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n.de → Rubrik „Länder““ abrufbar.
2
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3
ALLGEMEINE INFORMATIONEN..................................................................................................... 4
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN................................................................................................... 6
AUSSENHANDEL ............................................................................................................................. 8
AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND .......................................................................................... 8
AUSSENHANDEL MIT BAYERN .................................................................................................... 10
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ................... 10
Normen ............................................................................................................................................ 11
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................ 11
Zahlungskonditionen........................................................................................................................ 12
Forderungseintreibung..................................................................................................................... 12
Bank- und Finanzwesen .................................................................................................................. 13
Verkehr, Transport, Logistik............................................................................................................. 13
Korruption – ein vermeidbares und gefährliches Übel ..................................................................... 14
INFORMATIONEN ZU STEUERN, ZOLL UND AUSSENHANDEL ............................................... 14
Steuern und Abgaben ...................................................................................................................... 14
Zoll und Außenhandelsregime ......................................................................................................... 16
RECHTSINFORMATIONEN ............................................................................................................ 17
Schiedsgerichtsbarkeit..................................................................................................................... 17
HANDELSRECHT UND GEWERBLICHE BESTIMMUNGEN ......................................................... 18
Handelsvertreterrecht ...................................................................................................................... 18
Gesellschaftsrecht ........................................................................................................................... 18
Gewerblicher Rechtsschutz ............................................................................................................. 18
Investitionen und Joint Ventures...................................................................................................... 21
Patent-, Marken- & Musterrecht....................................................................................................... 21
Urheberrecht .................................................................................................................................... 22
Lizenzvergabe ................................................................................................................................. 23
Eigentum und Forderungen ............................................................................................................. 24
Wechsel- und Scheckrecht .............................................................................................................. 26
Insolvenzrecht.................................................................................................................................. 26
Vertretungsvergabe ......................................................................................................................... 26
Arbeits- & Sozialrecht ...................................................................................................................... 28
Bestimmungen für Montagearbeiten................................................................................................ 29
Bayerisches Außenwirtschaftsangebot....................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ......................................................................... 31
WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................. 34
Links ................................................................................................................................................ 38
Ergänzende Auskünfte .................................................................................................................... 39
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4
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Key facts
Staatsform
Präsidialrepublik
Fläche
Landfläche 1,904.433 km²
Bevölkeru
ng
ca. 240 Mio. Einwohner
Städte
Jakarta, Surabaya, Bandung, Medan, Semarang
Klima
tropisch, Regenzeit von November bis April,
Trockenzeit von Juni bis September
Währung
Am 31.03.2014:
Indonesische Rupiah (1 EUR = 15.538,5 IDR)
Historischer Überblick
Bereits ab dem 7. Jahrhundert entstanden mächtige Königreiche wie Sriwijaya (Sumatra,
buddhistisch, 7. - 13. Jh.), Cailendra (Java, buddhistisch, 8.Jh.), Mataram (Java,
hinduistisch, 9. Jh.), Singasari (Java, hinduistisch, 10. Jhdt) und Majapahit (Java,
hinduistisch, 13. - 16. Jh.), die teilweise bereits das heutige Indonesien sowie Gebiete
Vietnams, Kambodschas und der Philippinen umfassten. Ab dem 13. Jahrhundert
brachten arabische und indische Händler den Islam nach Indonesien. Islamische Reiche
wie die Sultanate von Demak und Banten oder das Königreich Mataram beherrschten
Java. Um den gewinnträchtigen Gewürzhandel entstand ab dem frühen 17. Jahrhundert
ein starker Wettbewerb zwischen Portugiesen, Spaniern, Briten und Holländern, den
letztere mit ihrer Dutch East India Company (VOC) und Siegen gegen das Königreich
Mataram für sich entschieden und eine Monopolstellung erreichten. Nach Misswirtschaft
und Konkurs dieser Gesellschaft im Jahre 1799 wurde deren Territorium durch die
Niederlande übernommen.
Die Holländer beherrschten das Land von Anfang des 17. Jahrhunderts mit kurzer
Unterbrechung durch die Briten von 1811 – 1816 bis zum Einmarsch der Japaner im Jahr
1942. Von den Holländern in der Plantagenwirtschaft eingeführte Zwangsarbeiten und
Einschränkungen der Bürgerrechte führten Anfang des 20. Jahrhunderts zu
Unabhängigkeitsbestrebungen.
Nach der Kapitulation der Japaner wurde am 17.8.1945 die Unabhängigkeit Indonesiens
proklamiert und Soekarno zum ersten Präsidenten ernannt. Nachdem die Niederlande
den früheren Zustand wieder herstellen wollten, brachen Kämpfe zwischen den
indonesischen republikanischen Streitkräften und niederländischen Truppen aus, die bis
zur Anerkennung Indonesiens im Jahre 1949 andauerten. Als nationale Sprache wurde
Bahasa Indonesia als verbindendes Glied zwischen den teilweise sehr unterschiedlich
sprechenden Völkern des Inselreiches propagiert. Die Sprache setzt sich aus Elementen
des Malaysischen, Javanischen, Arabischen, Holländischen, Sanskrit und anderen
ausländischen Lehnwörtern zusammen.
In den ersten Jahren ihres Bestehens hatte die Republik Indonesien mit islamistischen
und territorialen Revolten sowie schweren wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Einen
Coup, der der Indonesischen Kommunistischen Partei PKI zugeschrieben wurde, nutzte
Generalmajor Soeharto im Jahre 1965 zur Machtübernahme (New Order Government).
Bis in die 90er Jahre erlebte Indonesien einen gewaltigen Wirtschaftsboom. Nach der
schweren Wirtschaftskrise und politischen Unruhen musste Soeharto 1998 zurücktreten.
Sein Nachfolger BJ Habibie erlitt bei den Wahlen 1999 eine Niederlage. Aus diesen
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5
Wahlen ging die PDI-P unter Megawati Soekarnoputri (Tochter des ersten Präsidenten
Soekarno) als stimmenstärkste Partei hervor, zum Präsidenten wurde als
Kompromisskandidat jedoch der muslimische Kleriker Abdurrahman Wahid bestellt,
dessen Partei nur über weniger als 10% der Stimmen verfügte. Nach schweren
politischen Auseinandersetzungen mit dem Parlament setzte dieses im Juli 2001
Abdurrahman Wahid ab und bestellte Megawati Soekarnoputri zum Präsidenten. Bei den
erstmals durchgeführten direkten Präsidentschaftswahlen im September 2004 musste
sich jedoch Megawati Soekarnoputri ihrem Herausforderer Susilo Bambang Yudhoyono
überraschend klar geschlagen geben. Bei den Mitte 2009 stattgefundenen
Präsidentschaftswahlen wurde Präsident Yudhoyono für eine weitere Amtsperiode
bestätigt.
„Wussten Sie,
Bevölkerung
dass
In Bezug auf die Bevölkerung mit über 240 Mio. Einwohnern
Indonesien,
bezogen auf die
viertgrößtes Land der Welt, fast 60% davon auf der Insel Java, extrem
2
Bevölkerung, das
unterschiedliche Bevölkerungsdichte (Jakarta: 13.340 Personen/km ,
viertgrößte Land
2
2
2
Java: 945/km , Bali: 601/km , Papua: 7/km ), jährliches
der Welt ist das?“
Bevölkerungswachstum ca. 1,4%, über 300 ethnische Gruppen
(wichtigste: Javaner, Sundanesen, Maduresen, Minangkabau, Buginesen, Batak,
Balinesen), chinesische, indische und arabische Minderheiten, Nationalsprache Bahasa
Indonesia, daneben weitere 250 lokale Sprachen und Dialekte, Religion: 88% Islam, 6%
Protestanten, 3% Katholiken, 2% Hindu, 1% Buddhisten
Landes- und Geschäftssprachen
Nationalsprache Bahasa Indonesia, daneben weitere 250 lokale Sprachen und Dialekte.
Geschäftssprache ist meist Englisch.
Politisches System
Präsidialrepublik, deren Regierungschef der Präsident ist, der alle fünf Jahre gewählt wird.
Der Präsident ernennt die Minister. Die Mitglieder des Parlaments werden nach dem
Verhältniswahlrecht gewählt. Neben Parlament existiert auch Regionalkammer, in der
jede Provinz mit zwei Entsandten vertreten ist. Das Parlament und die Regionalkammer
bilden zusammen die MPR, die verfassungsgebende Versammlung.
Mitgliedschaften in internationalen Organisationen
UNO, Bewegung der Blockfreien, Organisation of Islamic Conference, ASEAN, AFTA,
APEC (Asia-Pacific Economic Cooperation), OPEC, WTO, FAO, IAEA, ICAD, IFAD, IDA,
IFC, ILO, WIPO, IMO, IMF, ADB, IBRD, MIGA (Multilateral Investment Guarantee
Agency), International Convention on the Settlement of Investment Disputes; keine
Mitgliedschaft im Carnet-ATA-Abkommen.
Abkommen mit Deutschland
 Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
 Luftverkehrsabkommen
 Doppelbesteuerungsabkommen
 Schifffahrtsabkommen
 Rahmenabkommen über Technische Zusammenarbeit
 Abkommen über finanzielle Zusammenarbeit
 Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit
 Vereinbarung Luftfahrtforschung und -technologie
 Abkommen wissenschaftliche Forschung und technologische Entwicklung
 Abkommen friedliche Verwendung der Kernenergie und Uranprospektion
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Beziehungen zur EU
Ein umfassendes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und
Indonesien wurde am 09. November 2009 in Jakarta unterzeichnet.
(Quelle: Auswärtiges Amt)
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
Kurze Charakteristik
Fast die Hälfte der Bevölkerung ist in der Landwirtschaft (einschließlich Forst- und
Fischereiwirtschaft) tätig, trägt aber wertmäßig nur relativ wenig zum Bruttoinlandsprodukt
bei. Das Land ist reich an Bodenschätzen (Erdöl, Erdgas, Kohle, Zinn, Kupfer, Nickel,
Bauxit, Gold, Silber), die Industrie expandierte in der Zeit der New Order stark, in den
90er Jahren ist mit einem Anteil von etwa 40% des BIP der Dienstleistungssektor rasch
gewachsen. Der Tourismus spielte ab den 80er Jahren eine immer stärkere Rolle.
Die wichtigsten Exportzweige neben Öl und Gas bilden heute elektrotechnische Produkte,
pflanzliche Öle (Palmöl), Textilien und Bekleidung, Schuhe, Holzprodukte, Möbel,
Chemikalien, Zellstoff und Bergbauprodukte. Der Export von Kautschuk, Kaffee, Tee,
Kakao, Tabak, Gewürzen und Fischprodukten spielt im landwirtschaftlichen Bereich eine
Rolle.
Die rasche wirtschaftliche Entwicklung in den 80er und frühen 90er Jahren wurde
begleitet von einigen Missständen (Investitionen hauptsächlich in importabhängigen
Industrien und Immobilienentwicklung, extreme Verschuldung der großen Konglomerate
in Privateigentum und des Staates, rasche und kaum regulierte Expansion der Banken),
die Indonesien besonders anfällig für die Finanzkrise 1997, die eine Reihe asiatischer
Länder betraf, machte.
1998 schrumpfte die Wirtschaft um –13,7%, der rasch sinkende Wert der Rupiah führte
zur Zahlungsunfähigkeit vieler Unternehmen und Banken. 1999 begann die Wirtschaft mit
+ 0,2% wieder leicht zu wachsen und ist seit dem Jahr 2000 wieder auf dem Weg der
Besserung.
In den vergangenen Jahren erzielte die indonesische Wirtschaft beachtliche
Wachstumsraten von +/- 6 %. Eine wesentliche Rolle für die konjunkturelle Entwicklung
der indonesischen Wirtschaft spielt der Inlandskonsum.
Wirtschaftslage und Perspektiven
Der indonesische Außenhandel hatte 2012 gegenüber den
Vorjahren ein differenziertes Bild gezeigt. Während die Importe
dank anhaltend starker Konsumnachfrage und Auslandsinvestitionen um 8,0 % weiter gewachsen sind, verzeichneten die
Exporte angesichts der schwierigen internationalen Situation eine
Abschwächung um 6,6 %.
„Wussten Sie, dass
Indonesien am
sogenannten „Ring of
Fire“ liegt, und mit
etwa 500 Vulkanen das
vulkanreichste Land
der Welt ist?“
Durch seine
geografische Lage hat
Indonesien ein
besonders großes
Potential zur
Entwicklung
geothermischer
Energie.
Sehr großer Nachholbedarf besteht in Indonesien im Bereich
Infastruktur, vor allem in den Bereichen Elektrizitätserzeugung und
Verkehrsinfrastruktur. Trotz vermehrter Anstrengungen der
indonesischen Regierung in den letzten Jahren sind die aus den
Infrastrukturmängeln
resultierenden
Wettbewerbsnachteile
gegenüber anderen Wirtschaftsstandorten in der Region beträchtlich. Ein
Hauptaugenmerk bei der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes soll in den kommenden
Jahren dem Energiesektor gewidmet werden. Da die Elektrizitätsversorgung
insbesondere in abgelegeneren Landesteilen oft unzureichend ist, stellt der Ausbau der
Elektrizitätswirtschaft eine wichtige Voraussetzung für weiteren wirtschaftlichen Fortschritt
dar.
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Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)
Indonesien ist ein interessantes Zielland für ausländische Direktinvestitionen. Diese
betrugen in Indonesien im Jahre 2010 ca. USD 12,7 Mrd.
Wichtige Zielsektoren für ausländische Direktinvestitionen in Indonesien sind u.a. die
Bereiche Telekommunikation, Metall-, Maschinen- und Elektro-Industrie.
Zuständige staatliche Stelle ist die Investitionsbehörde BKPM - Investment Coordinating
Board.
Wirtschaftsdaten
10,50%
8,50%
11,06%
4,63%
6,23%
6,22% 6,49%
6,10%
6,01%
4,10%
6,50%
6,96%
4,50%
2,50%
4,30% 2,10%
3,79%
2,78%
0,50%
2008
2009
Inflationsrate
2010
0,10%
2012
2011
9,00%
8,50%
8,00%
7,50%
7,00%
6,50%
6,00%
5,50%
5,00%
8,39%
7,87%
7,14%
6,56%
6,14%
2008
BIP Wachstum real
Quelle: Statistics Indonesia
130,0
110,1
110,0
2010
2011
2012
Quelle: Statistics Indonesia
112,8
96,2
300,0
252,36
224,76
250,0
90,0
70,0
2009
Arbeitslosenrate (August)
200,05
172,9
200,0
66,1
149,1
150,0
51,6
50,0
100,0
30,0
2008
2009
2010
2011
2012
50,0
2008
Devisenreserven in Mrd. USD
2009
2010
2011
2012
Auslandsschuld in Mrd. USD
Quelle: Statistics Indonesia
Quelle: Statistics Indonesia
Makroökonomische Daten
BIP pro Kopf
BIP
Wachstumsrate BIP, real
Inflationsrate
Arbeitslosenquote
USD
Mrd. USD
%
%
%
2012
3.600
877
6,2
4,3
6,1
2013s
3.500
870
5,8
7,0
6,0
2014p
3.450
865
5,0
6,0
5,9
2015p
3.750
980
5,5
5,0
5,9
Quelle: Bayerische Landesbank, p=Prognos s=Schätzung
Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)
Indonesien ist ein interessantes Zielland für ausländische Direktinvestitionen. Diese
betrugen in Indonesien im Jahre 2012 ca. USD 24,6 Mrd. Wichtige Zielsektoren für
ausländische Direktinvestitionen in Indonesien sind u.a. die Bereiche Telekommunikation,
Metall-, Maschinen- und Elektro-Industrie. Zuständige staatliche Stelle ist die
Investitionsbehörde BKPM - Investment Coordinating Board.
Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)
Die Arbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren in Indonesien kontinuierlich gesunken,
allerdings muss hinzugefügt werden, dass ein großer Teil der Arbeitnehmer nur sehr
bescheidene Einkommen bezieht bzw. Teilzeitjobs innehat. Die Ausbildung indonesischer
Arbeitskräfte ist teilweise auf recht einfachem Niveau, und es mangelt in vielen Bereichen
an einer ausreichenden Zahl von qualifizierten Fachkräften.
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Arbeitskosten, Lohnniveau
Das Lohnniveau in Indonesien ist wesentlich niedriger als in Deutschland. So beträgt der
Mindestlohn in der Provinz Jakarta nach einer kräftigen Erhöhung für das Jahr 2013
beispielsweise IDR 2.200.000 (ca. 166 EUR).
AUSSENHANDEL
Das Handelsvolumen Indonesiens betrug 2010 285,3 Mrd. USD. Indonesien exportierte
Waren im Wert von 158,2 Mrd. USD, 13,1 % mehr als 2006. Importiert wurden Waren im
Wert von 127,1 Mrd. USD. Der Außenhandelsüberschuss betrug 31,1 Mrd. USD.
Haupthandelspartner sind Japan, Singapur, Europa, USA, China, Südkorea und Malaysia.
Im Nicht-Öl/Gas-Handel ist die EU vor Japan Hauptdestination indonesischer Exporte,
China ist – bei Betrachtung nach Ländern - Importquelle Nr. 1. Die Schwerpunkte des
indonesischen Außenhandels haben sich mittelfristig verlagert. Beim indonesischen
Warenimport haben die Importe aus dem ASEAN-Raum sowie aus China mittlerweile
einen höheren Anteil. Der Handel mit traditionellen Partnern wie insbesondere Europa,
aber auch Japan und den USA hat sich anteilig verringert.
Indonesien
(in Mrd. USD)
Exporte
Importe
Saldo
2012
2013s
2014p
2015p
187
179
8
180
175
5
195
180
15
215
200
15
Quelle: Bayerische Landesbank, p=Prognose s=Schätzung
Die fünf wichtigste Im- und Exportpartner
2011
Anteil
Import
(in Mrd. USD) (in %)
VR China
26,55
15
Singapur
26,55
15
Japan
19,47
11
Rep. Korea
12,39
7
USA
10,62
6
Export
Japan
VR China
Singapur
USA
Rep. Korea
2011
(in Mrd. USD)
18,96
14,22
9,48
9,48
7,9
Anteil
(in %)
12
9
6
6
5
2011
(in Mrd. USD)
18,96
14,22
Anteil
(in %)
12
9
9,48
6
9,48
7,90
6
5
Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2013
Die fünf wichtigsten Im- und Exportgüter von bzw. nach Indonesien
2011
Anteil
Importgüter
Exportgüter
(in Mrd. USD) (in %)
Erdöl
38,94
22 Rohstoffe
Maschinen
23,01
13 Erdöl
Textilien und
Chem. Erzeugnisse
21,24
12
Bekleidung
Nahrungsmittel
14,16
8
Chem. Erzeugnisse
Elektronik
10,62
6
Nahrungsmittel
Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2013
AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND
Zurzeit sind rund 250 deutsche Unternehmen in Indonesien vertreten, neben den "global
players" auch kleine und mittelständische Unternehmen, die ein breites Spektrum der
deutschen Wirtschaft abdecken - davon viele mit eigenen Produktionsanlagen.
Die deutsch-indonesische Industrie- und Handelskammer (AHK Indonesien/EKONID)
repräsentiert die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen und fördert den bilateralen
Handel und Investitionen zwischen Indonesien und Deutschland. Die Aufgabe der AHK ist
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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es, deutsche und indonesische Unternehmen bei der Markterschließung zu beraten und
bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen zu unterstützen. Weitere Informationen
finden Sie unter www.indonesien.ahk.de.
Die Germany Trade & Invest (GTAI) ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der
Bundesrepublik Deutschland; ihre Aufgabe ist das Marketing für den Wirtschafts-,
Investitionsund
Technologiestandort
Deutschland
einschließlich
der
Investorenanwerbung. Die Gesellschaft berät indonesische Unternehmen, die ihre
Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen und unterstützt deutsche
Unternehmen,
die
den
indonesischen
Markt
erschließen
wollen,
mit
Außenwirtschaftsinformationen. Diese finden Sie unter www.gtai.de.
Das Deutsche Industrie- und Handelszentrum (German Centre Indonesia) in Serpong (ca.
35 km westlich von Jakarta - www.germancentre.co.id) leistet mittelständischen Firmen
Starthilfe bei ihrem Markteintritt in Indonesien, es bietet Produktions- und Büroflächen mit
kompletter Infrastruktur und einer modernen Medienanbindung.Weiterhin sind die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Entwicklungsbank in Indonesien
vertreten.
Die Deutsche Botschaft steht im engen Kontakt mit diesen Institutionen und vermittelt
gerne entsprechende Kontakte.
Deutschland Indonesien
(in Mio. Euro)
Exporte
Importe
Saldo
2007
2008*
2009*
2010
2011
1.585
3.168
-1.583
1.767
3.142
-1.375
1.486
2.697
-1.211
1.986
3.598
-1.612
2.120
4.215
-2.095
Quelle: Statistisches Bundesamt
* Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008 erfolgte
vom Statistischen Bundesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann.
Die fünf wichtigsten Import- und Exportgüter Deutschlands von bzw. nach
Indonesien
2011
2011
Anteil
(in Mio.
(in Mio.
Exportgüter
Importgüter
(in %)
Euro)
Euro)
Maschinen
Nahrungsmittel und
749.815
35,37
797.796
Futtermittel
Chemische Erzeugnisse
374.282
17,66 Bekleidung
610.508
Kraftwagen und
Erzeugnisse der
Kraftwagenteile
195.560
9,23 Landwirtschaft und
602.805
Jagd
DatenverarbeitungsgeLeder und Lederwaren
räte, elektr. u. opt.
135.230
6,38
366.073
Erzeugnisse
Elektrische Ausrüstungen
Datenverarbeitungsge128.410
6,06 räte u. elektr. u. opt.
300.463
Erzeugn.
Quelle: Statistisches Bundesamt
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Anteil
(in %)
18,93
14,48
14,30
8,68
7,13
10
AUSSENHANDEL MIT BAYERN
Bayern Indonesien
(in Mio. Euro)
Exporte
Importe
Saldo
2007
2008*
2009*
2010
2011
272
397
-125
391
364
27
235
339
-104
290
447
-157
274
542
-268
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
* Nach Vorgabe der EU wurde die Güterklassifizierung für das Jahr 2009 geändert. Für das Jahr 2008 erfolgte
vom Statistischen Bundesamt eine Umrechnung, mit der man 2008 und 2009 vergleichen kann.
Die fünf wichtigsten Import- und Exportgüter Bayerns von bzw. nach Indonesien
2011
Anteil
2011
Importgüter
Exportgüter
(in Mio. Euro) (in %)
(in Mio. Euro)
Bekleidung
176.469
32,55 Maschinen
96.687
Leder und Lederwaren
Elektrische
114.143
21,05
38.441
Ausrüstungen
Datenverarbeitungsgerä
Kraftwagen und
te, elektr. u. opt.
56.268
10,38
34.611
Kraftwagenteile
Erzeugn.
Elektrische
Chemische
38.486
7,10
33.067
Ausrüstungen
Erzeugnisse
Metalle
Datenverarbeitungsge
36.771
6,78 räte, elektr. u. opt.
25.395
Erzeugn.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Für den Import von Konsum- und Luxuswaren in der Vergangenheit nur geringe
Aufnahmefähigkeit. In den letzten Jahren aufgrund des steigenden privaten Konsums
auch Marktchancen für Konsumgüter, eine Marktdurchdringung ist meist nur mittels
lokaler Produktion möglich. Bei Investitionsgütern scharfe Konkurrenz in Bezug auf Preis,
Konditionen und Finanzierungsmöglichkeiten (China, Taiwan, Korea, Japan, USA,
Australien, Frankreich und Niederlande). Langfristige Geschäftsbeziehungen sind nur mit
einem lokalen Vertreter möglich.
Indonesien ist ein sehr heterogener Markt, neben dem relativ industrialisierten Java
(Jakarta) gibt es reine Entwicklungsgebiete wie Papua. Die Marktbearbeitung erfordert
eine entsprechend differenzierte Vorgangsweise.
Wirtschaftspolitik
Indonesien ist im Großen und Ganzen ein recht zentralistisch strukturiertes Land, d.h.
dass viele Entscheidungen in der Hauptstadt Jakarta getroffen werden. Dies gilt etwa
auch für die Genehmigung von staatlichen Projekten durch das Planungsministerium
(BAPPENAS).
Eine Herausforderung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes stellt insbesondere
auch die auf vielen Inseln noch sehr bescheidene Infrastruktur, z.B. im Verkehrsbereich,
Energiesektor und der Gesundheitsversorgung dar.
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Anteil
(in %)
35,26
14,02
12,62
12,06
9,26
11
Empfohlene Vertriebswege
Nur in seltenen Ausnahmen ist eine direkte Bearbeitung des Marktes empfehlenswert, die
Einschaltung eines Vertreters ist meist unerlässlich. Vorgeschrieben ist die Bestellung
eines Vertreters allerdings nur bei Regierungsprojekten und bei bestimmten Produkten.
Oftmals fordern die Vertreter Exklusivität (Sole Agency) für das ganze Land und für eine
möglichst umfangreiche Produktpalette. Es ist aber auch möglich einen Vertreter – mit
einigen produktspezifischen Ausnahmen - auch nur für eine Produktgruppe oder für eine
Region zu bestellen.
Werbung
Es kann in indonesischen Zeitungen, im indonesischen Fernsehen, in Kinos und auf
Plakatwänden geworben werden. In der Regel wird die Werbeeinschaltung von
beauftragten Werbeagenturen durchgeführt.
E-Business
E-Business ist in Indonesien noch relativ schwach entwickelt. Allerdings zeigt die Tendenz
auf eine verstärkte Nutzung der Möglichkeiten, die sich durch elektronische Medien
bieten.
Wichtigste Zeitungen
Englisch:
Indonesisch:
Jakarta Globe
Jakarta Post
Tempo
Kompas
Suara Pembaruan
Media Indonesia
Bisnis Indonesia
Jawa Post
(www.thejakartaglobe.com)
(www.thejakartapost.com )
(www.en.tempo.co)
(www.kompas.com)
(www.suarapembaruan.com)
(www.mediaindonesia.com)
(www.bisnis.com)
(www.jawapost.com)
Wichtigste Messen
Es gibt in Indonesien eine Vielzahl von Messen und Ausstellungen sowie Messeveranstaltern, deren Qualität sehr unterschiedlich ist.
Normen
Niederländische Normen bzw. in verstärktem Ausmaß an anderen ausländischen
Standards (DIN, ISO etc.) orientierte indonesische Normen.
Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken
Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.
Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt
die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen.
Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den
Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu
Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse,
Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für
Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)3026011231, Internet: www.din.de.
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei
Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und
helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie
regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation,
Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste
Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche
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12
Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen
Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat.
Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der
Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld
eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist,
zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen Sie als
Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie
DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über
den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch
entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann.
Zahlungskonditionen
Aufgrund der schlechten Zahlungsmoral, hohen Verschuldung vieler Unternehmen und
Rechtsunsicherheit bei Klagen sollte den Zahlungskonditionen besonderes Augenmerk
geschenkt werden. Bei Neukunden sollte auf ein unwiderrufliches Bank-akkreditiv (erstellt
von einer erstklassigen indonesischen Bank oder einer Drittlandsbank) bestanden
werden. Allerdings verlangen indonesische Banken bei Kunden, die nicht über die beste
Bonität verfügen, in der Regel, dass der durch das Akkreditiv gedeckte Betrag vorab auf
einem Sperrkonto hinterlegt werden muss. In manchen Fällen wird dadurch auf hohe
Vorauszahlungen oder Abwicklung über Drittländer ausgewichen.
Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in
Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank
Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung.
Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der so
genannten „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“
Risiken unter Deckung genommen werden.
Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von
Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum +
Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt.
Bonitätsauskünfte
Bankauskünfte sind kaum erhältlich und oft ohne Aussagekraft. Bei der AHK Indonesien
(www.indonesien.ahk.de) können entgeltliche Bonitätsauskünfte von gewerblichen
Auskunfteien eingeholt werden.
Forderungseintreibung
Aufgrund der Art der Zahlungsvereinbarung sollten aushaftende Forderungen nach
Möglichkeit nicht entstehen. Die Klage vor Gericht kann bei einer Verfolgung durch die
Instanzen mehrere Jahre dauern und sehr teuer zu stehen kommen. Ein Erfolg ist auch
bei klarer Rechtslage keineswegs gesichert (siehe "Rechtsinformationen").
Es sollte unbedingt ein außergerichtlicher Vergleich mit dem Schuldner versucht werden,
wobei ein lokaler Rechtsanwalt mit dem säumigen Zahler in geeigneter Form verhandeln
sollte. Bei ungesicherten Forderungen sind allerdings auch in diesem Fall die
Erfolgsaussichten gering.
Bei der AHK Indonesien werden Sie in Rechtsfragen kompetent beraten. Informationen
über
die
angebotenen
Dienstleistungen
finden
Sie
im
Internet
unter
www.indonesien.ahk.de.
Preiserstellung
Die Preiserstellung erfolgt für Lieferungen häufig in EUR oder USD. Für den
Schiffstransport sehr oft vereinbarte Lieferkondition ist FOB (Free on Board) ab dem
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betreffenden europäischen Hafen. Daneben gebräuchlich ist die Lieferkondition CIF (Cost
Insurance Freight), bei der das Seetransportrisiko der Käufer trägt.
Für den Flugtransport wird FCA (Free Carrier) sehr häufig als Lieferkondition vereinbart.
Bank- und Finanzwesen
Das indonesische Bankensystem wurde von der asiatischen Wirtschaftskrise 1997-1998
stark getroffen. Im Zuge der Wirtschaftskrise gelangten zahlreiche Banken in Staatsbesitz,
wobei in der Folge wieder eine Privatisierung bzw. Fusionierung von Banken erfolgte.
Die indonesischen Devisenreserven beliefen sich Mitte 2013 auf USD 98,1 Mrd. und die
Auslandsverschuldung auf USD 253,2 Mrd.
Geschäftsbanken
BANK MANDIRI
Plaza Mandiri
Jalan Jendral Gatot Subroto Kav. 36-38
Jakarta 12190
Tel.: (+62 21) 5265045, 5265095
Fax: (+62 21) 5263460, 5274477
Web: www.bankmandiri.co.id
BANK NEGARA INDONESIA (BNI)
Jalan Jendral Sudirman Kav.1
Jakarta
10220
Tel.: (+62 21) 2511946
Fax: (+62 21) 2511113
Web: www.bni.co.id
DEUTSCHE BANK
Representative Office
Jalan Imam Bonjol 80
Jakarta
10310
Tel.: (+62 21) 31931092
Fax: (+62 21) 31935252
Web: www.db.com
Verkehr, Transport, Logistik
Aufgrund seiner geographischen Situation als Archipel, das aus tausenden Inseln besteht,
sind in Indonesien auch im Binnentransport von Gütern und Personen der Luftverkehr und
die Schifffahrt von großer Bedeutung. Zentren des Luftverkehrs in Indonesien sind die
Hauptstadt Jakarta sowie die Ferieninsel Bali. Im Schiffsverkehr spielt auch Surabaya
(neben Jakarta) eine wichtige Rolle.
Der Eisenbahnverkehr konzentriert sich auf die Inseln Java und Sumatra, wobei auf Java
mit der Eisenbahn nur Personen (in Sumatra auch Güter) befördert werden. Der Ausbau
des Schienennetzes ist in Indonesien vor allem auch in Ballungsgebieten ein wichtiges
Thema, um die täglichen Pendlerströme bedienen zu können. Gleichfalls ist der Ausbau
der Infrastruktur für den Straßenverkehr ein wichtiges Anliegen, da auf den diversen
Inseln bei weitem der Großteil der Personen– und Güterbeförderung auf den Straßen
erfolgt. Es werden daher laufend neue Schnellstraßen errichtet.
Betreffend Logistikunternehmen, die bei der Abwicklung von Warentransporten behilflich
sein können, steht die AHK Indonesien www.indonesien.ahk.de gerne für Auskünfte zur
Verfügung.
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Korruption – ein vermeidbares und gefährliches Übel
Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben,
sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat
sich in letzter Zeit deutlich verschärft.
 Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch
wenn sie im Ausland begangen wurde.
 Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine
Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
 Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
 Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.
 Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
 Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre inund ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
 Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
 Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt.
Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder
vermutet werden.
 Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im
Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de (>
Exportgeschäfte > Geschäftsabwicklung > Zölle, Steuern und Kontrollen).
INFORMATIONEN ZU STEUERN, ZOLL UND AUSSENHANDEL
Steuern und Abgaben
Die steuerlichen Vorschriften in Indonesien sind sehr komplex und ändern sich häufig.
Neben Steuergesetzen, Verordnungen und Erlässen gibt es zahlreiche Rundschreiben
der Steuerbehörden, die die Rechtsvorschriften erläutern und Erklärungen zu
Spezialfällen liefern. In Fragen des Steuerrechts sollte deshalb unbedingt ein
Steuerberater eingeschaltet werden.
Unternehmensbesteuerung
Die Einkommensteuer wurde durch das am 1.1.2009 neu in Kraft getretene „Income Tax
Law“ (Law Nr. 36/2008) mit einem einheitlichen Steuersatz festgelegt. Seit dem 1.1.2010
beträgt dieser 25%.
Wichtige Absetzungen sind etwa
 Abschreibungen und Amortisationen
 Arbeitgeberbeiträge zu genehmigten Sozialversicherungsprogrammen
 Verluste aus der Veräußerung von Vermögen oder Rechten
 Forschungs- und Entwicklungskosten in Indonesien
 Kosten für Stipendien und Berufsausbildung
Unternehmen können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Die
jährliche Einkommensteuererklärung muss innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des
Wirtschaftsjahres abgegeben werden.
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15
Bei der Einfuhr von Gütern erheben die Finanzbehörden von den registrierten
Importeuren eine Einkommensteuer in der Höhe von 2,5% des CIF-Wertes inklusive Zoll
der importierten Waren, die am Ende der Bilanzperiode auf die tatsächlich anfallende
Einkommensteuer anzurechnen ist.
Umsatzsteuer
Indonesien
hat
ein
Mehrwertsteuersystem.
Lieferungen
und
Import
von
umsatzsteuerpflichtigen Waren und die Erbringung und Nutzung umsatzsteuerpflichtiger
Leistungen sind zu versteuern, wobei es nur wenige Ausnahmen gibt. Der
Mehrwertsteuersatz beträgt allgemein 10%. Die Bemessungsgrundlage im Falle eines
Warenimports ist der CIF-Wert inklusive Zoll. Der Export von Waren und Dienstleistungen
unterliegt einem Steuersatz von 0%.
Reverse Charge System
Im Falle eines Imports von umsatzsteuerpflichtigen Waren obliegt die Verpflichtung zur
Abfuhr der anfallenden Umsatzsteuer dem in Indonesien ansässigen Importeur.
Verbrauchssteuer
Eine Verkaufssteuer auf Luxusgüter („Luxussteuer“) wird in der Höhe von 10%, 20%,
40%, 50% oder 75% auf bestimmte Waren, die als Luxusgüter gelten (z.B.
Kraftfahrzeuge, diverse elektronische Güter) erhoben.
Vorsteuerabzug
Das Allphasen-Brutto-Mehrwertsteuersystem bietet die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug,
d.h. jener Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen für den Wert von Waren und
Dienstleistungen aufzuwenden hat, kann es gegen jene Mehrwertsteuer verrechnen, die
es den Abnehmern seiner Waren und Dienstleistungen in Rechnung stellt.
Vergütungsverfahren
Die Mehrwertsteuererklärung muss monatlich bis spätestens mit 20. des Folgemonats
abgegeben werden.
Vorsteuererstattung / Rechnungslegung
Falls die Mehrwertsteuer in der Steuerperiode jedoch weniger als die Vorsteuer
ausmacht, kann ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer für natürliche Personen betrifft diejenigen, die
 einen Wohnsitz in Indonesien haben
 sich innerhalb von zwölf Monaten länger als 183 Tage in Indonesien aufhalten
sich zwar nicht länger als 183 Tage in einem Zeitraum von zwölf Monaten in
Indonesien 1515
Das steuerbare Einkommen umfasst alle Formen des Einkommens, die von einem
Steuersubjekt erzielt werden, darunter fallen etwa Einkommen oder Vergütung, die im
Zusammenhang mit Arbeit erzielt werden, oder Kapitaleinkommen. In Indonesien
ansässige Personen müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, deren
steuerbares Einkommen solche umfasst, die auf dem Gebiet der Republik Indonesien
oder auch außerhalb (Welteinkommensbesteuerung) erzielt werden. Nichtansässige
müssen keine Steuererklärung abgeben, deren steuerbares Einkommen umfasst nur jene
mit Indonesienbezug.
Im Gegensatz zu Deutschland beinhaltet das Einkommensteuergesetz in Indonesien auch
die Einkommensteuer von juristischen Personen. Es gibt also kein separates
Körperschaftsteuergesetz.
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16
Zoll und Außenhandelsregime
Indonesien besitzt ein relativ liberales Außenhandelsregime mit nur wenigen ImportBeschränkungen. Indonesien gehört der ASEAN–Freihandelszone (AFTA) an, deren Ziel
die Absenkung der Zollschranken zwischen den Mitgliedsländern und einer Erhöhung der
Attraktivität des ASEAN-Wirtschaftsraumes für ausländische Investoren ist.
Zollbestimmungen
Indonesien ist Mitglied der WTO und wendet somit das Harmonisierte System des
Zolltarifs an. Zölle werden aufgrund des CIF-Wertes bzw. CFR-Wertes, des spezifischen
Nettogewichts oder des Volumens ermittelt.
Muster
Muster ohne Handelswert können abgabenfrei eingeführt werden.
Geschenke
Geschenksendungen bis zu einem Richtwert von USD 50 können auf dem Postweg
abgabenfrei eingeführt werden.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Wegen des feuchtwarmen Klimas, das in Indonesien während des ganzen Jahres
herrscht, ist eine stabile, wasserdichte und nicht rostanfällige Verpackung zu empfehlen.
Auf Endverbrauchsverpackungen müssen Verbraucherangaben in indonesischer Sprache
angebracht werden. In der Regel erfolgt dies durch vom Importeur angebrachte Etiketten.
Begleitpapiere
 Rechnung mehrfach (mit Importeur absprechen)
 gegebenenfalls Ursprungszeugnis (falls verlangt)
 Transport- und Versicherungsdokumente
Wareninspektionen – falls benötigt – werden z.B. durchgeführt von
PT SGS INDONESIA
Cilandak Commercial Estate 108 C
Jalan Raya Cilandak KKO
Jakarta 12560
Tel.:
+62 21 7818111
Fax:
+62 21 7818222
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.id.sgs.com
Kontaktperson: Guy Escarfail, Managing Director
Restriktionen
Zur Ausfuhr von Produkten wie Gold, Silber, bestimmten Kategorien von Kautschuk und
Fischen, Erdöl und Erdgas sind spezielle Lizenzen erforderlich. Zusätzlich sind Exporte
von gewissen Waren quantitativ und qualitativ beschränkt oder durch Einhebung einer
Ausfuhrabgabe behindert, um der heimischen Nachfrage Rechnung zu tragen.
Artenschutz
Untersagt ist u.a. die Ausfuhr von Holzstämmen, bestimmten Holzarten, Fischarten,
Kategorien von Kautschuk, kulturell wertvollen Antiquitäten.
Da sich Einfuhr- und Registrierungsbestimmungen laufend ändern, ist eine Rückfrage bei
der AHK Indonesien (www.indonesien.ahk.de) empfehlenswert.
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RECHTSINFORMATIONEN
Kurze Charakteristik
Das indonesische Rechtssystem ist komplex und unübersichtlich, da es von
verschiedenen Rechtsordnungen beeinflusst ist. Das geltende indonesische Recht ist nur
zu einem kleinen Teil kodifiziert. Gewohnheitsrecht (Adat), religiöses Recht, altes
niederländisches Recht und neuere indonesische Gesetze existieren zu großen Teilen
nebeneinander.
Aufgrund der komplexen und unübersichtlichen und oftmals inkonsistenten Rechtsnormen
sowie einem komplizierten Instanzenzug sind Gerichtsverfahren zumeist langwierig und
dadurch teuer. Darüber hinaus ist der Prozessausgang selbst bei eindeutig erscheinender
Rechtslage zumeist ungewiss. Erschwerend kommt noch hinzu, dass selbst bei
eindeutigen gerichtlichen Entscheidungen Urteile nur schwer vollstreckbar sind.
Allgemein kann eine gerichtliche Rechtsverfolgung von Streitfällen nur sehr bedingt
angeraten werden. Vor allem in Wirtschaftsfragen führt eine außergerichtliche Einigung in
der Regel eher zum Erfolg. Ausschlaggebend für diese Art der Lösung von Streitfragen ist
vor allem, inwieweit der Ausländer bzw. die ausländische Firma bereit und fähig ist, sich
auf indonesische Denk- und Machtstrukturen einzustellen und mit diesen zu arbeiten.
Schiedsgerichtsbarkeit
Indonesien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin
verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen
Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.
Es kann im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner auch trotz der
Übereinkommen die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder
eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden.
Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus
historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled
under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more
arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.
Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:
 die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
 es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)
 die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:
 ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
Postfach 10 08 26, 50448 Köln oder Mittelstraße 12-14, 50672 Köln, Tel: +49(0) 2 21 /
257 55 71, Fax: +49(0) 2 21 / 257 55 93, E-Mail: [email protected]
Devisenrecht
Der Transfer von Devisen ins Ausland ist ungehindert möglich. Bei einer Umwechslung
von Landeswährung in einer Größenordnung ab USD 10.000 bzw. dem entsprechenden
Äquivalent in einer anderen Währung besteht entsprechende Meldepflicht an die Bank
Indonesia – mit Angabe des Grundes für den Devisentransfer. Der Transfer von der
indonesischen Rupiah in das Ausland ist nicht erlaubt.
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HANDELSRECHT UND GEWERBLICHE BESTIMMUNGEN
Handelsvertreterrecht
Es werden die allgemeinen Regeln des Vertretungsrechts des indonesischen STET von
1848 angewendet, zusätzlich gibt es genaue Rechtsbestimmungen über die
Registrierungspflicht von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen (Decree des
Department of Trade No. 11/2006) seit dem Jahre 2006, die die Bestimmungen für
Alleinvertretungen (Decree des Department of Industry No. 295/1982 und No. 428/1987)
ergänzen.
Der Abschluss eines Vertretungsvertrages unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit,
allerdings müssen bestimmte in Art. 21 des Decree des Department of Trade
No. 11/2006 aufgezählte Vertragselemente enthalten sein. Schriftform war bis zum Jahre
2006 nur für Alleinvertretungen vorgeschrieben, diese ist nun aber für alle
Vertretungsverträge (sowohl für Vertragshändler als auch Handelsvertreter) erforderlich.
Es gibt eine rechtliche Unterscheidung in
 Vertragshändler (auch: Distributeur oder Importeur genannt): handelt im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung
 Kommissionär: verkauft fremde Ware im eigenen Namen und auf fremde Rechnung,
bezieht Provision, hat kein Weiterverkaufsrisiko
 Handelsvertreter (Agent): handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung,
vermittelt auf Provisionsbasis Geschäfte mit dem Prinzipal
Gesellschaftsrecht
Das indonesische Recht kennt folgende privatrechtliche Rechtsformen:
 Einzelunternehmen (Sole Proprietorship, Perusahaan Perseorangan)
 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Civil General Partnership, Persekutuan Perdata)
basierend auf dem Indonesian Civil Code
 Offene Handelsgesellschaft, Partnerschaft (Partnership, Persekutuan) basierend auf
dem Indonesian Commercial Code
 Kommanditgesellschaft (Limited Partnership, Perseroan Komanditer) basierend auf
dem Indonesian Commercial Code
 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, Perseroan Terbatas
(PT), basierend auf Law No. 40/2007 on Limited Liability Companies).
Eine ausländische Direktinvestition in Indonesien kann nur in der Rechtsform einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (PT, Perseroan Terbatas) vorgenommen werden.
Der Aufbau einer indonesischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Perseroan
Terbatas (PT), gleicht der einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die PT hat eigene Rechtspersönlichkeit, die Gesellschafter haften nicht persönlich für die
im Namen der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen und für Verluste der
Gesellschaft nur bis zum Wert der von ihnen gehaltenen Anteile.
Gewerblicher Rechtsschutz
Trotz der Mitgliedschaft in internationalen Abkommen sind Verletzungen des
gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Marken- und Urheberrechts, in
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Indonesien häufig. Hinzu kommen noch eine mangelnde Rechtsverfolgung sowie ein
ineffizientes Gerichtssystem mit teilweise inkonsistenten und wenig verständlichen
Urteilen. Die Strafen wurden allerdings nach Inkrafttreten des neuen Urheberrechts im Juli
2003 verschärft.
Für gewerbliche Schutzrechte und die Funktionen eines Patentamtes ist in Indonesien
das
Ministry of Justice and Human Rights of the Republic of Indonesia
Directorate General of Intellectual Property Rights
Jalan Daan Mogot Km. 24
Tangerang 15119
Banten
Tel.: +62 21 5524839 & 5525388
Fax: +62 21 5525366
Web: www.kemenkumham.go.id
zuständig. Informationen sowie die Gesetzestexte in englischer Sprache: www.dgip.go.id
Gewerberecht
Es gibt in Indonesien keine mit Deutschland vergleichbaren gewerberechtlichen
Vorschriften, außer einer grundsätzlichen Prämisse, die für alle Betriebe eine
Geschäftslizenz vorsieht. Entsprechende gesetzliche Vorschriften legen die Bedingungen
und den Umfang dafür fest. Für Auslandsinvestitionsgesellschaften ist im Allgemeinen die
permanente Geschäftslizenz (izin usaha) von BKPM ausreichend. Allerdings verlangen
weitere Behörden - wie z.B. für ausländische Spediteure das Transportministerium – eine
zusätzliche Geschäftslizenz.
Nähere Regelungen für einzelne Branchen können sich etwa aus den Verordnungen von
Fachministerien ergeben. Gleichzeitig ist für ausländische Investoren auch die in Kapitel
1.1. erwähnte „Negative Investitionsliste“ zu beachten.
Rechtsschutz und Rechtsmittel
Auf Grund der Langwierigkeit und drohender hohen Kosten sollte ein gerichtliches
Streitverfahren in Indonesien nach Möglichkeit vermieden und nur angestrebt werden,
wenn keine außergerichtliche Einigung möglich war.
Firmengründung
Aufgrund der sich gut entwickelnden Wirtschaft und der komparativen Kostenvorteile, die
das Land bietet, ist Indonesien für Firmengründungen deutscher Unternehmen ein
interessantes Zielland. Für die Entwicklung der indonesischen Wirtschaft sind
Investitionen aus dem Ausland dringend erforderlich, damit Defizite in der verarbeitenden
Industrie beseitigt werden können. Andererseits soll auch die lokale Industrie längerfristig
geschützt und gefördert werden. Internationale Unternehmen drängen auf eine
umfassende Öffnung des Marktes.
Zur Bearbeitung des indonesischen Marktes kommen folgende Möglichkeiten in Frage:
 Direktexport
Die direkte Marktbearbeitung ist aufgrund der geographischen Ferne, der Größe des
Landes (erstreckt sich über drei Zeitzonen über eine Distanz wie von Schottland zur
Kaspischen See), aus sprachlichen Gründen und dem Mangel an Beziehungsnetzwerken
nur in seltenen Ausnahmen empfehlenswert.
Der Direktexport kann jedoch dann in Frage kommen, wenn es in Indonesien nur eine
sehr begrenzte Anzahl von potenziellen Kunden gibt und der Exporteur bereit ist, mit
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eigenem Personal Indonesien mehrmals im Jahr zu besuchen, laufende Kontakte zu den
möglichen Geschäftspartnern zu pflegen, aber auch das erforderliche After-Sales-Service
zu organisieren.
 Vertreter
In der Regel führt die Bestellung eines mit den lokalen Gegebenheiten und den
Marktverhältnissen vertrauten und den erforderlichen persönlichen und geschäftlichen
Beziehungen ausgestatteten Vertreters zum Erfolg. Der persönliche Kontakt spielt in
Indonesien eine sehr wichtige Rolle, es wird ein hohes Ausmaß an Flexibilität und
Verständnis erwartet und die Anforderungen an Kundennähe und Kundendienst sind
weitaus höher als in europäischen Ländern. All diese Faktoren sind wesentliche
Argumente zur Bestellung eines Vertreters.
In Frage kommen indonesische Fachvertretungen, aber auch indonesische
Niederlassungen ausländischer Handelshäuser (v.a. aus Deutschland und der Schweiz).
Letztere haben in der Regel den Vorteil geringerer Kommunikationsprobleme, aber auch
eines bereits vorhandenen größeren Kundenstocks. Andererseits führen sie oft eine
Vielzahl von Produkten und Vertretungen und können einzelnen neuen Produkten v.a. in
der Phase der Markteinführung nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit schenken.
 Handelsrepräsentanz
Eine Handelsrepräsentanz darf keinen Handel treiben, keine Verträge unterschreiben
(ausgenommen die Einkaufsrepräsentanz), keine Geldtransaktionen zur Abwicklung von
Geschäften
durchführen
und
weder
importieren
noch
exportieren.
Eine
Handelsrepräsentanz kann deshalb in der Regel nur marktunterstützend tätig werden, so
dass sie manchmal zusätzlich zu einer Vertretung etabliert wird.
 Vertriebstochter bzw. Vertriebs-Joint-Venture
Die Vorteile einer eigenen Firma liegen in der direkten Verkaufskontrolle und im besseren
Kundenservice. Ein Nachteil besteht jedoch im höheren Finanz- und Personalaufwand.
Wenn die entsprechende Finanzkraft und ausreichende personelle Ressourcen
vorhanden sind und hohe Umsätze erwartet werden können, ist sicherlich eine eigene
Tochterfirma die geeignetste Form zur Marktdurchdringung. Da aber einige Erfahrung im
indonesischen Rechtssystem vorhanden sein sollte und oftmals nicht genügend
Marktkenntnisse und geschäftliche Beziehungen für einen adäquaten Zugang zum
Vertriebsnetz bzw. den Abnehmern vorhanden sind, ist ein Joint-Venture mit einem
indonesischen Partner eine überlegenswerte Alternative. Vorab muss aber unbedingt
geklärt werden, ob die beiden Partner auch geschäftlich, finanziell und in Bezug auf die
Unternehmenskultur zusammenpassen und ob mittels des indonesischen Partners auch
die richtige Zielgruppe erreicht werden kann.
 Produktionstochter bzw. Produktions-Joint-Venture
Insbesondere im Massenkonsumsegment spielen der Preis und die schnelle
Verfügbarkeit von Gütern eine wesentliche Rolle. Oftmals können importierte Produkte
aufgrund ihres hohen Preises nur bedingt den Markt durchdringen. Eine eigene
Produktion in Indonesien unter Nutzung der oftmals weitaus günstigeren
Herstellungskosten mit oder ohne indonesischen Partner sollte deshalb in Erwägung
gezogen werden.
 Lizenzvergabe oder Franchising
Um den indonesischen Markt schneller durchdringen zu können, bieten sich auch eine
Lizenzvergabe an einen indonesischen Partner, oder auch Franchising an. Allerdings gibt
es mittlerweile Einschränkungen für ausländische Investoren.
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Investitionen und Joint Ventures
Derzeitige Rechtsgrundlage für ausländische Direktinvestitionen
verabschiedete Law Nr.25/2007, Law on Capital Investment.
ist
das
2007
Investitionsmöglichkeiten bestehen in Indonesien vor allem durch die Gründung von Joint
Ventures und 100% ausländisch finanzierten Unternehmen.
Bei einer Gesellschaft, die sich vollständig oder teilweise in ausländischem Eigentum
befindet, wird in Indonesien der Begriff Auslandsinvestitionsgesellschaft (PMA Penanaman Modal Asing) verwendet.
Eine ausländische Direktinvestition in Indonesien darf nur in der Rechtsform einer
Perseroan Terbatas (PT), die mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
vergleichbar ist, vorgenommen werden und bedarf im allgemeinen der Genehmigung
(Lizenz) durch die Investitionsbehörde BKPM – Capital Investment Coordinating Board.
Eine Einschränkung erfährt die ausländische Investitionstätigkeit durch die sogenannte
„Negative Investitionsliste“ President Regulation (Peraturan Presiden oder PP) Nr.
36/2010, die eine revidierte Form der vorangegangen Versionen PP Nr. 76/2007 und PP
Nr. 77/2007 darstellt.
Sie enthält jene Geschäftsbereiche, die für Ausländer entweder hundertprozentig oder
teilweise geschlossen oder mit Auflagen versehen sind.
Beschränkungen für ausländische Investoren werden beispielsweise in folgenden
Sektoren festgelegt: Transportsektor, Tourismus/Gastronomie, Bauindustrie, Telekom,
Agrarsektor.
Patent-, Marken- & Musterrecht
Um Fälle von Markenpiraterie oder Urheberrechtsverletzungen einschränken zu
können, ist es neben der Registrierung des Schutzrechtes erforderlich, mit einem guten
und starken lokalen Distributionspartner oder Lizenznehmer eng zusammenzuarbeiten
und den Markt zu beobachten. Auftretende Schutzrechtsverletzungen sind nicht immer
einfach abzustellen. Die Einschaltung des indonesischen Partners oder von Detektiven
und Ermittlern, um die Bezugsquellen der Ware auszuforschen, ist normalerweise
notwendig.
Patent- und Markenrecht
Ein eingetragenes Patent gibt dem Erfinder oder einer von ihm bestimmten Person das
exklusive Recht des indonesischen Staates, sein Produkt oder Verfahren für eine
bestimmte Dauer gewerblich zu nutzen. Die Erfindung muss dabei Neuigkeitscharakter
haben, eine innovatorische Stufe aufweisen sowie gewerblich nutzbar sein. Als neu gilt
eine Erfindung nur dann, wenn sie vor der Patentanmeldung weder in Indonesien noch im
Ausland in technologischer Hinsicht veröffentlicht wurde.
Nicht patentiert werden können u.a.: medizinische Behandlungsmethoden,
wissenschaftliche und mathematische Theorien, Lebewesen (ausgenommen
Mikroorganismen)
Das indonesische Recht unterscheidet zwei Patentarten:
Patent: Erfindung mit Neuigkeitscharakter, innovatorischer Stufe und gewerblicher
Nutzbarkeit
Einfaches Patent: Erfindung in der Form eines Produktes oder Gegenstandes, das
Neuigkeitscharakter und einen praktischen Nutzen aufgrund seiner Form, Konfiguration,
Konstruktion oder Komposition hat. Das Directorate General of Intellectual Property
Rights überprüft dabei nur den Neuigkeitscharakter und die gewerbliche Anwendbarkeit,
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eine hohe innovatorische Stufe ist nicht erforderlich. Primär stellt das Einfache Patent auf
den Schutz der Erscheinungsform und Funktionsweise ab und ist somit dem deutschen
Gebrauchsmuster gleich zu setzen.
Das indonesische Recht kennt Handelsmarken zur Unterscheidbarkeit von Waren,
Dienstleistungsmarken
zur
Unterscheidbarkeit
von
Dienstleistungen
sowie
Kollektivmarken, die für Waren und/oder Dienstleistungen, die dieselben Charakteristika
haben und gemeinsam gehandelt werden, verwendet werden.
Als nicht schutzfähig gelten u.a. Marken, die geltenden Gesetzen, der öffentlichen
Ordnung oder religiösen bzw. moralischen Normen widersprechen und/oder keine
Unterscheidungskraft aufweisen.
Vor der Anmeldung sollte mittels einer Markenabfrage beim Directorate General of
Intellectual Property Rights abgeklärt werden, ob die Marke oder eine ähnliche Marke in
der gewünschten Warenklasse nicht bereits registriert ist.
Die Anmeldung für eine Marke kann auch für mehrere Waren- oder Dienstleistungsklassen gleichzeitig (in der Praxis ist aber eine Anmeldung pro Klasse oft sinnvoller) in
indonesischer Sprache auf einem vorgeschriebenen Antragsformular beim Directorate
General of Intellectual Property Rights erfolgen.
Ein ausländischer Anmelder muss sich eines indonesischen Beraters für gewerbliche
Schutzrechte bedienen. Informationen über diese erteilt die AHK Indonesien.
Urheberrecht
Unter Urheberrecht wird das exklusive Recht eines Autors verstanden, sein Werk zu
publizieren oder reproduzieren bzw. dieses Recht an eine dritte Person zu übertragen.
Kinematographische Werke und Softwareprogramme dürfen ohne Genehmigung auch
nicht gewerblich vermietet werden. Autor ist eine Person, die ein Werk auf Grund von
Inspiration produziert, was sich in spezifischer Form und individuellem Charakter
manifestiert.
Urheberrechtlich geschützt sind:
auf eine Dauer von 50 Jahren nach Ableben des Autors u.a.:




Bücher, Broschüren, andere schriftliche Arbeiten
Vorträge, Reden
Visuelle Hilfen für erzieherische und wissenschaftliche Zwecke
Lieder, Musik
auf eine Dauer von 50 Jahren nach Erstveröffentlichung u.a.:
 Softwareprogramme
 Datenbanken
Keine Urheberrechtsverletzung (bei Quellenangabe) ist gegeben u.a. bei:
 Anführung von Werken von Nachrichtenagenturen, Medien und anderen
Ressourcen
 Verwendung eines Werkes zu erzieherischen oder wissenschaftlichen Zwecken
 Auszüge aus einem Werk zu rechtlichen Zwecken, insofern die Interessen des
Autors dabei nicht verletzt werden
 Vorträge für erzieherische oder wissenschaftliche Zwecke
sowie (auch ohne Anführung der Quelle) bei:
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 Publikation oder Reproduktion staatlicher Symbole und Nationalhymnen
 Publikation oder Reproduktion im Auftrag von Behörden (außer auf das
Urheberrecht wird speziell verwiesen).
Lizenzvergabe
Indonesien ist mit einer Bevölkerung von über 240 Mio. Einwohnern das viertgrößte Land
der Welt und ein riesiger Markt. Insbesondere im Massenkonsumsegment spielen der
Preis und die schnelle Verfügbarkeit von Gütern eine wesentliche Rolle. Deshalb kann
eine Lizenzvergabe an ein indonesisches Unternehmen das geeignete Mittel zu einer
besseren Marktdurchdringung sein. Durch eine lokale Produktion können auch zumeist
niedrigere Herstellungskosten erzielt und in manchen Bereichen höhere Zollschranken
vermieden werden.
Rechtliche Aspekte
Es gibt mit Ausnahme einiger Regelungen in den verschiedenen Gesetzen zum
gewerblichen Rechtsschutz keine speziellen Gesetze für die Lizenzvergabe. Die Verträge
müssen aber auf jeden Fall an die individuellen Gegebenheiten angepasst sein und
sollten nur unter Mithilfe von erfahrenen Rechtsanwälten ausgearbeitet werden.
Informationen über geeignete Rechtsanwälte erteilt die AHK Indonesien
www.indonesien.ahk.de.
Ein Lizenzvertrag sollte am besten vor einem Notar unterzeichnet werden. Informationen
über Notare erteilt die AHK Indonesien www.indonesien.ahk.de.
Um eine rechtliche Wirkung unter den Vertragsparteien oder gegenüber Dritten zu
erlangen, muss der Lizenzvertrag beim Directorate General of Property Rights registriert
werden.
Häufig ist es bereits im Verhandlungsstadium erforderlich, dem indonesischen
Interessenten über die Patentunterlagen hinaus einen gewissen Einblick in die
Fertigungstechnik und das Know-how zu geben. Es sollte jedoch vorher eine
Geheimhaltungsverpflichtung eingegangen werden. Die Nichteinhaltung einer solchen
Verpflichtung ist allerdings aufgrund des ineffizienten Gerichtssystems mit teilweise
inkonsistenten und unverständlichen Rechtssprüchen nur schwer einklagbar, stellt aber
zumindest eine gewisse moralische Verpflichtung dar.
Steuerliche Aspekte
Wenn der Staat des Lizenzgebers mit Indonesien kein Doppelbesteuerungsabkommen
hat, unterliegen Lizenzgebühren einer Quellensteuer von 20 %, die vom Lizenznehmer
an die indonesischen Steuerbehörden abzuführen ist.
Gestaltung von Lizenzverträgen
Punkte eines Lizenzvertrages sind etwa folgende:
Präambel: Diese enthält üblicherweise die Überlegungen und Absichten der
Vertragspartner. Der Inhalt der Präambel kann für die Auslegung von
Vertragsbestimmungen von Bedeutung werden.
 Sachliches Vertragsgebiet: Es sollte genau definiert sein, ob lediglich ein
gewerbliches Schutzrecht oder darüber hinaus gehendes Know-how Gegenstand
des Lizenzvertrages sind.
 Örtliches Vertragsgebiet: Es ist genau festzulegen, ob die Herstell- oder
Vertriebsrechte auf Indonesien oder auch andere Länder beschränkt sind.
 Art der Lizenz: Fragen, ob der Lizenzgeber weiterhin seine Rechte aus dem
gewerblichen Schutzrecht ausüben kann und weiteren Personen eine Lizenz
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











erteilen kann, ob der Lizenznehmer Unterlizenzen vergeben darf etc. müssen klar
geregelt sein.
Technische Dokumentation
Personalausbildung oder -entsendung
Zulieferungen seitens des Lizenzgebers
Neuerungen und Verbesserungen durch den Lizenzgeber oder Lizenznehmer
Gewährleistungsfragen
Geheimhaltung
Lizenzzahlungen: Laufende Lizenzgebühr (pro produziertem oder abgesetztem
Produkt), Pauschallizenzgebühr (unabhängig vom Erfolg des Produktes),
Mindestlizenzgebühr (prozentuell, aber Festlegung einer Mindestsumme) oder
Eingangszahlung (nach Inkrafttreten des Vertrages) oder eine Kombination daraus.
Bei reinen laufenden Lizenzgebühren soll darauf geachtet werden, dass der
Lizenznehmer durch Nichtausübung seiner Lizenzrechte den Markt für den
Lizenzgeber nicht blockiert.
Steuern
Konkurrenzverbot
Vertragsdauer
Inkrafttreten des Vertrages
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Zwar gibt es in den indonesischen Gesetzen über die gewerblichen Schutzrechte im
Gegensatz zu Rechtsordnungen anderer Staaten keine speziellen Bestimmungen, die
bestimmte Vertragspunkte in einem Lizenzvertrag verbieten, doch wird in mehreren
Gesetzesartikeln darauf hingewiesen, dass Lizenzverträge nicht direkt oder indirekt die
indonesische Wirtschaft schädigen, die technologische Entwicklung beeinträchtigen oder
zu unlauterem Wettbewerb führen dürfen. Deshalb müssen Vertragspunkte eines
Lizenzvertrages auch im Lichte der Bestimmungen des „Law No. 5/1999 regarding
Prohibition against Monopolistic Practices and Unfair Business Competition“ gesehen
werden.
Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass Vertragspunkte wie z.B.
 Vertriebs-, Preis- oder Mengenbeschränkungen
 Vormaterialienbezugsverpflichtungen
diesem Gesetz nicht entsprechen und als unlauterer Wettbewerb angesehen werden
könnten. Die Commission on Business Competition hätte dann die Möglichkeit, die nicht
entsprechenden Vertragspunkte als ungültig zu erklären und hohe Geldstrafen
auszusprechen.
Eigentum und Forderungen
Die kommerziellen Risiken sind bei Geschäften mit indonesischen Partnern aufgrund der
geographischen
Ferne,
aus
sprachlichen
Gründen,
aus
Mangel
an
Beziehungsnetzwerken, aber auch aufgrund der im internationalen Vergleich nicht so
guten Zahlungsmoral, manchmal hohen Verschuldung der Unternehmen und
Rechtsunsicherheit
bei
Klagen
höher
als
bei
innergemeinschaftlichen
Geschäftstransaktionen. Daher sollte der Auswahl des indonesischen Geschäftspartners
und einer geeigneten Vertragsgestaltung großes Augenmerk geschenkt werden, aber
auch Grundkenntnisse des indonesischen Rechtssystems vorhanden sein.
Geschäfts- und Bonitätsauskünfte
Vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfiehlt sich zur Feststellung der
Zahlungsfähigkeit des Schuldners die Einholung einer Bonitätsauskunft. Hierbei ist die
AHK Indonesien www.indonesien.ahk.de selbstverständlich gegen Kostenersatz gerne
behilflich.
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Eigentumssicherung
Als
Sicherungsinstrumente
werden
in
Indonesien
etwa
unwiderrufliche
Dokumentenakkreditive (L/C) oder Bankgarantien (erstellt von einer erstklassigen
indonesischen Bank oder einer Drittlandsbank), seltener auch Dokumenteninkasso
eingesetzt.
Einer Bezahlung gegen offene Rechnung sollte nur bei sehr guten Kunden mit bereits
lange andauernder problemloser Geschäftsbeziehung zugestimmt werden.
Die Fakturierung bei Exportgeschäften nach Indonesien erfolgt in der Regel in US-Dollar,
in letzter Zeit auch bereits häufiger in EUR. Manchmal muss jedoch auch die
indonesische Rupiah (z.B. bei manchen Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern)
akzeptiert werden. Im Falle der Vereinbarung der indonesischen Rupiah sollten geeignete
Kurssicherungstechniken
(Kurssicherungsklauseln,
Devisentermingeschäfte,
Fremdwährungskredite, Hedging, Kursrisikoversicherung, etc.) angewendet werden.
Bei einem unwiderruflichen Dokumentenakkreditiv (Irrevocable Letter of Credit, L/C)
handelt es sich um ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Bank, auf Rechnung
ihres Auftraggebers innerhalb eines festgelegten Zeitraumes an einen bestimmten
Empfänger unter der Voraussetzung der Einreichung vorgeschriebener Dokumente einen
bestimmten Betrag in einer vorgeschriebenen Währung zu bezahlen. Das unwiderrufliche
Akkreditiv ist somit von dem zugrundeliegenden Warengeschäft losgelöst und bietet damit
eine hohe Absicherung.
Ein Dokumenteninkasso ist ein Auftrag des Exporteurs an seine Hausbank, dem
Importeur/Bezogenen gegen Barzahlung (documents against payment, d/p) oder gegen
Wechselakzept (documents against acceptance, d/a) bestimmte Dokumente (Zahlungsund/oder Handelspapiere) auszuhändigen, wobei sich die Hausbank des Exporteurs in
der Regel einer Korrespondenzbank im Land des Importeurs als Inkassobank bedient.
Eine Bankgarantie ist eine unwiderrufliche, schriftliche, abstrakte Verpflichtung einer
Bank (Garantiegeber) gegenüber einem begünstigten Dritten (Garantienehmer), auf
dessen Verlangen für das Ausbleiben einer vereinbarten Leistung des Garantieauftraggebers, Zahlung zu leisten und zwar unabhängig vom Grundgeschäft.
Bankgarantien sind in der Regel befristet.
Im Unterschied zum Dokumentenakkreditiv hat die Bankgarantie eine Garantiefunktion,
während das Akkreditiv eine Zahlungsfunktion hat.
Eigentumsvorbehalt
Die dem Eigentumsvorbehalt deutschem Rechts am ehesten entsprechende Konstruktion
ist bei Kaufverträgen die Sicherung in der Weise, dass der Eigentumsübergang an die
vollständige Kaufpreiszahlung geknüpft wird. Die Vereinbarung muss aus Beweisgründen
schriftlich getroffen werden (ein Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
nicht ausreichend), sodass der Verkäufer Eigentümer bleibt, bis der Käufer den Kaufpreis
voll entrichtet hat. Dabei sollte unbedingt indonesisches Recht vereinbart werden, um
eventuelle Ansprüche umsetzen zu können.
Weitaus verbreiteter ist jedoch das Instrument des 'Fiduciary Transfer of Ownership', das
die Übertragung des Eigentums am Sicherungsgut an den Gläubiger vorsieht, während
der Schuldner unmittelbar Besitzer bleibt und die Sache nutzen kann. Ein Fiduciary
Transfer of Ownership muss notariell beglaubigt und in ein spezielles beim Department of
Justice and Human Rights geführtes Register eingetragen werden. Es ist einem
endgültigen Urteil gleichzusetzen und kann in Indonesien vollstreckt werden.
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In der Praxis stellen solche vertraglich vereinbarten Sicherungsinstrumente dennoch
keinen ausreichenden Schutz für den ausländischen Gläubiger dar, da keine geeigneten
Rechtsinstrumente für eine kurzfristige gerichtliche Exekution derartiger Titel existieren.
Es ist daher ratsam, Forderungen entweder mittels Bankgarantien oder zumindest in
kostendeckender Höhe durch ein Akkreditiv abzusichern.
Forderungseintreibung
Aufgrund der Art der Zahlungsvereinbarung sollten aushaftende Forderungen nach
Möglichkeit nicht entstehen. Die Klage vor Gericht kann bei einer Verfolgung durch die
Instanzen mehrere Jahre dauern und sehr teuer zu stehen kommen. Ein Erfolg ist auch
bei klarer Rechtslage keineswegs gesichert (siehe "Rechtsinformationen").
Es sollte unbedingt ein außergerichtlicher Vergleich mit dem Schuldner versucht werden,
wobei ein lokaler Rechtsanwalt mit dem säumigen Zahler in geeigneter Form verhandeln
sollte. Bei ungesicherten Forderungen sind allerdings auch in diesem Fall die
Erfolgsaussichten gering.
Wechsel- und Scheckrecht
Theoretisch besteht auch für einen ausländischen Gläubiger die Möglichkeit, am
Commercial Court eine gerichtliche Bankrotterklärung eines säumigen Schuldners zu
erwirken. Diese Maßnahme kann aber nur in Ausnahmefällen empfohlen werden, da die
Verfahrensdauer aufgrund etwaiger zahlreicher Einsprüche des Schuldners sehr lange
sein kann, und die Chancen, eine offene Forderung dann aus der Konkursmasse zu
tilgen, zumeist gering sind. Als Druckmittel gegen den säumigen Zahler kann die
Androhung einer Bankrotterklärung allerdings manchmal die Forderungseintreibung
beschleunigen.
Insolvenzrecht
Theoretisch besteht auch für einen ausländischen Gläubiger die Möglichkeit, am
Commercial Court eine gerichtliche Bankrotterklärung eines säumigen Schuldners zu
erwirken. Diese Maßnahme kann aber nur in Ausnahmefällen empfohlen werden, da die
Verfahrensdauer aufgrund etwaiger zahlreicher Einsprüche des Schuldners sehr lange
sein kann, und die Chancen, eine offene Forderung dann aus der Konkursmasse zu
tilgen, zumeist gering sind. Als Druckmittel gegen den säumigen Zahler kann die
Androhung einer Bankrotterklärung allerdings manchmal die Forderungseintreibung
beschleunigen.
Vertretungsvergabe
In der Regel führt die Bestellung eines mit den lokalen Gegebenheiten und den
Marktverhältnissen vertrauten und den erforderlichen persönlichen und geschäftlichen
Beziehungen ausgestatteten Vertreters zum Erfolg.
Der persönliche Kontakt spielt in Indonesien eine sehr wichtige Rolle, es wird ein hohes
Ausmaß an Flexibilität und Verständnis erwartet und die Anforderungen an Kundennähe
und Kundendienst sind weitaus höher als in europäischen Ländern. All diese Faktoren
sind wesentliche Argumente zur Bestellung eines Vertreters.
In Frage kommen indonesische Fachvertretungen, aber auch indonesische
Niederlassungen ausländischer Handelshäuser (v.a. aus Deutschland und der Schweiz).
Letztere haben in der Regel den Vorteil geringerer Kommunikationsprobleme, aber auch
eines bereits vorhandenen größeren Kundenstocks. Andererseits führen sie oft eine
Vielzahl von Produkten und Vertretungen und können einzelnen neuen Produkten v.a. in
der Phase der Markteinführung nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit schenken.
Arten von Vertretern
Bei Alleinvertretungsverträgen muss unterschieden werden in:
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 Alleinvertretungen, die vom Ministry of Trade of the Republic of Indonesia für
„government controlled goods“ vorgeschrieben sind
 Alleinvertretungen bei öffentlichen Ausschreibungen
 Alleinvertretungen aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen
 Alleinvertretungen aufgrund freier Willensvereinbarung
Die Alleinvertretung muss das gesamte Gebiet der Republik Indonesien umfassen, außer
es wird eine ministerielle Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Alleinvertretung gilt für alle
Modelle und Typen eines Produkts oder einer Produktgruppe. Einschränkungen werden in
der Praxis in der Gestalt vorgenommen, dass der Alleinvertreter nur für ganz bestimmte
Abnehmer tätig werden darf.
Der Alleinvertreter hat ein Recht auf Schadenersatz für seine getätigten Investitionen (z.B.
in Lagerhaltung von Ersatzteilen, Marktinvestitionen, Ausbildung von Mitarbeitern,
Gebäude und Ausrüstung, in die für die Ausübung der Alleinvertretungstätigkeit investiert
wurde), wenn er aus anderen Gründen als der Nichteinhaltung von vertraglich
vereinbarten Zielen gekündigt wurde. Dieser Schadenersatz kann beträchtlich sein.
Endet ein Alleinvertretungsvertrag durch Zeitablauf muss dem bisherigen Alleinvertreter
Priorität zum Abschluss eines neuen Vertrages gegeben werden. Sollte mit dem
bisherigen Alleinvertreter keine Übereinkunft über den Abschluss eines neuen Vertrages
erzielt und ein neuer Alleinvertreter bestellt werden, muss dennoch vom bisherigen
Vertreter ein „Letter of Clean Break“ erlangt werden, da ohne diesen das Ministry of Trade
of the Republic of Indonesia in der Regel die Anerkennung eines Alleinvertretungsvertrages mit einem neuen indonesischen Alleinvertreter verweigert.
Vertretungsvertrag
Ein Vertretungsvertrag kann von einem indonesischen oder ausländischen Prinzipal, der
Produzent oder Händler ist, von einer Auslandsinvestitionsgesellschaft (PMA Penanaman Modal Asing) mit Sitz in Indonesien (Gesellschaft, die sich vollständig oder
teilweise in ausländischem Eigentum befindet) oder von einer indonesischen
Handelsrepräsentanz eines ausländischen Unternehmens mit einem indonesischen
Handelsvertreter oder Vertragshändler exklusiv oder nicht-exklusiv geschlossen werden.
Aufgrund der Bestimmungen des Art. 21 des Decree des Ministry of Trade No. 11/2006
muss ein Vertretungsvertrag unter anderen folgenden Angaben enthalten:
 Firmenbezeichnung und Anschrift des indonesischen Vertreters
 Firmenbezeichnung und Anschrift des Prinzipals
 Genaue Beschreibung des Vertragszwecks und Ziels, das durch den Vertrag erreicht
werden soll
 Status des Vertragsverhältnisses: Vertreter, Alleinvertreter, Vertragshändler oder
exklusiver Vertragshändler
 Genaue Beschreibung der Waren bzw. Dienstleistungen, die unter den Vertrag fallen
 Marketinggebiet (örtlicher Zuständigkeitsbereich)
 Rechte und Pflichten des Vertreters
 Rechte und Pflichten des Prinzipals
Die Unterzeichnung des Vertretungsvertrages kann in Form eines Briefwechsels erfolgen.
Nur bestimmte Urkunden wie Verträge, die als Beweismittel von Zivilrechtshandlungen
dienen, müssen mit einer indonesischen Steuermarke versehen werden. Deshalb sollte
der Prinzipal darauf drängen, dass auch ein Vertretungsvertrag mit einer Steuermarke
versehen wird und über diese Steuermarke hinweg unterschrieben wird, da
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wahrscheinlich nur eine solche Urkunde im Streitfalle vor Gericht als gerichtliches
Beweismittel gilt.
Anschließend muss der Vertretungsvertrag notariell beglaubigt werden. Wenn der
Prinzipal ein ausländisches Unternehmen (z.B. aus Deutschland) ist, hat dies durch einen
Notar im Land des Prinzipals zu erfolgen.
Zusätzlich ist ein Zertifikat des Handelsrates der indonesischen Botschaft am Sitz
des ausländischen Prinzipals erforderlich, in dem dieser folgendes über den Prinzipal
bestätigt:
•
•
•
•
•
•
Firmenbezeichnung und Anschrift des Prinzipals
Anschriften von Zweigniederlassungen des Prinzipals, falls solche vorhanden sind
Gründungsdatum
Gesellschaftsform
Geschäftszweck
Feststellung, ob der Prinzipal Produzent oder Händler der betreffenden Waren ist
Nach Beglaubigung des Vertrages und Erhalt des Zertifikates des Handelsrates der
indonesischen Botschaft sind diese dem indonesischen Vertreter zum Zwecke der
Registrierung zu übermitteln.
Wird der Vertrag in einer Fremdsprache geschlossen, so muss eine Übersetzung in die
indonesische Sprache von einem beeideten Übersetzer gemacht werden. Diese sollte Teil
des Vertrages werden. Besser ist jedoch ein zweisprachiger Vertrag.
Arbeits- & Sozialrecht
Die Bedingungen des indonesischen Arbeitsrechtes zur Kündigung von Arbeitnehmern
sind äußerst arbeitnehmerfreundlich. Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt 40
Stunden (im Falle einer sechs-Tages Arbeitswoche sieben Stunden pro Tag von Montag
bis Freitag und fünf Stunden am Samstag und im Falle einer fünf-Tages Arbeitswoche
acht Stunden pro Tag). Für jede vier ununterbrochenen Arbeitsstunden muss eine Pause
von zumindest einer halben Stunde, die nicht als Arbeitszeit gerechnet wird, gewährt
werden. Darüber hinaus muss einem Arbeitnehmer die Gelegenheit zur
Religionsausübung zugestanden werden (die Gebetszeiten werden als Arbeitszeiten
gewertet).
Aufenthaltserlaubnis
Innerhalb von sieben Tagen nach Einreise hat ein Ausländer eine Limited Stay Permit
Card (KITAS - Kartu Izin Tinggal Sementara) beim örtlich zuständigen Büro der
Einwanderungsbehörde (Immigration Office, Kantor Imigrasi) zu beantragen. Diese wird
für die Dauer eines Jahres ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert
werden (diese zeitliche Begrenzung gilt nicht für Ausländer auf Geschäftsführungsebene).
Arbeitserlaubnis
Für jeden beschäftigten Ausländer ist vom indonesischen Unternehmen ein Beitrag von
USD 100 pro Monat (es sind jeweils zumindest zwölf Monate im Voraus, also zumindest
USD 1.200 zu bezahlen) an den Expertise & Skill Development Fund (DPKK – Dana
Pengembangan Keahlian Dan Ketrampilan), aus dem staatliche Ausbildungsmaßnahmen
für indonesische Staatsbürger finanziert werden, zu leisten.
Nach der Bezahlung dieses Beitrages und nach Erstellung der Limited Stay Permit Card
KITAS für den Ausländer muss das indonesische Unternehmen eine Genehmigung zur
Beschäftigung von Ausländern (Company Permit to Employ Foreign Citizens, IMTA Pemberian Izin Mempekerjakan Tenaga Kerja Asing, Form TA/4 Permanent) beim
Ministry of Manpower & Transmigration of the Republic of Indonesia / Directorate General
of Manpower Development & Domestic Manpower Placement beantragen.
Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen
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Arbeitnehmer von Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten oder einer Lohnsumme von
mehr
als
1
Mio.
Rp.
pro
Monat
müssen
bei
der
staatlichen
Sozialversicherungsgesellschaft JAMSOSTEK abgesichert werden. Betriebe mit weniger
als zehn Beschäftigten müssen nicht der Sozialversicherung beitreten, was umstritten ist.
Die
Sozialversicherung
Ablebensversicherung.
umfasst
Kranken-,
Arbeitsunfall-,
Pensions-
und
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als
Prozentsatz des Bruttogehaltes (ohne Einbeziehung etwaiger fixer Lohnzulagen oder
Beihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer) aufgeteilt und monatlich (jeweils bis zum
15. des Monats) abzuführen (auch der Arbeitnehmeranteil wird im Wege des Arbeitgebers
eingehoben).
Wenn ein Arbeitgeber in der Sparte Krankenversicherung einem Arbeitnehmer eine
bessere private Absicherung anbietet (was in der Praxis aufgrund der bescheidenen
Leistungen von JAMSOSTEK häufig bei Auslandsinvestitionsgesellschaften vorkommt),
muss dieser nicht bei dem Krankenversicherungsprogramm von JAMSOSTEK versichert
werden, wobei die anderen drei Versicherungssparten aber obligatorisch bleiben.
Bestimmungen für Montagearbeiten
Ein Visum bei Ankunft (Visa on Arrival) bis zu maximal 30 Tagen Aufenthalt ist für
Staatsbürger bestimmter Länder in größeren Flughäfen erhältlich. Diese
Sichtvermerkserteilung bei Ankunft wird sowohl Touristen, als auch Geschäftsreisenden
erteilt. Geschäftsreisende dürfen von dieser Visumerleichterung aber nur Gebrauch
machen, wenn sie Geschäftsverhandlungen führen, an internationalen Messen und
Ausstellungen in Indonesien teilnehmen oder Schulungen zur Verbesserung der Qualität
oder Technologie durchführen. Ein Visum bei Ankunft darf jedoch nicht für die
Durchführung von Arbeiten in Indonesien, auch wenn es sich dabei nur um kurzfristige
Servicearbeiten handelt, oder die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses in Indonesien
verwendet werden!
Zur Einreise und Aufnahme einer Tätigkeit benötigt ein Ausländer ein Visum für
befristeten Aufenthalt, das von einer indonesischen Botschaft nur mit Genehmigung des
Ministry of Justice & Human Rights of the Republic of Indonesia / Directorate General of
Immigration ausgestellt werden darf.
Prinzipiell dürfen indonesische Unternehmen auch Ausländer beschäftigen, wenn diese
durch besondere Fachkenntnisse oder Fähigkeiten zur Entwicklung der Republik
Indonesien beitragen und die jeweiligen Positionen nicht gleichwertig durch indonesische
Staatsbürger besetzt werden können.
Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Über Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Detekteien erteilt
Ihnen die AHK Indonesien www.indonesien.ahk.de Auskunft.
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Bayerisches Außenwirtschaftsangebot
Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern
aus der Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern
International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der
Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen
Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene
Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen,
Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:

Messebeteiligungen

Delegationsreisen

Unternehmerreisen

Auslandsrepräsentanzen

Kooperations- und Markterschließungsprojekte

Exportinitiative des Bundes

Einstieg in den Export

Veranstaltungen

Go International

Bayern - Fit for Partnership

Delegationsbesuche

Finanzierungshilfen
Tipp!
Das Förderprojekt „Fit für
Auslandsmärkte – Go International“
unterstützt mittelständische bayerische
Unternehmen beim Auslandsgeschäft
mit seinem Drei-Stufen-Konzept:
1. Untersuchung der
Internationalisierungsfähigkeit des
Unternehmens
2. Erstellung eine individuellen
Internationalisierungsplans
3. Finanzielle Unterstützung bei der
Umsetzung des Plans.
Weitere Infos unter
www.go-international.de
Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische
Förderprojekte finden Sie unter
www.auwi-bayern.de/foerderung
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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE
Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes
im Ausland steht Ihnen die AHK Indonesien mit ihrem Service jederzeit gerne zur
Verfügung.
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Internet
Deutsch-Indonesische Industrie- und
Handelskammer EKONID
JL. HAJI AGUS SALIM NO. 115
JAKARTA 10310, INDONESIEN
(+62 21) 315 4685
(+62 21) 315 5276
[email protected]
www.indonesien.ahk.de
Do´s und Dont´s
Trotz der zahlreichen ethnischen Gruppen wird das wirtschaftliche und politische Leben
durch die javanische Mentalität dominiert, die durch zurückhaltendes Verhalten,
Vermeidung von Konflikten, aggressivem Verhalten, Zurschaustellung starker Emotionen
und direkter sachlicher Kritik, durch Harmoniebestreben, Höflichkeit, konformen
Verhalten, Gesichtswahrung, strikter sozialer Hierarchie und persönlichen Kontakten als
Geschäftsbasis geprägt ist. Aufgrund dieser Eigenschaften sollten Geschäftsreisende
folgendes beachten:
Trotz des heißen und feuchten Klimas sollte konservative Geschäftskleidung in den
größeren Städten getragen werden.
In Indonesien herrscht weitgehend religiöse Toleranz. Für die meisten Indonesier ist aber
Religion wichtig und dies sollte vom Ausländer respektiert werden (keine
Geschäftstermine zu Gebetszeiten, insbesondere ab freitagmittags, im Fastenmonat
Ramadan ist das Geschäftsleben sehr eingeschränkt). Eine
„Wussten Sie, dass
eventuelle agnostische oder atheistische Einstellung sollte nicht
in Indonesien die
kommuniziert werden.
Zur Pünktlichkeit haben Indonesier eine lockere Einstellung, von
Ausländern wird diese bei Verabredungen mit sozial höher
gestellten Personen jedoch erwartet.
linke Hand als
unrein gilt, und
deshalb nicht zum
Gruß entgegen
gestreckt oder zur
Übergabe bzw.
Übernahme von
Gegenständen
verwendet werden
darf?"
Geschäftsbeziehungen benötigen Zeit und basieren auf
gegenseitigen persönlichen Beziehungen, Vertrauen und Respekt.
Geschäftsverhandlungen beginnen häufig mit Small Talk (Familie,
regionale Abstammung, Sehenswürdigkeiten des Landes, Essen,
Sport etc., manchmal auch sehr persönliche Themen wie Einkommen; zu vermeidende
Themen: politische Probleme, Korruption etc.). Entscheidungsprozesse dauern, ein zu
starkes Drängen kann die Beziehungsebene schädigen. Ein ausländischer
Geschäftsreisender sollte auch nicht nur für 24 Stunden nach Indonesien zu
Geschäftsverhandlungen kommen, dies wird als Desinteresse an Land und
Geschäftsbeziehung gewertet.
Geschäftsverhandlungen können sehr formell sein. Bei Verhandlungsdelegationen sollten
die Personen in ihrer hierarchischen Ordnung der Reihe nach den Raum betreten und
vorgestellt werden.
Aufgrund der Bedeutung der hierarchischen Strukturen ist eine ausreichende Anzahl von
Visitenkarten (mit Angabe von Titeln, Position, Qualifikation) erforderlich. Die Visitenkarte
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des Gesprächspartners sollte bei der Vorstellung nicht sofort weggelegt, sondern
ausführlich studiert werden. Wenn die Aussprache des Namens unklar ist, darf man
danach ruhig fragen. Indonesier sollten mit ihrem Titel angesprochen werden.
Emotionen, insbesondere negative, werden selten gezeigt. Ausländer sollten sich in
Verhandlungen zurückhalten, höflich sein, ruhig sprechen, nicht laut werden und
niemanden in aller Öffentlichkeit bloß stellen. Dennoch kann eine Position klar
eingenommen werden. Indonesier sind zumeist gute Geschäftsverhandler und schätzen
eine solche Eigenschaft auch an Ausländern. Indonesier verwenden oft längere
Redepausen, diese sollten von Ausländern nicht sofort genutzt werden, um selbst wieder
das Wort zu ergreifen. Bei Verhandlungen sollte auch genau hingehört werden, wie etwas
gesagt wird oder wie die non-verbale Kommunikation aussieht. Ein „Ja“ bedeutet nicht
unbedingt Zustimmung, sondern kann auch nur bedeuten „Ja, ich habe verstanden“. Die
Ignorierung einer Frage kann Ablehnung bedeuten. Ein Lächeln kann auch Nervosität
oder Peinlichkeit ausdrücken. Um schlechte Nachrichten zu vermeiden, wird dem
Ausländer manchmal erzählt, was dieser erhofft oder erwartet bzw. wird eine inkorrekte
Meinung oder Aussage des Ausländers nicht korrigiert.
Dem gesprochenen Wort kommt eine hohe Bedeutung zu und ist oftmals wichtiger als ein
Vertragstext. Auch mündliche Versprechungen müssen unbedingt gehalten werden.
Nach Erstverhandlung oder Kontaktaufnahme sollten kleine Geschenke überreicht
werden, die entweder für Deutschland oder die Firma repräsentativ sind. Geschenke
werden nicht gleich nach Übergabe geöffnet.
Soziale Einladungen durch Indonesier sollten unbedingt akzeptiert und bald durch
Gegeneinladungen ergänzt werden. Die Rechnung bezahlt, wer die Einladung
ausgesprochen hat. Bei sozialen Einladungen sollte der Ausländer nicht von sich aus
geschäftliche Themen aufbringen, sondern darauf warten, ob diese sein indonesischer
Geschäftspartner anspricht.
Es gibt in Indonesien aber auch ethnische Gruppen (chinesische Minderheit, Batak,
Minangkabau) mit einem deutlich davon abweichenden sozialen Verhalten. Indonesier
chinesischer Abstammung sind in der Wirtschaft überproportional hoch vertreten, sind
weitaus schneller im Entscheidungsfindungsprozess und bekannt harte Preisverhandler.
Anreise
Taxi ca. 30 - 60 Minuten (verkehrsabhängig) vom Flughafen Soekarno-Hatta zum
Zentrum Jakartas, Kosten für ein Silver Bird Taxi (höherer Standard) ca. Rp. 300.000.
Geschäftszeiten
Montag bis Sonntag, 10.00 bis 21.00 (oft auch abweichend)
Feiertage 2014
Datum
Tag
Jan.
Mi.
14. Jan.
Di.
31. Jan.
Fr.
31. Mrz.
Mo.
18. Apr.
1. Mai
15. Mai
27. Mai
29. Mai
Fr.
Do.
Mi.
Di.
Do.
Feiertag
Tahun Baru 2013
Maulid Nabi Muhammad
Tahun Baru Imlek 2565
Hari Raya Nyepi 1936
Beschreibung
Neujahr 2013
Geburtstag des Propheten Mohammed
Chinesisches Neujahrsfest
Balinesisches Neujahr – Tahun Baru Saka
1936
Wafat Isa Al Masih
Karfreitag
Hari Buruh
Tag der Arbeit
Hari Raya Waisak
Waisak Tag (Geburt Buddhas) 2558
Isra´ Mi´raj Nabi Muhammad Himmelfahrt des Propheten Mohammed
Kenaikan Isa Al Masih
Christi-Himmelfahrt
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33
28. Juli
29. Juli
17. Aug.
Mo.
Di.
So.
05. Okt.
25. Okt.
25. Dez.
So.
Sa.
Do.
Hari Raya Idul Firtri
Hari Raya Idul Firtri
Hari Kemerdekaan Republik
Indonesia ke-69
Idul Adha 1435H
Tahun Baru Islam 1436H
Hari Raya Natal
Ende des Ramadan – Eid Fest 1435H
Ende des Ramadan – Eid Fest 1435H
69er Jahrestag der indonesischen
Unabhängigkeit
Islamisches Opferfest 1435H
Islamisches Neujahr (1 Muharram 1436H)
Weihnachtsfeiertag
Notrufe
Rettung: 118
Polizei: 110 & 112
Maße und Gewichte
Metrisches System
Strom
Netzspannung: 220V, 50 Hz. Steckerform nicht einheitlich; die meisten internationalen
Normstecker funktionieren jedoch.
Trinkgeld
Ca. 10% üblich. Obwohl in den gehobenen Hotels und Restaurants meist ein
Bedienungsaufschlag (neben der Steuer) inkludiert ist, rundet man die Rechnung auf. Für
kleinere Dienste, z.B. Koffertragen im Hotel oder am Flughafen, etwa Rp. 10.000 pro
Gepäckstück.
Post/Telefon
Postlaufzeiten nach Deutschland: Luftpost mindestens eine Woche, Brief à 20g per
Luftpost = Rp. 7.500, Einschreibebrief: Rp. 29.000, Seepost: vier bis sechs Wochen.
In Indonesien gibt es mehrere Betreibergesellschaften von Mobiltelefonen mit GSMStandard, die in der Regel auch Roaming-Abkommen mit deutschen Betreibern haben.
Pre-Paid-Karten lokaler Betreiber sind in Großstädten in Einkaufszentren und auch am
Flughafen Soekarno-Hatta in Jakarta erhältlich. Es gibt im ganzen Land zahlreiche
Internet-Cafes.
Zeitverschiebung
In Indonesien gibt es drei Zeitzonen:
Western Indonesia Standard Time (Java, Sumatra, West und Central Kalimantan):
GMT +7 Stunden bzw. MEZ +6 Std., Sommerzeit: MEZ +5 Std.
Central Indonesia Standard Time (East und South Kalimantan, Sulawesi, Bali, West und
East Nusa Tenggara): GMT +8 Stunden bzw. MEZ +7 Std., Sommerzeit: MEZ +6 Std.
Eastern Indonesia Standard Time (Maluku, Papua): GMT +9 Stunden bzw. MEZ +8
Std., Sommerzeit: MEZ +7 Std.
Lokale Verkehrsmittel
Taxis sind in Jakarta ein empfehlenswertes und preiswertes Verkehrsmittel. In anderen
Städten weigern sich Taxilenker oftmals, den Taxameter einzuschalten.
Beförderungsentgelte müssen in diesen Fällen vorab vereinbart werden, die Einholung
von Informationen über ungefähre Fahrpreise ist empfehlenswert. Im Regionalverkehr
sind Flugzeuge empfehlenswert.
Devisenvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld in der Größenordnung ab IDR 100.000.000 oder dem
Äquivalent in einer anderen Währung ist beim Zollamt bei der Ein- bzw. Ausreise zu
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melden. Dies gilt auch bei Mitnahme von Geld mittels Scheck, Reisescheck oder
vergleichbarer Zahlungsart.
Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion)
Das übliche Reisegepäck (inkl. Mobiltelefone, Laptops für persönliche Zwecke) darf
grundsätzlich eingeführt werden. Daneben können im Ausland erworbene Güter mit
einem Wert von bis zu USD 250 pro Person oder USD 1.000 pro Familie, 200 Stück
Zigaretten, 25 Zigarren oder 100 Gramm Tabak und ein Liter alkoholische Getränke
eingeführt werden. Muster ohne Handelswert können abgabenfrei eingeführt werden.
Impfungen
Impfungen gegen Typhus und Cholera empfehlenswert, ebenso Malariaprophylaxe (nicht
jedoch für Jakarta). Hepatitis Impfung sehr ratsam. Bitte verifizieren Sie die Notwendigkeit
der hier angeführten Impfungen vor Ihrer Abreise bei Ihrem Arzt, Ihrer Apotheke oder
Ihrem Reisebüro.
WICHTIGE ADRESSEN
Botschaften
DEUTSCHE BOTSCHAFT
JI. M.H. Thamrin 1
Jakarta 10310, Indonesien
Tel.:
(+62 21) 3985 5000
Fax:
(+62 21) 3985 5130
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.jakarta.diplo.de
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Tel.:
030 47 80 70
Fax:
030 44 73 71 42
Web:
www.botschaft-indonesien.de
INDONESIAN CHAMBER OF COMMERCE AND INDUSTRY
Menara Kadin INdonesia, 29th Floor
JI. H.R. Rasuna Sai Blok X-5, Kav. 2-3
Surabaya 60261
Tel.:
(+62 21) 527 4503
Fax:
(+62 31) 527 4505
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.bsd-kadin.org
DEUTSCH-INDONESISCHE INDUSTRIE UND HANDELSKAMMER
Jl. H. Agus Salim No. 115
Jakarta 10310, Indonesien
Tel.:
+62 21 3154685 (hunting)
Fax:
+62 21 3155276
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.indonesien.ahk.de
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ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
Jalan Diponegoro 44
Menteng, Jakarta Pusat 10310
Tel.:
+62 21 23554005
Fax:
+62 21 31904881
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.austrian-embassy.or.id
SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFT
Jl. H.R. Rasuna Said Blok X 3/2
Jakarta-Selatan 12950, Indonesien
Tel.:
+62 21 525 6061 oder +6221 520 74051
Fax:
+62 21 520 2289
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.eda.admin.ch/jakarta
Banken
BANK MANDIRI,
Plaza Mandiri
Jalan Jendral Gatot Subroto Kav. 36-38
Jakarta 12190
Tel.:
(+62 21) 5265045, 5265095
Fax:
(+62 21) 5263460, 5274477
Web:
www.bankmandiri.co.id
BANK NEGARA INDONESIA (BNI)
Jalan Jendral Sudirman Kav.1
Jakarta 10220
Tel.:
(+62 21) 2515001
Fax:
(+62 21) 57953092
Web:
www.bni.co.id
DEUTSCHE BANK
Representative Office
Jalan Imam Bonjol 80
Jakarta 10310
Tel.:
(+62 21) 31931092
Fax:
(+62 21) 31935252
Web:
www.db.com
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Lokale Reisebüros
PANORAMA TIRTA PUTRA WISATA/ PANORAMA TOURS
Panorama Building
Jalan Tomang Raya 63
Jakarta 11440
Tel.:
(+62 21) 25565555
Fax:
(+62 21) 25565556
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.panorama-tours.com
PT DWIDAYA TOUR & TRAVEL (HEAD OFFICE)
Jalan Hayam Wuruk 121
Mangga Besar
Jakarta 11180
Tel.:
(+62 21) 62203388
Fax:
(+62 21) 6244020
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.dwidayatravel.com
Fluglinien
LUFTHANSA
Alamanda Tower 23th Floor Unit A
Jalan TB Simatupang KAv. 23-24
Jakarta 12430
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.lufthansa.com
SINGAPORE AIRLINES
Menara Kadin Indonesia, 8th Floor
Jalan HR Rasuna Said Blok X-5, Kav. 2 -3
Jakarta 12950
Tel.:
(+62 21) 52997888
Fax:
(+62 21) 57903886
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.singaporeair.com
GARUDA INDONESIA
Intiland Tower
Jalan Jendral Sudirman Kav.32
Jakarta 10220
Tel.:
(+62 21) 23519999, 2512288
Fax:
(+62 21) 2512236
Web:
www.garuda-indonesia.com
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Dolmetsch/Übersetzerdienste
LOUIS LIEM & PARTNERS TRANSLATION SERVICE
Jalan Melawai XI/188
Kebayoran Baru
Jakarta 12160
Tel.:
(+62 21) 7252870
Fax:
(+62 21) 7231760
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.oscs-online.com
Kontaktperson: Herr Louis Liem, Director
PT LOMS & ASSOCIATES
Trisula Building, 2nd Floor
Jalan Menteng Raya 35
Jakarta 10330
Tel.:
(+62 21) 3914542
Fax:
(+62 21) 3902574
E-Mail:
[email protected]
Kontaktperson: Herr Ahmad Robani, Translator
Hotels
GRAND HYATT JAKARTA
Jalan MH Thamrin Kav 28-30
Jakarta 10230
Tel.:
(+62 21) 29921234
Fax:
(+62 21) 29921345
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.jakarta.grand.hyatt.com
JW MARRIOTT JAKARTA
Jalan Lingkar Mega Kuningan Kav. E.1.2/1-2
Jakarta 12950
Tel.:
(+62 21) 57988888
Fax:
(+62 21) 57988833
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.marriott.com/jktjw
ARYADUTA HOTEL JAKARTA
Jalan Prapatan 44-48
Jakarta 10110
Tel.:
(+62 21) 23521234
Fax:
(+62 21) 23518600
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.aryaduta.com
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Ärzte
MEDISTRA HOSPITAL
Jalan Jendral Gatot Subroto Kav. 59
Jakarta 12950
Tel.:
(+62 21) 5210200
Fax:
(+62 21) 5210184
Web:
www.medistra.com
PERTAMINA CENTRAL HOSPITAL
Jalan Kyai Madja 43
Kebayoran Baru
Jakarta 12120
Tel.:
(+62 21) 7219000
Fax:
(+62 21) 7261126
Web:
www.rspp.co.id
SOS MEDIKA
Menara Prima, 2nd Floor
Jalan DR Ide Anak Agung Gde Agung
Blok 6.2 Kawasan Mega Kuningan
Jakarta 12950
Tel.:
(+62 21) 57948600
Fax:
57948686
Web:
www.sosindonesia.com
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www.pom.go.id
Weltbank
Asiatische Entwicklungsbank
www.worldbank.org/
www.adb.org/
www.menlh.go.id
www.esdm.go.id
www.kemendag.go.id
www.depkeu.go.id
www.my-indonesia.info
www.aseansec.org
www.antaranews.com
www.kadin-indonesia.or.id
http://eeas.europa.eu/delegations/indonesia/index_e
n.htm
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Sozialversicherung
Messeveranstalter
Industriellenvereinigung
www.jamsostek.co.id/
www.pamerindo.com/
www.apindo.or.id/
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE
zu Indonesien sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik
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