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EXP POR RT TBE ERICH HT T IN NDO ONESIE EN Wirtschaft/A Außenh handel Gesc chäftsa abwicklu ung Mark kterschließung g Zollrregime//Recht Gesc chäftsre eisen Stand d: März z 2014 Grundllage dieser Broschüre ist der Län nderreport Indonesien I n, der freunddlicherweise von AUSSE ENWIRTSC CHAFT AUS STRIA zur V Verfügung gestellt g wurrde. AUSSE ENWIRTSC CHAFT AUSTR RIA ist die Außenwirts A chaftsorgan nisation derr Wirtschafts skammer Ö Österreich. Die Üb berarbeitung g erfolgte du urch das AU USSENWIR RTSCHAFT TSZENTRU M BAYERN N (AWZ)). Weiterre Exportberichte sind im AUSSEN NWIRTSCH HAFTSPOR RTAL BAYE ERN unter www.a auwi-bayern n.de → Rubrik „Länder““ abrufbar. 2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Publikationen, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail:: [email protected], http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. Hinweis: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. 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Überarbeitung für den Freistaat Bayern durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-43, Telefax: 0911/23886-50 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.auwi-bayern.de - http://www.awz-bayern.de Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN..................................................................................................... 4 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN................................................................................................... 6 AUSSENHANDEL ............................................................................................................................. 8 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND .......................................................................................... 8 AUSSENHANDEL MIT BAYERN .................................................................................................... 10 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ................... 10 Normen ............................................................................................................................................ 11 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................ 11 Zahlungskonditionen........................................................................................................................ 12 Forderungseintreibung..................................................................................................................... 12 Bank- und Finanzwesen .................................................................................................................. 13 Verkehr, Transport, Logistik............................................................................................................. 13 Korruption – ein vermeidbares und gefährliches Übel ..................................................................... 14 INFORMATIONEN ZU STEUERN, ZOLL UND AUSSENHANDEL ............................................... 14 Steuern und Abgaben ...................................................................................................................... 14 Zoll und Außenhandelsregime ......................................................................................................... 16 RECHTSINFORMATIONEN ............................................................................................................ 17 Schiedsgerichtsbarkeit..................................................................................................................... 17 HANDELSRECHT UND GEWERBLICHE BESTIMMUNGEN ......................................................... 18 Handelsvertreterrecht ...................................................................................................................... 18 Gesellschaftsrecht ........................................................................................................................... 18 Gewerblicher Rechtsschutz ............................................................................................................. 18 Investitionen und Joint Ventures...................................................................................................... 21 Patent-, Marken- & Musterrecht....................................................................................................... 21 Urheberrecht .................................................................................................................................... 22 Lizenzvergabe ................................................................................................................................. 23 Eigentum und Forderungen ............................................................................................................. 24 Wechsel- und Scheckrecht .............................................................................................................. 26 Insolvenzrecht.................................................................................................................................. 26 Vertretungsvergabe ......................................................................................................................... 26 Arbeits- & Sozialrecht ...................................................................................................................... 28 Bestimmungen für Montagearbeiten................................................................................................ 29 Bayerisches Außenwirtschaftsangebot....................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ......................................................................... 31 WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................. 34 Links ................................................................................................................................................ 38 Ergänzende Auskünfte .................................................................................................................... 39 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Staatsform Präsidialrepublik Fläche Landfläche 1,904.433 km² Bevölkeru ng ca. 240 Mio. Einwohner Städte Jakarta, Surabaya, Bandung, Medan, Semarang Klima tropisch, Regenzeit von November bis April, Trockenzeit von Juni bis September Währung Am 31.03.2014: Indonesische Rupiah (1 EUR = 15.538,5 IDR) Historischer Überblick Bereits ab dem 7. Jahrhundert entstanden mächtige Königreiche wie Sriwijaya (Sumatra, buddhistisch, 7. - 13. Jh.), Cailendra (Java, buddhistisch, 8.Jh.), Mataram (Java, hinduistisch, 9. Jh.), Singasari (Java, hinduistisch, 10. Jhdt) und Majapahit (Java, hinduistisch, 13. - 16. Jh.), die teilweise bereits das heutige Indonesien sowie Gebiete Vietnams, Kambodschas und der Philippinen umfassten. Ab dem 13. Jahrhundert brachten arabische und indische Händler den Islam nach Indonesien. Islamische Reiche wie die Sultanate von Demak und Banten oder das Königreich Mataram beherrschten Java. Um den gewinnträchtigen Gewürzhandel entstand ab dem frühen 17. Jahrhundert ein starker Wettbewerb zwischen Portugiesen, Spaniern, Briten und Holländern, den letztere mit ihrer Dutch East India Company (VOC) und Siegen gegen das Königreich Mataram für sich entschieden und eine Monopolstellung erreichten. Nach Misswirtschaft und Konkurs dieser Gesellschaft im Jahre 1799 wurde deren Territorium durch die Niederlande übernommen. Die Holländer beherrschten das Land von Anfang des 17. Jahrhunderts mit kurzer Unterbrechung durch die Briten von 1811 – 1816 bis zum Einmarsch der Japaner im Jahr 1942. Von den Holländern in der Plantagenwirtschaft eingeführte Zwangsarbeiten und Einschränkungen der Bürgerrechte führten Anfang des 20. Jahrhunderts zu Unabhängigkeitsbestrebungen. Nach der Kapitulation der Japaner wurde am 17.8.1945 die Unabhängigkeit Indonesiens proklamiert und Soekarno zum ersten Präsidenten ernannt. Nachdem die Niederlande den früheren Zustand wieder herstellen wollten, brachen Kämpfe zwischen den indonesischen republikanischen Streitkräften und niederländischen Truppen aus, die bis zur Anerkennung Indonesiens im Jahre 1949 andauerten. Als nationale Sprache wurde Bahasa Indonesia als verbindendes Glied zwischen den teilweise sehr unterschiedlich sprechenden Völkern des Inselreiches propagiert. Die Sprache setzt sich aus Elementen des Malaysischen, Javanischen, Arabischen, Holländischen, Sanskrit und anderen ausländischen Lehnwörtern zusammen. In den ersten Jahren ihres Bestehens hatte die Republik Indonesien mit islamistischen und territorialen Revolten sowie schweren wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Einen Coup, der der Indonesischen Kommunistischen Partei PKI zugeschrieben wurde, nutzte Generalmajor Soeharto im Jahre 1965 zur Machtübernahme (New Order Government). Bis in die 90er Jahre erlebte Indonesien einen gewaltigen Wirtschaftsboom. Nach der schweren Wirtschaftskrise und politischen Unruhen musste Soeharto 1998 zurücktreten. Sein Nachfolger BJ Habibie erlitt bei den Wahlen 1999 eine Niederlage. Aus diesen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 5 Wahlen ging die PDI-P unter Megawati Soekarnoputri (Tochter des ersten Präsidenten Soekarno) als stimmenstärkste Partei hervor, zum Präsidenten wurde als Kompromisskandidat jedoch der muslimische Kleriker Abdurrahman Wahid bestellt, dessen Partei nur über weniger als 10% der Stimmen verfügte. Nach schweren politischen Auseinandersetzungen mit dem Parlament setzte dieses im Juli 2001 Abdurrahman Wahid ab und bestellte Megawati Soekarnoputri zum Präsidenten. Bei den erstmals durchgeführten direkten Präsidentschaftswahlen im September 2004 musste sich jedoch Megawati Soekarnoputri ihrem Herausforderer Susilo Bambang Yudhoyono überraschend klar geschlagen geben. Bei den Mitte 2009 stattgefundenen Präsidentschaftswahlen wurde Präsident Yudhoyono für eine weitere Amtsperiode bestätigt. „Wussten Sie, Bevölkerung dass In Bezug auf die Bevölkerung mit über 240 Mio. Einwohnern Indonesien, bezogen auf die viertgrößtes Land der Welt, fast 60% davon auf der Insel Java, extrem 2 Bevölkerung, das unterschiedliche Bevölkerungsdichte (Jakarta: 13.340 Personen/km , viertgrößte Land 2 2 2 Java: 945/km , Bali: 601/km , Papua: 7/km ), jährliches der Welt ist das?“ Bevölkerungswachstum ca. 1,4%, über 300 ethnische Gruppen (wichtigste: Javaner, Sundanesen, Maduresen, Minangkabau, Buginesen, Batak, Balinesen), chinesische, indische und arabische Minderheiten, Nationalsprache Bahasa Indonesia, daneben weitere 250 lokale Sprachen und Dialekte, Religion: 88% Islam, 6% Protestanten, 3% Katholiken, 2% Hindu, 1% Buddhisten Landes- und Geschäftssprachen Nationalsprache Bahasa Indonesia, daneben weitere 250 lokale Sprachen und Dialekte. Geschäftssprache ist meist Englisch. Politisches System Präsidialrepublik, deren Regierungschef der Präsident ist, der alle fünf Jahre gewählt wird. Der Präsident ernennt die Minister. Die Mitglieder des Parlaments werden nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Neben Parlament existiert auch Regionalkammer, in der jede Provinz mit zwei Entsandten vertreten ist. Das Parlament und die Regionalkammer bilden zusammen die MPR, die verfassungsgebende Versammlung. Mitgliedschaften in internationalen Organisationen UNO, Bewegung der Blockfreien, Organisation of Islamic Conference, ASEAN, AFTA, APEC (Asia-Pacific Economic Cooperation), OPEC, WTO, FAO, IAEA, ICAD, IFAD, IDA, IFC, ILO, WIPO, IMO, IMF, ADB, IBRD, MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency), International Convention on the Settlement of Investment Disputes; keine Mitgliedschaft im Carnet-ATA-Abkommen. Abkommen mit Deutschland Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Luftverkehrsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Schifffahrtsabkommen Rahmenabkommen über Technische Zusammenarbeit Abkommen über finanzielle Zusammenarbeit Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit Vereinbarung Luftfahrtforschung und -technologie Abkommen wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung Abkommen friedliche Verwendung der Kernenergie und Uranprospektion Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 6 Beziehungen zur EU Ein umfassendes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Indonesien wurde am 09. November 2009 in Jakarta unterzeichnet. (Quelle: Auswärtiges Amt) WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Fast die Hälfte der Bevölkerung ist in der Landwirtschaft (einschließlich Forst- und Fischereiwirtschaft) tätig, trägt aber wertmäßig nur relativ wenig zum Bruttoinlandsprodukt bei. Das Land ist reich an Bodenschätzen (Erdöl, Erdgas, Kohle, Zinn, Kupfer, Nickel, Bauxit, Gold, Silber), die Industrie expandierte in der Zeit der New Order stark, in den 90er Jahren ist mit einem Anteil von etwa 40% des BIP der Dienstleistungssektor rasch gewachsen. Der Tourismus spielte ab den 80er Jahren eine immer stärkere Rolle. Die wichtigsten Exportzweige neben Öl und Gas bilden heute elektrotechnische Produkte, pflanzliche Öle (Palmöl), Textilien und Bekleidung, Schuhe, Holzprodukte, Möbel, Chemikalien, Zellstoff und Bergbauprodukte. Der Export von Kautschuk, Kaffee, Tee, Kakao, Tabak, Gewürzen und Fischprodukten spielt im landwirtschaftlichen Bereich eine Rolle. Die rasche wirtschaftliche Entwicklung in den 80er und frühen 90er Jahren wurde begleitet von einigen Missständen (Investitionen hauptsächlich in importabhängigen Industrien und Immobilienentwicklung, extreme Verschuldung der großen Konglomerate in Privateigentum und des Staates, rasche und kaum regulierte Expansion der Banken), die Indonesien besonders anfällig für die Finanzkrise 1997, die eine Reihe asiatischer Länder betraf, machte. 1998 schrumpfte die Wirtschaft um –13,7%, der rasch sinkende Wert der Rupiah führte zur Zahlungsunfähigkeit vieler Unternehmen und Banken. 1999 begann die Wirtschaft mit + 0,2% wieder leicht zu wachsen und ist seit dem Jahr 2000 wieder auf dem Weg der Besserung. In den vergangenen Jahren erzielte die indonesische Wirtschaft beachtliche Wachstumsraten von +/- 6 %. Eine wesentliche Rolle für die konjunkturelle Entwicklung der indonesischen Wirtschaft spielt der Inlandskonsum. Wirtschaftslage und Perspektiven Der indonesische Außenhandel hatte 2012 gegenüber den Vorjahren ein differenziertes Bild gezeigt. Während die Importe dank anhaltend starker Konsumnachfrage und Auslandsinvestitionen um 8,0 % weiter gewachsen sind, verzeichneten die Exporte angesichts der schwierigen internationalen Situation eine Abschwächung um 6,6 %. „Wussten Sie, dass Indonesien am sogenannten „Ring of Fire“ liegt, und mit etwa 500 Vulkanen das vulkanreichste Land der Welt ist?“ Durch seine geografische Lage hat Indonesien ein besonders großes Potential zur Entwicklung geothermischer Energie. Sehr großer Nachholbedarf besteht in Indonesien im Bereich Infastruktur, vor allem in den Bereichen Elektrizitätserzeugung und Verkehrsinfrastruktur. Trotz vermehrter Anstrengungen der indonesischen Regierung in den letzten Jahren sind die aus den Infrastrukturmängeln resultierenden Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Wirtschaftsstandorten in der Region beträchtlich. Ein Hauptaugenmerk bei der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes soll in den kommenden Jahren dem Energiesektor gewidmet werden. Da die Elektrizitätsversorgung insbesondere in abgelegeneren Landesteilen oft unzureichend ist, stellt der Ausbau der Elektrizitätswirtschaft eine wichtige Voraussetzung für weiteren wirtschaftlichen Fortschritt dar. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 7 Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Indonesien ist ein interessantes Zielland für ausländische Direktinvestitionen. Diese betrugen in Indonesien im Jahre 2010 ca. USD 12,7 Mrd. Wichtige Zielsektoren für ausländische Direktinvestitionen in Indonesien sind u.a. die Bereiche Telekommunikation, Metall-, Maschinen- und Elektro-Industrie. Zuständige staatliche Stelle ist die Investitionsbehörde BKPM - Investment Coordinating Board. Wirtschaftsdaten 10,50% 8,50% 11,06% 4,63% 6,23% 6,22% 6,49% 6,10% 6,01% 4,10% 6,50% 6,96% 4,50% 2,50% 4,30% 2,10% 3,79% 2,78% 0,50% 2008 2009 Inflationsrate 2010 0,10% 2012 2011 9,00% 8,50% 8,00% 7,50% 7,00% 6,50% 6,00% 5,50% 5,00% 8,39% 7,87% 7,14% 6,56% 6,14% 2008 BIP Wachstum real Quelle: Statistics Indonesia 130,0 110,1 110,0 2010 2011 2012 Quelle: Statistics Indonesia 112,8 96,2 300,0 252,36 224,76 250,0 90,0 70,0 2009 Arbeitslosenrate (August) 200,05 172,9 200,0 66,1 149,1 150,0 51,6 50,0 100,0 30,0 2008 2009 2010 2011 2012 50,0 2008 Devisenreserven in Mrd. USD 2009 2010 2011 2012 Auslandsschuld in Mrd. USD Quelle: Statistics Indonesia Quelle: Statistics Indonesia Makroökonomische Daten BIP pro Kopf BIP Wachstumsrate BIP, real Inflationsrate Arbeitslosenquote USD Mrd. USD % % % 2012 3.600 877 6,2 4,3 6,1 2013s 3.500 870 5,8 7,0 6,0 2014p 3.450 865 5,0 6,0 5,9 2015p 3.750 980 5,5 5,0 5,9 Quelle: Bayerische Landesbank, p=Prognos s=Schätzung Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Indonesien ist ein interessantes Zielland für ausländische Direktinvestitionen. Diese betrugen in Indonesien im Jahre 2012 ca. USD 24,6 Mrd. Wichtige Zielsektoren für ausländische Direktinvestitionen in Indonesien sind u.a. die Bereiche Telekommunikation, Metall-, Maschinen- und Elektro-Industrie. Zuständige staatliche Stelle ist die Investitionsbehörde BKPM - Investment Coordinating Board. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) Die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren in Indonesien kontinuierlich gesunken, allerdings muss hinzugefügt werden, dass ein großer Teil der Arbeitnehmer nur sehr bescheidene Einkommen bezieht bzw. Teilzeitjobs innehat. Die Ausbildung indonesischer Arbeitskräfte ist teilweise auf recht einfachem Niveau, und es mangelt in vielen Bereichen an einer ausreichenden Zahl von qualifizierten Fachkräften. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 8 Arbeitskosten, Lohnniveau Das Lohnniveau in Indonesien ist wesentlich niedriger als in Deutschland. So beträgt der Mindestlohn in der Provinz Jakarta nach einer kräftigen Erhöhung für das Jahr 2013 beispielsweise IDR 2.200.000 (ca. 166 EUR). AUSSENHANDEL Das Handelsvolumen Indonesiens betrug 2010 285,3 Mrd. USD. Indonesien exportierte Waren im Wert von 158,2 Mrd. USD, 13,1 % mehr als 2006. Importiert wurden Waren im Wert von 127,1 Mrd. USD. Der Außenhandelsüberschuss betrug 31,1 Mrd. USD. Haupthandelspartner sind Japan, Singapur, Europa, USA, China, Südkorea und Malaysia. Im Nicht-Öl/Gas-Handel ist die EU vor Japan Hauptdestination indonesischer Exporte, China ist – bei Betrachtung nach Ländern - Importquelle Nr. 1. Die Schwerpunkte des indonesischen Außenhandels haben sich mittelfristig verlagert. Beim indonesischen Warenimport haben die Importe aus dem ASEAN-Raum sowie aus China mittlerweile einen höheren Anteil. Der Handel mit traditionellen Partnern wie insbesondere Europa, aber auch Japan und den USA hat sich anteilig verringert. Indonesien (in Mrd. USD) Exporte Importe Saldo 2012 2013s 2014p 2015p 187 179 8 180 175 5 195 180 15 215 200 15 Quelle: Bayerische Landesbank, p=Prognose s=Schätzung Die fünf wichtigste Im- und Exportpartner 2011 Anteil Import (in Mrd. USD) (in %) VR China 26,55 15 Singapur 26,55 15 Japan 19,47 11 Rep. Korea 12,39 7 USA 10,62 6 Export Japan VR China Singapur USA Rep. Korea 2011 (in Mrd. USD) 18,96 14,22 9,48 9,48 7,9 Anteil (in %) 12 9 6 6 5 2011 (in Mrd. USD) 18,96 14,22 Anteil (in %) 12 9 9,48 6 9,48 7,90 6 5 Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2013 Die fünf wichtigsten Im- und Exportgüter von bzw. nach Indonesien 2011 Anteil Importgüter Exportgüter (in Mrd. USD) (in %) Erdöl 38,94 22 Rohstoffe Maschinen 23,01 13 Erdöl Textilien und Chem. Erzeugnisse 21,24 12 Bekleidung Nahrungsmittel 14,16 8 Chem. Erzeugnisse Elektronik 10,62 6 Nahrungsmittel Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2013 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND Zurzeit sind rund 250 deutsche Unternehmen in Indonesien vertreten, neben den "global players" auch kleine und mittelständische Unternehmen, die ein breites Spektrum der deutschen Wirtschaft abdecken - davon viele mit eigenen Produktionsanlagen. Die deutsch-indonesische Industrie- und Handelskammer (AHK Indonesien/EKONID) repräsentiert die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen und fördert den bilateralen Handel und Investitionen zwischen Indonesien und Deutschland. Die Aufgabe der AHK ist Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 9 es, deutsche und indonesische Unternehmen bei der Markterschließung zu beraten und bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter www.indonesien.ahk.de. Die Germany Trade & Invest (GTAI) ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland; ihre Aufgabe ist das Marketing für den Wirtschafts-, Investitionsund Technologiestandort Deutschland einschließlich der Investorenanwerbung. Die Gesellschaft berät indonesische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen und unterstützt deutsche Unternehmen, die den indonesischen Markt erschließen wollen, mit Außenwirtschaftsinformationen. Diese finden Sie unter www.gtai.de. Das Deutsche Industrie- und Handelszentrum (German Centre Indonesia) in Serpong (ca. 35 km westlich von Jakarta - www.germancentre.co.id) leistet mittelständischen Firmen Starthilfe bei ihrem Markteintritt in Indonesien, es bietet Produktions- und Büroflächen mit kompletter Infrastruktur und einer modernen Medienanbindung.Weiterhin sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Entwicklungsbank in Indonesien vertreten. Die Deutsche Botschaft steht im engen Kontakt mit diesen Institutionen und vermittelt gerne entsprechende Kontakte. Deutschland Indonesien (in Mio. Euro) Exporte Importe Saldo 2007 2008* 2009* 2010 2011 1.585 3.168 -1.583 1.767 3.142 -1.375 1.486 2.697 -1.211 1.986 3.598 -1.612 2.120 4.215 -2.095 Quelle: Statistisches Bundesamt * Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008 erfolgte vom Statistischen Bundesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann. Die fünf wichtigsten Import- und Exportgüter Deutschlands von bzw. nach Indonesien 2011 2011 Anteil (in Mio. (in Mio. Exportgüter Importgüter (in %) Euro) Euro) Maschinen Nahrungsmittel und 749.815 35,37 797.796 Futtermittel Chemische Erzeugnisse 374.282 17,66 Bekleidung 610.508 Kraftwagen und Erzeugnisse der Kraftwagenteile 195.560 9,23 Landwirtschaft und 602.805 Jagd DatenverarbeitungsgeLeder und Lederwaren räte, elektr. u. opt. 135.230 6,38 366.073 Erzeugnisse Elektrische Ausrüstungen Datenverarbeitungsge128.410 6,06 räte u. elektr. u. opt. 300.463 Erzeugn. Quelle: Statistisches Bundesamt Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Anteil (in %) 18,93 14,48 14,30 8,68 7,13 10 AUSSENHANDEL MIT BAYERN Bayern Indonesien (in Mio. Euro) Exporte Importe Saldo 2007 2008* 2009* 2010 2011 272 397 -125 391 364 27 235 339 -104 290 447 -157 274 542 -268 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung * Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008 erfolgte vom Statistischen Bundesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann. Die fünf wichtigsten Import- und Exportgüter Bayerns von bzw. nach Indonesien 2011 Anteil 2011 Importgüter Exportgüter (in Mio. Euro) (in %) (in Mio. Euro) Bekleidung 176.469 32,55 Maschinen 96.687 Leder und Lederwaren Elektrische 114.143 21,05 38.441 Ausrüstungen Datenverarbeitungsgerä Kraftwagen und te, elektr. u. opt. 56.268 10,38 34.611 Kraftwagenteile Erzeugn. Elektrische Chemische 38.486 7,10 33.067 Ausrüstungen Erzeugnisse Metalle Datenverarbeitungsge 36.771 6,78 räte, elektr. u. opt. 25.395 Erzeugn. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Für den Import von Konsum- und Luxuswaren in der Vergangenheit nur geringe Aufnahmefähigkeit. In den letzten Jahren aufgrund des steigenden privaten Konsums auch Marktchancen für Konsumgüter, eine Marktdurchdringung ist meist nur mittels lokaler Produktion möglich. Bei Investitionsgütern scharfe Konkurrenz in Bezug auf Preis, Konditionen und Finanzierungsmöglichkeiten (China, Taiwan, Korea, Japan, USA, Australien, Frankreich und Niederlande). Langfristige Geschäftsbeziehungen sind nur mit einem lokalen Vertreter möglich. Indonesien ist ein sehr heterogener Markt, neben dem relativ industrialisierten Java (Jakarta) gibt es reine Entwicklungsgebiete wie Papua. Die Marktbearbeitung erfordert eine entsprechend differenzierte Vorgangsweise. Wirtschaftspolitik Indonesien ist im Großen und Ganzen ein recht zentralistisch strukturiertes Land, d.h. dass viele Entscheidungen in der Hauptstadt Jakarta getroffen werden. Dies gilt etwa auch für die Genehmigung von staatlichen Projekten durch das Planungsministerium (BAPPENAS). Eine Herausforderung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes stellt insbesondere auch die auf vielen Inseln noch sehr bescheidene Infrastruktur, z.B. im Verkehrsbereich, Energiesektor und der Gesundheitsversorgung dar. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Anteil (in %) 35,26 14,02 12,62 12,06 9,26 11 Empfohlene Vertriebswege Nur in seltenen Ausnahmen ist eine direkte Bearbeitung des Marktes empfehlenswert, die Einschaltung eines Vertreters ist meist unerlässlich. Vorgeschrieben ist die Bestellung eines Vertreters allerdings nur bei Regierungsprojekten und bei bestimmten Produkten. Oftmals fordern die Vertreter Exklusivität (Sole Agency) für das ganze Land und für eine möglichst umfangreiche Produktpalette. Es ist aber auch möglich einen Vertreter – mit einigen produktspezifischen Ausnahmen - auch nur für eine Produktgruppe oder für eine Region zu bestellen. Werbung Es kann in indonesischen Zeitungen, im indonesischen Fernsehen, in Kinos und auf Plakatwänden geworben werden. In der Regel wird die Werbeeinschaltung von beauftragten Werbeagenturen durchgeführt. E-Business E-Business ist in Indonesien noch relativ schwach entwickelt. Allerdings zeigt die Tendenz auf eine verstärkte Nutzung der Möglichkeiten, die sich durch elektronische Medien bieten. Wichtigste Zeitungen Englisch: Indonesisch: Jakarta Globe Jakarta Post Tempo Kompas Suara Pembaruan Media Indonesia Bisnis Indonesia Jawa Post (www.thejakartaglobe.com) (www.thejakartapost.com ) (www.en.tempo.co) (www.kompas.com) (www.suarapembaruan.com) (www.mediaindonesia.com) (www.bisnis.com) (www.jawapost.com) Wichtigste Messen Es gibt in Indonesien eine Vielzahl von Messen und Ausstellungen sowie Messeveranstaltern, deren Qualität sehr unterschiedlich ist. Normen Niederländische Normen bzw. in verstärktem Ausmaß an anderen ausländischen Standards (DIN, ISO etc.) orientierte indonesische Normen. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)3026011231, Internet: www.din.de. Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 12 Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen Sie als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Aufgrund der schlechten Zahlungsmoral, hohen Verschuldung vieler Unternehmen und Rechtsunsicherheit bei Klagen sollte den Zahlungskonditionen besonderes Augenmerk geschenkt werden. Bei Neukunden sollte auf ein unwiderrufliches Bank-akkreditiv (erstellt von einer erstklassigen indonesischen Bank oder einer Drittlandsbank) bestanden werden. Allerdings verlangen indonesische Banken bei Kunden, die nicht über die beste Bonität verfügen, in der Regel, dass der durch das Akkreditiv gedeckte Betrag vorab auf einem Sperrkonto hinterlegt werden muss. In manchen Fällen wird dadurch auf hohe Vorauszahlungen oder Abwicklung über Drittländer ausgewichen. Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der so genannten „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Bonitätsauskünfte Bankauskünfte sind kaum erhältlich und oft ohne Aussagekraft. Bei der AHK Indonesien (www.indonesien.ahk.de) können entgeltliche Bonitätsauskünfte von gewerblichen Auskunfteien eingeholt werden. Forderungseintreibung Aufgrund der Art der Zahlungsvereinbarung sollten aushaftende Forderungen nach Möglichkeit nicht entstehen. Die Klage vor Gericht kann bei einer Verfolgung durch die Instanzen mehrere Jahre dauern und sehr teuer zu stehen kommen. Ein Erfolg ist auch bei klarer Rechtslage keineswegs gesichert (siehe "Rechtsinformationen"). Es sollte unbedingt ein außergerichtlicher Vergleich mit dem Schuldner versucht werden, wobei ein lokaler Rechtsanwalt mit dem säumigen Zahler in geeigneter Form verhandeln sollte. Bei ungesicherten Forderungen sind allerdings auch in diesem Fall die Erfolgsaussichten gering. Bei der AHK Indonesien werden Sie in Rechtsfragen kompetent beraten. Informationen über die angebotenen Dienstleistungen finden Sie im Internet unter www.indonesien.ahk.de. Preiserstellung Die Preiserstellung erfolgt für Lieferungen häufig in EUR oder USD. Für den Schiffstransport sehr oft vereinbarte Lieferkondition ist FOB (Free on Board) ab dem Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 13 betreffenden europäischen Hafen. Daneben gebräuchlich ist die Lieferkondition CIF (Cost Insurance Freight), bei der das Seetransportrisiko der Käufer trägt. Für den Flugtransport wird FCA (Free Carrier) sehr häufig als Lieferkondition vereinbart. Bank- und Finanzwesen Das indonesische Bankensystem wurde von der asiatischen Wirtschaftskrise 1997-1998 stark getroffen. Im Zuge der Wirtschaftskrise gelangten zahlreiche Banken in Staatsbesitz, wobei in der Folge wieder eine Privatisierung bzw. Fusionierung von Banken erfolgte. Die indonesischen Devisenreserven beliefen sich Mitte 2013 auf USD 98,1 Mrd. und die Auslandsverschuldung auf USD 253,2 Mrd. Geschäftsbanken BANK MANDIRI Plaza Mandiri Jalan Jendral Gatot Subroto Kav. 36-38 Jakarta 12190 Tel.: (+62 21) 5265045, 5265095 Fax: (+62 21) 5263460, 5274477 Web: www.bankmandiri.co.id BANK NEGARA INDONESIA (BNI) Jalan Jendral Sudirman Kav.1 Jakarta 10220 Tel.: (+62 21) 2511946 Fax: (+62 21) 2511113 Web: www.bni.co.id DEUTSCHE BANK Representative Office Jalan Imam Bonjol 80 Jakarta 10310 Tel.: (+62 21) 31931092 Fax: (+62 21) 31935252 Web: www.db.com Verkehr, Transport, Logistik Aufgrund seiner geographischen Situation als Archipel, das aus tausenden Inseln besteht, sind in Indonesien auch im Binnentransport von Gütern und Personen der Luftverkehr und die Schifffahrt von großer Bedeutung. Zentren des Luftverkehrs in Indonesien sind die Hauptstadt Jakarta sowie die Ferieninsel Bali. Im Schiffsverkehr spielt auch Surabaya (neben Jakarta) eine wichtige Rolle. Der Eisenbahnverkehr konzentriert sich auf die Inseln Java und Sumatra, wobei auf Java mit der Eisenbahn nur Personen (in Sumatra auch Güter) befördert werden. Der Ausbau des Schienennetzes ist in Indonesien vor allem auch in Ballungsgebieten ein wichtiges Thema, um die täglichen Pendlerströme bedienen zu können. Gleichfalls ist der Ausbau der Infrastruktur für den Straßenverkehr ein wichtiges Anliegen, da auf den diversen Inseln bei weitem der Großteil der Personen– und Güterbeförderung auf den Straßen erfolgt. Es werden daher laufend neue Schnellstraßen errichtet. Betreffend Logistikunternehmen, die bei der Abwicklung von Warentransporten behilflich sein können, steht die AHK Indonesien www.indonesien.ahk.de gerne für Auskünfte zur Verfügung. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 14 Korruption – ein vermeidbares und gefährliches Übel Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre inund ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de (> Exportgeschäfte > Geschäftsabwicklung > Zölle, Steuern und Kontrollen). INFORMATIONEN ZU STEUERN, ZOLL UND AUSSENHANDEL Steuern und Abgaben Die steuerlichen Vorschriften in Indonesien sind sehr komplex und ändern sich häufig. Neben Steuergesetzen, Verordnungen und Erlässen gibt es zahlreiche Rundschreiben der Steuerbehörden, die die Rechtsvorschriften erläutern und Erklärungen zu Spezialfällen liefern. In Fragen des Steuerrechts sollte deshalb unbedingt ein Steuerberater eingeschaltet werden. Unternehmensbesteuerung Die Einkommensteuer wurde durch das am 1.1.2009 neu in Kraft getretene „Income Tax Law“ (Law Nr. 36/2008) mit einem einheitlichen Steuersatz festgelegt. Seit dem 1.1.2010 beträgt dieser 25%. Wichtige Absetzungen sind etwa Abschreibungen und Amortisationen Arbeitgeberbeiträge zu genehmigten Sozialversicherungsprogrammen Verluste aus der Veräußerung von Vermögen oder Rechten Forschungs- und Entwicklungskosten in Indonesien Kosten für Stipendien und Berufsausbildung Unternehmen können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Die jährliche Einkommensteuererklärung muss innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres abgegeben werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 15 Bei der Einfuhr von Gütern erheben die Finanzbehörden von den registrierten Importeuren eine Einkommensteuer in der Höhe von 2,5% des CIF-Wertes inklusive Zoll der importierten Waren, die am Ende der Bilanzperiode auf die tatsächlich anfallende Einkommensteuer anzurechnen ist. Umsatzsteuer Indonesien hat ein Mehrwertsteuersystem. Lieferungen und Import von umsatzsteuerpflichtigen Waren und die Erbringung und Nutzung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen sind zu versteuern, wobei es nur wenige Ausnahmen gibt. Der Mehrwertsteuersatz beträgt allgemein 10%. Die Bemessungsgrundlage im Falle eines Warenimports ist der CIF-Wert inklusive Zoll. Der Export von Waren und Dienstleistungen unterliegt einem Steuersatz von 0%. Reverse Charge System Im Falle eines Imports von umsatzsteuerpflichtigen Waren obliegt die Verpflichtung zur Abfuhr der anfallenden Umsatzsteuer dem in Indonesien ansässigen Importeur. Verbrauchssteuer Eine Verkaufssteuer auf Luxusgüter („Luxussteuer“) wird in der Höhe von 10%, 20%, 40%, 50% oder 75% auf bestimmte Waren, die als Luxusgüter gelten (z.B. Kraftfahrzeuge, diverse elektronische Güter) erhoben. Vorsteuerabzug Das Allphasen-Brutto-Mehrwertsteuersystem bietet die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug, d.h. jener Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen für den Wert von Waren und Dienstleistungen aufzuwenden hat, kann es gegen jene Mehrwertsteuer verrechnen, die es den Abnehmern seiner Waren und Dienstleistungen in Rechnung stellt. Vergütungsverfahren Die Mehrwertsteuererklärung muss monatlich bis spätestens mit 20. des Folgemonats abgegeben werden. Vorsteuererstattung / Rechnungslegung Falls die Mehrwertsteuer in der Steuerperiode jedoch weniger als die Vorsteuer ausmacht, kann ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden. Einkommensteuer Die Einkommensteuer für natürliche Personen betrifft diejenigen, die einen Wohnsitz in Indonesien haben sich innerhalb von zwölf Monaten länger als 183 Tage in Indonesien aufhalten sich zwar nicht länger als 183 Tage in einem Zeitraum von zwölf Monaten in Indonesien 1515 Das steuerbare Einkommen umfasst alle Formen des Einkommens, die von einem Steuersubjekt erzielt werden, darunter fallen etwa Einkommen oder Vergütung, die im Zusammenhang mit Arbeit erzielt werden, oder Kapitaleinkommen. In Indonesien ansässige Personen müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, deren steuerbares Einkommen solche umfasst, die auf dem Gebiet der Republik Indonesien oder auch außerhalb (Welteinkommensbesteuerung) erzielt werden. Nichtansässige müssen keine Steuererklärung abgeben, deren steuerbares Einkommen umfasst nur jene mit Indonesienbezug. Im Gegensatz zu Deutschland beinhaltet das Einkommensteuergesetz in Indonesien auch die Einkommensteuer von juristischen Personen. Es gibt also kein separates Körperschaftsteuergesetz. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 16 Zoll und Außenhandelsregime Indonesien besitzt ein relativ liberales Außenhandelsregime mit nur wenigen ImportBeschränkungen. Indonesien gehört der ASEAN–Freihandelszone (AFTA) an, deren Ziel die Absenkung der Zollschranken zwischen den Mitgliedsländern und einer Erhöhung der Attraktivität des ASEAN-Wirtschaftsraumes für ausländische Investoren ist. Zollbestimmungen Indonesien ist Mitglied der WTO und wendet somit das Harmonisierte System des Zolltarifs an. Zölle werden aufgrund des CIF-Wertes bzw. CFR-Wertes, des spezifischen Nettogewichts oder des Volumens ermittelt. Muster Muster ohne Handelswert können abgabenfrei eingeführt werden. Geschenke Geschenksendungen bis zu einem Richtwert von USD 50 können auf dem Postweg abgabenfrei eingeführt werden. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Wegen des feuchtwarmen Klimas, das in Indonesien während des ganzen Jahres herrscht, ist eine stabile, wasserdichte und nicht rostanfällige Verpackung zu empfehlen. Auf Endverbrauchsverpackungen müssen Verbraucherangaben in indonesischer Sprache angebracht werden. In der Regel erfolgt dies durch vom Importeur angebrachte Etiketten. Begleitpapiere Rechnung mehrfach (mit Importeur absprechen) gegebenenfalls Ursprungszeugnis (falls verlangt) Transport- und Versicherungsdokumente Wareninspektionen – falls benötigt – werden z.B. durchgeführt von PT SGS INDONESIA Cilandak Commercial Estate 108 C Jalan Raya Cilandak KKO Jakarta 12560 Tel.: +62 21 7818111 Fax: +62 21 7818222 E-Mail: [email protected] Web: www.id.sgs.com Kontaktperson: Guy Escarfail, Managing Director Restriktionen Zur Ausfuhr von Produkten wie Gold, Silber, bestimmten Kategorien von Kautschuk und Fischen, Erdöl und Erdgas sind spezielle Lizenzen erforderlich. Zusätzlich sind Exporte von gewissen Waren quantitativ und qualitativ beschränkt oder durch Einhebung einer Ausfuhrabgabe behindert, um der heimischen Nachfrage Rechnung zu tragen. Artenschutz Untersagt ist u.a. die Ausfuhr von Holzstämmen, bestimmten Holzarten, Fischarten, Kategorien von Kautschuk, kulturell wertvollen Antiquitäten. Da sich Einfuhr- und Registrierungsbestimmungen laufend ändern, ist eine Rückfrage bei der AHK Indonesien (www.indonesien.ahk.de) empfehlenswert. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 17 RECHTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Das indonesische Rechtssystem ist komplex und unübersichtlich, da es von verschiedenen Rechtsordnungen beeinflusst ist. Das geltende indonesische Recht ist nur zu einem kleinen Teil kodifiziert. Gewohnheitsrecht (Adat), religiöses Recht, altes niederländisches Recht und neuere indonesische Gesetze existieren zu großen Teilen nebeneinander. Aufgrund der komplexen und unübersichtlichen und oftmals inkonsistenten Rechtsnormen sowie einem komplizierten Instanzenzug sind Gerichtsverfahren zumeist langwierig und dadurch teuer. Darüber hinaus ist der Prozessausgang selbst bei eindeutig erscheinender Rechtslage zumeist ungewiss. Erschwerend kommt noch hinzu, dass selbst bei eindeutigen gerichtlichen Entscheidungen Urteile nur schwer vollstreckbar sind. Allgemein kann eine gerichtliche Rechtsverfolgung von Streitfällen nur sehr bedingt angeraten werden. Vor allem in Wirtschaftsfragen führt eine außergerichtliche Einigung in der Regel eher zum Erfolg. Ausschlaggebend für diese Art der Lösung von Streitfragen ist vor allem, inwieweit der Ausländer bzw. die ausländische Firma bereit und fähig ist, sich auf indonesische Denk- und Machtstrukturen einzustellen und mit diesen zu arbeiten. Schiedsgerichtsbarkeit Indonesien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Es kann im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner auch trotz der Übereinkommen die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris. Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...................................... Detaillierte Auskünfte: ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Postfach 10 08 26, 50448 Köln oder Mittelstraße 12-14, 50672 Köln, Tel: +49(0) 2 21 / 257 55 71, Fax: +49(0) 2 21 / 257 55 93, E-Mail: [email protected] Devisenrecht Der Transfer von Devisen ins Ausland ist ungehindert möglich. Bei einer Umwechslung von Landeswährung in einer Größenordnung ab USD 10.000 bzw. dem entsprechenden Äquivalent in einer anderen Währung besteht entsprechende Meldepflicht an die Bank Indonesia – mit Angabe des Grundes für den Devisentransfer. Der Transfer von der indonesischen Rupiah in das Ausland ist nicht erlaubt. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 18 HANDELSRECHT UND GEWERBLICHE BESTIMMUNGEN Handelsvertreterrecht Es werden die allgemeinen Regeln des Vertretungsrechts des indonesischen STET von 1848 angewendet, zusätzlich gibt es genaue Rechtsbestimmungen über die Registrierungspflicht von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen (Decree des Department of Trade No. 11/2006) seit dem Jahre 2006, die die Bestimmungen für Alleinvertretungen (Decree des Department of Industry No. 295/1982 und No. 428/1987) ergänzen. Der Abschluss eines Vertretungsvertrages unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit, allerdings müssen bestimmte in Art. 21 des Decree des Department of Trade No. 11/2006 aufgezählte Vertragselemente enthalten sein. Schriftform war bis zum Jahre 2006 nur für Alleinvertretungen vorgeschrieben, diese ist nun aber für alle Vertretungsverträge (sowohl für Vertragshändler als auch Handelsvertreter) erforderlich. Es gibt eine rechtliche Unterscheidung in Vertragshändler (auch: Distributeur oder Importeur genannt): handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Kommissionär: verkauft fremde Ware im eigenen Namen und auf fremde Rechnung, bezieht Provision, hat kein Weiterverkaufsrisiko Handelsvertreter (Agent): handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung, vermittelt auf Provisionsbasis Geschäfte mit dem Prinzipal Gesellschaftsrecht Das indonesische Recht kennt folgende privatrechtliche Rechtsformen: Einzelunternehmen (Sole Proprietorship, Perusahaan Perseorangan) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Civil General Partnership, Persekutuan Perdata) basierend auf dem Indonesian Civil Code Offene Handelsgesellschaft, Partnerschaft (Partnership, Persekutuan) basierend auf dem Indonesian Commercial Code Kommanditgesellschaft (Limited Partnership, Perseroan Komanditer) basierend auf dem Indonesian Commercial Code Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, Perseroan Terbatas (PT), basierend auf Law No. 40/2007 on Limited Liability Companies). Eine ausländische Direktinvestition in Indonesien kann nur in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PT, Perseroan Terbatas) vorgenommen werden. Der Aufbau einer indonesischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Perseroan Terbatas (PT), gleicht der einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die PT hat eigene Rechtspersönlichkeit, die Gesellschafter haften nicht persönlich für die im Namen der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen und für Verluste der Gesellschaft nur bis zum Wert der von ihnen gehaltenen Anteile. Gewerblicher Rechtsschutz Trotz der Mitgliedschaft in internationalen Abkommen sind Verletzungen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Marken- und Urheberrechts, in Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 19 Indonesien häufig. Hinzu kommen noch eine mangelnde Rechtsverfolgung sowie ein ineffizientes Gerichtssystem mit teilweise inkonsistenten und wenig verständlichen Urteilen. Die Strafen wurden allerdings nach Inkrafttreten des neuen Urheberrechts im Juli 2003 verschärft. Für gewerbliche Schutzrechte und die Funktionen eines Patentamtes ist in Indonesien das Ministry of Justice and Human Rights of the Republic of Indonesia Directorate General of Intellectual Property Rights Jalan Daan Mogot Km. 24 Tangerang 15119 Banten Tel.: +62 21 5524839 & 5525388 Fax: +62 21 5525366 Web: www.kemenkumham.go.id zuständig. Informationen sowie die Gesetzestexte in englischer Sprache: www.dgip.go.id Gewerberecht Es gibt in Indonesien keine mit Deutschland vergleichbaren gewerberechtlichen Vorschriften, außer einer grundsätzlichen Prämisse, die für alle Betriebe eine Geschäftslizenz vorsieht. Entsprechende gesetzliche Vorschriften legen die Bedingungen und den Umfang dafür fest. Für Auslandsinvestitionsgesellschaften ist im Allgemeinen die permanente Geschäftslizenz (izin usaha) von BKPM ausreichend. Allerdings verlangen weitere Behörden - wie z.B. für ausländische Spediteure das Transportministerium – eine zusätzliche Geschäftslizenz. Nähere Regelungen für einzelne Branchen können sich etwa aus den Verordnungen von Fachministerien ergeben. Gleichzeitig ist für ausländische Investoren auch die in Kapitel 1.1. erwähnte „Negative Investitionsliste“ zu beachten. Rechtsschutz und Rechtsmittel Auf Grund der Langwierigkeit und drohender hohen Kosten sollte ein gerichtliches Streitverfahren in Indonesien nach Möglichkeit vermieden und nur angestrebt werden, wenn keine außergerichtliche Einigung möglich war. Firmengründung Aufgrund der sich gut entwickelnden Wirtschaft und der komparativen Kostenvorteile, die das Land bietet, ist Indonesien für Firmengründungen deutscher Unternehmen ein interessantes Zielland. Für die Entwicklung der indonesischen Wirtschaft sind Investitionen aus dem Ausland dringend erforderlich, damit Defizite in der verarbeitenden Industrie beseitigt werden können. Andererseits soll auch die lokale Industrie längerfristig geschützt und gefördert werden. Internationale Unternehmen drängen auf eine umfassende Öffnung des Marktes. Zur Bearbeitung des indonesischen Marktes kommen folgende Möglichkeiten in Frage: Direktexport Die direkte Marktbearbeitung ist aufgrund der geographischen Ferne, der Größe des Landes (erstreckt sich über drei Zeitzonen über eine Distanz wie von Schottland zur Kaspischen See), aus sprachlichen Gründen und dem Mangel an Beziehungsnetzwerken nur in seltenen Ausnahmen empfehlenswert. Der Direktexport kann jedoch dann in Frage kommen, wenn es in Indonesien nur eine sehr begrenzte Anzahl von potenziellen Kunden gibt und der Exporteur bereit ist, mit Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 20 eigenem Personal Indonesien mehrmals im Jahr zu besuchen, laufende Kontakte zu den möglichen Geschäftspartnern zu pflegen, aber auch das erforderliche After-Sales-Service zu organisieren. Vertreter In der Regel führt die Bestellung eines mit den lokalen Gegebenheiten und den Marktverhältnissen vertrauten und den erforderlichen persönlichen und geschäftlichen Beziehungen ausgestatteten Vertreters zum Erfolg. Der persönliche Kontakt spielt in Indonesien eine sehr wichtige Rolle, es wird ein hohes Ausmaß an Flexibilität und Verständnis erwartet und die Anforderungen an Kundennähe und Kundendienst sind weitaus höher als in europäischen Ländern. All diese Faktoren sind wesentliche Argumente zur Bestellung eines Vertreters. In Frage kommen indonesische Fachvertretungen, aber auch indonesische Niederlassungen ausländischer Handelshäuser (v.a. aus Deutschland und der Schweiz). Letztere haben in der Regel den Vorteil geringerer Kommunikationsprobleme, aber auch eines bereits vorhandenen größeren Kundenstocks. Andererseits führen sie oft eine Vielzahl von Produkten und Vertretungen und können einzelnen neuen Produkten v.a. in der Phase der Markteinführung nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit schenken. Handelsrepräsentanz Eine Handelsrepräsentanz darf keinen Handel treiben, keine Verträge unterschreiben (ausgenommen die Einkaufsrepräsentanz), keine Geldtransaktionen zur Abwicklung von Geschäften durchführen und weder importieren noch exportieren. Eine Handelsrepräsentanz kann deshalb in der Regel nur marktunterstützend tätig werden, so dass sie manchmal zusätzlich zu einer Vertretung etabliert wird. Vertriebstochter bzw. Vertriebs-Joint-Venture Die Vorteile einer eigenen Firma liegen in der direkten Verkaufskontrolle und im besseren Kundenservice. Ein Nachteil besteht jedoch im höheren Finanz- und Personalaufwand. Wenn die entsprechende Finanzkraft und ausreichende personelle Ressourcen vorhanden sind und hohe Umsätze erwartet werden können, ist sicherlich eine eigene Tochterfirma die geeignetste Form zur Marktdurchdringung. Da aber einige Erfahrung im indonesischen Rechtssystem vorhanden sein sollte und oftmals nicht genügend Marktkenntnisse und geschäftliche Beziehungen für einen adäquaten Zugang zum Vertriebsnetz bzw. den Abnehmern vorhanden sind, ist ein Joint-Venture mit einem indonesischen Partner eine überlegenswerte Alternative. Vorab muss aber unbedingt geklärt werden, ob die beiden Partner auch geschäftlich, finanziell und in Bezug auf die Unternehmenskultur zusammenpassen und ob mittels des indonesischen Partners auch die richtige Zielgruppe erreicht werden kann. Produktionstochter bzw. Produktions-Joint-Venture Insbesondere im Massenkonsumsegment spielen der Preis und die schnelle Verfügbarkeit von Gütern eine wesentliche Rolle. Oftmals können importierte Produkte aufgrund ihres hohen Preises nur bedingt den Markt durchdringen. Eine eigene Produktion in Indonesien unter Nutzung der oftmals weitaus günstigeren Herstellungskosten mit oder ohne indonesischen Partner sollte deshalb in Erwägung gezogen werden. Lizenzvergabe oder Franchising Um den indonesischen Markt schneller durchdringen zu können, bieten sich auch eine Lizenzvergabe an einen indonesischen Partner, oder auch Franchising an. Allerdings gibt es mittlerweile Einschränkungen für ausländische Investoren. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 21 Investitionen und Joint Ventures Derzeitige Rechtsgrundlage für ausländische Direktinvestitionen verabschiedete Law Nr.25/2007, Law on Capital Investment. ist das 2007 Investitionsmöglichkeiten bestehen in Indonesien vor allem durch die Gründung von Joint Ventures und 100% ausländisch finanzierten Unternehmen. Bei einer Gesellschaft, die sich vollständig oder teilweise in ausländischem Eigentum befindet, wird in Indonesien der Begriff Auslandsinvestitionsgesellschaft (PMA Penanaman Modal Asing) verwendet. Eine ausländische Direktinvestition in Indonesien darf nur in der Rechtsform einer Perseroan Terbatas (PT), die mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbar ist, vorgenommen werden und bedarf im allgemeinen der Genehmigung (Lizenz) durch die Investitionsbehörde BKPM – Capital Investment Coordinating Board. Eine Einschränkung erfährt die ausländische Investitionstätigkeit durch die sogenannte „Negative Investitionsliste“ President Regulation (Peraturan Presiden oder PP) Nr. 36/2010, die eine revidierte Form der vorangegangen Versionen PP Nr. 76/2007 und PP Nr. 77/2007 darstellt. Sie enthält jene Geschäftsbereiche, die für Ausländer entweder hundertprozentig oder teilweise geschlossen oder mit Auflagen versehen sind. Beschränkungen für ausländische Investoren werden beispielsweise in folgenden Sektoren festgelegt: Transportsektor, Tourismus/Gastronomie, Bauindustrie, Telekom, Agrarsektor. Patent-, Marken- & Musterrecht Um Fälle von Markenpiraterie oder Urheberrechtsverletzungen einschränken zu können, ist es neben der Registrierung des Schutzrechtes erforderlich, mit einem guten und starken lokalen Distributionspartner oder Lizenznehmer eng zusammenzuarbeiten und den Markt zu beobachten. Auftretende Schutzrechtsverletzungen sind nicht immer einfach abzustellen. Die Einschaltung des indonesischen Partners oder von Detektiven und Ermittlern, um die Bezugsquellen der Ware auszuforschen, ist normalerweise notwendig. Patent- und Markenrecht Ein eingetragenes Patent gibt dem Erfinder oder einer von ihm bestimmten Person das exklusive Recht des indonesischen Staates, sein Produkt oder Verfahren für eine bestimmte Dauer gewerblich zu nutzen. Die Erfindung muss dabei Neuigkeitscharakter haben, eine innovatorische Stufe aufweisen sowie gewerblich nutzbar sein. Als neu gilt eine Erfindung nur dann, wenn sie vor der Patentanmeldung weder in Indonesien noch im Ausland in technologischer Hinsicht veröffentlicht wurde. Nicht patentiert werden können u.a.: medizinische Behandlungsmethoden, wissenschaftliche und mathematische Theorien, Lebewesen (ausgenommen Mikroorganismen) Das indonesische Recht unterscheidet zwei Patentarten: Patent: Erfindung mit Neuigkeitscharakter, innovatorischer Stufe und gewerblicher Nutzbarkeit Einfaches Patent: Erfindung in der Form eines Produktes oder Gegenstandes, das Neuigkeitscharakter und einen praktischen Nutzen aufgrund seiner Form, Konfiguration, Konstruktion oder Komposition hat. Das Directorate General of Intellectual Property Rights überprüft dabei nur den Neuigkeitscharakter und die gewerbliche Anwendbarkeit, Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 22 eine hohe innovatorische Stufe ist nicht erforderlich. Primär stellt das Einfache Patent auf den Schutz der Erscheinungsform und Funktionsweise ab und ist somit dem deutschen Gebrauchsmuster gleich zu setzen. Das indonesische Recht kennt Handelsmarken zur Unterscheidbarkeit von Waren, Dienstleistungsmarken zur Unterscheidbarkeit von Dienstleistungen sowie Kollektivmarken, die für Waren und/oder Dienstleistungen, die dieselben Charakteristika haben und gemeinsam gehandelt werden, verwendet werden. Als nicht schutzfähig gelten u.a. Marken, die geltenden Gesetzen, der öffentlichen Ordnung oder religiösen bzw. moralischen Normen widersprechen und/oder keine Unterscheidungskraft aufweisen. Vor der Anmeldung sollte mittels einer Markenabfrage beim Directorate General of Intellectual Property Rights abgeklärt werden, ob die Marke oder eine ähnliche Marke in der gewünschten Warenklasse nicht bereits registriert ist. Die Anmeldung für eine Marke kann auch für mehrere Waren- oder Dienstleistungsklassen gleichzeitig (in der Praxis ist aber eine Anmeldung pro Klasse oft sinnvoller) in indonesischer Sprache auf einem vorgeschriebenen Antragsformular beim Directorate General of Intellectual Property Rights erfolgen. Ein ausländischer Anmelder muss sich eines indonesischen Beraters für gewerbliche Schutzrechte bedienen. Informationen über diese erteilt die AHK Indonesien. Urheberrecht Unter Urheberrecht wird das exklusive Recht eines Autors verstanden, sein Werk zu publizieren oder reproduzieren bzw. dieses Recht an eine dritte Person zu übertragen. Kinematographische Werke und Softwareprogramme dürfen ohne Genehmigung auch nicht gewerblich vermietet werden. Autor ist eine Person, die ein Werk auf Grund von Inspiration produziert, was sich in spezifischer Form und individuellem Charakter manifestiert. Urheberrechtlich geschützt sind: auf eine Dauer von 50 Jahren nach Ableben des Autors u.a.: Bücher, Broschüren, andere schriftliche Arbeiten Vorträge, Reden Visuelle Hilfen für erzieherische und wissenschaftliche Zwecke Lieder, Musik auf eine Dauer von 50 Jahren nach Erstveröffentlichung u.a.: Softwareprogramme Datenbanken Keine Urheberrechtsverletzung (bei Quellenangabe) ist gegeben u.a. bei: Anführung von Werken von Nachrichtenagenturen, Medien und anderen Ressourcen Verwendung eines Werkes zu erzieherischen oder wissenschaftlichen Zwecken Auszüge aus einem Werk zu rechtlichen Zwecken, insofern die Interessen des Autors dabei nicht verletzt werden Vorträge für erzieherische oder wissenschaftliche Zwecke sowie (auch ohne Anführung der Quelle) bei: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 23 Publikation oder Reproduktion staatlicher Symbole und Nationalhymnen Publikation oder Reproduktion im Auftrag von Behörden (außer auf das Urheberrecht wird speziell verwiesen). Lizenzvergabe Indonesien ist mit einer Bevölkerung von über 240 Mio. Einwohnern das viertgrößte Land der Welt und ein riesiger Markt. Insbesondere im Massenkonsumsegment spielen der Preis und die schnelle Verfügbarkeit von Gütern eine wesentliche Rolle. Deshalb kann eine Lizenzvergabe an ein indonesisches Unternehmen das geeignete Mittel zu einer besseren Marktdurchdringung sein. Durch eine lokale Produktion können auch zumeist niedrigere Herstellungskosten erzielt und in manchen Bereichen höhere Zollschranken vermieden werden. Rechtliche Aspekte Es gibt mit Ausnahme einiger Regelungen in den verschiedenen Gesetzen zum gewerblichen Rechtsschutz keine speziellen Gesetze für die Lizenzvergabe. Die Verträge müssen aber auf jeden Fall an die individuellen Gegebenheiten angepasst sein und sollten nur unter Mithilfe von erfahrenen Rechtsanwälten ausgearbeitet werden. Informationen über geeignete Rechtsanwälte erteilt die AHK Indonesien www.indonesien.ahk.de. Ein Lizenzvertrag sollte am besten vor einem Notar unterzeichnet werden. Informationen über Notare erteilt die AHK Indonesien www.indonesien.ahk.de. Um eine rechtliche Wirkung unter den Vertragsparteien oder gegenüber Dritten zu erlangen, muss der Lizenzvertrag beim Directorate General of Property Rights registriert werden. Häufig ist es bereits im Verhandlungsstadium erforderlich, dem indonesischen Interessenten über die Patentunterlagen hinaus einen gewissen Einblick in die Fertigungstechnik und das Know-how zu geben. Es sollte jedoch vorher eine Geheimhaltungsverpflichtung eingegangen werden. Die Nichteinhaltung einer solchen Verpflichtung ist allerdings aufgrund des ineffizienten Gerichtssystems mit teilweise inkonsistenten und unverständlichen Rechtssprüchen nur schwer einklagbar, stellt aber zumindest eine gewisse moralische Verpflichtung dar. Steuerliche Aspekte Wenn der Staat des Lizenzgebers mit Indonesien kein Doppelbesteuerungsabkommen hat, unterliegen Lizenzgebühren einer Quellensteuer von 20 %, die vom Lizenznehmer an die indonesischen Steuerbehörden abzuführen ist. Gestaltung von Lizenzverträgen Punkte eines Lizenzvertrages sind etwa folgende: Präambel: Diese enthält üblicherweise die Überlegungen und Absichten der Vertragspartner. Der Inhalt der Präambel kann für die Auslegung von Vertragsbestimmungen von Bedeutung werden. Sachliches Vertragsgebiet: Es sollte genau definiert sein, ob lediglich ein gewerbliches Schutzrecht oder darüber hinaus gehendes Know-how Gegenstand des Lizenzvertrages sind. Örtliches Vertragsgebiet: Es ist genau festzulegen, ob die Herstell- oder Vertriebsrechte auf Indonesien oder auch andere Länder beschränkt sind. Art der Lizenz: Fragen, ob der Lizenzgeber weiterhin seine Rechte aus dem gewerblichen Schutzrecht ausüben kann und weiteren Personen eine Lizenz Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 24 erteilen kann, ob der Lizenznehmer Unterlizenzen vergeben darf etc. müssen klar geregelt sein. Technische Dokumentation Personalausbildung oder -entsendung Zulieferungen seitens des Lizenzgebers Neuerungen und Verbesserungen durch den Lizenzgeber oder Lizenznehmer Gewährleistungsfragen Geheimhaltung Lizenzzahlungen: Laufende Lizenzgebühr (pro produziertem oder abgesetztem Produkt), Pauschallizenzgebühr (unabhängig vom Erfolg des Produktes), Mindestlizenzgebühr (prozentuell, aber Festlegung einer Mindestsumme) oder Eingangszahlung (nach Inkrafttreten des Vertrages) oder eine Kombination daraus. Bei reinen laufenden Lizenzgebühren soll darauf geachtet werden, dass der Lizenznehmer durch Nichtausübung seiner Lizenzrechte den Markt für den Lizenzgeber nicht blockiert. Steuern Konkurrenzverbot Vertragsdauer Inkrafttreten des Vertrages Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Zwar gibt es in den indonesischen Gesetzen über die gewerblichen Schutzrechte im Gegensatz zu Rechtsordnungen anderer Staaten keine speziellen Bestimmungen, die bestimmte Vertragspunkte in einem Lizenzvertrag verbieten, doch wird in mehreren Gesetzesartikeln darauf hingewiesen, dass Lizenzverträge nicht direkt oder indirekt die indonesische Wirtschaft schädigen, die technologische Entwicklung beeinträchtigen oder zu unlauterem Wettbewerb führen dürfen. Deshalb müssen Vertragspunkte eines Lizenzvertrages auch im Lichte der Bestimmungen des „Law No. 5/1999 regarding Prohibition against Monopolistic Practices and Unfair Business Competition“ gesehen werden. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass Vertragspunkte wie z.B. Vertriebs-, Preis- oder Mengenbeschränkungen Vormaterialienbezugsverpflichtungen diesem Gesetz nicht entsprechen und als unlauterer Wettbewerb angesehen werden könnten. Die Commission on Business Competition hätte dann die Möglichkeit, die nicht entsprechenden Vertragspunkte als ungültig zu erklären und hohe Geldstrafen auszusprechen. Eigentum und Forderungen Die kommerziellen Risiken sind bei Geschäften mit indonesischen Partnern aufgrund der geographischen Ferne, aus sprachlichen Gründen, aus Mangel an Beziehungsnetzwerken, aber auch aufgrund der im internationalen Vergleich nicht so guten Zahlungsmoral, manchmal hohen Verschuldung der Unternehmen und Rechtsunsicherheit bei Klagen höher als bei innergemeinschaftlichen Geschäftstransaktionen. Daher sollte der Auswahl des indonesischen Geschäftspartners und einer geeigneten Vertragsgestaltung großes Augenmerk geschenkt werden, aber auch Grundkenntnisse des indonesischen Rechtssystems vorhanden sein. Geschäfts- und Bonitätsauskünfte Vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfiehlt sich zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners die Einholung einer Bonitätsauskunft. Hierbei ist die AHK Indonesien www.indonesien.ahk.de selbstverständlich gegen Kostenersatz gerne behilflich. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 25 Eigentumssicherung Als Sicherungsinstrumente werden in Indonesien etwa unwiderrufliche Dokumentenakkreditive (L/C) oder Bankgarantien (erstellt von einer erstklassigen indonesischen Bank oder einer Drittlandsbank), seltener auch Dokumenteninkasso eingesetzt. Einer Bezahlung gegen offene Rechnung sollte nur bei sehr guten Kunden mit bereits lange andauernder problemloser Geschäftsbeziehung zugestimmt werden. Die Fakturierung bei Exportgeschäften nach Indonesien erfolgt in der Regel in US-Dollar, in letzter Zeit auch bereits häufiger in EUR. Manchmal muss jedoch auch die indonesische Rupiah (z.B. bei manchen Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern) akzeptiert werden. Im Falle der Vereinbarung der indonesischen Rupiah sollten geeignete Kurssicherungstechniken (Kurssicherungsklauseln, Devisentermingeschäfte, Fremdwährungskredite, Hedging, Kursrisikoversicherung, etc.) angewendet werden. Bei einem unwiderruflichen Dokumentenakkreditiv (Irrevocable Letter of Credit, L/C) handelt es sich um ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Bank, auf Rechnung ihres Auftraggebers innerhalb eines festgelegten Zeitraumes an einen bestimmten Empfänger unter der Voraussetzung der Einreichung vorgeschriebener Dokumente einen bestimmten Betrag in einer vorgeschriebenen Währung zu bezahlen. Das unwiderrufliche Akkreditiv ist somit von dem zugrundeliegenden Warengeschäft losgelöst und bietet damit eine hohe Absicherung. Ein Dokumenteninkasso ist ein Auftrag des Exporteurs an seine Hausbank, dem Importeur/Bezogenen gegen Barzahlung (documents against payment, d/p) oder gegen Wechselakzept (documents against acceptance, d/a) bestimmte Dokumente (Zahlungsund/oder Handelspapiere) auszuhändigen, wobei sich die Hausbank des Exporteurs in der Regel einer Korrespondenzbank im Land des Importeurs als Inkassobank bedient. Eine Bankgarantie ist eine unwiderrufliche, schriftliche, abstrakte Verpflichtung einer Bank (Garantiegeber) gegenüber einem begünstigten Dritten (Garantienehmer), auf dessen Verlangen für das Ausbleiben einer vereinbarten Leistung des Garantieauftraggebers, Zahlung zu leisten und zwar unabhängig vom Grundgeschäft. Bankgarantien sind in der Regel befristet. Im Unterschied zum Dokumentenakkreditiv hat die Bankgarantie eine Garantiefunktion, während das Akkreditiv eine Zahlungsfunktion hat. Eigentumsvorbehalt Die dem Eigentumsvorbehalt deutschem Rechts am ehesten entsprechende Konstruktion ist bei Kaufverträgen die Sicherung in der Weise, dass der Eigentumsübergang an die vollständige Kaufpreiszahlung geknüpft wird. Die Vereinbarung muss aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden (ein Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend), sodass der Verkäufer Eigentümer bleibt, bis der Käufer den Kaufpreis voll entrichtet hat. Dabei sollte unbedingt indonesisches Recht vereinbart werden, um eventuelle Ansprüche umsetzen zu können. Weitaus verbreiteter ist jedoch das Instrument des 'Fiduciary Transfer of Ownership', das die Übertragung des Eigentums am Sicherungsgut an den Gläubiger vorsieht, während der Schuldner unmittelbar Besitzer bleibt und die Sache nutzen kann. Ein Fiduciary Transfer of Ownership muss notariell beglaubigt und in ein spezielles beim Department of Justice and Human Rights geführtes Register eingetragen werden. Es ist einem endgültigen Urteil gleichzusetzen und kann in Indonesien vollstreckt werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 26 In der Praxis stellen solche vertraglich vereinbarten Sicherungsinstrumente dennoch keinen ausreichenden Schutz für den ausländischen Gläubiger dar, da keine geeigneten Rechtsinstrumente für eine kurzfristige gerichtliche Exekution derartiger Titel existieren. Es ist daher ratsam, Forderungen entweder mittels Bankgarantien oder zumindest in kostendeckender Höhe durch ein Akkreditiv abzusichern. Forderungseintreibung Aufgrund der Art der Zahlungsvereinbarung sollten aushaftende Forderungen nach Möglichkeit nicht entstehen. Die Klage vor Gericht kann bei einer Verfolgung durch die Instanzen mehrere Jahre dauern und sehr teuer zu stehen kommen. Ein Erfolg ist auch bei klarer Rechtslage keineswegs gesichert (siehe "Rechtsinformationen"). Es sollte unbedingt ein außergerichtlicher Vergleich mit dem Schuldner versucht werden, wobei ein lokaler Rechtsanwalt mit dem säumigen Zahler in geeigneter Form verhandeln sollte. Bei ungesicherten Forderungen sind allerdings auch in diesem Fall die Erfolgsaussichten gering. Wechsel- und Scheckrecht Theoretisch besteht auch für einen ausländischen Gläubiger die Möglichkeit, am Commercial Court eine gerichtliche Bankrotterklärung eines säumigen Schuldners zu erwirken. Diese Maßnahme kann aber nur in Ausnahmefällen empfohlen werden, da die Verfahrensdauer aufgrund etwaiger zahlreicher Einsprüche des Schuldners sehr lange sein kann, und die Chancen, eine offene Forderung dann aus der Konkursmasse zu tilgen, zumeist gering sind. Als Druckmittel gegen den säumigen Zahler kann die Androhung einer Bankrotterklärung allerdings manchmal die Forderungseintreibung beschleunigen. Insolvenzrecht Theoretisch besteht auch für einen ausländischen Gläubiger die Möglichkeit, am Commercial Court eine gerichtliche Bankrotterklärung eines säumigen Schuldners zu erwirken. Diese Maßnahme kann aber nur in Ausnahmefällen empfohlen werden, da die Verfahrensdauer aufgrund etwaiger zahlreicher Einsprüche des Schuldners sehr lange sein kann, und die Chancen, eine offene Forderung dann aus der Konkursmasse zu tilgen, zumeist gering sind. Als Druckmittel gegen den säumigen Zahler kann die Androhung einer Bankrotterklärung allerdings manchmal die Forderungseintreibung beschleunigen. Vertretungsvergabe In der Regel führt die Bestellung eines mit den lokalen Gegebenheiten und den Marktverhältnissen vertrauten und den erforderlichen persönlichen und geschäftlichen Beziehungen ausgestatteten Vertreters zum Erfolg. Der persönliche Kontakt spielt in Indonesien eine sehr wichtige Rolle, es wird ein hohes Ausmaß an Flexibilität und Verständnis erwartet und die Anforderungen an Kundennähe und Kundendienst sind weitaus höher als in europäischen Ländern. All diese Faktoren sind wesentliche Argumente zur Bestellung eines Vertreters. In Frage kommen indonesische Fachvertretungen, aber auch indonesische Niederlassungen ausländischer Handelshäuser (v.a. aus Deutschland und der Schweiz). Letztere haben in der Regel den Vorteil geringerer Kommunikationsprobleme, aber auch eines bereits vorhandenen größeren Kundenstocks. Andererseits führen sie oft eine Vielzahl von Produkten und Vertretungen und können einzelnen neuen Produkten v.a. in der Phase der Markteinführung nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit schenken. Arten von Vertretern Bei Alleinvertretungsverträgen muss unterschieden werden in: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 27 Alleinvertretungen, die vom Ministry of Trade of the Republic of Indonesia für „government controlled goods“ vorgeschrieben sind Alleinvertretungen bei öffentlichen Ausschreibungen Alleinvertretungen aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen Alleinvertretungen aufgrund freier Willensvereinbarung Die Alleinvertretung muss das gesamte Gebiet der Republik Indonesien umfassen, außer es wird eine ministerielle Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Alleinvertretung gilt für alle Modelle und Typen eines Produkts oder einer Produktgruppe. Einschränkungen werden in der Praxis in der Gestalt vorgenommen, dass der Alleinvertreter nur für ganz bestimmte Abnehmer tätig werden darf. Der Alleinvertreter hat ein Recht auf Schadenersatz für seine getätigten Investitionen (z.B. in Lagerhaltung von Ersatzteilen, Marktinvestitionen, Ausbildung von Mitarbeitern, Gebäude und Ausrüstung, in die für die Ausübung der Alleinvertretungstätigkeit investiert wurde), wenn er aus anderen Gründen als der Nichteinhaltung von vertraglich vereinbarten Zielen gekündigt wurde. Dieser Schadenersatz kann beträchtlich sein. Endet ein Alleinvertretungsvertrag durch Zeitablauf muss dem bisherigen Alleinvertreter Priorität zum Abschluss eines neuen Vertrages gegeben werden. Sollte mit dem bisherigen Alleinvertreter keine Übereinkunft über den Abschluss eines neuen Vertrages erzielt und ein neuer Alleinvertreter bestellt werden, muss dennoch vom bisherigen Vertreter ein „Letter of Clean Break“ erlangt werden, da ohne diesen das Ministry of Trade of the Republic of Indonesia in der Regel die Anerkennung eines Alleinvertretungsvertrages mit einem neuen indonesischen Alleinvertreter verweigert. Vertretungsvertrag Ein Vertretungsvertrag kann von einem indonesischen oder ausländischen Prinzipal, der Produzent oder Händler ist, von einer Auslandsinvestitionsgesellschaft (PMA Penanaman Modal Asing) mit Sitz in Indonesien (Gesellschaft, die sich vollständig oder teilweise in ausländischem Eigentum befindet) oder von einer indonesischen Handelsrepräsentanz eines ausländischen Unternehmens mit einem indonesischen Handelsvertreter oder Vertragshändler exklusiv oder nicht-exklusiv geschlossen werden. Aufgrund der Bestimmungen des Art. 21 des Decree des Ministry of Trade No. 11/2006 muss ein Vertretungsvertrag unter anderen folgenden Angaben enthalten: Firmenbezeichnung und Anschrift des indonesischen Vertreters Firmenbezeichnung und Anschrift des Prinzipals Genaue Beschreibung des Vertragszwecks und Ziels, das durch den Vertrag erreicht werden soll Status des Vertragsverhältnisses: Vertreter, Alleinvertreter, Vertragshändler oder exklusiver Vertragshändler Genaue Beschreibung der Waren bzw. Dienstleistungen, die unter den Vertrag fallen Marketinggebiet (örtlicher Zuständigkeitsbereich) Rechte und Pflichten des Vertreters Rechte und Pflichten des Prinzipals Die Unterzeichnung des Vertretungsvertrages kann in Form eines Briefwechsels erfolgen. Nur bestimmte Urkunden wie Verträge, die als Beweismittel von Zivilrechtshandlungen dienen, müssen mit einer indonesischen Steuermarke versehen werden. Deshalb sollte der Prinzipal darauf drängen, dass auch ein Vertretungsvertrag mit einer Steuermarke versehen wird und über diese Steuermarke hinweg unterschrieben wird, da Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 28 wahrscheinlich nur eine solche Urkunde im Streitfalle vor Gericht als gerichtliches Beweismittel gilt. Anschließend muss der Vertretungsvertrag notariell beglaubigt werden. Wenn der Prinzipal ein ausländisches Unternehmen (z.B. aus Deutschland) ist, hat dies durch einen Notar im Land des Prinzipals zu erfolgen. Zusätzlich ist ein Zertifikat des Handelsrates der indonesischen Botschaft am Sitz des ausländischen Prinzipals erforderlich, in dem dieser folgendes über den Prinzipal bestätigt: • • • • • • Firmenbezeichnung und Anschrift des Prinzipals Anschriften von Zweigniederlassungen des Prinzipals, falls solche vorhanden sind Gründungsdatum Gesellschaftsform Geschäftszweck Feststellung, ob der Prinzipal Produzent oder Händler der betreffenden Waren ist Nach Beglaubigung des Vertrages und Erhalt des Zertifikates des Handelsrates der indonesischen Botschaft sind diese dem indonesischen Vertreter zum Zwecke der Registrierung zu übermitteln. Wird der Vertrag in einer Fremdsprache geschlossen, so muss eine Übersetzung in die indonesische Sprache von einem beeideten Übersetzer gemacht werden. Diese sollte Teil des Vertrages werden. Besser ist jedoch ein zweisprachiger Vertrag. Arbeits- & Sozialrecht Die Bedingungen des indonesischen Arbeitsrechtes zur Kündigung von Arbeitnehmern sind äußerst arbeitnehmerfreundlich. Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden (im Falle einer sechs-Tages Arbeitswoche sieben Stunden pro Tag von Montag bis Freitag und fünf Stunden am Samstag und im Falle einer fünf-Tages Arbeitswoche acht Stunden pro Tag). Für jede vier ununterbrochenen Arbeitsstunden muss eine Pause von zumindest einer halben Stunde, die nicht als Arbeitszeit gerechnet wird, gewährt werden. Darüber hinaus muss einem Arbeitnehmer die Gelegenheit zur Religionsausübung zugestanden werden (die Gebetszeiten werden als Arbeitszeiten gewertet). Aufenthaltserlaubnis Innerhalb von sieben Tagen nach Einreise hat ein Ausländer eine Limited Stay Permit Card (KITAS - Kartu Izin Tinggal Sementara) beim örtlich zuständigen Büro der Einwanderungsbehörde (Immigration Office, Kantor Imigrasi) zu beantragen. Diese wird für die Dauer eines Jahres ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden (diese zeitliche Begrenzung gilt nicht für Ausländer auf Geschäftsführungsebene). Arbeitserlaubnis Für jeden beschäftigten Ausländer ist vom indonesischen Unternehmen ein Beitrag von USD 100 pro Monat (es sind jeweils zumindest zwölf Monate im Voraus, also zumindest USD 1.200 zu bezahlen) an den Expertise & Skill Development Fund (DPKK – Dana Pengembangan Keahlian Dan Ketrampilan), aus dem staatliche Ausbildungsmaßnahmen für indonesische Staatsbürger finanziert werden, zu leisten. Nach der Bezahlung dieses Beitrages und nach Erstellung der Limited Stay Permit Card KITAS für den Ausländer muss das indonesische Unternehmen eine Genehmigung zur Beschäftigung von Ausländern (Company Permit to Employ Foreign Citizens, IMTA Pemberian Izin Mempekerjakan Tenaga Kerja Asing, Form TA/4 Permanent) beim Ministry of Manpower & Transmigration of the Republic of Indonesia / Directorate General of Manpower Development & Domestic Manpower Placement beantragen. Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 29 Arbeitnehmer von Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten oder einer Lohnsumme von mehr als 1 Mio. Rp. pro Monat müssen bei der staatlichen Sozialversicherungsgesellschaft JAMSOSTEK abgesichert werden. Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten müssen nicht der Sozialversicherung beitreten, was umstritten ist. Die Sozialversicherung Ablebensversicherung. umfasst Kranken-, Arbeitsunfall-, Pensions- und Die Beiträge zur Sozialversicherung sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Prozentsatz des Bruttogehaltes (ohne Einbeziehung etwaiger fixer Lohnzulagen oder Beihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer) aufgeteilt und monatlich (jeweils bis zum 15. des Monats) abzuführen (auch der Arbeitnehmeranteil wird im Wege des Arbeitgebers eingehoben). Wenn ein Arbeitgeber in der Sparte Krankenversicherung einem Arbeitnehmer eine bessere private Absicherung anbietet (was in der Praxis aufgrund der bescheidenen Leistungen von JAMSOSTEK häufig bei Auslandsinvestitionsgesellschaften vorkommt), muss dieser nicht bei dem Krankenversicherungsprogramm von JAMSOSTEK versichert werden, wobei die anderen drei Versicherungssparten aber obligatorisch bleiben. Bestimmungen für Montagearbeiten Ein Visum bei Ankunft (Visa on Arrival) bis zu maximal 30 Tagen Aufenthalt ist für Staatsbürger bestimmter Länder in größeren Flughäfen erhältlich. Diese Sichtvermerkserteilung bei Ankunft wird sowohl Touristen, als auch Geschäftsreisenden erteilt. Geschäftsreisende dürfen von dieser Visumerleichterung aber nur Gebrauch machen, wenn sie Geschäftsverhandlungen führen, an internationalen Messen und Ausstellungen in Indonesien teilnehmen oder Schulungen zur Verbesserung der Qualität oder Technologie durchführen. Ein Visum bei Ankunft darf jedoch nicht für die Durchführung von Arbeiten in Indonesien, auch wenn es sich dabei nur um kurzfristige Servicearbeiten handelt, oder die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses in Indonesien verwendet werden! Zur Einreise und Aufnahme einer Tätigkeit benötigt ein Ausländer ein Visum für befristeten Aufenthalt, das von einer indonesischen Botschaft nur mit Genehmigung des Ministry of Justice & Human Rights of the Republic of Indonesia / Directorate General of Immigration ausgestellt werden darf. Prinzipiell dürfen indonesische Unternehmen auch Ausländer beschäftigen, wenn diese durch besondere Fachkenntnisse oder Fähigkeiten zur Entwicklung der Republik Indonesien beitragen und die jeweiligen Positionen nicht gleichwertig durch indonesische Staatsbürger besetzt werden können. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Über Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Detekteien erteilt Ihnen die AHK Indonesien www.indonesien.ahk.de Auskunft. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 30 Bayerisches Außenwirtschaftsangebot Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln: Messebeteiligungen Delegationsreisen Unternehmerreisen Auslandsrepräsentanzen Kooperations- und Markterschließungsprojekte Exportinitiative des Bundes Einstieg in den Export Veranstaltungen Go International Bayern - Fit for Partnership Delegationsbesuche Finanzierungshilfen Tipp! Das Förderprojekt „Fit für Auslandsmärkte – Go International“ unterstützt mittelständische bayerische Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem Drei-Stufen-Konzept: 1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens 2. Erstellung eine individuellen Internationalisierungsplans 3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Plans. Weitere Infos unter www.go-international.de Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische Förderprojekte finden Sie unter www.auwi-bayern.de/foerderung Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 31 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die AHK Indonesien mit ihrem Service jederzeit gerne zur Verfügung. Anschrift Telefon Fax E-Mail Internet Deutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer EKONID JL. HAJI AGUS SALIM NO. 115 JAKARTA 10310, INDONESIEN (+62 21) 315 4685 (+62 21) 315 5276 [email protected] www.indonesien.ahk.de Do´s und Dont´s Trotz der zahlreichen ethnischen Gruppen wird das wirtschaftliche und politische Leben durch die javanische Mentalität dominiert, die durch zurückhaltendes Verhalten, Vermeidung von Konflikten, aggressivem Verhalten, Zurschaustellung starker Emotionen und direkter sachlicher Kritik, durch Harmoniebestreben, Höflichkeit, konformen Verhalten, Gesichtswahrung, strikter sozialer Hierarchie und persönlichen Kontakten als Geschäftsbasis geprägt ist. Aufgrund dieser Eigenschaften sollten Geschäftsreisende folgendes beachten: Trotz des heißen und feuchten Klimas sollte konservative Geschäftskleidung in den größeren Städten getragen werden. In Indonesien herrscht weitgehend religiöse Toleranz. Für die meisten Indonesier ist aber Religion wichtig und dies sollte vom Ausländer respektiert werden (keine Geschäftstermine zu Gebetszeiten, insbesondere ab freitagmittags, im Fastenmonat Ramadan ist das Geschäftsleben sehr eingeschränkt). Eine „Wussten Sie, dass eventuelle agnostische oder atheistische Einstellung sollte nicht in Indonesien die kommuniziert werden. Zur Pünktlichkeit haben Indonesier eine lockere Einstellung, von Ausländern wird diese bei Verabredungen mit sozial höher gestellten Personen jedoch erwartet. linke Hand als unrein gilt, und deshalb nicht zum Gruß entgegen gestreckt oder zur Übergabe bzw. Übernahme von Gegenständen verwendet werden darf?" Geschäftsbeziehungen benötigen Zeit und basieren auf gegenseitigen persönlichen Beziehungen, Vertrauen und Respekt. Geschäftsverhandlungen beginnen häufig mit Small Talk (Familie, regionale Abstammung, Sehenswürdigkeiten des Landes, Essen, Sport etc., manchmal auch sehr persönliche Themen wie Einkommen; zu vermeidende Themen: politische Probleme, Korruption etc.). Entscheidungsprozesse dauern, ein zu starkes Drängen kann die Beziehungsebene schädigen. Ein ausländischer Geschäftsreisender sollte auch nicht nur für 24 Stunden nach Indonesien zu Geschäftsverhandlungen kommen, dies wird als Desinteresse an Land und Geschäftsbeziehung gewertet. Geschäftsverhandlungen können sehr formell sein. Bei Verhandlungsdelegationen sollten die Personen in ihrer hierarchischen Ordnung der Reihe nach den Raum betreten und vorgestellt werden. Aufgrund der Bedeutung der hierarchischen Strukturen ist eine ausreichende Anzahl von Visitenkarten (mit Angabe von Titeln, Position, Qualifikation) erforderlich. Die Visitenkarte Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 32 des Gesprächspartners sollte bei der Vorstellung nicht sofort weggelegt, sondern ausführlich studiert werden. Wenn die Aussprache des Namens unklar ist, darf man danach ruhig fragen. Indonesier sollten mit ihrem Titel angesprochen werden. Emotionen, insbesondere negative, werden selten gezeigt. Ausländer sollten sich in Verhandlungen zurückhalten, höflich sein, ruhig sprechen, nicht laut werden und niemanden in aller Öffentlichkeit bloß stellen. Dennoch kann eine Position klar eingenommen werden. Indonesier sind zumeist gute Geschäftsverhandler und schätzen eine solche Eigenschaft auch an Ausländern. Indonesier verwenden oft längere Redepausen, diese sollten von Ausländern nicht sofort genutzt werden, um selbst wieder das Wort zu ergreifen. Bei Verhandlungen sollte auch genau hingehört werden, wie etwas gesagt wird oder wie die non-verbale Kommunikation aussieht. Ein „Ja“ bedeutet nicht unbedingt Zustimmung, sondern kann auch nur bedeuten „Ja, ich habe verstanden“. Die Ignorierung einer Frage kann Ablehnung bedeuten. Ein Lächeln kann auch Nervosität oder Peinlichkeit ausdrücken. Um schlechte Nachrichten zu vermeiden, wird dem Ausländer manchmal erzählt, was dieser erhofft oder erwartet bzw. wird eine inkorrekte Meinung oder Aussage des Ausländers nicht korrigiert. Dem gesprochenen Wort kommt eine hohe Bedeutung zu und ist oftmals wichtiger als ein Vertragstext. Auch mündliche Versprechungen müssen unbedingt gehalten werden. Nach Erstverhandlung oder Kontaktaufnahme sollten kleine Geschenke überreicht werden, die entweder für Deutschland oder die Firma repräsentativ sind. Geschenke werden nicht gleich nach Übergabe geöffnet. Soziale Einladungen durch Indonesier sollten unbedingt akzeptiert und bald durch Gegeneinladungen ergänzt werden. Die Rechnung bezahlt, wer die Einladung ausgesprochen hat. Bei sozialen Einladungen sollte der Ausländer nicht von sich aus geschäftliche Themen aufbringen, sondern darauf warten, ob diese sein indonesischer Geschäftspartner anspricht. Es gibt in Indonesien aber auch ethnische Gruppen (chinesische Minderheit, Batak, Minangkabau) mit einem deutlich davon abweichenden sozialen Verhalten. Indonesier chinesischer Abstammung sind in der Wirtschaft überproportional hoch vertreten, sind weitaus schneller im Entscheidungsfindungsprozess und bekannt harte Preisverhandler. Anreise Taxi ca. 30 - 60 Minuten (verkehrsabhängig) vom Flughafen Soekarno-Hatta zum Zentrum Jakartas, Kosten für ein Silver Bird Taxi (höherer Standard) ca. Rp. 300.000. Geschäftszeiten Montag bis Sonntag, 10.00 bis 21.00 (oft auch abweichend) Feiertage 2014 Datum Tag Jan. Mi. 14. Jan. Di. 31. Jan. Fr. 31. Mrz. Mo. 18. Apr. 1. Mai 15. Mai 27. Mai 29. Mai Fr. Do. Mi. Di. Do. Feiertag Tahun Baru 2013 Maulid Nabi Muhammad Tahun Baru Imlek 2565 Hari Raya Nyepi 1936 Beschreibung Neujahr 2013 Geburtstag des Propheten Mohammed Chinesisches Neujahrsfest Balinesisches Neujahr – Tahun Baru Saka 1936 Wafat Isa Al Masih Karfreitag Hari Buruh Tag der Arbeit Hari Raya Waisak Waisak Tag (Geburt Buddhas) 2558 Isra´ Mi´raj Nabi Muhammad Himmelfahrt des Propheten Mohammed Kenaikan Isa Al Masih Christi-Himmelfahrt Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 33 28. Juli 29. Juli 17. Aug. Mo. Di. So. 05. Okt. 25. Okt. 25. Dez. So. Sa. Do. Hari Raya Idul Firtri Hari Raya Idul Firtri Hari Kemerdekaan Republik Indonesia ke-69 Idul Adha 1435H Tahun Baru Islam 1436H Hari Raya Natal Ende des Ramadan – Eid Fest 1435H Ende des Ramadan – Eid Fest 1435H 69er Jahrestag der indonesischen Unabhängigkeit Islamisches Opferfest 1435H Islamisches Neujahr (1 Muharram 1436H) Weihnachtsfeiertag Notrufe Rettung: 118 Polizei: 110 & 112 Maße und Gewichte Metrisches System Strom Netzspannung: 220V, 50 Hz. Steckerform nicht einheitlich; die meisten internationalen Normstecker funktionieren jedoch. Trinkgeld Ca. 10% üblich. Obwohl in den gehobenen Hotels und Restaurants meist ein Bedienungsaufschlag (neben der Steuer) inkludiert ist, rundet man die Rechnung auf. Für kleinere Dienste, z.B. Koffertragen im Hotel oder am Flughafen, etwa Rp. 10.000 pro Gepäckstück. Post/Telefon Postlaufzeiten nach Deutschland: Luftpost mindestens eine Woche, Brief à 20g per Luftpost = Rp. 7.500, Einschreibebrief: Rp. 29.000, Seepost: vier bis sechs Wochen. In Indonesien gibt es mehrere Betreibergesellschaften von Mobiltelefonen mit GSMStandard, die in der Regel auch Roaming-Abkommen mit deutschen Betreibern haben. Pre-Paid-Karten lokaler Betreiber sind in Großstädten in Einkaufszentren und auch am Flughafen Soekarno-Hatta in Jakarta erhältlich. Es gibt im ganzen Land zahlreiche Internet-Cafes. Zeitverschiebung In Indonesien gibt es drei Zeitzonen: Western Indonesia Standard Time (Java, Sumatra, West und Central Kalimantan): GMT +7 Stunden bzw. MEZ +6 Std., Sommerzeit: MEZ +5 Std. Central Indonesia Standard Time (East und South Kalimantan, Sulawesi, Bali, West und East Nusa Tenggara): GMT +8 Stunden bzw. MEZ +7 Std., Sommerzeit: MEZ +6 Std. Eastern Indonesia Standard Time (Maluku, Papua): GMT +9 Stunden bzw. MEZ +8 Std., Sommerzeit: MEZ +7 Std. Lokale Verkehrsmittel Taxis sind in Jakarta ein empfehlenswertes und preiswertes Verkehrsmittel. In anderen Städten weigern sich Taxilenker oftmals, den Taxameter einzuschalten. Beförderungsentgelte müssen in diesen Fällen vorab vereinbart werden, die Einholung von Informationen über ungefähre Fahrpreise ist empfehlenswert. Im Regionalverkehr sind Flugzeuge empfehlenswert. Devisenvorschriften Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld in der Größenordnung ab IDR 100.000.000 oder dem Äquivalent in einer anderen Währung ist beim Zollamt bei der Ein- bzw. Ausreise zu Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 34 melden. Dies gilt auch bei Mitnahme von Geld mittels Scheck, Reisescheck oder vergleichbarer Zahlungsart. Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion) Das übliche Reisegepäck (inkl. Mobiltelefone, Laptops für persönliche Zwecke) darf grundsätzlich eingeführt werden. Daneben können im Ausland erworbene Güter mit einem Wert von bis zu USD 250 pro Person oder USD 1.000 pro Familie, 200 Stück Zigaretten, 25 Zigarren oder 100 Gramm Tabak und ein Liter alkoholische Getränke eingeführt werden. Muster ohne Handelswert können abgabenfrei eingeführt werden. Impfungen Impfungen gegen Typhus und Cholera empfehlenswert, ebenso Malariaprophylaxe (nicht jedoch für Jakarta). Hepatitis Impfung sehr ratsam. Bitte verifizieren Sie die Notwendigkeit der hier angeführten Impfungen vor Ihrer Abreise bei Ihrem Arzt, Ihrer Apotheke oder Ihrem Reisebüro. WICHTIGE ADRESSEN Botschaften DEUTSCHE BOTSCHAFT JI. M.H. Thamrin 1 Jakarta 10310, Indonesien Tel.: (+62 21) 3985 5000 Fax: (+62 21) 3985 5130 E-Mail: [email protected] Web: www.jakarta.diplo.de BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN Lehrter Straße 16-17 10557 Berlin Tel.: 030 47 80 70 Fax: 030 44 73 71 42 Web: www.botschaft-indonesien.de INDONESIAN CHAMBER OF COMMERCE AND INDUSTRY Menara Kadin INdonesia, 29th Floor JI. H.R. Rasuna Sai Blok X-5, Kav. 2-3 Surabaya 60261 Tel.: (+62 21) 527 4503 Fax: (+62 31) 527 4505 E-Mail: [email protected] Web: www.bsd-kadin.org DEUTSCH-INDONESISCHE INDUSTRIE UND HANDELSKAMMER Jl. H. Agus Salim No. 115 Jakarta 10310, Indonesien Tel.: +62 21 3154685 (hunting) Fax: +62 21 3155276 E-Mail: [email protected] Web: www.indonesien.ahk.de Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 35 ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT Jalan Diponegoro 44 Menteng, Jakarta Pusat 10310 Tel.: +62 21 23554005 Fax: +62 21 31904881 E-Mail: [email protected] Web: www.austrian-embassy.or.id SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFT Jl. H.R. Rasuna Said Blok X 3/2 Jakarta-Selatan 12950, Indonesien Tel.: +62 21 525 6061 oder +6221 520 74051 Fax: +62 21 520 2289 E-Mail: [email protected] Web: www.eda.admin.ch/jakarta Banken BANK MANDIRI, Plaza Mandiri Jalan Jendral Gatot Subroto Kav. 36-38 Jakarta 12190 Tel.: (+62 21) 5265045, 5265095 Fax: (+62 21) 5263460, 5274477 Web: www.bankmandiri.co.id BANK NEGARA INDONESIA (BNI) Jalan Jendral Sudirman Kav.1 Jakarta 10220 Tel.: (+62 21) 2515001 Fax: (+62 21) 57953092 Web: www.bni.co.id DEUTSCHE BANK Representative Office Jalan Imam Bonjol 80 Jakarta 10310 Tel.: (+62 21) 31931092 Fax: (+62 21) 31935252 Web: www.db.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 36 Lokale Reisebüros PANORAMA TIRTA PUTRA WISATA/ PANORAMA TOURS Panorama Building Jalan Tomang Raya 63 Jakarta 11440 Tel.: (+62 21) 25565555 Fax: (+62 21) 25565556 E-Mail: [email protected] Web: www.panorama-tours.com PT DWIDAYA TOUR & TRAVEL (HEAD OFFICE) Jalan Hayam Wuruk 121 Mangga Besar Jakarta 11180 Tel.: (+62 21) 62203388 Fax: (+62 21) 6244020 E-Mail: [email protected] Web: www.dwidayatravel.com Fluglinien LUFTHANSA Alamanda Tower 23th Floor Unit A Jalan TB Simatupang KAv. 23-24 Jakarta 12430 E-Mail: [email protected] Web: www.lufthansa.com SINGAPORE AIRLINES Menara Kadin Indonesia, 8th Floor Jalan HR Rasuna Said Blok X-5, Kav. 2 -3 Jakarta 12950 Tel.: (+62 21) 52997888 Fax: (+62 21) 57903886 E-Mail: [email protected] Web: www.singaporeair.com GARUDA INDONESIA Intiland Tower Jalan Jendral Sudirman Kav.32 Jakarta 10220 Tel.: (+62 21) 23519999, 2512288 Fax: (+62 21) 2512236 Web: www.garuda-indonesia.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 37 Dolmetsch/Übersetzerdienste LOUIS LIEM & PARTNERS TRANSLATION SERVICE Jalan Melawai XI/188 Kebayoran Baru Jakarta 12160 Tel.: (+62 21) 7252870 Fax: (+62 21) 7231760 E-Mail: [email protected] Web: www.oscs-online.com Kontaktperson: Herr Louis Liem, Director PT LOMS & ASSOCIATES Trisula Building, 2nd Floor Jalan Menteng Raya 35 Jakarta 10330 Tel.: (+62 21) 3914542 Fax: (+62 21) 3902574 E-Mail: [email protected] Kontaktperson: Herr Ahmad Robani, Translator Hotels GRAND HYATT JAKARTA Jalan MH Thamrin Kav 28-30 Jakarta 10230 Tel.: (+62 21) 29921234 Fax: (+62 21) 29921345 E-Mail: [email protected] Web: www.jakarta.grand.hyatt.com JW MARRIOTT JAKARTA Jalan Lingkar Mega Kuningan Kav. E.1.2/1-2 Jakarta 12950 Tel.: (+62 21) 57988888 Fax: (+62 21) 57988833 E-Mail: [email protected] Web: www.marriott.com/jktjw ARYADUTA HOTEL JAKARTA Jalan Prapatan 44-48 Jakarta 10110 Tel.: (+62 21) 23521234 Fax: (+62 21) 23518600 E-Mail: [email protected] Web: www.aryaduta.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 38 Ärzte MEDISTRA HOSPITAL Jalan Jendral Gatot Subroto Kav. 59 Jakarta 12950 Tel.: (+62 21) 5210200 Fax: (+62 21) 5210184 Web: www.medistra.com PERTAMINA CENTRAL HOSPITAL Jalan Kyai Madja 43 Kebayoran Baru Jakarta 12120 Tel.: (+62 21) 7219000 Fax: (+62 21) 7261126 Web: www.rspp.co.id SOS MEDIKA Menara Prima, 2nd Floor Jalan DR Ide Anak Agung Gde Agung Blok 6.2 Kawasan Mega Kuningan Jakarta 12950 Tel.: (+62 21) 57948600 Fax: 57948686 Web: www.sosindonesia.com LINKS Thema Zentrale Statistikagentur Indonesische Regierung Auslandsinvestitionsbehörde Indonesische Nationalbank Börse Jakarta Nationale Medikamenten und Lebensmittelkontrollagentur Umweltministerium Energieministerium Handelsministerium Finanzministerium Tourismusportal ASEAN Indonesische Nachrichtenagentur Handelskammer Delegation der Europäischen Kommission in Jakarta Link www.bps.go.id/ www.indonesia.go.id www.bkpm.go.id www.bi.go.id www.idx.co.id www.pom.go.id Weltbank Asiatische Entwicklungsbank www.worldbank.org/ www.adb.org/ www.menlh.go.id www.esdm.go.id www.kemendag.go.id www.depkeu.go.id www.my-indonesia.info www.aseansec.org www.antaranews.com www.kadin-indonesia.or.id http://eeas.europa.eu/delegations/indonesia/index_e n.htm Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 39 Sozialversicherung Messeveranstalter Industriellenvereinigung www.jamsostek.co.id/ www.pamerindo.com/ www.apindo.or.id/ ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE zu Indonesien sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. 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