Produktpräsentation im Onlineshop - Für
Transcrição
Produktpräsentation im Onlineshop - Für
BIEG Hessen Produktpräsentation im Onlineshop - Rechtliche Rahmenbedingungen - Träger des BIEG Hessen Frankfurt am Main Fulda Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern Offenbach am Main 1/7 BIEG Hessen Produktpräsentation im Onlineshop • Eigenanfertigung Nachdem frischgebackener • Lizenzvereinbarung / Kaufvertrag Shopbetreiber für ein Shopsystem oder eine Ver- • unzulässige Selbstbedienung man sich als kaufsplattform entschieden hat, geht es an die „Inneneinrichtung“. Die Waren müssen ansprechend präsentiert werden, um möglichst viele Eigenanfertigung Besucher zum Kauf zu animieren. Aber gerade Schnell und günstig kann der Onlinehändler die bei der Produktpräsentation unterlaufen vielen Bilder selbst anfertigen. An diesen Bildern steht Shopbetreibern die ihm „automatisch“ das Urheberrecht zu, d.h. er schmerzhafte finanzielle Folgen nach sich ziehen muss sie nicht erst durch einen Urhebervermerk können. Vielen Händlern ist gar nicht bewusst, oder ein © kennzeichnen. Allerdings laufen Un- dass neben AGB, Widerrufsbelehrung, Daten- ternehmer mit selbstgemachten Fotos Gefahr, die schutzerklärung und Impressum noch zahlreiche Außenwirkung des Shops durch amateurhafte andere rechtliche Hürden zu überwinden sind Produktdarstellungen zu beeinträchtigen. rechtliche Schnitzer, wie z.B. • Urheberrechte Lizenzvereinbarung • Preisangabenverordnung Professionell erstellte Fotos haben ihren Preis, • Kennzeichnungsgesetze d.h. im Regelfall muss man mit dem Urheber einen Lizenzvertrag abschließen, in dem die Höhe Dieser Leitfaden möchte bei Shopbetreibern ins- der Lizenzgebühr und der Umfang des Nutzungs- besondere das Problembewusstsein schärfen und rechts festgelegt sind. Alternativ werden auch dazu animieren, nach der Lektüre die eigene lizenzfreie Bilder verkauft. Manche Bilder werden Produktpräsentation einer kritischen Prüfung zu zur kostenlosen Nutzung angeboten. Aber Vor- unterziehen. Denn je nach Produktgruppe gelten sicht: In Zweifelsfällen sollte man sicherheitshal- andere Vorschriften, so dass jeder Einzelfall hier ber nachfragen und sich eine Erlaubnis zur kos- nicht abgebildet werden kann. tenfreien Nutzung der Produktbilder erteilen lassen. Auch die Nutzung von Bildern vom Her- Bilder Ein schönes Bild gehört zu einer gelungenen Produktpräsentation einfach dazu. Aber wie kommt man an die Bilder? Folgende Möglichkeiten stehen dem Händler im Regelfall zur Verfügung: steller oder Großhändler, bei dem man das Produkt eingekauft hat, muss man sich genehmigen lassen. Unzulässige Selbstbedienung Das Internet bietet eine verlockende Fülle an Bildern, die man theoretisch schnell herunterla- 2/7 BIEG Hessen den und für eigene Zwecke nutzen könnte. Dieser von Konkurrenten und Verbraucherzentralen Versuchung sollte man widerstehen, da sie eine abgemahnt werden kann. Besonders beliebt sind Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Sie in diesem Bereich Abmahnungen von „Werbung kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Ein mit Selbstverständlichkeiten“. Urheberrechtsverletzer muss die Kosten des eingeschalteten Abmahnanwalts tragen und Scha- „100 % Originalware“ densersatz leisten. Die Schadensersatzhöhe be- So wurden z.B. eBay-Händler abgemahnt, die rechnet sich in der Regel danach, welche Lizenz- ihre Ware auffällig mit „100 % Originalware“ gebühr man für die Nutzung der Bilder im Regel- oder ähnliche Formulierungen beworben hatten. fall gezahlt hätte. Auch wenn bei eBay immer wieder Fälschungen angeboten werden, ist es nicht zulässig, die eige- Bilder sind bindend! ne Ware in auffälliger Art und Weise als Origi- Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zwingt nalware anzupreisen. Auch wenn sich viele die Händler bei der Auswahl der Bilder zur Händler nicht daran halten, gilt es trotzdem als höchsten Wachsamkeit. Die Produktbilder müs- Selbstverständlichkeit, dass auf eBay ausschließ- sen genau das zeigen, was verkauft werden soll. lich Originalware verkauft werden darf. In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um einen unfallbeschädigten Pkw, der online über „Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer" eine Restwertbörse verkauft wurde. Auf einem Wer auffällig darauf hinweist, dass der Ware Foto war eine Standheizung zu erkennen, die eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwert- nicht mitverkauft werden sollte und vor dem steuer beigefügt wird, handelt nach Ansicht eini- Verkauf ausgebaut wurde. Im Beschreibungstext ger Gerichte wettbewerbswidrig. Es wird als üb- wurde die Standheizung bei der Aufzählung der lich angesehen, dass der Kunde eine Rechnung Zusatzausstattung nicht aufgeführt, es wurde mit Mehrwertsteuer enthält. Es soll nicht der aber auch nicht ausdrücklich darauf hingewie- Eindruck entstehen, dass der Verbraucher einen sen, dass die Standheizung nicht mitverkauft besonderen Vorteil gewinnt, wenn er gerade bei werden soll. Der BGH hat in seinem Urteil aber diesem Händler einkauft. klargestellt, dass der Käufer einen Anspruch darauf hat, den Wagen so zu erhalten, wie er abge- „Bei uns können Sie die Ware innerhalb von 14 bildet war, d.h. mit Standheizung. Tagen zurückschicken, wir ersetzen Ihnen den Kaufpreis“ Produktbeschreibung Diese und ähnliche Formulierungen geben nur Auch an kreativen Texten besteht ein Urheber- den Inhalt des Widerrufsrechts wieder, das den recht. Bei der Formulierung ist äußerste Vorsicht angesagt, da z.B. wettbewerbswidrige Werbung 3/7 BIEG Hessen Verbrauchern bei Onlinekäufen uneinschränkbar Preise gesetzlich zusteht. Die Preisangabenverordnung (PAngV) stellt an Onlinehändler besondere Anforderungen in Be- Praxistipp: zug auf die Darstellung der Preise im Onlineshop. Verkauf ausschließlich an Gewerbetrei- Gerade im Internet ist der Preis der Ware oft das bende entscheidende Kriterium für die Kaufentschei- Viele Informationspflichten bestehen nur dung des Verbrauchers. Die Preisangabenver- gegenüber müssen ordnung beruht daher auf den Grundsätzen der nicht beachtet werden, wenn ausschließ- Preisklarheit und Preiswahrheit. Für den Ver- lich an Gewerbetreibende verkauft wird. braucher muss der Endpreis des Produkts auf Gegenüber Gewerbetreibenden darf z.B. einen Blick erkennbar sein. Verbrauchern und mit Nettopreisen geworben werden. Ihnen steht auch kein Widerrufs- oder Rückga- Bei der Angabe der Preise im Onlineshop fordert berecht zu. die Preisangabenverordnung, dass der Endpreis anzugeben ist. Endpreis heißt, dass die Summe Allerdings muss der Shopbetreiber einen anzugeben ist, die der Verbraucher tatsächlich deutlich hervorgehobenen und klar ver- für den Artikel zu zahlen hat. Insbesondere ist ständlichen Hinweis darauf anbringen, daher die Umsatzsteuer schon in den Preis ein- dass er ausschließlich an Händler verkauft zurechnen, aber auch andere Preisbestandteile (etwa „Verkauf nur an Händler“) und Kon- sind bereits in die Bildung des Endpreises einzu- trollen durchführen, indem er sich z.B. ei- beziehen. Im Fernabsatz ist den Preisen jeweils ne Kopie der Gewerbeanmeldung zuschi- ein Hinweis hinzuzufügen, der erkenntlich cken lässt. macht, dass es sich um den Endpreis inklusive Umsatzsteuer handelt und dass außerdem Ver- Grund für diese strenge Regelung: Der sandkosten anfallen. Verkäufer soll sich den Verbraucherschutzvorschriften nicht einfach durch die Behauptung entziehen können, er verkaufe ausschließlich an Gewerbetreibende. Wer letztlich auch mit Verbrauchern Kaufverträge abschließt, Verbraucher dann aber nicht über ihr Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehrt, handelt wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Probleme ergeben sich hier für Onlinehändler, die die Kleinunternehmerregelung des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) nutzen. Es empfiehlt sich, beim Preis klar darauf hinzuweisen, dass es sich um den Endpreis handelt, die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG Anwendung findet und die Umsatzsteuer daher nicht ausgewiesen wird. 4/7 BIEG Hessen Die Versandkosten sind kein Bestandteil des Preises und daher auch nicht in den Endpreis Die Preisangabenverordnung sieht in bestimmten einzuberechnen. Die Höhe der Versandkosten Fällen vor, dass anstelle des Endpreises der muss nicht direkt neben dem Endpreis angege- Grundpreis von Waren angegeben werden muss. ben werden. Es reicht aus, wenn der Kunde die Die Verpflichtung gilt dann, wenn Waren nach Angaben über einen Link (z.B. namens „zzgl. Ver- Gewicht, Länge, Volumen oder Fläche angebo- sandkosten“) erreichen kann. Die Versandkosten ten werden. Der Grundpreis ist üblicherweise dürfen jedenfalls nicht erst während des Bestell- hochgerechnet auf 1 Liter, 1 Kilogramm, 1 Meter, prozesses angezeigt werden. Lässt sich die Höhe etc anzugeben. Bei Kleinmengen ist es ausrei- nicht genau angeben (beispielsweise weil sie chend, wenn der Grundpreis bezogen auf 100 nach Gewicht variiert), sollten dem Kunden die Gramm, bzw. Milliliter angegeben wird. In § 9 Informationen zur Verfügung gestellt werden, Abs. 4, 5 und 6 PAngV sind die Ausnahmen von mit denen er die Versandkosten selbst berech- der Pflicht zur Angabe des Grundpreises gelistet. nen kann. Kennzeichnungs- & Informationspflichten Für die Nutzung von Preissuchmaschinen hat der Die Fülle dieser Spezialgesetze ist unüberschau- BGH besondere Anforderungen aufgestellt. Die bar. Im Rahmen dieses Leitfadens können nur Werbung in einer solchen Preissuchmaschine ist einige Vorschriften exemplarisch angesprochen bereits so konkret gefasst, dass sie als Angebot werden: an den Kunden aufzufassen ist. Wenn also Produkte in einer Preissuchmaschine gelistet sind, Textilkennzeichnungsgesetz müssen Unternehmen sicherstellen, dass bereits Das in der Übersicht der Preissuchmaschine die Ver- Verkäufer von Textilprodukten (z.B. Kleidung oder sandkosten zutreffend angegeben werden. Es Möbeln mit Textilbestandteilen), ihre Waren stellt einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß entsprechend ihrer Bestandteile zu kennzeich- dar, wenn nur der Endpreis in der Preissuchma- nen. In der Artikelbeschreibung sollten der Typ schine genannt wird, während der Bestellung der verwendeten Faser und der prozentuale An- aber noch Versandkosten addiert werden. Der teil dieser Faser am Gewicht des Textilprodukts Onlinehändler muss außerdem sicherstellen, dass angeben werden (z.B. 100 % Baumwolle). Textilkennzeichnungsgesetz verpflichtet die Produkte tatsächlich zu dem Preis verfügbar sind, zu dem sie in der Preissuchmaschine ange- Energiekennzeichnungsverordnung boten werden. Es stellt einen Wettbewerbver- Die Verordnung über die Kennzeichnung von stoß dar, wenn die Ware im Shop teurer ist als Haushaltsgeräten mit Angaben über den Ver- in der Preissuchmaschine angegeben. brauch an Energie und anderen wichtigen Res- 5/7 BIEG Hessen sourcen (ENKVS) verpflichtet die Händler von ab 18 Jahren“ versehen sind, dürfen auch nicht „weißer Ware“, wie beispielsweise Kühlschrän- in jugendbeeinträchtigender Weise beworben ken, die Geräte entsprechen ihres Energiever- werden. brauchs zu kennzeichnen. Der Kunde muss über den Energieverbrauch informiert werden, bevor Altölverordnung er seine Kaufentscheidung trifft. Die Kennzeich- Wer gewerbsmäßig Motor- oder Getriebeöl über nung hat die Energieeffizienzklasse, den Energie- einen Onlineshop verkauft, ist zur Rücknahme verbrauch in kWh/Jahr und ja nach angebotenem bzw. fachgerechten Entsorgung des Altöls ver- Gerät noch weitere Daten zu nennen. pflichtet. Darüber muss der Händler seine Käufer mithilfe eines deutlichen Hinweises im Shop Batteriegesetz auch informieren. Das Batteriegesetz betrifft den Handel mit Batterien bzw. mit Geräten, die Batterien enthalten. Praxistipp: Käufer müssen darauf hingewiesen werden, dass Einen ersten Überblick über die in Frage sie zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich kommenden Rechtsvorschriften kann man verpflichtet sind und Batterien beim Händler sich durch die Eingabe entsprechender kostenfrei zurückgegeben werden können. Au- Suchbegriffe zunächst im Internet ver- ßerdem sind Onlinehändler dazu verpflichtet, die schaffen. Wer Sicherheit haben möchte, Kennzeichnungen auf den Batterien zu erläutern. sollte einen erfahrenen Anwalt mit der Shopüberprüfung beauftragen. Jugendschutzgesetz Vorsicht ist beim Handel mit Waren geboten, auf die die Reglungen des Jugendschutzes Anwendung finden. Darauf ist bei Medien, insbesondere Filmen und Computerspielen zu achten. Wenn die Freiwillige Selbstkontrolle eine Alterskennzeichnung vergeben hat, so ist die Altersfreigabe beim jeweiligen Produktangebot im Internet in Stand: April 2011 der gesetzlich vorgeschriebenen Form anzubringen. Auch der jeweilige Datenträger und die Hülle des Datenträgers müssen mit einem deutlichen Hinweis auf die Altersfreigabe versehen sein. Medien, die mit der Altersfreigabe „Nicht Autor: RA Dr. Volker Baldus janolaw AG Sulzbach/Ts. www.janolaw.de freigegeben unter 18 Jahren“ oder „Freigegeben 6/7 BIEG Hessen Für was steht BIEG Hessen? BIEG Hessen steht für Beratungs- und Informationszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr. Das BIEG Hessen ist eine gemeinsame Einrichtung der Industrie- und Handelskammern Frankfurt am Main, Fulda, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offenbach am Main. Wir sind eines der Kompetenzzentren, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert werden. Aufgaben des BIEG Hessen Das BIEG Hessen hat zur Aufgabe, kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen auf dem Weg zu Internet und E-Business neutral zu unterstützen. Wir verstehen uns als Plattform für Anbieter und Nachfrager und wollen dazu beitragen, dass Barrieren abgebaut und Chancen aufgezeigt werden. Das BIEG Hessen ist eine Anlaufstelle für Unternehmer sowie Kommunikator und Koordinator für den elektronischen Geschäftsverkehr. BIEG Hessen Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main Telefon 069 2197-1380 Telefax 069 2197-1497 [email protected] Auf unsere Internetseite www.bieg-hessen.de finden Sie weitere Leitfäden, Checklisten und Fachartikel zu den Themen Internet und E-Commerce. 7/7