht zur Angabe des Grundpreises gelistet.
nen kann.
Kennzeichnungs- & Informationspflichten
Für die Nutzung von Preissuchmaschinen hat der
Die Fülle dieser Spezialgesetze ist unüberschau-
BGH besondere Anforderungen aufgestellt. Die
bar. Im Rahmen dieses Leitfadens können nur
Werbung in einer solchen Preissuchmaschine ist
einige Vorschriften exemplarisch angesprochen
bereits so konkret gefasst, dass sie als Angebot
werden:
an den Kunden aufzufassen ist. Wenn also Produkte in einer Preissuchmaschine gelistet sind,
Textilkennzeichnungsgesetz
müssen Unternehmen sicherstellen, dass bereits
Das
in der Übersicht der Preissuchmaschine die Ver-
Verkäufer von Textilprodukten (z.B. Kleidung oder
sandkosten zutreffend angegeben werden. Es
Möbeln mit Textilbestandteilen), ihre Waren
stellt einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß
entsprechend ihrer Bestandteile zu kennzeich-
dar, wenn nur der Endpreis in der Preissuchma-
nen. In der Artikelbeschreibung sollten der Typ
schine genannt wird, während der Bestellung
der verwendeten Faser und der prozentuale An-
aber noch Versandkosten addiert werden. Der
teil dieser Faser am Gewicht des Textilprodukts
Onlinehändler muss außerdem sicherstellen, dass
angeben werden (z.B. 100 % Baumwolle).
Textilkennzeichnungsgesetz
verpflichtet
die Produkte tatsächlich zu dem Preis verfügbar
sind, zu dem sie in der Preissuchmaschine ange-
Energiekennzeichnungsverordnung
boten werden. Es stellt einen Wettbewerbver-
Die Verordnung über die Kennzeichnung von
stoß dar, wenn die Ware im Shop teurer ist als
Haushaltsgeräten mit Angaben über den Ver-
in der Preissuchmaschine angegeben.
brauch an Energie und anderen wichtigen Res-
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BIEG Hessen
sourcen (ENKVS) verpflichtet die Händler von
ab 18 Jahren“ versehen sind, dürfen auch nicht
„weißer Ware“, wie beispielsweise Kühlschrän-
in jugendbeeinträchtigender Weise beworben
ken, die Geräte entsprechen ihres Energiever-
werden.
brauchs zu kennzeichnen. Der Kunde muss über
den Energieverbrauch informiert werden, bevor
Altölverordnung
er seine Kaufentscheidung trifft. Die Kennzeich-
Wer gewerbsmäßig Motor- oder Getriebeöl über
nung hat die Energieeffizienzklasse, den Energie-
einen Onlineshop verkauft, ist zur Rücknahme
verbrauch in kWh/Jahr und ja nach angebotenem
bzw. fachgerechten Entsorgung des Altöls ver-
Gerät noch weitere Daten zu nennen.
pflichtet. Darüber muss der Händler seine Käufer
mithilfe eines deutlichen Hinweises im Shop
Batteriegesetz
auch informieren.
Das Batteriegesetz betrifft den Handel mit Batterien bzw. mit Geräten, die Batterien enthalten.
Praxistipp:
Käufer müssen darauf hingewiesen werden, dass
Einen ersten Überblick über die in Frage
sie zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich
kommenden Rechtsvorschriften kann man
verpflichtet sind und Batterien beim Händler
sich durch die Eingabe entsprechender
kostenfrei zurückgegeben werden können. Au-
Suchbegriffe zunächst im Internet ver-
ßerdem sind Onlinehändler dazu verpflichtet, die
schaffen. Wer Sicherheit haben möchte,
Kennzeichnungen auf den Batterien zu erläutern.
sollte einen erfahrenen Anwalt mit der
Shopüberprüfung beauftragen.
Jugendschutzgesetz
Vorsicht ist beim Handel mit Waren geboten, auf
die die Reglungen des Jugendschutzes Anwendung finden. Darauf ist bei Medien, insbesondere
Filmen und Computerspielen zu achten. Wenn
die Freiwillige Selbstkontrolle eine Alterskennzeichnung vergeben hat, so ist die Altersfreigabe
beim jeweiligen Produktangebot im Internet in
Stand: April 2011
der gesetzlich vorgeschriebenen Form anzubringen. Auch der jeweilige Datenträger und die
Hülle des Datenträgers müssen mit einem deutlichen Hinweis auf die Altersfreigabe versehen
sein. Medien, die mit der Altersfreigabe „Nicht
Autor:
RA Dr. Volker Baldus
janolaw AG
Sulzbach/Ts.
www.janolaw.de
freigegeben unter 18 Jahren“ oder „Freigegeben
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BIEG Hessen
Für was steht BIEG Hessen?
BIEG Hessen steht für Beratungs- und Informationszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr. Das BIEG
Hessen ist eine gemeinsame Einrichtung der Industrie- und Handelskammern Frankfurt am Main, Fulda,
Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offenbach am Main. Wir sind eines der Kompetenzzentren, die vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert werden.
Aufgaben des BIEG Hessen
Das BIEG Hessen hat zur Aufgabe, kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen auf dem Weg zu Internet und E-Business neutral zu unterstützen. Wir verstehen uns als Plattform für Anbieter und Nachfrager und wollen dazu beitragen, dass Barrieren abgebaut und Chancen aufgezeigt werden. Das BIEG
Hessen ist eine Anlaufstelle für Unternehmer sowie Kommunikator und Koordinator für den elektronischen Geschäftsverkehr.
BIEG Hessen
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