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landes rundschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen mit den offiziellen Bekanntgaben Im Blick Aut-idem-Kreuze sparsam setzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Hintergrund: Von der Gesamtvergütung zum Arzthonorar . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3,19 Prozent mehr Gesamtvergütung für 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2013 ist neues Basisjahr für Honorarverteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Auf einen Blick: Das ist neu zum 1. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Vergütung für dringende Wochenendbesuche verdoppelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Laborkompendium: Überblick für Veranlasser und Abrechner . . . . . . . . . . . . . . . 7 Anstellungen, Teilzeit, Generation Y: Wie verändert sich die ambulante Versorgung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Hier spricht die Generation Y: „Wir fordern Dinge, die vorher runtergeschluckt wurden“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Generationenkonflikt? Ypsiloner treffen Babyboomer und Generation X . . . . . 14 Notfallmedizin in der Praxis - So klappt die Reanimation . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Training für psychotherapeutische Praxen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 FAQ Honorar Abrechnung Training für Arztpraxen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Sie fragen – Wir antworten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Honorarverteilung: Neues Aufsatzjahr ab 1. Juli 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 MRSA-Sanierung in EBM überführt: Neue Ziffern beachten . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Ablaufdiagramm für MRSA-Risikopatienten (mit neuen GOP) . . . . . . . . . . . . . . 23 Neuropsychologie jetzt auch von Psychotherapeuten abrechenbar . . . . . . . . . 24 Osteodensitometrie II kann nicht privat abgerechnet werden . . . . . . . . . . . . . . 24 Verordnungen Verträge Vertretervers. Weitere Infos Online-Abrechnung kann auch vor dem 20. eingereicht werden . . . . . . . . . . . . 24 Überweisung zur Früherkennungsstelle entlastet Heilmittelbudget . . . . . . . . . . 25 Aktuell überarbeitet: Ausschlüsse in der Schnellübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Novitas BKK tritt Homöopathievertrag bei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Vertreterversammlung kritisiert EBM-Weiterentwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Jahresabschlussbericht 2012: Überschuss fließt in Rücklage . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung startet mit Tuberkulose . . . . . . . . . 26 Geriatrische Reha-Klinik zugelassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Patienteninfos für die Praxis: Mukoviszidose und klinische Studien . . . . . . . . . . 27 Online-Praxis-Check zu Hygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Patientenveranstaltung: Psychosomatische Erkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Einladung zur Kunstausstellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Honorardaten KV Bremen nimmt alte Festplatten und PC zur Verschrottung an . . . . . . . . . . . . 27 Abrechnungsergebnisse 4/2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Ausgabe 3 24. April 2014 VORSTANDSINFO Liebe Kolleginnen und Kollegen, es genügt heute nicht, etwas neu oder anders zu machen. Nein, es braucht eines Markennamens, damit das Produkt wahrgenommen wird. Offensichtlich ist dieser Trend nun auch im Medizinbetrieb angekommen. Seit einiger Zeit laufen Verahs über das platte Land. Hinter dem Akronym steckt die „Versorgungsassistentin in der Arztpraxis“. Und Verah ist nicht allein. Sie teilt sich den Job mit Agnes, Eva und Moni (in Niedersachsen). In SchleswigHolstein läuft gerade ein vergleichbares Projekt, bezeichnend abgekürzt mit „Helver“. Witzig? Naja. Und dann gibt es da noch Armin. Armin ist kein Arzthelfer, sondern ein Verordnungssystem. Im Juli startet das Modell in Sachsen und Thüringen. Kurz gesagt, geht es darum: Wer nach Armin verordnet, muss sich weniger bis keine Sorgen wegen Regressen machen. Déjà-vu? Genau, Armin ist der kleine Bruder des Bremer Arzneimittelregisters – mit zwei Unterschieden. Erstens verordnen Ärzte bei Armin Wirkstoffe und keine Arzneien. Und zweites: Als das Bremer Arzneimittelregister 2010 eingeführt wurde, haben wir uns keine Gedanken über Public Relations gemacht. Das Bremer Arzneimittelregister ist das Bremer Arzneimittelregister, kurz BAR. Lässt sich trotzdem ganz gut merken. Einige Fachjournalisten erinnerten sich dann auch im Zusammenhang mit der Armin-Ankündigung ans BAR und erwähnten das Bremer Erfolgsmodell. Schön. Apropos. Wer in den vergangenen Wochen die standespolitischen Medien studiert hat, der dürfte auf viel Zahlenmaterial gestoßen sein. Berlin meldete 2,3 Prozent, Sachsen 2,5 Prozent, Bayern war mit 3,1 dabei und Baden-Württemberg veröffentlichte 4,8. In Bremen waren es 3,19. Hinter diesen Prozentangaben steckt die diesjährige Erhöhung der Gesamtvergütung in den KV-Regionen. Bremen muss sich da nicht verstecken, wenngleich ich an dieser Stelle einmal mehr das Klagelied über die schlechte Diagnosequalität anstimmen muss. Hätten wir eine bessere Morbiditätsquote, wäre die Honorarsteigerung höher ausgefallen. Weil die Erhöhung der Gesamtvergütung sich ganz unterschiedlich auf das individuelle Arzthonorar niederschlägt, haben wir in dieser Ausgabe des Landesrundschreibens den Weg von der Krankenkassen-Ausschüttung bis zur Überweisung auf Ihr Konto skizziert. Neben den Ergebnissen der Honorarverhandlungen spielen hier auch die Veränderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) eine Rolle. Schließlich widmet sich das Landesrundschreiben ausführlich einem großen Zukunftsthema und der Frage: Wie verändern die Generation Y und die steigende Zahl angestellter Ärzte die Versorgungslandschaft? Eine aufschlussreiche Lektüre wünscht Dr. Jörg Hermann, Vorsitzender der KV Bremen 2 Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 Deutsche Ärztezeitung IM BLICK Aut-idem-Kreuze sparsam setzen Bremen hat mit dem Bremer Arzneimittelregister ein erfolgreiches und anerkanntes Verordnungssystem. Defizite gibt es bei der Handhabung von Aut-idem. „Bremen kreuzt am meisten“, titelte unlängst die Deutsche Ärztezeitung. Der Verdacht liegt nahe, dass Bremer Ärzte auch ein Kreuz setzten, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Nach dem Bericht der Ärzte Zeitung verbieten Vertragsärzte in Bremen und Bremerhaven „Aut idem“ bei fast 21 Prozent aller Verordnungen, schließen auf diese Weise die Substitution durch den Apotheker aus. Wesentlich seltener wird das Kreuz auf dem Rezept in Bayern (8,2 Prozent), Hessen (7,8 Prozent) und im Saarland (5,3 Prozent) gesetzt. Außer in Bremen verzeichnen Sachsen-Anhalt (18,4 Prozent), Schleswig-Holstein und Brandenburg ( jeweils 17,6 Prozent) dem Bericht zufolge die höchsten Quoten beim Substitutionsverbot. Das Aut-idem-Kreuz sollte nur in medizinisch begründeten Einzelfällen verwendet werden. Nur bei einem Verzicht auf das Kreuz kann der Apotheker substituieren und ein rabattiertes Arzneimittel abgeben. Der Arzt trägt damit zur Wirtschaftlichkeit seiner Verordnungen bei. Die bisher bewährte Empfehlung der KV Bremen (Sonderinformation Juni 2007), die in der Arztpraxis üblichen Präparate anhand der Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 Preise der Arzneimittel-Software mit Aut-idem-Kreuz zu verordnen, ist aufgrund der Vielzahl der Rabattverträge der Krankenkassen und deren Berücksichtigung in der Wirtschaftlichkeitsprüfung jetzt nicht mehr erforderlich. In medizinisch begründeten Einzelfällen kann der Ausschluss der Aut-idem-Substitution jedoch geboten sein, um eine verlässliche Arzneimitteltherapie abzusichern. Beispiele: Die Sondengängigkeit eines Medikamentes muss gesichert werden. Die Teilbarkeit, Applikationsart oder eine bestimmte Freigaberate wird damit sichergestellt. Ärzte, die sich hinsichtlich des Kreuzes auf medizinisch begründete Einzelfälle beschränken, bzw. ihre regelhafte Verordnung mit Aut-idem-Kreuz aufgeben, sollten im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung auch nach Ansicht der Bremer Krankenkassen entsprechend argumentieren. Dies gilt auch bei einer Umstellung auf Wirkstoffverordnungen. Dann kann entweder ein rabattiertes Arzneimittel oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden. Für die Substitution in der Apotheke gelten die Vorgaben des Bundesrahmenvertrages zur Arzneimittelversorgung. Danach ist z. B. der gleiche Wirkstoff oder eine identische Wirkstärke Voraussetzung. Daneben soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit einer Liste von Arzneimitteln, die nicht ausgetauscht werden sollen, zukünftig für weitere Therapiesicherheit sorgen. Auch bei dem Verzicht auf das Aut-idem-Kreuz bleibt die Wahl des Therapieprinzips des Wirkstoffes, der Wirkstärke, des Applikationsortes und der verschriebenen Mengen uneingeschränkt beim Arzt. Damit bleibt die ärztliche Therapiehoheit im Wesentlichen unberührt. Michael Schnaars KV Bremen 0421/3404-154 3 IM BLICK Hintergrund: Von der Gesamtvergütung zum Arzthonorar Fachärztliche Fachgruppen Hausärztliche Fachgruppen (stark vereinfachte Darstellung) Arzt- bzw. Praxisbezogene RLV, QZV 4 Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 IM BLICK 3,19 Prozent mehr Gesamtvergütung für 2014 Die Honorarverhandlungen zwischen den regionalen Verbänden der Krankenkassen und der KV Bremen sind abgeschlossen. In diesem Jahr fließen 3,19 Prozent mehr in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Aufschläge gibt es auch bei einigen extrabudgetären Leistungen. 2,4 Prozent: Das war die Richtschnur des Bewertungsausschusses für dieses Jahr. Die nun zwischen den regionalen Krankenkassen und der KV Bremen ausgehandelten 3,19 Prozent liegen darüber und das obwohl einmal mehr eine schlechte Morbiditätsquote die Verhandlungsposition der Bremer KV erschwert hat. Wie schon im Vorjahr liegt Bremen im KVen-Vergleich im unteren Drittel. Da die Morbiditätsquote, die die Qualität der ärztlichen und psychotherapeutischen Diagnosen widerspiegelt, Grundlage für die Honorarverhandlungen ist, waren die Hoffnungen auf ein gutes Ergebnis getrübt. Dass es besser kam als gedacht, liegt unter anderem daran, dass die Krankenkassen sich einen regionalen Aufschlag abringen ließen, der die Mitversorgereffekte goutiert. Darüber hinaus gelang es der KV Bremen, den so genannten Schieberegler in die richtige Position zu bringen. Laut Empfehlungen des Bewertungsausschusses soll die Morbidität einer Region bemessen werden anhand von Diagnosen sowie einem Demographiefaktor und zwar zu einem Schlüssel von 61 zu 39 Prozent. Obwohl die Diagnosenquote denkbar schlecht ist, liegt sie für Bremen und Bremerhaven immer noch deutlich über dem Demographiefaktor. Die KV Bremen konnte sich mit ihrer Forderung, den Regler auf 100 Prozent Diagnosen zu schieben, durchsetzen. Was nicht gelang, war eine Anhebung des Orientierungswertes zu verhandeln. In Bremen und Bremerhaven bleibt es bei der bundesweiten Erhöhung von 1,3 Prozent. Neben den 3,19 Prozent für die MGV haben die Krankenkassen auch etwas für extrabudgetäre Leistungen draufgepackt, beispielsweise für die Vergütung des Bereitschaftsdienstes (1,67%), für das Wegegeld bei Besuchen (1,3%) und für Schutzimpfungen (1,3%). Seite 6. 2013 ist neues Basisjahr für Honorarverteilung Lange war bei der Zuteilung des Honorars auf die Arztgruppen das Jahr 2008 die rechnerische Grundlage: Die Vertreterversammlung hat am 18. März nun ein aktuelleres Basisjahr gewählt. Eine Konvergenzregelung verhindert, dass Arztgruppen mehr als drei Prozent verlieren können. Zum 1. Juli 2014 ist die gezahlte Vergütung aus 2013 das Aufsatzjahr für die Honorarverteilung zwischen den Arztgruppen, bisher war es der angeforderte Leistungsbedarf aus 2008. Mit diesem Schritt wird einerseits dem tatsächlichen Leistungsgeschehen und der Entwicklung Rechnung getragen, andererseits wird verhindert, dass es zu massiven Verschiebungen zwischen den Arztgruppen kommen kann. Denn die gezahlte Vergütung 2013 basiert auf dem Leistungsbedarf 2008. Oltmann Willers Telefon: 0421 / 3404-150 Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 Das so genannte Basisjahr ist bei der Honorarzuteilung an die Arztgruppen von entscheidender Bedeutung. Für die Kalkulation des Vergütungsvolumen einer Fachgruppe in einem aktuellen Quartal bedarf es des Rückgriffs auf die Vergangenheit. Im Vergleich zu dem gesamten Leistungsbedarf al- ler Fachgruppen im eigenen Versorgungsbereich ergibt sich ein prozentualer Anteil. Dieser Prozentsatz wird dann auf das Vergütungsvolumen im aktuellen Quartal angewandt. Sollte es in einer Arztgruppe wider Erwarten zu einer eminenten Verschlechterung kommen, wird der Honorarverlust dieser Gruppe auf drei Prozent begrenzt. Seite 21. E-Mail: [email protected] 5 IM BLICK Auf einen Blick: Das ist neu zum 1. April 2014 Was hat sich zum 1. April 2014 für Vertragsärzte und -psychotherapeuten geändert? Einige wichtige Neuerungen haben wir hier zusammengetragen. Bereitschaftsdienst: Weil eine Vereinbarung zwischen Krankenkassen und KV erzielt wurde, können Versicherte im Hausarztvertrag von Barmer GEK, DAK-Gesundheit, KKH und HEK wieder den Bereitschaftsdienst der KV Bremen in Anspruch nehmen. Eine Einigung mit der TK konnte nicht erzielt werden, sodass TK-Versicherte im Hausarztvertrag nicht behandelt werden können. Eine Information ist bereits an die Bereitschaftsdienstzentralen gegangen. Dringende Besuche: Die Vergütung für die GOP 01411, 01412 und 01415 an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wurde verdoppelt. Siehe Beitrag unten Labor: Die Kassenärztliche Vereinigung hat ein Laborkompendium als Richtlinie in Kraft gesetzt. Das Kompendium richtet sich an Vertragsärzte, die Laborleistungen veranlassen oder selbst durchführen und abrechnen. Seite 7 MRSA: Zum 1. April ist die Vergütungsvereinbarung MRSA in den EBM überführt worden. Es gelten neue Ziffern. Seite 21 Neuropsychologischen Therapie: Psychotherapeuten können nun Leistungen der Neuropsychologischen Therapie abrechnen Seite 24 Vergütung für dringende Wochenendbesuche verdoppelt Seit dem 1. April 2014 werden dringende Besuche an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gefördert. Das hat die KV Bremen mit den Bremer Krankenkassen im Honorarvertrag für das Jahr 2014 vereinbart. Die Förderung betrifft die EBM-Ziffern 01411, 01412 und 01415. Es wird ein Zuschlag in Höhe der EBM-Bewertung gewährt, die Vergütung wird Oltmann Willers 6 Der Zuschlag wird von der KV Bremen automatisch zugesetzt, wenn die betreffenden GOP am Wochenende oder an Feiertagen abgerechnet werden. KV und Kassen versprechen sich durch diese Förderung einen Rückgang von Krankenhauseinweisungen an Wochenenden. Die Regelung ist zunächst auf das Jahr 2014 begrenzt. Vor einer Verlängerung im Jahr 2015 überprüfen die Vertragspartner die Steuerungswirkung der Zuschläge. Telefon: 0421 / 3404-150 E-Mail: [email protected] Vergütung ab 1. April GOP 01411: 95,02 Euro GOP 01412: 126,82 Euro GOP 01415: 110,62 Euro somit verdoppelt. Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 IM BLICK Laborkompendium: Überblick für Veranlasser und Abrechner Ein gerade erschienener Leitfaden soll Ärzten, die Laborleistungen veranlassen oder abrechnen, einen Überblick zu den wichtigsten Empfehlungen und Regelungen verschaffen. Trotz abschreckender 116 Seiten lassen sich für die eigene Arbeit relevante Aspekte dank vieler Übersichten und Schaubilder schnell herausarbeiten. Der erste und umfassendste Teil des Kompendiums enthält ausführliche ergänzende Hinweise zu Legendierungen im Kapitel 32 des EBM sowie Erläuterungen und Interpretationshilfen zu einzelnen Gebührenordnungspositionen. Diese stammen unter anderem auch aus dem Kölner Kommentar. Im nächsten Kapitel finden sich Empfehlungen zur medizinisch sinnvollen und wirtschaftlichen Stufendiagnostik im Laborbereich. Exemplarisch wird hier das in Leitlinien vorgeschlagene stufendiagnostische Vorgehen bei Diabetes mellitus, Hyper- bzw. Hypothyreose, Anämie sowie bei der Untersuchung des Urins bei Verdacht auf eine Erkrankung des Harnsystems dargestellt. Das Laborkompendium soll auch dabei unterstützen, sich einen Überblick über die wichtigsten, im Zusammenhang mit Laboruntersuchungen relevanten Regelungen und Richtlinien zu verschaffen. Hierzu wurden die grundlegenden rechtlichen Anforderungen und wichtige Regelungen für Veranlasser und Erbringer von Laborleistungen zusammengestellt, deren Grundzüge erläutert und ein Verweis auf die im Internet einsehbaren Volltexte aufgeführt. Das Laborkompendium tritt zum 1. April als Richtlinie der Stufendiagnostik bei Verdacht auf Erkrankung der Schilddrüse TSH = Thyreoidea-stimulierendes Hormon, SD = Schilddrüse, fT4 = freies Thyroxin , fT3 = freies Trijodthyronin, TR-Ak = TSH-Rezeptor-Antikörper, TPO-Ak = Thyreoperoxidase-Antikörper, Tg-Ak = Thyreoglobulin-Antikörper Kassenärtztlichen Bundesvereinigung in Kraft. Es wurde von einem Expertengremium aus Laborärzten und www.kbv.de/html/mediathek.php Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 Mikrobiologen erarbeitet. Das Laborkompendium lag am 28. März dem Deutschen Ärzteblatt als CD bei, kann aber auch im Internet abgerufen werden. (red) 7 IM BLICK Vollzulassung Ärzte 1496 1459 Angestellte Ärzte Teilzulassung Ärzte 125 90 60 38 2010 2011 Anstellungen, Teilzeit, Generation Y: Wie verändert sich die ambulante Versorgung? Die Zahl angestellter Ärzte steigt kontinuierlich. Dabei ist die Gruppe sehr heterogen. Die einen verbringen ihre letzten Arbeitsjahre in Anstellung. Die anderen sind Aufrücker: jung und auf eine ausgewogene Workl-Life-Balance fokusiert. Doch eines haben sie gemeinsam. Bisher wurden ihre Interessen kaum artikuliert. Die KV Bremen will nun durch eine Umfrage herausfinden, wie angestellte Ärzte ticken, um möglicherweise Antworten zu finden auf eine zentrale Frage der nahen Zukunft: Müssen sich die ambulanten Versorgungsstrukturen verändern? 8 Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 IM BLICK 1427 1403 180 159 73 2012 87 2013 * nicht maßstabsgetreu Die Richtung ist eindeutig: Die Zahl der Vollzulassungen in Bremen und Bremerhaven nimmt kontinuierlich ab, Anstellungsverhältnisse und Teilzulassungen nehmen zu. Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 Die Legende geht so: Ein Arzt und ein junger Kollege unterhalten sich. Der eine verabschiedet sich nach einer Weile mit diesen Worten: „Ich muss sagen, vieles hat mir gefallen. Ich werde es mit durch den Kopf gehen lassen und teile Ihnen dann meine Entscheidung mit.“ Es ist Bewerbungsgespräch. Es geht um eine Assistenzstelle in einem Krankenhaus. Es ist allerdings nicht der Chefarzt, der das Gespräch so abrupt beendet, sondern der junger Mediziner. Was ist passiert? Antwort: 15 bis 20 Jahre. Diese Episode dokumentiert – sicherlich ein wenig überspitzt – das, was Soziologen als Strukturwandel bezeichnen und Journalisten gerne betiteln mit der Floskel „Generation“ und einem Buchstaben oder einem Stichwort. Generation X ist passé. Generation Golf auch. Die Babyboomer gehen in den Ruhestand. Jetzt haben wir es mit der so genannten Generation Y zu tun. Das sind die Leute, die heute studieren oder gerade an der Schwelle zum Berufsleben stehen. Also jene, die mir nichts, dir nichts die Rollen im Bewerbungsgespräch vertauschen. Weil sie es sich erlauben können. Das gilt mittlerweile für viele Branchen. Mit besonderer Wucht trifft diese Entwicklung aber den Medizinsektor, wie Sven Astheimer, Chefredakteur im Ressort Karriere bei der FAZ, auf einer Veranstaltung in Berlin treffend feststellte. Dies gilt insbesondere für die Krankenhäuser. Die Generation Y hält aber auch Einzug im ambulanten Bereich. Aus diesem Grund lohnt sich eine genauere Analyse. Eine Reihe von Umfragen von Medizinstudenten zeichnen ein klares Bild der Ypsiloner: Zwei Drittel sind weiblich, fast alle hegen einen Kinderwunsch und wollen sich intensiv um den Nachwuchs kümmern. Daraus ergeben sich fast zwingend folgende Zahlen: Zwei von drei Medizinstudenten wünschen flexible Arbeitszeiten, für 60 Prozent der Ypsiloner kommt von vornhinein nur Teilzeitarbeit in Frage. Familie, Freizeit und ein gutes Buch. Das ist das neue Credo. Arztsein als Beruf, nicht mehr als Berufung. Besorgniserregend, aber folgerichtig dies: Lediglich vier Prozent der Medizinstudenten von heute streben eine Tätigkeit in eigener Praxis an. Teilzeit und Teamwork statt Einzelpraxis und Unternehmertum. Dass ältere Kollegen darüber die Nase rümpfen, ist angesichts ihrer Lebensgeschichte und ihren Erfahrungen mit 24-Stundendiensten und streng-hierarchischen Klinikstrukturen nur allzu verständlich. In einem Bericht aus dem Deutschen Ärzteblatt (Jg. 110/ Heft 19) wird dieser Umstand treffend zusammengefasst: „Generation Y wird von den Babyboomern gar 9 IM BLICK Umfrage der KV Bremen Mit diesen Fragen wendet sich die KV Bremen zurzeit an rund 200 Ärzte und Psychotherapeuten in Anstellung. – Warum ist für Sie die Anstellung so attraktiv? – Wie kann die KV Sie besser informieren? – Würden Sie die Interessen angestellter Ärzte in der KV aktiv vertreten? – Haben Sie Interesse an einer eigenen Zulassung? nicht mehr verstanden, auch wenn Bezüge zu den eigenen Kindern gegeben sind.“ Und umgedreht: „Generation Y hält Generation X für Jammerlappen und Babyboomer für Workaholics.“ Die nachkommende Medizinergeneration als junge Phantasten abzutun, die mit den Jahren „schon wieder eingenordet werden“, wäre allerdings nicht nur falsch, sondern auch gefährlich. Denn die Generation Y hat einen mächtigen Verbündeten: die Demographie. Keine andere Generation der letzten 60 Jahre war auf dem Arbeitsmarkt so begehrt wie diese. In den nächsten Jahren werden viele niedergelassene Ärzte in den 10 Ruhestand treten, was die „Verhandlungsposition“ der Nachrücker um ein Vielfaches verbessern dürfte. Und das ist ihnen sehr bewusst. In einem Interview (Seite 12) mit der KV Bremen bringt es der Vorsitzende der Bundesvertretung der Medizinstudirenden, Christian Kraef auf den Punkt: „Meine Generation hat durch andere Rahmenbedingungen, z.B. den Ärztemangel, einfach die Möglichkeit Dinge auszusprechen und zu fordern, die vorher runtergeschluckt wurden.“ Und eine dieser Forderungen ist der Mix aus Anstellung und Teilzeitjob. Die Entwicklung ist bereits im vollen Gange, wie eine Auswertung der KV Bremen belegt. Allein in der kurzen Spanne von 2010 bis 2013 hat sich die Zahl der angestellten Ärzte in Bremen und Bremerhaven von 96 auf 204 mehr als verdoppelt. Angesichts der üblicherweise kleinen Ausschläge im Zulassungsgeschehen, ist es nicht weit hergeholt, von einem Megatrend zu sprechen. „Die Tendenz ist eindeutig steigend“, so fasst es – etwas diplomatischer – die zuständige Abteilungsleiterin in der KV Bremen, Marion Bünning, zusammen. Es wäre schlicht falsch, die Gruppe der heute angestellten Ärzte oder derjenigen, die schon jetzt in Teilzeit arbeiten, ob in Praxis oder MVZ, gleichzusetzen mit der nachrückenden Ge- Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 IM BLICK Arbeitszeit getrennt nach Geschlecht, Praxis und MVZ im Bereich der KV Bremen 32 31 bis zu 10 Std./Wo. bis zu 20 Std./Wo. 26 bis zu 30 Std./Wo. 22 über 30 Std./Wo. 18 11 10 9 7 6 ♂ 6 4 ♀ Medizinisches Versorgungszentrum neration Y. Dafür ist sie viel zu heterogen. Einer von vier angestellten Ärzten ist aktuell jünger als 40 Jahre alt, allerdings gut jeder Fünfte älter als 60. Andererseits ist die Prognose, dass sich die Erwartungshaltung der Ypsiloner an den Beruf in den kommenden Jahren voll auf die Strukturen in Klinik und Praxis durchschlagen wird, wohl nicht von der Hand zu weisen. Kurzum: Es wird künftig mehr angestellte Ärzte geben, es wird mehr Teilzeitbeschäftigung geben. 60 Stunden in der Woche. In Einzelpraxis. Das war einmal! Dieser Paradigmenwechsel wird durchschlagen. Die Herausforderung wird sein, den Wunsch nach flexiblen Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 6 5 4 ♂ Arbeitszeitmodellen in Einklang zu bringen mit dem Unternehmertum im ambulanten Sektor. Nur wie? Auf diese große Frage gibt es möglicherweise viele kleine Antworten. Und diese Antworten will die KV Bremen sammeln. Dazu startet in den nächsten Wochen eine Umfrageaktion unter den angestellten Ärzten in Bremen und Bremerhaven. Die KV will wissen, wie Angestellte ihre Arbeitsumwelt sehen, wo sie sich informieren, an welcher Stelle sie Hilfe brauchen. Fühlen sie sich gut vertreten? Wollen sie sich in den Gremien der Selbstverwaltung engagieren? Ist für sie die Anstellung das Ziel oder nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Freiberuf- Praxis 7 ♀ lichkeit? Ein Umdenken – in welcher Art auch immer – wird stattfinden müssen. Die Veränderungen werden auch nicht vor dem Arzt-Patientenverhältnis Halt machen können. Auf diesen Umstand hat KBV-Vorstand Dr. Andreas Gassen im Rahmen einer Diskussionsveranstaltungen in Berlin zu diesem Thema, hingewiesen. Patienten würden einen Arzt im 24-Stunden/7-Tage-Dienst verlangen. Immer da, allzeit bereit! „Das geht schon jetzt nicht mehr.“ Hier steckt Dynamik und Dynamit drin. Christoph Fox KV Bremen 0421/3404-328 11 IM BLICK Hier spricht die Generation Y: „Wir fordern Dinge, die vorher runtergeschluckt wurden“ Die neue Mediziner-Generation ist selbstbewusst und herausfordernd. Sie ist sich ihrer „Marktmacht“ bewusst, denn die Nachfrage nach Praxisnachfolgern und Klinikärzten ist größer als das Angebot. Deshalb fordert diese Generation mehr, als ihre Vorgänger es sich je getraut hätten. Wir sprachen mit einem Vertreter der Gernation Y, Christian Kraef von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd). Keine Lust auf eine 60 Stunden-Woche und betriebswirtschaftliches Risiko: Ist das zu provokativ formuliert oder trifft das die Mentalität der Generation Y? „Generation Y“ ist für mich ein sehr abstrakter Begriff. Sicherlich ist meine Generation heterogen in ihren Vorstellungen und Wünschen. Es gibt auch weiterhin diejenigen die bereit sind, 60 Stunden die Woche im Krankenhaus oder eigenverantwortlich in der Praxis zu schaffen. Allerdings hat der Anteil derjenigen, die geregelte Arbeitszeiten und überschaubare Risiken bevorzugen, zugenommen. Meine Generation hat durch andere Rahmenbedingungen, z.B. den Ärztemangel, einfach die Möglichkeit Dinge auszusprechen und zu fordern, die vorher runtergeschluckt wurden. Eine großartige Gelegenheit, Dinge in unserem Gesundheitssystem zum Positiven zu wandeln. In einem von Medizinstudierenden produziertem Video fällt dieser Satz: Acht Stunden am Tag, 100 Prozent! Können Sie verstehen, wenn Ärzte verärgert sind, dass ihre Nachfolger auf planbare Arbeitszeiten pochen? Manchmal hat man den Eindruck, dass einige ihr eige- 12 Christian Kraef, Medizinstudent im 9. Fachsemester an der Universität Münster, von 2011-2012 bvmdBundeskoordinator für Gesundheitspolitik, 2013 Freisemester am AlbertSchweitzer-Krankenhaus in Lambaréné, Gabun für medizinische Doktorarbeit, seit 1. Januar 2014 Präsident der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd). nes Lebensmodell verteidigen möchten. Andere sind sicherlich einfach um ihre Abteilungen, Praxen und die Versorgung besorgt, können diese Wünsche aber auch nachvollziehen. Vielleicht waren dies früher auch ihre Wünsche? mit. Arbeitsbedingungen und Gratifikation halten sich nicht mehr die Waage. Werden wir konkreter: Was ist passiert, dass eine Niederlassung in eigener Praxis für Sie und Ihre Kommilitonen so unattraktiv geworden ist? Attraktiv sind gemeinschaftliche Modelle wie MVZ oder Gemeinschaftspraxen, die flexible Arbeitszeiteinteilung zulassen und Risiken verteilen. Bürokratieabbau, Stärkung des interprofessionellen Arbeitens (auch mit Neuverteilung von Aufgaben) und eine leistungsgerechte Vergütung sind die wichtigsten Baustellen. So düster würde ich die Situation gar nicht zeichnen. Es scheint sich ja vor allem um Disziplinen der Primärversorgung und ländliche Regionen zu handeln. Dort ist man ganz vorne an der medizinischen Front, bekommt die Probleme der Menschen und die Schwächen unseres Gesundheitssystems direkt Was muss sich ändern, damit für junge Mediziner die eigene Praxis oder der Einstieg als Partner wieder eine interessante Option wird? Anstellung in Klinik, angestellter Arzt in MVZ oder Großpraxis, am besten in Teilzeit: Das scheint der Geist der Zeit zu sein. Was Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 IM BLICK Kinderwunsch realisieren 89% Arbeitszeit selbst einteilen 67% TeilzeitArbeit 61% würden Sie sagen, ist die Anstellung schon der Endpunkt oder ein Zwischenschritt zur Selbständigkeit? Bestimmt ist sie für viele ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Meine Generation ist auch sehr mobil, so dass es sicher einige gibt, die sich nicht so schnell endgültig festlegen möchten. Für junge Mütter und Väter ist Teilzeitanstellung oft die einzige Möglichkeit. Da sind die Institutionen gefragt, entsprechende Betreuungsangebote zu machen. Wenn man sich so umhört: Der Hausarzt-Beruf ist bei Medizin-Studierenden nicht ganz oben in der Beliebtheitsskala. Warum eigentlich? Wenn man sich Befragungen Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 Die Top-3-Wünsche der Generation Y an ihr Arbeitsleben laut Umfrage aus dem Jahr 2011: Lässt sich dieser Anspruch mit dem Arztdasein, wie es heute definiert ist, in Einklang bringen? Müssen die Strukturen in der ambulanten Versorgung verändert werden? Oder muss sich diese Generation anpassen? Diese Diskussion wird die nächsten Jahre prägen. von Medizinstudierenden anschaut, so können sich viele zu Beginn des Studiums vorstellen, Hausarzt zu werden. Dies nimmt im Laufe des Studiums ab, wenn man mit den Realitäten in Aus- und Weiterbildung sowie Arbeitsalltag konfrontiert wird. Allgemeinmedizin führt in der Lehre an vielen Universitäten immer noch ein Mauerblümchendasein, Weiterbildungsstrukturen sind – auch im internationalen Vergleich – erschreckend unorganisiert, von hausärztlichen Kollegen hört man vor allem Klagen. Trotzdem fasziniert viele Studierende das Ganzheitliche an der hausärztlichen Arbeit! Was kann eine Kassenärztliche Vereinigung tun, um Ihre Kommilitonen dazu zu begeistern, als Haus- oder Facharzt tätig zu werden? Die KVen sind vor allem gefragt ansprechende Weiterbildungsstrukturen und -netzwerke zu organisieren, den Bürokratieabbau voranzubringen und für eine angemessene Entlohnung der Primärversorgung zu sorgen. Populistische Aktionen, wie z.B. die Forderung nach Landarztquoten für die Zulassung zum Medizinstudium hingegen, sind kontraproduktiv und abschreckend. Und zum Schluss: Was kann die KV Bremen tun, damit Sie nach Bremen oder Bremerhaven kommen? Bremen ist in meinen Augen eine junge, dynamische Stadt mit hohem Freizeitund Familienwert. Jetzt noch eine Weiterbildungsstelle, die praxisnahe, ganzheitliche Ausbildung mit Forschung verbindet... 13 IM BLICK Generationenkonflikt? Ypsiloner treffen Babyboomer und Generation X „ „ Mit dem provokanten Titel „100 Prozent Arzt - acht Sunden am Tag: Geht das?“ hat die Kassenärztliche Vereinigung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „KBV kontrovers“ zum Treffen der Generationen eingeladen. Was deutlich wurde: Die älteren Gesprächsteilnehmer nehmen die jungen Kollegen in spe zwar ernst, nicht immer kommen sie allerdings auf einen Nenner. Die Frage nach Überstunden trennt die Generationen. Regina Feldmann, KBV-Vize, Hausärztin und Babyboomer (1956-1965) hat Verständnis für die Forderungen der nachrückenden Medizinergeneration, gleichwohl glaubt sie, dass einige Ansprüche im Arbeitsalltag automatisch zurückgedreht werden. „Ich schaue nicht auf die Uhr, wenn im Wartezimmer noch Patienten warten. Das gehört für mich einfach zum Arztsein dazu.“ Dr. Johannes Gerber, in dritter Generation Inselarzt auf Fehmarn, Gernation X (1966-1985), ahnt als Arbeitgeber von zwei angestellten Ärzten, dass das ambulante System sich verändern muss. Er sieht auch die Gesellschaft in der Pflicht, denn „als Allgemeinmediziner werden wir zunehmend von Banalitäten überschwemmt“. Auf einen Nenner kommt aber auch er nicht mit der Generation Y, auch wenn er zugeben muss, dass er nicht so viel Zeit mit seinen kleinen Kindern verbringen kann, wie er will. „Ich empfinde Überstunden nicht als Überstunden, sondern als eine Investition in meine Praxis und zum Wohle meiner Patienten.“ 14 Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 „ „ „ IM BLICK Raphael Kunisch, Assistenzarzt aus München, Generation Y (ab 1986) kommt gerade von einer 85-Stunden-Woche. Er habe die Arbeit in seiner Klinik zwar gern gemacht, aber man habe nach wie vor keine Wahl, ob man diese Überstunden leisten will, oder nicht. Die aufopfernde Haltung vieler älterer Kollegen kann er nicht verstehen. Er stellt diese provokante Frage: „Ich will eine Familie gründen und viel Zeit mit ihr verbringen. Nur weil ich Arzt bin, darf ich das nicht?“ Friedericke Jahn, PJlerin aus Mecklenburg-Vorpommern, Arzttochter, Generation Y (ab 1986) kennt die andere Seite. Ihr Vater, der Hausarzt war, hatte zu wenig Zeit mit seinen Kindern verbracht. Das will sie nicht. Sie kann sich daher eine Anstellung in einem MVZ sehr gut vorstellen oder in einer anderen kooperativen Versorgungsform. Auch von den neuen Praxisassistentinnen Verah, Agnes und Co hält sie große Stücke. „Wir sind eine Generation, die nicht nur für Patienten da sein will, sondern auch für uns selbst. Wir wollen keinen Raubbau an uns selbst.“ Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorsitzender, Orthopäde und Babyboomer (1956-1965) prognostiziert, dass ein Umdenken an ganz vielen Stellen stattfinden muss. Patienten erwarten einen Arzt im 24-Stunden/7-Tage-Dienst. Sie müssen sich umstellen. Krankenkassen würden ebenso mit solchen Denkmodellen argumentieren. „In den Ruhestand gehende Kollegen können nicht eins zu eins ersetzt werden“, stellt er fest. „Junge Kollegen fordern eine 40-Stunden-Woche. Sind wir ehrlich, hätten wir das auch gefordert, wenn wir damals die Chance dazu gehabt hätten.“ Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 15 IM BLICK Notfallmedizin in der Praxis So klappt die Reanimation Kreislauf-Atemstillstände kommen in Praxen selten vor. Im Leben eines (nicht darauf spezialisierten) Arztes vielleicht fünf-, allenfalls zehnmal. Um für den Ernstfall gerüstet zu sein, braucht es nicht viel: Einen Plan und etwas Übung. Die KV Bremen bietet in diesem Jahr Kurse an. Der erfahrene Rettungssanitäter Christian Kepp fasst das Wichtigste zusammen. Um zu Beginn gleich mit einer Legende aufzuräumen: Die Hands-only-Reanimation, also die Wiederbelebung ohne Beatmung wie sie im englischen Sprachraum als Maßstab bei der Laien-Reanimation propagiert wird, ist in Deutschland nicht angesagt und löst bei erfahrenen Notfallmedizinern und Sanitätern hierzulande nur ein Kopfschütteln aus. Versuchen Sie doch einmal fünf Minuten und länger die Luft anzuhalten. Das dürfte nur den wenigsten schadfrei gelingen. Insofern sollten Ärzte bzw. Psychotherapeuten und das Praxispersonal im Fall der Fälle so weit gerüstet sein, dass sie eine Thoraxkompression samt künstlicher Beatmung ausführen können. 16 Die erforderlichen Schritte und Maßnahmen, die bei einer Reanimation vorgenommen werden müssen, sind im Grunde simpel. Ein Spezialwissen ist nicht notwendig. Und dennoch löst eine Situation, die eine Wiederbelebung notwendig macht, bei den meisten Beteiligten Angst aus. Kein Wunder, denn von Routine kann man bei einem solchen Ereignis – auch in einer Arztpraxis – nicht sprechen. Genau hier liegt allerdings das Problem. Wer nicht weiß, was zu tun ist, hat Angst. Wer Angst hat, macht Fehler. Immerhin jeder dritte Patient mit Herzstillstand überlebt, wenn die richtigen Maßnahmen innerhalb der ersten drei bis vier Minuten eingeleitet werden. Fehler können eliminiert wer- den durch regelmäßige Coachings und Übungen sowie durch ein auf die Arztpraxis zugeschnittenen Notfallplan, der klar regelt, wer, was wann und wie erledigt. Eine erste grobe(!) Orientierung, wie in einer Extremsituation bei einem Herzstillstand in einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis zu verfahren ist, liefern die nächsten Zeilen. Wie erkenne ich einen Herzstillstand? Die Diagnose ist unkompliziert. Ein Herz-KreislaufStillstand ist gekennzeichnet durch eine sofortige tiefe Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und Zyanose. Die fehlende Herztätigkeit kann leicht durch Tasten nach Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 IM BLICK Praxis ganz praktisch dem Puls festgestellt werden. Weitere Maßnahmen (EKG, Ultraschall) wären kontraproduktiv, denn ab der ersten Diagnose zählt jede Minute, um die Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Was ist bei einem Herzstillstand zu tun? Viele Menschen fürchten eine solche Situation. Dies dürfte auch für das Personal einer Arztpraxis gelten. Allein deshalb sind konkrete Notfallpläne und Zuständigkeiten so wichtig. Sie bringen in der Stresssituation ein Mindestmaß von Ordnung und Orientierung. Als Praxischef sollten Sie auch Sorge dafür tragen, dass sich bei Ihren Mitarbeitern folgende Erkenntnis festsetzt: Ab jetzt Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 können wir nur noch helfen, aber die Situation nicht mehr verschlimmern. Die nun folgenden Punkte sollten zugeschnitten auf die Gegebenheiten der Praxis in einen Notfallplan niedergeschrieben sein. Allen Beteiligten muss die Handlungskaskade bekannt sein: Jeder muss wissen, welche Rolle er bei welchem Notfallszenario zu welchem Zeitpunkt zu übernehmen hat. Bei einem Herzstillstand sollte diese beachtet werden: Handeln Sie schnell und setzen Sie sofort einen Notruf (112) ab. Wenn mehrere Praxismitarbeiter in der Nähe sind, sollte eine Person die Aufgabe übernehmen, jemand an- deres umgehend mit den Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. In Stresssituationen werden häufig die berühmten fünf „W“-Fragen vergessen. Wie empfehlen beim Absetzen des Notrufes sich auf folgende Punkte zu konzentrieren: Wo ist es passiert? Was sehe ich? Legen Sie den Patienten mit dem Rücken auf den Fußboden. Etwaige Verletzungen des Rückens müssen in Kauf genommen werden. Machen Sie den Oberkörper des Betroffenen frei, knien Sie sich neben ihn und beginnen umgehend mit der Herzdruckmassage. Parallel dazu sollte ein/der Arzt herbeigeholt werden, wenn er noch nicht vor 17 IM BLICK Ort ist. Wenn sich der Zwischenfall beispielsweise in einem Behandlungsraum ereignet hat, kann es Sinn ergeben, einen Kode-Satz in der Praxis zu vereinbaren. „Ihre Tochter Klara will dringend mit Ihnen sprechen“, könnte dem Arzt signalisieren, dass er sofort mitkommen muss. Die versteckte Botschaft verhindert, dass zu viel Unruhe ausgelöst wird oder gar Gaffer angelockt werden. Und die gibt es in Arztpraxen zu Hauf. Wie reanimiere ich richtig? Eins vorneweg: In mehr als 60 Prozent der Fälle führt eine Herzdruckmassage zu Verletzungen am Brustkorb, meist sind es aber Knorpelabrisse am Brustbein, die schon beim Lebenden eher unkompliziert sind. Rippenbrüche sind äußerst selten. Es gilt daher: Bloß keine falsche Vorsicht walten lassen. Führen Sie folgende Schritte durch: Der richtige Druckpunkt für die Herzdruckmassage befindet sich (bei einem Erwachsenen) im unteren Drittel des Brustbeins. Setzen Sie einen Handballen auf den Druckpunkt und den Handballen der zweiten Hand oben auf den Handrücken der ersten Hand. Strecken Sie die Arme durch und achten darauf, dass Druck auf dem Brustbein ausgeübt wird. Führen Sie nun 30 Druckmassagen durch, indem Sie kräftig (etwa fünf bis sechs Zentimeter) auf das Brustbein in einer Frequenz von zirka 100 bis 120 Kompressionen pro Minute drücken. Entlasten Sie den Brustkorb nach jedem Druckvorgang 18 komplett. Einen tabellarischen Überblick bietet die nebenstehende Infografik. Sie zeigt auch die Unterschiede zwischen einer Reanimation eines Erwachsenen und eines Kindes (ab einem Jahr). Beginnen Sie nach den 30 Kompressionen mit der Mund-zu-Mund-Beatmung. Die Atemwege des Patienten öffnen sich am besten durch Überstrecken des Kopfes. Die Nase wird geschlossen. Es wird zweimal für zirka eine Sekunde Luft eingeblasen und zwar soviel, dass sich der Brustkorb sichtbar Sollte die Beatmung nicht erfolgreich sein, setzen Sie die Massage fort. Nutzen Sie den wichtigsten Vorteil, den Sie in der Praxis haben: das Team. Die Reanimation kann natürlich eine Person vornehmen, besser ist die Aufgabenverteilung auf mehrere Köpfe. Teamwork bei der Herzdruckmassage ergibt Sinn. Wegen der körperlichen Belastung ist es sogar angesagt, sich alle ein bis zwei Minuten abzuwechseln, um nicht zu schnell zu ermüden. Wichtig ist ein „fliegender Wechsel“, damit es keine Training für psychotherapeutische Praxen Für psychotherapeutische Praxen bietet die KV Bremen ein klassisches Erste-Hilfe-Training mit Vertiefung einiger Themengebiete angeboten. Der Kurs findet am 2. Juli 2014 von 14.00 bis 19.00 Uhr in der KV Bremen mit Christian Kepp (Rettungssanitäter) statt. Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 115,00 Euro inkl. Verpflegung und Material. Eine Anmeldung ist erforderlich. Das Anmeldeformular finden Sie auf Seite 29. Die Teilnehmerzahl ist bei diesem Kurs begrenzt. Bei Bedarf werden weitere Termine angeboten. Natalie Martin 0421 / 3404-335 [email protected] Training für Arztpraxen Bei Bedarf bietet die KV Bremen auch ein Seminar für Ärzte und Mitarbeiter an, die Techniken zur Erstversorgung erwerben oder ihre Kenntnisse im Umgang mit medizinischen Notfällen vertiefen wollen. Bei Interesse wenden Sie sich an die unten angegebene Ansprechpartnerin. Natalie Martin 0421 / 3404-335 hebt und senkt. Falls vorhanden, kann natürlich ein Beatmungsgerät benutzt werden (Notfallkoffer). [email protected] Unterbrechung gibt. Setzen Sie die Reanimation solange fort, bis der Rettungsdienst eintrifft Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 IM BLICK Maßnahmen Erwachsene Atemwege Initial-Beatmung Beatmung ohne Herdruckmassage Kinder (ab 1 Jahr) Kopf mäßig reklinieren 2 Beatmungen initial 5 Beatmungen, 2 effektive Beatmungen (max. 5 Versuche) 10-12/Min. 12-20/Min. Beatmung mit Herzdruckmassage Atemwegsverlegung 8-10/Min. Abdominal (Heimlich-Manöver, ultima ratio) Pulskontrolle Arteria carotis Arteris carotis, femoralis, brachialis Druckbereich 2-Fingerbreit oberhalb Sternum-Unterkante 1-Fingerbreit über dem Sternum Kompressionsmethode 2 Hände 1 Handballen Kompressionstiefe 5-7 cm 1/3 bis 1/2 Thoraxdurchmesser Kompressionsrate 100/Min. 100-120/Min. 30:2 30:2 (1 Helfer) / 15:2 (2 Helfer) 4 Joule/kg KG Erwachsenenpads 4 Joule/kg KG Kinderpads Herdruckmassage/Beatmung Defibrillation AED oder die Atmung des Patienten wieder einsetzt. Wie setzte ich einen Defibrillator richtig ein? Der Einsatz eines Defibrillators ist kein Muss, kann aber – in der ersten Minute angewendet – die Überlebenswahrscheinlichkeit auf 95 Prozent erhöhen. Das Risiko, sich selbst oder dem Patienten Schaden zuzufügen, ist bei den Geräten neuester Prägung (Automatische Externe Defibrillatoren, kurz AED) praktisch nicht vorhanden. Diese Modelle geben dem Anwender sprachgesteuert Informationen zur richtigen Handhabung. Außerdem lösen die AED auch nur einen Elektroschock aus, wenn tatsächlich ein Herzkammerflimmern vorliegt. Natürlich gilt sowohl für ältere, als auch die neueren Modelle: Kein Körperkontakt zum Patienten während des Elektroschocks. Ansonsten sollten die folgenden Punkte beachtet werden: Schalten Sie den Defibrillator (hier ein AED) ein und schließen die Elektrodenkabel an. Die Elek- Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 troden sind auf den dafür vorgegebenen Positionen auf den Brustkorb anzubringen (Markierung auf den Elektroden oder am Gerät beachten). Der Defibrillator analysiert anschließend den Herzrhythmus. Liegt ein Herzkammerflimmern vor, lösen Sie durch Knopfdruck einen Elektroschock aus. Folgen Sie den Sprachanweisungen des AED. Sie erhalten Informationen darüber, wann und wie Herzmassage ausgeübt, die Atemluftspende verabreicht und die Elektroschocks ausgelöst werden müssen. Fahren Sie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes fort. Sollten Medikamente verabreicht werden? Da haben sich die Richtlinien mittlerweile eindeutig positioniert. Nein zur Arzneimittelgabe über die Trachea. Aber auch sonst gilt: Die fortlaufende Herzdruckmassage sollte für eine Applikation von Arzneimitteln keinesfalls unterbrochen werden. Zum Schluss: Buchwissen reicht bei der Reanimation nicht aus. Die oben beschriebenen Techniken bieten einen ersten Überblick. Mehr nicht. Wer schon mal völlig unvorbereitet in eine solche Stresssituation geraten ist, dem ist mit Sicherheit folgender Gedanke gekommen: „Hätte ich bloß vorher …“ Reanimationstechniken sollten eingeübt sein und hin und wieder aufgefrischt werden. Angebote gibt es genug. Auch direkt auf die Bedürfnisse von Praxisteams zugeschnitten. Christian Kepp Rettungssanitäter/ Geschäftsführer Medic-at-Home 19 FRAGEN & ANTWORTEN Sie fragen – Wir antworten Was andere wissen wollten, ist vielleicht auch für Sie interessant. In dieser Rubrik beantworten wir Fragen, die den Beratern der KV Bremen gestellt wurden. Weiterbildung Ich bin Hausarzt und plane, einen Weiterbildungsassistenten zu beschäftigen. Was muss ich bei der Antragsstellung beachten? Den Antrag „auf Genehmigung zur Beschäftigung einer Ärztin/eines Arztes in Weiterbildung nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin“ finden Sie auf der Homepage der KV Bremen. Mit dem Antrag sollten folgende Unterlagen bei der KV eingereicht werden: die Kopie der Approbationsurkunde und eine Kopie des Arbeitsvertrages. Darüber hinaus ist eine Erklärung zum Nachweis der Fördervoraussetzungen bei der Ärztekammer Bremen, Abteilung Weiterbildung, einzuholen. Der Vordruck dazu ist dem KV-Antrag angehängt. Sobald alle Unterlagen bei der KV Bremen vorliegen, kann die Genehmigung erteilt werden. (RZ) www.kvhb.de/formulare-für-ärzte Gesundheitsuntersuchung Versicherte vom 36. Lebensjahr an haben jedes zweite Jahr einen Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. Was ist gemeint: Kalenderjahr oder 24 Monate? Die Untersuchung kann jeweils im zweiten des auf die Untersuchung folgenden Kalenderjahres und nicht erst nach Ablauf von 24 Monaten erneut vorgenommen werden. (A1) Mailen Sie uns Ihre Fragen an [email protected] Versichertennachweis Wie sind Neugeborene ohne KVK versichert? Bis zur U2 sind die Neugeborenen mit der KVK der Mutter versichert (siehe Bundesmantelvertrag § 22 Punkt 2). Zur U3 muss eine eigene Karte bzw. eine Zusage der Kasse vorliegen. (A1) Psychotherapie Kann die GOP 35130 (Bericht an den Gutachter für Kurzzeittherapie) trotz einer Befreiung von der Gutachterpflicht abgerechnet werden? 20 Ja, bei Anforderung der Krankenkasse. Ein Begründungstext ist anzugeben. (A1) Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 HONORAR | ABRECHNUNG Honorarverteilung: Neues Aufsatzjahr ab 1. Juli 2014 Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 18. März 2014 Anpassungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM) vorgenommen: – Die Aufteilung des versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumens auf die einzelnen Arztgruppen erfolgt nunmehr entsprechend ihres Anteils am Vergütungsvolumen des entsprechenden Quartals des Jahres 2013 (§ 14). Bislang erfolgte die Verteilung nach dem Leistungsbedarf im Jahr 2008. – Zwar werden keine hohen Verschiebungen zwischen den Honoraranteilen der einzelnen Arztgruppen erwartet, zur Absicherung wurde dennoch zusätzlich eine Konvergenzregelung aufgenommen (§ 14 Abs. 5). Demnach darf das Vergütungsvolumen einer Arztgruppe gegenüber 2013 um maximal drei Prozent sinken. – Neue Leistungen, die nicht in dem Vergütungsvolumen des entsprechenden Quartals 2013 enthalten sind, werden vom versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumen abgezogen und gesondert vergütet (§ 13 Abs. 3). Daneben sind redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden. Den modifizierten Honorarverteilungsmaßstab, der ab 1. Juli 2014 gültig ist, können Sie demnächst auf der Homepage der KV Bremen einsehen unter: www.kvhb.de/honorarverteilung Oltmann Willers Telefon: 0421 / 3404-150 E-Mail: [email protected] MRSA-Sanierung in EBM überführt: Neue Ziffern beachten Nach einer zweijährigen Testphase wurde zum 1. April 2014 die MRSA-Vergütungsvereinbarung in den EBM (Abschnitt 30.12) überführt. Damit werden die alten GOP 86770 bis 86784 durch neue GOP ersetzt (siehe Tabelle). Die Leistungslegenden bleiben identisch. Die Vergütung ist extrabudgetär. Die wenigen Änderungen betreffen: – Tagesprofil bzw. Tages-/Quartalsprofil: Bei einigen GOP geändert. – Euro-Beträge: Marginal angepasst, i.d.R. nach oben. – Allgemeine Bestimmungen: Wurden um neue GOP und Ausschlüsse aktualisiert. – Präambel: Auf den neuesten Stand gebracht. Folgende GOP wurden in den neuen Abschnitt 30.12 des EBM aufgenommen: GOP Leistungslegende Wert in Euro Kalkulationszeit in Minuten Prüfzeit in Minuten 30940 (alt: 86770) Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten gem. Nr. 3 der Präambel des Abschnitts 30.12 bis sechs Monate nach Entlassung aus einer stationären Behandlung, einmal im Behandlungsfall 3,55 4 3² 30942 (alt: 86772) Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten gem. der Nr. 3 der Präambel des Abschnitts 30.12, der Träger von MRSA ist, oder einer positiv nachgewiesenen MRSAKontaktperson gemäß der GOP 30946, einmal im Behandlungsfall 13,47 15 12² 30944 (alt: 86774) Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten gem. der Nr. 3 der Präambel des Abschnitts 30.12, der Träger von MRSA ist, oder einer positiv nachgewiesenen MRSAKontaktperson gem. der GOP 30946 im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung der GOP 30942, je vollendete 10 Minuten, höchstens zweimal je Sanierungsbehandlung 9,12 10 10¹ 30946 (alt: 86776) Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers, einmal im Behandlungsfall 3,24 4 3² Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 21 ABRECHNUNG GOP Leistungslegende Wert in Euro Kalkulationszeit in Minuten Prüfzeit in Minuten 30948 (alt: 86778) Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz gem. der Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA nach § 135 Abs. 2 SGB V, einmal im Behandlungsfall 4,66 5 4² 30950 (alt: 86780) Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e), einmal am Behandlungstag, höchstens zweimal im Behandlungsfall 1,92 2 1¹ 30952 (alt: 86781) Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e), einmal am Behandlungstag, höchstens zweimal im Behandlungsfall 1,92 2 1¹ 30954 (alt: 86782) Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden 5,17 - - 30956 (alt: 86784) Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors zur Erregeridentifikation nur bei positivem Nachweis gem. GOP 30954 2,53 - - ¹ Tages- und Quartalsprofil ² nur Quartalsprofil 22 Die wichtigsten Anmerkungen zu den vorstehenden GOP: – Die GOP 30940, 30942, 30944, 30946 sind nicht im kurativen-stationären (belegärztlichen) Behandlungsfall berechnungsfähig. – Die GOP 30942 und/oder 30944 ist nur bei Versicherten mit der gesicherten Diagnose ICD-10-GM U80.00 oder U80.01 berechnungsfähig. Die Diagnose muss durch eine mikrobiologische Untersuchung gesichert sein, die entweder vom Vertragsarzt veranlasst oder aus dem Krankenhaus übermittelt wurde. – Voraussetzung bei der Nebeneinanderberechnung der GOP 30944 und diagnostischer bzw. therapeutischer GOP ist eine mindestens 10 Minuten längere ArztPatienten-Kontaktzeit, als in der entsprechenden GOP angeführt. – Die Arzt-Patienten-Kontaktzeit beträgt bei Abrechnung der GOP 30942 neben der GOP 30944 mindestens 25 Minuten. – Die Kontaktperson nach der GOP 30946 muss mindestens über vier Tage den Schlafraum und/oder die Einrichtung(en) zur Körperpflege mit dem erfolglos therapierten oder sanierten MRSA-Träger gemeinsam nutzen und/oder genutzt haben. – Die GOP 30946 ist nicht berechnungsfähig für Beschäftigte in Pflegeheimen und/ oder in der ambulanten Pflege im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung. – Die GOP 30948 ist nur bei einer durch die KV Bremen anerkannten Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz abzurechnen. – Die GOP 30950 mit der gesicherten Diagnose U80.00 oder U80.01 ist nur nach Vorliegen des Abstrichergebnisses berechnungsfähig. – Die GOP 30952 ist nur berechnungsfähig, wenn die Abstrichuntersuchung keinen MRSA-Nachweis ergibt. – Die GOP 30954 und/oder 30956 ist nur im Zusammenhang mit den GOP 30950 und/oder 30952 und nicht neben der GOP 32837 abrechnungsfähig. – Bei den GOP 30942, 30944 und 30950 darf der Sekundärkode U80.00 bzw. U80.01 nur zusätzlich zu einem Hauptdiagnosekode nach ICD-10 angegeben werden. Die ab dem 1. April gültigen GOP dürften bereits mit dem aktuellen Quartalsupdate in allen gängigen Praxisverwaltungssystemen implementiert sein. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die KV Bremen automatisch tätig und die Änderungen manuell vornehmen. Für die Praxen entsteht kein Aufwand. Nach Inkrafttreten der noch ausstehenden Qualitätssicherungsvereinbarung, wird die KV Bremen allen bisherigen Genehmigungsinhabern unaufgefordert eine neue Genehmigung erteilen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die KV Bremen für den Übergangs- Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 ABRECHNUNG zeitraum Leistungen, die von bisherigen Genehmigungsinhabern erbracht werden, abrechnen. Ansprechpartnerin bei Fragen zur Abrechnung: Katharina Kuczkowicz Telefon: 0421 / 3404-161 Ansprechpartnerin bei Fragen zur Genehmigung: Andrea Windhorst Telefon: 0421 / 3404-330 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Ablaufdiagramm für MRSA-Risikopatienten (mit neuen GOP) Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 23 ABRECHNUNG Neuropsychologie jetzt auch von Psychotherapeuten abrechenbar Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können ab dem 1. April 2014 die Leistungen der Neuropsychologischen Therapie nach den GOP des Abschnitts 30.11 abrechnen, sofern sie die Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Unter der Präambel 23.1 Punkt 5. sind die Gebührenordnungspositionen (GOP) aufgeführt, die außerhalb des EBM-Kapitels 23 „Psychotherapeutische Gebührenordnungspositionen (Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)“ berechnungsfähig sind. Isabella Graczyk Petra Bentzien Jessica Drewes Telefon: 0421 / 3404-300 Telefon: 0421 / 3404-165 Telefon: 0421 / 3404-315 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Osteodensitometrie II kann nicht privat abgerechnet werden Vertragsärzte, welche über keine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung einer osteodensitometrischen Untersuchung nach der GOP 34601 EBM (Osteodensitometrische Untersuchung II) verfügen, sind nicht berechtigt, diese initiativ GKVVersicherten als Privatleistung anzubieten. Folgendes gilt in Bezug auf die Erbringung privater Leistungen gegenüber GKV-Versicherten: – Wenn Vertragsärzte Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung anstelle der ihnen zustehenden GKV-Leistung beeinflussen, stellt dies einen Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten dar (§ 128 Abs. 5a SGB V). – Eine Vergütung darf der Vertragsarzt von einem Versicherten nur fordern, wenn der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies dem Vertragsarzt schriftlich bestätigt (§ 18 Abs. 8 Ziffer 2 BMV-Ä). – Nach Beginn der Behandlung, was nach erfolgter Indikationsstellung zur osteodensitometrischen Untersuchung in der Regel der Fall sein dürfte, ist dies jedoch nicht mehr möglich, so die Rechtsauffassung der KBV. Im Wortlaut können Sie die Stellungnahme der Rechtsabteilung der KBV im Internet nachlesen unter: www.kvhb.de/osteodensitometrie Isabella Graczyk Jessica Drewes Telefon: 0421 / 3404-300 Telefon: 0421 / 3404-315 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Online-Abrechnung kann auch vor dem 20. eingereicht werden Vertragsärzte und Psychotherapeuten können auch vor dem 20. eines dritten Monats im Quartal ihre Abrechnung über das Online-Portal oder über KV-SafeNet einreichen. Weil die Verarbeitungssoftware in der KV allerdings in diesen Fällen automatisch davon ausgeht, dass es sich um eine Testabrechnung handelt, müssen die unten aufgeführten Mitarbeiter telefonisch informiert werden. Von der Möglichkeit der frühen Abrechnungsabgabe können KV-Mitglieder Gebrauch machen, die beispielsweise wegen einer urlaubsbedingten Praxisschließung schon vorfristig ihre Quartalsabrechnung abschließen möchten. Wilfried Pernak Thomas Otte 24 Telefon: 0421 / 3404-139 Telefon: 0421 / 3404-128 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 VERORDNUNGEN | VERTRÄGE Überweisung zur Früherkennungsstelle entlastet Heilmittelbudget Vorschulkinder mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen können in Bremen und jetzt auch in Bremerhaven von einer interdisziplinären Frühforderung profitieren. Ein dichtes Netz von Frühförderstellen mit Komplexleistungen inkl. Heilmitteln macht die klassische Heilmittelverordnung von z. B. Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie (Muster 13, 14, 18) in geeigneten Fällen überflüssig und entlastet so das Budget. Den Überweisungsvordruck zur Begutachtung in der Früherkennungsstelle finden Kinderärzte auf der Homepage der KV Bremen. Für das Ausfüllen der Überweisung konnte die KV Bremen eine Pauschale von 8,50 Euro erreichen (GOP 99185). www.kvhb.de/frühförderung Nach § 6 Abs. 3 der Heilmittelrichtlinie dürfen Heilmittel nicht verordnet werden, soweit diese im Rahmen der Frühförderung nach dem Sozialgesetzbuch IX als therapeutische Leistungen bereits erbracht werden. Ein Teil der Kinderärzte wurde bereits direkt von den Bremer Krankenkassen informiert, wie betroffene Vorschulkinder die interdisziplinäre Frühforderung nach dem Sozialgesetzbuch IX erhalten können. Im Internet können sich Ärzte und Patienten informieren über www.soziales.bremen.de (im Bereich „Junge Menschen) Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: [email protected] Aktuell überarbeitet: Ausschlüsse in der Schnellübersicht Ab dem 2. Quartal 2014 ist die Verordnung von Dipyridamol in Kombination mit Acetylsalicylsäure auf Kassenrezept ausgeschlossen. Diesen aktuellen und weitere Verordnungsausschlüsse finden Sie auf der Homepage der KV Bremen in der Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln. www.kvhb.de/arzneimittel Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: [email protected] Novitas BKK tritt Homöopathievertrag bei Die Novitas BKK ist zum 1. April 2014 dem Homöopathievertrag nach § 73c SGB V mit der Securvita BKK beigetreten. Für den Homöopathievertrag mit der IKK classic gilt ab sofort eine neue Teilnahmeerklärung für Versicherte. Den neuen Vordruck finden Sie auf der Homepage der KV Bremen. www.kvhb.de/homöopathie-vertrag Michael Schnaars Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: [email protected] Vertreterversammlung kritisiert EBM-Weiterentwicklung Die Vertreterversammlung der KV Bremen lehnt die EBM-Weiterentwicklung und die Einführung einer Sockelfinanzierung für bestimmte technische Leistungen ab. Das wurde in der Sitzung am 18. März deutlich. Die bisher bekannt gewordenen Pläne würden dazu führen, dass für identische Leistungen in einer Region sehr unterschiedliche Vergütungen bezahlt werden. Christoph Fox Telefon: 0421 / 3404-328 Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 E-Mail: [email protected] 25 VERTRETERVERSAMMLUNG | WEITERE INFOS Jahresabschlussbericht 2012: Überschuss fließt in Rücklage Die KV Bremen hat im Jahr 2012 einen Überschuss von 219.806,71 Euro erzielt. Dieser fließt in die Rücklagen. Der Instandhaltungsrücklage werden € 119.806,71 zugeführt, in die Betriebsmittelrücklage fließen € 100.000,00. Das hat die Vertreterversammlung am 18. März 2014 einstimmig beschlossen. Im Januar 2014 hatte der Revisionsverband ärztlicher Organisationen einen „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ erteilt. Die Steigerung beim Personalaufwand in Höhe von 6,8 % ist auf Tarifsteigerungen von 1,9 %, höhere Pensionsrückstellungen von rd. 120.000,00 € für ehemalige Mitarbeiter und auf einmalige Aufwendungen (erstmalige Bildung einer Urlaubsrückstellung sowie Kosten für eine Personalveränderung) zurückzuführen. Die gestiegenen Sachaufwendungen sind begründet durch die notwendigen Sanierungsarbeiten an der Fassade in Höhe von € 331.000,00. Demgegenüber stehen Mehreinnahmen aus der Verwaltungskostenumlage aufgrund gestiegener Honorarumsätze. Eine detaillierte Darstellung über die Verwendung der Haushaltsmittel für 2012 finden Sie auf Seite 28. Annette Götzenich Telefon: 0421 / 3404-130 E-Mail: [email protected] Ambulante spezialfachärztliche Versorgung startet mit Tuberkulose Für Tuberkulose können Fachärzte demnächst ab Bekanntgabe der einschlägigen Richtlinie eine „Berechtigung“ zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) beim Erweiterten Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen beantragen. Um an der ASV teilnehmen zu können, muss das ASV-Team die Qualifikation der Ärzte sowie sächliche und organisatorische Anforderungen nachweisen. Welche Unterlagen genau und in welcher Form eingereicht werden müssen, wird derzeit noch konkretisiert. In den Behandlungsteams zur Tuberkulose arbeiten Pneumologen, Internisten mit Zusatzbezeichnung Infektiologie und/oder Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie zusammen. Ärzte weiterer Fachrichtungen wie Neurologen, Orthopäden oder Urologen können bei Bedarf hinzugezogen werden. Auch diese Ärzte benötigen eine ASV-Berechtigung. Marion Bünning Telefon: 0421 / 3404-3419 E-Mail: [email protected] Geriatrische Reha-Klinik zugelassen Seit dem 1. Januar 2013 ist die Reha-Klinik am Sendesaal, Bgm.-Spitta-Allee 47, 28329 Bremen für die geriatrische Rehabilitation durch die Krankenkassenverbände im Lande Bremen zugelassen. Dort stehen inzwischen 62 Betten und 20 ambulante Plätze für die Versorgung der Patienten zur Verfügung. Die pflegerischen und ärztlichen Standards der Einrichtung entsprechen den bundeseinheitlich geregelten Qualitätsvorgaben. Diese weichen in keiner Weise von Vorgaben für die noch vorhandenen Tageskliniken ab. Die rehabilitativen Leistungen können nicht durch eine Krankenhauseinweisung, sondern durch das Formular (Muster 60) „Einleitung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“ veranlasst werden. Michael Schnaars 26 Telefon: 0421 / 3404-154 E-Mail: [email protected] Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 WEITERE INFOS Patienteninfos für die Praxis: Mukoviszidose und klinische Studien In der Reihe Ratgeber Gesundheit sind neue Patienteninformationen zu den Themen „Mukoviszidose“ und „klinische Studien“ erschienen. Sie finden die Druckvorlage auf der Homepage der KV Bremen: http://www.kvhb.de/mukoviszidose http://www.kvhb.de/klinische-studien Marion Saris Telefon: 0421 / 3404-146 E-Mail: [email protected] Online-Praxis-Check zu Hygiene Auf ihrer Homepage bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung einen neuen Selbsttest zum Thema Hygiene an. Er umfasst alle hygienerelevanten Aspekte - zum Beispiel den Hygieneplan, die Desinfektion der Hände, die Instrumentenreinigung, Desinfektion, Sterilisation, meldepflichtigen Krankheiten oder Infektionsschutz. www.kbv.de/MeinPraxisCheck Marion Saris Telefon: 0421 / 3404-146 E-Mail: [email protected] Patientenveranstaltung: Psychosomatische Erkrankungen Am Mittwoch, den 25. Juni 2014, 16.00 bis 17.30 Uhr, findet die nächste Patientenveranstaltung der Reihe „KVHB: hautnah“ in der KV Bremen statt. Das Thema: „Psychosomatische Erkrankungen“. Referenten sind: Dr. med. Annette Sterly (Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie), Dr. med. Anne-Kathrin Nethe (Hausärztliche Internistin), Dr. Tim Hülskamp (Facharzt für Urologie). www.kvhb.de/hautnah Marion Saris Telefon: 0421 / 3404-146 E-Mail: [email protected] Einladung zur Kunstausstellung Vom 7. Mai bis 22. August stellen die lettischen Künstler Valery Bayda und Maija Jakovica ihre Gemälde im Atrium der KV Bremen aus. Zur Vernissage am 7. Mai um 16 Uhr laden wir Sie herzlich ein. Marion Saris Telefon: 0421 / 3404-146 E-Mail: [email protected] KV Bremen nimmt alte Festplatten und PC zur Verschrottung an Nebst Papierakten, Disketten und CDs nimmt die KV Bremen neuerdings auch alte Festplatten und ausrangierte Personal Computer zur Datenschutz konformen Verschrottung an. Dieser Service ist kostenlos und richtet sich an die Mitglieder der KV Bremen. Sollten Sie den Dienst in Anspruch nehmen, wenden Sie sich bitte telefonisch an den unten angeführten Ansprechpartner. Die KV Bremen hat für diesen Service eine Vereinbarung mit einer Unternehmung aus Westfalen getroffen, die die Geräte vernichtet und Rohstoffe trennt. Ein Müllexport ins Ausland findet nicht statt! Thomas Gorke Telefon: 0421 / 3404-124 Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 E-Mail: [email protected] 27 BEKANNTGABEN | IMPRESSUM Rechenschaft über die Verwendung der Mittel der KV Bremen für das Haushaltsjahr 2012 Abrechnungsdaten Honorarvolumen der bereichseigenen Ärzte und nichtärztl. Psychotherapeuten in Euro 2012: 2011: Anzahl der abrechnenden Praxen (umfasst insgesamt 1.749 bereichseigene Ärzte und nichtärztliche Psychotherapeuten) Behandlungsfälle der bereichseigenen Ärzte und nichtärztl. Psychotherapeuten 1.269 6.411.458 383.449.317 376.280.673 Haushaltsdaten 2012 2011 10.479.000 10.422.000 Personalaufwand gesamt in EUR 5.929.000 5.552.000 Sachaufwand gesamt in EUR 1.128.000 1.052.000 Aufwand für Sicherstellung in EUR 1.690.000 1.539.000 sonstiger Aufwand in EUR 1.512.000 1.589.000 Verwaltungskostenumlage in EUR 7.832.000 7.792.000 sonstige Erträge in EUR 2.647.000 2.630.000 Verwaltungshaushalt gesamt in EUR Ausgaben Einnahmen Bilanzgewinn (Überschuss) in EUR 220.000 690.000 99.000 110.000 Investitionshaushalt in EUR Sonstige Daten Verwaltungskostenumlagesatz in % EDV manuell Annette Götzenich Verwaltungskostenumlagesatz Sicherstellung / Ärztl NFD in % 1,58 2,58 Telefon: 0421 / 3404-130 Impressum Herausgeberin: Kassenärztliche Vereinigung Bremen Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen Tel.: 0421/3404-0 v.i.S.d.P.: Dr. Jörg Hermann Redaktion: Christoph Fox Satz und Layout: Marion Saris 28 EDV manuell Stellenplan (Anzahl der Stellen) 0,45 0,45 92,85 E-Mail: [email protected] Redaktionsanschrift: siehe Herausgeberin Tel.: 0421/3404-328 E-Mail: [email protected] Druck: Stürken Albrecht GmbH & Co. KG, Konsul-Smidt-Straße 14c, 28217 Bremen Vertrieb: siehe Herausgeberin Fotonachweise: Seite 3 Ärzte Zeitung, Collage Fox; , Seite 4 Matthew Cole (fotolia), blobbotronic (fotolia), KBV; Seite 6 Sinisa Botas (fotolia); Seite 7 KBV; Seit 8-9 Rido, Collage Saris; Seite 12 bvmd; Seite 14-15 KBV, Seite 16-17 Cristiano Pugno (fotolia); Seite 19 Roman Bilz (fotolia), Collage Fox, privat; Seite 23 KBV Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 SERVICE Erste-Hilfe-Training mit Vertiefung für psychotherapeutische Praxen 2. Juli 2014, 14 bis 19 Uhr KV Bremen Referent: Christian Kepp Anmeldung zum Erste-Hilfe-Training mit Vertiefung für psychotherapeutische Praxen zurück per Fax an 0421 / 3404-347 (Frau Martin) 1. TeilnehmerIn: Titel, Vorname, Nachname evtl. 2. TeilnehmerIn: Titel, Vorname, Nachname Praxisname / BSNR Praxisadresse Die Teilnahmegebühr beträgt 115,- Euro (inkl. Verpflegung) pro Person. Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist bei diesem Kurs begrenzt. Die Anmeldung ist verbindlich und erfolgt mit diesem Formular. Die Bestätigungen werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen erstellt und bescheinigen die Verbindlichkeit der Anmeldung. Eine Anmeldung ist erst wirksam nach Erhalt einer Bestätigung bzw. einer Rechnung. Stornierungen durch Teilnehmer sind kostenfrei. Datum, Unterschrift Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 29 INFORMATION ZUM HONORARBESCHEID Abrechnungsergebnisse 4/2013 Tabelle 1: Entwicklung der Bruttohonorare 4/2013 Bruttohonorar 4/2012 Entwicklung zum Vorjahresquartal 100.999.494,89 95.345.634,39 5,9% davon Hausärzte 25.274.952,91 23.538.399,63 7,4% davon Fachärzte 69.022.013,12 65.252.309,90 5,8% 6.702.528,86 6.554.924,86 2,3% davon Psychotherapeuten Insgesamt ist das Bruttohonorar im 4. Quartal im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,9 Prozent gestiegen. Die erfreuliche Entwicklung der letzten beiden Quartale hat sich somit fortgesetzt. Der überproportionale Anstieg bei den Hausärzten liegt in erster Linie an neuen Leistungen (Geriatrie, Palliativmedizin, Sozialpädiatrie) sowie einer höheren Entnahme vom hausärztlichen Honorarverteilungskonto. Tabelle 2: Entwicklung der Bruttohonorare je Arztgruppe und der durchschnittlichen Bruttohonorare je Fall 4/2013 zu 4/2012 Darstellung nur Arztgruppen mit mehr als 4 Praxen Arztgruppe *) Bruttohonorar je Fall Hausärztliche Internisten / Prakt.-/Allgemeinärzte 6,9% 6,3% FÄ f. Kinder- und Jugendmedizin 10,1% 12,9% Anästhesisten 11,3% 8,5% Augenärzte 3,0% 3,2% Chirurgen 7,0% 2,6% Gynäkologen 11,7% 8,2% HNO-Ärzte 9,5% 6,0% Dermatologen 6,4% 0,9% Internisten/Nephrologie -12,1% -14,3% Internisten/Kardiologie 12,2% 16,5% Internisten/Pneumologie 2,5% 0,9% Internisten/Gastroenterologie 1,2% 3,2% fachärztliche Internisten o. Swp. -0,2% 3,1% MVZ, V.ü. Praxen 5,2% -8,4% Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen 10,9% 3,2% FÄ f. Neurologie und Psychiatrie (bis 30% Psychoth.) 5,4% 1,3% FÄ f. Neurologie und Psychiatrie (über 30% Psychoth.) -5,7% -8,3% FÄ f. Kinder- Jugendpsychiatrie/-psychotherapie (bis 30% Psychoth.) 10,8% 3,7% FÄ f. Psychiatrie und Psychotherapie (bis 30% Psychoth.) 3,8% -0,3% FÄ f. Psychiatrie und Psychotherapie (über 30% Psychoth.) -2,2% -0,6% Orthopäden 4,8% 0,6% Radiologen / Nuklearmediziner 9,1% 11,3% Urologen 3,7% -0,7% FÄ f. Psychotherapeutische Medizin -1,3% 3,8% Ärztliche Psychotherapeuten 1,2% -2,6% Psychol. Psychotherapeuten / Verhaltenstherapie 7,5% -4,8% Psychol. Psychotherapeuten / tiefenpsy. fund. u./o. analyt. 0,8% -0,1% Psychol. Kinder u. Jugendl. Psychotherapeuten 3,5% 1,3% 30 Bruttohonorar Gesamt Für Leistungsbereiche, die von den Kassen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, arztseitig dagegen außerhalb der RLV und QZV vergütet werden, wurde im 4. Quartal 2013 je Versorgungsbereich ein begrenztes Finanzvolumen bereitgeLandesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 INFORMATION ZUM HONORARBESCHEID stellt. Für einige der Leistungsbereiche hat das Bereitstellungsvolumen nicht gereicht, so dass die angeforderten Leistungen quotiert vergütet werden. Tabelle 3: Begrenzung von Leistungen, die nicht dem RLV/QZV unterliegen Quote Fachärzte Quote Hausärzte Besondere Inanspruchnahme 1,000000 1,000000 Dringende Besuche 1,000000 1,000000 Empfängnisregelung 0,819495 1,000000 Praxisklinische Betreuung/Nachsorge I 0,700000 Praxisklinische Betreuung/Nachsorge II 0,900000 Anästhesieleistungen Kap. 5.3 0,917232 Akupunktur 0,886673 1,000000 Psychotherapie I 0,720840 1,000000 Schmerztherapeutische Versorgung 0,700000 Gesprächs- und Betreuungsleistungen 0,954809 Belegärztliche Begleitleistungen 1,000000 Kosten Kap. 40 0,941168 Pathologische Leistungen Kap. 19 bei Auftrag 1,000000 0,988928 Fachärztliche Leistungen Kinderärzte 1,000000 „KiM“-Vertrag nach § 73a SGB V 0,800000 Polysomnographie 1,000000 Genetisches Labor 0,834835 Besuche GOP 01410, 01413, 01415 0,976932 1,000000 Sonographie 1,000000 Psychosomatik/Übende Verfahren 0,700000 Fachärztliche Grundversorgung „PFG“ 0,701113 Strukturpauschale – GOP 06225 0,890663 Hausärztliche geriatrische Versorgung 0,700000 Palliativmedizinische Versorgung 1,000000 Sozialpädiatrische Beratung 1,000000 Die nicht antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen der Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und der anderen ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzte werden mit einer Quote von 0,700000 vergütet. Tabelle 4: Bundeseinheitliche Vorgaben zur Vergütung laboratoriumsmedizinischer Leistungen für 4/2013: Quote Ärztliche Laborleistungen (Wirtschaftlichkeitsbonus) 1,0000 Laborpauschalen (GOP 12210, 12220) 1,4588 Basis-Laborkosten (GOP 32025-32027, 32035-32039, 32097, 32150) 1,0000 Laborkosten Kap. 32 EBM 0,9158 GOP 40100 i. V. mit Kap. 32.3 EBM 0,9158 Ansprechpartner zum Honorarbescheid: Isabella Graczyk Telefon: 0421 / 3404-300 Jessica Drewes Telefon: 0421 / 3404-315 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Ansprechpartner zur Entwicklung der Bruttohonorare: Oltmann Willers Telefon: 0421 / 3404-150 E-Mail: [email protected] Angelika Maiworm Telefon: 0421 / 3404-141 E-Mail: [email protected] Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014 31 Der Beratungsservice der KV Bremen Kompetent. Persönlich. Einfach. Haben Sie Fragen? Wir haben nicht alle, aber viele Antworten. Rufen Sie uns an! (0421) 3404 - Abrechnungsberatung Team 1 Isabella Graczyk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -300 Sonja Steinhagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -301 Team 2 Jessica Drewes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -315 Stefan Bardenhagen . . . . . . . . . . . . . . . . . -320 Ärztliche Psychotherapeuten, Allgemeinärzte und Praktische Ärzte, Fachärztliche Kinderärzte, Fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt, Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin, Hausärztliche Internisten, Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Psychiater, Nichtvertragsärzte im Notfalldienstbereich, Psychologische Psychotherapeuten, Ermächtigte Psychotherapeuten, PT-Ausbildugnsinstitute Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Gastroenterologen, Gynäkologen, Hämatologen, Hautärzte, HNOÄrzte, Kardiologen, Laborärzte, Laborgemeinschaften, Lungenärzte, MVZ, MKG-Chirurgen, Nephrologen, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Orthopäden, Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten, Rheumatologen, Urologen, Ermächtigte Ärzte, Institute, Krankenhäuser RLV-Berechnung Petra Stelljes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . RLV-Anträge und Widersprüche Katharina Lentfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sandra Stoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Job-Sharing-Berechnung Elke Klünder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -191 -195 -152 -192 Praxisbesonderheiten (RLV) Katharina Kuczkowicz . . . . . . . . . . . . . . . . -190 Abteilungsleitung Angelika Maiworm . . . . . . . . . . . . . . . . . . -190 Peter Czyron . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -193 Qualität & Selektivverträge Honorarkonto Neue Versorgungsformen (DMP, HzV, ...) Barbara Frank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -340 Hanna Flieger. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -339 Sabine Lange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -159 Abschläge, Bankverbindung, Kontoauszug Martina Prange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -132 Qualitätssicherung, QM, Qualitätszirkel Mirja Albert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -342 Ulrike Leibe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -329 Natalie Martin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -335 Andrea Windhorst. . . . . . . . . . . . . . . . . . . -330 Kai Herzmann (Substitution) . . . . . . . . . . -334 Verordnungen Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel Michael Schnaars. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -154 Bereitschaftsdienste Abteilungsleitung Dr. Jens D. Kaufmann . . . . . . . . . . . . . . . . -330 Bremen und Bremen-Nord Annika Lange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -107 Kerstin Lünsmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -103 Zulassung Bremerhaven Martina Schreuder . . . . . . . . . .(0471) 482930 Arztregister Krassimira Marzog . . . . . . . . . . . . . . . . . . -333 Zulassung und Bedarfsplanung Manfred Schober (Ärzte) . . . . . . . . . . . . . -332 Martina Plieth (Psychotherapeuten) . . . -336 Sabine Schierenbeck. . . . . . . . . . . . . . . . . -144 Abteilungsleitung Marion Bünning . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -341 Rechtsfragen Christoph Maaß (u.a. Datenschutz) . . . . . . . . -115 Marion Bünning (Zulassung) . . . . . . . . . . . . -341 Formulare und Vordrucke Formularausgabe, Zentrale E. Meyer, I. Schneider, K. Pozniak . . . . . . . . -0 Martina Schreuder (BHV) . . . . .(0471) 482930 Zentraler Versand, Aktenvernichtung Wolfgang Harder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -178 Abteilungsleitung (Zentrale Dienste, Bereitschaftsdienste) Birgit Seebeck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -105 IT-Beratung Verträge Abteilungsleitung Oltmann Willers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -150 Praxissysteme, Online-Anbindung Wilfried Pernak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -139 Abteilungsleitung Gottfried Antpöhler . . . . . . . . . . . . . . . . . -121 Prüfung Plausibilitätsprüfung (Abrechnung) Christoph Maaß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -115 Wirtschaftlichkeitsprüfung (Verordnung, Behandlung) Thomas Arndt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -176 Das Gesicht hinter der Rufnummer 0421 3404-161 Katharina Kuczkowicz ist Ihre Ansprechpartnerin für Beratungsgespräche im Bereich der Abrechnung und Praxisbesonderheiten (RLV). Kassenärztliche Vereinigung Bremen | Schwachhauser Heerstr. 26/28 | 28209 Bremen | www.kvhb.de