AOK Rheinland/Hamburg führt Genehmigungsverfahren

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AOK Rheinland/Hamburg führt Genehmigungsverfahren
WIR
LANDESGRUPPE NRW
AOK Rheinland/Hamburg führt
Genehmigungsverfahren wieder ein
Die AOK Rheinland/Hamburg führt bei den PhysiotherapieVer-ordnungen
außerhalb
des
Regelfalls
ab
dem
Ausstellungsdatum
01.07.2016
wieder
das
Genehmigungsverfahren ein. Hiervon ausgenommen sind die
Indikationsbereiche ZN1, AT3, EX4 so-wie LY2 und LY3.
Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg, die nach dem
30.06.2016 eine Physiotherapie-Verordnung außerhalb des
Re-gelfalls erhalten, müssen die Verordnung vor dem
Behandlungs-beginn zur Genehmigung einreichen. Nach der
Vorlage kann die Behandlung bis zur Entscheidung fortgesetzt
werden. Im Falle einer Ablehnung sind die Leistungen vom
Tag der Vorlage bei der AOK bis zum Zugang der Entscheidung
zu vergüten.
Um das Verfahren zu vereinfachen, kann die Verordnung von
der Physiotherapiepraxis per Fax oder E-Mail an die Servicestelle
Heilmittel, Bereich Physiotherapie, übermittelt werden. Die
AOK bittet, von der Übersendung von Originalverordnungen
möglichst abzusehen.
Bitte beachten Sie: Leistungen, die auf der Basis einer nach
dem 30. Juni 2016 ausgestellten Verordnung außerhalb des Regelfalls erbracht werden, werden ab dem 1. Juli 2016 ohne vorherige Genehmigung nicht mehr vergütet. Eine nachträgliche
Genehmigung ist ebenfalls nicht möglich.
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Die Servicestelle Heilmittel erreichen Sie:
Für Versicherte mit der Kassennummer 104212505
Indikationsbereich ZN2:
Per Mail: [email protected]
Per Fax: (0201) 20 11–94 59
Indikationsbereich AT bis WS:
Per Mail: [email protected]
Per Fax: (0201) 20 11–94 69
Für Versicherte mit der Kassennummer 101519213
Alle Indikationsbereiche:
Per Mail: [email protected]
Per Fax: (0201) 20 11–94 79.
VPTMAGAZIN
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