- Arbeitsgemeinschaft HOSPIZ in der EKHN

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Sterben ist Teil des Lebens
Handreichung für Hospizarbeit
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Handreichung der Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN
Inhaltsverzeichnis
Editorial: Zum Gebrauch der Handreichung
Vorwort des Kirchenpräsidenten Prof. Dr. Peter Steinacker
Handreichung der Arbeitsgemeinschaft
A. Theologisches Verständnis von Hospizarbeit und Palliative Care (Robert Cachandt)
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B. Die Idee der Hospizbewegung (Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger)
C. Die Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN (Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger)
1. Ziele
2. Zur Geschichte der AG
3. Aus dem Tätigkeitskatalog
4. Aktuelle und zukünftige Herausforderungen
D. Qualifizierung der ehrenamtlich Hospizmitarbeitenden (Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger)
1. Einleitung
2. Rahmenbedingungen
3. Curriculum
4. Inhalte
E. Praktische Arbeit der Hospizgruppen (Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger)
1. Hospizarbeit ist Ehrenamt
2. Situationsorientiertes Handeln
3. Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Arbeit
F.
Literatur
G. Anschriften
H. Anhang
1. Satzung der AG Hospiz in der EKHN
2. Vergaberichtlinien für Zuschüsse aus der gesamtkirchlichen Hospizkollekte
3. Vereinbarung für Ehrenamtliche in der Hospizarbeit
4. Rahmenkonzeption, erarbeitet von der AG Hospiz in der EKHN, vertreten durch den Leitungsausschuss, und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau (DWHN), vertreten durch den
Referenten für Altenhilfe und Hospizarbeit, sowie dem Zentrum Seelsorge und Beratung der
EKHN, vertreten durch den Leiter des Zentrums
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Editorial
Zum Gebrauch dieser Handreichung
Mit dieser Handreichung legt der Leitungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der
Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)
eine erweiterte Neuauflage der bereits 2002
erschienenen Veröffentlichung vor.
3. Die Handreichung möchte schließlich den
Prozess begleiten, der das vielfältige Engagement von Ehrenamtlichen im Zusammenwirken
mit hauptamtlich Tätigen betont. In den derzeit
26 Mitgliedsgruppen der AG Hospiz in der
EKHN bilden ca. 400 Ehrenamtliche das tragende Fundament. Die Hospizarbeit ist auf das
Gelingen von Kooperationen angelegt.
Diese Arbeit verfolgt drei Ziele:
1. Sie informiert alle, die sich über Hospizarbeit
in der EKHN informieren und sich in ihr engagieren möchten, über die Standards, wie sie
derzeit in der Landeskirche gelten.
2. Im Zuge einer gesamtkirchlichen Debatte
um Prioritäten kirchlich-diakonischen Handelns
beabsichtigt diese Veröffentlichung, das erstarkende Profil der hospizlich-palliativen Arbeit im
ambulanten wie stationären Bereich zu kennzeichnen. Ohne Frage findet dieses Handlungsfeld, in dem sich Netzwerkstrukturen herausbilden, hohe Beachtung, weil gesamtgesellschaftliche Entwicklungen danach rufen.
Wir bitten um einen regen Gebrauch dieser
Handreichung. Für Hinweise, Anregungen und
Veränderungen sind wir dankbar.
Robert Cachandt, Gießen
Beate Jung-Henkel, Rüdesheim
Gerhard Knohl, Zentrum Seelsorge
und Beratung in Friedberg
Helgard Kündiger, Bad Homburg
Im Februar 2007
Editorial
Qualifizierte Begleitung schwerstkranker und
sterbender Menschen gehört zu den notwendigen Bestandteilen von Seelsorge und Pflege.
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Vorwort des Kirchenpräsidenten
Vorwort des Kirchenpräsidenten
Dr. Peter Steinacker
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Was aber geschieht, wenn Totenstille eintritt.
So lautet eine Zeile des Gedichts „Reklame“
der Dichterin Ingeborg Bachmann. Sinnfällig wird
darin, dass in unserer Welt, in der Lebensfreude
durch Konsum, jung sein, Life Style zum „Programm“ erhoben ist, die Ruhe und Stille des Todes
und der Umgang damit ratlos machen. Sterben
passt nicht in das gängige Lebensprogramm. Unser
Leben wollen wir möglichst weitgehend selbst
bestimmen, auch wenn wir tatsächlich in viele
Zwänge eingebunden sind. Aber beim Sterben
haben wir zunächst keine Wahl: Alle müssen
sterben.
Bohrende Fragen tauchen auf. Gibt es wirklich die
Selbstbestimmung über unser Leben, das wir als
Geschenk empfangen haben? Wie gehen wir verantwortlich mit unserem Leben und würdig mit
unserem Sterben um, das Teil unseres Lebens ist?
Auf alles in unserem Leben bereiten wir uns vor,
große Entscheidungen haben ihre Vorlaufzeiten, es
werden Lebenspläne geschmiedet, gegen unangenehme Überraschungen versichern wir uns, aber
auf das Sterben bereiten wir uns selten vor. Das
schnelle Ende wünschen wir uns, eine Vorstellung,
die für frühere Generationen einen schrecklichen
Tod bedeutet hätte.
Aber der schnelle Tod – mitten aus einem vollen
Leben – ist nicht die Regel. Wie das Leben trotz
aller Regelwerke unverfügbar bleibt, so auch
und besonders das Sterben und der Tod. Niemand
hat es in der Hand, ob eine schwere und unheilbare Krankheit das Lebensprogramm hart und
bitter unterbricht oder das Leben sich langsam und
schmerzvoll zum Tode neigt. Unsere längere
Lebenserwartung ist oft mit einem langsamen,
unaufhaltsamen Abnehmen der Lebenskräfte verbunden. Eine Krankheit beschleunigt den Verfall.
Wir Christen glauben, dass Menschen als Bilder
Gottes eine unverlierbare Würde geschenkt
bekommen haben, der im Leben, so auch im
Sterben Achtung und Ehrfurcht gebührt. Diesem
kann man medizinisch, psychologisch, aber auch
geistlich Ausdruck geben.
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Seit Mitte der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts
haben das Medizin, Psychologie und auch die
Theologie als besondere Aufgabe erkannt und sich
der Problematik angenommen. Hier liegt der
Anfang der modernen, d. h. als Bürgerbewegung
des 20. Jahrhunderts sich verstehenden Hospizbewegung, deren Entwicklung begleitet wurde
von einer zeitlich ähnlichen Entwicklung im Bereich
der Medizin in Gestalt der sog. Palliativmedizin.
Beide berühren sich eng und haben auch organisatorisch-institutionell zusammengefunden. Ich
denke da nur an die Arbeitsgruppen Palliativmedizin und Hospizarbeit der Landesärztekammern, aber auch an die Einrichtungen unserer
Kirche. Diese Nähe spiegelt sich auch in dem von
der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der
modernen Medizin“ dem Bundestag vorgelegten
Zwischenbericht zur Palliativmedizin und Hospizarbeit wider, besonders in den darin formulierten
Forderungen zur Minimierung der Defizite in der
Versorgung Schwerstkranker und Sterbender.
Lebensverlängerung ist gewollt, aber nicht um
jeden Preis, denn Sterben soll als Teil des Lebens
gesehen werden. Es geht um die Linderung von
Schmerzen und um die Möglichkeit eines Lebens in
Würde einschließlich seines Endes. Die Hilfe der
Mitmenschen, die Begleitung eines Sterbenden,
bildet dabei neben der medizinischen Anstrengung
im eigentlichen Sinne einen integralen Bestandteil.
Die Hospizarbeit stellt sich von hier aus einerseits
als ein zunehmend wichtig werdender und andererseits als ein zunehmend wichtig genommener
Arbeitszweig auch kirchlichen Handelns dar, der
gleichzeitig aber in außerordentlichem Maße von
Veränderungen und Transformationsprozessen
gekennzeichnet ist, wobei die politischen Rahmenbedingungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Hier gibt es auch für den Bereich
unseres Kirchengebietes zum Teil erheblichen Entwicklungsbedarf. Aber auch in der Kirche –
genauer: für die theologische Klärung und Orientierung – gibt es in diesem Bereich noch viel zu
tun. Denn es verbinden sich nicht nur Palliativmedizin und Hospizarbeit zunehmend, sondern
es vernetzen sich auch Krankenhausmedizin,
stationäre und ambulante Pflege sowie Diakonie
miteinander. Das Stichwort lautet hier „Konzept
der integrierten Versorgung“.
Mit der Zunahme der Interdisziplinarität dieses
Arbeitsfeldes ergeben sich für die darin arbeitenden Menschen gerade erhöhte (und nicht ermäßigte) Anforderungen an die Kompetenz und Sprachfähigkeit im Blick auf die je eigene Disziplin. Für die
konkrete Hospizarbeit bedeutet das, dass sie es
über die Schulung Ehrenamtlicher hinaus zunehmend auch mit einer qualifizierten Auseinandersetzung und mit qualifizierenden Kontakten mit
Pflegekräften und Ärzten zu tun haben wird.
Die vorliegende Handreichung ist ein wichtiger
Schritt auf dem richtigen Wege, Hintergründe zu
beleuchten, Informationen zu Verfahren und
Ausbildungen aufbereitet zusammenzustellen,
Transparenz und Orientierung zu bieten – und
damit letztlich Anregungen und Hilfestellungen für
die praktische Arbeit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Hospizarbeit zu bieten. Ich wünsche deshalb dieser Handreichung eine rege
Aufnahme und eine anregende und hilfreiche
Wirksamkeit.
Ihr
Peter Steinacker,
Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in
Hessen und Nassau
Vorwort des Kirchenpräsidenten
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Robert Cachandt
Theologisches Verständnis von Hospizarbeit
A. Theologisches Verständnis von
Hospizarbeit und Palliative Care
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Anstöße zur Entwicklung eines theologischen
Verständnisses von Hospizarbeit und Palliative
Care
I.
Zwei Beobachtungen
1.1 Sterben und Tod ins Leben integrieren
Hospizarbeit in Deutschland zeigt sich in ihren
gegenwärtigen Ausprägungen als ein komplex
anwachsendes Netzwerk aus inhaltlichen
Erkenntnissen und Erfahrungen verbunden mit
institutionellem und organisatorischem Wachstum. Sterben und Tod sollen wieder ihren Platz
im hiesigen – irdischen – Leben bekommen,
weil sich in und mit ihnen grundsätzlich
„Würde“ eines Menschenlebens akzentuiert.
Bis heute gültig, rückte Cicely Saunders ins
Zentrum dieser Arbeit ein ganzheitliches
Konzept („rounded care“) der Begleitung und
Betreuung lebensbedrohlich erkrankter und
sterbender Menschen und deren Angehörigen.
Auch darin folgt die Hospizarbeit weithin ihrer
„Gründungsmutter“, dass sie Grundlagen und
Horizonte des „Sterbe-Lebens“ im christlichen
Glauben findet. Letzteres geschieht heutzutage
allerdings eher auf der Folie individuell ausgeprägter Glaubenseinstellungen – keinesfalls
konfessionell umgrenzt. „Hospizliche Haltung“
proklamiert „Humanität“ und „menschenwürdiges Sterben“ eher in Zusammenhängen eines
„Memento Mori“: Es ist der Tod als die
Grenze des Lebens, der auffordert zu leben
und auf erfüllte Weise bis zuletzt zu leben.
Diese Haltung trägt mehr und mehr ihre
Früchte in der Verwandlung der Medizin hin
zu einer palliativen Medizin und einer eben
solchen Pflege. Sie führt zu einer neuen
Achtsamkeit im Blick auf eine „Sterbekultur“
in stationären Einrichtungen wie auch bei
ambulanten Begleitungen Sterbender.
So bleiben auch Rückwirkungen auf sich
wandelnde Bestattungsriten zu beobachten,
die ein Höchstmaß individueller Abschiedswege
für Hinterbliebene spiegeln. Sie helfen den
Tod inmitten des eigenen Lebens zu integrieren. Insofern schließt hospizliches Tun
notwendige Trauerarbeit ein.
1.2 Hospizliche Haltung gründet in
christlichem Terrain
In Praxis und Reflexion der Hospizarbeit
bewegen sich Theologie, Kirchen und Diakonie
auf ihrem ureigenen Terrain. Trotz anhaltender
Schübe religiös wachsender Unbestimmtheit
bleiben christliche Standards in der Begleitung
schwerstkranker und sterbender Menschen in
Seelsorge und Diakonie sichtbar. Auch großflächige Überlagerung diakonischer Handlungsfelder mit ökonomischen Zielvorgaben
zeigen eher die anstehenden Konflikte an, als
dass sie die Wurzeln einer hospizlichen„Grundbefindlichkeit“ und Haltung vergessen lassen.
Die Ursprünge des biblischen Zeugnisses von
der Menschenfreundlichkeit Gottes in Jesus
Christus über den Tod hinaus werden allerdings in hospizlichen Zusammenhängen neu zu
buchstabieren sein. Dies könnte für dieses
komplexe Handlungsfeld zu einem gewünschten „Mentalitätswandel“ in Kirche und
Theologie führen, wie er aktuell seitens des
Rates der EKD in „Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert“ bis zum Jahr
2030 vorgezeichnet ist. Der Titel eines ZDFGottesdienstes von Bochumer Hospizgruppen
2005 signalisiert mir in etwa diese Richtung:
„Grenzenlos glauben – Endlichkeit leben“.
Angesichts dieser Beobachtungen lassen sich
vier Eckpunkte erfassen, die (neben anderen!)
zukünftig eine verstärkt theologisch-kirchliche
Aufmerksamkeit verdienen.
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II. Vier Eckpunkte für die Entwicklung eines
theologischen Verständnisses von Hospizarbeit und Palliative Care
1. Dimensionen für eine „palliative
Spiritualität“
• Mit Hospizarbeit und Palliative Care platziert
sich in Deutschland seit gut 20 Jahren eine Art
permanenter Anfrage an Sinn und Unsinn, an
Tun oder Lassen der verschiedenen Dienste und
Anbieter auf dem „Gesundheitsmarkt“. Sie alle
sind – gestützt auf eine kostspielige fortschrittliche Medizin und Pflege – in unserer „Risikogesellschaft“ (U. Beck) auf Absicherung und
Minimierung von Lebensrisiken bedacht. Dabei
entfalten sie tägliche neue Angebote, die in
besonderen Fällen Lebensqualität erhalten und
leidenden Menschen Hilfe versprechen. Diese
Versprechen vermögen sie auch heute in
unseren Breiten, je nach finanziellem und
medizinischem Potenzial, in vielen Fällen einzulösen. Aber das letzte, den Menschen grundsätzlich begleitende Risiko – seine Endlichkeit
und die Begrenztheit seiner Existenz – haben
sie nicht in ihrer Konzeption. In diesem Sinne
zeigen sie sich spirituell verarmt, weil allein
instrumentell ausgerichtet und zunehmend
auch von ökonomischen Maßstäben überlagert.
Doch die Sinn-Fragen: „Wie wollen wir leben?
Wie wollen wir sterben?“ können auf dem
„Gesundheitsmarkt“ nicht mehr ernsthaft
getarnt werden. Diese Fragen stehen „im fortgeschrittensten Stadium unserer Zivilisationsgesellschaft wieder ganz oben auf der Tagesordnung“ (U. Beck, S. 37). Sie verlangen
danach, wieder in unsere Alltagspraxis integriert zu werden. Eine geradezu inflationäre
Nachfrage nach Art und Inhalten von „Patientenverfügungen“ signalisiert dafür ein hohes
Bedürfnis in unserer Bevölkerung.
• So wendet sich hospizliche Achtsamkeit dem
Betroffenen, dem schwerstkranken und sterbenden Menschen selbst zu. In den „Wünschen eines sterbenden Menschen“ bildet sich
dessen Persönlichkeit in seinen körperlichen,
sozialen, psychischen und spirituellen Ausformungen ab. Körper und Seele, Leib und Geist
bilden ein untrennbar Ganzes (Student, S. 91).
Dies will auch in Medizin, Pflege und Seelsorge
so erfasst sein!
• Als eine „ganze Person“ versteht sich der
Mensch auch im biblischen Horizont – geschaffen an Leib und Seele durch seinen
Schöpfer. Identität und Würde werden dem
menschlichen Leben in dem Moment zugeeignet, als es denn da ist. Das macht seinen Wert,
seine Unantastbarkeit im Leben und Tod aus
(vgl. R. Marquard). Geburt wie Tod sind das
gleichsam ihm zugeeignete „Geschick“. Mit
einem Akt der „aktiven Sterbehilfe“ würde die
Täterin/der Täter wie die ihr/ihm assistierenden
Freundinnen/Freunde dieses ihr/sein Geschick
verleugnen.
• Vor dem neutestamentlichen Hintergrund
spielt selbst der Tod nur noch eine begrenzte
Macht aus für den mit Christus verbundenen –
getauften – Menschen. Im Glauben lebt der
Christ jetzt schon teilhabend am Sieg der Liebe
Gottes in Jesus Christus über den Tod. So lebt
und stirbt ein gläubiger Mensch hinein in die
Freiheit vom Tode – auf den ewigen Frieden zu.
Angesichts dieser biblischen Botschaften sind
Kirche und Theologie geradezu dazu befreit,
Sterben und Tod ihren angemessenen, aber
nicht dominanten (!) Platz im Lebenshorizont
unserer Gesellschaft zu verschaffen.
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Theologisches Verständnis von Hospizarbeit
2. Sachgemäße Professionalität
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Im Blick darauf, dass die „Wünsche des
Sterbenden“ im Zentrum allen hospizlichen
Tuns stehen, erfordert heutzutage Sterbebegleitung eine sachgemäße Professionalität aller
Beteiligten im Sinne einer „Orchestrierung des
Sterbens“ (Richard Loewy). Erwünscht ist eine
„Dienstleistung“ für lebensbedrohlich erkrankte Menschen.
Dazu zählt u. a. der Abbau von:
• überlieferten Hierarchien z. B. zwischen
Pflegenden und Ärztinnen/Ärzten,
medizinischem Personal und Seelsorgenden
• verdeckter Kommunikation in der
„Wahrheitsfrage am Krankenbett“
• sprachlichem Unvermögen in gemeinsamer
Kommunikation über Fachgrenzen hinaus,
• Alleinentscheidungen von Spezialisten
Gebraucht werden u. a.:
• klare Rollenzuschreibungen für gemeinsame
Verabredungen – besonders in konflikthaltigen Lebenslagen am Lebensende
(Sterbebeistand/Sterbehilfe)
• Ressourcen (spirituelle, ethische) gemeinsamer Verantwortung für das Projekt; dabei
vor allem auch personelle theologisch-kirchliche Präsenz, die an den Orten des Geschehens „in Person“ und damit authentisch
Trost und Verheißungen aus christlichen
Quellen „darstellt“
• Zusammenwirken in einem regionalen
Netzwerk
• ehrenamtliches Engagement mit erheblichem Gewicht
3. „Lebenswissen angesichts des Todes“
(U. Gerstenkorn)
In seiner umfangreichen Untersuchung zu Einstellungen und Kompetenzen von Hospizmitarbeitenden stellt Gerstenkorn in dreifacher
Weise das „Lebenswissen“ der Mitarbeitenden
für ihre und in ihrer Praxis heraus. Es bündelt
sich ihm in einer
• kommunikativen Kompetenz
• religiösen Kompetenz
• ethischen Kompetenz
In diesem Zusammenhang sei besonders auf
den Faktor der „religiösen Kompetenz“ verwiesen. Gerstenkorn spricht von der „hohen
Ritualbildung in der Hospizarbeit“ (S. 292).
Das setzt religiöse Kreativität und Sprachfähigkeit in der Begegnung mit eigenen und fremden Sterbeerfahrungen voraus. Dabei greifen
die Mitarbeitenden auf eigenes religiöses
Wissen wie auf die seitens der hospizlichen
„Gäste“ angebotenen Bilder und Symbole
zurück, in denen „Sterben“ und „Tod“,
„Hoffnung“ und „Angst“ ihren Ausdruck
finden. „Evangelische Frömmigkeit“ findet
einen sehr pluralen Sprachraum. Dieser Sprachraum lässt sich für mich etwa in einem Spektrum zwischen „Schmerz“ und „Erlösung“
versammeln: Der körperlichen Pein ist gleichermaßen eine entsprechende seelische
Leidenslast beigegeben. Vermögen palliativmedizinische und palliativpflegerische Maßnahmen „Schmerzkontrolle“ effektiv zu
leisten und in diesem Sinne Erlösung zu bewirken, so sollte es – damit in eins (!) – spiritueller/seelsorgerlicher Begleitung gelingen,
Erlösung von Todesängsten (spirituellen
Schmerzen) nahezubringen.
Diesen Prozess erlebnishaft zu verdichten und
biografisch zu gestalten wird oftmals zur Aufgabe in den Abschiedsritualen für Verstorbene.
Monika Renz darf als eine sehr wache und
spirituell erfahrene theologische Sterbebegleiterin gelten. Sie summiert ihre Erfahrungen:
„Schwerkranke gehen durch Phasen quälender
Gottferne hindurch. In ihrem Schrei der
Verzweiflung wie in ihren spirituellen Bedürfnissen sind sie auf Empathie und Beistand
angewiesen sowie auf eine Atmosphäre, die
dem Spirituellen Raum gibt, und auf Menschen,
die das Spirituelle in seiner Symbolsprache
erkennen und fähig sind, sich auf eine Kommunikation an der äußersten Grenze einzulassen. In der spirituellen Begleitung wichtig sind
vor allem Empathie und Authentizität, die
Bereitschaft, dem Unfassbaren Raum zu geben,
Freiheit und Offenheit für verschiedenste
Erfahrungen (und auch Nicht-Erfahrungen),
Ehrfurcht und Schweigen sowie der Mut zum
Wort und zum Ritual oder Gebet“ (in: Student,
S. 206). In der spirituellen Begleitung ereignet
sich gleichsam ein „Segnen des Zeitlichen“.
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Ehrenamtliche in der Hospizarbeit bilden
zuweilen einen sehr schillernden Schatz von
Menschen, die sich zu einer qualifizierten
Sterbebegleitung berufen fühlen. Als Motivation geben sie u. a. an „den Wunsch nach
eigenständiger Arbeit, Selbstverwirklichung,
Ungebundenheit, Kreativität, Ausleben emotionaler Bedürfnisse und Ähnliches“ (Student,
S. 62). Eine zielgerichtete Koordination und
Leitung ehrenamtlich Hospizmitarbeitender
wird allerdings die gelingende Kommunikation
in der Gruppe wie auch den christlich-kirchlichen Zusammenhang hospizlichen Tuns immer
wieder ins Zentrum der Besinnungen zu
stellen wissen.
4. Ehrenamt und Partizipation
In unserer Zeit wird dem Ehrenamt eine hohe
Aufmerksamkeit entgegengebracht. Als
„neuer gesellschaftlicher Reichtum“ wird es
gepriesen. Für die Hospizarbeit enthüllen sich
darin zugleich gesellschaftliche Wirklichkeit wie
auch Ansprüche eines hohen Engagements der
hier Tätigen: Ist es doch Realität für ältere und
lebensbedrohlich erkrankte Menschen, erfahren zu müssen, dass „fürsorgliches Handeln“
und „nachbarschaftliches Entgegenkommen“ in
unseren Tagen in vielen Regionen zu Raritäten
verkümmert sind. Nur gegen hohe Preise kann
eine notwendige Betreuung und fachkundige
Begleitung eingekauft werden. Was sich damit
allerdings an zivilgesellschaftlicher Ethik und
diakonischer Verantwortung in anhaltenden
gesellschaftlichen Prozessen verabschiedet hat,
sucht sich demgegenüber im hospizlichen
Ehrenamt wieder neu zu formieren. Mit ihm
vermögen sich Werte wie „die persönliche
Note“ und „gute Nachbarschaft“ neuerlich als
angemessen erweisen, wenn lebensbedrohliche
Krisen und gar Sterbensängste nach einer mitmenschlichen „Erlösung“ verlangen.
Mehr noch: Zeigten sich dereinst in Familien,
Kirchengemeinden, Nachbarschaften manche
Traditionen gemeinsamer Sterbebegleitung, des
Trauerns und Verabschiedens lebendig, so wird
dies nun bei Ehrenamtlichen wieder neu und
jeweils situationsbezogen durchlebt und
gestaltet werden. In diesen lebenspraktischen
Lernzusammenhängen eignen sie sich „Lebenswissen angesichts des Todes“ (U.Gerstenkorn)
an. Dies sollte in einer angemessenen Schulung, in Einsatz und Begleitung der Ehrenamtlichen verantwortet werden. Liegt hier doch die
besondere Wertschätzung der hospizlich
Mitarbeitenden. Sie sind keinesfalls „hilfreiche
Laien“! Eher schon kennzeichnen sie durch
ihre Haltung einen neuen „sozial-kulturellen
Imperativ“ in einem spannungsvollen Leben
zwischen „Schmerz“ und „Erlösung“.
Literatur:
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Johann-Christoph Student (Hrsg.), Sterben,
Tod und Trauer. Handbuch für Begleitende,
Freiburg, Basel, Wien 2004
(ein Lexikon für Hospizarbeit mit vielen
Autoren und Artikeln)
Kirche der Freiheit. Perspektiven für die
Evangelische Kirche im 21. Jahrhundert.
Ein Impuls der EKD, Hannover 2006
Ulrich Beck, Risikogesellschaft. Auf dem Weg
in eine andere Moderne, Edition Suhrkamp
1365, Frankfurt 1986
Reiner Marquardt, Unversehrtheit und
Fragment. Die Person in der Medizin und der
Theologie – Versuch einer Standortbestimmung, in: Hochschulbrief der Ev. Fachhochschule Darmstadt, Freiburg, Ludwigshafen
28/2002, S. 19–24
Uwe Gerstenkorn, Hospizarbeit in Deutschland.
Lebenswissen im Angesicht des Todes.
Diakoniewissenschaft, Bd. 10, Stuttgart 2004
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Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger
B. Die Idee der Hospizbewegung
Die Idee der Hospizbewegung
Seit ca. 15 Jahren dient das Wort „Hospiz“ als
Oberbegriff für menschenwürdiges Sterben.
Die Hospizidee knüpft an das mittelalterlichklösterliche Beherbergungswesen an. Das
lateinische Wort „hospitium“ bedeutet sowohl
Gastfreundschaft als auch gastliche Aufnahme
und Herberge. Der Begriff „Hospiz“ beschreibt
also heute die würdige Beherbergung am
Ende des Lebens.
10
Die Hospizbewegung ist in den letzten Jahrzehnten des 2O. Jahrhunderts im westlichen
Kulturkreis entstanden und auf diesen Kulturkreis bezogen: Sie versteht sich als Gegenbewegung zur hier weit verbreiteten Entpersonifizierung und Tabuisierung von Sterben und
Tod. Mittlerweile stellt die Hospizbewegung
eine der größten Bürgerschaftsbewegungen
unserer Zeit dar.
Die Hospizidee beinhaltet eine ganzheitliche
Sicht des menschlichen Lebens. Deshalb
fordert sie ein neues Zusammenwirken insbesondere von Medizin und Pflege, Politik,
Rechtswesen, Theologie und Seelsorge. Die
Hospizbewegung ist eine Herausforderung
und Chance für alle, die sich professionell mit
Sterben und Tod befassen.
Die Grundlage der Hospizbewegung ist die
Begleitung sterbender Menschen. Sie ist nicht
ausschließlich christlich motiviert. In dieser
Bewegung haben sich Menschen aus ganz
unterschiedlichen Glaubens- und Geistesrichtungen zusammengefunden.
Jedoch berührt die Auseinandersetzung mit
dem Sterben alle Grundfragen des christlichen
Glaubens: Was gibt dem Leben Sinn? Wer und
was trägt Menschen am Ende ihres Lebens?
Wo sind die Möglichkeiten und Grenzen der
Sterbebegleitung? Was kommt nach dem Tod?
Gibt es ein Weiterleben und wie gestaltet es
sich? Welche tragfähigen Bilder und Vorstellungen gibt es …?
So fordert die Hospizbewegung die Christenheit heraus, die Grundlagen ihres Glaubens im
Horizont der gegenwärtigen Möglichkeiten
und Bedingungen vom Leben und Sterben
neu zu durchdenken und zeitgemäße, verständliche Antworten auf existenzielle Fragen
zu geben. Die Hospizbewegung lehnt aktive
Sterbehilfe ab.
C. Die Arbeitsgemeinschaft Hospiz in
der EKHN
1. Ziele
Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Hospiz in der
EKHN verfolgt zwei Schwerpunkte:
Innerkirchlich geht es darum, die Impulse
der Hospizbewegung in die Landeskirche hineinzutragen. Deshalb setzt sich die AG Hospiz
für die Berücksichtigung hospizlicher Sichtweisen und Bedürfnisse in allen kirchlichen
Bereichen ein und beteiligt sich an der Entwicklung entsprechender Strukturen.
Erste Priorität bleibt, die Hospizarbeit als
ehrenamtliche Bewegung zu stärken und zu
erhalten.
Die hospizliche Sicht beinhaltet eine neue Verhältnisbestimmung von diakonischer und verkündender Kirche: In der christlich motivierten
Begleitung sterbender Menschen werden praktische Nächstenliebe (Pflege), Seelsorge und
theologisch-existenzielle Reflexion aufeinander bezogen und miteinander verbunden.
In der Regel sind die Mitgliedsgruppen ökumenisch orientiert. Die Mitglieder erleben die
Ökumene vorwiegend als Bereicherung. Dies
gilt besonders für die Zusammenarbeit mit den
katholischen Christen in den jeweiligen
Gruppen. Die positive ökumenische Erfahrung
von versöhnter Verschiedenheit trägt die
AG Hospiz in die Landeskirche.
Außerdem zeigt sich, dass Hospizarbeit als
gemeinsame Pionierarbeit ein gleichberechtigtes, neues Miteinander von „Kirchenfernen“
und „Kirchennahen“ fordert und fördert.
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Außerkirchlich bringt die AG Hospiz in der
EKHN die Verheißungen und Antworten des
christlichen Glaubens in die gesellschaftliche
Debatte um hospizliche Themen ein, wie z. B.
die Diskussion um Sterbehilfe und Sterbebegleitung oder die Frage nach Lebenssinn am
Lebensende.
Die AG Hospiz achtet auf die Qualität der
Hospizarbeit bei ihren Mitgliedern und orientiert sich in der Ausbildung der Ehrenamtlichen
an den Leitlinien für Seelsorgeausbildung von
Ehrenamtlichen (SAvE) in der EKHN.
Ziele der AG
– Stärkung des Hospizgedankens innerhalb
und außerhalb der EKHN
– Förderung des ehrenamtlichen
Engagements als Basis der Hospizarbeit
– Sicherung der Ausbildungsstandards und
der Qualität der Hospizarbeit bei den
Mitgliedsgruppen in der AG Hospiz
– Unterstützung und Vernetzung der
einzelnen Initiativen innerhalb der EKHN
– Aufbau von Strukturen zur Stabilisierung der
Arbeit innerhalb der EKHN
– Kooperation mit kirchlichen und diakonischen Einrichtungen und anderen mit der
Hospizarbeit verwandten Arbeitsbereichen
(Alten-, Kranken-, Notfall-, Trauerseelsorge …)
– Fortbildung, z. B. Mitgestaltung der jährlichen Arnoldshainer Hospiztage
– Öffentlichkeitsarbeit z. B. durch Veranstaltungen, Internet, Informationsmaterial …
– Mitwirkung in Gremien der Hospizarbeit
2. Zur Geschichte der AG Hospiz
Im November 1996 wird die AG Hospiz in der
EKHN gegründet. Vorläufer waren zwei
Arbeitskreise. Dieser Start verbindet sich mit
den Namen Eva-Maria Bangel, Gottfried Bickel,
Doris Hechler, Helgard Kündiger, Ruth-Maria
Oettinger, Erika Ritter, Veronika Surau-Ott.
Von Beginn an wird die AG Hospiz durch den
„SprecherInnenrat“ – jetzt: Leitungsausschuss
– geleitet und vertreten. Regelmäßig werden
Mitgliederversammlungen und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt, um die ehrenamtliche Basis der Hospizarbeit zu stabilisieren
und die Vernetzung der Mitgliedsgruppen zu
fördern. Hier sind vor allem die jährlichen
Arnoldshainer Hospiztage (17. Tagung 2007)
zu nennen. Besonders hervorzuheben sind
hier zwei Langzeitfortbildungen zur ehrenamtlichen Trauerbegleitung, die von der AG Hospiz
organisiert und von der Landeskirche maßgeblich gefördert werden.
Schon bald gelingt es der AG Hospiz, die Hospizarbeit in den gesamtkirchlichen Kollektenplan
einzubringen und dadurch eine finanzielle Basis
für Projektarbeit zu schaffen.
Im Laufe des ersten Jahres wird der erste
Standard zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Hospizhelferinnen und -helfern erarbeitet
und festgelegt, der seitdem kontinuierlich
weiterentwickelt wird.
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Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN
Die AG Hospiz erstellt als Arbeitsgrundlage
eine Satzung, die 2003 von der Kirchenleitung
ratifiziert und 2007 den kirchlichen Veränderungen angepasst wurde.
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Von 1999 bis 2001 tagt unter der Leitung von
Oberkirchenrat Volker Läpple eine Gruppe von
Mitarbeitenden der Hospizarbeit, der Notfallund Klinikseelsorge. Diese Arbeit findet
ihren Abschluss in dem Fachbuch:
„Sterbende und ihre Angehörigen begleiten“
(s. Literaturhinweise).
Im November 1996 wird das Hospital für
Palliative Medizin in der Trägerschaft des Ev.
Regionalverbandes Frankfurt eröffnet – die
erste und bis heute einzige Einrichtung dieser
Art im Gebiet der Landeskirche! In die Leitung
dieses Hauses wird eine Pfarrerin einbezogen,
die Mitglied des „SprecherInnenrates“ ist und
zunächst auch gesamtkirchliche hospizliche
Aufgaben wahrnimmt.
Von Anfang an bemüht sich die AG Hospiz
um die Errichtung von Hospizpfarrstellen zur
Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit und
zur Sicherung des theologischen Fundaments
der Hospizbewegung. Im Mai 2002 wird in
Rüdesheim im Dekanat Bad Schwalbach die
erste regionale Pfarrstelle für Hospizarbeit und
Krankenhausseelsorge errichtet. Nach weiteren
Bemühungen der AG Hospiz wird in den
Jahren 2003/2004 in den Dekanaten Gießen
und Bad Homburg je eine halbe Krankenhauspfarrstelle zur gesamtkirchlichen bzw. regionalen Hospizpfarrstelle umgewandelt.
Im April 2004 verabschiedet die Kirchenleitung
die „Rechtsverordnung über den Sollstellenplan
für regionale Pfarrstellen“. Danach können
Dekanate nach Erstellung einer Konzeption
eine halbe regionale Pfarrstelle für „Alten-,
Kranken- und Hospizseelsorge“ beantragen.
Damit wird die Hospizarbeit strukturell auch
durch Pfarrstellen in der EKHN verankert.
Im Februar 2007 gehören zur AG Hospiz
26 regionale Hospizgruppen mit ca. 2300
Mitgliedern und ca. 400 ehrenamtlich
Mitarbeitenden.
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3. Aus dem Tätigkeitskatalog der AG Hospiz
– Vorbereitung und Durchführung von
Fortbildungsveranstaltungen
– Vorbereitung und Durchführung der
Arnoldshainer Hospiztagungen in Kooperation mit dem Zentrum Seelsorge und
Beratung, dem Diakonischen Werk Hessen
und Nassau (DWHN) und der Ev. Akademie
Arnoldshain
– Mitwirkung bei überregionalen Veranstaltungen, z. B. Kirchentag …
– Erarbeitung und Überprüfung der Vergaberichtlinien für die Hospiz-Kollekte
– Mitwirkung bei der Verteilung der Hospizkollekte unter Anwendung der Vergaberichtlinien
– Förderung des ehrenamtlichen Engagements
in der Hospizarbeit
– Sicherung der Ausbildungsstandards und der
Qualität der Hospizarbeit bei den Mitgliedsgruppen in der AG Hospiz
– Beratung und Unterstützung bei der Bildung
neuer Hospizgruppen
– Unterstützung der Mitgliedsgruppen in ihren
regionalen Aktivitäten
– Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung
mit dem DWHN
– Verankerung der gesamtkirchlichen Hospizpfarrstelle
– Kooperation mit den regionalen Pfarrstellen
für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge
4. Aktuelle und zukünftige
Herausforderungen für die Hospizarbeit
1. Die Einführung hospizlichen Denkens und
Handelns in stationäre Einrichtungen und
Altenpflegeheime
2. Entwickeln von Strukturen zur „Kooperation von Haupt- und Ehrenamt“
3. Qualitätssicherung der ehrenamtlichen
Arbeit durch Standards, Schulung, Einsatz
und Begleitung
4. Integration professioneller Hospiz- und
Koordinationsfachkräfte in die vorwiegend
ehrenamtliche Hospizarbeit
5. Kooperation mit den ambulanten Pflegediensten
6. Kooperation mit den medizinischen und
pflegerischen Partnern im Palliative-Care-Team
7. Beteiligung an der europäischen Debatte
um medizinethisches Handeln am Lebensende (Patientenverfügungen, Sterbehilfe)
8. Wandlungen in der Bestattungs- und Trauerkultur
9. Diskurs zu theologischen und spirituellen
Grundlagen der Hospizarbeit
Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN
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Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger
D. Qualifizierung der ehrenamtlichen
Hospizmitarbeitenden
Ehrenamtliche –
das Fundament der Hospizgruppe
Mitarbeitende in der Hospizarbeit
1. Einleitung
14
Ehrenamtliche in der Hospizarbeit begleiten
alte, schwerkranke und sterbende Menschen in
ihrer letzten Lebensphase – vorwiegend im
häuslichen Umfeld.
Sie unterstützen und entlasten Angehörige und
ergänzen andere professionelle Dienste in der
hospizlichen und palliativen Versorgung und
Betreuung.
Voraussetzung für diese anspruchsvolle Tätigkeit ist eine solide Qualifizierung.
Für die Schulungen gibt es unterschiedliche
Konzeptionen, aus denen die AG Hospiz den
folgenden Standard entwickelt hat.
Dieser Standard hat das Ziel, die Qualität der
hospizlichen Arbeit zu sichern, sowie die
Hospizhelferinnen und Hospizhelfer vor Überforderung zu schützen.
2. Rahmenbedingungen
a. Adressaten
Ausgebildet werden Personen, die bereit sind,
Sterbende ehrenamtlich zu begleiten. Einige
Hospizgruppen beziehen in die Schulung auch
Fachkräfte aus pflegerischen und sozialen
Berufen ein, die sich in der Begleitung und
Betreuung alter, schwerkranker und sterbender
Menschen weiterbilden möchten.
b. Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Teilnehmenden sollten über die Hospizidee
informiert sein und mit deren Zielen und
Grundsätzen übereinstimmen.
Darüber hinaus gibt es wichtige Kriterien für
die Zulassung zur Ausbildung:
– Fähigkeit zur Kommunikation
– Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit
Sterben, Tod und der eigenen Endlichkeit
– Bereitschaft, das eigene Denken und
Handeln zu reflektieren
– Bereitschaft, sich auf den Gruppenprozess
einzulassen und eigene Erfahrungen
einzubringen
– Bereitschaft, Neues auszuprobieren und
eigene Grenzen wahrzunehmen
– Offenheit für religiöse Fragen
– Regelmäßige Teilnahme
– Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Klärung der Motivation für die Ausbildung
und die Entscheidung über die Teilnahme erfolgen in einem persönlichen Gespräch mit der
Kursleitung.
Die Qualifizierungsmaßnahme ist nicht geeignet, eigene Schwierigkeiten und Probleme
therapeutisch zu bearbeiten. Es ist deshalb
darauf zu achten, dass die Teilnehmenden
psychisch belastbar sind. Sie sollten sich auch
nicht in Therapie oder in akuter Trauer
befinden.
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Kriterium zur Auswahl der Einrichtungen ist die
Bereitschaft, sich auf Praktikantinnen und
Praktikanten einzulassen und eine verlässliche
Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stellen.
Die Kursleitung wählt die Praktikumsplätze aus
und ist für die Koordination des Praktikums
verantwortlich.
Das Praktikum wird von den Kursteilnehmenden dokumentiert und mit der Kursleitung
ausgewertet.
c. Kursleitung
Die Kursleitung erfolgt durch eine Fachperson,
welche die Teilnehmenden während der
gesamten Ausbildung begleitet und Kursinhalte, Praktika sowie Fachreferenten verantwortlich koordiniert.
Voraussetzungen für die Kursleitung sind
– Erfahrung in der Leitung von Gruppen
– Kenntnisse in Gruppendynamik
– Erfahrung in der Begleitung und Beratung
von Einzelpersonen
– Pädagogische Fähigkeiten zur Vermittlung
von Inhalten
Die Kursleitung wird von der jeweiligen HospizInitiative beauftragt.
d. Dauer der Ausbildung
Die Vorbereitung umfasst 80 – 90 Stunden.
Hinzu kommt ein Praktikum. Der Zeitraum der
gesamten Qualifizierungsmaßnahme soll etwa
ein Jahr umfassen, um Lernprozesse in Gang
zu setzen und ausreichend zu begleiten.
e. Praktikum
Ziel des Praktikums ist, dass die Kursteilnehmenden die jeweiligen Handlungsfelder
kennenlernen und sich in das Begleiten
sterbender Menschen und ihrer Angehörigen
einüben. Das Praktikum soll mindestens 50
Stunden umfassen und in Einrichtungen stattfinden, die mit der örtlichen Hospizgruppe
zusammenarbeiten (Krankenhaus, Pflegeheim
oder ambulanter Pflegedienst).
f.
Kosten der Qualifizierung
Die jeweilige Hospizgruppe entscheidet über
die Teilnahmegebühren und die Finanzierung
der Ausbildung.
g. Teilnahmebescheinigung
Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein
Zertifikat und einen Nachweis dokumentiert,
der über Inhalte, Zeitaufwand und Praktikum
Auskunft gibt.
Mitarbeitende in der Hospizarbeit
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3. Curriculum
Die Ausbildung kann in Grund- und Aufbauseminaren oder im Bausteinsystem durchgeführt werden.
Mitarbeitende in der Hospizarbeit
Das Curriculum sollte vier konstituierende
Elemente enthalten:
16
1. Auseinandersetzung mit der eigenen
Erfahrung von Krankheit, Sterben, Tod und
Trauer
2. Vermittlung von grundlegendem Wissen
3. Übungen zur Beratungs- und Handlungskompetenz in der Hospizarbeit
4. Praktika in Einrichtungen für alte,
schwerkranke und sterbende Menschen
4. Inhalte
a. Persönliche Auseinandersetzung
mit Krankheit, Sterben, Tod und Trauer
und Arbeit an der eigenen Person
– Klärung der eigenen Motivation für die
Tätigkeit in der Hospizarbeit
– Eigen- und Fremdwahrnehmung
– Umgang mit Grenzen
– Reflexion eigener Glaubenserfahrungen
– Einüben in Teamarbeit
– Lernen in der Gruppe
b. Grundkenntnisse zum Sterbeprozess und
zur Sterbebegleitung
– Palliative-Care-Konzeption
– Sterben, Tod und Trauer in unserer
Gesellschaft
– Sterbephasen (Kübler-Ross u. a. Modelle)
– Wahrheit am Krankenbett
– Körperliche, psychische, soziale und
spirituelle Bedürfnisse schwerkranker und
sterbender Menschen
– Helfendes Verhalten im Sterbeprozess
– Wahrnehmen des familiären Systems
– Die Hospizidee/Geschichte der
Hospizbewegung
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c. Erwerben von pflegerischen
Grundkenntnissen
–
–
–
–
–
Möglichkeiten der Palliativpflege
Reichen von Essen und Trinken
Hilfe bei der Lageveränderung
Krankenbeobachtung
Sichere und unsichere Todeszeichen
d. Spirituelle und seelsorgliche Elemente in
der Sterbebegleitung
– Wahrnehmen von Spiritualität als innere und
äußere Haltung
– Sinn- und Warum-Frage
– Fragen zum Leben nach dem Tod
– Symbolsprache
– Rituale
– Texte, Lieder und deren unterschiedliche
Wirkung
– Gebräuche in den verschiedenen Konfessionen/Religionen
e. Trauer
–
–
–
–
Trauerphasen (Verena Kast u. a. Modelle)
Helfendes Verhalten in den Trauerphasen
Kinder und Trauer
Trauerrituale
f.
Grundregeln der Kommunikation
– Einführung in das Helfende Gespräch
– Methoden der Gesprächsführung
– Verbale und nonverbale Kommunikation
g. Information zu Sachthemen
– Aus dem hospizlichen und palliativen
Arbeitsbereich
– Sterbehilfe und Sterbebegleitung aus
ethischer, theologischer, medizinischer und
rechtlicher Sicht
– Vollmachten und Verfügungen
– Schmerztherapie und Symptomkontrolle
– Bestattungswesen
– Rechtliche Fragen
Mitarbeitende in der Hospizarbeit
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Beate Jung-Henkel, Helgard Kündiger
E. Praktische Arbeit in Hospizgruppen – Grundelemente
den Aufbau eines palliativen Netzes und sind
für Schulung und Einsatz der ehrenamtlich
Tätigen verantwortlich.
1. Hospizarbeit ist Ehrenamt
Die ehrenamtlich Tätigen bilden das Rückgrat
jeder Hospizgruppe. Sie werden durch die
Hospizfachkraft vor allem zur Begleitung
Schwerkranker und Sterbender eingesetzt.
Darüber hinaus übernehmen sie auch andere
Aufgaben wie Schreib- und Telefondienst,
Öffentlichkeitsarbeit, Sponsorensuche, Finanzplanung und die gesamte Vorstandsarbeit.
Das Zusammenwirken unterschiedlicher Menschen mit unterschiedlichen Begabungen und
Kompetenzen macht den Reichtum und die
Dynamik einer Hospizgruppe aus.
Hospizarbeit ist Ehrenamt
Jede Hospizgruppe hat für die jeweilige Ausund Fortbildung ihrer ehrenamtlichen Kräfte zu
sorgen. Dies ist die Basis für Qualitätssicherung
und Wertschätzung der Arbeit.
18
In jüngster Zeit werden in den Gruppen – je
nach finanzieller Lage – zunehmend hauptamtliche Hospizfachkräfte bzw. Koordinatorinnen
eingesetzt. Sie begleiten und beraten Patientinnen, Patienten und Angehörige, sorgen für
Diese Fachkräfte kommen in der Regel aus
pflegerischen oder sozialpädagogischen
Berufen. Für ihre Arbeit ist eine spezielle
Weiterbildung erforderlich. Diese wird durch
die Krankenkassen nach SGB V (Rahmenrichtlinien) finanziert.
2. Situationsorientiertes Handeln
„Hospizliche Lebensbegleitung“ ist weder im
stationären noch im ambulanten Bereich eine
Selbstverständlichkeit. Sterben, Tod und Trauer
sind intime, private und selbst im engsten
Freundes- und Verwandtenkreis oftmals tabuisierte Lebenssituationen und Lebenserfahrungen. Die Begegnung mit dem Sterben ist
immer wieder anders und entzieht sich jeder
Schematisierung. Daher gehören Achtsamkeit,
Respekt, das genaue Wahrnehmen der jeweiligen Situation und die Bereitschaft, sich mit der
eigenen Person darauf einzulassen, zu den entscheidenden Voraussetzungen für gelingende
Hospizarbeit. Es gilt der Grundsatz:
Schaubild Vernetzung der Hospizpartner
Pflegedienste
Hospizinitiativen
Sozial- und
Betreuungsdienste
Ärztliche Dienste
Öffentliche
Einrichtungen
Seelsorge/
Kirchen
Pflegeheime
Foto: Hospizinitiative Rüdesheim
Krankenhäuser/
Stationäre Hospize
Beerdigungsinstitute
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Der Sterbende behält die Führung
Zum angemessenen Umgang mit der Situation
des Sterbens gehört es, die Personen, die den
Sterbeprozess begleiten, wahrzunehmen und
mit ihnen zu kooperieren. Zu ihnen gehören
die Angehörigen und die Freunde, das medizinische und therapeutische Personal, Pflegekräfte und die Seelsorge.
Angehörige und Freunde brauchen als Betroffene eine besondere Aufmerksamkeit.
Situationsangemessenes Handeln kann nur
gelingen, wenn auch die eigene Person mit
ihren Reaktionen und Gefühlen in den Blick
genommen wird. Es gehört zur Qualität der
hospizlichen Begleitung, sich regelmäßig zu
befragen, ob das eigene Tun und Fühlen den
aktuellen Aufgaben der Begleitung dient oder
hinderlich ist.
Selbstwahrnehmung und Selbstreflexion sind
wichtige Elemente in der Begleitung und
brauchen die Übung in der Hospizgruppe und
supervisorische Begleitung.
3. Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche praktische Arbeit
a. Zulassung zur Sterbebegleitung
Die Einsatzleitung entscheidet, wer nach der
Ausbildung zur Hospizarbeit zugelassen
wird.
b. Vereinbarung für die ehrenamtliche
Tätigkeit
Für die hospizliche Tätigkeit bedarf es einer
schriftlichen Vereinbarung. In ihr werden
geregelt:
–
–
–
–
–
–
–
–
der Aufgabenbereich
der zeitliche Rahmen
die Dauer der Tätigkeit
der Auslagenersatz für die ehrenamtliche
Tätigkeit
die Verpflichtung zur Verschwiegenheit
die Gruppengespräche bzw. die supervisorische Begleitung
die Fortbildung
u. a.
Die Vereinbarung ist von der Einsatzleitung
und der oder dem ehrenamtlich Mitarbeitenden zu unterschreiben. Eine Mustervereinbarung befindet sich im Anhang.
c. Einführung in das Ehrenamt
Zu Beginn der praktischen Arbeit steht die
Einführung in das Ehrenamt. In der Regel
sollte es sich hier um einen Gottesdienst
handeln. Dafür gibt es hier einige Leitfragen
zur Vorbereitung:
– Motive, Hoffnungen und Wünsche der
Teilnehmenden?
– Zielgruppen des Gottesdienstes
(die eigene Gruppe, die Gemeinde,
die Öffentlichkeit)?
– Gibt es eine Anbindung an die Ortsgemeinden?
– Wo findet der Gottesdienst statt?
– Wer leitet den Gottesdienst?
Wer wirkt wie mit?
– Wie und wer wird eingeladen?
– Welche Gestaltungselemente prägen den
Gottesdienst (Musik, Symbole, Texte ...)?
– Wird der Gottesdienst in einen festlichen
Rahmen eingebunden (gemeinsames
Essen ...)?
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d. Supervisorische Begleitung
Zur Begleitung der ehrenamtlichen praktischen
Arbeit gehört regelmäßige Supervision. Sie ist
für jede Hospizhelferin und jeden Hospizhelfer
Angebot und Verpflichtung zugleich.
Supervision findet in der Regel in Gruppen
statt und sollte von ausgebildeten supervisorisch geschulten Personen durchgeführt
werden. Die Organisation und Bezahlung
übernehmen die jeweiligen Hospiz-Gruppen.
Bei Bedarf berät das Zentrum für Seelsorge
und Beratung (Anschrift siehe Anhang).
Hospizarbeit ist Ehrenamt
e. Fortbildung
Zur qualifizierten ehrenamtlichen Arbeit gehört
regelmäßige Fortbildung. Hierfür finden sich
auf regionaler und überregionaler Ebene zahlreiche Angebote. Nähere Auskünfte erteilen
die einzelnen Hospiz-Initiativen oder das
Leitungsteam der AG Hospiz.
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f.
Kosten
Kosten für die ehrenamtliche Hospizarbeit
entstehen im Wesentlichen durch Auslagenersatz für Fahrt- und Sachkosten, Versicherungen sowie für Fortbildungsveranstaltungen
und Supervision.
Außerdem ist eine räumliche, technische und
personelle Grundausstattung zur Verwaltung,
Organisation und Koordination der praktischen
Arbeit notwendig.
Ein weiterer wichtiger Kostenfaktor stellt die
Öffentlichkeitsarbeit dar.
Weitere Informationen und Beratungshilfe sind
über die AG Hospiz in der EKHN erhältlich.
g. Versicherungen
Notwendig für ehrenamtliche Hospizarbeit sind
folgende Versicherungen:
– Haftpflichtversicherung
– Dienstreise-Kaskoversicherung für privateigene Fahrzeuge
– Unfallversicherung
– Rechtsschutzversicherung
Hospizgruppen, die in der Trägerschaft einer
Kirchengemeinde oder eines Dekanates
stehen, haben über diese Träger kostenlosen
Versicherungsschutz. Gleiches gilt für Hospizgruppen, die Mitglied des Diakonischen
Werkes sind.
Hospizgruppen ohne diesen Hintergrund
müssen sich selbst versichern. Informationen
hierzu sind z. B. über den Ecclesia-Versicherungsdienst erhältlich (Anschrift s. Anhang).
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F. Literaturhinweise*
1. Zu verschiedenen Themen der
Hospizarbeit
Burgheim, Werner (Hrsg.)
Qualifizierte Begleitung von Sterbenden und
Trauernden. Medizinische, rechtliche psychologische und spirituelle Hilfestellungen,
2 Bände, Loseblattsammlung, Forum Verlag
Augsburg 2005
Drolshagen, Christoph (Hrsg.)
Lexikon Hospiz, Gütersloher Verlagshaus, 2003
Heller, Birgit (Hrsg.)
Aller Einkehr ist der Tod. Interreligiöse Zugänge
zu Sterben, Tod und Trauer, Lambertus
Verlag, Freiburg 2003
Knipping, Cornelia (Hrsg.)
Lehrbuch Palliative Care. Hogrefe & Huber,
Göttingen 2006
Kübler-Ross, Elisabeth
Interviews mit Sterbenden, Kreuz-Verlag,
Stuttgart 1973
Kübler-Ross, Elisabeth
Was können wir noch tun? Antworten auf
Fragen nach Sterben und Tod, Kreuz-Verlag,
Stuttgart 1978
Läpple, Volker/Menzel, Friedhelm (Hrsg.)
Sterbende und ihre Angehörigen begleiten.
Ein Praxisbuch für Gemeinden, Spener Verlag,
Frankfurt 2002
Müller, Monika/Schnegg, Matthias
Unwiederbringlich – Vom Sinn der Trauer.
Hilfen bei Verlust und Tod, Herder Verlag,
Freiburg 1999
Neues Evangelisches Pastorale
Texte, Gebete und kleine liturgische Formen
für die Seelsorge, herausgegeben von der
Liturgischen Konferenz, Gütersloher Verlagshaus 2005
Renz, Monika
Grenzerfahrung Gott. Spirituelle Erfahrungen
in Leid und Krankheit, Verlag Herder, Freiburg
2003
Renz, Monika
Zeugnisse Sterbender.
Todesnähe als Wandlung und letzte Reifung,
Jungfermann Verlag, Paderborn 2000
Saunders, Cicely
Hospiz und Begleitung im Schmerz.
Wie wir sinnlose Apparatemedizin und
einsames Sterben vermeiden können,
Herder Verlag, Freiburg 1993
Student, Johann-Christoph/Mühlen,
Albert/Student, Ute
Soziale Arbeit in Hospiz und Palliative Care,
Ernst Reinhard Verlag, München, Basel 2004
Student, Johann-Christoph (Hrsg.)
Das Hospiz-Buch, Lambertus Verlag, 3. Auflage,
Freiburg 1994
Tausch-Flammer, Daniela/Bickel, Lis (Hrsg.)
Spiritualität der Sterbebegleitung.
Wege und Erfahrungen, Herder Verlag
Freiburg 1997
2. Zur Patientenverfügung
Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum
Umgang mit Patientenverfügungen aus
evangelischer Sicht. Ein Beitrag der Kammer
für öffentliche Verantwortung der Ev. Kirche
in Deutschland (EKD Texte Nr. 80), Kirchenamt
der EKD, Herrenhäuser Straße 12, 30419
Hannover 2005
3. Zur Qualifizierung von Hospizhelferinnen
und Hospizhelfern
Ebert, Andreas/Godzik, Peter (Hrsg.)
Verlass mich nicht, wenn ich schwach werde.
Handbuch zur Begleitung Schwerkranker und
Sterbender, E. B.Verlag, Rissen 1993
Schölper, Elke (Hrsg.)
Sterbende begleiten lernen. Das Celler Modell
zur Vorbereitung Ehrenamtlicher in der Sterbebegleitung, Gütersloher Verlagshaus 2004
Literaturhinweise zur Hospizarbeit
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* Diese Literaturhinweise sind nur für eine erste Orientierung gedacht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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4. Zur Bestattungskultur
Herausforderungen evangelischer Bestattungskultur. Ein Diskussionspapier. Kirchenamt der
EKD, Hannover 2004
Christliche Bestattungskultur. Orientierungen
und Informationen. Herausgeber: Sekretariat
der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2004
G. Anschriften
Kontaktadresse der AG Hospiz über das
„Zentrum Seelsorge und Beratung der
Evangelischen Kirche in Hessen und
Nassau“ – hier: Fachberatung
Kaiserstraße 2, 61169 Friedberg
Tel.: 06031 162950
E-Mail: [email protected],
www.zsb-ekhn.de/hospiz.html
www.ekhn.de „Hospizinitiativen“
Rat und Tat/Einrichtungen
Kontaktadressen
Diakonisches Werk in Hessen und Nassau
Referat „Altenhilfe und Hospizarbeit“
Ederstraße 12, 60442 Frankfurt
Tel.: 069 7947-0
E-Mail: [email protected]
www.diakonie-hessen-nassau.de
22
Landesarbeitsgemeinschaft (LAG)
Hospize Hessen
Zum Försternstein 1, 34379 Immenhausen
Tel.: 05673 4404
E-Mail: [email protected]
www.hospize-hessen.de
Koordinations- und Ansprechstelle
für Dienste der Sterbebegleitung und
Angehörigenberatung (KASA) des
Landes Hessen
Heinrich-Heine-Straße 44, 35039 Marburg
Tel.: 06421 6007-43
E-Mail: [email protected]
www.hage.de
Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz
Rheinland-Pfalz
Hofstraße 8, 55116 Mainz
Tel.: 06131 2826264
E-Mail: [email protected]
www.lag-hospiz-rp.de
Deutscher Hospiz- und
PalliativVerband e.V. (DHPV)
Aachener Straße 5, 10713 Berlin
Tel.: 030 83223893
E-Mail: [email protected]
www.hospiz.net
Deutsche Hospizstiftung
(Patientenschutz für Schwerstkranke
und Sterbende)
Europaplatz 7, 44269 Dortmund
Tel.: 0231 738073-0
E-Mail: [email protected]
www.hospize.de
Ecclesia – Versicherungsdienst GmbH
Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold
Tel.: 05231 603-0
E-Mail: [email protected]
www.ecclesia.de
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Mitglieder der AG Hospiz
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Mitglieder der AG Hospiz (Stand Mai 2009)
Dekanat
Name der Einrichtung
Anschrift
Internet/E-Mail
Ansprechpartner/
Anschrift
weitere Ansprechpartner
1.1
Darmstadt
Ev. Hospizverein
Darmstadt e. V.
Luise-Karte-Haus
Landgraf-Georg- Str. 100
64287 Darmstadt
Tel.: 06151 403-7612
[email protected]
www.hospizverein-darmstadt.de
Pfarrer Walter Ullrich
Luise-Karte-Haus
Erbacher Straße 29
64287 Darmstadt
Anneli Lichtenberger
1.2
Groß-Umstadt
Ökumenische
Hospizgruppe
Groß-Umstadt e. V.
Krankenhausstraße 11
64823 Groß Umstadt
Tel.: 06078 759047
Fax: 06078 759305
[email protected]
www.hospiz-umstadt.de
Karl Johé
Prof.-Völzing-Ring 29
64823 Groß-Umstadt
Tel.: 06078 911660
Pfarrerin Silvia Rollmann
Koordinatorin Anja Schnellen
Koordinatorin
Maria Winzek-Dietze
1.3
Bergstraße
Hospizdienste Odenwald
im Evang. Dekanat
Bergstr./Überwald/Weschnitztal
Am Bahnhof 8
69483 Wald-Michelbach
Tel.: 06207 922666
[email protected]
Anneliese Pappe-Fischer
Kaffenberg 9
64678 Lindenfels
Tel.: 06255 3217
1.4
Bergstraße
Hospizkreis Birkenau e. V
Bahnhofstraße 4
69488 Birkenau
Tel.: 06201 33452
Fax: 06201 390125
[email protected]
www.diakoniestation-birkenau.de
Irmgard Pauli
1.5
Ried
Hospiz-Initiative im Ried e. V.
Schubertstraße 31
68642 Bürstadt
Tel.: 06206 710203
Fax: 06206 969751
[email protected]
www.hospiz-ried.de
1. Vorsitzende
Gisela Himme
1.6
Reinheim
Christlicher Arbeitskreis
Hospiz Dieburg,
Eppertshausen, Groß-Zimmern
Anton-Bruckner-Straße 2
64807 Dieburg
Tel./Fax: 06071 81278
[email protected]
Hubert Schleich
1.7
Riedstadt
Hospizgruppe
Riedstadt e. V.
Starkenburgerstr. 28
64560 Riedstadt
Tel.: 06158 916461
[email protected]
Gabriela Enderich
gabriela-enderich@
t-online.de
2.1
Gießen
Hospiz-Verein Gießen e. V.
Frankfurter Straße 57
35392 Gießen
Tel.: 0641 9940328
Fax: 0641 9940319
[email protected]
www.hospiz-verein-giessen.de
hospizverein@verwaltung.
med.uni-giessen.de
Pfarrer i.R. Robert Cachandt
Kirchenplatz 8
35510 Butzbach
[email protected]
2.2
Schotten
Hospiz-Verein
Schotten-Nidda e. V.
Stückweg 6
63679 Schotten-Rainrod
Tel.: 06044 950037
2.3
Wetterau
Hospizhilfe Wetterau e. V.
An der Sodenschmiede 7
Wohnung 53
61231 Bad Nauheim
Tel./Fax: 06032 869263
[email protected]
www.hospizhilfe-wetterau.de
Pfarrerin Gisela Theis
Bismarckstraße 4
61169 Friedberg
Tel.: 06031 62157
2.4
Wetterau
Diakonieverein Büdesheim
Mühlstraße 11
61137 Schöneck-Büdesheim
Tel.: 06187 5436
Fax: 06187 959333
pfarramt@
evangelische-kirche-buedesheim.de
Pfarrer Ernst Rohleder
2.5
Büdingen
Hospizhilfe Büdinger Land e. V.
Häuserhof
63667 Nidda
Tel.: 06043 1730
Fax: 06043 2243
[email protected]
Uta von Harnier
Angelika Lohscheidt
Tel.: 06042 4148
3.1
Worms
Ökumenische Hospizhilfe
Berggartenstr. 3
67547 Worms
Tel.: 06241 911695
Mobil: 0178 2777815
[email protected]
[email protected]
Pfarrerin Birgit Volk
Obere Hauptstraße 23
67551 Worms
Tel.: 06241 33209
Dorette Nesbigall
Hospizfachkraft
06241 911695
3.2
Mainz
Mainzer Hospizgesellschaft
Christophorus e. V.
Gaustraße 28
55116 Mainz
Tel.: 06131 235531
Fax: 06131 235535
[email protected]
www.mainzer-hospiz.de
ev.hospizseelsorge.mainz
@ekhn-net.de
Liselotte Grohmann
Hella Seitz
24
Koordinatorin
Monika Kroker
Petra Bornemann
Pfarrer Dr. Peter Möser
Koordinatorin
Monika Berger
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4.1
Bad
Schwalbach
Ökumenische
Hospiz-Initiative
Rüdesheim am Rhein e. V.
Eibinger Straße 9
65385 Rüdesheim
Tel.: 06722 943867
06722 971278
Fax: 06722 943868
hospiz-initiative.ruedesheim@
t-online.de
www.hospiz-ruedesheim.de
Pfarrerin Beate Jung-Henkel
Müller-Thurgau-Straße 5
pfarrerinjung-henkel@
onlinehome.de
65366 Geisenheim
Tel.: 06722 971278
Koordinatorin
Diana Christmann
4.2
Bad
Schwalbach
Ökumenischer
Hospiz-Verein e. V.
Bad Schwalbach u.
Schlangenbad
Adolfstraße 67
65307 Bad Schwalbach
Tel.: 06124 508888
[email protected]
Pfarrer i.R.
Rüdiger Müller-Gerbes
Martin-Luther-Str. 4
Merrit Gerbig
4.3
Wiesbaden
EVIM Hospiz-Dienst
August-Victoria-Straße 16
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 9900949
Fax: 0611 9900947
[email protected]
Frau Dr. Karin Falkenstein
4.4
Hochtaunus
Bad Homburger
Hospiz-Dienst e. V.
Paul-Ehrlich-Weg 4a
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172 8686868
Fax: 06172 8686854
[email protected]
www.hospizdienst-bad-homburg.de
Sabine Nagel, Koordination
Pfarrerin Helgard Kündiger
Bommersheimer Weg 100
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172 390731
Ingrid Rochlus
In der Mark 1
61273 Wehrheim
Tel.: 06081 958887 u. 5
[email protected]
4.5
Nassau
Hospizdienste
Rhein-Lahn e. V.
Römerstraße 97
56130 Bad Ems
Tel.: 02603 506220
Fax: 02603 506222
[email protected]
Renate Schulz-Quennet
Elisabeth Blessing
4.6
Idstein
Hospizbewegung im
Idsteiner Land e. V.
Fürstin-Henriette-Dorothea-Weg 1 [email protected]
65510 Idstein
Tel.: 06126 40177-199
Fax: 06125 40177-190
Dekanin Heinke Geiter
Gemeindereferentin
Elisabeth Geisler,
Koordinatorin
Ute Eisele-Renkewitz
4.7
Kronberg
Hospizgruppe
Bresda Kronberg
Wilhelm-Bonn-Str. 1
61476 Kronberg
Tel.: 06173 1617
Fax: 06173 7484
[email protected]
Pfarrer Thomas Wohlert
thomas.wohlert@
dekanat-kronberg.de
Cornelia Jung
5.1
Herborn
Hospiz-Dienste
Lahn-Dill gGmbH
Schloßstraße 20
35745 Herborn
Tel.: 02772 923759
Fax: 02772 923760
[email protected]
www.hospiz-lahn-dill.de
Roland Schönfelder
schoenfelder@
hospiz-lahn-dill.de
Constanze Steinhusen
5.2
Weilburg
Hospizdienst Weilburg
e. V./Diakoniestation
Konrad-Adenauer Straße 5
35781 Weilburg
Tel.: 06471 91280
Fax: 06471 91228
ev.diakoniestation.weilburg@
ekhn-net.de
Marja HirschfeldDiakoniestation
Pfarrer Ullrich Finger
Tel.: 06472 397
6.1
Frankfurt
Evangelisches Hospiz
Rechneigraben 12
60311 Frankfurt
Tel.: 069 29987913
Fax: 069 29987960
[email protected]
www.palliaitv-hospital.de
Pfarrer Reinhold Dietrich
6.2
Frankfurt
Christlicher
Aidshilfsdienst e. V.
Postfach 60 0125
60331 Frankfurt/Main
Tel.: 069 490139
[email protected]
www.christlicher-aids-hilfsdienst.de
Herr Unterderweide
6.3
Offenbach
Ökumenische
Hospizbewegung
Offenbach e. V.
Platz der deutschen Einheit 7
63065 Offenbach
Tel.: 069 80087998
Fax: 069 80101774
www.hospiz-offenbach.de
Gabriele Trüby
6.4
Rodgau
Ambulanter Hospizdienst &
Palliativberatung Rodgau
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Regionalverband OffenbachKinzig
Puiseauxplatz 3
63110 Rodgau
Tel.: 06106 871025
Fax: 06106 871020
[email protected]
Diana Ackermann
6.5
Rüsselsheim
Rüsselsheimer
Hospizhilfe e. V.
Gutenbergstraße 2
65428 Rüsselsheim
Tel.: 06142 13394
Fax: 06142 797256
ruesselsheimer-hospizhilfe@
t-online.de
www.ruesselsheimerhospizhilfe.de
Doris Luke, Mechthild Herold
Sabine Deuth
–
Gast
Trauernde Eltern
Rhein-Main e. V.
Carl-Zeiss-Straße 26
55129 Mainz-Hechtsheim
[email protected]
www.trauernde-eltern.org
Dieter Steuer
25
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24.09.2009
15:24 Uhr
Seite 27
H. Anhang
1.
•
•
•
•
•
•
(1)
(2)
(1)
(2)
Satzung/Richtlinien
(3)
26
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
Satzung der AG Hospiz in der EKHN
(Stand Februar 2007)
Satzung der Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN
Präambel
Die Begleitung Sterbender, ihrer Angehörigen und Trauernder
gehört zu den Aufgaben der Kirche in der Nachfolge Christi.
Die AG Hospiz in der EKHN widmet sich in besonderer Weise
diesem Anliegen. Sie vertritt es in der Öffentlichkeit, d. h. innerhalb
und außerhalb der EKHN.
Nach unserem Bekenntnis gibt Gott alleine Leben und Tod.
Darum lehnt die AG jede Form aktiver Sterbehilfe ab. Ziel ist es,
Menschen am Ende ihres Lebens so zu unterstützen, dass sie
selbstbestimmt und in Würde leben und sterben können.
Trauernde Menschen werden begleitet und erhalten Angebote
für ihren persönlichen Trauerweg.
Die Arbeit der in der AG zusammengeschlossenen
Hospizgruppen geschieht im Geiste christlicher Toleranz und
Nächstenliebe, d. h. in Achtung vor andersdenkenden,
andersglaubenden und anderslebenden Menschen.
Hospizgruppen im Sinne dieser Satzung sind solche
Vereinigungen, die sich ambulant, in Gesundheits- und
Sozialeinrichtungen sowie in stationären Hospizen der Begleitung
Sterbender und Trauernder widmen. Die Mitarbeit Ehrenamtlicher
in diesen Gruppen ist konstitutives Element.
(6)
(1)
(2)
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
§1
Name und Sitz der Arbeitsgemeinschaft
Die AG führt den Namen „Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der
EKHN“. Sie ist dem Zentrum für Seelsorge und Beratung in
Friedberg zugeordnet.
Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Hospizgruppen, die
innerhalb der EKHN tätig sind und deren Arbeit der Präambel
dieser Satzung entspricht.
(7)
§2
Zwecke und Aufgaben
Bei der Erarbeitung einer Konzeption für eine kirchliche
Hospizarbeit ist die AG beteiligt.
Sie gibt Hilfe beim Einrichten von Hospizpfarrstellen und deren
Begleitung.
Sie arbeitet mit dem Diakonischen Werk der EKHN und anderen
Einrichtungen vergleichbarer Zielsetzungen zusammen.
Sie setzt sich ein für die Aus- und Weiterbildung der
Ehrenamtlichen sowie für die Vertiefung hospizlicher Kenntnisse
bei Angehörigen verschiedener Berufe.
Sie vertritt die Ziele der AG gegenüber einer innerkirchlichen wie
außerkirchlichen Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem
Stabsbereich der Öffentlichkeitsarbeit der EKHN. Sie unterstützt die
Öffentlichkeitsarbeit der regionalen Mitglieder.
Sie beteiligt sich am ethischen Diskurs über Fragen nach Sterben
und Tod in unserer Gesellschaft.
Sie ist Mitveranstalter der „Arnoldshainer Hospiztage“.
Sie setzt sich für gesamtkirchliche Hospizkollekten ein und ist für
deren Verteilung mit verantwortlich.
Sie bietet Auskunft und Beratung in Fragen kirchlicher Hospizarbeit
(z. B. Schulung, Versicherungen, Finanzierungen).
(1)
(2)
(3)
§3
Mitgliedschaft
Mitglieder bei der AG können alle Hospizgruppen werden, die
im Bereich der Landeskirche in ev. Trägerschaft tätig sind. Darüber
hinaus können Gruppen Mitglied werden, die eine deutliche Anbindung an die EKHN haben durch Kooperation mit
• der Krankenhaus- und/oder Altenheimseelsorge,
• ev. Diakonie- und Sozialstationen,
• Dekanatseinrichtungen oder
• Kirchengemeinden.
Über die Mitgliedschaft entscheidet der Leitungsausschuss auf
schriftlichen Antrag. Bei Ablehnung ist Einspruch bei der Kirchenverwaltung möglich.
Ändern sich bei einem Mitglied die Aufnahmevoraussetzungen, so
ist dies dem Leitungsausschuss unverzüglich mitzuteilen. Er entscheidet über den zukünftigen Status des Mitglieds.
Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Mitarbeit in der AG und zur
Teilnahme an den Mitgliederversammlungen.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Leitungsausschuss.
(8)
(4)
(5)
(6)
(7)
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
Einen Gaststatus können Gruppen oder Einzelpersonen erhalten,
die die Hospizarbeit in der EKHN fördern wollen. Sie nehmen
beratend an der Mitgliederversammlung teil.
§4
Organe
Organe der AG sind:
die Mitgliederversammlung und
der Leitungsausschuss.
§5
Mitgliederversammlung (MV)
Jede Mitgliedsgruppe entsendet in die MV zwei Personen, darunter
muss eine ehrenamtlich tätige Person sein.
An der MV nehmen beratend teil:
• Vertreterinnen und Vertreter von Gastgruppen,
• eine Vertretung des Zentrums Seelsorge und Beratung der EKHN,
• eine Vertretung des Diakonischen Werkes der EKHN.
Die MV findet mindestens einmal im Jahr statt. Der
Leitungsausschuss lädt zwei Wochen vor dem Tagungszeitpunkt
unter Angabe der Tagesordnung dazu ein.
Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich beantragt.
Eine ordnungsgemäß einberufene MV ist beschlussfähig.
Bei Abstimmungen sind die in § 5 Abs. 1 genannten Personen
stimmberechtigt. Sie beschließen mit einfacher Mehrheit der
Anwesenden. Enthaltungen sind den Nein-Stimmen zuzurechnen.
Für die Änderung der Ordnung sowie die Auflösung der AG ist
eine Mehrheit von Zweidritteln der Anwesenden erforderlich.
Über die MV ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Es gilt als
genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Versand
des Protokolls Einspruch eingelegt wird.
§6
Aufgaben der Mitgliederversammlung (MV)
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
Wahl des Leitungsausschusses,
Entgegennahme des Jahresberichtes des Leitungsausschusses,
gemeinsame Beratung über Angelegenheiten und Themen im
Sinne des § 2,
Verabschiedungen von Verlautbarungen für den inner- und außerkirchlichen Gebrauch,
Berichte der Mitglieder und Erfahrungsaustausch,
Einsetzen von Arbeitskreisen,
Beschlussfassung über Änderung dieser Ordnung und über die
Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
§7
Leitungsausschuss
Die MV wählt jeweils für die Dauer von drei Jahren fünf Personen
in den Leitungsausschuss (davon zwei Pfarrer und drei Ehrenamtliche). Die Vertretung des Zentrums Seelsorge und Beratung
nimmt mit beratender Stimme teil.
Der Leitungsausschuss kann bis zu drei Personen berufen. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass dem Ausschuss mehr Ehrenamtliche als
Hauptamtliche angehören sollen. Die regionale Verteilung soll
sichtbar werden.
Aus seiner Mitte wählt der Leitungsausschuss seine Vorsitzende/
seinen Vorsitzenden sowie deren/dessen Stellvertreterin/
Stellvertreter.
Der Leitungsausschuss führt die Geschäfte der AG und vertritt sie
nach außen. Er leitet nach den Beschlüssen, Anregungen und
Empfehlungen der Mitgliederversammlung die Arbeit der
Arbeitsgemeinschaft und ist für die Durchführung der in § 2
genannten Aufgaben verantwortlich. Er bereitet Beschlüsse der
MV vor und führt sie aus.
Der Leitungsausschuss kann Arbeitsgruppen einsetzen, die ihm
berichtspflichtig sind.
Der Leitungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte
seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher
Mehrheit der Anwesenden gefasst.
Der/Die Vorsitzende beruft den Leitungsausschuss nach Bedarf
oder auf Antrag von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder
zu einer Sitzung ein. Über die Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll
anzufertigen.
(1)
(2)
24.09.2009
15:24 Uhr
Seite 28
§8
Finanzierung
Die AG finanziert ihre Geschäftskosten aus Kollekten und
Haushaltsmitteln der EKHN. Die Erstellung des Haushaltsplanes
erfolgt im Benehmen mit dem Zentrum Seelsorge und Beratung.
Über die Vergabe der Hospizkollektenmittel entscheidet das
Zentrum Seelsorge und Beratung nach Absprache mit dem
Leitungsausschuss.
§9
Diese Ordnung tritt nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung der AG mit Zweidrittelmehrheit und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung in Kraft. Die Kirchenleitung hat die
Satzung am 18. Januar 2007 genehmigt.
2.
Vergaberichtlinien für Zuschüsse aus der
gesamtkirchlichen Hospizkollekte
(Stand Mai 2009)
Vergaberichtlinien für die Hospizkollekte
für die Jahre 2008–2009.
1.
Antragsteller können sein
1.1. Mitglieder der AG Hospiz in der EKHN.
1.2. Pfarrerinnen und Pfarrer für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge
(AKH-Stellen), die den Schwerpunkt der Hospizseelsorge wahrnehmen.
2.
Förderfähige Maßnahmen
2.1 Maßnahmen mit einmaliger Förderung.
2.1.1 Einmalige Anschubfinanzierung für neue Mitglieder der AG Hospiz
von pauschal € 1.500,– für Investition und Ausstattung.
2.1.2 Einmalige Anschubfinanzierung bis zu € 2.500,– für besondere
Personalkosten (z. B. Schreibkraft), sofern die Anschlussfinanzierung
nachgewiesen ist.
2.1.3 Einmalige Bezuschussung in Höhe von € 1000,– zur PalliativeCare-Ausbildung für hauptamtlich Tätige in der Hospizarbeit.
2.1.4 Einmalige Anschubfinanzierung für eine Pfarrstelle für Alten-,
Kranken- und Hospizseelsorge mit Schwerpunkt Hospizseelsorge
in Höhe von € 1.000,–.
2.1.5 Bei Eintritt in die LAG Hospize Hessen bzw. Rheinland-Pfalz einmalige Übernahme des ersten Jahresbeitrages.
2.2 Maßnahmen mit wiederholter Förderung.
2.2.1 Für jeden ehrenamtlich tätigen Hospizmitarbeitenden, der nach
Abschluss eines Schulungskurses nachweislich im zurückliegenden
Kalenderjahr kontinuierlich mitgearbeitet hat, werden an das
jeweilige Mitglied der AG Hospiz bzw. an die AKH-Stelle mit
Schwerpunkt Hospizseelsorge je € 50,– erstattet.
Bei Antragstellung sind die Namen der ehrenamtlich Tätigen zu
nennen und von der Einsatzleitung zu unterschreiben.
2.2.2 Je Mitglied werden jährlich für Fortbildung und Supervision der
Ehrenamtlichen € 500,– bewilligt.
2.2.3 80 % der Teilnahmegebühren für die Arnoldshainer Hospiztagung
werden den Mitgliedern für ihre ehrenamtlichen und hauptamtlichen
Hospizmitarbeitenden auf Antrag erstattet.
2.2.4 Öffentlichkeitsarbeit der AG Hospiz, z.B. Handreichung, Kirchentage.
2.2.5 Öffentlichkeitsarbeit der Mitglieder: Erstattung erfolgt in Höhe von
maximal € 200,– pro Jahr nach Beendigung der Maßnahme
unter Vorlage der Kostenabrechnung.
2.3 Projekte mit größerem Umfang
2.3.1 Spezielle Studien zu hospizlicher Arbeit.
2.3.2 Besondere Projekte mit ausführlicher Beschreibung und Kalkulation.
3. Antragsverfahren
Anträge sind an das Leitungsteam der AG Hospiz zu richten.
Über die Anträge wird jeweils zum 15.2. und 15.8. eines Jahres
beraten. Den Anträgen ist eine schriftliche Begründung – z. B.
Projektbeschreibung und Kalkulation – beizufügen. Werden
Zuschüsse im Voraus zugesagt, erfolgt die Auszahlung nach Vorlage
eines Verwendungsnachweises. Außer bei Projekten erfolgt die
Bearbeitung der Anträge nach Abschluss der Maßnahme unter
Vorlage einer Rechnung.
Der Leitungsausschuss der AG Hospiz legt dem ZSB seine
Empfehlungen zur Entscheidung vor.
Satzung/Richtlinien
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27
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15:24 Uhr
Seite 29
Muster
3.
Vereinbarung
Vereinbarung zur ehrenamtlichen Mitarbeit
Von .......................….. bis .......................….. zwischen
– bitte handschriftlich ausfüllen –
Name, Vorname
..................................................................
Geburtsdatum
..................................................................
Straße, Nr.
..................................................................
Postleitzahl und Ort
..................................................................
Telefon (privat)
..................................................................
Telefon (dienstlich)
..................................................................
Handy
..................................................................
E-Mail
..................................................................
Fax
..................................................................
und dem
Bad Homburger Hospiz-Dienst e.V., Heuchelheimer Straße 20, 61348 Bad Homburg
Satzung/Richtlinien
1.
Frau/Herr .................................................. ist bereit, sich als Hospizhelfer/-in zum Einsatz im Sinne der Satzung des Bad Homburger HospizDienst e. V. zur Verfügung zu stellen.
2.
Die Mitarbeit beinhaltet die Bereitschaft zur Begleitung der zu betreuenden Person bis zum Tode. Die Teilnahme an der Beerdigung und das
Kontakthalten mit den Angehörigen für etwa 4 bis 6 Wochen nach der Beerdigung kann die Begleitung ergänzen. Der zeitliche Umfang der
Betreuung wird individuell festgestellt und richtet sich nach den Bedürfnissen des schwerstkranken Menschen, seiner Bezugspersonen und den
Möglichkeiten der/des Ehrenamtlichen. Dabei gehen wir von einem durchschnittlichen Zeitumfang von 2 bis 4 Stunden in der Woche aus.
3.
Die Betreuung wird auf den dazu vorgesehenen Formularen dokumentiert .
4.
Die Leiterin der Hospizfachstelle des Bad Homburger Hospiz-Dienstes e. V. ist für alle Hospizhelfer/-innen erste Ansprechpartnerin bei auftretenden
Problemen oder Rückfragen während einer Begleitung. Um den schwerstkranken Menschen und seine Familie bestmöglich zu unterstützen, ist
ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Hospizhelfer/-in und der Leiterin der Hospizfachstelle erforderlich.
5.
Die Anmeldung einer Begleitung erfolgt nur über die Hospizfachstelle.
6.
Voraussetzung für eine ehrenamtliche Mitarbeit in der ambulanten Hospizgruppe ist die Teilnahme an den vom Bad Homburger Hospiz-Dienst
angebotenen Seminaren. Die Kosten für die Seminare werden bei einer ehrenamtlichen Mitarbeit erstattet. Die Teilnahme an den monatlichen
Gruppentreffen zur Praxisbegleitung, Fortbildung und Supervision ist eine verbindliche Voraussetzung für die Mitarbeit. Zusätzliche
Fortbildungsveranstaltungen sind Angebote des Vereins zur Unterstützung der Begleitungstätigkeit.
7.
Frau/Herr .................................................. ist darüber informiert, dass im Rahmen der Begleitung erlangte Informationen über schwerkranke
Menschen und ihre Bezugspersonen ebenso wie Informationen über Gruppenmitglieder der ambulanten Hospizgruppe der Schweigepflicht
(StGB § 201-204) unterliegen. Diese Schweigepflicht gilt auch über den Tod des schwerstkranken Menschen hinaus.
8.
Die Hospizhelfer/-innen nehmen im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit kein Geld oder wertvolle Sachgeschenke an. Ausnahmen können kleine
Geschenke von geringem Wert sein als Zeichen der Dankbarkeit und Erinnerung.
9.
Frau/Herr .................................................. ist nicht berechtigt, die begleiteten Personen oder deren Bezugspersonen in Rechtsfragen, z. B.
bezüglich des Betreuungs- und Erbrechts, zu beraten oder verbindliche Auskünfte zu erteilen. Ferner ist Frau/Herr ..........................................
nicht berechtigt, ohne Anwesenheit eines Notars ein Testament zu schreiben.
10.
Im Falle von Urlaub oder Krankheit informiert Frau/Herr ................................. die begleiteten Personen und die Leiterin der Fachstelle darüber.
11.
Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen sind durch den Bad Homburger Hospiz-Dienst e. V. unfall- und haftpflichtversichert. Auf Antrag werden
anfallende Fahrtkosten erstattet.
Diese Vereinbarung gilt für ein Jahr. Sie kann jeweils für ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine Auflösung der Vereinbarung ist jederzeit für
beide Seiten möglich.
Bad Homburg, den ...........................
Hospizhelfer/-in
28
Bad Homburger Hospiz-Dienst e. V.
4.
24.09.2009
15:24 Uhr
Seite 30
Rahmenkonzeption zur Hospizarbeit
erarbeitet von AG Hospiz
vertreten durch ................................................................
den Leitungsausschuss
und das Diakonische Werk in Hessen und Nassau
3. ZIELE
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
vertreten durch ................................................................
3.6
den Referenten für Altenhilfe und Hospizarbeit
und das Zentrum Seelsorge und Beratung der EKHN
4. AUFGABEN
vertreten durch ................................................................
den Leiter des Zentrums
Tätigkeitskatalog im Arbeitsfeld
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Zur Abstimmung der Aufgabenschwerpunkte und Herstellung
einer transparenten Zusammenarbeit im Bereich der Sterbebegleitung vereinbaren die oben genannten Partner folgenden allgemeinen Tätigkeitskatalog:
Fachberatung für Träger der Hospizarbeit
Beratung zur Qualifizierung Ehrenamtlicher
(Einhaltung von Standards)
Beratung/Angebote zur Fort- und Weiterbildung für hauptberuflich Mitarbeitende
Beratung/Angebote zur Fort- und Weiterbildung für Ehrenamtliche
Fachberatung für palliative Pflege
Fachberatung für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge
Fachberatung bei Überleitungs- und Schnittstellenfragen
Wirtschaftliche Beratung
Rechtliche Beratung
Öffentlichkeitsarbeit
Lobbyarbeit
Erarbeiten von Stellungnahmen
Vertretung in Gremien
Vergabe von Fördermitteln, z. B. Hospizkollekte, Stiftungsmittel
Vereinbarung von Kooperationen
Statistik
Bearbeiten ethischer Themen
Theologische Reflexion
Entwickeln, Fördern und Einsetzen von Ritualen
Trauerarbeit
4.1
Schwerpunkte des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau
1. PRÄAMBEL
Die Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der Evangelischen Kirche in
Hessen und Nassau (EKHN) und das Diakonische Werk in Hessen
und Nassau (DWHN) sowie das Zentrum Seelsorge und Beratung
(ZSB) in Friedberg sehen es als ihre Aufgabe an, Dienste und
Einrichtungen in diakonischer und kirchlicher Trägerschaft in ihrer
Hospizarbeit und Sterbebegleitung zu unterstützen. In Wahrnehmung ihrer diakonischen und seelsorglichen Aufgabe der
Förderung und Beratung hospizlicher Arbeit in evangelischer
Trägerschaft haben das Diakonische Werk, die Arbeitsgemeinschaft
Hospiz in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
(vgl. „Satzung der AG Hospiz in der EKHN“ vom 12.11.2003, Abl.
2004 SD. 28) und das Zentrum Seelsorge und Beratung diese
Rahmenkonzeption zur Abstimmung ihres Handelns verfasst.
2. GEMEINSAME GRUNDLAGEN
Die Partner haben ihre Grundlage in der evangelischen Individualund Sozialethik. Sie verstehen ihr Handeln im Zusammenhang mit
der sozialen Bewegung der Hospizarbeit. Sie stehen im Dialog mit
anderen Hospizgruppen unterschiedlicher Ausprägungen. Dabei
erkennen sie ihre Aufgaben sowohl im häuslichen Umfeld wie auch
in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Sie verstehen jedes menschliche Leben als Geschenk
Gottes und achten seine Würde bis zuletzt. Aktive Sterbehilfe wird
grundsätzlich abgelehnt.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und das Diakonische
Werk in Hessen und Nassau erkennen wichtige Wurzeln der
Sterbebegleitung in den urchristlichen und mittelalterlichen Formen
der Kranken- und Armenpflege sowie der Aufnahme und Sorge für
reisende Menschen durch Ordensleute und engagierte Christen.
Martin Luther führt die Fragen des Sterbens aus einer überwiegend
sakramentalen Sicht der katholischen Kirche heraus und stellt sie
mitten in die Seelsorge der Gemeinde. In Folge der reformatorischen
Vorstellung vom „Priestertum aller Gläubigen“ ist Sterbebegleitung Aufgabe von Familie, Nachbarschaft und Freunden,
Geistlichen und Ärzten. Die Kirchengemeinde tritt damit als seelsorgliche und diakonische Gemeinde an die Seite der sterbenden
Menschen. Die Lebensordnung der EKHN beschreibt die besonderen Aufgaben sterbebegleitenden Handelns wie folgt: „Die christliche Gemeinde bietet Sterbenden und ihren Angehörigen persönliche Zuwendung, den Zuspruch christlicher Hoffnung in Wort und
Sakrament und die Hilfe des Gebetes an.“ (LO, VI, 1).
Diesem Auftrag stellt sich die kirchliche und diakonische
Hospizarbeit und setzt ihn in die Praxis um.
Gemeinsame Ziele hospizlichen Handelns sind:
Erhalten und Fördern der Würde schwerstkranker Menschen,
Ergänzen der Dienstleistungen in pflegerischen und seelsorglichen
Bereichen,
Einbringen der spirituellen Dimension in die Hospizarbeit,
Würdigen und Stützen des ehrenamtlichen Engagements,
Vernetzen von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Strukturen auf
dem Feld der Sterbebegleitung,
Pflegen und Erneuern der Abschieds- und Trauerkultur.
•
•
•
4.1.1 Rechtliche Beratung:
z. B. Sozial-, Haftungs-, Arbeits-, Vereins-, Vertrags-, Friedhofs- und
Bestattungsrecht, Satzungsfragen, Stiftungsrecht, Kooperationen
4.1.2 Fachberatung für palliative Pflege
4.1.3 Fachberatung für ambulante Hospizgruppen, die Mitglied im
DWHN sind
4.1.4 Beratung zur Fort- und Weiterbildung für Hauptamtliche in
Pflegeeinrichtungen
4.1.5 Wirtschaftliche Beratung
4.1.6 Strukturfragen zu SGB V und SGB XI
4.1.7 Überleitungsfragen/Schnittstellenfragen:
stationär – ambulant – Hospizarbeit
4.1.8 Konzeptberatung bzgl. gesetzlicher Grundlagen
4.1.9 Beraten bei Vereinsgründungen
4.1.10 Auftragsarbeit Personalverwaltung/Buchhaltung/nur für Mitglieder
gegen Honorar
4.1.11 Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben o. Ä.
4.1.12 Öffentlichkeitsarbeit im DWHN
4.1.13 Fundraising – Beratung
4.1.14 Fachberatung für stationäre Hospize
4.1.15 Wohlfahrtsverbandliche Vertretung der Hospizarbeit, z. B. in der
LIGA – Arbeit und im DWEKD
Satzung/Richtlinien
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29
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24.09.2009
4.2
15:24 Uhr
Seite 31
Schwerpunkte der Arbeitsgemeinschaft Hospiz in der EKHN
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
Starthilfen für neue Gruppen
Schulen und Begleiten Ehrenamtlicher durch die Mitglieder
Entwickeln von Standards zur Schulung Ehrenamtlicher
Beraten der Mitglieder
Fort- und Weiterbildungsangebote für ehrenamtlich Tätige in
Zusammenarbeit mit dem ZSB
4.2.6 Erstellen des Haushaltsplanes im Benehmen mit dem ZSB
4.2.7 Entwickeln der Vergaberichtlinien von Spenden und Kollekten in
Zusammenarbeit mit dem ZSB
4.2.8 Bearbeiten der Anträge der Mitglieder gemäß der
Vergaberichtlinien
4.2.9 Öffentlichkeitsarbeit in und außerhalb der EKHN in Abstimmung
mit dem Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit der EKHN
4.2.10 Anstoßen und Beraten von kirchlichen Stellungnahmen zu
Gesetzen und Regelungen, die die Hospizarbeit tangieren
4.2.11 Fördern der Kooperation von Haupt- und Ehrenamtlichen
4.2.12 Zusammenarbeiten mit der Alten-, Klinik- und Hospizseelsorge (AKH)
4.2.13 Vernetzen der Mitglieder
4.2.14 Kooperieren mit dem Arbeitsfeld Trauerseelsorge in der EKHN
4.2.15 Entwickeln der Konzeption für eine Statistik der AG Hospiz
4.2.16 Fördern und Einüben von seelsorglichen Handlungen, z. B. Formen
der Aussegnung, Salbung, Gebrauch von Kerzen, Beten und Singen
4.4
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
4.4.5
4.4.6
4.4.7
4.4.8
Fachberatung für Träger der Hospizarbeit
Abstimmen der finanziellen Förderungen
Abstimmen bei der Öffentlichkeitsarbeit
Abstimmen bei Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben
Entwickeln von Standards für Koordinationsfachkräfte
Vorbereiten und Durchführen der Arnoldshainer Hospiztage
Informationspool, z. B. zu Fachleuten und Materialien
Abstimmen der innerkirchlichen und außerkirchlichen
Gremienarbeit
4.4.9 Abstimmen der Kooperationen, z. B. mit der Hospizarbeit der
EKKW, EKiR, EKP und den LAGs
4.4.10 Entwickeln von Vernetzungsstrukturen mit Pflegeeinrichtungen,
Seelsorge und Hospizarbeit
4.4.11 Theologische und ethische Reflexion hospizlicher Themen
5.
ART UND WEISE DER ZUSAMMENARBEIT
5.1
Zur Förderung und Abstimmung der Zusammenarbeit laden sich
die drei Partner zur gegenseitigen Beratung und Unterstützung
in die jeweiligen Gremien ein, wenn gemeinsame Belange zu verhandeln sind.
Zu regelmäßigem fachlichem Austausch und inhaltlicher Planung
gemeinsamer Vorhaben und ggf. zu Konfliktlösungsgesprächen
treffen sich die oben genannten Partner mindestens einmal im Jahr.
5.2
4.3
Schwerpunkte des Zentrums Seelsorge und Beratung
Satzung/Richtlinien
4.3.1 Fachberatung der Arbeitsgemeinschaft Hospiz
4.3.2 Fachberatung für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge
4.3.3 Fördern der Kooperation zwischen der AG Hospiz und der Alten-,
Kranken- und Hospizseelsorge
4.3.4 Fördern der Kooperation von Haupt- und Ehrenamtlichen
4.3.5 Fort- und Weiterbildungsangebote für hauptberuflich Mitarbeitende in Zusammenarbeit mit der AG Hospiz und dem DWHN
4.3.6 Weiterentwickeln von Standards zur Schulung Ehrenamtlicher in
Zusammenarbeit mit der AG Hospiz
4.3.7 Fördern der Kooperation mit den Arbeitsfeldern Trauer-,
Altenheim- und Notfallseelsorge in der EKHN
4.3.8 Entscheiden über die Vergabe der Hospizkollektenmittel nach
Absprache mit dem Leitungsausschuss der AG Hospiz
4.3.9 Erstellen der Haushaltsanweisungen/Überwachen des Haushalts
der AG Hospiz
4.3.10 Vorbereiten kirchlicher Stellungnahmen zu Gesetzen und
Regelungen in Abstimmung mit der AG Hospiz
4.3.11 Unterstützen der Öffentlichkeitsarbeit der AG Hospiz, die mit dem
Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit der EKHN abgestimmt wird.
30
Gemeinsame Aufgaben
Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Pfr. Robert Cachandt
AG Hospiz in der EKHN
Pfr. Friedhelm Menzel
Diakonisches Werk Hessen Nassau
Gerhard Helbich
Zentrum Seelsorge und Beratung
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24.09.2009
15:24 Uhr
Seite 32
Impressum
Herausgegeben von der AG Hospiz
im
Zentrum Seelsorge und Beratung
Kaiserstraße 2
61169 Friedberg
Tel.: 06031 162950
Fax: 06031 162951
www.zsb-ekhn.de
E-Mail: [email protected]
Redaktion:
Robert Cachandt ,
Beate Jung-Henkel (v. i. S. d. P.)
Gerhard Knohl,
Helgard Kündiger, Ingrid Rochlus,
Renate Schulz-Quennet
2. aktualisierte Auflage
Projektbegleitung:
Dietmar Burkhardt, Stabsbereich
Öffentlichkeitsarbeit der EKHN
Mit freundlicher Unterstützung von:
Fotos:
Beate Jung-Henkel,
Norbert Brettschneider,
Archiv dasign
Satz und Layout:
dasign GmbH, Darmstadt
Druck:
Frotscher Druck GmbH, Darmstadt
EKHN Darmstadt
Bank: EKK Ffm
Kto: 410 000 00
BLZ: 500 605 00
Stichwort:
„Hospizarbeit-HH 2540.00.2110“
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Spenden/Kollekten an:
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24.09.2009
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Tel.: 06031 162950
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