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Hauptvertrag sasag Kabelkommunikation AG sasag Shop Oberstadt 6, 8200 Schaffhausen Telefon 052 633 01 77 [email protected] Kunden Nummer: Firma: Anrede: Geburtsdatum: Vorname: Nachname: Strasse: PLZ Ort: Telefon: Mobil: Grundgebühr für Servicebereitstellung Basis mit CI-Modul monatlich CHF 6.00 TV Motion 7 Tage Replay TV und Video on Demand CHF 19.00 TV Motion Option Recorder (100h) CHF 8.00 TV Motion Option Mobile App (für bis zu 5 Mobile Geräte) CHF 3.90 Alle Preise inkl. 8.0 % MwSt in CHF Smart Card einmalig CHF 30.00 Aufschaltgebühr TV Motion CHF 60.00 sasag digitalTV Basis Pakete X monatlich CHF 0.00 Basis [1] Zusatzpakete [1] Extra / Premium Family Sprache 22.00 à la carte [1] RTVi 11.00 SIC International Portugiesisch 5.00 Teleclub Entertainment [3] 9.90 [2] 33.00 Moviemax Türk Türkisch 6.00 Teleclub Family [3] 9.90 Italienisch I 9.00 TV 21 und Koha Vision Albanisch 20.00 Teleclub Sport [3] 9.90 Französisch F 9.00 TV Globo Portugiesisch 37.00 Teleclub Cinema Option HD [4] 3.90 English English 7.00 Penthouse HD/Blue Hustler E 4.00 Teleclub Entertainment Option HD [4] 3.90 Türkisch Türkisch 3.00 Hustler TV / Private TV E/F 18.00 Teleclub Family Option HD [4] 3.90 Serbisch Pink Serbisch 25.00 Teleclub Sport Option HD [4] 5.90 Hayat Bosnisch 15.00 Sports Premium (Sports & Extra) Sprache Russisch 10.00 Teleclub Teleclub Cinema 39.90 [1] ausschliesslich in Verbindung mit der Grundgebühr Basis [2] Auf das Premiumpaket gewähren wir Ihnen monatlich CHF 6.- Rabatt. [3] Zusatzpakete können nur in Verbindung mit "Teleclub Cinema" abonniert werden. [4] Teleclub Option HD Pakete können nur in Verbindung mit Teleclub Cinema Grundpaket und dem entsprechendem Zusatzpaket abonniert werden Pro Anschluss sind mehrere zusätzliche Set-Top-Boxen möglich. Dafür wird pro Set-Top-Box ein separater Zusatzvertrag abgeschlossen. Diese zusätzlichen Set-Top-Boxen müssen zwingend im selben Haushalt installiert sein. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Urheberrechte auf die verschiedenen Sender geltend gemacht, werden diese an den Vertragsnehmer weiterbelastet. Die Nutzung von sasag digitalTV setzt einen mit sasag-Signal versorgten, betriebsbereiten Grundanschluss voraus, welcher separat verrechnet wird. sasag übernimmt keine Verantwortung für die Funktion von hausinternen Anlagen. Die Mindestlaufzeit dieses Vertrages beträgt 12 (zwölf) Monate Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben und dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sasag Kabelkommunikation AG gelesen hat und hiermit akzeptiert. Als Gerichtsstand wird 8200 Schaffhausen vereinbart und die Anwendbarkeit von schweizerischem Recht. Ort, Datum: Unterschrift: Form 01.06.2016