pdf - Klöckner Pentaplast

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Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinie
Vorbemerkung
Kleopatra Holdings 2 Luxembourg und ihre Tochtergesellschaften, einschließlich Klöckner Pentaplast
of America, Inc. und deren Tochtergesellschaften (nachstehend "Klöckner Pentaplast" oder "das
Unternehmen") sind verpflichtet, ihr Geschäft in Konformität mit den internationalen AntiBestechungs- und Korruptionsgesetzen, einschließlich des Foreign Corrupt Practices Act der USA von
1977 (in der geänderten Fassung), des Bribery Act von 2010 des Vereinigten Königreichs, der
einschlägigen deutschen Gesetzgebung sowie der Anti-Bestechungs- und Korruptionsgesetze aller
anderen Länder, in denen das Unternehmen direkt oder über Mittler, Agenten, Großhändler oder
sonstige Dritte tätig ist, zu führen.
Im Sinne dieser Richtlinie schließt die Bezugnahme auf "das Unternehmen" alle Geschäftsführer,
leitenden Angestellten, Angestellten und Agenten ein.
Das Unternehmen ist verpflichtet, sein
Geschäft loyal und ethisch korrekt zu führen, ohne Bestechungs- oder Korruptionspraktiken
anzuwenden,
um
bei
der
Abwicklung
seiner
Geschäfte
unlautere
Vorteile
zu
erzielen.
Dementsprechend sind Bestechung und unethische Geschäftspraktiken in beliebiger Form streng
untersagt. Alle Angestellten und Dritten (Geschäftsführer, Agenten, Vertreter, Großhändler, Joint
Venture-Partner und sonstige Parteien), die im Rahmen ihrer Tätigkeit im Namen oder im Auftrag des
Unternehmens unter beliebiger Gesetzgebung handeln, müssen die Vorschriften dieser AntiBestechungs- und Korruptionsrichtlinie verstanden haben und sind verpflichtet, die diesbezüglichen
Standards, Weisungen und Verfahren des Unternehmens stets einzuhalten. Bestechung verstößt nicht
nur gegen die Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinie und den Verhaltens- und Ethikkodex,
sondern stellt auch eine Rechtsverletzung dar, die schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen
kann.
Die Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinie (die "Richtlinie")
1. Das Unternehmen praktiziert keine Bestechung oder Korruption in beliebiger Form, weder
gegenüber privat geführten Unternehmen noch gegenüber Beamten.
2. Das Unternehmen wird Bestechungen oder sonstige unzulässige Zahlungen weder direkt
noch indirekt akzeptieren, fordern, anzunehmen bereit sein, versprechen oder anbieten.
3. Das Unternehmen toleriert in keiner Form, dass Angestellte, Geschäftsführer, Agenten,
Vertreter, Großhändler, Joint Venture-Partner und sonstige Parteien, die im Rahmen ihrer
Tätigkeit im Namen oder im Auftrag des Unternehmens unter beliebiger Gesetzgebung
handeln, Bestechung praktizieren oder auf sonstige Weise gegen diese Richtlinie verstoßen.
Diese Richtlinie reflektiert die Verpflichtung der Geschäftsführer und leitenden Angestellten des
Unternehmens zu einer Unternehmenskultur der Nulltoleranz gegenüber Bestechung und Korruption.
Als Bestandteil dieser Verpflichtung führt die Geschäftsführung regelmäßig Besprechungen mit dem
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Compliance Officer durch, in denen die Verwaltung und Umsetzung dieser Richtlinie diskutiert und
überwacht wird.
Diese Richtlinie muss in Verbindung mit dem betrieblichen Verhaltens- und Ethikkodex des
Unternehmens (der "Verhaltenskodex") sowie aller sonstigen relevanten ComplianceDokumentationen und -Materialien (einschließlich Schulungsmaterial) gelesen werden, die Ihnen vom
Unternehmen in regelmäßigen Abständen zur Verfügung gestellt werden.
Anfragen
Für die Verwaltung und Umsetzung dieser Richtlinie ist der Richtlinienbeauftragte verantwortlich. Mit
eventuellen Fragen und Anfragen bezüglich des Geltungsbereichs und der Anwendung dieser
Richtlinie wenden Sie sich bitte an Ihren Local Reporting Manager, an den Regional Compliance
Manager oder an
Charles DeLanoy / Compliance Officer
Klöckner Pentaplast Gruppe
3585 Klöckner Road
Gordonsville, VA 22942
U.S.A.
Telefon:+1 540 832 1472
Unabhängig von den in dieser Richtlinie genannten Rollen und Zuständigkeiten sollten Sie sich
jederzeit an den Richtlinienbeauftragten wenden, wenn Sie Fragen oder Vorschläge zu dieser
Richtlinie haben.
Für wen gilt diese Richtlinie?
Die in dieser Richtlinie enthaltenen Vorgaben und Verfahren sind vom Unternehmen und all seinen
Angestellten, Geschäftsführern, Agenten, Vertretern, Großhändlern, Joint Venture-Partnern und
sonstigen Parteien, die im Rahmen ihrer Tätigkeit im Namen oder im Auftrag des Unternehmens unter
beliebiger Gesetzgebung handeln, einzuhalten.
Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich nach dem Geist und Buchstaben dieser Richtlinie zu richten.
Dies stellt eine Voraussetzung für Ihre Tätigkeit und Ihren Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen dar.
Die Missachtung der Richtlinie gilt als schwerwiegendes Fehlverhalten, das Disziplinarmaßnahmen
und/oder möglicherweise die Lösung des Arbeitsvertrage zur Folge haben kann. Die Missachtung der
Richtlinie kann außerdem schwerwiegende Folgen für Sie und das Unternehmen haben, einschließlich
strafrechtlicher, verwaltungsrechtlicher und behördlicher Strafmaßnahmen.
Diese Richtlinie ist kein erschöpfender Leitfaden für die Konformität mit allen Anti-Bestechungs- und
Korruptionsvorschriften.
Vielmehr soll sie Ihnen helfen, potenzielle Fälle von Bestechung und
Korruption zu erkennen, zwischen akzeptablem und unakzeptablem Verhalten zu unterscheiden sowie
Sie informieren, an wen Sie sich für weitere Informationen wenden können. Fragen zur Anwendung
dieser Richtlinie, einschließlich Fragen zu den hier nicht explizit angeführten Aspekten, richten Sie
bitte an Ihren Local Reporting Manager oder den Regional Compliance Manager.
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Bei Nichteinhaltung der in dieser Richtlinie genannten Verfahren stellen Unwissen oder
Missverständnisse keine Rechtfertigung dar. Sollten Sie einen Teil der Richtlinie nicht verstanden
haben oder sich nicht daran halten können, informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Local Reporting
Manager oder den Regional Compliance Manager (siehe Anti-Bestechungs- und KorruptionsOrganigramm im Anhang), der den betreffenden Aspekt mit Ihnen klären wird.
Diese Richtlinie wurde vom Vorstand des Unternehmens genehmigt. Beliebige Aufhebungen oder
Änderungen dieser Richtlinie können durch den Compliance Officer mit Genehmigung des Vorstands
vorgenommen werden. Überarbeitungen und Änderungen werden Ihnen vom Compliance Officer
schriftlich mitgeteilt und in die Änderungsliste der Richtlinie auf der letzten Seite dieses Dokuments
aufgenommen.
Bitte lesen Sie die Richtlinie gründlich und erklären Sie, sie gelesen zu haben und sich an die
Vorgaben zu halten, indem Sie die Bestätigung (siehe folgende Seite) unterzeichnen und an
Ihren Local Reporting Manager zurücksenden.
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BESTÄTIGUNG
Hiermit erkläre ich, eine Kopie der Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinie von Klöckner
Pentaplast erhalten und gelesen zu haben und mich an die Grundsätze, Vorschriften und Verfahren
zu halten, die in der Richtlinie sowie in allen Mitteilungen und Schulungsmaterialien, einschließlich
aller Änderungen, die von Zeit zu Zeit veröffentlicht und mir zur Verfügung gestellt werden, enthalten
sind.
Ferner verpflichte ich mich, einmal im Jahr gegenüber Klöckner Pentaplast eine schriftliche Erklärung
über meine Einhaltung dieser Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinie abzugeben.
Bei Fragen zu den in dieser Richtlinie genannten Verpflichtungen wenden Sie sich bitte an
Ihren Local Reporting Manager / den Regional Compliance Manager, bevor Sie diese Erklärung
unterzeichnen.
Name:
_________________________________________________
(bitte in Druckbuchstaben angeben)
Mitarbeiter-Referenznr.
__________________________________________________
Unterschrift:
__________________________________________________
Datum:
___________________________________________________
Stand: 13.01.2016
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1.
Was ist Bestechung und Korruption?
In der Gesetzgebung gibt es verschiedene Definitionen für Bestechung und Korruption, wobei jedoch
die folgenden allgemeinen Grundsätze Beachtung finden sollten:

Bestechung – das Anbieten, Versprechen, Gewähren, Verlangen oder die Akzeptanz eines
Vorteils oder Anreizes gilt als Gegenleistung für eine Handlung, die rechtswidrig oder
unethisch ist oder die einen Vertrauensbruch darstellt.

Korruption - ist der Missbrauch eines Amtes oder einer amtlichen Befugnis zur Erlangung
von privatem Gewinn.
Bestechung tritt in vielen verschiedenen Formen auf und besteht nicht notwendigerweise in der
Zahlung von Bargeld. Bestechung kann mit jeder Art von Wert erfolgen, hier einige Beispiele:

Rückvergütung - Ein prozentualer Anteil eines Vertragswertes oder eines anderen
Finanzbetrags wird rechtswidrig an die Person zurückgezahlt, die den Vertrag oder sonstigen
Nutzen gewährt hat, z.B. das Unternehmen erhält den Zuschlag für einen neuen Vertrag,
nachdem es dem Vertreter des Kunden eine finanzielle Zuwendung versprochen hat.

Überhöhte Provisionen - Zahlung höherer Provisionen als Gegenleistung für rechtswidriges
Verhalten, z. B. Zahlung eines Provisionszuschlags an einen Agenten im Wissen, dass der
Betrag verwendet wird, um einen Großhändler zu bestechen.

Politische oder gemeinnützige Spenden - können Bestechung verschleiern, z.B. bei
Zahlung einer Spende an eine politische Partei zur Unterstützung einer Gesetzgebung, die
für das Unternehmen von Vorteil wäre.

Übertriebene oder unangemessene Unterhaltung - kann eingesetzt werden, um
Geschäftskontakte zu beeinflussen, z.B.: Dem Geschäftsführer eines Unternehmens und
dessen Familie wird ein kostspieliger Urlaub geschenkt, bevor er den Zuschlag für eine
Ausschreibung vergibt, für die das Unternehmen ein Angebot abgegeben hat.

Wertvolle Geschenke - zur Beeinflussung des Empfängers, z.B.: Einem Großhändler wird
ein kostspieliges iPad geschenkt, damit er die Produkte des Unternehmens am Lager führt.

Gefälligkeitszahlungen oder "Schmiergelder" - Generell nicht diskretionäre Zuwendungen
geringer Höhe an Beamte von Regierungen oder Behörden mit dem Ziel, Routineverfahren
der Verwaltung zu beschleunigen, z.B.:
Einem Regierungsbeamten werden einige
Schachteln Zigaretten geschenkt, damit er vom Unternehmen benötigte Genehmigungen
vorrangig vor anderen ausstellt. Zwischen Bestechung und sogenannten "Gefälligkeitszahlungen" wird nicht unterschieden, beide sind verboten.
Wenn Sie Zweifel haben, ob eine Handlung Bestechung oder Korruption darstellt, wenden Sie sich
damit bitte unverzüglich an Ihren Local Reporting Manager oder den Regional Compliance Manager.
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2.
Die Gesetzgebung bezüglich Bestechung und Korruption
Bestechung und Korruption gelten in fast allen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, als
kriminelle Vergehen, die mit strengen Strafmaßnahmen für Personen (Freiheitsstrafen) geahndet
werden und das Markenzeichen bzw. die Reputation des Unternehmens schwer schädigen können
(erhebliche Geldbußen, Ausschluss von der Bewerbung für öffentliche Verträge oder Verbot der
Teilnahme an Ausschreibungen nach einer oder mehreren Rechtsprechungen). Daher ist es von
wesentlicher Bedeutung, dass Sie wissen, wie Bestechung oder Korruption begangen werden können.
Zusätzlich zu den Gesetzen, die Bestechung und Korruption verbieten, erlassen immer mehr Länder
weitere Gesetze, auf deren Grundlage Bestechung und Korruption auch dann verfolgt werden können,
wenn diese Straftaten außerhalb der eigenen Landesgrenzen begangen werden. Der Foreign Corrupt
Practices Act der USA von 1977 (in der geänderten Fassung) ("FCPA") und der Bribery Act 2010 des
Vereinigten Königreichs ("UKBA") enthalten solche Gesetze. So gilt in den USA beispielsweise auch
die Bestechung eines ausländischen Beamten als Straftat. Da das Unternehmen in verschiedenen
Ländern tätig ist, untersteht seine Tätigkeit diesen Gesetzen sowie zusätzlich einigen lokalen AntiBestechungs- und Korruptionsgesetzen.
Die diesbezügliche Konformität stellt auch für viele unserer Kunden einen Schlüsselaspekt dar. Daher
verpflichten sie uns als Unternehmen in ihren Vertragsbedingungen ebenfalls zur Einhaltung
international einschlägiger Vorschriften. Diese Anforderungen basieren auf den eigenen rechtlichen
Verpflichtungen der Kunden, deren eigenen Ethikkodexes in Bezug auf die Beziehungen zu ihren
Geschäftspartnern und deren Verpflichtung zu einer verantwortungsbewussten Geschäftsführung. Die
Nichterfüllung dieser Verpflichtungen kann daher zur vorzeitigen Beendigung der Verträge führen, was
betriebliche Verluste für das Unternehmen und möglicherweise Klagen vonseiten unserer
Vertragspartner wegen Geschäftsverlusten und daraus entstandenen Schäden zur Folge haben kann.
Daher ist es auch in Ihrem Interesse, ebenso wie im Interesse des Unternehmens, die rechtlichen
Risiken zu kennen und sich weder direkt noch indirekt an Bestechungs- und Korruptionsdelikten zu
beteiligen.
Der Bribery Act 2010 ("UKBA") des Vereinigten Königreichs gilt allgemein als eins der strengsten
internationalen Anti-Bestechungsgesetze. Daher wurden bei der Erstellung dieser Richtlinie als GoodPractice-Verfahren die Vorgaben des UKBA zugrunde gelegt.
Nachstehend sind einige Schlüsselfakten aufgeführt, die Sie bezüglich der für das Unternehmen
geltenden Anti-Bestechungs- und Korruptionsgesetze stets im Auge behalten sollten:

Die direkte oder indirekte Bestechung anderer Personen, die Annahme von Bestechung und
die Bestechung ausländischer Beamter stellt sowohl für natürliche als auch juristische
Personen eine Straftat dar (z.B. Eine Barzahlung an einen Wettbewerber, mit der er dazu
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bewegt werden soll, als Bewerber von einer Ausschreibung zurückzutreten, kann als
Bestechung erachtet werden).

Bestechung stellt sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich eine Straftat dar (z. B.
Bestechung eines Kunden und Bestechung eines Beamten).

Der Begriff "indirekte Bestechung einer anderen Person" umfasst das Angebot oder die
Übergabe eines beliebigen Wertes an einen in Ihrem Auftrag handelnden Dritten im Wissen
bzw. in der Absicht, dass dieser Dritte eine andere Person besticht (z. B. Zahlung einer
überhöhten Provision an einen Agenten in der Absicht, dass dieser den zusätzlich erhaltenen
Betrag verwendet, um Zollbeamte zu bestechen und damit die Freigabe von Produkten des
Unternehmens beim Zoll zu beschleunigen).

Das Anbieten von Bestechungswerten gilt grundsätzlich als ungesetzlich, unabhängig davon,
ob das Angebot angenommen oder daraus ein Nutzen gezogen wird (z. B. Einladung zum
Essen für einen Beamten, um ihn zur Gewährung einer Genehmigung zu bewegen, auch
wenn die Einladung ausgeschlagen wird).

Gemäß UKBA kann ein Unternehmen unter bestimmten Umständen auch zur Verantwortung
gezogen werden, wenn es nicht verhindert, dass sich "zugehörige Personen" (also alle
Personen, die im Namen oder im Auftrag des Unternehmens tätig sind, z. B. Angestellte,
Agenten, Berater, Vertragspartner, Lieferanten, Joint Venture-Partner, Mitarbeiter von
Tochtergesellschaften und sonstiges Personal, das Leistungen erbringt, um Erträge zu
generieren oder zu erhalten) der Bestechung schuldig machen, um für das Unternehmen
Geschäfte zu erzielen/erhalten oder einen Geschäftsvorteil zu erlangen z. B. Wenn ein
Unternehmen sein Geschäft im Vereinigten Königreich betreibt, kann es im Vereinigten
Königreich strafrechtlich verfolgt werden, wenn einer seiner Agenten in Thailand einen
Großhändler besticht, um zu erreichen, dass dieser Produkte des Unternehmens vertreibt.
Dies gilt auch, wenn das Unternehmen von der Zahlung des Agenten keine Kenntnis hatte.

Die Gesetze einiger Länder räumen Strafverfolgungsbehörden das Recht ein, Bestechungsund Korruptionsdelikte unabhängig davon zu verfolgen, ob sie innerhalb oder außerhalb der
Landesgrenzen begangen werden (z.B.: Eine Geschäftsführung im Vereinigten Königreich
kann strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie weiß und toleriert, dass ihre Angestellten in
Thailand Beamte bestechen).
3.
Beamtenbestechung
Landesinterne Beamtenbestechung stellt in fast allen Ländern der Welt eine Straftat dar und in vielen
Staaten gilt dies auch für die Bestechung ausländischer Beamter. Daher ist im Umgang mit allen
Beamten grundsätzlich Vorsicht geboten und darauf zu achten, dass bei diesen Transaktionen alle
geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.
Gemäß dieser Richtlinie ist es verboten, in- und ausländischen Beamten finanzielle oder sonstige
Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, um damit ihre Amtshandlungen zu
beeinflussen und für das Unternehmen bzw. in dessen Auftrag Geschäfte zu erlangen, zu behalten
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oder Geschäftsvorteile zu erzielen. Sowohl die direkte als auch die indirekte Bestechung in- oder
ausländischer Beamter stellt eine Straftat dar.
Die Missachtung dieser Richtlinie und der geltenden internationalen Anti-Bestechungs- und
Korruptionsgesetze kann für das Unternehmen behördliche und strafrechtliche Maßnahmen zur Folge
haben, einschließlich aber nicht beschränkt auf Bußgelder unbegrenzter Höhe und/oder Ausschluss
von der Bewerbung für öffentliche Verträge, Verbot der Teilnahme an Ausschreibungen oder
öffentlichen Auftragsvergaben nach einer oder mehreren Rechtssprechungen). Auch Einzelpersonen,
die sich an der Bestechung in- oder ausländischer Beamter beteiligen, können strafrechtlich verfolgt
und zu Freiheitsstrafen verurteilt werden.
3.1
Wer ist ein Beamter?
Im Sinne der vorliegenden Richtlinie ist der Begriff "Beamter" weit auszulegen und umfasst alle
Personen die, gegen Entgelt oder entgeltfrei, auf der Grundlage einer amtlichen Befugnis für oder im
Auftrag einer beliebigen Regierung, Regierungsagentur, Behörde, eines Staatsfonds, eines
staatlichen
Unternehmens
(einschließlich
Unternehmen
mit
staatlicher
Beteiligung),
einer
überstaatlichen oder internationalen öffentlichen Organisation oder einer politischen Partei tätig sind,
unabhängig von ihrem Rang oder ihrer Position sowie unabhängig von ihrem Status als direkte
Angestellte einer Regierung oder einer öffentlichen Einrichtung.
Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Personen, die im Sinne dieser
Richtlinie als Beamte zu erachten sind:

MitarbeiterInnen von Justizbehörden

Personen, die im Auftrag politischer Parteien tätig sind, wie Parteifunktionäre, Politiker oder
Wahlkandidaten

Angestellte staatlicher oder staatlich kontrollierter Gesellschaften, wie nationaler Öl-, Gas- und
Energieversorger oder öffentlicher Verkehrsbetriebe

Funktionäre und Angestellte öffentlicher internationaler Organisationen wie z.B. der Vereinten
Nationen, der Weltbank oder des Internationalen Währungsfonds

Funktionäre und Angestellte von Zoll- und Einwanderungsbehörden

Politische Parteien und deren Mitglieder

Hafenämter, Hafenkapitäne und Angestellte der Küstenwachen
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie die jeweiligen Gegebenheiten selbstständig einschätzen und
sich der Befugnisse der Personen, mit denen Sie arbeiten, ob beamtet oder nicht, bewusst
sind. Sollten Sie diesbezüglich Zweifel haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Local
Reporting Manager oder den Regional Compliance Manager.
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3.2
Bestechung
Im Sinne der vorliegenden Richtlinie ist der Begriff "Bestechung" weit auszulegen und betrifft nicht nur
Geld, sondern auch das direkte und/oder indirekte Angebot von Werten beliebiger Art, einschließlich
dem Angebot von Arbeitsplätzen, Praktikumsplätzen, Geschäftschancen oder dem Erlass von
Schulden gegenüber beliebigen Beamten, deren Familienmitgliedern und/oder sonstigen eng mit
diesen verbundenen Personen wie Geschäftspartnern.
Um jeden Zweifel auszuschließen, dies gilt für alle direkten oder indirekten Zahlungen oder Angebote,
einschließlich Zahlungen und Angeboten gegenüber Dritten, die selbst keine Beamten sind, z. B.: Die
Spende an eine Wohltätigkeitsorganisation in der Absicht, die Entscheidungen oder Handlungen eines
Beamten zu beeinflussen und somit für das Unternehmen oder in dessen Auftrag Geschäfte zu
erlangen, zu erhalten oder Geschäftsvorteile zu erzielen, gilt als Bestechung und ist verboten.
Strafverfolgungsbehörden legen den Begriff der Bestechung und die Bedeutung des
Ausdrucks "Werte jeder Art" grundsätzlich sehr weit aus. Daher sollten Sie sich bewusst sein,
dass alles, was eine vernünftige Person als wertvoll genug erachten würde, um die
Entscheidunhg des Empfängers zu beeinflussen, je nach Umstand und Situation als
Bestechung aufgefasst werden könnte.
4.
Gewerbliche Bestechung / Private Bestechung
Gemäß dieser Richtlinie ist nicht nur die Bestechung in- und ausländischer Beamter verboten,
sondern auch jene im privaten Bereich, die auch "Privat-Privat-Bestechung" genannt wird.
Generell gilt sowohl das Bestechen als auch die Annahme von Bestechungswerten im
Geschäftsverlauf als Vertoß gegen diese Richtlinie. Zahlungen oder beliebige Werte, die übergeben,
angeboten, versprochen, verlangt, empfangen oder angenommen werden, um damit jemanden zu
bewegen, sein Amt auf ungesetzliche Weise auszuüben oder ihn für eine solche ungesetzliche
Handlung zu belohnen, gelten als Bestechung und sind verboten. Im Allgemeinen gilt dies, wenn nicht
davon ausgegangen werden kann, dass die betreffende Person in gutem Glauben, unbefangen oder
in einer Vertrauensposition handelt.
So ist beispielsweise eine Zahlung oder ein Zahlungsver-
sprechen gegenüber dem/der Angestellten eines Unternehmens, der/die Entscheidungsgewalt über
den Abschluss eines Geschäfts, die Unterzeichnung eines Vertrags, die Erlangung einer
Vorzugsbehandlung oder eines Zuschlags für das Unternehmen hat, unzulässig und kann straf- und
verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegen Sie und das Unternehmen zur Folge haben.
Leisten Sie daher keinerlei Zahlungen beliebiger Art an Angestellte, Agenten und/oder
Großhändler einer externen Drittpartei (einschließlich Kunden und potenziellen Kunden), die
nicht auf einem wirksamen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dieser externen Drittpartei
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beruhen. Provisionen und Agenturgebühren dürfen nur auf der Grundlage eines wirksamen
Vertrags gezahlt werden. Jeder Verstoß gegen diese Verbote wird sehr ernst genommen.
5.
Unterhaltung, Bewirtung, Essen und andere Zuwendungen im geschäftlichen Rahmen
Zuwendungen im geschäftlichen Rahmen, wie Unterhaltung oder Firmengeschenke, sind üblich, um
Geschäftsbeziehungen zu knüpfen und zu pflegen. Hierbei muss jedoch sichergestellt werden, dass
die Umstände, unter denen Geschenke und Bewirtung angeboten oder angenommen werden, im
Rahmen bleiben und nicht gegen lokale Gesetze oder diese Richtlinie verstoßen. Einem Beamten
oder dessen Familienmitgliedern einen persönlichen Nutzen anzubieten, könnte beispielsweise gegen
das Gesetz verstoßen. Unter einigen Gesetzgebungen dürfen Beamte grundsätzlich keine
Unterhaltung, Einladungen zum Essen, Geschenke oder sonstige Werte annehmen. Zusätzlich kann
ein Geschenk gemäß UKBA als Bestechung erachtet werden, wenn es überreicht wird, um jemanden
dazu zu bewegen, sein Amt auf ungesetzliche Weise auszuüben oder ihn für eine solche
ungesetzliche Handlung zu belohnen.
Generell dürfen Sie Beamten keinerlei Werte anbieten, es sei denn, Sie verfügen über eine
schriftliche Genehmigung Ihres Regional Compliance Managers oder des Compliance Officers
in Konformität mit dieser Richtlinie, der lokalen Richtlinie zu Geschenken und Bewirtung und
im Einzelnen mit den Vorgaben des nachstehenden Absatzes.
5.1
Allgemein anerkannter Ansatz für Firmengeschenke und Bewirtung im geschäftlichen
Rahmen
Vernünftige und übliche Unterhaltung, Bewirtung, Geschäftsessen, Geschenke, Zuwendungen und
dergleichen sind unter bestimmten Umständen zulässig, wenn sie im Rahmen der Konformität mit
dieser Richtlinie, der lokalen Richtlinie zu Geschenken und Bewirtung sowie den jeweils geltenden
lokalen Gesetzen und Vorschriften liegen.
Diesbezüglich vertrauen wir auf Ihr eigenes Urteilsvermögen und Ihre Fähigkeit, zwischen
kostengünstiger, bescheidener Routinebewirtung und verschwenderischen Zuwendungen oder
unangemessenen Geschenken zu unterscheiden, die in der Hoffnung gewährt werden, sich einen
Vertrag oder einen Geschäftsabschluss zu sichern.
Die Absicht hinter dem gewährten oder angebotenen Geschenk oder der Einladung ist der wichtigste
Faktor, der zu berücksichtigen ist. Wenn Sie die Übergabe eines Firmengeschenks oder das Angebot
von Bewirtung erwägen, stellen Sie sich bitte die folgenden Schlüsselfragen:

Könnte das Geschenk oder die Bewirtung als unangemessen, verschwenderisch oder teuer
erachtet werden?
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
Überschreitet der Wert des Geschenks 75 € (oder den entsprechenden Wert in lokaler
Währung) pro Person?

Überschreitet der Wert der Bewirtung
100 € (oder den entsprechenden Wert in lokaler
Währung) pro Person?

Ist der Empfänger ein Beamter?

Betrifft das Geschenk oder die Bewirtung auch Familienmitglieder des Empfängers?

Sprengt das Geschenk oder die Bewirtung den Rahmen der branchenüblichen Praxis / lokalen
Standards?

Erfolgt die Zuwendung in der Absicht, den Empfänger zum Abschluss zukünftiger Geschäfte
zu bewegen oder für bereits abgeschlossene Geschäfte zu belohnen?

Erwarten wir eine Gegenleistung?

Laufen
zum
aktuellen
Zeitpunkt
beliebige
Vertragsverhandlungen,
Offerten
oder
Ausschreibungen für neue Geschäfte, die mit dieser Person bzw. deren Unternehmen im
Zusammenhang stehen?

Versuchen wir, unsere Wettbewerber zu übertreffen, um Geschäftsvorteile zu erzielen?
Wenn auch nur eine der vorstehenden Fragen mit "Ja" beantwortet wird, besteht ein erhöhtes Risiko
für das Vorliegen eines Bestechungsversuchs und Sie müssen sich unverzüglich an Ihren Regional
Compliance Manager oder den Compliance Officer wenden, um dessen schriftliche Genehmigung
einzuholen, bevor Sie die betreffende Einladung aussprechen bzw. beliebige Geschenke überreichen.
Bevor Sie beliebige Geschenke oder Bewirtungen anbieten oder annehmen, lesen Sie bitte die
lokale Richtlinie zu Geschenken und Bewirtungen.
5.2
Einholen von Genehmigungen
Sie sind verpflichtet, sich stets an die Vorgaben dieser Richtlinie und der lokalen Richtlinie zu
Geschenken und Bewirtungen zu halten. Im Einzelnen:
a. Informieren Sie unter Verwendung des "Genehmigungsformulars für Geschenke und
Einladungen" schriftlich Ihren Regional Compliance Manager oder den Compliance Officer
über den Grund, die Art, die Häufigkeit, und den Wert des Geschenks oder der Bewirtung
unter Angabe des Namens/der Namen und der Position/en der Person/en, an die das
Geschenk oder die Einladung gerichtet ist.
b. Ihr Regional Compliance Manager / der Compliance Officer prüft den Fall auf Ihre
Anforderung hin und antwortet Ihnen schriftlich innerhalb von 1 bis 2 Geschäftstagen.
c.
Sie dürfen das beabsichtige Geschenk oder die beabsichtigte Einladung erst dann anbieten,
wenn die schriftliche Genehmigung Ihres Regional Compliance Managers / des Compliance
Officers vorliegt.
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Sollten Sie unsicher sein in Bezug auf Anbieten oder Annehmen von Geschenken oder
Einladungen oder hinsichtlich der Stellung der Person(en), an die das Geschenk oder die
Einladung gerichtet ist bzw. von denen sie angeboten werden (Beamter oder nicht), dürfen Sie
keine Geschenke oder Einladungen anbieten oder annehmen und müssen unverzüglich Ihren
Regional Compliance Manager / den Compliance Officer fragen.
6.
Geschäftsbeziehungen zu Drittparteien
6.1.
Hintergrund
Gemäß
den
Anti-Korruptionsgesetzen
einiger
Länder
kann
das
Unternehmen
auch
für
Bestechungsversuche von Angestellten und Dritten zur Verantwortung gezogen und strafrechtlich
haftbar gemacht werden, die für das Unternehmen oder in dessen Auftrag tätig sind. Außerdem kann
das Unternehmen zur Verantwortung gezogen und strafrechtlich haftbar gemacht werden, wenn es
versäumt,
angemessene
Anti-Korruptions-
und
Compliance-Verfahren
umzusetzen,
um
Bestechungsversuche vonseiten Angestellter und Dritter, die für das Unternehmen oder in dessen
Auftrag tätig sind, zu verhindern.
Der Begriff "Dritte" gilt in diesem Sinne einschließlich aber nicht ausschließlich für Agenten,
Vertragsbedienstete, Geschäftspartner, Joint Ventures, Berater, Vertreter, Vermittler, Vertragspartner
und Lieferanten.
6.2
Due-Diligence-Prozess für Drittparteien
Um die Bestechungs- und Korruptionsrisiken im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung über
Drittanbieter auf ein Minimum zu reduzieren, hat das Unternehmen einen Due-Diligence-Prozess
entwickelt, um Drittparteien zu prüfen, bevor sie für das Unternehmen oder in dessen Auftrag tätig
werden dürfen. Ein wichtiger Bestandteil des Due-Diligence-Prozesses ist der sogenannte "DueDiligence-Fragebogen für Drittanbieter". Darüber hinaus hat das Unternehmen umfassende interne
Verfahren für die konstante Überwachung von Zahlungen an/von sowie Geschäftsbeziehungen mit
Drittparteien implementiert. Nicht jeder vorgeschlagene Drittanbieter erfüllt die Anforderungen des
Due-Diligence-Prozesses.
Wir behalten uns das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit einem
Drittanbieter abzulehnen oder abzubrechen, wenn wir die Compliance-Standards oder die Reputation
eines bestimmten Drittanbieters für unzureichend erachten.
Der Regional Compliance Manager ist verantwortlich für:

Die Bewertung und Genehmigung der Due-Diligence-Prüfung von Drittanbietern

Die Genehmigung des "Due-Diligence-Fragebogens für Drittanbieter"

Das Zusammentragen der notwendigen Dokumentation, um die Angaben im "Due-DiligenceFragebogen für Drittanbieter" zu prüfen und zu bestätigen
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
Die Erstellung eines umfassenden Datensatzes über jeden bewerteten Drittanbieter
Für den "Due-Diligence-Fragebogen für Drittanbieter" und die entsprechenden Datensätze besteht
eine Aufbewahrungspflicht für mindestens 10 Jahre, sodass sie vom Compliance Officer jederzeit
eingesehen
werden
können.
Die
"Due-Diligence-Fragebogen
für
Drittanbieter"
und
die
entsprechenden, von den jeweiligen Local Reporting Managern und den Regional Compliance
Managern gespeicherten Datensätze werden in regelmäßigen Abständen vom Compliance Officer
geprüft.
Generell dürfen keine Zahlungen an Drittparteien geleistet werden, es sei denn

die Drittpartei wurde vom Regional Compliance Manager / Compliance Officer gemäß
dieser Richtlinie genehmigt;

6.3
die Zahlung beruht auf einem wirksamen Vertrag.
Risikobasierte Bewertung von Drittanbietern
Bei der Durchführung der Due-Diligence-Prüfung von Drittanbietern werden verschiedene Faktoren
berücksichtigt, einschließlich aber nicht beschränkt auf folgende:

Der Erbringungsort der Leistungen und der wahrgenommene "Grad des Bestechungsrisikos"
in dem Land, in dem der Drittanbieter im Auftrag des Unternehmens tätig wird.

Die Art der vom Drittanbieter zu erbringenden Leistung/en

Die Häufigkeit und Art der Interaktionen mit Beamten (im Auftrag des Unternehmens).

Die Gebühren- und Zahlungsstrukturen.
Im Rahmen des Due-Diligence-Prozesses kann Sie Ihr Local Reporting Manager / der Regional
Compliance Manager auffordern, Informationen und Dokumentationen über den vorgeschlagenen
Drittanbieter, wie z.B. Kopien von Reisepässen einzelner Personen oder Gründungsurkunden,
Geschäftsunterlagen eines Unternehmens, zusammenzutragen und an ihn weiterzuleiten. Wenn Sie
eine derartige Aufforderung erhalten, sind Sie verpflichtet, mit Ihrem Local Reporting Manager /
Regional Compliance Manager unverzüglich zu kooperieren und stets im Interesse des Unternehmens
zu handeln. Andernfalls müssen Sie mit schwerwiegenden Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Die Due-Diligence-Prüfung von Drittparteien ist nicht in allen Fällen erforderlich. Die Entscheidung, ob
eine Due-Diligence-Prüfung notwendig ist, wird vom Compliance Officer und vom Regional
Compliance Manager gemeinsam getroffen.
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6.4
Potenzielle Risikofaktoren (sog. "Red Flags") und Verdachtsmomente
Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Risikofaktoren ("Red Flags"), die
auf ein potenzielles Bestechungs- und Korruptionsrisiko hinweisen und sich somit negativ auf das
Risikoprofil
des
Unternehmens
auswirken,
wenn
es
mit
dem
betreffenden
Drittanbieter
zusammenarbeitet:

Der Drittanbieter ist im Auftrag des Unternehmens in einem Land mit hoher Bestechungs- und
Korruptionsrate tätig (eine vollständige Liste der diesbezüglichen Risikoländer können Sie
beim Compliance Officer erfragen).

Der Drittanbieter hat keinen klaren und fundierten Geschäftszweck.

Zahlungen sollen in bar oder im Voraus geleistet oder an eine Bank in einem Land
überwiesen werden, in dem der Drittanbieter keinen Standort hat.

Überhöhte Preisforderungen für die zu erbringenden Leistungen.

Unzureichend detaillierte Rechnungen, d.h. umfangreiche, nicht hinreichend aufgeschlüsselte
Rechnungen und Gebühren.

Mangel an Belegen für Rechnungen oder Kostenerstattungen.

Frühere Ermittlungen, Strafverfolgung oder Strafmaßnahmen wegen Bestechungsdelikten.

Mangelnde Kooperation bei der Bereitstellung der angeforderten Informationen und
Unterlagen.

Mangelnde Transparenz bei früheren Vereinbarungen mit dem Drittanbieter.

Fehlen öffentlich zugänglicher Informationen, die die Existenz des Drittanbieters belegen.

Persönliche Beziehungen zwischen dem Drittanbieter und Beamten, die an dem Vorgang, für
den die Leistungen des Drittanbieters in Anspruch genommen werden, beteiligt sind oder
diesen beeinflussen können.
Die Local Reporting Manager und die Regional Compliance Manager sind verpflichtet, alle
"Red Flag"-Situationen und Verdachtsmomente, die im Rahmen des Due-Diligence-Prozesses
festgestellt werden, dem Compliance Officer zu melden. Urteilen aber bitte auch Sie selbst
jederzeit objektiv bei der Einschätzung von Geschäftsbeziehungen zu potenziellen und/oder
bestehenden Drittanbietern, die für das Unternehmen oder in dessen Auftrag tätig werden.
7.
Meldung von Verstößen gegen die Richtlinie ("Whistleblowing")
7.1
Meldepflicht
Sollten Sie einen Verstoß gegen diese Richtlinie durch eine/n Angestellte/n oder Dritten, der für das
Unternehmen oder in dessen Auftrag tätig ist, bemerken oder einen diesbezüglichen Verdacht
schöpfen, sind Sie verpflichtet, die beobachteten oder verdächtigen Sachverhalte direkt Ihrem
Regional Compliance Manager / dem Compliance Officer zu melden. Hierfür richten Sie sich bitte
Stand: 13.01.2016
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nach dem Verfahren, das in diesem Abschnitt der Richtlinie und in Teil N des Verhaltenskodex
beschrieben ist. Sie dürfen Ihre Bedenken keinesfalls ignorieren.
7.2
So erstatten Sie Meldung
Das Unternehmen hat für folgende Vorgänge spezifische Verfahren angenommen und implementiert:
(a) Möglichkeiten für Angestellte des Unternehmens und andere Personen, Verstöße gegen diese
Richtlinie nach Treu und Glauben auf vertraulicher Basis zu melden; und (b) Modalitäten für den
Empfang, die Registrierung und die Bearbeitung von Meldungen im Hinblick auf Verstöße gegen diese
Richtlinie, die das Unternehmen empfangen hat.
Alle Fakten im Hinblick auf Verstöße gegen diese Richtlinie sind unverzüglich bei folgenden Stellen zu
melden:
a. Ihrem
Regional
Compliance
Manager,
dem
Compliance
Officer
oder
der
Geschäftsführung (CEO, CFO oder CTO)
b. kpEthicsHotline
c. Wenn der Verstoß gegen diese Richtlinie ein Mitglied der Geschäftsführung betrifft,
muss über die im Verhaltenskodex und am Ende dieser Richtlinie angegebenen
Kontaktinformationen der Prüfungsausschuss informiert werden.
Zusätzlich können alle Angestellten des Unternehmens und sonstigen Personen, falls gewünscht auf
vertraulicher Basis, nach Treu und Glauben Sachverhalte bezüglich des Verstoßes gegen diese
Richtlinie der Geschäftsführung oder dem Prüfungsausschuss melden. Die betreffenden Fakten
können schriftlich formuliert und in einem geschlossenen Umschlag an die Geschäftsführung oder den
Prüfungsausschuss gesendet werden, wofür der Umschlag mit folgendem Vermerk gekennzeichnet
werden muss: “Nur von der Geschäftsführung oder vom Prüfungsausschuss zu öffnen. Sendung
gemäß Verhalenskodex des Unternehmens.”
Sollte die Meldung erstattende Person wünschen, den Sachverhalt
mit einem Mitglied der
Geschäftsführung oder des Prüfungsausschusses zu besprechen, ist dies in dem Schreiben
gemeinsam mit einer Telefonnummer anzugeben, unter der die betreffende Person erreichbar ist,
wenn die Geschäftsführung oder der Prüfungsausschuss eine Rücksprache für notwendig erachtet.
Alternativ kann die Meldung über das "Whistleblowing"-System "kpEthicsHotline” und die
entsprechende kostennfreie Hotline erstattet oder online über die Webadresse an das Unternehmen
übermittelt werden, die unter "Kontaktinformationen für die Berichterstattung" am Ende dieses
Dokuments angegeben ist.
Stand: 13.01.2016
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7.3
Umgang mit "Whistleblowing"-Meldungen
Ihr Anliegen wird ernst genommen und zeitnah überprüft. Sofern dies nach der lokalen Gesetzgebung
zulässig ist, wird Ihre Anonymität gewahrt, falls Sie dies wünschen. Das Unternehmen toleriert keine
Vergeltung beliebiger Form gegen Angestellte oder sonstige Personen, die in gutem Glauben
Meldungen
erstatten.
Außerdem
muss
kein
Angestellter
Benachteiligungen
oder
Disziplinarmaßnahmen vonseiten des Unternehmens befürchten, wenn er sich weigert, Weisungen
auszuführen, die effektiv einen Verstoß gegen ein beliebiges anwendbares Gesetz oder diese
Richtlinie darstellen. Gegen Personen, die hingegen Beschwerden mit der Absicht einreichen, eine
andere Person zu verleumden, zu bedrohen oder deren Reputation zu schädigen, werden
disziplinarische Maßnahmen eingeleitet.
Nach dem Eingang aller Beschwerden, die in Konformität mit diesem Meldeverfahren übermittelt
wurden, überprüfen der Compliance Officer, die Geschäftsführung oder der Prüfungsausschuss den
jeweiligen Sachverhalt und leiten, sofern dies für angemessen erachtet wird, entsprechende Korrekturund Disziplinarmaßnahmen ein, wie zum Beispiel, einzeln oder in Kombination, Abmahnungen,
schriftliche Verwarnungen, Versetzungen, Degradierungen, Streichung von Leistungszuschlägen bis
hin zur Entlassung oder Vertragslösung.
Nach Auswertung der betreffenden Hinweise wird/werden die gemeldete/n Person/en, sofern möglich,
umgehend darüber informiert und erhalten die Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern,
einschließlich des gesetzlich vorgesehenen Rechts, die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
abzulehnen, Zugriff auf diese Daten zu erhalten und fehlerhafte Informationen zu korrigieren.
In
Ausnahmefällen kann die Benachrichtigung der betroffenen Person/en aufgeschoben werden,
insbesondere wenn sich dies für eine effiziente interne Ermittlung und zum Schutz der Beweismittel
als notwendig erweist.
Die Geschäftsführung und der Prüfungsausschuss können Angestellte des Unternehmens und/oder
externe Rechtsanwälte, Steuerberater oder sonstige Berater beauftragen, Sachverhalte bezüglich des
Verstoßes gegen diese Richtlinie zu prüfen.
Im Verlauf dieser Ermittlungen werden die
Geschäftsführung und der Prüfungsausschuss alle vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die
Vertraulichkeit der Beschwerde zu wahren.
Die Geschäftsführung bzw. der Prüfungsausschuss führt schriftliche Aufzeichnungen über alle
Meldungen und Ermittlungen.
Wenn sich die Meldung nach Abschluss der Ermittlungen als
unbegründet erweist, werden die personenbezogenen Daten sofort gelöscht, andernfalls nach 12
Monaten, sofern die Daten nicht für disziplinarische Maßnahmen oder rechtliche Zwecke weiter
benötigt werden.
Stand: 13.01.2016
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KONTAKTINFORMATIONEN FÜR DIE BERICHTERSTATTUNG
1. Geschäftsführung
Wayne M. Hewett
Chief Executive Officer
Klöckner Pentaplast Group
Riverview Building
rd
187 Danbury Road, 3 Floor
Wilton, CT 06897
U.S.A.
E-Mail: [email protected]
Dr. Markus Hölzl
Chief Financial Officer
Klöckner Pentaplast Group
Postfach 1165
56401 Montabaur
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Marc Setzen
Chief Technology Officer
Klöckner Pentaplast Group
Postfach 1165
56401 Montabaur
Deutschland
E-Mail: [email protected]
2. Prüfungsausschuss
Vertreten durch:
Florian Kawohl
Managing Director
Strategic Value Partners (Deutschland) GmbH
Bockenheimer Landstraẞe 47
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
3. kpEthicsHotline
http://kp.ethicspoint.com
4. kpEthicsHotline kostenlose Hotline
USA und Kanada: 877-281-5511.
Aus allen anderen Ländern bzw. über vom AT&T Direct Dial Access® ihres
Standortes externe Leitung. Wählen Sie nach Aufforderung die Nummer 877-281-5511.
Es kann 1 bis 3 Minuten dauern, bis ein Dolmetscher zugeschaltet wird. Legen Sie während dieser
Wartezeit bitte nicht auf.
Stand: 13.01.2016
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LAND
KONTAKT
Argentinien
Telecom 0-800-555-4288
Telefonica 0-800-222-1288
ALA Spanisch 0-800-288-5288
Australien
Telstra 1-800-881-011
Optus 1-800-551-155
Brasilien
Brasilien 0-800-890-0288
Brasilien 0-800-888-8288
VR China
Süden - China Telecom 108-11
Süden - Operator (Hochchinesisch) 108-10
Norden - Beijing CNCG 108-888
Norden - Operator (Hochchinesisch) 108-710
Kairo 2510-0200
Außerhalb von Kairo 02-2510-0200
Ägypten
Deutschland
0-800-225-5288
Indien
000-117
Neuseeland
Mexiko 01-800 288-2872
Por Cobrar Spanisch 01-800-112-2020
Mexiko 001-800-462-4240
Operator (Spanisch) 001-800-658-5454
000-911
Portugal
800-800-128
Russland
St. Petersburg 363-2400
Moskau 363-2400
Russland 8^10-800-110-1011
Russland 8^10-800-120-1011
Russland 8^495-363-2400
Russland 8^812-363-2400
Spanien
900-99-0011
Schweiz
Schweiz 0 800 89 00 11
Schweiz 0 800 83 84 91
Schweiz 0 800 83 84 92
Schweiz 0 800 83 84 93
Thailand
Thailand 1-800-0001-33
Thailand 001-999-111-11
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Arabische Emirate 0-800-121
US-amerikanische Militärstützpunkte 0-800-151
Vereinigte Arabische Emirate 0-800-161
Vereinigtes Königreich
British Telecom 0-800-89-0011
C&W 0-500-89-0011
Mexiko
Stand: 13.01.2016
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LISTE DER AN DIESER RICHTLINIE VORGENOMMENEN ÄNDERUNGEN
Alle Änderungen / Aktualisierungen dieser Richtlinie werden vom Compliance Officer in die
nachstehende Liste eingetragen.
NR.
AKTUALISIERTE ABSÄTZE
DATUM
GENEHMIGT:
1.
Seite 2, Abs. “Anfragen”, Änderung Name
des Compliance Officers
Januar 2015
2.
Seite 15, Abs. „So erstatten Sie Meldung“
und Seite 17, Abs. „Geschäftsführung“
Änderung der Geschäftsführung
Seite
2,
Abs.
„Anfragen“,
neuer
Compliance Officer
Februar 2015
Der Board der KP Holding
GmbH & Co. KG hat in der
Board
Sitzung
am
18
Dezember
2014,
die
Ernennung von R. Senft zum
Compliance
Officer
genehmigt.
durch Compliance Officer
Seite 15, Abs. 7.2, a. und Seite 17,
„Kontaktinformationen....“, Abs. 1.
Januar 2016
3.
4.
Januar 2016
Der Advisory Board der KP
Holding GmbH & Co. KG hat
in seiner Sitzung am
18.12.2015 die Bestellung von
C. DeLanoy zum Compliance
Officer der kp Gruppe ab
01.01.2016 genehmigt.
durch Compliance Officer
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
Unterzeichnet: __________________________
Name:
Charles DeLanoy
Titel:
Compliance Officer
Klöckner Pentaplast Group
Stand: 13.01.2016
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Anti-Bestechungs- und Korruptions-Organigramm
Compliance Officer
Charles DeLanoy
Local Reporting Managers:
Site Gordonsville (US)
HR Gordonsville
Jennifer Morris
Site Gordonsville KBF (US)
HR Gordonsville
Jennifer Morris
Site Rural Retreat (US)
HR Rural Retreat
Susan Tripp
Site Greenville (US)
HR Greenville
Melissa Dulinsky
Site Franklin (US)
HR Greenville
Melissa Dulinsky
Site Beaver (US)
HR Beaver
Angela Williams
ICC Gordonsville (US)
HR ICC Gordonsville
Becky Dehart
Site Ville D‘Anjou (CA)
HR Oshawa
Marie-France Dion
Sales Oshawa (CA)
HR Oshawa
Marie-France Dion
Site Villa Del Totoral (AR)
HR Totoral
Vanesa Durando
Sales Buenos Aires (AR)
HR Totoral
Vanesa Durando
Brazil
Site Cotia (BR)
HR Cotia
Antonio José Fabri
Mexico
Sales Mexico City (MX)
HR Mexico
Ariel Reilly
Site Montabaur (DE)
HR Montabaur
Achim Hummer
Site Gendorf (DE)
HR Gendorf
Mike Rausch
Switzerland
Site Bern (CH)
HR Bern
Melanie Reist / Stefan Erlach
Great Britain
Site Crumlin (GB)
HR/Finance Crumlin
John Myers
Portugal
Site Santo Tirso (PT)
HR Santo Tirso
Claudia Correia
Spain
Site Girona (ES)
HR Girona
Monica Fernandez
Russia
Site St. Petersburg (RU)
HR St. Petersburg
Elena Kazachenko
Australia
Sales Balwyn (AU)
HR/Administration Balwyn
Cindy Cameron
Middle East
Sales Sharjah (VA)
HR Montabaur
Stefanie Fries / Anna Bierenfeld
China
Site Suzhou (CN)
HR Suzhou
Xiu-Mei Diao
Site Rayong (TH)
HR Rayong
Suwimol Pollamoungdee
Sales Bangkok (TH)
HR Rayong
Suwimol Pollamoungdee
Sales Gurgaon (IN)
HR Rayong
Kesinee Nagchu
Sales Mumbai (IN)
HR Rayong
Kesinee Nagchu
USA
kp Americas
Regional Compliance Manager
kp Americas
Chuck DeLanoy
Canada
Argentina
Germany
kp Europe
Regional Compliance Manager
kp Europe
Dr. Rainer Rothermel
Thailand
kp Asia
Regional Compliance Manager
kp Asia
Charles DeLanoy (Interim)
India
Stand: 13.01.2016
Names in grey are contact persons
with status 09.01.2015
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