Regelwerk_13_06
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Kabeltechnik Regelwerk 13 06.01 LEIT- UND SICHERUNGSTECHNIK// Kabeltechnik Stand 12.10.2015 Gilt im gesamten Bereich der ÖBB-Infrastruktur AG 13.06.01 Kabeltechnik Impressum Impressum ÖBB-Infrastruktur AG 1020 Wien, Praterstern 3 Alle Rechte vorbehalten Nachdruck auch auszugsweise und mittels elektronischer Hilfsmittel verboten Im Selbstverlag der ÖBB-Infrastruktur AG Klassifizierungsstufe: Öffentlich Stand 12.10.2015 Seite 2 von 125 13.06.01 Änderungsverzeichnis Kabeltechnik Lfd. Nr. Änderungen gem. Zahl Gültig ab Überführung in die neue Regelwerksstruktur Zusätzlich Überarbeitete Auflage 28.05.2014 Einarbeitung von Sicherungstechnischen Verfügungen Neues Layout 1 2 Gegenstand BL-STA-6505-965-15 Stand 12.10.2015 Diverse Korrekturen in den Kapiteln 1.2.1, 1.5.1.1, 1.5.1.2, 1.5.2.2, 2.7 und 4.4 01.12.2015 Seite 3 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Inhalt 1 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen ................................... 7 1.1 1.13 1.14 Sicherungs- und Steuerkabel mit Kunststoffisolierung in adriger Verseilung ........................................................................................ 7 Eisenbahnsicherungskabel mit Kunststoffisolierung in sternvierer Verseilung ..................................................................... 9 Schaltkabel für Eisenbahnsicherungsanlagen ............................ 11 Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz ................. 13 Sicherungskabel für die PZB ........................................................ 15 Linienleiterkabel für die LZB ......................................................... 19 Hybridkabel für Monitorkabelverbindung .................................... 21 Lichtwellenleiterkabel für die Monitorkabelverbindung.............. 22 Lichtwellenleiterkabel für sicherungstechnische Übertragung.. 23 Sicherungskabel für provisorische (oberirdische) Verlegung ... 24 ETCS - Interfacekabel (= Balisenkabel) zur Trog- bzw. Erdverlegung ................................................................................. 25 ETCS - Interfacekabel (= Balisenkabel) zur Schienenfußverlegung .................................................................. 27 ETCS - Loopkabel .......................................................................... 29 Schienenfußverkabelung .............................................................. 29 2 Anwendung der Kabel .............................................. 30 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 Sicherungskabel zu Einrichtungen mit Stellentfernung > 6 km . 30 Sicherungskabel in Sonderausführung ....................................... 30 Kabel für Signale und EK-Straßensignale.................................... 31 Kabel für Weichenantriebe (Kabelverteiler) ................................. 31 Kabel zum Zungen- bzw. Herzantrieb sowie Endlagenprüfer und elektrischen Sperrschuh ............................................................... 34 Kabel für EK-Fernüberwachungen, zu Anschlusskästen für Gleisstromkreise, Schienenkontakten, Impulsgebern und Fahrzeugsensoren ......................................................................... 34 Kabel zu den Gleismagneten der PZB.......................................... 34 Linienleiterkabel zur Verlegung zwischen den Schienen (LZB) . 34 Schaltkabel (Leitungsführung im Gebäude) ................................ 34 Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz ................. 35 Hybridkabel .................................................................................... 36 Monitorkabel in Lichtwellenleiterausführung .............................. 36 Lichtwellenleiterkabel.................................................................... 36 ETCS - Kabel .................................................................................. 36 Schienenfußkabel .......................................................................... 36 3 Kabelplanung............................................................ 37 3.1 3.2 3.3 Grundlagen für die Kabelplanung ................................................ 37 Kabelplanung konkret ................................................................... 37 Nummerierung der Kabel .............................................................. 40 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 2.6 Stand 12.10.2015 Seite 4 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Inhalt 4 Lieferung & Lagerung ............................................... 46 4.1 4.2 4.3 4.4 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel .................. 46 Lagerung ........................................................................................ 53 Fassungsvermögen von Kabeltrommeln ..................................... 54 Abmessungen und Gewichte für Sicherungskabel ..................... 56 5 Kabelverlegung......................................................... 60 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 Verlegung bzw. Einziehen ............................................................. 60 Maximal zulässige Zugkräfte ........................................................ 60 Maschinelles Verlegen .................................................................. 60 Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen ........... 60 Straßengrundbenützung ............................................................... 60 Normen, Vorschriften und Dokumente ........................................ 61 Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen ........... 62 Reserven, Aushub, Krümmungsradius ........................................ 64 Kabelmarken für die Leit- u. Sicherungstechnik ......................... 65 Betonsockel für Kabelmarken der Leit- u. Sicherungstechnik ... 66 6 Kabeltrassen............................................................. 67 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9 6.10 Allgemein ....................................................................................... 67 Vorkehrungen gegen Fremdbeeinflussungen ............................. 67 Rohrzugtrassen ............................................................................. 68 Rohrzugtrasse bei Befestigung von Verkehrsflächen (Ladestraßen, Bahnsteige, usw.) .................................................. 68 Trogtrassen .................................................................................... 69 Erdverlegungen ............................................................................. 69 Kabeleinführung in Gebäuden ...................................................... 70 Räume für Kabelabschlüsse ......................................................... 70 Brandabschottung ......................................................................... 70 Bauausführung der Kabeltrassen................................................. 71 7 Kabelmontage .......................................................... 75 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 7.9 Adernzählweise.............................................................................. 75 Kabelaufschaltung......................................................................... 77 Muffen............................................................................................. 79 Erdung des Cu-Kabelschirmes ..................................................... 80 Kabelendverschluss ...................................................................... 86 Kabelmuffen ................................................................................... 89 Montage Kupferschirmung ........................................................... 93 PZB-Gleiskreuzung (Indusigleiskreuzung) .................................. 94 Kabelaufschaltpunkte.................................................................... 94 Stand 12.10.2015 Seite 5 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Inhalt 8 Planunterlagen ......................................................... 95 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 8.10 8.11 Kabellageplan – KL ........................................................................ 95 Kabelspinne – KSP ........................................................................ 95 Kabeltabelle – KT ........................................................................... 95 Kabellageübersichtsplan – KLÜ ................................................... 96 Kabelschachtübersicht – KSÜ ...................................................... 96 Rohrzugtabelle – RT ...................................................................... 96 Kabelendverschlussübersicht – KEV ........................................... 96 Kabeltrennklemmenbelegungsblatt – KLTR ................................ 96 Bildzeichen für Kabellagepläne .................................................... 97 Beispiele für Planunterlagen....................................................... 100 Künstliche DNA............................................................................ 110 9 Kabelmessung ........................................................ 111 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 Elektrische Werte für Sicherungskabelanlagen ........................ 111 Isolationswiderstand - Grenzwert ............................................... 111 Annahmemessung ....................................................................... 112 Wiederkehrende Prüfungen ........................................................ 112 Kabel – Messprotokoll ................................................................. 113 Abbildungsverzeichnis ..................................................... 114 Abkürzungsverzeichnis .................................................... 116 Kabelanforderungen der jeweiligen Stellwerke (inkl. Eisenbahnkreuzung) ...................................... 118 Siemens allgemein .................................................................................. 118 Thales allgemein ..................................................................................... 120 SMC86 & Elektra ..................................................................................... 121 VGS80 ...................................................................................................... 122 KGS93 ...................................................................................................... 123 SpDrL ...................................................................................................... 124 Stand 12.10.2015 Seite 6 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.1 Sicherungs- und Steuerkabel mit Kunststoffisolierung in adriger Verseilung ÖVE – K 10/1994 (ÖVE – K 10/1974, Entw. ÖVE – K 10/10. Fassung 6.95) 1.1.1 Aufbau Typ: S - 2Y 2Y B Y oder S - Y Y B Y Abbildung 1: Sicherungskabel in adriger Verseilung nach ÖVE K10 Y 2Y = = Stand 12.10.2015 Polyvinylchlorid (PVC) Polyethylen (PE) Seite 7 von 125 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 13.06.01 Kabeltechnik 1.1.2 Technische Daten (Auszüge aus Bestimmungen: ÖVE – K 10/10. Fassung 6.95) Definition des Kabelkurzzeichens: Sicherungskabel / - / ggf. Sonderausführung / Aderisolierung / Mantel / ggf. Schirm / ggf. Bewehrung / Schutzhülle / Aderanzahl x Leiterquerschnitt / Leiteraufbau / ggf. Zusatzangaben; z.B.: S - 2Y 2Y B Y 20x0,75 RE; oder: S - 2Y 2Y C B 2Y 100x1,5 RE (J0,65) HD Nennquerschnitt der Kupferleiter (mm²) max. Aderwiderstand (Ω/km) max. Betriebskapazität (nF/km) max. zulässige Betriebsspannung (V) max. zulässige 50 Hz Prüfspannung (V) min. Isolationswiderstand (MΩ x km) min. Reduktionsfaktor rK (50-250 V/km, 16 2/3 Hz) 0,75 1,5 2,5 4,0 6,0 10 16 25 24,5 12,1 7,28 4,56 3,03 1,83 1,15 0,727 100 120 - 400 800 2500 3500 5000 wahlweise: 0,65 / 0,5 / 0,35 5 / 10 / 15 / 20 / 30 / 40 / 60 / 80 / 100 Einschränkung: 4 mm² und 6 mm² bis 30 Adern, ab 10 mm² bis 4 Adern Ader: natur / Zählader: blau / Mantel: schwarz (grau wenn Farb-Kennzeichnung außenliegend) / Schutzhülle: grau Signierung Kabelkurzzeichen, „Signal“, Erzeugerfirma, „ÖBB“ und Laufmeter zul. Temperaturbereich des Kabels, Beim Verlegen Vor und nach dem Mantel/Schutzhülle besteht aus (°C) Verlegen (°C) PVC -5 bis +50 -30 bis +60 PE oder HDPE -20 bis +50 -30 bis +60 K25 -25 bis +50 -25 bis +60 kältebeständigem PVC K35 -35 bis +50 -35 bis +60 Adernanzahl (ÖBB-Festlegung) Stand 12.10.2015 Seite 8 von 125 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 13.06.01 Kabeltechnik 1.2 Eisenbahnsicherungskabel mit Kunststoffisolierung in sternvierer Verseilung ÖVE – K 11/1994 (ÖVE – K 11/1974 und ÖVE – K 11a/1981, ÖVE – K 11/4. Fassung 6.95) 1.2.1 Aufbau Typ: S - 2Y 2Y B Y oder S - 2Y 2Y C B Y lt. ÖVE-K11/1974 S - 2Y 2Y B 2Y lt. ÖVE K11/4, Fassung 6.95 S - 2Y 2Y B Y 3x4x0.9 Abbildung 2: Sicherungskabel in sternvierer Verseilung nach ÖVE K11 Adernkennzeichnung (hier 1, 2 und 3): Stamm I Ader 1 natur 2Y = Stamm I Ader 2 rot Y = Stamm II Ader 3 grün HD = Stamm II Ader 4 blau Polyethylen (PE) Polyvinylchlorid (PVC) High Density PE Kennzeichnung des Zählvierers: Stamm I Ader 1 schwarz Für Ortssteuerung: S - 2Y 2Y B Y (Cu-Ader ø: 0,8 mm) Für Fernsteuerung: S - 2Y 2Y B Y (Cu-Ader ø: 0,9 oder 1,4 mm) Für Fernsteuerung mit Induktionsschutz: S - 2Y 2Y C B Y (Cu-Ader ø: 0,9 oder 1,4 mm) Zählrichtung: Kabelanfang im Uhrzeigersinn, Kabelende entgegen dem Uhrzeigersinn Kennzeichnung der Schutzhülle (K11/1974): grau mit weißen Längsstreifen S - 2Y 2Y B Y grau mit roten Längsstreifen S - 2Y 2Y B Y grau mit grünen Längsstreifen S - 2Y 2Y C B Y Stand 12.10.2015 (Ader 0,8 mm ø) (Ader 0,9 oder 1,4 mm ø) (Ader 0,9 oder 1,4 mm ø) Seite 9 von 125 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 13.06.01 Kabeltechnik 1.2.2 Technische Daten (Auszüge aus Bestimmung: ÖVE – K 11/4. Fassung 6.95) Definition des Kabelkurzzeichens: Sicherungskabel / - / ggf. Sonderausführung / Aderisolierung PE / Mantel PE / ggf. Schirm / Bewehrung / Schutzhülle (PVC, PE, HDPE) / Viereranzahl x 4 x Leiterdurchmesser / ggf. Zusatzangaben (z.B.: Reduktionsfaktor 0,65) High Density Polyethylen Bsp.: S-2Y2YBY 10x4x0,9; S-2Y2YCB2Y 20x4x1,4 (J0,65) HD * Für 5% der Messwerte, jedoch min. zwei Werte, sind Überschreitungen bis 800 pF zugelassen. Für 95% max. 400 pF Nenndurchmesser der Kupferleiter (mm) max. Schleifenwiderstand (Ω/km) max. Betriebskapazität (nF/km) max. kapazitive Kopplungen (pF/300 m) mittelw. Kapazitive Kopplungen (pF/425 m) max. zulässige Betriebsspannung (V) max. zulässige 50 Hz Prüfspannung (V) min. Isolationswiderstand (MΩ x km) min. Red.-Faktor rK 2 (50-250 V/km, 16 /3 Hz) Viereranzahl Farb-Kennzeichnung Signierung zul. Temperaturbereich des Kabels, Mantel / Schutzhülle besteht aus PVC PE oder HDPE Stand 12.10.2015 0,8 73,2 0,9 1,4 1,8 56,6 23,4 14,1 42 (100%) / 38 (75%) k1: 800 (400 95%) * k1: 185 k9-12: 300 k9-12: 170 / 75 / 35 e1,e2: 800 e1,e2: 550 k1: 70 e1,e2: 200 250 2500 10000 wahlweise: 0,65 / 0,5 / 0,35 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 7 / 10 / 15 / 20 / 25 Einschränkung: 0,8 mm bis 5 Vierer Vierer Aderfarben: natur (schwarz wenn Zählvierer), rot, grün, blau / Mantel: schwarz / Schutzhülle: grau Kabelkurzzeichen, „Signal“, Erzeugerfirma, „ÖBB“ und Laufmeter Vor und nach dem Verlegen Beim Verlegen (°C) (°C) -5 bis +50 -30 bis +60 -20 bis +50 -30 bis +60 Seite 10 von 125 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 13.06.01 Kabeltechnik 1.3 Schaltkabel für Eisenbahnsicherungsanlagen ÖVE – K 12/1978 1.3.1 Aufbau Typ: S – YY 30x1 nach ÖVE-K12/1978 Abbildung 3: Schaltkabel für ESA nach ÖVE K12 Adernkennzeichnung: blau gelb grün braun schwarz weiß – blau weiß – gelb weiß – grün weiß – braun weiß – schwarz bl ge gn br sw wsbl wsge wsgn wsbr wssw Ausführungen: S-YY 20x0,6 S-YY 30x0,6 S-YY 60x0,6 S-YY 10x1,0 S-YY 30x1,0 Mehrere blaue Adern in der gleichen Lage: 1. Ader statt blau weiß Stand 12.10.2015 Seite 11 von 125 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 13.06.01 Kabeltechnik 1.3.2 Technische Daten (Auszüge aus Bestimmungen: ÖVE – K 12/1978) Definition des Kabelkurzzeichens: Sicherungskabel / - / ggf. Sonderausführung / Aderisolierung / Mantel / Aderanzahl x Leiterdurchmesser / Leiteraufbau / ggf. Zusatzangaben; Bsp: S-YY 60x0,6 oder: S-YY 30x1,0 Definitionen laut ÖVE-K12 Nenndurchmesser des 0,6 1,0 Kupferleiters (mm) max. Aderwiderstand (Ω/km) 65,9 23,3 max. zulässige 250 400 Betriebsspannung (V) max. zulässige 50 Hz 2500 Prüfspannung (V) min. Isolationswiderstand 500 (MΩ x km) Adernanzahl 10 / 20 / 30 / 40 / 60 / 80 / 100 Farb-Kennzeichnung siehe Aufbau Signierung Kabelkurzzeichen, „Signal“, Erzeugerfirma, „ÖBB“ und Laufmeter zul. Temperaturbereich des Kabels, Beim Verlegen Vor und nach dem Mantel/Schutzhülle besteht aus (°C) Verlegen (°C) PVC 0 bis +50 -20 bis +70 Stand 12.10.2015 Seite 12 von 125 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 13.06.01 Kabeltechnik 1.4 1.4.1 Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz Aufbau • Wahlweise 4 Stk. S - YY 30x0,6, Mantelfarbe Kabel Nr. 1 RAL 7001 Kabel Nr. 2-4 RAL 7035 oder 1+6 Stk. S - YY 20x0,6, Mantelfarbe Kabel Nr. 1-2 RAL 7001 Kabel Nr. 3-7 RAL 7035 • Mindestens 1 Lage Kunststoffband überlappend, in Längsbedeckung aufgebracht • Beilage eines Reißfadens mit entsprechender Festigkeit und Kraftschluss gegen Ausziehen zum Auftrennen des 2. Mantels • 2. Mantel aus Polyvinylchlorid (PVC), Nennwanddicke 1,4 mm gem. ÖVE K 23 • 1 Lage Stahlband 25x0,3 gem. ÖVE K10 • Schutzhülle aus Polyvinylchlorid gem. ÖVE K10 mit längslaufenden schwarzen Streifen (Breite 3-5 mm). Adernkennzeichnung: blau gelb grün braun schwarz weiß – blau weiß – gelb weiß – grün weiß – braun weiß – schwarz bl ge gn br sw wsbl wsge wsgn wsbr wssw Ausführungen: S - X(YY)Y B Y 4x(30x0,6) S - X(YY)Y B Y 7x(20x0,6) Mehrere blaue Adern in der gleichen Lage: 1. Ader statt blau weiß Stand 12.10.2015 Seite 13 von 125 13.06.01 Kabeltechnik 1.4.2 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Technische Daten Typ: S-X(YY)YBY Definition des Kabelkurzzeichens: Sicherungskabel /- / Sonderausführung / (Schaltkabel) / 2. Mantel PVC / Bewehrung / Schutzhülle PVC / Kabelanzahl / x / (Aderanzahl x Leiterdurchmesser) ÖBB-Ausführungen: S - X(YY) Y B Y 4x(30x0,6) S - X(YY) Y B Y 7x(20x0,6) Definitionen laut ÖVE-K12 Nenndurchmesser des Kupferleiters 0,6 1,0 (mm) max. Aderwiderstand (Ω/km) 65,9 23,3 max. zulässige Betriebsspannung (V) 250 400 max. zulässige 50 Hz Prüfspannung (V) 2500 min. Isolationswiderstand (MΩ x km) 500 Adernanzahl 10 / 20 / 30 / 40 / 60 / 80 / 100 Farb-Kennzeichnung siehe Aufbau Kabelkurzzeichen, „Signal“, Erzeugerfirma, „ÖBB“ und Signierung Laufmeter zul. Temperaturbereich des Kabels, Beim Verlegen Vor und nach dem Mantel/Schutzhülle besteht aus (°C) Verlegen (°C) PVC 0 bis +50 -20 bis +70 Stand 12.10.2015 Seite 14 von 125 13.06.01 Kabeltechnik 1.5 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Sicherungskabel für die PZB (Indusi-Kabel) 1.5.1 1.5.1.1 PZB-Kabel Variante 1 Aufbau Typ: S – X 2Y 2Y B 11 Y 1x4x0,38 (0,20) K35 Abbildung 4: Sicherungskabel für die PZB Kabelaußendurchmesser maximal 14,5 mm RSchleife = max. 101 Ω/km C = max. 32 nF/km Stand 12.10.2015 Seite 15 von 125 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 13.06.01 Kabeltechnik 1.5.1.2 Technische Daten Leiter: 2 Leiternennquerschnitt 0,38 mm , Drahtdurchmesser 0,20 mm. Leiterisolierung: Polyethylen (PE); Wanddicke entsprechend den geforderten elektrischen Werten. Verseilung: Sternvierer Stamm I: Isolierhülle weiß oder natur Stamm II: Isolierhülle rot PE-Trense als Beilauf; Bewicklung mit geeigneter, nichthygroskopischer Folie. Mantel: Polyethylen (PE); Nennwanddicke: 1,8 mm, schwarz. Bewehrung: 1 Lage blankes Stahlband (15 x 0,3 mm). Fuge etwa 2-3 mm. Schutzhülle: Polyurethan (PU, DIN-Kurzzeichen PUR), Nennwanddicke 1,4 mm Äußere Kennzeichnung: gemäß ÖBB – BH 962 letzte Ausgabe. Kabel-Außendurchmesser: max. 14,5 mm Vibrationsbeständigkeit: Prüfanordnung: Waagrechte Einspannung des Kabels; Distanz 220 mm zu dem fiktiven Ausgangspunkt (yAchse). Senkrechte, bewegbare Einspannung des Kabels mit Richtung nach unten; Distanz 151,5 mm zwischen dem Einspannpunkt und dem fiktiven Ausgangspunkt (x-Achse). Bewegung der senkrechten Einspannung in Richtung der x-Achse mit einem Hub von 11,5 mm und einer Frequenz von 15 Hz. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl bei einer Temperatur von ca. 23 °C als auch von -25 °C nach 22 Millionen Zyklen kein Draht gebrochen ist. Zulässiger Temperaturbereich des Kabels: -35 °C bis +70 °C Elektrische Werte (bei 20 °C): Schleifenwiderstand max. 101,0 Ω/km Isolationswiderstand mind. 1.000 MΩ x km Stammkapazität max. 32 nF/km bei 800 Hz Prüfspannung Ader/Schirm geerdet 2.000 V, Ader/Ader 2.000 V Für die hier nicht angeführten Materialien, Prüfungen und sonstigen Festlegungen gelten im Besonderen die Bestimmungen gem. ÖVE K11/4. Fassung sinngemäß. 1.5.1.3 Anwendung System: PZB 1000 Hz PZB 500 Hz PZB 2000 Hz bzw. 2000 Hz/70 PZB 1000/2000 Hz Stand 12.10.2015 max. Kabellänge: 350 m 310 m 175 m 47 m Seite 16 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.5.2 PZB-Kabel Variante 2 (kapazitätsreduziert, für größere Stellentfernungen) Dieses Kabel ist zurzeit noch in der Erprobungsphase. 1.5.2.1 Aufbau Typ: S – X 0 Y 2Y B 11 Y 1x4x0,38 F (0,20) K35 Abbildung 5: Sicherungskabel für die PZB, kapazitätsreduziert Normaler Außendurchmesser: 17,9 mm Maximaler Außendurchmesser: 18,5 mm max. 101 Ω/km RSchleife: C: max. 20,5 nF/km bei 800 Hz Stand 12.10.2015 Seite 17 von 125 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 13.06.01 Kabeltechnik 1.5.2.2 Technische Daten (Fa. G&G) Leiter: 2 Leiternennquerschnitt 0,38 mm , Drahtdurchmesser 0,20 mm. Leiterisolierung: Zell-Polyethylen (Zell-PE); Wanddicke entsprechend den geforderten elektrischen Werten, min. 2,0 mm. Verseilung: Sternvierer Stamm I: Isolierhülle weiß od. natur Stamm II: Isolierhülle rot PE-Trense als Beilauf; Bewicklung mit geeigneter, nichthygroskopischer Folie. Mantel: Polyethylen (PE), Nennwanddicke: min. 1,6 mm, schwarz. Bewehrung: 1 Lage blankes Stahlband (15 x 0,3 mm). Fuge etwa 2-3 mm. Schutzhülle: Polyurethan (PU, DIN-Kurzzeichen PUR), Nennwanddicke 1,4 mm. Äußere Kennzeichnung: gemäß ÖBB – BH 962 letzte Ausgabe. Kabel-Außendurchmesser: max. 18,5 mm Vibrationsbeständigkeit: Prüfanordnung: Waagrechte Einspannung des Kabels; Distanz 220 mm zu dem fiktiven Ausgangspunkt (yAchse). Senkrechte, bewegbare Einspannung des Kabels mit Richtung nach unten; Distanz 151,5 mm zwischen dem Einspannpunkt und dem fiktiven Ausgangspunkt (x-Achse). Bewegung der senkrechten Einspannung in Richtung der x-Achse mit einem Hub von 11,5 mm und einer Frequenz von 15 Hz. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl bei einer Temperatur von ca. 23 °C als auch von -25 °C nach 22 Millionen Zyklen kein Draht gebrochen ist. Zulässiger Temperaturbereich des Kabels: -35 °C bis +70 °C Elektrische Werte (bei 20° C): Schleifenwiderstand max. 101 Ω/km Isolationswiderstand mind. 1000 MΩ x km Stammkapazität max. 20,5 nF/km bei 800 Hz Prüfspannung Ader/Schirm geerdet 2.000 V, Ader/Ader 2.000 V Für die hier nicht angeführten Materialien, Prüfungen und sonstigen Festlegungen gelten im Besonderen die Bestimmungen gem. ÖVE K11/4. Fassung sinngemäß. 1.5.2.3 Anwendung System: PZB 1000 Hz PZB 500 Hz PZB 2000 Hz bzw. 2000 Hz/70 PZB 1000/2000 Hz Stand 12.10.2015 max. Kabellänge: 631 m 552 m 315 m 72 m Seite 18 von 125 13.06.01 Kabeltechnik 1.6 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Linienleiterkabel für die LZB Linienleiter-Kabel aus DB – Pflichtenheft, 3. Ausgabe Feb. 1983. 1.6.1 Aufbau Typ: S - 2Y(Zg) 2Y 1x2 (0,6) K40 Abbildung 6: Linienleiterkabel für die LZB 1.6.2 Technische Daten Definition des Kabelkurzzeichens: Sicherungskabel / - / Aderisolierung PE / Zugelemente / Mantel PE / Aderanzahl x Leiterquerschnitt / Leiteraufbau / Kältebeständig bis -40 °C Bezeichnung: Linienleiterkabel S - 2Y(Zg) 2Y 1x2 (0,6) K40 Leiter: Nennquerschnitt 2 mm², blanke Kupferlitze aus 7 Drähten mit 0,6 mm Durchmesser. Isolierhülle: Polyethylen (PE), natur, Mischungstyp 2YI1 gem. DIN/VDE 0207 Teil 2 Nennwanddicke: 3,0 mm, Kleinstwert: 2,6 mm Durchmesser Größtwert: 8,1 mm, Kleinstwert: 7,7 mm Mantel: Polyethylen (PE), schwarz, Mischungstyp 2Y M1 gem. DIN 57 207/VDE 0207 Teil 3 Nennwanddicke: 2,2 mm, Kleinstwert: 1,77 mm Die Glasgarnbündel bestehen aus 12 Bündel zu je 6 Glasgarnfäden; sie sind gleichmäßig auf den Umfang verteilt im Mantel eingebettet. Lage des Glasgarns: Nennwanddicke nach innen: 0,3 mm, Kleinstwert: 0,2 mm Nennwanddicke nach außen: 1,2 mm, Mittelwert mindestens 1,2 mm, Kleinstwert: 0,92 mm Stand 12.10.2015 Seite 19 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Kabel-Außendurchmesser: Größtwert: 12,5 mm, Kleinstwert: 12,2 mm Äußere Kennzeichnung: gemäß ÖBB – BH 962 letzte Ausgabe. Elektrische Eigenschaften (bei 20 °C): Leiterwiderstand max. 9,0 Ω/km Isolationswiderstand mind. 1.000 MΩ x km Zulässiger Temperaturbereich: Beim Verlegen: - 20 °C bis +50 °C Vor und nach dem Verlegen: - 40 °C bis +70 °C 1.6.3 Mechanische Eigenschaften, therm. Verhalten, Werkstoffzusammensetzung (Die Anforderungen zu den folgenden Prüfungen sind DIN/VDE 0207 zu entnehmen.) Isolierhülle: • Zugfestigkeit und Reißdehnung: Messung vor und nach Alterung Prüfung nach VDE 0472 § 602 b) - e) als Typenprüfung. • Schmelzindex: Typenprüfung nach VDE 0472 § 607. Mantel: • Zugfestigkeit und Reißdehnung: Messung vor und nach der Alterung, Prüfung nach VDE 0472 § 602 b) - e) als Typenprüfung. • Bestimmung des Rußgehaltes: Prüfung nach VDE 0472 § 702 als Typenprüfung. • Dichte: Prüfung nach VDE 0472 § 601 als Typenprüfung. • Schmelzindex: Prüfung nach VDE 0472 § 607 als Typenprüfung. Gesamtes Kabel: Prüfkraft und Prüfdehnung: Prüfung nach VDE 0472 § 602 g) als Auswahlprüfung. Die Prüfkraft bei dieser Prüfung beträgt 400 N. Die Prüfdehnung darf den Wert von 1,5 % nicht überschreiten. In der Folge ist nach Erreichen der Prüfkraft die Belastung bis zum Bruch des Kabels zu steigern. Die ausreichende Einbettung der Glasgarnbündel im Polyethylen-Mantel gilt als gewährleistet, wenn die Restkraft 1 5 Sekunden nach dem Bruch höchstens /3 der erreichten Bruchkraft beträgt. Stand 12.10.2015 Seite 20 von 125 13.06.01 Kabeltechnik 1.7 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Hybridkabel für Monitorkabelverbindung Datenblatt (Entwurf) Typ: S - X (VYAY+VYAY+H05VV–F+KX) Y BY 3x(10x2x0,5) + 7x(5x2x0,5) + 2x(3x1) + 8xRG59 Abbildung 7: Hybrid-Monitorkabel Signalkabel zur gleichzeitigen Übertragung hochfrequenter Signale (Koax), sowie zur Verwendung in Fernmelde- und artverwandten Anlagen und zur gleichzeitigen Stromversorgung. Zur Verlegung in trockenen und feuchten Innenräumen, sowie zur Verlegung in Erde geeignet. Stand 12.10.2015 Seite 21 von 125 13.06.01 Kabeltechnik 1.8 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen Lichtwellenleiterkabel für die Monitorkabelverbindung (LWL – Monitorkabel, Datenblätter, Ausgabe 24. Juni 1994.) 1.8.1 Aufbau Typ: A - D(ZN) 2Y B 2Y 9G50/125 Abbildung 8: LWL-Monitorkabel 1.8.2 Technische Daten Hersteller: Gebauer & Griller GesmbH. Aufbau und Eigenschaften: (Gem. Zeichnung G&G Nr. K614, Druckdatum Juni 1994) 9 Gradientenfasern, farbcodiert G50/125/250 Gel-gefüllte Bündelader 3,5 mm Ø Quellflies Zugelemente Armaid-Garne PETP – Stützelemente 0,6 mm Ø HDPE – Mantel, schwarz 2,0 mm Bewehrung 2 Lagen CrNi-Stahlband 15 x 0,1 mm HDPE – Schutzhülle, gelb 1,0 mm Kabeldurchmesser ca. 12,0 mm bis 12,5 mm Kabelgewicht ca. 135 kg/km Stand 12.10.2015 Seite 22 von 125 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 13.06.01 Kabeltechnik 1.9 Lichtwellenleiterkabel für sicherungstechnische Übertragung (LWL – Sicherungskabel, Datenblätter, Ausgabe 24. Juni 1994.) 1.9.1 Aufbau Typ: A - D(ZN) 2Y B 2Y 6E9…10/125 0,4F3,5 Abbildung 9: LWL-Sicherungskabel 1.9.2 Technische Daten Hersteller: Gebauer & Griller GesmbH. Aufbau und Eigenschaften: (gem. Zeichnung G&G Nr. K478, Druckdatum Juni 1994) 6 Gradientenfasern, farbcodiert Gel-gefüllte Bündelader Quellflies Zugelemente PETP – Stützelemente HDPE – Mantel, schwarz Bewehrung HDPE – Schutzhülle, gelb Kabeldurchmesser Kabelgewicht Stand 12.10.2015 E9…10/125/250 3,5 mm Ø Armaid-Garne 0,6 mm Ø 2,0 mm 2 Lagen CrNi-Stahlband 15 x 0,1 mm 1,0 mm ca. 12,0 mm bis 12,5 mm ca. 135 kg/km Seite 23 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.10 Sicherungskabel für provisorische (oberirdische) Verlegung Typ: S-X 2Y Y Definition des Kabelkurzzeichens: Sicherungskabel / - / Sonderausführung / Aderisolierung PE / Mantel PVC / Aderanzahl x Leiterquerschnitt / feindrähtiger Leiter / Kältebeständig bis -35 °C Ausführungen: S-X 2Y Y 10x0,75 F K35 S-X 2Y Y 20x0,75 F K35 S-X 2Y Y 30x0,75 F K35 S-X 2Y Y 5x1,5 F K35 Es gelten die Bestimmungen der ÖVE K10/10 Fassung 6.95 mit folgenden Abweichungen: Mantel: Polyvinylchlorid (PVC) für erhöhte mechanische Beständigkeit sowie UV Beständigkeit; Nennwanddicke: 2,0 mm, schwarz. Äußere Kennzeichnung: Gemäß ÖBB – BH 962 letzte Ausgabe. Zulässiger Temperaturbereich des Kabels (°C): -35 bis +70 Stand 12.10.2015 Seite 24 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.11 ETCS - Interfacekabel (= Balisenkabel) zur Trog- bzw. Erdverlegung 1.11.1 Aufbau Typ: S - X 2Y A 2Y B 2Y 1x4x1,53 HD Abbildung 10: ETCS Interfacekabel (Balisenkabel) – Erd-/Trogverlegung Stand 12.10.2015 Seite 25 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.11.2 Technische Daten Anwendung: Zur Trogverlegung bzw. Erdverlegung zwischen Balise und LEU. Leiter: Leiternenndurchmesser 1,53 mm, eindrähtig. Leiterisolierung: Polyethylen (PE); Wanddicke entsprechend den geforderten elektrischen Werten. Verseilung: Sternvierer Stamm I: Isolierhülle weiß od. natur, Stamm II: Isolierhülle rot. Schirmung: Bewicklung der Seele mit Kunststofffolie Drahtgeflecht verzinnt (entsprechend dem Querschnitt von 2 Beilauflitzen 0,5 mm²), Al-Verbundfolie über vorgenannte Elemente (Al-Seite mit elektrischem Kontakt zum Drahtgeflecht). Mantel: Polyethylen (PE); Nennwanddicke: 1,4 mm (min. 1,09 mm) schwarz. Bewehrung: 1 Lage blankes Stahlband (20 x 0,3 mm), Fuge 2-3 mm. Schutzhülle: PE, Nennwanddicke 1,2 mm, Minimalwert 0,90 mm, grau. Äußere Kennzeichnung: Gemäß ÖBB – BH 962 letzte Ausgabe, Kurzbezeichnung ergänzt mit „LEU“. Kabel-Außendurchmesser: Rechenwert 15,1 mm, Maximalwert 18,0 mm Zulässiger Temperaturbereich des Kabels: -20 °C bis +50 °C beim Verlegen -30 °C bis +60 °C vor und nach dem Verlegen Elektrische Werte (bei 20 °C): Schleifenwiderstand max. 19,8 Ω/km Isolationswiderstand mind. 10.000 MΩ x km Betriebskapazität max. 42 nF/km Impedanz 120 Ω/km ± 20 Ω bei 1,8 MHz Dämpfung max. 1,0 dB/0,1 km bei 1,8 MHz Nebensprechkopplung k1 max. 400 pF/km Außenerdkopplung E1 max. 650 pF/km Prüfspannung Ader/Schirm geerdet 2.000 V, Ader/Ader 2.000 V Für die hier nicht angeführten Materialien, Prüfungen und sonstigen Festlegungen gelten im Besonderen die Bestimmungen gem. ÖVE K11/4. Fassung sinngemäß. Stand 12.10.2015 Seite 26 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.12 ETCS - Interfacekabel (= Balisenkabel) zur Schienenfußverlegung 1.12.1 Aufbau Typ: S-X 2Y A 2Y B 11Y 1x4x1,8 (0,35) K35 Abbildung 11: ETCS Interfacekabel - Schienenfußverlegung Stand 12.10.2015 Seite 27 von 125 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 13.06.01 Kabeltechnik 1.12.2 Technische Daten Anwendung: Zur Schienenfußverlegung zwischen Balise und LEU, wobei die Gesichtspunkte einer betriebsmäßigen Bewegung des Kabels (zwischen Schiene und angrenzendem Gelände) und der oberirdischen Verlegung (Bewitterung, mechanische Einflüsse) Berücksichtigung finden. Leiter: 2 Leiternennquerschnitt 1,83 mm , mehrdrähtig 19 x 0,35 mm (Drahtdurchmesser 0,35 mm). Leiterisolierung: Polyethylen (PE), Wanddicke entsprechend den geforderten elektrischen Werten. Verseilung: Sternvierer Stamm I: Stamm II: Isolierhülle weiß od. natur, Isolierhülle rot. Schirmung: Bewicklung der Seele mit Kunststofffolie, Drahtgeflecht verzinnt (entsprechend dem Querschnitt von 2 Beilauflitzen 0,5 mm²), Al-Verbundfolie über vorgenannte Elemente (Al-Seite mit elektr. Kontakt zum Drahtgeflecht). Mantel: Polyethylen (PE); Nennwanddicke: 1,4 mm (min. 1,09 mm), schwarz. Bewehrung: 1 Lage blankes Stahlband (20 x 0,3 mm), Fuge 2-3 mm. Schutzhülle: PUR flammwidrig, Nennwanddicke 1,2 mm, Minimalwert 0,90 mm, schwarz. Äußere Kennzeichnung: Gemäß ÖBB – BH 962 letzte Ausgabe, Kurzbezeichnung ergänzt mit „LEU“. Kabel-Außendurchmesser: Rechenwert 19,9 mm, Maximalwert 21,0 mm Zulässiger Temperaturbereich des Kabels: -35 °C bis +80 °C Elektrische Werte (bei 20 °C): Schleifenwiderstand max. 19,8 Ω/km Isolationswiderstand mind. 1.000 MΩ x km Betriebskapazität max. 42 nF/km Impedanz 120 Ω/km ± 20 Ω bei 1,8 MHz Dämpfung max. 1,0 dB/0,1 km bei 1,8 MHz Nebensprechkopplung k1 max. 24 pF/km Außenerdkopplung E1 max. 515 pF/km Prüfspannung Ader/Schirm geerdet 2.000 V, Ader/Ader 2.000 V Stand 12.10.2015 Seite 28 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel und technische Bestimmungen 1.13 ETCS - Loopkabel ETCS Loopkabel sind von der Errichterfirma beizustellen. Für die hier nicht angeführten Materialien, Prüfungen und sonstigen Festlegungen gelten im Besonderen die Bestimmungen gem. ÖVE K11/4. Fassung sinngemäß. 1.14 Schienenfußverkabelung Aufbau und technische Daten gem. Technische Richtlinie Deutsche Bahn …. Weiterführende Informationen siehe RW 13.06.02 – Schienenfußverkabelung. Stand 12.10.2015 Seite 29 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Anwendung der Kabel 2 Anwendung der Kabel Für die Dimensionierung der Kabel gelten die diesbezüglichen Festlegungen, Verfügungen und Vorschriften 2.1 Sicherungskabel zu Einrichtungen mit Stellentfernung > 6 km Bei Stellentfernungen über 6 km auf elektrifizierten Strecken und in Bereichen mit hoher Beeinflussung sind Sicherungskabel mit Kupferschirmung zu verlegen. Kabel gem. ÖVE-K10 bzw. ÖVE-K11 Kabeltyp S-2Y 2Y C B 2Y Im Tunnel sowie im Nahbereich von (stark belasteten) Unterwerken sind immer kupfergeschirmte Kabel zu verwenden. „Nahbereich“ = bis 6 km von der Betriebssammelschiene entfernt (siehe RW 13.05.05 – Zugeinwirkstellen, Isolierstoß und Gleisstromkreise). 2.2 Sicherungskabel in Sonderausführung 2.2.1 Oberirdische bzw. provisorische Verlegung während Bauphasen Kabel in Anlehnung an ÖVE- K10 Kabeltyp S - X 2Y Y - RF K25. 2.2.2 2.2.3 Anwendung für definitive Verkabelung Verbindungskabel im Signalmast zum Lichtpunktverteiler in geschützter Verlegung (Kanal). Verbindungskabel zwischen dem Kabelverteiler (unmittelbare Nähe zum Weichenantrieb) und dem Weichenantrieb, geführt im Schutzschlauch. Anwendung für Provisorium (i.d.R. oberirdische Verlegung) wenn eine größere Flexibilität und mechanische Beständigkeit auch bei tiefen Temperaturen erforderlich ist, wenn die Verwendungsdauer an Einbaustellen relativ kurz ist, wenn eine oftmalige Verwendung gewährleistet erscheint. Stand 12.10.2015 Seite 30 von 125 13.06.01 2.3 Kabeltechnik Anwendung der Kabel Kabel für Signale und EK-Straßensignale Kabel gem. ÖVE-K10; Gruppenkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y, S - 2Y 2Y C B 2Y Einzelkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y Sekundärkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y (außerhalb der "geschützten Verlegung" im Mast bzw. zu einer Signalbrücke hat die Verlegung ausschließlich im Kabelschutzrohr zu erfolgen). Kabel gem. ÖVE-K11: Werden für die Verkabelung der modularen Stellteile (MSTT) der Fa. Siemens und bei der sicheren elektronischen Elementansteuerung (SEA) der Fa. Thales verwendet. Typ S - 2Y 2Y B Y, S - 2Y 2Y C B 2Y 2.4 Kabel für Weichenantriebe (Kabelverteiler) Schrankenantriebe, Nahbedieneinrichtung Signal oder Weiche, elektrisches Festlegeschloss, elektrisch betätigtem Sperrschuh: Kabel gem. ÖVE-K10 Gruppenkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y, S - 2Y 2Y C B 2Y Einzelkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y In Ergänzung zur Ausgabe der Regelzeichnungen 6801 bis 6808 sind die Kabelverbindungen seit Oktober 1989 gem. nachfolgenden Skizzen auszuführen (Änderung des Kabelabschlusses im Weichenantrieb auf Programmstecker). Als Konsequenz dieser Ausführung ist daher die Verwendung eines flexiblen Kabels lediglich zwischen Kabelabschlusskasten und Weichenantrieb oder Endlagenprüfer zu berücksichtigen; die Kabelverbindung zwischen Stellwerk und Anschlusskasten ist somit als Kabel in eindrähtiger Ausführung zu konzipieren. Stand 12.10.2015 Seite 31 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Anwendung der Kabel Abbildung 12: Verkabelung von Weichen (1) Stand 12.10.2015 Seite 32 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Anwendung der Kabel Abbildung 13: Verkabelung von Weichen (2) Stand 12.10.2015 Seite 33 von 125 13.06.01 2.5 Kabeltechnik Kabel zum Zungen- bzw. Herzantrieb sowie Endlagenprüfer und elektrischen Sperrschuh Kabel gem. ÖVE-K10 Einzelkabel: Einzelkabel: 2.6 Anwendung der Kabel Typ S - X 2Y Y - RF K25 (im Schutzschlauch) Typ S - X 2Y 2Y B Y - RF K25 Kabel für EK-Fernüberwachungen, zu Anschlusskästen für Gleisstromkreise, Schienenkontakten, Impulsgebern und Fahrzeugsensoren Kabel gem. ÖVE-K11 Gruppenkabel und Einzelkabel: Typ S - 2Y 2Y B Y, S - 2Y 2Y C B 2Y 2.7 Kabel zu den Gleismagneten der PZB PZB-Kabel gem. Datenblatt für PZB PZB-Kabel herkömmlich Kabeltyp: S - X 2Y 2Y B 11 Y 1x4x0,38 (0,20) RF K35 PZB-Kabel kapazitätsreduziert (für größere Entfernungen) Kabeltyp: S - X 02Y 2Y B 11 Y 1x4x0,38 (0,20) RF K35 2.8 Linienleiterkabel zur Verlegung zwischen den Schienen (LZB) Linienleiterkabel gem. DB-Pflichtenheft, 3. Ausgabe Feb. 1983 Kabeltyp S - 2Y(ZG) 2Y 1x2. 2.9 Schaltkabel (Leitungsführung im Gebäude) Kabel gem. ÖVE-K12 Kabeltyp S - YY Stand 12.10.2015 Seite 34 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Anwendung der Kabel 2.10 Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz (Leitungsführung im Gebäude oder im Schutzrohr gem. SV-9/87-K) Kabel in Anlehnung an ÖVE- K12 Kabeltyp S-X(YY)YBY Eisenbahnsicherungsanlagen in Relaistechnik: Die Kabelverbindung zwischen Relaisraum und Fahrdienstleitung ist grundsätzlich mittels Schaltkabel gemäß ÖVE-K12 in der hierfür vorgesehenen Verlegeart oberirdisch (z.B. auf Gitterrost, Flächenrost, Kabeltrasse, usw.), nötigenfalls in „geschützter Verlegung“ (gem. ÖVE-T3) in Kabel- oder Installationskanälen im Gebäude, durchzuführen. Falls die vorgenannte zu bevorzugende Verlegeart aus örtlichen Gründen (z.B. RR und Fdltg. sind nicht in demselben Haus, RR und Fdltg. befinden sich im selben Gebäude – jedoch besteht für die Kabelverlegung keine geeignete bauliche Verbindung der Gebäudeteile) oder technischen Gründen (z.B. die Herstellung der Kabelverbindung RR – Fdltg. erfordert unüblich viele Richtungsänderungen oder besonders große Kabellängen auf Grund ungünstiger Trassenführung usw.) nicht vertretbar erscheint, stehen für diesen Zweck Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischem Schutz zur Verfügung: S – X (YY) Y B Y S – X (Y-Y) Y B Y 7 x (20 x 0,6) oder 4 x (30 x 0,6) Diese Kabel sind im Sinne einer „geschützten Verlegung“ gemäß ÖVE-T3 in Rohren (Rohrzügen) zu verlegen (im Gebäude ist u.a. auch die Verlegung in Kabelkanälen zulässig). Im Bereich einer ggf. gemeinsamen Führung mit Kabeln für andere Anwendungsfälle, ist die Besonderheit dieser Kabelverbindung durch geeignete Maßnahmen hervorzustreichen (z.B. zusätzliche Kennzeichnung der Kabel, ausschließliche Verwendung eines Rohres nur für o.a. Kabel, besondere Platzierung und Schutz dieser Kabel im Schacht zur Vermeidung von Beschädigungen und Verwechslungen, usw.). Direkt bei der Einführung des Kabels in den Relaisraum und in die Fahrdienstleitung sind die äußeren Aufbauelemente (Schutzhülle und Bewehrung) zu entfernen, um ggf. eine Potentialführung über das Stahlband ausschließen zu können. Die Schutzhülle und die Bewehrung sind auf gleicher Höhe abzusetzen; der gemeinsame Innenmantel (Abmanteln mittels des Aufreißfadens zur Vermeidung mechanischer Beschädigung) muss mindestens 50 mm über die Schutzhülle und das Stahlband hinausragen. Der zulässige Temperaturbereich gemäß ÖVE-K12, bezogen auf die Kabeltemperatur, ist für die Verlegung und Montage mit 0 °C bis +50 °C, vor und nach der Verlegung und Montage mit -20 °C bis +70 °C begrenzt. Im Fall einer Beschädigung oder Störung des Kabels ist folgende Vorgangsweise einzuhalten: 1. Bei Beschädigung nur der äußeren Schutzhülle ist eine Reparatur im Sinne des Korrosionsschutzes des Stahlbandes durchzuführen 2. Bei Beschädigung von Aufbauelementen unter dem Stahlband (gemeinsamer innerer Mantel, Mantel eines einzelnen Kabels oder einer Aderisolation) sind alle Einzelkabel eines Kabels außer Betrieb zu nehmen und durch eine neue Kabelverbindung zu ersetzen. Ebenso ist vorzugehen, wenn ein Isolationsfehler einer Ader festgestellt wird. 3. Wird eine Störung dieses Kabels durch Aderunterbrechung oder Widerstandserhöhung einer Ader festgestellt, so ist die Außerbetriebnahme des betroffenen Einzelkabels ausreichend (Kennzeichnung diese Einzelkabels zur Vermeidung einer Wiederverwendung), sofern eine in der Folge durchzuführende messtechnische Überprüfung des Isolationswiderstandes sämtlicher Adern des Einzelkabels sowohl gegeneinander und in Relation zu den Kabeladern der benachbarten Einzelkabel, als auch gegen Erdpotential, zumindest den Isolationswiderstand gem. ÖVE K12 aufweisen. Das Setzen von Muffen zur Verbindung zweier Kabel sowie zur Reparatur von Beschädigungen (ausgenommen gem. Pkt. 1) ist nicht zulässig. Eisenbahnsicherungsanlagen in Rechnertechnik: Die Kabelverbindung zwischen Rechnerraum und Fahrdienstleitung ist nach Vorgaben der Signalbaufirma herzustellen. Stand 12.10.2015 Seite 35 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Anwendung der Kabel 2.11 Hybridkabel als Verbindung zwischen Rechnerraum und Fahrdienstleitung (Längenbegrenzung!) bei Leitungsführung mit erforderlichem, zusätzlichem, mechanischem Schutz (Leitungsführung im Gebäude oder im Schutzrohr). Kabeltyp S - X(ESTW) Y B Y. 2.12 Monitorkabel in Lichtwellenleiterausführung als Verbindung zwischen Rechnerraum und Fahrdienstleitung bei Leitungsführung mit erforderlichem zusätzlichem mechanischem Schutz (Leitungsführung innerhalb oder außerhalb von Gebäuden in der Kabeltrasse oder im LWL-Schutzrohr). Kabeltyp A - D(ZN) 2Y 2Y B 2Y 9G50/125 2.13 Lichtwellenleiterkabel für sicherungstechnische Übertragungen zur Verbindung zwischen Stellwerksrechnern bei Leitungsführung mit erforderlichem zusätzlichem mechanischem Schutz (Leitungsführung in der Kabeltrasse oder im LWL-Schutzrohr). Kabeltyp A - D(ZN) 2Y 2Y B 2Y 6E10/125 2.14 ETCS - Kabel 2.14.1 Interfacekabel (Balisenkabel) Zur Verkabelung zwischen Balise und LEU. Erd- bzw. Trogverlegung. Kabeltyp: S - X 2Y A 2Y B 2Y 1x4x1,53 HD Schienenfußverlegung. Kabeltyp: S – X 2Y A 2Y B 11 Y 1x4x1,8 (0,35) K35 2.14.2 Loopkabel Loopkabel können anstelle von Balisen zur linienförmigen Übertragung der Stellwerksinformationen an das Schienenfahrzeug verwendet werden. Loopkabel sind von der Errichterfirma beizustellen. 2.15 Schienenfußkabel Gemäß RW 13.06.02 – Schienenfußverkabelung Stand 12.10.2015 Seite 36 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabelplanung 3 Kabelplanung 3.1 Grundlagen für die Kabelplanung (benötigte Dokumente, Voraussetzungen) Als Grundlagen werden herangezogen: RW 13.06.01 – Kabeltechnik RW 13.06.02 – Schienenfußverkabelung Regelzeichnungen und Regelblätter Folgende Projektdokumente werden benötigt: Sicherungstechnischer Lageplan Signaltabelle ST Weichentabelle WT Teilungsplan EKSA – Projektierungsblatt Projektierungslisten (BPL, TPL) 3.2 Kabelplanung konkret (dabei entstehende Dokumente, Vorgehensweise) 3.2.1 Baustellenart 3.2.1.1 Umbauten Benötigen: Bestandsaufnahme 3.2.1.2 Neubauten Benötigen: Erhebung der Bahngrundgrenzen Erhebung von Fremdeinbauten Erhebung von sonstigen Einbauten Vermessung der Bestandsanlage Stand 12.10.2015 Seite 37 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabelplanung 3.2.2 Signalstandortbestimmung Festlegung des Signalbildes gemäß den Regelzeichnungen Bestimmung der genauen Lage und Art des Fundaments (seitlicher Abstand zu den Gleisen und sonstigen Einbauten z.B. Oberleitung, relative Höhe zur Schienenoberkante, Bodenbeschaffenheit, Sichtbarkeit gemäß RW 13.01.01 (vormals S 60), EisbAV, ERL, RZ, TR EL 42, DV EL 52) Im Bedarfsfall aufgrund außergewöhnlicher Bedingungen: - Erhebung notwendiger Sonderkonstruktionen - Erstellung erforderlicher ÖBB-Regelzeichnungen 3.2.3 Situierung der Schaltstationen und Gleisanschlussgehäuse Abhängig von: Machbarkeit Wirtschaftlichkeit Zugangsmöglichkeit Bauphasenabwicklung Bei allen Neubauten und Änderungen (Umbauten) von Außenanlagen von ESA/EKSA ist vor der Setzung und Montage von Kabelanschlusskästen und Gleisanschlusskästen – im Einvernehmen mit dem Infrastrukturbetreiber – jene Gleisseite für den Einbau festzulegen, die eine geringst-mögliche Beeinträchtigung der regelmäßigen Laufwege des Verschubpersonals ergibt. Auf die Einhaltung der in RZ 15.175/6 und RZ 15.175/7 angegebenen Maße ist jedoch zu achten. Im Bedarfsfall kann jedoch – wenn die Möglichkeit dazu besteht – auch im Bahnhof der Anordnungsfall für die freie Strecke zur Anwendung gelangen. Stand 12.10.2015 Seite 38 von 125 13.06.01 Kabelplanung Kabeltechnik 3.2.4 Kabeltrasse – Grobplanung Es wird der grobe Verlauf der Kabelwege/-trassen bestimmt. Abhängig von: Machbarkeit Wirtschaftlichkeit Zugangsmöglichkeit Bauphasenabwicklung 3.2.5 Stichkabel dimensionieren Die Vorgaben sind abhängig vom Typ der ESA und Art der Außeneinrichtung. 1. Erforderliche Kabeltype auswählen (Datenblätter,…) 2. Adernanzahl / Adernaufteilung bestimmen (Datenblätter, ST, WT, TPL, BPL, …) 3. Berechnung des Kabelquerschnitts (unter Zuhilfenahme etwaiger Berechnungshilfen, Datenblätter, etc.) 4. Adernreserven einplanen bzw. sinnvoll aufteilen (dabei auf die Wirtschaftlichkeit achten) 5. Kabelnummerierung 3.2.6 Gruppenkabel dimensionieren Die Vorgaben sind abhängig vom Typ der ESA und Art der Außeneinrichtung 1. Erforderliche Kabeltype auswählen (Datenblätter, …) 2. Adernanzahl / Adernaufteilung bestimmen (Datenblätter, ST, WT, TPL, BPL, …) 3. Berechnung des Kabelquerschnitts (unter Zuhilfenahme etwaiger Berechnungshilfen, Datenblätter, etc.) 4. Adernreserven einplanen bzw. sinnvoll aufteilen (dabei auf die Wirtschaftlichkeit achten) 5. Kabelnummerierung 3.2.7 KEV dimensionieren Aufteilung/Anordnung der Gruppen- und Stichkabel am KEV (wirtschaftlich, logisch aufteilen, Reserven einplanen (mind. die Adernanzahl für ein zu versorgendes Element), etc.) Raumaufteilung des KEV planen RR bzw. SS dimensionieren (Hinsichtlich der Größe des KEV, des Platzbedarfs der Signalbaufirma, sonstiger Einrichtungen siehe DB 966 „Hochbau Gleisbildstellwerke“, Raumbuch etc.) Adernverdoppelungen dürfen nicht ausgeführt werden 3.2.8 Kabeltrasse – Detailplanung Detaillierte Festlegung und Überprüfung der Machbarkeit von Verlauf und Verlegeart (Anzahl und Dimension der Kabel, Biegeradien, Rohrzuglängen-Verkehrsflächen, Kabelschachtgröße, Kabeltrogquerschnitt, Vorgaben aus der Grobplanung überarbeiten, etc.) Aufteilung zwischen den SFE – Bereichen Bauphasenabwicklung Nachberechnung der Kabeldimensionen und Überprüfung der Sichtbarkeit der Signale im Zuge der Signalstandortbestimmung. Stand 12.10.2015 Seite 39 von 125 13.06.01 3.3 Kabelplanung Kabeltechnik Nummerierung der Kabel 3.3.1 Grundsatz Die Kennzeichnung eines Kabels beinhaltet die Information über die zu verbindenden Kabelaufführungspunkte sowie den Verwendungszweck der angeschlossenen Einrichtung. Aufbau der Kabelnummer: •• / •• - ••• Kennnummer Gruppennummer 3.3.2 Kennnummer Die Kennnummer definiert die zu verbindenden Einrichtungen. Für Gruppenkabel zwischen zwei Aufschaltpunkten erfolgt die Darstellung der Kabelverbindung durch Angabe der den Schaltstellen zugeordneten Nummern, getrennt durch einen Schrägstrich. Für Einzelkabel zwischen dem Aufschaltpunkt und der angeschlossenen Einrichtung erfolgt die Darstellung der Kabelverbindung durch Angabe der Nummer des Aufschaltpunktes getrennt durch einen Bindestrich. Jeder Kabelaufteilpunkt erhält eine Nummer zugeordnet. Die Nummerierung beginnt mit „1“ bei dem, dem Streckenanfangspunkt nächstgelegenen Kabelaufschaltpunkt und ist fortlaufend in Richtung Streckenendpunkt durchzuführen. Der Ausgangspunkt der Kabelanlage (Kabelabschluss im Stellwerk) erhält die Nummer „0“. In besonderen Fällen kann für die Definition von Kabelaufteilpunkten der Strecke die Verwendung von Buchstaben anstatt von Ziffern zweckmäßig sein. Stand 12.10.2015 Seite 40 von 125 13.06.01 Kabelplanung Kabeltechnik 3.3.3 Gruppennummer Die Gruppennummer definiert den Verwendungszweck (2- oder 3-stellig nach Erfordernis). Die Trennung der Nummern erfolgt durch einen Bindestrich. Für Gruppennummern gelten folgende Festlegungen: Nummernbereich: 01 – 29, 001 – 299 30 – 49, 300 – 499 50 – 69, 500 – 699 70 – 89, 700 – 899 90 – 99, 900 – 999 Einrichtung: … Relais … Speisung … Weiche … Signal … Achszähler, Impulsgeber, Radsensor, allgemeine sicherungstechnische Verbindungen. Die Kennzeichnung von Einzelkabeln (Stichkabel) oder nochmalig weitergeschalteten Einzelkabeln kann zur besseren Übersichtlichkeit oder Ersparnis von Nummern durch: Ergänzung der Gruppennummer durch den Buchstaben I (Indusi) Ergänzung der Gruppennummer durch Kleinbuchstaben (a, b, c, …) erfolgen. Anmerkung: In älteren Plänen kann die Schreibweise leicht abweichen (kein Bindestrich), so wird aus der Kabelverbindung: Schaltstation 2 zu Signal NEU: 2 - 70 Schaltstation 2 zu Signal ALT: 270 Stand 12.10.2015 Seite 41 von 125 13.06.01 3.3.4 Kabelplanung Kabeltechnik Beispiele für die Kabelnummerierung bei ESA Weichengruppenkabel zw. Relaisraum u. Kabelverteilpunkt 2: Kennnummer: Anfangspunkt Schrägstrich Endpunkt Bindestrich 0 / 2 – 50 (nächst Streckenanfangspunkt) …....……….. ……………………………………...…………..… (nächst Streckenendpunkt) ……………... …….………………………………………………. Gruppennummer: Verwendungszweck 0 / 2 - ………………………..…………………… 50 Weichenkabel (Gruppenkabel, Stichkabel) RR SS2 0/2 – 50 80x2,5B 2 – 50 5x2,5B W50 2 – 51 5x2,5B W51 Abbildung 14: Weichenkabel Weiterführung Stichkabel SH3 RR 0/3 – 70 60x1,5B 3 – 70 30x1,5B 3 – 70a 15x0,75B y z Abbildung 15: Weiterführung Stichkabel Stand 12.10.2015 Seite 42 von 125 13.06.01 Kabelplanung Kabeltechnik 3.3.5 Kabelnummernsystem LZB In Anpassung an die Besonderheiten der Verbindungen für Einrichtungen der LZB gilt folgende Festlegung: Streckeninformationskabel: Die Kabelnummer ist festzulegen aus der in einer Klammer dargestellten, vollständigen Angabe des – dem Streckenanfangspunkt nähergelegenen – KFS, sowie – durch einen Bindestrich getrennt – der Zahl 99. Beispiel: (5/6-17)-99 Ist der Ausgangspunkt des Kabels kein KFS, so ist nach der(n) zutreffenden Schleifennummer(n) – durch einen Bindestrich getrennt – die Ziffer 0, für ggf. Mehrere Kabel die Bezeichnung „0A“, „0B“, usw., zu verwenden. Beispiel: (5/6-0)-99 Stromversorgungskabel: Die Kabelnummer ist wie für das Streckeninformationskabel festzulegen, jedoch ist Die Zahl 99 durch den Buchstaben E zu ersetzen. Beispiel: (5/6-17)-E, (5/6-0B)-E Linienleiterkabel: Die Kabelnummer ist durch Angabe der in einer Klammer dargestellten zutreffenden Schleifennummer mit der durch einen Bindestrich getrennten KFS-Nummer, ergänzt mit den Zeichen „LL1“ oder „LL2, festzulegen. Das Linienleiterkabel vom KFS aus betrachtet in Richtung Streckenanfangspunkt erhält die Ziffer 1, in Richtung Endpunkt die Ziffer 2 Beispiel: (5-17)LL1, (6-17)LL1, (5-17)LL2, (6-17)LL2 Stand 12.10.2015 Seite 43 von 125 13.06.01 3.3.6 Kabeltechnik Kabelplanung Kabelnummernsystem ETCS Abbildung 16: Kabelnummernsystem ETCS Stand 12.10.2015 Seite 44 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabelplanung Abbildung 17: ETCS-Verkabelung Stand 12.10.2015 Seite 45 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Lieferung & Lagerung 4 Lieferung & Lagerung 4.1 Allgemeine Lieferbedingungen für Sicherungskabel (ÖBB – BH 962, Ausgabe Nov.1989) 4.1.1 Geltung Diese allgemeinen Bedingungen gelten für Sicherungskabel für die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), welche nach folgenden Festlegungen bestellt werden: ÖVE - K 10 ÖVE - K 11 ÖVE - K 12 Datenblätter Datenblätter Datenblätter Datenblätter Datenblätter Datenblätter Datenblätter Datenblätter Datenblätter Sicherungs- und Steuerkabel mit Kunststoffisolierung in adriger Verseilung Eisenbahnsicherungskabel mit Kunststoffisolierung in Sternviererverseilung Schaltkabel für Eisenbahnsicherungsanlagen Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischem Schutz PZB-Kabel Sicherungskabel für oberirdische Verlegung Linienleiterkabel Hybridkabel LWL-Monitorkabel LWL-Sicherungskabel ETCS - Interfacekabel zur Trog- bzw. Erdverlegung ETCS - Interfacekabel zur Schienenfußverlegung Es gilt, wenn nichts anderes bestimmt wird, die jeweils neueste Ausgabe der vorangeführten Festlegungen. 4.1.2 Kennzeichnung Die Kabel müssen ein geschütztes Herstellerkennzeichen haben. Die Kabel müssen auf dem außenliegenden Aufbauelement folgende Kennzeichnung aufweisen, welche sich mindestens alle 100 cm wiederholt: - Kurzbezeichnung des Kabels - ÖBB-Firmenzeichen gemäß Anhang 1 oder Schriftzug „ÖBB“ - Längenmarkierung - Herstellername oder -zeichen - das Wort „SIGNAL“ in den Zwischenräumen der vorgenannten Blöcke, sofern der Freiraum größer als 10 cm ist. Die Kennzeichnung ist als mindestens 2,5 mm hohe Prägung in einer Linie auszuführen. Sie muss eine gute Lesbarkeit aufweisen und ausreichend abriebbeständig sein. Die Metersignierung (Laufmeter) dient nicht als Grundlage zur Verrechnung der Lieferlänge. Stand 12.10.2015 Seite 46 von 125 13.06.01 4.1.3 Lieferung & Lagerung Kabeltechnik Beispiel PZB – Kabel (Indusikabel) Firmenname oder Firmenzeichen Kurzbezeichnung des Kabels G&G - Kabeltypgruppe S ...... Sicherungskabel S - Bindestrich - - Kabelaufbau X 2Y 2Y B 11Y X 2Y 02Y 2Y C B 2Y 02Y Y 11Y ...... ...... ….. ...... ...... ...... ...... ….. ...... ...... Sonderausführung Isolierhülle der Leiter aus Polyethylen Isolierhülle der Leiter aus Polyethylen geschäumt Mantel aus Polyethylen Schirm aus Kupfer Bewehrung aus Stahlband Schutzhülle aus Polyethylen Schutzhülle aus Polyethylen geschäumt Schutzhülle aus Polyvinylchlorid Schutzhülle aus Polyurethan - Anzahl und Nennquerschnitt der Adern 1 x 4 x 0,38 - Leiteraufbau R E M F ...... ...... ...... ...... kreisförmig (rund) eindrähtig mehrdrähtig feindrähtig - Zusatzangaben K xx ...... erhöhte Kältebeständigkeit in °C J xx ...... Induktionsschutz Reduktionsfaktor HD ...... äußerstes Element aus Polyethylen hoher Dichte K 35 Betreiber- od. Eigentümerkennzeichen ÖBB Längenmarkierung (in Meter) 00451 Beschriftung SIGNAL Beispiel: G&G S - X 2Y 2Y B 11Y 1 x 4 x 0,38 K35 ÖBB 00451 Stand 12.10.2015 SIGNAL SIGNAL Seite 47 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Lieferung & Lagerung Weitere Beispiele: PENGG S-2Y2YBY 20 x 1,5RE ÖBB 00135 SIGNAL SIGNAL Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyethylen, Bewehrung aus Stahlband, Schutzhülle aus Polyvinylchlorid, 20 Adern mit einem Kupferleiterquerschnitt von 1,5 mm², kreisförmig, eindrähtig, … SKW S-2YY 40 x 0,75RF K35 ÖBB 00050 SIGNAL SIGNAL Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyvinylchlorid, 40 Adern mit einem Kupferleiterquerschnitt 0,75 mm², kreisförmig, feindrähtig, kältebeständig bis zu einer unteren Grenztemperatur von -35 °C, … BAYKA S-2Y2YCB2Y 100 x 1,5RE (J 0,65) HD ÖBB 00075 SIGNAL SIGNAL Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyethylen, Schirm aus Kupfer, Bewehrung aus Stahlbändern, Schutzhülle aus Polyethylen hoher Dichte, 100 Adern mit einem Kupferleiterquerschnitt von 1,5 mm², kreisförmig, eindrähtig, induktionsgeschützt mit einer Kennzahl des Reduktionsfaktors 0,65, … SKW S-2Y2YCB2Y 20 x 4 x 1,4 (J 0,50) HD ÖBB 00195 SIGNAL SIGNAL Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyethylen, Schirm aus Kupfer, Bewehrung aus Stahlbändern, Schutzhülle aus Polyethylen hoher Dichte, 20 Vierer mit einem Kupferleiter 1,4 mm Nenndurchmesser, induktionsgeschützt mit der Kennzahl des Reduktionsfaktors 0,50, … PENGG S-2Y2YBY 10 x 4 x 0,9 ÖBB 00225 SIGNAL SIGNAL Kabel mit Kupferleiter, Isolierhülle aus Polyethylen, Mantel aus Polyethylen, Bewehrung aus Stahlband, Schutzhülle aus Polyvinylchlorid, 10 Vierer mit einem Kupferleiter 0,9 mm Nenndurchmesser, … Stand 12.10.2015 Seite 48 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Lieferung & Lagerung 4.1.4 Protokollierung Der Hersteller hat für jede Lieferlänge ein Messprotokoll zu erstellen. Diese Werksmessung ist beim Hersteller 7 Jahre ab dem Lieferzeitpunkt zur Verfügung zu halten und über Wunsch den ÖBB zur Einsichtnahme vorzulegen. Zusätzlich ist seitens des Auftragnehmers eine grafische Darstellung über die im Anhang 2 angeführten Messwerte, durch Eintragung der jeweils zutreffenden, gemessenen Kleinst- bzw. Größtwerte in chronologischer Reihenfolge für jede Lieferlänge, zu erstellen. Diese Darstellung ist fortsetzend zu führen, mit Jahresmarkierungen zu versehen, und nach Ablauf jedes Kalenderjahres dem ÖBB-Fachbereich zu übermitteln. Erfolgt die Eintragung nicht in ein Blatt gemäß Anhang 2, so ist diese Darstellung sinngemäß, unter Verwendung annähernd gleicher Maßstäbe, auszuführen. 4.1.5 Zulassung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Für die Zulassung eines neuen Lieferanten ist das Verfahren einer Präqualifikation (Audit) erforderlich. Im Zeitraum zwischen der Bestellung und Lieferung von Sicherungs- und Steuerkabel für die ÖBB muss der Hersteller eine gültige Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems gemäß ISO 9001 besitzen und dieses anwenden. Technische Abnahmeprüfung Kabel Die ÖBB behalten sich die Entscheidung vor auf eine technische Annahmeprüfung zu verzichten oder diese durchzuführen. Der grundsätzliche Verzicht auf die Annahmeprüfung erfolgt ausdrücklich durch vertragliche Festlegungen und bezieht sich auf eine seitens des ÖBB-Fachbereiches erteilte Freigabe zur Lieferung bestimmter Kabeltypen von bestimmten Herstellern. Ausnahmen vom grundsätzlichen Verzicht auf die Annahmeprüfung: - Erstlieferung von Kabelneukonstruktionen, - Lieferungen nach vorangegangenen Bemängelungen, - Vorliegen eines Tolerierungsantrages, - Änderungen an einem Kabeltyp hinsichtlich Konstruktion, Material oder Fertigung gegenüber der vorangegangenen Lieferung. Diesfalls ist der ÖBB-Fachbereich nachweislich, spätestens vor der erstmaligen Auslieferung der geänderten Ausführung, zu informieren; in der Folge wird über Entfall oder Durchführung einer Annahmeprüfung entschieden. Gilt jedoch die Annahmeprüfung als vereinbart, so ist nachfolgend angeführte Vorgangsweise einzuhalten: Die Bereitschaft zur bestellkonformen Lieferung wird grundsätzlich durch Übermittlung des Befundes vom Auftragnehmer an den ÖBB-Fachbereich (auch mittels Telefax) spätestens zum vereinbarten Liefertag bekanntgegeben. Wenn seitens der ÖBB die Absicht zur Durchführung der Annahmeprüfung besteht, wird mit dem Hersteller telefonisch ein Termin – innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eintreffen des Befundes beim ÖBBFachbereich – vereinbart. Die Annahmeprüfung erfolgt im Lieferwerk. Die Rückübermittlung des unterschriebenen und datierten Befundes mit dem Stempelaufdruck ÖBB Infrastruktur AG Bahnsysteme-LCM LS Ohne Annahmeprüfung zur Übernahme freigegeben: Datum:.......................... bedeutet den Verzicht auf die Abwicklung der Annahmeprüfung für die im Befund angeführten Kabel und somit die Freigabe zur Lieferung. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Muster (Proben) aus laufender Fertigung von ÖBBKabeln zur Verfügung zu stellen. Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gehen diese ohne Vergütung in das Eigentum der ÖBB über. Stand 12.10.2015 Seite 49 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Lieferung & Lagerung 4.1.6 Lieferlänge Die Kabel sind grundsätzlich in den bestellten Längen zu liefern. Überlieferungen bis zu 5% der Länge jedes bestellten Kabels werden vom Auftraggeber bei Rechnungslegung anerkannt. Die Lieferlänge darf den Wert der Bestelllänge bis maximal 1% unterschreiten. 4.1.7 Lieferung von Unterlängen oder Kabel in nicht bestellkonformer Ausführung bzw. Qualität Wünscht ein Auftragnehmer die Lieferung eines solchen Kabels, so ist ein „Tolerierungsantrag“ zu stellen. Der Tolerierungsantrag ist schriftlich an den ÖBB-Fachbereich zu richten und fortlaufend zu nummerieren. Der Mangel ist eindeutig zu beschreiben und mit dem zugehörigen Prüfprotokoll zu ergänzen. Als Vergütung für die Übernahme einer Unterlänge gilt die gesonderte Vereinbarung über die Muffengebühr (die Übermittlung des Prüfprotokolls entfällt). Der ÖBB-Fachbereich entscheidet ohne Präjudiz für spätere Lieferungen, ob dem Lieferwunsch – mit oder ohne Annahmeprüfung, mit oder ohne Wertminderung (Muffengebühr) – ausnahmsweise entsprochen werden kann. Die Zustimmung zur Lieferung seitens des Auftraggebers erfolgt durch den Vermerk im Tolerierungsantrag: „Freigegeben zur Lieferung ohne besondere Vergütung“ oder „Freigegeben zur Lieferung mit Vergütung von ..... Muffengebühr(en) bis ..... Adern im Wert von EURO ....,-“ Im Falle der Freigabe zur Lieferung ist ein Befund zu erstellen. Das bzw. die betreffenden Kabel sind im Befund zu kennzeichnen, mit dem entsprechenden Passus: „Freigabe zur Lieferung ohne besondere Vergütung gemäß Tol. Antr. Nr. ....“ oder „Vergütung von .... Muffengebühr(en) bis .... Adern im Wert von EURO ......,--“ (insgesamt EURO ....,-) gemäß Tol. Antr. Nr. ....“ zu ergänzen. Die Vergütung der Muffengebühr(en) ist vom Auftragnehmer bei Rechnungslegung als Abzugsbetrag zu berücksichtigen. Stand 12.10.2015 Seite 50 von 125 13.06.01 4.1.8 Kabeltechnik Lieferung & Lagerung Lieferung 4.1.8.1 Lieferung ohne Annahmeprüfung Die Kabel sind, sofern kein Tolerierungsantrag gemäß Punkt 4.1.7 vorzulegen ist, zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt zu liefern. Wünscht ein Hersteller die Lieferung von Kabeln für die ein Tolerierungsantrag vorzulegen ist, so gilt die Regelung gem. Pkt. 4.1.7 4.1.8.2 Lieferung mit Annahmeprüfung Die Übermittlung des Befundes an den ÖBB-Fachbereich zur Bekanntgabe der Lieferbereitschaft darf erst dann erfolgen, wenn für die gegenständlichen Kabel kein Tolerierungsantrag erforderlich ist oder die Zustimmung zur Lieferung gemäß Pkt. 4.1.7 durch den entsprechenden Passus im Tolerierungsantrag beim Auftragnehmer bereits vorliegt. 4.1.8.3 Befund Bei Erhalt des vom Auftraggeber unterfertigten Befundes ist die Lieferung innerhalb von 3 Arbeitstagen durchzuführen. Je ein Befund ist umgehend an den jeweilig zuständigen Fachbereich zu senden. In den Abrufen werden die Empfangsstellen (Dienststelle und Einlieferungsbahnhof oder Adresse) sowie die gewünschte Lieferlänge angegeben. Diese Angaben dienen als Grundlage für die Erstellung des Befundes, wobei für den jeweilig zuständigen Fachbereich ein gesonderter Befund zu erstellen ist. Im Befund sind zusätzlich die Besonderheiten über die gegenständliche Lieferung festzuhalten, wie z.B.: tolerierte Mängel, Muffengebühren, Vergütungen usw. Stand 12.10.2015 Seite 51 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Lieferung & Lagerung 4.1.8.4 Kabeltrommelauslieferung Die Kabel sind in der Regel auf der kleinstmöglichen Trommel zu liefern, wobei der Durchmesser des Trommelkernes mindestens das 20-fache des Kabelaußendurchmessers betragen muss. Die Trommelauswahl hat so zu erfolgen, dass folgende Randabstände (äußere Kabellage bis zum Flanschrand) nicht unterschritten werden: E8 mindestens 40 mm E 10 mindestens 50 mm E 12 mindestens 50 mm E 14 mindestens 65 mm E 16 mindestens 80 mm E 18 mindestens 100 mm (…siehe Tabelle: „Fassungsvermögen von Kabeltrommeln) Auf beiden Trommelaußenseiten müssen durch deutlich lesbare und haltbare Beschriftungen die Roll- und Abziehrichtung sowie die Trommelnummer erkennbar sein. Auf den Außenseiten des Trommelflansches sind Bezeichnungsschilder möglichst im Bereich der Spannbolzen anzubringen. Jede Kabeltrommel muss mindestens 1 Schild aufweisen (E 18 und größer an beiden Trommelflanschen). Aus dem Bezeichnungsschild muss ersichtlich sein: Lieferfirma, Kurzbezeichnung des Kabels, Kabellänge, Trommelnummer, Brutto- und Nettogewicht, Lieferdatum und „ÖBB-Eigentum“ (ggf. Einlieferungsadresse für die Leertrommelrücksendung). Das Schild muss aus ausreichend festem und witterungsbeständigem Material beschaffen sein. Die Beschriftung muss gut lesbar, unverwischbar und witterungsbeständig sein. Die beiden Kabelenden sind mit dem Prägestempel des Herstellers zu signieren. Die Kabelenden sind gegen das Eindringen von Feuchtigkeit dauerhaft zu schützen. Vorzugsweise hat dieser Schutz entweder mittels Abschlusskappen (Metall oder Kunststoff), welche mit einer plastisch bleibenden Füllmasse gefüllt sind, oder mittels verlässlich dauerelastisch dichtender wieder verwendbarer Kappen, zu erfolgen. Die Verwendung von Schrumpfkappen ist für Kabel mit einem Nenndurchmesser von mehr als ca. 30 mm zulässig. Die Kabelenden sind innerhalb der Trommelflansche zu befestigen und zwar so, dass das Kabelende nicht beschädigt wird. Der Mängelzettel (gemäß Abbildung 57) ist an der Innenseite des Trommelflansches, nahe dem inneren Kabelende, zu befestigen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Kabeltrommeln mit einer Vollverschalung zu liefern. Anstelle der Verschalung ist die Umwicklung mit lichtundurchlässiger Folie zulässig. Die Kabeltrommeln müssen bei der Auslieferung in einem solchen Zustand sein, dass bei baustellenentsprechender Verwendung die ordnungsgemäße Rückgabe innerhalb der festgelegten Frist möglich ist. Die Kabeltrommeln sind verschalt oder in schwarzer Schutzfolie zu transportieren. Anstelle der Verschalung, ist die Umwicklung mit lichtundurchlässiger Folie zulässig. 4.1.9 Gewährleistungsfrist Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und endet nach 3 Jahren. Abweichungen zur Gewährleistungsfrist sind im Kabelprüfsystem festgelegt. Stand 12.10.2015 Seite 52 von 125 13.06.01 4.2 Kabeltechnik Lieferung & Lagerung Lagerung Die Lagerung hat – wenn ein mechanischer Schutz erforderlich erscheint – im verschalten Zustand zu erfolgen. Andernfalls ist das Kabel durch Umwickeln der Außenlage mit lichtundurchlässiger Folie zu schützen. Im Zuge des Entfernens der Schalhölzer von der Trommel ist das Kabel nach augenscheinlichen Mängeln oder Beschädigungen oder Abweichungen zur üblichen Ausführung zu überprüfen. Diesbezügliche Feststellungen sind sofort telefonisch dem Fachbereich zu melden, oder mittels des an der Trommelinnenseite befestigten Mängelzettels zur Kenntnis zu bringen. Zur Lieferlängenkontrolle werden vom Kabelhersteller die Kabelenden innerhalb des letzten Laufmeters mit einer Prägung versehen. Die Abdichtung der Kabelenden als wasserdichter Verschluss mittels mit Dichtungsmasse gefüllter Abschlusskappen, Schrumpfkappen oder selbstverschweißenden Bandes (nicht Isolierband), ist auch bei den nachfolgenden Arbeitsgängen (Verlegung, Lagerung, usw.) zur Erhaltung der elektrischen Eigenschaften unbedingt zu gewährleisten. Kabeltrommeln sind sobald wie möglich, ggf. durch Abspulen kurzer Restlängen, zu retournieren. Stand 12.10.2015 Seite 53 von 125 13.06.01 4.3 Lieferung & Lagerung Kabeltechnik Fassungsvermögen von Kabeltrommeln Kabel Ø E8 E 10 E 12 E 14 E 16 E 18 E 20 E 22 E 24 E 26 mm m m m m m m m m m m 8 1970 3650 5720 9 1550 2870 4520 10 1260 2330 3660 5300 11 1050 1925 3020 4380 12 875 1620 2540 3670 5060 13 745 1380 2160 3130 4300 5350 14 640 1190 1870 2700 3700 4650 15 560 1035 1630 2350 3250 4050 5600 16 490 910 1430 2050 2850 3550 4900 17 435 810 1270 1830 2530 3150 4350 5250 18 390 720 1130 1630 2250 2800 3850 4650 19 350 645 1020 1470 2000 2540 3450 4200 5250 20 315 580 915 1320 1850 2250 3150 3800 4700 5200 21 *285 530 830 1200 1650 2050 2850 3450 4300 4700 22 *260 480 755 1100 1500 1870 2600 3100 3900 4300 23 *240 440 690 1000 1380 1700 2350 2850 3550 3900 24 *220 405 635 920 1260 1550 2150 2600 3250 3600 25 *200 370 585 850 1160 1450 2000 2400 3000 3300 26 *185 345 540 785 1080 1330 1850 2250 2800 3050 27 - 320 500 725 1000 1240 1720 2050 2600 2850 28 - *295 465 675 930 1150 1600 1900 2400 2650 29 - *275 435 630 870 1050 1500 1800 2250 2450 30 - *260 405 590 810 1000 1400 1650 2100 2300 31 - *240 380 550 760 940 1300 1550 1970 2150 32 - *225 355 515 710 880 1220 1450 1850 2000 33 - *215 335 485 670 830 1150 1380 1740 1900 34 - *200 316 460 630 780 1050 1300 1640 1800 35 - *190 300 430 595 740 1000 1230 1540 1700 36 - *180 *280 410 565 700 950 1150 1460 1600 37 - - *265 386 530 650 900 1100 1380 1500 38 - - *250 366 505 620 850 1050 1340 1400 39 - - *240 345 480 590 820 1000 1240 1350 40 - - *230 330 455 560 780 950 1180 1250 41 - - *215 315 435 540 740 900 1120 1200 42 - - *205 300 410 510 700 850 1070 1150 43 - - *195 *285 395 490 670 810 1020 1100 44 - - *185 *274 375 460 640 780 980 1050 45 - - *175 *255 355 445 620 745 930 1000 46 - - *170 *245 340 425 590 710 890 950 Stand 12.10.2015 Seite 54 von 125 13.06.01 Lieferung & Lagerung Kabeltechnik Kabel Ø E8 E 10 E 12 E 14 E 16 E 18 E 20 E 22 E 24 E 26 mm m m m m m m m m m m 47 - - - *235 325 410 565 680 850 900 48 - - - *225 315 390 540 650 815 900 49 - - - *220 300 375 520 625 780 850 50 - - - *210 290 360 500 600 750 820 51 - - - *200 *275 345 480 575 720 790 52 - - - *195 *265 330 460 555 695 750 53 - - - *190 *255 320 445 535 665 730 54 - - - *180 *245 310 430 515 640 700 55 - - - *175 *240 295 410 495 620 680 56 - - - *165 *230 285 395 480 600 650 57 - - - - *220 275 380 460 575 630 58 - - - - *215 *265 370 445 555 610 59 - - - - *205 *255 355 430 535 590 60 - - - - *200 *250 345 415 520 570 61 - - - - *190 *240 330 400 500 550 62 - - - - *185 *230 320 390 485 530 63 - - - - *180 *225 310 375 470 520 64 - - - - *175 *220 300 365 455 500 65 - - - - *170 *210 290 350 440 480 66 - - - - *165 *205 *285 340 430 470 67 - - - - - *200 *275 330 415 450 68 - - - - - *195 *270 320 400 440 69 - - - - - *185 *260 310 390 430 70 - - - - - *180 *250 305 380 420 71 - - - - - *175 *245 295 370 400 72 - - - - - *170 *235 285 360 390 73 - - - - - *165 *230 *280 350 380 74 - - - - - *160 *225 *270 340 370 75 - - - - - *160 *220 *265 330 360 76 - - - - - *155 *210 *255 320 350 77 - - - - - - *205 *250 315 340 78 - - - - - - *200 *245 305 335 79 - - - - - - *195 *235 295 325 80 - - - - - - *190 *230 290 315 82 - - - - - - *185 *225 *280 305 84 - - - - - - *175 *215 *265 290 86 - - - - - - *170 *205 *255 *275 88 - - - - - - - *195 *240 *260 90 - - - - - - - *185 *230 *250 Die mit * gekennzeichneten Längenangaben gelten nur für adrig - verseilte Kabel Stand 12.10.2015 Seite 55 von 125 13.06.01 4.4 Lieferung & Lagerung Kabeltechnik Abmessungen und Gewichte für Sicherungskabel ADRIG VERSEILTE KABEL GEMÄSS ÖVE-K 10 (RICHTWERTE) LeiterNennquerschnitt 2 [mm ] 0,75 1,5 Stand 12.10.2015 Adern 5 7 10 14 15 19 20 24 30 37 40 48 60 61 80 100 102 154 200 5 7 10 14 15 19 20 24 30 37 40 48 60 61 80 100 102 154 200 Kabeltyp S-2Y Außen Ø Gewicht [mm] [kg/km] 10,0 105 10,5 135 12,5 180 13,5 225 14,5 280 16,5 17,5 18,5 345 410 485 21,0 610 22,5 26,0 745 917 29,0 34,0 38,5 1205 1760 2250 11,5 12,5 15,0 16,0 165 205 280 360 17,5 460 20,5 21,5 23,0 570 685 820 26,5 1060 28,5 32,0 1310 1685 36,5 43,0 49,0 2130 3120 4070 Kabeltyp S-2Y2YBY Außen Ø Gewicht [mm] [kg/km] 13,3 235 14,5 260 15,7 335 17,5 385 16,8 400 18,5 455 18,3 475 20,5 540 20,6 610 22,5 705 23,0 750 25,5 900 27,0 1000 27,5 1060 30,0 1350 33,0 1550 34,0 1590 39,5 2270 44,0 2810 14,5 16,5 17,8 20,0 19,5 21,5 21,5 25,0 25,0 27,5 28,3 31,0 32,0 33,0 37,0 41,0 42,0 49,5 54,5 305 355 450 550 570 670 695 850 970 1130 1200 1410 1850 1690 2100 2600 2670 3850 4860 Kabeltyp S-2Y2YCBY Außen Ø Gewicht [mm] [kg/km] 26,0 1050 27,0 25,0 30,0 30,0 1200 1100 1400 1400 34,0 1800 38,0 39,0 42,0 47 49,0 54,0 2200 2500 3000 3800 4200 6000 Seite 56 von 125 13.06.01 Lieferung & Lagerung Kabeltechnik ADRIG VERSEILTE KABEL GEMÄSS ÖVE-K 10 (RICHTWERTE) LeiterNennquerschnitt 2 [mm ] 2,5 Adern Anzahl Kabeltyp S-2YY Außen Ø Gewicht [mm] [kg/km] 5 7 10 14 15 19 20 24 30 37 40 48 60 61 80 100 102 154 200 13,5 14,5 17,5 19,0 235 300 415 535 20,5 690 24,0 25,5 27,5 31,0 865 1065 1285 1630 Kabeltyp S-2Y2YBY Außen Ø Gewicht [mm] [kg/km] 17,0 17,0 20,0 22,5 23,0 25,5 25,0 28,5 29,0 32,0 32,0 36,5 38,0 39,5 43,0 49,0 50,0 59,5 66,5 400 470 500 760 600 975 1000 1190 1400 1650 1750 2100 2500 2540 3200 3960 4010 5850 7400 500 620 850 1150 1360 1400 1700 34,0 39,0 2040 2640 44,0 52,5 59,5 3320 4960 6470 5 7 10 15 19 20 24 30 15,0 16,5 20,5 22,0 24,0 330 430 600 790 1025 28,5 1315 18,0 20,5 23,0 27,0 29,0 30 33,0 6,0 5 7 10 14 19 24 30 16,5 18,0 22,5 24,0 27,0 31,5 440 580 820 1080 1445 1820 20,5 22,0 27,0 29,0 32,0 37,0 635 790 1100 1410 1810 2300 16,0 5 X X X X 4,0 Stand 12.10.2015 Kabeltyp S-2Y2YCB(2)Y Außen Ø Gewicht [mm] [kg/km] 29,0 1300 34,0 1900 39,0 2600 45,0 3500 50,0 55,0 57,0 4500 5300 5700 30,0 1400 33,0 39,0 41,0 1850 2400 2700 X X Seite 57 von 125 13.06.01 Lieferung & Lagerung Kabeltechnik STERNVIERER VERSEILTE KABEL GEMÄSS ÖVE-K 11 (RICHTWERTE) Leiter - Nenndurchmesser Adern [mm] 0,8 0,9 1,4 Stand 12.10.2015 Kabeltyp S-2Y2YBY Außen Ø Gewicht [mm] [kg/km] 1x4 2x4 3x4 5x4 7x4 10 x 4 15 x 4 20 x 4 25 x 4 30 x 4 40 x 4 50 x 4 12,8 17,1 17,2 20,9 22,5 25,0 29,0 30,0 36,0 40,0 44,5 50,5 205 345 360 475 550 730 950 1100 1400 1690 2110 2610 1x4 2x4 3x4 5x4 7x4 10 x 4 15 x 4 20 x 4 25 x 4 30 x 4 40 x 4 50 x 4 12,0 18,0 18,0 21,0 22,0 27,0 31,0 33,0 39,0 42,0 47,0 53,0 210 350 350 500 580 840 1100 1300 1650 1990 2530 3100 1x4 2x4 3x4 5x4 7x4 10 x 4 15 x 4 20 x 4 25 x 4 30 x 4 40 x 4 18,0 24,0 26,0 31,0 34,0 41,0 48,0 51,0 57,0 68,0 76,5 330 700 750 1100 1300 1800 2500 3000 3500 4740 5990 Kabeltyp S-2Y2YCBY Außen Ø Gewicht [mm] [kg/km] ------------- ------------- 21,0 25,0 26,0 31,0 38,0 37,0 44,0 670 850 1050 1300 1800 1850 2900 29,0 34,0 38,0 47,0 53,0 57,0 1100 1500 1950 2850 3750 4350 Seite 58 von 125 13.06.01 Lieferung & Lagerung Kabeltechnik STERNVIERER VERSEILTE KABEL GEMÄSS ÖVE-K 11 (RICHTWERTE) Leiter - Nenndurchmesser Adern [mm] 1,8 Stand 12.10.2015 1x4 2x4 3x4 5x4 7x4 10 x 4 15 x 4 20 x 4 25 x 4 Kabeltyp S-2Y2YBY Außen Ø Gewicht [mm] [kg/km] 18,4 29,0 29,4 35,8 38,8 48,1 56,8 --- 462 728 977 1449 1783 2506 3484 --- Kabeltyp S-2Y2YCBY Außen Ø Gewicht [mm] [kg/km] 22,1 32,3 32,8 39,1 42,1 51,5 60,2 --- Seite 59 von 125 760 1136 1476 1982 2361 3085 4009 --- 13.06.01 Kabelverlegung Kabeltechnik 5 Kabelverlegung Kabeltechnische Grundlage für die Verlegung von Kunststoffkabel ist die ÖVE-L20/1987. 5.1 Verlegung bzw. Einziehen Die Verlegung bzw. das Einziehen der Kabel muss mit der erforderlichen Schonung des Kabels durch Verwendung der entsprechenden Verlegehilfen (Kabelrollen, Bögen, Gleitmittel, entsprechender Personaleinsatz usw.) durchgeführt werden. 5.2 Maximal zulässige Zugkräfte Die maximal zulässigen Zugkräfte sind entsprechend ÖVE-L20/1987 oder den jeweiligen Kabeldatenblättern einzuhalten. 2 Sollen Kabel mit Kupferleitern mit einem geringen Gesamt-Leiterquerschnitt (bis etwa 8 mm ) eingezogen werden, so darf, unter der Voraussetzung, dass etwa 5 m (gemessen vom Ziehstrumpf) des Kabels entfernt 2 2 werden, die zulässige Zugkraft auf 100 N/mm (etwa 10 kg/mm ) erhöht werden. 5.3 Maschinelles Verlegen Das maschinelle Verlegen der Kabel darf nur über besondere Zustimmung der ÖBB-Bauleitung durchgeführt werden. Diesfalls sind alle erforderlichen Zusatzmaßnahmen (Kabelrollen, Bögen, Gleitmittel, entsprechender Personaleinsatz usw.) zu treffen, wobei die Einhaltung der maximal zulässigen Zugkraft für jedes Kabel gewährleistet sein muss und durch Protokollierung der Werte nachzuweisen ist. 5.4 Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen Dem „Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen“ ist dabei genauso Folge zu leisten, wie dem Blatt „Schutzzone für Bahnkabel“. 5.5 Straßengrundbenützung Wird Straßengrund im Zuge von Bauarbeiten besetzt, muss im Vorfeld eine Bewilligung der zuständigen Straßenverwaltung eingeholt werden. Stand 12.10.2015 Seite 60 von 125 13.06.01 5.6 Kabelverlegung Kabeltechnik Normen, Vorschriften und Dokumente (Angeführte Normen in der geltenden Fassung) ÖNORM A 2050 Vergabe von Aufträgen über Leistungen BHB 6/1996 Beschaffungshandbuch (ehemals DB 701, DB 769) ÖNORM B 2205 Erdarbeiten ÖVE L20 Verlegung von Energie-, Steuer- und Messkabel 2,03,01-06 Handbuch für Ausführende auf Baustellen (Sichere Baustellenabwicklung) DV EL 52 Verbindliche Erklärung AUER Bauabrechnungsprogramm AKOL Bauabrechnungsprogramm FSV-VI standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehrsinfrastruktur (LB-VI) RW 33.14.02 Bestimmungen für Betra (ehem. DB 601.02) Regelblattsammlungen: FM 135 R (501 ff) Stand 12.10.2015 Regelblätter ÖBB Telematik Regelblätter ÖBB BS-LCM LS Seite 61 von 125 13.06.01 5.7 Kabelverlegung Kabeltechnik Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen a. Vor Beginn der Arbeiten ist die genaue Lage der Kabel durch Probegrabungen festzustellen. Krampen und andere schlagende Werkzeuge sind hierbei mit Vorsicht zu verwenden, über dem Kabel ist möglichst nur mit der Schaufel zu arbeiten. b. Beiderseits der Kabeltrasse dürfen in einem Abstand von 2 m keine maschinellen Werkzeuge verwendet werden. c. Während der Bautätigkeit sind die Kabel in der Baugrube durch gesicherte Aufhängung und Umkleidung gegen mechanische Beschädigung ausreichend zu schützen. Die rasche Zugänglichkeit der Kabel muss während der Bauarbeiten gewahrt bleiben. Aushub und Baustoffe dürfen, in größerem Umfang, nicht auf der Kabeltrasse gelagert werden. Schachtdeckel und Kabelschächte müssen freigehalten werden. d. Die Kabel müssen wieder vorschriftsmäßig verlegt, zugedeckt und vermarkt werden. e. Kabelverlegungsarbeiten dürfen nur bis zu einer Temperatur von +5 °C durchgeführt werden. f. Beim Verfüllen der Kabelgrube ist das Material lagenweise einzubringen und von Hand aus zu stampfen. Bei steiniger und felsiger Grabensohle ist unter dem Kabel steinfreie Erde oder Sand in 5 cm Höhe aufzubringen. g. Die Arbeiten im Bereich der Kabeltrassen dürfen nur unter der Aufsicht und nach Weisung ÖBB Telematik ___________________, Basa Nr.:________ ÖBB Leit- und Sicherungstechnik ___________________, Basa Nr.:________ ÖBB Energie 50 Hz ___________________, Basa Nr.:________ ÖBB Oberleitung ___________________, Basa Nr.:________ ausgeführt werden. Die vorstehend angeführten Stellen sind vom Baubeginn rechtzeitig zu verständigen. h. Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Kabelbeschädigungen – auch Quetschungen – vorkommen, ist der unter Punkt g. angeführte zuständige Bedienstete umgehen zu verständigen. i. Die ausführende Firma haftet für alle im Zusammenhang mit den Bauarbeiten entstehenden Schäden an den Kabelanlagen. Stand 12.10.2015 Seite 62 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabelverlegung Abbildung 18: Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen Stand 12.10.2015 Seite 63 von 125 13.06.01 5.8 Kabeltechnik Kabelverlegung Reserven, Aushub, Krümmungsradius Abbildung 19: Reserven, Aushub, Krümmungsradius Stand 12.10.2015 Seite 64 von 125 13.06.01 5.9 Kabeltechnik Kabelverlegung Kabelmarken für die Leit- u. Sicherungstechnik Abbildung 20: Kabelmarken Stand 12.10.2015 Seite 65 von 125 13.06.01 Kabelverlegung Kabeltechnik 5.10 Betonsockel für Kabelmarken der Leit- u. Sicherungstechnik Abbildung 21: Betonsockel für Kabelmarken Stand 12.10.2015 Seite 66 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabeltrassen 6 Kabeltrassen 6.1 Allgemein Die Trassierung hat grundsätzlich auf Bahngrund zu erfolgen. Die Trasse ist, neben den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit, nach dem Grundsatz einer möglichst sicheren Lage im Hinblick auf eine Beschädigungsgefahr zu situieren. Als örtliche Lage ist, sofern keine anderen Gründe dagegensprechen, der Bereich außerhalb der Oberleitungsmaste zu bevorzugen. 6.1.1 Ausführung Die Ausführung der Kabeltrasse ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Rohrzugtrassen in befahrbarem Gelände, als Gleiskreuzung sowie in Bahnsteigen, Trogtrassen in nicht befahrbarem Gelände innerhalb der Einfahrsignale eines Bahnhofes. Errichtung von Trogtrassen auf der Strecke nur nach technischen Erfordernissen und wirtschaftlichen Aspekten. Erdverlegung auf der Strecke in nicht befahrbarem oder nur mit leichtem Gerät nicht regelmäßig befahrenem Gelände, Oberirdische Verlegung für Provisorien (bis zu rund 3 Jahren), für die in der Folge eine Definitivlösung konkret absehbar ist. 6.1.2 Gleiskreuzungen Bei Gleiskreuzungen ist besonders auf folgende Punkte zu achten: Gleiskreuzungen sind grundsätzlich im Schutzrohr mit der Regelüberdeckung von 150 cm, gemessen von der Schwellenoberkante, auszuführen (Ausnahmen in Absprache mit den ober- und unterbaunanlagenverantwortlichen Bereichen. Für Gleiskreuzungen in offener Bauweise mit einer Vlieseinlage im Unterbau hat die Wiederherstellung des Vlieses gem. RZ 15.470/1 zu erfolgen. Um Beschädigungen von Gleiskreuzungen in offener Bauweise durch die bei den Erhaltungsarbeiten eingesetzten Maschinen zu vermeiden, werden zwei Stück 2“ Rohre direkt auf die Bitukies-Schicht gelegt. Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Belastung, werden diese in einem Abstand von ca. 40 cm verlegt. Für den Bau von Gleiskreuzungen mit Betontrögen zwischen zwei Schwellen ist in jedem Fall das Einvernehmen mit dem zuständigen Fachbereich herzustellen. 6.2 Vorkehrungen gegen Fremdbeeinflussungen Auf die Mindestsicherheitsabstände der Sicherungskabel zu bahnfremden Einbauten sowie zu sonstigen Einbauten und Anlagen, insbesondere zu Energieanlagen, z. B. Annäherung einer Hochspannungsfreileitung im Sinne eines Parallelverlaufes (nicht bei Kreuzen der Bahntrasse) innerhalb eines Bereiches von rd. 1 km zur Sicherungskabeltrasse, oder im Falle verlegter oder zur Verlegung gelangender Hochspannungskabel mit Trassenverlauf auf derselben Seite des Bahnköpers wie die Sicherungskabeltrasse, ist besonders zu achten. Diesfalls sind geeignete Schutzmaßnahmen im Sinne der Sicherheit und Beeinflussung für die Sicherungskabelanlage im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachbereich zu treffen. Der Zutritt für Nagetiere ist zu unterbinden durch Abdichten (z.B. mit Glaswolle) von Austrittsstellen der Kabel aus der Kabeltrasse (bei Schächten, Rohren oder Trögen) und Eintrittsstellen in Schränke, Schaltstationen und Gebäudeeinführungen. Stand 12.10.2015 Seite 67 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabeltrassen 6.3 Rohrzugtrassen Rohrzugtrassen sind in der Regel mit einem Schachtabstand von etwa 50 m zu konzipieren (in unumgänglichen Fällen jedoch höchstens bis 100 m). Die Größe der Schächte ist unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Anzahl der Rohre und Abzweigungen sowie einer ggf. auszuführenden Richtungsänderung des Trassenverlaufes, an diese Anforderungen anzupassen. Ein im geraden Trassenverlauf befindlicher Schacht sollte daher in der Regel die Größe 1 nicht überschreiten; Rohrtrassen mit wenigen Rohren sind in der Regel durch doppelte Hilfsschächte zu unterteilen. Die Schachtausführung richtet sich nach der ggf. bestehenden Befahrbarkeit innerhalb des örtlichen Bereiches. An den Rohrenden sind Endmuffensteine mit einer konischen Verbreiterung des Mauerwerkes zum Schachtinneren vorzusehen. Im Bereich von Bahnsteigen ist jedenfalls eine Rohrzugtrasse zu errichten 6.4 6.4.1 Rohrzugtrasse bei Befestigung von Verkehrsflächen (Ladestraßen, Bahnsteige, usw.) Neuerrichtung Bei der Neuerrichtung von Kabelanlagen mit befestigter Verkehrsfläche ist eine Rohrzugtrasse zu verlegen. Dies ist notwendig um auftretende Kabelfehler in verantwortbarer Zeit und auf wirtschaftlich günstige Art und Weise beheben zu können. Durch das Befestigen von befahrenen und nicht-befahrenen Verkehrsflächen würden im Fehlerfalle notwendige Grabarbeiten wesentlich behindert. 6.4.2 Verkehrsfläche einer Bestandsanlage befestigen Eine entsprechende Kabelrohrtrasse ist zu errichten, wobei der erste und letzte Kabelschacht auf der bestehenden Kabelanlage zu situieren ist. Im Störungsfall wird ein Ersatzkabel in die Rohrtrasse eingezogen und betriebsmäßig in die bestehende Kabelanlage eingespleißt. Im Zuge einer Bahnsteigneuerrichtung bzw. Bahnsteigoberflächenadaptierung größeren Umfangs ist eine vierzügige Kabelrohrtrasse mit Hilfsschächten mit zu errichten. Die Aufteilung der Rohrzüge lautet: 2 Rohre 1 Rohr 1 Rohr Stand 12.10.2015 Fernmeldetechnik Energietechnik Leit- und Sicherungstechnik Seite 68 von 125 13.06.01 6.5 Kabeltechnik Kabeltrassen Trogtrassen Die Festlegung der Troggröße richtet sich nach der zu erwartenden Anzahl an Kabeln unter Berücksichtigung einer entsprechenden Platzreserve für ggf. später hinzukommende Kabel; der freibleibende Raum darf in der Regel nicht durch Muffen, insbesondere solche mit großem Außendurchmesser, eingeschränkt werden; Muffen sind in entsprechenden Troganbauten unterzubringen. 6.5.1 Vorgaben Trogtrassen sind mit geringst möglichen Richtungsänderungen unter Anpassung an die jeweilige Geländesituation auszuführen, wobei bei der Sicht aus dem fahrenden Zug einem möglichst „ruhigen“ bzw. geradlinigem Trogverlauf der Vorrang einzuräumen ist. 6.5.2 Situierung Außerhalb des als begehbar festgelegten Bereiches sind Trogtrassen so zu errichten dass, zur Vermeidung des Einschlämmens, die Trogseitenwand geringfügig über die Oberfläche hinausragt. Sofern die Gesichtspunkte der Unfallverhütung im Sinne einer Stolpergefahr zur Anwendung gelangen müssen, ist die Eingrabtiefe der Tröge so zu wählen, dass die Trogtrasse im zugedeckten Zustand eine ebene Fläche mit dem anliegenden Gelände ergibt. Sofern die Gesichtspunkte der Unfallverhütung im Sinne einer Begehbarkeit zur Anwendung gelangen müssen, ist die Eingrabtiefe der Tröge so zu wählen, dass die Trogtrasse im nicht zugedeckten Zustand eine ebene Fläche mit dem anliegenden Gelände ergibt. 6.6 Erdverlegungen 6.6.1 Verlegetiefe Die Verlegetiefe der Kabel hat im Regelfall 0,8 m zu betragen. 6.6.2 Graben & Verfüllen Die Herstellung der Grabensohle und das Verfüllen des Kabelgrabens haben mit der erforderlichen Sorgfalt zu erfolgen. Das Kabel ist in geeignetes steinfreies Füllmaterial zu betten. Hohlräume um das Kabel sind zu vermeiden; es sind grundsätzlich keine Kabelstulpen zu verwenden. 6.6.3 Flachabdeckung aus Kunststoff Bei erforderlichem mechanischen Schutz des Kabels, z.B. auf bahnfremdem Grund oder an besonders gefährdeten Stellen durch Einbauten oder Kabeltrassen (insbesondere solche von bahnfremden Betreibern im Bereich von Kreuzungspunkten, Reserven, Muffen usw.), ist eine Flachabdeckung aus Kunststoff oder Beton unmittelbar über der Kabelbettung der Sicherungskabel einzubringen. 6.6.4 Trassenwarnband „Achtung Bahnkabel“ Im Kabelgraben ist etwa in der halben Künettentiefe (zwischen 40 und 50 cm, bei einer Regelgrabentiefe von 80 cm) ein Trassenwarnband mit der Aufschrift "Achtung Bahnkabel" zu verlegen. 6.6.5 Verlauf Kabeltrasse Kabelmerkstein Der Verlauf der Kabeltrasse ist bei Richtungsänderungen und Abzweigungen, sowie auf der freien Strecke bei jedem Hektometerstein, mit Kabelmerksteinen zu markieren (ggf. Entfall bei Stolpergefahr). Stand 12.10.2015 Seite 69 von 125 13.06.01 6.7 Kabeltechnik Kabeltrassen Kabeleinführung in Gebäuden Die Kabeleinführung in das Gebäude erfolgt in der Regel über einen Einführungsschacht. Für die Mauerdurchführung sind Endmuffensteine oder Rohreinführungen in ausreichendem Abstand zum Schachtboden vorzusehen, um ein Eindringen von Wasser zu vermeiden. Kann kein Schacht im Eintrittsbereich zum Gebäude vorgesehen werden, müssen die Rohre nach innen ansteigend verlegt werden. 6.8 Räume für Kabelabschlüsse Für große Anlagen oder im Falle langer bzw. ungünstiger Leitungsführung zu den sicherungstechnischen Räumen ist, ein eigener Kabelabschlussraum, möglichst im Nahbereich zur Kabeleintrittsstelle in das Gebäude, zu situieren. Ist kein eigener Kabelabschlussraum verfügbar oder sinnvoll, so sind die Gestelle vorzugsweise im Relais- oder Rechnerraum, jedoch nicht in sicherungstechnischen Räumen für Zwecke der Stromversorgung, an der Wand anzuordnen. Für die Kabelzuführung zum Kabelabschlussgestell ist besonders auf die Einhaltung des mindestzulässigen Krümmungsradius der Kabel zu achten. Es ist daher vorzugsweise unter dem Kabelabschlussgestell ein Schlitz mit der erforderlichen Tiefe und den entsprechenden Kantenübergängen vorzusehen. 6.9 Brandabschottung Für die Einführung der Kabel in das Gebäude sind die Gesichtspunkte einer ggf. vorgegebenen Brandabschnittsfestlegung zu berücksichtigen. In der Regel sind insbesondere für größere Sicherungsanlagen Brandabschottungen an der Einführungsstelle der Kabel zum Kabelabschlussgestell oder an der Einführungsstelle in den Rechner- bzw. Relaisraum (entsprechend der örtlichen Situation und dem Gesamtkonzept entweder für Schaltkabel oder Erdkabel) vorzusehen! Stand 12.10.2015 Seite 70 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabeltrassen 6.10 Bauausführung der Kabeltrassen 6.10.1 Gleisquerung Abbildung 22: Gleisquerung und Vlieseinlage Stand 12.10.2015 Seite 71 von 125 13.06.01 Kabeltrassen Kabeltechnik 6.10.2 Betonkabeltrog und Betonkabelkanal Auszug aus „Technische Lieferbedingungen für Betontröge/Betonkabelkanäle“ Betonkabeltröge und Betonkabelkanäle sind massive Betonfertigteile die vorwiegend ihren Einsatz im Kabelbau entlang der Bahntrassen finden. Durch die massive Ausführung kann die Kabeltrogtrasse begehbar genutzt werden. Die Kabelkanäle sind an den Stirnseiten mit einer Nut-/Federkonstruktion gemäß Regelblatt (http://www.oebb.at/infrastruktur/de/_p_3_0_fuer_Kunden_Partner/3_12_Planungsunterlagen_Infrastruktur/inde x.jsp) auszuführen. 6.10.2.1 Betonkabeltrog und Betonkabelkanal mit aufliegendem Deckel Bei diesem Trogtyp liegt der Deckel auf dem Trog auf und wird in den Größen 0, I, II, III, IV und V verwendet. Abbildung 23: Schnitt Kabeltrog für aufliegenden Deckel 6.10.2.2 Betonkabeltrog und Betonkabelkanal mit versenktem Deckel Bei diesem Trogtyp wird der Deckel in einem Einlegefalz verlegt. Der Vorteil liegt darin, dass das Gemühle oder der Pflasterbelag bündig an die Trogoberkante geführt werden kann. Dieser Trog wird in den Größen 1, 2, 3, 4 und 5 hergestellt. Abbildung 24: Schnitt Kabeltrog mit versenktem Deckel Stand 12.10.2015 Seite 72 von 125 13.06.01 Kabeltrassen Kabeltechnik 6.10.2.3 Flextrog (Betonkabeltrog) Dieser Trogtyp wird in zwei Varianten (Deckel aufliegend, Deckel versenkt), in den Größen 1, 2 und 3 aufliegend bzw. 2, 3, 4 und 5 versenkt hergestellt. Der Vorteil dieses Troges liegt darin, dass ein flexibles Verlegen in den verschiedenen Biegeradien von 30°, 60° oder 90° ohne zusätzliche Schneidearbeiten möglich ist. Abbildung 25: Draufsicht Flextrog 6.10.2.4 Betonkabeltrogdeckel Dieses Betonfertigteil dient zur Abdeckung der Kabeltröge/Betonkabelkanäle und wird in verschiedenen Größen, passend zu dem Trogtyp hergestellt. Die Deckel müssen mit einer Faserbewehrung oder Armierung hergestellt werden. Abbildung 26: Kabeltrogdeckel Stand 12.10.2015 Seite 73 von 125 13.06.01 Kabeltrassen Kabeltechnik 6.10.2.5 Betontrennstegplatten Dieser Bauteil wird in den Betonkabeltrog/Betonkabelkanäle eingelegt und dient zur Abschirmung und Trennung der verschiedenen Kabeltypen, die in den Trog eingelegt werden. Abbildung 27: Trennsteg 6.10.3 Kunststoffkabeltrog Kunststoffkabeltröge können im Erdreich verlegt werden, dabei werden diese mit sogenannten „Erdnägeln“ im Boden verankert. Eine weitere Ausführungsform ist der aufgeständerte Kunststoffkabeltrog. Dabei wird je nach Type des Kunststoffkabeltroges in einem Abstand von 3 bis 6m eine Stütze in den Boden verankert. Die Kabeltrogelemente werden auf diesen Stützen montiert. Anwendung dort wo ein Betonkabeltrog aus terminlichen bzw. arbeitstechnischen Gründen nicht ausgeführt werden kann. Abbildung 28: Kunststofftrog aufgeständert 6.10.4 Kabeltassen Kabeltassen werden alternativ z.B. im Tunnelbereich eingesetzt. Die Kabeltassen können aus Metall bzw. Kunststoff gefertigt sein. Für die Dimensionierung der Kabeltassen sind das Metergewicht der Kabel und die Anzahl der zu verlegenden Kabel zu berücksichtigen. Abbildung 29: Kabeltassen Stand 12.10.2015 Seite 74 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabelmontage 7 Kabelmontage 7.1 Adernzählweise Die Zählweise der Kabeladern erfolgt am A-Kabelende im Uhrzeigersinn, am E-Kabelende entgegen dem Uhrzeigersinn. A-Kabelende: Nächstgelegenes Kabelende zum Kabelabschluss des Relais- oder Rechnerraumes, ansonsten an der Einspeisestelle; ohne Zuordnungsmöglichkeit der Einspeisestelle bei der niedrigeren Kilometerzahl. Beginnend mit der Zählader jeder Lage ist, lagenweise fortlaufend von innen nach außen, jeder Kabelader eine Nummer zuzuordnen. 7.1.1 Adernzählweise A (Anfang)…im Uhrzeigersinn E (Ende) gegen Uhrzeigersinn Abbildung 29: Adernzählweise Stand 12.10.2015 Seite 75 von 125 13.06.01 7.1.2 Kabeltechnik Kabelmontage Anwendung bei Kabelspinnen Abbildung 30: Anwendung bei Kabelspinnen (1) Abbildung 31: Anwendung bei Kabelspinnen (2) Stand 12.10.2015 Seite 76 von 125 13.06.01 7.2 Kabeltechnik Kabelmontage Kabelaufschaltung Die Außenkabel sind am Kabelabschluss gemäß RZ 55.490 bis 55.490/7 aufzuführen. Das Kabelabschlussgestell ist zu erden. In Räumen, Schaltstationen und Schränken sind Kabelabschlussgestelle für die Kabelaufführung zu verwenden. Die Kabeleinführung in Außeneinrichtungen (Signalbeikasten, Kabelverteiler, Kabelabschluss im Weichenantrieb, Transformatorkästen, Schienenanschlusskasten usw.) hat unter Verwendung gut abdichtender, metallischer Anbauverschraubungen zu erfolgen. Die Kabel sind am Kabelabschlussgestell vorzugsweise so anzuordnen, dass jeweils für gleichartige Einrichtungen die Gruppenkabel mit den Einzelkabeln einen gemeinsamen Block darstellen, wobei nach Maßgabe des vorhandenen Platzes, möglichst ein Freiraum als Reserveplatz für spätere Ergänzungen zum Block der nächstfolgenden gleichartigen Einrichtungen, vorzusehen ist. 7.2.1 Kabelabschluss – 10-polige Steckverbinder Als Kabelabschluss ist der 10-polige Steckverbinder der Fa. Weidmüller STV 2/10 oder Fa. Phoenix HCC4 zu verwenden. Am Kabelabschluss ist grundsätzlich das Fabrikat des gleichen Herstellers zu verwenden. Die Verbindung des Stecker- und Buchsenteils darf nur mit Klemmen desselben Herstellers in derselben Ausführung erfolgen, ausgenommen kurzfristige Anschaltungen zu Mess- oder Prüfzwecken. Die Montage der Kabelabschlüsse hat für alle Kabelenden in gleichartiger Ausführung zu erfolgen. Der Steckerteil (kontaktbezogen) ist am Klemmenträger zu fixieren; für den Buchsenteil ist entsprechend der Einbaulage die Abziehbarkeit nach links bzw. nach oben zu gewährleisten. 7.2.2 Klemmenzählweise Die Klemmenzählweise für die in der Regel senkrecht anzuordnenden Steckverbinder beginnt von oben mit "1" und erfolgt fortlaufend nach unten; für waagrecht angeordnete Stecker ist die Zählrichtung von links nach rechts. 7.2.3 Klemmpunkt „1“ Die Zählader der innersten Kabellage ist unter Verwendung der Drahtführungsleiste auf Klemmpunkt "1" der Steckvorrichtung zu schalten, wobei die fortlaufende Reihenfolge gemäß der Adernzählweise konsequent einzuhalten ist (Reserveadern des Kabels sind immer aufzuschalten). Stand 12.10.2015 Seite 77 von 125 13.06.01 Kabelmontage Kabeltechnik 7.2.4 Länge der Rangieradern Die Länge der Rangieradern vom Austritt aus dem Leitungsführungskanal zum Steckverbinder ist so zu bemessen, dass ein versehentliches Verbinden mit einem benachbarten Steckverbinder möglichst auszuschließen ist. Die Rangierung erfolgt gemäß Schreiben GD Zl. 84-044-9-1976 vom 20.10.1976. Die Kabelabschlüsse sind mittels Klemmenträgernummer, Kabelnummer und Adernummer eindeutig zu kennzeichnen. Rangierung der Einzelkabeladern auf das Gruppenkabel an Sicherungskabelanlagen Im Zuge des Einsatzes eines Kabelprüfautomaten für Kabelmessungen, wird nochmals auf die Notwendigkeit der Durchschaltung möglichst aller Gruppenkabeladern auf das Einzelkabel hingewiesen. Es sollen daher auch jene Kabeladern, welche nicht für die Funktion der Außeneinrichtung erforderlich sind, durchrangiert werden. Für den Fall nicht genügend vorhandener freier Gruppenkabeladern ist eine Aufteilung der freien Einzelkabeladern möglichst nach folgenden Gesichtspunkten, in der angeführten Reihenfolge ihrer Wertigkeit, vorzunehmen: 1. Nach technischen Gesichtspunkten: 1.1 Die Gruppenkabeladern müssen nach der Durchschaltung auf das Einzelkabel die gleiche ununterbrochene Reihenfolge aufweisen. Soll eine Aufteilung nach Funktionsgruppen auf verschiedene Stecker innerhalb des Kabels erfolgen, so ist dies nur zulässig, wenn dadurch eine ununterbrochene Reihenfolge gewährleistet ist (evtl. Notwendiges „Auffüllen“ eines Steckers mit Reserveadern). 1.2 Es soll mindestens eine Reserveader durchrangiert werden, wenn nur zwei Adern für den Betrieb der Außenanlage erforderlich sind (Überprüfung auf Adernvertauschung benötigt mindestens drei Adern) 1.3 Sternviererverseilte Kabel sind mit Rücksicht auf die paarweise Zusammengehörigkeit der Adern durchzuschalten, wenn möglich jedoch der gesamte Vierer. 2. Nach messtechnischen Gesichtspunkten: Möglichst gleichmäßige Aufteilung der freien Gruppenkabeladern auf die Stichkabel. 3. Nach dem Gesichtspunkt der Betriebswichtigkeit: Für betriebswichtige oder oft benützte Einrichtungen kann eine bevorzugte Zuordnung freier Gruppenkabeladern erfolgen. 4. Nach dem Gesichtspunkt künftiger Entwicklungen: Die Aufteilung der Reserveadern soll tunlichst evtl. Änderungen oder Erweiterungen berücksichtigen. 7.2.5 Adernverdoppelung Es muss darauf geachtet werden, dass keine Adernverdoppelungen ausgeführt werden. Bei Störungsbehebungen im laufenden Betrieb sind die Verdoppelungen jedoch zulässig. Stand 12.10.2015 Seite 78 von 125 13.06.01 7.3 Kabelmontage Kabeltechnik Muffen Verbindungsmuffen oder Deckmuffen sind als Gießharzmuffen auszuführen; oberflächliche Beschädigungen des Kabels können auch mittels einer geteilten wärmeschrumpfenden Reparaturmanschette mit Heißschmelzkleber repariert werden. 7.3.1 Verbindung der Adern Die Verbindung der Adern erfolgt entsprechend der festgelegten Adernzählweise durch: Verpressen der Leiter mittels blanker Pressverbinder; die Spleiße sind dabei durch einen Isolierschlauch voneinander zu isolieren. oder Verwendung von isolierten Stoßverbindern. 7.3.2 Kabeltyp S-2Y2YBY Beim Kabeltyp S-2Y2YBY sind die Stahlbänder eben mit der Schutzhülle abzusetzen. 7.3.3 Cu-geschirmte Kabel Cu-Schirm + Stahlverband (Bewehrung) verbinden Beim Kabeltyp S-2Y2YCBY bzw. S-2Y2YCB2Y sind die Stahlbänder und die Kupferschirmdrähte mittels Rollfeder gut leitend zu verbinden und im Kontaktbereich vor dem Eindringen von Gießharz durch entsprechendes Abdecken zu schützen. Die Kupferschirmdrähte der beiden Kabelenden sind mittels Pressverbinder zu verbinden. 7.3.4 Kabelmuffe Die Adern bzw. die Kupferschirmdrähte sind zur Muffenschale, ggf. durch Verwendung des Gitterbandes, zu distanzieren. Der Feuchtigkeitsverschluss erfolgt mittels des Gießharzes. 7.3.5 Schutzmaßnahmen beim Kabelspleißen Im Sinne der Unfallverhütungsbestimmungen durch gefährdende Beeinflussungsspannungen, ist besonders der erforderliche Schutz des Montagepersonales zu beachten (Verwendung von isolierendem Werkzeug, Gummimatten und Isolierhandschuhen sowie Herstellung einer provisorischen Verbindung der beiden Kabelschirme vor Beginn der Spleißarbeiten). Stand 12.10.2015 Seite 79 von 125 13.06.01 7.4 Kabeltechnik Kabelmontage Erdung des Cu-Kabelschirmes Kabelschirme von Kabeln des Typs S-2Y2YCBY bzw. S-2Y2YCB2Y sind an jeder Aufführungsstelle des Kabels mit der Kabelschirm-Erdungssammelschiene zu kontaktieren. Am Kabelende sind gemäß RZ 5928 die Stahlbänder und die Kupferschirmdrähte mittels Rollfeder gut leitend zu verbinden. Der freiliegende Kontaktbereich ist gegen Berührung zu isolieren und vor dem Eindringen von Umgebungsfeuchtigkeit zu schützen. Die Schirmdrähte des Kabels sind ohne Trennstelle, geführt in einem Isolierschlauch, mit der Kabelschirm-Erdungssammelschiene zu verbinden. Die Kabelschirm-Erdungssammelschiene ist isoliert am Kabelabschlussgestell zu montieren, mit einem Berührungsschutz zu versehen und zu erden; an der Außenseite des Berührungsschutzes ist ein strichlierter Blitzpfeil (schwarz / weiß) anzubringen. Die Ausführung der Kabelschirm-Erdungsanlage ist zu überprüfen (siehe Punkte 9.3 e), g) und 9.4). 7.4.1 Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene Bahnhof Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss des Stellwerkes im Bahnhofsbereich bei mehreren vermaschten Gleisen: Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit der Sicherungsanlagenerdung 2 (Schienenerdung) mittels eines Kupferseiles (Mindestquerschnitt 25 mm ) im Sinne eines Funktionserders. Der Querschnitt bzw. die Anzahl der Kupferseile für diese Verbindung ist so zu wählen, dass sie etwa dem Kupferschirmquerschnitt aller zu erdenden Kabelschirme entspricht. Im Falle einer großen Anzahl von zu erdenden Kabelschirmen ist im Bereich zwischen dem KabelschirmErdungspunkt und den Schienen eine Querschnittserhöhung der Sicherungsanlagenerdung zu berücksichtigen. Abbildung 32: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Bf Stand 12.10.2015 Seite 80 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabelmontage 7.4.2 Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene Außeneinrichtung Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung im Bahnhofsbereich bei mehreren vermaschten Gleisen: Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit Schienenerde mittels eines Kupferseiles 2 (Mindestquerschnitt 25 mm ) im Sinne eines Funktionserders. Abbildung 33: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Bf Außeneinrichtung Stand 12.10.2015 Seite 81 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabelmontage 7.4.3 Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung bei eingleisigen oder zweigleisigen Strecken mit Erdseil als Rückleiter der Oberleitung sowie im Tunnel mit ausgeführtem Tunnelerdungskonzept: Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit Schienenerde mittels eines Kupferseiles 2 (Mindestquerschnitt 25 mm ) im Sinne eines Funktionserders. Abbildung 34: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Strecke mit Erdseil Stand 12.10.2015 Seite 82 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabelmontage 7.4.4 Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene 2-gleisig ohne Erdseil Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung bei zweigleisigen Strecken ohne Erdseil als Rückleiter der Oberleitung: Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit Schienenerde mittels eines Kupferseiles 2 (Mindestquerschnitt 25 mm ) im Sinne eines Funktionserders. Abbildung 35: Kabelschirm-Erdungssammelschiene 2-gleisig ohne Erdseil Stand 12.10.2015 Seite 83 von 125 13.06.01 7.4.5 Kabelmontage Kabeltechnik Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene 1-gleisig ohne Erdseil Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung bei 1 gleisigen Strecken ohne Erdseil als Rückleiter der Fahrleitung: Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit einem verzinkten Banderder (40x4 mm) im Sinne eines Funktionserders. Die Ausdehnung dieser Erder soll etwa 200 m betragen. In zwingenden Fällen ist eine Verkürzung diese Länge bis 50 m zulässig, jedoch nur, wenn der Banderder in Bodenarten aus Lehm, Ton oder Humus zur Verlegung gelangt. Wird der Erder im Kabelgraben gemeinsam zu den Kabeln verlegt, ist ein größtmöglicher Abstand zu den Kabeln einzuhalten. Erfolgt das Betten der Kabel mittels Sand, muss der Erder außerhalb des Sandbereiches, im vom Erdreich umgebenen Graben verlegt werden. Die Funktion des Banderders ist zu überprüfen (siehe Punkt 9.3 g) und 9.4). Im gemeinsamen Trassenbereich (z.B. in Schächten, Trögen oder Rohren) mit anderen Erdern oder anderen an Schienenerde geerdeten Anlagenteilen, insbesondere im Bereich der Gebäudeführung (z.B. auf Kabeltassen oder über Kabelbefestigungen), ist der Banderder oder ggf. das zum Banderder führende Erdseil mittels eines Isolierschlauches gegenüber Schienenerde zu isolieren. Abbildung 36: Kabelschirm-Erdungssammelschiene 1-gleisig ohne Erdseil Stand 12.10.2015 Seite 84 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabelmontage 7.4.6 Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene Tunnel Erdung der Kabelschirm-Erdungssammelschiene am Kabelabschluss der Außeneinrichtung bei 1 gleisigen und 2 - gleisigen Strecken im Tunnel ohne ausgeführtem Tunnelerdungskonzept oder in Bereichen ohne der Erdungsmöglichkeit mittels eines Banderders (z.B. ungeeignete Bodenverhältnisse): Verbinden der Kabelschirm-Erdungssammelschiene mit Schienenerde mittels zweier Kupferseile 2 (Mindestquerschnitt 25 mm - 2x) im Sinne eines Funktionserders. Zusätzlich sind in der Kabeltrasse, parallel zum zu erdenden Kabel und mit möglichst geringem Abstand, zwei Kupferseile 2 (Mindestquerschnitt 25 mm ) mitzuverlegen und beidseitig mit der KabelschirmErdungssammelschiene zu verbinden. Abbildung 37: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Tunnel 7.4.7 Messtechnische Überprüfung des Erders Im Sinne der Unfallverhütungsbestimmungen durch gefährdende Beeinflussungsspannungen, ist besonders der erforderliche Schutz des Montagepersonales zu beachten bzw. sind die entsprechenden Maßnahmen im Zuge von messtechnischen Überprüfungen des Erders zu treffen (Verwendung von isolierendem Werkzeug, Gummimatten und Isolierhandschuhen sowie Herstellung von provisorischen Verbindungen des Kabelschirmes mit Erdpotential vor Beginn der Montagearbeiten). Stand 12.10.2015 Seite 85 von 125 13.06.01 7.5 7.5.1 Kabeltechnik Kabelmontage Kabelendverschluss Kabelendverschluss (Variante 1) Abbildung 38: Kabelendverschluss Variante 1 Stand 12.10.2015 Seite 86 von 125 13.06.01 7.5.2 Kabeltechnik Kabelmontage Kabelendverschluss (Variante 2) Abbildung 39: Kabelendverschluss Variante 2 Stand 12.10.2015 Seite 87 von 125 13.06.01 7.5.3 Kabeltechnik Kabelmontage Stecker Abbildung 40: Stecker Stand 12.10.2015 Seite 88 von 125 13.06.01 7.6 Kabeltechnik Kabelmontage Kabelmuffen 7.6.1 7.6.1.1 Gießharzmuffe Muffenmontage Abbildung 41: Muffenmontage Stand 12.10.2015 Seite 89 von 125 13.06.01 7.6.1.2 Kabeltechnik Kabelmontage Muffenmontageanleitung Stand 12.10.2015 Seite 90 von 125 13.06.01 7.6.1.3 Kabeltechnik Kabelmontage Muffen – Kabel – Tabellen Kabel mit Bewehrung Kabel mit Bewehrung und Kupferschirmung Stand 12.10.2015 Seite 91 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabelmontage Rollfedern; Vergleich Neu zu Alt; Zusatzmaterial Stand 12.10.2015 Seite 92 von 125 13.06.01 7.7 Kabeltechnik Kabelmontage Montage Kupferschirmung Abbildung 42: Schirmmontageanordnung Stand 12.10.2015 Seite 93 von 125 13.06.01 7.8 Kabeltechnik Kabelmontage PZB-Gleiskreuzung (Indusigleiskreuzung) PZB-Gleiskreuzung bei linksstehendem Signal - Montagesatz Um bei Erhaltungsarbeiten des Baudienstes Beschädigungen des PZB-Kabels zu vermeiden, ist die Verlegung bei links aufgestellten Signalen wie folgt durchzuführen: 1. Die Kabelausführung aus dem Endverschlusskasten erfolgt wie bisher. Es ist eine kleine Reserve vorzusehen 2. Im Schotterbett ist das Kabel in einem Kunststoffschlauch (24x4) in einer Tiefe von 10 – 20 cm zu verlegen 3. Der Kunststoffschlauch wird mit einem Schlauchbinder (28 – 38 mm) an das Alu-Rohr (25x2) angeklemmt. 4. Vom Alu-Rohr und Kunststoff-Schlauch bis zum Gleismagnet ist das Kabel ebenso im Kunststoffschlauch zu führen. 5. Bei isolierten Gleisen ist eine Kuppelmuffe (Isolierstück) (RZ 15.607/1) einzubauen. 6. Die Anschaltung des Gleismagneten erfolgt über den PZB-Stecker der Fa. Amphenol nach dem Beschaltungsplan in RZ 15.609. Das Alu-Rohr ist mittel Haltelaschen (RZ 15.608) so am Schienenfuß zu montieren, dass es beim maschinellen Durcharbeiten des Gleises nicht beschädigt werden kann. Siehe RZ 15.607. 7.9 Kabelaufschaltpunkte 7.9.1 Schaltstation Heizkörper in Schaltstationen – Energiesparmaßnahmen Beim Einbau von Heizkörpern in Schaltstationen ist darauf zu achten, dass nur Heizgeräte bis max. 500 W Anschlusswert verwendet werden dürfen. Bei Bestandsanlagen sind aus Energiespargründen bei den bisher eingebauten Heizkonvektoren die Thermostate auf eine Temperatur von +5 °C einzustellen. Für Servicearbeiten ist die Anschlussmöglichkeit eines Heizlüfters bis max. 1000 W vorzusehen. 7.9.2 Gleisanschlussgehäuse In einem Gleisanschlussgehäuse erfolgt die Aufschaltung des Stichkabels zur jeweiligen Einrichtung (z.B. Weiche, Achszähler, etc.). 7.9.3 Schaltschrank Der Schaltschrank ist ein Klemmstützpunkt für die Umsetzung der Gruppenverkabelung in die Stichverkabelung. Stand 12.10.2015 Seite 94 von 125 13.06.01 Planunterlagen Kabeltechnik 8 Planunterlagen Als Grundlage für die Ausführung von Kabelanlagen gelten diese technischen Leitsätze, die diesbezüglichen Vorschriften und Beschreibungen sowie die Regelzeichnungen. Für die Errichtung und Dokumentation von Kabelanlagen sind Pläne entsprechend den jeweiligen Erfordernissen zu erstellen und den aktuellen Stand laufend anzupassen. Die Pläne müssen die Kabelanlage vollständig und eindeutig beschreiben. 8.1 Kabellageplan – KL Örtlicher Bezug zum Trassenverlauf (Kilometrierung, Abstand), Art und Ausführung der Trassen, KabelSchaltstellen, Elemente der Anlage (Signale, Weichenantriebe, GFM,…), Trassen für sonstige Verbindungen, ggf. Erder, Kabelmuffen, ggf. Beeinflussungsverursachende Anlagen(teile) z.B. Hochspannungsfreileitung, Hochspannungskabel usw.. 8.2 Kabelspinne – KSP (alte Bezeichnung: Kabelübersichtsplan KÜ) Schematische Darstellung der Kabel, Kabeltyp, Kabelnummer, Kabel-Schaltstellen (kilometrische Lage), Elemente der Anlage, sonstige Verbindungen (E-Anspeisung, Fernsprechanschluss, Netzwerkanschluss,…), ggf. Erder. 8.2.1 Kurzbezeichnungen von Sicherungskabeln für die KSP Kabelbezeichnung 8.3 Abkürzung S – 2YY S – 2Y2YBY S – 2Y2YCBY S – X2Y2YB2Y S – X2Y2YBY 5x1,5 F 2Y B C XI BF Bezeichnung im Sprachgebrauch unbewehrtes Kabel bewehrtes Kabel geschirmtes Kabel PZB-Kabel BF-Kabel S – X2YYY F XF XF-Kabel S – YY YY Schaltkabel S – X(YY)YBY XY XY-Kabel Anmerkung Sicherungskabel zu den Weichenantrieben (Litzenleiter und Spezialkunststoffhülle; grau) Sicherungskabel für provisorische oberirdische Verlegung (Litzenleiter und Spezialkunststoffmantel; schwarz) ehemals als „Innenraumkabel“ bezeichnet Schaltkabel mit zusätzlichem mechanischen Schutz Kabeltabelle – KT Kabelverbindung, Kabeltyp, Kabelnummer, projektierte und verlegte Kabellänge, Trommelnummer, ggf. km-Lage von Kabelmuffen, ggf. Beeinflussungsverursachende Anlagen(teile), Bearbeitungsdatum Anmerkung: Die Kabeltabelle ist die Grundlage für die Erstellung des Leistungsverzeichnis (Massenermittlung) Stand 12.10.2015 Seite 95 von 125 13.06.01 8.4 Kabeltechnik Planunterlagen Kabellageübersichtsplan – KLÜ Ergänzung zum Kabellageplan (Anwendung im Bahnhofsbereich) Kombination aus KL und KSP mit den gleichen Eigenschaften 8.5 Kabelschachtübersicht – KSÜ (alte Bezeichnung Rohrzugübersicht RZÜ) Km-Lage, Kabelschachtnummer, Kabelschachtgröße, Übersicht Rohrbelegung (Anzahl, Belegung), Blickrichtung, ggf. Fachbereich 8.6 Rohrzugtabelle – RT Ausführung des Rohrzuges (Kreuzung od. Durchbruch), km-Lage, Rohrlänge, Anzahl der Rohre, Anzahl der Kabel, Rohrdurchmesser, Rohrbelegung (leer od. belegt), Gleisquerungen, projektierte und verlegte Länge, ggf. Fachbereich, Sonstiges. 8.7 Kabelendverschlussübersicht – KEV (alte Bezeichnung: Kabelabschlussübersichtsplan KAÜ) Anordnung der Kabel am Kabelendverschlussgestell/-abschlussgestell, Kabeltyp, Kabelnummer, Bezeichnung der Außeneinrichtung (Weiche, Signal,…) 8.8 Kabeltrennklemmenbelegungsblatt – KLTR Anordnung der Kabel am Kabelendverschlussgestell/-abschlussgestell, Aufschaltung der Adern, Bucht, Klemmennummer, Kabeltyp, Kabelnummer, angeschlossene Einrichtung Stand 12.10.2015 Seite 96 von 125 13.06.01 8.9 Kabeltechnik Planunterlagen Bildzeichen für Kabellagepläne Stand 12.10.2015 Seite 97 von 125 13.06.01 Stand 12.10.2015 Kabeltechnik Planunterlagen Seite 98 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Planunterlagen Abbildung 43: Bildzeichen für Kabellagepläne Stand 12.10.2015 Seite 99 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Planunterlagen 8.10 Beispiele für Planunterlagen Abbildung 44: Kabellageplan KL Maßstab 1:1000 Stand 12.10.2015 Seite 100 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Planunterlagen Abbildung 45: Kabellageplan KL Maßstab 1:200 Stand 12.10.2015 Seite 101 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Planunterlagen Abbildung 46: Kabelspinne KSP (Schaltstation SS1N) Stand 12.10.2015 Seite 102 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Planunterlagen Abbildung 47: Kabelspinne KSP (ESA) Stand 12.10.2015 Seite 103 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Planunterlagen Abbildung 48: Kabelspinne KSP (EKSA) Stand 12.10.2015 Seite 104 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Planunterlagen Abbildung 49: Kabeltabelle KT Stand 12.10.2015 Seite 105 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Planunterlagen Abbildung 50: Kabellageübersichtsplan KLÜ Stand 12.10.2015 Seite 106 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Planunterlagen 8.10.1 Rohrzugtabelle RT Abbildung 51: Rohrzugtabelle RT Stand 12.10.2015 Seite 107 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Planunterlagen 8.10.2 Kabelendverschlussübersicht KEV Abbildung 52: Kabelendverschlussübersicht KEV Stand 12.10.2015 Seite 108 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Planunterlagen 8.10.3 Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR (Bf. Mattersburg) Abbildung 53: Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR Stand 12.10.2015 Seite 109 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Planunterlagen 8.10.4 Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR (Bf. Wien Praterstern) Abbildung 54: Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR 8.11 Künstliche DNA Kommt ein Kabel mit künstlicher DNA zum Einsatz, ist die Aufnahme in die Infrastrukturdatenbank zu veranlassen. Details siehe RW 13.06.02 – Schienenfußverkabelung. Stand 12.10.2015 Seite 110 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Kabelmessung 9 Kabelmessung 9.1 Sicherungskabelanlagen sind sowohl vor der erstmaligen Inbetriebnahme in Form einer Annahmemessung als auch in wiederkehrenden Intervallen zu überprüfen. Die Ergebnisse der Kabelmessung sind in einem Protokoll zu dokumentieren. („Kabelmessprotokoll“) Bei Kabelmontage durch einen Auftragnehmer ist dieses Protokoll ein Bestandteil der Unterlagen, welche seitens des Auftragnehmers zur bahnseitigen Annahmeprüfung zur Verfügung zu stellen sind. Elektrische Werte für Sicherungskabelanlagen Die Festlegung der elektrischen Grenzwerte wie z. B. des Leiterwiderstandes oder der Betriebskapazität erfolgt gemäß den jeweiligen ÖVE- Bestimmungen, ÖBB-Bedingnisheften oder Datenblättern. Die Festlegung des Soll- und Grenzwertes des Isolationswiderstandes von Adern in einer montierten Kabelanlage erfolgt gemäß 9.2. Für Kabel mit Schirmung ist für die Beurteilung eines Ansteigens des Kabelschirm-Längswiderstandes jener Wert zugrunde zu legen, der im Zuge der erstmaligen Messung ermittelt wurde. Die Isolierfestigkeit der Schutzhülle (zwischen dem Kabelschirm und Erdpotential) gilt als ausreichend, wenn der längen- und materialabhängige Messwert (Leckstrom) auf eine intakte Schutzhülle des Kabels schließen lässt. 9.2 Isolationswiderstand - Grenzwert Wird eine Überschreitung eines Grenzwertes – insbesondere des Isolationswiderstandes – festgestellt, so ist eine Fehlerbehebung umgehend durchzuführen. Die nachstehend angeführten Werte des Isolationswiderstandes einer Ader verstehen sich für die Leitungsverbindung vom Einspeisepunkt zum Entnahmepunkt – somit inklusive aller Isolationswiderstände der Kabelabschlüsse oder Kabelendverschlüsse, Muffen, Durchschaltungen in Kabelaufteilpunkten usw. – bezogen auf Erdpotential oder andere elektrisch leitfähige Teile des Kabels, unabhängig von der Länge der Leitungsverbindung. Die Messspannung zur Isolationsmessung hat mindestens 200 V (möglichst 1000 V) zu betragen. Unterster Grenzwert des Isolationswiderstand: Anzustrebender Sollwert des Isolationswiderstand: 0,5 MΩ mind. 100 MΩ Wird der Isolationswiderstand einer Leitungsverbindung mit weniger als 100 MΩ festgestellt, so ist durch Wiederholung der Messung in sinnvollen Intervallen eine eventuelle Änderungstendenz des Isolationswertes zu ermitteln, um eine rechtzeitige Fehlerbehebung vor Ausfall des Kabels zu ermöglichen.“ Beim Unterschreiten des untersten Grenzwertes ist durch Fehlersuche möglichst rasch eine Fehlerbehebung herbeizuführen. Definition "sinnvolle Intervalle": Bei einem betroffenen Kabel ist im nächstfolgenden Jahresquartal monatlich je eine Kontrollmessung durchzuführen. Verschlechtert sich der Isolationswert nur geringfügig, kann der Prüfzyklus für diese Kontrollmessungen auf vierteljährlich gestreckt werden. Der Zeitraum der Beobachtung wird mit 1 Jahr begrenzt. Anschließend ist in Abhängigkeit der Veränderung (Verschlechterung) des Isolationswertes nach Rücksprache mit dem technisch zuständigen Fachbereich die weitere Vorgangsweise (Adernumschaltung, Kabelneuverlegung, ...) abzustimmen. Für Kabel mit Schirmung ist im Falle eines Ansteigens des Kabelschirm-Längswiderstandes eine Überprüfung der Isolierfestigkeit der Schutzhülle auf Beschädigungen der Isolierung nach außen hin durchzuführen (Erhaltung der Schirmwirkung bei Korrosion der Kupferschirmdrähte und Stahlbänder). Eine Fehlerbehebung ist raschest möglich durchzuführen. Stand 12.10.2015 Seite 111 von 125 13.06.01 9.3 Kabeltechnik Kabelmessung Annahmemessung Sie umfasst folgende Überprüfungen: a) Feststellung der richtigen Aderauflage. b) Messung des Widerstandes aller Leiterschleifen. adrig verseilte Kabel: die ungeradzahlige Ader mit der benachbarten geradzahligen Ader. sternviererverseilte Kabel: die Adern des Stammes. c) Messung des Isolationswiderstandes jeder Ader gegenüber Erdpotential - jeder Ader gegenüber Erdpotential. d) Messung des Isolationswiderstandes zwischen den Adern - entweder jede Ader gegenüber allen übrigen miteinander verbundenen Adern, - oder jede Ader gegenüber jeder anderen Ader. e) Gegebenenfalls Messung des Kabelschirm-Längswiderstandes f) Gegebenenfalls Überprüfung der Kabelschirm-Erdungsanlage - durch Augenschein. g) Gegebenenfalls Überprüfung der Funktion jedes Banderders - gemäß Punkt 7.4.7. in Form einer Erdungsmessung 9.4 Wiederkehrende Prüfungen Sind gemäß RW 06.01.05 (Instandhaltungsplan Leit- und Sicherungstechnik) durchzuführen, gegebenenfalls ergänzt mit der Überprüfung der Kabelschirm-Erdungsanlage gemäß den Punkten 9.3.e), 9.3.f) und 9.3.g). Stand 12.10.2015 Seite 112 von 125 13.06.01 9.5 Kabeltechnik Kabelmessung Kabel – Messprotokoll Abbildung 55: Kabel - Messprotokoll Stand 12.10.2015 Seite 113 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Sicherungskabel in adriger Verseilung nach ÖVE K10 .................. 7 Abbildung 2: Sicherungskabel in sternvierer Verseilung nach ÖVE K11 ............ 9 Abbildung 3: Schaltkabel für ESA nach ÖVE K12 ............................................ 11 Abbildung 4: Sicherungskabel für die PZB ....................................................... 15 Abbildung 5: Sicherungskabel für die PZB, kapazitätsreduziert ....................... 17 Abbildung 6: Linienleiterkabel für die LZB ........................................................ 19 Abbildung 7: Hybrid-Monitorkabel ..................................................................... 21 Abbildung 8: LWL-Monitorkabel ........................................................................ 22 Abbildung 9: LWL-Sicherungskabel .................................................................. 23 Abbildung 10: ETCS Interfacekabel (Balisenkabel) – Erd-/Trogverlegung ....... 25 Abbildung 11: ETCS Interfacekabel - Schienenfußverlegung ........................... 27 Abbildung 12: Verkabelung von Weichen (1).................................................... 32 Abbildung 13: Verkabelung von Weichen (2).................................................... 33 Abbildung 14: Weichenkabel ............................................................................ 42 Abbildung 15: Weiterführung Stichkabel ........................................................... 42 Abbildung 16: Kabelnummernsystem ETCS ..................................................... 44 Abbildung 17: ETCS-Verkabelung .................................................................... 45 Abbildung 18: Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Kabelanlagen ........... 63 Abbildung 19: Reserven, Aushub, Krümmungsradius ...................................... 64 Abbildung 20: Kabelmarken.............................................................................. 65 Abbildung 21: Betonsockel für Kabelmarken .................................................... 66 Abbildung 22: Gleisquerung und Vlieseinlage .................................................. 71 Abbildung 23: Schnitt Kabeltrog für aufliegenden Deckel ................................. 72 Abbildung 24: Schnitt Kabeltrog mit versenktem Deckel .................................. 72 Abbildung 25: Draufsicht Flextrog ..................................................................... 73 Abbildung 26: Kabeltrogdeckel ......................................................................... 73 Abbildung 27: Trennsteg................................................................................... 74 Abbildung 28: Kunststofftrog aufgeständert ...................................................... 74 Abbildung 29: Kabeltassen ........................... Fehler! Textmarke nicht definiert. Abbildung 30: Adernzählweise ......................................................................... 75 Abbildung 31: Anwendung bei Kabelspinnen (1) .............................................. 76 Abbildung 32: Anwendung bei Kabelspinnen (2) .............................................. 76 Abbildung 33: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Bf ................................... 80 Abbildung 34: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Bf Außeneinrichtung ...... 81 Stand 12.10.2015 Seite 114 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Abbildungsverzeichnis Abbildung 35: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Strecke mit Erdseil ......... 82 Abbildung 36: Kabelschirm-Erdungssammelschiene 2-gleisig ohne Erdseil..... 83 Abbildung 37: Kabelschirm-Erdungssammelschiene 1-gleisig ohne Erdseil..... 84 Abbildung 38: Kabelschirm-Erdungssammelschiene Tunnel ............................ 85 Abbildung 39: Kabelendverschluss Variante 1 ................................................. 86 Abbildung 40: Kabelendverschluss Variante 2 ................................................. 87 Abbildung 41: Stecker....................................................................................... 88 Abbildung 42: Muffenmontage .......................................................................... 89 Abbildung 43: Schirmmontageanordnung......................................................... 93 Abbildung 44: Bildzeichen für Kabellagepläne .................................................. 99 Abbildung 45: Kabellageplan KL Maßstab 1:1000 .......................................... 100 Abbildung 46: Kabellageplan KL Maßstab 1:200 ............................................ 101 Abbildung 47: Kabelspinne KSP (Schaltstation SS1N) ................................... 102 Abbildung 48: Kabelspinne KSP (ESA) .......................................................... 103 Abbildung 49: Kabelspinne KSP (EKSA) ........................................................ 104 Abbildung 50: Kabeltabelle KT ....................................................................... 105 Abbildung 51: Kabellageübersichtsplan KLÜ .................................................. 106 Abbildung 52: Rohrzugtabelle RT ................................................................... 107 Abbildung 53: Kabelendverschlussübersicht KEV .......................................... 108 Abbildung 54: Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR................................ 109 Abbildung 55: Kabeltrennklemmenbelegungsblatt KLTR................................ 110 Abbildung 56: Kabel - Messprotokoll .............................................................. 113 Abbildung 57: Mängelzettel ............................................................................ 117 Stand 12.10.2015 Seite 115 von 125 13.06.01 Kabeltechnik Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis BPL Betriebliche Projektierungsliste ESA Eisenbahnsicherungsanlage EKSA Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage KEV Kabelendverschluss LEU Lineside Electronic Unit LZB Linienförmige Zugbeeinflussung PZB Punktförmige Zugbeeinflussung RR Relais- bzw. Rechnerraum RW Regelwerk SFE Sicherungs-, Fernmelde- und Energietechnisch SS Schaltstation bzw. Schaltschrank ST Signaltabelle TPL Technische Projektierungsliste WT Weichentabelle Stand 12.10.2015 Seite 116 von 125 13.06.01 Anlagen Kabeltechnik Abbildung 56: Mängelzettel Stand 12.10.2015 Seite 117 von 125 13.06.01 Anlagen Kabeltechnik Kabelanforderungen der jeweiligen Stellwerke (inkl. Eisenbahnkreuzung) Siemens allgemein Basiskabeldaten für Stellwerke: SIEMENS Einrichtung Gleisfreimeldeanl. 100Hz Speisung 1) Gleisfreimeldeanl. 100Hz Speisung 1) Gleisfreimeldeanl. 100Hz Relais 1) DMK mit Motorzählwerk DEK mit Motorzählwerk DMK mit elektronischem Zählwerk DEK mit elektronischer Auswertegr. Bemerkungen max. zul. max. zul. Adernzahl Adernwiderst. Kapazität (Ohm) (nF) 155m bis 370m Abschnittslänge ohne Vermaschung Sternvierer verseilt 230m bis 580m Abschnittslänge mit 2 vermaschten Schienen Sternvierer verseilt 335m bis 860m Abschnittslänge mit 3 verm. Schienen Sternvierer verseilt 425m bis 1130m Abschnittslänge mit 4 verm. Schienen Sternvierer verseilt 515m bis 1400m Abschnittslänge mit 5 verm. Schienen (hier keine Doppelbestückung); Sternvierer verseilt Relaisseitig keine Doppelbestückung bei Abschnittslängen von mehr als 515m; Sternvierer verseilt ZP43M; Sonderfall: bis 150Ohm nach Rücksprache m. Firma 100 2 100 2 100 2 75 2 75 2 ZP43E; Zulässige Einrichtungen im gemeinsamen Kabel: Sicherungstechnische Übertragungen, FM-Kabel, ELF-Strecke 0,8mm Ø max. 3,5km Stellentfernung 0,9mm Ø max. 4,5km Stellentfernung 1,4mm Ø max. 11km Stellentfernung Sternvierer verseilt 128 MSK RSE 45 Weichengruppe DrS II Seite 118 von 125 1000 75 75 100 8 1) Weiterschaltung unabhängig von Bestückung und Abschnittslänge möglich Stand 12.10.2015 120 2 5 5 42nf/km 2 2 4 13.06.01 Anlagen Kabeltechnik Basiskabeldaten für Stellwerke: SIEMENS Einrichtung Bemerkungen PZB 1000Hz PZB 2000Hz PZB 2000Hz/70Hz PZB 1000Hz/2000Hz PZB 500Hz Geschwindigkeitsprüfeinrichtung (GPE) Kabelverbindung zwischen Abhängigkeitsschaltung im STW und/oder Signal und GPE-Schrank (Netz-Steuer-Baugruppe) GPE-Einschaltmagnet GPE-Ausschaltmagnet GPE-2000Hz-Magnet Stand 12.10.2015 Seite 119 von 125 max. zul. max. zul. Adernzahl Adernwiderst. Kapazität (Ohm) (nF) 50 12 2 25 6 2 35 6 2 35 1,5 2+2 50 10,5 2 65 4 (alt 2) 3,8 1,2 2 38 12 2 25 6 2 13.06.01 Anlagen Kabeltechnik Thales allgemein Basiskabeldaten für Stellwerke: ALCATEL Einrichtung Gleisfreimeldeanlage 100Hz Speisung Gleisfreimeldeanlage 100Hz Relais elektronischer Achszähler (EAK) Fernspeisung elektronischer Achszähler (EAK) Ortsspeisung Weichengr. für mech. Anlagen (Antrieb 825H) Weichengr. für mech. Anlagen (Antrieb 850H) Vorsignalübertragung Gleisfreimeldungsübertragung Bemerkungen max. zul. max. zul. Adernwiderstand Kapazität (Ohm) (nF) Zul. Einrichtungen im gemeinsamen Kabel: *2: Sig, W, NB-W/Sig, ELF, SB-Kontakt bis 800m Abschnittslänge 1-schienige Isolierung bis 230m Abschnittslänge 2-schienige Isolierung Zul. Einrichtungen im gemeinsamen Kabel: Sicherungstechn. Übertragungen, SB-Kontakt 0,8mm Ø max. 5km Stellentfernung 0,9mm Ø max. 6km Stellentfernung 1,4mm Ø max. 15km Stellentfernung Zul. Einrichtungen im gemeinsamen Kabel: Si-techn. Übertragungen, SB-Kontakt, ELF-Str. 0,8mm Ø max. 11km Stellentfernung 0,9mm Ø max. 14km Stellentfernung 1,4mm Ø max. 28km Stellentfernung Zul. Einrichtungen im gemeinsamen Kabel: *2: FM-Kabel, Sig, W, NB-W/Sig, ELF, SB-Kont., Ax Zul. Einrichtungen im gemeinsamen Kabel: *2: FM-Kabel, Sig, W, NB-W/Sig, ELF, SB-Kont., Ax *2 Gilt nur für SpDrLA2 mit Erdschlussprüfeinrichtung für alle Anlagenteile Stand 12.10.2015 Seite 120 von 125 70 105 138Ohm/20dB Adernzahl 2 42nF/km 2 2 42nF/km 2 Stromvers. 2 Ax 34 20 250 4 4 4 pro Signal 250 2 pro Abschn. 13.06.01 Anlagen Kabeltechnik SMC86 & Elektra Basiskabeldaten für Stellwerke: Einrichtung Vorsignal Bahnhof Vorsignal Block Vorsignal Block Hauptsignal Bahnhof Hauptsignal Block Hauptsignal Block Schutzsignal Verschubsignal alleinst. Verschubsignal am Mast Ersatzsignal Ersatzsignal Zusatzsignale mit PZB Zusatzsignale mit PZB Zusatzsignale mit PZB Zusatzsignale mit PZB Zusatzsignale mit PZB Zusatzsignale mit PZB Nahbedienung Schlüsselsperre Bahnhof Schlüsselsperre Strecke Weichenantrieb Bemerkungen 4 - begriffig 4 - begriffig 2 - begriffig 4 - begriffig 4 - begriffig 2 - begriffig 35 Watt 42 Watt 35 Watt, 1 - begriffig 35 Watt, 2 - begriffig 35 Watt, 3 - begriffig 42 Watt, 1 - begriffig 42 Watt, 2 - begriffig 42 Watt, 3 - begriffig Speiserelais Melderelais Speisekreis Aussenteil S700, S700K L825H max. zul. Adernwiderst. (Ohm) 55 30 bis 80 30 bis 80 30 30 bis 75 30 bis 75 30 30 52 30 bis 75 30 bis 70 30 bis 75 30 bis 75 30 bis 75 30 bis 65 30 bis 65 30 bis 65 54 27 270 270 70 54 34 SMC 86 max. zul. Kapazität (nF) 580 780 780 580 720 740 580 580 900 780 1000 780 780 780 1000 1000 1000 Adernzahl max. zul. Adernwiderst. (Ohm) 9 9 8 10 11 8 8 4 2 2 2 2 4 6 2 4 6 5 100 100 100 100 100 100 50 50 50 100 100 100 100 100 100 100 100 100 Anmerkung: Bei Haupt- und Schutzsignalen wurde das Ersatzsignal berücksichtigt Stand 12.10.2015 Seite 121 von 125 ELEKTRA max. zul. Kapazität (nF) 910 910 910 910 910 910 910 910 910 910 910 910 910 910 910 910 910 910 Adernzahl 8 8 8 10 10 6 6 4 2 2 2 2 4 6 2 4 6 4 13.06.01 Anlagen Kabeltechnik VGS80 Basiskabeldaten für Stellwerk: VGS 80 Einrichtung Vorsignal Vorsignal (große Stellentfernung) Vorsignal Block Hauptsignal Einfahrsignal Hauptsignal Ausfahrsignal Hauptsignal Ausfahrsignal Hauptsignal (große Stellentfernung) Hauptsignal (große Stellentfernung) Hauptsignal (große Stellentfernung) Hauptsignal Block Verschubsignal alleinstehend Verschubsignal am Mast des HS Verschubsignal alleinstehend (große Stellentfernung) Verschubsignal am Mast des HS (große Stellentfernung) Ersatzsignal/Vorsichtsignal/Ersatzsignalwiederholer Geschwindigkeitsanzeiger Geschwindigkeitsvoranzeiger Signalnachahmer (ausgen. Ersatzsignalwiederholer) Weiche Nahstellbetriebseinrichtung Weiche elektronisches Festlegeschloss Bahnhof elektronisches Festlegeschloss Strecke Selbststellbetriebskontakt Sekundärkabel für Signale Schaltkabelverbindung Relais-Raum - Fahrdienstleitung Stand 12.10.2015 Bemerkungen inkl. 1 Ader f. Indusi - Prüfrelais inkl. 1 Ader f. Indusi - Prüfrelais inkl. 1 Ader f. Indusi - Prüfrelais 4 - begriffig 2 - begriffig Halt, Unbeschränkt, 60 und 40 Halt, Unbeschränkt, 60 oder 40 Halt, Unbeschränkt inkl. 2 Adern f. Indusi - Prüfrelais elektr. Daten abh. vom Antrieb W, ELF W, NB - Weiche Kabel mit erdfreien Stromkreisen FM - Kabel, Ax, MSK, RS45 max. zul. max. zul. Adernwiderstand Kapazität (Ohm) (nF) 55 30 bis 75 30 bis 80 30 30 35 30 bis 75 30 bis 75 30 bis 75 30 bis 75 40 40 30 bis 75 30 bis 75 30 bis 75 analog HS analog VS 75 54 54 27 75 200 100 Firmenangabe Seite 122 von 125 580 780 780 580 580 580 740 740 740 740 900 900 740 740 740 700 400 Adernzahl 9 9 8 8 8 6 9 8 6 6 4 2 8 4 2 2 pro Begriff 2 pro Begriff 2 pro Begriff 4 5 4 2 4 2 2 pro Lampe Firmenangabe 13.06.01 Anlagen Kabeltechnik KGS93 Basiskabeldaten für Stellwerk: KGS93 Einrichtung Vorsignal Ein- oder Ausfahrvorsignal Vorsignal Block Hauptsignal Einfahrsignal Hauptsignal Ausfahrsignal Hauptsignal Ausfahrsignal Hauptsignal Gruppenausfahrsignal Hauptsignal Block Signalnachahmer Weiche (Antrieb S 700, S 700K) Weiche (Antrieb L 825 H) Nahbedienung Weiche Schlüsselsperre Bf Stand 12.10.2015 Bemerkungen max. zul. max. zul. Adernwiderstand Kapazität (Ohm) (nF) 3 - begriffig 2 - begriffig 3 - begriffig Halt, Unbeschränkt Halt, 40 2 - begriffig 2 - begriffig 35 Watt Seite 123 von 125 Adernzahl 55 580 8 30 30 30 30 580 580 580 580 11 10 12 11 30 bis 80 54 34 54 27 780 6 4 4 7 7 13.06.01 Anlagen Kabeltechnik SpDrL Basiskabeldaten für Stellwerk: SpDrL Einrichtung Vorsignal Vorsignal Hauptsignal Hauptsignal Schutzsignal Schutzsignal Verschubsignal alleinstehend Verschubsignal am Mast des HS Ersatzsignal Ersatzsignal Geschwindigkeitsanzeiger Geschwindigkeitsvoranzeiger Geschwindigkeits(vor)anzeiger Geschwindigkeits(vor)anzeiger Signalnachahmer Signalnachahmer Signalnachahmer Weiche (Antrieb 825 H) Weiche (Antrieb 850 H) Nahstellbetriebseinrichtung Signal Nahstellbetriebseinrichtung Weiche elektronisches Festlegeschloss Bahnhof Bemerkungen max. zul. max. zul. Adernwiderst. Kapazität (Ohm) (nF) 35 Watt, *1 50 Watt, *1 35 Watt, *1 50 Watt, *1 35 Watt, *1 50 Watt, *1 2 x 35 Watt, *1 2 x 35 Watt, *1 35 Watt, *1 50 Watt, *1 8 Watt, *1 8 Watt, *1 Lichtleiter, 35 Watt, *1 Lichtleiter, 42 Watt, *1 Lichtleiter, 35 Watt, *1 Lichtleiter, 42 Watt, *1 8 Watt, *1 Zul. Einrichtungen im gem. Kabel: Sig, NB-W/Sig, ELF, SB-Kont., Spsg., *2 Zul. Einrichtungen im gem. Kabel: Sig, NB-W/Sig, ELF, SB-Kont., Spsg., *2 Zul. Einrichtungen im gem. Kabel: Sig, NB-W, ELF, SB-Kont., Spsg., *2 Zul. Einrichtungen im gem. Kabel: Sig, NB-Sig, ELF, SB-Kont., Spsg., *2 Zul. Einrichtungen im gem. Kabel: Sig, NB-W/Sig, ELF, SB-Kont., Spsg., *2 Adernzahl 100 50 100 50 100 50 50 50 100 50 50 50 910 910 910 910 910 910 910 910 910 910 910 910 8 8 7 7 4 4 4 2 2 2 1 pro Begriff + 3 3 75 910 1 pro Begriff + 1 75 50 34 910 910 1 pro Begriff + 1 5 4 50 910 7 50 910 5 bis 7 50 910 4 20 *1 Zulässige Einrichtungen im gemeinsamen Kabel: Weiche, Nahbedienung Weiche/Signal, ELF, SB-Kontakt, Speisung, Achszähler *2 Gilt nur, wenn die Erdschlussprüfeinrichtung in alle Anlagenteile einbezogen ist. Stand 12.10.2015 Seite 124 von 125 13.06.01 Anlagen Kabeltechnik Basiskabeldaten für Stellwerk: SpDrL Einrichtung elektronisches Festlegeschloss Strecke Selbststellbetriebskontakt Sekundärkabel für Signale: HS, VS, SNA Sekundärkabel für Signale: Sch, V, Ers, G(v)A Bemerkungen Zul. Einrichtungen im gem. Kabel: Kabel mit erdfreien Stromkreisen, Sig,W,NB-W/S,Spsg.,SB-Kontakt. *2 Ax, FM-Kabel Stromversorgung für ELF Zul. Einrichtungen im gem. Kabel: Sig, W, NB-W/Sig, ELF, Spsg., Achszähler, Si-techn. Vbdg., FM-Kabel, *2 0,75mm² 1,5mm² 2,5mm² max. 20m max. 33,5m max. 10m 0,75mm² 1,5mm² 2,5mm² max. 47,5m max. 14,2m max. 28,5m Schaltkabelverbindung Relais-Raum - Fahrdienstleit. max. zul. Adernwiderst. (Ohm) 250 max. zul. Kapazität (nF) 1000 Adernzahl 2 1000 plus 2 plus 2 2 0,26 2 pro Lampe 0,37 2 pro Lampe 75 Firmenangabe *1 Zulässige Einrichtungen im gemeinsamen Kabel: Weiche, Nahbedienung Weiche/Signal, ELF, SB-Kontakt, Speisung, Achszähler *2 Gilt nur, wenn die Erdschlussprüfeinrichtung in alle Anlagenteile einbezogen ist. Stand 12.10.2015 Seite 125 von 125