LEITFADEN ZUR SCHULWAHL
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LEITFADEN ZUR SCHULWAHL
Fachbereich Schule und Sport Eine Information Der Stadt Mönchengladbach LEITFADEN ZUR SCHULWAHL Informationen zum Schulwechsel nach Beendigung der Grundschule • Hauptschule • Realschule • Gymnasium • Gesamtschule • Waldorfschule Notizen: Vorwort Sehr geehrte Eltern, in Kürze stehen Sie vor der wichtigen Aufgabe, für Ihr Kind die bedeutsame Frage der weiterführenden Schullaufbahn zu entscheiden. Die Vielfalt des Angebotes macht diese Entscheidung nicht einfach. Diese Informationsschrift will Ihnen daher einen Überblick über die vielfältigen Bildungsmöglichkeiten Ihres Kindes an den weiterführenden Schulen in Mönchengladbach geben. Sie erhalten Einsicht in das differenzierte Gefüge des heutigen Schulwesens und grundlegende Informationen über die einzelnen weiterführenden Schulformen mit ihren unterschiedlichen Bildungszielen, den Aufnahmevoraussetzungen sowie den Abschlüssen und Berechtigungen. Sie werden erkennen, dass die Stadt Mönchengladbach über ein leistungsfähiges und sehr differenziertes schulisches Bildungsangebot verfügt. Sicherlich wird dieses Heft nicht alle Ihre Fragen hinreichend beantworten können. Nutzen Sie daher die Gelegenheit zum persönlichen Gespräch in den Schulen. Auch die in diesem Heft genannten Beratungsdienste des Fachbereichs Schule und Sport stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. An zahlreichen Schulen hat sich ein besonderes Schulprofil oder Schulprogramm herausgebildet, dessen Ausprägung für Ihre Entscheidung von Bedeutung sein kann. Informationen zum Schulprogramm bzw. Schulprofil der Schulen können Sie größtenteils auch dem Internet entnehmen Die entsprechenden Adressierungen finden Sie in den jeweiligen Anschriftenteilen dieses Heftes. Ich hoffe sehr, dass Ihnen die folgenden Informationen eine Hilfe sind bei Ihrer Entscheidung und wünsche Ihnen, dass Sie eine gute Wahl treffen und Ihr Kind mit Freude und Erfolg in der neuen Schule weiterlernt. Mönchengladbach, im September 2011 Ihr Dr. Gert Fischer Beigeordneter der Stadt Mönchengladbach 64 1 Inhaltsverzeichnis Notizen: 1. Information und Beratung................................................. 3 1.1 Schullaufbahnberatung.......................................................................3 1.2 Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)................................................4 1.3 Schulpsychologischer Dienst .............................................................5 2. Finanzielle Unterstützung ................................................. 7 2.1 Fahrkostenübernahme .......................................................................7 2.2 Lernmittelfreiheit .................................................................................7 2.3 Ausbildungsförderung (BAföG) ..........................................................8 3. Allgemeine Informationen ............................................... 10 3.1 Schulstufen und Schulformen...........................................................10 3.2 Schulabschlüsse...............................................................................10 3.3 Durchlässigkeit zwischen den Schulformen.....................................12 3.4 Individuelle Förderung ......................................................................13 3.5 Ganztagsschulen und Ganztagsangebote .......................................13 4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren ................. ………….15 5. Weiterführende Schulformen.......................................... 17 5.1 Die Hauptschule ...............................................................................17 5.2 Die Realschule .................................................................................25 5.3 Das Gymnasium ...............................................................................31 5.4 Die Gesamtschule ............................................................................42 5.5 Die Rudolf-Steiner Schule (Freie Waldorfschule) ............................51 6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse....................... 54 7. Bildungswege an Berufskollegs ..................................... 60 8. Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen .............................. 61 8.1 Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I ..............61 8.2 Schulpflicht in der Sekundarstufe II..................................................61 9. Ferientermine ................................................................... 62 2 63 9. Ferientermine 1. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat die Ferientermine für das Land Nordrhein-Westfalen für die Schuljahre 2011/12 bis 2014/15 wie folgt festgelegt: Schuljahr 2011/12 Sommer Herbst Weihnachten Ostern Pfingsten Erster Ferientag 25. Juli 2011 24. Oktober 2011 23. Dezember 2011 02. April 2012 29. Mai 2012 Letzter Ferientag 06. September 2011 05. November 2011 06. Januar 2012 14. April 2012 Erster Ferientag 09. Juli 2012 08. Oktober 2012 21. Dezember 2012 25. März 2013 21. Mai 2013 Letzter Ferientag 21. August 2012 20. Oktober 2012 04. Januar 2013 06. April 2013 Erster Ferientag 22. Juli 2013 21. Oktober 2013 23. Dezember 2013 14. April 2014 10. Juni 2014 Letzter Ferientag 03. September 2013 02. November 2013 07. Januar 2014 26. April 2014 Erster Ferientag 07. Juli 2014 06. Oktober 2014 22. Dezember 2014 30. März 2015 25. Mai 2015 Letzter Ferientag 19. August 2014 18. Oktober 2014 06. Januar 2015 11. April 2015 Schuljahr 2013/14 Sommer Herbst Weihnachten Ostern Pfingsten Schuljahr 2014/15 Sommer Herbst Weihnachten Ostern Pfingsten 62 1.1 Schullaufbahnberatung Die Schullaufbahnberatung des Fachbereichs Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach steht ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Schülerinnen und Schülern Eltern Schulleitungen und Lehrkräften Auszubildenden Berufstätigen Arbeitslosen in allen Fragen der Schulwahl zur Verfügung. Sie bietet Information, Beratung und Entscheidungshilfe Schuljahr 2012/13 Sommer Herbst Weihnachten Ostern Pfingsten Information und Beratung bei Fragen zu (zum) ¾ möglichen Schullaufbahnen ¾ Wahlmöglichkeiten nach dem Schulabschluss ¾ Aufnahmebedingungen und Abschlüssen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen ¾ nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen ¾ schulischer Weiterbildung (2. Bildungsweg) ¾ allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen. Die Inanspruchnahme ist kostenlos. Die Schullaufbahnberatung ist wie folgt erreichbar: Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach (Schullaufbahnberatung) - Brigitte Proba Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1), Zimmer 129 41061 Mönchengladbach, 02161/25 3708, 02161/25 3799 E-Mail: [email protected] montags bis freitags montags bis mittwochs donnerstags von 07.45 Uhr bis 12.30 Uhr von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr 3 1.2 Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) In Kreisen und Städten mit einem hohen Zuwandereranteil sind in kommunaler Trägerschaft Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) eingerichtet. Sie tragen durch ihre Arbeit in erheblichem Maße dazu bei, Kinder und Jugendliche mit Zuwanderergeschichte in das deutsche Schul- und Gesellschaftssystem zu integrieren und leisten einen wesentlichen Beitrag zur interkulturellen Erziehung. Das Angebot der Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) beim Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach umfasst u.a.: ¾ Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien sowie deren Eltern bei der Wahl von Bildungs- und Ausbildungswegen, Vermittlung von weiterer Beratung ¾ Unterstützung und verantwortliche Mitwirkung bei der Beratung von Seiteneinsteigern ¾ Hilfen bei den Übergängen vom Elementar- in den Primarbereich sowie zwischen Schulformen und Schulstufen, Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf ¾ Beratung der Schulen bei der Einrichtung von Förderangeboten für Schülerinnen und Schüler aus Zuwandererfamilien ¾ Unterstützung der Elternarbeit der Schulen und der außerschulischen Einrichtungen ¾ Beratung anderer Einrichtungen bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien, Koordination zwischen Schulen und anderen Einrichtungen ¾ Hilfen bei der Zusammenarbeit von Schulen und außerschulischen Trägern der Bildungs-, Kultur- und Sozialarbeit ¾ Entwicklung und Erprobung von Spiel-, Lehr- und Lernmaterialien; Erfahrungstransfer in Regeleinrichtungen ¾ Zusammenarbeit in der interkulturellen Arbeit mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen, Beratung der dort Beschäftigten, Erprobung neuer Konzepte. 4 8. Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Die Schulpflicht umfasst in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I die Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht) und in der Sekundarstufe II die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. 8.1 Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I dauert zehn Schuljahre, am Gymnasium neun Schuljahre. Sie wird durch Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt. Sie endet ausnahmsweise früher, wenn die Schülerin oder der Schüler einen der nach dem 10. Vollzeitschuljahr vorgesehenen Abschlüsse in weniger als zehn Schuljahren erreicht hat. Schulpflichtige mit zehnjähriger Vollzeitschulpflicht, die am Ende des neunten Vollzeitschuljahres in ein Berufsausbildungsverhältnis eintreten, erfüllen die Vollzeitschulpflicht im zehnten Jahr durch den Besuch der Fachklasse der Berufsschule. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, dass Jugendliche im zehnten Jahr ihrer Vollzeitschulpflicht den Unterricht in einer schulischen oder außerschulischen Einrichtung besuchen, in der sie durch besondere Fördermaßnahmen ihre Allgemeinbildung erweitern können und auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet werden. 8.2 Schulpflicht in der Sekundarstufe II Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II dauert für Jugendliche und Erwachsene in der Regel solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II, wenn anschließend kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird. Auszubildende, die nach Beendigung der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht. 61 7. Bildungswege an den Berufskollegs Die Bildungswege an den Berufskollegs (früher: berufsbildende Schulen) sind den Schülerinnen und Schülern nach Beendigung ihrer Grundschulzeit selbstverständlich nicht direkt zugänglich. Sie sollten aber bei der Wahl der weiterführenden allgemein bildenden Schule als Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gesehen werden. Der Begriff „Berufskolleg“ hat 1998 die alte Bezeichnung „Berufsbildende Schule“ abgelöst. Unter dem Oberbegriff „Berufskolleg“ sind die Berufsschule, die die praktische Ausbildung in Betrieben ergänzt, und verschiedene Bildungsgänge mit vollzeitschulischem Unterricht zusammengefasst. Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht an einer weiterführenden Schule kann die Ausbildung an einem Berufskolleg fortgesetzt werden. Das Berufskolleg vermittelt in verschiedenen Bildungsgängen berufliche Kenntnisse, eine berufliche Grund- oder Fachbildung, schulische Berufsausbildungen, eine berufliche Weiterbildung und eine erweiterte Allgemeinbildung. Abschlüsse der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Fachoberschulreife) können nachgeholt werden und Abschlüsse der Sekundarstufe II (Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife) erworben werden. Die Bildungsgänge der Berufskollegs sind nach Berufsfeldern gegliedert: ¾ Technik Die Inanspruchnahme ist kostenlos. Die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) ist nach vorheriger Terminabsprache wie folgt erreichbar: Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) der Stadt Mönchengladbach Berliner Platz 19, 41061 Mönchengladbach, 02161/29436-0, 02161/29436-29 E-Mail: [email protected] montags bis donnerstags freitags 1.3 Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Mönchengladbach ist eine neutrale Stelle, die Eltern, Lehrer, Schülerinnen und Schüler bei Schulschwierigkeiten berät und gemeinsam mit ihnen eine Lösung anstrebt. Seine Aufgabe ist die Vorbeugung und Behandlung von Lern- und Leistungsschwierigkeiten wie ¾ Rechen-, Lese- und Rechtschreibprobleme ¾ Konzentrationsschwierigkeiten ¾ Wirtschaft und Verwaltung ¾ Probleme mit den Hausaufgaben ¾ Ernährung und Hauswirtschaft ¾ Schulunlust, Schulschwänzen, Schulangst ¾ Sozial- und Gesundheitswesen ¾ Agrarwirtschaft ¾ Gestaltung ¾ Naturwissenschaften Die Vielschichtigkeit des berufsbildenden Schulwesens und die breite Angebotspalette der Berufskollegs in Mönchengladbach lassen im Rahmen dieser Informationsbroschüre nur diesen kurzen Überblick zu. Weitere Informationen erteilen die Schullaufbahnberatung des Fachbereichs Schule und Sport und alle Berufskollegs in Mönchengladbach. von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr ¾ Angst vor Versagen, Selbstwertprobleme ¾ auffälliges Verhalten im Unterricht wie Aggressionen, Stören, Passivität, Kontaktschwierigkeiten. Außerdem können Eltern, Lehrer, Schülerinnen und Schüler den Schulpsychologischen Dienst auch in Fragen der Schullaufbahn hinzuziehen ¾ bei der Einschulung ¾ beim Übergang auf eine weiterführende Schule ¾ beim Schulwechsel. 60 5 Grundlage der schulpsychologischen Hilfe und Beratung ist die genaue Erforschung der Ursachen dieser Probleme. Dazu wird in allen Fällen zunächst ein intensives Gespräch mit den Eltern geführt. Die sich daran anschließende schulpsychologische Untersuchung liefert objektive und abgesicherte Beurteilungsmöglichkeiten. Die Dauer einer Untersuchung und eventueller Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen hängt von der individuellen Fragestellung oder den Schwierigkeiten, um die es geht, ab. In den meisten Fällen ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Schule bzw. den einzelnen Lehrkräften erforderlich. Dies geschieht jedoch mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes sind zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet. Von dieser Schweigepflicht können sie nur durch ausdrückliche Genehmigung des Ratsuchenden entbunden werden. Die Inanspruchnahme des Schulpsychologischen Dienstes ist für alle Ratsuchenden kostenlos. Nach telefonischer Anmeldung ist der Schulpsychologische Dienst wie folgt erreichbar: Die volle Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht nachgewiesen oder ein einjähriges gelenktes Praktikum absolviert wird. Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Mit dem Bestehen der Abiturprüfung an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg erwerben die Jugendlichen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Für den schriftlichen Teil der Abiturprüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung zusammen. Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Besuch aller Universitäten und Hochschulen und befähigt auch dazu, Berufe zu ergreifen, die zwar kein Studium erfordern, aber ähnliche Anforderungen stellen. Mit dem Abiturzeugnis kann nach Absolvierung eines Praktikums oder einer Lehre auch die Fachhochschule besucht werden. Für bestimmte Studien sind ggf. Zusatzqualifikationen erforderlich; (z. B. ist für eine Anzahl von Studiengängen oder Hochschulprüfungen eine Kenntnis der lateinischen Sprache erforderlich.). Solche Zusatzqualifikationen können auch während des Studiums an der Universität nachgeholt werden. Schulpsychologischer Dienst der Stadt Mönchengladbach Berliner Platz 19, 41061 Mönchengladbach, 02161/1 30 91, 02161/1 30 92 E-Mail: [email protected] montags bis freitags montags bis mittwochs donnerstags 6 von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr 59 wird auch dann vergeben, wenn die geforderten Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Fach des Wahlpflichtunterrichts um eine Notenstufe unterschritten werden und diese Leistung durch eine bessere Note in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird. Bis zu zwei Unterschreitungen um eine Notenstufe und eine weitere Unterschreitung um bis zu zwei Notenstufen in der Gruppe der übrigen Fächer müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. Das Gymnasium erteilt mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 neben dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Schülerinnen und Schüler aus Realschule und Gesamtschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk, ¾ deren Leistungen die Anforderungen des Qualifikationsvermerkes übertreffen, 2. Finanzielle Unterstützung 2.1 Fahrkostenübernahme Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten besteht für den Besuch der öffentlichen allgemein bildenden Schulen und der Bildungsgänge an den Berufskollegs, soweit für deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist, bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 Euro monatlich. Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche sind von dieser Höchstbetragsbegrenzung ausgenommen. Als Schülerfahrkosten werden die notwendig entstehenden Kosten der wirtschaftlichsten Beförderungsart (in der Regel öffentliche Verkehrsmittel) von der Wohnung zur nächstgelegenen Schule und zurück übernommen, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung (= Fußweg) für die Schülerin/den Schüler der Primarstufe mehr als 2,0 km, der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5,0 km beträgt. ¾ die bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und Anträge auf Fahrkostenübernahme mit ausführlichen Erläuterungen sind in den Schulen erhältlich. Zusätzliche Auskünfte erteilt der ¾ die aufgrund ihrer bisher gezeigten Leistungen von der Abschlusskonferenz der Schule als geeignet beurteilt worden sind, Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1), Zimmer 201 und 202 41061 Mönchengladbach, 02161/25 3727/25 3729/25 3744, 02161/25 3739 E-Mail: [email protected] werden direkt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe aufgenommen und erwerben somit im Rahmen der Schulzeitverkürzung das Abitur nach 12 Schuljahren. montags bis freitags donnerstags von 07.45 Uhr bis 12.30 Uhr von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Fachhochschulreife (schulischer Teil) Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem erfolgreichen Ablegen der Abiturprüfung, frühestens aber am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase verlassen, erhalten unter bestimmten Bedingungen den schulischen Anteil der Fachhochschulreife zuerkannt. Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird gemäß der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.10.2008) mit Ausnahme der Länder Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt. 58 2.2 Lernmittelfreiheit Die Stadt Mönchengladbach trägt für die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen, abzüglich eines Eigenanteils der Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Jugendlichen, die Kosten für die Beschaffung der notwendigen Lernmittel. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung setzt jährlich für das Land Nordrhein-Westfalen getrennt nach Schulstufen, Schulformen und Schultypen 7 ¾ den Betrag fest, der den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel entspricht; ¾ die Höhe des Eigenanteils fest, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind. Der derzeitige Eigenanteil darf 331/3 Prozent des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen. Der Schulträger ist verpflichtet, die erforderlichen Lernmittel in Höhe des um den Eigenanteil verminderten Durchschnittsbetrages bereitzustellen. Diese Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen. Die Schulkonferenz der Schule entscheidet, welche Lernmittel von den Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Jugendlichen in den einzelnen Klassen bzw. Jahrgangsstufen auf eigene Kosten zu beschaffen sind. Die Schulkonferenz soll sich für die Lernmittel entscheiden, die sich wegen Art und Funktion weniger für eine Ausleihe eignen. Der Eigenanteil entfällt für Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem SGB XII. Zusätzliche Auskünfte erteilt der Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1), Zimmer 221 41061 Mönchengladbach, 02161/25 3731/25 3752, 02161/25 3739 E-Mail: [email protected] montags bis freitags donnerstags von 07.45 Uhr bis 12.30 Uhr von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 2.3 Ausbildungsförderung (BAföG) Schülerinnen, Schüler und Studierende können BAföG erhalten für den Besuch von Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Dieser Abschluss berechtigt zusätzlich zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium, an einer Gesamtschule oder an einer Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe (Berufliches Gymnasium). Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums erwerben mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und setzen ihre Schullaufbahn dort in der Einführungsphase fort. Schülerinnen und Schüler der Hauptschule und der Realschule erwerben mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) den Qualifikationsvermerk, der zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe berechtigt, wenn ¾ in allen Fächern mindestens befriedigende Leistungen vorliegen, ¾ ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden, ¾ bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Gruppe der übrigen Fächer durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule erwerben mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) den Qualifikationsvermerk, der zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe berechtigt, wenn ¾ sie mindestens an drei Erweiterungskursen teilgenommen haben, ¾ weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10, sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn diese nicht bei ihren Eltern wohnen, ¾ die Leistungen in den Fächern der Erweiterungskurse und im Fach des Wahlpflichtunterrichts mindestens befriedigend und im Fach des Grundkurses mindestens gut sind, ¾ Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, Bei der Teilnahme an mehr als drei Erweiterungskursen wird die im Fach des vierten Erweiterungskurses erzielte Leistung wie eine um eine Notenstufe bessere Note im Fach des Grundkurses gewertet. Die Berechtigung 8 ¾ die Leistungen in den übrigen Fächern mindestens befriedigend sind. 57 Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) berechtigt neben den Möglichkeiten, die mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 bestehen, ¾ Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, ¾ zum Besuch einer einjährigen Berufsfachschule mit der Eingangsvoraussetzung mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), ¾ Weiterbildungskollegs, ¾ zum Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule mit der Möglichkeit, die schulischen Voraussetzungen für die Fachhochschulreife und berufliche Kenntnisse zu erlangen (z. B. zweijährige Höhere Handelsschule), ¾ Höhere Fachschulen und Akademien, ¾ zum Besuch einer dreijährigen Berufsfachschule mit der Möglichkeit, die Fachhochschulreife und einen Berufsabschluss nach Landesrecht zu erlangen (z. B. dreijährige Berufsfachschule für Gestaltungstechnische Assistenten/innen), Auskunft und Beratung: ¾ zum Eintritt in die Klasse 11 der Fachoberschule der verschiedenen Fachrichtungen (z. B. Gestaltung, Technik) mit der Möglichkeit, durch Besuch der Klassen 11 und 12 S die Fachhochschulreife zu erlangen, ¾ nach vorangegangener abgeschlossener auf den Schultyp bezogenen Berufsausbildung zum Eintritt in die Klasse 12 B der Fachoberschule in Tages- oder Abendform, ¾ nach erfolgreicher Vollendung des 1. Ausbildungsjahres einer auf den Schultyp bezogenen Berufsausbildung zum Eintritt in die Klasse 12 B der Fachoberschule in Abendform, ¾ Hochschulen Jugendamt - Amt für Ausbildungsförderung – der Stadt Mönchengladbach Aachener Straße 2 (Verwaltungsgebäude Oberstadt), Zimmer 328 und 329, 41050 Mönchengladbach, 02161/25 3406/25 3407, 02161/25 3419 E-Mail: [email protected] dienstags mittwochs donnerstags donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr ¾ nach vorangegangener abgeschlossener Berufsausbildung zum Besuch der Fachschule mit Eingangsvoraussetzung Fachoberschulreife (z. B. Fachschule für Sozialpädagogik), ¾ soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung, Berufspraxis) erfüllt sind, zum Besuch des Weiterbildungskollegs (Abendgymnasium), ¾ soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung, Berufspraxis) erfüllt sind, zum Besuch des Weiterbildungskollegs (Kolleg - Institut zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife -). 56 9 3. Allgemeine Informationen 3.1 Schulstufen und Schulformen Schülerinnen und Schüler, die nach Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium oder die Gesamtschule ohne Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Abschluss verlassen, können Das Schulwesen des Landes Nordrhein-Westfalen ist nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die Primarstufe besteht aus der Grundschule (Klassenstufen 1 bis 4). Die Sekundarstufe I umfasst die Schulformen Hauptschule, Realschule, die Klassenstufen 5 bis 9 des Gymnasiums sowie die Klassenstufen 5 bis 10 der Gesamtschule. Die Sekundarstufe II umfasst das Berufskolleg, das Berufskolleg als Förderschule und die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule. Das Gymnasium und die Gesamtschule werden in der Regel als Schulen der Sekundarstufen I und II geführt. ¾ durch den Besuch des Berufsorientierungsjahres den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreichen, Eine besondere Einrichtung des Schulwesens ist das Weiterbildungskolleg. Es umfasst die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs (Institut zur Erlangung der Hochschulreife). Den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erwerben Schülerinnen und Schüler der Hauptschule, der Realschule und der Gesamtschule im Rahmen eines Abschlussverfahrens, das sich aus den schulischen Leistungen in der Klasse 10 und einer Prüfung zusammensetzt. Für die schriftliche Prüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Schülerinnen und Schüler im verkürzten Bildungsgang des Gymnasiums erwerben unter bestimmten Voraussetzungen am Ende der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) den Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Die Regierungskoalition des nordrhein-westfälischen Landtags hat am 19. Juli 2011 gemeinsam mit der CDU Eckpunkte für einen Schulkonsens zur Zukunft des Schulwesens in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Im Rahmen dieses Konsenses wurde u. a. die Errichtung einer Sekundarschule beschlossen. Die Sekundarschule wird zusätzlich zu den bereits vorhandenen Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule bestehen. Sie wird die Jahrgangsstufen 5 bis 10 umfassen und durch die Kooperation mit einer Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs auch den Weg zum Abitur eröffnen. Falls der nordrhein-westfälische Landtag nach der Sommerpause eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes beschließt, könnten die ersten Sekundarschulen theoretisch zum Schuljahresbeginn 2012/13 errichtet werden. Aktuelle Informationen hierzu sind auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Schulministeriums (www.schulministerium.nrw.de) zu finden. Die Mönchengladbacher Schulverwaltung beabsichtigt, dem Rat vorzuschlagen, zunächst die Schulentwicklungsplanung der neuen Gesetzeslage anzupassen und eine Entscheidung über eine Veränderung der Schulstruktur frühestens für das Schuljahr 2013/14 zu treffen. 3.2 Schulabschlüsse Die Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule haben die Aufgabe, ihren Schülerinnen und Schülern eine gemeinsame Grundbildung zu vermitteln. Dabei bieten die vier Schulformen unterschiedliche Wege an, die die Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Kinder berücksichtigen. Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsausbildung vorbereitet, die Realschule eine erweiterte allgemeine Bildung und das Gymnasium eine vertiefte allgemeine Bildung. Die Gesamtschule ermöglicht Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Schulabschlüssen führen. 10 ¾ durch den Besuch des Weiterbildungskollegs (Abendrealschule) alle Abschlüsse der Sekundarstufe I nachträglich erwerben oder ¾ durch den Besuch von Lehrgängen der Volkshochschule alle Abschlüsse der Sekundarstufe I nachträglich erlangen. Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 schließt die Berechtigungen des Hauptschulabschlusses ein. Er verkürzt darüber hinaus die Bildungsgänge Abendrealschule und Abendgymnasium des Weiterbildungskollegs und den Lehrgang zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) an der Volkshochschule. Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler der Hauptschule, der Realschule und der Gesamtschule im Rahmen eines Abschlussverfahrens, das sich aus den schulischen Leistungen in der Klasse 10 und einer Prüfung zusammensetzt. Für die schriftliche Prüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Schülerinnen und Schüler im verkürzten Bildungsgang des Gymnasiums erwerben den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Versetzung von der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11). 55 6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erhalten Schülerinnen und Schüler, die diese Klasse nach den Bedingungen der Versetzungsordnung erfolgreich abgeschlossen haben. Der Hauptschulabschluss berechtigt die Hauptschülerin oder den Hauptschüler ¾ zum Besuch der Klasse 10, Typ A, der Hauptschule oder bei entsprechenden Leistungen ¾ zum Besuch der Klasse 10, Typ B, der Hauptschule. Schülerinnen und Schüler, die nach Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium oder die Gesamtschule mit einem Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss verlassen, sind berechtigt: ¾ zum Eintritt in das Berufsleben, Bei der Entscheidung für die einzelne Schule sollte auch das Profil der in Frage kommenden Schulen berücksichtigt werden. Jede Schule legt ihre besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest. Dies geschieht auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie im Rahmen der für sie geltenden Richtlinien und Lehrpläne. Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es dient zugleich als Grundlage für die regelmäßige Überprüfung des Erfolgs der schulischen Arbeit. Informationen zum Schulprogramm bzw. Schulprofil sind den Internetpräsentationen der einzelnen Schulen zu entnehmen. Die entsprechenden Adressierungen sind in den Kapiteln zu den einzelnen Schulformen zu finden. In den weiterführenden Schulformen können folgende Schulabschlüsse erworben werden: Abschlüsse an den weiterführenden Schulformen Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Waldorfschule Hauptschulabschluss nach Klasse 9 z z z z z Hauptschulabschluss nach Klasse 10 z z z z z ¾ zum Besuch des Weiterbildungskollegs (Abendrealschule) mit der Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) zu erreichen, Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) z z z z z ¾ zum Besuch des Lehrgangs zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) an der Volkshochschule, Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk z z z z z ¾ zum Besuch bestimmter Fachschulen, soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung, Berufspraxis) erfüllt sind, Fachhochschulreife (schulischer Teil) z z z Allgemeine Hochschulreife (Abitur) z z z ¾ zum Besuch des Berufsgrundschuljahres mit der Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) zu erlangen, ¾ zum Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule, die zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führt (z. B. Handelsschule), ¾ soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung, Berufspraxis) erfüllt sind, zum Besuch des Weiterbildungskollegs (Abendgymnasium), das zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt. 54 Abschluss/ Schulform Einzelheiten zu den jeweiligen Schulabschlüssen sind in den Kapiteln zu den einzelnen Schulformen zu finden. 11 3.3 Durchlässigkeit zwischen den Schulformen Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen ist so konzipiert, dass die Schulformentscheidungen innerhalb des gegliederten Schulsystems je nach der individuellen Entwicklung der Kinder korrigiert werden können und sollen, so dass eine gewisse Durchlässigkeit gegeben ist. Dazu gelten die folgenden Grundsätze: Die Klassen 5 und 6 der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums werden als Erprobungsstufe geführt. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lerninhalte der jeweiligen Schulform heran. Die Erprobungsstufe dient der besonderen Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um die Entscheidung über deren Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Die Waldorfschule vermittelt mit dem Abschlusszeugnis der Klasse 11 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Dieser berechtigt bei entsprechenden Leistungen (Qualifikationsvermerk) zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Schülerinnen und Schüler, die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben und die entsprechende Eignung besitzen, können an der Rudolf Steiner Schule in der 13. Klasse die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Unter bestimmten Bedingungen kann bei nicht bestandener Abiturprüfung der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. Auskunft und Beratung: Rudolf Steiner Schule - Freie Waldorfschule Mönchengladbach Weiersweg 10, 41065 Mönchengladbach, 02161/8 21 32-0, 02161/65 17 01 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.freie-waldorfschule-mg.de Nach jedem Schulhalbjahr der Erprobungsstufe wird geprüft, ob ein Wechsel zu einer anderen Schulform sinnvoll und empfehlenswert ist. Als integrierte Schulform hat die Gesamtschule keine Erprobungsstufe. Am Ende der Erprobungsstufe wird nochmals geprüft, ob unter Berücksichtigung des Leistungsstandes und der zu erwartenden Entwicklung die Schülerin oder der Schüler die gewählte Schulform weiter besuchen kann. Wird ein Wechsel empfohlen, schlägt die Schule den Eltern spätestens sechs Wochen vor Ende des Schuljahres eine andere Schulform vor. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler nicht in die Klasse 7 versetzt wird, entscheidet die Versetzungskonferenz der Schule, ob die Klasse 6 wiederholt werden kann. Falls dies nicht zugelassen wird oder in der Erprobungsstufe schon einmal eine Klasse wiederholt wurde, muss die Schülerin oder der Schüler die Schulform wechseln. An der neuen Schule wird die Schullaufbahn in der Regel in der 7. Klasse fortgesetzt. Auch nach der Erprobungsstufe prüfen Hauptschulen und Realschulen im Rahmen der jeweiligen Versetzungsentscheidungen, ob für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler ein Wechsel empfohlen werden kann. Ein Wechsel der Schulform ist auf Antrag der Eltern nur bis zum Beginn der Klasse 9 möglich. 12 53 In den ersten 8 Schuljahren ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die wichtigste Bezugsperson für Kinder und Eltern. Sie vermittelt in ihrem täglichen, zweistündigen Epochenunterricht nicht nur das notwendige Wissen in den kultur- und naturkundlichen Fächern, sondern auch wichtige soziale, künstlerische und praktische Fähigkeiten. In den etwa vierwöchigen Epochen wird kontinuierlich an jeweils einem Sachbereich gearbeitet. An den Epochenunterricht schließen sich – teilweise bis zum Nachmittag – verschiedene Fachunterrichte an, in denen die Klassen meist in kleinere Lerngruppen aufgeteilt werden. Dazu gehören ab dem 2. Schuljahr die beiden Fremdsprachen Englisch und Russisch, Musik, Handarbeit, Eurythmie, Sport, Religion und (ab dem 9. Schuljahr) Spanisch. Von Jahr zu Jahr treten weitere praktisch-handwerkliche Fächer hinzu, z. B. Gartenbau, Schreinern oder Plastizieren. Das Unterrichtsangebot wird ergänzt durch Projekte wie Theater, Chor und Orchester. In der Oberstufe (ab Klasse 9) kommen weitere Fächer wie Mediengestaltung, Kunstgeschichte, Sozialwissenschaften und Philosophie hinzu. Jährliche Praktika führen zu außerschulischen Lernorten: Zur Arbeit im landwirtschaftlichen Betrieb, zum Feldmessen in fremder Landschaft, in den Wald zum Forstpraktikum, zum Sozialdienst in Kranken- oder Behinderteneinrichtungen oder zum Kennenlernen der Berufswelt. Die Zeugnisse sind charakterisierende Textzeugnisse, die außer auf Leistungsgesichtspunkte auch auf die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler eingehen. Abschlüsse und Berechtigungen Der Abschluss der Waldorfschule (Waldorfabschlusszeugnis) wird nach Klasse 12 erworben. Dazu gehört eine individuelle Jahresarbeit über ein wissenschaftliches, künstlerisches oder praktisches Thema mit einem theoretischen und praktischen Teil, die Erarbeitung einer hochwertigen musikalisch-künstlerischen Aufführung und die Erarbeitung eines Theaterstückes mit der gesamten Gruppe. Im Abschlusszeugnis werden die erworbenen, vielseitigen Fähigkeiten durch eine Charakterisierung der Leistungen dokumentiert. An der Rudolf Steiner Schule können alle staatlichen Abschlüsse erworben werden. Dazu werden zusätzliche Notenzeugnisse erstellt, die von der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt werden. 3.4 Individuelle Förderung In den Schulformen der Sekundarstufe I werden alle Schülerinnen und Schüler gefördert; dies gilt für Kinder mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten ebenso wie für die besonders Begabten. Dazu gibt es in allen Schulformen zusätzliche Unterrichtsstunden in Form von Ergänzungsstunden. Die Zahl dieser Ergänzungsstunden variiert, je nach Schulform, zwischen neun und vierzehn Unterrichtsstunden in der gesamten Sekundarstufe I. Mit Hilfe dieser Ergänzungsstunden können Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten durch differenzierte Fördermaßnahmen unterstützt werden. Die Schule hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Ende des Schuljahres individuelle Lern- und Förderempfehlungen. Auch besondere Begabungen werden gefördert. So können Schülerinnen und Schüler besondere schulische Angebote, wie z. B. bilingualen Unterricht, andere Sprachangebote oder Angebote im mathematischnaturwissenschaftlichen Bereich, nutzen. 3.5 Ganztagsschulen und Ganztagsangebote Eltern sind heute vielfach auf verlässliche, dauerhafte Ganztagsangebote auch in den weiterführenden Schulen angewiesen, um Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Hinzu kommt, dass auch die Schülerinnen und Schüler, die nicht an einem Ganztagsangebot teilnehmen, an Tagen mit Nachmittagsunterricht eine pädagogische Übermittagsbetreuung, zumindest aber ein Mittagessen benötigen. Darüber hinaus ermöglichen Ganztagsangebote und pädagogische Übermittagsbetreuung mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit für die Kinder. Ganztagsschulen erlauben ihren Schülerinnen und Schülern, zusätzlich an drei oder vier Nachmittagen in der Schule zu lernen, zu arbeiten und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Der Unterricht an Ganztagsschulen findet vormittags und nachmittags statt. Lern- und Entspannungsphasen wechseln einander ab. Die Schülerinnen und Schüler können auch einen Teil ihrer Hausaufgaben unter sachkundiger Aufsicht selbstständig oder unter fachlicher Anleitung erledigen. Darüber hinaus bietet die Ganztagsschule individuelle Fördermaßnahmen zum Aufarbeiten von Defiziten an. Ergänzt wird dieser Lernbereich durch Gelegenheit zu gestalterischer, handwerklicher, musischer oder sportlicher Betätigung am Nachmittag. Neben diesen Ganztagsschulen in herkömmlicher Form, die in Mönchengladbach in allen weiterführenden Schulformen vorhanden sind, gibt es im 52 13 Hauptschulbereich auch Ganztagsschulen in neuer erweiterter Ganztagsform. Bei dieser Ganztagsform liegt in den Klassen 5 bis 7 der Schwerpunkt auf einer Förderung im Bereich der grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, sowie der überfachlichen Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. In den Klassen 8 bis 10 zielt die Schwerpunktarbeit zunehmend auf die Förderung der Berufs- und Ausbildungsreife der Jugendlichen ab. Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten der Ganztagsschulen ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Sie werden daher auch als gebundene Ganztagschulen bezeichnet. Der Besuch einer Ganztagsschule ist für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. An allen Ganztagsschulen wird in der Mittagspause eine Mahlzeit angeboten, für die ein Kostenbeitrag zu entrichten ist. Schulen, die nicht als gebundene Ganztagsschulen geführt werden, müssen an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht (Unterricht ab der 7. Stunde) eine pädagogische Übermittagsbetreuung ihrer Schülerinnen und Schüler sicherstellen. Darüber hinaus können sie ergänzende Ganztags- und Betreuungsangebote (z. B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme an diesen außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten ist für die Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend. Insbesondere im Bereich der Gymnasien haben alle Schülerinnen und Schüler, gestaffelt nach Jahrgangsstufen, auch an einzelnen Nachmittagen Unterricht. Die verlässlichen Betreuungsangebote im Ganztagsbereich umfassen die pädagogische Hausaufgabenbetreuung, Förderkurse für leistungsstarke und leistungsschwache Schülerinnen und Schüler und Arbeitsgemeinschaften. Alle Gymnasien machen unterschiedliche Ganztagsangebote und ermöglichen eine Mittagsmahlzeit. Der Besuch einer Schule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung ist für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Es entstehen lediglich Kosten, wenn ein von der Schule angebotener Mittagsimbiss eingenommen wird. Für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Angaben zu den Organisationsprofilen der weiterführenden Schulen in Mönchengladbach sind in den Kapiteln zu den einzelnen Schulformen zu finden und können den Internetpräsentationen der Schulen entnommen werden. Die entsprechenden Adressierungen sind in den jeweiligen Anschriftenteilen dieser Broschüre zu finden. 14 5.5 Die Rudolf Steiner Schule (Freie Waldorfschule) Die Rudolf Steiner Schule erweitert seit ihrer Gründung 1989 mit ihrem besonderen pädagogischen Konzept die Vielfalt des Bildungsangebotes in Mönchengladbach. Über 400 Schülerinnen und Schüler werden in den Klassen 1 bis 13 unterrichtet. Die Schule ist pädagogisch und wirtschaftlich eigenständig. Sie wird in freier Selbstverwaltung durch ihre Lehrer und Eltern geführt. Diese arbeiten gemeinschaftlich an der Entwicklung einer modernen, nicht hierarchisch strukturierten Sozialgestalt. Die Waldorfpädagogik gründet sich auf die Anthroposophie Rudolf Steiners, berücksichtigt aber auch neue Erkenntnisse heutiger Erziehungswissenschaft. Dadurch entwickelt sie sich fortwährend weiter. Die sich verändernden Entwicklungsbedingungen für alle Altersstufen werden genau beobachtet. Im Mittelpunkt der pädagogischen Bemühungen stehen die leibliche und seelische Gesundheit, sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit des jungen Menschen. Diese sind Voraussetzungen für die Ausbildung von Selbstvertrauen, Urteilsvermögen und Sozialfähigkeit, von Verantwortungsgefühl und Achtung gegenüber Mitmenschen und der Natur. Die praktischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Fähigkeiten der Schüler werden gleichermaßen ausgebildet. Für Schülerinnen und Schüler der Unterstufe (Klassen 1 bis 4) ist die Beförderung mit fünf eigenen Schulbuslinien, sowie die Betreuung in der offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr möglich. Aufnahme Aufnahmeanträge und Fragen können jederzeit schriftlich oder telefonisch an das Sekretariat der Schule gerichtet werden. Anmeldungen der Schulanfänger für die erste Klasse bittet die Schule möglichst schon im Sommer des Vorjahres vorzunehmen. Die Eltern werden dann rechtzeitig zu den ersten Informationsveranstaltungen im Herbst eingeladen. Unterrichtsorganisation/ Unterrichtsfächer Bei aller Verschiedenheit der Begabungen und Interessen, des Leistungsvermögens und der sozialen Herkunft gibt es kein „Sitzen bleiben“. Die Schülerinnen und Schüler bleiben durch die ganze Schulzeit in der Lernund Arbeitsgemeinschaft ihrer Jahrgangsklasse zusammen. 51 Gesamtschulen in Mönchengladbach 4. Gesamtschule Espenstraße Vor der Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule werden Eltern sowie Schülerinnen und Schüler durch die Schulleitungen und das Lehrpersonal der Grundschulen und der weiterführenden Schulen informiert und beraten. Diese Information und Beratung erfolgt durch: - Ganztagsschule - Espenstraße 21, 41239 Mönchengladbach, 02166/9 31 30, 02166/9 31 31 31 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.espenstrasse.de Gesamtschule Hardt - Ganztagsschule - Vossenbäumchen 50, 41169 Mönchengladbach, 02161/90 10 70, 02161/9 01 07 99 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gesamtschule-hardt.de Anmelde- und Aufnahmeverfahren ¾ Informationsabende in den Grundschulen, ¾ Informationsveranstaltungen in den weiterführenden Schulen, ¾ persönliche Beratungsgespräche mit den Klassenlehrerinnen oder den Klassenlehrern der Grundschulen, ¾ begründete Schulformempfehlungen der Grundschulen. Gesamtschule Neuwerk - Ganztagsschule Nespeler Straße 75, 41066 Mönchengladbach, 02161/69 60 10, 02161/6 96 01 69 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gesamtschule-neuwerk.de Gesamtschule Rheydt-Mülfort - Ganztagsschule - Realschulstraße 14, 41238 Mönchengladbach, 02166/94 66 70, 02166/9 46 67 99 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gesamtschule-muelfort.de Gesamtschule Stadtmitte i. E. - Ganztagsschule - Aachener Straße 179, 41061 Mönchengladbach 02161/83 900 0, 02161/83 900 29 (Auslagerung: Knopsstraße 47, 41061 Mönchengladbach) E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gesamtschule-stadtmitte.de Gesamtschule Volksgarten - Ganztagsschule - Volksgartenstraße 75, 41065 Mönchengladbach, 02161/49 68 90, 02161/4 96 89 29 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gesamtschule-volksgarten.de Die Gesamtschule Stadtmitte ist eine Schule im Entstehen. Sie umfasst im Schuljahr 2011/12 die Jahrgangstufe 5. Alle übrigen Gesamtschulen sind voll ausgebaut. 50 Die Informationsveranstaltungen bzw. „Tage der offenen Tür“ der weiterführenden Schulen bieten die Möglichkeit zur individuellen und vertieften Information vor Ort. Die genauen Veranstaltungstermine erfahren die Eltern über die Grundschulen und aus der örtlichen Presse. In das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 wird eine begründete Empfehlung für die Schulform aufgenommen, die nach Auffassung der Grundschule für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Neben einer Schulform des dreigliedrigen Schulsystems (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) wird auch immer die Gesamtschule benannt, da in dieser Schulform Kinder unterschiedlicher Begabungsrichtungen und Neigungen aufgenommen werden können. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform des dreigliedrigen Schulsystems mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit einem entsprechenden Zusatz benannt. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers sowie unter Einbeziehung des Beratungsgespräches mit den Erziehungsberechtigten. Nach der Beratung durch die Grundschule melden die Eltern ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an. Die vom Schulträger festgelegte Anmeldefrist (in der Regel im Januar bzw. Februar) ist zu beachten. Die genauen Anmeldetermine erfahren die Eltern über die Grundschulen und aus der örtlichen Presse. 15 Die Wahlfreiheit der Eltern bezieht sich auf die Auswahl der Schulform. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte weiterführende Schule besteht nach den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes NordrheinWestfalen nicht. Abschlüsse und Berechtigungen Um eine gleichmäßige Auslastung aller Schulen zu gewährleisten, hat der Schulträger die Aufnahmekapazität jeder einzelnen Schule festgelegt. Die Entscheidungen über die Aufnahmen der angemeldeten Schülerinnen und Schüler treffen die Schulleiterinnen und Schulleiter der städtischen weiterführenden Schulen innerhalb dieser festgelegten Aufnahmekapazitäten. ¾ nach Klasse 9 Schulen, die aufgrund der Begrenzung der Aufnahmekapazität nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen können, müssen unter Berücksichtigung der entsprechenden schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen ein Auswahlverfahren durchführen. Danach berücksichtigen die Schulleitungen Härtefälle und ziehen im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran: ¾ nach Klasse 10 ¾ Geschwisterkinder, ¾ ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, ¾ ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache, ¾ in Gesamtschulen Berücksichtigungen von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität), ¾ Schulwege, ¾ Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule, ¾ Losverfahren. Die Reihenfolge der Anmeldungen innerhalb der festgelegten Anmeldefrist ist demnach kein zulässiges Auswahlkriterium und beeinflusst die Entscheidungen der Schulleitungen nicht. Die Eltern erhalten über die Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Kindes eine schriftliche Mitteilung der Schule. 16 Die Gesamtschule vermittelt in der Sekundarstufe I den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 ¾ nach Klasse 10 den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) ¾ nach Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. in der Sekundarstufe II ¾ nach Jahrgangsstufe 12 den schulischen Teil der Fachhochschulreife ¾ nach Jahrgangsstufe 13 die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Leistungen direkt in die Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) der gymnasialen Oberstufe eintreten können, erwerben an der Gesamtschule im Rahmen der Schulzeitverkürzung das Abitur nach 12 Schuljahren. Mit den Abschlüssen der Gesamtschule sind alle Zugangsberechtigungen verbunden, die auch die übrigen Schulformen mit ihren Abschlüssen vermitteln. Alle Abschlüsse und Berechtigungen der Gesamtschule werden von allen Bundesländern anerkannt. Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ näher erläutert. 49 ¾ Schülerinnen und Schüler der Haupt-, Real- und Gesamtschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk, ¾ Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit einem Versetzungszeugnis in die Klasse 10, 5. Weiterführende Schulformen 5.1 Die Hauptschule ¾ Absolventinnen und Absolventen der Bildungsgänge an Berufskollegs, die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk erreicht haben. In die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule werden aufgenommen: ¾ Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule mit einem Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 12, ¾ Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit einem Verssetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11, ¾ im Rahmen der Schulzeitverkürzung Schülerinnen und Schüler aus Gesamtschule und Realschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk nach Klasse 10, deren Leistungen die Anforderungen des Qualifikationsvermerks übertreffen, die bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und die aufgrund ihrer bisher gezeigten Leistungen von der Abschlusskonferenz der Schule als geeignet beurteilt worden sind. In die gymnasiale Oberstufe können in der Regel nur Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen werden, die zum Beginn des Schuljahres, in dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 48 17 Die Hauptschule ist eine Schule der weiterführenden Bildung im Sekundarbereich I. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10. Die Unterrichtsfächer in der gymnasialen Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet: Die Hauptschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Nach dem Besuch der Hauptschule können die Schülerinnen und Schüler aber auch vollzeitschulische Bildungsgänge des Berufskollegs besuchen. Hier können sie berufliche Kenntnisse oder einen Berufsabschluss sowie weiterführende Abschlüsse bis hin zur Fachhochschulreife erwerben. Leistungsstarken Schülerinnen und Schülern steht der Weg zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) offen. Sie können die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder das Berufliche Gymnasium besuchen. 1. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch, Musik, Kunst, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Niederländisch, Italienisch, Lateinisch, Griechisch, Hebräisch, Japanisch, Chinesisch, Türkisch, Neugriechisch, Portugiesisch; Die Hauptschule ist die weiterführende Schulform, die in besonderer Weise individuell auf die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler eingehen, die handlungs- und praxisorientierte Arbeit der Grundschule fortsetzen und durch das verstärkte Klassenlehrer-Prinzip den fördernden und erzieherischen Aspekt berücksichtigen kann. Sie hat einen besonderen und durch keine andere Schulform ersetzbaren Bildungsauftrag, denn sie orientiert sich an der praktischen Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und ist auf ihre Berufsausbildung ausgerichtet. Die Hauptschule will die individuellen Begabungen ihrer Schülerinnen und Schüler erkennen und weiter entwickeln sowie Benachteiligungen und Lernrückstände ausgleichen. Der Unterricht in der Hauptschule ist praxisnah. Im Projektunterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler praktisches und theoretisches Wissen. Betriebspraktika bringen ihnen die Anforderungen von Berufs- und Arbeitswelt näher und bereiten zusammen mit dem Lernbereich Arbeitslehre auf die Berufswahl und die Berufsausbildung vor. Fast alle Hauptschulen werden von Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern unterstützt. 2. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte, Geographie, Philosophie, Sozialwissenschaften, Recht, Erziehungswissenschaft, Psychologie; 3. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Technik. Die Fächer Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an. Jedes der drei Aufgabenfelder muss in allen Schullaufbahnen durchgängig bis zum Abschluss der gymnasialen Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung repräsentiert worden sein. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder zugunsten eines anderen ausgetauscht werden. Durch diese Regelungen und die übrigen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgelegten Pflichtbindungen wird eine gemeinsame Grundbildung für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet. Die Fächer der gymnasialen Oberstufe werden in der Einführungsphase in Grundkursen und in der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskursen unterrichtet. Grundkurse werden mit drei Wochenstunden, Grundkurse in neu einsetzenden Fremdsprachen mit vier und Leistungskurse mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Grund- und Leistungskurse unterscheiden sich im Umfang der Gegenstände, in der Intensität ihrer Behandlung und im Grad der methodisch-wissenschaftlichen Erarbeitung. Aufnahme Die Abiturprüfung wird in vier Fächern abgelegt, mit denen die drei Aufgabenfelder erfasst werden müssen. Unter den Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein. Die Hauptschule kann von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. In die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule werden aufgenommen: Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der Hauptschule innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten. 18 47 Der Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Defizite in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik unter Leitung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer aufzuarbeiten. Schülerinnen und Schüler, die keine Defizite aufweisen, erhalten zusätzliche Lernanreize. Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden. Erprobungsstufe In der Mittagsfreizeit, je nach Schule etwa 60 Minuten, gibt es Angebote zu musischer, handwerklicher oder sportlicher Betätigung. Ähnliche Angebote beinhalten die Arbeitsgemeinschaften, die zunehmend Kontakt zu der regionalen Vereinsarbeit suchen, um so gezielt über die Schule hinausgehende Freizeitgestaltungsimpulse zu geben. Im Rahmen der Aufgabenbetreuung wird den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit gegeben, einen erheblichen Teil ihrer Hausaufgaben unter sachkundiger Aufsicht in der Schule zu erledigen. Bei Bedarf finden sie auch fachliche Anleitung bei der Lösung von Aufgaben. Insoweit kann die Ganztagsschule das Elternhaus und den Schüler in seiner häuslichen Freizeit zu Teilen entlasten. Die Schulkonferenz legt Grundsätze fest, nach denen in Abstimmung mit dem Elternhaus in Einzelfällen Befreiung von der Teilnahme an der Aufgabenbetreuung bzw. der Arbeitsgemeinschaft erteilt werden kann. In der Mittagspause wird in der Ganztagsschule eine warme Mahlzeit angeboten. Gymnasiale Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule ist unterteilt in eine Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und in eine Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13). In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht. Die Qualifikationsphase baut darauf auf und bereitet systematisch auf die Abiturprüfung vor. Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe wird in einem Kurssystem erteilt, das nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kurse auf unterschiedlichen Vertiefungsebenen in einem Pflichtbereich und einem Wahlbereich umfasst. 46 Die Klassen 5 und 6 der Hauptschule werden als Erprobungsstufe geführt. Nähere Erläuterungen zur Erprobungsstufe sind im Kapitel „3.3 Durchlässigkeit zwischen den Schulformen“ zu finden. Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer In den Klassen 5 und 6 der Hauptschule wird der Unterricht in der Regel im Klassenverband erteilt. Der Unterricht in der Hauptschule wird in folgenden Fächern und Lernbereichen erteilt: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Deutsch, Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde), Mathematik, Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Englisch, Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft), Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre, Sport. Englisch ist Pflichtfremdsprache von Klasse 5 bis 10. In den Klassen 7 bis 9 mit dem Schwerpunkt in der Klasse 8 wird eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung vermittelt. Die Lernbereiche der Hauptschule entsprechen im Kern denen anderer weiterführender Schulen. Der Pflichtunterricht der Hauptschule besteht aus Kernstunden und Ergänzungsstunden. Die Kernstunden umfassen ¾ den für alle Schülerinnen und Schüler verbindlichen Unterricht und ¾ den von der Schule angebotenen Wahlpflichtunterricht. 19 Der verbindliche Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler wird als Klassenunterricht und Unterricht in Fachleistungskursen organisiert. Über den Unterricht in den Fachleistungskursen, die ab Klasse 7 als Grundoder Erweiterungskurse in den Fächern Englisch und Mathematik eingerichtet werden und über den Unterricht in den Fördergruppen ist die Möglichkeit gegeben, das individuelle Leistungsvermögen der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers zu berücksichtigen. Einen besonderen pädagogischen Schwerpunkt der Hauptschularbeit bildet die Berufswahlorientierung. Schülerpraktika, Betriebserkundungen und Unterricht im Fachbereich Arbeitslehre sind zentrale Aufgaben der Hauptschule. Wahlpflichtunterricht ist der nach Stundenzahl verbindliche, vom Lernbereich bzw. vom Fach her für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler wählbare Unterricht. Der Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 dient der Erweiterung individueller Interessen, der Schwerpunktbildung, der Ergänzung und Verstärkung einzelner Lernbereiche. In den Fächern des Wahlpflichtunterrichts erhalten die Schülerinnen und Schüler somit in einem ihren Neigungen entsprechenden Bildungsbereich eine besondere Förderung, die über das Maß der als Basiswissen eingesetzten Lerninhalte hinausgeht. Als Wahlpflichtunterricht können neben den Lernbereichen Arbeitslehre (mit den Fächern Technik, Wirtschaft und Hauswirtschaft) und Naturwissenschaften (mit den Fächern Biologie, Physik und Chemie) auch die Fächer Kunst und Musik angeboten werden. Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9 und in der Klasse 10, Typ A, soll vorrangig projektorientierter Unterricht in den Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften angeboten werden, um eine intensivere Berufsorientierung zu ermöglichen. Aufbauend auf der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung können die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen und Können in den Klassen 9 und 10 im Bereich Informatik vertiefen und erweitern. Die Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eingesetzt. 20 An der Gesamtschule Hardt werden ab klasse 5 drei Neigungsprofile gleichwertig nebeneinander angeboten. Bilinguales Profil: Förderung der Sprachkompetenz in Englisch, der Unterricht in Gesellschaftslehre wird zunehmend in englischer Sprache geführt. Mint Profil: Förderung der Schlüsselkompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik unter anderem durch gesteigerte Individualisierung von Lernprozessen unter verstärktem Einbezug der Informationstechnologie. Allround Profil: Förderung der vertieften Allgemeinbildung mit einem Schwerpunkt in der Medien- und Kommunikationskompetenz. Fächerübergreifende Projekte aus den Themenfeldern: Sprache/Kommunikation, Kunst/Technik, politische und ökonomische Bildung werden bearbeitet. Die Gesamtschule Neuwerk legt einen Schwerpunkt auf die Ausbildung in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Die Schule ist Standort des Zukunft-durch-Innovation (zdi-) Zentrums M-INTeraktiv Mönchengladbach. Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots der Gesamtschule sind die sogenannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik, in den Fremdsprachen, im Lernbereich Naturwissenschaften und in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts. In der Klasse 10 ermöglichen sie die Einführung weiterer Fächer der gymnasialen Oberstufe. Wegen der mit der Differenzierung verbundenen Förderung aller Schülerinnen und Schüler gehen die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Das schließt aber nicht aus, dass eine Schülerin oder ein Schüler bei besonderer pädagogischer Notwendigkeit im Einvernehmen von Schule und Elternhaus in einer bestimmten Klasse belassen oder rückgestuft werden kann. Gesamtschule als Ganztagsschule Die Gesamtschule wird in den Klassen 5 bis 10 in der Regel als Ganztagsschule geführt. Der Ganztagsbetrieb der Gesamtschule umfasst in der Regel vier Wochentage. Der Dienstagnachmittag ist an allen Gesamtschulen unterrichtsfrei. Als Ganztagsschule hat die Gesamtschule ergänzend und begleitend zum Fachunterricht Arbeitsstunden und Förderunterricht im Stundenplan. In den Arbeitsstunden, die in der Regel im Klassenverband stattfinden, können die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Hilfe einer Lehrkraft ihre Hausaufgaben erledigen und sich in verschiedene Arbeitstechniken - in Zusammenarbeit mit anderen (Helfersystem) - einüben. Im Rahmen von 3 bis 5 Arbeitsstunden (nach Schulen verschieden) arbeiten die Schülerinnen und Schüler nach Wochenplan. Diese Stunden werden in der Regel von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern betreut. An der Gesamtschule Rheydt-Mülfort liegen diese Stunden an jedem der 5 Wochentage in der 3. Stunde. 45 Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer Die Klasse 10 der Hauptschule gibt es in zwei Formen In den Klassen 5 bis 10 wird in der Gesamtschule Unterricht in allen Fächern erteilt, die insgesamt an der Hauptschule, an der Realschule und am Gymnasium unterrichtet werden. ¾ Klasse 10, Typ A, die zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 führt und ¾ Klasse 10, Typ B, die zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses (Fachoberschulreife) führt. Nach einer zwei- bis dreijährigen Phase gemeinsamen Lernens (gegebenenfalls unterstützt durch Förderunterricht) setzt in den Fächern Mathematik und Englisch ab Klasse 7, Deutsch ab Klasse 8 oder 9 und in Physik oder Chemie spätestens ab Klasse 9 die Fachleistungsdifferenzierung ein. Je nach Leistungsvermögen findet der Unterricht auf Grundkurs- oder Erweiterungskursniveau statt. In Klasse 6 beginnt auch der Wahlpflichtunterricht. Die Schülerin oder der Schüler wählt je nach Neigung und Angebot ein Fach: Französisch, Naturwissenschaften oder Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaft. An den Gesamtschulen Espenstraße, Neuwerk, Rheydt-Mülfort und Volksgarten kann alternativ das musische Fach „Darstellen und Gestalten“ gewählt werden. Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 6 keine zweite Fremdsprache gewählt haben, können in Klasse 8 oder 11 mit der zweiten Fremdsprache beginnen. Fremdsprachenangebote Gesamtschule Klasse 5 Klasse 6 Klasse 8 neu einsetzende Fremdsprache in der Sekundarst. II Gesamtschule Espenstraße Englisch Französisch Französisch Latein Spanisch Gesamtschule Hardt Englisch Französisch Latein Französisch Spanisch Gesamtschule Neuwerk Englisch Französisch Spanisch Spanisch Gesamtschule Rheydt-Mülfort Englisch Französisch Latein Italienisch Französisch Gesamtschule Stadtmitte Englisch Französisch Latein Geplant: Latein Geplant: Spanisch Gesamtschule Volksgarten Englisch Französisch Latein Französisch Spanisch 44 Unterrichtsschwerpunkte der Klasse 10, Typ A, sind die Naturwissenschaften und die Arbeitslehre. In diesen Lernbereichen erhalten die Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise Gelegenheit, auch ihre praktischen Fähigkeiten zu entwickeln. Damit wird zugleich eine bessere Vorbereitung auf die Arbeitswelt gesichert. Die Klasse 10, Typ A, können Schülerinnen und Schüler besuchen, die die Klasse 9 erfolgreich, jedoch ohne besondere Qualifikation abgeschlossen haben. In der Klasse 10, Typ B, bilden die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik einen besonderen Unterrichtsschwerpunkt. Die Klasse 10, Typ B, kann von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die am Ende der Klasse 9 die Anforderungen der Versetzungsordnung erfüllen und dabei besondere Leistungen erreichen: ¾ mindestens gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und mindestens befriedigende Leistungen in zwei weiteren Fächern oder ¾ mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und mindestens gute Leistungen in zwei weiteren Fächern oder ¾ mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und mindestens gute Leistungen in vier weiteren Fächern. In einem der Fächer Englisch oder Mathematik muss die erforderliche Leistungsnote im Erweiterungskurs erbracht werden. Eine Erweiterung des Bildungsangebotes der Hauptschule besteht in Arbeitsgemeinschaften, die den künstlerisch-musischen Bereich genauso berücksichtigen wie mathematisch-naturwissenschaftliche und sportliche Gebiete. 21 Abschlüsse und Berechtigungen Die Hauptschule vermittelt ¾ nach Klasse 9 ¾ nach Klasse 9 ¾ nach Klasse 10, Typ A ¾ nach Klasse 10, Typ B ¾ nach Klasse 10, Typ B den Hauptschulabschluss den Hauptschulabschluss mit Qualifikation zum Besuch der Klasse 10, Typ B den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ näher erläutert. Ein Hauptschulabgangszeugnis erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Abschluss nach Klasse 9 bzw. 10 erreicht haben. Durch den freiwilligen Weiterbesuch der Hauptschule können die Schülerinnen und Schüler jedoch alle an der Hauptschule erreichbaren Abschlüsse anstreben. Die Verweildauer in der Hauptschule kann um zwei Jahre überschritten werden. Um ein weiteres Jahr kann sie nach Entscheidung der Versetzungskonferenz überschritten werden, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen. Auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses ist möglich. Nähere Erläuterungen dazu sind ebenfalls im Kapitel „6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ zu finden. Wie Hauptschule, Realschule und Gymnasium ist die Gesamtschule eine weiterführende Schule. Sie vermittelt alle Abschlüsse des allgemein bildenden Schulwesens, an die sie ihre Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Wegen heranführt (differenzierte Gesamtschule). Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die gymnasiale Oberstufe. Die Gesamtschule führt in der Regel nach 13 Schuljahren zum Abitur. Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können bereits nach 12 Schuljahren das Abitur erwerben. An der integrierten und differenzierten Gesamtschule unterrichten Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für Hauptschule und Realschule sowie für das Gymnasium. Anders als bei den übrigen weiterführenden Schulen muss dem Eintritt in die Gesamtschule keine Entscheidung über einen bestimmten Bildungsgang und einen fernliegenden Abschluss vorausgehen. Eine Trennung der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen findet nicht statt. Die Gesamtschule informiert und berät daher Schülerinnen, Schüler und Eltern in einem längeren Zeitraum über das jeweils günstigste Lernangebot. Die Entscheidung für den angestrebten Schulabschluss kann später fallen und wird somit sicherer. Auch bei guten Noten und dem Ausblick auf einen höherwertigen Schulabschluss ist kein Schulwechsel erforderlich. Die Gesamtschule ermöglicht durch die unterschiedlichen Formen der Differenzierung eine große Zahl verschiedenartiger Schullaufbahnen. Aufnahme Alle Schülerinnen und Schüler können nach Beendigung der Grundschule an einer Gesamtschule angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der Gesamtschule innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten. Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden. 22 43 5.4 Die Gesamtschule Hauptschulen in Mönchengladbach Gemeinschaftshauptschule Aachener Straße* - Hauptschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Aachener Straße 179, 41061 Mönchengladbach, 02161/83 47 21, 02161/83 84 13 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.ghs-aachener-strasse.hsnr.de Gemeinschaftshauptschule Asternweg* - Hauptschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Asternweg 1, 41238 Mönchengladbach, 02166/8 00 66, 02166/8 66 49 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.ghs-asternweg.de Gemeinschaftshauptschule Dohler Straße - Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb - Dohler Straße 79, 41238 Mönchengladbach, 02166/2 03 51, 02166/29 51 09 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.ghs-dohler-str.de Gemeinschaftshauptschule Dohr - Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb - Altenbroicher Straße 50/52, 41238 Mönchengladbach, 02166/9 15 64-0, 02166/9 15 64-56 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.ghsdohr.de Gemeinschaftshauptschule Eicken* - Hauptschule mit freiwilligem Ganztagsbetrieb - Regentenstraße 137 d, 41061 Mönchengladbach, 02161/2 23 66, 02161/18 03 34 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.ghs-eicken.de Gemeinschaftshauptschule Frankfurter Straße - Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb - Frankfurter Straße 12, 41236 Mönchengladbach, 02166/4 85 12, 02166/4 77 26 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.hauptschule-frankfurter.de 42 23 Gemeinschaftshauptschule Heinrich-Lersch Gymnasium Rheindahlen - Ganztagsschule - - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Rohrstraße 43, 41065 Mönchengladbach, 02161/4 42 80, 02161/4 47 64 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.ghs-heinrich-lersch.de Geusenstraße 29, 41179 Mönchengladbach, 02161/5 88 56-00, 02161/5 88 56-29 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gymnasium-rheindahlen.de Gemeinschaftshauptschule Kirschhecke Stiftisch-Humanistisches Gymnasium - Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb - - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Kirschhecke 10, 41199 Mönchengladbach, 02166/60 16 69, 02166/9 61 99 14 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.kirschhecke.de Abteistraße 17, 41061 Mönchengladbach, 02161/8 23 60-70, 02161/8 23 60-99 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.huma-gym.de Gemeinschaftshauptschule Wickrath* Bischöfliche Marienschule (Schulträger: Bistum Aachen) - Hauptschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Voigtshofer Allee 27, 41189 Mönchengladbach, 02166/5 97 55, 02166/55 24 10 E-Mail: [email protected] Viersener Straße 209, 41063 Mönchengladbach, 02161/4 77 77 -0, 02161/4 77 77 -29 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.marienschule.de Katholische Hauptschule Neuwerk - Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb - Nespeler Straße 75, 41066 Mönchengladbach, 02161/66 33 97, 02161/9 91 99 46 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.khs-neuwerk.de Katholische Hauptschule Rheindahlen - Ganztagsschule - Geusenstraße 29, 41179 Mönchengladbach, 02161/58 34 91, 02161/58 36 65 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.kath-hauptschule-rheindahlen.hsnr.de Katholische Hauptschule Stadtmitte - Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb - Aachener Straße 52, 41061 Mönchengladbach, 02161/18 06 82, 02161/20 51 39 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.khs-mg.de * = Die Gemeinschaftshauptschulen Aachener Straße, Asternweg, Eicken und Wickrath wurden auslaufend aufgelöst. Die Gemeinschaftshauptschule Aachener Straße führt im Schuljahr 2011/12 die Jahrgangsstufen 6 bis 10; die Gemeinschaftshauptschulen Asternweg, Eicken und Wickrath die Jahrgangstufen 7 bis 10. 24 41 Gymnasien in Mönchengladbach 5.2 Die Realschule Gymnasium Am Geroweiher - Ganztagsgymnasium - Balderichstraße 8, 41061 Mönchengladbach, 02161/8 10 99 - 0, 02161/8 10 99- 99 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gag-mg.de Gymnasium an der Gartenstraße - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Gartenstraße 154, 41236 Mönchengladbach, 02166/9 27 98 - 0, 02166/9 27 98 - 11 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gymga.de Franz-Meyers-Gymnasium - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Asternweg 1, 41238 Mönchengladbach, 02166/98 65 -0, 02166/98 65-99 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.fmg-mg.de Hugo-Junkers-Gymnasium - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Brucknerallee 58, 41236 Mönchengladbach, 02166/6 28 70 - 0, 02166/6 28 70 - 29 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.hugo-junkers-gymnasium.de Mathematisch-Naturwissenschaftliches Gymnasium - Gymnasium mit Ganztagsangebot - Rheydter Straße 65, 41065 Mönchengladbach, 02161/92 89 1-00, 02161/92 89 1-29 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.math-nat.de Gymnasium Odenkirchen - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Mülgaustraße 43, 41199 Mönchengladbach, 02166/9 69 85 - 0, 02166/9 69 85 - 99 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gymnasium-odenkirchen.de 40 25 Die Realschule ist eine Schule der weiterführenden Bildung im Sekundarbereich I. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10. Die Realschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung, die sie entsprechend ihrer Leistungen und Neigungen durch Schwerpunktbildung befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg in berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. Ziel der Realschule ist es, den Schülerinnen und Schülern eine realistische und zeitnahe Grundbildung zu vermitteln, die die Grundlage für die nachfolgenden Bildungsgänge darstellt. Das vielfältige Bildungsangebot der Realschule gewährleistet eine umfassende Grundbildung und ermöglicht zudem die Entfaltung verschiedenartiger, aber gleichwertiger Begabungsrichtungen. Die Realschule verbindet Unterrichtspraxis und Theorie miteinander. In Anbindung an praktische Zusammenhänge im gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Leben sollen theoretische Kenntnisse zu einem vertieften Verständnis verhelfen und zugleich zur Bewältigung der Wirklichkeit befähigen. Die Unterrichtsinhalte ergeben sich also aus lebenspraktischen Bezügen; Methodik und Didaktik des Realschulunterrichts sind wissenschaftsnah. Die Differenzierung des Unterrichtsangebotes ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, Schwerpunkte nach persönlichen Fähigkeiten und Neigungen zu setzen. In die gymnasiale Oberstufe können in der Regel nur Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen werden, die zum Beginn des Schuljahres, in dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abschlüsse und Berechtigungen Das Gymnasium vermittelt in der Sekundarstufe I ¾ nach Klasse 9 einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 erteilt das Gymnasium die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. In der Sekundarstufe II vermittelt das Gymnasium ¾ nach Jahrgangsstufe 10 einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss. ¾ nach Jahrgangsstufe 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) Aufnahme Alle Schülerinnen und Schüler können nach Beendigung der Grundschule an einer Realschule angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der Realschule innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten. ¾ nach Jahrgangsstufe 11 den schulischen Teil der Fachhochschulreife ¾ nach Jahrgangsstufe 12 die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden. Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „4. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ näher erläutert. Erprobungsstufe Die Klassen 5 und 6 der Realschule werden als Erprobungsstufe geführt. Nähere Erläuterungen zur Erprobungsstufe sind im Kapitel „3.3. Durchlässigkeit zwischen den Schulformen“ zu finden. 26 39 Die Fächer der Oberstufe werden in der Einführungsphase in Grundkursen und in der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskursen unterrichtet. Grundkurse werden mit drei Wochenstunden, Grundkurse in neu einsetzenden Fremdsprachen mit vier und Leistungskurse mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Grund- und Leistungskurse unterscheiden sich im Umfang der Gegenstände, in der Intensität ihrer Behandlung und im Grad der methodisch-wissenschaftlichen Erarbeitung. Die Abiturprüfung wird in vier Fächern abgelegt, mit denen die drei Aufgabenfelder erfasst werden müssen. Unter den Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein. Die Oberstufe erreichen die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit der Versetzung von der Klasse 9 in die Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase.) In die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) der Oberstufe des Gymnasiums werden auch aufgenommen ¾ Schülerinnen und Schüler der Haupt-, Real- und Gesamtschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk, ¾ Absolventinnen und Absolventen der Bildungsgänge an Berufskollegs, die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk erreicht haben. Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer In den Klassen 5 und 6 der Realschule wird der Unterricht in der Regel im Klassenverband erteilt. Der Unterricht in der Realschule wird in folgenden Fächern und Lernbereichen erteilt: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Deutsch, Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde), Mathematik, Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Englisch, zweite Fremdsprache, ggf. dritte Fremdsprache, Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre, Sport. Von der 5. Klasse der Realschule bis zu ihrem Abschluss wird Englisch als Pflichtfremdsprache fortgeführt. In den Klassen 7 bis 9 mit dem Schwerpunkt in der Klasse 8 wird eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung vermittelt. Ab Klasse 6 wird als zweite Fremdsprache Französisch unterrichtet. Die Leistungen im Fach Französisch sind bei der Versetzung in die Klasse 7 nur positiv versetzungswirksam. Schülerinnen und Schüler aus Realschule und Gesamtschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk können auch direkt in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) der Oberstufe des Gymnasiums einsteigen, wenn Ab der Klasse 7 wird der Pflichtunterricht an der Realschule für alle Schülerinnen und Schüler durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler können im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen und zwischen unterschiedlichen Lernschwerpunkten wählen. ¾ die Leistungen die Anforderungen des Qualifikationsvermerkes übertreffen, Jede Realschule bietet einen fremdsprachlichen Schwerpunkt an, d. h. die in Klasse 6 unterrichtete Fremdsprache kann als Schwerpunktfach bis zum Ende der Klasse 10 fortgeführt werden. Hinzu kommen je nach Möglichkeiten der Schule ¾ sie bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und ¾ sie aufgrund ihrer bisher gezeigten Leistungen von der Abschlusskonferenz der Schule als geeignet beurteilt wurden. ¾ ein naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt mit den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik ¾ ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt, ¾ ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit den Fächern Kunst oder Musik. 38 27 Im jeweiligen Schwerpunktfach werden Klassenarbeiten geschrieben. Oberstufe Dieses differenzierte Bildungsangebot trägt unter anderem dazu bei, auf die anschließenden beruflichen und schulischen Bildungsgänge vorzubereiten und die Berufswahlfähigkeit zu fördern. Ein Schülerbetriebspraktikum, das an allen Realschulen durchgeführt wird, unterstützt diese Zielsetzung. Die Oberstufe des Gymnasiums ist unterteilt in eine Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) und in eine Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 11 und 12). An den Realschulen in Mönchengladbach werden folgende Lernschwerpunkte bzw. Schwerpunktfächer durch Neigungsdifferenzierung angeboten: Realschule/Lernschwerpunkt Geschwister-Scholl-Realschule Realschule an der Niers Realschule Volksgarten Realschule Wickrath FS NW z z SW z z z z z z z MK TC z z z z IF z z z z z Erläuterung: Der Unterricht in der Oberstufe wird in einem Kurssystem erteilt, das nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kurse auf unterschiedlichen Anforderungsebenen in einem Pflichtbereich und in einem Wahlbereich umfasst. Die Unterrichtsfächer in der Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet: Fremdsprachen mit Englisch und Französisch Naturwissenschaften mit Biologie, Chemie und Physik Sozialwissenschaften Musik/Kunst Technik Informatik 1. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch, Musik, Kunst, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Niederländisch, Italienisch, Lateinisch, Griechisch, Hebräisch, Japanisch, Chinesisch, Türkisch, Neugriechisch, Portugiesisch; In den Klassen 7 bis 10 wird der Unterricht im Neigungsschwerpunkt nach Kursen in klassenübergreifenden Gruppen erteilt. 2. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte, Geographie, Philosophie, Sozialwissenschaften, Recht, Erziehungswissenschaft, Psychologie; Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots der Realschule sind die Ergänzungsstunden. Sie werden vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik, den Fremdsprachen und im Lernbereich Naturwissenschaften verwendet. 3. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik Technik. FS NW SW MK TC IF = = = = = = In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der Oberstufe vertraut gemacht. Die Qualifikationsphase baut darauf auf und bereitet systematisch auf die Abiturprüfung vor. Freiwillige zweistündige Arbeitsgemeinschaften ohne Versetzungswirksamkeit eignen sich dazu, mit Rechtskunde, Berufsfindung, heimatgeschichtlichen und kulturellen Problemfeldern bekannt zu werden, oder z. B. den Mofa-Führerschein zu erwerben oder einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. 28 Die Fächer Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an. Jedes der drei Aufgabenfelder muss in allen Schullaufbahnen durchgängig bis zum Abschluss der Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung repräsentiert worden sein. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder zugunsten eines anderen ausgetauscht werden. Durch diese Regelungen und die übrigen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgelegten Pflichtbindungen wird eine gemeinsame Grundbildung für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet. 37 Wahlpflichtbereich II in den Jahrgangsstufen 8 und 9 Abschlüsse und Berechtigungen Die Realschule vermittelt Gymnasium/ Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaftlichwirtschaftlicher Bereich Math.-nat.technischer Bereich Künstlerischliterarischer Bereich ¾ nach Klasse 10 Geschichte Wirtschaftsgeografie englischsprachiger Länder Biologie/Chemie Math./Informatik Gymnasium an der Gartenstraße Wirtschaftsenglisch Biologie/Chemie Math./Informatik Franz-MeyersGymnasium Wirtschaft Plus Biologie/Chemie Informatik/Physik Hugo-JunkersGymnasium „Social studies“ bilingual in Englisch Biologie/Chemie/ Nanotechnologie Math./Informatik Math.-Nat.Gymnasium Wirtschaft bilingual Biologie/Chemie Math./Informatik Gymnasium Odenkirchen Geschichte/Erdkunde Informatik Biologie/Chemie Gymnasium Rheindahlen „European Citizenship“ bilingual in Englisch Informatik/Math./Physik /Kunst/Deutsch/GeschichBio./Chemie/Erdkunde Stift.-Hum.Gymnasium Wirtschaftsenglisch/ Wirtschaft bilingual Biochemie Informatik Bischöfliche Marienschule Pädagogik Erdkunde/Politik Wirtschaftsenglisch Biologie/Chemie Ernährungslehre Informatik Gymnasium Am Geroweiher ¾ nach Klasse 9 Deutsch/Kunst ¾ nach Klasse 10 ¾ nach Klasse 10 Literatur einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der Einführungsphase oder ggf. zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ näher erläutert. Erläuterungen: Ein Schrägstrich zwischen den Fachbezeichnungen bedeutet, dass diese Fächer in Kombination unterrichtet werden. So ist Informatik ausschließlich Informatik, während Mathematik/Informatik auch mathematische Unterrichtsanteile aufweist. Biologie/Chemie bearbeitet Themen aus beiden Fachbereichen usw. 36 29 Realschulen in Mönchengladbach Geschwister-Scholl-Realschule Ab Klasse 8 erhalten die Schülerinnen und Schüler neben dem Unterricht im Klassenverband auch den Wahlpflichtunterricht II. Er wird in den Klassen 8 und 9 differenziert nach Kursen erteilt. - Ganztagsschule - Karl-Fegers-Straße 85, 41068 Mönchengladbach, 02161/8 50 96, 02161/89 07 39 (Auslagerung: Dülkener Straße 85, 41068 Mönchengladbach) E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.geschwister-scholl-realschule.schule-mg.de Realschule an der Niers Mönchengladbach-Rheydt Im Wahlpflichtbereich II der Klassen 8 und 9 des Gymnasiums wählen die Schülerinnen und Schüler aus dem Angebot der Schule Kurse, die ihren Interessen und Begabungen besonders entsprechen. Auch hierzu setzen die Gymnasien Ergänzungsstunden ein (vgl. S. 34). Zum einen wird in diesem Bereich ein weiteres Fremdsprachenangebot gemacht (siehe hierzu Übersicht „Fremdsprachenfolge“) und zum anderen werden Fächer oder Fachkombinationen aus folgenden Schwerpunktbereichen angeboten: - Realschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Giesenkirchener Straße 8, 41238 Mönchengladbach, 02166/1 72 57, 02166/18 84 07 (Auslagerung: Mülgaustraße 361, 41238 Mönchengladbach) E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.rs-niers-mg.de ¾ gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftlicher Bereich, Realschule Volksgarten Gegebenenfalls können auch schwerpunktübergreifende Angebote gemacht werden. - Ganztagsschule - ¾ mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich und ¾ künstlerisch-literarischer Bereich Luise-Vollmar-Straße 25, 41065 Mönchengladbach, 02161/4 44 12, 02161/48 25 92 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.realschule-volksgarten.de Realschule Wickrath - Ganztagsschule - Kreuzhütte 24, 41189 Mönchengladbach, 02166/5 40 24, 02166/5 63 95 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.rs-wickrath.de 30 35 Fremdsprachenangebote in der Sekundarstufe I und in der gymnasialen Oberstufe Gymnasium Klasse 5 Klasse 6 Klasse 8 5.3 Das Gymnasium 10/neu einsetzende Fremdsprache Gymnasium Am Geroweiher Gymnasium an der Gartenstraße Englisch Latein Französisch Französisch Französisch Englisch Französisch Französisch Französisch Spanisch Latein/Englisch Latein Franz-MeyersGymnasium Englisch Latein Französisch Französisch Französisch Italienisch Hugo-JunkersGymnasium Englisch Latein Französisch Französisch Französisch Spanisch Math.-Nat.Gymnasium Englisch Latein Französisch Französisch Spanisch Englisch Latein Latein/Englisch Französisch Französisch Spanisch Latein Griechisch Gymnasium Rheindahlen Englisch Latein Französisch Französisch Französisch Stift.-Hum.Gymnasium Englisch Latein Französisch Französisch Französisch Bischöfliche Marienschule Latein/Englisch Latein Gymnasium Odenkirchen 34 Englisch Französisch Französisch Französisch Latein Spanisch 31 Das Gymnasium ist die spezielle Schulform für begabte Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Herkunft. Es gliedert sich in die Erprobungsstufe (Klassen 5 und 6), die Mittelstufe (Klassen 7 bis 9) und die Oberstufe. Die Oberstufe umfasst drei Jahrgänge. Sie beginnt mit der Einführungsphase und wird dann in der zweijährigen Qualifikationsphase fortgesetzt. Somit ist das Gymnasium eine durchgehende Einheit von der Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur nach der Jahrgangsstufe 12. Erprobungsstufe Gymnasiallehrer sind in der Regel keine Lehrer für eine Stufe, sondern speziell dafür ausgebildet und darin erfahren, ihre Schülergruppen durch alle Jahrgangsstufen zum Abitur zu führen. Der Unterricht in der Sekundarstufe I des Gymnasiums wird in folgenden Fächern und Lernbereichen erteilt: Durch die Differenzierung nach Schulformen entstehen wie auch in den Haupt- und Realschulen homogenere Lerngruppen, in denen die Schülerinnen und Schüler – unmittelbar ab Klasse 5 – durch innere Differenzierung und den Einsatz von Ergänzungsstunden intensiv und individuell gefördert werden. Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern über die Fachbereiche der Sprachen, der Gesellschaftswissenschaften, der Mathematik und Naturwissenschaften und der musischen Fächer eine vertiefte allgemeine Bildung, und im Rahmen von Philosophie und Religionslehre kommt der Werteerziehung eine besondere Bedeutung zu. Zielsetzung des Gymnasiums ist es, seinen Absolventinnen und Absolventen über das Erreichen einer Studierfähigkeit hinaus auch die Kompetenzen zur Übernahme von Verantwortung in unserer Gesellschaft zu vermitteln. Neben dieser grundsätzlichen Gemeinsamkeit im Bildungsauftrag haben alle Mönchengladbacher Gymnasien zusätzliche besondere Schwerpunkte, mit denen sie auf der Basis einer fundierten allgemeinen Bildung Schülerinnen und Schüler mit spezifischen Begabungen und Interessen fördern. Über diese Angebote, seien sie pädagogischer, sprachlicher, mathematisch-naturwissenschaftlicher, musischer oder sportlicher Art, informieren die Schulen an den „Tagen der offenen Tür“ und auf ihren Homepages. Aufnahme Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der Grundschule an einem Gymnasium angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung des Gymnasiums innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten. Die Klassen 5 und 6 des Gymnasiums werden als Erprobungsstufe geführt. Nähere Erläuterungen zur Erprobungsstufe sind im Kapitel „3.3. Durchlässigkeit zwischen den Schulformen“ zu finden. Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Deutsch, Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde), Mathematik, Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie), Englisch, zweite Fremdsprache, ggf. dritte Fremdsprache Kunst, Musik, Religionslehre, Sport. Fester Bestandteil des Unterrichtsangebotes der Gymnasien sind die sogenannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der differenzierten und individuellen Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik, in den Fremdsprachen und im Lernbereich Naturwissenschaften. Über die Verwendung der Ergänzungsstunden entscheidet jedes Gymnasium selbst. Eine Information darüber kann man an den „Tagen der offenen Tür“ erhalten oder den Homepages der Gymnasien entnehmen. Englisch wird an allen Gymnasien ab Klasse 5 als erste Fremdsprache fortgeführt. Für alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums sind zwei Fremdsprachen verpflichtend. Der Wahlpflichtbereich I bezieht sich auf die zweite Fremdsprache und beginnt in der Regel ab Klasse 6. Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden. 32 33 Das Gymnasium ist die spezielle Schulform für begabte Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Herkunft. Es gliedert sich in die Erprobungsstufe (Klassen 5 und 6), die Mittelstufe (Klassen 7 bis 9) und die Oberstufe. Die Oberstufe umfasst drei Jahrgänge. Sie beginnt mit der Einführungsphase und wird dann in der zweijährigen Qualifikationsphase fortgesetzt. Somit ist das Gymnasium eine durchgehende Einheit von der Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur nach der Jahrgangsstufe 12. Erprobungsstufe Gymnasiallehrer sind in der Regel keine Lehrer für eine Stufe, sondern speziell dafür ausgebildet und darin erfahren, ihre Schülergruppen durch alle Jahrgangsstufen zum Abitur zu führen. Der Unterricht in der Sekundarstufe I des Gymnasiums wird in folgenden Fächern und Lernbereichen erteilt: Durch die Differenzierung nach Schulformen entstehen wie auch in den Haupt- und Realschulen homogenere Lerngruppen, in denen die Schülerinnen und Schüler – unmittelbar ab Klasse 5 – durch innere Differenzierung und den Einsatz von Ergänzungsstunden intensiv und individuell gefördert werden. Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern über die Fachbereiche der Sprachen, der Gesellschaftswissenschaften, der Mathematik und Naturwissenschaften und der musischen Fächer eine vertiefte allgemeine Bildung, und im Rahmen von Philosophie und Religionslehre kommt der Werteerziehung eine besondere Bedeutung zu. Zielsetzung des Gymnasiums ist es, seinen Absolventinnen und Absolventen über das Erreichen einer Studierfähigkeit hinaus auch die Kompetenzen zur Übernahme von Verantwortung in unserer Gesellschaft zu vermitteln. Neben dieser grundsätzlichen Gemeinsamkeit im Bildungsauftrag haben alle Mönchengladbacher Gymnasien zusätzliche besondere Schwerpunkte, mit denen sie auf der Basis einer fundierten allgemeinen Bildung Schülerinnen und Schüler mit spezifischen Begabungen und Interessen fördern. Über diese Angebote, seien sie pädagogischer, sprachlicher, mathematisch-naturwissenschaftlicher, musischer oder sportlicher Art, informieren die Schulen an den „Tagen der offenen Tür“ und auf ihren Homepages. Aufnahme Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der Grundschule an einem Gymnasium angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung des Gymnasiums innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten. Die Klassen 5 und 6 des Gymnasiums werden als Erprobungsstufe geführt. Nähere Erläuterungen zur Erprobungsstufe sind im Kapitel „3.3. Durchlässigkeit zwischen den Schulformen“ zu finden. Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Deutsch, Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde), Mathematik, Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie), Englisch, zweite Fremdsprache, ggf. dritte Fremdsprache Kunst, Musik, Religionslehre, Sport. Fester Bestandteil des Unterrichtsangebotes der Gymnasien sind die sogenannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der differenzierten und individuellen Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik, in den Fremdsprachen und im Lernbereich Naturwissenschaften. Über die Verwendung der Ergänzungsstunden entscheidet jedes Gymnasium selbst. Eine Information darüber kann man an den „Tagen der offenen Tür“ erhalten oder den Homepages der Gymnasien entnehmen. Englisch wird an allen Gymnasien ab Klasse 5 als erste Fremdsprache fortgeführt. Für alle Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums sind zwei Fremdsprachen verpflichtend. Der Wahlpflichtbereich I bezieht sich auf die zweite Fremdsprache und beginnt in der Regel ab Klasse 6. Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden. 32 33 Fremdsprachenangebote in der Sekundarstufe I und in der gymnasialen Oberstufe Gymnasium Klasse 5 Klasse 6 Klasse 8 5.3 Das Gymnasium 10/neu einsetzende Fremdsprache Gymnasium Am Geroweiher Gymnasium an der Gartenstraße Englisch Latein Französisch Französisch Französisch Englisch Französisch Französisch Französisch Spanisch Latein/Englisch Latein Franz-MeyersGymnasium Englisch Latein Französisch Französisch Französisch Italienisch Hugo-JunkersGymnasium Englisch Latein Französisch Französisch Französisch Spanisch Math.-Nat.Gymnasium Englisch Latein Französisch Französisch Spanisch Englisch Latein Latein/Englisch Französisch Französisch Spanisch Latein Griechisch Gymnasium Rheindahlen Englisch Latein Französisch Französisch Französisch Stift.-Hum.Gymnasium Englisch Latein Französisch Französisch Französisch Bischöfliche Marienschule Latein/Englisch Latein Gymnasium Odenkirchen 34 Englisch Französisch Französisch Französisch Latein Spanisch 31 Realschulen in Mönchengladbach Geschwister-Scholl-Realschule Ab Klasse 8 erhalten die Schülerinnen und Schüler neben dem Unterricht im Klassenverband auch den Wahlpflichtunterricht II. Er wird in den Klassen 8 und 9 differenziert nach Kursen erteilt. - Ganztagsschule - Karl-Fegers-Straße 85, 41068 Mönchengladbach, 02161/8 50 96, 02161/89 07 39 (Auslagerung: Dülkener Straße 85, 41068 Mönchengladbach) E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.geschwister-scholl-realschule.schule-mg.de Realschule an der Niers Mönchengladbach-Rheydt Im Wahlpflichtbereich II der Klassen 8 und 9 des Gymnasiums wählen die Schülerinnen und Schüler aus dem Angebot der Schule Kurse, die ihren Interessen und Begabungen besonders entsprechen. Auch hierzu setzen die Gymnasien Ergänzungsstunden ein (vgl. S. 34). Zum einen wird in diesem Bereich ein weiteres Fremdsprachenangebot gemacht (siehe hierzu Übersicht „Fremdsprachenfolge“) und zum anderen werden Fächer oder Fachkombinationen aus folgenden Schwerpunktbereichen angeboten: - Realschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Giesenkirchener Straße 8, 41238 Mönchengladbach, 02166/1 72 57, 02166/18 84 07 (Auslagerung: Mülgaustraße 361, 41238 Mönchengladbach) E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.rs-niers-mg.de ¾ gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftlicher Bereich, Realschule Volksgarten Gegebenenfalls können auch schwerpunktübergreifende Angebote gemacht werden. - Ganztagsschule - ¾ mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich und ¾ künstlerisch-literarischer Bereich Luise-Vollmar-Straße 25, 41065 Mönchengladbach, 02161/4 44 12, 02161/48 25 92 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.realschule-volksgarten.de Realschule Wickrath - Ganztagsschule - Kreuzhütte 24, 41189 Mönchengladbach, 02166/5 40 24, 02166/5 63 95 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.rs-wickrath.de 30 35 Wahlpflichtbereich II in den Jahrgangsstufen 8 und 9 Abschlüsse und Berechtigungen Die Realschule vermittelt Gymnasium/ Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaftlichwirtschaftlicher Bereich Math.-nat.technischer Bereich Künstlerischliterarischer Bereich ¾ nach Klasse 10 Geschichte Wirtschaftsgeografie englischsprachiger Länder Biologie/Chemie Math./Informatik Gymnasium an der Gartenstraße Wirtschaftsenglisch Biologie/Chemie Math./Informatik Franz-MeyersGymnasium Wirtschaft Plus Biologie/Chemie Informatik/Physik Hugo-JunkersGymnasium „Social studies“ bilingual in Englisch Biologie/Chemie/ Nanotechnologie Math./Informatik Math.-Nat.Gymnasium Wirtschaft bilingual Biologie/Chemie Math./Informatik Gymnasium Odenkirchen Geschichte/Erdkunde Informatik Biologie/Chemie Gymnasium Rheindahlen „European Citizenship“ bilingual in Englisch Informatik/Math./Physik /Kunst/Deutsch/GeschichBio./Chemie/Erdkunde Stift.-Hum.Gymnasium Wirtschaftsenglisch/ Wirtschaft bilingual Biochemie Informatik Bischöfliche Marienschule Pädagogik Erdkunde/Politik Wirtschaftsenglisch Biologie/Chemie Ernährungslehre Informatik Gymnasium Am Geroweiher ¾ nach Klasse 9 Deutsch/Kunst ¾ nach Klasse 10 ¾ nach Klasse 10 Literatur einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der Einführungsphase oder ggf. zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ näher erläutert. Erläuterungen: Ein Schrägstrich zwischen den Fachbezeichnungen bedeutet, dass diese Fächer in Kombination unterrichtet werden. So ist Informatik ausschließlich Informatik, während Mathematik/Informatik auch mathematische Unterrichtsanteile aufweist. Biologie/Chemie bearbeitet Themen aus beiden Fachbereichen usw. 36 29 Im jeweiligen Schwerpunktfach werden Klassenarbeiten geschrieben. Oberstufe Dieses differenzierte Bildungsangebot trägt unter anderem dazu bei, auf die anschließenden beruflichen und schulischen Bildungsgänge vorzubereiten und die Berufswahlfähigkeit zu fördern. Ein Schülerbetriebspraktikum, das an allen Realschulen durchgeführt wird, unterstützt diese Zielsetzung. Die Oberstufe des Gymnasiums ist unterteilt in eine Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) und in eine Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 11 und 12). An den Realschulen in Mönchengladbach werden folgende Lernschwerpunkte bzw. Schwerpunktfächer durch Neigungsdifferenzierung angeboten: Realschule/Lernschwerpunkt Geschwister-Scholl-Realschule Realschule an der Niers Realschule Volksgarten Realschule Wickrath FS NW z z SW z z z z z z z MK TC z z z z IF z z z z z Erläuterung: Der Unterricht in der Oberstufe wird in einem Kurssystem erteilt, das nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kurse auf unterschiedlichen Anforderungsebenen in einem Pflichtbereich und in einem Wahlbereich umfasst. Die Unterrichtsfächer in der Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet: Fremdsprachen mit Englisch und Französisch Naturwissenschaften mit Biologie, Chemie und Physik Sozialwissenschaften Musik/Kunst Technik Informatik 1. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch, Musik, Kunst, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Niederländisch, Italienisch, Lateinisch, Griechisch, Hebräisch, Japanisch, Chinesisch, Türkisch, Neugriechisch, Portugiesisch; In den Klassen 7 bis 10 wird der Unterricht im Neigungsschwerpunkt nach Kursen in klassenübergreifenden Gruppen erteilt. 2. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte, Geographie, Philosophie, Sozialwissenschaften, Recht, Erziehungswissenschaft, Psychologie; Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots der Realschule sind die Ergänzungsstunden. Sie werden vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik, den Fremdsprachen und im Lernbereich Naturwissenschaften verwendet. 3. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik Technik. FS NW SW MK TC IF = = = = = = In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der Oberstufe vertraut gemacht. Die Qualifikationsphase baut darauf auf und bereitet systematisch auf die Abiturprüfung vor. Freiwillige zweistündige Arbeitsgemeinschaften ohne Versetzungswirksamkeit eignen sich dazu, mit Rechtskunde, Berufsfindung, heimatgeschichtlichen und kulturellen Problemfeldern bekannt zu werden, oder z. B. den Mofa-Führerschein zu erwerben oder einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. 28 Die Fächer Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an. Jedes der drei Aufgabenfelder muss in allen Schullaufbahnen durchgängig bis zum Abschluss der Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung repräsentiert worden sein. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder zugunsten eines anderen ausgetauscht werden. Durch diese Regelungen und die übrigen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgelegten Pflichtbindungen wird eine gemeinsame Grundbildung für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet. 37 Die Fächer der Oberstufe werden in der Einführungsphase in Grundkursen und in der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskursen unterrichtet. Grundkurse werden mit drei Wochenstunden, Grundkurse in neu einsetzenden Fremdsprachen mit vier und Leistungskurse mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Grund- und Leistungskurse unterscheiden sich im Umfang der Gegenstände, in der Intensität ihrer Behandlung und im Grad der methodisch-wissenschaftlichen Erarbeitung. Die Abiturprüfung wird in vier Fächern abgelegt, mit denen die drei Aufgabenfelder erfasst werden müssen. Unter den Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein. Die Oberstufe erreichen die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit der Versetzung von der Klasse 9 in die Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase.) In die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) der Oberstufe des Gymnasiums werden auch aufgenommen ¾ Schülerinnen und Schüler der Haupt-, Real- und Gesamtschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk, ¾ Absolventinnen und Absolventen der Bildungsgänge an Berufskollegs, die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk erreicht haben. Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer In den Klassen 5 und 6 der Realschule wird der Unterricht in der Regel im Klassenverband erteilt. Der Unterricht in der Realschule wird in folgenden Fächern und Lernbereichen erteilt: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Deutsch, Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde), Mathematik, Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Englisch, zweite Fremdsprache, ggf. dritte Fremdsprache, Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre, Sport. Von der 5. Klasse der Realschule bis zu ihrem Abschluss wird Englisch als Pflichtfremdsprache fortgeführt. In den Klassen 7 bis 9 mit dem Schwerpunkt in der Klasse 8 wird eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung vermittelt. Ab Klasse 6 wird als zweite Fremdsprache Französisch unterrichtet. Die Leistungen im Fach Französisch sind bei der Versetzung in die Klasse 7 nur positiv versetzungswirksam. Schülerinnen und Schüler aus Realschule und Gesamtschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk können auch direkt in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11) der Oberstufe des Gymnasiums einsteigen, wenn Ab der Klasse 7 wird der Pflichtunterricht an der Realschule für alle Schülerinnen und Schüler durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler können im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen und zwischen unterschiedlichen Lernschwerpunkten wählen. ¾ die Leistungen die Anforderungen des Qualifikationsvermerkes übertreffen, Jede Realschule bietet einen fremdsprachlichen Schwerpunkt an, d. h. die in Klasse 6 unterrichtete Fremdsprache kann als Schwerpunktfach bis zum Ende der Klasse 10 fortgeführt werden. Hinzu kommen je nach Möglichkeiten der Schule ¾ sie bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und ¾ sie aufgrund ihrer bisher gezeigten Leistungen von der Abschlusskonferenz der Schule als geeignet beurteilt wurden. ¾ ein naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt mit den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik ¾ ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt, ¾ ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit den Fächern Kunst oder Musik. 38 27 Die Realschule ist eine Schule der weiterführenden Bildung im Sekundarbereich I. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10. Die Realschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung, die sie entsprechend ihrer Leistungen und Neigungen durch Schwerpunktbildung befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg in berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. Ziel der Realschule ist es, den Schülerinnen und Schülern eine realistische und zeitnahe Grundbildung zu vermitteln, die die Grundlage für die nachfolgenden Bildungsgänge darstellt. Das vielfältige Bildungsangebot der Realschule gewährleistet eine umfassende Grundbildung und ermöglicht zudem die Entfaltung verschiedenartiger, aber gleichwertiger Begabungsrichtungen. Die Realschule verbindet Unterrichtspraxis und Theorie miteinander. In Anbindung an praktische Zusammenhänge im gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Leben sollen theoretische Kenntnisse zu einem vertieften Verständnis verhelfen und zugleich zur Bewältigung der Wirklichkeit befähigen. Die Unterrichtsinhalte ergeben sich also aus lebenspraktischen Bezügen; Methodik und Didaktik des Realschulunterrichts sind wissenschaftsnah. Die Differenzierung des Unterrichtsangebotes ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, Schwerpunkte nach persönlichen Fähigkeiten und Neigungen zu setzen. In die gymnasiale Oberstufe können in der Regel nur Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen werden, die zum Beginn des Schuljahres, in dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abschlüsse und Berechtigungen Das Gymnasium vermittelt in der Sekundarstufe I ¾ nach Klasse 9 einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 erteilt das Gymnasium die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. In der Sekundarstufe II vermittelt das Gymnasium ¾ nach Jahrgangsstufe 10 einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss. ¾ nach Jahrgangsstufe 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) Aufnahme Alle Schülerinnen und Schüler können nach Beendigung der Grundschule an einer Realschule angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der Realschule innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten. ¾ nach Jahrgangsstufe 11 den schulischen Teil der Fachhochschulreife ¾ nach Jahrgangsstufe 12 die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden. Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „4. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ näher erläutert. Erprobungsstufe Die Klassen 5 und 6 der Realschule werden als Erprobungsstufe geführt. Nähere Erläuterungen zur Erprobungsstufe sind im Kapitel „3.3. Durchlässigkeit zwischen den Schulformen“ zu finden. 26 39 Gymnasien in Mönchengladbach 5.2 Die Realschule Gymnasium Am Geroweiher - Ganztagsgymnasium - Balderichstraße 8, 41061 Mönchengladbach, 02161/8 10 99 - 0, 02161/8 10 99- 99 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gag-mg.de Gymnasium an der Gartenstraße - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Gartenstraße 154, 41236 Mönchengladbach, 02166/9 27 98 - 0, 02166/9 27 98 - 11 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gymga.de Franz-Meyers-Gymnasium - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Asternweg 1, 41238 Mönchengladbach, 02166/98 65 -0, 02166/98 65-99 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.fmg-mg.de Hugo-Junkers-Gymnasium - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Brucknerallee 58, 41236 Mönchengladbach, 02166/6 28 70 - 0, 02166/6 28 70 - 29 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.hugo-junkers-gymnasium.de Mathematisch-Naturwissenschaftliches Gymnasium - Gymnasium mit Ganztagsangebot - Rheydter Straße 65, 41065 Mönchengladbach, 02161/92 89 1-00, 02161/92 89 1-29 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.math-nat.de Gymnasium Odenkirchen - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Mülgaustraße 43, 41199 Mönchengladbach, 02166/9 69 85 - 0, 02166/9 69 85 - 99 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gymnasium-odenkirchen.de 40 25 Gemeinschaftshauptschule Heinrich-Lersch Gymnasium Rheindahlen - Ganztagsschule - - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Rohrstraße 43, 41065 Mönchengladbach, 02161/4 42 80, 02161/4 47 64 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.ghs-heinrich-lersch.de Geusenstraße 29, 41179 Mönchengladbach, 02161/5 88 56-00, 02161/5 88 56-29 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gymnasium-rheindahlen.de Gemeinschaftshauptschule Kirschhecke Stiftisch-Humanistisches Gymnasium - Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb - - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Kirschhecke 10, 41199 Mönchengladbach, 02166/60 16 69, 02166/9 61 99 14 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.kirschhecke.de Abteistraße 17, 41061 Mönchengladbach, 02161/8 23 60-70, 02161/8 23 60-99 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.huma-gym.de Gemeinschaftshauptschule Wickrath* Bischöfliche Marienschule (Schulträger: Bistum Aachen) - Hauptschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - - Gymnasium mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Voigtshofer Allee 27, 41189 Mönchengladbach, 02166/5 97 55, 02166/55 24 10 E-Mail: [email protected] Viersener Straße 209, 41063 Mönchengladbach, 02161/4 77 77 -0, 02161/4 77 77 -29 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.marienschule.de Katholische Hauptschule Neuwerk - Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb - Nespeler Straße 75, 41066 Mönchengladbach, 02161/66 33 97, 02161/9 91 99 46 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.khs-neuwerk.de Katholische Hauptschule Rheindahlen - Ganztagsschule - Geusenstraße 29, 41179 Mönchengladbach, 02161/58 34 91, 02161/58 36 65 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.kath-hauptschule-rheindahlen.hsnr.de Katholische Hauptschule Stadtmitte - Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb - Aachener Straße 52, 41061 Mönchengladbach, 02161/18 06 82, 02161/20 51 39 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.khs-mg.de * = Die Gemeinschaftshauptschulen Aachener Straße, Asternweg, Eicken und Wickrath wurden auslaufend aufgelöst. Die Gemeinschaftshauptschule Aachener Straße führt im Schuljahr 2011/12 die Jahrgangsstufen 6 bis 10; die Gemeinschaftshauptschulen Asternweg, Eicken und Wickrath die Jahrgangstufen 7 bis 10. 24 41 5.4 Die Gesamtschule Hauptschulen in Mönchengladbach Gemeinschaftshauptschule Aachener Straße* - Hauptschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Aachener Straße 179, 41061 Mönchengladbach, 02161/83 47 21, 02161/83 84 13 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.ghs-aachener-strasse.hsnr.de Gemeinschaftshauptschule Asternweg* - Hauptschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung - Asternweg 1, 41238 Mönchengladbach, 02166/8 00 66, 02166/8 66 49 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.ghs-asternweg.de Gemeinschaftshauptschule Dohler Straße - Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb - Dohler Straße 79, 41238 Mönchengladbach, 02166/2 03 51, 02166/29 51 09 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.ghs-dohler-str.de Gemeinschaftshauptschule Dohr - Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb - Altenbroicher Straße 50/52, 41238 Mönchengladbach, 02166/9 15 64-0, 02166/9 15 64-56 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.ghsdohr.de Gemeinschaftshauptschule Eicken* - Hauptschule mit freiwilligem Ganztagsbetrieb - Regentenstraße 137 d, 41061 Mönchengladbach, 02161/2 23 66, 02161/18 03 34 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.ghs-eicken.de Gemeinschaftshauptschule Frankfurter Straße - Ganztagsschule mit erweitertem Ganztagsbetrieb - Frankfurter Straße 12, 41236 Mönchengladbach, 02166/4 85 12, 02166/4 77 26 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.hauptschule-frankfurter.de 42 23 Abschlüsse und Berechtigungen Die Hauptschule vermittelt ¾ nach Klasse 9 ¾ nach Klasse 9 ¾ nach Klasse 10, Typ A ¾ nach Klasse 10, Typ B ¾ nach Klasse 10, Typ B den Hauptschulabschluss den Hauptschulabschluss mit Qualifikation zum Besuch der Klasse 10, Typ B den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ näher erläutert. Ein Hauptschulabgangszeugnis erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Abschluss nach Klasse 9 bzw. 10 erreicht haben. Durch den freiwilligen Weiterbesuch der Hauptschule können die Schülerinnen und Schüler jedoch alle an der Hauptschule erreichbaren Abschlüsse anstreben. Die Verweildauer in der Hauptschule kann um zwei Jahre überschritten werden. Um ein weiteres Jahr kann sie nach Entscheidung der Versetzungskonferenz überschritten werden, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen. Auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses ist möglich. Nähere Erläuterungen dazu sind ebenfalls im Kapitel „6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ zu finden. Wie Hauptschule, Realschule und Gymnasium ist die Gesamtschule eine weiterführende Schule. Sie vermittelt alle Abschlüsse des allgemein bildenden Schulwesens, an die sie ihre Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Wegen heranführt (differenzierte Gesamtschule). Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die gymnasiale Oberstufe. Die Gesamtschule führt in der Regel nach 13 Schuljahren zum Abitur. Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können bereits nach 12 Schuljahren das Abitur erwerben. An der integrierten und differenzierten Gesamtschule unterrichten Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für Hauptschule und Realschule sowie für das Gymnasium. Anders als bei den übrigen weiterführenden Schulen muss dem Eintritt in die Gesamtschule keine Entscheidung über einen bestimmten Bildungsgang und einen fernliegenden Abschluss vorausgehen. Eine Trennung der Schülerinnen und Schüler nach Schulformen findet nicht statt. Die Gesamtschule informiert und berät daher Schülerinnen, Schüler und Eltern in einem längeren Zeitraum über das jeweils günstigste Lernangebot. Die Entscheidung für den angestrebten Schulabschluss kann später fallen und wird somit sicherer. Auch bei guten Noten und dem Ausblick auf einen höherwertigen Schulabschluss ist kein Schulwechsel erforderlich. Die Gesamtschule ermöglicht durch die unterschiedlichen Formen der Differenzierung eine große Zahl verschiedenartiger Schullaufbahnen. Aufnahme Alle Schülerinnen und Schüler können nach Beendigung der Grundschule an einer Gesamtschule angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der Gesamtschule innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten. Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden. 22 43 Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer Die Klasse 10 der Hauptschule gibt es in zwei Formen In den Klassen 5 bis 10 wird in der Gesamtschule Unterricht in allen Fächern erteilt, die insgesamt an der Hauptschule, an der Realschule und am Gymnasium unterrichtet werden. ¾ Klasse 10, Typ A, die zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 führt und ¾ Klasse 10, Typ B, die zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses (Fachoberschulreife) führt. Nach einer zwei- bis dreijährigen Phase gemeinsamen Lernens (gegebenenfalls unterstützt durch Förderunterricht) setzt in den Fächern Mathematik und Englisch ab Klasse 7, Deutsch ab Klasse 8 oder 9 und in Physik oder Chemie spätestens ab Klasse 9 die Fachleistungsdifferenzierung ein. Je nach Leistungsvermögen findet der Unterricht auf Grundkurs- oder Erweiterungskursniveau statt. In Klasse 6 beginnt auch der Wahlpflichtunterricht. Die Schülerin oder der Schüler wählt je nach Neigung und Angebot ein Fach: Französisch, Naturwissenschaften oder Technik/Wirtschaft/Hauswirtschaft. An den Gesamtschulen Espenstraße, Neuwerk, Rheydt-Mülfort und Volksgarten kann alternativ das musische Fach „Darstellen und Gestalten“ gewählt werden. Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 6 keine zweite Fremdsprache gewählt haben, können in Klasse 8 oder 11 mit der zweiten Fremdsprache beginnen. Fremdsprachenangebote Gesamtschule Klasse 5 Klasse 6 Klasse 8 neu einsetzende Fremdsprache in der Sekundarst. II Gesamtschule Espenstraße Englisch Französisch Französisch Latein Spanisch Gesamtschule Hardt Englisch Französisch Latein Französisch Spanisch Gesamtschule Neuwerk Englisch Französisch Spanisch Spanisch Gesamtschule Rheydt-Mülfort Englisch Französisch Latein Italienisch Französisch Gesamtschule Stadtmitte Englisch Französisch Latein Geplant: Latein Geplant: Spanisch Gesamtschule Volksgarten Englisch Französisch Latein Französisch Spanisch 44 Unterrichtsschwerpunkte der Klasse 10, Typ A, sind die Naturwissenschaften und die Arbeitslehre. In diesen Lernbereichen erhalten die Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise Gelegenheit, auch ihre praktischen Fähigkeiten zu entwickeln. Damit wird zugleich eine bessere Vorbereitung auf die Arbeitswelt gesichert. Die Klasse 10, Typ A, können Schülerinnen und Schüler besuchen, die die Klasse 9 erfolgreich, jedoch ohne besondere Qualifikation abgeschlossen haben. In der Klasse 10, Typ B, bilden die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik einen besonderen Unterrichtsschwerpunkt. Die Klasse 10, Typ B, kann von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die am Ende der Klasse 9 die Anforderungen der Versetzungsordnung erfüllen und dabei besondere Leistungen erreichen: ¾ mindestens gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und mindestens befriedigende Leistungen in zwei weiteren Fächern oder ¾ mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und mindestens gute Leistungen in zwei weiteren Fächern oder ¾ mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und mindestens gute Leistungen in vier weiteren Fächern. In einem der Fächer Englisch oder Mathematik muss die erforderliche Leistungsnote im Erweiterungskurs erbracht werden. Eine Erweiterung des Bildungsangebotes der Hauptschule besteht in Arbeitsgemeinschaften, die den künstlerisch-musischen Bereich genauso berücksichtigen wie mathematisch-naturwissenschaftliche und sportliche Gebiete. 21 Der verbindliche Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler wird als Klassenunterricht und Unterricht in Fachleistungskursen organisiert. Über den Unterricht in den Fachleistungskursen, die ab Klasse 7 als Grundoder Erweiterungskurse in den Fächern Englisch und Mathematik eingerichtet werden und über den Unterricht in den Fördergruppen ist die Möglichkeit gegeben, das individuelle Leistungsvermögen der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers zu berücksichtigen. Einen besonderen pädagogischen Schwerpunkt der Hauptschularbeit bildet die Berufswahlorientierung. Schülerpraktika, Betriebserkundungen und Unterricht im Fachbereich Arbeitslehre sind zentrale Aufgaben der Hauptschule. Wahlpflichtunterricht ist der nach Stundenzahl verbindliche, vom Lernbereich bzw. vom Fach her für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler wählbare Unterricht. Der Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 dient der Erweiterung individueller Interessen, der Schwerpunktbildung, der Ergänzung und Verstärkung einzelner Lernbereiche. In den Fächern des Wahlpflichtunterrichts erhalten die Schülerinnen und Schüler somit in einem ihren Neigungen entsprechenden Bildungsbereich eine besondere Förderung, die über das Maß der als Basiswissen eingesetzten Lerninhalte hinausgeht. Als Wahlpflichtunterricht können neben den Lernbereichen Arbeitslehre (mit den Fächern Technik, Wirtschaft und Hauswirtschaft) und Naturwissenschaften (mit den Fächern Biologie, Physik und Chemie) auch die Fächer Kunst und Musik angeboten werden. Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 9 und in der Klasse 10, Typ A, soll vorrangig projektorientierter Unterricht in den Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften angeboten werden, um eine intensivere Berufsorientierung zu ermöglichen. Aufbauend auf der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung können die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen und Können in den Klassen 9 und 10 im Bereich Informatik vertiefen und erweitern. Die Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eingesetzt. 20 An der Gesamtschule Hardt werden ab klasse 5 drei Neigungsprofile gleichwertig nebeneinander angeboten. Bilinguales Profil: Förderung der Sprachkompetenz in Englisch, der Unterricht in Gesellschaftslehre wird zunehmend in englischer Sprache geführt. Mint Profil: Förderung der Schlüsselkompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik unter anderem durch gesteigerte Individualisierung von Lernprozessen unter verstärktem Einbezug der Informationstechnologie. Allround Profil: Förderung der vertieften Allgemeinbildung mit einem Schwerpunkt in der Medien- und Kommunikationskompetenz. Fächerübergreifende Projekte aus den Themenfeldern: Sprache/Kommunikation, Kunst/Technik, politische und ökonomische Bildung werden bearbeitet. Die Gesamtschule Neuwerk legt einen Schwerpunkt auf die Ausbildung in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Die Schule ist Standort des Zukunft-durch-Innovation (zdi-) Zentrums M-INTeraktiv Mönchengladbach. Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots der Gesamtschule sind die sogenannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik, in den Fremdsprachen, im Lernbereich Naturwissenschaften und in dem Fach des Wahlpflichtunterrichts. In der Klasse 10 ermöglichen sie die Einführung weiterer Fächer der gymnasialen Oberstufe. Wegen der mit der Differenzierung verbundenen Förderung aller Schülerinnen und Schüler gehen die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Das schließt aber nicht aus, dass eine Schülerin oder ein Schüler bei besonderer pädagogischer Notwendigkeit im Einvernehmen von Schule und Elternhaus in einer bestimmten Klasse belassen oder rückgestuft werden kann. Gesamtschule als Ganztagsschule Die Gesamtschule wird in den Klassen 5 bis 10 in der Regel als Ganztagsschule geführt. Der Ganztagsbetrieb der Gesamtschule umfasst in der Regel vier Wochentage. Der Dienstagnachmittag ist an allen Gesamtschulen unterrichtsfrei. Als Ganztagsschule hat die Gesamtschule ergänzend und begleitend zum Fachunterricht Arbeitsstunden und Förderunterricht im Stundenplan. In den Arbeitsstunden, die in der Regel im Klassenverband stattfinden, können die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Hilfe einer Lehrkraft ihre Hausaufgaben erledigen und sich in verschiedene Arbeitstechniken - in Zusammenarbeit mit anderen (Helfersystem) - einüben. Im Rahmen von 3 bis 5 Arbeitsstunden (nach Schulen verschieden) arbeiten die Schülerinnen und Schüler nach Wochenplan. Diese Stunden werden in der Regel von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern betreut. An der Gesamtschule Rheydt-Mülfort liegen diese Stunden an jedem der 5 Wochentage in der 3. Stunde. 45 Der Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Defizite in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik unter Leitung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer aufzuarbeiten. Schülerinnen und Schüler, die keine Defizite aufweisen, erhalten zusätzliche Lernanreize. Nähere Erläuterungen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen sind im Kapitel „4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren“ zu finden. Erprobungsstufe In der Mittagsfreizeit, je nach Schule etwa 60 Minuten, gibt es Angebote zu musischer, handwerklicher oder sportlicher Betätigung. Ähnliche Angebote beinhalten die Arbeitsgemeinschaften, die zunehmend Kontakt zu der regionalen Vereinsarbeit suchen, um so gezielt über die Schule hinausgehende Freizeitgestaltungsimpulse zu geben. Im Rahmen der Aufgabenbetreuung wird den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit gegeben, einen erheblichen Teil ihrer Hausaufgaben unter sachkundiger Aufsicht in der Schule zu erledigen. Bei Bedarf finden sie auch fachliche Anleitung bei der Lösung von Aufgaben. Insoweit kann die Ganztagsschule das Elternhaus und den Schüler in seiner häuslichen Freizeit zu Teilen entlasten. Die Schulkonferenz legt Grundsätze fest, nach denen in Abstimmung mit dem Elternhaus in Einzelfällen Befreiung von der Teilnahme an der Aufgabenbetreuung bzw. der Arbeitsgemeinschaft erteilt werden kann. In der Mittagspause wird in der Ganztagsschule eine warme Mahlzeit angeboten. Gymnasiale Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule ist unterteilt in eine Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und in eine Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13). In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht. Die Qualifikationsphase baut darauf auf und bereitet systematisch auf die Abiturprüfung vor. Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe wird in einem Kurssystem erteilt, das nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kurse auf unterschiedlichen Vertiefungsebenen in einem Pflichtbereich und einem Wahlbereich umfasst. 46 Die Klassen 5 und 6 der Hauptschule werden als Erprobungsstufe geführt. Nähere Erläuterungen zur Erprobungsstufe sind im Kapitel „3.3 Durchlässigkeit zwischen den Schulformen“ zu finden. Unterrichtsorganisation/Unterrichtsfächer In den Klassen 5 und 6 der Hauptschule wird der Unterricht in der Regel im Klassenverband erteilt. Der Unterricht in der Hauptschule wird in folgenden Fächern und Lernbereichen erteilt: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Deutsch, Gesellschaftslehre (Geschichte, Politik, Erdkunde), Mathematik, Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik), Englisch, Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft), Musik, Kunst, Textilgestaltung, Religionslehre, Sport. Englisch ist Pflichtfremdsprache von Klasse 5 bis 10. In den Klassen 7 bis 9 mit dem Schwerpunkt in der Klasse 8 wird eine informations- und kommunikationstechnologische Grundbildung vermittelt. Die Lernbereiche der Hauptschule entsprechen im Kern denen anderer weiterführender Schulen. Der Pflichtunterricht der Hauptschule besteht aus Kernstunden und Ergänzungsstunden. Die Kernstunden umfassen ¾ den für alle Schülerinnen und Schüler verbindlichen Unterricht und ¾ den von der Schule angebotenen Wahlpflichtunterricht. 19 Die Hauptschule ist eine Schule der weiterführenden Bildung im Sekundarbereich I. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10. Die Unterrichtsfächer in der gymnasialen Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet: Die Hauptschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Nach dem Besuch der Hauptschule können die Schülerinnen und Schüler aber auch vollzeitschulische Bildungsgänge des Berufskollegs besuchen. Hier können sie berufliche Kenntnisse oder einen Berufsabschluss sowie weiterführende Abschlüsse bis hin zur Fachhochschulreife erwerben. Leistungsstarken Schülerinnen und Schülern steht der Weg zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) offen. Sie können die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder das Berufliche Gymnasium besuchen. 1. Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch, Musik, Kunst, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Niederländisch, Italienisch, Lateinisch, Griechisch, Hebräisch, Japanisch, Chinesisch, Türkisch, Neugriechisch, Portugiesisch; Die Hauptschule ist die weiterführende Schulform, die in besonderer Weise individuell auf die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler eingehen, die handlungs- und praxisorientierte Arbeit der Grundschule fortsetzen und durch das verstärkte Klassenlehrer-Prinzip den fördernden und erzieherischen Aspekt berücksichtigen kann. Sie hat einen besonderen und durch keine andere Schulform ersetzbaren Bildungsauftrag, denn sie orientiert sich an der praktischen Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und ist auf ihre Berufsausbildung ausgerichtet. Die Hauptschule will die individuellen Begabungen ihrer Schülerinnen und Schüler erkennen und weiter entwickeln sowie Benachteiligungen und Lernrückstände ausgleichen. Der Unterricht in der Hauptschule ist praxisnah. Im Projektunterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler praktisches und theoretisches Wissen. Betriebspraktika bringen ihnen die Anforderungen von Berufs- und Arbeitswelt näher und bereiten zusammen mit dem Lernbereich Arbeitslehre auf die Berufswahl und die Berufsausbildung vor. Fast alle Hauptschulen werden von Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern unterstützt. 2. Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte, Geographie, Philosophie, Sozialwissenschaften, Recht, Erziehungswissenschaft, Psychologie; 3. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Technik. Die Fächer Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an. Jedes der drei Aufgabenfelder muss in allen Schullaufbahnen durchgängig bis zum Abschluss der gymnasialen Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung repräsentiert worden sein. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder zugunsten eines anderen ausgetauscht werden. Durch diese Regelungen und die übrigen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgelegten Pflichtbindungen wird eine gemeinsame Grundbildung für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet. Die Fächer der gymnasialen Oberstufe werden in der Einführungsphase in Grundkursen und in der Qualifikationsphase in Grund- und Leistungskursen unterrichtet. Grundkurse werden mit drei Wochenstunden, Grundkurse in neu einsetzenden Fremdsprachen mit vier und Leistungskurse mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Grund- und Leistungskurse unterscheiden sich im Umfang der Gegenstände, in der Intensität ihrer Behandlung und im Grad der methodisch-wissenschaftlichen Erarbeitung. Aufnahme Die Abiturprüfung wird in vier Fächern abgelegt, mit denen die drei Aufgabenfelder erfasst werden müssen. Unter den Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein. Die Hauptschule kann von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. In die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule werden aufgenommen: Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der Hauptschule innerhalb der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten. 18 47 ¾ Schülerinnen und Schüler der Haupt-, Real- und Gesamtschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk, ¾ Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit einem Versetzungszeugnis in die Klasse 10, 5. Weiterführende Schulformen 5.1 Die Hauptschule ¾ Absolventinnen und Absolventen der Bildungsgänge an Berufskollegs, die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk erreicht haben. In die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule werden aufgenommen: ¾ Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule mit einem Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 12, ¾ Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit einem Verssetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11, ¾ im Rahmen der Schulzeitverkürzung Schülerinnen und Schüler aus Gesamtschule und Realschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk nach Klasse 10, deren Leistungen die Anforderungen des Qualifikationsvermerks übertreffen, die bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und die aufgrund ihrer bisher gezeigten Leistungen von der Abschlusskonferenz der Schule als geeignet beurteilt worden sind. In die gymnasiale Oberstufe können in der Regel nur Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen werden, die zum Beginn des Schuljahres, in dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 48 17 Die Wahlfreiheit der Eltern bezieht sich auf die Auswahl der Schulform. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte weiterführende Schule besteht nach den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes NordrheinWestfalen nicht. Abschlüsse und Berechtigungen Um eine gleichmäßige Auslastung aller Schulen zu gewährleisten, hat der Schulträger die Aufnahmekapazität jeder einzelnen Schule festgelegt. Die Entscheidungen über die Aufnahmen der angemeldeten Schülerinnen und Schüler treffen die Schulleiterinnen und Schulleiter der städtischen weiterführenden Schulen innerhalb dieser festgelegten Aufnahmekapazitäten. ¾ nach Klasse 9 Schulen, die aufgrund der Begrenzung der Aufnahmekapazität nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen können, müssen unter Berücksichtigung der entsprechenden schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen ein Auswahlverfahren durchführen. Danach berücksichtigen die Schulleitungen Härtefälle und ziehen im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran: ¾ nach Klasse 10 ¾ Geschwisterkinder, ¾ ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, ¾ ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache, ¾ in Gesamtschulen Berücksichtigungen von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität), ¾ Schulwege, ¾ Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule, ¾ Losverfahren. Die Reihenfolge der Anmeldungen innerhalb der festgelegten Anmeldefrist ist demnach kein zulässiges Auswahlkriterium und beeinflusst die Entscheidungen der Schulleitungen nicht. Die Eltern erhalten über die Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Kindes eine schriftliche Mitteilung der Schule. 16 Die Gesamtschule vermittelt in der Sekundarstufe I den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 ¾ nach Klasse 10 den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) ¾ nach Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. in der Sekundarstufe II ¾ nach Jahrgangsstufe 12 den schulischen Teil der Fachhochschulreife ¾ nach Jahrgangsstufe 13 die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Leistungen direkt in die Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) der gymnasialen Oberstufe eintreten können, erwerben an der Gesamtschule im Rahmen der Schulzeitverkürzung das Abitur nach 12 Schuljahren. Mit den Abschlüssen der Gesamtschule sind alle Zugangsberechtigungen verbunden, die auch die übrigen Schulformen mit ihren Abschlüssen vermitteln. Alle Abschlüsse und Berechtigungen der Gesamtschule werden von allen Bundesländern anerkannt. Welche Wege der schulischen und beruflichen Bildung sich durch diese Abschlüsse ergeben, ist im Kapitel „6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse“ näher erläutert. 49 Gesamtschulen in Mönchengladbach 4. Gesamtschule Espenstraße Vor der Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule werden Eltern sowie Schülerinnen und Schüler durch die Schulleitungen und das Lehrpersonal der Grundschulen und der weiterführenden Schulen informiert und beraten. Diese Information und Beratung erfolgt durch: - Ganztagsschule - Espenstraße 21, 41239 Mönchengladbach, 02166/9 31 30, 02166/9 31 31 31 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.espenstrasse.de Gesamtschule Hardt - Ganztagsschule - Vossenbäumchen 50, 41169 Mönchengladbach, 02161/90 10 70, 02161/9 01 07 99 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gesamtschule-hardt.de Anmelde- und Aufnahmeverfahren ¾ Informationsabende in den Grundschulen, ¾ Informationsveranstaltungen in den weiterführenden Schulen, ¾ persönliche Beratungsgespräche mit den Klassenlehrerinnen oder den Klassenlehrern der Grundschulen, ¾ begründete Schulformempfehlungen der Grundschulen. Gesamtschule Neuwerk - Ganztagsschule Nespeler Straße 75, 41066 Mönchengladbach, 02161/69 60 10, 02161/6 96 01 69 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gesamtschule-neuwerk.de Gesamtschule Rheydt-Mülfort - Ganztagsschule - Realschulstraße 14, 41238 Mönchengladbach, 02166/94 66 70, 02166/9 46 67 99 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gesamtschule-muelfort.de Gesamtschule Stadtmitte i. E. - Ganztagsschule - Aachener Straße 179, 41061 Mönchengladbach 02161/83 900 0, 02161/83 900 29 (Auslagerung: Knopsstraße 47, 41061 Mönchengladbach) E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gesamtschule-stadtmitte.de Gesamtschule Volksgarten - Ganztagsschule - Volksgartenstraße 75, 41065 Mönchengladbach, 02161/49 68 90, 02161/4 96 89 29 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.gesamtschule-volksgarten.de Die Gesamtschule Stadtmitte ist eine Schule im Entstehen. Sie umfasst im Schuljahr 2011/12 die Jahrgangstufe 5. Alle übrigen Gesamtschulen sind voll ausgebaut. 50 Die Informationsveranstaltungen bzw. „Tage der offenen Tür“ der weiterführenden Schulen bieten die Möglichkeit zur individuellen und vertieften Information vor Ort. Die genauen Veranstaltungstermine erfahren die Eltern über die Grundschulen und aus der örtlichen Presse. In das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 wird eine begründete Empfehlung für die Schulform aufgenommen, die nach Auffassung der Grundschule für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Neben einer Schulform des dreigliedrigen Schulsystems (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) wird auch immer die Gesamtschule benannt, da in dieser Schulform Kinder unterschiedlicher Begabungsrichtungen und Neigungen aufgenommen werden können. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform des dreigliedrigen Schulsystems mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit einem entsprechenden Zusatz benannt. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers sowie unter Einbeziehung des Beratungsgespräches mit den Erziehungsberechtigten. Nach der Beratung durch die Grundschule melden die Eltern ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an. Die vom Schulträger festgelegte Anmeldefrist (in der Regel im Januar bzw. Februar) ist zu beachten. Die genauen Anmeldetermine erfahren die Eltern über die Grundschulen und aus der örtlichen Presse. 15 Hauptschulbereich auch Ganztagsschulen in neuer erweiterter Ganztagsform. Bei dieser Ganztagsform liegt in den Klassen 5 bis 7 der Schwerpunkt auf einer Förderung im Bereich der grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, sowie der überfachlichen Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. In den Klassen 8 bis 10 zielt die Schwerpunktarbeit zunehmend auf die Förderung der Berufs- und Ausbildungsreife der Jugendlichen ab. Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten der Ganztagsschulen ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Sie werden daher auch als gebundene Ganztagschulen bezeichnet. Der Besuch einer Ganztagsschule ist für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. An allen Ganztagsschulen wird in der Mittagspause eine Mahlzeit angeboten, für die ein Kostenbeitrag zu entrichten ist. Schulen, die nicht als gebundene Ganztagsschulen geführt werden, müssen an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht (Unterricht ab der 7. Stunde) eine pädagogische Übermittagsbetreuung ihrer Schülerinnen und Schüler sicherstellen. Darüber hinaus können sie ergänzende Ganztags- und Betreuungsangebote (z. B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme an diesen außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten ist für die Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend. Insbesondere im Bereich der Gymnasien haben alle Schülerinnen und Schüler, gestaffelt nach Jahrgangsstufen, auch an einzelnen Nachmittagen Unterricht. Die verlässlichen Betreuungsangebote im Ganztagsbereich umfassen die pädagogische Hausaufgabenbetreuung, Förderkurse für leistungsstarke und leistungsschwache Schülerinnen und Schüler und Arbeitsgemeinschaften. Alle Gymnasien machen unterschiedliche Ganztagsangebote und ermöglichen eine Mittagsmahlzeit. Der Besuch einer Schule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung ist für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Es entstehen lediglich Kosten, wenn ein von der Schule angebotener Mittagsimbiss eingenommen wird. Für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Angaben zu den Organisationsprofilen der weiterführenden Schulen in Mönchengladbach sind in den Kapiteln zu den einzelnen Schulformen zu finden und können den Internetpräsentationen der Schulen entnommen werden. Die entsprechenden Adressierungen sind in den jeweiligen Anschriftenteilen dieser Broschüre zu finden. 14 5.5 Die Rudolf Steiner Schule (Freie Waldorfschule) Die Rudolf Steiner Schule erweitert seit ihrer Gründung 1989 mit ihrem besonderen pädagogischen Konzept die Vielfalt des Bildungsangebotes in Mönchengladbach. Über 400 Schülerinnen und Schüler werden in den Klassen 1 bis 13 unterrichtet. Die Schule ist pädagogisch und wirtschaftlich eigenständig. Sie wird in freier Selbstverwaltung durch ihre Lehrer und Eltern geführt. Diese arbeiten gemeinschaftlich an der Entwicklung einer modernen, nicht hierarchisch strukturierten Sozialgestalt. Die Waldorfpädagogik gründet sich auf die Anthroposophie Rudolf Steiners, berücksichtigt aber auch neue Erkenntnisse heutiger Erziehungswissenschaft. Dadurch entwickelt sie sich fortwährend weiter. Die sich verändernden Entwicklungsbedingungen für alle Altersstufen werden genau beobachtet. Im Mittelpunkt der pädagogischen Bemühungen stehen die leibliche und seelische Gesundheit, sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit des jungen Menschen. Diese sind Voraussetzungen für die Ausbildung von Selbstvertrauen, Urteilsvermögen und Sozialfähigkeit, von Verantwortungsgefühl und Achtung gegenüber Mitmenschen und der Natur. Die praktischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Fähigkeiten der Schüler werden gleichermaßen ausgebildet. Für Schülerinnen und Schüler der Unterstufe (Klassen 1 bis 4) ist die Beförderung mit fünf eigenen Schulbuslinien, sowie die Betreuung in der offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr möglich. Aufnahme Aufnahmeanträge und Fragen können jederzeit schriftlich oder telefonisch an das Sekretariat der Schule gerichtet werden. Anmeldungen der Schulanfänger für die erste Klasse bittet die Schule möglichst schon im Sommer des Vorjahres vorzunehmen. Die Eltern werden dann rechtzeitig zu den ersten Informationsveranstaltungen im Herbst eingeladen. Unterrichtsorganisation/ Unterrichtsfächer Bei aller Verschiedenheit der Begabungen und Interessen, des Leistungsvermögens und der sozialen Herkunft gibt es kein „Sitzen bleiben“. Die Schülerinnen und Schüler bleiben durch die ganze Schulzeit in der Lernund Arbeitsgemeinschaft ihrer Jahrgangsklasse zusammen. 51 In den ersten 8 Schuljahren ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die wichtigste Bezugsperson für Kinder und Eltern. Sie vermittelt in ihrem täglichen, zweistündigen Epochenunterricht nicht nur das notwendige Wissen in den kultur- und naturkundlichen Fächern, sondern auch wichtige soziale, künstlerische und praktische Fähigkeiten. In den etwa vierwöchigen Epochen wird kontinuierlich an jeweils einem Sachbereich gearbeitet. An den Epochenunterricht schließen sich – teilweise bis zum Nachmittag – verschiedene Fachunterrichte an, in denen die Klassen meist in kleinere Lerngruppen aufgeteilt werden. Dazu gehören ab dem 2. Schuljahr die beiden Fremdsprachen Englisch und Russisch, Musik, Handarbeit, Eurythmie, Sport, Religion und (ab dem 9. Schuljahr) Spanisch. Von Jahr zu Jahr treten weitere praktisch-handwerkliche Fächer hinzu, z. B. Gartenbau, Schreinern oder Plastizieren. Das Unterrichtsangebot wird ergänzt durch Projekte wie Theater, Chor und Orchester. In der Oberstufe (ab Klasse 9) kommen weitere Fächer wie Mediengestaltung, Kunstgeschichte, Sozialwissenschaften und Philosophie hinzu. Jährliche Praktika führen zu außerschulischen Lernorten: Zur Arbeit im landwirtschaftlichen Betrieb, zum Feldmessen in fremder Landschaft, in den Wald zum Forstpraktikum, zum Sozialdienst in Kranken- oder Behinderteneinrichtungen oder zum Kennenlernen der Berufswelt. Die Zeugnisse sind charakterisierende Textzeugnisse, die außer auf Leistungsgesichtspunkte auch auf die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler eingehen. Abschlüsse und Berechtigungen Der Abschluss der Waldorfschule (Waldorfabschlusszeugnis) wird nach Klasse 12 erworben. Dazu gehört eine individuelle Jahresarbeit über ein wissenschaftliches, künstlerisches oder praktisches Thema mit einem theoretischen und praktischen Teil, die Erarbeitung einer hochwertigen musikalisch-künstlerischen Aufführung und die Erarbeitung eines Theaterstückes mit der gesamten Gruppe. Im Abschlusszeugnis werden die erworbenen, vielseitigen Fähigkeiten durch eine Charakterisierung der Leistungen dokumentiert. An der Rudolf Steiner Schule können alle staatlichen Abschlüsse erworben werden. Dazu werden zusätzliche Notenzeugnisse erstellt, die von der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt werden. 3.4 Individuelle Förderung In den Schulformen der Sekundarstufe I werden alle Schülerinnen und Schüler gefördert; dies gilt für Kinder mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten ebenso wie für die besonders Begabten. Dazu gibt es in allen Schulformen zusätzliche Unterrichtsstunden in Form von Ergänzungsstunden. Die Zahl dieser Ergänzungsstunden variiert, je nach Schulform, zwischen neun und vierzehn Unterrichtsstunden in der gesamten Sekundarstufe I. Mit Hilfe dieser Ergänzungsstunden können Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten durch differenzierte Fördermaßnahmen unterstützt werden. Die Schule hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Ende des Schuljahres individuelle Lern- und Förderempfehlungen. Auch besondere Begabungen werden gefördert. So können Schülerinnen und Schüler besondere schulische Angebote, wie z. B. bilingualen Unterricht, andere Sprachangebote oder Angebote im mathematischnaturwissenschaftlichen Bereich, nutzen. 3.5 Ganztagsschulen und Ganztagsangebote Eltern sind heute vielfach auf verlässliche, dauerhafte Ganztagsangebote auch in den weiterführenden Schulen angewiesen, um Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Hinzu kommt, dass auch die Schülerinnen und Schüler, die nicht an einem Ganztagsangebot teilnehmen, an Tagen mit Nachmittagsunterricht eine pädagogische Übermittagsbetreuung, zumindest aber ein Mittagessen benötigen. Darüber hinaus ermöglichen Ganztagsangebote und pädagogische Übermittagsbetreuung mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit für die Kinder. Ganztagsschulen erlauben ihren Schülerinnen und Schülern, zusätzlich an drei oder vier Nachmittagen in der Schule zu lernen, zu arbeiten und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Der Unterricht an Ganztagsschulen findet vormittags und nachmittags statt. Lern- und Entspannungsphasen wechseln einander ab. Die Schülerinnen und Schüler können auch einen Teil ihrer Hausaufgaben unter sachkundiger Aufsicht selbstständig oder unter fachlicher Anleitung erledigen. Darüber hinaus bietet die Ganztagsschule individuelle Fördermaßnahmen zum Aufarbeiten von Defiziten an. Ergänzt wird dieser Lernbereich durch Gelegenheit zu gestalterischer, handwerklicher, musischer oder sportlicher Betätigung am Nachmittag. Neben diesen Ganztagsschulen in herkömmlicher Form, die in Mönchengladbach in allen weiterführenden Schulformen vorhanden sind, gibt es im 52 13 3.3 Durchlässigkeit zwischen den Schulformen Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen ist so konzipiert, dass die Schulformentscheidungen innerhalb des gegliederten Schulsystems je nach der individuellen Entwicklung der Kinder korrigiert werden können und sollen, so dass eine gewisse Durchlässigkeit gegeben ist. Dazu gelten die folgenden Grundsätze: Die Klassen 5 und 6 der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums werden als Erprobungsstufe geführt. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lerninhalte der jeweiligen Schulform heran. Die Erprobungsstufe dient der besonderen Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um die Entscheidung über deren Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Die Waldorfschule vermittelt mit dem Abschlusszeugnis der Klasse 11 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Dieser berechtigt bei entsprechenden Leistungen (Qualifikationsvermerk) zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Schülerinnen und Schüler, die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben und die entsprechende Eignung besitzen, können an der Rudolf Steiner Schule in der 13. Klasse die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Unter bestimmten Bedingungen kann bei nicht bestandener Abiturprüfung der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. Auskunft und Beratung: Rudolf Steiner Schule - Freie Waldorfschule Mönchengladbach Weiersweg 10, 41065 Mönchengladbach, 02161/8 21 32-0, 02161/65 17 01 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.freie-waldorfschule-mg.de Nach jedem Schulhalbjahr der Erprobungsstufe wird geprüft, ob ein Wechsel zu einer anderen Schulform sinnvoll und empfehlenswert ist. Als integrierte Schulform hat die Gesamtschule keine Erprobungsstufe. Am Ende der Erprobungsstufe wird nochmals geprüft, ob unter Berücksichtigung des Leistungsstandes und der zu erwartenden Entwicklung die Schülerin oder der Schüler die gewählte Schulform weiter besuchen kann. Wird ein Wechsel empfohlen, schlägt die Schule den Eltern spätestens sechs Wochen vor Ende des Schuljahres eine andere Schulform vor. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler nicht in die Klasse 7 versetzt wird, entscheidet die Versetzungskonferenz der Schule, ob die Klasse 6 wiederholt werden kann. Falls dies nicht zugelassen wird oder in der Erprobungsstufe schon einmal eine Klasse wiederholt wurde, muss die Schülerin oder der Schüler die Schulform wechseln. An der neuen Schule wird die Schullaufbahn in der Regel in der 7. Klasse fortgesetzt. Auch nach der Erprobungsstufe prüfen Hauptschulen und Realschulen im Rahmen der jeweiligen Versetzungsentscheidungen, ob für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler ein Wechsel empfohlen werden kann. Ein Wechsel der Schulform ist auf Antrag der Eltern nur bis zum Beginn der Klasse 9 möglich. 12 53 6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erhalten Schülerinnen und Schüler, die diese Klasse nach den Bedingungen der Versetzungsordnung erfolgreich abgeschlossen haben. Der Hauptschulabschluss berechtigt die Hauptschülerin oder den Hauptschüler ¾ zum Besuch der Klasse 10, Typ A, der Hauptschule oder bei entsprechenden Leistungen ¾ zum Besuch der Klasse 10, Typ B, der Hauptschule. Schülerinnen und Schüler, die nach Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium oder die Gesamtschule mit einem Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss verlassen, sind berechtigt: ¾ zum Eintritt in das Berufsleben, Bei der Entscheidung für die einzelne Schule sollte auch das Profil der in Frage kommenden Schulen berücksichtigt werden. Jede Schule legt ihre besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest. Dies geschieht auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie im Rahmen der für sie geltenden Richtlinien und Lehrpläne. Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es dient zugleich als Grundlage für die regelmäßige Überprüfung des Erfolgs der schulischen Arbeit. Informationen zum Schulprogramm bzw. Schulprofil sind den Internetpräsentationen der einzelnen Schulen zu entnehmen. Die entsprechenden Adressierungen sind in den Kapiteln zu den einzelnen Schulformen zu finden. In den weiterführenden Schulformen können folgende Schulabschlüsse erworben werden: Abschlüsse an den weiterführenden Schulformen Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Waldorfschule Hauptschulabschluss nach Klasse 9 z z z z z Hauptschulabschluss nach Klasse 10 z z z z z ¾ zum Besuch des Weiterbildungskollegs (Abendrealschule) mit der Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) zu erreichen, Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) z z z z z ¾ zum Besuch des Lehrgangs zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) an der Volkshochschule, Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk z z z z z ¾ zum Besuch bestimmter Fachschulen, soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung, Berufspraxis) erfüllt sind, Fachhochschulreife (schulischer Teil) z z z Allgemeine Hochschulreife (Abitur) z z z ¾ zum Besuch des Berufsgrundschuljahres mit der Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) zu erlangen, ¾ zum Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule, die zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führt (z. B. Handelsschule), ¾ soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung, Berufspraxis) erfüllt sind, zum Besuch des Weiterbildungskollegs (Abendgymnasium), das zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt. 54 Abschluss/ Schulform Einzelheiten zu den jeweiligen Schulabschlüssen sind in den Kapiteln zu den einzelnen Schulformen zu finden. 11 3. Allgemeine Informationen 3.1 Schulstufen und Schulformen Schülerinnen und Schüler, die nach Erfüllung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium oder die Gesamtschule ohne Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Abschluss verlassen, können Das Schulwesen des Landes Nordrhein-Westfalen ist nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die Primarstufe besteht aus der Grundschule (Klassenstufen 1 bis 4). Die Sekundarstufe I umfasst die Schulformen Hauptschule, Realschule, die Klassenstufen 5 bis 9 des Gymnasiums sowie die Klassenstufen 5 bis 10 der Gesamtschule. Die Sekundarstufe II umfasst das Berufskolleg, das Berufskolleg als Förderschule und die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule. Das Gymnasium und die Gesamtschule werden in der Regel als Schulen der Sekundarstufen I und II geführt. ¾ durch den Besuch des Berufsorientierungsjahres den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreichen, Eine besondere Einrichtung des Schulwesens ist das Weiterbildungskolleg. Es umfasst die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs (Institut zur Erlangung der Hochschulreife). Den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erwerben Schülerinnen und Schüler der Hauptschule, der Realschule und der Gesamtschule im Rahmen eines Abschlussverfahrens, das sich aus den schulischen Leistungen in der Klasse 10 und einer Prüfung zusammensetzt. Für die schriftliche Prüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Schülerinnen und Schüler im verkürzten Bildungsgang des Gymnasiums erwerben unter bestimmten Voraussetzungen am Ende der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) den Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Die Regierungskoalition des nordrhein-westfälischen Landtags hat am 19. Juli 2011 gemeinsam mit der CDU Eckpunkte für einen Schulkonsens zur Zukunft des Schulwesens in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Im Rahmen dieses Konsenses wurde u. a. die Errichtung einer Sekundarschule beschlossen. Die Sekundarschule wird zusätzlich zu den bereits vorhandenen Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule bestehen. Sie wird die Jahrgangsstufen 5 bis 10 umfassen und durch die Kooperation mit einer Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs auch den Weg zum Abitur eröffnen. Falls der nordrhein-westfälische Landtag nach der Sommerpause eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes beschließt, könnten die ersten Sekundarschulen theoretisch zum Schuljahresbeginn 2012/13 errichtet werden. Aktuelle Informationen hierzu sind auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Schulministeriums (www.schulministerium.nrw.de) zu finden. Die Mönchengladbacher Schulverwaltung beabsichtigt, dem Rat vorzuschlagen, zunächst die Schulentwicklungsplanung der neuen Gesetzeslage anzupassen und eine Entscheidung über eine Veränderung der Schulstruktur frühestens für das Schuljahr 2013/14 zu treffen. 3.2 Schulabschlüsse Die Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule haben die Aufgabe, ihren Schülerinnen und Schülern eine gemeinsame Grundbildung zu vermitteln. Dabei bieten die vier Schulformen unterschiedliche Wege an, die die Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen Kinder berücksichtigen. Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsausbildung vorbereitet, die Realschule eine erweiterte allgemeine Bildung und das Gymnasium eine vertiefte allgemeine Bildung. Die Gesamtschule ermöglicht Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Schulabschlüssen führen. 10 ¾ durch den Besuch des Weiterbildungskollegs (Abendrealschule) alle Abschlüsse der Sekundarstufe I nachträglich erwerben oder ¾ durch den Besuch von Lehrgängen der Volkshochschule alle Abschlüsse der Sekundarstufe I nachträglich erlangen. Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 schließt die Berechtigungen des Hauptschulabschlusses ein. Er verkürzt darüber hinaus die Bildungsgänge Abendrealschule und Abendgymnasium des Weiterbildungskollegs und den Lehrgang zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) an der Volkshochschule. Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben Schülerinnen und Schüler der Hauptschule, der Realschule und der Gesamtschule im Rahmen eines Abschlussverfahrens, das sich aus den schulischen Leistungen in der Klasse 10 und einer Prüfung zusammensetzt. Für die schriftliche Prüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Schülerinnen und Schüler im verkürzten Bildungsgang des Gymnasiums erwerben den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Versetzung von der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) in die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11). 55 Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) berechtigt neben den Möglichkeiten, die mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 bestehen, ¾ Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, ¾ zum Besuch einer einjährigen Berufsfachschule mit der Eingangsvoraussetzung mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), ¾ Weiterbildungskollegs, ¾ zum Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule mit der Möglichkeit, die schulischen Voraussetzungen für die Fachhochschulreife und berufliche Kenntnisse zu erlangen (z. B. zweijährige Höhere Handelsschule), ¾ Höhere Fachschulen und Akademien, ¾ zum Besuch einer dreijährigen Berufsfachschule mit der Möglichkeit, die Fachhochschulreife und einen Berufsabschluss nach Landesrecht zu erlangen (z. B. dreijährige Berufsfachschule für Gestaltungstechnische Assistenten/innen), Auskunft und Beratung: ¾ zum Eintritt in die Klasse 11 der Fachoberschule der verschiedenen Fachrichtungen (z. B. Gestaltung, Technik) mit der Möglichkeit, durch Besuch der Klassen 11 und 12 S die Fachhochschulreife zu erlangen, ¾ nach vorangegangener abgeschlossener auf den Schultyp bezogenen Berufsausbildung zum Eintritt in die Klasse 12 B der Fachoberschule in Tages- oder Abendform, ¾ nach erfolgreicher Vollendung des 1. Ausbildungsjahres einer auf den Schultyp bezogenen Berufsausbildung zum Eintritt in die Klasse 12 B der Fachoberschule in Abendform, ¾ Hochschulen Jugendamt - Amt für Ausbildungsförderung – der Stadt Mönchengladbach Aachener Straße 2 (Verwaltungsgebäude Oberstadt), Zimmer 328 und 329, 41050 Mönchengladbach, 02161/25 3406/25 3407, 02161/25 3419 E-Mail: [email protected] dienstags mittwochs donnerstags donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr ¾ nach vorangegangener abgeschlossener Berufsausbildung zum Besuch der Fachschule mit Eingangsvoraussetzung Fachoberschulreife (z. B. Fachschule für Sozialpädagogik), ¾ soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung, Berufspraxis) erfüllt sind, zum Besuch des Weiterbildungskollegs (Abendgymnasium), ¾ soweit die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen (Berufsausbildung, Berufspraxis) erfüllt sind, zum Besuch des Weiterbildungskollegs (Kolleg - Institut zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife -). 56 9 ¾ den Betrag fest, der den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel entspricht; ¾ die Höhe des Eigenanteils fest, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind. Der derzeitige Eigenanteil darf 331/3 Prozent des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen. Der Schulträger ist verpflichtet, die erforderlichen Lernmittel in Höhe des um den Eigenanteil verminderten Durchschnittsbetrages bereitzustellen. Diese Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen. Die Schulkonferenz der Schule entscheidet, welche Lernmittel von den Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Jugendlichen in den einzelnen Klassen bzw. Jahrgangsstufen auf eigene Kosten zu beschaffen sind. Die Schulkonferenz soll sich für die Lernmittel entscheiden, die sich wegen Art und Funktion weniger für eine Ausleihe eignen. Der Eigenanteil entfällt für Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem SGB XII. Zusätzliche Auskünfte erteilt der Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1), Zimmer 221 41061 Mönchengladbach, 02161/25 3731/25 3752, 02161/25 3739 E-Mail: [email protected] montags bis freitags donnerstags von 07.45 Uhr bis 12.30 Uhr von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr 2.3 Ausbildungsförderung (BAföG) Schülerinnen, Schüler und Studierende können BAföG erhalten für den Besuch von Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Dieser Abschluss berechtigt zusätzlich zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium, an einer Gesamtschule oder an einer Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe (Berufliches Gymnasium). Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums erwerben mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und setzen ihre Schullaufbahn dort in der Einführungsphase fort. Schülerinnen und Schüler der Hauptschule und der Realschule erwerben mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) den Qualifikationsvermerk, der zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe berechtigt, wenn ¾ in allen Fächern mindestens befriedigende Leistungen vorliegen, ¾ ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden, ¾ bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Gruppe der übrigen Fächer durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule erwerben mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) den Qualifikationsvermerk, der zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe berechtigt, wenn ¾ sie mindestens an drei Erweiterungskursen teilgenommen haben, ¾ weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10, sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn diese nicht bei ihren Eltern wohnen, ¾ die Leistungen in den Fächern der Erweiterungskurse und im Fach des Wahlpflichtunterrichts mindestens befriedigend und im Fach des Grundkurses mindestens gut sind, ¾ Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, Bei der Teilnahme an mehr als drei Erweiterungskursen wird die im Fach des vierten Erweiterungskurses erzielte Leistung wie eine um eine Notenstufe bessere Note im Fach des Grundkurses gewertet. Die Berechtigung 8 ¾ die Leistungen in den übrigen Fächern mindestens befriedigend sind. 57 wird auch dann vergeben, wenn die geforderten Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Fach des Wahlpflichtunterrichts um eine Notenstufe unterschritten werden und diese Leistung durch eine bessere Note in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird. Bis zu zwei Unterschreitungen um eine Notenstufe und eine weitere Unterschreitung um bis zu zwei Notenstufen in der Gruppe der übrigen Fächer müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. Das Gymnasium erteilt mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 neben dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Schülerinnen und Schüler aus Realschule und Gesamtschule mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Qualifikationsvermerk, ¾ deren Leistungen die Anforderungen des Qualifikationsvermerkes übertreffen, 2. Finanzielle Unterstützung 2.1 Fahrkostenübernahme Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten besteht für den Besuch der öffentlichen allgemein bildenden Schulen und der Bildungsgänge an den Berufskollegs, soweit für deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist, bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 Euro monatlich. Schwerbehinderte Kinder und Jugendliche sind von dieser Höchstbetragsbegrenzung ausgenommen. Als Schülerfahrkosten werden die notwendig entstehenden Kosten der wirtschaftlichsten Beförderungsart (in der Regel öffentliche Verkehrsmittel) von der Wohnung zur nächstgelegenen Schule und zurück übernommen, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung (= Fußweg) für die Schülerin/den Schüler der Primarstufe mehr als 2,0 km, der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5,0 km beträgt. ¾ die bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und Anträge auf Fahrkostenübernahme mit ausführlichen Erläuterungen sind in den Schulen erhältlich. Zusätzliche Auskünfte erteilt der ¾ die aufgrund ihrer bisher gezeigten Leistungen von der Abschlusskonferenz der Schule als geeignet beurteilt worden sind, Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1), Zimmer 201 und 202 41061 Mönchengladbach, 02161/25 3727/25 3729/25 3744, 02161/25 3739 E-Mail: [email protected] werden direkt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe aufgenommen und erwerben somit im Rahmen der Schulzeitverkürzung das Abitur nach 12 Schuljahren. montags bis freitags donnerstags von 07.45 Uhr bis 12.30 Uhr von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Fachhochschulreife (schulischer Teil) Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem erfolgreichen Ablegen der Abiturprüfung, frühestens aber am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase verlassen, erhalten unter bestimmten Bedingungen den schulischen Anteil der Fachhochschulreife zuerkannt. Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird gemäß der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 24.10.2008) mit Ausnahme der Länder Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt. 58 2.2 Lernmittelfreiheit Die Stadt Mönchengladbach trägt für die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen, abzüglich eines Eigenanteils der Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Jugendlichen, die Kosten für die Beschaffung der notwendigen Lernmittel. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung setzt jährlich für das Land Nordrhein-Westfalen getrennt nach Schulstufen, Schulformen und Schultypen 7 Grundlage der schulpsychologischen Hilfe und Beratung ist die genaue Erforschung der Ursachen dieser Probleme. Dazu wird in allen Fällen zunächst ein intensives Gespräch mit den Eltern geführt. Die sich daran anschließende schulpsychologische Untersuchung liefert objektive und abgesicherte Beurteilungsmöglichkeiten. Die Dauer einer Untersuchung und eventueller Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen hängt von der individuellen Fragestellung oder den Schwierigkeiten, um die es geht, ab. In den meisten Fällen ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Schule bzw. den einzelnen Lehrkräften erforderlich. Dies geschieht jedoch mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes sind zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet. Von dieser Schweigepflicht können sie nur durch ausdrückliche Genehmigung des Ratsuchenden entbunden werden. Die Inanspruchnahme des Schulpsychologischen Dienstes ist für alle Ratsuchenden kostenlos. Nach telefonischer Anmeldung ist der Schulpsychologische Dienst wie folgt erreichbar: Die volle Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht nachgewiesen oder ein einjähriges gelenktes Praktikum absolviert wird. Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Mit dem Bestehen der Abiturprüfung an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg erwerben die Jugendlichen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Für den schriftlichen Teil der Abiturprüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung zusammen. Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zum Besuch aller Universitäten und Hochschulen und befähigt auch dazu, Berufe zu ergreifen, die zwar kein Studium erfordern, aber ähnliche Anforderungen stellen. Mit dem Abiturzeugnis kann nach Absolvierung eines Praktikums oder einer Lehre auch die Fachhochschule besucht werden. Für bestimmte Studien sind ggf. Zusatzqualifikationen erforderlich; (z. B. ist für eine Anzahl von Studiengängen oder Hochschulprüfungen eine Kenntnis der lateinischen Sprache erforderlich.). Solche Zusatzqualifikationen können auch während des Studiums an der Universität nachgeholt werden. Schulpsychologischer Dienst der Stadt Mönchengladbach Berliner Platz 19, 41061 Mönchengladbach, 02161/1 30 91, 02161/1 30 92 E-Mail: [email protected] montags bis freitags montags bis mittwochs donnerstags 6 von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr 59 7. Bildungswege an den Berufskollegs Die Bildungswege an den Berufskollegs (früher: berufsbildende Schulen) sind den Schülerinnen und Schülern nach Beendigung ihrer Grundschulzeit selbstverständlich nicht direkt zugänglich. Sie sollten aber bei der Wahl der weiterführenden allgemein bildenden Schule als Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gesehen werden. Der Begriff „Berufskolleg“ hat 1998 die alte Bezeichnung „Berufsbildende Schule“ abgelöst. Unter dem Oberbegriff „Berufskolleg“ sind die Berufsschule, die die praktische Ausbildung in Betrieben ergänzt, und verschiedene Bildungsgänge mit vollzeitschulischem Unterricht zusammengefasst. Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht an einer weiterführenden Schule kann die Ausbildung an einem Berufskolleg fortgesetzt werden. Das Berufskolleg vermittelt in verschiedenen Bildungsgängen berufliche Kenntnisse, eine berufliche Grund- oder Fachbildung, schulische Berufsausbildungen, eine berufliche Weiterbildung und eine erweiterte Allgemeinbildung. Abschlüsse der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Fachoberschulreife) können nachgeholt werden und Abschlüsse der Sekundarstufe II (Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife) erworben werden. Die Bildungsgänge der Berufskollegs sind nach Berufsfeldern gegliedert: ¾ Technik Die Inanspruchnahme ist kostenlos. Die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) ist nach vorheriger Terminabsprache wie folgt erreichbar: Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) der Stadt Mönchengladbach Berliner Platz 19, 41061 Mönchengladbach, 02161/29436-0, 02161/29436-29 E-Mail: [email protected] montags bis donnerstags freitags 1.3 Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Mönchengladbach ist eine neutrale Stelle, die Eltern, Lehrer, Schülerinnen und Schüler bei Schulschwierigkeiten berät und gemeinsam mit ihnen eine Lösung anstrebt. Seine Aufgabe ist die Vorbeugung und Behandlung von Lern- und Leistungsschwierigkeiten wie ¾ Rechen-, Lese- und Rechtschreibprobleme ¾ Konzentrationsschwierigkeiten ¾ Wirtschaft und Verwaltung ¾ Probleme mit den Hausaufgaben ¾ Ernährung und Hauswirtschaft ¾ Schulunlust, Schulschwänzen, Schulangst ¾ Sozial- und Gesundheitswesen ¾ Agrarwirtschaft ¾ Gestaltung ¾ Naturwissenschaften Die Vielschichtigkeit des berufsbildenden Schulwesens und die breite Angebotspalette der Berufskollegs in Mönchengladbach lassen im Rahmen dieser Informationsbroschüre nur diesen kurzen Überblick zu. Weitere Informationen erteilen die Schullaufbahnberatung des Fachbereichs Schule und Sport und alle Berufskollegs in Mönchengladbach. von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr ¾ Angst vor Versagen, Selbstwertprobleme ¾ auffälliges Verhalten im Unterricht wie Aggressionen, Stören, Passivität, Kontaktschwierigkeiten. Außerdem können Eltern, Lehrer, Schülerinnen und Schüler den Schulpsychologischen Dienst auch in Fragen der Schullaufbahn hinzuziehen ¾ bei der Einschulung ¾ beim Übergang auf eine weiterführende Schule ¾ beim Schulwechsel. 60 5 1.2 Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) In Kreisen und Städten mit einem hohen Zuwandereranteil sind in kommunaler Trägerschaft Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) eingerichtet. Sie tragen durch ihre Arbeit in erheblichem Maße dazu bei, Kinder und Jugendliche mit Zuwanderergeschichte in das deutsche Schul- und Gesellschaftssystem zu integrieren und leisten einen wesentlichen Beitrag zur interkulturellen Erziehung. Das Angebot der Regionalen Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) beim Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach umfasst u.a.: ¾ Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien sowie deren Eltern bei der Wahl von Bildungs- und Ausbildungswegen, Vermittlung von weiterer Beratung ¾ Unterstützung und verantwortliche Mitwirkung bei der Beratung von Seiteneinsteigern ¾ Hilfen bei den Übergängen vom Elementar- in den Primarbereich sowie zwischen Schulformen und Schulstufen, Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf ¾ Beratung der Schulen bei der Einrichtung von Förderangeboten für Schülerinnen und Schüler aus Zuwandererfamilien ¾ Unterstützung der Elternarbeit der Schulen und der außerschulischen Einrichtungen ¾ Beratung anderer Einrichtungen bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien, Koordination zwischen Schulen und anderen Einrichtungen ¾ Hilfen bei der Zusammenarbeit von Schulen und außerschulischen Trägern der Bildungs-, Kultur- und Sozialarbeit ¾ Entwicklung und Erprobung von Spiel-, Lehr- und Lernmaterialien; Erfahrungstransfer in Regeleinrichtungen ¾ Zusammenarbeit in der interkulturellen Arbeit mit schulischen und außerschulischen Einrichtungen, Beratung der dort Beschäftigten, Erprobung neuer Konzepte. 4 8. Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Die Schulpflicht umfasst in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I die Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht) und in der Sekundarstufe II die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. 8.1 Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I dauert zehn Schuljahre, am Gymnasium neun Schuljahre. Sie wird durch Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt. Sie endet ausnahmsweise früher, wenn die Schülerin oder der Schüler einen der nach dem 10. Vollzeitschuljahr vorgesehenen Abschlüsse in weniger als zehn Schuljahren erreicht hat. Schulpflichtige mit zehnjähriger Vollzeitschulpflicht, die am Ende des neunten Vollzeitschuljahres in ein Berufsausbildungsverhältnis eintreten, erfüllen die Vollzeitschulpflicht im zehnten Jahr durch den Besuch der Fachklasse der Berufsschule. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, dass Jugendliche im zehnten Jahr ihrer Vollzeitschulpflicht den Unterricht in einer schulischen oder außerschulischen Einrichtung besuchen, in der sie durch besondere Fördermaßnahmen ihre Allgemeinbildung erweitern können und auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet werden. 8.2 Schulpflicht in der Sekundarstufe II Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II dauert für Jugendliche und Erwachsene in der Regel solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II, wenn anschließend kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird. Auszubildende, die nach Beendigung der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht. 61 9. Ferientermine 1. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat die Ferientermine für das Land Nordrhein-Westfalen für die Schuljahre 2011/12 bis 2014/15 wie folgt festgelegt: Schuljahr 2011/12 Sommer Herbst Weihnachten Ostern Pfingsten Erster Ferientag 25. Juli 2011 24. Oktober 2011 23. Dezember 2011 02. April 2012 29. Mai 2012 Letzter Ferientag 06. September 2011 05. November 2011 06. Januar 2012 14. April 2012 Erster Ferientag 09. Juli 2012 08. Oktober 2012 21. Dezember 2012 25. März 2013 21. Mai 2013 Letzter Ferientag 21. August 2012 20. Oktober 2012 04. Januar 2013 06. April 2013 Erster Ferientag 22. Juli 2013 21. Oktober 2013 23. Dezember 2013 14. April 2014 10. Juni 2014 Letzter Ferientag 03. September 2013 02. November 2013 07. Januar 2014 26. April 2014 Erster Ferientag 07. Juli 2014 06. Oktober 2014 22. Dezember 2014 30. März 2015 25. Mai 2015 Letzter Ferientag 19. August 2014 18. Oktober 2014 06. Januar 2015 11. April 2015 Schuljahr 2013/14 Sommer Herbst Weihnachten Ostern Pfingsten Schuljahr 2014/15 Sommer Herbst Weihnachten Ostern Pfingsten 62 1.1 Schullaufbahnberatung Die Schullaufbahnberatung des Fachbereichs Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach steht ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Schülerinnen und Schülern Eltern Schulleitungen und Lehrkräften Auszubildenden Berufstätigen Arbeitslosen in allen Fragen der Schulwahl zur Verfügung. Sie bietet Information, Beratung und Entscheidungshilfe Schuljahr 2012/13 Sommer Herbst Weihnachten Ostern Pfingsten Information und Beratung bei Fragen zu (zum) ¾ möglichen Schullaufbahnen ¾ Wahlmöglichkeiten nach dem Schulabschluss ¾ Aufnahmebedingungen und Abschlüssen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen ¾ nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen ¾ schulischer Weiterbildung (2. Bildungsweg) ¾ allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen. Die Inanspruchnahme ist kostenlos. Die Schullaufbahnberatung ist wie folgt erreichbar: Fachbereich Schule und Sport der Stadt Mönchengladbach (Schullaufbahnberatung) - Brigitte Proba Voltastraße 2 (Verwaltungsgebäude 1), Zimmer 129 41061 Mönchengladbach, 02161/25 3708, 02161/25 3799 E-Mail: [email protected] montags bis freitags montags bis mittwochs donnerstags von 07.45 Uhr bis 12.30 Uhr von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr 3 Inhaltsverzeichnis Notizen: 1. Information und Beratung................................................. 3 1.1 Schullaufbahnberatung.......................................................................3 1.2 Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)................................................4 1.3 Schulpsychologischer Dienst .............................................................5 2. Finanzielle Unterstützung ................................................. 7 2.1 Fahrkostenübernahme .......................................................................7 2.2 Lernmittelfreiheit .................................................................................7 2.3 Ausbildungsförderung (BAföG) ..........................................................8 3. Allgemeine Informationen ............................................... 10 3.1 Schulstufen und Schulformen...........................................................10 3.2 Schulabschlüsse...............................................................................10 3.3 Durchlässigkeit zwischen den Schulformen.....................................12 3.4 Individuelle Förderung ......................................................................13 3.5 Ganztagsschulen und Ganztagsangebote .......................................13 4. Anmelde- und Aufnahmeverfahren ................. ………….15 5. Weiterführende Schulformen.......................................... 17 5.1 Die Hauptschule ...............................................................................17 5.2 Die Realschule .................................................................................25 5.3 Das Gymnasium ...............................................................................31 5.4 Die Gesamtschule ............................................................................42 5.5 Die Rudolf-Steiner Schule (Freie Waldorfschule) ............................51 6. Berechtigungen durch Schulabschlüsse....................... 54 7. Bildungswege an Berufskollegs ..................................... 60 8. Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen .............................. 61 8.1 Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I ..............61 8.2 Schulpflicht in der Sekundarstufe II..................................................61 9. Ferientermine ................................................................... 62 2 63 Notizen: Vorwort Sehr geehrte Eltern, in Kürze stehen Sie vor der wichtigen Aufgabe, für Ihr Kind die bedeutsame Frage der weiterführenden Schullaufbahn zu entscheiden. Die Vielfalt des Angebotes macht diese Entscheidung nicht einfach. Diese Informationsschrift will Ihnen daher einen Überblick über die vielfältigen Bildungsmöglichkeiten Ihres Kindes an den weiterführenden Schulen in Mönchengladbach geben. Sie erhalten Einsicht in das differenzierte Gefüge des heutigen Schulwesens und grundlegende Informationen über die einzelnen weiterführenden Schulformen mit ihren unterschiedlichen Bildungszielen, den Aufnahmevoraussetzungen sowie den Abschlüssen und Berechtigungen. Sie werden erkennen, dass die Stadt Mönchengladbach über ein leistungsfähiges und sehr differenziertes schulisches Bildungsangebot verfügt. Sicherlich wird dieses Heft nicht alle Ihre Fragen hinreichend beantworten können. Nutzen Sie daher die Gelegenheit zum persönlichen Gespräch in den Schulen. Auch die in diesem Heft genannten Beratungsdienste des Fachbereichs Schule und Sport stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. An zahlreichen Schulen hat sich ein besonderes Schulprofil oder Schulprogramm herausgebildet, dessen Ausprägung für Ihre Entscheidung von Bedeutung sein kann. Informationen zum Schulprogramm bzw. Schulprofil der Schulen können Sie größtenteils auch dem Internet entnehmen Die entsprechenden Adressierungen finden Sie in den jeweiligen Anschriftenteilen dieses Heftes. Ich hoffe sehr, dass Ihnen die folgenden Informationen eine Hilfe sind bei Ihrer Entscheidung und wünsche Ihnen, dass Sie eine gute Wahl treffen und Ihr Kind mit Freude und Erfolg in der neuen Schule weiterlernt. Mönchengladbach, im September 2011 Ihr Dr. Gert Fischer Beigeordneter der Stadt Mönchengladbach 64 1 Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Fachbereich Schule und Sport 41050 Mönchengladbach Telefon: 02161 25-3708 Telefax: 02161 25-3799 E-Mail: [email protected] www.moenchengladbach.de Stand September 2011