AOK Rheinland/Hamburg führt Genehmigungsverfahren
Transcrição
AOK Rheinland/Hamburg führt Genehmigungsverfahren
WIR LANDESGRUPPE NRW AOK Rheinland/Hamburg führt Genehmigungsverfahren wieder ein Die AOK Rheinland/Hamburg führt bei den PhysiotherapieVer-ordnungen außerhalb des Regelfalls ab dem Ausstellungsdatum 01.07.2016 wieder das Genehmigungsverfahren ein. Hiervon ausgenommen sind die Indikationsbereiche ZN1, AT3, EX4 so-wie LY2 und LY3. Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg, die nach dem 30.06.2016 eine Physiotherapie-Verordnung außerhalb des Re-gelfalls erhalten, müssen die Verordnung vor dem Behandlungs-beginn zur Genehmigung einreichen. Nach der Vorlage kann die Behandlung bis zur Entscheidung fortgesetzt werden. Im Falle einer Ablehnung sind die Leistungen vom Tag der Vorlage bei der AOK bis zum Zugang der Entscheidung zu vergüten. Um das Verfahren zu vereinfachen, kann die Verordnung von der Physiotherapiepraxis per Fax oder E-Mail an die Servicestelle Heilmittel, Bereich Physiotherapie, übermittelt werden. Die AOK bittet, von der Übersendung von Originalverordnungen möglichst abzusehen. Bitte beachten Sie: Leistungen, die auf der Basis einer nach dem 30. Juni 2016 ausgestellten Verordnung außerhalb des Regelfalls erbracht werden, werden ab dem 1. Juli 2016 ohne vorherige Genehmigung nicht mehr vergütet. Eine nachträgliche Genehmigung ist ebenfalls nicht möglich. ◄ Die Servicestelle Heilmittel erreichen Sie: Für Versicherte mit der Kassennummer 104212505 Indikationsbereich ZN2: Per Mail: [email protected] Per Fax: (0201) 20 11–94 59 Indikationsbereich AT bis WS: Per Mail: [email protected] Per Fax: (0201) 20 11–94 69 Für Versicherte mit der Kassennummer 101519213 Alle Indikationsbereiche: Per Mail: [email protected] Per Fax: (0201) 20 11–94 79. VPTMAGAZIN 07|16 07