Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich

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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Die wichtigsten Steuern
im internationalen Vergleich
2012
Ausgabe 2013
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
2012
Ausgabe 2013; Rechtsstand zum 31.12.2012
Vorwort
Vorwort
Die Neuauflage der Broschüre „Die wich­
tigsten Steuern im internationalen Ver­
gleich“ soll vor allem als Informations­
grundlage für steuer- und finanzpolitische
Diskussionen dienen und bietet hierfür eine
Fülle an Beispielen.
Insgesamt wird deutlich, dass Deutsch­
land steuer- und finanzpolitisch gut aufge­
stellt ist. Sowohl mit Blick auf Wachstumsals auch bei Fairnesszielen liegt Deutsch­
land auf Kurs. Die Staatsfinanzierung steht
auf einem festen Fundament. Dabei stärkt
die stabilitätsorientierte Finanzpolitik mit
soliden Staatsfinanzen das Vertrauen in
stabile Rahmenbedingungen und leistet so
einen zusätzlichen Wachstumsbeitrag.
Das „Informationszentrum für Steuern
im In- und Ausland“ im Bundeszentral­
amt für Steuern erstellte im Auftrag des
Bundesministeriums der Finanzen die
Datengrundlage. Die erarbeiteten Verglei­
che erstrecken sich grundsätzlich auf alle
EU-Staaten und einige andere ausgewählte
Industriestaaten (die USA, Kanada, Japan,
Schweiz und Norwegen) und beschreiben
den Rechtsstand zum Ende des Jahres 2012.
Die Übersichten und Grafiken enthalten
dem Stichtagsprinzip folgend keine Maß­
nahmen, die bisher lediglich angekündigt
oder zwar beschlossen wurden, sich jedoch
erst ab 2013 auswirken werden. Es sei da­
rauf hingewiesen, dass einige Vergleiche in
isolierter Betrachtung zu falschen Schuss­
folgerungen führen können und nur im
Kontext sinnvoll interpretierbar sind.
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Inhalt
Inhalt
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
1. Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen........................................................................................................ 7
2. Steuerliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften .............................................. 11
3. Nominale Ertragsteuerbelastung natürlicher Personen ............................................................ 28
4. (Lohn-)Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeitnehmern 2011........................................ 43
5. Vermögensteuern ......................................................................................................................................... 51
6. Besteuerung des Finanzsektors........................................................................................................ 53
7. Umsatzsteuersätze ........................................................................................................................................ 58
Fazit ........................................................................................................................................................................... 61
Anhang .................................................................................................................................................................... 62
Impressum............................................................................................................................................................. 63
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
1. Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen
Übersicht 1 enthält einen internationa­
len Vergleich der Steuerquoten (Steuern
im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt)
in der Abgrenzung der OECD (Revenue
Statistics) seit 1975. Da die in den Ver­
gleich einbezogenen Staaten ihre staatli­
chen Sozialversicherungssysteme in unter­
schiedlichem Ausmaß über eigenständige
Beiträge (die nicht in der Steuerquote
enthalten sind) oder aus allgemeinen Haus­
haltsmitteln und damit über entsprechend
hohe Steuern finanzieren, zeigt Über­
sicht 2 die Abgabenquoten. Die Abgaben­
quote in diesem Sinne stellt die Belastung
durch Steuern und Beiträge zur Sozialver­
sicherung in Relation zum jeweiligen Brut­
toinlandsprodukt dar. Grafik 1 führt beide
Quoten zusammen.
Insbesondere in den skandinavischen
Staaten, aber auch in Belgien, Frankreich,
Italien und Österreich ist die Abgabenquote
vergleichsweise hoch (>40 %), während die
USA, Japan, Irland, die Schweiz und die
Slowakei relativ niedrige Abgabenquoten
aufweisen (<30 %). Die deutsche Abgaben­
quote bewegt sich im Mittelfeld und ist in
2011 im Vergleich zum Vorjahr (36,3 %) auf
37,1 % angestiegen. Die niedrigste Abga­
benquote haben weiterhin mit 25,1 % die
USA, und die höchste Abgabenquote findet
sich ebenfalls unverändert zum Vorjahr mit
48,1 % in Dänemark.
Die deutsche Steuerquote ist von 2010
auf 2011 von 22,0 % auf 22,8 % gestiegen.
Hier rahmen Japan sowie die Slowakei im
unteren und nach wie vor Dänemark am
oberen Rand das Feld der Vergleichsstaaten
ein.
Es sei darauf hingewiesen, dass durch
hohe Abgabenquoten meist gut ausgebaute
Sozial- und Altersversicherungssysteme fi­
nanziert werden, für die ansonsten private
Mittel aufgewandt werden müssten. So ist
etwa in den USA das staatliche System der
Sozialen Sicherung im Vergleich zu Konti­
nentaleuropa deutlich schlechter ausgebaut.
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 1: Steuerquoten im internationalen Vergleich 1)
Steuern in % des BIP
Staaten
1975
1985
1990
1995
2000
2010
2011 2)
27,5
30,3
28,0
29,2
30,8
29,4
29,8
38,2
44,8
45,6
47,7
47,6
46,6
47,1
22,6
22,9
21,8
22,7
22,8
22,0
22,8
Finnland
29,1
31,1
32,5
31,6
35,3
29,8
30,9
Frankreich
21,1
24,3
23,5
24,4
28,4
26,3
27,4
Griechenland
13,8
16,6
18,4
19,7
23,8
20,0
20,9
Irland
24,5
29,2
27,9
27,5
26,8
22,1
–
Italien
13,7
22,0
25,3
27,4
30,0
29,5
29,5
Japan
14,5
18,7
21,0
17,6
17,3
16,3
–
Kanada
28,8
28,1
31,5
30,6
30,8
26,3
26,2
Luxemburg
23,1
29,1
26,0
27,3
29,1
26,3
26,1
Niederlande
25,1
23,7
26,9
24,1
24,2
24,7
–
Norwegen
29,5
33,8
30,2
31,3
33,7
33,3
33,6
Österreich
26,6
27,9
26,6
26,5
28,4
27,5
27,6
–
–
–
25,2
19,8
20,6
–
Portugal
12,5
18,1
19,6
21,5
22,9
22,3
–
Schweden
33,2
35,6
38,0
34,4
37,9
34,1
34,3
Schweiz
18,6
19,5
19,0
19,6
22,1
21,4
21,5
Slowakei
–
–
–
25,3
19,9
16,0
16,5
Spanien
9,7
16,3
21,0
20,5
22,4
20,1
19,7
Tschechien
–
–
–
21,0
18,9
18,9
19,8
Ungarn
–
–
–
26,7
27,8
26,0
23,4
USA
20,3
19,1
20,5
20,9
22,6
18,5
19,4
Vereinigtes Königreich
28,8
30,4
29,5
28,0
30,2
28,2
28,8
Belgien
Dänemark
Deutschland
3)
Polen
1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
oder der deutschen Finanzstatistik.
2) Vorläufig.
3) 1975-1990 nur alte Bundesländer.
Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2011, Paris 2012
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 2: Abgabenquoten im internationalen Vergleich 1)
Steuern und Sozialabgaben in % des BIP
Staaten
1975
1985
1990
1995
2000
2010
2011 2)
39,4
44,3
41,9
43,5
44,7
43,5
44,0
38,4
46,1
46,5
48,8
49,4
47,6
48,1
34,3
36,1
34,8
37,2
37,5
36,1
37,1
Finnland
36,6
39,8
43,7
45,7
47,2
42,5
43,4
Frankreich
35,5
42,8
42,0
42,9
44,4
42,9
44,2
Griechenland
19,6
25,8
26,4
29,1
34,3
30,9
31,2
Irland
28,5
34,3
32,8
32,1
31,0
27,6
28,2
Italien
25,4
33,6
37,6
39,9
42,0
42,9
42,9
Japan
20,4
26,7
28,6
26,4
26,6
27,6
–
Kanada
32,0
32,5
35,9
35,6
35,6
31,0
31,0
Luxemburg
32,8
39,5
35,7
37,1
39,1
37,1
37,1
Niederlande
40,7
42,4
42,9
41,5
39,6
38,7
–
Norwegen
39,2
42,6
41,0
40,9
42,6
42,9
43,2
Österreich
36,7
40,9
39,7
41,4
43,0
42,0
42,1
–
–
–
36,2
32,8
31,7
–
Portugal
19,1
24,5
26,8
29,3
30,9
31,3
–
Schweden
41,3
47,4
52,3
47,5
51,4
45,5
44,5
Schweiz
23,8
25,2
24,9
26,9
29,3
28,1
28,5
Slowakei
–
–
–
40,3
34,1
28,3
28,8
Spanien
18,4
27,6
32,5
32,1
34,3
32,3
31,6
Tschechien
–
–
–
35,9
34,0
34,2
35,3
Ungarn
–
–
–
41,5
39,3
37,9
35,7
USA
25,6
25,6
27,4
27,8
29,5
24,8
25,1
Vereinigtes Königreich
34,9
37,0
35,5
34,0
36,4
34,9
35,5
Belgien
Dänemark
Deutschland
3)
Polen
1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
oder der deutschen Finanzstatistik.
2) Vorläufig.
3) 1975-1990 nur alte Bundesländer.
Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2011, Paris 2012
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 1: Steuer- und Abgabenquoten 2011 (in Prozent)
19,4
USA
25,1
16,3 *
Japan
27,6 *
22,1*
Irland
21,5
Schweiz
28,5
16,5
Slowakei
Kanada
31,0
20,9
Griechenland
31,2
* 22,3*
*
31,3 *
19,7
Spanien
Abgabenquote
28,8
26,2
Portugal
Steuerquote
28,2
31,6
20,6*
Polen
31,7 *
19,8
Tschechien
35,3
28,8
Vereinigtes Königreich
35,5
23,4
Ungarn
35,7
22,8
Deutschland
37,1
26,1
Luxemburg
37,1
24,7 *
Niederlande
38,7 *
27,6
Österreich
42,1
29,5
Italien
42,9
33,6
Norwegen
43,2
30,9
Finnland
43,4
29,8
Belgien
44,0
27,4
Frankreich
44,2
34,3
Schweden
44,5
47,1
48,1
Dänemark
0
10
20
* Stand 2010
Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2011, Paris 2012
30
40
50
60
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
2. Steuerliche Belastung des Gewinns von
Kapitalgesellschaften
Um die Steuerbelastung von Kapitalgesell­
schaften im internationalen Vergleich dar­
zustellen, werden häufig nominale Steuer­
sätze als Belastungsindikatoren herangezo­
gen. Die nominale Steuerbelastung lässt sich
leicht anhand der Steuergesetze feststellen.
Ihr kann eine bedeutende Signalfunktion
bei der internationalen Verteilung von
Buchgewinnen und Verlusten zugesprochen
werden. Die tatsächliche oder auch effektive
Steuerbelastung ergibt sich aus dem Zusam­
menspiel von Steuerbemessungsgrundlage
und Steuersatz. Deshalb werden im Fol­
genden nicht nur die Steuersätze, sondern
auch Eckpunkte der Bemessungsgrundlagen
verglichen.
Übersicht 3 gibt Informationen zur Höhe
der Körperschaftsteuersätze (ohne Steu­
ern nachgeordneter Gebietskörperschaften)
sowie zu Art und Umfang der Entlastung
der Dividenden beim Anteilseigner. Diese
Entlastung dient dazu, Doppelbelastungen
ausgeschütteter Gesellschaftsgewinne durch
die Körperschaftsteuer der Gesellschaft und
die Einkommensteuer des Anteilseigners zu
verhindern oder zumindest abzumildern.
Fast alle Staaten haben inzwischen ent­
sprechende Systeme eingeführt. Von den
europäischen Staaten sehen Irland und die
Schweiz keine Entlastung ausgeschütteter
Gewinne auf der Ebene des Anteilseigners
vor (Klassische Systeme ohne Tarifermä­
ßigung). Diese Staaten haben aber als Aus­
gleich nach wie vor vergleichsweise niedrige
allgemeine Körperschaftsteuertarife. Drei
Staaten besteuern die Gewinne nur bei
der Gesellschaft, so dass Dividenden beim
Anteilseigner steuerfrei bleiben (Estland,
Slowakei und Zypern). Zum gleichen wirt­
schaftlichen Ergebnis kommt auch Malta,
indem die Körperschaftsteuer auf ausge­
schüttete Gewinne dem Einkommensteu­
ersatz auf Dividenden entspricht und voll
auf die Einkommensteuer angerechnet wird
(sog. Vollanrechnungsverfahren).
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 3: Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2012
Körperschaftsteuer – Standardsätze
(ohne Steuern nachgeordneter
Gebietskörperschaften)
Staaten
Besteuerung und Entlastungen
beim Anteilseigner
(natürliche, ansässige Person)
Klassische Systeme mit Tarifermäßigung
Belgien
33 %
Bulgarien
10 %
Dänemark
25 %
Deutschland
15 %
Auf Einkommen über 322.500 €; ansonsten
Eingangsteilmengentarif 24,25 %, 31 % und
34,5 %; 33 % normaler Steuersatz, ohne
"Krisenzuschlag" von 3 % des Steuerbetrags
Abgeltungsteuer 25 % oder Option zur Steuerveran­
lagung
–
Abgeltungsteuer 5 %
–
Kapitalertragsteuer 27 % auf Dividenden;
bei Ausschüttungen bis 48.300 DKK Abgeltungs­
wirkung, bei höheren Dividendeneinkünften 42 %
Einkommensteuer unter Anrechnung der Kapitaler­
tragsteuer
Ohne Solidaritätszuschlag von 5,5 % des
Steuerbetrags (und ohne Berücksichtigung
der Gewerbesteuer)
Finnland
24,5 %
–
Frankreich
Ohne Sozialzuschlag von 3,3 % der Körper­
schaftsteuer, soweit sie 763.000 € übersteigt,
für Unternehmen mit jährlich mehr als
7,63 Mio. € Umsatz; ohne weitere Zusatz­
33,3 %
abgabe von 5 % der Körperschaftsteuer für
Unternehmen mit jährlich mehr als 250 Mio. €
Umsatz; ohne Ausschüttungsteuer von 3 %
für bestimmte Unternehmen
Abgeltungsteuer 25 % mit der Option zur Veranla­
gung, falls sich nach dem progressiven Steuersatz
eine geringere Belastung ergibt
Dividenden börsennotierter Kapitalgesellschaften
sind zu 30 % steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig als
Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pauschaler
Einkommensteuer für Einkünfte bis 50.000 €, 32 % für
übersteigende Einkünfte.
Bei Dividenden nicht börsennotierter Kapitalge­
sellschaften sind 9 % des Beteiligungswerts des
Anteilseigners bzw. max. 60.000 € der Dividenden
steuerfrei. Soweit die Dividenden die 60.000 €-Grenze
übersteigen, aber noch unterhalb der 9 %-Grenze
liegen, ist der die 60.000 €-Grenze übersteigende Be­
trag zu 30 % steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig als
Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pauschaler
Einkommensteuer für Einkünfte bis 50.000 €, 32 % für
übersteigende Einkünfte. Übersteigen die Dividenden
zusätzlich auch die 9 %-Grenze, ist dieser Teil zu 30 %
steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig als Erwerbsein­
kommen mit progressivem Steuertarif.
Option zur Abgeltungsteuer von 21 % der Brut­
todividende (36,5 % einschließlich Sozialsteuern);
ansonsten progressive Einkommensteuer auf 60 %
der Dividende und 15,5 % Sozialsteuern auf die volle
Bruttodividende
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
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Übersicht 3: Fortsetzung
Körperschaftsteuer – Standardsätze
(ohne Steuern nachgeordneter
Gebietskörperschaften)
Staaten
Besteuerung und Entlastungen
beim Anteilseigner
(natürliche, ansässige Person)
Klassische Systeme mit Tarifermäßigung
–
Abgeltungsteuer 25 %, falls der persönliche Steuer­
satz des Anteilseigners höher ist
Griechenland
20 %
Italien
Ohne 3,9 % lokale Steuer („IRAP“), deren
Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer
27,5 %
aber abweicht (Wertschöpfung, nicht Ge­
winn!)
Lettland
15 %
Litauen
15 %
5 % für Kleinunternehmen
Abgeltungsteuer 20 %
Luxemburg
21 %
Ohne Zuschlag von 5 % des Steuerbetrags für
Arbeitslosenfonds; ermäßigter Steuersatz
20 % für Einkommen bis 15.000 €
Dividende zu 50 % steuerfrei
Niederlande
25 %
Für die ersten 200.000 € Gewinn ermäßigter
Steuersatz von 20 %
Einkommensteuersatz 25 % auf Dividenden aus
wesentlichen Beteiligungen (ab 5 %); ansonsten pau­
schale Besteuerung eines fiktiven Kapitalertrags mit
30 %
Norwegen
28 %
–
Dividenden bis zu einem Bruchteil der Anschaffungs­
kosten der Beteiligung bleiben steuerfrei
Österreich
25 %
–
Abgeltungsteuer 25 %
Polen
19 %
–
Abgeltungsteuer 19 %
Portugal
25 %
Rumänien
16 %
–
Abgeltungsteuer 16 %
Schweden
26,3 %
–
Pauschaleinkommensteuersatz von 30 % auf Divi­
denden; keine Option zur Steuerveranlagung möglich
Slowenien
18 %
–
Abgeltungsteuer 20 %
Spanien
30 %
Für Betriebe mit einem Jahresumsatz bis
10 Mio. € ermäßigter Steuersatz von 25 % auf
die ersten 300.000 € des Gewinns
Tschechien
19 %
–
Ungarn
19 %
Ermäßigter Steuersatz von 10 % für Einkom­
men bis 500 Mio. HUF
Abgeltungsteuer 16 %
USA
35 %
Corporation Income Tax des Bundes 35 % mit
ermäßigten Eingangssätzen, die ab Einkom­
men von 100.000 USD auslaufen
Einkommensteuersatz 15 % auf Dividenden von in­
ländischen Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren
anderen Körperschaften
–
Ohne Gemeindezuschlag von bis zu 1,5 %;
28 % auf Gewinne über 1,5 Mio. €, 30 % auf
Gewinne über 10 Mio. €
Abgeltungsteuer 12,5 % (bei qualifizierten Beteili­
gungen unterliegen 49,72 % der Dividende der pro­
gressiven Einkommensteuer)
Abgeltungsteuer 10 %
Abgeltungsteuer 26,5 % oder Option zur Steuer­
veranlagung, wobei 50 % der Dividende steuerfrei
bleiben
Pauschaleinkommensteuersatz von 21 % auf Ein­
künfte bis 6.000 €, 25 % auf Einkünfte von 6.000 € bis
24.000 € und 27 % auf höhere Einkünfte
Abgeltungsteuer 15 %
Seite 14
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 3: Fortsetzung
Staaten
Körperschaftsteuer – Standardsätze
(ohne Steuern nachgeordneter
Gebietskörperschaften)
Besteuerung und Entlastungen
beim Anteilseigner
(natürliche, ansässige Person)
Klassische Systeme ohne Tarifermäßigung
Irland
Schweiz
12,5 %
Für gewerbliches Einkommen;
für nichtgewerbliches Einkommen
25 %
Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemei­
nen Tarif
–
Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemei­
nen Tarif (bei qualifizierten Beteiligungen unterliegen
nur 60 % der Dividende der Einkommensteuer)
–
Vollanrechnung; mit Einbeziehung der Steuergut­
schrift in das Einkommen
–
Anrechnung von 5 % oder 10 % der Ausschüttung, ab­
hängig vom Gesamteinkommen; ohne Einbeziehung
der Steuergutschrift in das Einkommen; Sonderrege­
lung bis 31.12.2013: Streubesitzdividenden börsen­
notierter Gesellschaften unterliegen einer pauschalen
Steuer von 10 %
15 %
–
Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet
die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufsto­
ckungsbetrags von 38 %; 6/11 dieses Aufstockungs­
betrags werden auf die Einkommensteuer des An­
teilseigners angerechnet
24 %
Auf Einkommen über 1.500.000 GBP;
ansonsten Eingangsteilmengentarif
20 % auf Einkommen bis 300.000 GBP
und 25 % auf Einkommen von
300.001 GBP bis 1.500.000 GBP
Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet
die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufsto­
ckungsbetrags von 1/9; dieser Aufstockungsbetrag
wird auf die Einkommensteuer des Anteilseigners
angerechnet
8,5 %
Vollanrechnungssysteme
Malta
35 %
Teilanrechnungssysteme
Japan
Kanada
Vereinigtes
Königreich
28,05 %
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 15
Übersicht 3: Fortsetzung
Staaten
Körperschaftsteuer – Standardsätze
(ohne Steuern nachgeordneter
Gebietskörperschaften)
Besteuerung und Entlastungen
beim Anteilseigner
(natürliche, ansässige Person)
Steuerbefreiungssysteme
Gewinnausschüttungsteuer; 0 % bei
Thesaurierung
Estland
21 %
Slowakei
19 %
–
Keine Besteuerung beim Anteilseigner
Zypern
10 %
–
Keine Besteuerung beim Anteilseigner, jedoch Vertei­
digungsabgabe von 20 %
Der in den letzten beiden Jahrzehnten
international zu beobachtende Trend zur
Senkung der (nominalen) Körperschaftsteu­
ersätze hat sich nach einer weitgehenden
Stabilität in den Vorjahren, allerdings mit
geringerer Intensität als in den Vorkrisen­
jahren fortgesetzt. So haben im Jahr 2012
folgende Staaten ihre Körperschaftsteuer­
tarife herabgesetzt:
• Finnlandvon26%auf24,5%,
• Griechenlandvon24%auf20%,
• Slowenienvon20%auf18%,
• Japanvon30%auf28,05%,
• Kanadavon16,5%auf15%,
• VereinigtesKönigreichvon26%
auf 24 %.
Keine Besteuerung beim Anteilseigner
Grafik 2 zeigt die geltenden Körper­
schaftsteuersätze. Seit der Absenkung des
deutschen Körperschaftsteuersatzes im
Rahmen der Unternehmensteuerreform
2008 auf 15 % ist die Stellung Deutschlands
im internationalen Vergleich deutlich wett­
bewerbsfähiger. Die Schweiz, Bulgarien,
Zypern und Irland haben noch niedrigere
nominale Körperschaftsteuersätze.
Seite 16
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 2: Körperschaftsteuersätze 2012 – Standardsätze in Prozent
(ohne Zuschläge und Steuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften)
8,5
Schweiz
Bulgarien
10
Zypern
10
12,5
Irland
15
Deutschland
15
Kanada
Lettland
15
Litauen
15
16
Rumänien
18
Slowenien
Slowakei
19
19
Tschechien
19
Ungarn
19
Polen
Estland
20
21
Luxemburg
21
Griechenland
24
Vereinigtes Königreich
Finnland
24,5
Dänemark
25
25
25
Niederlande
Österreich
25
Portugal
26,3
Schweden
27,5
Italien
28
Norwegen
28,05
Japan
30
Spanien
33
Belgien
33,3
Frankreich
Malta
35
USA
35
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
In Übersicht 3 und in Grafik 2 wurden
die Körperschaftsteuersätze auf zentral­
staatlicher Ebene dargestellt. Darüber hinaus
erheben in mehreren Staaten die Unterver­
bände (Einzelstaaten, Provinzen, Regionen,
Gemeinden usw.) noch eigene Körperschaft­
steuern oder ihnen ähnliche Steuern, wie
z. B. in Deutschland und Luxemburg die
Gewerbesteuer. Hinzu kommen vielfach Zu­
schläge und ähnliches des Zentralstaats und/
oder der Gebietskörperschaften. Die Höhe all
dieser die Kapitalgesellschaften belastenden
Unternehmensteuern, die vom Gewinn als
Bemessungsgrundlage ausgehen, ist in Über­
sicht 4 und Grafik 3 dargestellt.
Zu beachten ist, dass die von lokalen
Gebietskörperschaften erhobenen Steuern
von der Steuerbemessungsgrundlage der
übergeordneten Gebietskörperschaften in
manchen Staaten abzugsfähig sind (z. B.
Schweiz und USA). Die Gesamtsteuerbe­
lastung auf Unternehmensebene ergibt sich
dann nicht als einfache Addition der nomi­
nalen Steuersätze der einzelnen Steuern. Bis
2008 minderte die Gewerbesteuer auch in
Deutschland als Betriebsausgabe die Bemes­
sungsgrundlage. Um die Transparenz der
Besteuerung zu erhöhen (additive Steuerbe­
lastungsermittlung) und die Finanzströme
der unterschiedlichen öffentlichen Gebiets­
körperschaftsebenen zu entflechten, ist die
Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsaus­
gabe abziehbar.
Die steuertarifliche Gesamtbelastung
von Kapitalgesellschaften reicht von 10 %
in Bulgarien und Zypern bis fast 40 % in den
USA. Deutschland bleibt knapp unter der im
internationalen Vergleich wichtigen Marke
von 30 %.
Seite 17
Seite 18
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 4: Unternehmensbesteuerung 2012 im internationen Vergleich
Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2012 (nominal) in Prozent
(Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentrals­
taats und der Gebietskörperschaften)
Staaten
Zentralstaat
Gebietskörper­
schaften
Zusammen
EU-Staaten
Belgien 1)
33,99
–
33,99
Bulgarien
10
–
10
Dänemark
25
–
25
2)
14
29,83
Estland
21
3)
–
21
Finnland
24,5
–
24,5
Frankreich 1)
36,1
–
36,1
Griechenland
20
–
20
Irland
12,5
–
12,5
Italien
27,5
3,9 4)
31,4
15
–
15
15
–
15
22,05
6,75
28,80
Malta
35
–
35
Niederlande 1)
25
–
25
Österreich
25
–
25
Polen
19
–
19
Portugal (Lissabon) 1)
25
1,5 5)
26,5
Rumänien 1)
16
–
16
Schweden
26,3
–
26,3
Slowakei
19
–
19
Slowenien
18
–
18
Spanien 1)
30
–
30
Tschechien
19
–
19
19
2 6)
20,62
Vereinigtes Königreich 1)
24
–
24
Zypern
10
–
10
Deutschland
Lettland
Litauen
1)
Luxemburg
Ungarn
1)
1)
15,83
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 4: Fortsetzung
Staaten
Zentralstaat
Gebietskörper­
schaften
Zusammen
Andere Staaten
Japan 1)
28,05
10,99 7)
37,36
Kanada (Ontario)
15
11,5
26,5
Norwegen
28
–
28
Schweiz (Zürich)
USA (New York)
1)
8,5
35
8)
17,52 8)
20,65
7,1 9)
39,62
Anmerkungen:
1) Diese Staaten wenden ermäßigte Tarifeingangssätze oder weitere andere Sondersätze an.
2) Inklusive 5,5 % Solidaritätszuschlag.
3) Gewinnausschüttungsteuer; 0 % bei Thesaurierung.
4) Standardsatz IRAP; Bemessungsgrundlage ist – anders als bei Staatssteuer – die „Wertschöpfung", nicht der „Gewinn"; ein Teil
der IRAP mindert als Betriebsausgaben die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer.
5) Gemeindezuschlag (maximal 1,5 % auf den Gewinn).
6) Gewerbesteuer; mindert als Betriebsausgabe die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer.
7) Einschließlich – bei Steuer des Zentralstaats – abzugsfähiger Gewerbesteuer (Corporation Enterprise Tax, hier 6,36 %) und
Zuschläge der Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert).
8) Steuern mindern die eigene Bemessungsgrundlage.
9) Ohne die nur in der Stadt New York erhobene New York City General Corporation Tax i.H.v. 8,85 %.
Seite 19
Seite 20
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 3: Unternehmensbesteuerung 2012 im internationalen Vergleich
Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2012 (nominal) in Prozent
(Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des
Zentralstaats und der Gebietskörperschaften)
10
10
Bulgarien
Zypern
12,5
Irland
15
15
Lettland
Litauen
16
Rumänien
18
Slowenien
19
Polen
Slowakei
19
Tschechien
19
Ungarn
20
20,62
Schweiz (Zürich)
20,65
Griechenland
21
Estland
24
24,5
25
Vereinigtes Königreich
Finnland
Dänemark
25
25
Niederlande
Österreich
26,3
Schweden
Portugal
26,5
Kanada (Ontario)
26,5
28
Norwegen
28,8
Luxemburg
29,83
30
Deutschland
Spanien
31,4
Italien
33,99
Belgien
35
36,1
Malta
Frankreich
37,36
39,62
Japan
USA (Staat New York)
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Für eine Bewertung der Gesamtbelastung
von Unternehmensgewinnen muss auch die
Besteuerung der Anteilseigner berücksich­
tigt werden. Diese ist, wie Übersicht 3 bereits
gezeigt hat, auf vielfältige Art und Weise
möglich. Teilweise werden ausgeschüttete
Gewinne gar nicht mehr beim Anteilseigner
besteuert, in einigen Staaten nur noch zu
einem gewissen Teil und in anderen Staa­
ten vollständig. Deshalb kommt sowohl
den Steuersätzen als auch dem Umfang der
Besteuerung der Dividenden ein großes Ge­
wicht zu.
Grafik 4 stellt die maximale Gesamtbe­
lastung des Anteilseigners bei Ausschüttung
dar. Zu beachten ist, dass in Staaten mit einer
Veranlagungsoption die Steuerbelastung ge­
ringer als abgebildet sein kann; insbesondere
wenn die Belastung des Gesamteinkommens
des Anteileigners unter dem Spitzensteuer­
satz liegt oder gar eine steuerliche Belastung
durch die Berücksichtigung von Freibe­
trägen entfällt. Erhält etwa ein Aktionär
in Deutschland, der sonst keine weiteren
Einkünfte hat, Dividendenerträge in Höhe
von 8.000 €, ergibt sich allein aufgrund der
Wirkung des steuerlichen Grundfreibetrags
keine Steuerbelastung auf Anteilseignerebene. Hingegen ergibt sich in Staaten mit
einer definitiven Abgeltungsteuer – etwa
Schweden – immer eine Belastung auf An­
teilseignerebene, unabhängig von der Ein­
kommenshöhe.
Seite 21
Seite 22
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 4: Maximalbelastung (nominal) in Prozent auf Unternehmens- und
Anteilseignerebene bei Vollausschüttung 2012
4,50
10,00
Bulgarien
0,00
19,00
Slowakei
18,00
10,00
Zypern
13,44
16,00
Rumänien
Anteilseignerebene
8,50
15,00
Lettland
12,15
19,00
Tschechien
17,00
15,00
Litauen
12,70
20,62
Ungarn
Polen
Slowenien
Unternehmensebene
0,00
21,00
Estland
19,00
15,39
18,00
16,40
0,00
35,00
Malta
Finnland
24,50
Niederlande
24,00
16,81
19,00
14,72
28,80
Luxemburg
6,26
37,36
Japan
Österreich
25,00
Portugal
25,00
18,75
19,88
25,00
20,00
Griechenland
16,25
31,40
Italien
20,16
28,00
Norwegen
18,51
29,83
Deutschland
35,88
12,50
Irland
22,11
26,30
Schweden
9,06
39,62
USA (Staat New York)
18,82
30,00
Spanien
16,50
33,99
Belgien
27,44
24,00
Vereinigtes Königreich
25,34
26,50
Kanada (Ontario)
31,72
20,65
Schweiz (Zürich)
31,50
25,00
Dänemark
23,32
36,10
Frankreich
0
10
20
30
40
50
60
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Einen nicht zu unterschätzenden Ein­
fluss auf die tatsächliche steuerliche Be­
lastung von Unternehmen hat auch die
in Übersicht 5 dargestellte periodenüber­
greifende Verlustberücksichtigung bei der
Körperschaftsteuer in Form des Verlustrück­
bzw. -vortrags. Hierbei weisen die einzelnen
Staaten sehr unterschiedliche Regelungen
auf. So sind die überperiodischen Verlustausgleichsregeln in den meisten Staaten ver­
glichen mit Deutschland als restriktiver zu
bezeichnen. Dies zeigt sich vor allem daran,
dass viele Staaten keinen Verlustrücktrag
kennen. In Deutschland, aber auch in Fran­
kreich, Irland, den Niederlanden, dem Ver­
einigten Königreich, Kanada und den USA
führt die Möglichkeit Verluste rückzutragen
zu einer Liquiditätszufuhr in wirtschaftlich
weniger ertragsreichen Zeiten.
Seite 23
Der Verlustvortrag ist in einigen Staaten
auf 5 bis 7 Jahre befristet. In vielen Staaten
ist es deutlich länger möglich, Verluste vor­
zutragen. Zum Teil ist der Verlustvortrag
sogar zeitlich unbegrenzt gestattet. Eine
zeitliche Begrenzung des Verlustvortrags hat
zur Folge, dass die Verlustvorträge in außer­
gewöhnlich langen rezessiven Phasen für die
steuerliche Berücksichtigung verloren gehen
können. Deutschland erlaubt einen zeitlich
unbegrenzten Verlustvortrag, beschränkt
die Verrechnung von Verlusten jedoch der
Höhe nach (Mindestbesteuerung). Dieser
Praxis haben sich in den letzten Jahren eine
zunehmende Zahl von Staaten, darunter
auch Frankreich, Italien und Spanien ange­
schlossen.
Übersicht 5: Periodenübergreifende Verlustberücksichtigung bei der
Körperschaftsteuer 2012
Die Übersicht stellt Regelungen für Verluste dar, die ab dem 1.1.2012 anfallen. Beschränkungen durch
Gesellschafterwechsel sowie Verluste aus der Veräußerung betrieblichen Anlagevermögens (capital
losses), die in verschiedenen Staaten Sonderregeln unterliegen, wurden nicht betrachtet.
Staaten
Verlustrücktrag
Verlustvortrag
Belgien
–
Unbegrenzt
Bulgarien
–
5 Jahre
EU-Staaten
Unbegrenzt
Dänemark
–
1 Jahr
(bis zu 7,5 Mio. DKK pro Jahr voll abzugsfähig,
darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 %
der 7,5 Mio. DKK übersteigenden Einkünfte)
Unbegrenzt
(begrenzt auf 511.500 €)
(bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsfähig,
darüber hinaus Verrechnung nur bis zu
60 % der 1 Mio. € übersteigenden Einkünfte)
Estland
Keine Regelung erforderlich
Keine Regelung erforderlich
Finnland
–
10 Jahre
Deutschland
1 Jahr
Frankreich
(begrenzt auf 1 Mio. €, Verlustrücktrag führt zu Steuergut­
schrift, die in den darauf folgenden 5 Jahren mit künftigen
Steuerschulden verrechnet und deren Restbetrag im 6. Jahr
erstattet wird)
Unbegrenzt
(bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsfähig, da­
rüber hinaus Verrechnung nur bis zu 50 % der
1 Mio. € übersteigenden Einkünfte)
Seite 24
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Fortsetzung: Übersicht 5
Staaten
Verlustrücktrag
Verlustvortrag
–
5 Jahre
EU-Staaten
Griechenland
1 Jahr
Unbegrenzt
Irland
(bei Betriebsaufgabe 3 Jahre)
(für Verluste aus der gleichen Quelle)
Italien
–
(Verrechnung nur bis zu 80 % der jährlichen
Einkünfte)
Lettland
–
Unbegrenzt
Litauen
–
Unbegrenzt
Luxemburg
–
Unbegrenzt
Malta
–
Unbegrenzt
1 Jahr
9 Jahre
Österreich
–
(Verrechnung nur bis zu 75 % der jährlichen
Einkünfte)
Polen
–
(Verrechnung nur bis zu 50 % des entstan­
denen Verlustes pro Berücksichtigungsjahr)
Portugal
–
(Verrechnung nur bis zu 75 % der jährlichen
Einkünfte)
Rumänien
–
7 Jahre
Schweden
(indirekter Verlustrücktrag jedoch möglich durch Auflösung sog.
„Periodisierungsrücklagen“ aus den Vorjahren)
Unbegrenzt
Slowakei
–
7 Jahre
Slowenien
–
Unbegrenzt
Niederlande
–
Unbegrenzt
Unbegrenzt
5 Jahre
5 Jahre
18 Jahre
(in den Jahren 2012 und 2013 bei Unterneh­
men, deren Umsatz bestimmte Beträge über­
schreitet, Verrechnung nur bis zu 50 % bzw.
25 % der jährlichen Einkünfte)
Spanien
–
Tschechien
–
5 Jahre
Ungarn
–
(Verrechnung nur bis zu 50 % der jährlichen
Einkünfte)
Vereinigtes
Königreich
Zypern
1 Jahr
(bei Betriebsaufgabe 3 Jahre)
–
Unbegrenzt
Unbegrenzt
Unbegrenzt
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 25
Fortsetzung: Übersicht 5
Staaten
Verlustrücktrag
Verlustvortrag
Andere Staaten
1 Jahr
Japan
(Verrechnung nur bis zu 80 % der jährlichen
Einkünfte, ausgenommen kleine und mittlere
Unternehmen)
3 Jahre
20 Jahre
Kanada
–
Norwegen
9 Jahre
(wird für Steuerjahre, die zwischen dem 1.4.1992 und dem
31.3.2014 enden, nicht gewährt, ausgenommen für bestimmte
kleine und mittlere Unternehmen und bei Liquidation)
(ein Rücktrag auf die vorangegangenen 2 Jahre ist bei
Liquidation zulässig)
Unbegrenzt
–
7 Jahre
2 Jahre
20 Jahre
Schweiz
USA
Neben der Berücksichtigung von Ver­
lusten wirken sich ebenfalls die Abschrei­
bungsmöglichkeiten des Anlagevermögens
auf die steuerliche Belastung der Unter­
nehmen aus. Als Abschreibungsmethoden
kommen die lineare und die degressive
Abschreibung in Betracht. Je schneller Wirt­
schaftsgüter abgeschrieben werden können,
desto niedriger ist die steuerliche Bemes­
sungsgrundlage und somit die steuerliche
Belastung der Unternehmen. In vielen Staa­
ten besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen
linearer und degressiver Abschreibung für
bewegliche Wirtschaftsgüter (siehe Über­
sicht 6). Die Wahlmöglichkeit ist in Deutsch­
land für ab dem Jahr 2011 angeschaffte oder
hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter
weggefallen. Somit können ab 2011 ange­
schaffte oder hergestellte bewegliche Wirt­
schaftsgüter nur noch linear abgeschrieben
werden.
In Deutschland besteht die Wahlmög­
lichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen 150 und 1.000
Euro in einem Sammelposten zusammen zu
fassen, der über fünf Jahre verteilt gewinnmindernd aufzulösen ist. Neben der Bildung
eines Sammelpostens besteht die weitere
Möglichkeit, die Aufwendungen für beweg­
liche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
sofort als Betriebsausgabe abzuziehen, wenn
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
jeweils 410 Euro nicht übersteigen. Andere
Staaten, die ebenfalls einen Sammelposten
kennen, lassen regelmäßig keine Abschrei­
bung der einzelnen Wirtschaftsgüter mehr
zu.
Seite 26
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 6: Abschreibungen für bewegliches Anlagevermögen 2012
Dargestellt wird der Grundfall. Die meisten Staaten haben Sonderregelungen, die tabellarisch nicht
umfassend darstellbar sind. Auf wichtige Besonderheiten wird in den Bemerkungen hingewiesen.
Einzelnes Wirtschaftsgut
Staaten
Lineare
Abschreibung
Degressive
Abschreibung
Belgien
X
X
Bulgarien
X
Pool-/
Sammel­
abschreibung
Bemerkungen
EU-Staaten
Prozentuale Höchstgrenzen, bis zu
denen die Abschreibungssätze jährlich
geändert werden können
Dänemark
Deutschland
Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung zulässig
X
X
Degressive Abschreibung mit prozen­
tualer Höchstgrenze, bis zu der der
Abschreibungssatz jährlich geändert
werden kann
X
Bei Sammelposten (einheitliches
Wahlrecht bei Wirtschaftsgütern mit
AK/HK von 150 € bis 1.000 €) lineare
Abschreibung
Estland
Keine Regelungen erforderlich (Ge­
winnausschüttungsteuer)
Finnland
Degressive Abschreibung mit prozen­
tualer Höchstgrenze, bis zu der der
Abschreibungssatz jährlich geändert
werden kann
X
Frankreich
X
X
Griechenland
X
X
Irland
X
Italien
X
Lettland
Jährliche Begrenzung der degressiven
Abschreibung auf den Betrag der line­
aren Abschreibung zulässig
X
Litauen
X
X
Luxemburg
X
X
Malta
X
Niederlande
X
Österreich
X
Polen
X
X
Portugal
X
X
X
Degressive Abschreibung
Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung zulässig
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 27
Übersicht 6: Fortsetzung
Einzelnes Wirtschaftsgut
Staaten
Lineare
Abschreibung
Degressive
Abschreibung
Rumänien
X
X
Schweden
X
X
Slowakei
X
X
Slowenien
X
Spanien
X
X
Tschechien
X
X
Ungarn
X
Pool-/
Sammel­
abschreibung
Bemerkungen
EU-Staaten
Vereinigtes König­
reich
Zypern
Jährliches Wahlrecht einheitlich für
das bewegliche Anlagevermögen
Weitere Methoden möglich
X
Degressive Abschreibung
X
Andere Staaten
Japan
X
Wechsel zwischen den Methoden
möglich
X
Kanada
X
Degressive Abschreibung mit prozen­
tualen Höchstgrenzen, bis zu denen
der Abschreibungssatz jährlich geän­
dert werden kann
Norwegen
X
Degressive Abschreibung
Schweiz
X
X
USA
X
X
Übergang von der degressiven
Abschreibung zur höheren linearen
Abschreibung
Seite 28
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
3. Nominale Ertragsteuerbelastung
natürlicher Personen
Die beiden nächsten Übersichten enthalten
Informationen zu den für das Erwerbseinkommen Alleinstehender relevanten Einkommensteuertarifen. In Übersicht 7 sind
die tariflichen Eingangssätze, die sonstigen
Zuschläge und die persönlichen Entlastungen durch Steuerabsetzbeträge, Grundfreibeträge und sog. Nullzonen dargestellt.
Steuerabsetzbeträge werden von der Steuer-
schuld abgezogen, so dass im Gegensatz zu
Grundfreibeträgen und Nullzonen die Steu­
erprogression für die Entlastungswirkung
keine Rolle spielt. Bei Grundfreibeträgen
und Nullzonen ist hingegen die effektive
Steuerentlastung abhängig vom Grenzsteu­
ersatz und damit vom Steuertarif.
Übersicht 7: Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der Gebiets­
körperschaften sowie sonstige Zuschläge 2012 1)
Tarif
Staaten
Eingangssatz Staat 2)
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Persönliche Entlastungen
Eingangssatz des
Tarifs reicht bis zu
Steuerabsetzbetrag
Grundfreibetrag/
Nullzone im Tarif
in € 3)
in € 3)
in € 3)
EU-Staaten
8.350
–
7.070
% 4)
Flat Tax
–
–
4,64
31,9
36,54
%
% 5)
%
52.417
268
–
Deutschland
14
%
8.005
–
8.004
Estland
21
%
Flat Tax
–
1.728
6,5
19 _
25,5
% 6)
% 5)
%
23.900
–
16.100 7)
%
11.896
–
5.963
12.000
–
5.000
Belgien
(nach Gemeinden
und Verbänden
unterschiedlich)
Staat
Gemeinde Brüssel
7,0 % Zuschlag auf
Staatssteuer
insgesamt
Bulgarien
Dänemark
Staat
Gemeinden
insgesamt
Finnland
Staat
Gemeinden
insgesamt
Frankreich
Staat
Zuschlag
Sozialsteuern
insgesamt
Griechenland
25
%
1,75
26,75
%
%
10
5,5
8___
13,08
% 8)
%
10
%
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 29
Übersicht 7: Fortsetzung
Tarif
Staaten
Eingangssatz Staat 2)
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Persönliche Entlastungen
Eingangssatz des
Tarifs reicht bis zu
Steuerabsetzbetrag
Grundfreibetrag/
Nullzone im Tarif
in € 3)
in € 3)
in € 3)
EU-Staaten
20
%
32.800
1.650
–
Irland
Staat
Zuschlag
Sonderabgabe
insgesamt
2
22
%
%
10.036
–
10.036
Staat
Regionen
insgesamt
23
1,63
24,63
%
% 10)
%
15.000
–
–
Italien9)
25
% 11)
–
776
15
% 12)
Flat Tax
–
1.633 13)
13.173
–
11.265
Lettland
Litauen
Luxemburg
Staat
Zuschlag 4 %
des Steuerbetrags
für Arbeitslosen­
fonds
insgesamt
8
%
0,32
8,32
%
%
Flat Tax
Malta
15
%
14.500
–
8.500
Niederlande
33,1
% 14)
18.945
2.033
–
Österreich
36,5
%
25.000
–
11.000
Polen
18
%
20.443
133
–
Portugal
11,5
4.898
261
–
Rumänien
16
%
Flat Tax
–
55 15)
20
31,6
51,6
% 16)
% 5)
%
67.208
–
–
–
46.939 17)
1.510 17)
Slowakei
19
%
Flat Tax
–
3.645 18)
Slowenien
16
%
7.841
–
6.373 19)
24
0,75
24,75
%
%
%
17.707
17.707
–
–
5.151
–
Tschechien
15
%
Flat Tax
976
–
Ungarn
16
%
Flat Tax
–
–
Vereinigtes
Königreich
20
%
43.602
–
10.282 20)
Zypern
20
% 21)
28.000
–
19.500
Schweden
Spanien
Staat
Gemeinden
insgesamt
Staat
Zuschlag
insgesamt
Seite 30
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 7: Fortsetzung
Tarif
Staaten
Eingangssatz Staat 2)
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Persönliche Entlastungen
Eingangssatz des
Tarifs reicht bis zu
Steuerabsetzbetrag
Grundfreibetrag/
Nullzone im Tarif
in € 3)
in € 3)
in € 3)
Andere Staaten
Japan
Kanada
(nach Provinzen
und Territorien
unterschiedlich)
Norwegen
Schweiz
(nach Kantonen
und Gemeinden
unterschiedlich)
USA
(nach Einzel­
staaten, Ge­
meinden und
Bezirken unter­
schiedlich)
Staat
Präfekturen
Gemeinden
insgesamt
5
4
6
15
%
%
%
%
20.089
–
3.915
3.400
3.400
Bund
Provinz Ontario
insgesamt
15
5,05
20,05
%
%
%
34.723
31.314
–
174 22)
8.685
7.548
Staat
Gemeindesteuer
insgesamt
9
28
37
% 23)
%
%
106.786
Flat Tax
–
–
65.702
6.081
Bund
Kanton Zürich und
Gemeinde Zürich
insgesamt
Bund
Staat New York
Stadt New York
insgesamt
0,77
%
26.309
–
12.072
4,38
5,15
%
%
9.491
–
5.578
%
% 25)
% 25)
%
7.080
6.510
9.766
–
–
–
3.092 24)
– 26)
– 26)
10
4
2,907
16,22
1 ) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Erwerbseinkommen des Jahres 2011 bzw. 2012.
2) Tarifsysteme: Bei nachgeordneten Gebietskörperschaften z. T. Proportionalsätze, z. T. Zuschläge zur Steuerschuld, ansonsten progressive Teilmengentarife;
Ausnahme: Deutschland (Formeltarif).
3) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli 2012.
4) Für Einzelunternehmer Steuersatz 15 %.
5) Durchschnittssatz.
6) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen einer erhöhten Staatssteuer von 30 % (für Einkommen bis 50.000 EUR) bzw. 32 % (für
Einkommen über 50.000 EUR), sie sind jedoch von der Gemeindesteuer befreit.
7) Verschiedene persönliche Freibeträge und Grundfreibeträge laufen für höhere Einkommen aus.
8) Die Sozialsteuern werden nur auf einen Teil der Bemessungsgrundlage der Staatssteuer erhoben und können zudem teilweise von dieser abgesetzt werden.
9) Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 3,9 % der Wertschöpfung (nicht Gewinn!).
10) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 1,23 % und 2,03 %, hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,8 % möglich, hier nicht berücksichtigt, da
selten.
11) Für Dividenden- und Zinseinkünfte 10 %, für Veräußerungsgewinne 15 %.
12) Für Dividendeneinkünfte 20 %, für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 5 %.
13) Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; läuft bei höheren Einkünften aus.
14) Davon entfallen 31,15 % auf die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung; hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutzten
Wohnraums.
15) Maximum; entfällt ab einem Einkommen von 659 €.
16) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen einer erhöhten Staatssteuer von 30 %, sie sind jedoch von der Gemeindesteuer befreit.
17) Freibetrag von 46.939 € nur bei staatlicher Steuer; Freibetrag von 1.510 € bei gemeindlicher Steuer, erhöht sich für niedrigere Einkommen.
18) Gilt bis zu einem Einkommen von 18.983 €; bei Einkommen von mehr als 33.562 € entfällt der Freibetrag.
19) Absetzbetrag ermäßigt sich für höhere Einkommen auf 4.319 € bzw. 3.228 €.
20) Läuft bei höheren Einkünften aus.
21) Von Arbeitnehmern, Selbständigen und Rentnern wird eine von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens abhängige Sonderabgabe von bis zu 2,5 % er­
hoben. Sie ist vom Einkommen abzugsfähig und wird bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.
22) Zuschläge für bestimmte Angehörige; läuft mit steigender Provinzsteuer aus.
23) Staatliche Zusatzsteuer.
24) Maximum, läuft mit steigendem Einkommen aus; zzgl. „standard deduction" (allgemeiner Pauschbetrag für Werbungskosten/Sonderausgaben) von 4.842 €.
25) Mindert die Bemessungsgrundlage der Bundessteuer.
26) Aber: „standard deduction" 6.104 €.
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
In knapp der Hälfte der hier unter­
suchten Staaten, die einen Grundfreibetrag
bzw. eine Nullzone im Tarif haben, hat sich
dieser - ggf. nach Umrechnung der Landes­
währung in Euro - im Jahr 2012 erhöht. Die
Eingangssteuersätze blieben im Vergleich
zum Vorjahr weitgehend unverändert.
Bei der Interpretation dieser Daten
muss beachtet werden, dass in mehreren
Staaten mit vergleichsweise hohen Tarifein­
gangssätzen die Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung abgedeckt werden, so
z. B. in den nordischen Staaten und den
Niederlanden. Dies erschwert die Vergleichbarkeit. Auch die Ehegattenbesteuerung ist
unterschiedlich geregelt. In einigen Staaten
wird eine Einzelveranlagung vorgenommen
(etwa Österreich), in anderen eine Zusam­
menveranlagung, wobei diese mit Splitting
(etwa Deutschland) oder ohne (etwa USA)
durchgeführt werden kann.
Übersicht 8 enthält die höchstmöglichen
Steuersätze im Rahmen der Besteuerung
des Erwerbseinkommens alleinstehender
natürlicher Personen und die Einkommens­
höhe, ab der die Steuersätze zur Anwendung
kommen.
Seite 31
Seite 32
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 8: Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der Gebietskörper­
schaften sowie sonstige Zuschläge 2012 1)
Spitzensteuersatz Staat
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Staaten
Spitzensteuersatz beginnt oberhalb eines
zu versteuernden Einkommens von
in € 2)
EU-Staaten
Belgien
(nach Gemeinden und
Verbänden unterschied­
lich)
Staat
Gemeinde (Brüssel) 7,0 %
Zuschlag auf Staatssteuer
insgesamt
Bulgarien
50
%
3,5
53,5
%
%
10
%
36.300
3)
Flat Tax
Dänemark
Plafond (höchstens)
51,5
%
4)
Deutschland
45
2,48
47,48
%
%
%
250.730
5,5 % Solidaritätszuschlag
insgesamt
21
%
Flat Tax
29,75
19___
48,75
%
%
%
70.300
Finnland
Staat
Gemeinden (Durchschnitt)
insgesamt
Frankreich
Staat
Zuschlag Sonderabgabe
Zuschlag Sozialsteuern
insgesamt
45
4
8___
54,61
%
%
%
%
150.000
500.000
45
%
100.000
Irland
Staat
Zuschlag Sonderabgabe
insgesamt
41
7
48
%
%
%
32.800
16.016
Italien 6)
Staat
Zuschlag Sonderabgabe
Regionen
insgesamt
43
3
1,63
47,63
%
%
%
%
75.000
300.000
25
%
8)
Flat Tax
9)
Flat Tax
Estland
Griechenland
Lettland
5)
7)
Litauen
Staat
15
%
39
%
41.794
Luxemburg
Staat
Zuschlag 6 % des Steuerbetrags
für Arbeitslosenfonds
insgesamt
2,34
41,34
%
%
150.000
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 33
Übersicht 8: Fortsetzung
Spitzensteuersatz Staat
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Staaten
Spitzensteuersatz beginnt oberhalb eines
zu versteuernden Einkommens von
in € 2)
EU-Staaten
Malta
35
%
19.500
Niederlande
52
%
56.491
Österreich
50
%
60.000
Polen
32
%
46,5
2,5
49,0
%
%
%
153.300
153.300
16
%
Flat Tax
25
31,6
56,6
%
%
%
Slowakei
19
%
Flat Tax
Slowenien
41
%
15.681
45
7
52
%
%
%
175.000
300.000
Tschechien
15
%
Flat Tax
Ungarn
16
%
Vereinigtes Königreich
50
%
Zypern
35
%
Staat
Präfekturen
Gemeinden
insgesamt
40
4
6
50
%
%
%
%
185.433
Flat Tax
Flat Tax
Bund
Provinz Ontario
insgesamt
29
18,97
47,97
%
%
%
106.257
401.252
Portugal
Staat
Zuschlag
insgesamt
Rumänien
Schweden
Spanien
Staat
Gemeinden (Durchschnitt)
insgesamt
Staat
Zuschlag
insgesamt
10)
20.443
67.208 11)
12)
Flat Tax
190.290
13)
60.000
Andere Staaten
Japan
Kanada
(nach Provinzen und
Territorien unterschied­
lich)
Seite 34
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 8: Fortsetzung
Staaten
Spitzensteuersatz Staat
+ Gebietskörperschaften
+ sonstige Zuschläge
Spitzensteuersatz beginnt oberhalb eines
zu versteuernden Einkommens von
in € 2)
Andere Staaten
Norwegen
Staat
Gemeindesteuer
insgesamt
12
28
40
%
%
%
106.786
Flat Tax
Schweiz
(nach Kantonen und
Gemeinden unter­
schiedlich)
Bund
Kanton Zürich und
Gemeinde Zürich
insgesamt
11,5
%
628.757
212.222
28,47
39,97
%
%
USA
(nach Einzelstaaten,
Gemeinden und
Bezirken unter­
schiedlich)
Bund
Staat New York
Stadt New York
insgesamt
35
8,82
3,88
43,25
%
%
%
%
1 )
2 )
3 )
4 )
14)
14)
316.040
813.802
406.901
Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Erwerbseinkommen des Jahres 2011 bzw. 2012.
Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli 2012.
Für Einzelunternehmer Steuersatz 15 %.
Wenn die Summe aus dem nationalen und den lokalen Steuersätzen insgesamt 51,5 % übersteigt, wird der nationale Steuersatz um den übersteigenden
Prozentsatz gekürzt; Grenzbelastung beginnt abhängig von der Zusammensetzung der Einkünfte bei unterschiedlichen Beträgen.
5 ) Die Sozialsteuern werden nur auf einen Teil der Bemessungsgrundlage der Staatssteuer erhoben und können zudem teilweise von dieser abgesetzt werden.
6 ) Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 3,9 % der Wertschöpfung (nicht Gewinn!).
7 ) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 1,23 % und 2,03 %, hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,8 % möglich; hier nicht berücksichtigt,
da selten.
8 ) Für Dividenden- und Zinseinkünfte 10 %, für Veräußerungsgewinne 15 %.
9 ) Für Dividendeneinkünfte 20 %, für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 5 %.
10 ) Bei gewerblichen Einkünften kann zu einer Pauschalbesteuerung mit einem Steuersatz von 19 % (ohne Abzug von persönlichen Freibeträgen) optiert
werden.
11 ) Gilt nur für Staatssteuer; der Gemeindesteuersatz ist gleich bleibend.
12 ) Einzelunternehmer unterliegen mit den ersten 1.746.542 € einem Steuersatz von 10 % und mit dem übersteigenden Betrag einem Steuersatz von 19 %.
13 ) Von Arbeitnehmern, Selbständigen und Rentnern wird eine von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens abhängige Sonderabgabe von 3,5 % erhoben.
Sie ist vom Einkommen abzugsfähig und wird bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.
14 ) Mindert die Bemessungsgrundlage der Bundessteuer.
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Bezogen auf die Einkommensteuerspit­
zensätze haben einige Staaten Änderungen
vorgenommen. Spanien erhebt seit 2012
Zuschläge zu den Einkommensteuersätzen,
die bei hohen Einkommen bis zu 7 % betra­
gen. In Italien und Kanada (Beispiel Ontario)
fanden moderate Erhöhungen auf regio­
naler Ebene statt. Finnland, Luxemburg und
Portugal haben den Spitzensteuersatz leicht
gesenkt.
Grafik 5 zeigt die höchstmöglichen
Steuersätze (inkl. sonstige Zuschläge) im
Rahmen der Einkommensbesteuerung na­
türlicher Personen. Die Spitzensteuersätze
bewegen sich weiterhin zwischen 10 % in
Bulgarien und 56,6 % in Schweden. Der
deutsche Spitzensteuersatz ist mit 47,48 %
im oberen Mittelfeld angesiedelt.
Seite 35
Seite 36
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 5: Einkommensteuerspitzensätze der Zentralstaaten und der
Gebietskörperschaften sowie sonstige Zuschläge 2012 (in Prozent)
10
Bulgarien
15
15
Litauen
Tschechien
16
Rumänien
16
Ungarn
19
Slowakei
21
Estland
25
Lettland
32
Polen
Malta
35
Zypern
35
39,97
Schweiz (Kanton Zürich)
40
Norwegen
41
41,34
Slowenien
Luxemburg
43,25
USA (New York)
45
Griechenland
Deutschland
47,48
Italien
47,63
Irland
47,97
48
Finnland
48,75
Portugal
49
Japan
50
Österreich
50
Kanada (Ontario)
50
51,5
Vereinigtes Königreich
Dänemark
52
Niederlande
52
53,5
Spanien
Belgien
54,61
Frankreich
56,6
Schweden
0
10
20
30
40
50
60
70
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Ob es in den Staaten eine Quellensteuer
mit oder ohne Abgeltungscharakter gibt
und in wie weit Werbungskosten geltend
gemacht werden können bzw. Freigrenzen
bestehen, zeigt Übersicht 9. Die entspre­
chenden Informationen im Fall von nicht­
ansässigen Empfängern der Kapitalerträge
listet Übersicht 10 auf. Es fällt auf, dass bei
nichtansässigen Empfängern von Zinserträ­
gen nur selten Quellensteuer erhoben wird.
Außerdem sind die jeweiligen Doppelbe­
steuerungsabkommen zu berücksichtigen,
die meistens keine Quellensteuern auf Zins­
erträge vorsehen. Unberücksichtigt bleibt
in Übersicht 10, ob im Wohnsitzstaat eines
Zinsempfängers ein entsprechender Zinser­
trag aus dem Ausland überhaupt steuerlich
erfasst wird, und – wenn ja – wie hoch der
Einkommensteuersatz darauf ist. Durch die
verschiedenen Konzepte kommt es zu einer
höchst unterschiedlichen Steuerbelastung
von Zinserträgen Ansässiger im internatio­
nalen Vergleich.
Seite 37
Seite 38
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 9: Quellensteuern auf Zinsen und Dividenden 2012 – Ansässige
Dargestellt wird die Quellenbesteuerung typischer Einkünfte aus Zinsen und Dividenden von ansässigen natürlichen
Personen (allgemeine Sätze in %). Betriebliche Erträge bleiben unberücksichtigt. Es werden Zinsen im engeren Sinne wie z. B.
aus Bankeinlagen und festverzinslichen Wertpapieren betrachtet, die in Deutschland einer Kapitalertragsteuer von 26,375 %
(Zinsabschlag zzgl. Solidaritätszuschlag) unterliegen.
Alle Staaten haben zahlreiche Sonderregelungen, die tabellarisch nicht umfassend darstellbar sind.
In besonderen Fällen wird auf Sonderregelungen hingewiesen.
Staaten
Zinsen
Dividenden
Bemerkungen
EU-Staaten
Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung mit Quel­
lensteueranrechnung; 15 % Quellensteuer auf Zinsen aus Spareinlagen;
21 % Quellensteuer auf bestimmte Dividenden;
Zusatzabgabe von 4 % auf Zinsen und Dividenden, die dem Quellensteuer­
satz von 21 % unterliegen, soweit diese 20.020 EUR übersteigen, kein Quel­
lensteuerabzug der Zusatzabgabe bei Einbeziehung von Zinsen und Dividen­
den in die Einkommensteuerveranlagung
21
25
Bulgarien
–
5
Dänemark
–
27
Abgeltungswirkung für Dividenden bis 48.300 DKK; für übersteigende Divi­
dendeneinkünfte Einkommensteuerfestsetzung auf 42 % mit Quellensteu­
eranrechnung
26,375
Einschließlich Solidaritätszuschlag; Abgeltungsteuer mit Option zur Ein­
kommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung
Belgien
Deutschland
26,375
Abgeltungsteuer
–
–
–
Finnland
30
21
Abgeltungsteuer für Zinsen; 21 % Quellensteuer nur auf Dividenden bör­
sennotierter Kapitalgesellschaften, Einbeziehung der Dividenden in die Ein­
kommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung
Frankreich
24
21
Grundsätzlich Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrech­
nung, wenn nicht zu einer Pauschalbesteuerung optiert wird
Griechenland
10
25
Sondersatz 20 % für bestimmte Zinsen möglich; Abgeltungsteuer, in be­
stimmten Fällen Option zur Einkommensteuerveranlagung mit Quellen­
steueranrechnung möglich
Irland
30
20
Abgeltungsteuer für Zinsen, keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten
Staatsanleihen; Einbeziehung der Dividenden in die Einkommensteuerver­
anlagung mit Quellensteueranrechnung
Italien
20
20
Abgeltungsteuer; Sondersatz 12,5 % auf Zinsen aus bestimmten Staatsanlei­
hen möglich
Lettland
10
10
Abgeltungsteuer; keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staats­
und Kommunalanleihen
–
20
Abgeltungsteuer
Luxemburg
10
15
Abgeltungsteuer für Zinsen, sofern über Freigrenze von 250 EUR; Einbezie­
hung der Dividenden in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteu­
eranrechnung
Malta
15
–
Abgeltungsteuer, kein Quellensteuerabzug bei Einbeziehung der Einkünfte
in die Einkommensteuerveranlagung
Estland
Litauen
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 39
Übersicht 9: Fortsetzung
Staaten
Zinsen
Dividenden
Bemerkungen
–
15
Einbeziehung in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteuer­
anrechnung
Österreich
25
25
Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung mit Quel­
lensteueranrechnung
Polen
19
19
Abgeltungsteuer
Portugal
26,5
26,5
Befreiungen für bestimmte Zinsen möglich; Abgeltungsteuer mit Option zur
Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung
Rumänien
16
16
Abgeltungsteuer; keine Quellensteuer auf Zinsen aus rumänischen Staats­
und Kommunalanleihen
Schweden
30
30
Abgeltungsteuer
Slowakei
19
–
Abgeltungsteuer
Slowenien
20
20
Abgeltungsteuer; Zinsen aus Guthaben bei einer inländischen Bank oder
einer in der EU ansässigen Bank sind bis zu einem Betrag von 1.000 EUR
steuerfrei
Spanien
21
21
Keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen; Einbe­
ziehung der Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellen­
steueranrechnung
Tschechien
15
15
Abgeltungsteuer
Ungarn
16
16
Abgeltungsteuer
Vereinigtes
Königreich
20
–
Einbeziehung in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteuer­
anrechnung
Zypern
15
20
Die Quellensteuer wird als sog. Verteidigungsabgabe erhoben und hat Ab­
geltungswirkung; bei der regulären Einkommensteuer bleiben die Einkünfte
steuerfrei
20/10
Abgeltungsteuer für Zinsen; Dividenden börsennotierter Gesellschaften
unterliegen in bestimmten Fällen dem niedrigeren Steuersatz von 10 % und
können per Option Abgeltungswirkung erzielen, ansonsten Einbeziehung
der Dividenden in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueran­
rechnung
EU-Staaten
Niederlande
Andere Staaten
Japan
20
Kanada
–
–
–
Norwegen
–
–
–
35
35
–
–
Schweiz
USA
Einbeziehung der Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung mit Quel­
lensteueranrechnung
–
Seite 40
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 10: Quellensteuern auf Zinsen und Dividenden 2012 – Nichtansässige
Dargestellt wird die Quellenbesteuerung typischer Einkünfte aus Zinsen und Dividenden von nichtansässigen natürlichen
Personen (allgemeine Sätze in %). Betriebliche Erträge bleiben unberücksichtigt. Es werden Zinsen im engeren Sinne wie
z. B. aus Bankeinlagen und festverzinslichen Wertpapieren betrachtet.
Alle Staaten haben zahlreiche Sonderregelungen, die tabellarisch nicht umfassend darstellbar sind.
In besonderen Fällen wird auf Sonderregelungen in den Fußnoten hingewiesen.
Zinsen
Dividenden
Nichtansässige
Höchstsatz nach
DBA-Deutschland
Nichtansässige
Höchstsatz nach
DBA-Deutschland
Belgien
–
15
25
15
Bulgarien
– 1)
5
5
15
Dänemark
–
0
15 2)
15
Deutschland
–
–
26,375
Estland
–
10
Finnland
–
0
30
15
Frankreich
– 4)
0
21 5)
15
10 6)
10
25 7)
25
Irland
–
0
–
Italien
0 9)
10
20
15
Lettland
10 10)
10
10
15
Litauen
–
10
20
15
0
15
15
Staaten
EU-Staaten
Griechenland
Luxemburg
– /35 11)
– 3)
8)
–
15
Unbegrenzt
0/15 12)
Malta
–
0
–
Niederlande
–
0
15
15
Österreich
– /35 11)
0
25
15
Polen
20
5
19
15
Portugal
26,5 13)
26,5
15
Rumänien
16 14)
0
16
15
Schweden
–
0
30
15
19
0
–
15
5
20
15
10
21
15
Slowakei
Slowenien
– 15)
Spanien
–
15
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 41
Übersicht 10: Fortsetzung Zinsen
Staaten
Nichtansässige
Dividenden
Höchstsatz nach
DBA-Deutschland
Nichtansässige
Höchstsatz nach
DBA-Deutschland
0
15
15
EU-Staaten
Tschechien
15
Ungarn
– 15)
0
16
15
Vereinigtes
Königreich
–
0
–
15
Zypern
–
0
–
15
Andere Staaten
15
10
20 16)
15
Kanada
–
10
25
15
Norwegen
–
0
25 17)
15
35
0
35
15
–
0
30
15
Japan
Schweiz
USA
1) Für Zinsen aus Bankeinlagen sowie aus Staats-, Gemeinde- und Unternehmensanleihen für Ansässige im EWR, ansonsten 10 %.
2) Wenn weniger als 10 % Beteiligung gehalten wird und mit dem Ansässigkeitsstaat ein Abkommen unter gegenseitigem Informationsaustausch besteht,
ansonsten 27 %.
3) 21 % Gewinnausschüttungsteuer (bzw. 26,6 % der Nettodividende).
4) 55% wenn Zinsempfänger ansässig in einem nicht kooperierenden Staat bis der Nachweis erbracht wird, dass die Zahlung nicht der Steuervermeidung dient.
5) Wenn Dividendenempfänger ansässig im EWR, ansonsten 30 %; 55 % wenn Dividendenempfänger ansässig in einem nicht kooperierenden Staat.
6) Sondersatz von 20 % für Zinsen, die nicht aus Bankeinlagen stammen; 0 % für Zinsen aus Staatsanleihen, Schatzanweisungen, Zinsen aus Anleihen ansässiger
Gesellschaften und Bankeinlagen in ausländischer Währung.
7) Für Ausschüttungen in 2012.
8) Sofern Empfänger ansässig in EU- oder DBA-Staat, ansonsten 20 %.
9) Sondersätze von 12,5 % und 20 % möglich.
10) 0 % für Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen.
11) Quellensteuersatz gemäß Art. 11 der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3.6.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen.
12) Regelfall: 0 % Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer ist voll auf die Einkommensteuer anrechenbar; 15 % Kapitalertragsteuer, wenn bestimmte Körper­
schaftsteuerbefreiungen gewährt werden.
13)Mehrere Sondersätze für bestimmte Zinsen möglich.
14) Keine Quellensteuer auf Zinsen aus rumänischen Staats- und Kommunalanleihen oder Anleihen der Nationalbank.
15)Sofern Empfänger ansässig in EU-Staat mit gegenseitigem Informationsaustausch (Richtlinie 2003/48/EG), ansonsten 20 % Slowenien, 16 % Ungarn.
16) Sondersatz von 7 % auf qualifizierte Dividenden aus börsennotierten Gesellschaften bis 31.12.2013.
17) Bestimmter Teil der Dividende ist steuerfrei (1,5 % des investierten Kapitals in 2011).
Übersicht 11 bringt die höchst unterschiedliche Steuerbelastung von Zinserträgen Ansässiger klar zum Ausdruck. Bulgarien, Estland, Litauen und die Niederlande
belassen Zinserträge privater Haushalte
generell oder in bestimmten Fällen steu­
erfrei, während sonst der Steuersatz von
10 % (Griechenland, Lettland, Luxemburg) bis
51,5 % (Dänemark) reicht.
Seite 42
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 11: Höchstsätze auf private Zinserträge 2012 – Ansässige
Dargestellt wird der höchstmögliche Einkommensteuersatz für typische Einkünfte aus Zinsen von ansässigen natürlichen
Personen. Betriebliche Erträge bleiben unberücksichtigt. Es werden Zinsen aus Bankeinlagen betrachtet, die in Deutschland
einer Kapitalertragsteuer von 26,375 % (Zinsabschlag zzgl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. In besonderen Fällen wird auf
Sonderregelungen hingewiesen.
Staaten
Höchstsatz in %
Bemerkungen
EU-Staaten
Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung;
1.830 € Freibetrag
Belgien
15
Bulgarien
–
Dänemark
51,5
Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz
Deutschland
26,375
Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung;
801 € Sparerpauschbetrag
Estland
–
Finnland
30
Abgeltungsteuer
Frankreich
24
Grundsätzlich Einkommensteuerveranlagung, wenn nicht zu einer
Pauschalbesteuerung optiert wird
Griechenland
10
Abgeltungsteuer
Irland
30
Abgeltungsteuer
Italien
20
Abgeltungsteuer
Lettland
10
Abgeltungsteuer
Litauen
–
Luxemburg
10
Abgeltungsteuer; 25 € Werbungskostenpauschale; Freigrenze bis
250 €
Malta
15
Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung
Niederlande
–
Keine Einkommensteuer auf reale Kapitalerträge; stattdessen Steuer­
satz 30 % auf einen fiktiven Ertrag von 4 % des Reinvermögens nach
Berücksichtigung eines Vermögensfreibetrags von 21.139 €
Österreich
25
Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung
Polen
19
Abgeltungsteuer
Portugal
26,5
Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung
Rumänien
16
Abgeltungsteuer
Schweden
30
Abgeltungsteuer
Slowakei
19
Abgeltungsteuer
Slowenien
20
Abgeltungsteuer; 1.000 € Freibetrag für Zinsen aus Guthaben bei
einer inländischen oder in der EU ansässigen Bank
–
–
–
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 11: Fortsetzung
Staaten
Höchstsatz in %
Bemerkungen
Spanien
27
21 % für die ersten 6.000 € Einkommen aus Anlagekapital,
25 % zwischen 6.001 € und 24.000 €, darüber 27 %
Tschechien
15
Abgeltungsteuer
Ungarn
16
Abgeltungsteuer
Vereinigtes Königreich
50
Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz
Zypern
15
Steuerbefreiung für Zinsen; sie unterliegen jedoch einer Vertei­
digungsabgabe von 15 %
Japan
20
Abgeltungsteuer
Kanada (Ontario)
47,97
Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz
Norwegen
40
Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz
Schweiz (Zürich)
39,97
Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz
USA (Stadt und Staat
New York)
43,25
Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz
Andere Staaten
4.
(Lohn-)Steuer- und Abgabenbelastung von
Arbeitnehmern 2011
Für Arbeitnehmerhaushalte in verschie­
denen Familienverhältnissen und Einkom­
mensgruppen veröffentlicht die OECD regel­
mäßig eine international vergleichende Un­
tersuchung, deren jüngste Ergebnisse in den
Übersichten 12 bis 14 vorgestellt werden.
Übersicht 12 und Grafik 6 enthalten die
Belastung des durchschnittlichen Brutto­
arbeitslohns eines Arbeitnehmerhaushalts
durch die Lohn- oder Einkommensteuer
klassifiziert nach verschiedenen Familien­
verhältnissen (Alleinstehender, Familie als
Allein- und als Doppelverdiener).
Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist
stark eingeschränkt, da die OECD Transfer­
zahlungen länderspezifisch unterschied­
lich berücksichtigt. Zum Beispiel wird das
Kindergeld in der Belastungsrechnung für
Deutschland als Steuergutschrift behandelt,
wenn die Berücksichtigung von Kindern in
Form von Kindergeld erfolgt. Andernfalls
wird der Kinderfreibetrag bei der Steuerbe­
rechnung abgezogen (Günstigerprüfung).
Damit wird die Steuerbelastungsquote für
Haushalte mit Kindern erheblich verringert.
In anderen Staaten, wie z. B. Frankreich, wird
das Kindergeld als separate Transferleistung
außerhalb des Besteuerungssystems behan­
delt und mindert daher nicht die Steuerbe­
lastungsquote.
Seite 43
Seite 44
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 12: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2011
(in Prozent des Bruttoarbeitslohns)
Staaten
Alleinstehend,
ohne Kind,
Durchschnitts­
einkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener,
Durchschnitts­
einkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
ein Durchschnitts­
einkommen + 33 %
eines weiteren Durch­
schnittseinkommens
EU-Staaten, die Mitglied der OECD sind
Belgien
28,2
16,8
22,2
Dänemark
28,0
23,8
25,4
Deutschland
19,0
0,4
6,2
Estland
16,8
9,4
12,2
Finnland
22,7
22,7
18,6
Frankreich
14,3
8,5
8,0
3,8
3,6
2,7
Irland
14,9
7,4
9,2
Italien
21,3
14,7
14,0
Luxemburg
15,0
4,7
5,8
Niederlande
16,0
15,8
12,1
Österreich
15,3
13,1
10,9
6,8
0,0
1,4
Portugal
13,5
5,4
5,6
Schweden
17,8
17,8
15,5
Slowakei
9,5
- 2,6
- 1,8
Slowenien
11,3
3,0
3,8
Spanien
15,6
8,1
10,3
Tschechien
12,0
- 4,6
3,0
Ungarn
17,5
8,3
7,2
Vereinigtes Königreich
15,6
14,0
13,5
7,6
4,8
5,6
Kanada
15,5
9,2
11,5
Norwegen
21,5
19,0
18,7
Schweiz
10,0
4,4
5,3
USA
17,2
4,7
9,0
Griechenland
Polen
Andere Staaten
Japan
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 45
Grafik 6: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2011
(in Prozent des Bruttoarbeitslohns)
Griechenland
Polen
Alleinstehend, kein Kind,
Durchschnittseinkommen
Japan
Slowakei
Schweiz
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener,
Durchschnittseinkommen
Slowenien
Tschechien
Portugal
Frankreich
Verheiratet, 2 Kinder, ein
Durchschnittseinkommen
+ 33 % eines weiteren
Durchschnittseinkommens
Irland
Luxemburg
Österreich
Kanada
Spanien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
Estland
USA
Ungarn
Schweden
Deutschland
Italien
Norwegen
Finnland
Dänemark
Belgien
-5
0
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012
5
10
15
20
25
30
Seite 46
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Die Gesamtbelastung von Arbeitnehmern
mit Steuern und Sozialabgaben wird in
Übersicht 13 und Grafik 7 dargestellt. Über­
sicht 14 und die dazu gehörende Grafik 8 zei­
gen die Gesamtbelastung der Arbeitskosten,
wobei auch die Arbeitgeberanteile an der So­
zialversicherung berücksichtigt werden. Die
Belastungsvergleiche zeigen deutlich, dass
in Deutschland kinderlose alleinstehende
Durchschnittsverdiener eine relativ hohe
Gesamtbelastung haben.
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 13: Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer
und Sozialabgaben 2011 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns)
Staaten
Alleinstehend,
ohne Kind,
Durchschnitts­
einkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener,
Durchschnitts­
einkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
ein Durchschnitts­
einkommen + 33 %
eines weiteren Durch­
schnittseinkommens
EU-Staaten, die Mitglied der OECD sind
Belgien
42,2
30,8
33,0
Dänemark
38,7
34,6
37,5
Deutschland
39,9
21,0
26,8
Estland
19,6
12,2
15,0
Finnland
29,8
29,8
25,6
Frankreich
28,0
22,2
21,7
Griechenland
20,3
20,1
19,2
Irland
18,9
11,4
12,2
Italien
30,8
24,2
23,5
Luxemburg
28,1
17,8
18,9
Niederlande
31,4
28,0
25,5
Österreich
33,4
31,2
28,2
Polen
24,6
17,8
19,2
Portugal
24,5
16,4
16,6
Schweden
24,8
24,8
22,5
Slowakei
22,9
10,8
15,2
Slowenien
33,4
25,1
25,9
Spanien
21,9
14,5
16,6
Tschechien
23,0
6,4
14,0
Ungarn
35,0
25,8
24,7
Vereinigtes Königreich
25,1
23,5
21,7
Japan
21,0
18,2
19,0
Kanada
22,7
16,4
18,3
Norwegen
29,3
26,8
26,5
Schweiz
16,1
10,5
11,5
USA
22,8
10,4
14,6
Andere Staaten
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012
Seite 47
Seite 48
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 7: Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2011 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns)
Schweiz
Alleinstehend, kein Kind,
Durchschnittseinkommen
Irland
Estland
Griechenland
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener,
Durchschnittseinkommen
Japan
Spanien
Kanada
USA
Verheiratet, 2 Kinder, ein
Durchschnittseinkommen
+ 33 % eines weiteren
Durchschnittseinkommens
Slowakei
Tschechien
Portugal
Polen
Schweden
Vereinigtes Königreich
Frankreich
Luxemburg
Norwegen
Finnland
Italien
Niederlande
Österreich
Slowenien
Ungarn
Dänemark
Deutschland
Belgien
0
5
10
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012
15
20
25
30
35
40
45
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 14: Gesamtbelastung von Lohnkosten 2011 1)
(in Prozent der Lohnkosten)
Staaten
Alleinstehend,
ohne Kind,
Durchschnitts­
einkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener,
Durchschnittseinkommen
Verheiratet, 2 Kinder,
ein Durchschnitts­
einkommen + 33 %
eines weiteren Durch­
schnittseinkommens
EU-Staaten, die Mitglied der OECD sind
Belgien
55,5
40,3
41,4
Dänemark
38,4
27,4
32,2
Deutschland
49,8
34,0
38,9
Estland
40,1
31,2
34,2
Finnland
42,7
37,7
35,5
Frankreich
49,4
42,3
40,0
Griechenland
38,0
37,8
37,1
Irland
26,8
7,1
13,3
Italien
47,6
38,6
40,3
Luxemburg
36,0
13,4
17,7
Niederlande
37,8
30,7
29,2
Österreich
48,4
37,1
37,2
Polen
34,3
28,4
29,6
Portugal
39,0
29,2
30,4
Schweden
42,8
37,3
36,9
Slowakei
38,9
25,0
29,5
Slowenien
42,6
23,2
30,6
Spanien
39,9
34,2
35,8
Tschechien
42,5
21,7
30,7
Ungarn
49,4
32,8
34,3
Vereinigtes Königreich
32,5
26,4
25,0
Japan
30,8
23,0
25,1
Kanada
30,8
18,9
23,8
Norwegen
37,5
31,0
31,9
Schweiz
21,0
8,4
11,1
USA
29,5
18,2
22,7
Andere Staaten
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012
1) Lohnkosten definiert als Bruttoarbeitslohn zzgl. Arbeitgeberbeitrag (ggf. einschließlich anteiliger Lohnsummensteuer);
Gesamtbelastung definiert als Arbeitgeberbeitrag zzgl. Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und Lohnsteuer
(ggf. einschließlich anteiliger Lohnsummensteuer), gemindert um die familienbezogenen Leistungen (z. B. Kindergeld).
Seite 49
Seite 50
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 8: Gesamtbelastung von Lohnkosten 2011 (in Prozent der Lohnkosten)
Schweiz
Alleinstehend, kein Kind,
Durchschnittseinkommen
Irland
USA
Japan
Verheiratet, 2 Kinder,
Alleinverdiener,
Durchschnittseinkommen
Kanada
Vereinigtes Königreich
Polen
Luxemburg
Verheiratet, 2 Kinder, ein
Durchschnittseinkommen
+ 33 % eines weiteren
Durchschnittseinkommens
Norwegen
Niederlande
Griechenland
Dänemark
Slowakei
Portugal
Spanien
Estland
Tschechien
Slowenien
Finnland
Schweden
Italien
Österreich
Frankreich
Ungarn
Deutschland
Belgien
0
10
Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012
20
30
40
50
60
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 51
5. Vermögensteuern
Übersicht 15 enthält einen Vergleich der
allgemeinen Vermögensteuern für die we­
nigen Staaten, die solche Steuern erheben.
Schweden hat 2007 die Vermögensteuer ab­
geschafft, ebenso Finnland seit 2006.
In keinem der untersuchten Staaten
ist die gezahlte Vermögensteuer von der
Einkommensteuer absetzbar. Nur in der
Schweiz ist die von juristischen Personen
gezahlte Vermögensteuer von der Körper­
schaftsteuer absetzbar.
Übersicht 15: Vermögensteuern für natürliche und juristische Personen 2012
Natürliche Personen
Juristische Personen
Persönliche Freibeträge 2)
Staaten
Steuersätze 1)
Nationale Währung
in € 3)
Absetzbar
bei Einkom­
mensteuer
Steuersätze
Absetzbar bei
Körperschaft­
steuer
nein
-
-
EU-Staaten
Frankreich 4)
0%
0,55 %
0,75 %
1,00 %
1,30 %
bis 800.000 €
von 800.000 €
bis 1,310 Mio. €
von 1,310 Mio. €
bis 2,570 Mio. €
von 2,570 Mio. €
bis 4,040 Mio. €
von 4,040 Mio. €
bis 7,710 Mio. €
1,65 %
von 7,710 Mio. €
bis 16,790 Mio. €
1,80 %
über 16,790 Mio. €
Keine Freibeträge i. e. S.;
steuerfrei 800.000 €
(vgl. Spalte „Steuersätze“)
800.000
Seite 52
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 15: Fortsetzung
Natürliche Personen Persönliche Freibeträge
Staaten
Steuersätze 1)
Juristische Personen
2)
Nationale Währung
in € 3)
Absetzbar
bei Einkom­
mensteuer
Steuersätze
Absetzbar bei
Körperschaft­
steuer
-
-
-
0,5 %
nein
700.000
nein6)
-
-
Keine Freibeträge i.e. S.;
steuerfrei 750.000 NOK
(vgl. Spalte "Steuersätze")
100.565
nein
-
-
77.000 CHF bzw.
154.000 CHF 7)
64.108
128.216
nein
Kantons- und
Gemeindesteuern
allgemein
0,0893 %
ja
EU-Staaten
-
Luxemburg
Spanien 5)
0,2 %
0,3 %
0,5 %
0,9 %
1,3 %
1,7 %
2,1 %
2,5 %
bis 167.129,45 €
von 167.129,45 €
bis 334.252,88 €
von 334.252,88 €
bis 668.499,75 €
von 668.499,75 €
bis 1.336.999,51 €
von 1.336.999,51 €
bis 2.673.999,01 €
700.000 €
allgemein
von 2.673.999,01 €
bis 5.347.998,03 €
von 5.347.998,03 €
bis 10.695.996,06 €
über 10.695.996,06 €
Andere Staaten
Norwegen
Staats- und Gemeindesteuer
0%
1,1 %
Schweiz
(Zürich)
Kantons- und Gemeindesteuer
0%
0,110 %
0,219 %
0,329 %
0,438 %
0,548 %
0,657 %
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
bis 750.000 NOK
über 750.000 NOK
bis 0,077 Mio. CHF
von 0,077 Mio. CHF
bis 0,308 Mio. CHF
von 0,308 Mio. CHF
bis 0,694 Mio. CHF
von 0,694 Mio. CHF
bis 1,310 Mio. CHF
von 1,310 Mio. CHF
bis 2,235 Mio. CHF
von 2,235 Mio. CHF
bis 3,158 Mio. CHF
über 3,158 Mio. CHF
Grundtarif für Alleinstehende.
Ohne Sonderfreibeträge, z. B. für Alter, Invalidität und bestimmte Vermögensarten.
Umsatzsteuer-Umrechnungskurs Juli 2012.
Betriebsvermögen, Kunstwerke und Antiquitäten sind steuerfrei.
Sofern keine anderen Regelungen durch die autonomen Regionen.
Jedoch Plafond: für Einkommen- und Vermögensteuer zusammen 60 % des zu versteuernden Einkommens.
77.000 CHF (64.1083 €) für Ledige; bei Eheleuten und Alleinstehenden mit Kind/ern erhöht sich die "Nullzone" im Tarif auf 154.000 CHF (128.216 €),
so dass sich die Teilmengenstaffelung des Tarifs um jeweils 77.000 CHF bis auf 3.158.000 CHF (2.629.257 €) erhöht.
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
6. Besteuerung des Finanzsektors
Mit der Einführung einer Finanztransak­
tionsteuer könnte der Finanzsektor einen
fairen und zugleich angemessenen Beitrag
zu den Folgekosten der Finanzkrise leisten
und damit letztlich zur Sicherung der Sta­
bilität des Finanzsektors und dessen Aktivi­
täten beitragen. Deutschland und einige an­
dere EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf
verständigt eine Finanztransaktionsteuer
einzuführen. Mit der Nutzung des Instru­
mentes der Verstärkten Zusammenarbeit zur
beschleunigten Einführung der Finanztrans­
aktionsteuer wurde ein neuer Weg beschrit­
ten.
Übersicht 16 zeigt die von Staat zu
Staat unterschiedlich erhobenen Kapital­
verkehrsteuern, Börsenumsatzsteuern und
Stempelsteuern. Am häufigsten ist die
Börsenumsatzsteuer, die auf Umsätze an
Wertpapierbörsen erhoben wird. Lange
Tradition haben Stempelsteuern auf Wert­
papiere oder Urkunden.
Neben der Besteuerung von Finanztrans­
aktionen kann auch die Besteuerung von
Finanzaktivitäten – beispielsweise durch zu­
sätzliche Besteuerung der Gehälter und/oder
Boni – zur Beteiligung des Finanzsektors
an den Krisenkosten beitragen. Auch solche
Besteuerungsformen listet Übersicht 16 auf.
Darüber hinaus werden die Regelungen bei
den Bankensteuern und –abgaben – mit ge­
winnunabhängigen Elementen der Bemes­
sungsgrundlage – dargestellt. Finanzaktivi­
tätsteuern und Bankenabgaben sind eben­
falls in den Staaten recht unterschiedlich
ausgestaltet, sofern sie überhaupt eingeführt
sind. So ist z. B. die Bankenabgabe in Öster­
reich mit 0,055 bis 0,085 % der Bilanzsumme
mehr als doppelt so hoch wie in Schweden
(0,036 %). Auch die Bemessungsgrundlage
ist unterschiedlich. In Österreich wird sie
pauschal um 1 Mrd. Euro reduziert, im Ver­
einigten Königreich beträgt der Freibetrag
20 Mrd. GBP.
Seite 53
Seite 54
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 16: Besteuerung von Finanzmärkten
Staaten
Teil 1: Kapitalverkehrsteuer
z. B. Börsenumsatzsteuer, Stempelsteuer
EU-Staaten
Belgien
0,25 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf belgischer oder ausländischer, börsennotierter
Aktien, Anleihen und anderer Wertpapiere, höchstens 740 €.
Verschiedene Sondersteuersätze für bestimmte Wertpapiertransaktionen.
Finnland
1,6 % Kapitalverkehrsteuer bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und ande­
ren Wertpapieren.
Keine Steuer bei Transaktionen ohne Inlandsbezug und Transaktionen an der Börse.
Frankreich
0,2 % Finanztransaktionsteuer bei Kauf von Aktien börsennotierter Unternehmen mit Sitz in
Frankreich und einer Marktkapitalisierung von mehr als 1 Mrd. €.
Steuerbefreiungen für bestimmte Transaktionen.
0,01 % Finanztransaktionsteuer bei bestimmten Transaktionen im Hochfrequenzhandel und
bei Kauf nicht gedeckter Kreditausfallversicherungen auf EU-Staatsanleihen durch Ansässige.
Griechenland
0,20 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf griechischer oder ausländischer börsennotierter
Aktien.
5 % Kapitalverkehrsteuer bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von nicht börsennotierten
Aktien.
Irland
1 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von Aktien oder börsenfähigen Wertpapieren von in
Irland eingetragenen Gesellschaften.
Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen.
Malta
2 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von börsenfähigen Wertpapieren.
5 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von Wertpapieren eines Unternehmens, dessen Aktiva zu
mehr als 75 % aus unbeweglichem Vermögen bestehen.
Steuerbefreiung für an der maltesischen Börse notierte Wertpapiere.
Polen
1 % „Steuer auf zivilrechtliche Handlungen“ bei Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und an­
deren Wertpapieren, wenn die übertragenen Vermögensrechte sich in Polen befinden oder in
Polen ausgeübt werden. Befinden sie sich außerhalb Polens oder werden sie im Ausland aus­
geübt, sind Veräußerungsgeschäfte nur steuerpflichtig, wenn der Erwerber seinen Wohnsitz
oder Geschäftssitz in Polen hat und das zivilrechtliche Rechtsgeschäft in Polen abgeschlossen
wurde.
Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen.
Portugal
0,00225 % bis 0,015 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf von börsennotierten Wertpapie­
ren je nach Art.
0,005 % bis 0,05 % Kapitalverkehrsteuer bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von börsenno­
tierten Anteilen und anderen Wertpapieren je nach Art.
4 % Stempelsteuer auf die Vermittlungsgebühren der Banken bzw. Wertpapiermakler.
Vereinigtes Königreich
0,5 % Stempelsteuer (Stempelersatzsteuer bei elektronischen, papierlosen Transaktionen) bei
Kauf/Verkauf von Aktien oder börsenfähigen Wertpapieren.
1,5 % Stempelersatzsteuer bei bestimmten Übertragungen von Aktien in ein Hinterlegungs­
schein-Programm oder an einen Abrechnungsdienst außerhalb der EU.
Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen.
Zypern
0,15 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren.
Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen.
0,15 % bis 0,2 % Stempelsteuer (abhängig vom Kaufpreis) bei Kauf/Verkauf von Anleihen
zypriotischer Gesellschaften, wenn sie mit Grundbesitz in Zypern zusammenhängen, höch­
stens 17.086,01 €.
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 55
Übersicht 16: Fortsetzung
Staaten
Teil 1: Kapitalverkehrsteuer
z. B. Börsenumsatzsteuer, Stempelsteuer
Andere Staaten
Schweiz
0,15 % Börsenumsatzsteuer, sog. „Umsatzabgabe“, bei Kauf/Verkauf von inländischen und
0,3 % von ausländischen Wertpapieren.
Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen.
1 % Gesellschaftsteuer, sog. „Emissionsabgabe“, des Nominalwerts auf die Ausgabe insbeson­
dere von Anteilsrechten an inländischen Kapitalgesellschaften (Freigrenze von 1 Mio. CHF bei
Gründung oder Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft oder GmbH).
Diese Stempelabgaben werden vom Bund erhoben.
Staaten
Teil 2: Finanzaktivitätsteuer
Zusätzliche Besteuerung der Vergütungen für Bankmanager, neben der regulären
Ertragbesteuerung
EU-Staaten
Griechenland
Bonuszahlungen an Bankmanager mit einem jährlichen Gehalt von mehr als 60.000 €, die
10 % des regulären jährlichen Gehalts übersteigen, werden in einem progressiven Staffeltarif
mit Steuersätzen von 50 % (übersteigende Bonuszahlungen bis 20.000 €) bis 90 % (überstei­
gende Bonuszahlungen über 80.000 €) besteuert.
Irland
Angestellte einer irischen Bank, die staatliche Finanzhilfe erhalten hat, unterliegen bei der Uni­
versal Social Charge einer Sonderregelung für erfolgsabhängige Bonuszahlungen. Sie zahlen
bei Überschreiten der Freigrenze von 20.000 € einen erhöhten Satz von 45 % auf die gesamte
Bonuszahlung. Das führt im Ergebnis dazu, dass derartige Zahlungen mit insgesamt 90 %
(d. h. Einkommensteuersatz 41 % zzgl. Universal Social Charge 45 % und Sozialversicherungs­
beiträge 4 %) besteuert werden.
Italien
Auf Bonuszahlungen und Mitarbeiter-Aktienoptionen im Bankensektor wird eine Sondersteuer
von 10 % erhoben, soweit die gewährten Vorteile das vereinbarte Festgehalt übersteigen.
Staaten
Teil 3: Bankensteuer und Bankenabgabe
Belastung der Finanzinstitute nach gewinnunabhängigen Kriterien, ohne Abgaben für die
Einlagensicherung
EU-Staaten
Belgien
Es bestehen drei Belastungen:
• Die Kreditinstitute unterliegen einer Steuer von 0,08 % auf einen Teilbetrag der Sparein­
lagen.
• Seit 2012 unterliegen Kreditinstitute einer weiteren Steuer auf einen Teilbetrag der Spar­
einlagen. Der Steuersatz von 0,05 % wird mit einem gewichteten Faktor zwischen 60 %
und 240 % multipliziert, der von dem Verhältnis der Darlehen an Nicht-Finanzinstitute zu
den Spareinlagen abhängt.
• Seit 2012 wird von Banken eine Finanzstabilitätsabgabe von 0,035 % erhoben. Bemes­
sungsgrundlage sind die Passiva abzüglich Eigenkapital und gesicherter Einlagen.
Seite 56
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 16: Fortsetzung
Staaten
Teil 3: Bankensteuer und Bankenabgabe
Belastung der Finanzinstitute nach gewinnunabhängigen Kriterien, ohne Abgaben für die
Einlagensicherung
EU-Staaten
Deutschland
Durch das Restrukturierungsfondsgesetz vom 9.12.2010 (BGBl. I S. 1900, 1921) ist 2011 eine
Bankenabgabe für Kreditinstitute eingeführt worden. Die Ausgestaltung der Bankenabgabe im
Einzelnen ist in der Restrukturierungsfonds-Verordnung vom 20.7.2011 (BGBl. I S. 1406) gere­
gelt. Bemessungsgrundlage der Abgabe ist die Summe der Passiva abzüglich bestimmter
Posten, soweit sie den Freibetrag von 300 Mio. € übersteigt. Die Abgabe ist progressiv nach
dem Volumen der beitragserheblichen Passiva gestaffelt und beträgt zwischen 0,02 % und
0,06 %. Daneben wird das außerbilanzielle Derivatevolumen mit 0,0003 % belastet. Der Jah­
resbeitrag einer Bank aus der Summe der Beitragskomponenten „Passiva“ und „Derivate“ wird
bei 20 % des Jahresüberschusses gekappt (sog. Zumutbarkeitsgrenze). Auf jeden Fall wird aber
ein Mindestbeitrag von 5 % des regulären Jahresbeitrags erhoben. Aufgrund der Zumutbar­
keitsgrenze oder des Mindestbeitrags gekappte Beiträge müssen bis zu fünf Folgejahre lang
(bis 2019: bis zu zwei Folgejahre lang) nachgezahlt werden, soweit die Zumutbarkeitsgrenze in
einem der Folgejahre durch den regulären Jahresbeitrag nicht ausgeschöpft wird.
Mit der Bankenabgabe wird ein Restrukturierungsfonds mit einer Zielgröße von 70 Mrd. € auf­
gebaut, durch den notwendige Abwicklungs- oder Restrukturierungsmaßnahmen systemrele­
vanter Banken finanziert werden.
Frankreich
Seit 2011 wird von Banken mit einer bankaufsichtsrechtlichen Mindesteigenkapitalanforde­
rung von mindestens 500 Mio. € eine Steuer (sog. taxe de risque systémique) von 0,25 % des
bankaufsichtsrechtlichen Mindesteigenkapitals erhoben. In 2012 ist eine einmalige Zusatz­
steuer in Höhe der 2012 fälligen Steuer zu entrichten. Ab 2013 wird der Steuersatz auf 0,50 %
verdoppelt.
Die Steuer ist als Betriebsausgabe abziehbar.
Lettland
Seit 2011 wird eine Finanzstabilitätsabgabe erhoben. Ihr unterliegen in Lettland registrierte
Kreditinstitute und lettische Niederlassungen ausländischer Banken. Bemessungsgrundlage
sind die Verbindlichkeiten nach Abzug einiger Korrekturposten (z.B. gesicherter Einlagen und
von der Bank ausgegebener Schuldverschreibungen). Die Abgabe beträgt in 2012 0,072 %.
Niederlande
2012 ist eine Bankensteuer für in den Niederlanden registrierte Kreditinstitute und niederlän­
dische Niederlassungen ausländischer Banken eingeführt worden. Bemessungsgrundlage ist
die Bilanzsumme nach Abzug einiger Positionen (z.B. des Kern- und Ergänzungskapitals und
gesicherter Einlagen) und eines Freibetrages von 20 Mrd. €. Die Steuer beträgt 0,044 % für
den Teil der Bemessungsgrundlage, der auf die kurzfristigen Verbindlichkeiten entfällt, und
0,022 % für den Rest. Sie erhöht sich auf 0,0484 % bzw. 0,0242 %, wenn mindestens ein Vor­
standsmitglied eine Bonuszahlung von mehr als einem Jahresfestgehalt erhält.
Die Steuer ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar.
Österreich
Seit 2011 wird von Kreditinstituten eine Stabilitätsabgabe erhoben, deren Bemessungsgrund­
lage die Bilanzsumme abzüglich gezeichnetem Kapital, Rücklagen und gesicherter Einlagen ist.
Die Abgabe beträgt 0,055 % für die Teile der Bemessungsgrundlage über 1 Mrd. € bis
20 Mrd. € und 0,085 % für die Teile der Bemessungsgrundlage über 20 Mrd. €. Für Derivate
beträgt die Stabilitätsabgabe 0,013 % des Geschäftsvolumens.
Für die Jahre 2012 bis 2017 wird ein Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe von jeweils 25 % der
Stabilitätsabgabe erhoben. Das Aufkommen aus dem Sonderbeitrag fließt in einen staatlichen
Fonds und ist zweckgebunden für Maßnahmen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität.
Die Stabilitätsabgabe und der Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe sind als Betriebsausgabe
abziehbar.
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 57
Übersicht 16: Fortsetzung
Staaten
Teil 3: Bankensteuer und Bankenabgabe
Belastung der Finanzinstitute nach gewinnunabhängigen Kriterien, ohne Abgaben für die
Einlagensicherung
EU-Staaten
Portugal
Seit 2011 wird für Unternehmen und Institute des Finanzsektors eine Bankenabgabe auf den
Teil der Passiva erhoben, der das Kern- und Ergänzungskapital und die gesicherten Einlagen
übersteigt. Die Abgabe liegt zwischen 0,01 % und 0,05 % in Abhängigkeit vom ermittelten
Wert. Daneben wird die Abgabe auf den Nominalwert von Derivaten erhoben, die außerhalb
der Bilanz gehalten werden. Die Abgabe beträgt in diesem Fall zwischen 0,0001 % und
0,0002 %. Die Abgabe ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar.
Schweden
Seit 2009 wird von Banken und Kreditinstituten eine Stabilitätsabgabe von jährlich 0,036 %
(ab 2011) der Bilanzsumme abzüglich des Eigenkapitals, nachrangiger Anleihen, gesicherter
Einlagen und konzerninterner Schulden erhoben.
Die Abgabe fließt in einen speziellen Fonds, der auf 2,5 % des Bruttoinlandsprodukts in 2023
anwachsen soll und zur Bewältigung künftiger Bankenkrisen vorgesehen ist.
Slowakei
Seit 2012 wird vierteljährlich eine Bankenabgabe von 0,1 % der Passiva abzüglich Kernkapital,
nachrangiger Verbindlichkeiten und - bis einschließlich des 3. Quartals 2012 - gesicherter Ein­
lagen erhoben. Die Abgabe fließt in einen speziellen Fonds mit einer Zielgröße von 1 Mrd. €,
aus dem Verluste aus künftigen Bankenkrisen gedeckt werden sollen. Sie ist als Betriebsaus­
gabe abziehbar.
Für das 4. Quartal 2012 wird eine zusätzliche Bankenabgabe von 0,1 % erhoben, mit der staat­
liche Entwicklungsprogramme und der Außenhandel unterstützt werden sollen.
Slowenien
Seit 2011 wird von Banken eine sog. Bankenbilanzsummensteuer von 0,1 % der Bilanzsumme
erhoben. Die Steuer mindert sich um 0,167 % der Darlehen an nicht-finanzielle Körperschaf­
ten und Einzelunternehmen. Steuerbefreit sind Banken, die die Darlehensvergabe an nicht­
finanzielle Körperschaften und Einzelunternehmen gegenüber dem Vorjahr um mindestens
5 % der Bilanzsumme des Vorjahrs steigern, und Banken, die zum 31.7.2011 Darlehen an diese
Empfänger von weniger als 20 % der Bilanzsumme vergeben haben.
Ungarn
Seit 2010 unterliegen Finanzinstitutionen, zu denen neben Banken auch Versicherungen,
Finanz- und Investmentdienstleister, Börsen und Verwalter von Investment- und Risikoka­
pitalfonds gehören, einer besonderen Steuer. Sie beträgt bei Banken für 2012 0,15 % auf die
ersten 50 Mrd. HUF der Bilanzsumme und 0,53 % auf den übersteigenden Betrag.
Vereinigtes Königreich
Seit 2011 wird von britischen Banken und britischen Niederlassungen ausländischer Banken
eine Bankensteuer erhoben. Bemessungsgrundlage sind das Eigenkapital und die Verbindlich­
keiten abzüglich bestimmter Positionen (z.B. des Kernkapitals und gesicherter Einlagen) und
eines Freibetrags von 20 Mrd. GBP. Die Steuer beträgt in 2012 0,044 % auf das Eigenkapital
und langfristige Verbindlichkeiten bzw. 0,088 % auf kurzfristige Verbindlichkeiten. Sie ist nicht
als Betriebsausgabe abziehbar.
Zypern
Seit 2011 wird eine Bankenabgabe von 0,095 % der Einlagen (ausgenommen Interbankenein­
lagen) am 31.12. des Vorjahres erhoben. Die Abgabe ist auf 20 % des steuerlichen Gewinns des
laufenden Jahres begrenzt und nicht als Betriebsausgabe abziehbar.
In den ersten 2 Jahren sollen 7/12 der Bankenabgabe zur Reduzierung des Haushaltsdefizits
dienen. Der Rest fließt in einen Stabilitätsfonds. Ab 2013 sollen 100 % der Einnahmen dem
Fonds zugeführt werden.
Seite 58
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
7. Umsatzsteuersätze
Übersicht 17 vergleicht die Umsatzsteu­
ersätze. Alle aufgeführten Staaten haben
Mehrwertsteuersysteme. Der Trend die
Umsatzsteuer zunehmend als Einnahme­
quelle zu nutzen setzt sich fort. Bereits in
den letzten Jahren hoben einige Staaten ihre
Umsatzsteuersätze an. Im Jahr 2012 erhöh­
ten insgesamt fünf Staaten die Normalsätze:
•
•
•
•
•
Irlandvon21%auf23%,
Niederlandevon19%auf21%,
Spanienvon18%auf21%,
Ungarnvon25%auf27%,
Zypernvon15%auf17%.
Der in Deutschland erhobene Umsatz­
steuernormalsatz von 19 % liegt nach wie
vor in der unteren Hälfte (siehe Grafik9).
Übersicht 17: Umsatzsteuersteuersätze 2012
Steuersätze in %
Staaten
1)
Normalsatz
ermäßigte Sätze 2)
Nullsatz 3)
Belgien
21
6 / 12
ja
Bulgarien
20
9
–
Dänemark
25
–
ja 4)
Deutschland
19
7
–
Estland
20
9
–
Finnland
23
9 / 13
ja
Frankreich
19,6
2,1 / 5,5 / 7
–
Griechenland
23
6,5 / 13
–
Irland
23
4,8 / 9 / 13,5
ja
Italien
21
4 / 10
ja
Lettland
21
12
–
Litauen
21
5/9
–
Luxemburg
15
3 / 6 / 12
–
Malta
18
5/7
ja
Niederlande
21
6
–
EU-Staaten
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Übersicht 17: Fortsetzung
Staaten 1)
Steuersätze in %
Normalsatz
ermäßigte Sätze 2)
Nullsatz 3)
Österreich
20
10 / 12
–
Polen
23
5/8
–
Portugal
23
6 / 13
–
Rumänien
24
5/9
–
Schweden
25
6 / 12
ja
Slowakei
20
10
–
Slowenien
20
8,5
–
Spanien
21
4 / 10
–
Tschechien
20
14
–
Ungarn
27
5 / 18
–
Vereinigtes Königreich
20
5
ja
Zypern 5)
17
5/8
–
–
–
5
0 bis 10 6)
–
–
ja
-
25
8 / 15
ja
2,5 / 3,8
–
EU-Staaten
Andere Staaten
Japan
Kanada Bund
Provinzen
Norwegen
Schweiz
5
8
1) Ohne regionale Sondersätze.
2) Insbesondere für bestimmte Warengruppen des lebensnotwendigen Bedarfs und für bestimmte Dienstleistungen
im Sozial- und Kulturbereich.
3) Nullsatz = Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug; wird hier nur erwähnt, wenn er außer für Ausfuhrumsätze auch für
bestimmte Inlandsumsätze gilt.
4) Für Zeitungen.
5) Nur griechischsprachiger Teil.
6) In einigen Provinzen zählt die Bundesumsatzsteuer zur Bemessungsgrundlage; Bundes- und Provinzumsatzsteuern
zusammen daher 5 % bis 15 %; „harmonisierte“ Umsatzsteuer des Bundes und der Provinzen (Harmonized sales tax)
12 % in British Columbia, 13 % in den Provinzen New Brunswick, Newfoundland, Labrador und Ontario, 15 % in
Nova Scotia.
Seite 59
Seite 60
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Grafik 9: Umsatzsteuer-Normalsätze in der EU 2012 in Prozent
15
Luxemburg
17
Zypern
18
Malta
19
Deutschland
Frankreich
19,6
Bulgarien
20
Estland
20
Österreich
20
Slowakei
20
Slowenien
20
Tschechien
20
Vereinigtes Königreich
20
Belgien
21
Italien
21
Lettland
21
Litauen
21
Niederlande
21
Spanien
21
Finnland
23
Griechenland
23
Irland
23
Polen
23
Portugal
23
24
Rumänien
Dänemark
25
Schweden
25
27
Ungarn
0
5
10
15
20
25
30
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Fazit
Deutschland liegt mit seiner Steuer- und
Abgabenbelastung überwiegend im oberen
europäischen Mittelfeld. Dem steht auf der
anderen Seite ein gut ausgebautes soziales
Sicherungssystem gegenüber. Darüber hi­
naus stärkt eine stabilitätsorientierte Fi­
nanzpolitik mit soliden Staatsfinanzen das
Vertrauen in stabile Rahmenbedingungen.
Als Produktionsstandort ist Deutschland
attraktiv, die Wirtschaft in hohem Maße in­
ternational wettbewerbsfähig.
Die
nominale
Steuerbelastung
in
Deutschland versteuerter Gewinne ist in der
oberen Hälfte der EU-Staaten angesiedelt.
Ein nach Standorten suchender Unterneh­
mer wird bei der Auswahl aber gerade nicht
isoliert die Abgabenbelastungen analysieren,
sondern ebenso die „Leistungsseite“ des
Standortes berücksichtigen (Infrastruktur,
Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer, öf­
fentliche Sicherheit, effiziente Verwaltung
usw.).
Insbesondere die Erfahrungen der Fi­
nanz- und Schuldenkrisen der letzten Jahre
zeigen: Ein Staat kann nur dann ein attrak­
tives und tragfähiges Angebot unterbreiten,
wenn er seine Leistungen dauerhaft solide
finanziert. Allerdings können auch bei glei­
chem Leistungs- und Abgabenniveau Unter­
schiede durch die Steuerstruktur entstehen.
Der Ausgleich zwischen Steuerbelastung
und Staatsleistung muss von allen Staaten
regelmäßig überprüft und ggf. angepasst
werden.
Seite 61
Seite 62 Anhang
Anhang
Umrechnungskurse der Landeswährungen
(Umsatzsteuer-Umrechnungskurse)
Juli 2012
Bulgarien
1€ =
1,9558 BGN
Dänemark
1€ =
7,4384 DKK
Japan
1€ =
97,07 JPY
Kanada
1€ =
1,2461 CAD
Lettland
1€ =
0,6963 LVL
Litauen
1€ =
3,4528 LTL
Norwegen
1€ =
7,4579 NOK
Polen
1€ =
4,1837 PLN
Rumänien
1€ =
4,5549 RON
Schweden
1€ =
8,5451 SEK
Schweiz
1€ =
1,2011 CHF
Tschechien
1€ =
25,447 CZK
Ungarn
1€ =
286,28 HUF
USA
1€ =
1,2288 USD
Vereinigtes Königreich
1€ =
0,78827 GBP
Quelle: Bundesministerium der Finanzen; UmsatzsteuerUmrechnungskurse für den Monat Juli 2012
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Seite 63
Diese und weitere Broschüren sind erhältlich bei:
Bundesministerium der Finanzen
Referat für Bürgerangelegenheiten
11016 Berlin
[email protected]
www.bundesfinanzministerium.de oder
www.bmf.bund.de
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Telefon: 0 18 05/77 80 90* Telefax: 0 18 05/77 80 94* (*0,14 €/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom,
abweichende Preise aus anderen Netzen möglich.)
www.ministere-federal-des-finances.de
www.federal-ministry-of-finance.de
www.twitter.com/bmf_bund
www.finanzforscher.de
www.youtube.com/finanzministeriumtv
www.bundesfinanzministerium.de/APP
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Berlin, Februar 2013