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Übersicht Seite 1 Die Private Berufliche Oberschule Sabel 2 2 Ausbildungsrichtungen 2 3 Die Fachoberschule 2 4 Probezeit 4 5 Zulassungsvoraussetzungen zur Fachabiturprüfung 5 6 Abschluss 6 7 Der Status einer staatlich genehmigten Schule 6 8 Punkte statt Noten 7 8 Vorklasse 7 10 Lernforum Sabel 8 11 BAföG-Regelungen 8 11 Die Fachoberschule (FOS) 5 12 Merkblatt 9 1 1 Die Private Berufliche Oberschule Sabel Im Schuljahr 2011/2012 erweiterte der Sabel Schulverbund Nürnberg sein schulisches Bildungsangebot durch die Gründung einer staatlich genehmigten Fachoberschule als logische Fortführung der bereits bestehen Schularten. Neben Realschule, Wirtschaftsschule, Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe, Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten kam im Schuljahr 2013/2014 noch das Private Gymnasium Sabel mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Zweig hinzu und komplettiert nun das schulische Bildungssystem im eigenen Hause. Somit kann eine individuelle, persönlich orientierte Schulberatung erfolgen. Diese folgt dem Motto: mein eigener Bildungsweg! 2 Ausbildungsrichtung Die Private Berufliche Oberschule Sabel bietet in der Fachoberschule die Ausbildungsrichtung „Wirtschaft und Verwaltung“ an. 3 Die Fachoberschule (FOS) Die Fachoberschule ist dem berufsbildenden Schulwesen zugeordnet. Sie öffnet ihren Absolventen zum einen den Zugang zur Fachhochschule, die im Unterschied zur Universität eine stärker praxisorientierte Ausbildung bietet, zum anderen bessere Startchancen bei der Suche nach qualifizierten Ausbildungsberufen ermöglicht. Sie baut auf dem mittleren Schulabschluss auf und vermittelt Allgemeinbildung, Fachtheorie und fachpraktische Bildung. In der 11. Jahrgangsstufe erhalten die Schüler eine fachpraktische Ausbildung in der von ihnen gewählten Ausbildungsrichtung. 3.1 Aufnahmebedingungen Grundsätzlich ist ein Beratungsgespräch erforderlich, in dem festgestellt werden soll, ob die für die Private Berufliche Oberschule Sabel geltenden Aufnahmekriterien erfüllt sind. Diese sind in der Regel erfüllt, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder ein mittlerer Schulabschluss vorliegt und der Durchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch bis 3,5 nachgewiesen werden kann. Über die Aufnahme und über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. 2 3.2 Stundentafel Die Stundentafel der FOS – Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung (gemäß Anlage 1a der FOBOSO) – sieht folgende Wochenstundenzahlen vor: Jahrgangsstufe 11 Religionslehre 12 2 Deutsch 2 4 Englisch 2 4 Geschichte 2 Sozialkunde Mathematik 3 2 Sport BwR 2 4 VWL Rechtslehre 4 6 3 2 Technologie 2 Informatik 2 2 Summe 16 32 Fachpraktische Ausbildung 19-20 In der 11. Jahrgangsstufe werden die Stundenzahlen in den Unterrichtsphasen verdoppelt. 3.3 Fachpraktische Ausbildung (fpA) Das prägende Element der Fachoberschule ist die fachpraktische Ausbildung. Sie gliedert sich in zwei Teilbereiche: Fachpraktische Tätigkeit in der Ausbildungsstelle und Fachpraktische Anleitung durch die Schule. 3 Die fpA findet in mehreren Blöcken in Industrie und Handwerk, im Handel, in steuer-, wirtschafts- und rechtsberatenden Unternehmen, bei Banken, bei sonstigen Finanzdienstleistern und Versicherungen, in Medienunternehmen, bei sonstigen Dienstleistungsunternehmen der allgemeinen inneren Verwaltung, der Justizverwaltung, der Finanzverwaltung, der sonstigen öffentlichen Verwaltung statt. Die Praktikumsbetriebe bewerten nach einem vorgegebenen Bewertungskatalog unter anderem Initiative, Auffassungsgabe, Arbeitsgüte und Arbeitsausführung sowie Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Diese Beurteilung entscheidet mit über das Bestehen der fpA bzw. der Probezeit in der 11. Jahrgangsstufe. Die fachpraktische Ausbildung umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit in der JGS 11. Die zeitliche Dauer während der Praktikumswochen entspricht in etwa einer Vollzeitbeschäftigung. 3.4 Praktikumsbetriebe Zunächst erhalten unsere Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, aus einem Praktikumskatalog selbstständig Betriebe auszusuchen und sich dort zu bewerben. Sollte dies in der vorgegebenen Zeit nicht erfolgreich sein, wird ein Praktikumsbetrieb von der Privaten Beruflichen Oberschule zugewiesen. Unabhängig hiervon muss auch bei einer Zuweisung eine Praktikumsmappe angefertigt werden. Dabei wird, sofern möglich, der Wohnort der Schülerin oder des Schülers berücksichtigt. Betriebe, die keinen Nachweis eines kaufmännischen Betriebes oder einer kaufmännischen Abteilung erbringen können, können auch nicht als Praktikumsbetriebe gewählt werden (z. B. Imbissstände, Kiosk, Frisörläden usw.) 4 Probezeit (§ 32 FOBOSO) Sie dauert in der Fachoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. Als Beurteilungskriterien dienen Notenbild, Verhalten, Fehlzeiten und die Beurteilung bzw. Bewertung der fachpraktischen Ausbildung. Sollte ein Abschnitt der fachpraktischen Ausbildung mit der Bewertung „ohne Erfolg“ enden, führt dies zum Nichtbestehen der Probezeit. Gleichzeitig gilt die 11. Jahrgangsstufe als nicht bestanden. Der Schulvertrag endet bei Nichtbestehen der Probezeit Ende Februar, sofern nichts anderes vereinbart wird. 4 5 Zulassungsvoraussetzungen zur Fachabiturprüfung (§ 74 FOBOSO) Schülerinnen und Schüler von staatlich genehmigten Schulen werden in der FOBOSO als „andere Bewerber“ bezeichnet. Der Abschnitt 3 der FOBOSO informiert ausführlich über die Externenprüfung. Die Zulassung ist spätestens bis zum 1. März unter Angabe der Ausbildungsrichtung bei der Schule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind beizufügen: der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift, ein Lebenslauf, der die Daten des Schulbesuchs lückenlos enthalten muss, das Abschluss- oder Austrittszeugnis der zuletzt besuchten öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule im Original oder in beglaubigter Abschrift, eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher sie oder er dabei benutzt hat; als Erklärung ist auch die Vorlage des letzten Jahreszeugnisses und des aktuellen Zwischenzeugnisses ausreichend, eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Ergebnis sich die Bewerberin oder der Bewerber schon einmal der Fachabiturprüfung an einer Fachoberschule, der Abiturprüfung an einer Fachoberschule oder Berufsoberschule oder einer sonstigen Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Fachhochschulreife, der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife unterzogen hat und die verbindliche Erklärung über die gemäß § 75 Abs. 2 und 5 FOBOSO gewählten Prüfungsfächer. Für die Zulassung zur Prüfung an der Fachoberschule ist zusätzlich der Nachweis einer mit mindestens „mit Erfolg“ durchlaufenen einschlägigen fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule oder einer beruflichen Vorbildung nach § 28 Abs. 2 erforderlich. Die Private Berufliche Oberschule stellt die erforderlichen Dokumente gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern nach Erhalt des Zwischenzeugnisses in den darauffolgenden Wochen vor Ablauf des 1. März zusammen und übermittelt den Sammelantrag termingerecht an die jeweils prüfenden Schule. Über die Zulassung entscheidet der Schulleiter. 5 6 Abschluss Die Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife (Fachabiturprüfung) am Ende der Jahrgangsstufe 12. 7 Der Status einer staatlich genehmigten Schule (§§ 90 – 101 BayEUG) Staatlich genehmigte Schulen haben den gleichen Auftrag wie staatliche oder staatlich anerkannte Schulen. Jedoch dürfen sie in wenigen Punkten von der Schulordnung abweichen. Ein wichtiger Unterschied ist die Abnahme der Abschlussprüfung. 7.1 Externe Prüfung (§ 75 FOBOSO) Die Abschlussprüfung wird von einer öffentlichen FOS abgenommen, die uns von der Regierung zugewiesen wird. In diesem Schuljahr (2015/16) ist es die Max-Grundig-Schule in Fürth. Diese Schule regelt in Absprache und im Benehmen mit der Privaten Beruflichen Oberschule Sabel die Fachabiturprüfung und stellt auch die staatlichen Zeugnisse für unsere Schülerinnen und Schüler aus. Während die Ausstellung des Jahreszeugnisses der 11. Jahrgangsstufe dazu dient, den Fortgang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe zu erhalten und in der Fachoberschule den Nachweis einer erfolgreich abgelegten fachpraktischen Ausbildung zu dokumentieren, dienen die Leistungsnachweise und Zwischenzeugnisse der Jahrgangsstufe 12 dazu, die notwendigen Kenntnisse nachzuweisen und anschließend die Zulassung zur Fachabiturprüfung zu erhalten. Eine Verrechnung der Jahresfortgangsnoten für die Fachabiturprüfung erfolgt bei genehmigten Schulen nicht. Es werden nur die erbrachten Prüfungsergebnisse in den Abschlusszeugnissen berücksichtigt. 7.2 Prüfungsfächer (§ 75 FOBOSO) Für die Ausbildungsrichtung „Wirtschaft und Verwaltung“ sind folgende Prüfungsfächer vorgeschrieben: Deutsch (schriftlich) Mathematik (schriftlich) Englisch (schriftlich und mündlich) Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen (schriftlich) 6 Die Prüfungen betreffen die allgemeinbildenden Fächer sowie das entsprechend der Ausbildungsrichtung gewählte Profilfach und sind bayernweit gleich, ebenso die Prüfungstermine. Hinzu kommen in der externen Prüfung weitere Prüfungsfächer: Sozialkunde (verschriftlicht) Technologie (verschriftlicht) und zwei weitere wählbare mündliche Prüfungsfächer aus dem Lehrplan der FOBOSO: Wirtschaftsinformatik (praktische Prüfung am PC) oder/und Volkswirtschaftslehre Religion oder Ethik, Geschichte oder Rechtslehre oder WI oder VWL (sofern nicht schon oben gewählt) Die verschriftlichten Prüfungen dauern jeweils 60 Minuten und die mündlichen bzw. praktischen Prüfungen jeweils 30 Minuten. Ob eine Prüfung verschriftlicht oder mündlich abgenommen wird, entscheidet die prüfende Schule. 8 Punkte statt Noten Seit dem Schuljahr 2006/2007 werden analog zur gymnasialen Oberstufe – früher Kollegstufe – des Gymnasiums (jetzt Einführungs- und Qualifizierungsphase) bei den Leistungsfeststellungen Punkte (0 bis 15) statt Noten (1 bis 6) vergeben. Im Zwischen- und Abschlusszeugnis werden neben den erreichten Punkten auch die entsprechenden Noten im Wortlaut angegeben. Die Punkte sind den Notenstufen gemäß Art. 52 Abs. 2 BayEUG nach folgendem Schlüssel zugeordnet: Punkte 15-14-13 12-11-10 9-8-7 6-5-4 3-2-1 0 Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend 9 Vorklasse Die Private Berufliche Oberschule Sabel führt keine Vorklasse an der Fachoberschule. 7 10 Lernforum Sabel Schülerinnen und Schüler, die unter ausgeprägten Problemen in Deutsch, Mathematik oder Englisch leiden, finden fachkundige Hilfe in unserem hausinternen Forum Legasthenie. Sie erhalten einmal wöchentlich im Rahmen einer eineinhalbstündigen Förderung das notwendige Rüstzeug, um sich im Schulalltag besser zurechtzufinden. Hier findet die Lernarbeit in Kleingruppen statt. In besonders schwierigen Fällen und auf Wunsch wird jedoch auch eine Einzelförderung angeboten. 11 BAföG-Regelungen Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule können in Einzelfällen BAföG-Leistungen beziehen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start und einen erfolgreichen Abschluss! gez. Marcus Ehlers gez. Renate Gottschlich Schulleiter stellv. Schulleiterin Private Berufliche Oberschule Sabel Fachoberschule, staatlich genehmigt Eilgutstraße 10 90443 Nürnberg Tel.: 0911/230710 E-Mail: [email protected] Mo. bis Do. 8:00 bis 16:00 Uhr Fr. 8.00 bis 13:00 Uhr 8 Merkblatt und Informationen für die Anmeldung an der Privaten Beruflichen Oberschule Sabel - Fachoberschule Private Berufliche Oberschule Fachoberschule staatlich genehmigt Rudolf Sabel gemeinnützige Schulbetriebsgesellschaft mbH Eilgutstraße 10 90443 Nürnberg E-Mail: [email protected] Telefon: +49 911 23071-0 Telefax: +49 911 2148058 Weil Bildung zählt. Geschäftsführung Curt C. Rätz, Dipl.-Vw. Schulleiter Marcus Ehlers, Dipl.-Kfm. Stellv. Schulleiterin Renate Gottschlich HypoVereinsbank Nürnberg Kto.-Nr.: 1560233244 BLZ: 760 200 70 IBAN: DE80 7602 0070 1560 2332 44 SWIFT/BIC-Code: HYVEDEMM460 Volksbank-Raiffeisenbank Nürnberg eG Kto.-Nr.: 3717518 BLZ: 760 606 18 IBAN : DE20 7606 0618 0003 7175 18 SWIFT/BIC-Code: GENODEF1N02 HRB Nürnberg 6336 Steuer-Nr. 241/147/10403