Antrag - SPÖ Tirol
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Antrag - SPÖ Tirol
Landtagsdirektion Eingelangt am 2 6 J U N ! 2014 l i l IAH ANTRAG agsklub Tirol des SPÖ Landtagsklubs (Erstantragsteller LAbg. KO Gerhard Reheis) betreffend: Beschlüsse der 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Tirol Der Landtag wolle beschließen: „Die Landesregierung wird ersucht, die Beschlüsse der 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte zu prüfen und dem Landtag baldmöglichst einen begründeten Bericht darüber zu geben, • welche Vorschläge daraus in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen, • welche Vorschläge erledigt sind, • welche Vorschläge abgelehnt wurden und • welche in Bearbeitung sind, damit die Abgeordneten einen allfälligen Handlungsbedarf leichter beurteilen können." Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Rechts-, Gemeinde- und Raumordnungsangelegenheiten Begründung: Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol hat anlässlich ihrer 165. Vollversammlung am 16.5.2014 eine Reihe von Anträgen und Resolutionen beschlossen, die im Interesse der von der Kammer vertretenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ziel führend und notwendig sind. Da erfahrungsgemäß ein solcher Vorschlagskatalog über einen längeren Zeitraum hinweg gesammelt wird, ist die erbetene Überprüfung und InforrrTätipn vor einer weiteren Aktivität durch die Abgeordneten des Landtages sinnvoll undT fi^ich. Anlage: AK Beschlüsse vom 16.5.2014 Innsbruck, am 24.6.2014 Landtagsklub Tirol ANTRAG :des SPÖ Landtagsklubs (Erstantragsteller LAbg. KO Gerhard Reheis) betreffend: Beschlüsse der 166. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte In Tirol Der Landtag wolle beschließen: „Die Landesregierung wird ersucht, die Beschlüsse der 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte zu prüfen und dem Landtag baldmöglichst einen begründeten Bericht darüber zu geben, • welche Vorschläge daraus in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen, • welche Vorschläge erledigt sind, • welche Vorschläge abgelehnt wurden und • welche in Bearbeitung sind, damit die Abgeordneten einen allfälligen Handlungsbedarf leichter beurteilen können." Zuweisungsvorschlag: Ausschuss Raumordnungsangelegenheiten für Rechts-, Gemeinde- und Begründung: Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol hat anlässlich ihrer 165, Vollversammlung am 16.5.2014 eine Reihe von Anträgen und Resolutionen beschlossen, die im Interesse der von der Kammer vertretenen Arbettnehmerinnen und Arbeitnehmer Ziel führend und notwendig sind. Da erfahrungsgemäß ein solcher Vorschlagskatalog über einen längeren Zeitraum hinweg gesammelt wird, ist die erbetene Überprüfung und Inf weiteren Aktivität durch die Abgeordneten des Landtages sinnvoll Anlage: AK Beschlüsse vom 16.5.2014 Innsbruck, am 24.6.2014 Antrag an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol am 16. Mai 2014 Verbot einer die Einheimischen diskriminierenden Preispolitik Die einheimische Bevölkerung wird im Vergleich zu Touristen bei der Nutzung von Freizeitangeboten hinsichtlich der Preisgestaltung teilweise massiv benachteiligt. Der Umstand einer die Einheimischen diskriminierenden Preispolitik soll plakativ anhand der Preisgestaltung des Tourismusverbandes Seefeld als Loipenbetreiber für die Benutzung der Langlaufloipen dargestellt werden. Ebenso ist ein vom Tourismusverband PaznaunIschgl beworbenes Konzert plakativ ins Treffen zu führen, welches nur in Verbindung mit einer Gästekarte der Region Paznaun-Ischgl besucht werden kann: Im Zusammenhang mit der Nutzung der Loipen in der Region Seefeld erhalten Touristen, aufgrund der von ihren Vermietern oder Beherbergungsbetrieben ausgehändigten „Olympiaregion Seefeld Card“ (ORS-Card/Gästekarte), „Spezialtarife“ für die Loipenbenutzung. Mit dieser Karte können Touristen ein Tagesticket für die Benutzung der Loipen um drei Euro erwerben, während Einheimische (= alle Personen, die über keine Gästekarte verfügen) einen Tagespreis von neun Euro bezahlen müssen. Dies entspricht einem Preisunterschied von 200 % (!). Dazu kommt, dass die Loipenbenutzung ab drei Tagen für die gesamte Urlaubsdauer (z.B. zwei Wochen) insgesamt lediglich neun Euro kostet, d.h. dass die Loipenbenutzung durch Touristen ab dem dritten Tag kostenfrei erfolgen kann. Diese „Spezialtarife“ gelten jedoch nur für Touristen, nicht jedoch für die einheimische Bevölkerung, die den „Normaltarif (neun Euro pro Tag) bezahlen muss. Dies führt zu einer massiven Ungleichbehandlung bzw. Benachteiligung der Tiroler Bevölkerung, die es zu verhindern gilt. Weiters fand am 3. Mai 2014 ein so genanntes „Top of the Mountain Concert“ auf der Idalpe in Ischgl statt. Seitens der Tourismusverbandes wurden hierfür zunächst ab dem 7. April 2014 verfügbare Tageskarten und damit verbunden Zutritt zum Konzert für Einheimische angekündigt. Tatsächlich konnten die Konzertkarten in der Folge nur in Verbindung m it einer Gästekarte der Region Paznaun-Ischgl erworben werden. Das heißt, dass alle Tiroler, die nicht in der Region nächtigten und damit auch keine Gästekarte vorweisen konnten, gar keine Konzertkarten kaufen konnten. In diesem Fall wurde von einem Tourismusverband bei einem Event die einheimische Bevölkerung ausgeschlossen und eine „Exklusivveranstaltung für Touristen“ abgehalten. Es ist daher dringend erforderlich, dass das Land Tirol im Rahmen seines Wirkungsbereiches eingreift und derartige Praktiken umgehend abstellt. Gerade Tourismusverbände und Tourismusregionen werden mit hunderten Millionen an Steuergeldern für den Ausbau der Infrastruktur und zig Millionen an Tourismusabgabe von uns allen gefördert und finanziert. Das Ziel der Tourismuswirtschaft, die Tiroler Gästebetten zu füllen, darf aber nicht dazu führen, dass Einheimische immer häufiger als unerwünschte Gruppe behandelt werden. Das Land ist aufgefordert, diese Entwicklung abzustellen. Antrag an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol am 16. Mai 2014 Erntehelfer - verstärkte Kontrollen gegen rechtswidrige Lohn- und Lebensbedingungen Im Sommer letzten Jahres wurde uns drastisch vor Augen geführt, dass bei uns in Tirol Erntehelfer oder landwirtschaftliche Hilfsarbeiter aus dem EU-Raum mit gesetzwidrigen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Da sich diese Beschäftigten nur saisonal in Tirol aufhalten und nur für die Dauer des Dienstverhältnisses in Unterkünften der Betriebe wohnen, ist bei ihnen die Gefahr der sanktionslosen Verletzung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen besonders hoch. Auch wenn Erntehelfer und landwirtschaftliche Hilfsarbeiter von Gesetzes wegen nicht dem Zuständigkeitsbereich der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol zugehören, so können uns derartige krass rechtswidrige Beschäftigungsverhältnisse in Tirol nicht gleichgültig sein. Denn nicht nur, dass die betroffenen Arbeitnehmer krass übervorteilt wurden - derartige Fälle wie im Sommer letzten Jahres schaden im Allgemeinen auch dem Ansehen unseres Bundeslandes in der Öffentlichkeit. Recht braucht Kontrolle! Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol ersucht daher die zuständigen Institutionen, so die Land- und Forstwirtschaftsinspektion Tirol, die Landarbeiterkammer für Tirol und die Tiroler Gebietskrankenkasse, der Einhaltung von arbeits-, sozialund arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen bei Beschäftigungsverhältnissen von Erntehelfern und landwirtschaftlichen Hilfsarbeitern im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse einen hohen Stellenwert einzuräumen. Gleichzeitig fordert die Arbeiterkammer Tirol das Land Tirol auf, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit Betriebe, die Erntehelfer und landwirtschaftliche Hilfsarbeiter beschäftigen, mit einer regelmäßigen Kontrolle zu rechnen haben. Soweit es der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol rechtlich möglich ist, besteht unsererseits Bereitschaft, diese Institutionen bei diesem Vorhaben zu unterstützen. Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol ersucht die Land- und Forstwirtschaftsinspektion Tirol, die Landarbeiterkammer für Tirol und die Tiroler Gebietskrankenkasse, der Einhaltung von arbeits-, sozial- und arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen bei Beschäftigungsverhältnissen von Erntehelfern und landwirtschaftlichen Hilfsarbeitern im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse einen hohen Stellenwert einzuräumen. Gleichzeitig fordert die Vollversammlung das Land Tirol dazu auf, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit Betriebe, die Erntehelfer und landwirtschaftliche Hilfearbeiter beschäftigen, mit einer regelmäßigen Kontrolle zu rechnen haben. Antrag an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol am 16. Mai 2014 Neuregelung des Verdienstentgangs für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Tirol leisten einen unschätzbaren wichtigen Beitrag zur Gefahrenabwehr und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Nicht nur bei Bränden und Unfällen, sondern auch und insbesondere bei Katastrophen sind ihre ehrenamtlichen Dienste unverzichtbar. Die meisten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind berufstätig, wobei ihnen für die Einsatzzeit arbeitsrechtlich kein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber ihren Arbeitgebern zusteht. Nach der derzeit geltenden Regelung des § 28 Landes-Feuerwehrgesetz 2001 (LFG), hat die Gemeinde, in der der Einsatz erfolgte, den nachgewiesenen Lohnausfall zu ersetzen. Antragsberechtigt ist aber nur das jeweils betroffene Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. In der Praxis teilen aber einige Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern mit, dass sie sich bei Einsätzen während der Arbeitszeit Urlaub oder Zeitausgleich nehmen müssen, sodass letztlich gar kein Verdienstausfall vorliegt, der von der Gemeinde ersetzt werden könnte. Aber schon im Grundsätzlichen geht die Regelung im Tiroler Feuerwehrgesetz davon aus, dass der Arbeitnehmer zunächst eine Lohnkürzung hinnehmen muss, um dann später über Antrag die Lohndifferenz ersetzt zu bekommen. Dies ohne Hinweis darauf, ob nur der Nettolohn oder der Bruttolohn ersetzt wird. Bei einem bloßen Ersatz des Nettolohnes hat der Arbeitnehmer jedenfalls sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu tragen. Die bisherige Entschädigungsregelung des § 28 LFG geht daher insgesamt an der Lebenswirklichkeit vorbei. Auch ist es in keiner Weiser gerechtfertigt, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren für ihre ehrenamtlichen Dienste, die sie unter Einsatz des eigenen Leib und Lebens im ausschließlichen Interesse der Allgemeinheit leisten, sogar noch Vermögensnachteile hinnehmen müssen. Aus Sicht der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol bedarf es daher einer Neuregelung dergestalt, dass den Arbeitgebern für die von ihren Mitarbeiten während der vereinbarten Arbeitszeit geleistete Einsatzzeit ein Anspruch auf vollen Lohnkostenersatz zusteht. Sinngemäß Gleiches gilt auch für die Regelung in § 23 Tiroler Katastrophenmanagementgesetz. Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol fordert daher die Tiroler Landesregierung und den Tiroler Landtag dazu auf, § 28 LFG dahingehend zu ändern, dass Arbeitgebern von unselbständig erwerbstätigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr für die von diesen Mitarbeiten während der vereinbarten Arbeitszeit geleistete Einsatzzeit ein Anspruch auf vollen Lohnkostenersatz zusteht. In gleicher Weise ist § 23 Tiroler Katastrophenmanagementgesetz abzuändern. Antrag an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol am 16. Mai 2014 Aufwertung Erwachsenenbildung in Tirol Das Land Tirol unterstützt das Lebenslange Lernen über viele verschiedene Zugänge. Zum einen bekommen die Lernenden bzw. ihre unterhaltspflichtigen Angehörigen direkte Förderungen und Beihilfen wie zum Beispiel Schulstarthilfe, Fahrtkostenzuschuss von der Landesgedächtnisstiftung oder Förderungen aus den Mitteln der Arbeitnehmerförderung. Andererseits tritt das Land selber als Anbieter wie zum Beispiel über das Bildungshaus Grillhof auf oder unterstützt Bildungsanbieter finanziell, damit ein umfassendes Bildungsangebot in Tirol möglich wird. Bei dieser Objektförderung lässt die Intensität der Unterstützung aber eine unterschiedliche Gewichtung mutmaßen. Die politische und finanzielle Unterstützung der Fachhochschule MCI zeigt eindeutig, wie wichtig den handelnden politischen Akteuren die Weiterentwicklung dieser Tiroler Hochschule ist. Der Ausbau in Richtung neuer Studienrichtungen erfährt ebenso eine monetäre Zuwendung wie der in Kürze startende Neubau des Studiengebäudes. Mit viel Verständnis und zukunftsweisenden Entscheidungen achtet die Tiroler Landesregierung hier auf den Erwerb bzw. den Erhalt der Topposition in diesem Bildungsbereich. Wandert der Blick vom Studienangebot aber in Richtung Erwachsenenbildung so scheint sich eine Fehlsichtigkeit einzustellen. Während in anderen österreichischen Bundesländern schon lange die Notwendigkeit eines breit aufgestellten Weiterbildungsangebotes erkannt wurde, ist dieses Thema in Tirol bei Kunst und Kultur angesiedelt und muss mit verminderten Budgetmitteln kämpfen. Mit einer kurzsichtigen Betrachtungsweise wird hier eine radikale Ausdünnung des Weiterbildungsangebotes im Bereich der Erwachsenenbildung in Kauf genommen. Die Qualifizierung der Arbeitnehmer und die damit einhergehende Produktivität ist der Garant für den Wohlstand in Tirol. Das Spektrum dieser Qualifizierung ist aber nicht nur auf die Hochschulausbildung beschränkt, sondern beginnt bereits bei den Sprach- und EDV-Kursen in den einzelnen Orten. Damit die Erwachsenenbildung in Zukunft nicht zu einer Bildung der 2. Klasse wird, sondern die ihr zustehende Gewichtung erhält, muss sie in der Zuständigkeit in die Bildungsabteilung wandern und personell mit Experten ausgestattet werden. Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol fordert die Landesregierung auf, die Zuständigkeit für die Erwachsenenbildung in die Bildungsabteiiung zu verschieben und personell mit Experten aus der Erwachsenenbildung auszustatten. Antrag an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol am 16. Mai 2014 Erweiterung der Landesförderung im Bildungsbereich Das AMS bietet mit der Bildungskarenz, der Bildungsteilzeit und dem Fachkräftestipendien drei Möglichkeiten um während der Teilnahme an Bildungsangeboten ein Einkommen zu erhalten. Ziel dieser Förderung ist die Deckung der Lebenshaltungskosten der Personen während der jeweiligen Bildungsangebote. Zur Deckung der Ausbildungskosten können teilweise ergänzend zu diesen Bundesförderungen vom Land Tirol das Bildungsgeld update oder die Fachkräfteförderung bezogen werden und auch die Bildungsbeihilfen der AK Tirol helfen bei der Finanzierung. Dieses System der Bundes- und Landesförderung scheint eine ausreichende Finanzierung bei der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zu garantieren und somit den Zugang zur höheren Qualifizierung der Tiroler Arbeitnehmer zu ermöglichen. Leider trifft dies aber meist nur dann zu, so lange die Lebenshaltungskosten noch sehr gering sind. Wer nicht mehr in der elterlichen Wohnung lebt oder auf das Einkommen des Partners zurückgreifen kann, ist weiterhin von der Höherqualifizierung aufgrund der fehlenden finanziellen Unterstützung ausgeschlossen. Aufgrund der Entwicklungen am Arbeitsmarkt nimmt die Notwendigkeit von stetiger Aus- und Weiterbildung gerade für Personen ab dem 30. Lebensjahr aber ständig zu. Die notwendige Qualifizierung passiert teilweise durch die Personalentwicklung in den Firmen oder in berufsbegleitenden Bildungsangeboten. Sobald es aber um den Wiedereinstieg, eine Umschulung oder eine umfassende Qualifizierung geht, verhindern oftmals lange Ausbildungszeiten mit fehlendem Einkommen das Bildungsvorhaben. In der Folge müssen sich die Arbeitnehmer aufgrund der fehlenden Qualifizierung mit niedrigerem Arbeitseinkommen zufrieden geben und können dieses wiederum nicht für zukünftige Bildungspläne sparen. Es ist eine wichtige Aufgabe für das Land Tirol, höhere Qualifizierung für die Tiroler Arbeitnehmer leistbar zu machen. Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol fordert die Landesregierung auf, eine neue bzw. ergänzende Landesförderung einzurichten, die bei Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Biidungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräfteförderung einen ausreichenden finanziellen Beitrag leistet. Antrag an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol am 16. Mai 2014 Beschulung der Speditionslehrlinge in Tirol 85 Tiroler Jugendliche erlernen die Lehrberufe Speditionskaufmann/frau und Speditionslogistik. Die für sie zuständige Berufsschule ist in Mitterdorf in der Steiermark. Die Zugverbindungen etwa von Innsbruck nehmen wischen 6 Std. 15 Minuten und 7 Std. 20 Minuten bei zwei- bis viermaligem Umsteigen in Anspruch. Dazu kommen die erheblichen Kostenbelastungen für die Fahrt sowie die Internatsunterbringung. Die Umständlichkeit der öffentlichen Verbindung führt nicht zuletzt dazu, dass die betroffenen Lehrlinge zumindest im letzten Lehrjahr dann mit dem eigenen PKW an neun Wochenenden hinter einander quer durch Österreich hin und retour unterwegs sind. Längst haben andere Bundesländer - etwa Salzburg und Oberösterreich - ihre Speditionslehrlinge abgezogen und eine Beschulung im eigenen Bundesland sichergestellt. Die Tiroler Lehrlinge (sowie auch die die Lehrlinge aus Vorarlberg) müssen jedoch weiterhin in die Steiermark pendeln. Da es im Fall der Speditionslehrlinge keine besondere Infrastruktur benötigt, die eine Beschulung in einem bestimmten Standort rechtfertigen würden, kommt Beschulung in Tirol - etwa in Innsbruck - grundsätzlich ebenso in Frage. Die Verteilung länderübergreifend zu beschulender Lehrlinge wird alljährlich auf der sogenannten Kuchler Konferenz festgelegt. Dort müsste ein entsprechender Vorstoß der Tiroler Landesregierung platziert werden. Da aufgrund des zu entartenden Widerstandes der Steiermark eine kurzfristige Umsprengelung der Tiroler Speditionslehre ohnehin nicht zu erwarten ist, wäre jedenfalls ausreichend Zeit gegeben, die fachlichen und allenfalls auch räumlichen Adaptionen an der Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro in Innsbruck vorzunehmen. Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol fordert daher die Tiroler Landesregierung auf, einen Antrag des Landes Tirol bei der Kuchler Konferenz auf Beschulung der Tiroler Speditionslehrlinge in Innsbruck einzubringen. Antrag an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol am 16. Mai 2014 Rasche Umsetzung des bereits angekündigten elektronischen Ticketsystems für den öffentlichen Verkehr in Tirol durch den W T Am 6. November 2012 gaben Landeshauptmann Günther Platter und der damalige Landesrat für Verkehr Anton Steixner bekannt, dass in Tirol ein flächendeckendes ETicketing für den öffentlichen Personennahverkehr eingeführt wird, auf dessen Grundlage kilometergenau abgerechnet werden soll. Bereits für das Jahr 2013 sollte ein Pilotprojekt hierfür umgesetzt werden. Und auch im Arbeitsübereinkommen zwischen ÖVP und den Grünen ist das E-Ticketing mit kilometergenauer Abrechnung vereinbart. Dennoch wurde bis zum jetzigen Tage das angekündigte Pilotprojekt noch nicht gestartet. Hinzu kommt, dass von Seiten des Klima- und Energiefonds (Kli.en) eine Zusage für eine Förderung des Projekts besteht, diese jedoch bei Nichtumsetzung verfällt. Das elektronische Ticket im öffentlichen Verkehr ist dabei nicht neu. Viele Großstädte wie Paris, Amsterdam und sogar Bukarest haben zumindest teilweise ein elektronisches Ticketsystem eingeführt. 2012 startete in Südtirol mit der Ausgabe des Südtirol-Passes ein elektronisches Ticketsystem mit kilometergenauer Abrechnung in einer überwiegend ländlich geprägten Verbundregion. Weiters hat die neu gewählte Südtiroler Landesregierung im Koalitionsabkommen vom 30. Dezember 2013 das Ziel eines einheitlichen Ticketraums für die Euregio definiert, indem die Ticketsysteme Tirols, Südtirols und des Trentino einander angeglichen und kompatibel gemacht werden. Dies wäre durch Einführung eines E-Ticketings in Tirol möglich. Im Sinne einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der Europaregion Tirol wäre dieses aufeinander abgestimmte Ticketsystem ein wichtiges Vorzeigeprojekt. Für die Fahrgäste hätte ein elektronisches Ticketsystems eine Reihe von Vorteilen. Im Gegensatz zur derzeit von Pendlern am häufigsten gekauften Jahreskarte, muss der Fahrgast nicht mehr eine bestimmte Strecke definieren, da alle gefahrenen Kilometer innerhalb des Verbundtarifs gleich verrechnet werden. Will ein Jahreskarteninhaber heute auf einer Strecke fahren, die in seiner Karte nicht inkludiert ist, so muss er den vollen Preis bezahlen. Mit einem elektronischen Ticket muss der Fahrgast nicht mehr im Voraus entscheiden, was für ihn das am besten geeignete Ticket ist. Derzeit steht der Fahrgast vor der Wahl zwischen Einzelticket, Tageskarte, Wochenkarte, Monatskarte oder Jahreskarte. So stellt sich oft erst im Nachhinein heraus, dass eine andere Karte für den Fahrgast günstiger gewesen wäre. Insbesondere dann, wenn die Summe der Einzeltickets mehr als eine Wochen- oder Monatskarte gekostet hat. Besonders Teilzeitbeschäftigte, die nur an wenigen Tagen in der Woche pendeln müssen und derzeit kein passendes Ticket für sich wählen können, hätten endlich ein Tarifsystem, durch das sie nicht benachteiligt werden. Bei einer kilometergenauen Abrechnung ist der Fahrgast somit sicher, dass der für ihn günstigste Tarif zur Anwendung kommt. Auch für die Verkehrsplanung wäre ein elektronisches Ticketsystem ein wichtiger Schritt, da damit automatisch auch vollständige Fahrgastzahlen unmittelbar zu Verfügung stehen. Ein E-Ticket steht dabei nicht in Konkurrenz zu einer vergünstigten Jahresnetzkarte, sondern ist eine technische Entscheidung, die verschiedene Varianten von Angeboten möglich macht. So sind eine maximale Kilometerzahl zu definieren, die dem Karteninhaber pro Jahr maximal in Rechnung gestellt werden, sowie eine Staffelung der Kilometertarife, die mit der Zahl der gefahrenen Kilometer abnimmt. Damit ist sicherzustellen, dass es zu einer deutlichen Vergünstigung für Vielfahrer im Vergleich zu den derzeitigen Tarifen kommt. Genauso können auch Vergünstigungen für Jugendliche, Studenten, Senioren oder Personen mit Handicap durch Verrechnen eines ermäßigten Kilometertarifs durch ein elektronisches Ticketsystem problemlos übertragen werden. Langfristiges Ziel muss es sein, ein elektronisches Ticket nicht nur in Tirol, sondern kompatible Systeme in ganz Österreich und in den Nachbarregionen einzuführen, damit das elektronische Ticket auch außerhalb der Landesgrenzen verwendet werden kann. Hierzu sollte Tirol in Österreich eine Vorreiterrolle übernehmen, um seinen Beitrag für das ehestmögliche Erreichen des Zieles zu leisten. Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol fordert daher die Tiroler Landesregierung auf, alle Maßnahmen zu setzen, dass der W T an der bereits angekündigten Einführung des elektronischen Ticketsystems für den öffentlichen Verkehr zügig weiterzuarbeitet und ehestmöglich auch einführt, damit Tirol bezüglich E-Ticket eine Vorreiterrolle innerhalb der österreichischen Verkehrsverbünde einnimmt. Antrag an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol am 16. Mai 2014 Kleinwasserkraft - ein wichtiger Beitrag zur Energieversorgung Tirols, Fortbestand muss gesichert werden Von den insgesamt knapp über tausend Wasserkraftwerken in Tirol fallen 950 Anlagen (94,6%) unter die Kategorie Klein- und Kleinstwasserkraft bis 10 GWh Jahresarbeitsvermögen. Diese Kraftwerke erzeugen im Schnitt 1.500 GWh pro Jahr, was 23% der Stromproduktion in unserem Bundesland und in etwa dem Strombedarf von 450.000 Haushalten entspricht. Somit ist die Kleinwasserkraft ein wichtiger und essentieller Bestandteil der Stromversorgung und Versorgungssicherheit in Tirol. Viele dieser Anlagen entsprechen jedoch nicht mehr dem technischen Standard, wurden sie doch bereits in der Zwischenkriegszeit oder in den ersten Nachkriegsjahren im Zuge des Aufbaues einer Grundversorgung mit elektrischer Energie errichtet. Es ist gesellschaftsund wirtschaftspolitisch sinnvoll diese Anlagen weiterhin zu betreiben und sie auf den letzten Stand der Technik hin zu adaptieren. Die Umsetzbarkeit dieser dringend notwendigen und ökonomisch wie ökologisch sinnvollen Maßnahmen setzt einerseits gesetzliche Änderungen (Wasserrechtsgesetz, Tiroler Naturschutz-gesetz) und andererseits Anpassungen im Vollzug voraus (Anpassung Kriterienkatalog Wasserkraft). Beispielsweise ist es derzeit de facto nicht möglich im Rahmen einer Revitalisierung das Krafthaus auch nur wenige Meter in seiner Position zu verändern, selbst dann nicht, wenn Wassermenge, Fließstrecke und andere maßgebliche Parameter nahezu unverändert bleiben. Dies würde eine Neuverhandlung der Anlage nach sich ziehen, die nach den heute geltenden Reglementierungen mit der unerfreulichen Konsequenz endet, dass trotz Revitalisierung sich eine deutlich geringere Energieausbeute ergeben würde. Es sind einige Fälle bekannt geworden, wo bei geplanten Investitionen von mehreren Hunderttausend Euro bis zu 30% geringere Erträge prognostiziert sind. Solche Rahmenbedingungen verhindern notwendige und sinnvolle Revitalisierungsmaßnahmen, obwohl die Einflussnahme auf Natur und Umwelt annähernd dieselbe bleibt! Noch dramatischer ist die Situation bei Kraftwerken, bei denen in den nächsten Jahren die wasserrechtliche Bewilligung ausläuft. Durch die notwendige Neuverhandlung für die Wiederverleihung des Wasserrechtes in Kombination mit den einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen, wird eine Fortführung des Kraftwerksbetriebes unmöglich gemacht. Davon betroffen sind unter anderem Kraftwerke, die teils seit 80, 100 oder noch mehr Jahren in Betrieb sind. Wenn von Seiten der Landesregierung auf diesen Umstand nicht entsprechend reagiert wird, ist damit zu rechnen, dass ein Drittel der bisher bestehenden Kapazitäten in den kommenden Jahren für die Stromgewinnung verloren gehen. Das sind mehr als 500 GWh pro Jahr bzw. entspricht das dem Strombedarf von 150.000 Haushalten. Die Arbeiterkammer Tirol bekennt sich zur Nutzung der Wasserkraftpotentiale in unserem Land. Dies ist ein wichtiger Beitrag für die Grundversorgung der Tiroler Haushalte mit Energie, entlastet die Übertragungsnetze, sichert durch die dezentrale Stromgewinnung zu einem Teil die Unabhängigkeit von internationalen Entwicklungen. Die Potentiale Antrag an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol am 16. Mai 2014 Längere Einreichfrist für Pendlerlnnen-Förderung des Landes Tirol Mit der Pendlerlnnenförderung wird den Bezieherinnen der Pendlerpauschale, die eine WT-Jahreskarte erwerben, 20 % des W T - Jahreskartenpreises vergütet. Pendlerlnnen im Sinne der Pendlerlnnenförderung des Landes Tirol sind alle Arbeitnehmerinnen, die eine kleine oder große Pendlerpauschale des Bundes beziehen bzw. Anspruch darauf haben und zwischen ihrem Wohnsitz und ihrer Arbeitsstätte ein Verkehrsmittel im Rahmen des Verkehrsverbundes Tirol innerhalb Tirols benutzen. Das Ansuchen um eine Pendlerlnnenförderung muss für jede aktuelle W T Jahreskarte innerhalb des Geltungszeitraums der Karte neu gestellt werden. Weil der Bezug des Pendlerpauschales nachzuweisen ist und manche Arbeitnehmerinnen das Pendlerpauschale nicht über den Arbeitgeber sondern über die Arbeitnehmerlnnenveranlagung beantragen, ist der Nachweis über das Pendlerpauschale und somit eine Antragstellung für die Pendlerlnnenförderung vielfach nicht innerhalb des Geltungszeitraums der WT-Karte, sondern erst im Folgejahr nach Zustellung des jeweiligen Einkommensteuerbescheides möglich. Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol fordert daher die Tiroler Landesregierung auf, die derzeitige Einreichfrist für die Beantragung der Pendlerlnnenförderung des Landes Tirol auf das Folgejahr der jeweils gültigen WT-Jahreskarte zu verlängern. Resolution an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol am 16. Mai 2014 Bestbieterprinzip im Öffentlichen Bereich zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs, der damit verbundenen Arbeitsplätze sowie der Steuern und Abgaben dringend überfällig Das Bundesvergabegesetz bietet im 5. Abschnitt, § 19 (5) und (6) eine Reihe von Möglichkeiten, um heimischen Betrieben mit nichtdiskriminierenden Kriterien einen fairen Wettbewerb auf Gemeinde- und Landesebene zu ermöglichen. Unter anderem verweisen wir gerade in Tirol auf die Möglichkeit von „umweltgerechten Leistungen“ durch konkrete Zuschlagskriterien mit ökologischem Bezug. Besonders wichtig der Verweis auf die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien mit sozialpolitischem Bezug. Die neuen EU-Richtlinien, die 2014 beschlossen wurden, lassen in Art. 58 und 59 (Ausschlussgründe und Eignungskriterien) noch mehr zu als bisher. „Es liegt in der Macht des Bundes, der Länder, Gemeinden und der öffentlichen Institutionen, bewusst auszuschreiben. Sie können ihre Anforderungen so formulieren, dass weder Auftragshandel noch die Auftragsweitergabe zu Dumpingpreisen eine Chance haben“, so auch heute Wirtschaftsanwalt Günther Gast in der Tiroler Tageszeitung. Der Kammer für Arbeiter und Angestellte ist es seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen, Betrieben zu diesem Bestbieterprinzip zu verhelfen und werden an dieser Stelle folgende Vorschläge beispielhaft aufgelistet, die in einem Kriterienkatalog überführt werden können und der „billigste Preis“ - ungeachtet, wie er zustande kommt - nicht mehr das alleinige Kriterium bleibt, welches nur Auftragnehmer begünstigt, die nicht ortsansässig sind, „Billigstarbeiter“ ausnützen und kaum oder gar keine Steuern und Abgaben vor Ort bezahlen: • Anzahl der auszubildenden Personen in Bezug auf die Gesamtzahl der Beschäftigten; • Beschäftigung älterer Dienstnehmer in Bezug auf die Gesamtzahl der Beschäftigten (Generation 50+); • Auftragsgemäße Begrenzung von projektbezogenen Personalstandes; • Auftragsspezifische Qualifikation und Berufserfahrung der Mitarbeiter (zur Überprüfung der beruflichen Eignung des Anbieters und der Subunternehmer); • Berücksichtigung ökologischer Kriterien wie bspw. weite Transportwege (auf der Straße) zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung (gilt auch für Sub); • Beschränkung der Subvergabe auf maximal zwei Ebenen und vorherige Bekanntgabe aller Subauftragnehmer etc.; Leasingarbeitnehmern auf 10% des • Erweiterung des Haftungs-bzw. Garantiezeitraumes außerhalb der in ÖNormen festgesetzten Zeiten. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass der Tiroler Landtag schon im September 2009 den Antrag „Bestbieterprinzip bei Verwendung von heimischen Produkten in öffentlichen Einrichtungen“ beschlossen hat. Der wesentlich größere Nutzerkreis im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit Handwerks-, Gewerbeund Industriebetrieben aller Branchen unterliegt nach wie vor dem „Billigstbieterprinzip“ und kommt daher unter immer größeren wettbewerbswidrigen und wettbewerbsverzerrenden Druck; zusätzlich zu allen anderen Problemen, mit denen diese Betriebe heute Tag für Tag konfrontiert sind: Angefangen von Vorfinanzierungen von Löhnen, Steuern, Abgaben und zum Teil auch der Lieferanten bis hin zu völlig absurden und nicht mehr nachvollziehbaren bürokratischen Hürden und Auflagen. Ein „Fairer Wettbewerb“ ebenso wie ein nichtdiskriminierender Schutz vor „Dumpinganbietern“ ist angesichts der derzeitigen Rahmenbedingungen ein unverzichtbares Element einer intakten Regional- und Kreislaufwirtschaft und dann überfällig, wenn die Unternehmungen weiter ihre hohe soziale Verantwortung in Bezug auf die Beschäftigung von Jung und Alt, von Frauen und Männern mit einem gerechten Lohn nachkommen sollen. Dieses zeitgemäße „Bestbieterprinzip“ zudem nur auf den bäuerlichen Bereich zu beschränken und den gesamten Handwerks-, Gewerbe- und Industriebereich auszugrenzen, zeigt zudem nicht von politischer Weitsicht in Bezug auf einen „fairen und gerechten Wettbewerb“ für unsere systemerhaltenden Betriebe und damit den Arbeitsplatzstandort Tirol.