Meine erste Mietwohnung - Die Mietervereinigung Österreichs

Transcrição

Meine erste Mietwohnung - Die Mietervereinigung Österreichs
1
Meine erste
Mietwohnung
Die wichtigsten mietrechtlichen Tipps für junge
Mieterinnen und Mieter im Überblick
ge
a
l
2
uf
A
.
2
3
Inhaltsverzeichnis
Vorwort................................................................................................................................ 4
Die Mietervereinigung und ihre Leistungen................................................................................. 5
Allgemeine Tipps zur Wohnungssuche......................................................................................... 6
• Finanzierung....................................................................................................................... 6
• Wohnung............................................................................................................................ 7
Wohnungssuche...................................................................................................................... 9
Immobilienmakler................................................................................................................. 11
• Pflichten........................................................................................................................... 11
• Höhe Maklerprovision.......................................................................................................... 12
• Rückforderung Maklerprovision............................................................................................. 14
Besichtigung........................................................................................................................ 15
Mietanbot............................................................................................................................ 17
• Mindestinhalt.................................................................................................................... 17
• Rücktritt........................................................................................................................... 18
Mietvertragsabschluss............................................................................................................ 19
Wohnkosten......................................................................................................................... 22
• Einmalzahlungen................................................................................................................ 22
• Monatliche Zahlungen/Mietzins............................................................................................ 25
Impressum:
Medieninhaber & Herausgeber: Mietervereinigung Österreichs
Reichsratsstraße 15/4, 1010 Wien, www.mietervereinigung.at, [email protected], Stand: September 2010
Konzept und Gestaltung: echokom werbeagentur ges.m.b.h., Schottenfeldg. 24, 1070 Wien, Fotos: IStock, DeSt., Panthermedia
Umzug................................................................................................................................ 29
Allgemeine Tipps zur Wohnungssuche....................................................................................... 31
Checkliste Finanzierung.......................................................................................................... 33
Checkliste Wohnungsbesichtigung............................................................................................ 35
Wohnungsübergabeprotokoll................................................................................................... 37
Checkliste Um- und Anmeldungen............................................................................................ 39
Musterbrief Rücktritt............................................................................................................. 41
Nützliche Adressen................................................................................................................ 42
4
5
Vorwort
Die Mietervereinigung und Ihre Leistungen
Die erste eigene Wohnung – eine wichtige Entscheidung im
Leben. Um die richtige Wahl zu treffen, braucht es in erster
Linie drei Dinge: Zeit, Geld und Nerven. Viele Fragen sind im
Vorfeld zu beantworten, und nur selten hat man das Glück auf
Anhieb die ideale Wohnung zu finden. Wo soll die Wohnung
sein? Wie weit ist es zu Arbeitsplatz, Schule oder Universität?
Wieviel Platz brauche ich? Eine Wohnung für mich allein, gemeinsam mit dem Partner oder mit Bekannten in einer Wohngemeinschaft? Und dann vor allem die Kosten. Wie hoch ist
die Miete? Für wie lange möchte ich in der Wohnung bleiben?
Wie ist das mit den Provisionen, mit Kautionen und Ablösen?
Welche Rechte habe ich als Mieter?
Die Mietervereinigung will dir sparen helfen. Zeit, Geld und Nerven. Denn Wohnen ist teuer, und die
Angebote auf dem Wohnungsmarkt klingen meist verlockend, sind aber nicht immer seriös. Damit
auf den Wohntraum nicht ein böses Erwachen folgt, gibt es diese Broschüre. Sie soll dir als Wohnungssuchenden die wichtigsten Informationen zur Verfügung stellen, die für dich bei der Wahl
deines ersten Zuhause wichtig sind. Sie gibt einen ersten Überblick, und es ist gut, wenn man sie
gelesen hat, ehe man mit der Suche beginnt. Noch besser ist es, bei uns zu einem Beratungsgespräch vorbeizukommen, sobald man eine passende Wohnung gefunden hat. Wir helfen dir dabei,
nochmals alles durchzudenken, bevor du einen Vertrag unterschreibst.
Solltest du Fragen haben oder Unterstützung brauchen, so steht dir das Team der Mietervereinigung gerne zur Verfügung.
Fair wohnen ist unser Motto, wir arbeiten seit 1911 für leistbares attraktives Wohnen.
Als Mitglied bist du gut beraten und gut vertreten!
Nütze als Mitglied:
•Rechtsberatung in allen Miet- und Wohnrechtsfragen
•Rückforderung von überhöhten Miet- und Betriebskosten sowie
illegalen Ablösen
•Vertretung in Mietstreitigkeiten
•Beistellung eines Rechtsanwalts bei Kündigungen, Mietzinsklagen,
Besitzstörungsklagen etc. (Achtung: gilt erst bei einer Mindestmitgliedschaft von einem halben Jahr vor dem Anlassfall)
•Beratung und Hilfe bei Mietzinserhöhungen
•Überprüfung von Maklergebühren und Provisionen
•Mietvertragsberatung
•Periodische Zeitschrift „Fair Wohnen“
•Online-Service für Mitglieder
•Attraktive Zusatzangebote
Mit der Mietervereinigung als Rückhalt wohnst Du sicher und kannst auch
eventuellen Schwierigkeiten beruhigt entgegensehen!
Dein Georg Niedermühlbichler
Präsident der Mietervereinigung Österreichs
6
7
Also wie hoch sind insgesamt deine Ausgaben für Schule/Uni, Telefon, Versicherung, Lebensmittel etc.? Dann überlege, wie viel du noch für eine Wohnung ausgeben kannst.
Achtung!
Als goldene Regel sollte für dich gelten, dass die monatlichen Wohnkosten (Miete
samt Betriebskosten, Heizkosten, Telefongebühren, Strom etc.) niemals ein Drittel
deines Nettoeinkommens übersteigen sollten.
Beachte bei deiner Rechnung auch, dass die Mieten nicht gleichbleiben, sondern leider stetig
steigen und du dir den Mietzins nicht nur zum Vertragsabschluss, sondern auch während der
Dauer des Mietverhältnisses leisten können sollst.
1. Wohnungssuche
Die erste eigene Wohnung zu suchen, bringt oftmals große Probleme mit sich, da man in den
Mietrechtsangelegenheiten noch recht unerfahren ist. In dieser Broschüre sollen dir einige
Tipps und Ratschläge für die Anmietung deiner ersten Wohnung gegeben werden.
Du findest in dieser Broschüre Informationen über die aktuelle Gesetzeslage, Tipps, Musterschreiben und Checklisten für die Anmietung deiner ersten eigenen Wohnung.
Solltest du weitere Fragen haben, dann wende dich an die Mietervereinigung Österreichs.
Allgemeine Tipps zur Wohnungssuche im Vorfeld
Wichtig ist es für dich, dir im Vorfeld der Wohnungssuche klar zu werden, welche Ansprüche du
an die Wohnung stellst und wie du sie dir finanzieren kannst.
1. Schritt: Finanzierung
Wie hoch ist dein Budget? Über welche Einnahmequellen verfügst du (eigenes Einkommen, Kinderbeihilfe, finanzielle Unterstützung durch deine Familie, Studienbeihilfe, Einkommen durch
Gelegenheits- oder Nebenjobs)?
Wie viel Geld kannst du letztendlich für das Wohnen ausgeben?
Schreibe dir zusammen, mit welchen Ausgaben du neben den Wohnkosten fix rechnen musst.
Daneben musst Du aber auch alle einmaligen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehen, wie z. B. Vermittlungsprovision, Kaution, Vergebührung, einmalige Anmeldekosten
von Strom und Gas, aber auch Kosten für die Wohnungseinrichtung etc., in deine Kalkulation
einbeziehen.
2. Schritt: Wohnung
Wenn du dir dann sicher bist, wie viel du für das Wohnen ausgeben kannst und willst, solltest
du dir klar werden, welche Anforderungen du an deine Wohnung stellst.
Größe der Wohnung
Wie groß soll die Wohnung sein? Willst du alleine wohnen oder mit einem Partner – oder wird
vielleicht sogar Familienzuwachs erwartet? Über welche Räume soll die Wohnung verfügen?
Benötigst du ein eigenes Arbeitszimmer oder Schlafzimmer oder reicht dir schon eine Einzimmerwohnung? Muss es unbedingt ein eigenes Badezimmer sein oder reicht dir vielleicht eine
Duschkabine in Küche oder Vorzimmer?
Bedenke dabei aber immer: Je größer die Wohnung sein soll, desto teurer wird sie sein und
umso höher wird üblicherweise die monatliche finanzielle Belastung sein. Wenn du eine große
Wohnung anmieten willst, überlege, ob du vielleicht eine Wohngemeinschaft gründen willst, da
dies Kosten sparen hilft.
Lage der Wohnung
Wo möchtest du wohnen? Im Zentrum, also am Puls der Stadt, oder am Stadtrand? Bedenke
dabei, dass im Stadtzentrum die Wohnungen meist teurer sind als in den Randbezirken. Sind in
8
9
der Nähe der Wohnung Geschäfte zum Einkaufen, ärztliche Versorgung und eine gute Infrastruktur? Wie ist die Verkehrsanbindung? Benötigst du vielleicht auch einen Parkplatz oder
eine Garage für dein Auto? Kannst du mit dem Rad zu deiner Arbeitsstätte oder zur Uni fahren?
Handelt es sich eher um eine Ruhelage, in der man auch konzentriert studieren kann, oder
musst du mit erheblichem Lärm rechnen? Wie ist das Wohnumfeld?
Ausstattung der Wohnung
Handelt es sich um einen Neubau oder um einen Altbau? Ist es dir wichtiger, in einer Wohnung
mit hohen Räumen und schönen Fußböden zu wohnen, in denen aber oftmals die Außenfenster
und der thermisch energetische Zustand des Hauses in eher schlechterem Zustand sind?
Oder willst du lieber eine Neubauwohnung, bei der man normalerweise mit wenigen Erhaltungsarbeiten rechnen muss, die aber doch auch sehr hellhörig sein kann?
Über welche Heizung soll die Wohnung verfügen, da üblicherweise die Betriebskosten für eine
Gasheizung niedriger sind als jene für eine Öl- oder Stromheizung?
Ist es dir wichtig, dass die Wohnung auch über ein Kellerabteil verfügt? Soll die Wohnung hofoder straßenseitig sein?
Zustand des Hauses
Soll das Haus über eine Waschküche verfügen? Ist es dir wichtig, dass es einen Fahrradraum
und/oder einen Aufzug gibt?
2. Wie suche/finde ich meine erste eigene Wohnung?
Art der Wohnung
Soll es sich um eine Gemeindewohnung, einen geförderten Neubau, eine Genossenschaftswohnung, eine Eigentumswohnung oder um eine „normale“ Mietwohnung handeln?
Annoncen in Zeitungen
In vielen Tageszeitungen werden Annoncen zur Vermietung von Wohnungen veröffentlicht.
Gerade am Samstag rentiert es sich immer, den umfangreichen Immobilienanzeigenbereich
der Zeitungen nach interessanten Wohnungen zu durchforsten. Suche dir in Ruhe die für dich
interessanten Inserate heraus.
Gehe all diese Punkte durch und begebe dich auf die Suche nach deiner ersten eigenen Wohnung.
Internet
Es existiert eine Vielzahl von Anbietern im Internet, und die Internetsuche ist gerade für Wohnungsinteressenten von Nutzen, die eine Wohnung in einer anderen Stadt suchen. Der Vorteil
der Internetsuche ist der, dass du schon konkret nach bestimmten Kriterien deine Wohnung
­suchen kannst. Trotzdem ist oftmals auch Vorsicht geboten, da du häufig nicht erkennen
kannst, ob eine Wohnung nicht schon vergeben ist.
Schwarzes Brett
An den Anschlagtafeln an Universitäten und Fachhochschulen, aber auch in Einkaufszentren
findet man manchmal aktuelle Wohnungsangebote.
10
11
Tipp
Erzähle deinen Bekannten, Verwandten, Freunden und Arbeitskollegen, dass du eine
Wohnung suchst. Oftmals können dir sie weiterhelfen. Mithilfe von Beziehungen und
Referenzen kann sich die Wohnungssuche erheblich einfacher gestalten.
Wohnservice Wien
1020 Wien, Taborstraße 1 – 3, Tel.: 01/24 503-100
Gemeinnützige Bauvereinigungen
Du kannst dich auch an gemeinnützige Bauvereinigungen wenden und bei diesen nachfragen,
ob sie eine günstige Wohnung zu vermieten haben. Dabei hast du die Möglichkeit, dich gezielt
für eine bestimmte Wohnung zu bewerben oder generell dein Interesse zu zeigen.
Zentralverband: 1010 Wien, Bösendorferstraße 7, Tel.: 01/505 58 24.
Wohnbörse der ÖH
Auch hier findest du aktuelle Wohnungsangebote. Der Schwerpunkt liegt auf der provisionsfreien Vermittlung von Wohnungen.
–> www.jobwohnen.at
Hausverwaltungen
Versuche dein Glück auch direkt bei Hausverwaltungen und frage dort nach, ob diese vielleicht
eine günstige Mietwohnung frei hätten, die sie dir anbieten könnten. Vielleicht hast du auf
diesem Wege Glück und findest eine Wohnung.
3. Immobilienmakler
In vielen Fällen ist in die Wohnungsvermittlung ein Makler involviert. Ein Immobilienmakler
soll Vermieter und Mietinteressenten zusammenbringen und dafür sorgen, dass es zu einem
Mietvertragsabschluss kommt.
Tipp
Du solltest immer überprüfen, ob der Makler eine Konzession hat. Das kannst du bei
der Gewerbebehörde, aber auch beim Fachverband der Immobilientreuhänder und bei
den Fachgruppen in den Wirtschaftskammern der Bundes­länder sowie z. B. auch bei
der Wiener Landesinnung der Immobilientreuhänder erfragen.
Welche Pflichten hat der Makler?
Achtung: Der Makler ist insbesondere verpflichtet,
• darauf hinzuweisen, dass er als Makler einschreitet
• dir mitzuteilen, wenn er als Doppelmakler tätig wird und auch in einem Auftragsverhältnis
mit dem Wohnungsabgeber steht, was bei den meisten Vermittlungen der Fall ist
• deine Interessen redlich und sorgfältig zu wahren und dich zu beraten
12
13
• dir alle die Wohnung und den Mietvertragsabschluss betreffenden Informationen mitzuteilen, die für den Mietvertragsabschluss von Bedeutung sein können.
• dir sämtliche voraussichtlich erwachsenden Kosten, die durch den Mietvertragsabschluss
entstehen könnten, bekannt zu geben (z. B. Mietvertragsgebühren)
• dir die Höhe der Provision schriftlich mitzuteilen
• dich unverzüglich auf ein wirtschaftliches oder familiäres Nahverhältnis zum Vermieter/zur
Verwaltung hinzuweisen
• über all das zu schweigen, was du ihm erzählst
Einem Wohnungsinteressenten, der ein Verbraucher ist, muss er die Informationen schriftlich
mitteilen.
Verletzt der Makler seine Pflichten, dann kannst du unter Umständen Schadenersatz verlangen.
Weiters kannst Du wegen Verletzung wesentlicher Pflichten auch eine Mäßigung der Maklerprovision fordern.
Wird ein Mietvertrag nach Einschaltung eines Immobilienmaklers erfolgreich abgeschlossen,
gebührt diesem eine Provision, die von dir zu bezahlen ist.
Höhe der Maklerprovision
Ein Makler hat dich darauf hinzuweisen, dass im Falle des Mietvertragsabschlusses eine
Provisionspflicht besteht. Gleichzeitig ist auch die Höhe der Provision ausdrücklich anzuführen.
Hierbei handelt es sich um eine unverzichtbare Aufklärungspflicht, der ein gewerblicher Immobilienmakler jedenfalls nachkommen muss, da die Kostenfrage von erheblicher Bedeutung für
jeden Mietinteressenten ist, bei einem Verbraucher hat sie auch schriftlich zu erfolgen.
Ein Immobilienmakler hat grundsätzlich nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn durch
seine Tätigkeit tatsächlich auch ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Vorher musst du keine
Anzahlung, Vorschuss oder Provision zahlen!
Die Höchstbeträge für Provisionsansprüche sind in der Immobilienmaklerverordnung geregelt.
Da der Immobilienmakler in den überwiegenden Fällen als Doppelmakler tätig wird, kann er die
Provision sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter einfordern.
Höchstbeträge der Provision bei Vermittlung von Mietverträgen von Wohnungen:
Neue Regelung seit 1.9.2010
bei unbefristeten oder auf mehr als 3 Jahre
befristeten Mietverträgen
maximal 2 Bruttomonatsmietzinse bei der
Vermietung von Haupt- oder Untermieten
von Wohnungen und Einfamilienhäusern
bei einem bis maximal 3 Jahre befristeten
Mietvertrag
maximal 1 Bruttomonatsmietzins
bei unbefristeten Mietverträgen, wenn der
Makler zugleich Verwalter der Wohnung ist
maximal 1 Bruttomonatsmietzins
bei Verlängerung der Mietvertrages oder
Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis
Ergänzungsprovision bis zur Höhe des
Höchstbetrages für gesamte Vertragsdauer,
maximal1/2 Bruttomonatsmietzins
bei Untermiete von einzelnen Wohnräumen
maximal 1 Bruttomonatsmietzins
Zu diesen Höchstbeträgen darf der Makler noch die 20 % Umsatzsteuer verrechnen.
Achtung
Der Bruttomietzins setzt sich nur aus dem reinen Nettohauptmietzins und den
Betriebskosten zusammen.
Wenn eine Inventarmiete vereinbart wurde, dann darf auch diese netto mitberücksichtigt werden. Heizkosten dürfen bei allen mietengeschützten Wohnungen nicht einbezogen werden.
Ebenso unzulässig ist es auch, die Umsatzsteuer einzubeziehen, obwohl diese einen Mietzinsbestandteil darstellt.
Beispiel: Die monatliche Miete von 440 Euro setzt sich wie folgt zusammen:
250 Euro Hauptmietzins
150 Euro Betriebskosten
400 Euro Bruttomietzins
40 Euro USt.
440 Euro Gesamtmietzins
Bei einer Vermittlung eines unbefristeten Mietverhältnisses beträgt die höchstzulässige
Maklerprovision 2x (250+150)+20% USt.= 960 Euro
14
15
TIPP
Es handelt sich um Höchstbeträge. Versuche, eine niedrigere Vermittlungsprovision
mit dem Makler auszuhandeln.
Wann ist die Maklerprovision zu bezahlen?
Der Makler darf die Provision von dir erst dann einfordern, wenn der von ihm vermittelte Mietvertrag auch wirklich rechtswirksam zustande gekommen ist. Das bedeutet, dass er vor diesem Zeitpunkt keinen Anspruch auf einen Vorschuss, Anzahlungen oder Ausbezahlung der Provision hat.
Die Provision ist z. B.: unzulässig, wenn
• der Makler auch gleichzeitig Vertragspartner des Mietvertrages ist (z. B. Eigentümer des
Hauses)
• der Mietvertrag mit einem Angehörigen des Maklers abgeschlossen wird, mit dem er eine
sehr enge und intensive Nahbeziehung hat (z. B. Mietvertrag mit Ehefrau oder Tochter des
Maklers)
• der Makler mit dem Vermieter in einem sonstigen familiären oder wirtschaftlichen Nahverhältnis steht und dich nicht unverzüglich darauf hinweist
• der Makler, der zugleich Hausverwalter des Mietobjektes ist, keine über die durch das Verwaltungshonorar gedeckten Tätigkeiten für den Mietvertragsabschluss fördernde Aktivitäten
setzt, wie z. B. Inserataufgabe oder Besichtigung der Wohnung
Rückforderung unzulässiger Maklerprovisionen
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes kann eine unzulässige Maklerprovision
binnen 10 Jahren zurückgefordert werden
• wenn sie als Ablöse zu bewerten ist oder
• wenn der Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip eklatant, also ins Auge springend ist und
klare Richtlinien der Entgeltbildung verletzt wurden
4. BesichtiGung
Der erste Eindruck ist oft von entscheidender Bedeutung, da bei der Erstbesichtung alle Parteien
versuchen, sich vom anderen ein Bild zu machen und nähere Informationen zu bekommen.
Strategien für Wohnungsinteressenten
Trete selbstbewusst auf. Falls du dich unsicher fühlst, nimm eine Vertrauensperson mit.
TIPP
Nimm eine Person deines Vertrauens zu der Wohnungsbesichtigung mit. Ihr seht gemeinsam mehr und sie kann dir vielleicht noch als Zeuge beistehen und bestätigen,
was mit dem Makler und/oder Vermieter besprochen wurde.
Eine überhöhte Maklerprovision, die nicht offenkundig unangemessen ist, muss von dir aber
binnen 3 Jahren gerichtlich eingeklagt werden.
Ein gepflegtes Erscheinungsbild schadet auch nie, da viele Vermieter und Makler gerade auf das
als Erstes schauen. Versuche freundlich, aber bestimmt zu sein und dabei immer du selbst zu
bleiben. Bleib bei den Gesprächen immer ruhig und sachlich.
Lobe ruhig, wenn dir die Wohnung gefällt, ohne dabei zu übertreiben. Lege auch dar, warum du
gerne diese Wohnung anmieten würdest (z. B. Nähe zur Uni oder Arbeit).
16
17
TIPP
Lege deine Vorstellungen und Wünsche klar und präzise dar. Stelle Fragen, wenn du
etwas nicht verstehst oder wenn dir etwas wichtig ist.
Besichtige die Wohnung mehrmals, um sie aufmerksam anzusehen und zu überprüfen, ob die Wohnung wirklich konkret deinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Abends ist eine Besichtigung nicht sinnvoll, da man bei künstlichem Licht Mängel
der Wohnung oft übersieht.
Bei Wochenendterminen bedenke, dass werktags der Lärm in der näheren Umgebung der Wohnung meist viel stärker ist.
Kontrolliere, in welchem Zustand sie sich befindet, ob alles funktioniert, und nimm dir Zeit,
stelle auch dem Makler Fragen über das Haus, Einkaufs- und Verkehrsstruktur in der Nähe,
Nachbarn, aber auch, wie sich der Mietzins zusammensetzt, wer für die Erhaltung der Wohnung
zuständig ist etc.
Besichtigungsschein
Der Makler verlangt bei der Besichtigung oft eine Unterschrift auf einem Besichtigungsschein.
Mit einem Besichtigungsschein bestätigst du als Wohnungssuchender, dass dir eine bestimmte Wohnung vom Makler zur Besichtigung angeboten wurde und dass du, falls es zu einem
Abschluss kommt, dem Makler eine Vermittlungsprovision bezahlen wirst.
Fragen des Maklers an dich
Immer wieder stellen Makler im Auftrag des Vermieters dem Mietinteressenten Fragen, um so
mehr von dir und deiner Familie bzw. deinen Mitbewohnern zu erfahren, insbesondere ob du
dir die Wohnung auch leisten kannst.
Inwieweit musst du diese wahrheitsgemäß beantworten?
An sich sind nur Fragen, die für den Vermieter von wesentlichem Interesse für den Mietvertragsabschluss sein können, berechtigt, wie z. B. Fragen zu deiner Person und etwaigen Mitbewohnern, also Fragen über Name, Alter, bisherige Anschrift. Die Frage nach deinem Arbeitsverhältnis und Beruf kann ebenso zulässig sein wie Fragen zum Nettoeinkommen, da der Vermieter
sich ein Bild davon machen muss, ob du auch wirklich die Miete dauerhaft bezahlen kannst.
Diese Fragen sind daher wahrheitsgemäß zu beantworten, da der Vermieter dir seine Wohnung
anvertraut und deshalb das Recht hat, zu erfahren, mit wem er zu tun hat.
Unzulässige Fragen
Fragen nach bestehenden oder geplanten Schwangerschaften, der sexuellen Neigung, Religion,
Hautfarbe, Nationalität, persönlichen Vorlieben und Krankheiten sind unzulässig, da sie in die
Privatsphäre des Mietinteressenten eingreifen. Solche Fragen müssen nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
5. Mietanbot
Wenn dir die Wohnung gefällt und du auch bereit bist, sie zu den bekannt gegebenen Bedingungen anzumieten, kannst du ein Mietanbot abgeben.
Achtung!
Wer ein Anbot unterschreibt, gibt eine bindende Erklärung ab, die Wohnung zu
einem bestimmten Mietzins anmieten zu wollen.
Ab dem Moment der Abgabe eines Mietanbotes kann ausschließlich noch der Vermieter entscheiden, ob er mit dir den Mietvertrag abschließen will. Daher solltest du ein Anbot immer
nur dann unterschreiben, wenn du dir hundertprozent sicher bist, dass du die Wohnung jedenfalls anmieten willst und sie dir auch finanziell leisten kannst.
Mindestinhalt des Anbots
• Objekt, Adresse
• Name der Vertragsparteien
• Art der Miete (Haupt- oder Untermietvertrag)
• Mietdauer
• Mietzins (am besten aufgegliedert nach Hauptmietzins, Betriebskosten, Heizkosten und
Umsatzsteuer)
18
19
Das ist manchmal aber recht wenig, daher verlange zu deiner Absicherung, dass alle für die
Anmietung relevanten Zusagen, Bedingungen und Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich im
Anbot oder in einem Zusatzblatt angeführt werden, wie z. B. Weitergaberecht, Benützungsrecht
des Gartens, Recht auf Tierhaltung, Investitionsablösen, Mietzinsvorauszahlung oder Kaution.
Verlasse dich nie auf mündliche Zusagen!
Hängt der Abschluss des Mietvertrages noch von weiteren Bedingungen ab, dann füge deinem
Anbot z. B. folgende Formulierungen bei:
Beispiel 1: „Vorbehaltlich einer Finanzierung/Kreditgewährung durch die Bank XY (meines
Vertrauens)“, wenn du noch die Finanzierung der Wohnung abklären musst.
Beispiel 2: Der Mietvertragabschluss hängt davon ab, ob du einen Studienplatz in Wien
bekommst oder deiner Freundin die Wohnung auch gefällt, daher füge bei:
„Das Anbot ist nur gültig, wenn ...“
Lege im Anbot eine individuelle Bindungsfrist fest, in der die Annahme zu erfolgen hat.
Beispiel: Dieses Anbot gilt nur bis zum 30. 10. 2008.
6. Worauf soll man beim MietvertragsabschluSS achten?
Wenn der Vermieter das Anbot annimmt, dann ist der Mietvertrag zustande gekommen, und
somit entsteht auch deine Verpflichtung zur Zahlung der Provision.
Da die Wohnungssuche oft langwierig, zeitintensiv und auch emotional anstrengend ist, sind
viele Mieter froh, wenn sie die richtige Wohnung endlich gefunden haben, und unterschreiben
dann einfach den ihnen vom Makler oder Vermieter vorgelegten Mietvertrag. Viele glauben
auch, dass sie gar keine andere Wahl haben, als den Mietvertrag zu unterschreiben.
Kostenfreier Rücktritt bei der Vermittlung einer Mietwohnung nach § 30a KSchG
Nur ein Verbraucher, der am selben Tag, an dem er die Wohnung, welche er zum dringenden
Wohnbedürfnis für sich selbst oder einen nahen Angehörigen anmieten will, das erste Mal besichtigt, eine Vertragserklärung (Mietanbot, Mietvertragsabschluss ...) abgibt, kann von diesen
Vertragserklärungen schriftlich kostenfrei zurücktreten.
Daher nochmals: Überlege genau, bevor du etwas unterschreibst!
Aber bedenke dabei:
Mit der Unterzeichnung eines Mietvertrages akzeptieren Vermieter und Mieter, dass eine konkrete Wohnung zu bestimmten Bedingungen überlassen bzw. angemietet werden soll.
Die Rücktrittsfrist beträgt 1 Woche ab der Vertragserklärung. Sie beginnt erst zu laufen, sobald
der Verbraucher eine Zweitschrift seiner Vertragserklärung/en und eine schriftliche Belehrung
über das Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen
Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtiung.
Welche Arten von Mietverträgen gibt es?
Ein Mietvertrag ist eine mündliche, schriftliche oder stillschweigende Vereinbarung zwischen
einem Vermieter und einem Mieter, ein bestimmtes Mietobjekt des Vermieters dem Mietinteressenten zu einem bestimmten Mietzins zu überlassen.
Die überwiegende Anzahl der Mietwohnungen unterliegt dem Mietrechtsgesetz, also für viele
Häuser, die noch vor dem 2. Weltkrieg erbaut worden sind.
Eine an den Immobilienmakler gerichtete Rücktrittserklärung bezüglich des Mietvertrages gilt auch für einen im Zuge der Vertragserklärung abgeschlossenen Maklervertrag.
Der Vorteil einer solchen mietengeschützten Wohnung liegt darin, dass es für dich als Mieter in
vielen Bereichen einfach einen besseren Schutz diesbezüglich gibt (Mietzinsbildung, Kündigung).
20
21
Frage daher, ob das MRG für die Wohnung gilt und wann das Haus erbaut wurde. Wenn möglich,
halte dies auch im Mietvertrag schriftlich fest.
Bei mietengeschützten MRG-Wohnungen, egal, ob es sich um einen Haupt- oder Untermietvertrag handelt, muss seit 30. 6. 2000 ein befristeter Mietvertrag jedenfalls eine gesetzlich
zwingende Mindestdauer von 3 Jahren haben.
Prüfe dabei immer, ob es sich um einen Hauptmietvertrag oder um einen Untermietvertrag handelt.
Hauptmietvertrag
Hauptmiete entsteht, wenn dein Mietvertrag
• mit dem Eigentümer der Liegenschaft
• mit dem Fruchtnießer der gesamten Liegenschaft
• mit dem Wohnungseigentümer
• mit dem Fruchtnießer an einem Wohnungseigentumsobjekt
• mit dem Generalmieter oder Pächter eines ganzen Hauses
• mit dem Wohnungseingetumsbewerber abgeschlossen wird. In diesem Falle kommt der Hauptmietvertrag mit allen Eigentümern der Liegenschaft zustande. Mit Begründung von Wohnungseigentum
am Mietobjekt geht die alleinige Vermieterstellung dann auf den Wohnungseigentümer über.
Wo kannst du erfahren, wer der Eigentümer ist?
Wer dein Eigentümer ist, erfährst du im Grundbuch in jedem Bezirksgericht. Einsicht ist für
jeden möglich. Du kannst dort auch einen Grundbuchauszug einholen.
Untermietvertrag
Untermiete liegt in allen anderen Fällen vor. Oft ist ein Hauptmieter der Vermieter.
Achtung!
Bei deiner Überlegung, einen Untermietvertrag abzuschließen, bedenke, dass du als
Untermieter in vielerlei Hinsicht viel schlechter gestellt bist als ein Hauptmieter.
Wichtig ist zu wissen, dass das Untermietverhältnis vom Hauptmietverhältnis
abhängt. Wird der Hauptmietvertrag beendet, so musst auch du als Untermieter die
Wohnung verlassen. Gegen den Willen des Vermieters kannst du als Untermieter nicht
in der Wohnung bleiben.
Vor deiner Unterschrift überlege dir auch, wie lange du in der Wohnung leben willst und ob ein
befristeter oder ein unbefristeter Mietvertrag attraktiver für dich ist.
Befristet ist ein Mietverhältnis immer dann, wenn schon bei Mietvertragsabschluss das Ende
der Mietdauer bestimmt ist und auch schriftlich angeführt wird, wie etwa: „Das Mietverhältnis
beginnt am 1. 1. 2008 und endet am 31. 12. 2013.“
Wer soll den Mietvertrag unterschreiben – wer soll Mieter werden?
Wer den Mietvertrag unterzeichnet, der wird auch Mieter.
Alleiniger Mieter
Du kannst alleine Mieter werden, dann haftest du auch alleine für die Mietzinse und sonstigen
Forderungen des Vermieters.
Wohngemeinschaften
Gerade bei der Suche nach der ersten eigenen Wohnung überlegen viele Jugendliche, eine
Wohngemeinschaft zu bilden.
In einer Wohngemeinschaft erklären sich mehrere Personen bereit, gemeinsam, formlos und
freiwillig miteinander in einer Wohnung zu wohnen, wobei allgemeine Räume wie WC, Küche
und Bad gemeinschaftlich genutzt werden und meistens jeder Person ein eigener Raum für
ihre Privatsphäre zur Verfügung gestellt wird. Eine Wohngemeinschaft kann dadurch begründet
werden, dass mehrere miteinander einen Mietvertrag abschließen oder eine Person Mieter wird
und alle anderen Untermieter sind.
Mitmieter
Es können auch mehrere Personen gleichberechtigte Mitmieter werden. Diese Personen haften dann
solidarisch für die Miete. Alle Mitmieter haben die gleichen Rechte und Pflichten, was aber auch
bedeutet, dass sie gegebenenfalls auch alleine für den gesamten Mietzins geradestehen müssen.
Wenn du dich entscheidest, gemeinsam mit einer zweiten Person (z. B. Lebensgefährte,
Freund) einen Mietvertrag abzuschließen, bedenke, dass ihr immer nur gemeinschaftlich
handeln und auch nur gemeinsam den Mietvertrag kündigen könnt. Ein Mitmieter kann daher
nur mit Zustimmung des anderen Mitmieters und des Vermieters wieder aus einem Mietvertrag
aus­steigen. Kommt keine Einigung zustande, haftest du ansonsten auch nach deinem Auszug
weiter für Mietzinsrückstände.
WG mit Haupt- und Untermietern
Meistens schließt eine Person den Hauptmietvertrag ab und vermietet dann an die anderen WGMitglieder weiter. Halte schriftlich im Mietvertrag fest, dass mehrere Personen einziehen werden.
Bedenke, dass du als Hauptmieter nach außen hin gegenüber deinem Vermieter für alle Forderungen (Mietzinszahlungen etc.) haftest.
22
23
Höhe der Kaution:
Ortsüblich sind Kautionszahlungen in der Höhe von 3 Bruttomonatsmieten. Höhere Kautionen dürfen nur dann verlangt werden, wenn z. B. ein besonderes Risiko für Mietzinsausfälle
besteht, eine Luxuseinrichtung mitvermietet wird oder die Wohnung überdurchschnittlich gut
ausgestattet ist.
TIPP
Dokumentiere den Zustand der Wohnung bei Anmietung genau (Fotos, Übernahmeprotokoll).
2. Mietzinsvorauszahlung:
Bei einer Mietzinsvorauszahlung zahlt der Wohnungssuchende einen höheren Geldbetrag, der
einem bestimmten Zeitraum zugeordnet sein muss (z. B.: den nächsten 10 Jahren ab Mietbeginn), und außerdem wird in der Regel festgelegt sein, dass sich der monatliche Mietzins
dadurch um einen bestimmten Betrag verringert. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses ist dieser Betrag aliquot zurückzuzahlen.
7. Wohnkosten
a. Einmalige Zahlungen
Neben der Bezahlung der Vermittlungsprovision werden oftmals noch nachstehende Einmalzahlungen anlässlich der Anmietung der Wohnung von dir eingefordert. Nicht alles, was verlangt
wird, ist aber auch rechtmäßig.
3. Ablöse:
Die Ablöse ist eine Einmalzahlung, die der Mieter bei Anmietung dem Vermieter oder einem
Vormieter oder einem sonstigen Dritten bezahlt, ohne dafür einen gleichwertigen Gegenwert
zu erhalten.
ACHTUNG!
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes besteht ein Ablöseverbot.
Ein Überblick über die 5 häufigsten Einmalzahlungen:
1. Kaution:
In der Regel wird der Vermieter von dir eine Kaution als Sicherstellung verlangen, wenn du vielleicht während des Mietverhältnisses die Miete nicht zahlst oder die Wohnung bei Beendigung beschädigt wieder zurückgibst, z. B. Brandflecken auf dem Teppich. Die Kaution ist an sich zulässig.
Üblicherweise gibt es 2 Arten der Kautionszahlung:
• Sparbuch oder
• Barzahlung bei Anmietung
TIPP
Fordere eine Quittung über die Kautionszahlung ein und lass dir bestätigen, dass
diese dir bei Beendigung des Mietverhältnisses verzinst wieder zurückgegeben wird.
Zulässig können Einmalzahlungen jedoch z. B. sein,
• wenn der Vermieter eine gemeinnützige Bauvereinigung ist und diese einen Finanzierungsbeitrag verlangt
• wenn es sich um eine echte Mietzinsvorauszahlung handelt
• wenn der Vermieter unbefristet auf deinen ausdrücklichen Wunsch auf die Kündigungsgründe
gemäß § 30 Abs 2 Z 4 und 6 MRG (also gänzliche Untermietung, Weitergabe und Leerstehung
der Wohnung) verzichtet, wobei der Vermieter hierfür nur maximal 10 Jahresnettomieten
von dir einfordern darf
TIPP
Verlange immer einen Beleg über deine Ablösezahlung.
24
25
Möbelablöse
Überlässt der Vormieter Möbel in der Wohnung, die in dein Eigentum übergehen sollen, darf er
hierfür Geld verlangen. Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich zulässig.
Oftmals verlangen die Vormieter jedoch mehr für ihre Möbel, als diese tatsächlich wert sind.
TIPP
Verlange vom Vormieter die bezughabenden Rechnungen und Belege über den Erwerb
der Möbel.
Achtung: Verbotene Ablösezahlungen können im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes binnen 10 Jahren zurückgefordert werden.
TIPP
Sammle Beweise!
Hebe dir alle Unterlagen (Inserat, ...) auf, verlange eine Zahlungsbestätigung.
Nimm einen Zeugen mit.
Auch andere Beweismittel wie Bankauszüge, Kreditunterlagen, Quittungen, Überweisungsbelege, Zeugen sind hilfreich, den Geldfluss nachzuweisen. Erstelle ein
Gedächtnisprotokoll über all deine Gespräche, Zahlungen, ... über die Anmietung der
Wohnung etc.
4. Vertragserrichtungskosten:
Bei mietengeschützten Wohnungen dürfen Vertragserrichtungskosten nicht eingefordert werden, da der Abschluss eines Mietvertrages gerade eine typische Verwaltungstätigkeit darstellt
und der damit verbundene Aufwand durch das Verwaltungshonorar abgedeckt ist, das den
Mietern als Betriebskosten verrechnet wird.
TIPP
Von dir bezahlte Vertragserrichtungskosten können vor der Schlichtungsstelle/dem
Gericht zurückgefordert werden.
Zulässig kann die Zahlung jedoch in allen anderen Wohnungen sein, die nicht oder nur teilweise dem Mietrechtsgesetz unterliegen.
5. Vergebührung:
Schriftliche Mietverträge sind vergebührungspflichtig.
Höhe der Vergebührung:
Unbefristete Mietverträge
1 % von 36 Bruttomonatsmieten
Unter 3 Jahre befristete Mietverträge
1 % vom Bruttomietzins der Gesamtmietdauer
3 Jahre oder mehr befristete Mietverträge
1 % von 36 Bruttomonatsmieten
b. Monatliche Zahlungen – Mietzins
Die laufende Miete setzt sich üblicherwiese aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Nettomietzins + Betriebskostenanteil + Umsatzsteuer = Gesamtmietzins
Wenn dir Möbel mitvermietet werden, kann auch dafür noch eine Inventarmiete samt Umsatzsteuer verlangt werden.
Welche Hauptmietzinsarten gibt es?
Wenn das MRG nicht zur Anwendung gelangt, ist der Vermieter berechtigt einen frei vereinbarten Hauptmietzins einzufordern.
Die Mieten im Bereich des MRG sind gesetzlich streng geregelt.
Es gibt:
• Kategorie D-Mietzins unbrauchbar
• Kategorie D-Mietzins brauchbar
• Richtwertmietzins
• angemessener Mietzins
26
27
Kategorien:
Kategorie A-Wohnung:
Kategorie B-Wohnung:
Eine solche muss sich in brauchbarem Zustand
befinden, mindestens 30 m2 groß sein und aus
einem Vorraum, einem Zimmer, Küche oder
Kochnische, WC, einer zeitgemäßen Badegelegenheit (Baderaum oder Badenische) bestehen
und über eine Wärmeversorgungsanlage oder
eine Etagenheizung oder eine gleichwertige
stationäre Heizung und über eine Warmwasseraufbereitung verfügen.
Eine solche muss sich in einem brauchbaren
Zustand befinden, aus Zimmer, Küche oder
Kochnische, Vorzimmer, WC und einer dem
zeitgemäßen Standard entsprechenden Badegelegenheit (Baderaum oder Badenische)
bestehen.
Kategorie C-Wohnung:
Eine solche ist dann gegeben, wenn sie in
brauchbarem Zustand ist und zumindestens
über eine Wasserentnahmestelle und ein WC im
Inneren verfügt.
Kategorie D-Wohnung:
Das sind all jene Wohnungen, die über kein WC
oder keine Wasserentnahmestelle im Inneren
der Wohnung verfügen oder wenn bei ihr eine
dieser Einrichtungen nicht brauchbar ist.
Seit Inkrafttreten der Wohnrechtsnovelle 2006 am 1. 10. 2006 muss der Mieter dem Vermieter
die Unbrauchbarkeit der Wohnung oder eines bestimmten Ausstattungsmerkmales oder das
Fehlen des zeitgemäßen Standards der Badegelegenheit anzeigen und diesem die Möglichkeit
geben, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist, höchstens aber binnen 3 Monaten ab
Zugang der Anzeige, zu beheben.
Für Kategorie D-Wohnungen gilt der Kategoriemietzins. Ab 1. 9. 2008 beträgt der Hauptmietzins für eine brauchbare Kategorie D-Wohnung Euro 1,54/m2 netto. Für eine unbrauchbare
Kategorie D-Wohnung kann ein Hauptmietzins von Euro 0,77/m2 verlangt werden.
Für die Wohnungen der Kategorien A, B und C kann der Vermieter, wenn er nicht einen angemessenen Mietzins verlangen darf, den Richtwertmietzins vereinbaren. Dieser wird basierend
auf dem Richtwert nach dem Richtwertgesetz unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen
immer konkret für das Mietobjekt errechnet.
Gültige Richtwerte nach Bundesländern ab 1. 4. 2008 bis 31. 3. 2009:
Euro 4,31
Burgenland
Kärnten
Euro 5,53
Niederösterreich Euro 4,85
Oberösterreich
Euro 5,12
Salzburg
Euro 6,53
Steiermark
Euro 6,52
Euro 5,77
Tirol
Vorarlberg
Euro 7,26
Euro 4,73
Wien
Abschläge gibt es beispielsweise,
• wenn es sich um einen befristeten Mietvertrag handelt (25%iger Befristungsabschlag)
• wenn die Ausstattungskategorie deiner Wohnung niedriger ist als die der Kategorie A
• für einen fehlenden Aufzug bei einer Wohnung im 3. Stock
• wenn dir ein Kellerabteil nicht zur Verfügung gestellt wurde
• bei einem schlechten Erhaltungszustand des Hauses
Zuschläge kann es beispielsweise geben,
• wenn die Wohnung über einen Balkon oder eine Terrasse verfügt
• wenn die Wohnung über einen ungewöhnlich attraktiven Sternparkettboden verfügt
• wenn die Wohnung eine Sicherheitstüre hat
• wenn es eine Gegensprechanlage, Telekabelanschluss oder Waschmaschinenanschluss gibt
• wenn die Wohnung über ein 2. Bad verfügt
TIPP – Kontrolle ist besser als blindes Vertrauen!
Wenn du das Gefühl hast, dass der Mietzins überhöht erscheint, kannst du deinen
Mietzins auch mit Hilfe unseres Mietenrechners unter www.mietervereinigung.at
grob schätzen. Am besten lässt du die Miete durch unsere Mietrechtsexperten überprüfen.
28
29
Unbefristete Mietverträge:
Beachte, dass du binnen 3 Jahren ab Abschluss der Mietzinsvereinbarung ein Verfahren einleiten musst, um die Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung (gerichtlich/vor der Gemeinde)
geltend zu machen.
Verabsäumst du diese Frist, dann kann die Höhe des vereinbarten Mietzinses nicht mehr überprüft werden.
Befristete Mietverträge:
Bei wirksam befristeten Mietverträgen endet diese Frist spätestens 6 Monate nach Auflösung
des Mietverhältnisses oder nach Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis.
Betriebskosten:
Hinsichtlich der Betriebskosten lies unsere Broschüre „Betriebskosten“.
10 Tipps für deinen Mietvertragsabschluss:
• Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, lass ihn von einem unserer Experten prüfen.
• Mietvertrag sorgfältig durchlesen.
• Stelle Fragen, wenn du eine Klausel nicht verstehst.
• Alle mündlichen Vereinbarungen (z. B. Tierhaltung, ...) schriftlich festhalten.
• Name und Adresse deines Vermieters sollen aufscheinen.
• Das Mietobjekt samt Zubehör (Kellerabteil, ...) und Einrichtungsgegenstände sowie den
Zustand genau bezeichnen und Mängel festhalten.
• Mietdauer und Mietbeginn klar festlegen.
• Mietzinshöhe eindeutig festlegen.
• Alle einmaligen Kosten wie Kaution, Vergebührung etc. schriftlich quittieren lassen.
• 1 Ausfertigung des Mietvertrages gehört dir.
8. Umzug und Einzug
Übersiedeln ist immer stressig und anstrengend. Daher plane den Umzug sorgsam und stimme
alles terminlich ab.
Wohnungsübernahmeprotokoll:
Erstelle gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Hausverwalter ein Wohnungsübernahmeprotokoll samt Fotos, um den momentanen Gesamtzustand des Mietobjektes samt der Einrichtungsgegenstände zu dokumentieren (Zählerstände Strom und Gas, Übergabe der Schlüssel, Mängel,
...), um so Streitigkeiten in Zukunft zu vermeiden, sodass du bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht für etwaige Schäden verantwortlich gemacht wirst, die schon bei Mietbeginn
vorhanden waren.
Dieses Protokoll soll nicht nur die offensichtlichen Mängel dokumentieren, sondern den Gesamtzustand der Wohnung bei Übernahme (z. B. auch ob Einrichtungsgegenstände übergeben
wurden, ob ausgemalt ist, wie das Badezimmer aussieht etc.).
Auch wenn dich einen Mangel vielleicht nicht stört, so verlange trotzdem, dass dieser
schriftlich festgehalten wird, damit du nicht bei der Beendigung des Mietverhältnisses dafür
einstehen musst.
30
31
Daneben sollen auch etwaige Zugeständnisse des Vermieters noch schriftlich festgehalten
werden, wenn er sich verpflichtet, noch Schäden nach Übergabe zu beheben.
Wenn sich der Vermieter weigert, an der Bestandsaufnahme teilzunehmen, dann erstelle das
Wohnungsübernahmeprotokoll alleine oder mit einem Zeugen deiner Wahl, schicke dem Vermieter eine Kopie hiervon zu und ersuche deinen Zeugen, den Zustand schriftlich zu bestätigen.
ACHTUNG!
Mängel, die erst nach deinem Wohnungseinzug von dir bemerkt werden, teile dem
Vermieter unverzüglich mit dem Ersuchen um sofortige Behebung dieser Mängel mit.
Mache dies schriftlich.
In welchem Zustand ist die Wohnung vom Vermieter zu übergeben?
Die Wohnung ist in jenem Zustand zu übergeben, der zwischen dir und dem Vermieter vereinbart wurde. Nach dem Gesetz ist sie grundsätzlich in brauchbarem Zustand zu übergeben, was
sich nach dem Vertragszweck richtet. Sollte nichts anderes vereinbart worden sein, gilt eine
mittlere Brauchbarkeit als vereinbart, das heißt, dass die Wohnung zum sofortigen Bewohnen
geeignet ist.
Wohnungs- und Haustorschlüssel:
Der Vermieter hat dir und den mit dir im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen jedenfalls
je einen Schlüssel zu geben. Er kann aber eine Sicherstellung in der Höhe der Anschaffungskosten von dir verlangen.
13 allgemeine Tipps für die Wohnungssuche und den
Umgang mit Immobilienmaklern
1. Wichtig ist, dass du dir schon im Vorfeld der Wohnungssuche klar wirst, welche Ansprüche du an die Wohnung stellst (z. B. Größe, Lage, Ausstattung der Wohnung, Keller,
...) und ob du dir diese leisten und wie du sie finanzieren kannst. Wenn du in diesen
Punkten klare Vorstellungen hast, kannst du danach gelassener mit der Wohnungssuche
beginnen.
2. Nimm eine Person deines Vertrauens zu der Wohnungsbesichtigung mit. Diese kann dir
danach auch noch als Zeuge beistehen und bestätigen, was mit dem Makler besprochen
wurde.
3. Wenn in die Wohnungsvermittlung ein Makler involviert ist, dann überprüfe, ob dieser
auch über eine Konzession verfügt. Diese Information erhälst du bei der Gewerbebehörde, aber auch beim Fachverband der Immobilientreuhänder oder der Wiener Landesinnung der Immobilientreuhänder. Notiere dir Namen und Adresse vom Makler und von den
mit der Besichtigung beauftragten Angestellten.
4. Trete stets selbstbewusst auf. Versuche dabei freundlich aber gleichzeitig bestimmt zu
bleiben.
Wenn der Mietvertrag abgeschlossen und die Schlüssel dir übergeben wurden, steht deinem
Umzug und Einzug nichts mehr im Weg.
5. Besichtige die Wohnung mehrmals, um zu überprüfen, ob diese wirklich auch deinen
Vorstellungen entspricht. Beachte, dass abends eine Besichtigung nicht sinnvoll ist, da
man bei künstlichem Licht Mängel der Wohnung oft übersieht.
Wir wünschen Dir viel Glück bei der Wohnungssuche.
Bei Fragen zur Wohnungssuche können sich Mitglieder
der Mietervereinigung beraten lassen.
6. Oftmals finden Massenbesichtigungen mit einer Vielzahl von Wohnungsinteressenten statt. Da du aber bei solchen Massenbesichtigungen unter großem Druck stehst,
vereinbare mit dem Makler nochmals einen persönlichen Einzeltermin, um die Wohnung
nochmals in Ruhe anschauen und dir ein Bild machen zu können.
32
33
7. Da der Makler verpflichtet ist, deine Interessen zu wahren und dich sorgfältig zu beraten,
stelle ihm alle wichtig erscheinenden Fragen, die in Bezug auf die Wohnung und einen
etwaigen Mietvertragsabschluss für dich von Interesse sein könnten.
8. Unterschreibe ein Mietanbot nur dann, wenn dir die Wohnung auch wirklich gefällt und
du auch bereit bist, die Wohnung zu den bekanntgegebenen Bedingungen anzumieten.
Überlege genau, ob du das Anbot unterzeichnen willst, da du dich damit fix bindest und
ein Rücktritt von einem voreiligen Anbot mit Kosten verbunden sein kann. Mit Maklern,
die auf Unterschrift drängen, solltest du keine Geschäfte machen. Verlange eine Kopie
des Anbots.
9. Verlasse dich niemals auf mündliche Zusagen. Verlange, dass alle für die Anmietung
relevanten Zusagen und Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich im Anbot oder auf einem
Zusatzblatt angeführt werden. (z. B. Weitergaberecht, Recht auf Tierhaltung, Mietzinsvorauszahlung, Kaution, ...).
10. Wenn der Mietvertragsabschluss für dich von weiteren Bedingungen abhängt, dann füge
deinem Anbot deine Bedingungen an. (z. B. das Anbot ist nur gültig, wenn, ...).
11. Vor Mietvertragsabschluss ist der Makler nicht berechtigt, von dir einen Vorschuss oder
die Provision einzufordern. Die Provision ist erst zu zahlen, wenn der Mietvertrag abgeschlossen ist. Makler, die Vorschüsse verlangen, sollten gemieden werden.
12. Überprüfe immer die Höhe der Vermittlungsprovision und rechne diese nach.
13. Lass dir jedenfalls auch fristgerecht den Mietvertrag überprüfen. Verlange eine Kopie des
Mietvertrages, bevor du diesen unterschreibst.
I. Checkliste Finanzierung meiner ersten Wohnung:
1. Einnahmen:
Regelmäßiges Einkommen
Zuwendungen von Familie/Eltern/Großeltern
Studienbeihilfe
Familienbeihilfe
Sonstige Beihilfe(n)
Neben- oder Gelegenheitsjobs
Sparbuch, Wertpapiere
Sonstige Einnahmequellen
Gesamteinnahmen
Euro ___________
Euro___________
Euro___________
Euro___________
Euro___________
Euro___________
Euro___________
Euro___________
Euro___________
2. Monatliche laufende Ausgaben (ohne Wohnkosten)
Nahrung, Lebensmittel
Euro ___________
Euro___________
Fernsehen und Telefon
Kleidung
Euro___________
Auto, öffentliche Verkehrsmittel
Euro___________
Studium
Euro___________
Freizeitaktivitäten
Euro ___________
Sonstiges: Waschmittel, Versicherungen etc.
Euro ___________
Gesamtausgaben monatlich
Euro ___________
3. Wohnkosten:
a. einmalige Aufwendungen:
Vermittlungsprovision
Kaution
Vergebührung Mietvertrag
Mietzinsvorauszahlung
Investitionsersatz
Ablöse Kosten für die Wohnungseinrichtung
Sonstiges: Umzugskosten, Anmeldung, ...
Gesamte einmalige Wohnkosten
Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
34
35
II. Checkliste für Wohnungsbesichtigung:
b. laufende monatliche Wohnkosten:
Hauptmietzins
Betriebskosten
Heizkosten
Inventarmiete
Umsatzsteuer
Strom, Gas
Haushaltsversicherung
Sonstiges
Laufende monatliche Gesamtkosten
Wohnung finanzierbar? Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
Euro ___________
ja
nein
Allgemeines:
• Adresse der Wohnung
• Name, Adresse und Telefonnummer von Immobilienmakler bzw. Verwaltung bzw. Vermieter
Wohnung:
• Größe
• Räume (Art, Anzahl, Größe)
• Ausstattung des Badezimmers
• Heizung: Können alle Räume beheizt werden?
• Um welche Heizung handelt es sich? Gas-/Öl-/Stromheizung oder Fernwärme?
• Küche (Herd und Abwasch) oder Einbauküche?
• Erhaltungszustand der Wohnung (der Fenster, Türen, Wände, Decken und Böden):
Sind Mängel ersichtlich?
• Stromversorgung ausreichend?
• Ist die Wohnung hell?
• Telefon- und/oder Telekabelanschluss vorhanden?
• Straßenseitig oder hofseitig?
• Kellerabteil vorhanden?
• Garage oder Autoabstellplatz zur Verfügung?
• Balkon/Terrasse/Garten
• Einrichtungsgegenstände
• Hört man Verkehrslärm oder anderen Lärm?
• Gibt es einen Waschmaschinenanschluss?
• Ist die Wohnung neu renoviert?
• Welche Fußböden gibt es?
• Wie schaut die Malerei/Tapezierung aus?
• Ist Tierhaltung erlaubt?
Zustand des Hauses:
• Altbau oder Neubau?
• Innenhof vorhanden?
• Wie ist der Erhaltungszustand des Hauses?
• Zustand der allgemeinen Teile des Hauses (Außenfassade, Stiegenhaus, Fenster,
Eingangstüre, ...)
• Gibt es einen Fahrradabstellraum?
36
37
III. Wohnungsübernahmeprotokoll
• Gibt es einen Kinderwagenabstellraum?
• Gibt es eine Waschküche?
• Gibt es einen Aufzug?
• Wie kann das Haus gesperrt werden?
abgefasst am: ..................................................
Sonstiges:
• Gibt es in der Nähe der Wohnung Schulen?
• Gibt es in der Nähe ärztliche Versorgung?
• Gibt es in der Nähe Geschäfte?
• Gibt es in der Nähe öffentliche Verkehrsmittel?
• Gibt es einen Parkplatz?
• Gibt es Grünanlagen in der näheren Umgebung?
• Gibt es einen Kinderspielplatz in der Nähe?
• Name des Vermieters
• Name der Hausverwaltung
Frau/Herr ............................................. als VermieterIn übergibt mit heutigem Tage an
Frau/Herrn/Firma.................................................................................................... als
Mieter/In die im Haus (Anschrift) ...................................................................................
............................................................................... gelegene Wohnung Nr.: ................
.............bestehend aus ................. Zimmer(n), Küche, Bad, WC, ............... Nebenräumen.
Seitens der Mieterin / des Mieters / der Vermieterin / des Vermieters werden keine / folgende
Nachbarn:
• Wer wohnt noch im Haus?
• Gibt es einen Gewerbebetrieb (Restaurant, ...) im Haus? (Lärm, Geruchsbeeinträchtigungen)
• Gibt es einen Hausbesorger?
• Wohnt der Vermieter selbst auch im Haus?
Mängel festgestellt:
Wohnzimmer: ..............................................................................................................
Esszimmer: .................................................................................................................
Schlafzimmer: .............................................................................................................
Fragen zum Mietverhältnis:
• Kann ich mir den Mietzins leisten?
• Erscheint der Mietzins angemessen?
• Handelt es sich um einen unbefristeten oder befristeten Mietvertrag?
• Wann kann ich in die Wohnung einziehen?
• Handelt es sich um eine „normale“ Mietwohnung, Eigentumswohnung, Genossenschafts­
wohnung oder Gemeindewohnung?
• Wer ist mein Vermieter?
Will ich diese Wohnung anmieten? ja
nein
Kinderzimmer: ............................................................................................................
Gästezimmer: ..............................................................................................................
Küche: .......................................................................................................................
Nebenraum 1: ..............................................................................................................
Nebenraum 2: .............................................................................................................
Badegelegenheit: ........................................................................................................
WC: ...........................................................................................................................
Heizung/Therme: Alter: ..................................... Letztes Service vom .....................................................
Sonstiges: ..................................................................................................................
Bitte umblättern
38
39
Wärmezähler / Gaszähler Nr. .......................................... Stand: .................................
Stromzähler 1
Nr. .......................................... Stand: .................................
Stromzähler 2
Nr. .......................................... Stand: .................................
Schlüsselübergabe:
......... Stk. Wohnungsschlüssel
Fabr. ........................................... Nr.
......... Stk. Haustorschlüssel
Fabr. ........................................... Nr.
......... Stk. Brieffachschlüssel
Fabr. ........................................... Nr.
......... Stk. .................schlüssel Fabr. ........................................... Nr.
......... Stk. Handsender
Fabr. ........................................... Nr.
Der allgemeine Zustand der Wohnung ist: gereinigt / nicht gereinigt
Bodenbeläge: in Ordnung / unbrauchbar / Reinigung erforderlich
IV. Checkliste für Deine Um- und Anmeldungen:
gesetzlich durchzuführende Adressänderungen
Meldung deines neuen Wohnsitzes:
Wenn du den Hauptwohnsitz änderst, musst du dich innerhalb von 3 Tagen dich bei der zuständigen Meldebehörde (Bezirksamt oder Gemeindeamt) anmelden. Du benötigst hierfür: Meldezettel,
von deinem Vermieter unterzeichnet, Geburtsurkunde, Reisepass, Staatsbürgerschaftsnachweis.
KFZ Versicherung
Die Fahrzeugversicherung ist auf die neue Adresse umzuändern.
Zuständige Stelle: Versicherungsgesellschaft.
Notwendige Unterlagen: Polizzennummer.
Frist: unverzüglich.
Decke / Wände: in Ordnung / Malerei in Ordnung / teilweise Erneuerung
Sonstige Mängel: .........................................................................................................
Die Behebung wird wie folgt veranlasst:
oder
KFZ Zulassungsschein
Die Änderung des Zulassungsscheines muss binnen einer Woche nach Einzug in deine Wohnung
bei der Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaft durchgeführt werden.
Notwendige Unterlagen: Formular für Personaldatenänderung, Zulassungsschein, Typenschein,
Meldezettel, amtlicher Lichtbildausweis des Ummeldenden/Reisepass.
Hiermit wird die Mängelfreiheit der Wohnung durch den/die MieterIn bestätigt.
Beiliegende Fotos bilden einen integrierten Bestandteil dieses Protokolls.
..............................................................
Vermieter
Mieter/In
Die Unterschrift und die Wiederholung mit Blockschrift darunter!
Führerschein
Adressänderung im Führerschein ist binnen einer Frist von 6 Wochen bei der zuständigen Führerscheinbehörde anzuzeigen, wenn der Hauptwohnsitz in den Bereich einer anderen Behörde
verlegt wird.
Arbeitgeber
Da dein Arbeitgeber zur Meldung der aktuellen Meldeadresse an die Krankenkasse verpflichtet
ist, gib auch ihm eine Kopie deines neuen Meldezettels.
40
41
Universität/Fachhochschule
Du bist verpflichtet, die Zustell- oder Heimatadresse der Studien- und Prüfungsabteilung der
jeweiligen Universität bzw. dem jeweiligen Büro der Fachhochschule zu melden.
Wenn dir Stipendien oder Studienbeihilfen gewährt werden, ist den jeweiligen Stellen die
Adressänderung ebenfalls bekannt zu geben, dies binnen einer Frist von 14 Tagen.
Radio und TV:
Jede Änderung der Rundfunksempfangseinrichtung (Radio, TV) ist in Österreich meldepflichtig.
Die Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/
oder Fernsehgerät in deiner neuen Wohnung aufgestellt wird.
Sonstige über eine Adressänderung zu informierende Stellen
• Telefon, Kabel TV oder Internetanbieter
• Bank
• Versicherung
• Zeitungsabonnements
• Verkehrsbetriebe (falls Jahreskarte oder ähnliches besteht)
• Post – Nachsendeauftrag
• Freunde, Verwandte etc.
Musterbrief: Rücktritt nach § 30a KSchG
Abs.:
EINSCHREIBEN
An
Immobilien
1000 Wien
vorab per Fax
Wien, am
Betrifft: Mietanbot vom .................................... 1000 Wien, X-Y Gasse 3/Top 1
Sehr geehrter Herr Max Mustermann!
Hiermit teile ich, Frau / Herr ................., Ihnen mit, dass ich von dem o. a. Anbot, das ich
anlässlich der Erstbesichtigung / am selben Tag der Erstbesichtigung der Wohnung, welche ich
anmieten wollte, unterfertigt habe, zeitgerecht gemäß § 30 a KschG zurücktrete. Dieser Rücktritt gilt auch für den im Zug dieser Vertragserklärung geschlossenen Maklervertrag.
Ich ersuche Sie um Kenntnisnahme und verbleibe
Hochachtungsvoll
Diese Broschüre spiegelt die aktuelle Rechtslage zum 1.9.2008 wieder.
Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Herausgeberin oder des Autorenteams ausgeschlossen ist.
42
43
NÜTZLICHE ADRESSEN
Mietervereinigung Österreichs
Landesorganisation Wien
1010 Wien, Reichsratsstraße 15
Tel.: 01/40 185, Fax: 01/40 185-33
E-Mail: [email protected]
www.mietervereinigung.at
WIEN - AUSSENSTELLEN
1010 Innere Stadt
Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
Telefon: 01/40 185, Fax: 01/40 185-43
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
1020 Leopoldstadt
Praterstern 1, 1. Stock, 1020 Wien
Telefon: 01/214 23 10-24, Fax: 01/214 23 10-11
E-Mail:[email protected]
Öffnungszeiten: Für Erstauskünfte und allgemeine
Wohnfragen sowie für Gemeindemieteranfragen erreichen Sie unsere Fachleute jeweils ohne Terminvereinbarung: Di und Mi 16-18 Uhr.
1030 Landstraße
Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
Telefon: 01/40 185, Fax: 01/40 185-43
E-Mail: [email protected]
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
1040 Wieden
Wiedner Hauptstr. 60b (Hof), 1040 Wien
Telefon: 01/586 14 79, Fax: 01/586 14 79-20
Jeden 1. Montag im Monat 16-18 Uhr
1050 Margareten
Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
Telefon: 01/40 185, Fax: 01/40 185-43
E-Mail: [email protected]
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
1060 Mariahilf
1., Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
Telefon: 01/40 185, Fax: 01/40 185-43
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
1070 Neubau
1., Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
Telefon: 01/40 185, Fax: 01/40 185-43
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
1080 Josefstadt
1., Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
Telefon: 01/40 185, Fax: 40 185-43
Nur nach vorheriger telefonischer
Terminvereinbarung.
1090 Alsergrund
Marktgasse 2, 1090 Wien
Telefon: 01/534 27 109, Fax: 01/310 88 46
Öffnungszeiten: Für Erstauskünfte und allgemeine
Wohnfragen sowie für Gemeindemieteranfragen
erreichen Sie unsere Fachleute jeweils nach
vorheriger telefonischer Terminvereinbarung:
jeden 2. Montag im Monat 18-20 Uhr.
1100 Favoriten
Laxenburger Str. 8-10/Jagdgasse 1B (Rückseite),
1100 Wien
Telefon: 01/604 25 02, Fax: 01/603 68 12
Öffnungszeiten: Für Erstauskünfte und allgemeine
Wohnfragen sowie für Gemeindemieteranfragen
erreichen Sie unsere Fachleute jeweils ohne
Terminvereinbarung: jeden 2. und letzten
Dienstag im Monat 16-18 Uhr.
1110 Simmering
Simmeringer Hauptstraße 96a, 1110 Wien
Telefon: 01/749 05 41, Fax: 749 05 41/10
Öffnungszeiten: Für Gemeindemieteranfragen
erreichen Sie unsere Fachleute jeweils nach
vorheriger telefonischer Terminvereinbarung:
jeden 1. Montag im Monat 16-18 Uhr.
1120 Meidling
Hufelandgasse 1B, 1120 Wien
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Für Erstauskünfte und allgemeine
Wohnfragen sowie für Gemeindemieteranfragen
erreichen Sie unsere Fachleute jeweils ohne
Terminvereinbarung: Montag 16-18 Uhr.
1130 Hietzing
Hietzinger Kai 1-3, 1130 Wien
Telefon: 01/87 834-13265
Öffnungszeiten: Für Erstauskünfte und allgemeine
Wohnfragen sowie für Gemeindemieteranfragen
erreichen Sie unsere Fachleute jeweils ohne
Terminvereinbarung: jeden 3. Donnerstag im
Monat, 17-18 Uhr.
1140 Penzing
Zentrum West
Märzstraße 69, 1150 Wien
Telefon: 01/789 84 71, Fax: 01/789 86 73
Öffnungszeiten: Für Erstauskünfte und allgemeine
Wohnfragen sowie für Gemeindemieteranfragen
erreichen Sie unsere Fachleute jeweils ohne
Terminvereinbarung: Do 16.30-18.30 Uhr.
1150 Rudolfsheim-Fünfhaus
Zentrum West
Märzstraße 69, 1150 Wien
Telefon: 01/789 84 71, Fax: 01/789 86 73
Öffnungszeiten: Für Erstauskünfte und allgemeine
Wohnfragen sowie für Gemeindemieteranfragen
erreichen Sie unsere Fachleute jeweils ohne
Terminvereinbarung: Do 16.30-18.30 Uhr.
1160 Ottakring
Schuhmeierplatz 17-18, 1160 Wien
Telefon: 01/493 16 88, Fax: 01/493 16 88
Öffnungszeiten: Für Erstauskünfte und allgemeine
Wohnfragen sowie für Gemeindemieteranfragen
erreichen Sie unsere Fachleute jeweils ohne
Terminvereinbarung: Mi 14-17 Uhr.
1170 Hernals
Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
Telefon: 01/40 185, Fax: 01/40 185-33
E-Mail: [email protected]
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
1180 Währing
Gentzgasse 45, 1180 Wien
Telefon: 01/479 54 56, Fax: 01/479 54 56/0
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Für Erstauskünfte und allgemeine
Mitgliederangelegenheiten erreichen Sie unsere
Funktionäre jeweils ohne Terminvereinbarung:
Montag 16.30-18.30 Uhr.
1190 Döbling
Billrothstraße 34, 1190 Wien
Telefon: 01/36 77 344, Fax: 01/36 77 344
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Für Erstauskünfte und allgemeine
Wohnfragen sowie für Gemeindemieteranfragen
erreichen Sie unsere Fachleute jeweils ohne
Terminvereinbarung: Mi 16.30-18.30 Uhr.
1200 Brigittenau
Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
Telefon: 01/40 185, Fax: 01/40 185-33
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
1210 Floridsdorf
Brünner Straße 34-38, 1210 Wien
Telefon: 01/278 12 72, Fax: 01/278 12 72/4
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Für Erstauskünfte und allgemeine
Wohnfragen sowie für Gemeindemieteranfragen
erreichen Sie unsere Fachleute jeweils ohne
Terminvereinbarung: Do 17-19 Uhr.
1220 Donaustadt
Donaufelder Straße 259, 1220 Wien
Telefon: 01/203 76 94, Fax: 01/203 76 94
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Für Erstauskünfte und allgemeine
Wohnfragen sowie für Gemeindemieteranfragen
erreichen Sie unsere Fachleute jeweils ohne
Terminvereinbarung: Mittwoch 18-19 Uhr.
1230 Liesing
HdB Liesing
Liesinger Platz 3, 2. Stock, 1230 Wien
Telefon: 0660/46 39 027, Fax: 01/865 35 68-19
E-Mail: [email protected]
Für Erstauskünfte und allgemeine Wohnfragen
sowie für Gemeindemieteranfragen erreichen Sie
unsere Fachleute jeweils ohne Terminvereinbarung:
jeden Dienstag 15-18.30 Uhr, ab September 2008
jeden 3. Dienstag im Monat.
44

Documentos relacionados