Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2012 Ausgabe 2013 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2012 Ausgabe 2013; Rechtsstand zum 31.12.2012 Vorwort Vorwort Die Neuauflage der Broschüre „Die wich tigsten Steuern im internationalen Ver gleich“ soll vor allem als Informations grundlage für steuer- und finanzpolitische Diskussionen dienen und bietet hierfür eine Fülle an Beispielen. Insgesamt wird deutlich, dass Deutsch land steuer- und finanzpolitisch gut aufge stellt ist. Sowohl mit Blick auf Wachstumsals auch bei Fairnesszielen liegt Deutsch land auf Kurs. Die Staatsfinanzierung steht auf einem festen Fundament. Dabei stärkt die stabilitätsorientierte Finanzpolitik mit soliden Staatsfinanzen das Vertrauen in stabile Rahmenbedingungen und leistet so einen zusätzlichen Wachstumsbeitrag. Das „Informationszentrum für Steuern im In- und Ausland“ im Bundeszentral amt für Steuern erstellte im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen die Datengrundlage. Die erarbeiteten Verglei che erstrecken sich grundsätzlich auf alle EU-Staaten und einige andere ausgewählte Industriestaaten (die USA, Kanada, Japan, Schweiz und Norwegen) und beschreiben den Rechtsstand zum Ende des Jahres 2012. Die Übersichten und Grafiken enthalten dem Stichtagsprinzip folgend keine Maß nahmen, die bisher lediglich angekündigt oder zwar beschlossen wurden, sich jedoch erst ab 2013 auswirken werden. Es sei da rauf hingewiesen, dass einige Vergleiche in isolierter Betrachtung zu falschen Schuss folgerungen führen können und nur im Kontext sinnvoll interpretierbar sind. Seite 5 Seite 6 Inhalt Inhalt Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 1. Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen........................................................................................................ 7 2. Steuerliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften .............................................. 11 3. Nominale Ertragsteuerbelastung natürlicher Personen ............................................................ 28 4. (Lohn-)Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeitnehmern 2011........................................ 43 5. Vermögensteuern ......................................................................................................................................... 51 6. Besteuerung des Finanzsektors........................................................................................................ 53 7. Umsatzsteuersätze ........................................................................................................................................ 58 Fazit ........................................................................................................................................................................... 61 Anhang .................................................................................................................................................................... 62 Impressum............................................................................................................................................................. 63 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 1. Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen Übersicht 1 enthält einen internationa len Vergleich der Steuerquoten (Steuern im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) in der Abgrenzung der OECD (Revenue Statistics) seit 1975. Da die in den Ver gleich einbezogenen Staaten ihre staatli chen Sozialversicherungssysteme in unter schiedlichem Ausmaß über eigenständige Beiträge (die nicht in der Steuerquote enthalten sind) oder aus allgemeinen Haus haltsmitteln und damit über entsprechend hohe Steuern finanzieren, zeigt Über sicht 2 die Abgabenquoten. Die Abgaben quote in diesem Sinne stellt die Belastung durch Steuern und Beiträge zur Sozialver sicherung in Relation zum jeweiligen Brut toinlandsprodukt dar. Grafik 1 führt beide Quoten zusammen. Insbesondere in den skandinavischen Staaten, aber auch in Belgien, Frankreich, Italien und Österreich ist die Abgabenquote vergleichsweise hoch (>40 %), während die USA, Japan, Irland, die Schweiz und die Slowakei relativ niedrige Abgabenquoten aufweisen (<30 %). Die deutsche Abgaben quote bewegt sich im Mittelfeld und ist in 2011 im Vergleich zum Vorjahr (36,3 %) auf 37,1 % angestiegen. Die niedrigste Abga benquote haben weiterhin mit 25,1 % die USA, und die höchste Abgabenquote findet sich ebenfalls unverändert zum Vorjahr mit 48,1 % in Dänemark. Die deutsche Steuerquote ist von 2010 auf 2011 von 22,0 % auf 22,8 % gestiegen. Hier rahmen Japan sowie die Slowakei im unteren und nach wie vor Dänemark am oberen Rand das Feld der Vergleichsstaaten ein. Es sei darauf hingewiesen, dass durch hohe Abgabenquoten meist gut ausgebaute Sozial- und Altersversicherungssysteme fi nanziert werden, für die ansonsten private Mittel aufgewandt werden müssten. So ist etwa in den USA das staatliche System der Sozialen Sicherung im Vergleich zu Konti nentaleuropa deutlich schlechter ausgebaut. Seite 7 Seite 8 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 1: Steuerquoten im internationalen Vergleich 1) Steuern in % des BIP Staaten 1975 1985 1990 1995 2000 2010 2011 2) 27,5 30,3 28,0 29,2 30,8 29,4 29,8 38,2 44,8 45,6 47,7 47,6 46,6 47,1 22,6 22,9 21,8 22,7 22,8 22,0 22,8 Finnland 29,1 31,1 32,5 31,6 35,3 29,8 30,9 Frankreich 21,1 24,3 23,5 24,4 28,4 26,3 27,4 Griechenland 13,8 16,6 18,4 19,7 23,8 20,0 20,9 Irland 24,5 29,2 27,9 27,5 26,8 22,1 – Italien 13,7 22,0 25,3 27,4 30,0 29,5 29,5 Japan 14,5 18,7 21,0 17,6 17,3 16,3 – Kanada 28,8 28,1 31,5 30,6 30,8 26,3 26,2 Luxemburg 23,1 29,1 26,0 27,3 29,1 26,3 26,1 Niederlande 25,1 23,7 26,9 24,1 24,2 24,7 – Norwegen 29,5 33,8 30,2 31,3 33,7 33,3 33,6 Österreich 26,6 27,9 26,6 26,5 28,4 27,5 27,6 – – – 25,2 19,8 20,6 – Portugal 12,5 18,1 19,6 21,5 22,9 22,3 – Schweden 33,2 35,6 38,0 34,4 37,9 34,1 34,3 Schweiz 18,6 19,5 19,0 19,6 22,1 21,4 21,5 Slowakei – – – 25,3 19,9 16,0 16,5 Spanien 9,7 16,3 21,0 20,5 22,4 20,1 19,7 Tschechien – – – 21,0 18,9 18,9 19,8 Ungarn – – – 26,7 27,8 26,0 23,4 USA 20,3 19,1 20,5 20,9 22,6 18,5 19,4 Vereinigtes Königreich 28,8 30,4 29,5 28,0 30,2 28,2 28,8 Belgien Dänemark Deutschland 3) Polen 1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder der deutschen Finanzstatistik. 2) Vorläufig. 3) 1975-1990 nur alte Bundesländer. Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2011, Paris 2012 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 2: Abgabenquoten im internationalen Vergleich 1) Steuern und Sozialabgaben in % des BIP Staaten 1975 1985 1990 1995 2000 2010 2011 2) 39,4 44,3 41,9 43,5 44,7 43,5 44,0 38,4 46,1 46,5 48,8 49,4 47,6 48,1 34,3 36,1 34,8 37,2 37,5 36,1 37,1 Finnland 36,6 39,8 43,7 45,7 47,2 42,5 43,4 Frankreich 35,5 42,8 42,0 42,9 44,4 42,9 44,2 Griechenland 19,6 25,8 26,4 29,1 34,3 30,9 31,2 Irland 28,5 34,3 32,8 32,1 31,0 27,6 28,2 Italien 25,4 33,6 37,6 39,9 42,0 42,9 42,9 Japan 20,4 26,7 28,6 26,4 26,6 27,6 – Kanada 32,0 32,5 35,9 35,6 35,6 31,0 31,0 Luxemburg 32,8 39,5 35,7 37,1 39,1 37,1 37,1 Niederlande 40,7 42,4 42,9 41,5 39,6 38,7 – Norwegen 39,2 42,6 41,0 40,9 42,6 42,9 43,2 Österreich 36,7 40,9 39,7 41,4 43,0 42,0 42,1 – – – 36,2 32,8 31,7 – Portugal 19,1 24,5 26,8 29,3 30,9 31,3 – Schweden 41,3 47,4 52,3 47,5 51,4 45,5 44,5 Schweiz 23,8 25,2 24,9 26,9 29,3 28,1 28,5 Slowakei – – – 40,3 34,1 28,3 28,8 Spanien 18,4 27,6 32,5 32,1 34,3 32,3 31,6 Tschechien – – – 35,9 34,0 34,2 35,3 Ungarn – – – 41,5 39,3 37,9 35,7 USA 25,6 25,6 27,4 27,8 29,5 24,8 25,1 Vereinigtes Königreich 34,9 37,0 35,5 34,0 36,4 34,9 35,5 Belgien Dänemark Deutschland 3) Polen 1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder der deutschen Finanzstatistik. 2) Vorläufig. 3) 1975-1990 nur alte Bundesländer. Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2011, Paris 2012 Seite 9 Seite 10 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 1: Steuer- und Abgabenquoten 2011 (in Prozent) 19,4 USA 25,1 16,3 * Japan 27,6 * 22,1* Irland 21,5 Schweiz 28,5 16,5 Slowakei Kanada 31,0 20,9 Griechenland 31,2 * 22,3* * 31,3 * 19,7 Spanien Abgabenquote 28,8 26,2 Portugal Steuerquote 28,2 31,6 20,6* Polen 31,7 * 19,8 Tschechien 35,3 28,8 Vereinigtes Königreich 35,5 23,4 Ungarn 35,7 22,8 Deutschland 37,1 26,1 Luxemburg 37,1 24,7 * Niederlande 38,7 * 27,6 Österreich 42,1 29,5 Italien 42,9 33,6 Norwegen 43,2 30,9 Finnland 43,4 29,8 Belgien 44,0 27,4 Frankreich 44,2 34,3 Schweden 44,5 47,1 48,1 Dänemark 0 10 20 * Stand 2010 Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2011, Paris 2012 30 40 50 60 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2. Steuerliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften Um die Steuerbelastung von Kapitalgesell schaften im internationalen Vergleich dar zustellen, werden häufig nominale Steuer sätze als Belastungsindikatoren herangezo gen. Die nominale Steuerbelastung lässt sich leicht anhand der Steuergesetze feststellen. Ihr kann eine bedeutende Signalfunktion bei der internationalen Verteilung von Buchgewinnen und Verlusten zugesprochen werden. Die tatsächliche oder auch effektive Steuerbelastung ergibt sich aus dem Zusam menspiel von Steuerbemessungsgrundlage und Steuersatz. Deshalb werden im Fol genden nicht nur die Steuersätze, sondern auch Eckpunkte der Bemessungsgrundlagen verglichen. Übersicht 3 gibt Informationen zur Höhe der Körperschaftsteuersätze (ohne Steu ern nachgeordneter Gebietskörperschaften) sowie zu Art und Umfang der Entlastung der Dividenden beim Anteilseigner. Diese Entlastung dient dazu, Doppelbelastungen ausgeschütteter Gesellschaftsgewinne durch die Körperschaftsteuer der Gesellschaft und die Einkommensteuer des Anteilseigners zu verhindern oder zumindest abzumildern. Fast alle Staaten haben inzwischen ent sprechende Systeme eingeführt. Von den europäischen Staaten sehen Irland und die Schweiz keine Entlastung ausgeschütteter Gewinne auf der Ebene des Anteilseigners vor (Klassische Systeme ohne Tarifermä ßigung). Diese Staaten haben aber als Aus gleich nach wie vor vergleichsweise niedrige allgemeine Körperschaftsteuertarife. Drei Staaten besteuern die Gewinne nur bei der Gesellschaft, so dass Dividenden beim Anteilseigner steuerfrei bleiben (Estland, Slowakei und Zypern). Zum gleichen wirt schaftlichen Ergebnis kommt auch Malta, indem die Körperschaftsteuer auf ausge schüttete Gewinne dem Einkommensteu ersatz auf Dividenden entspricht und voll auf die Einkommensteuer angerechnet wird (sog. Vollanrechnungsverfahren). Seite 11 Seite 12 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 3: Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2012 Körperschaftsteuer – Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Staaten Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Klassische Systeme mit Tarifermäßigung Belgien 33 % Bulgarien 10 % Dänemark 25 % Deutschland 15 % Auf Einkommen über 322.500 €; ansonsten Eingangsteilmengentarif 24,25 %, 31 % und 34,5 %; 33 % normaler Steuersatz, ohne "Krisenzuschlag" von 3 % des Steuerbetrags Abgeltungsteuer 25 % oder Option zur Steuerveran lagung – Abgeltungsteuer 5 % – Kapitalertragsteuer 27 % auf Dividenden; bei Ausschüttungen bis 48.300 DKK Abgeltungs wirkung, bei höheren Dividendeneinkünften 42 % Einkommensteuer unter Anrechnung der Kapitaler tragsteuer Ohne Solidaritätszuschlag von 5,5 % des Steuerbetrags (und ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuer) Finnland 24,5 % – Frankreich Ohne Sozialzuschlag von 3,3 % der Körper schaftsteuer, soweit sie 763.000 € übersteigt, für Unternehmen mit jährlich mehr als 7,63 Mio. € Umsatz; ohne weitere Zusatz 33,3 % abgabe von 5 % der Körperschaftsteuer für Unternehmen mit jährlich mehr als 250 Mio. € Umsatz; ohne Ausschüttungsteuer von 3 % für bestimmte Unternehmen Abgeltungsteuer 25 % mit der Option zur Veranla gung, falls sich nach dem progressiven Steuersatz eine geringere Belastung ergibt Dividenden börsennotierter Kapitalgesellschaften sind zu 30 % steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pauschaler Einkommensteuer für Einkünfte bis 50.000 €, 32 % für übersteigende Einkünfte. Bei Dividenden nicht börsennotierter Kapitalge sellschaften sind 9 % des Beteiligungswerts des Anteilseigners bzw. max. 60.000 € der Dividenden steuerfrei. Soweit die Dividenden die 60.000 €-Grenze übersteigen, aber noch unterhalb der 9 %-Grenze liegen, ist der die 60.000 €-Grenze übersteigende Be trag zu 30 % steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pauschaler Einkommensteuer für Einkünfte bis 50.000 €, 32 % für übersteigende Einkünfte. Übersteigen die Dividenden zusätzlich auch die 9 %-Grenze, ist dieser Teil zu 30 % steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig als Erwerbsein kommen mit progressivem Steuertarif. Option zur Abgeltungsteuer von 21 % der Brut todividende (36,5 % einschließlich Sozialsteuern); ansonsten progressive Einkommensteuer auf 60 % der Dividende und 15,5 % Sozialsteuern auf die volle Bruttodividende Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 13 Übersicht 3: Fortsetzung Körperschaftsteuer – Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Staaten Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Klassische Systeme mit Tarifermäßigung – Abgeltungsteuer 25 %, falls der persönliche Steuer satz des Anteilseigners höher ist Griechenland 20 % Italien Ohne 3,9 % lokale Steuer („IRAP“), deren Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer 27,5 % aber abweicht (Wertschöpfung, nicht Ge winn!) Lettland 15 % Litauen 15 % 5 % für Kleinunternehmen Abgeltungsteuer 20 % Luxemburg 21 % Ohne Zuschlag von 5 % des Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds; ermäßigter Steuersatz 20 % für Einkommen bis 15.000 € Dividende zu 50 % steuerfrei Niederlande 25 % Für die ersten 200.000 € Gewinn ermäßigter Steuersatz von 20 % Einkommensteuersatz 25 % auf Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen (ab 5 %); ansonsten pau schale Besteuerung eines fiktiven Kapitalertrags mit 30 % Norwegen 28 % – Dividenden bis zu einem Bruchteil der Anschaffungs kosten der Beteiligung bleiben steuerfrei Österreich 25 % – Abgeltungsteuer 25 % Polen 19 % – Abgeltungsteuer 19 % Portugal 25 % Rumänien 16 % – Abgeltungsteuer 16 % Schweden 26,3 % – Pauschaleinkommensteuersatz von 30 % auf Divi denden; keine Option zur Steuerveranlagung möglich Slowenien 18 % – Abgeltungsteuer 20 % Spanien 30 % Für Betriebe mit einem Jahresumsatz bis 10 Mio. € ermäßigter Steuersatz von 25 % auf die ersten 300.000 € des Gewinns Tschechien 19 % – Ungarn 19 % Ermäßigter Steuersatz von 10 % für Einkom men bis 500 Mio. HUF Abgeltungsteuer 16 % USA 35 % Corporation Income Tax des Bundes 35 % mit ermäßigten Eingangssätzen, die ab Einkom men von 100.000 USD auslaufen Einkommensteuersatz 15 % auf Dividenden von in ländischen Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren anderen Körperschaften – Ohne Gemeindezuschlag von bis zu 1,5 %; 28 % auf Gewinne über 1,5 Mio. €, 30 % auf Gewinne über 10 Mio. € Abgeltungsteuer 12,5 % (bei qualifizierten Beteili gungen unterliegen 49,72 % der Dividende der pro gressiven Einkommensteuer) Abgeltungsteuer 10 % Abgeltungsteuer 26,5 % oder Option zur Steuer veranlagung, wobei 50 % der Dividende steuerfrei bleiben Pauschaleinkommensteuersatz von 21 % auf Ein künfte bis 6.000 €, 25 % auf Einkünfte von 6.000 € bis 24.000 € und 27 % auf höhere Einkünfte Abgeltungsteuer 15 % Seite 14 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 3: Fortsetzung Staaten Körperschaftsteuer – Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Klassische Systeme ohne Tarifermäßigung Irland Schweiz 12,5 % Für gewerbliches Einkommen; für nichtgewerbliches Einkommen 25 % Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemei nen Tarif – Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemei nen Tarif (bei qualifizierten Beteiligungen unterliegen nur 60 % der Dividende der Einkommensteuer) – Vollanrechnung; mit Einbeziehung der Steuergut schrift in das Einkommen – Anrechnung von 5 % oder 10 % der Ausschüttung, ab hängig vom Gesamteinkommen; ohne Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen; Sonderrege lung bis 31.12.2013: Streubesitzdividenden börsen notierter Gesellschaften unterliegen einer pauschalen Steuer von 10 % 15 % – Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufsto ckungsbetrags von 38 %; 6/11 dieses Aufstockungs betrags werden auf die Einkommensteuer des An teilseigners angerechnet 24 % Auf Einkommen über 1.500.000 GBP; ansonsten Eingangsteilmengentarif 20 % auf Einkommen bis 300.000 GBP und 25 % auf Einkommen von 300.001 GBP bis 1.500.000 GBP Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufsto ckungsbetrags von 1/9; dieser Aufstockungsbetrag wird auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet 8,5 % Vollanrechnungssysteme Malta 35 % Teilanrechnungssysteme Japan Kanada Vereinigtes Königreich 28,05 % Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 15 Übersicht 3: Fortsetzung Staaten Körperschaftsteuer – Standardsätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften) Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person) Steuerbefreiungssysteme Gewinnausschüttungsteuer; 0 % bei Thesaurierung Estland 21 % Slowakei 19 % – Keine Besteuerung beim Anteilseigner Zypern 10 % – Keine Besteuerung beim Anteilseigner, jedoch Vertei digungsabgabe von 20 % Der in den letzten beiden Jahrzehnten international zu beobachtende Trend zur Senkung der (nominalen) Körperschaftsteu ersätze hat sich nach einer weitgehenden Stabilität in den Vorjahren, allerdings mit geringerer Intensität als in den Vorkrisen jahren fortgesetzt. So haben im Jahr 2012 folgende Staaten ihre Körperschaftsteuer tarife herabgesetzt: • Finnlandvon26%auf24,5%, • Griechenlandvon24%auf20%, • Slowenienvon20%auf18%, • Japanvon30%auf28,05%, • Kanadavon16,5%auf15%, • VereinigtesKönigreichvon26% auf 24 %. Keine Besteuerung beim Anteilseigner Grafik 2 zeigt die geltenden Körper schaftsteuersätze. Seit der Absenkung des deutschen Körperschaftsteuersatzes im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 auf 15 % ist die Stellung Deutschlands im internationalen Vergleich deutlich wett bewerbsfähiger. Die Schweiz, Bulgarien, Zypern und Irland haben noch niedrigere nominale Körperschaftsteuersätze. Seite 16 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 2: Körperschaftsteuersätze 2012 – Standardsätze in Prozent (ohne Zuschläge und Steuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften) 8,5 Schweiz Bulgarien 10 Zypern 10 12,5 Irland 15 Deutschland 15 Kanada Lettland 15 Litauen 15 16 Rumänien 18 Slowenien Slowakei 19 19 Tschechien 19 Ungarn 19 Polen Estland 20 21 Luxemburg 21 Griechenland 24 Vereinigtes Königreich Finnland 24,5 Dänemark 25 25 25 Niederlande Österreich 25 Portugal 26,3 Schweden 27,5 Italien 28 Norwegen 28,05 Japan 30 Spanien 33 Belgien 33,3 Frankreich Malta 35 USA 35 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich In Übersicht 3 und in Grafik 2 wurden die Körperschaftsteuersätze auf zentral staatlicher Ebene dargestellt. Darüber hinaus erheben in mehreren Staaten die Unterver bände (Einzelstaaten, Provinzen, Regionen, Gemeinden usw.) noch eigene Körperschaft steuern oder ihnen ähnliche Steuern, wie z. B. in Deutschland und Luxemburg die Gewerbesteuer. Hinzu kommen vielfach Zu schläge und ähnliches des Zentralstaats und/ oder der Gebietskörperschaften. Die Höhe all dieser die Kapitalgesellschaften belastenden Unternehmensteuern, die vom Gewinn als Bemessungsgrundlage ausgehen, ist in Über sicht 4 und Grafik 3 dargestellt. Zu beachten ist, dass die von lokalen Gebietskörperschaften erhobenen Steuern von der Steuerbemessungsgrundlage der übergeordneten Gebietskörperschaften in manchen Staaten abzugsfähig sind (z. B. Schweiz und USA). Die Gesamtsteuerbe lastung auf Unternehmensebene ergibt sich dann nicht als einfache Addition der nomi nalen Steuersätze der einzelnen Steuern. Bis 2008 minderte die Gewerbesteuer auch in Deutschland als Betriebsausgabe die Bemes sungsgrundlage. Um die Transparenz der Besteuerung zu erhöhen (additive Steuerbe lastungsermittlung) und die Finanzströme der unterschiedlichen öffentlichen Gebiets körperschaftsebenen zu entflechten, ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsaus gabe abziehbar. Die steuertarifliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften reicht von 10 % in Bulgarien und Zypern bis fast 40 % in den USA. Deutschland bleibt knapp unter der im internationalen Vergleich wichtigen Marke von 30 %. Seite 17 Seite 18 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 4: Unternehmensbesteuerung 2012 im internationen Vergleich Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2012 (nominal) in Prozent (Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentrals taats und der Gebietskörperschaften) Staaten Zentralstaat Gebietskörper schaften Zusammen EU-Staaten Belgien 1) 33,99 – 33,99 Bulgarien 10 – 10 Dänemark 25 – 25 2) 14 29,83 Estland 21 3) – 21 Finnland 24,5 – 24,5 Frankreich 1) 36,1 – 36,1 Griechenland 20 – 20 Irland 12,5 – 12,5 Italien 27,5 3,9 4) 31,4 15 – 15 15 – 15 22,05 6,75 28,80 Malta 35 – 35 Niederlande 1) 25 – 25 Österreich 25 – 25 Polen 19 – 19 Portugal (Lissabon) 1) 25 1,5 5) 26,5 Rumänien 1) 16 – 16 Schweden 26,3 – 26,3 Slowakei 19 – 19 Slowenien 18 – 18 Spanien 1) 30 – 30 Tschechien 19 – 19 19 2 6) 20,62 Vereinigtes Königreich 1) 24 – 24 Zypern 10 – 10 Deutschland Lettland Litauen 1) Luxemburg Ungarn 1) 1) 15,83 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 4: Fortsetzung Staaten Zentralstaat Gebietskörper schaften Zusammen Andere Staaten Japan 1) 28,05 10,99 7) 37,36 Kanada (Ontario) 15 11,5 26,5 Norwegen 28 – 28 Schweiz (Zürich) USA (New York) 1) 8,5 35 8) 17,52 8) 20,65 7,1 9) 39,62 Anmerkungen: 1) Diese Staaten wenden ermäßigte Tarifeingangssätze oder weitere andere Sondersätze an. 2) Inklusive 5,5 % Solidaritätszuschlag. 3) Gewinnausschüttungsteuer; 0 % bei Thesaurierung. 4) Standardsatz IRAP; Bemessungsgrundlage ist – anders als bei Staatssteuer – die „Wertschöpfung", nicht der „Gewinn"; ein Teil der IRAP mindert als Betriebsausgaben die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. 5) Gemeindezuschlag (maximal 1,5 % auf den Gewinn). 6) Gewerbesteuer; mindert als Betriebsausgabe die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. 7) Einschließlich – bei Steuer des Zentralstaats – abzugsfähiger Gewerbesteuer (Corporation Enterprise Tax, hier 6,36 %) und Zuschläge der Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert). 8) Steuern mindern die eigene Bemessungsgrundlage. 9) Ohne die nur in der Stadt New York erhobene New York City General Corporation Tax i.H.v. 8,85 %. Seite 19 Seite 20 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 3: Unternehmensbesteuerung 2012 im internationalen Vergleich Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2012 (nominal) in Prozent (Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften) 10 10 Bulgarien Zypern 12,5 Irland 15 15 Lettland Litauen 16 Rumänien 18 Slowenien 19 Polen Slowakei 19 Tschechien 19 Ungarn 20 20,62 Schweiz (Zürich) 20,65 Griechenland 21 Estland 24 24,5 25 Vereinigtes Königreich Finnland Dänemark 25 25 Niederlande Österreich 26,3 Schweden Portugal 26,5 Kanada (Ontario) 26,5 28 Norwegen 28,8 Luxemburg 29,83 30 Deutschland Spanien 31,4 Italien 33,99 Belgien 35 36,1 Malta Frankreich 37,36 39,62 Japan USA (Staat New York) 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Für eine Bewertung der Gesamtbelastung von Unternehmensgewinnen muss auch die Besteuerung der Anteilseigner berücksich tigt werden. Diese ist, wie Übersicht 3 bereits gezeigt hat, auf vielfältige Art und Weise möglich. Teilweise werden ausgeschüttete Gewinne gar nicht mehr beim Anteilseigner besteuert, in einigen Staaten nur noch zu einem gewissen Teil und in anderen Staa ten vollständig. Deshalb kommt sowohl den Steuersätzen als auch dem Umfang der Besteuerung der Dividenden ein großes Ge wicht zu. Grafik 4 stellt die maximale Gesamtbe lastung des Anteilseigners bei Ausschüttung dar. Zu beachten ist, dass in Staaten mit einer Veranlagungsoption die Steuerbelastung ge ringer als abgebildet sein kann; insbesondere wenn die Belastung des Gesamteinkommens des Anteileigners unter dem Spitzensteuer satz liegt oder gar eine steuerliche Belastung durch die Berücksichtigung von Freibe trägen entfällt. Erhält etwa ein Aktionär in Deutschland, der sonst keine weiteren Einkünfte hat, Dividendenerträge in Höhe von 8.000 €, ergibt sich allein aufgrund der Wirkung des steuerlichen Grundfreibetrags keine Steuerbelastung auf Anteilseignerebene. Hingegen ergibt sich in Staaten mit einer definitiven Abgeltungsteuer – etwa Schweden – immer eine Belastung auf An teilseignerebene, unabhängig von der Ein kommenshöhe. Seite 21 Seite 22 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 4: Maximalbelastung (nominal) in Prozent auf Unternehmens- und Anteilseignerebene bei Vollausschüttung 2012 4,50 10,00 Bulgarien 0,00 19,00 Slowakei 18,00 10,00 Zypern 13,44 16,00 Rumänien Anteilseignerebene 8,50 15,00 Lettland 12,15 19,00 Tschechien 17,00 15,00 Litauen 12,70 20,62 Ungarn Polen Slowenien Unternehmensebene 0,00 21,00 Estland 19,00 15,39 18,00 16,40 0,00 35,00 Malta Finnland 24,50 Niederlande 24,00 16,81 19,00 14,72 28,80 Luxemburg 6,26 37,36 Japan Österreich 25,00 Portugal 25,00 18,75 19,88 25,00 20,00 Griechenland 16,25 31,40 Italien 20,16 28,00 Norwegen 18,51 29,83 Deutschland 35,88 12,50 Irland 22,11 26,30 Schweden 9,06 39,62 USA (Staat New York) 18,82 30,00 Spanien 16,50 33,99 Belgien 27,44 24,00 Vereinigtes Königreich 25,34 26,50 Kanada (Ontario) 31,72 20,65 Schweiz (Zürich) 31,50 25,00 Dänemark 23,32 36,10 Frankreich 0 10 20 30 40 50 60 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Einen nicht zu unterschätzenden Ein fluss auf die tatsächliche steuerliche Be lastung von Unternehmen hat auch die in Übersicht 5 dargestellte periodenüber greifende Verlustberücksichtigung bei der Körperschaftsteuer in Form des Verlustrück bzw. -vortrags. Hierbei weisen die einzelnen Staaten sehr unterschiedliche Regelungen auf. So sind die überperiodischen Verlustausgleichsregeln in den meisten Staaten ver glichen mit Deutschland als restriktiver zu bezeichnen. Dies zeigt sich vor allem daran, dass viele Staaten keinen Verlustrücktrag kennen. In Deutschland, aber auch in Fran kreich, Irland, den Niederlanden, dem Ver einigten Königreich, Kanada und den USA führt die Möglichkeit Verluste rückzutragen zu einer Liquiditätszufuhr in wirtschaftlich weniger ertragsreichen Zeiten. Seite 23 Der Verlustvortrag ist in einigen Staaten auf 5 bis 7 Jahre befristet. In vielen Staaten ist es deutlich länger möglich, Verluste vor zutragen. Zum Teil ist der Verlustvortrag sogar zeitlich unbegrenzt gestattet. Eine zeitliche Begrenzung des Verlustvortrags hat zur Folge, dass die Verlustvorträge in außer gewöhnlich langen rezessiven Phasen für die steuerliche Berücksichtigung verloren gehen können. Deutschland erlaubt einen zeitlich unbegrenzten Verlustvortrag, beschränkt die Verrechnung von Verlusten jedoch der Höhe nach (Mindestbesteuerung). Dieser Praxis haben sich in den letzten Jahren eine zunehmende Zahl von Staaten, darunter auch Frankreich, Italien und Spanien ange schlossen. Übersicht 5: Periodenübergreifende Verlustberücksichtigung bei der Körperschaftsteuer 2012 Die Übersicht stellt Regelungen für Verluste dar, die ab dem 1.1.2012 anfallen. Beschränkungen durch Gesellschafterwechsel sowie Verluste aus der Veräußerung betrieblichen Anlagevermögens (capital losses), die in verschiedenen Staaten Sonderregeln unterliegen, wurden nicht betrachtet. Staaten Verlustrücktrag Verlustvortrag Belgien – Unbegrenzt Bulgarien – 5 Jahre EU-Staaten Unbegrenzt Dänemark – 1 Jahr (bis zu 7,5 Mio. DKK pro Jahr voll abzugsfähig, darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 % der 7,5 Mio. DKK übersteigenden Einkünfte) Unbegrenzt (begrenzt auf 511.500 €) (bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsfähig, darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 % der 1 Mio. € übersteigenden Einkünfte) Estland Keine Regelung erforderlich Keine Regelung erforderlich Finnland – 10 Jahre Deutschland 1 Jahr Frankreich (begrenzt auf 1 Mio. €, Verlustrücktrag führt zu Steuergut schrift, die in den darauf folgenden 5 Jahren mit künftigen Steuerschulden verrechnet und deren Restbetrag im 6. Jahr erstattet wird) Unbegrenzt (bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsfähig, da rüber hinaus Verrechnung nur bis zu 50 % der 1 Mio. € übersteigenden Einkünfte) Seite 24 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Fortsetzung: Übersicht 5 Staaten Verlustrücktrag Verlustvortrag – 5 Jahre EU-Staaten Griechenland 1 Jahr Unbegrenzt Irland (bei Betriebsaufgabe 3 Jahre) (für Verluste aus der gleichen Quelle) Italien – (Verrechnung nur bis zu 80 % der jährlichen Einkünfte) Lettland – Unbegrenzt Litauen – Unbegrenzt Luxemburg – Unbegrenzt Malta – Unbegrenzt 1 Jahr 9 Jahre Österreich – (Verrechnung nur bis zu 75 % der jährlichen Einkünfte) Polen – (Verrechnung nur bis zu 50 % des entstan denen Verlustes pro Berücksichtigungsjahr) Portugal – (Verrechnung nur bis zu 75 % der jährlichen Einkünfte) Rumänien – 7 Jahre Schweden (indirekter Verlustrücktrag jedoch möglich durch Auflösung sog. „Periodisierungsrücklagen“ aus den Vorjahren) Unbegrenzt Slowakei – 7 Jahre Slowenien – Unbegrenzt Niederlande – Unbegrenzt Unbegrenzt 5 Jahre 5 Jahre 18 Jahre (in den Jahren 2012 und 2013 bei Unterneh men, deren Umsatz bestimmte Beträge über schreitet, Verrechnung nur bis zu 50 % bzw. 25 % der jährlichen Einkünfte) Spanien – Tschechien – 5 Jahre Ungarn – (Verrechnung nur bis zu 50 % der jährlichen Einkünfte) Vereinigtes Königreich Zypern 1 Jahr (bei Betriebsaufgabe 3 Jahre) – Unbegrenzt Unbegrenzt Unbegrenzt Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 25 Fortsetzung: Übersicht 5 Staaten Verlustrücktrag Verlustvortrag Andere Staaten 1 Jahr Japan (Verrechnung nur bis zu 80 % der jährlichen Einkünfte, ausgenommen kleine und mittlere Unternehmen) 3 Jahre 20 Jahre Kanada – Norwegen 9 Jahre (wird für Steuerjahre, die zwischen dem 1.4.1992 und dem 31.3.2014 enden, nicht gewährt, ausgenommen für bestimmte kleine und mittlere Unternehmen und bei Liquidation) (ein Rücktrag auf die vorangegangenen 2 Jahre ist bei Liquidation zulässig) Unbegrenzt – 7 Jahre 2 Jahre 20 Jahre Schweiz USA Neben der Berücksichtigung von Ver lusten wirken sich ebenfalls die Abschrei bungsmöglichkeiten des Anlagevermögens auf die steuerliche Belastung der Unter nehmen aus. Als Abschreibungsmethoden kommen die lineare und die degressive Abschreibung in Betracht. Je schneller Wirt schaftsgüter abgeschrieben werden können, desto niedriger ist die steuerliche Bemes sungsgrundlage und somit die steuerliche Belastung der Unternehmen. In vielen Staa ten besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen linearer und degressiver Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (siehe Über sicht 6). Die Wahlmöglichkeit ist in Deutsch land für ab dem Jahr 2011 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter weggefallen. Somit können ab 2011 ange schaffte oder hergestellte bewegliche Wirt schaftsgüter nur noch linear abgeschrieben werden. In Deutschland besteht die Wahlmög lichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro in einem Sammelposten zusammen zu fassen, der über fünf Jahre verteilt gewinnmindernd aufzulösen ist. Neben der Bildung eines Sammelpostens besteht die weitere Möglichkeit, die Aufwendungen für beweg liche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sofort als Betriebsausgabe abzuziehen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 410 Euro nicht übersteigen. Andere Staaten, die ebenfalls einen Sammelposten kennen, lassen regelmäßig keine Abschrei bung der einzelnen Wirtschaftsgüter mehr zu. Seite 26 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 6: Abschreibungen für bewegliches Anlagevermögen 2012 Dargestellt wird der Grundfall. Die meisten Staaten haben Sonderregelungen, die tabellarisch nicht umfassend darstellbar sind. Auf wichtige Besonderheiten wird in den Bemerkungen hingewiesen. Einzelnes Wirtschaftsgut Staaten Lineare Abschreibung Degressive Abschreibung Belgien X X Bulgarien X Pool-/ Sammel abschreibung Bemerkungen EU-Staaten Prozentuale Höchstgrenzen, bis zu denen die Abschreibungssätze jährlich geändert werden können Dänemark Deutschland Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung zulässig X X Degressive Abschreibung mit prozen tualer Höchstgrenze, bis zu der der Abschreibungssatz jährlich geändert werden kann X Bei Sammelposten (einheitliches Wahlrecht bei Wirtschaftsgütern mit AK/HK von 150 € bis 1.000 €) lineare Abschreibung Estland Keine Regelungen erforderlich (Ge winnausschüttungsteuer) Finnland Degressive Abschreibung mit prozen tualer Höchstgrenze, bis zu der der Abschreibungssatz jährlich geändert werden kann X Frankreich X X Griechenland X X Irland X Italien X Lettland Jährliche Begrenzung der degressiven Abschreibung auf den Betrag der line aren Abschreibung zulässig X Litauen X X Luxemburg X X Malta X Niederlande X Österreich X Polen X X Portugal X X X Degressive Abschreibung Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung zulässig Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 27 Übersicht 6: Fortsetzung Einzelnes Wirtschaftsgut Staaten Lineare Abschreibung Degressive Abschreibung Rumänien X X Schweden X X Slowakei X X Slowenien X Spanien X X Tschechien X X Ungarn X Pool-/ Sammel abschreibung Bemerkungen EU-Staaten Vereinigtes König reich Zypern Jährliches Wahlrecht einheitlich für das bewegliche Anlagevermögen Weitere Methoden möglich X Degressive Abschreibung X Andere Staaten Japan X Wechsel zwischen den Methoden möglich X Kanada X Degressive Abschreibung mit prozen tualen Höchstgrenzen, bis zu denen der Abschreibungssatz jährlich geän dert werden kann Norwegen X Degressive Abschreibung Schweiz X X USA X X Übergang von der degressiven Abschreibung zur höheren linearen Abschreibung Seite 28 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 3. Nominale Ertragsteuerbelastung natürlicher Personen Die beiden nächsten Übersichten enthalten Informationen zu den für das Erwerbseinkommen Alleinstehender relevanten Einkommensteuertarifen. In Übersicht 7 sind die tariflichen Eingangssätze, die sonstigen Zuschläge und die persönlichen Entlastungen durch Steuerabsetzbeträge, Grundfreibeträge und sog. Nullzonen dargestellt. Steuerabsetzbeträge werden von der Steuer- schuld abgezogen, so dass im Gegensatz zu Grundfreibeträgen und Nullzonen die Steu erprogression für die Entlastungswirkung keine Rolle spielt. Bei Grundfreibeträgen und Nullzonen ist hingegen die effektive Steuerentlastung abhängig vom Grenzsteu ersatz und damit vom Steuertarif. Übersicht 7: Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der Gebiets körperschaften sowie sonstige Zuschläge 2012 1) Tarif Staaten Eingangssatz Staat 2) + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Persönliche Entlastungen Eingangssatz des Tarifs reicht bis zu Steuerabsetzbetrag Grundfreibetrag/ Nullzone im Tarif in € 3) in € 3) in € 3) EU-Staaten 8.350 – 7.070 % 4) Flat Tax – – 4,64 31,9 36,54 % % 5) % 52.417 268 – Deutschland 14 % 8.005 – 8.004 Estland 21 % Flat Tax – 1.728 6,5 19 _ 25,5 % 6) % 5) % 23.900 – 16.100 7) % 11.896 – 5.963 12.000 – 5.000 Belgien (nach Gemeinden und Verbänden unterschiedlich) Staat Gemeinde Brüssel 7,0 % Zuschlag auf Staatssteuer insgesamt Bulgarien Dänemark Staat Gemeinden insgesamt Finnland Staat Gemeinden insgesamt Frankreich Staat Zuschlag Sozialsteuern insgesamt Griechenland 25 % 1,75 26,75 % % 10 5,5 8___ 13,08 % 8) % 10 % Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 29 Übersicht 7: Fortsetzung Tarif Staaten Eingangssatz Staat 2) + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Persönliche Entlastungen Eingangssatz des Tarifs reicht bis zu Steuerabsetzbetrag Grundfreibetrag/ Nullzone im Tarif in € 3) in € 3) in € 3) EU-Staaten 20 % 32.800 1.650 – Irland Staat Zuschlag Sonderabgabe insgesamt 2 22 % % 10.036 – 10.036 Staat Regionen insgesamt 23 1,63 24,63 % % 10) % 15.000 – – Italien9) 25 % 11) – 776 15 % 12) Flat Tax – 1.633 13) 13.173 – 11.265 Lettland Litauen Luxemburg Staat Zuschlag 4 % des Steuerbetrags für Arbeitslosen fonds insgesamt 8 % 0,32 8,32 % % Flat Tax Malta 15 % 14.500 – 8.500 Niederlande 33,1 % 14) 18.945 2.033 – Österreich 36,5 % 25.000 – 11.000 Polen 18 % 20.443 133 – Portugal 11,5 4.898 261 – Rumänien 16 % Flat Tax – 55 15) 20 31,6 51,6 % 16) % 5) % 67.208 – – – 46.939 17) 1.510 17) Slowakei 19 % Flat Tax – 3.645 18) Slowenien 16 % 7.841 – 6.373 19) 24 0,75 24,75 % % % 17.707 17.707 – – 5.151 – Tschechien 15 % Flat Tax 976 – Ungarn 16 % Flat Tax – – Vereinigtes Königreich 20 % 43.602 – 10.282 20) Zypern 20 % 21) 28.000 – 19.500 Schweden Spanien Staat Gemeinden insgesamt Staat Zuschlag insgesamt Seite 30 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 7: Fortsetzung Tarif Staaten Eingangssatz Staat 2) + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Persönliche Entlastungen Eingangssatz des Tarifs reicht bis zu Steuerabsetzbetrag Grundfreibetrag/ Nullzone im Tarif in € 3) in € 3) in € 3) Andere Staaten Japan Kanada (nach Provinzen und Territorien unterschiedlich) Norwegen Schweiz (nach Kantonen und Gemeinden unterschiedlich) USA (nach Einzel staaten, Ge meinden und Bezirken unter schiedlich) Staat Präfekturen Gemeinden insgesamt 5 4 6 15 % % % % 20.089 – 3.915 3.400 3.400 Bund Provinz Ontario insgesamt 15 5,05 20,05 % % % 34.723 31.314 – 174 22) 8.685 7.548 Staat Gemeindesteuer insgesamt 9 28 37 % 23) % % 106.786 Flat Tax – – 65.702 6.081 Bund Kanton Zürich und Gemeinde Zürich insgesamt Bund Staat New York Stadt New York insgesamt 0,77 % 26.309 – 12.072 4,38 5,15 % % 9.491 – 5.578 % % 25) % 25) % 7.080 6.510 9.766 – – – 3.092 24) – 26) – 26) 10 4 2,907 16,22 1 ) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Erwerbseinkommen des Jahres 2011 bzw. 2012. 2) Tarifsysteme: Bei nachgeordneten Gebietskörperschaften z. T. Proportionalsätze, z. T. Zuschläge zur Steuerschuld, ansonsten progressive Teilmengentarife; Ausnahme: Deutschland (Formeltarif). 3) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli 2012. 4) Für Einzelunternehmer Steuersatz 15 %. 5) Durchschnittssatz. 6) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen einer erhöhten Staatssteuer von 30 % (für Einkommen bis 50.000 EUR) bzw. 32 % (für Einkommen über 50.000 EUR), sie sind jedoch von der Gemeindesteuer befreit. 7) Verschiedene persönliche Freibeträge und Grundfreibeträge laufen für höhere Einkommen aus. 8) Die Sozialsteuern werden nur auf einen Teil der Bemessungsgrundlage der Staatssteuer erhoben und können zudem teilweise von dieser abgesetzt werden. 9) Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 3,9 % der Wertschöpfung (nicht Gewinn!). 10) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 1,23 % und 2,03 %, hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,8 % möglich, hier nicht berücksichtigt, da selten. 11) Für Dividenden- und Zinseinkünfte 10 %, für Veräußerungsgewinne 15 %. 12) Für Dividendeneinkünfte 20 %, für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 5 %. 13) Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; läuft bei höheren Einkünften aus. 14) Davon entfallen 31,15 % auf die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung; hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutzten Wohnraums. 15) Maximum; entfällt ab einem Einkommen von 659 €. 16) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen einer erhöhten Staatssteuer von 30 %, sie sind jedoch von der Gemeindesteuer befreit. 17) Freibetrag von 46.939 € nur bei staatlicher Steuer; Freibetrag von 1.510 € bei gemeindlicher Steuer, erhöht sich für niedrigere Einkommen. 18) Gilt bis zu einem Einkommen von 18.983 €; bei Einkommen von mehr als 33.562 € entfällt der Freibetrag. 19) Absetzbetrag ermäßigt sich für höhere Einkommen auf 4.319 € bzw. 3.228 €. 20) Läuft bei höheren Einkünften aus. 21) Von Arbeitnehmern, Selbständigen und Rentnern wird eine von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens abhängige Sonderabgabe von bis zu 2,5 % er hoben. Sie ist vom Einkommen abzugsfähig und wird bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. 22) Zuschläge für bestimmte Angehörige; läuft mit steigender Provinzsteuer aus. 23) Staatliche Zusatzsteuer. 24) Maximum, läuft mit steigendem Einkommen aus; zzgl. „standard deduction" (allgemeiner Pauschbetrag für Werbungskosten/Sonderausgaben) von 4.842 €. 25) Mindert die Bemessungsgrundlage der Bundessteuer. 26) Aber: „standard deduction" 6.104 €. Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich In knapp der Hälfte der hier unter suchten Staaten, die einen Grundfreibetrag bzw. eine Nullzone im Tarif haben, hat sich dieser - ggf. nach Umrechnung der Landes währung in Euro - im Jahr 2012 erhöht. Die Eingangssteuersätze blieben im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert. Bei der Interpretation dieser Daten muss beachtet werden, dass in mehreren Staaten mit vergleichsweise hohen Tarifein gangssätzen die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgedeckt werden, so z. B. in den nordischen Staaten und den Niederlanden. Dies erschwert die Vergleichbarkeit. Auch die Ehegattenbesteuerung ist unterschiedlich geregelt. In einigen Staaten wird eine Einzelveranlagung vorgenommen (etwa Österreich), in anderen eine Zusam menveranlagung, wobei diese mit Splitting (etwa Deutschland) oder ohne (etwa USA) durchgeführt werden kann. Übersicht 8 enthält die höchstmöglichen Steuersätze im Rahmen der Besteuerung des Erwerbseinkommens alleinstehender natürlicher Personen und die Einkommens höhe, ab der die Steuersätze zur Anwendung kommen. Seite 31 Seite 32 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 8: Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der Gebietskörper schaften sowie sonstige Zuschläge 2012 1) Spitzensteuersatz Staat + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Staaten Spitzensteuersatz beginnt oberhalb eines zu versteuernden Einkommens von in € 2) EU-Staaten Belgien (nach Gemeinden und Verbänden unterschied lich) Staat Gemeinde (Brüssel) 7,0 % Zuschlag auf Staatssteuer insgesamt Bulgarien 50 % 3,5 53,5 % % 10 % 36.300 3) Flat Tax Dänemark Plafond (höchstens) 51,5 % 4) Deutschland 45 2,48 47,48 % % % 250.730 5,5 % Solidaritätszuschlag insgesamt 21 % Flat Tax 29,75 19___ 48,75 % % % 70.300 Finnland Staat Gemeinden (Durchschnitt) insgesamt Frankreich Staat Zuschlag Sonderabgabe Zuschlag Sozialsteuern insgesamt 45 4 8___ 54,61 % % % % 150.000 500.000 45 % 100.000 Irland Staat Zuschlag Sonderabgabe insgesamt 41 7 48 % % % 32.800 16.016 Italien 6) Staat Zuschlag Sonderabgabe Regionen insgesamt 43 3 1,63 47,63 % % % % 75.000 300.000 25 % 8) Flat Tax 9) Flat Tax Estland Griechenland Lettland 5) 7) Litauen Staat 15 % 39 % 41.794 Luxemburg Staat Zuschlag 6 % des Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds insgesamt 2,34 41,34 % % 150.000 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 33 Übersicht 8: Fortsetzung Spitzensteuersatz Staat + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Staaten Spitzensteuersatz beginnt oberhalb eines zu versteuernden Einkommens von in € 2) EU-Staaten Malta 35 % 19.500 Niederlande 52 % 56.491 Österreich 50 % 60.000 Polen 32 % 46,5 2,5 49,0 % % % 153.300 153.300 16 % Flat Tax 25 31,6 56,6 % % % Slowakei 19 % Flat Tax Slowenien 41 % 15.681 45 7 52 % % % 175.000 300.000 Tschechien 15 % Flat Tax Ungarn 16 % Vereinigtes Königreich 50 % Zypern 35 % Staat Präfekturen Gemeinden insgesamt 40 4 6 50 % % % % 185.433 Flat Tax Flat Tax Bund Provinz Ontario insgesamt 29 18,97 47,97 % % % 106.257 401.252 Portugal Staat Zuschlag insgesamt Rumänien Schweden Spanien Staat Gemeinden (Durchschnitt) insgesamt Staat Zuschlag insgesamt 10) 20.443 67.208 11) 12) Flat Tax 190.290 13) 60.000 Andere Staaten Japan Kanada (nach Provinzen und Territorien unterschied lich) Seite 34 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 8: Fortsetzung Staaten Spitzensteuersatz Staat + Gebietskörperschaften + sonstige Zuschläge Spitzensteuersatz beginnt oberhalb eines zu versteuernden Einkommens von in € 2) Andere Staaten Norwegen Staat Gemeindesteuer insgesamt 12 28 40 % % % 106.786 Flat Tax Schweiz (nach Kantonen und Gemeinden unter schiedlich) Bund Kanton Zürich und Gemeinde Zürich insgesamt 11,5 % 628.757 212.222 28,47 39,97 % % USA (nach Einzelstaaten, Gemeinden und Bezirken unter schiedlich) Bund Staat New York Stadt New York insgesamt 35 8,82 3,88 43,25 % % % % 1 ) 2 ) 3 ) 4 ) 14) 14) 316.040 813.802 406.901 Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Erwerbseinkommen des Jahres 2011 bzw. 2012. Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli 2012. Für Einzelunternehmer Steuersatz 15 %. Wenn die Summe aus dem nationalen und den lokalen Steuersätzen insgesamt 51,5 % übersteigt, wird der nationale Steuersatz um den übersteigenden Prozentsatz gekürzt; Grenzbelastung beginnt abhängig von der Zusammensetzung der Einkünfte bei unterschiedlichen Beträgen. 5 ) Die Sozialsteuern werden nur auf einen Teil der Bemessungsgrundlage der Staatssteuer erhoben und können zudem teilweise von dieser abgesetzt werden. 6 ) Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 3,9 % der Wertschöpfung (nicht Gewinn!). 7 ) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 1,23 % und 2,03 %, hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,8 % möglich; hier nicht berücksichtigt, da selten. 8 ) Für Dividenden- und Zinseinkünfte 10 %, für Veräußerungsgewinne 15 %. 9 ) Für Dividendeneinkünfte 20 %, für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 5 %. 10 ) Bei gewerblichen Einkünften kann zu einer Pauschalbesteuerung mit einem Steuersatz von 19 % (ohne Abzug von persönlichen Freibeträgen) optiert werden. 11 ) Gilt nur für Staatssteuer; der Gemeindesteuersatz ist gleich bleibend. 12 ) Einzelunternehmer unterliegen mit den ersten 1.746.542 € einem Steuersatz von 10 % und mit dem übersteigenden Betrag einem Steuersatz von 19 %. 13 ) Von Arbeitnehmern, Selbständigen und Rentnern wird eine von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens abhängige Sonderabgabe von 3,5 % erhoben. Sie ist vom Einkommen abzugsfähig und wird bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. 14 ) Mindert die Bemessungsgrundlage der Bundessteuer. Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Bezogen auf die Einkommensteuerspit zensätze haben einige Staaten Änderungen vorgenommen. Spanien erhebt seit 2012 Zuschläge zu den Einkommensteuersätzen, die bei hohen Einkommen bis zu 7 % betra gen. In Italien und Kanada (Beispiel Ontario) fanden moderate Erhöhungen auf regio naler Ebene statt. Finnland, Luxemburg und Portugal haben den Spitzensteuersatz leicht gesenkt. Grafik 5 zeigt die höchstmöglichen Steuersätze (inkl. sonstige Zuschläge) im Rahmen der Einkommensbesteuerung na türlicher Personen. Die Spitzensteuersätze bewegen sich weiterhin zwischen 10 % in Bulgarien und 56,6 % in Schweden. Der deutsche Spitzensteuersatz ist mit 47,48 % im oberen Mittelfeld angesiedelt. Seite 35 Seite 36 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 5: Einkommensteuerspitzensätze der Zentralstaaten und der Gebietskörperschaften sowie sonstige Zuschläge 2012 (in Prozent) 10 Bulgarien 15 15 Litauen Tschechien 16 Rumänien 16 Ungarn 19 Slowakei 21 Estland 25 Lettland 32 Polen Malta 35 Zypern 35 39,97 Schweiz (Kanton Zürich) 40 Norwegen 41 41,34 Slowenien Luxemburg 43,25 USA (New York) 45 Griechenland Deutschland 47,48 Italien 47,63 Irland 47,97 48 Finnland 48,75 Portugal 49 Japan 50 Österreich 50 Kanada (Ontario) 50 51,5 Vereinigtes Königreich Dänemark 52 Niederlande 52 53,5 Spanien Belgien 54,61 Frankreich 56,6 Schweden 0 10 20 30 40 50 60 70 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Ob es in den Staaten eine Quellensteuer mit oder ohne Abgeltungscharakter gibt und in wie weit Werbungskosten geltend gemacht werden können bzw. Freigrenzen bestehen, zeigt Übersicht 9. Die entspre chenden Informationen im Fall von nicht ansässigen Empfängern der Kapitalerträge listet Übersicht 10 auf. Es fällt auf, dass bei nichtansässigen Empfängern von Zinserträ gen nur selten Quellensteuer erhoben wird. Außerdem sind die jeweiligen Doppelbe steuerungsabkommen zu berücksichtigen, die meistens keine Quellensteuern auf Zins erträge vorsehen. Unberücksichtigt bleibt in Übersicht 10, ob im Wohnsitzstaat eines Zinsempfängers ein entsprechender Zinser trag aus dem Ausland überhaupt steuerlich erfasst wird, und – wenn ja – wie hoch der Einkommensteuersatz darauf ist. Durch die verschiedenen Konzepte kommt es zu einer höchst unterschiedlichen Steuerbelastung von Zinserträgen Ansässiger im internatio nalen Vergleich. Seite 37 Seite 38 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 9: Quellensteuern auf Zinsen und Dividenden 2012 – Ansässige Dargestellt wird die Quellenbesteuerung typischer Einkünfte aus Zinsen und Dividenden von ansässigen natürlichen Personen (allgemeine Sätze in %). Betriebliche Erträge bleiben unberücksichtigt. Es werden Zinsen im engeren Sinne wie z. B. aus Bankeinlagen und festverzinslichen Wertpapieren betrachtet, die in Deutschland einer Kapitalertragsteuer von 26,375 % (Zinsabschlag zzgl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. Alle Staaten haben zahlreiche Sonderregelungen, die tabellarisch nicht umfassend darstellbar sind. In besonderen Fällen wird auf Sonderregelungen hingewiesen. Staaten Zinsen Dividenden Bemerkungen EU-Staaten Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung mit Quel lensteueranrechnung; 15 % Quellensteuer auf Zinsen aus Spareinlagen; 21 % Quellensteuer auf bestimmte Dividenden; Zusatzabgabe von 4 % auf Zinsen und Dividenden, die dem Quellensteuer satz von 21 % unterliegen, soweit diese 20.020 EUR übersteigen, kein Quel lensteuerabzug der Zusatzabgabe bei Einbeziehung von Zinsen und Dividen den in die Einkommensteuerveranlagung 21 25 Bulgarien – 5 Dänemark – 27 Abgeltungswirkung für Dividenden bis 48.300 DKK; für übersteigende Divi dendeneinkünfte Einkommensteuerfestsetzung auf 42 % mit Quellensteu eranrechnung 26,375 Einschließlich Solidaritätszuschlag; Abgeltungsteuer mit Option zur Ein kommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung Belgien Deutschland 26,375 Abgeltungsteuer – – – Finnland 30 21 Abgeltungsteuer für Zinsen; 21 % Quellensteuer nur auf Dividenden bör sennotierter Kapitalgesellschaften, Einbeziehung der Dividenden in die Ein kommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung Frankreich 24 21 Grundsätzlich Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrech nung, wenn nicht zu einer Pauschalbesteuerung optiert wird Griechenland 10 25 Sondersatz 20 % für bestimmte Zinsen möglich; Abgeltungsteuer, in be stimmten Fällen Option zur Einkommensteuerveranlagung mit Quellen steueranrechnung möglich Irland 30 20 Abgeltungsteuer für Zinsen, keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen; Einbeziehung der Dividenden in die Einkommensteuerver anlagung mit Quellensteueranrechnung Italien 20 20 Abgeltungsteuer; Sondersatz 12,5 % auf Zinsen aus bestimmten Staatsanlei hen möglich Lettland 10 10 Abgeltungsteuer; keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staats und Kommunalanleihen – 20 Abgeltungsteuer Luxemburg 10 15 Abgeltungsteuer für Zinsen, sofern über Freigrenze von 250 EUR; Einbezie hung der Dividenden in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteu eranrechnung Malta 15 – Abgeltungsteuer, kein Quellensteuerabzug bei Einbeziehung der Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung Estland Litauen Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 39 Übersicht 9: Fortsetzung Staaten Zinsen Dividenden Bemerkungen – 15 Einbeziehung in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteuer anrechnung Österreich 25 25 Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung mit Quel lensteueranrechnung Polen 19 19 Abgeltungsteuer Portugal 26,5 26,5 Befreiungen für bestimmte Zinsen möglich; Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung Rumänien 16 16 Abgeltungsteuer; keine Quellensteuer auf Zinsen aus rumänischen Staats und Kommunalanleihen Schweden 30 30 Abgeltungsteuer Slowakei 19 – Abgeltungsteuer Slowenien 20 20 Abgeltungsteuer; Zinsen aus Guthaben bei einer inländischen Bank oder einer in der EU ansässigen Bank sind bis zu einem Betrag von 1.000 EUR steuerfrei Spanien 21 21 Keine Quellensteuer auf Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen; Einbe ziehung der Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellen steueranrechnung Tschechien 15 15 Abgeltungsteuer Ungarn 16 16 Abgeltungsteuer Vereinigtes Königreich 20 – Einbeziehung in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteuer anrechnung Zypern 15 20 Die Quellensteuer wird als sog. Verteidigungsabgabe erhoben und hat Ab geltungswirkung; bei der regulären Einkommensteuer bleiben die Einkünfte steuerfrei 20/10 Abgeltungsteuer für Zinsen; Dividenden börsennotierter Gesellschaften unterliegen in bestimmten Fällen dem niedrigeren Steuersatz von 10 % und können per Option Abgeltungswirkung erzielen, ansonsten Einbeziehung der Dividenden in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueran rechnung EU-Staaten Niederlande Andere Staaten Japan 20 Kanada – – – Norwegen – – – 35 35 – – Schweiz USA Einbeziehung der Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung mit Quel lensteueranrechnung – Seite 40 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 10: Quellensteuern auf Zinsen und Dividenden 2012 – Nichtansässige Dargestellt wird die Quellenbesteuerung typischer Einkünfte aus Zinsen und Dividenden von nichtansässigen natürlichen Personen (allgemeine Sätze in %). Betriebliche Erträge bleiben unberücksichtigt. Es werden Zinsen im engeren Sinne wie z. B. aus Bankeinlagen und festverzinslichen Wertpapieren betrachtet. Alle Staaten haben zahlreiche Sonderregelungen, die tabellarisch nicht umfassend darstellbar sind. In besonderen Fällen wird auf Sonderregelungen in den Fußnoten hingewiesen. Zinsen Dividenden Nichtansässige Höchstsatz nach DBA-Deutschland Nichtansässige Höchstsatz nach DBA-Deutschland Belgien – 15 25 15 Bulgarien – 1) 5 5 15 Dänemark – 0 15 2) 15 Deutschland – – 26,375 Estland – 10 Finnland – 0 30 15 Frankreich – 4) 0 21 5) 15 10 6) 10 25 7) 25 Irland – 0 – Italien 0 9) 10 20 15 Lettland 10 10) 10 10 15 Litauen – 10 20 15 0 15 15 Staaten EU-Staaten Griechenland Luxemburg – /35 11) – 3) 8) – 15 Unbegrenzt 0/15 12) Malta – 0 – Niederlande – 0 15 15 Österreich – /35 11) 0 25 15 Polen 20 5 19 15 Portugal 26,5 13) 26,5 15 Rumänien 16 14) 0 16 15 Schweden – 0 30 15 19 0 – 15 5 20 15 10 21 15 Slowakei Slowenien – 15) Spanien – 15 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 41 Übersicht 10: Fortsetzung Zinsen Staaten Nichtansässige Dividenden Höchstsatz nach DBA-Deutschland Nichtansässige Höchstsatz nach DBA-Deutschland 0 15 15 EU-Staaten Tschechien 15 Ungarn – 15) 0 16 15 Vereinigtes Königreich – 0 – 15 Zypern – 0 – 15 Andere Staaten 15 10 20 16) 15 Kanada – 10 25 15 Norwegen – 0 25 17) 15 35 0 35 15 – 0 30 15 Japan Schweiz USA 1) Für Zinsen aus Bankeinlagen sowie aus Staats-, Gemeinde- und Unternehmensanleihen für Ansässige im EWR, ansonsten 10 %. 2) Wenn weniger als 10 % Beteiligung gehalten wird und mit dem Ansässigkeitsstaat ein Abkommen unter gegenseitigem Informationsaustausch besteht, ansonsten 27 %. 3) 21 % Gewinnausschüttungsteuer (bzw. 26,6 % der Nettodividende). 4) 55% wenn Zinsempfänger ansässig in einem nicht kooperierenden Staat bis der Nachweis erbracht wird, dass die Zahlung nicht der Steuervermeidung dient. 5) Wenn Dividendenempfänger ansässig im EWR, ansonsten 30 %; 55 % wenn Dividendenempfänger ansässig in einem nicht kooperierenden Staat. 6) Sondersatz von 20 % für Zinsen, die nicht aus Bankeinlagen stammen; 0 % für Zinsen aus Staatsanleihen, Schatzanweisungen, Zinsen aus Anleihen ansässiger Gesellschaften und Bankeinlagen in ausländischer Währung. 7) Für Ausschüttungen in 2012. 8) Sofern Empfänger ansässig in EU- oder DBA-Staat, ansonsten 20 %. 9) Sondersätze von 12,5 % und 20 % möglich. 10) 0 % für Zinsen aus bestimmten Staatsanleihen. 11) Quellensteuersatz gemäß Art. 11 der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3.6.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen. 12) Regelfall: 0 % Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer ist voll auf die Einkommensteuer anrechenbar; 15 % Kapitalertragsteuer, wenn bestimmte Körper schaftsteuerbefreiungen gewährt werden. 13)Mehrere Sondersätze für bestimmte Zinsen möglich. 14) Keine Quellensteuer auf Zinsen aus rumänischen Staats- und Kommunalanleihen oder Anleihen der Nationalbank. 15)Sofern Empfänger ansässig in EU-Staat mit gegenseitigem Informationsaustausch (Richtlinie 2003/48/EG), ansonsten 20 % Slowenien, 16 % Ungarn. 16) Sondersatz von 7 % auf qualifizierte Dividenden aus börsennotierten Gesellschaften bis 31.12.2013. 17) Bestimmter Teil der Dividende ist steuerfrei (1,5 % des investierten Kapitals in 2011). Übersicht 11 bringt die höchst unterschiedliche Steuerbelastung von Zinserträgen Ansässiger klar zum Ausdruck. Bulgarien, Estland, Litauen und die Niederlande belassen Zinserträge privater Haushalte generell oder in bestimmten Fällen steu erfrei, während sonst der Steuersatz von 10 % (Griechenland, Lettland, Luxemburg) bis 51,5 % (Dänemark) reicht. Seite 42 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 11: Höchstsätze auf private Zinserträge 2012 – Ansässige Dargestellt wird der höchstmögliche Einkommensteuersatz für typische Einkünfte aus Zinsen von ansässigen natürlichen Personen. Betriebliche Erträge bleiben unberücksichtigt. Es werden Zinsen aus Bankeinlagen betrachtet, die in Deutschland einer Kapitalertragsteuer von 26,375 % (Zinsabschlag zzgl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. In besonderen Fällen wird auf Sonderregelungen hingewiesen. Staaten Höchstsatz in % Bemerkungen EU-Staaten Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung; 1.830 € Freibetrag Belgien 15 Bulgarien – Dänemark 51,5 Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz Deutschland 26,375 Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung; 801 € Sparerpauschbetrag Estland – Finnland 30 Abgeltungsteuer Frankreich 24 Grundsätzlich Einkommensteuerveranlagung, wenn nicht zu einer Pauschalbesteuerung optiert wird Griechenland 10 Abgeltungsteuer Irland 30 Abgeltungsteuer Italien 20 Abgeltungsteuer Lettland 10 Abgeltungsteuer Litauen – Luxemburg 10 Abgeltungsteuer; 25 € Werbungskostenpauschale; Freigrenze bis 250 € Malta 15 Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung Niederlande – Keine Einkommensteuer auf reale Kapitalerträge; stattdessen Steuer satz 30 % auf einen fiktiven Ertrag von 4 % des Reinvermögens nach Berücksichtigung eines Vermögensfreibetrags von 21.139 € Österreich 25 Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung Polen 19 Abgeltungsteuer Portugal 26,5 Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung Rumänien 16 Abgeltungsteuer Schweden 30 Abgeltungsteuer Slowakei 19 Abgeltungsteuer Slowenien 20 Abgeltungsteuer; 1.000 € Freibetrag für Zinsen aus Guthaben bei einer inländischen oder in der EU ansässigen Bank – – – Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 11: Fortsetzung Staaten Höchstsatz in % Bemerkungen Spanien 27 21 % für die ersten 6.000 € Einkommen aus Anlagekapital, 25 % zwischen 6.001 € und 24.000 €, darüber 27 % Tschechien 15 Abgeltungsteuer Ungarn 16 Abgeltungsteuer Vereinigtes Königreich 50 Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz Zypern 15 Steuerbefreiung für Zinsen; sie unterliegen jedoch einer Vertei digungsabgabe von 15 % Japan 20 Abgeltungsteuer Kanada (Ontario) 47,97 Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz Norwegen 40 Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz Schweiz (Zürich) 39,97 Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz USA (Stadt und Staat New York) 43,25 Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz Andere Staaten 4. (Lohn-)Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeitnehmern 2011 Für Arbeitnehmerhaushalte in verschie denen Familienverhältnissen und Einkom mensgruppen veröffentlicht die OECD regel mäßig eine international vergleichende Un tersuchung, deren jüngste Ergebnisse in den Übersichten 12 bis 14 vorgestellt werden. Übersicht 12 und Grafik 6 enthalten die Belastung des durchschnittlichen Brutto arbeitslohns eines Arbeitnehmerhaushalts durch die Lohn- oder Einkommensteuer klassifiziert nach verschiedenen Familien verhältnissen (Alleinstehender, Familie als Allein- und als Doppelverdiener). Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist stark eingeschränkt, da die OECD Transfer zahlungen länderspezifisch unterschied lich berücksichtigt. Zum Beispiel wird das Kindergeld in der Belastungsrechnung für Deutschland als Steuergutschrift behandelt, wenn die Berücksichtigung von Kindern in Form von Kindergeld erfolgt. Andernfalls wird der Kinderfreibetrag bei der Steuerbe rechnung abgezogen (Günstigerprüfung). Damit wird die Steuerbelastungsquote für Haushalte mit Kindern erheblich verringert. In anderen Staaten, wie z. B. Frankreich, wird das Kindergeld als separate Transferleistung außerhalb des Besteuerungssystems behan delt und mindert daher nicht die Steuerbe lastungsquote. Seite 43 Seite 44 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 12: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2011 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns) Staaten Alleinstehend, ohne Kind, Durchschnitts einkommen Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnitts einkommen Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnitts einkommen + 33 % eines weiteren Durch schnittseinkommens EU-Staaten, die Mitglied der OECD sind Belgien 28,2 16,8 22,2 Dänemark 28,0 23,8 25,4 Deutschland 19,0 0,4 6,2 Estland 16,8 9,4 12,2 Finnland 22,7 22,7 18,6 Frankreich 14,3 8,5 8,0 3,8 3,6 2,7 Irland 14,9 7,4 9,2 Italien 21,3 14,7 14,0 Luxemburg 15,0 4,7 5,8 Niederlande 16,0 15,8 12,1 Österreich 15,3 13,1 10,9 6,8 0,0 1,4 Portugal 13,5 5,4 5,6 Schweden 17,8 17,8 15,5 Slowakei 9,5 - 2,6 - 1,8 Slowenien 11,3 3,0 3,8 Spanien 15,6 8,1 10,3 Tschechien 12,0 - 4,6 3,0 Ungarn 17,5 8,3 7,2 Vereinigtes Königreich 15,6 14,0 13,5 7,6 4,8 5,6 Kanada 15,5 9,2 11,5 Norwegen 21,5 19,0 18,7 Schweiz 10,0 4,4 5,3 USA 17,2 4,7 9,0 Griechenland Polen Andere Staaten Japan Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 45 Grafik 6: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2011 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns) Griechenland Polen Alleinstehend, kein Kind, Durchschnittseinkommen Japan Slowakei Schweiz Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen Slowenien Tschechien Portugal Frankreich Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnittseinkommen + 33 % eines weiteren Durchschnittseinkommens Irland Luxemburg Österreich Kanada Spanien Vereinigtes Königreich Niederlande Estland USA Ungarn Schweden Deutschland Italien Norwegen Finnland Dänemark Belgien -5 0 Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012 5 10 15 20 25 30 Seite 46 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Die Gesamtbelastung von Arbeitnehmern mit Steuern und Sozialabgaben wird in Übersicht 13 und Grafik 7 dargestellt. Über sicht 14 und die dazu gehörende Grafik 8 zei gen die Gesamtbelastung der Arbeitskosten, wobei auch die Arbeitgeberanteile an der So zialversicherung berücksichtigt werden. Die Belastungsvergleiche zeigen deutlich, dass in Deutschland kinderlose alleinstehende Durchschnittsverdiener eine relativ hohe Gesamtbelastung haben. Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 13: Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2011 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns) Staaten Alleinstehend, ohne Kind, Durchschnitts einkommen Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnitts einkommen Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnitts einkommen + 33 % eines weiteren Durch schnittseinkommens EU-Staaten, die Mitglied der OECD sind Belgien 42,2 30,8 33,0 Dänemark 38,7 34,6 37,5 Deutschland 39,9 21,0 26,8 Estland 19,6 12,2 15,0 Finnland 29,8 29,8 25,6 Frankreich 28,0 22,2 21,7 Griechenland 20,3 20,1 19,2 Irland 18,9 11,4 12,2 Italien 30,8 24,2 23,5 Luxemburg 28,1 17,8 18,9 Niederlande 31,4 28,0 25,5 Österreich 33,4 31,2 28,2 Polen 24,6 17,8 19,2 Portugal 24,5 16,4 16,6 Schweden 24,8 24,8 22,5 Slowakei 22,9 10,8 15,2 Slowenien 33,4 25,1 25,9 Spanien 21,9 14,5 16,6 Tschechien 23,0 6,4 14,0 Ungarn 35,0 25,8 24,7 Vereinigtes Königreich 25,1 23,5 21,7 Japan 21,0 18,2 19,0 Kanada 22,7 16,4 18,3 Norwegen 29,3 26,8 26,5 Schweiz 16,1 10,5 11,5 USA 22,8 10,4 14,6 Andere Staaten Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012 Seite 47 Seite 48 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 7: Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2011 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns) Schweiz Alleinstehend, kein Kind, Durchschnittseinkommen Irland Estland Griechenland Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen Japan Spanien Kanada USA Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnittseinkommen + 33 % eines weiteren Durchschnittseinkommens Slowakei Tschechien Portugal Polen Schweden Vereinigtes Königreich Frankreich Luxemburg Norwegen Finnland Italien Niederlande Österreich Slowenien Ungarn Dänemark Deutschland Belgien 0 5 10 Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012 15 20 25 30 35 40 45 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 14: Gesamtbelastung von Lohnkosten 2011 1) (in Prozent der Lohnkosten) Staaten Alleinstehend, ohne Kind, Durchschnitts einkommen Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnitts einkommen + 33 % eines weiteren Durch schnittseinkommens EU-Staaten, die Mitglied der OECD sind Belgien 55,5 40,3 41,4 Dänemark 38,4 27,4 32,2 Deutschland 49,8 34,0 38,9 Estland 40,1 31,2 34,2 Finnland 42,7 37,7 35,5 Frankreich 49,4 42,3 40,0 Griechenland 38,0 37,8 37,1 Irland 26,8 7,1 13,3 Italien 47,6 38,6 40,3 Luxemburg 36,0 13,4 17,7 Niederlande 37,8 30,7 29,2 Österreich 48,4 37,1 37,2 Polen 34,3 28,4 29,6 Portugal 39,0 29,2 30,4 Schweden 42,8 37,3 36,9 Slowakei 38,9 25,0 29,5 Slowenien 42,6 23,2 30,6 Spanien 39,9 34,2 35,8 Tschechien 42,5 21,7 30,7 Ungarn 49,4 32,8 34,3 Vereinigtes Königreich 32,5 26,4 25,0 Japan 30,8 23,0 25,1 Kanada 30,8 18,9 23,8 Norwegen 37,5 31,0 31,9 Schweiz 21,0 8,4 11,1 USA 29,5 18,2 22,7 Andere Staaten Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012 1) Lohnkosten definiert als Bruttoarbeitslohn zzgl. Arbeitgeberbeitrag (ggf. einschließlich anteiliger Lohnsummensteuer); Gesamtbelastung definiert als Arbeitgeberbeitrag zzgl. Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und Lohnsteuer (ggf. einschließlich anteiliger Lohnsummensteuer), gemindert um die familienbezogenen Leistungen (z. B. Kindergeld). Seite 49 Seite 50 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 8: Gesamtbelastung von Lohnkosten 2011 (in Prozent der Lohnkosten) Schweiz Alleinstehend, kein Kind, Durchschnittseinkommen Irland USA Japan Verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, Durchschnittseinkommen Kanada Vereinigtes Königreich Polen Luxemburg Verheiratet, 2 Kinder, ein Durchschnittseinkommen + 33 % eines weiteren Durchschnittseinkommens Norwegen Niederlande Griechenland Dänemark Slowakei Portugal Spanien Estland Tschechien Slowenien Finnland Schweden Italien Österreich Frankreich Ungarn Deutschland Belgien 0 10 Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012 20 30 40 50 60 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 51 5. Vermögensteuern Übersicht 15 enthält einen Vergleich der allgemeinen Vermögensteuern für die we nigen Staaten, die solche Steuern erheben. Schweden hat 2007 die Vermögensteuer ab geschafft, ebenso Finnland seit 2006. In keinem der untersuchten Staaten ist die gezahlte Vermögensteuer von der Einkommensteuer absetzbar. Nur in der Schweiz ist die von juristischen Personen gezahlte Vermögensteuer von der Körper schaftsteuer absetzbar. Übersicht 15: Vermögensteuern für natürliche und juristische Personen 2012 Natürliche Personen Juristische Personen Persönliche Freibeträge 2) Staaten Steuersätze 1) Nationale Währung in € 3) Absetzbar bei Einkom mensteuer Steuersätze Absetzbar bei Körperschaft steuer nein - - EU-Staaten Frankreich 4) 0% 0,55 % 0,75 % 1,00 % 1,30 % bis 800.000 € von 800.000 € bis 1,310 Mio. € von 1,310 Mio. € bis 2,570 Mio. € von 2,570 Mio. € bis 4,040 Mio. € von 4,040 Mio. € bis 7,710 Mio. € 1,65 % von 7,710 Mio. € bis 16,790 Mio. € 1,80 % über 16,790 Mio. € Keine Freibeträge i. e. S.; steuerfrei 800.000 € (vgl. Spalte „Steuersätze“) 800.000 Seite 52 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 15: Fortsetzung Natürliche Personen Persönliche Freibeträge Staaten Steuersätze 1) Juristische Personen 2) Nationale Währung in € 3) Absetzbar bei Einkom mensteuer Steuersätze Absetzbar bei Körperschaft steuer - - - 0,5 % nein 700.000 nein6) - - Keine Freibeträge i.e. S.; steuerfrei 750.000 NOK (vgl. Spalte "Steuersätze") 100.565 nein - - 77.000 CHF bzw. 154.000 CHF 7) 64.108 128.216 nein Kantons- und Gemeindesteuern allgemein 0,0893 % ja EU-Staaten - Luxemburg Spanien 5) 0,2 % 0,3 % 0,5 % 0,9 % 1,3 % 1,7 % 2,1 % 2,5 % bis 167.129,45 € von 167.129,45 € bis 334.252,88 € von 334.252,88 € bis 668.499,75 € von 668.499,75 € bis 1.336.999,51 € von 1.336.999,51 € bis 2.673.999,01 € 700.000 € allgemein von 2.673.999,01 € bis 5.347.998,03 € von 5.347.998,03 € bis 10.695.996,06 € über 10.695.996,06 € Andere Staaten Norwegen Staats- und Gemeindesteuer 0% 1,1 % Schweiz (Zürich) Kantons- und Gemeindesteuer 0% 0,110 % 0,219 % 0,329 % 0,438 % 0,548 % 0,657 % 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) bis 750.000 NOK über 750.000 NOK bis 0,077 Mio. CHF von 0,077 Mio. CHF bis 0,308 Mio. CHF von 0,308 Mio. CHF bis 0,694 Mio. CHF von 0,694 Mio. CHF bis 1,310 Mio. CHF von 1,310 Mio. CHF bis 2,235 Mio. CHF von 2,235 Mio. CHF bis 3,158 Mio. CHF über 3,158 Mio. CHF Grundtarif für Alleinstehende. Ohne Sonderfreibeträge, z. B. für Alter, Invalidität und bestimmte Vermögensarten. Umsatzsteuer-Umrechnungskurs Juli 2012. Betriebsvermögen, Kunstwerke und Antiquitäten sind steuerfrei. Sofern keine anderen Regelungen durch die autonomen Regionen. Jedoch Plafond: für Einkommen- und Vermögensteuer zusammen 60 % des zu versteuernden Einkommens. 77.000 CHF (64.1083 €) für Ledige; bei Eheleuten und Alleinstehenden mit Kind/ern erhöht sich die "Nullzone" im Tarif auf 154.000 CHF (128.216 €), so dass sich die Teilmengenstaffelung des Tarifs um jeweils 77.000 CHF bis auf 3.158.000 CHF (2.629.257 €) erhöht. Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 6. Besteuerung des Finanzsektors Mit der Einführung einer Finanztransak tionsteuer könnte der Finanzsektor einen fairen und zugleich angemessenen Beitrag zu den Folgekosten der Finanzkrise leisten und damit letztlich zur Sicherung der Sta bilität des Finanzsektors und dessen Aktivi täten beitragen. Deutschland und einige an dere EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt eine Finanztransaktionsteuer einzuführen. Mit der Nutzung des Instru mentes der Verstärkten Zusammenarbeit zur beschleunigten Einführung der Finanztrans aktionsteuer wurde ein neuer Weg beschrit ten. Übersicht 16 zeigt die von Staat zu Staat unterschiedlich erhobenen Kapital verkehrsteuern, Börsenumsatzsteuern und Stempelsteuern. Am häufigsten ist die Börsenumsatzsteuer, die auf Umsätze an Wertpapierbörsen erhoben wird. Lange Tradition haben Stempelsteuern auf Wert papiere oder Urkunden. Neben der Besteuerung von Finanztrans aktionen kann auch die Besteuerung von Finanzaktivitäten – beispielsweise durch zu sätzliche Besteuerung der Gehälter und/oder Boni – zur Beteiligung des Finanzsektors an den Krisenkosten beitragen. Auch solche Besteuerungsformen listet Übersicht 16 auf. Darüber hinaus werden die Regelungen bei den Bankensteuern und –abgaben – mit ge winnunabhängigen Elementen der Bemes sungsgrundlage – dargestellt. Finanzaktivi tätsteuern und Bankenabgaben sind eben falls in den Staaten recht unterschiedlich ausgestaltet, sofern sie überhaupt eingeführt sind. So ist z. B. die Bankenabgabe in Öster reich mit 0,055 bis 0,085 % der Bilanzsumme mehr als doppelt so hoch wie in Schweden (0,036 %). Auch die Bemessungsgrundlage ist unterschiedlich. In Österreich wird sie pauschal um 1 Mrd. Euro reduziert, im Ver einigten Königreich beträgt der Freibetrag 20 Mrd. GBP. Seite 53 Seite 54 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 16: Besteuerung von Finanzmärkten Staaten Teil 1: Kapitalverkehrsteuer z. B. Börsenumsatzsteuer, Stempelsteuer EU-Staaten Belgien 0,25 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf belgischer oder ausländischer, börsennotierter Aktien, Anleihen und anderer Wertpapiere, höchstens 740 €. Verschiedene Sondersteuersätze für bestimmte Wertpapiertransaktionen. Finnland 1,6 % Kapitalverkehrsteuer bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und ande ren Wertpapieren. Keine Steuer bei Transaktionen ohne Inlandsbezug und Transaktionen an der Börse. Frankreich 0,2 % Finanztransaktionsteuer bei Kauf von Aktien börsennotierter Unternehmen mit Sitz in Frankreich und einer Marktkapitalisierung von mehr als 1 Mrd. €. Steuerbefreiungen für bestimmte Transaktionen. 0,01 % Finanztransaktionsteuer bei bestimmten Transaktionen im Hochfrequenzhandel und bei Kauf nicht gedeckter Kreditausfallversicherungen auf EU-Staatsanleihen durch Ansässige. Griechenland 0,20 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf griechischer oder ausländischer börsennotierter Aktien. 5 % Kapitalverkehrsteuer bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von nicht börsennotierten Aktien. Irland 1 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von Aktien oder börsenfähigen Wertpapieren von in Irland eingetragenen Gesellschaften. Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen. Malta 2 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von börsenfähigen Wertpapieren. 5 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von Wertpapieren eines Unternehmens, dessen Aktiva zu mehr als 75 % aus unbeweglichem Vermögen bestehen. Steuerbefreiung für an der maltesischen Börse notierte Wertpapiere. Polen 1 % „Steuer auf zivilrechtliche Handlungen“ bei Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und an deren Wertpapieren, wenn die übertragenen Vermögensrechte sich in Polen befinden oder in Polen ausgeübt werden. Befinden sie sich außerhalb Polens oder werden sie im Ausland aus geübt, sind Veräußerungsgeschäfte nur steuerpflichtig, wenn der Erwerber seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz in Polen hat und das zivilrechtliche Rechtsgeschäft in Polen abgeschlossen wurde. Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen. Portugal 0,00225 % bis 0,015 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf von börsennotierten Wertpapie ren je nach Art. 0,005 % bis 0,05 % Kapitalverkehrsteuer bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von börsenno tierten Anteilen und anderen Wertpapieren je nach Art. 4 % Stempelsteuer auf die Vermittlungsgebühren der Banken bzw. Wertpapiermakler. Vereinigtes Königreich 0,5 % Stempelsteuer (Stempelersatzsteuer bei elektronischen, papierlosen Transaktionen) bei Kauf/Verkauf von Aktien oder börsenfähigen Wertpapieren. 1,5 % Stempelersatzsteuer bei bestimmten Übertragungen von Aktien in ein Hinterlegungs schein-Programm oder an einen Abrechnungsdienst außerhalb der EU. Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen. Zypern 0,15 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren. Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen. 0,15 % bis 0,2 % Stempelsteuer (abhängig vom Kaufpreis) bei Kauf/Verkauf von Anleihen zypriotischer Gesellschaften, wenn sie mit Grundbesitz in Zypern zusammenhängen, höch stens 17.086,01 €. Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 55 Übersicht 16: Fortsetzung Staaten Teil 1: Kapitalverkehrsteuer z. B. Börsenumsatzsteuer, Stempelsteuer Andere Staaten Schweiz 0,15 % Börsenumsatzsteuer, sog. „Umsatzabgabe“, bei Kauf/Verkauf von inländischen und 0,3 % von ausländischen Wertpapieren. Steuerbefreiungen für bestimmte Wertpapiertransaktionen. 1 % Gesellschaftsteuer, sog. „Emissionsabgabe“, des Nominalwerts auf die Ausgabe insbeson dere von Anteilsrechten an inländischen Kapitalgesellschaften (Freigrenze von 1 Mio. CHF bei Gründung oder Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft oder GmbH). Diese Stempelabgaben werden vom Bund erhoben. Staaten Teil 2: Finanzaktivitätsteuer Zusätzliche Besteuerung der Vergütungen für Bankmanager, neben der regulären Ertragbesteuerung EU-Staaten Griechenland Bonuszahlungen an Bankmanager mit einem jährlichen Gehalt von mehr als 60.000 €, die 10 % des regulären jährlichen Gehalts übersteigen, werden in einem progressiven Staffeltarif mit Steuersätzen von 50 % (übersteigende Bonuszahlungen bis 20.000 €) bis 90 % (überstei gende Bonuszahlungen über 80.000 €) besteuert. Irland Angestellte einer irischen Bank, die staatliche Finanzhilfe erhalten hat, unterliegen bei der Uni versal Social Charge einer Sonderregelung für erfolgsabhängige Bonuszahlungen. Sie zahlen bei Überschreiten der Freigrenze von 20.000 € einen erhöhten Satz von 45 % auf die gesamte Bonuszahlung. Das führt im Ergebnis dazu, dass derartige Zahlungen mit insgesamt 90 % (d. h. Einkommensteuersatz 41 % zzgl. Universal Social Charge 45 % und Sozialversicherungs beiträge 4 %) besteuert werden. Italien Auf Bonuszahlungen und Mitarbeiter-Aktienoptionen im Bankensektor wird eine Sondersteuer von 10 % erhoben, soweit die gewährten Vorteile das vereinbarte Festgehalt übersteigen. Staaten Teil 3: Bankensteuer und Bankenabgabe Belastung der Finanzinstitute nach gewinnunabhängigen Kriterien, ohne Abgaben für die Einlagensicherung EU-Staaten Belgien Es bestehen drei Belastungen: • Die Kreditinstitute unterliegen einer Steuer von 0,08 % auf einen Teilbetrag der Sparein lagen. • Seit 2012 unterliegen Kreditinstitute einer weiteren Steuer auf einen Teilbetrag der Spar einlagen. Der Steuersatz von 0,05 % wird mit einem gewichteten Faktor zwischen 60 % und 240 % multipliziert, der von dem Verhältnis der Darlehen an Nicht-Finanzinstitute zu den Spareinlagen abhängt. • Seit 2012 wird von Banken eine Finanzstabilitätsabgabe von 0,035 % erhoben. Bemes sungsgrundlage sind die Passiva abzüglich Eigenkapital und gesicherter Einlagen. Seite 56 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 16: Fortsetzung Staaten Teil 3: Bankensteuer und Bankenabgabe Belastung der Finanzinstitute nach gewinnunabhängigen Kriterien, ohne Abgaben für die Einlagensicherung EU-Staaten Deutschland Durch das Restrukturierungsfondsgesetz vom 9.12.2010 (BGBl. I S. 1900, 1921) ist 2011 eine Bankenabgabe für Kreditinstitute eingeführt worden. Die Ausgestaltung der Bankenabgabe im Einzelnen ist in der Restrukturierungsfonds-Verordnung vom 20.7.2011 (BGBl. I S. 1406) gere gelt. Bemessungsgrundlage der Abgabe ist die Summe der Passiva abzüglich bestimmter Posten, soweit sie den Freibetrag von 300 Mio. € übersteigt. Die Abgabe ist progressiv nach dem Volumen der beitragserheblichen Passiva gestaffelt und beträgt zwischen 0,02 % und 0,06 %. Daneben wird das außerbilanzielle Derivatevolumen mit 0,0003 % belastet. Der Jah resbeitrag einer Bank aus der Summe der Beitragskomponenten „Passiva“ und „Derivate“ wird bei 20 % des Jahresüberschusses gekappt (sog. Zumutbarkeitsgrenze). Auf jeden Fall wird aber ein Mindestbeitrag von 5 % des regulären Jahresbeitrags erhoben. Aufgrund der Zumutbar keitsgrenze oder des Mindestbeitrags gekappte Beiträge müssen bis zu fünf Folgejahre lang (bis 2019: bis zu zwei Folgejahre lang) nachgezahlt werden, soweit die Zumutbarkeitsgrenze in einem der Folgejahre durch den regulären Jahresbeitrag nicht ausgeschöpft wird. Mit der Bankenabgabe wird ein Restrukturierungsfonds mit einer Zielgröße von 70 Mrd. € auf gebaut, durch den notwendige Abwicklungs- oder Restrukturierungsmaßnahmen systemrele vanter Banken finanziert werden. Frankreich Seit 2011 wird von Banken mit einer bankaufsichtsrechtlichen Mindesteigenkapitalanforde rung von mindestens 500 Mio. € eine Steuer (sog. taxe de risque systémique) von 0,25 % des bankaufsichtsrechtlichen Mindesteigenkapitals erhoben. In 2012 ist eine einmalige Zusatz steuer in Höhe der 2012 fälligen Steuer zu entrichten. Ab 2013 wird der Steuersatz auf 0,50 % verdoppelt. Die Steuer ist als Betriebsausgabe abziehbar. Lettland Seit 2011 wird eine Finanzstabilitätsabgabe erhoben. Ihr unterliegen in Lettland registrierte Kreditinstitute und lettische Niederlassungen ausländischer Banken. Bemessungsgrundlage sind die Verbindlichkeiten nach Abzug einiger Korrekturposten (z.B. gesicherter Einlagen und von der Bank ausgegebener Schuldverschreibungen). Die Abgabe beträgt in 2012 0,072 %. Niederlande 2012 ist eine Bankensteuer für in den Niederlanden registrierte Kreditinstitute und niederlän dische Niederlassungen ausländischer Banken eingeführt worden. Bemessungsgrundlage ist die Bilanzsumme nach Abzug einiger Positionen (z.B. des Kern- und Ergänzungskapitals und gesicherter Einlagen) und eines Freibetrages von 20 Mrd. €. Die Steuer beträgt 0,044 % für den Teil der Bemessungsgrundlage, der auf die kurzfristigen Verbindlichkeiten entfällt, und 0,022 % für den Rest. Sie erhöht sich auf 0,0484 % bzw. 0,0242 %, wenn mindestens ein Vor standsmitglied eine Bonuszahlung von mehr als einem Jahresfestgehalt erhält. Die Steuer ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Österreich Seit 2011 wird von Kreditinstituten eine Stabilitätsabgabe erhoben, deren Bemessungsgrund lage die Bilanzsumme abzüglich gezeichnetem Kapital, Rücklagen und gesicherter Einlagen ist. Die Abgabe beträgt 0,055 % für die Teile der Bemessungsgrundlage über 1 Mrd. € bis 20 Mrd. € und 0,085 % für die Teile der Bemessungsgrundlage über 20 Mrd. €. Für Derivate beträgt die Stabilitätsabgabe 0,013 % des Geschäftsvolumens. Für die Jahre 2012 bis 2017 wird ein Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe von jeweils 25 % der Stabilitätsabgabe erhoben. Das Aufkommen aus dem Sonderbeitrag fließt in einen staatlichen Fonds und ist zweckgebunden für Maßnahmen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität. Die Stabilitätsabgabe und der Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe sind als Betriebsausgabe abziehbar. Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 57 Übersicht 16: Fortsetzung Staaten Teil 3: Bankensteuer und Bankenabgabe Belastung der Finanzinstitute nach gewinnunabhängigen Kriterien, ohne Abgaben für die Einlagensicherung EU-Staaten Portugal Seit 2011 wird für Unternehmen und Institute des Finanzsektors eine Bankenabgabe auf den Teil der Passiva erhoben, der das Kern- und Ergänzungskapital und die gesicherten Einlagen übersteigt. Die Abgabe liegt zwischen 0,01 % und 0,05 % in Abhängigkeit vom ermittelten Wert. Daneben wird die Abgabe auf den Nominalwert von Derivaten erhoben, die außerhalb der Bilanz gehalten werden. Die Abgabe beträgt in diesem Fall zwischen 0,0001 % und 0,0002 %. Die Abgabe ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Schweden Seit 2009 wird von Banken und Kreditinstituten eine Stabilitätsabgabe von jährlich 0,036 % (ab 2011) der Bilanzsumme abzüglich des Eigenkapitals, nachrangiger Anleihen, gesicherter Einlagen und konzerninterner Schulden erhoben. Die Abgabe fließt in einen speziellen Fonds, der auf 2,5 % des Bruttoinlandsprodukts in 2023 anwachsen soll und zur Bewältigung künftiger Bankenkrisen vorgesehen ist. Slowakei Seit 2012 wird vierteljährlich eine Bankenabgabe von 0,1 % der Passiva abzüglich Kernkapital, nachrangiger Verbindlichkeiten und - bis einschließlich des 3. Quartals 2012 - gesicherter Ein lagen erhoben. Die Abgabe fließt in einen speziellen Fonds mit einer Zielgröße von 1 Mrd. €, aus dem Verluste aus künftigen Bankenkrisen gedeckt werden sollen. Sie ist als Betriebsaus gabe abziehbar. Für das 4. Quartal 2012 wird eine zusätzliche Bankenabgabe von 0,1 % erhoben, mit der staat liche Entwicklungsprogramme und der Außenhandel unterstützt werden sollen. Slowenien Seit 2011 wird von Banken eine sog. Bankenbilanzsummensteuer von 0,1 % der Bilanzsumme erhoben. Die Steuer mindert sich um 0,167 % der Darlehen an nicht-finanzielle Körperschaf ten und Einzelunternehmen. Steuerbefreit sind Banken, die die Darlehensvergabe an nicht finanzielle Körperschaften und Einzelunternehmen gegenüber dem Vorjahr um mindestens 5 % der Bilanzsumme des Vorjahrs steigern, und Banken, die zum 31.7.2011 Darlehen an diese Empfänger von weniger als 20 % der Bilanzsumme vergeben haben. Ungarn Seit 2010 unterliegen Finanzinstitutionen, zu denen neben Banken auch Versicherungen, Finanz- und Investmentdienstleister, Börsen und Verwalter von Investment- und Risikoka pitalfonds gehören, einer besonderen Steuer. Sie beträgt bei Banken für 2012 0,15 % auf die ersten 50 Mrd. HUF der Bilanzsumme und 0,53 % auf den übersteigenden Betrag. Vereinigtes Königreich Seit 2011 wird von britischen Banken und britischen Niederlassungen ausländischer Banken eine Bankensteuer erhoben. Bemessungsgrundlage sind das Eigenkapital und die Verbindlich keiten abzüglich bestimmter Positionen (z.B. des Kernkapitals und gesicherter Einlagen) und eines Freibetrags von 20 Mrd. GBP. Die Steuer beträgt in 2012 0,044 % auf das Eigenkapital und langfristige Verbindlichkeiten bzw. 0,088 % auf kurzfristige Verbindlichkeiten. Sie ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Zypern Seit 2011 wird eine Bankenabgabe von 0,095 % der Einlagen (ausgenommen Interbankenein lagen) am 31.12. des Vorjahres erhoben. Die Abgabe ist auf 20 % des steuerlichen Gewinns des laufenden Jahres begrenzt und nicht als Betriebsausgabe abziehbar. In den ersten 2 Jahren sollen 7/12 der Bankenabgabe zur Reduzierung des Haushaltsdefizits dienen. Der Rest fließt in einen Stabilitätsfonds. Ab 2013 sollen 100 % der Einnahmen dem Fonds zugeführt werden. Seite 58 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 7. Umsatzsteuersätze Übersicht 17 vergleicht die Umsatzsteu ersätze. Alle aufgeführten Staaten haben Mehrwertsteuersysteme. Der Trend die Umsatzsteuer zunehmend als Einnahme quelle zu nutzen setzt sich fort. Bereits in den letzten Jahren hoben einige Staaten ihre Umsatzsteuersätze an. Im Jahr 2012 erhöh ten insgesamt fünf Staaten die Normalsätze: • • • • • Irlandvon21%auf23%, Niederlandevon19%auf21%, Spanienvon18%auf21%, Ungarnvon25%auf27%, Zypernvon15%auf17%. Der in Deutschland erhobene Umsatz steuernormalsatz von 19 % liegt nach wie vor in der unteren Hälfte (siehe Grafik9). Übersicht 17: Umsatzsteuersteuersätze 2012 Steuersätze in % Staaten 1) Normalsatz ermäßigte Sätze 2) Nullsatz 3) Belgien 21 6 / 12 ja Bulgarien 20 9 – Dänemark 25 – ja 4) Deutschland 19 7 – Estland 20 9 – Finnland 23 9 / 13 ja Frankreich 19,6 2,1 / 5,5 / 7 – Griechenland 23 6,5 / 13 – Irland 23 4,8 / 9 / 13,5 ja Italien 21 4 / 10 ja Lettland 21 12 – Litauen 21 5/9 – Luxemburg 15 3 / 6 / 12 – Malta 18 5/7 ja Niederlande 21 6 – EU-Staaten Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Übersicht 17: Fortsetzung Staaten 1) Steuersätze in % Normalsatz ermäßigte Sätze 2) Nullsatz 3) Österreich 20 10 / 12 – Polen 23 5/8 – Portugal 23 6 / 13 – Rumänien 24 5/9 – Schweden 25 6 / 12 ja Slowakei 20 10 – Slowenien 20 8,5 – Spanien 21 4 / 10 – Tschechien 20 14 – Ungarn 27 5 / 18 – Vereinigtes Königreich 20 5 ja Zypern 5) 17 5/8 – – – 5 0 bis 10 6) – – ja - 25 8 / 15 ja 2,5 / 3,8 – EU-Staaten Andere Staaten Japan Kanada Bund Provinzen Norwegen Schweiz 5 8 1) Ohne regionale Sondersätze. 2) Insbesondere für bestimmte Warengruppen des lebensnotwendigen Bedarfs und für bestimmte Dienstleistungen im Sozial- und Kulturbereich. 3) Nullsatz = Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug; wird hier nur erwähnt, wenn er außer für Ausfuhrumsätze auch für bestimmte Inlandsumsätze gilt. 4) Für Zeitungen. 5) Nur griechischsprachiger Teil. 6) In einigen Provinzen zählt die Bundesumsatzsteuer zur Bemessungsgrundlage; Bundes- und Provinzumsatzsteuern zusammen daher 5 % bis 15 %; „harmonisierte“ Umsatzsteuer des Bundes und der Provinzen (Harmonized sales tax) 12 % in British Columbia, 13 % in den Provinzen New Brunswick, Newfoundland, Labrador und Ontario, 15 % in Nova Scotia. Seite 59 Seite 60 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Grafik 9: Umsatzsteuer-Normalsätze in der EU 2012 in Prozent 15 Luxemburg 17 Zypern 18 Malta 19 Deutschland Frankreich 19,6 Bulgarien 20 Estland 20 Österreich 20 Slowakei 20 Slowenien 20 Tschechien 20 Vereinigtes Königreich 20 Belgien 21 Italien 21 Lettland 21 Litauen 21 Niederlande 21 Spanien 21 Finnland 23 Griechenland 23 Irland 23 Polen 23 Portugal 23 24 Rumänien Dänemark 25 Schweden 25 27 Ungarn 0 5 10 15 20 25 30 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Fazit Deutschland liegt mit seiner Steuer- und Abgabenbelastung überwiegend im oberen europäischen Mittelfeld. Dem steht auf der anderen Seite ein gut ausgebautes soziales Sicherungssystem gegenüber. Darüber hi naus stärkt eine stabilitätsorientierte Fi nanzpolitik mit soliden Staatsfinanzen das Vertrauen in stabile Rahmenbedingungen. Als Produktionsstandort ist Deutschland attraktiv, die Wirtschaft in hohem Maße in ternational wettbewerbsfähig. Die nominale Steuerbelastung in Deutschland versteuerter Gewinne ist in der oberen Hälfte der EU-Staaten angesiedelt. Ein nach Standorten suchender Unterneh mer wird bei der Auswahl aber gerade nicht isoliert die Abgabenbelastungen analysieren, sondern ebenso die „Leistungsseite“ des Standortes berücksichtigen (Infrastruktur, Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer, öf fentliche Sicherheit, effiziente Verwaltung usw.). Insbesondere die Erfahrungen der Fi nanz- und Schuldenkrisen der letzten Jahre zeigen: Ein Staat kann nur dann ein attrak tives und tragfähiges Angebot unterbreiten, wenn er seine Leistungen dauerhaft solide finanziert. Allerdings können auch bei glei chem Leistungs- und Abgabenniveau Unter schiede durch die Steuerstruktur entstehen. Der Ausgleich zwischen Steuerbelastung und Staatsleistung muss von allen Staaten regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Seite 61 Seite 62 Anhang Anhang Umrechnungskurse der Landeswährungen (Umsatzsteuer-Umrechnungskurse) Juli 2012 Bulgarien 1€ = 1,9558 BGN Dänemark 1€ = 7,4384 DKK Japan 1€ = 97,07 JPY Kanada 1€ = 1,2461 CAD Lettland 1€ = 0,6963 LVL Litauen 1€ = 3,4528 LTL Norwegen 1€ = 7,4579 NOK Polen 1€ = 4,1837 PLN Rumänien 1€ = 4,5549 RON Schweden 1€ = 8,5451 SEK Schweiz 1€ = 1,2011 CHF Tschechien 1€ = 25,447 CZK Ungarn 1€ = 286,28 HUF USA 1€ = 1,2288 USD Vereinigtes Königreich 1€ = 0,78827 GBP Quelle: Bundesministerium der Finanzen; UmsatzsteuerUmrechnungskurse für den Monat Juli 2012 Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich Seite 63 Diese und weitere Broschüren sind erhältlich bei: Bundesministerium der Finanzen Referat für Bürgerangelegenheiten 11016 Berlin [email protected] www.bundesfinanzministerium.de oder www.bmf.bund.de Bestellservice Telefon: 0 18 05/77 80 90* Telefax: 0 18 05/77 80 94* (*0,14 €/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, abweichende Preise aus anderen Netzen möglich.) www.ministere-federal-des-finances.de www.federal-ministry-of-finance.de www.twitter.com/bmf_bund www.finanzforscher.de www.youtube.com/finanzministeriumtv www.bundesfinanzministerium.de/APP Herausgeber: Bundesministerium der Finanzen Referat Öffentlichkeitsarbeit Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Redaktion: Referat I A 2 Die Vervielfältigung und Verbreitung der Übersichten und Grafiken -auch auszugsweise- ist nur mit Quellenangabe gestattet. 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