KM-20140424-MIG-LRS 3-internet

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KM-20140424-MIG-LRS 3-internet
landes rundschreiben
der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen mit den offiziellen Bekanntgaben
Im Blick
Aut-idem-Kreuze sparsam setzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Hintergrund: Von der Gesamtvergütung zum Arzthonorar . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
3,19 Prozent mehr Gesamtvergütung für 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
2013 ist neues Basisjahr für Honorarverteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Auf einen Blick: Das ist neu zum 1. April 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Vergütung für dringende Wochenendbesuche verdoppelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Laborkompendium: Überblick für Veranlasser und Abrechner . . . . . . . . . . . . . . . 7
Anstellungen, Teilzeit, Generation Y:
Wie verändert sich die ambulante Versorgung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Hier spricht die Generation Y:
„Wir fordern Dinge, die vorher runtergeschluckt wurden“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Generationenkonflikt? Ypsiloner treffen Babyboomer und Generation X . . . . . 14
Notfallmedizin in der Praxis - So klappt die Reanimation . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Training für psychotherapeutische Praxen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
FAQ
Honorar
Abrechnung
Training für Arztpraxen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Sie fragen – Wir antworten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Honorarverteilung: Neues Aufsatzjahr ab 1. Juli 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
MRSA-Sanierung in EBM überführt: Neue Ziffern beachten . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Ablaufdiagramm für MRSA-Risikopatienten (mit neuen GOP) . . . . . . . . . . . . . . 23
Neuropsychologie jetzt auch von Psychotherapeuten abrechenbar . . . . . . . . . 24
Osteodensitometrie II kann nicht privat abgerechnet werden . . . . . . . . . . . . . . 24
Verordnungen
Verträge
Vertretervers.
Weitere Infos
Online-Abrechnung kann auch vor dem 20. eingereicht werden . . . . . . . . . . . . 24
Überweisung zur Früherkennungsstelle entlastet Heilmittelbudget . . . . . . . . . . 25
Aktuell überarbeitet: Ausschlüsse in der Schnellübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Novitas BKK tritt Homöopathievertrag bei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Vertreterversammlung kritisiert EBM-Weiterentwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Jahresabschlussbericht 2012: Überschuss fließt in Rücklage . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung startet mit Tuberkulose . . . . . . . . . 26
Geriatrische Reha-Klinik zugelassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Patienteninfos für die Praxis: Mukoviszidose und klinische Studien . . . . . . . . . . 27
Online-Praxis-Check zu Hygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Patientenveranstaltung: Psychosomatische Erkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Einladung zur Kunstausstellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Honorardaten
KV Bremen nimmt alte Festplatten und PC zur Verschrottung an . . . . . . . . . . . . 27
Abrechnungsergebnisse 4/2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Ausgabe 3
24. April 2014
VORSTANDSINFO
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es genügt heute nicht, etwas neu oder anders zu machen. Nein, es braucht eines Markennamens, damit das Produkt wahrgenommen wird. Offensichtlich ist dieser Trend nun auch
im Medizinbetrieb angekommen. Seit einiger Zeit laufen Verahs über das platte Land. Hinter dem Akronym steckt die „Versorgungsassistentin in der Arztpraxis“. Und Verah ist nicht
allein. Sie teilt sich den Job mit Agnes, Eva und Moni (in Niedersachsen). In SchleswigHolstein läuft gerade ein vergleichbares Projekt, bezeichnend abgekürzt mit „Helver“.
Witzig? Naja. Und dann gibt es da noch Armin.
Armin ist kein Arzthelfer, sondern ein Verordnungssystem. Im Juli startet das Modell in
Sachsen und Thüringen. Kurz gesagt, geht es darum: Wer nach Armin verordnet, muss sich
weniger bis keine Sorgen wegen Regressen machen. Déjà-vu? Genau, Armin ist der kleine
Bruder des Bremer Arzneimittelregisters – mit zwei Unterschieden. Erstens verordnen Ärzte
bei Armin Wirkstoffe und keine Arzneien. Und zweites: Als das Bremer Arzneimittelregister 2010 eingeführt wurde, haben wir uns keine Gedanken über Public Relations gemacht.
Das Bremer Arzneimittelregister ist das Bremer Arzneimittelregister, kurz BAR. Lässt sich
trotzdem ganz gut merken. Einige Fachjournalisten erinnerten sich dann auch im Zusammenhang mit der Armin-Ankündigung ans BAR und erwähnten das Bremer Erfolgsmodell.
Schön.
Apropos. Wer in den vergangenen Wochen die standespolitischen Medien studiert hat,
der dürfte auf viel Zahlenmaterial gestoßen sein. Berlin meldete 2,3 Prozent, Sachsen 2,5
Prozent, Bayern war mit 3,1 dabei und Baden-Württemberg veröffentlichte 4,8. In Bremen
waren es 3,19. Hinter diesen Prozentangaben steckt die diesjährige Erhöhung der Gesamtvergütung in den KV-Regionen. Bremen muss sich da nicht verstecken, wenngleich ich an
dieser Stelle einmal mehr das Klagelied über die schlechte Diagnosequalität anstimmen
muss. Hätten wir eine bessere Morbiditätsquote, wäre die Honorarsteigerung höher
ausgefallen.
Weil die Erhöhung der Gesamtvergütung sich ganz unterschiedlich auf das individuelle
Arzthonorar niederschlägt, haben wir in dieser Ausgabe des Landesrundschreibens den
Weg von der Krankenkassen-Ausschüttung bis zur Überweisung auf Ihr Konto skizziert.
Neben den Ergebnissen der Honorarverhandlungen spielen hier auch die Veränderungen
im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) eine Rolle. Schließlich widmet sich das Landesrundschreiben ausführlich einem großen Zukunftsthema und der Frage: Wie verändern die
Generation Y und die steigende Zahl angestellter Ärzte die Versorgungslandschaft? Eine
aufschlussreiche Lektüre wünscht
Dr. Jörg Hermann, Vorsitzender der KV Bremen
2
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
Deutsche Ärztezeitung
IM BLICK
Aut-idem-Kreuze sparsam setzen
Bremen hat mit dem Bremer Arzneimittelregister ein erfolgreiches und
anerkanntes Verordnungssystem. Defizite gibt es bei der Handhabung
von Aut-idem. „Bremen kreuzt am meisten“, titelte unlängst die Deutsche
Ärztezeitung. Der Verdacht liegt nahe, dass Bremer Ärzte auch ein Kreuz
setzten, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.
Nach dem Bericht der Ärzte
Zeitung verbieten Vertragsärzte in Bremen und Bremerhaven „Aut idem“ bei fast 21
Prozent aller Verordnungen,
schließen auf diese Weise
die Substitution durch den
Apotheker aus. Wesentlich
seltener wird das Kreuz auf
dem Rezept in Bayern (8,2
Prozent), Hessen (7,8 Prozent) und im Saarland (5,3
Prozent) gesetzt.
Außer in Bremen verzeichnen Sachsen-Anhalt (18,4
Prozent), Schleswig-Holstein
und Brandenburg ( jeweils
17,6 Prozent) dem Bericht
zufolge die höchsten Quoten
beim Substitutionsverbot.
Das Aut-idem-Kreuz sollte
nur in medizinisch begründeten Einzelfällen verwendet
werden. Nur bei einem Verzicht auf das Kreuz kann der
Apotheker substituieren und
ein rabattiertes Arzneimittel abgeben. Der Arzt trägt
damit zur Wirtschaftlichkeit
seiner Verordnungen bei.
Die bisher bewährte Empfehlung der KV Bremen (Sonderinformation Juni 2007),
die in der Arztpraxis üblichen Präparate anhand der
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
Preise der Arzneimittel-Software mit Aut-idem-Kreuz zu
verordnen, ist aufgrund der
Vielzahl der Rabattverträge
der Krankenkassen und deren Berücksichtigung in der
Wirtschaftlichkeitsprüfung
jetzt nicht mehr erforderlich.
In medizinisch begründeten
Einzelfällen kann der Ausschluss der Aut-idem-Substitution jedoch geboten sein,
um eine verlässliche Arzneimitteltherapie abzusichern.
Beispiele:
 Die Sondengängigkeit eines Medikamentes muss
gesichert werden.
 Die Teilbarkeit, Applikationsart oder eine bestimmte
Freigaberate
wird damit sichergestellt.
Ärzte, die sich hinsichtlich
des Kreuzes auf medizinisch begründete Einzelfälle beschränken, bzw. ihre
regelhafte Verordnung mit
Aut-idem-Kreuz
aufgeben, sollten im Falle einer
Wirtschaftlichkeitsprüfung
auch nach Ansicht der Bremer Krankenkassen entsprechend argumentieren.
Dies gilt auch bei einer
Umstellung auf Wirkstoffverordnungen. Dann kann
entweder ein rabattiertes
Arzneimittel oder eines der
drei preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden.
Für die Substitution in der
Apotheke gelten die Vorgaben des Bundesrahmenvertrages zur Arzneimittelversorgung. Danach ist z. B. der
gleiche Wirkstoff oder eine
identische Wirkstärke Voraussetzung. Daneben soll
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit einer
Liste von Arzneimitteln, die
nicht ausgetauscht werden
sollen, zukünftig für weitere
Therapiesicherheit sorgen.
Auch bei dem Verzicht auf
das Aut-idem-Kreuz bleibt
die Wahl des Therapieprinzips des Wirkstoffes, der
Wirkstärke, des Applikationsortes und der verschriebenen Mengen uneingeschränkt beim Arzt. Damit
bleibt die ärztliche Therapiehoheit im Wesentlichen unberührt.
Michael Schnaars
KV Bremen
0421/3404-154
3
IM BLICK
Hintergrund: Von der
Gesamtvergütung zum Arzthonorar
Fachärztliche
Fachgruppen
Hausärztliche
Fachgruppen
(stark vereinfachte Darstellung)
Arzt- bzw. Praxisbezogene RLV, QZV
4
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
IM BLICK
3,19 Prozent mehr Gesamtvergütung für 2014
Die Honorarverhandlungen zwischen den regionalen Verbänden der
Krankenkassen und der KV Bremen sind abgeschlossen. In diesem Jahr
fließen 3,19 Prozent mehr in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung
(MGV). Aufschläge gibt es auch bei einigen extrabudgetären Leistungen.
2,4 Prozent: Das war die
Richtschnur des Bewertungsausschusses für dieses Jahr.
Die nun zwischen den regionalen Krankenkassen und der
KV Bremen ausgehandelten
3,19 Prozent liegen darüber und das obwohl einmal mehr
eine schlechte Morbiditätsquote die Verhandlungsposition der Bremer KV erschwert
hat. Wie schon im Vorjahr
liegt Bremen im KVen-Vergleich im unteren Drittel. Da
die Morbiditätsquote, die
die Qualität der ärztlichen
und psychotherapeutischen
Diagnosen
widerspiegelt,
Grundlage für die Honorarverhandlungen ist, waren
die Hoffnungen auf ein gutes Ergebnis getrübt. Dass
es besser kam als gedacht,
liegt unter anderem daran,
dass die Krankenkassen sich
einen regionalen Aufschlag
abringen ließen, der die Mitversorgereffekte
goutiert.
Darüber hinaus gelang es
der KV Bremen, den so genannten Schieberegler in die
richtige Position zu bringen.
Laut Empfehlungen des Bewertungsausschusses soll die
Morbidität einer Region bemessen werden anhand von
Diagnosen sowie einem Demographiefaktor und zwar
zu einem Schlüssel von 61
zu 39 Prozent. Obwohl die
Diagnosenquote
denkbar
schlecht ist, liegt sie für Bremen und Bremerhaven immer noch deutlich über dem
Demographiefaktor. Die KV
Bremen konnte sich mit ihrer
Forderung, den Regler auf
100 Prozent Diagnosen zu
schieben, durchsetzen. Was
nicht gelang, war eine Anhebung des Orientierungswertes zu verhandeln. In Bremen
und Bremerhaven bleibt es
bei der bundesweiten Erhöhung von 1,3 Prozent.
Neben den 3,19 Prozent für
die MGV haben die Krankenkassen auch etwas für
extrabudgetäre Leistungen
draufgepackt, beispielsweise
für die Vergütung des Bereitschaftsdienstes (1,67%), für
das Wegegeld bei Besuchen
(1,3%) und für Schutzimpfungen (1,3%). Seite 6.
2013 ist neues Basisjahr für Honorarverteilung
Lange war bei der Zuteilung des Honorars auf die Arztgruppen das Jahr
2008 die rechnerische Grundlage: Die Vertreterversammlung hat am 18.
März nun ein aktuelleres Basisjahr gewählt. Eine Konvergenzregelung
verhindert, dass Arztgruppen mehr als drei Prozent verlieren können.
Zum 1. Juli 2014 ist die gezahlte Vergütung aus 2013
das Aufsatzjahr für die Honorarverteilung zwischen den
Arztgruppen, bisher war es
der angeforderte Leistungsbedarf aus 2008. Mit diesem
Schritt wird einerseits dem
tatsächlichen Leistungsgeschehen und der Entwicklung Rechnung getragen,
andererseits
wird verhindert, dass es zu massiven
Verschiebungen
zwischen
den Arztgruppen kommen
kann. Denn die gezahlte Vergütung 2013 basiert auf dem
Leistungsbedarf 2008.
Oltmann Willers
Telefon: 0421 / 3404-150
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
Das so genannte Basisjahr
ist bei der Honorarzuteilung
an die Arztgruppen von entscheidender Bedeutung. Für
die Kalkulation des Vergütungsvolumen einer Fachgruppe in einem aktuellen
Quartal bedarf es des Rückgriffs auf die Vergangenheit.
Im Vergleich zu dem gesamten Leistungsbedarf al-
ler Fachgruppen im eigenen
Versorgungsbereich ergibt
sich ein prozentualer Anteil. Dieser Prozentsatz wird
dann auf das Vergütungsvolumen im aktuellen Quartal
angewandt.
Sollte es in einer Arztgruppe wider Erwarten zu einer
eminenten
Verschlechterung kommen, wird der Honorarverlust dieser Gruppe
auf drei Prozent begrenzt.
Seite 21.
E-Mail: [email protected]
5
IM BLICK
Auf einen Blick: Das ist neu zum 1. April 2014
Was hat sich zum 1. April 2014 für Vertragsärzte und
-psychotherapeuten geändert? Einige wichtige Neuerungen haben
wir hier zusammengetragen.
Bereitschaftsdienst: Weil eine Vereinbarung zwischen Krankenkassen und KV erzielt wurde,
können Versicherte im Hausarztvertrag von Barmer GEK, DAK-Gesundheit, KKH und HEK
wieder den Bereitschaftsdienst der KV Bremen in Anspruch nehmen. Eine Einigung mit der
TK konnte nicht erzielt werden, sodass TK-Versicherte im Hausarztvertrag nicht behandelt
werden können. Eine Information ist bereits an die Bereitschaftsdienstzentralen gegangen.
Dringende Besuche: Die Vergütung für die GOP 01411, 01412 und 01415 an Samstagen,
Sonntagen und Feiertagen wurde verdoppelt. Siehe Beitrag unten
Labor: Die Kassenärztliche Vereinigung hat ein Laborkompendium als Richtlinie in Kraft gesetzt. Das Kompendium richtet sich an Vertragsärzte, die Laborleistungen veranlassen oder
selbst durchführen und abrechnen. Seite 7
MRSA: Zum 1. April ist die Vergütungsvereinbarung MRSA in den EBM überführt worden. Es
gelten neue Ziffern. Seite 21
Neuropsychologischen Therapie: Psychotherapeuten können nun Leistungen der
Neuropsychologischen Therapie abrechnen Seite 24
Vergütung für dringende
Wochenendbesuche verdoppelt
Seit dem 1. April 2014 werden dringende Besuche an
Samstagen, Sonntagen und
Feiertagen gefördert. Das
hat die KV Bremen mit den
Bremer Krankenkassen im
Honorarvertrag für das Jahr
2014 vereinbart. Die Förderung betrifft die EBM-Ziffern
01411, 01412 und 01415. Es
wird ein Zuschlag in Höhe
der EBM-Bewertung gewährt, die Vergütung wird
Oltmann Willers
6
Der Zuschlag wird von der KV
Bremen automatisch zugesetzt, wenn die betreffenden
GOP am Wochenende oder
an Feiertagen abgerechnet
werden. KV und Kassen versprechen sich durch diese
Förderung einen Rückgang
von Krankenhauseinweisungen an Wochenenden. Die
Regelung ist zunächst auf
das Jahr 2014 begrenzt. Vor
einer Verlängerung im Jahr
2015 überprüfen die Vertragspartner die Steuerungswirkung der Zuschläge.
Telefon: 0421 / 3404-150
E-Mail: [email protected]
Vergütung ab 1. April
GOP 01411: 95,02 Euro
GOP 01412: 126,82 Euro
GOP 01415: 110,62 Euro
somit verdoppelt.
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
IM BLICK
Laborkompendium: Überblick
für Veranlasser und Abrechner
Ein gerade erschienener Leitfaden soll Ärzten, die Laborleistungen veranlassen oder abrechnen, einen Überblick zu den wichtigsten Empfehlungen und Regelungen verschaffen. Trotz abschreckender 116 Seiten lassen
sich für die eigene Arbeit relevante Aspekte dank vieler Übersichten und
Schaubilder schnell herausarbeiten.
Der erste und umfassendste
Teil des Kompendiums enthält ausführliche ergänzende
Hinweise zu Legendierungen
im Kapitel 32 des EBM sowie
Erläuterungen und Interpretationshilfen zu einzelnen
Gebührenordnungspositionen. Diese stammen unter
anderem auch aus dem Kölner Kommentar. Im nächsten
Kapitel finden sich Empfehlungen zur medizinisch sinnvollen und wirtschaftlichen
Stufendiagnostik im Laborbereich. Exemplarisch wird
hier das in Leitlinien vorgeschlagene stufendiagnostische Vorgehen bei Diabetes
mellitus, Hyper- bzw. Hypothyreose, Anämie sowie bei
der Untersuchung des Urins
bei Verdacht auf eine Erkrankung des Harnsystems
dargestellt. Das Laborkompendium soll auch dabei unterstützen, sich einen Überblick über die wichtigsten,
im Zusammenhang mit Laboruntersuchungen relevanten Regelungen und Richtlinien zu verschaffen. Hierzu
wurden die grundlegenden
rechtlichen Anforderungen
und wichtige Regelungen für
Veranlasser und Erbringer
von Laborleistungen zusammengestellt, deren Grundzüge erläutert und ein Verweis
auf die im Internet einsehbaren Volltexte aufgeführt.
Das Laborkompendium tritt
zum 1. April als Richtlinie der

Stufendiagnostik bei Verdacht
auf Erkrankung der Schilddrüse
TSH = Thyreoidea-stimulierendes Hormon, SD = Schilddrüse, fT4 = freies
Thyroxin , fT3 = freies Trijodthyronin, TR-Ak = TSH-Rezeptor-Antikörper,
TPO-Ak = Thyreoperoxidase-Antikörper, Tg-Ak = Thyreoglobulin-Antikörper
Kassenärtztlichen Bundesvereinigung in Kraft. Es wurde von einem Expertengremium aus Laborärzten und
www.kbv.de/html/mediathek.php
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
Mikrobiologen
erarbeitet.
Das Laborkompendium lag
am 28. März dem Deutschen
Ärzteblatt als CD bei, kann
aber auch im Internet abgerufen werden.
(red)
7
IM BLICK
Vollzulassung
Ärzte
1496
1459
Angestellte
Ärzte
Teilzulassung
Ärzte
125
90
60
38
2010
2011
Anstellungen, Teilzeit, Generation Y:
Wie verändert sich die ambulante Versorgung?
Die Zahl angestellter Ärzte steigt kontinuierlich. Dabei ist die Gruppe
sehr heterogen. Die einen verbringen ihre letzten Arbeitsjahre in
Anstellung. Die anderen sind Aufrücker: jung und auf eine ausgewogene
Workl-Life-Balance fokusiert. Doch eines haben sie gemeinsam. Bisher
wurden ihre Interessen kaum artikuliert. Die KV Bremen will nun durch
eine Umfrage herausfinden, wie angestellte Ärzte ticken, um möglicherweise Antworten zu finden auf eine zentrale Frage der nahen Zukunft:
Müssen sich die ambulanten Versorgungsstrukturen verändern?
8
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
IM BLICK
1427
1403
180
159
73
2012
87
2013
* nicht maßstabsgetreu
Die Richtung ist eindeutig: Die Zahl
der Vollzulassungen in Bremen und
Bremerhaven nimmt kontinuierlich
ab, Anstellungsverhältnisse und
Teilzulassungen nehmen zu.
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
Die Legende geht so: Ein
Arzt und ein junger Kollege
unterhalten sich. Der eine
verabschiedet sich nach einer Weile mit diesen Worten: „Ich muss sagen, vieles
hat mir gefallen. Ich werde
es mit durch den Kopf gehen
lassen und teile Ihnen dann
meine Entscheidung mit.“ Es
ist Bewerbungsgespräch. Es
geht um eine Assistenzstelle
in einem Krankenhaus. Es ist
allerdings nicht der Chefarzt,
der das Gespräch so abrupt
beendet, sondern der junger
Mediziner. Was ist passiert?
Antwort: 15 bis 20 Jahre.
Diese Episode dokumentiert – sicherlich ein wenig
überspitzt – das, was Soziologen als Strukturwandel
bezeichnen und Journalisten gerne betiteln mit der
Floskel „Generation“ und
einem Buchstaben oder einem Stichwort. Generation
X ist passé. Generation Golf
auch. Die Babyboomer gehen in den Ruhestand. Jetzt
haben wir es mit der so genannten Generation Y zu
tun. Das sind die Leute, die
heute studieren oder gerade
an der Schwelle zum Berufsleben stehen. Also jene, die
mir nichts, dir nichts die Rollen im Bewerbungsgespräch
vertauschen. Weil sie es sich
erlauben können. Das gilt
mittlerweile für viele Branchen. Mit besonderer Wucht
trifft diese Entwicklung aber
den Medizinsektor, wie Sven
Astheimer,
Chefredakteur
im Ressort Karriere bei der
FAZ, auf einer Veranstaltung
in Berlin treffend feststellte.
Dies gilt insbesondere für
die Krankenhäuser. Die Generation Y hält aber auch
Einzug im ambulanten Bereich.
Aus diesem Grund lohnt sich
eine genauere Analyse. Eine
Reihe von Umfragen von
Medizinstudenten zeichnen
ein klares Bild der Ypsiloner:
Zwei Drittel sind weiblich,
fast alle hegen einen Kinderwunsch und wollen sich
intensiv um den Nachwuchs
kümmern. Daraus ergeben
sich fast zwingend folgende
Zahlen: Zwei von drei Medizinstudenten
wünschen
flexible Arbeitszeiten, für 60
Prozent der Ypsiloner kommt
von vornhinein nur Teilzeitarbeit in Frage. Familie, Freizeit und ein gutes Buch. Das
ist das neue Credo. Arztsein
als Beruf, nicht mehr als Berufung. Besorgniserregend,
aber folgerichtig dies: Lediglich vier Prozent der Medizinstudenten von heute streben eine Tätigkeit in eigener
Praxis an. Teilzeit und Teamwork statt Einzelpraxis und
Unternehmertum. Dass ältere Kollegen darüber die Nase
rümpfen, ist angesichts ihrer
Lebensgeschichte und ihren
Erfahrungen mit 24-Stundendiensten und streng-hierarchischen Klinikstrukturen
nur allzu verständlich. In einem Bericht aus dem Deutschen Ärzteblatt (Jg. 110/
Heft 19) wird dieser Umstand treffend zusammengefasst: „Generation Y wird
von den Babyboomern gar
9
IM BLICK
Umfrage der KV Bremen
Mit diesen Fragen wendet sich die KV Bremen
zurzeit an rund 200 Ärzte und Psychotherapeuten
in Anstellung.
– Warum ist für Sie die Anstellung so attraktiv?
– Wie kann die KV Sie besser informieren?
– Würden Sie die Interessen angestellter Ärzte in
der KV aktiv vertreten?
– Haben Sie Interesse an einer eigenen Zulassung?
nicht mehr verstanden, auch
wenn Bezüge zu den eigenen Kindern gegeben sind.“
Und umgedreht: „Generation
Y hält Generation X für Jammerlappen und Babyboomer
für Workaholics.“
Die nachkommende Medizinergeneration als junge
Phantasten abzutun, die mit
den Jahren „schon wieder
eingenordet werden“, wäre
allerdings nicht nur falsch,
sondern auch gefährlich.
Denn die Generation Y hat
einen mächtigen Verbündeten: die Demographie. Keine
andere Generation der letzten 60 Jahre war auf dem
Arbeitsmarkt so begehrt
wie diese. In den nächsten
Jahren werden viele niedergelassene Ärzte in den
10
Ruhestand treten, was die
„Verhandlungsposition“ der
Nachrücker um ein Vielfaches verbessern dürfte. Und
das ist ihnen sehr bewusst.
In einem Interview (Seite 12)
mit der KV Bremen bringt
es der Vorsitzende der Bundesvertretung der Medizinstudirenden, Christian Kraef
auf den Punkt: „Meine Generation hat durch andere
Rahmenbedingungen, z.B.
den Ärztemangel, einfach
die Möglichkeit Dinge auszusprechen und zu fordern,
die vorher runtergeschluckt
wurden.“
Und eine dieser Forderungen ist der Mix aus Anstellung und Teilzeitjob. Die Entwicklung ist bereits im vollen
Gange, wie eine Auswertung
der KV Bremen belegt. Allein
in der kurzen Spanne von
2010 bis 2013 hat sich die
Zahl der angestellten Ärzte
in Bremen und Bremerhaven von 96 auf 204 mehr
als verdoppelt. Angesichts
der üblicherweise kleinen
Ausschläge im Zulassungsgeschehen, ist es nicht weit
hergeholt, von einem Megatrend zu sprechen. „Die
Tendenz ist eindeutig steigend“, so fasst es – etwas
diplomatischer – die zuständige Abteilungsleiterin in der
KV Bremen, Marion Bünning,
zusammen. Es wäre schlicht
falsch, die Gruppe der heute angestellten Ärzte oder
derjenigen, die schon jetzt in
Teilzeit arbeiten, ob in Praxis
oder MVZ, gleichzusetzen
mit der nachrückenden Ge-
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
IM BLICK
Arbeitszeit getrennt nach Geschlecht, Praxis und MVZ im Bereich der KV Bremen
32
31
bis zu 10 Std./Wo.
bis zu 20 Std./Wo.
26
bis zu 30 Std./Wo.
22
über 30 Std./Wo.
18
11
10
9
7
6
♂
6
4
♀
Medizinisches Versorgungszentrum
neration Y. Dafür ist sie viel
zu heterogen. Einer von vier
angestellten Ärzten ist aktuell jünger als 40 Jahre alt,
allerdings gut jeder Fünfte
älter als 60. Andererseits ist
die Prognose, dass sich die
Erwartungshaltung der Ypsiloner an den Beruf in den
kommenden Jahren voll auf
die Strukturen in Klinik und
Praxis durchschlagen wird,
wohl nicht von der Hand
zu weisen. Kurzum: Es wird
künftig mehr angestellte
Ärzte geben, es wird mehr
Teilzeitbeschäftigung geben.
60 Stunden in der Woche. In
Einzelpraxis. Das war einmal!
Dieser
Paradigmenwechsel wird durchschlagen. Die
Herausforderung wird sein,
den Wunsch nach flexiblen
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
6
5
4
♂
Arbeitszeitmodellen in Einklang zu bringen mit dem
Unternehmertum im ambulanten Sektor. Nur wie? Auf
diese große Frage gibt es
möglicherweise viele kleine
Antworten. Und diese Antworten will die KV Bremen
sammeln. Dazu startet in
den nächsten Wochen eine
Umfrageaktion unter den
angestellten Ärzten in Bremen und Bremerhaven. Die
KV will wissen, wie Angestellte ihre Arbeitsumwelt sehen,
wo sie sich informieren, an
welcher Stelle sie Hilfe brauchen. Fühlen sie sich gut
vertreten? Wollen sie sich in
den Gremien der Selbstverwaltung engagieren? Ist für
sie die Anstellung das Ziel
oder nur ein Zwischenschritt
auf dem Weg zur Freiberuf-
Praxis
7
♀
lichkeit?
Ein Umdenken – in welcher Art auch immer – wird
stattfinden müssen. Die Veränderungen werden auch
nicht vor dem Arzt-Patientenverhältnis Halt machen
können. Auf diesen Umstand
hat KBV-Vorstand Dr. Andreas Gassen im Rahmen
einer Diskussionsveranstaltungen in Berlin zu diesem
Thema, hingewiesen. Patienten würden einen Arzt im
24-Stunden/7-Tage-Dienst
verlangen. Immer da, allzeit
bereit! „Das geht schon jetzt
nicht mehr.“ Hier steckt Dynamik und Dynamit drin.
Christoph Fox
KV Bremen
0421/3404-328
11
IM BLICK
Hier spricht die Generation Y: „Wir fordern
Dinge, die vorher runtergeschluckt wurden“
Die neue Mediziner-Generation ist selbstbewusst und herausfordernd.
Sie ist sich ihrer „Marktmacht“ bewusst, denn die Nachfrage nach Praxisnachfolgern und Klinikärzten ist größer als das Angebot. Deshalb fordert
diese Generation mehr, als ihre Vorgänger es sich je getraut hätten. Wir
sprachen mit einem Vertreter der Gernation Y, Christian Kraef von der
Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd).
Keine Lust auf eine 60 Stunden-Woche und betriebswirtschaftliches Risiko: Ist
das zu provokativ formuliert
oder trifft das die Mentalität
der Generation Y?
„Generation Y“ ist für mich
ein sehr abstrakter Begriff.
Sicherlich ist meine Generation heterogen in ihren
Vorstellungen und Wünschen. Es gibt auch weiterhin
diejenigen die bereit sind,
60 Stunden die Woche im
Krankenhaus oder eigenverantwortlich in der Praxis
zu schaffen. Allerdings hat
der Anteil derjenigen, die
geregelte Arbeitszeiten und
überschaubare Risiken bevorzugen,
zugenommen.
Meine Generation hat durch
andere Rahmenbedingungen, z.B. den Ärztemangel,
einfach die Möglichkeit Dinge auszusprechen und zu
fordern, die vorher runtergeschluckt wurden. Eine großartige Gelegenheit, Dinge in
unserem Gesundheitssystem
zum Positiven zu wandeln.
In einem von Medizinstudierenden produziertem Video
fällt dieser Satz: Acht Stunden am Tag, 100 Prozent!
Können Sie verstehen, wenn
Ärzte verärgert sind, dass
ihre Nachfolger auf planbare
Arbeitszeiten pochen?
Manchmal hat man den Eindruck, dass einige ihr eige-
12
Christian Kraef, Medizinstudent im 9. Fachsemester
an der Universität Münster, von 2011-2012 bvmdBundeskoordinator
für
Gesundheitspolitik,
2013
Freisemester am AlbertSchweitzer-Krankenhaus
in Lambaréné, Gabun für
medizinische Doktorarbeit,
seit 1. Januar 2014 Präsident der Bundesvertretung
der Medizinstudierenden in
Deutschland (bvmd).
nes Lebensmodell verteidigen möchten. Andere sind
sicherlich einfach um ihre
Abteilungen, Praxen und die
Versorgung besorgt, können
diese Wünsche aber auch
nachvollziehen.
Vielleicht
waren dies früher auch ihre
Wünsche?
mit.
Arbeitsbedingungen
und Gratifikation halten sich
nicht mehr die Waage.
Werden wir konkreter: Was
ist passiert, dass eine Niederlassung in eigener Praxis
für Sie und Ihre Kommilitonen so unattraktiv geworden ist?
Attraktiv sind gemeinschaftliche Modelle wie MVZ oder
Gemeinschaftspraxen,
die
flexible
Arbeitszeiteinteilung zulassen und Risiken
verteilen. Bürokratieabbau,
Stärkung des interprofessionellen Arbeitens (auch mit
Neuverteilung von Aufgaben) und eine leistungsgerechte Vergütung sind die
wichtigsten Baustellen.
So düster würde ich die Situation gar nicht zeichnen. Es
scheint sich ja vor allem um
Disziplinen der Primärversorgung und ländliche Regionen zu handeln. Dort ist
man ganz vorne an der medizinischen Front, bekommt
die Probleme der Menschen
und die Schwächen unseres
Gesundheitssystems direkt
Was muss sich ändern, damit für junge Mediziner die
eigene Praxis oder der Einstieg als Partner wieder eine
interessante Option wird?
Anstellung in Klinik, angestellter Arzt in MVZ oder
Großpraxis, am besten in
Teilzeit: Das scheint der
Geist der Zeit zu sein. Was
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
IM BLICK
Kinderwunsch
realisieren
89%
Arbeitszeit
selbst einteilen
67%
TeilzeitArbeit
61%
würden Sie sagen, ist die
Anstellung schon der Endpunkt oder ein Zwischenschritt zur Selbständigkeit?
Bestimmt ist sie für viele
ein Zwischenschritt auf dem
Weg zur Selbstständigkeit.
Meine Generation ist auch
sehr mobil, so dass es sicher
einige gibt, die sich nicht so
schnell endgültig festlegen
möchten. Für junge Mütter
und Väter ist Teilzeitanstellung oft die einzige Möglichkeit. Da sind die Institutionen gefragt, entsprechende
Betreuungsangebote zu machen.
Wenn man sich so umhört:
Der Hausarzt-Beruf ist bei
Medizin-Studierenden nicht
ganz oben in der Beliebtheitsskala. Warum eigentlich?
Wenn man sich Befragungen
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
Die Top-3-Wünsche der Generation Y an
ihr Arbeitsleben laut Umfrage aus dem
Jahr 2011: Lässt sich dieser Anspruch mit
dem Arztdasein, wie es heute definiert ist,
in Einklang bringen? Müssen die Strukturen in der ambulanten Versorgung verändert werden? Oder muss sich diese Generation anpassen? Diese Diskussion wird
die nächsten Jahre prägen.
von
Medizinstudierenden
anschaut, so können sich
viele zu Beginn des Studiums vorstellen, Hausarzt zu
werden. Dies nimmt im Laufe des Studiums ab, wenn
man mit den Realitäten in
Aus- und Weiterbildung sowie Arbeitsalltag konfrontiert wird. Allgemeinmedizin
führt in der Lehre an vielen
Universitäten immer noch
ein Mauerblümchendasein,
Weiterbildungsstrukturen
sind – auch im internationalen Vergleich – erschreckend
unorganisiert, von hausärztlichen Kollegen hört man vor
allem Klagen. Trotzdem fasziniert viele Studierende das
Ganzheitliche an der hausärztlichen Arbeit!
Was kann eine Kassenärztliche Vereinigung tun, um
Ihre Kommilitonen dazu zu
begeistern, als Haus- oder
Facharzt tätig zu werden?
Die KVen sind vor allem gefragt ansprechende Weiterbildungsstrukturen und
-netzwerke zu organisieren,
den Bürokratieabbau voranzubringen und für eine
angemessene Entlohnung
der Primärversorgung zu
sorgen. Populistische Aktionen, wie z.B. die Forderung
nach Landarztquoten für die
Zulassung zum Medizinstudium hingegen, sind kontraproduktiv und abschreckend.
Und zum Schluss: Was kann
die KV Bremen tun, damit
Sie nach Bremen oder Bremerhaven kommen?
Bremen ist in meinen Augen eine junge, dynamische
Stadt mit hohem Freizeitund Familienwert. Jetzt noch
eine
Weiterbildungsstelle,
die praxisnahe, ganzheitliche
Ausbildung mit Forschung
verbindet...
13
IM BLICK
Generationenkonflikt? Ypsiloner
treffen Babyboomer und Generation X
„
„
Mit dem provokanten Titel „100 Prozent Arzt - acht Sunden am Tag:
Geht das?“ hat die Kassenärztliche Vereinigung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „KBV kontrovers“ zum Treffen der Generationen eingeladen. Was deutlich wurde: Die älteren Gesprächsteilnehmer nehmen die
jungen Kollegen in spe zwar ernst, nicht immer kommen sie allerdings
auf einen Nenner. Die Frage nach Überstunden trennt die Generationen.
Regina Feldmann, KBV-Vize, Hausärztin und Babyboomer
(1956-1965) hat Verständnis für die Forderungen der nachrückenden Medizinergeneration, gleichwohl glaubt sie, dass
einige Ansprüche im Arbeitsalltag automatisch zurückgedreht werden.
„Ich schaue nicht auf die Uhr, wenn im Wartezimmer
noch Patienten warten. Das gehört für mich einfach
zum Arztsein dazu.“
Dr. Johannes Gerber, in dritter Generation Inselarzt auf
Fehmarn, Gernation X (1966-1985), ahnt als Arbeitgeber von
zwei angestellten Ärzten, dass das ambulante System sich
verändern muss. Er sieht auch die Gesellschaft in der Pflicht,
denn „als Allgemeinmediziner werden wir zunehmend von
Banalitäten überschwemmt“. Auf einen Nenner kommt aber
auch er nicht mit der Generation Y, auch wenn er zugeben
muss, dass er nicht so viel Zeit mit seinen kleinen Kindern
verbringen kann, wie er will.
„Ich empfinde Überstunden nicht als Überstunden,
sondern als eine Investition in meine Praxis und zum
Wohle meiner Patienten.“
14
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
„
„
„
IM BLICK
Raphael Kunisch, Assistenzarzt aus München, Generation Y
(ab 1986) kommt gerade von einer 85-Stunden-Woche. Er
habe die Arbeit in seiner Klinik zwar gern gemacht, aber man
habe nach wie vor keine Wahl, ob man diese Überstunden
leisten will, oder nicht. Die aufopfernde Haltung vieler älterer
Kollegen kann er nicht verstehen. Er stellt diese provokante
Frage:
„Ich will eine Familie gründen und viel Zeit mit ihr
verbringen. Nur weil ich Arzt bin, darf ich das nicht?“
Friedericke Jahn, PJlerin aus Mecklenburg-Vorpommern,
Arzttochter, Generation Y (ab 1986) kennt die andere Seite.
Ihr Vater, der Hausarzt war, hatte zu wenig Zeit mit seinen
Kindern verbracht. Das will sie nicht. Sie kann sich daher eine
Anstellung in einem MVZ sehr gut vorstellen oder in einer
anderen kooperativen Versorgungsform. Auch von den neuen Praxisassistentinnen Verah, Agnes und Co hält sie große
Stücke.
„Wir sind eine Generation, die nicht nur für Patienten
da sein will, sondern auch für uns selbst. Wir wollen
keinen Raubbau an uns selbst.“
Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorsitzender, Orthopäde und Babyboomer (1956-1965) prognostiziert, dass ein Umdenken
an ganz vielen Stellen stattfinden muss. Patienten erwarten
einen Arzt im 24-Stunden/7-Tage-Dienst. Sie müssen sich
umstellen. Krankenkassen würden ebenso mit solchen Denkmodellen argumentieren. „In den Ruhestand gehende Kollegen können nicht eins zu eins ersetzt werden“, stellt er fest.
„Junge Kollegen fordern eine 40-Stunden-Woche.
Sind wir ehrlich, hätten wir das auch gefordert, wenn
wir damals die Chance dazu gehabt hätten.“
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
15
IM BLICK
Notfallmedizin in der Praxis
So klappt die Reanimation
Kreislauf-Atemstillstände kommen in Praxen selten vor.
Im Leben eines (nicht darauf spezialisierten) Arztes
vielleicht fünf-, allenfalls zehnmal. Um für den Ernstfall
gerüstet zu sein, braucht es nicht viel: Einen Plan und
etwas Übung. Die KV Bremen bietet in diesem Jahr Kurse
an. Der erfahrene Rettungssanitäter Christian Kepp fasst
das Wichtigste zusammen.
Um zu Beginn gleich mit einer Legende aufzuräumen:
Die Hands-only-Reanimation, also die Wiederbelebung
ohne Beatmung wie sie im
englischen Sprachraum als
Maßstab bei der Laien-Reanimation propagiert wird,
ist in Deutschland nicht angesagt und löst bei erfahrenen Notfallmedizinern und
Sanitätern hierzulande nur
ein Kopfschütteln aus. Versuchen Sie doch einmal fünf
Minuten und länger die Luft
anzuhalten. Das dürfte nur
den wenigsten schadfrei gelingen. Insofern sollten Ärzte bzw. Psychotherapeuten
und das Praxispersonal im
Fall der Fälle so weit gerüstet sein, dass sie eine Thoraxkompression samt künstlicher Beatmung ausführen
können.
16
Die erforderlichen Schritte
und Maßnahmen, die bei einer Reanimation vorgenommen werden müssen, sind
im Grunde simpel. Ein Spezialwissen ist nicht notwendig. Und dennoch löst eine
Situation, die eine Wiederbelebung notwendig macht,
bei den meisten Beteiligten
Angst aus. Kein Wunder,
denn von Routine kann man
bei einem solchen Ereignis
– auch in einer Arztpraxis –
nicht sprechen. Genau hier
liegt allerdings das Problem.
Wer nicht weiß, was zu tun
ist, hat Angst. Wer Angst hat,
macht Fehler. Immerhin jeder dritte Patient mit Herzstillstand überlebt, wenn die
richtigen Maßnahmen innerhalb der ersten drei bis vier
Minuten eingeleitet werden.
Fehler können eliminiert wer-
den durch regelmäßige Coachings und Übungen sowie
durch ein auf die Arztpraxis
zugeschnittenen Notfallplan,
der klar regelt, wer, was wann
und wie erledigt. Eine erste
grobe(!) Orientierung, wie in
einer Extremsituation bei einem Herzstillstand in einer
ärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis zu verfahren ist, liefern die nächsten
Zeilen.
Wie erkenne ich einen
Herzstillstand?
Die Diagnose ist unkompliziert. Ein Herz-KreislaufStillstand ist gekennzeichnet
durch eine sofortige tiefe
Bewusstlosigkeit,
Atemstillstand und Zyanose. Die
fehlende Herztätigkeit kann
leicht durch Tasten nach
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
IM BLICK
Praxis
ganz
praktisch
dem Puls festgestellt werden.
Weitere Maßnahmen (EKG,
Ultraschall) wären kontraproduktiv, denn ab der ersten
Diagnose zählt jede Minute,
um die Rettungsmaßnahmen
einzuleiten.
Was ist bei einem
Herzstillstand zu tun?
Viele Menschen fürchten
eine solche Situation. Dies
dürfte auch für das Personal einer Arztpraxis gelten.
Allein deshalb sind konkrete
Notfallpläne und Zuständigkeiten so wichtig. Sie bringen in der Stresssituation ein
Mindestmaß von Ordnung
und Orientierung. Als Praxischef sollten Sie auch Sorge
dafür tragen, dass sich bei
Ihren Mitarbeitern folgende
Erkenntnis festsetzt: Ab jetzt
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
können wir nur noch helfen,
aber die Situation nicht mehr
verschlimmern.
Die nun folgenden Punkte
sollten zugeschnitten auf die
Gegebenheiten der Praxis in
einen Notfallplan niedergeschrieben sein. Allen Beteiligten muss die Handlungskaskade bekannt sein: Jeder
muss wissen, welche Rolle er
bei welchem Notfallszenario zu welchem Zeitpunkt zu
übernehmen hat. Bei einem
Herzstillstand sollte diese
beachtet werden:
 Handeln Sie schnell und
setzen Sie sofort einen
Notruf (112) ab. Wenn
mehrere Praxismitarbeiter
in der Nähe sind, sollte
eine Person die Aufgabe
übernehmen, jemand an-
deres umgehend mit den
Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen.
 In Stresssituationen werden häufig die berühmten
fünf „W“-Fragen vergessen. Wie empfehlen beim
Absetzen des Notrufes
sich auf folgende Punkte
zu konzentrieren: Wo ist
es passiert? Was sehe ich?
 Legen Sie den Patienten
mit dem Rücken auf den
Fußboden. Etwaige Verletzungen des Rückens
müssen in Kauf genommen werden. Machen Sie
den Oberkörper des Betroffenen frei, knien Sie
sich neben ihn und beginnen umgehend mit der
Herzdruckmassage.
 Parallel dazu sollte ein/der
Arzt herbeigeholt werden,
wenn er noch nicht vor
17
IM BLICK
Ort ist. Wenn sich der Zwischenfall beispielsweise in
einem Behandlungsraum
ereignet hat, kann es Sinn
ergeben, einen Kode-Satz
in der Praxis zu vereinbaren. „Ihre Tochter Klara
will dringend mit Ihnen
sprechen“, könnte dem
Arzt signalisieren, dass er
sofort mitkommen muss.
Die versteckte Botschaft
verhindert, dass zu viel
Unruhe ausgelöst wird
oder gar Gaffer angelockt
werden. Und die gibt es in
Arztpraxen zu Hauf.
Wie reanimiere ich richtig?
Eins vorneweg: In mehr als
60 Prozent der Fälle führt
eine Herzdruckmassage zu
Verletzungen am Brustkorb,
meist sind es aber Knorpelabrisse am Brustbein, die
schon beim Lebenden eher
unkompliziert sind. Rippenbrüche sind äußerst selten.
Es gilt daher: Bloß keine falsche Vorsicht walten lassen.
Führen Sie folgende Schritte
durch:
 Der richtige Druckpunkt
für die Herzdruckmassage
befindet sich (bei einem
Erwachsenen) im unteren
Drittel des Brustbeins.
Setzen Sie einen Handballen auf den Druckpunkt
und den Handballen der
zweiten Hand oben auf
den Handrücken der ersten Hand. Strecken Sie
die Arme durch und achten darauf, dass Druck auf
dem Brustbein ausgeübt
wird. Führen Sie nun 30
Druckmassagen
durch,
indem Sie kräftig (etwa
fünf bis sechs Zentimeter)
auf das Brustbein in einer
Frequenz von zirka 100 bis
120 Kompressionen pro
Minute drücken. Entlasten
Sie den Brustkorb nach
jedem
Druckvorgang
18
komplett. Einen tabellarischen Überblick bietet
die nebenstehende Infografik. Sie zeigt auch die
Unterschiede
zwischen
einer Reanimation eines
Erwachsenen und eines
Kindes (ab einem Jahr).
 Beginnen Sie nach den
30 Kompressionen mit
der Mund-zu-Mund-Beatmung. Die Atemwege
des Patienten öffnen sich
am besten durch Überstrecken des Kopfes. Die
Nase wird geschlossen. Es
wird zweimal für zirka eine
Sekunde Luft eingeblasen
und zwar soviel, dass sich
der Brustkorb sichtbar
Sollte die Beatmung nicht
erfolgreich sein, setzen
Sie die Massage fort.
 Nutzen Sie den wichtigsten Vorteil, den Sie in der
Praxis haben: das Team.
Die Reanimation kann
natürlich eine Person vornehmen, besser ist die
Aufgabenverteilung auf
mehrere Köpfe. Teamwork
bei der Herzdruckmassage ergibt Sinn. Wegen der
körperlichen Belastung ist
es sogar angesagt, sich
alle ein bis zwei Minuten
abzuwechseln, um nicht
zu schnell zu ermüden.
Wichtig ist ein „fliegender
Wechsel“, damit es keine
Training für psychotherapeutische Praxen

Für psychotherapeutische Praxen bietet die KV Bremen ein klassisches Erste-Hilfe-Training mit Vertiefung einiger Themengebiete angeboten. Der Kurs
findet am 2. Juli 2014 von 14.00 bis 19.00 Uhr in
der KV Bremen mit Christian Kepp (Rettungssanitäter) statt.

Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 115,00
Euro inkl. Verpflegung und Material. Eine Anmeldung
ist erforderlich. Das Anmeldeformular finden Sie auf
Seite 29.

Die Teilnehmerzahl ist bei diesem Kurs begrenzt. Bei
Bedarf werden weitere Termine angeboten.
Natalie Martin
0421 / 3404-335
[email protected]
Training für Arztpraxen

Bei Bedarf bietet die KV Bremen auch ein Seminar für
Ärzte und Mitarbeiter an, die Techniken zur Erstversorgung erwerben oder ihre Kenntnisse im Umgang
mit medizinischen Notfällen vertiefen wollen.

Bei Interesse wenden Sie sich an die unten angegebene Ansprechpartnerin.
Natalie Martin
0421 / 3404-335
hebt und senkt. Falls vorhanden, kann natürlich ein
Beatmungsgerät benutzt
werden
(Notfallkoffer).
[email protected]
Unterbrechung gibt.
 Setzen Sie die Reanimation solange fort, bis der
Rettungsdienst
eintrifft
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
IM BLICK
Maßnahmen
Erwachsene
Atemwege
Initial-Beatmung
Beatmung ohne Herdruckmassage
Kinder (ab 1 Jahr)
Kopf mäßig reklinieren
2 Beatmungen
initial 5 Beatmungen,
2 effektive Beatmungen
(max. 5 Versuche)
10-12/Min.
12-20/Min.
Beatmung mit Herzdruckmassage
Atemwegsverlegung
8-10/Min.
Abdominal (Heimlich-Manöver, ultima ratio)
Pulskontrolle
Arteria carotis
Arteris carotis,
femoralis, brachialis
Druckbereich
2-Fingerbreit oberhalb
Sternum-Unterkante
1-Fingerbreit über dem Sternum
Kompressionsmethode
2 Hände
1 Handballen
Kompressionstiefe
5-7 cm
1/3 bis 1/2 Thoraxdurchmesser
Kompressionsrate
100/Min.
100-120/Min.
30:2
30:2 (1 Helfer) / 15:2 (2 Helfer)
4 Joule/kg KG Erwachsenenpads
4 Joule/kg KG Kinderpads
Herdruckmassage/Beatmung
Defibrillation AED
oder die Atmung des Patienten wieder einsetzt.
Wie setzte ich einen
Defibrillator richtig ein?
Der Einsatz eines Defibrillators ist kein Muss, kann
aber – in der ersten Minute
angewendet – die Überlebenswahrscheinlichkeit auf
95 Prozent erhöhen. Das Risiko, sich selbst oder dem
Patienten Schaden zuzufügen, ist bei den Geräten neuester Prägung (Automatische
Externe Defibrillatoren, kurz
AED) praktisch nicht vorhanden. Diese Modelle geben
dem Anwender sprachgesteuert Informationen zur
richtigen Handhabung. Außerdem lösen die AED auch
nur einen Elektroschock aus,
wenn tatsächlich ein Herzkammerflimmern
vorliegt.
Natürlich gilt sowohl für ältere, als auch die neueren
Modelle: Kein Körperkontakt
zum Patienten während des
Elektroschocks. Ansonsten
sollten die folgenden Punkte
beachtet werden:
 Schalten Sie den Defibrillator (hier ein AED) ein
und schließen die Elektrodenkabel an. Die Elek-
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
troden sind auf den dafür
vorgegebenen Positionen
auf den Brustkorb anzubringen (Markierung auf
den Elektroden oder am
Gerät beachten).
 Der Defibrillator analysiert
anschließend den Herzrhythmus. Liegt ein Herzkammerflimmern vor, lösen Sie durch Knopfdruck
einen Elektroschock aus.
Folgen Sie den Sprachanweisungen des AED. Sie
erhalten
Informationen
darüber, wann und wie
Herzmassage ausgeübt,
die Atemluftspende verabreicht und die Elektroschocks ausgelöst werden
müssen. Fahren Sie bis
zum Eintreffen des Rettungsdienstes fort.
Sollten Medikamente
verabreicht werden?
Da haben sich die Richtlinien
mittlerweile eindeutig positioniert. Nein zur Arzneimittelgabe über die Trachea. Aber
auch sonst gilt: Die fortlaufende
Herzdruckmassage
sollte für eine Applikation
von Arzneimitteln keinesfalls
unterbrochen werden.
Zum Schluss: Buchwissen
reicht bei der Reanimation
nicht aus. Die oben beschriebenen Techniken bieten einen ersten Überblick. Mehr
nicht. Wer schon mal völlig
unvorbereitet in eine solche
Stresssituation geraten ist,
dem ist mit Sicherheit folgender Gedanke gekommen:
„Hätte ich bloß vorher …“ Reanimationstechniken sollten
eingeübt sein und hin und
wieder aufgefrischt werden.
Angebote gibt es genug.
Auch direkt auf die Bedürfnisse von Praxisteams zugeschnitten.
Christian Kepp
Rettungssanitäter/
Geschäftsführer
Medic-at-Home
19
FRAGEN & ANTWORTEN
Sie fragen – Wir antworten
Was andere wissen wollten, ist vielleicht
auch für Sie interessant. In dieser Rubrik
beantworten wir Fragen, die den Beratern
der KV Bremen gestellt wurden.
Weiterbildung
Ich bin Hausarzt und
plane, einen Weiterbildungsassistenten zu
beschäftigen. Was muss
ich bei der Antragsstellung beachten?
Den Antrag „auf Genehmigung zur Beschäftigung einer Ärztin/eines Arztes in
Weiterbildung nach § 32 Abs.
2 Ärzte-ZV auf dem Gebiet
der Allgemeinmedizin“ finden Sie auf der Homepage
der KV Bremen. Mit dem Antrag sollten folgende Unterlagen bei der KV eingereicht
werden: die Kopie der Approbationsurkunde und eine
Kopie des Arbeitsvertrages.
Darüber hinaus ist eine Erklärung zum Nachweis der
Fördervoraussetzungen bei
der Ärztekammer Bremen,
Abteilung
Weiterbildung,
einzuholen. Der Vordruck
dazu ist dem KV-Antrag
angehängt. Sobald alle Unterlagen bei der KV Bremen
vorliegen, kann die Genehmigung erteilt werden. (RZ)
 www.kvhb.de/formulare-für-ärzte
Gesundheitsuntersuchung
Versicherte vom 36.
Lebensjahr an haben
jedes zweite Jahr einen
Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung.
Was ist gemeint: Kalenderjahr oder 24 Monate?
Die Untersuchung kann jeweils im zweiten des auf die
Untersuchung
folgenden
Kalenderjahres und nicht
erst nach Ablauf von 24 Monaten erneut vorgenommen
werden. (A1)
Mailen Sie uns
Ihre Fragen an
[email protected]
Versichertennachweis
Wie sind Neugeborene
ohne KVK versichert?
Bis zur U2 sind die Neugeborenen mit der KVK der
Mutter versichert (siehe Bundesmantelvertrag § 22 Punkt
2). Zur U3 muss eine eigene
Karte bzw. eine Zusage der
Kasse vorliegen. (A1)
Psychotherapie
Kann die GOP 35130
(Bericht an den Gutachter für Kurzzeittherapie)
trotz einer Befreiung
von der Gutachterpflicht
abgerechnet werden?
20
Ja, bei Anforderung der
Krankenkasse. Ein Begründungstext ist anzugeben.
(A1)
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
HONORAR | ABRECHNUNG
Honorarverteilung: Neues Aufsatzjahr ab 1. Juli 2014
Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 18. März 2014 Anpassungen am
Honorarverteilungsmaßstab (HVM) vorgenommen:
– Die Aufteilung des versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumens auf die
einzelnen Arztgruppen erfolgt nunmehr entsprechend ihres Anteils am Vergütungsvolumen des entsprechenden Quartals des Jahres 2013 (§ 14). Bislang erfolgte die Verteilung nach dem Leistungsbedarf im Jahr 2008.
– Zwar werden keine hohen Verschiebungen zwischen den Honoraranteilen der
einzelnen Arztgruppen erwartet, zur Absicherung wurde dennoch zusätzlich eine
Konvergenzregelung aufgenommen (§ 14 Abs. 5). Demnach darf das Vergütungsvolumen einer Arztgruppe gegenüber 2013 um maximal drei Prozent sinken.
– Neue Leistungen, die nicht in dem Vergütungsvolumen des entsprechenden
Quartals 2013 enthalten sind, werden vom versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumen abgezogen und gesondert vergütet (§ 13 Abs. 3).
Daneben sind redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden. Den modifizierten
Honorarverteilungsmaßstab, der ab 1. Juli 2014 gültig ist, können Sie demnächst auf
der Homepage der KV Bremen einsehen unter:

www.kvhb.de/honorarverteilung


Oltmann Willers
Telefon: 0421 / 3404-150
E-Mail: [email protected]
MRSA-Sanierung in EBM überführt: Neue Ziffern beachten
Nach einer zweijährigen Testphase wurde zum 1. April 2014 die MRSA-Vergütungsvereinbarung in den EBM (Abschnitt 30.12) überführt. Damit werden die alten GOP
86770 bis 86784 durch neue GOP ersetzt (siehe Tabelle). Die Leistungslegenden bleiben identisch. Die Vergütung ist extrabudgetär. Die wenigen Änderungen betreffen:
– Tagesprofil bzw. Tages-/Quartalsprofil: Bei einigen GOP geändert.
– Euro-Beträge: Marginal angepasst, i.d.R. nach oben.
– Allgemeine Bestimmungen: Wurden um neue GOP und Ausschlüsse aktualisiert.
– Präambel: Auf den neuesten Stand gebracht.
Folgende GOP wurden in den neuen Abschnitt 30.12 des EBM aufgenommen:


GOP
Leistungslegende
Wert in Euro
Kalkulationszeit
in Minuten
Prüfzeit
in Minuten
30940
(alt: 86770)
Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten gem. Nr. 3 der Präambel des
Abschnitts 30.12 bis sechs Monate nach
Entlassung aus einer stationären Behandlung, einmal im Behandlungsfall
3,55
4
3²
30942
(alt: 86772)
Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten gem. der Nr. 3 der Präambel des
Abschnitts 30.12, der Träger von MRSA ist,
oder einer positiv nachgewiesenen MRSAKontaktperson gemäß der GOP 30946,
einmal im Behandlungsfall
13,47
15
12²
30944
(alt: 86774)
Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten gem. der Nr. 3 der Präambel des
Abschnitts 30.12, der Träger von MRSA ist,
oder einer positiv nachgewiesenen MRSAKontaktperson gem. der GOP 30946 im
Zusammenhang mit der Durchführung der
Leistung der GOP 30942, je vollendete 10
Minuten, höchstens zweimal je Sanierungsbehandlung
9,12
10
10¹
30946
(alt: 86776)
Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines
MRSA-Trägers, einmal im Behandlungsfall
3,24
4
3²
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
21
ABRECHNUNG
GOP
Leistungslegende
Wert in Euro
Kalkulationszeit
in Minuten
Prüfzeit
in Minuten
30948
(alt: 86778)
Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder
regionalen Netzwerkkonferenz gem. der
Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA
nach § 135 Abs. 2 SGB V, einmal im Behandlungsfall
4,66
5
4²
30950
(alt: 86780)
Bestätigung einer MRSA-Besiedelung
durch Abstrich(e), einmal am Behandlungstag, höchstens zweimal im Behandlungsfall
1,92
2
1¹
30952
(alt: 86781)
Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch
Abstrich(e), einmal am Behandlungstag,
höchstens zweimal im Behandlungsfall
1,92
2
1¹
30954
(alt: 86782)
Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden
5,17
-
-
30956
(alt: 86784)
Nachweis der Koagulase und/oder des
Clumpingfaktors zur Erregeridentifikation
nur bei positivem Nachweis gem. GOP
30954
2,53
-
-
¹ Tages- und Quartalsprofil ² nur Quartalsprofil



22
Die wichtigsten Anmerkungen zu den vorstehenden GOP:
– Die GOP 30940, 30942, 30944, 30946 sind nicht im kurativen-stationären (belegärztlichen) Behandlungsfall berechnungsfähig.
– Die GOP 30942 und/oder 30944 ist nur bei Versicherten mit der gesicherten Diagnose ICD-10-GM U80.00 oder U80.01 berechnungsfähig. Die Diagnose muss
durch eine mikrobiologische Untersuchung gesichert sein, die entweder vom Vertragsarzt veranlasst oder aus dem Krankenhaus übermittelt wurde.
– Voraussetzung bei der Nebeneinanderberechnung der GOP 30944 und diagnostischer bzw. therapeutischer GOP ist eine mindestens 10 Minuten längere ArztPatienten-Kontaktzeit, als in der entsprechenden GOP angeführt.
– Die Arzt-Patienten-Kontaktzeit beträgt bei Abrechnung der GOP 30942 neben
der GOP 30944 mindestens 25 Minuten.
– Die Kontaktperson nach der GOP 30946 muss mindestens über vier Tage den
Schlafraum und/oder die Einrichtung(en) zur Körperpflege mit dem erfolglos
therapierten oder sanierten MRSA-Träger gemeinsam nutzen und/oder genutzt
haben.
– Die GOP 30946 ist nicht berechnungsfähig für Beschäftigte in Pflegeheimen und/
oder in der ambulanten Pflege im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung.
– Die GOP 30948 ist nur bei einer durch die KV Bremen anerkannten Fall- und/oder
regionalen Netzwerkkonferenz abzurechnen.
– Die GOP 30950 mit der gesicherten Diagnose U80.00 oder U80.01 ist nur nach
Vorliegen des Abstrichergebnisses berechnungsfähig.
– Die GOP 30952 ist nur berechnungsfähig, wenn die Abstrichuntersuchung keinen
MRSA-Nachweis ergibt.
– Die GOP 30954 und/oder 30956 ist nur im Zusammenhang mit den GOP 30950
und/oder 30952 und nicht neben der GOP 32837 abrechnungsfähig.
– Bei den GOP 30942, 30944 und 30950 darf der Sekundärkode U80.00 bzw. U80.01
nur zusätzlich zu einem Hauptdiagnosekode nach ICD-10 angegeben werden.
Die ab dem 1. April gültigen GOP dürften bereits mit dem aktuellen Quartalsupdate
in allen gängigen Praxisverwaltungssystemen implementiert sein. Sollte dies nicht der
Fall sein, wird die KV Bremen automatisch tätig und die Änderungen manuell vornehmen. Für die Praxen entsteht kein Aufwand.
Nach Inkrafttreten der noch ausstehenden Qualitätssicherungsvereinbarung, wird die
KV Bremen allen bisherigen Genehmigungsinhabern unaufgefordert eine neue Genehmigung erteilen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die KV Bremen für den Übergangs-
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
ABRECHNUNG
zeitraum Leistungen, die von bisherigen Genehmigungsinhabern erbracht werden,
abrechnen.
Ansprechpartnerin bei Fragen zur Abrechnung:
Katharina Kuczkowicz
Telefon: 0421 / 3404-161
Ansprechpartnerin bei Fragen zur Genehmigung:
Andrea Windhorst
Telefon: 0421 / 3404-330
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Ablaufdiagramm für MRSA-Risikopatienten (mit neuen GOP)
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
23
ABRECHNUNG
Neuropsychologie jetzt auch von Psychotherapeuten abrechenbar

Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können ab dem 1. April 2014 die Leistungen der Neuropsychologischen Therapie nach den GOP des Abschnitts 30.11 abrechnen, sofern sie die Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen.

Unter der Präambel 23.1 Punkt 5. sind die Gebührenordnungspositionen (GOP) aufgeführt, die außerhalb des EBM-Kapitels 23 „Psychotherapeutische Gebührenordnungspositionen (Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)“ berechnungsfähig sind.
Isabella Graczyk
Petra Bentzien
Jessica Drewes
Telefon: 0421 / 3404-300
Telefon: 0421 / 3404-165
Telefon: 0421 / 3404-315
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Osteodensitometrie II kann nicht privat abgerechnet werden

Vertragsärzte, welche über keine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung
einer osteodensitometrischen Untersuchung nach der GOP 34601 EBM (Osteodensitometrische Untersuchung II) verfügen, sind nicht berechtigt, diese initiativ GKVVersicherten als Privatleistung anzubieten.

Folgendes gilt in Bezug auf die Erbringung privater Leistungen gegenüber GKV-Versicherten:
– Wenn Vertragsärzte Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung anstelle der ihnen zustehenden GKV-Leistung beeinflussen, stellt dies
einen Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten dar (§ 128 Abs. 5a SGB V).
– Eine Vergütung darf der Vertragsarzt von einem Versicherten nur fordern, wenn
der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies dem Vertragsarzt schriftlich bestätigt (§ 18 Abs.
8 Ziffer 2 BMV-Ä).
– Nach Beginn der Behandlung, was nach erfolgter Indikationsstellung zur osteodensitometrischen Untersuchung in der Regel der Fall sein dürfte, ist dies jedoch
nicht mehr möglich, so die Rechtsauffassung der KBV. Im Wortlaut können Sie die
Stellungnahme der Rechtsabteilung der KBV im Internet nachlesen unter:

www.kvhb.de/osteodensitometrie
Isabella Graczyk
Jessica Drewes
Telefon: 0421 / 3404-300
Telefon: 0421 / 3404-315
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Online-Abrechnung kann auch vor dem 20. eingereicht werden

Vertragsärzte und Psychotherapeuten können auch vor dem 20. eines dritten Monats
im Quartal ihre Abrechnung über das Online-Portal oder über KV-SafeNet einreichen.
Weil die Verarbeitungssoftware in der KV allerdings in diesen Fällen automatisch davon ausgeht, dass es sich um eine Testabrechnung handelt, müssen die unten aufgeführten Mitarbeiter telefonisch informiert werden.

Von der Möglichkeit der frühen Abrechnungsabgabe können KV-Mitglieder Gebrauch
machen, die beispielsweise wegen einer urlaubsbedingten Praxisschließung schon
vorfristig ihre Quartalsabrechnung abschließen möchten.
Wilfried Pernak
Thomas Otte
24
Telefon: 0421 / 3404-139
Telefon: 0421 / 3404-128
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
VERORDNUNGEN | VERTRÄGE
Überweisung zur Früherkennungsstelle entlastet Heilmittelbudget

Vorschulkinder mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen können in Bremen und jetzt auch in Bremerhaven von einer interdisziplinären Frühforderung profitieren. Ein dichtes Netz von Frühförderstellen mit Komplexleistungen inkl. Heilmitteln
macht die klassische Heilmittelverordnung von z. B. Krankengymnastik, Logopädie
und Ergotherapie (Muster 13, 14, 18) in geeigneten Fällen überflüssig und entlastet
so das Budget.

Den Überweisungsvordruck zur Begutachtung in der Früherkennungsstelle finden Kinderärzte auf der Homepage der KV Bremen. Für das Ausfüllen der Überweisung konnte die KV Bremen eine Pauschale von 8,50 Euro erreichen (GOP 99185).

www.kvhb.de/frühförderung

Nach § 6 Abs. 3 der Heilmittelrichtlinie dürfen Heilmittel nicht verordnet werden, soweit diese im Rahmen der Frühförderung nach dem Sozialgesetzbuch IX als therapeutische Leistungen bereits erbracht werden.

Ein Teil der Kinderärzte wurde bereits direkt von den Bremer Krankenkassen informiert, wie betroffene Vorschulkinder die interdisziplinäre Frühforderung nach dem
Sozialgesetzbuch IX erhalten können. Im Internet können sich Ärzte und Patienten
informieren über

www.soziales.bremen.de (im Bereich „Junge Menschen)
Michael Schnaars
Telefon: 0421 / 3404-154
E-Mail: [email protected]
Aktuell überarbeitet: Ausschlüsse in der Schnellübersicht

Ab dem 2. Quartal 2014 ist die Verordnung von Dipyridamol in Kombination mit
Acetylsalicylsäure auf Kassenrezept ausgeschlossen. Diesen aktuellen und weitere Verordnungsausschlüsse finden Sie auf der Homepage der KV Bremen in der Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln.

www.kvhb.de/arzneimittel
Michael Schnaars
Telefon: 0421 / 3404-154
E-Mail: [email protected]
Novitas BKK tritt Homöopathievertrag bei

Die Novitas BKK ist zum 1. April 2014 dem Homöopathievertrag nach § 73c SGB V mit
der Securvita BKK beigetreten.

Für den Homöopathievertrag mit der IKK classic gilt ab sofort eine neue Teilnahmeerklärung für Versicherte. Den neuen Vordruck finden Sie auf der Homepage der KV
Bremen.

www.kvhb.de/homöopathie-vertrag
Michael Schnaars
Telefon: 0421 / 3404-154
E-Mail: [email protected]
Vertreterversammlung kritisiert EBM-Weiterentwicklung

Die Vertreterversammlung der KV Bremen lehnt die EBM-Weiterentwicklung und die
Einführung einer Sockelfinanzierung für bestimmte technische Leistungen ab. Das
wurde in der Sitzung am 18. März deutlich. Die bisher bekannt gewordenen Pläne
würden dazu führen, dass für identische Leistungen in einer Region sehr unterschiedliche Vergütungen bezahlt werden.
Christoph Fox
Telefon: 0421 / 3404-328
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
E-Mail: [email protected]
25
VERTRETERVERSAMMLUNG | WEITERE INFOS
Jahresabschlussbericht 2012: Überschuss fließt in Rücklage

Die KV Bremen hat im Jahr 2012 einen Überschuss von 219.806,71 Euro erzielt. Dieser
fließt in die Rücklagen. Der Instandhaltungsrücklage werden € 119.806,71 zugeführt,
in die Betriebsmittelrücklage fließen € 100.000,00. Das hat die Vertreterversammlung
am 18. März 2014 einstimmig beschlossen. Im Januar 2014 hatte der Revisionsverband
ärztlicher Organisationen einen „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ erteilt.

Die Steigerung beim Personalaufwand in Höhe von 6,8 % ist auf Tarifsteigerungen von
1,9 %, höhere Pensionsrückstellungen von rd. 120.000,00 € für ehemalige Mitarbeiter
und auf einmalige Aufwendungen (erstmalige Bildung einer Urlaubsrückstellung sowie Kosten für eine Personalveränderung) zurückzuführen. Die gestiegenen Sachaufwendungen sind begründet durch die notwendigen Sanierungsarbeiten an der Fassade in Höhe von € 331.000,00.

Demgegenüber stehen Mehreinnahmen aus der Verwaltungskostenumlage aufgrund
gestiegener Honorarumsätze. Eine detaillierte Darstellung über die Verwendung der
Haushaltsmittel für 2012 finden Sie auf Seite 28.
Annette Götzenich
Telefon: 0421 / 3404-130
E-Mail: [email protected]
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung startet mit Tuberkulose

Für Tuberkulose können Fachärzte demnächst ab Bekanntgabe der einschlägigen
Richtlinie eine „Berechtigung“ zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)
beim Erweiterten Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen beantragen.

Um an der ASV teilnehmen zu können, muss das ASV-Team die Qualifikation der Ärzte
sowie sächliche und organisatorische Anforderungen nachweisen. Welche Unterlagen
genau und in welcher Form eingereicht werden müssen, wird derzeit noch konkretisiert.

In den Behandlungsteams zur Tuberkulose arbeiten Pneumologen, Internisten mit Zusatzbezeichnung Infektiologie und/oder Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und
Infektionsepidemiologie zusammen. Ärzte weiterer Fachrichtungen wie Neurologen,
Orthopäden oder Urologen können bei Bedarf hinzugezogen werden. Auch diese Ärzte benötigen eine ASV-Berechtigung.
Marion Bünning
Telefon: 0421 / 3404-3419
E-Mail: [email protected]
Geriatrische Reha-Klinik zugelassen

Seit dem 1. Januar 2013 ist die Reha-Klinik am Sendesaal, Bgm.-Spitta-Allee 47, 28329
Bremen für die geriatrische Rehabilitation durch die Krankenkassenverbände im Lande
Bremen zugelassen. Dort stehen inzwischen 62 Betten und 20 ambulante Plätze für die
Versorgung der Patienten zur Verfügung.

Die pflegerischen und ärztlichen Standards der Einrichtung entsprechen den bundeseinheitlich geregelten Qualitätsvorgaben. Diese weichen in keiner Weise von Vorgaben für die noch vorhandenen Tageskliniken ab.

Die rehabilitativen Leistungen können nicht durch eine Krankenhauseinweisung, sondern durch das Formular (Muster 60) „Einleitung von Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation“ veranlasst werden.
Michael Schnaars
26
Telefon: 0421 / 3404-154
E-Mail: [email protected]
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
WEITERE INFOS
Patienteninfos für die Praxis: Mukoviszidose und klinische Studien

In der Reihe Ratgeber Gesundheit sind neue Patienteninformationen zu den Themen
„Mukoviszidose“ und „klinische Studien“ erschienen. Sie finden die Druckvorlage auf
der Homepage der KV Bremen:

http://www.kvhb.de/mukoviszidose

http://www.kvhb.de/klinische-studien
Marion Saris
Telefon: 0421 / 3404-146
E-Mail: [email protected]
Online-Praxis-Check zu Hygiene

Auf ihrer Homepage bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung einen neuen
Selbsttest zum Thema Hygiene an. Er umfasst alle hygienerelevanten Aspekte - zum
Beispiel den Hygieneplan, die Desinfektion der Hände, die Instrumentenreinigung,
Desinfektion, Sterilisation, meldepflichtigen Krankheiten oder Infektionsschutz.

www.kbv.de/MeinPraxisCheck
Marion Saris
Telefon: 0421 / 3404-146
E-Mail: [email protected]
Patientenveranstaltung: Psychosomatische Erkrankungen

Am Mittwoch, den 25. Juni 2014, 16.00 bis 17.30 Uhr, findet die nächste Patientenveranstaltung der Reihe „KVHB: hautnah“ in der KV Bremen statt. Das Thema: „Psychosomatische Erkrankungen“.

Referenten sind: Dr. med. Annette Sterly (Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie), Dr. med. Anne-Kathrin Nethe (Hausärztliche Internistin), Dr. Tim Hülskamp (Facharzt für Urologie).

www.kvhb.de/hautnah
Marion Saris
Telefon: 0421 / 3404-146
E-Mail: [email protected]
Einladung zur Kunstausstellung

Vom 7. Mai bis 22. August stellen die lettischen Künstler Valery Bayda und Maija
Jakovica ihre Gemälde im Atrium der KV Bremen aus.

Zur Vernissage am 7. Mai um 16 Uhr laden wir Sie herzlich ein.
Marion Saris
Telefon: 0421 / 3404-146
E-Mail: [email protected]
KV Bremen nimmt alte Festplatten und PC zur Verschrottung an

Nebst Papierakten, Disketten und CDs nimmt die KV Bremen neuerdings auch alte
Festplatten und ausrangierte Personal Computer zur Datenschutz konformen Verschrottung an. Dieser Service ist kostenlos und richtet sich an die Mitglieder der KV
Bremen. Sollten Sie den Dienst in Anspruch nehmen, wenden Sie sich bitte telefonisch
an den unten angeführten Ansprechpartner.

Die KV Bremen hat für diesen Service eine Vereinbarung mit einer Unternehmung aus
Westfalen getroffen, die die Geräte vernichtet und Rohstoffe trennt. Ein Müllexport ins
Ausland findet nicht statt!
Thomas Gorke
Telefon: 0421 / 3404-124
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
E-Mail: [email protected]
27
BEKANNTGABEN | IMPRESSUM
Rechenschaft über die Verwendung der Mittel
der KV Bremen für das Haushaltsjahr 2012
Abrechnungsdaten
Honorarvolumen
der bereichseigenen Ärzte und
nichtärztl. Psychotherapeuten in
Euro
2012:
2011:
Anzahl
der abrechnenden Praxen
(umfasst insgesamt 1.749
bereichseigene Ärzte und
nichtärztliche Psychotherapeuten)
Behandlungsfälle
der bereichseigenen Ärzte und
nichtärztl. Psychotherapeuten
1.269
6.411.458
383.449.317
376.280.673
Haushaltsdaten
2012
2011
10.479.000
10.422.000
Personalaufwand gesamt in EUR
5.929.000
5.552.000
Sachaufwand gesamt in EUR
1.128.000
1.052.000
Aufwand für Sicherstellung in EUR
1.690.000
1.539.000
sonstiger Aufwand in EUR
1.512.000
1.589.000
Verwaltungskostenumlage in EUR
7.832.000
7.792.000
sonstige Erträge in EUR
2.647.000
2.630.000
Verwaltungshaushalt
gesamt in EUR
Ausgaben
Einnahmen
Bilanzgewinn (Überschuss) in EUR
220.000
690.000
99.000
110.000
Investitionshaushalt in EUR
Sonstige Daten
Verwaltungskostenumlagesatz
in %
EDV
manuell
Annette Götzenich
Verwaltungskostenumlagesatz
Sicherstellung / Ärztl NFD
in %
1,58
2,58
Telefon: 0421 / 3404-130
Impressum
Herausgeberin:
Kassenärztliche Vereinigung Bremen
Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen
Tel.: 0421/3404-0
v.i.S.d.P.:
Dr. Jörg Hermann
Redaktion:
Christoph Fox
Satz und Layout:
Marion Saris
28
EDV
manuell
Stellenplan
(Anzahl der Stellen)
0,45
0,45
92,85
E-Mail: [email protected]
Redaktionsanschrift:
siehe Herausgeberin
Tel.: 0421/3404-328
E-Mail: [email protected]
Druck: Stürken Albrecht GmbH & Co. KG,
Konsul-Smidt-Straße 14c, 28217 Bremen
Vertrieb: siehe Herausgeberin
Fotonachweise: Seite 3 Ärzte Zeitung, Collage Fox; , Seite 4
Matthew Cole (fotolia), blobbotronic (fotolia), KBV; Seite 6
Sinisa Botas (fotolia); Seite 7 KBV; Seit 8-9 Rido, Collage Saris;
Seite 12 bvmd; Seite 14-15 KBV, Seite 16-17 Cristiano Pugno
(fotolia); Seite 19 Roman Bilz (fotolia), Collage Fox, privat;
Seite 23 KBV
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
SERVICE
Erste-Hilfe-Training
mit Vertiefung für
psychotherapeutische Praxen
2. Juli 2014, 14 bis 19 Uhr
KV Bremen
Referent: Christian Kepp
Anmeldung zum Erste-Hilfe-Training
mit Vertiefung für psychotherapeutische Praxen
zurück per Fax an 0421 / 3404-347 (Frau Martin)
1. TeilnehmerIn: Titel, Vorname, Nachname
evtl. 2. TeilnehmerIn: Titel, Vorname, Nachname
Praxisname / BSNR
Praxisadresse
Die Teilnahmegebühr beträgt 115,- Euro (inkl. Verpflegung) pro Person.
Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist bei diesem Kurs begrenzt. Die Anmeldung ist verbindlich und
erfolgt mit diesem Formular. Die Bestätigungen werden in der Reihenfolge der eingehenden
Anmeldungen erstellt und bescheinigen die Verbindlichkeit der Anmeldung. Eine Anmeldung ist erst wirksam nach Erhalt einer Bestätigung bzw. einer Rechnung. Stornierungen
durch Teilnehmer sind kostenfrei.
Datum, Unterschrift
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
29
INFORMATION ZUM HONORARBESCHEID
Abrechnungsergebnisse 4/2013
Tabelle 1: Entwicklung der Bruttohonorare
4/2013
Bruttohonorar
4/2012
Entwicklung zum
Vorjahresquartal
100.999.494,89
95.345.634,39
5,9%
davon Hausärzte
25.274.952,91
23.538.399,63
7,4%
davon Fachärzte
69.022.013,12
65.252.309,90
5,8%
6.702.528,86
6.554.924,86
2,3%
davon Psychotherapeuten

Insgesamt ist das Bruttohonorar im 4. Quartal im Vergleich zum Vorjahresquartal um
5,9 Prozent gestiegen. Die erfreuliche Entwicklung der letzten beiden Quartale hat sich
somit fortgesetzt. Der überproportionale Anstieg bei den Hausärzten liegt in erster
Linie an neuen Leistungen (Geriatrie, Palliativmedizin, Sozialpädiatrie) sowie einer höheren Entnahme vom hausärztlichen Honorarverteilungskonto.
Tabelle 2: Entwicklung der Bruttohonorare je Arztgruppe und der durchschnittlichen
Bruttohonorare je Fall 4/2013 zu 4/2012
Darstellung nur Arztgruppen mit mehr als 4 Praxen
Arztgruppe *)
Bruttohonorar
je Fall
Hausärztliche Internisten / Prakt.-/Allgemeinärzte
6,9%
6,3%
FÄ f. Kinder- und Jugendmedizin
10,1%
12,9%
Anästhesisten
11,3%
8,5%
Augenärzte
3,0%
3,2%
Chirurgen
7,0%
2,6%
Gynäkologen
11,7%
8,2%
HNO-Ärzte
9,5%
6,0%
Dermatologen
6,4%
0,9%
Internisten/Nephrologie
-12,1%
-14,3%
Internisten/Kardiologie
12,2%
16,5%
Internisten/Pneumologie
2,5%
0,9%
Internisten/Gastroenterologie
1,2%
3,2%
fachärztliche Internisten o. Swp.
-0,2%
3,1%
MVZ, V.ü. Praxen
5,2%
-8,4%
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen
10,9%
3,2%
FÄ f. Neurologie und Psychiatrie (bis 30% Psychoth.)
5,4%
1,3%
FÄ f. Neurologie und Psychiatrie (über 30% Psychoth.)
-5,7%
-8,3%
FÄ f. Kinder- Jugendpsychiatrie/-psychotherapie (bis 30% Psychoth.)
10,8%
3,7%
FÄ f. Psychiatrie und Psychotherapie (bis 30% Psychoth.)
3,8%
-0,3%
FÄ f. Psychiatrie und Psychotherapie (über 30% Psychoth.)
-2,2%
-0,6%
Orthopäden
4,8%
0,6%
Radiologen / Nuklearmediziner
9,1%
11,3%
Urologen
3,7%
-0,7%
FÄ f. Psychotherapeutische Medizin
-1,3%
3,8%
Ärztliche Psychotherapeuten
1,2%
-2,6%
Psychol. Psychotherapeuten / Verhaltenstherapie
7,5%
-4,8%
Psychol. Psychotherapeuten / tiefenpsy. fund. u./o. analyt.
0,8%
-0,1%
Psychol. Kinder u. Jugendl. Psychotherapeuten
3,5%
1,3%

30
Bruttohonorar
Gesamt
Für Leistungsbereiche, die von den Kassen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, arztseitig dagegen außerhalb der RLV und QZV vergütet werden, wurde im 4. Quartal 2013 je Versorgungsbereich ein begrenztes Finanzvolumen bereitgeLandesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
INFORMATION ZUM HONORARBESCHEID
stellt. Für einige der Leistungsbereiche hat das Bereitstellungsvolumen nicht gereicht,
so dass die angeforderten Leistungen quotiert vergütet werden.
Tabelle 3: Begrenzung von Leistungen, die nicht dem RLV/QZV unterliegen
Quote
Fachärzte
Quote
Hausärzte
Besondere Inanspruchnahme
1,000000
1,000000
Dringende Besuche
1,000000
1,000000
Empfängnisregelung
0,819495
1,000000
Praxisklinische Betreuung/Nachsorge I
0,700000
Praxisklinische Betreuung/Nachsorge II
0,900000
Anästhesieleistungen Kap. 5.3
0,917232
Akupunktur
0,886673
1,000000
Psychotherapie I
0,720840
1,000000
Schmerztherapeutische Versorgung
0,700000
Gesprächs- und Betreuungsleistungen
0,954809
Belegärztliche Begleitleistungen
1,000000
Kosten Kap. 40
0,941168
Pathologische Leistungen Kap. 19 bei Auftrag
1,000000
0,988928
Fachärztliche Leistungen Kinderärzte
1,000000
„KiM“-Vertrag nach § 73a SGB V
0,800000
Polysomnographie
1,000000
Genetisches Labor
0,834835
Besuche GOP 01410, 01413, 01415
0,976932
1,000000
Sonographie
1,000000
Psychosomatik/Übende Verfahren
0,700000
Fachärztliche Grundversorgung „PFG“
0,701113
Strukturpauschale – GOP 06225
0,890663
Hausärztliche geriatrische Versorgung
0,700000
Palliativmedizinische Versorgung
1,000000
Sozialpädiatrische Beratung
1,000000

Die nicht antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen
der Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und der anderen
ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzte werden mit einer Quote von
0,700000 vergütet.
Tabelle 4: Bundeseinheitliche Vorgaben zur Vergütung laboratoriumsmedizinischer
Leistungen für 4/2013:
Quote
Ärztliche Laborleistungen (Wirtschaftlichkeitsbonus)
1,0000
Laborpauschalen (GOP 12210, 12220)
1,4588
Basis-Laborkosten (GOP 32025-32027, 32035-32039, 32097, 32150)
1,0000
Laborkosten Kap. 32 EBM
0,9158
GOP 40100 i. V. mit Kap. 32.3 EBM
0,9158
Ansprechpartner zum Honorarbescheid:
Isabella Graczyk
Telefon: 0421 / 3404-300
Jessica Drewes
Telefon: 0421 / 3404-315
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner zur Entwicklung der Bruttohonorare:
Oltmann Willers
Telefon: 0421 / 3404-150 E-Mail: [email protected]
Angelika Maiworm
Telefon: 0421 / 3404-141 E-Mail: [email protected]
Landesrundschreiben Nr. 3 l April 2014
31
Der Beratungsservice der KV Bremen
Kompetent. Persönlich. Einfach.
Haben Sie Fragen?
Wir haben nicht alle, aber viele
Antworten. Rufen Sie uns an!
(0421) 3404 -
Abrechnungsberatung
Team 1
Isabella Graczyk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -300
Sonja Steinhagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -301
Team 2
Jessica Drewes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -315
Stefan Bardenhagen . . . . . . . . . . . . . . . . . -320
Ärztliche Psychotherapeuten, Allgemeinärzte und
Praktische Ärzte, Fachärztliche Kinderärzte, Fachärztliche
Internisten ohne Schwerpunkt, Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin, Hausärztliche Internisten, Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinder- und
Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Psychiater,
Nichtvertragsärzte im Notfalldienstbereich, Psychologische Psychotherapeuten, Ermächtigte Psychotherapeuten, PT-Ausbildugnsinstitute
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Gastroenterologen, Gynäkologen, Hämatologen, Hautärzte, HNOÄrzte, Kardiologen, Laborärzte, Laborgemeinschaften,
Lungenärzte, MVZ, MKG-Chirurgen, Nephrologen,
Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Orthopäden,
Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten,
Rheumatologen, Urologen, Ermächtigte Ärzte,
Institute, Krankenhäuser
RLV-Berechnung
Petra Stelljes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
RLV-Anträge und Widersprüche
Katharina Lentfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sandra Stoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Job-Sharing-Berechnung
Elke Klünder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-191
-195
-152
-192
Praxisbesonderheiten (RLV)
Katharina Kuczkowicz . . . . . . . . . . . . . . . . -190
Abteilungsleitung
Angelika Maiworm . . . . . . . . . . . . . . . . . . -190
Peter Czyron . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -193
Qualität & Selektivverträge
Honorarkonto
Neue Versorgungsformen (DMP, HzV, ...)
Barbara Frank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -340
Hanna Flieger. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -339
Sabine Lange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -159
Abschläge, Bankverbindung, Kontoauszug
Martina Prange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -132
Qualitätssicherung, QM, Qualitätszirkel
Mirja Albert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -342
Ulrike Leibe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -329
Natalie Martin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -335
Andrea Windhorst. . . . . . . . . . . . . . . . . . . -330
Kai Herzmann (Substitution) . . . . . . . . . . -334
Verordnungen
Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel
Michael Schnaars. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -154
Bereitschaftsdienste
Abteilungsleitung
Dr. Jens D. Kaufmann . . . . . . . . . . . . . . . . -330
Bremen und Bremen-Nord
Annika Lange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -107
Kerstin Lünsmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -103
Zulassung
Bremerhaven
Martina Schreuder . . . . . . . . . .(0471) 482930
Arztregister
Krassimira Marzog . . . . . . . . . . . . . . . . . . -333
Zulassung und Bedarfsplanung
Manfred Schober (Ärzte) . . . . . . . . . . . . . -332
Martina Plieth (Psychotherapeuten) . . . -336
Sabine Schierenbeck. . . . . . . . . . . . . . . . . -144
Abteilungsleitung
Marion Bünning . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -341
Rechtsfragen
Christoph Maaß (u.a. Datenschutz) . . . . . . . . -115
Marion Bünning (Zulassung) . . . . . . . . . . . . -341
Formulare und Vordrucke
Formularausgabe, Zentrale
E. Meyer, I. Schneider, K. Pozniak . . . . . . . . -0
Martina Schreuder (BHV) . . . . .(0471) 482930
Zentraler Versand, Aktenvernichtung
Wolfgang Harder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -178
Abteilungsleitung
(Zentrale Dienste, Bereitschaftsdienste)
Birgit Seebeck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -105
IT-Beratung
Verträge
Abteilungsleitung
Oltmann Willers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -150
Praxissysteme, Online-Anbindung
Wilfried Pernak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -139
Abteilungsleitung
Gottfried Antpöhler . . . . . . . . . . . . . . . . . -121
Prüfung
Plausibilitätsprüfung
(Abrechnung)
Christoph Maaß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -115
Wirtschaftlichkeitsprüfung
(Verordnung, Behandlung)
Thomas Arndt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -176
Das Gesicht hinter der
Rufnummer 0421 3404-161
Katharina Kuczkowicz ist Ihre
Ansprechpartnerin für Beratungsgespräche im Bereich der Abrechnung
und Praxisbesonderheiten (RLV).
Kassenärztliche Vereinigung Bremen | Schwachhauser Heerstr. 26/28 | 28209 Bremen | www.kvhb.de

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