Installations-Systeme EKL/EMK an Rohrleitungen

Transcrição

Installations-Systeme EKL/EMK an Rohrleitungen
Installations-Systeme
EKL/EMK an Rohrleitungen
Montage und Betrieb
Einführung
Das vorliegende BARTEC-Handbuch für Montage + Betrieb soll Ihnen wichtige Informationen zu
elektrischen Begleitheizungen an Rohren an die Hand geben. Es bezieht sich ausschließlich auf
die Verwendung von BARTEC Einader-Heizleitungen EKL/EMK. Der Inhalt dieses Handbuches
richtet sich vor allem an Personen, die mit dem Planen, dem Errichten, dem Betreiben und der
Wartung von elektrischen Begleitheizungen betraut sind.
Vorbehalt
Technische Änderungen behalten wir uns vor. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler begründen
keinen Anspruch auf Schadenersatz. Für Sicherheits-Komponenten und -Systeme sind die
einschlägigen Normen und Vorschriften zu beachten sowie die entsprechenden Bedienungsund Montageanleitungen.
Montage und Betrieb
Inhalt
1. Einführung
2
2. Wichtige Hinweise
2
3. Auswahl der Heizleitung und Projektierung
3
4. Lagerung
3
5. Montage
4-9
5.1 Montage Vorbereitung
5.2 Montage der Einaderheizleitung
4
4-7
5.3 Montage des Zubehörs
8
5.4 Abnahme und Prüfung
9
6. Temperatur-Regelung
11
7. Temperatur-Begrenzer
12
8. Wärmedämmung
13
9. Spannungsversorgung und elektrische Schutzeinrichtung
14
10. Prüfung und Inbetriebnahme
15
11. Betrieb und Wartung
16 - 17
12. Verhalten bei Störungen
18 - 19
12.1 Sicherheitsautomat löst aus
19
12.2 Fehlerstromschutzschalter (FI) löst aus
19
12.3 Keine oder zu geringe Heizleistung
20
12.4 Heizleistung scheint korrekt, aber die Rohrtemperatur
liegt unter der gewünschten Temperatur
20
13. BARTEC Technische Büros Deutschland
1
Montage und Betrieb
1. Einführung
Das vorliegende BARTEC- Handbuch für Montage + Wartung soll Ihnen wichtige Informationen zu
elektrischen Begleitheizungen an Rohren an die Hand geben.
Es bezieht sich ausschließlich auf die Verwendung von
■ BARTEC-EKL (Einader-Kunststoffisolierte- Heizleitung) sowie
■ BARTEC- EMK (Einader-Mineralisolierte- Heizleitungen).
Der Inhalt dieses Handbuches richtet sich vor allem an Personen, die mit dem Planen, dem Errichten,
dem Betreiben und der Wartung von elektrischen Begleitheizungen betraut sind.
Dieses Handbuch hat Gültigkeit für folgende BARTEC Artikel
■ BARTEC EKL Heizleitungen Typ: 27-582 .-5512- . . . .
■ BARTEC EKL-light Heizleitungen Typ: 27-582 .-5514- . . . .
■ BARTEC EKL EX-Heizleitungen Typ: 27-582 .-5518- . . . .
■ BARTEC EKL- Anschlusssets Standard Typ: 27-5673- . 1 . .
■ BARTEC EKL- Abschlusssets Ex Typ: 27-5671- . 2 . .
■ BARTEC EMK Heizleitungen Typ: 27-383 .-20 . ./ . . . .
■ Konfektionierte EMK Heizkreise Ex /Standard
Konfektionierte EMK Heizschleifen Ex / Standard Typ: 27-361 .-: . . .
■ Montagezubehör
Die BARTEC Gewährleistung hat nur dann
Gültigkeit, wenn alle Hinweise und Empfehlungen dieses Handbuches und der
produktbegleitenden Installations- und
Montageanweisungen genau befolgt werden. Dies gilt insbesondere für die obengenannten Hinweise.
2. Wichtige Hinweise zu Montage und Betrieb
Folgende Hinweise sind bei der Montage und Wartung von BARTEC-EKL und BARTEC-EMK
Heizleitungen und deren Installations-Systemen unter allen Umständen zu beachten. Missachtung
dieser Hinweise kann zu ernsthaften Gefahren für Personal und Sachgut der Anlage führen.
Bei der Montage und Wartung von Elektrischen Begleitheizungen sind die jeweils gültigen EGNormen und Richtlinien, die nationalen Vorschriften, sowie die jeweils geltenden
Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Beispiele für die gültigen Normen und Richtlinien:
DIN VDE 100; EN 50110 (1+2); VBG A2; EN 60519
Bitte beachten Sie besonders die jeweils gültigen EG-Normen und Richtlinien, die nationalen
Vorschriften, sowie die jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen für den Einsatz von elektrischen
Begleitheizungen in explosionsgefährdeten Bereichen.
Beispiele für die gültigen Normen und Richtlinien für den Einsatz von elektrischen Begleitheizungen
in explosionsgefährdeten Bereichen:
EN 60079-14; RL 94/9/EG; RL 1999/92/EG; BetrSichV
■ Unsachgemäße Montage der Begleitheizung und der angrenzenden Anlagenteile oder
Beschädigung der Heizleitung können im Betriebszustand zu Kurzschluss- und Brandgefahr
führen.
■ Beim Einsatz einer EKL oder EMK Heizleitung in Explosionsgefährdeten Bereichen ist stets ein
Temperaturwächter sowie ein Temperatur- Begrenzer einzusetzen.
■ Schützen Sie den Anfang und das Ende der Einaderheizleitung vor Umwelteinflüssen.
■ Kreuzungen oder Berührungspunkte der Einader-Heizleitungen sind unzulässig, da die Grenztemperatur der Temperaturklasse bzw. die max. zul. Betriebstemperatur der Heizleitung dadurch
überschritten werden kann.
■ Für die ordnungsgemäße Montage von BARTEC- Einader-Heizleitungen empfehlen wir
BARTEC Anschlusssysteme zu verwenden. Diese wurden eigens für BARTEC- Heizleitungen
entwickelt und von verschiedenen Prüfinstituten geprüft und zugelassen.
2
Montage und Betrieb
3. Auswahl der Heizleitung und Projektierung
Vor jeder Montage einer elektrischen Begleitheizung ist vom Errichter zu überprüfen, ob eine korrekte
Projektierung der Begleitheizung vorgenommen wurde. Insbesondere ist die Prüfung folgender Punkte
zu empfehlen:
■ Liegt eine exakte Projektierungs-Dokumentation und Betriebsanleitung vor?
■ Entspricht die Auswahl der Heizleitung den vorliegenden Anforderungen?
Dies gilt besonders in Bezug auf:
- berechnete Wärmeverluste
- die in den Prüfbescheinigungen festgelegte Temperaturklasse
- max. zulässige Betriebstemperatur
- max. zulässige Umgebungstemperatur
■ Wurden die belegte Rohleitungslänge gemäß der Kalkulierten Länge nicht über- oder unterschritten?
■ Wurde eine den Anforderungen entsprechende Anschlusstechnik gewählt?
■ Entspricht das weitere Material, das zur Begleitheizung oder der angrenzenden Installation gehört,
den
- elektrischen
- mechanischen
- thermischen
- chemischen Anforderungen?
■ Wurden für die Installation in explosionsgefährdeten Bereichen elektrische Betriebsmittel ausgewählt,
für die eine Ex-Baumusterprüfbescheinigung oder Konformitätsbescheinigung vorliegt?
Fehlt eine entsprechende Projektierungs-Dokumentation, empfehlen wir die Überprüfung der oben
angeführten Punkte anhand der BARTEC-Produktdokumentation.
Sollten bei der Überprüfung von Projektierungsunterlagen Unklarheiten entstehen, empfehlen wir Ihnen
Kontaktaufnahme mit einem der Technischen Büros von BARTEC. Mit umfangreichem
System- Know- How und einer DV-gestützten Projektierung steht Ihnen unser Spezialistenteam zur
Verfügung. Die Adresse Ihres Technischen Büros finden Sie in Teil 12.
4. Lagerung
Wareneingang
■ Vergleichen Sie den Lieferschein mit der angelieferten Ware.
■ Inspizieren Sie die angelieferten Heizleitungen und Zubehörteile auf mögliche Transportschäden.
Lagerung
■ Heizleitungen und Anschlussteile sind an einem sauberen und trockenen Ort zu lagern.
■ Während der Lagerung ist insbesondere der Kontakt mit Chemikalien und petrochemischen
Produkten wirksam zu vermeiden.
■ Es ist sicherzustellen, dass die Heizleitungen während der Lagerung vor mechanischen
Beschädigungen geschützt sind.
■ Die Lagerungstemperatur darf -40°C nicht unterschreiten und +60°C nicht überschreiten.
■ Werden Heizleitungen und Anschlussteile auch nur kurzzeitig in feuchten Räumen oder auf der
Baustelle gelagert, sind die Endnen in jedem Falle wirksam vor Feuchtigkeit zu schützen
(z.B. durch Montieren eines Endabschlusses)
3
Montage und Betrieb
5. Montage
5.1 Montage Vorbereitung
5.1.1 Zeitplanung
■ Die Montage der Elektrischen Begleitheizung ist zeitlich mit anderen Montagearbeiten zu koordinieren, insbesondere mit Arbeiten am Rohrsystem, der elektrischen Installation und der Wärmedämmung.
■ Alle Montagearbeiten am Rohrsystem müssen komplett abgeschlossen sein.
■ Druckprüfungen sowie Werkstoffuntersuchungen am Rohrsystem sollten vor Montagebeginn der
elektrischen Begleitheizung abgeschlossen sein.
5.1.2 Prüfungen vor der Montage
■ Führen Sie kurz vor Montagebeginn an der Heizleitung eine Messung des Isolations-Widerstandes
durch.
■ Prüfen Sie anhand der Widerstandsmessung ob die geleiferte Heizleitungslänge der Projektierung
entspricht.
■ Prüfen Sie ob das Material, welches Sie zur Montage der elektrischen Begleitheizung benötigen,
komplett und unbeschädigt an der Baustelle vorhanden ist.
■ Prüfen Sie insbesondere, ob die Kennzeichnung der Heizleitung und Komponenten mit den
Projektierungsunterlagen (Materialliste) und Prüfbescheinigungen übereinstimmt.
■ Prüfen Sie unter Zuhilfenahme der produktbegleitenden Installationsanweisungen, ob alle benötigten Werkzeuge komplett zur Verfügung stehen.
■ Planen Sie die Verlegung der Heizleitung durch Inspizieren des zu beheizenden Rohrsystems.
■ Achten Sie dabei auf scharfe Kanten und Unebenheiten, welche die Heizleitung beschädigen
könnten und beseitigen Sie diese.
■ Lackierte und gestrichene Rohre und Flächen müssen bei Montagebeginn vollständig getrocknet
sein. Eine vollständige Durchtrocknung und Beendigung der Ausgasung ist erst nach ca. 3 Wochen
abgeschlossen.
5.2 Montage der Heizleitung
5.2.1 Handhabung der Heizleitung
Zum Verwenden Sie zum Abrollen der Heizleitung eine stabile Halterung für die Heizleitungsspule.
■ Ziehen Sie die Heizleitung beim Abwickeln gerade von der Spule ab (Skizze 1).
Vermeiden Sie dabei zu hohe Zugkräfte sowie Knicken und Quetschen der Heizleitung.
■ Achten Sie beim Abrollen der Heizleitung von der Spule darauf, dass sie nicht über Ecken oder
scharfe Kanten läuft.
■ Treten Sie nicht auf die Heizleitung! Benutzen Sie den Heizleiter nicht als Trittschlaufe! Fahren Sie
nicht mit einem Fahrzeug über die Heizleitung, bzw. verhindern Sie, das andere über die Heizleitung
fahren können.
Skizze 1
richtig
4
falsch
Montage und Betrieb
5.2.2 Verlegung der Heizleitung
■ Grundsätzlich Heizleitung gestreckt am Rohr verlegen. Sie sparen damit wertvolle Montagezeit, helfen Montagefehler durch kompliziertes Spiralverlegen zu vermeiden und beugen
Beschädigungen der Heizleitung bei den Wärmedämmungsarbeiten vor. Darüber hinaus lässt sich
die Heizleitung bei gestreckter Verlegung nachträglich problemlos lokalisieren.
Skizze 2
■ Heizleitung nur dann spiralförmig verlegen, wenn es die Projektierung ausdrücklich vorschreibt.
■ Um einen guten Wärmeübergang zu gewährleisten, muss die Heizleitung über seine gesamte Länge
flächig anliegen. Gegebenenfalls sind die Befestigungsabstände zu verringern.
■ Beachten Sie bei der Heizleitungsverlegung (1. Leitung), dass bei Rohrhalterungen und anderen
Zubehör die Rückverlegung der Heizleitung kreuzungsfrei möglich ist.
■ Berücksichtigen Sie Bypassleitungen sowie Stichleitungen bei der Verlegung.
■ Bei der Montage von EMK-Heizleitungen ist darauf zu achten, dass bei Rohroberflächentemperaturen
> 400 °C bzw. Haltetemperaturen > 200 °C die Anschlußmuffen aus der Isolation herausgeführt
werden.
5.2.3 Befestigung
■ Befestigen Sie die Heizleitung mindestens alle 200 mm mit temperaturbeständigem Klebeband oder
Kunststoff-Kabelbindern. Mineralisolierte Heizleitungen EMK befestigen Sie mit Edelstahlspannbändern oder -kabelbinder (Skizze 3).
Skizze 3
■ Bei der Auswahl der richtigen Befestigungsmittel beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Befestigen Sie die Heizleitung vorzugsweise mit BARTEC Klebebändern/Kabelbinder
(siehe Auswahltabelle Befestigungsmaterial).
Bei Verwendung von Kabelbindern achten Sie auf ausreichende Temperaturbeständigkeit
und Beständigkeit gegen chemische Einflüsse.
Verwenden Sie keine Metallbefestigungen für Einader-Kunststoffheizleitungen.
Aluminium-Klebeband nur dann verwenden, wenn es die Projektierung vorsieht. Wird
Aluminium-Klebeband verwendet, verbessert sich der Wärmeübergang. AluminiumKlebeband verhindert das Eindringen von Isolationsmaterial zwischen Heizleitung und
Rohrwand.
Skizze 4
Heizleitung
Aluminium-Klebeband
Klebeband
Bei Beheizung von Kunststoffrohren ist zur besseren Wärmeübertragung und -verteilung
Aluminium-Klebeband oder Aluminium-Folie unter bzw. unter und über der Heizleitung
vorzusehen.
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Montage und Betrieb
Verlegung an Armaturen, Flanschen und Pumpen
■ Achten Sie bei der Verlegung der Heizleitung immer auf die Einhaltung der minimal zulässigen
Biegeradien! (5 x Außendurchmesser für EKL und EMK)
Beispiel Behälter:
AD Heizleitung = 3 mm
Kabelabstand = Faktor Biegedurchmesser x Außendurchmesser Heizleitung
Kabelabstand = 5 x 6 mm = 30 mm
■ Heizleitung an Armaturen, Ventilen etc. immer so verlegen, dass diese bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten leicht zugänglich und austauschbar sind und Heizkreise nicht zerschnitten werden
müssen. Dies wird am günstigsten mit einer ausreichend großen Heizleitungsschlaufe erreicht.
■ Durch die höheren Wärmeverluste an Armaturen, Ventilen, Flanschen, etc. erhöht sich die erforderliche Länge der Heizleitung. Dieser zusätzliche Mehrbedarf ist den Angaben der Projektierung zu
entnehmen.
■ Typische Verlegearten finden Sie auf den folgenden Abbildungen
Verlegung an Ventilen (Skizze 6a)
Verlegung an Pumpen (Skizze 6b)
Verlegung an Monometern (Skizze 6c)
Verlegung an Auflagern (Skizze 6d)
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Montage und Betrieb
Gestreckte Verlegung
■ Verlegen Sie die Heizleitung bei 2-fach Belegung am Rohr etwa in der „1/2 5 Uhr“ bzw. „1/2 8 Uhr“
Position.
■ An waagrechten Rohren die Heizleitung nicht am tiefsten Punkt verlegen.
Skizze 5
■ Verlegen Sie die Heizleitung an waagrechten Rohren auch nicht auf der oberen Hälfte des Rohres,
es sei denn, dass es die Projektierung vorschreibt. Damit beugen Sie mechanischen Beschädigungen der Heizleitung vor, z. B. wenn Montagepersonal auf dem Rohr entlanggeht.
Weiterhin ist ein Verlegen der Heizleitung an der oberen Rohrhälfte aus Gründen der Wärmeverteilung ungünstig und nur in bestimmten Anwendungen sinnvoll.
Auswahltabelle Befestigungsmaterial
Klebeband/für Heizleitungstyp
max. Temperatur
Breite
Rollenlänge
Bestellnummer
Aluminium- Klebeband/EKL
150°C
50 mm
55 m
02-5500-0014
Glasseide-Klebeband/EKL
180°C
12 mm
50 m
02-5500-0035
Zubehör
Material
Breite/Länge
VP
VA Spannband EMK
Edelstahl
3/8“
3/4“
30 m
30 m
03-6510-0203
03-6510-0204
VA Clips Spannband
Edelstahl
3/8“
3/4“
100 St.
100 St.
03-6515-0201
03-6515-0202
Kabelbinder für EKL
Nylon/105°C
200 mm
1.000 St.
03-6500-0015
EKL Abstandsband
Edelstahl
10 mm
30 m
03-6510-0200
EMK Abstandsband
Edelstahl
12,8 mm
20 m
03-6510-0201
Edelstahl
Edelstahl
Edelstahl
Edelstahl
201 mm
362 mm
679 mm
1067 mm
100 St.
100 St.
100 St.
100 St.
03-6510-0207
03-6510-0208
03-6510-0209
03-6510-0210
VA Kabelbinder für EMK
bis DIN 40
bis DIN 80
bis DIN 150
bis DIN 300
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Montage und Betrieb
5.3 Montage des Zubehörs
■ Verwenden Sie ausschließlich BARTEC-Originalzubehör, damit bestehende technische Vorschriften und Zulassungen eingehalten werden.
■ Beachten Sie, dass die Verwendung von BARTEC-Originalzubehör eine Bedingung für eventuelle
Gewährleistungen darstellt.
■ Beachten Sie genau die Montageanweisungen und Technischen Hinweise auf den Packungsbeilagen des jeweiligen Zubehörs. Dies ist für eine fehlerfreie Montage unbedingt erforderlich.
5.3.1 BARTEC Systemzubehör
Für die komplette Montage eines Heizkreises wird in der Regel neben der Heizleitung folgendes
Systemzubehör benötigt:
■ Heizleitungs-Anschlusssystem
■ Kaltleitungen
■ Befestigungszubehör für die Heizleitung
■ Wärmedämm-Durchführungen
■ Kennzeichnungsschilder „ Elektrisch beheizt“
Eventuell kann zusätzlich noch weiteres Systemzubehör erforderlich werden:
■ Heizleitungs-Verbindung
■ Anschlussgehäuse/Verbindungsgehäuse
■ Montagewinkel und Montageplatte für Anschluss- bzw. Verbindungsgehäuse
■ BARTEC-Regelgeräte
5.3.2 Weitere Montagehinweise
■ Montieren Sie Heizleitungsanschlüsse bevor Sie den Stromanschluss montieren.
■ Montieren Sie Anschlussgehäuse so, dass sie gut zugänglich sind.
■ Achten Sie beim Positionieren der Anschlussgehäuse darauf, dass Gehäuseeinführungen mit Verschraubungen für Kabel und Heizleitung nicht nach oben zeigen.
■ Achten Sie bei der Montage von Anschlüssen darauf, ob vorhandene Kabelwege genutzt werden
können.
■ Lassen Sie Anschluss-Gehäuse während der Montage so lange wie möglich geschlossen, um das
Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit zu verhindern.
■ Überprüfen Sie durch Messung des Isolations- sowie des Schleifenwiderstandes die korrekte Ausführung der Abschlusstechnik sowie die Funktion des Heizkreises. (Teil 9).
Überprüfen Sie nach Montage von Gehäusen:
ob passende und zugelassene Verschraubungen und Blindstopfen verwendet wurden, und diese
ordnungsgemäß montiert sind.
den festen Sitz von Verschraubungen und Blindstopfen.
den festen Sitz des Gehäuses am Montagewinkel.
Vergewissern Sie sich, ob die in den Prüfbescheinigungen enthaltenen Forderungen erfüllt sind.
8
Montage und Betrieb
5.4 Abnahme und Prüfung
Achtung Vor dem Aufbringen der Wärmedämmung muss die Überprüfung
der montierten Heizkreise erfolgen.
Durchführung
■ Vergewissern Sie sich von der korrekten Verlegung der Heizleitung, insbesondere ob
die Heizleitung guten Kontakt zum Rohr bzw. Behälter hat
die Heizleitung keine Berührungspunkte oder Überkreuzungen aufweist
ausreichend zusätzliche Heizleitung an Flanschen, Ventilen, Pumpen und sonstigen
Armaturen verlegt wurde,
die Heizleitung keine Beschädigungen aufweist und nicht unter Rohrschellen verlegt wurde.
■ Überprüfen Sie die fachgerechte Montage von Anschlüssen, Verbindungen und Anschlussgehäusen,
sowie Temperaturreglern und -fühlern (Sichtkontrolle).
■ Überprüfen Sie die korrekte Anbringung des Begrenzerfühlers (für Heizkreise überwachte Bauart in
explosionsgefährdeten Bereichen vorgeschrieben), sowie die Begrenzereinstellung
■ Ergänzen Sie die Rohrleitungsdokumentationen mit der Position der Heizleitung, sowie Anschlüssen und Verbindungen.
■ Führen Sie an allen Heizkreisen eine Isolations-Widerstandsmessung durch, bevor die Montage der
Wärmedämmung erfolgt (Abschnitt 10).
■ Die korrekte Montage und Funktion der Elektrischen Begleitheizung ist durch ein Abnahmeprotokoll
(siehe nachfolgendes Muster-Formular) zu bestätigen.
9
Abnahmeprotokoll
Montage und Betrieb
Elektrische Begleitheizungen
Blatt
Behälterheizungen
Heizkreis
Kunde
Datum
Best.Komm.-Nr.
Projekt-Anlage
BARTEC Auftrags-Nr.
Fertigungs-Nr.
Heizkreis-Nr.
Rohr-/Behälter-Nr.
Gebäude
Podukt
Heizkabel
Typ
Montagenummer
Heizkabellänge
m
m
m
Spannung
V
V
V
Einschalt
A
A
A
Betrieb
A
A
A
W/m
W/m
W/m
kalt
Ω
Ω
Ω
warm
Ω
Ω
Ω
Strom
Leistung
Widerstand
Isolationswiderstand - Soll: ≥ 5 MΩ
bei 1000 V Messspannung
>
Temperatureinstellung
Funktionstest
MΩ
ja
MΩ
>
Funktionstest
nein
ja
MΩ
>
Funktionstest
nein
ja
Regler
°C
°C
°C
Begrenzer
°C
°C
°C
Untertemperatur
°C
°C
°C
Ex-Ausführung
Ex
Ex
Ex
T
T
T
Temperaturklasse
nein
Bemerkungen:
Obige Angaben geprüft:
Ort/Datum
BARTEC GmbH
10
Errichter
Max-Eyth-Straße 16
D-97980 Bad Mergentheim
Kunde
Tel: +49(0)7931 597-0
Fax: +49(0)7931 597-119
Montage und Betrieb
6. Temperatur-Regelung
Auswahl des Temperaturreglers
■ Grundsätzlich ist bei Einaderheizleitungssystemenin überwachter Bauart ein Temperaturregler
erforderlich.
■ Bei der Selektion eines geeigneten Temperaturreglers müssen insbesondere folgende technische
Daten mit den Anforderungen der jeweiligen Anwendung übereinstimmen:
Bemessungsspannung
Bemessungsstrom
Temperatur-Regelbereich
Max. zulässige Temperatur/Max. zul. Fühlertemperatur
IP-Schutz
Explosionsschutz, wenn erforderlich
Prüfbescheinigung
■ Aus Gründen der wirtschaftlichen Energienutzung empfiehlt sich grundsätzlich die Verwendung
eines Reglers mit Anlegefühler.
■ Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass der verwendete Temperaturregler den technischen
Anforderungen entspricht und mit der Projektierung übereinstimmt.
Raum-Temperaturregler
■ Montieren Sie einen Raum-Temperaturregler immer an der kühlsten Stelle der Umgebung
(z.B. Nordseite).
■ Beachten Sie die Montage-Hinweise des jeweiligen Raum-Temperaturreglers.
Temperaturregler mit Fühlerleitung
■ Bei Rohrbegleitheizungen sollte der Temperatur-Fühler nicht in unmittelbarer Nähe der Heizleitung
angebracht werden, sondern mit deutlichem Abstand (Skizze 7).
■ Bei der Befestigung des Temperatur-Fühlers ist auf einen guten Wärmeübergang zwischen Fühler
und Rohr zu achten (z.B. durch Verwendung von Aluminiumklebeband oder Wärmeleitpaste).
■ In der Regel wird der Temperatur-Fühler in mindestens 2 m Entfernung von Armaturen, Flanschen,
Pumpen und Auflagern angebracht, um Fehlmessungen zu vermeiden.
■ Beachten Sie die Montage-Hinweise des jeweiligen Temperaturreglers.
■ Sollte die Lage des Temperaturreglers durch die Projektierung nicht vorgegeben sein, sollten Sie
sich an Ihr Technisches Büro von BARTEC wenden (Teil 13). Dort werden Sie fachgerecht beraten.
Skizze 7
Weitere Montage-Hinweise
■ Lassen Sie das Gehäuse von Temperaturreglern während der Montage so lange wie möglich
geschlossen, um das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit zu verhindern.
■ Achten Sie auf die einwandfreie Befestigung des Gehäuse-Deckels, sowie auf saubere Abdichtung.
■ Verwenden Sie passende Verschraubungen und Blindstopfen entsprechend den technischen Anforderungen und Prüfbescheinigungen und achten Sie auf deren Dichtigkeit.
11
Montage und Betrieb
7. Temperaturbegrenzer
Bei allen Einaderheizleitungssystenen (EKL oder EMK) ist in Explosionsgefährdeten Bereichen ein
Temperaturbegrenzer einzusetzen. Ein Begrenzer schaltet den Heizkrkeis bei Überschreitung der
Grenztemperatur bleibend ab. Der Temperaturbegrenzer ist an der heißesten Stelle zu montieren.
maximale Oberflächentemperatur
Temperaturklasse
450°C
T1
300°C
T2
200°C
T3
135°C
T4
100°C
T5
85°C
T6
Der Temperaturbegrenzer hat die Aufgabe, ein Überschreiten der Grenztemperatur im Begleitheizungssystem, zum Beispiel bei Reglerausfall oder Überspannung, durch Abschalten der Heizung zu
verhindern. Dabei kommt der Auswahl und der Installation des Temperaturfühlers eine besondere
Bedeutung zu. In Bezug auf die Messgenauigkeit ist eine möglichst geringe Masse des Fühlers
anzustreben.
Naturgemäß ist die heißeste Stelle im System an der Heizleitung selbst zu erwarten – in der Regel an
Stellen, an denen eine gute thermische Ankopplung der Heizleitung an die zu beheizende Oberfläche nur
schwer möglich ist, z. B. an Ventilen oder Flanschen.
Künstliche Heißstelle (Hot Spot)
Hier wird durch Anbringen einer Wärmedämmung zwischen Heizleitung und zu beheizender Oberfläche
eine künstliche Heißstelle erzeugt, an der Fühler für den Temperaturbegrenzer mit direktem Kontakt zur
Heizleitung installiert wird (Skizze 8).
■ Beachten Sie bei der Montage des Temperaturbegrenzers, dass der Fühler (Sensor) an der heißesten
Stelle des Systems angebracht wird. Sensor und Heizleitung mit Aluminium aneinander befestigen. Um
sicherzustellen, dass die Temperatur an der künstlichen Heißstelle tatsächlich über der Heizleitungs
temperatur an Stellen mit schlechter thermischer Ankopplung liegt, ist diese Heißstelle etwa in doppelter
Länge des Fühlers auszuführen.
■ Bedingt durch die nicht vermeidbare Wärmeabfuhr durch den Fühler selbst, ist die Abweichung von
der Masse des Fühlers im Verhältnis zu der Masse der Heizleitung (Verhältnis der Durchmesser)
sowie von der spezifischen Heizleistung (W/m) abhängig und bei der Temperatureinstellung des
Begrenzers zu berücksichtigen.
■ Jeder EKL/EMK Heizkreis im explosionsgefährdeten Bereich muss mit einem Begrenzer ausgerüstet
sein.
■ Beim Einsatz eines einstellbaren Temperaturbegrenzers, ist der Abschaltpunkt bis T3 min. 5K und
T2 und T1 min. 10K [siehe EN 50019:28] unter der maximalen Oberflächentemperatur der Temperaturklasse einzustellen.
Beispiel: Für T3, Begrenzereinstellung 195 °C.
Skizze 8
12
Montage und Betrieb
8. Wärmedämmung
Wichtiger Hinweis
Stellen Sie vor dem Aufbringen der Wärmedämmung fest, ob eine Abnahme-Prüfung der Montage
durchgeführt und protokolliert worden ist.
Montage der Wärmedämmung
Die zuverlässige Funktion und Wirkungsweise einer Elektrischen Begleitheizung hängt ganz wesentlich
von der sach- und fachgerechten Montage der Wärmedämmung ab.
Folgende Faktoren sind besonders sorgfältig zu beachten:
■ Überprüfen Sie die Übereinstimmung der Wärmedämmung (Type, Dämmdicke) mit der Projektierung.
Eine von der Projektierung abweichende Wärmedämmung darf in keinem Fall montiert werden, da
sonst die korrekte Funktion der Begleitheizung nicht mehr gesichert ist. Dies gilt insbesonders bei
Heizungssystemen „stabilisiertes Design“.
■ Montieren Sie die Wärmedämmung möglichst unmittelbar nach Montage der Begleitheizung um das
Potential für Beschädigungen der Heizleitung zu minimieren.
■ Verwenden Sie ausschließlich trockenes Dämm-Material, da dieses durch Feuchte seine Wirkung
einbüßt und die Funktion der Begleitheizung damit beeinträchtigt.
■ Achten Sie bei der Montage der Wärmedämmung stets darauf, dass die Heizleitung nicht beschädigt
wird.
■ Verwenden Sie für die Durchführung von Heizleitungen und Anschlusskabeln ausschließlich
BARTEC-Wärmedämm-Durchführungen.
■ Dichten Sie die Wärmedämmung an allen Nahtstellen des Blechmantels und Einführungen (Ventileinführungen, Aufhängern) ab. Die gesamte Dämmung muss zuverlässig wasserdicht ausgeführt
sein.
■ Führen Sie nach der Montage der Wärmedämmung eine weitere Isolations-Widerstandsmessung
an jedem Heizkreis durch, um sicherzustellen, dass die Heizleitung während der Montage nicht
beschädigt wurde.
■ An Stirnkappen ist generell ein mech. Schutz anzubringen, damit die Heizleitung nicht beschädigt
werden kann.
Markierung
■ Markieren Sie den Außenmantel der Wärmedämmung mit Kennzeichnungsschildern „ Elektrisch
beheizt“ in Abständen von höchstens 3 Metern, um Wartungspersonal auf die elektrische
Begleitheizung hinzuweisen.
13
Montage und Betrieb
9. Spannungsversorgung und elektrische Schutzeinrichtung
Bemessungsspannung
■ BARTEC-Heizleitungen sind für verschiedene Bemessungsspannungen erhältlich. Informationen
hierüber erhalten Sie aus der BARTEC-Fachliteratur und von Ihrem Technischen Büro von BARTEC.
■ Betreiben Sie die jeweilige Heizleitung ausschließlich mit der hierfür vorgesehenen Bemessungsspannung. Die Bemessungsspannung ist auf dem Computerauszug der Heizkreisauslegung ersichtlich.
Überstrom-Schutzeinrichtung
■ Für den Überstrom-Schutz verwenden Sie bitte nur Sicherungsautomaten in Übereinstimmung mit
der Projektierung und den technischen Unterlagen von BARTEC. Abweichungen hiervon können zu
Fehlauslösungen der Sicherungsautomaten bzw. zu einer Beeinträchtigung der Wirksamkeit des
Überstromschutzes führen.
■ Sollen andere Absicherungen verwendet werden, als in der Projektierung bzw. den technischen
Unterlagen von BARTEC angegeben sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Technischen Büro von
BARTEC in Verbindung (Kapitel 13).
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
■ Grundsätzlich wird der Einsatz eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit 30 mA entsprechend der jeweils
gültigen Norm und Anforderung empfohlen.
■ Zur Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahme ist in der Regel eine Heizleitung mit Schutzgeflecht zu
verwenden. Dieses Schutzgeflecht ist in die Schutzmaßnahme einzubeziehen. Dies gilt insbesondere
für alle Begleitheizungen an elektrisch nicht leitenden Rohren (Kunststoffrohre, beschichtete Rohre)
und Flächen.
Achtung
■ Bei der Durchführung der elektrischen Schutzmaßnahme sind die jeweiligen gültigen nationalen
technischen Vorschriften einzuhalten
In der Bundesrepublik Deutschland:
VDE-Vorschriften, insbesondere DIN VDE 0100, DIN VDE 0254 sowie EN 60519.
14
Montage und Betrieb
10. Prüfungen und Inbetriebnahme
Prüfungen
Fortschreitende Prüfungen der Begleitheizung während der Montage und des Betriebs dienen der
Vermeidung zusätzlicher Kosten durch zu spätes Erkennen von Installations- und Montagefehlern. Da
die Montagekosten für die Begleitheizung und die Wärmedämmung die Kosten für die Heizleitung bei
weitem übersteigen, sollten die nachfolgenden Prüfabschnitte konsequent befolgt werden.
Die Messung des Isolations-Widerstandes wird zu folgenden Zeitpunkten vorgenommen:
a) Vorprüfung
Kurz vor Montagebeginn der Heizleitung auf der Baustelle
b) Abnahme-Prüfung
nach der kompletten Montage des Heizkreises bzw. vor dem Aufbringen der Wärmedämmung
c) Prüfung-Endabnahme
sofort nach Beendigung der Arbeiten an der Wärmedämmung
d) Prüfung-Inbetriebnahme
vor dem Einschalten der Anlage
Messung des Isolations-Widerstandes
■ Dieses Prüfverfahren dient der Feststellung von Beschädigungen der Heizleitung sowie eventuellen
Montagefehlern von Anschlüssen oder Verbindungen.
■ Verwendet wird ein Isolations-Prüfgerät mit einer Mindestprüfspannung von DC 500 V und einer
Maximalprüfspannung von DC 2000 V. Der Isolations-Widerstand sollte mindestens 50 MΩ je
Heizkreis, unabhängig von der Länge, betragen.
■ Durchführung der Messung:
Die Messung erfolgen zwischen dem Heizleiter und dem Schutzgeflecht.
Eine weitere Messung erfolgt zwischen Schutzgeflecht und der geerdeten Rohrleitung
Abnahme und Protokollierung
■ Nach Beendigung der Montagearbeiten (vor dem Aufbringen der Wärmedämmung) hat von jedem
Heizkreis, nach Möglichkeit im Beisein des Auftraggebers, eine Abnahme zu erfolgen. Entsprechend
dem beiliegenden Muster-Protokoll ist diese Abnahme zu dokumentieren. (=Abnahme-Prüfung)
■ Alle darüber hinaus gehenden Prüfungen sind ebenso auf einem Prüfprotokoll zu dokumentieren.
■ Nach Abschluss der Arbeiten an der Wärmedämmung empfiehlt sich eine Endabnahme der einzelnen
Heizkreise.
■ In der Regel obliegt die Durchführung dem Auftraggeber bzw. dem Endkunden.
(= Prüfung-Endabnahme)
Inbetriebnahme
■ Jede Begleitheizung darf nur dann in Betrieb genommen werden, wenn
die Abnahmeprotokolle für jeden Heizkreis vorliegen und der einwandfreie Zustand der
Begleitheizung bestätigt wurde.
die Wärmedämmung vollständig montiert ist und sich in trockenem Zustand befindet.
sichergestellt ist, dass der Heizkreis innerhalb der von BARTEC vorgegebenen Daten
betrieben wird.
Anmerkung
Zusätzliche Heizenergie, die zum Aufheizen leerer oder bereits gefüllter Rohrleitungen benötigt wird, ist
im Regelfall nicht in der Projektierung berücksichtigt. Bei Kaltstarts der Anlage sollten Sie deshalb
ausreichend Zeit gewähren, damit die Rohrleitung die gewünschte Temperatur erreichen kann.
15
Montage und Betrieb
Hinweis
In explosionsgefährdeten Räumen dürfen elektrische Betriebsmittel nur in Betrieb genommen werden, wenn
■ für sie eine EG-Baumusterprüfbescheinigung einer nach Artikel 14 der Richtlinie
Nr. 76/117/EWG benannten Prüfstelle vorliegt und
■ auf ihnen vom Hersteller ein Zeichen
angebracht ist
■ sie den jeweils gültigen EG-Normen und Richtlinien, den nationalen Vorschriften, sowie den
jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Als Beispiel: BetrSichV, EN 50014, EN 50019
11. Betrieb und Wartung
Betrieb
■ Während des Betriebs der elektrischen Begleitheizung ist sicherzustellen, dass alle Komponenten
des Systems innerhalb der von BARTEC angegebenen Betriebsdaten betrieben werden. Insbesondere
gilt dies für die Einhaltung von maximalen Temperaturen. Der Betrieb innerhalb dieser Betriebsdaten
stellt eine Voraussetzung für eventuelle spätere Garantieansprüche dar.
System-Dokumentation
■ Von der Projektierung über die Montage und Inbetriebnahme bis zur periodischen Wartung einer
Begleitheizung sollte für jedes System eine komplette Dokumentation geführt werden.
■ Diese Dokumentation sollte beinhalten:
Projektierungsunterlagen
Wärmeverlustberechnung
Auswahl der Heizleitung
Rohrleitungspläne mit Aufteilung der Heizkreise
Schaltpläne
Aktuelle Rohrleitungspläne
Abnahmeprotokolle
Berichte über Instandsetzungsarbeiten und jegliche Eingriffe am
Rohrsystem, Begleitheizung und Wärmedämmung
Inspektionsberichte
Betriebsanleitung
Wartung
Für die bestmögliche Sicherheit und Zuverlässigkeit eines Begleitheizungs-Systems empfiehlt BARTEC
die Einführung eines Wartungsprogramms, welches in vorgeschriebenen Zeitabständen visuelle,
funktionelle und elektrische Inspektionen vorsieht.
Wichtige Hinweise hierzu finden Sie nachfolgend.
16
Montage und Betrieb
Visuelle und funktionelle Inspektion
■ Prüfen Sie die Wärmedämmung auf mögliche Beschädigungen, fehlende Abdichtungen, Risse,
Beschädigungen des Außenmantels, fehlende Wärmedämm-Durchführungen für Heizleitungen und
Kabel, eingedrungenes Wasser oder Chemikalien.
Im Falle einer Beschädigung der Wärmedämmung ist die Heizleitung auf mögliche Verletzungen hin
zu überprüfen.
Beschädigte Heizleitungen sind gegen neue auszutauschen.
Verschleißteile sind zu ersetzen (z. B. Dichtungen, Sicherungsbleche etc.)
■ Überprüfen Sie Anschlussgehäuse, Verbindungsgehäuse und Gehäuse von Temperaturreglern auf
Korrosionschäden und eventuelle mechanische Beschädigungen. Stellen Sie sicher, dass alle
Gehäusedeckel korrekt verschlossen sind.
■ Überprüfen Sie Temperaturregler-Anschlussleitungen und Kapillarrohr-Systeme auf Beschädigungen sowie auf mechanisch geschützte Verlegung.
■ Temperaturregler sind auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.
■ Temperaturbegrenzer sind ebenfalls auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.
Elektrische Inspektion
■ Die Messung des Isolations-Widerstandes sollte als fester Bestandteil der regelmäßigen Wartung
angesehen werden
Inspektions-Rhytmus
■ Bei Frostschutzanlagen sollten Inspektionen jährlich, vor Beginn der Heizperiode, durchgeführt
werden.
■ Bei Anlagen zur Erhaltung von Prozesstemperaturen sollten die Inspektionen in regelmäßigen
Abständen, jedoch mindestens zweimal jährlich, erfolgen.
Personalschulungen
■ Die regelmäßige Wartung ist von ausgebildetem und erfahrenem Wartungspersonal durchzuführen.
■ Es wird empfohlen, das Wartungspersonal durch regelmäßiges Training darin zu unterstützen, neue
Entwicklungen in Anwendungstechnik und Wartung aufzunehmen.
BARTEC-Service
■ Neben der Errichtung kompletter Heizkreise bietet BARTEC sein erfahrenes Service-Personal auch
für anfallende Wartungsarbeiten an.
Instandsetzungsarbeiten an Wärmedämmung bzw. Rohrleitungen
■ Beachten Sie, dass die Anlage vor jeder Instandsetzung freigeschaltet wird.
■ Tragen Sie dafür Sorge, dass während der Instandsetzungsarbeiten am Rohrsystem oder der Wärmedämmung das Begleitheizungs-System nicht beschädigt wird.
■ Achten Sie darauf, dass nach Beendigung jeder Instandsetzung die Heizkreise samt Wärmedämmung entsprechend der Projektierung wieder sach- und fachgerecht montiert sind.
■ Führen Sie nach Abschluss jeder Instandsetzung an der Begleitheizung eine visuelle, funktionelle
und elektrische Prüfung durch und protokollieren Sie diese.
Hinweis
Für den Betrieb und damit auch für die Wartung von explosionsgeschützten Betriebsmitteln und
Anlagen gelten die jeweils gültigen EG-Normen und Richtlinien, die nationalen Vorschriften,
sowie die jeweils geltenden Sicherheitsbetimmungen.
Zum Beispiel: EN 50110; BetrSichV; GSGV
In Deutschland hat der Betreiber zu veranlassen, dass die elektrischen Anlagen gemäß der
BetrSichV in Betrieb genommen, geprüft und gewartet werden.
17
Montage und Betrieb
12. Verhalten bei Störung
Schäden im Heizkreis
■ Verwenden Sie bei der Instandsetzung eines Heizkreises ausschließlich Original BARTEC-Teile!
(z. B. Verbindungen, Anschlüsse, Dichtungen etc.)
Hinweise zur Beseitigung von Störungen
■ Sollten in einem Begleitheizungs-System Störungen auftreten, empfehlen wir, entsprechend der
nachfolgenden Anleitung, die Fehlersuche durchzuführen und ggf. die Störung entsprechend zu
beheben.
■ Sollte der Versuch, die Störung nach der folgenden Anleitung zu beheben, keinen Erfolg haben, so
setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Technischen Büro von BARTEC in Verbindung.
Hinweis
Für explosionsgeährdete Bereiche gilt
An elektrischen Anlagen dürfen Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten, bei denen
eine explosionsfähige Atmosphäre gezündet werden kann, nur mit Genehmigung des
Betriebsleiters oder seines Beauftragten durchgeführt werden.
Die wichtigste Sicherheitsmaßnahme ist das Herstellen und Sicherstellen des
spannungsfreien Zustandes vor Arbeitsbeginn. (siehe jeweils gültige Normen und
Bestimmungen)
Es ist eine Warmarbeitsgenehmigung erforderlich bzw. sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn mit heißer Oberfläche/Flamme gearbeitet werden muss.
18
Montage und Betrieb
12.1 Sicherungsautomat löst aus
Mögliche Ursache
Maßnahme
1. Sicherungsautomat unterdimensioniert
Strombelastung nachprüfen, Überstromschutzsicherung und max. Strombelastbarkeit
der elektrischen Anschlussleitung prüfen
2. Defekter FI-Schutzschalter
FI-Schutzschalter erneuern
3. Kurz-/Erdschluss an
- Anschluss
- Verbindung(en)
- Anschlussleitungen
- Heizleitung durch Beschädigung
Defekten Abschluss, Verbindung lokalisieren
und instandsetzen bzw. defekte Heizleitung
lokalisieren und auswechseln
12.2 Fehlerstromschutzschalter (FI) löst aus
Mögliche Ursache
Maßnahme
1. Sicherungsautomat unterdimensioniert
Strombelastung nachprüfen, Überstromschutzsicherung und max. Strombelastbarkeit
der elektrischen Anschlussleitung prüfen
2. Defekter FI-Schutzschalter
3. Kurz-/Erdschluss an
- Anschluss
- Verbindung(en)
- Anschlussleitungen
- Heizleitung durch Beschädigung
5. Übermäßige Feuchtigkeit in Anschluss
oder Verbindung(en) durch
nicht sach- und fachgerechte Montage
Feuchte Stelle(n) lokalisieren, Klemmstein
erneuern und betreffende Teile demontieren.
Zunächst außerhalb der Wärmedämmung
liegende Gehäuse prüfen bzw. instandsetzen,
dann jene unterhalb der Wärmedämmung
6. Beschädigung an Heizleitung
oder Anschlussleitung
Beschädigte Stelle lokalisieren und durch
neue Heizleitung oder Anschlussleitung
ersetzen
19
Montage und Betrieb
12.3
Keine oder zu geringe Heizleistung
Mögliche Ursache
Maßnahme
1. keine oder zu geringe Netzspannung
Kontrollieren Sie die Netzspannung am
Einspeisepunkt des Heizkreises und beheben
Sie vorhandene Störungen
2. Heizkreislänge ist länger als die
Projektierung vorschreibt
Heizkreisaufteilung, -verlegung und -länge
überprüfen, geforderte Heizleistung nachrechnen
a) Verbindungen wurden nicht ausgeführt
a) Verbindungen anschließen und Heizleistung
nochmals überprüfen
b) Die Heizleitung ist unterbrochen
b) Unterbrechung lokalisieren und beseitigen,
danach Heizleistung nochmals überprüfen
3. Hoher Übergangswiderstand durch
fehlerhaft montierten Anschluss,
Verbindung
Betreffenden Anschluss, Verbindung etc.
nochmals montieren und dabei auf korrektes
Anklemmen bzw. Krimpen achten
4. Temperaturregler ist fehlerhaft
angeschlossen, falsch eingestellt
bzw. Fühler ist falsch platziert
Verdrahtung korrigieren
bzw. Fühler korrekt platzieren
5. Überschreitung der maximal
zulässigen Temperatur der
Rohrleitung
Rohrleitungstemperatur überprüfen
6. Heizleitung wurde einer zu hohen Feuchte
ausgesetzt (z. B. fehlerhafte(r) Verbindung,
bzw. Beschädigung der Heizleitung)
Fehlerhafte Teile auswechseln
7. Heizleitung wurde zu hohen Temperaturen
ausgesetzt
Heizleitung auswechseln
8. Temperaturbegrenzer hat ausgelöst
Heizkreis überprüfen ggf. auswechseln
10.4
Heizleistung erscheint korrekt,
die Rohrtemperatur jedoch liegt unter der gewünschten Temperatur
20
Mögliche Ursache
Maßnahme
1. Feuchte Wärmedämmung
Feuchte Wärmedämmung durch trockene
ersetzen und auf korrekte Abdichtung achten
2. Unzureichende Belegung an Flanschen,
Ventilen und Armaturen mit Heizleitung
Zusätzliche Heizleitung mit Hilfe von Verbindungen einsetzen, dabei jedoch die max.
zulässige Heizkreislänge nicht überschreiten
3. Unkorrekte Einstellung
des Temperaturreglers
Reglereinstellung korrigieren
4. Unzureichende thermische Auslegung
Projektierung in Zusammenarbeit mit Ihrem
BARTEC-Büro überprüfen und die Empfehlung der Projektierungsabteilung von BARTEC
beachten.
5. Querschnitt der Anschlussleitung
liegt unter zulässigem Wert (zu hoher
Spannungsfall)
Anschlussleitung mit zulässigem Querschnitt
verwenden
6. Fühler falsch platziert
Fühler korrekt platzieren
Lieferbedingungen der Firma BARTEC GmbH
Montage und Betrieb
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen
Erklärungen maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten jedoch nur insoweit, als der Lieferer
oder Leistende (im Folgenden: Lieferer) ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich der Lieferer
seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach
vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferer
nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für
Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferer
zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
3. An Standardsoftware hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten
Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne ausdrückliche
Vereinbarung eine Sicherungskopie erstellen.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
2. Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der
Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten für den Transport
des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.
3. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm
gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte,
die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf
Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der
Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass
das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer
unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf
einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die
gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur
Herausgabe verpflichtet.
IV. Fristen für Lieferungen; Verzug
1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden
Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese
Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer
die Verzögerung zu vertreten hat.
2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse,
z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
3. Kommt der Lieferer in Verzug, kann der Besteller – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden
ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 % insgesamt jedoch höchstens 5% des
Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen
werden konnte.
4. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche
statt der Leistung, die über die in Nr. 3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung,
auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten,
soweit die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen
der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
6. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der
Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des
Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer
oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
V. Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über:
a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf
Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;
b) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart,
nach einwandfreiem Probebetrieb.
2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in
eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller
aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.
VI. Aufstellung und Montage
Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
1. Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
a) alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und
Hilfskräfte. Baustoffe und Werkzeuge,
b) die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und
andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel,
c) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung,
d) bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend
große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und
Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Besteller
zum Schutz des Besitzes des Lieferers und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die
er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde,
e) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind.
2. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-,
Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur
Verfügung zu stellen.
3. Vor Beginn der Aufstellung oder der Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen
Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn
des Aufbaues so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und
ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet
und geräumt sein.
4. Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Lieferer zu vertretende Umstände, so
hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers
oder des Montagepersonals zu tragen.
5. Der Besteller hat dem Lieferer wöchentlich die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der
Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen.
6. Verlangt der Lieferer nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Besteller innerhalb von zwei
Wochen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt,
wenn die Lieferung – gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden
ist.
VII. Entgegennahme
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
VIII. Sachmängel
Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder
neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel
aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
2. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 4438 Abs. 1 Nr. 2
(Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB
längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
3. Der Besteller hat Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu rügen.
4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen
Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine
Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu
Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
5. Zunächst ist dem Lieferer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Art. XI –
vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden
vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen
für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8. Ansprüche des Bestellers werden zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der
Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden
ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur
insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden
Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gemäß
§ 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend.
10. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Art. XI (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder
anders als die in Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen
wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
IX. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von
gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter
wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen
den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VIII Nr.2
bestimmten Frist wie folgt:
a) Der Lieferer wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht
erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies dem Lieferer nicht zu
angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte
zu.
b) Die Pflicht des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XI.
c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller den Lieferer über die
vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt
und dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller
die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet,
den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung
verbunden ist.
2. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
3. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben
des Bestellers, durch eine vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die
Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr. 1 a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die
Bestimmungen des Art. VIII Nr. 4, 5 und 9 entsprechend.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VIII entsprechend.
6. Weitergehende oder andere als die in diesem Art. IX geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und
dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
X. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sie denn, dass der
Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers
auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb
genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom
Vertrag bleibt unberührt.
2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der
Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung
von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das
Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach
Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst
mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
XI. Sonstige Schadensersatzansprüche
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter
Handlung, sind ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3. Soweit dem Besteller nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für
Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. VIII Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
XII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des
Bestellers zu klagen.
2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
XIII: Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
21
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