Antrag - Wittmund
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Antrag - Wittmund
Landkreis Wittmund Am Markt 9 26409 Wittmund Stadt Wittmund Kurt-Schwitters-Platz 1 26409 Wittmund Antrag auf Ausstellung einer Sammelzeitkarte für den Besuch eines Kindergartens / -spielkreises sowie Erteilung einer Einzugsermächtigung Name der Erziehungsberechtigten: Straße: __________________________________________________ ___________________________________________________________________ PLZ, Ort: ____________________________ Mein Kind / Meine Kinder Telefon: _____________________________ ___________________________________________________ besucht / besuchen im Kindergartenjahr 2009/2010 den Kindergarten / -spielkreis in ___________________________________________________________________________ Für die Beförderung beantrage ich die Ausstellung einer Sammelzeitkarte für die Zeit vom 06. August 2009 _______________________ bis zum 23. Juni 2010 bis zum ______________________ (anderer Zeitraum als oben angegeben) von Haltestelle: ____________________________________________________________ (nächstgelegene Haltestelle am Wohnort des Kindes) Verkehrsträger: ____________________________________________________________ (z.B. Janssen-Reisen, usw.) Hin- und Rückfahrt nur morgendliche Hinfahrt nur mittägliche Rückfahrt (bitte ankreuzen) Mir ist bekannt, dass die Fahrkarte nur an Schultagen benutzt werden kann. Die Aufsichtspflicht obliegt während der Fahrt mit dem Bus den Eltern. Ich verpflichte mich, die Sammelzeitkarte über den zuständigen Kindergarten / -spielkreis an den Landkreis Wittmund bzw. an die zuständige Gemeinde zurückzugeben, sofern diese nicht mehr benötigt wird (z. B. bei Wohnortwechsel o. ä.). bitte wenden!!! EINZUGSERMÄCHTIGUNG Die zu zahlenden Beförderungskosten belaufen sich für den Zeitraum vom 06. August 2009 Stadt Wittmund: bis zum 23. Juni 2010 _____________________ bis zum ______________________ auf 272,80 EUR auf EUR (hier ggf. abweichenden Beförderungszeitraum eintragen) Der Betrag wird in zwei Raten von meinem u. a. Konto abgebucht. Die erste Rate wird voraussichtlich im Oktober 2009, die zweite Rate im März 2010 eingezogen werden. Der Betrag wird in monatlichen Raten (jeweils zum 15.) von meinem u. a. Konto abgebucht.(Grundsätzlich wird die Gesamtsumme auf die Beförderungsmonate September bis Juni verteilt, es sei denn, der Antrag wird verspätet gestellt.) Ich erteile hiermit die Ermächtigung, die o. a. Kosten bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos bei Kreditinstitut: _________________________________________________________ Kontonummer: _________________________________________________________ Bankleitzahl: _________________________________________________________ Kontoinhaber: _________________________________________________________ bitte deutlich schreiben einzuziehen. Die Gutschrift eines eventuell überzahlten Betrages kann ich nur dann erhalten, wenn die Fahrkarte rechtzeitig an den Landkreis bzw. an die zuständige Gemeinde zurückgegeben wurde. _______________________________________ Unterschrift des Kontoinhabers Vom Kindergarten / -spielkreis auszufüllen Die Richtigkeit der umseitigen Angaben zum Antrag (bitte besonders auf den Beförderungszeitraum achten) wird bestätigt. _____________________________________ _____________________________________ Ort, Datum (Unterschrift des Kindergartens / spielkreises) Regelung über die Beförderung der Kinder aus Kindergärten / -spielkreisen im Landkreis Wittmund im Schulbusverkehr Wichtige Hinweise für die Eltern Um eine sichere Beförderung der Kinder mit den Bussen zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, dass die Eltern ihre Kinder zu den jeweiligen Haltestellen bringen und von dort auch wieder pünktlich abholen. Bis zur Abfahrt der Busse zum Kindergarten / -spielkreis sollte von den Eltern eine Aufsichtsperson an der Haltestelle verweilen. Die Kinder dürfen auf keinen Fall ohne Aufsicht an der Haltestelle stehen. In der Anfangszeit wäre es ratsam, wenn jemand aus den Reihen der Eltern oder ein(e) Mitarbeiter(in) des Kindergartens / -spielkreises als Aufsicht im Bus mitfährt. Die Aufsichtspflicht bleibt auch während der Busfahrzeit bei den Eltern. Hinweis für die Kindergärten / -spielkreise Sofern Busse nicht unmittelbar an Kindergärten / -spielkreisen halten können, muss der Kindergarten / -spielkreis für den sicheren Weg der Kinder sorgen. Ausgenommene Beförderungszeiten Während der Ferienzeiten, an schulfreien Tagen und an Nachmittagen finden keine Beförderungen statt. Fahrroute / Fahrzeiten / Haltestellen Die Fahrrouten, Fahrzeiten und Haltestellen können beim jeweiligen Kindergarten / -spielkreis erfragt werden. Sollten sich irgendwelche Änderungen ergeben, so werden Ihnen diese kurzfristig mitgeteilt. Die Kinder können nicht von zu Hause abgeholt und dort wieder hingebracht werden. Verfahrensablauf Der Kindergarten / -spielkreis teilt dem Landkreis bzw. der zuständigen Gemeinde mit, welche Eltern das Angebot annehmen möchten und an welcher Haltestelle die Kinder zusteigen. Dies geschieht durch die mitgelieferten Antragsvordrucke. Gleichzeitig wird die Ermächtigung erteilt, den Eigenanteil der Eltern im Lastschrifteinzugsverfahren einzuziehen. Eine Kündigung der Beförderung ist jederzeit möglich. Eine Rückzahlung des zuviel gezahlten Eigenanteils kann jedoch nur erfolgen, wenn die Eltern die Fahrkarte rechtzeitig an den Landkreis bzw. an die zuständige Gemeinde zurückgeben. Fahrkartenausgabe / Fahrkosten Die Fahrkarten werden den Kindergärten / -spielkreisen nach Vorlage des Antragsvordruckes zugesandt. Die Kindergärten / -spielkreise übernehmen dann die Verteilung der Fahrkarten an die betreffenden Eltern. Seit dem Kindergartenjahr 1997/98 wird der Eigenanteil der Eltern für die Kindergartenbeförderung nur noch für ein Kind berechnet. Für Geschwisterkinder, die auch den Kindergartenbus benutzen, entfällt der Beförderungsbeitrag der Eltern. Der Fahrpreis beträgt 20,00 EUR je Monat (in Ferienmonaten mindestens 1,50 EUR pro Beförderungstag) in der Gemeinde Friedeburg bzw. 25,00 EUR (in Ferienmonaten mindestens 1,90 EUR pro Beförderungstag) im Gebiet der Stadt Wittmund. Auskunft erteilen: Frau Eilts Herr Hyda Telefon: (0 44 62) 86 - 11 02 Telefon: (0 44 62) 86 - 11 52 bzw. die jew. Gemeinde: Gemeinde Friedeburg Stadt Wittmund Telefon: (0 44 65) 806-0 Telefon: (0 44 62) 983-0 Für das Kindergartenjahr 2009/2010 vom 06. August 2009 bis zum 23. Juni 2010 gilt folgende Berechnung: Gemeinde Stadt Friedeburg Wittmund August 2009 18 Tage 20,00 EUR 25,00 EUR September 2009 22 Tage 20,00 EUR 25,00 EUR Oktober 2009 12 Tage 18,00 EUR 22,80 EUR November 2009 21 Tage 20,00 EUR 25,00 EUR Dezember 2009 16 Tage 20,00 EUR 25,00 EUR 98,00 EUR 122,80 EUR 89 Tage Januar 2010 Februar 2010 März 2010 April 2010 Mai 2010 Juni 2010 Gesamt 17 Tage 18 Tage 14 Tage 18 Tage 17 Tage 17 Tage 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR 25,00 EUR 101 Tage 120,00 EUR 150,00 EUR 190 Tage 218,00 EUR 272,80 EUR