Hinweise zur Planung einer Photovoltaikanlage

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Hinweise zur Planung einer Photovoltaikanlage
Hinweise zur Planung einer Photovoltaikanlage
1. Prüfung der Einspeisevergütung
Die Energieversorger sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, Solarstrom zu
den geltenden Einspeisevergütungssätzen (siehe Tabelle unten) abzunehmen. Mit der Novellierung des
EEG vom 09.07.2010 wurde die Einspeisevergütung für Solarstrom neu geregelt: Neben den bereits
bekannten Vorteilen der Netzeinspeisung profitieren Sie jetzt zusätzlich von einer stärkeren Förderung
des Eigenverbrauchs. Das Renditepotential für Ihre Investition haben wir einmal übersichtlich aufgelistet:*)
Netzeinspeisung
Netzeinspeisung
Installierte Anlagenleistung
Konversi- Sonst. Freionsflächen flächen
Ackerflächen
Inbetriebnahme
bis 30 kW
bis 100 kW
bis 1.000 kW
> 1.000 kW
2010
39,14
37,23
35,23
29,37
28,43
28,43
28,43
1. Einmaldegression
13 %
13 %
13 %
13 %
8%
12 %
-
Ab 01.07.2010
34,05
32,39
30,65
25,55
26,15
25,02
0,00
2. Einmaldegression
3%
3%
3%
3%
3%
3%
-
Ab 01.10.2010
33,03
31,42
29,73
24,79
25,37
24,26
0,00
**)
30,06
28,59
27,05
22,56
23,09
22,08
0,00
**)
27,35
26,02
24,62
20,53
21,01
20,09
0,00
2011
2012
Eigenverbrauch
Die Vergütung gilt für Anlagen, die bis zum 31.12.2011 in Betrieb genommen werden:
Eigenverbrauch
Inbetriebnahme
Installierte Anlagenleistung
bis 30 kW
bis 100 kW
bis 500 kW
> 500 kW
bis 30 %
ab 30 %
bis 30 %
ab 30 %
bis 30 %
ab 30 %
Ab 01.07.2010
17,67
22,05
16,01
20,39
14,27
18,65
0,00
Ab 01.10.2010
16,65
21,03
15,04
19,42
13,35
17,73
0,00
Ihren persönlichen Anreiz beim Eigenverbrauch errechnen Sie ganz einfach, indem Sie die entsprechende Vergütung aus der obigen Tabelle zum Eigenverbrauch auf Ihren persönlichen Strompreis
(durchschnittlich 20 Ct./kWh) addieren.
Beispiel: Anlagenleistung bis 30 kW, 30 % Eigenverbrauch, Inbetriebnahme Sept. 2010:
22,05 Ct./kWh + 20,00 Ct./kWh = 42,05 Ct./kWh
Ihr persönlicher Anreiz beim Eigenverbrauch liegt gegenüber der Netzeinspeisung bei 8,00 Ct./kWh.
*)
Die Zahlen basieren auf offiziellen Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Stand: 11.08.2010. Die
Tabellen und Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht. Maßgeblich sind im
Einzelfall die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung.
**) Ausgehend von einer Degression von 9 %.
2. Beantragung der Einspeisegenehmigung:
Für den Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage benötigen Sie eine Einspeisegenehmigung vom zuständigen
Energieversorger. Die Bearbeitungszeit und ggf. durchzuführende Netzmessungen können bis zu
maximal acht Wochen in Anspruch nehmen. Anschließend muss eine Anmeldung der Photovoltaikanlage erfolgen, die in der Regel von Geoplex in Zusammenarbeit mit Ihnen durchgeführt wird. Im
Allgemeinen ist es empfehlenswert im Zuge der Planung, Umsetzung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage in Kontakt mit Ihrem Energieversorger zu bleiben, damit Sie stets über den aktuellen
Stand der Bearbeitung informiert sind.
3. Finanzierung:
Ihre Hausbank berät Sie gerne über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Die gängigste Finanzierung läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die zinsgünstige Kreditmodelle speziell für
Photovoltaikanlagen anbietet. Die Beantragung und Abwicklung des Finanzierungspaketes erfolgt
dabei vollständig mit und über Ihre Hausbank. Mit Hilfe der vorliegenden Geoplex-Wirtschaftlichkeitsberechnung wird dabei ein auf Ihre persönliche Situation angepasster Finanzierungsplan erstellt.
4. Versicherung:
Es ist in jedem Fall ratsam, Ihre Photovoltaikanlage gegen etwaige Schäden (Sturm, Hagel, Feuer) zu
versichern. Dieser Schritt ist zwar optional, sollte jedoch in jedem Fall erfolgen! Viele Versicherer
bieten dazu individuelle Lösungen an. Der persönliche Ansprechpartner Ihrer Versicherung kann Sie
dahingehend beraten. Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie uns gerne persönlich.
5. Gewerbeanmeldung:
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage können Sie ein Gewerbe anmelden, wenn Sie Ihre Anlage
beispielsweise gemeinschaftlich betreiben wollen. Dazu gibt es eine einfache Rechtsform (GbR zur
Stromerzeugung), die beim lokalen Gewerbeamt angemeldet wird. Die Anmeldung ist unkompliziert
und kann durch Ihren Steuerberater erfolgen. Wichtig: Ob Sie eine GbR gründen oder nicht, Sie
erhalten die gezahlte Umsatzsteuer in jedem Fall innerhalb weniger Wochen von Ihrem Finanzamt
zurück!
6. Meldung bei der Bundesnetzagentur:
Vor der Inbetriebnahme ist die Photovoltaikanlage der Bundesnetzagentur zu melden. Das entsprechende Meldeformular können Sie unter www.bundesnetzagentur.de oder direkt über Geoplex
beziehen.
Geoplex GmbH
Sitz der Gesellschaft
Möserstraße 1
49074 Osnabrück
Niederlassung Halle (Westf.)
Klingenhagen 57
33790 Halle (Westf.)
Fon: 0541 357318 - 30
Fax: 0541 357318 - 31
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[email protected]
www.geoplex.de

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