Unterhalt - Steuertipps.de

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Unterhalt - Steuertipps.de
Unterhalt
Wenn Sie einer bedürftigen Person finanziell
unter die Arme greifen
¾ Angehörige, Ehepartner,
Lebensgefährten: Wen Sie
unterstützen dürfen
¾ Wie Sie Unterhaltszahlungen
richtig absetzen
¾ Wie viel für Sie selbst übrig
bleiben muss
Spezial Nr.
© 2009 by Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Postfach 10 01 61 · 68001 Mannheim
Telefon 0621/8 62 62 62
Telefax 0621/8 62 62 63
www.akademische.de
2.überarbeitete Auflage
Stand: August 2009
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede
Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne
Zustimmung des Verlags unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung,
Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in
elektronischen Systemen.
Redaktion: Gudrun Mannigel
Herstellung: Birgit Berkemeier
Verlagsleitung: Frank Schellmann
88 190 000
Alle Angaben im Handbuch wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst;
eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
Unterhalt
Inhaltsübersicht
Seite I
Inhaltsübersicht
A.
B.
Unterhalt: UÈberblick
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Normaler Lebensunterhalt
I.
II.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
È berblick
Normaler Unterhalt: Spielregeln im U
Wen Sie steuerbegu
È nstigt unterstu
È tzen du
È rfen
4
. . . . . . . . . . . . . . . .
5
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ehepartner in intakter Ehe
2.
Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
3.
Nichtehelicher Lebensgefa
È hrte und Verwandte im Haushalt
7
. . . . . . . .
10
. . . . . . . . . . . . . . . . .
10
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11
4.
Anderer Elternteil des nichtehelichen Kindes
5.
Eingetragener Lebenspartner
6.
Kinder und Enkelkinder
7.
Eltern, Groûeltern, Schwiegereltern
. . . . . . . . . .
12
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
13
Kein Anspruch auf Kindergeld / die Freibetra
È ge fu
È r Kinder
IV.
Bedu
È rftigkeit des Empfa
È ngers
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
16
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
20
. . . . . . . . . . . . .
26
1.
Vermo
È gen
2.
Einku
È nfte und Bezu
È ge
a)
Das za
È hlt zu den Einku
È nften
b)
Bezu
È ge
Zwangsla
È ufige Ausgaben mindern das Einkommen
Unterja
È hriger Unterstu
È tzungszeitraum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
28
. . . . . . . . . . . .
28
. . . . . . . . . . . . . .
31
1.
Welche Monate der Unterstu
È tzungszeitraum umfasst
2.
Einku
È nfte und Bezu
È ge des Empfa
È ngers: zuordnen
a)
Allgemeine Aufteilungsgrundsa
È tze
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
32
b)
Einku
È nfte und Bezu
È ge: monatsweise zugeordnet . . . . . . . . . . . . .
33
Nachzahlung von Unterhalt: Besonderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . .
39
. . . . . . . . . . .
40
È tzer: Unterhaltsho
È chstbetrag aufteilen . . . . . . . . . . .
VIII. Mehrere Unterstu
41
. . .
41
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
43
VI.
È nger: Vielfacher Unterhaltsho
È chstbetrag
VII. Mehrere Empfa
IX.
Ausland: Angepasster Unterhaltsho
È chst- und Anrechnungsfreibetrag
X.
Nachweis
XI.
Opfergrenze: Fu
È r Sie selbst muss genug zum Leben bleiben
XII. Abzugsfa
È hige Aufwendungen
. . . . . . . .
48
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
50
. . . . . . . .
51
È ufiger Fall
XIII. Kind in Ausbildung, aber kein Kindergeld: Ein ha
C.
6
. . . . . . . . . . . . . .
III.
V.
3
. . . . . . . . . . . . . . . . .
1.
3.
1
1.
Kein Kindergeldanspruch im gesamten Kalenderjahr . . . . . . . . . . . . .
52
2.
Sie haben nur einige Monate Anspruch auf Kindergeld
. . . . . . . . . . .
54
. . . . . . . . . . . . .
55
UnterstuÈtzungsleistungen in besonderen FaÈllen
I.
Was besondere Unterstu
È tzungsleistungen sind
. . . . . . . . . . . . . . . .
57
Steuert | i | pps
Clausen & Bosse
99999 Akad. AG ± Spezial, Automat vom 31. 3. 2009 - siehe doku.cm
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Unterhalt
Seite II
Inhaltsübersicht
II.
Aufwendungen mu
È ssen zwangsla
È ufig sein
58
58
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
58
Rechtliche Zwangsla
È ufigkeit
2.
Sittliche Zwangsla
È ufigkeit
III.
Bedu
È rftigkeit des Empfa
È ngers
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
60
IV.
Berechnung des Abzugsbetrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
61
1.
2.
D.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.
Der unterhaltsberechtigte Angeho
È rige
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
61
a)
Sie tragen ausschlieûlich normalen Lebensunterhalt
. . . . . . . . . . .
61
b)
Sie tragen ausschlieûlich besonderen Lebensunterhalt . . . . . . . . . .
62
c)
Wenn Sie normalen und besonderen Lebensunterhalt tragen
. . . . .
63
d)
Wenn Sie Heimkosten fu
È r einen Angeho
È rigen tragen
. . . . . . . . . .
65
Die nahestehende, nicht unterhaltsberechtigte Person . . . . . . . . . . . .
68
AnhaÈnge 1 ± 5
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Unterhalt: Überblick
Seite 1
È berblick
A. Unterhalt: U
Helfen Sie jemandem in finanzieller Not, dann ist das eigentlich Ihr »Privatvergnu
È gen«. Dennoch la
È sst Vater Staat in einem gewissen Rahmen den Abzug der
Kosten als auûergewo
È hnliche Belastungen zu, sofern bestimmte Voraussetzungen erfu
È llt sind.
Diese Fa
È lle gibt es:
¨
Sie tragen fu
È r eine unterhaltsberechtigte Person
±
normalen Unterhalt wie Unterkunft, Kleidung, Erna
È hrung etc. und / oder
±
Berufsausbildungskosten wie Studiengebu
È hren, Kosten fu
È r Fachliteratur
bzw. Fernkurse oder das Semesterticket.
?
Diese Kosten du
È rfen Sie als auûergewo
È hnliche Belastungen besonderer Art
bis zum Unterhaltsho
È chstbetrag abziehen (§ 33 a Abs. 1 EStG)
¨
Seite 4 ff.
Sie unterstu
È tzen einen Unterhaltsberechtigten oder eine Ihnen nahestehende
Person in einer besonderen Lebenslage, zum Beispiel nach einer Umwelt-
?
katastrophe. Dann za
È hlen die Kosten in nachgewiesener Ho
È he zu den au-
ûergewo
È hnlichen Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)
¨
Seite 55 ff.
Sie tragen normalen und besonderen Lebensunterhalt fu
È r eine bedu
È rftige
Person, zum Beispiel, wenn Sie Kosten fu
È r die krankheits-, behinderungsoder pflegebedingte Heimunterbringung fu
È r einen Dritten tragen. In diesem
?
Fall mu
È ssen Sie die Kosten aufteilen in normalen und besonderen Lebensunterhalt
Seite 61 ff.
Beim Empfa
È nger unterliegen weder der normale Unterhalt noch die besonderen Unterstu
È tzungsleistungen der Einkommensteuer.
n Auûergewöhnliche Belastungen bei Eheleuten
Grundsa
È tzlich kann nur diejenige Person auûergewo
È hnliche Belastungen absetzen, welche die Ausgaben hatte. Bei Ehepaaren spielt es aber keine Rolle, wer
die Kosten getragen hat und fu
È r wen sie entstanden sind (§ 26 b EStG). Das gilt
auch bei getrennter Veranlagung.
n So tragen Sie den Unterhalt in die Steuererklärung ein
Normalen Unterhalt machen Sie in der »Anlage Unterhalt« geltend. Zusa
È tzlich
tragen Sie die Anzahl der abzugebenden Anlagen auf Seite 4 des Mantelbogens
(Hauptformular) ein, denn falls Sie mehrere Personen unterstu
È tzen, ko
È nnen es
mehrere Anlagen sein.
Steuert | i | pps
Clausen & Bosse
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Unterhalt: Überblick
Seite 2
Nicht vorgesehen ist die »Anlage Unterhalt« fu
È r Unterstu
È tzungsleistungen in
einer besonderen Lebenslage. Diese Aufwendungen geben Sie unter »Andere
auûergewo
È hnliche Belastungen« auf der Seite 4 des Mantelbogens an.
?
Damit Ihnen das Ausfu
È llen der »Anlage Unterhalt« leicht von der Hand geht,
finden Sie im
Anhang 1 eine Anleitung.
Die »Anlage Unterhalt« mu
È ssen Sie von der »Anlage U« unterscheiden. Die
»Anlage U« beno
È tigen geschiedene oder dauernd getrennt lebende Eheleute
fu
È r das sog. »Realsplitting«.
STEUERTIPP
Wollen Sie nicht so lange auf Ihre Steuervergu
È nstigung warten, ko
È nnen Sie
sich Ihre auûergewo
È hnlichen Belastungen bereits als »Freibetrag auf der
Lohnsteuerkarte« eintragen lassen.
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Normaler Lebensunterhalt
Seite 3
B. Normaler Lebensunterhalt
Finanzieren
Sie
bestimmten
Angeho
È rigen
den
normalen
Lebensunterhalt,
kommt ein Abzug Ihrer Aufwendungen als auûergewo
È hnliche Belastungen besonderer Art infrage ( § 33 a Abs. 1 EStG). Allerdings ist der Abzug der Ho
È he nach
beschra
È nkt durch den Unterhaltsho
È chstbetrag.
So hoch ist der Unterhaltsho
È chstbetrag
im Jahr
im Monat
bis 2003
Q
7 188, --
Q
599, --
ab 2004
Q
7 680, --
Q
640, --
Der Unterhaltsho
È chstbetrag spiegelt wie der Grundfreibetrag das Existenzminimum wider. Mit dem Abzug Ihrer Unterstu
È tzungsleistungen wird quasi der
Grundfreibetrag des Empfa
È ngers auf Sie u
È bertragen. Nun steht in Zweifel, ob
die Ho
È he des Grundfreibetrages ausreichend ist. Dieselbe Frage stellt sich folglich auch beim Unterhaltsho
È chstbetrag. Hinsichtlich des Grundfreibetrages ergehen die Steuerbescheide vorla
È ufig, nicht jedoch hinsichtlich des Unterhaltsho
È chstbetrages (BMF-Schreiben vom 1. 4. 2009, BStBl. 2009 I S. 450).
STEUERTIPP
Sobald Sie Ihren Steuerbescheid in den Ha
È nden halten, veranlassen Sie bitte,
dass der Finanzbeamte den Steuerbescheid hinsichtlich des Unterhalts-
?
ho
È chstbetrages vorla
È ufig erla
È sst. Das Schreiben haben wir schon formuliert.
Sie finden es im
Anhang 2.
Der Abzug von Unterhaltsleistungen ist an hohe formale Voraussetzungen gebunden. Informieren Sie sich daher vorab, worauf Sie achten mu
È ssen. Sonst geht
Ihnen womo
È glich Geld verloren, nur weil Sie die geforderten Belege nicht vorlegen ko
È nnen oder weil Sie bei einer Unterstu
È tzung von nur einigen Monaten
Ihren Gestaltungsspielraum nicht genutzt haben.
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