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Hauptvertrag
sasag Kabelkommunikation AG
sasag Shop
Oberstadt 6, 8200 Schaffhausen
Telefon 052 633 01 77
[email protected]
Kunden Nummer:
Firma:
Anrede:
Geburtsdatum:
Vorname:
Nachname:
Strasse:
PLZ Ort:
Telefon:
Mobil:
Grundgebühr für Servicebereitstellung Basis mit CI-Modul
monatlich
CHF 6.00
TV Motion
7 Tage Replay TV und Video on Demand
CHF 19.00
TV Motion Option Recorder (100h)
CHF
8.00
TV Motion Option Mobile App (für bis zu 5 Mobile Geräte)
CHF
3.90
Alle Preise inkl. 8.0 % MwSt in CHF
Smart Card
einmalig
CHF 30.00
Aufschaltgebühr TV Motion
CHF 60.00
sasag digitalTV Basis Pakete
X
monatlich
CHF 0.00
Basis [1]
Zusatzpakete [1]
Extra / Premium Family
Sprache
22.00
à la carte [1]
RTVi
11.00
SIC International
Portugiesisch
5.00
Teleclub Entertainment [3]
9.90
[2]
33.00
Moviemax Türk
Türkisch
6.00
Teleclub Family [3]
9.90
Italienisch
I
9.00
TV 21 und Koha Vision
Albanisch
20.00
Teleclub Sport [3]
9.90
Französisch
F
9.00
TV Globo
Portugiesisch
37.00
Teleclub Cinema Option HD [4]
3.90
English
English
7.00
Penthouse HD/Blue Hustler
E
4.00
Teleclub Entertainment Option HD [4]
3.90
Türkisch
Türkisch
3.00
Hustler TV / Private TV
E/F
18.00
Teleclub Family Option HD [4]
3.90
Serbisch Pink
Serbisch
25.00
Teleclub Sport Option HD [4]
5.90
Hayat
Bosnisch
15.00
Sports
Premium (Sports & Extra)
Sprache
Russisch
10.00
Teleclub
Teleclub Cinema
39.90
[1] ausschliesslich in Verbindung mit der Grundgebühr Basis
[2] Auf das Premiumpaket gewähren wir Ihnen monatlich CHF 6.- Rabatt.
[3] Zusatzpakete können nur in Verbindung mit "Teleclub Cinema" abonniert werden.
[4] Teleclub Option HD Pakete können nur in Verbindung mit Teleclub Cinema Grundpaket und dem entsprechendem Zusatzpaket abonniert werden
Pro Anschluss sind mehrere zusätzliche Set-Top-Boxen möglich. Dafür wird pro Set-Top-Box ein separater Zusatzvertrag abgeschlossen.
Diese zusätzlichen Set-Top-Boxen müssen zwingend im selben Haushalt installiert sein.
Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Urheberrechte auf die verschiedenen Sender geltend gemacht, werden diese an den Vertragsnehmer weiterbelastet.
Die Nutzung von sasag digitalTV setzt einen mit sasag-Signal versorgten, betriebsbereiten Grundanschluss voraus, welcher separat verrechnet wird.
sasag übernimmt keine Verantwortung für die Funktion von hausinternen Anlagen.
Die Mindestlaufzeit dieses Vertrages beträgt 12 (zwölf) Monate
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben und dass er die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sasag Kabelkommunikation AG gelesen hat und hiermit akzeptiert.
Als Gerichtsstand wird 8200 Schaffhausen vereinbart und die Anwendbarkeit von schweizerischem Recht.
Ort, Datum:
Unterschrift:
Form 01.06.2016

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