Matura neue Form (ab 2014/15)
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Matura neue Form (ab 2014/15)
Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2014/15 A. Schatzl, I/3 „Drei-Säulen-Modell“ Schwerpunkt – Sonderform Präsentation + Diskussion Mündliche Prüfung Klausuren „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA) D (stand.) M (stand.) Pflicht leb. FS (davon stand.: E, F, I, SP) weitere leb. (stand.) FS; (stand.) L oder Gr; BiU, Ph, DG, SpK, MK, BE, SA-PG, … 1. Prüfung 2. Prüfung optional 3. Prüfung modularer Aufbau, 3/4 Klausuren 3/2 mündl. Prüf. A. Schatzl, I/3 Präsent. & Diskussion der VWA (Termin von SB 1. Instanz festgelegt) • Standardisiert in D (U, Kr, Sl), M, leb. FS (E, F, I, Sp), L, Gr • nicht standardisiert: weitere (leb.) FS, BiU, Ph, DG, MK, SpK, BE, schulauton. PG • 3 Klausuren verpflichtend (D, M, leb. FS – muss keine stand. FS sein) • optional 3 od. 4 Klausuren • Korrektur und Beurteilung durch Lehrkraft • mündliche Kompensation mündlich • Prüfungsgebiet „VWA einschl. Präsent. und Disk.“ • Freie Wahl der Prüfer/innen • Anmeldung am Ende des 1. Sem. der vorletzten Schulstufe • Approbation durch LSR/SSR • Begrenzter Umfang (45.000 – 60.000 Z.) • 3 Betreuungsgespräche • Beschreibung der Arbeit • Schüler/in- und Lehrer/inprotokoll schriftlich VWA „Drei-Säulen-Modell“ • 3/2 mündliche Prüfungen • 10 – 15 Minuten • Lehrkräfte erstellen am Standort lernzielorientierten Themenpool: 3 Themen/ JWSt., max. 24; • ¼ kann Lehrkraft selbst einbringen; • Beantwortung einer Frage (gestellt von der Lehrkraft; kompetenzorientiert) • Neben Prüfer/in auch Beisitzer/in Autonomer Schulschwerpunkt kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden. © A. Schatzl I/2b „Drei-Säulen-Modell (1)“ Wirksamwerden • Vier Jahre nach Inkrafttreten – nach einem kompletten Oberstufendurchgang: Haupttermin 2014 • BHS im Haupttermin 2015 Zentral erstellte Aufgabenbeispiele • in Deutsch (U, Kr, Sl), Mathematik (gemäß den Lehrplananforderungen), leb. FS (E, F, I, Sp), Latein, Griechisch • Korrektur und Beurteilung nach vorgegebenen Korrekturschlüssel Zusammensetzung der Kommission • 2 ständige Mitglieder (excl. Vorsitzendem/r): Schulleiter/in, Klassenvorstand/-ständin • 2 temporäre Mitglieder: Prüfer/in und (fachlich versierte/r) Beisitzer/in mit „einer“ Stimme Keine Jahresprüfung • Abschlussklasse muss positiv absolviert sein, bevor zu den Klausuren angetreten werden kann: Jahresprüfung mit 1 „Nicht genügend“ vor den Klausuren im HT A. Schatzl, I/3 „Drei-Säulen-Modell (2)“ 3 Termine • Sommer (9 bzw. 10 Wochen vor Ende des U-Jahres) • Herbst (innerh. von 7 Wochen ab Beginn des U-Jahres) • Frühjahr (innerh. von 7 Wochen nach den Weihnachtsferien) Maturabilität – mündl. Prüfung • mindest. 10/15 Unterrichtsstunden für 2/3 Gegenstände • Erreichen 2 Gegenstände die Summe 10 nicht, kann auch ein entsprech. WPG dazu genommen werden. Kompensationsprüfung • Schüler/in hat Wahl, ob mündl. Kompensation od. schriftl. Wh. • Aufgabenstellung: extern/intern (vgl. Klausuren), Dauer: 20 – 30 Minuten • Gesamtkalkül: maximal „Befriedigend“, Klausel im RP-Zeugnis RP - Zeugnis • weist den individuellen Bildungsgang des/der Schülers/in aus: Ausmaß an Stunden („Stundentafel“), Themenstellung der VWA, getrennte Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen („Kompetenzorientierung“) A. Schatzl, I/3 „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (1) Zeitplan Erstes Semester der vorletzten Schulstufe: Anmeldung und Themenfindung Mitte zweites Semester: Approbation durch SB 1. Instanz Beginn zweites Semester der letzten Schulstufe: Abgabe Termin für Präsentation und Diskussion: Von SB 1. Instanz festgelegt A. Schatzl, I/3 „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (2) Formale und inhaltliche Aspekte der VWA themen-, nicht unbedingt fachorientiert (vgl. RP-Zeugnis) Thema kann von bis zu 3 Kandidat/inn/en bearbeitet werden, aber klare Abgrenzung, individuelle Beurteilung. Umfang: 45.000 - 60.000 Zeichen (exkl. Inhalts- und Literaturverzeichnis, Bildmaterial) Bei Einreichung: Konzept mit Erwartungshorizont Bei Abgabe: Abstract in der Sprache, in der die Arbeit verfasst wurde und ein Begleitprotokoll 2 Exemplare: gedruckt und Digitalversion A. Schatzl, I/3 „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (3) „ Rechte/Pflichten der Lehrer/innen? max. 5 Kandidat/inn/en 3 verpflichtende Betreuungsgespräche kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe (Fach- und) Sachkompetenz der Prüfer/innen Rechte/Pflichten der Kandidat/inn/en? freie Wahl des Prüfers/derPrüferin Recht auf Betreuung Verpflichtung zur Erfüllung formaler Kriterien (zB Eigenständigkeit der Arbeit) Verfassung eines begleitenden Protokolls Recht auf vollständige Absolvierung der Prüfung (inkl. Präsentation und Diskussion) A. Schatzl, I/3 „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (4) Wie erfolgt die Beurteilung? Die Beurteilung erfolgt nach der Präsentation und Diskussion (ca. 15 Min.) durch die Kommission: o (Vorsitzende/r, Schulleitung, Klassenvorstand/-ständin und Prüfer/in) Die Rückmeldung nach dem Abgabetermin hat bilanzierenden Charakter und enthält keine Benotung. Die Lehrkraft verfasst eine „Beschreibung der Arbeit“. Positiv beurteilte VWA bleibt auch bei Klassenwiederholung erhalten. A. Schatzl, I/3 „Klausuren“ (1) Jedenfalls 3 Klausuren (3 mündl. Prüf.) in – Deutsch (standardisiert), – Mathematik (standardisiert) – Lebende Fremdsprache (stand. in E, F, I, Sp; weitere lebende, nicht standardisierte FS wie zB Russisch) 4. Klausur optional (2 mündl. Prüf.) : – Weitere lebende Fremdsprache (stand. oder nicht stand.) oder L oder G oder DG oder SPK oder MK oder BiU oder PH oder… A. Schatzl, I/3 (Voraussichtliche) Länge der Arbeitszeit in standardisierten und nicht standardisierten Prüfungsgebieten/Klausuren: 270 Minuten 300 Minuten Unterrichtssprache Alle Fremdsprachen Mathematik Biologie und Umweltkunde Physik Darstellende Geometrie Deutsch Ung, Kroa., Slov. „Klausuren“ (2) „Kompensationsprüfung“ Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgabenstellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausurgegenständen werden diese Aufgabenstellungen extern erstellt. Muss man nach einer negativen Klausur eine Kompensationsprüfung machen? Nein. Man kann beim nächsten Termin die Klausur wiederholen. Die Kompensationsprüfung kann im selben Termin absolviert werden (Beurteilung: max. „Befriedigend“, als Kompensationsprüfung im RP-Zeugnis vermerkt) Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten. A. Schatzl, I/3 Mündliche Kompensationsprüfung A. Schatzl, I/3 Mündliche Prüfung und WPG (1) Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe: mindestens drei, aber insgesamt (maximal) 24 (lernzielorientierte) Themenbereiche (Deckelung). Höchstens ein Viertel kann vom jeweiligen Klassenlehrer durch eigene Themenbereiche ersetzt werden (wobei auch diese durch die Fachlehrer/innenkonferenz beschlossen werden müssen. Dasselbe gilt auch für die Wahlpflichtgegenstände). Aus diesem vollen Themenkorb werden bei der Reifeprüfung vom Schüler zwei „gezogen“; in weiterer Folge hat er sich für einen dieser beiden Bereiche zu entscheiden. Jeder Schüler „zieht“ immer aus dem vollen Themenpool. Zu jedem Themenbereich sind vom Prüfer mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen vorzubereiten. Der Prüfer weist dem Kandidaten eine kompetenzorientierte (und gegliederte) Aufgabenstellung zur Beantwortung zu. A. Schatzl, I/3